Archiv für Juli, 2024

WEISSER RING sieht wachsende Aggressionen gegen deutsch Behörden

Erstellt am: Montag, 22. Juli 2024 von Sabine

Die Bebilderung dieses Textes wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (Midjourney) erstellt.

Datum: 22.07.2024

WEISSER RING sieht wachsende Aggressionen gegen deutsch Behörden

Ein Jugendamt-Mitarbeiter findet ein beleidigendes Tiktok-Video über seine Arbeit im Netz – und fühlt sich damit alleingelassen. Anlass für eine bundesweite Umfrage der Opferschutzorganisation.

Mainz – Beleidigungen und Angriffe: Der Ton gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Behörden hat sich verschärft. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Opferhilfsorganisation WEISSER RING in zahlreichen deutschen Stadtverwaltungen.

Danach haben die allermeisten Kommunen schon einmal digitale Gewalt erlebt. Viele berichteten auch von körperlichen Angriffen auf Beschäftigte innerhalb der vergangenen zwölf Monate, teilte der Weiße Ring mit. Repräsentativ ist die Umfrage allerdings nicht. Von 82 angefragten Verwaltungen hätten sich 44 zurückgemeldet. Für die Auswertung wurden 38 Antworten berücksichtigt, weil die anderen lückenhaft waren.

Beleidigende oder bedrohliche Nachrichten

In den vergangenen zwölf Monaten gab es in 29 Verwaltungen körperliche Angriffe auf Beschäftigte. 35 Städte registrierten Fälle digitaler Gewalt. Dazu gehörten vor allem beleidigende oder bedrohliche Nachrichten über Mail, Messenger-Dienste und in den sozialen Medien. Dazu kamen negative oder beleidigende Rezensionen sowie die Verbreitung privater Informationen ohne Zustimmung.

„Auf die zunehmende Verrohung eingestellt sind die Kommunen oftmals nicht“, stellt der WEISSE RING fest. Lediglich die Hälfte der Behörden habe angegeben, intern über spezielle Richtlinien oder Verfahren im Umgang mit digitaler Gewalt gegen Mitarbeitende zu verfügen (19 Städte).

WEISSER RING kritisiert Justizminister Buschmann: „Offenbar kein Opferschutzminister“

Erstellt am: Donnerstag, 18. Juli 2024 von Sabine

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 18.07.2024

WEISSER RING kritisiert Justizminister Buschmann: „Offenbar kein Opferschutzminister“

Wenn Ex-Partner gewalttätig sind, kann eine elektronische Fußfessel für mehr Sicherheit sorgen. Der Bundesjustizminister möchte dazu selbst aber keine Vorgaben machen. Der WEISSE RING kritisiert das scharf.

Berlin/Mainz – Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, kritisiert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann scharf für seine Weigerung, eine bundesrechtliche Regelung für den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt zu schaffen. „Mit seiner unverständlichen Blockade-Haltung isoliert sich Herr Buschmann zunehmend selbst“, sagt Dr. Patrick Liesching, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS.

„Herr Buschmann lässt nicht nur die gewaltbetroffenen Frauen in ihrem Leid allein, er ignoriert auch einen Beschluss der Justizministerkonferenz der Länder und missachtet den Wunsch zahlreicher Koalitionskolleginnen und -kollegen nach einer bundeseinheitlichen Lösung.“

Buschmann: Länder sollen selbst Regeln aufstellen

In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hatte Buschmann am Donnerstag erklärt, er halte eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Der FDP-Politiker sieht zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte Buschmann der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort – nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

Fußfessel-Einsatz vielerorts nicht zulässig

Liesching weist darauf hin, dass in den meisten Bundesländern ein Fußfessel-Einsatz bei häuslicher Gewalt bislang rechtlich nicht zulässig ist. Recherchen des WEISSEN RINGS hätten zudem ergeben, dass einer Anordnung nach dem Landespolizeigesetz häufig sehr hohe rechtliche Hürden entgegenstehen. „Es ist geradezu zynisch, dass Herr Buschmann Hamburg als positives Beispiel anführt“, sagt Liesching. „Laut unserer Recherche von 2023 hat Hamburg seit 2019 genau ein einziges Mal das Tragen einer Fußfessel wegen Beziehungsgewalt angeordnet – und dieser Beschluss wurde dann auch noch vom Oberlandesgericht Hamburg gekippt.“

„Das Gewaltschutzgesetz, das Frauen vor häuslicher Gewalt schützen soll, ist ein Bundesgesetz“, so Liesching. „Daran anknüpfende Regelungen wie die elektronische Überwachung von Gewalttätern fallen deshalb selbstverständlich ebenfalls in die Bundeskompetenz.“ Spanien mache vor, wie ein solches Modell aussehen könne. Dort seien mit Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern deutlich weniger Frauen tödlich verletzt worden.

Dr. Liesching: Buschmann „kein Opferschutzminister“

Da der Bundesjustizminister offenbar „kein Opferschutzminister“ sei, hofft Liesching nun auf die Unionsparteien. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat Anfang Juli einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes vorgelegt, mit dem das Gewaltschutzgesetz um die elektronische Aufenthaltsüberwachung als mögliche gerichtliche Maßnahme erweitert werden soll. „Ich wünsche mir, dass für die Abstimmung darüber der Fraktionszwang aufgehoben wird“, so Liesching.

2023 sind laut Polizeistatistik in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden – 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern waren es 24.