
Der True-Crime-Boom und seine Folgen für Verbrechensopfer sind jetzt auch Thema im Bayerischen Landtag in München. Foto: Matthias Balk/dpa
Datum: 27.03.2025
True Crime: CSU fordert „verbesserten Opferschutz“
Wenn Medien wahre Verbrechen zu Unterhaltungszwecken aufbereiten, begeistert das ein Publikum – aber es belastet oft die Opfer schwer. In Bayern schaltet sich nun die Politik ins Thema True Crime ein.
München/Mainz – True Crime boomt, Geschichten über „wahre Verbrechen“ begeistern ein stetig wachsendes Publikum. Zu wahren Verbrechen gehören aber auch wahre Verbrechensopfer, und für die bedeutet der True-Crime-Boom: Sie müssen immer häufiger hilflos mit anschauen, wie ihre oftmals traumatisierenden Erlebnisse zu Unterhaltungszwecken für Film, Podcast, Zeitung oder Live-Show aufbereitet werden.
Die CSU stellt sich nun demonstrativ an die Seite der Betroffenen: In einem Antrag an den Bayerischen Landtag fordern 23 namentlich genannte Abgeordnete die Staatsregierung auf, sich im Bund für einen „verbesserten Opferschutz“ bei True-Crime-Formaten einzusetzen. Vor allem bei Show-Veranstaltungen solle künftig dem postmortalen Persönlichkeitsrecht und den Interessen von Angehörigen mehr Rechnung getragen werden. „Dies gilt insbesondere, wenn nahe Verwandte unter der Darstellung stark leiden“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Anlass des Antrags ist die Live-Show zum „Bayern 3 True Crime“-Podcast des Bayerischen Rundfunks (BR), die zurzeit durch Deutschland, Österreich und die Schweiz tourt und bereits Zehntausende zahlende Zuschauer erreichte. Wie das WEISSER RING Magazin berichtete, haben die Moderatoren Jacqueline Belle und Dr. Alexander Stevens unter dem Titel „Tödliche Liebe“ rund um einen realen Mordfall aus dem Jahr 2012 ein auf Unterhaltung getrimmtes Abendprogramm präsentiert, in dem das Saalpublikum nicht nur viel zu lachen hat, sondern auch interaktiv per Smartphone über Schuld oder Unschuld des rechtskräftig verurteilten Mörders abstimmen darf. Die Familie des Mordopfers leide stark unter dem Geschehen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die derzeitige rechtliche Regelung des Opferschutzes greife zu kurz in solchen Fällen.
Tatsächlich erlischt das Persönlichkeitsrecht mit dem Tod des Opfers. Lediglich das Recht am eigenen Bild bleibt noch für eine Frist von zehn Jahren bestehen, bevor es ebenfalls verfällt – anders als die Rechte des lebendigen Täters. „Da der Opferschutz nicht hinter dem Täterschutz zurückbleiben darf, ist eine Änderung der Rechtsgrundlagen angezeigt“, begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Ihr Vorschlag: „Eine Möglichkeit könnte sein, die Beweislast für einen sorgfältigen Umgang mit Persönlichkeitsrechten den Medien und nicht den Betroffenen aufzuerlegen.“
Initiator des Antrags ist der Straubinger Landtagsabgeordnete Josef Zellmeier (60). Er kennt die im Jahr 2012 von dem Mord betroffene Familie seit vielen Jahren persönlich und sagte auf Nachfrage des WEISSEN RINGS: „Ich habe die schlimme Belastung sehr nah erlebt. Dass der Fall so jetzt wieder aufgegriffen wird, finde ich fürchterlich.“ Es sei ihm wichtig, dass die betroffene Familie, aber auch der Bayerische Rundfunk sehe, dass die Politik hier im Sinne der Opfer tätig werde.
Der Antrag habe die zuständigen Ausschüsse bereits passiert und gehe nun zeitnah ins Plenum zur Abstimmung, was laut Zellmeier eher eine Formsache sein sollte. Mit der Zustimmung würde sich zwar die Rechtslage für die Betroffenen noch nicht ändern, aber die Bayerische Staatsregierung erhielte den Arbeitsauftrag, das Thema in den Bund zu tragen. Sie könnte dort zum Beispiel eine Bundesratsinitiative starten oder Kontakt zum Bundesjustizministerium suchen.
Zuletzt hatte der bekannte Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz den Gesetzgeber im Interview mit dem WEISSER RING Magazin aufgefordert, mit Blick auf den Boom von True-Crime-Formaten ein postmortales Persönlichkeitsrecht zu schaffen, „was derlei Ausschlachtungen von menschlichen Tragödien untersagt“. Schertz nannte es eine „geradezu perverse und schier unerträgliche Situation, dass die Mörder aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte und nach Haftverbüßung aufgrund des dann bestehenden Rechts auf Resozialisierung oftmals nicht mehr identifizierend dargestellt werden dürfen mit Namen und Bild – die Persönlichkeitsrechte der Opfer aber erlöschen, weil sie verstorben sind, weil sie ermordet wurden“.
Nach der öffentlichen Kritik an ihrer Show haben die Veranstalter von „Tödliche Liebe“ angekündigt, den aktuell behandelten Mordfall herausnehmen und durch einen anderen Kriminalfall zu ersetzen. Das bestätigte der Bayerische Rundfunk auf Anfrage des WEISSER RING Magazins. Auf die Frage, wann dies geschehen soll und ob bis zu diesem Zeitpunkt weiter der Fall von 2012 den Show-Mittelpunkt bilde, teilte eine BR-Sprecherin lediglich mit: „Der Veranstalter hat uns versichert, den Fall zum nächstmöglichen Termin auszutauschen.“ Die Sprecherin teilte zudem mit, dass künftig bei den im „Bayern 3 True Crime“-Podcast behandelten Fällen „die Interessen der Betroffenen insbesondere in Bezug auf Persönlichkeitsrechte und Opferschutz geprüft werden“.
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