Bisher nur eine Rüge für True-Crime-Format
Die Rügen des Deutschen Presserats sind in vielen Medienhäusern berüchtigt. True-Crime-Macher mussten sich hingegen bisher kaum Sorgen machen.

Foto: Andrys Stienstra/Pixabay
Beschwerden speziell über True-Crime-Formate erreichen den Deutschen Presserat kaum: „Bislang haben wir dazu auch nur eine Rüge ausgesprochen, und zwar 2019 gegen ‚Stern Crime‘”, teilt die Organisation, die die Einhaltung des Pressekodex überwacht, auf Anfrage der Redaktion mit.
Die Überschrift der Meldung, die der Rat dazu veröffentlichte, spricht für sich: „Opfer kurz vor der Ermordung fotografiert.“ Dass das Magazin den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8 des Pressekodex) sowie das Verbot von Sensationsberichterstattung (Ziffer 11) nicht berücksichtigt hatte, wurde als schwerer Verstoß gewertet. Der Artikel „Killer on the Road“ handelt von einer Mordserie, in der in den 1980er- und 90er-Jahren in den USA Tramperinnen zu Opfern wurden. „Insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos, das der Täter von einem der minderjährigen Opfer kurz vor dessen Ermordung gemacht hatte, verstieß gegen den Opferschutz und erfüllte das Kriterium der unangemessenen Darstellung.“ Zudem seien weitere Opfer namentlich genannt und durch Portraitfotos identifizierbar dargestellt worden, heißt es in der Meldung.
#TrueCrimeReport: Was dürfen True-Crime-Formate – und was nicht?
Bei Beschwerden, die den Presserat grundsätzlich im Zusammenhang mit Opferschutz erreichen, geht es überwiegend um die Abbildung von Betroffenen. „Der Klassiker: Eine Redaktion übernimmt aus den sozialen Medien das Foto einer Person, die Opfer eines Unfalls oder Verbrechens wurde, ohne das Opfer oder die Angehörigen um Erlaubnis zu bitten”, beschreibt eine Sprecherin. Seit Jahren stünden solche schweren Verstöße in der Rügen-Statistik an erster Stelle. Die Rügen richteten sich in der Mehrheit gegen Boulevardmedien, „und hier vor allem BILD”. Wie oft sich Betroffene über Opferschutz-Themen bei ihm beschweren, kann der Presserat nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen.
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