Archiv für Januar, 2025

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Sabine

Der Bundestag beschloss, dass die Pille danach für Vergewaltigungsopfer kostenfrei wird. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 31.01.2025

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt, beschloss der Bundestag. Das ist vor allem einer Betroffenen zu verdanken.

Mainz – In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt. Das beschloss der Bundestag in der Nacht zu Freitag. Die bisherige Regelung sah eine regelhafte Kostenübernahme nur dann vor, wenn die Betroffene 22 Jahre oder jünger ist.

Der Beschluss ist nicht nur eine gute Nachricht für alle Opfer sexualisierter Gewalt, sondern auch ein Erfolg für Gudrun Stifter. Sie hatte die Debatte angestoßen, nachdem sie selbst vergewaltigt wurde. Stifter erhielt damals eine Rechnung von ihrer Krankenkasse über mehrere Hundert Euro: Sie müsse auch als Opfer die Laborkosten für alle Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten selbst tragen, wurde ihr damals mitgeteilt. Ebenso für die „Pille danach“, um eine durch die Tat möglicherweise verursachte Schwangerschaft zu verhindern. Das wollte sie nicht akzeptieren.

 

Gudrun Stifter (Foto: Christian J. Ahlers)

2021 hatte Stifter eine Petition vor den Bayerischen Landtag gebracht, in der sie die Übernahme der Kosten forderte. In einer Beschlussempfehlung hatte sich der Landtag dafür ausgesprochen, dass sich die bayerische Staatsregierung für eine Änderung auf Bundesebene einsetzen soll. Jetzt, fast vier Jahre später, wurde ihre Hartnäckigkeit und Engagement von Erfolg gekrönt.

Es war nicht die erste Petition von Gudrun Stifter: Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Münchenerin im Jahr 2023 begleitet, als sie in bundesweiten Petitionen Verbesserungen bei der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG, seit 2024: Sozialgesetzbuch XIV) forderte. Damals sagte sie: „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht.“

 „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht!“

In der Theorie ist das Entschädigungsrecht in Deutschland ein gutes Gesetz, in der Praxis leiden viele Antragsstellende jedoch unter den zermürbenden Verfahren. Gudrun Stifter will das ändern.

Urteil gegen ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS ist rechtskräftig

Erstellt am: Donnerstag, 30. Januar 2025 von Sabine

Datum: 30.01.2025

Urteil gegen ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS ist rechtskräftig

Das Vergewaltigungs-Urteil gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des 74-jährigen Angeklagten als "unbegründet" verworfen.

Das Vergewaltigungs-Urteil gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des 74-jährigen Angeklagten als „unbegründet“ verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 17. Dezember 2024.

Das Landgericht Arnsberg hatte den Mann im April 2024 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, im September 2020 vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die der Mann gegen ihren Willen in sexueller Absicht berührt haben soll, stellte das Gericht das Verfahren ein.

Der Bundesgerichtshof betonte in seinem Beschluss nun noch einmal, „dass die Nebenklägerin durchgehend einen der sexuellen Handlung des Angeklagten erkennbar entgegenstehenden Willen hatte und dies dem Angeklagten auch bewusst war“. Der Angeklagte hat nun die Kosten auch dieses Verfahrens zu tragen – dazu gehören auch die Auslagen der Nebenklage.

Alle Hintergründe zu dem Fall hat der WEISSE RING transparent auf einer Internet-Seite aufgearbeitet: https://weisser-ring.de/hsk

“Eintreten gegen jeden Antisemitismus muss an erster Stelle stehen“

Erstellt am: Dienstag, 14. Januar 2025 von Sabine

Foto: Helmut Fricke/dpa

Datum: 14.01.2025

“Eintreten gegen jeden Antisemitismus muss an erster Stelle stehen“

Die neue Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Barbara Richstein, fordert ein klares Eintreten gegen Antisemitismus.

Mainz – Jüdisches Leben befindet sich nach Einschätzung des WEISSEN RINGS in Deutschland auf dem Rückzug – unbemerkt von der Mehrheit der Menschen im Land. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und dem Krieg in Gaza sei die Zahl der antisemitischen Straftaten sprunghaft gestiegen, teilte der WEISSE RING der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Mainz mit.

„Dass Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder Angst um ihre Sicherheit haben müssen, empört mich und stimmt mich tieftraurig“, sagte die neue Bundesvorsitzende von Deutschlands größter Opferschutzorganisation, Barbara Richstein.

WEISSER RING fordert Eintreten gegen Antisemitismus 

Viele Angehörige der jüdischen Gemeinschaft dächten darüber nach, auszuwandern – aus Angst vor Gewalt. „Im Kampf gegen die zunehmende gesellschaftliche Verrohung muss das Eintreten gegen jeden Antisemitismus an erster Stelle stehen, ganz egal, ob der von rechts, von links oder aus dem islamistischen Spektrum kommt.“

Die CDU-Politikerin aus Brandenburg hat mehrere Jahre in Israel gelebt und ist seit November dieses Jahres auch stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Berlin und Brandenburg.

Deutlich mehr antisemitische Straftaten 

Die Polizei stellt von Jahr zu Jahr mehr rechtsextreme Straftaten fest. 2024 waren dem Bundesinnenministerium zufolge mehr als 33.000 rechtsextreme Straftaten verübt worden, mehr als jemals seit Beginn der Erhebungen 2001.

Die Polizei habe 2024 bis September mehr als 3.200 antisemitisch motivierte Straftaten gezählt – doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum, berichtete der WEISSE RING. Das Spektrum reiche von Anfeindungen über Bedrohungen und Gewalt bis zu Terror.

Dem Bundeskriminalamt seien im Kontext des aktuellen Nahost-Konflikts seit dem 7. Oktober 2023 rund 10.770 Straftaten (Stand 8. Januar 2025) über die Länder gemeldet worden, teilte ein Sprecher in Wiesbaden mit. Davon seien 4.300 Straftaten als antisemitisch motiviert eingestuft worden. Schwerpunkte waren Sachbeschädigungen, Propagandadelikte und Volksverhetzungen.

Exklusiv: Interview mit dem Vater des Opfers

Erstellt am: Montag, 13. Januar 2025 von Sabine

Foto: dpa

Datum: 13.01.2025

Exklusiv: Interview mit dem Vater des Opfers

Der Fall bewegte Deutschland: Auf dem Schulweg wurde im September 2023 in Edenkoben eine Zehnjährige von einem verurteilten Sexualstraftäter entführt und missbraucht. Gegenüber unserer Redaktion äußert sich erstmals der Vater des Kindes.

Mainz/Edenkoben – Mit der Verurteilung des Sexualstraftäters von Edenkoben ist in der Familie des minderjährigen Opfers nach den Worten seines Vaters „wieder viel Normalität eingekehrt“. In einem exklusiven Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS bezeichnete der Mann aus der Pfalz das inzwischen rechtskräftige Urteil als „vollen Erfolg für uns“, berichtete vom schlimmsten Tag seines Lebens, wehrte sich gegen Beschuldigung von Opfern und machte Vorschläge.

Der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Angeklagte hatte das Mädchen am 11. September 2023 auf dem Schulweg in sein Auto gezerrt und missbraucht. Nach einer Verfolgungsfahrt wurde er festgenommen und das Kind befreit. Die Tat hatte Diskussionen etwa über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst.

„Grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde Realität“

„Die grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde bei uns Realität“, sagte der Vater im Interview mit dem WEISSEN RING über den Tag. „Angst griff nach mir, Angst und Ohnmacht.“

Der Täter war erst Mitte Juli aus der Haft entlassen worden, wurde engmaschig von der Polizei überwacht und musste sich an zahlreiche Weisungen halten. Dagegen verstieß er jedoch und weigerte sich unter anderem, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, weil der Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten kamen aber zu spät beim Amtsgericht an.

Maximale Unterstützung und Empathie bekommen

Polizei und andere Institutionen hätten maximale Unterstützung und Empathie gezeigt, berichtete der Vater. Die Familie habe auch therapeutische Hilfe erhalten. Er kritisierte jedoch die Stigmatisierung des Opfers mit Aussagen wie „Das Mädchen hat jetzt einen Schaden fürs Leben“. Der Mensch verfüge auch über viele Ressourcen, „mittel- bis langfristig mit so einer Erfahrung umgehen zu können und einem Schaden vorzubeugen“.

Der Vater wehrte sich gegen „Victim-Blaming“ (deutsch Opfer-Beschuldigung), das auch seine Familie getroffen habe, weil die Zehnjährige allein zur Schule gegangen sei. „An so einer Tat ist zu 100 Prozent der Täter schuld. Sonst niemand.“

„Die grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde für uns Realität“

Im Entführungs- und Missbrauchsfall Edenkoben spricht der Vater des betroffenen Mädchens erstmals über die Geschehnisse.

Zwölf Jahre Haft für Täter

Das Landgericht Landau verurteile den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Eine solche Strafe sei „doch eher selten nach solchen Taten“, sagte der Vater.

„Meine Frau und ich sind tatsächlich der Meinung, dass jede Institution in Deutschland ihre Arbeit gemacht hat.“ Die Führungsaufsicht, die rückfallgefährdete Täter nach der Haftentlassung betreue, sei „das falsche Instrument, mit einem Straftäter dieses Kalibers umzugehen.“

„Ich bin Fachkrankenpfleger auf einer Intensivstation, für mich klingt das so, als würde man einen kritisch kranken Intensivpatienten nicht auf die Intensivstation legen, sondern auf Normalstation“, sagte der Vater. „Und wenn der Patient dann abends tot im Bett liegt, dann wundert man sich.“

„Im Endeffekt behandeln wir Symptome“

Statt Kritik an den Institutionen forderte er grundsätzliche Änderungen von der Politik. „Im Endeffekt behandeln wir Symptome. Ich kann mir vorstellen, dass härtere Strafen ein Mittel gegen Sexualstraftäter sind. Häufiger verhängte Sicherungsverwahrungen. Fußfesselzwang. Weniger Datenschutz. Aber das müssen Fachleute beantworten.“

Der Vater verfolgte das Verfahren als Nebenkläger. Das sei sein Weg gewesen, sich „nach dem schrecklichen Angriff auf meine Familie zur Wehr setzen“ zu können. Er blicke nun „total optimistisch in die Zukunft“.

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Erstellt am: Mittwoch, 8. Januar 2025 von Sabine
Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Datum: 08.01.2025

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, machen sich Hessen und der WEISSE RING für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln stark. In Sachsen wird die Technik jetzt erstmalig eingesetzt.

Dresden/Wiesbaden – In Sachsen wird erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.

Hessen habe die Fußfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführt. In dem Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Deren Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger.

Im spanischen Modell werden nach Angaben der Ministerien keine festen Verbotszonen überwacht, sondern das Opfer befinde sich in Bewegung. Es trage eine GPS-Einheit mit sich, die mit der elektronischen Fußfessel des Täters kommuniziere. Das System überwache die Standorte. Begegnen sich Opfer und Täter, werde ein Alarm ausgelöst.

Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht schon jetzt anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. „So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt bei der strafrechtlichen Führungsaufsicht signifikant erhöhen. Damit solche Fälle von häuslicher Gewalt gar nicht erst entstehen können, brauchen wir eine Änderung im Gewaltschutzgesetz, um mögliche Opfer präventiv zu schützen. Der Bundesrat hat sich mit Hessens Initiative eindeutig hierzu positioniert, jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.

WEISSER RING fordert spanisches Modell

Auch der WEISSE RING hatte die Bundesregierung mehrfach in Brandbriefen aufgefordert, die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Deutschland einzuführen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. In dem iberischen Land hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Der Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde, zeigt: Nein, tut er nicht.

Bundesrat stimmt für spanisches Fußfessel-Modell

Erstellt am: Montag, 6. Januar 2025 von Sabine
Elektronische Fußfessel nach dem spanischem Modell.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 06.01.2025

Bundesrat stimmt für spanisches Fußfessel-Modell

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, machen sich Hessen und der WEISSE RING für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln stark. Nun kommt Rückendeckung von den übrigen Bundesländern.

Wiesbaden/Mainz – Der Bundesrat hat einer hessischen Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zugestimmt. Dazu soll unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden.

Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten, festen Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.

„Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Fußfessel nach dem spanischen Modell könne Leben retten. Einen Referenten-Entwurf der Bundesregierung zu diesem Modell im Gewaltschutzgesetz nannte der Minister „einen ersten Schritt“.

Spanische Frauen demonstrieren gegen Machismo. Nun soll eine elektronische Fußfessel vor Gewalt schützen.

So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Mit GPS-gestützten Armbändern schützt das Land Opfer vor Gewalttätern. Ist das spanische Modell ein Vorbild für Deutschland?

WEISSER RING fordert spanisches Modell

Er begrenze bislang das Tragen der Fußfessel jedoch auf drei Monate. „Das ist aus unserer Sicht sehr kurz“, erklärte Heinz. „Außerdem sieht er bei Verstößen gegen das Tragen lediglich Ordnungsgelder vor, auch das ist nur ein stumpfes Schwert.“

Hessen führt derzeit eine neue Überwachungstechnik ein. „Das spanische Modell können wir bereits bei der Führungsaufsicht und bei allen bisherigen Fällen anwenden“, erläuterte der Justizminister. „Jedoch bleibt es uns momentan verwehrt, die Opfer von häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum zu schützen.“

Auch der WEISSE RING hatte die Bundesregierung mehrfach in Brandbriefen aufgefordert, die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Deutschland einzuführen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. In dem iberischen Land hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden.

Nach Angaben des Bundesrates wird die Entschließung der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.