Foto: Christian J. Ahlers
Datum: 08.05.2026
Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild
Zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild beschlossen. Zudem können Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten.
Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Familiengerichten künftig, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Annäherungsverbote besser zu überwachen und Opfer schneller zu warnen. Das spanische Modell besteht aus zwei Komponenten: Der Täter trägt eine Fußfessel, die Frau ein entsprechendes Empfangsgerät. Damit wird das Opfer gewarnt, wenn der Täter zu nah kommt. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, mehr als 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.
Fesseln für mehr Freiheit
Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im Bundestag, die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild sei ein wichtiger erster Schritt, um Opfer besser vor Gewalttaten zu schützen. Der Bundestag stimmte in zweiter und dritter Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab, das mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde. Die Linke enthielt sich. „Dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen und die Opfer werden geschützt“, sagte Susanne Hierl (CDU/CSU). „Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt“, sagte Knuth Meyer-Soltau (AfD). „Jede Frau, die wir schützen können, ist diesen Einsatz wert“, sagte Josephine Ortleb von der SPD. Lena Gumnior von Bündnis 90/ Die Grünen sagte, die Fußfessel sei ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Sie müsse vielmehr in ein Gesamtsystem des Gewaltschutzes eingebettet werden.
Der Abgeordnete Aaron Valent von der Linken-Fraktion kritisierte, statt Frauen zu schützen, schreibe die Bundesregierung ein Gesetz, das Frauen bevormunde. Er kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das verstoße gegen die Istanbul-Konvention. Dem widersprachen die Regierungsfraktionen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird jederzeit geachtet“, sagte Carmen Wegge (SPD). Carsten Müller (CDU/CSU) ergänzte: „Die Frage, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht, liegt allein bei der Frau.“ Frauen könnten zudem selbst entscheiden, ob sie die zweite Komponente tragen wollen oder nicht.
Mit dem neuen Gesetz endet eine mehrjährige politische Debatte über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt. Die Fußfessel nach spanischem Modell fordert der WEISSE RING, der auch im Rahnen dieses Gesetzgebungsverfahrens angehört worden ist, bereits seit 2017. „Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz schützen niemanden, wenn sie nicht kontrolliert werden“, mahnte der damalige Bundesvorsitzende des Vereins, Prof. Jörg Ziercke, im Januar 2022 in einem Brandbrief an 70 hochrangige Politiker. Sein Nachfolger Dr. Patrick Liesching erneuerte die Forderung im Dezember 2023 in einem zweiten Brandbrief an den zu der Zeit amtierenden Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und schrieb mit Blick auf die hohe Zahl von Femiziden in Deutschland: „Was mich besonders erschüttert: Viele dieser Frauen hatten sich vor der Tat hilfesuchend an den Staat gewandt.“
Chronik eines angekündigten Todes
Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?
Im September 2024 startete der WEISSE RING eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“, verbunden mit einer Postkartenaktion. Antworten aus der Bundesregierung gab es weder auf die Brandbriefe noch auf die Petition und die Postkartenaktion.
Darüber hinaus hat der WEISSE RING in seinem Magazin seit 2021 mehrere aufwendige Recherchen veröffentlicht, die sich mit dem Problem der fehlenden Kontrolle von Gewaltschutzanordnungen und den Möglichkeiten einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung auseinandersetzen.
Lebensrettende Fußfessel
Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die positiven Erfahrungen Spaniens. So bestätigte Teresa Peramato, Staatsanwältin bei der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen in Madrid, der Redaktion des WEISSEN RINGS: „Seit der Einführung des telematischen Annäherungsdetektors hat sich in der Tat kein Frauenmord an Nutzerinnen dieses Geräts ereignet.“
Mit Blick auf Spanien sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Bundestag, dass zum Gewaltschutz auch ein Gesamtkonzept mit einer umfassenden Risikoanalyse und einem Risikomanagement gehöre, das Antworten darauf gibt, wie sich im Vorfeld beurteilen lässt, ob ein Täter gefährlich ist. Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz erhalten Familiengerichte schon jetzt die Möglichkeit, sich Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen, um die Gefährdung besser analysieren zu können. Hubig kündigte weitere konkrete Schritte an, um Frauen besser zu schützen. Dazu zählten der Schutz vor digitaler Gewalt durch Deepfakes, die Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und die Berücksichtigung von Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht.
Ob das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, durch die nun beschlossenen Gewaltschutz-Maßnahmen auch in Deutschland erreicht wird, zeigt sich spätestens in drei Jahren. Dann soll das Gesetz evaluiert werden. „Vielleicht müssen wir dann noch mal nachbessern“, sagte der Abgeordnete Axel Müller von der Fraktion CDU/CSU.
Der WEISSE RING fordert zusätzlich die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung festzustellen, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
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