Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: picture alliance/dpa

Datum: 06.11.2025

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Bisher sind nur heimlich gefilmte Aufnahmen strafbar, die nackte oder nur durch Unterwäsche bedeckte Körperteile zeigen.

Das Bundesjustizministerium prüft aktuell, wie mit digitalem Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Hubig möchte zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen.

NRW unterstützt Hubig

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“, sagte Limbach der Rheinischen Post.

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, wie der BR berichtet.

Das Thema schaffte es auf die Agenda durch den Fall um Yanni Gentsch. Sie machte das Problem öffentlich: Sie wurde beim Joggen von einem Mann gefilmt, der ihr auf dem Fahrrad gefolgt war. Er machte Aufnahmen von ihrem Gesäß. Sie konfrontierte den Mann, filmte dies und veröffentlichte den Vorfall. Als sie zur Polizei ging, konnte sie keine Anzeige erstatten – da die Tat nach heutigem Stand nicht strafbar war. „Der Fall legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“, sagte Limbach im August.