Der Presserat kommt regelmäßig in einem Plenum zusammen, um über Verstöße gegen den Pressekodex zu sprechen. Foto: Verena Brüning/Presserat
Datum: 01.09.2025
Fehlender Opferschutz bei Kriminalberichterstattung
Der Presserat musste erneut Rügen aussprechen, weil es Verstöße gegen den Opferschutz und das Persönlichkeitsrecht bei Kriminalberichterstattungen gab. Vor allem eine Zeitung hat dafür mehrfach Rügen erhalten.
Der Deutsche Presserat hat in diesem Jahr 67 Rügen bis August ausgesprochen. Darunter waren wieder Verstöße gegen den Opferschutz und das Persönlichkeitsrecht bei Kriminalberichterstattungen. So zeigten „BILD“ und „BILD.DE“ im Zusammenhang mit dem Anschlag in Aschaffenburg das zweijährige getötete Opfer unverpixelt. Ein Verstoß gegen den Pressekodex, der die Identifizierbarkeit von Kindern bei der Berichterstattung von Straftaten untersagt. Auch „BILD AM SONNTAG“ verletzte den Persönlichkeitsschutz, indem sie unverpixelte Fotos früherer Opfer von Attentaten, darunter Kinder, ohne Zustimmung der Angehörigen veröffentlichte.
„BILD.DE“ und „WAZ.DE“ wurden zudem gerügt, weil sie im Fall einer mutmaßlich vergewaltigten Frau ein Foto veröffentlichten, das die Betroffene nackt und in hilfloser Lage zeigte. „Baden Online“ wurde gerügt, weil in einem Mordbericht der volle Name und private Details des Opfers veröffentlicht wurden.
Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle für Print- und Online-Medien in Deutschland. Er prüft anhand von Beschwerden die Einhaltung des Pressekodex.
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