
Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp
Datum: 28.08.2025
Gesetzentwurf ruft elektronische Fußfessel auf den Plan
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, um besser gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Geplant ist unter anderem, die elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild einzuführen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken. Kernstück ihres Gesetzentwurfes ist die bundesweite Möglichkeit für Familiengerichte, in „Hochrisikofällen“ den Einsatz einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Diese soll Täter überwachen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen und das Opfer erneut angreifen.
Das System basiert auf dem spanischen Modell: Täter und Opfer werden überwacht. Nähren sie sich einander, löst das System automatisch Alarm aus. Die Koordinierungsstelle im jeweiligen Bundesland wird sofort informiert und kann Polizei, Täter und Betroffene verständigen. Auf Wunsch erhält die betroffene Person zusätzlich eine Warnung über ein Empfangsgerät. So die Pläne des Justizministeriums.
Hessen zieht erste Bilanz
In Hessen ist die „spanische Fußfessel“ bereits seit Anfang des Jahres im Einsatz. Dort zieht die Landesregierung eine positive Bilanz: Es sei zu keinem Übergriff von Fußfessel-Trägern auf Betroffene gekommen. Bei Meldungen an die Überwachungsstelle sei eine schnelle Reaktion möglich gewesen. Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung wurde den Angaben zufolge bislang in neun Fällen eingesetzt.
Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) befürwortet den Gesetzentwurf: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Gewaltschutzgesetz erarbeitet, der weitreichende Änderungen zugunsten des Schutzes von Frauen beinhalten soll.“
Die Bundesregierung berät derzeit über den Vorschlag, Länder und Verbände können bis zum 19. September Stellung nehmen.
Der WEISSE RING kämpft schon länger für den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer sagt: „Wir fordern die schnellstmögliche bundesweite Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter, die bereits gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes verstoßen haben. Wir unterstützen damit das Gesetzgebungsvorhaben der Justizministerin und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.“ Bislang, so Biwer, schränkten bedrohte Frauen ihren eigenen Bewegungsradius ein – aus Angst vor dem Täter. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung schränkt die Bewegungsfreiheit des Täters ein – aus Angst vor angemessener Strafverfolgung.“
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist 2024 bundesweit gestiegen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag registrierten die Behörden rund 266.000 Fälle, vier Prozent mehr als im Vorjahr. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.
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