Archiv für Januar, 2026

Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer wechselt zum Festspielhaus Baden-Baden

Erstellt am: Dienstag, 20. Januar 2026 von Sabine

„Ich gehe mit vielen guten Erinnerungen und großer Dankbarkeit für über zwölf wundervolle Jahre mit vielen großartigen hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen“, sagt Bianca Biwer.

Datum: 20.01.2026

Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer wechselt zum Festspielhaus Baden-Baden

In der Bundesgeschäftsführung des WEISSEN RINGS, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, kommt es zu Veränderungen.

Nach mehr als zwölf Jahren verlässt Bianca Biwer Ende Mai den Verein, um sich einer neuen Herausforderung als Geschäftsführerin des Festspielhauses Baden-Baden zu stellen.

“Die Arbeit für den WEISSEN RING war immer ausgesprochen erfüllend. Betroffenen von Straftaten zu helfen, ihnen eine Stimme zu geben und Druck auf die Politik zu machen, um Opferschutz zu verbessern – das ist heute ebenso wichtig wie vor 50 Jahren, als der Verein gegründet wurde“, sagt Bianca Biwer. „Die Entscheidung, den WEISSEN RING zu verlassen, ist mir daher nicht leichtgefallen. Ich gehe mit vielen guten Erinnerungen und großer Dankbarkeit für über zwölf wundervolle Jahre mit vielen großartigen hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen.“

"Bianca Biwer ist eine der treibenden Kräfte des WEISSEN RINGS."

Barbara Richstein

“Ich bedauere den Weggang von Bianca Biwer sehr“, sagt Barbara Richstein, Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Bianca Biwer ist eine der treibenden Kräfte des WEISSEN RINGS. Ihr unermüdliches Engagement, gepaart mit enormem Sachverstand und menschlichem Einfühlungsvermögen, haben den Verein nachhaltig geprägt. Für ihren jahrelangen Einsatz danke ich ihr sehr und wünsche ihr für die Zukunft beruflich wie privat alles erdenklich Gute.“

In Biwers Zeit als Bundesgeschäftsführerin fallen viele Erfolge des WEISSEN RINGS, an denen sie maßgeblich mitgewirkt hatte:

Beispielsweise ist es auch dem ständigen Druck des Vereins zu verdanken, dass die Bundesregierung die elektronische Fußfessel gegen häusliche Gewalt auf den Weg gebracht hat. Für diesen wichtigen Schritt zum Schutz von Opfern haben sich der WEISSE RING und Biwer jahrelang eingesetzt.

Auch die Opferentschädigung wurde in dieser Zeit grundlegend reformiert, seit Januar 2024 ist sie im Sozialgesetzbuch XIV geregelt. Die Reform sieht unter anderem höhere Entschädigungssummen und ein „Fallmanagement“ vor, das Betroffene besser begleiten soll. Der WEISSE RING hatte sich für eine Gesetzesnovelle eingesetzt und daran maßgeblich mitgearbeitet. „Worauf der Verein auch weiterhin achten wird, ist allerdings die Umsetzung dieses eigentlich sehr guten Gesetzes. Bisher läuft diese nämlich mangelhaft“, sagt Biwer.

Die Ausarbeitung eines Leitfadens für Opferschützer nach Großereignissen fand ebenfalls unter Biwers Führung statt. Unter dem Eindruck des Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz 2016 entstand dieser Leitfaden, damit die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach solchen Gewalttaten schnell und unbürokratisch helfen können.

Auch hat der Verein in dieser Zeit seine Position gegenüber Extremisten gestärkt: Dass die Unvereinbarkeit von extremistischen Ansichten und der Arbeit für den WEISSEN RING in der Satzung der Organisation verankert wurde, ist ein starkes Signal für demokratische Werte. Auch im Kampf gegen Hass und Hetze wurde Biwer nicht müde, hielt unter anderem zahlreiche Vorträge dazu. „In einer freiheitlichen Gesellschaft können und dürfen wir nicht akzeptieren, dass Gewalt zum Alltag gehört“, sagt Biwer.

Die Nachfolge an der Spitze des WEISSEN RINGS steht noch nicht fest. „Wir befinden uns aber in einer guten Position, um bei der weiteren Planung mit der notwendigen Ruhe und Sorgfalt vorgehen zu können“, sagt Barbara Richstein. Für die Übergangsphase ist der Verein mit den Geschäftsleitern und langjährigen Führungskräften sehr gut aufgestellt.

Opfer von Menschenhandel müssen dringend stärker geschützt und unterstützt werden

Erstellt am: Freitag, 16. Januar 2026 von Sabine

„Betroffene von Menschenhandel sind besonders verletzlich. Sie sind oft traumatisiert, isoliert und haben große Angst vor den Tätern.“, sagte Bianca Biwer

Datum: 16.01.2026

Opfer von Menschenhandel müssen dringend stärker geschützt und unterstützt werden

Der WEISSE RING fordert einen besseren Schutz für Betroffene von Menschenhandel und eine intensivere Strafverfolgung des Delikts.

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin der größten deutschen Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, sagte: „Betroffene von Menschenhandel sind besonders verletzlich. Sie sind oft traumatisiert, isoliert und haben große Angst vor den Tätern. Deshalb fällt es ihnen auch sehr schwer, bei der Polizei oder vor Gericht auszusagen.“

Zwar habe es im Kampf gegen Menschenhandel in den vergangenen Jahren Fortschritte gegeben, sagte Biwer. So sei die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gestiegen. Außerdem gebe es Ansprechpersonen für Opfer bei Behörden, etwa beim Zoll. „Allerdings werden viele Fälle nach wie vor nicht erkannt oder bleiben ungestraft. Die Zahl der Verurteilungen ist gering“, betonte Biwer.

Kaum Verurteilungen wegen Menschenhandel

In der Titelgeschichte seiner aktuellen Ausgabe befasst sich das WEISSER RING Magazin mit Menschenhandel. Das Delikt wird selten verurteilt, wie eine exklusive Umfrage des Magazins bei den Statistischen Landesämtern und Justizministerien belegt. Abgefragt wurden die einschlägigen Paragrafen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Demnach gab es 2024 in Bayern mit 21 Schuldsprüchen die seit Jahren mit Abstand meisten, auch aufgrund von Großverfahren. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit elf und Baden-Württemberg mit acht Verurteilungen. In den anderen Ländern hingegen lagen die Werte im unteren einstelligen Bereich oder bei null, etwa in Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Bremen. Im Jahr 2023 lag erneut Bayern mit 13 Verurteilungen vorne, vor Hamburg und Berlin mit jeweils elf und Nordrhein-Westfalen mit sechs. Keine Verurteilungen wurden in dem Jahr in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen und in Bremen erfasst. In den Jahren zuvor waren die Zahlen ähnlich niedrig.

Neben den genannten Straftaten hat das Magazin Statistiken zu Delikten recherchiert, die in Zusammenhang mit Menschenhandel stehen können. Auch hier sind nur wenige Verurteilungen registriert. So wurden bei § 180a – Ausbeutung von Prostituierten – in den meisten Bundesländern in den vergangenen beiden Jahren keine Verurteilungen verzeichnet, ebenso bei § 181a – Zuhälterei.

Es brauche dringend mehr Schutzmaßnahmen sowie Unterstützung für Opfer, eine bessere personelle Ausstattung bei Kontroll- und Ermittlungsbehörden, einen sensibleren Umgang mit den Betroffenen und eine größere gesellschaftliche Aufmerksamkeit für das Thema, fordert Bianca Biwer. „Die Zeit drängt. Die Digitalisierung hat auch den Menschenhandel extrem beschleunigt“, fügt sie hinzu. Außerdem müsse das Non-Punishment-Prinzip konsequenter angewandt werden. Im Strafgesetzbuch ist die Möglichkeit der Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel, die sich im Rahmen ihrer Ausbeutung strafbar gemacht haben, in § 154c verankert. Doch das Prinzip kommt kaum zur Anwendung.

Biwer appelliert auch an die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher: „Wir sollten auf Anzeichen von Arbeitsausbeutung achten, gegebenenfalls unsere Kaufentscheidungen überdenken – und bei klaren Hinweisen oder Beobachtungen die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen kontaktieren.“

Die komplette Recherche zum Thema Menschenhandel gibt es auf www.wr-magazin.de.