In alten Denkmustern verhaftet

Ein Kommentar von Detlef Placzek

Detlef Placzek ist seit 2018 Opferbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz. Von 2016 bis 2024 war der gebürtige Gelsenkirchener Präsident des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, zuvor leitete er die Zentralabteilung des damaligen Amtes für Jugend und Soziales. Foto: Jana Kay

Die Reform des Opferentschädigungsrechts, das inzwischen im Sozialgesetzbuch XIV gebündelt ist, wurde mit großen Erwartungen verbunden: Vereinfachung, bessere Zugänglichkeit, mehr Gerechtigkeit. Der Anspruch war, Betroffene schneller, unbürokratischer und umfassender zu unterstützen.

Doch die Realität bleibt hinter diesem Anspruch in wesentlichen Punkten zurück. Viele Betroffene erleben das System nach wie vor als schwer zugänglich. Verfahren dauern zu lange, Zuständigkeiten sind unübersichtlich und die Hürden bei der Anerkennung von Ansprüchen sind hoch. Besonders problematisch ist die nach wie vor restriktive Praxis bei der Anerkennung psychischer Gewaltfolgen. Gerade hier zeigt sich eine strukturelle Schieflage: Während das Gesetz moderne Erkenntnisse über Traumata anerkennt, bleibt die Verwaltungspraxis oft in alten Denkmustern verhaftet.

Hinzu kommt, dass die Beweislast faktisch weiterhin stark bei den Betroffenen liegt. Wer keine lückenlose Dokumentation vorlegen kann – was gerade bei traumatischen Erlebnissen häufig der Fall ist –, läuft Gefahr, leer auszugehen. Das steht im Widerspruch zu dem politischen Anspruch, Opfern niedrigschwellige Hilfe zu bieten.

„Das SGB XIV ist kein abgeschlossener Erfolg, sondern eine Reform im Werden.“

Auch die föderale Umsetzung des SGB XIV führt zu Ungleichheiten. Je nach Bundesland unterscheiden sich erfahren, Bearbeitungszeiten und Anerkennungspraxis teils erheblich. Ein bundesweit einheitlicher Anspruch darf aber nicht von regionalen Strukturen abhängig sein.

Nicht zuletzt bleibt die Kommunikation ein Schwachpunkt: Viele Betroffene wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben oder wie sie diese geltend machen können. Hier besteht ein Informationsdefizit, das die Wirksamkeit des gesamten Systems untergräbt.

Ein besonders sensibler Bereich, in dem sich Anspruch und Wirklichkeit deutlich widersprechen, ist die Versorgung durch Traumaambulanzen. Sie sind ein zentraler Baustein der schnellen psychosozialen Hilfe und sollen gerade in den ersten Tagen nach einer Gewalttat Stabilisierung und Orientierung bieten. Im Alltag leisten sie vielfach hervorragende Arbeit – doch ihre strukturellen Grenzen werden vor allem in Großschadenslagen sichtbar.

Bei Amoktaten, Terroranschlägen oder anderen Ereignissen mit einer hohen Zahl von Betroffenen stoßen die bestehenden Kapazitäten schnell an ihre Grenzen. Die Zahl qualifizierter Fachkräfte ist begrenzt, und vielerorts fehlt es an ausreichenden personellen und organisatorischen Reserven, um kurzfristig eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig zu versorgen. Wartezeiten, improvisierte Strukturen und eine Überlastung des vorhandenen Personals sind dann kaum zu vermeiden.

Traumaambulanzen kämpfen mit knappen Ressourcen

Hinzu kommt, dass Traumaambulanzen regional sehr unterschiedlich ausgestattet sind. Während einige gut vernetzt und personell solide aufgestellt sind, kämpfen andere mit knappen Ressourcen und begrenzten Öffnungszeiten. In einer akuten Großlage darf der Zugang zu schneller Hilfe jedoch nicht vom Wohnort abhängen.

Auch die Verzahnung mit anderen Hilfesystemen, etwa Polizei, Notfallseelsorge und längerfristiger psychotherapeutischer Versorgung, ist nicht überall ausreichend eingespielt. Gerade nach Großschadensereignissen braucht es aber klar definierte Abläufe, belastbare Netzwerke und skalierbare Strukturen, die über den Regelbetrieb hinausgehen. Vor diesem Hintergrund schon ab einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von zehn Prozent – gerne auch als Einmalentschädigung. Eine solche Regelung würde nicht nur bürokratische Hürden abbauen, sondern vor allem den Betroffenen frühzeitig das Gefühl geben, gesehen und ernst genommen zu werden. Es erscheint auch geboten, über niedrigschwellige und schnell wirksame finanzielle Hilfen nachzudenken. Ein wichtiges Signal der Anerkennung und Unterstützung wäre es, wenn Betroffene von Gewalttaten bereits bei Vorliegen einer Straftat eine einmalige Entschädigung erhalten könnten.

All dies zeigt: Das SGB XIV ist kein abgeschlossener Erfolg, sondern eine Reform im Werden. Es braucht Nachbesserungen – rechtlich, administrativ und strukturell. Vor allem braucht es den konsequenten Perspektivwechsel hin zu einem System, das sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert – auch und gerade im Ausnahmezustand.

Ein funktionierender Opferschutz misst sich nicht an Gesetzestexten, sondern an der Realität der Betroffenen. Daran müssen wir die Politik immer wieder erinnern.