Mit dem Beschluss verankert der WEISSE RING das Bekenntnis zur Demokratie und die Ablehnung aller extremistischen Strömungen nun in der Vereinssatzung. Foto: Christian J. Ahlers
Datum: 28.09.2024
Kein Platz für Extremisten und Rassisten
Mit einer Unvereinbarkeitsklausel will sich der WEISSE RING künftig vor einer möglichen Unterwanderung durch extremistische Kräfte schützen.
Frankfurt – Mit einer Unvereinbarkeitsklausel will sich der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, künftig vor einer möglichen Unterwanderung durch extremistische Kräfte schützen. Die mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter des Vereins haben mit überwältigender Mehrheit (99,5 Prozent der Stimmen) auf der Bundesdelegiertenversammlung in Frankfurt am Main eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. „Ich freue mich sehr über diese unmissverständliche Stellungnahme“, sagt Barbara Richstein, die frisch gewählte Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Extremismus und Rassismus haben in einem Opferschutzverein keinen Platz.“
Neue Präambel in Satzung
In Paragraf 5 Absatz 7 der Satzung wird der erste Satz wie folgt neu gefasst: „Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es die Interessen oder Ziele des Vereins in grober Weise verletzt, durch sein persönliches Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder gegen das in der Präambel dieser Satzung niedergelegte Leitbild verstößt.“
In der Präambel, die der Satzung ebenfalls neu vorangestellt wurde, heißt es wörtlich: „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dessen Werteordnung. Damit unvereinbar sind Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Verein tritt radikalen oder extremistischen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt entgegen.“
Bereits 2018 distanzierte sich der WEISSE RING von extremistischen Strömungen und Parteien. Der Bundesvorstand verurteilte damals Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit aufs Schärfste und beschloss einstimmig, dass sich der Verein nicht von extremistischen Parteien instrumentalisieren lässt und keine Spenden von der AfD annimmt. Auslöser war die missbräuchliche Verwendung des Logos des WEISSEN RINGS bei einer öffentlichen Spendensammlung durch einen Ortsverband der AfD in Nordrhein-Westfalen.
Bekenntnis zur Demokratie
Mit dem Beschluss vom Samstag verankert der WEISSE RING das Bekenntnis zur Demokratie und die Ablehnung aller extremistischen Strömungen nun in der Vereinssatzung. Eine Änderung kann nur die Bundesdelegiertenversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit vornehmen. Die Bundesdelegiertenversammlung ist das oberste Organ des WEISSEN RINGS. Die Delegierten entscheiden alle zwei Jahre über Neuerungen, politische Forderungen des Vereins und die Besetzung von Vorstandsposten.
Ähnliche Beiträge
Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“
Es bleibt beim rückwirkenden Antragsstopp für den Fonds Sexueller Missbrauch. Viele Betroffene bleiben dadurch ohne niedrigschwellige Hilfe. Zahlreiche Organisationen, darunter der WEISSE RING, fordern eine schnelle Rettung des Fonds.
Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.
Anlaufstelle für Opfer von Gewalt und Missbrauch im Sport
Gewalt und Missbrauch im Sport bleiben ein großes Problem. Athletenvertreter Johannes Herber fordert die schnelle Umsetzung des Zentrums für „Safe Sport“, das Übergriffe unabhängig untersuchen soll.
Teile diesen Beitrag per: