Foto: Christian J. Ahlers
Datum: 05.12.2024
Abgeordnete im Saarland wollen Fußfessel bei häuslicher Gewalt
Die elektronische Fußfessel darf im Saarland voraussichtlich künftig auch zur Verhinderung von häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Der saarländische Landtag beschloss nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Saarbrücken – Die elektronische Fußfessel darf im Saarland voraussichtlich künftig auch zur Verhinderung von häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Der saarländische Landtag beschloss in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen schwere Verbrechen beispielsweise von Ex-Partnern verhindert werden. Der von der oppositionellen CDU eingebrachte Gesetzentwurf fand auch die Zustimmung der SPD-Regierungsmehrheit.
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Die Abgeordnete Anja Wagner-Scheid (CDU) verwies darauf, dass im vergangenen Jahr in Deutschland 155 Frauen von ihren früheren Partnern umgebracht worden seien: „Wir wollen die elektronische Fußfessel dann möglich machen, wenn ein Näherungsverbot oder ein Kontaktverbot nicht eingehalten wird.“
Wenn in besonders schweren Fällen Leib und Leben der Frau oder der Kinder gefährdet seien, soll die Fußfessel auch ohne vorheriges Kontaktverbot angeordnet werden können. Die Abgeordnete Sevim Kaya-Karadag (SPD) sagte: „Es kann nicht sein, dass Frauen Angst haben müssen, ihre Häuser zu verlassen oder die Kinder in den Kindergarten zu bringen.“
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