Was bleibt, wenn der Täter stirbt?
Ein Assistenzarzt vom Klinikum Bethel in Bielefeld wird 2020 festgenommen. Er hat Patientinnen betäubt und vergewaltigt. Die Beweise sind eindeutig, die Polizei findet Videoaufnahmen der Taten und eine Opferliste von ihm. Er nimmt sich in der Untersuchungshaft das Leben. Zu einem Prozess gegen den Täter wird es nie kommen. Doch der Staatsanwalt hat Anklage gegen Klinikverantwortliche erhoben.
Die Betroffenen wussten zu Beginn der Berichterstattung nichts von den Taten, die an ihnen verübt worden waren. Viele erfuhren durch die Zeitung, dass sie möglicherweise ein Vergewaltigungsopfer sind.
Eigentlich wollte Bettina Jansen (Name geändert) damals wieder zu Hause sein, in ihrem Bett. Stattdessen lag sie in einem Krankenzimmer des Bielefelder Klinikums Bethel. Es war April 2020 und um 22 Uhr kam ein junger Arzt herein. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich um den Assistenzarzt Philipp G. „Er wollte eine Untersuchung machen“, sagt Jansen.
Die Uhrzeit kam ihr merkwürdig vor, erinnert sie sich, auch dass G. die Untersuchung in ihrem Krankenzimmer machte. „Ich wollte so schnell wie möglich nach Hause, also nahm ich das Angebot an und unterzeichnete den Aufklärungsbogen.“ Der Arzt erklärte ihr demnach, sie vorher lokal betäuben zu wollen. „Dann schlief ich ein und wachte am nächsten Morgen wieder auf.“ An mehr kann sich Jansen nicht erinnern.
Jansen weiß noch genau, wie sie die Berichterstattung über den Assistenzarzt kurz nach ihrem Klinikaufenthalt sah. „Ich habe erst keine Verbindung gezogen“, sagt sie. „Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“ Damals wusste sie es nicht.
Der Fall Philipp G.
Im September 2019 wurde der Assistenzarzt Philipp G. vom Evangelischen Klinikum Bethel von einer ehemaligen Patientin wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch unsachgemäße Medikamentengabe angezeigt, ein Sexualdelikt stand zunächst nicht im Raum. Offenbar erst im März 2020 überprüfte die Polizei seinen Namen. Da es bereits im Jahr 2016 eine Anzeige gegen G. unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung gab, hätte die Polizei ihn bereits 2019 im System finden können. Im April wurde das Klinikum informiert. Es stellte G. frei, dann kündigte er selbst. Im selben Monat kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Datensätze sichergestellt wurden. Nach deren Auswertung wurde G. im September 2020 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen. Während der Untersuchungshaft nahm er sich das Leben. Bei Philipp G. wurde eine Namensliste mit 80 Frauen gefunden, wobei auch einvernehmliche sexuelle Kontakte darunter waren; im Zusammenhang mit dem Klinikum Bethel galten zuletzt 34 Patientinnen als Opfer.
Brigitta Sewerin wurde vom Serienvergewaltiger Philipp G. im Klinikum Bethel betäubt. Beweise für eine anschließende Vergewaltigung in Form eines Videos fehlen, weshalb sie nicht die volle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für die Betroffenen erhält. Für sie sei das eine Zwei-Klassen- Teilung mit bitterem Beigeschmack.
Zwei Jahre später klingelte die Polizei an ihrer Haustür. Philipp G. hatte den sexuellen Missbrauch verschiedenster Art gefilmt und die Polizei vermutete, sie auf Aufnahmen erkannt zu haben. Auf dem Revier identifizierte sie sich anhand eines Kopfbildes, das aus den Aufnahmen extrahiert wurde. „Das Nachthemd aus der Nacht habe ich sofort weggeworfen“, sagt sie. Heute sei sie froh zu wissen, was G. ihr angetan hat.
Stehe ich auch auf der Liste?
Brigitta Sewerin war im Sommer 2019 im Klinikum Bethel stationär aufgenommen worden. Spät am Abend sei ein Arzt gekommen und habe ihr einen Zugang legen wollen. Sie habe kaum reagieren können, da sei die Kanüle schon gelegt gewesen und sie habe die Erinnerung verloren. Am nächsten Tag habe ihre Bettnachbarin vorwurfsvoll gesagt: „Sie hatten aber noch spät Besuch.“ Was sie damit meinte, verstand Sewerin nicht. Sie weiß noch, wie erschöpft sie sich an dem Tag fühlte.
Die Jahre danach sei es ihr nicht gut gegangen, auch wegen ständiger Blasenentzündungen. 15 Monate habe es gedauert, bis durch ein Breitspektrum-Antibiotikum Besserung eintrat. Bekannt ist: Philipp G. hatte mehrere übertragbare Geschlechtskrankheiten.
„Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“
Bettina Jansen
Festivals, Supermärkte und Menschenansammlungen in Bahnen hätten sie plötzlich überfordert, blickt Sewerin zurück. Und wenn ihr Partner sie nachts umarmte, sei sie schweißgebadet aufgewacht. „Ich fühlte: Irgendetwas stimmt nicht mit mir.“
Am 6. Februar 2023 rief die Polizei an: Sewerin solle als Zeugin eine Aussage über Philipp G. machen. Aufnahmen von der Tat gebe es nicht, sie stehe aber auf einer Opferliste. Später habe die Polizei diese Information zurückgenommen. Bis heute habe sie für sich keine klare Antwort auf die Frage bekommen, ob sie vergewaltigt wurde.
Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte die Bielefelder Polizei mit, keine Auskunft zu dem Fall geben zu können, und verwies an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese teilte mit, dass es zu keinem Zeitpunkt von der Polizei geheißen habe, dass Sewerin auf einer Liste stehe.
Die Staatsanwaltschaft schrieb aber im vergangenen Jahr an Sewerins Anwältin: „Ihre Mandantin ist als Geschädigte einer durch den verstorbenen Assistenzarzt Philipp G. begangenen, gefährlichen Körperverletzung ermittelt und durch die Polizei Bielefeld am 6. Februar 2023 telefonisch sowie am 23. Februar 2023 im Rahmen einer zeugenschaftlichen Vernehmung entsprechend informiert worden.“
Bei der „gefährlichen Körperverletzung“ geht es womöglich um das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten, eine Vergewaltigung wird dadurch nicht bestätigt.
Bin ich ein Opfer zweiter Klasse?
Jasmin Kwaßny hat eine chronische Erkrankung. Anfang April 2020 sei sie erstmals im Klinikum Bethel gewesen. Sie benötigt monatliche Infusionen und wollte zu einer Klinik wechseln, die näher an ihrem Heimatort liegt, wie sie dem WEISSER RING Magazin erzählt. Wie einen Abstellraum beschreibt sie den Ort, an dem sie in dem Krankenhaus die Infusion bekommen haben soll. Philipp G. sei hereingekommen und habe sich vor sie gesetzt, ganz nah. Dann soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Mehr möchte sie öffentlich nicht sagen.
Geschockt sei sie zurückgeblieben. „Er schaute mir die ganze Zeit intensiv in die Augen. Wir hatten uns nie gesehen und dann war er so distanzlos“, sagt Kwaßny. Sie habe den Vorfall in der Klinik angesprochen, allerdings nie eine Antwort bekommen. Das WEISSER RING Magazin hat das Klinikum Bethel nach dem Vorfall gefragt, aber bislang ebenfalls keine Antwort dazu erhalten.
Jasmin Kwaßny möchte dafür kämpfen, dass Missbrauch und Machtdemonstration durch Ärztinnen und Ärzte aufgearbeitet und bestraft werden. Betroffene sollen geschützt werden und Gerechtigkeit soll ermöglicht werden.
Das Amt für Soziales Entschädigungsrecht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat anerkannt, dass Kwaßny Opfer eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie sind am 01.04.2020 Opfer eines sexuellen Übergriffs im Bethel-Krankenhaus in Bielefeld geworden.“ Der LWL prüft laut Kwaßny gerade, ob ihr eine Opferentschädigung zusteht. Laut einer ärztlichen Bescheinigung wurden bei Kwaßny eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine agitierte Depression diagnostiziert.
Das Klinikum Bethel hat für alle Betroffenen einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Sewerin und auch Jansen erhalten daraus finanzielle Unterstützung – Kwaßny bisher nicht. In einem Schreiben von der Bethel-Ansprechperson an sie heißt es: „Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet für die Frauen, die nachweislich durch den Assistenzarzt Philip G. betäubt und vergewaltigt wurden.“ Es gab aber das Angebot, ihr psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung zu vermitteln, wenn sie dies möchte. Kwaßny lehnte ab. Sie fühle sich dadurch wie ein Opfer zweiter Klasse: „Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan. Ich sehe noch heute seine Augen vor mir, wie er mich dabei ansah“, sagt sie.
Wird ein Abschließen mit der Tat möglich sein?
Der Fall Philipp G. sorgte nicht nur durch die perfiden Taten für Aufmerksamkeit, sondern auch durch den Umgang der Behörden damit. Bereits im September 2019 hatte eine frühere Patientin Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, aufgrund falscher Medikamentenvergabe. Die Polizei Bielefeld widmete sich der Anzeige jedoch offenbar erst im März 2020. Die Betroffene wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass sie Opfer einer Vergewaltigung geworden war. „Wir erfuhren erst im April 2020 von dieser Anzeige“, teilt das Klinikum Bethel mit. Daraufhin wurde Philipp G. von der Arbeit freigestellt. Im September 2020 verhaftete ihn die Polizei. Zuvor hatte sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung im April sichergestellte Daten entschlüsselt und die Vergewaltigungsvideos gefunden. Zum Prozess kam es nicht, da G. sich noch in der Untersuchungshaft das Leben nahm. Nach deutschem Gesetz werden Ermittlungen eingestellt, wenn der Täter tot ist. Für die dutzenden Betroffenen hatte dies zur Folge, dass sie niemand sofort über die Taten, die an ihnen verübt worden waren, informierte.
„Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan.“
Jasmin Kwaßny
Die damals zuständigen Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm sowie die Polizei Bielefeld hatten das zunächst nicht getan, trotz der durch die Obduktion bei Philipp G. nachgewiesenen übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Bei der Frage, wie es dazu kam, bitten alle, sich an die Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden. Diese bekam den Fall 2022 durch das Justizministerium NRW zugewiesen. Duisburg identifizierte und informierte anschließend die Opfer. Die Duisburger Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass es nach Prüfung keine Anhaltspunkte gebe, dass die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm vorsätzlich von Recht und Gesetz abweichende Entscheidungen getroffen hätten. Auch für ein Fehlverhalten bei der Polizei Bielefeld seien keine ausreichenden Anhaltspunkte festgestellt worden.
Körpergedächtnis
Viele Betroffene im Fall Philipp G. berichten, sie hätten trotz der Sedierung einen hohen Leidensdruck. In derartigen Fällen spricht man vom Körpergedächtnis. Doch was ist das Körpergedächtnis? Die Neurowissenschaftlerin Esther Kühn forscht seit Jahren zu dem Phänomen. „Das Körpergedächtnis definiert sich aus der Gesamtheit der körperlichen Erfahrungen, die wir in unserem Leben gemacht haben, die in unserem Gedächtnis gespeichert sind und die unser Verhalten beeinflussen“, sagt Kühn. Während der Mensch in der Lage sei, manche Inhalte des Körpergedächtnisses zu beschreiben und zuzuordnen, sei das bei anderen Inhalten nicht möglich: „Zum Beispiel kann es sein, dass ich plötzlich Angst verspüre, wenn ich einem See näherkomme. Ich spüre, dass mein Herzschlag schneller wird, und ich fange an zu schwitzen. Ich kann aber eine gefährliche Situation in der Kindheit gar nicht mehr aufrufen“, so Kühn. Während einer Narkose komme es auf verschiedene Faktoren an, ob und wie sehr sich der Körper erinnern kann. Auf das verabreichte Medikament etwa, oder darauf, ob Wunden am Körper entstanden sind.
Dass G. sich nicht vor Gericht verantworten wird, ist für seine Opfer schwer zu verkraften. „Ich kann mich nicht direkt an den Täter wenden, das hat er mir durch seinen Suizid genommen“, sagt Bettina Jansen. Sie könne mit der Tat nicht abschließen.
Auch Brigitta Sewerin fehlt der Abschluss: „Ich habe in meiner Kindheit Missbrauch erfahren und konnte diesen aufarbeiten, indem ich den Täter konfrontierte – das geht dieses Mal aber nicht“, sagt sie. Ihr falle es schwer, damit umzugehen, dass sie auf Fragen keine Antworten bekomme. „Ich bin daher dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären“, sagt sie.
Beide Frauen werden durch die Rechtsanwältin Stefanie Höke vertreten. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, zumindest in Fällen mit einem großen Ausmaß weiter zu ermitteln, um mehr Antworten zu erhalten. „Das kann den Betroffenen ganz ungemein helfen“, sagt Höke. So ließe sich auch klären, ob es eventuell noch mehr Opfer gibt als die durch den Täter dokumentierten.
Für die drei Frauen liegt der Fokus jetzt auf der Klinik: Was hat Bethel getan, um die Taten zu verhindern? Was wussten Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt? Fragen, mit denen sich auch die Staatsanwaltschaft Duisburg beschäftigte: Im September 2025 wurde gegen einen Chefarzt, einen Oberarzt und einen Pflegedienstleiter Anklage erhoben, wegen „fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen“, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung öffentlich machte. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten ab September und November 2019 deutliche Hinweise darauf gehabt, dass Philipp G. Patientinnen ohne medizinische Indikation Zugänge gelegt und sedierende Medikamente gegeben habe.
Wird es doch noch Gerechtigkeit geben?
Sie hätten diese Warnsignale nicht ausreichend geprüft, nicht weitergegeben und keine richtigen Konsequenzen gezogen. Chefarzt und Pflegedienstleiter sollen Vorfälle nicht oder unvollständig an die Geschäftsführung gemeldet haben, der Oberarzt habe relevante Informationen nicht an seine Vorgesetzten weitergeleitet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten anderenfalls neun weitere Taten möglicherweise verhindert werden können.
Das WEISSER RING Magazin hat alle Verdächtigen kontaktiert und um Stellung zu den Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss gab es zum Teil keine Antwort, zum Teil wurde auf das Klinikum verwiesen. Dieses weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück und teilt mit, im September 2019 habe ein Gespräch zwischen einem Oberarzt und einer Patientin stattgefunden, nachdem sie G. vorgeworfen habe, ihr unnötig ein Medikament verabreicht zu haben. Sie habe bei einem früheren Aufenthalt im Juli eine Flasche mit der Aufschrift Propofol in ihrem Bett gefunden. Der Chefarzt habe noch am selben Tag mit G. über die Vorwürfe gesprochen. „Es gab zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt“, betont das Klinikum. Es sei daraufhin wegen nicht sachgemäßer Medikamentengabe zu Untersuchungen gekommen, die aber keine Auffälligkeiten ergeben hätten. Bezüglich der Anklage heißt es: „Die Staatsanwaltschaft hat nach mehrjährigen Ermittlungen festgestellt, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Angeschuldigten Kenntnis über die Sexualstraftaten des verstorbenen Assistenzarztes hatten. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.“ Dies schrieb auch die Staatsanwaltschaftin ihrer Pressemitteilung.
Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Bethel wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnten keine strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt werden. Das Klinikum teilte mit, neben dem Unterstützungsfonds den Betroffenen auf Wunsch mit therapeutischer und medizinischer Hilfe zur Seite zu stehen. Außerdem wurde ein Programm entwickelt, das alle Mitarbeitenden für sexualisierte Gewalt sensibilisieren soll.
„Ich bin dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären.“
Brigitta Sewerin
Rechtsanwältin Höke vertritt zwölf der 34 nachweislich Betroffenen und möchte, dass ihre Mandantinnen als Nebenklägerinnen zugelassen werden. Noch hat das Landgericht Bielefeld nicht entschieden, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommen wird. „Die Kammer prüft, ob und wenn ja in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet wird“, teilte das Landgericht auf Anfrage mit.
Dass das Gericht so lange benötige, um die Anklage zu prüfen, empfindet Höke als weiteren Skandal. Manche Betroffene hätten die Sorge, dass das Verfahren erneut eingestellt werde. „Ich kann mir das nicht vorstellen, verstehe aber den Gedankengang“, sagt Höke.
Wann wird das Landgericht Bielefeld eine Entscheidung treffen?
Das Landgericht erklärte gegenüber dem WEISSER RING Magazin, die Kammer sei bestrebt, bis spätestens zum Sommer die Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte dies im dritten Quartal des Jahres sein. Die Prüfungsdauer begründet das Landgericht unter anderem mit der umfangreichen Aktenlage, allein die Hauptakte umfasse 10.000 Blatt. Dazu kämen noch 14 weitere Verfahren, mit denen die zuständige Kammer beschäftigt sei.
Für Bettina Jansen und die anderen Betroffenen ist das Warten schwer auszuhalten. „Wieder ist es ein Gericht in Bielefeld, das sich nicht rührt“, sagt sie. „Ich finde, der Chefarzt ist moralisch schuldig, ob auch juristisch, muss sich nun zeigen.“ Sewerin würde sich wünschen, dass sich die Verantwortlichen erklären. Ihr fehle eine persönliche Entschuldigung, dass sie nicht genügend reagiert hätten.
Transparenzhinweis:
Kurz nach dem Suizid von Philipp G. wurde 2020 eine Todesanzeige veröffentlicht, in der fälschlicherweise stand, er sei ehrenamtlich beim WEISSEN RING tätig gewesen. Eine interne Prüfung hat ergeben: G. war für den Verein weder ehrenamtlich tätig noch Mitglied. Die Todesanzeige wurde von den Verfassern bereits entfernt. Der WEISSE RING war im Fall Philipp G. in beratender Funktion für das Klinikum tätig.
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