Archiv für April, 2024

Deutlicher Anstieg bei Opferfällen

Erstellt am: Dienstag, 23. April 2024 von Sabine

Datum: 23.04.2024

Deutlicher Anstieg bei Opferfällen

Immer mehr Menschen wenden sich an den WEISSEN RING. 2023 waren es fast elf Prozent mehr als im Vorjahr.

Mainz – Der WEISSE RING verzeichnet deutlich mehr Anfragen von Kriminalitätsopfern. Die rund 2700 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im vergangenen Jahr fast elf Prozent (10,9) mehr neue Opferfälle bearbeitet als im Vorjahr, die Zahl stieg von 18.402 auf 20.415. Noch größer fällt der Anstieg im Fünf-Jahres-Vergleich aus, seit 2018 wuchs die Nachfrage sogar um 19 Prozent.

Erst vor wenigen Tagen hatten Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 veröffentlicht und den höchsten Stand an Straftaten seit 2016 gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der polizeilich erfassten Kriminalfälle demnach um 5,5 Prozent. Eine hohe Zunahme registrierte die Polizei bei den Gewalttaten (plus 8,6 Prozent) und bei den Diebstählen (plus 10,7 Prozent). Gewachsen ist laut PKS auch der Anteil ausländischer Tatverdächtiger.

Anders als in der PKS lässt sich beim WEISSEN RING kein signifikanter Anstieg bei einzelnen Deliktformen erkennen. Die häufigsten erfassten Straftaten sind Körperverletzung (36,9 Prozent) inklusive häuslicher Gewalt (19,4 Prozent), Sexualstraftaten (27,2 Prozent) und Stalking (8,1 Prozent). Gut drei Viertel der Hilfesuchenden sind Frauen. Zur Nationalität von Opfern und Tätern kann der WEISSE RING keine Angaben machen.

Insgesamt mehr als 43.000 Fälle

Nicht eingerechnet in die ausgewerteten Opferfälle sind sogenannte Wiederholerfälle, bei denen Mitarbeitende die Betroffenen manchmal über Jahre betreuen. In der Statistik fehlen zudem die Fälle, die über das bundesweite Opfer-Telefon oder die Onlineberatung beim WEISSEN RING ankommen. Rechnet man diese beiden Stellen mit ein, gab es 2023 beim WEISSEN RING insgesamt 43.279 neu angelegte Opferfälle (2022: 40.379).

„Der Bedarf an kompetenter Hilfe für Kriminalitätsopfer ist da, und er nimmt immer weiter zu“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. „Wir sind froh, dass wir ein großes Netzwerk von engagierten Opferhelferinnen und Opferhelfern in rund 400 Außenstellen des Vereins haben. Aber die Zahlen zeigen auch, dass wir stetig um weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben müssen, um allen Hilfesuchenden die Unterstützung geben zu können, die sie brauchen.“

Haftstrafe für ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS

Erstellt am: Dienstag, 2. April 2024 von Sabine

Datum: 02.04.2024

Haftstrafe für ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS

Der ehemalige Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Mainz – Das Landgericht Arnsberg hat am Dienstag, 2. April 2024, einen ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, im September 2020 vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die der Mann gegen ihren Willen in sexueller Absicht berührt haben soll, hat das Gericht das Verfahren eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Februar 2021 hatte der WEISSE RING die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter und früheren Polizisten selbst öffentlich gemacht und Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Der Verein berief eine Taskforce ein, um mögliche weitere Betroffene ausfindig machen zu können, und schaltete eine Telefon-Hotline für Betroffene frei. Direkt nach Veröffentlichung der Missbrauchsvorwürfe richtete der WEISSE RING zudem eine Internetseite ein, auf der er die Vorgänge mit größtmöglicher Transparenz aufbereitet. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelte schließlich in neun Fällen, in zwei Fällen erhob sie Anklage.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb möchte ich es nicht kommentieren“, sagte Klaus Neidhardt, Vorsitzender des Landesverbands NRW/Westfalen-Lippe im WEISSEN RING, am Dienstag. „Unabhängig von jeder strafrechtlichen Bewertung besteht für den WEISSEN RING aber kein Zweifel, dass der ehemalige Mitarbeiter massiv gegen unseren Verhaltenskodex und gegen unsere Standards der Opferbetreuung verstoßen hat und damit gegen alles, wofür der WEISSE RING steht.“

Weiter sagte Neidhardt: „Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Strafverfahren für Kriminalitätsopfer eine erhebliche Belastung bedeuten. Das gilt besonders für Betroffene von Sexualdelikten. Ich habe sehr großen Respekt davor, dass die betroffenen Frauen diese Belastung auf sich genommen und dadurch dazu beigetragen haben, dass der Beschuldigte zur Rechenschaft gezogen werden konnte.“

Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, er habe die Frau bei einer angeblichen Entspannungsübung nur versehentlich im Intimbereich berührt und seine Hand dann nicht schnell genug wieder zurückziehen können. Der Vorsitzende Richter nannte die Aussage in der Urteilsbegründung „originell, aber wenig glaubhaft“. Der Angeklagte habe den psychischen Zustand der Frau ausgenutzt, die nicht in der Lage gewesen sei, ihren freien Willen zu äußern. Zudem habe er das Vertrauen der Frau missbraucht. Eine Gefängnisstrafe sei deshalb angemessen.

Die Internetseite mit den Hintergründen zu den Vorwürfen und zum Strafverfahren findet sich hier: www.weisser-ring.de/hsk. Die Seite wird weiterhin regelmäßig aktualisiert werden.