Der talentierte Mr. F.

Erstellt am: Montag, 20. Oktober 2025 von Selina
Der talentierte Mr. F.

Gucken

Der talentierte Mr. F.

ARD Mediathek

Der kleine Roboter T-130 schmeißt im gleichnamigen Animationsfilm den ganzen Haushalt und bringt dabei das ganze Haus durcheinander. Dann hat seine Besitzerin genug und wirft ihn raus. Regie, Drehbuch und Animation hat der erst 20-jährige amerikanische Student Samuel Felinton gemacht – oder etwa nicht? Der Animationsfilm heißt in Wahrheit „Butty“ und seine Macher sind die beiden deutschen Filmstudenten Julius und Moritz. Felinton stahl den Film, gewann mehrere Preise auf Filmfestivals weltweit und gab Interviews.

In der MDR-Doku „Der talentierte Mr. F.“ werden Julius und Moritz auf ihrem emotionalen Kampf um ihr Werk begleitet. Eine Szene bei Fachanwälten macht deutlich: Felinton hat ihre Urheberrechte verletzt. Doch ein Verfahren wäre langwierig und zu teuer für die jungen Filmemacher. Also fassen sie einen neuen Plan: nach Amerika reisen, den Dieb konfrontieren und ihren Film zurückfordern.

Täterin aus Versehen

Job-Scamming und Identitätsdiebstahl endeten für eine 50-Jährige mit Ermittlungen gegen sie.

In 77 Minuten gewährt die Doku Einblicke in die Gefühlswelt von Julius und Moritz. Was macht eine Urheberrechtsverletzung mit Betroffenen? Das Herzstück des Films ist aber ihre besondere Freundschaft. Gemeinsam sind sie wütend, lachen, halten zusammen. Sie zeigen, der Weg zur Gerechtigkeit kann auch schöne Momente und neue Begegnungen bringen. Einfühlsam und manchmal auch humoristisch erzählen die Betroffenen ihre Geschichte. Sie machen Mut, sich nicht unterkriegen zu lassen.

www.ardmediathek.de/film/der-talentierte-mr-f

Juristischer Erfolg für den WEISSEN RING

Erstellt am: Dienstag, 14. Oktober 2025 von Selina
WEISSER RING Rechtsstreit Stevens Bianca Biwer

„Für den WEISSEN RING ist es fundamental wichtig, frei über Themen berichten zu können, die mit Opferschutz zu tun haben“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS.

Datum: 14.10.2025

Juristischer Erfolg für den WEISSEN RING

Der Strafverteidiger Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH sind mit ihrem Versuch, dem WEISSER RING e.V. Teile von zwei Artikeln, die sich kritisch mit einer von ihnen veranstalteten True-Crime-Live-Show auseinandersetzen, gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert.

Alexander Stevens moderiert seit dem Jahr 2020 den Bayern3-Podcast „True Crime“. Aus diesem Format hat sich zuletzt auch ein Bühnenprogramm für eine Live-Show unter dem Titel „Tödliche Liebe“ entwickelt. Öffentliche Kritik an dem Format entzündete sich wegen der öffentlichen Aufarbeitung eines Mordfalls an einer jungen Frau. Seit Oktober 2024 ist dieser Fall gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Angehörigen der Getöteten in verschiedenen deutschen Städten zu Unterhaltungszwecken inszeniert worden. Der Bayerische Rundfunk, dessen Logo für die Live-Show verwendet wird, kündigte zuletzt eine inhaltliche wie personelle Weiterentwicklung des Podcast ab Juli 2025 an und erklärte, dass der Sender den Logo-Lizenzvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden wolle.

Dies griff der WEISSE Ring auf und berichtete über die Kernkritik an dem Format. Etwa darüber, dass in der Show ein Originalton des verurteilten Mörders abgespielt worden ist, der bis heute behauptet, das Opfer nicht getötet zu haben. Im Anschluss durften die Zuhörer per Smartphone abstimmen, ob – ihrer Auffassung nach – der Täter des Mordes schuldig sei. Zusätzliche Irritation löste die Doppelrolle von Alexander Stevens aus, der gleichzeitig Strafverteidiger des verurteilten Täters war.

Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH waren der Ansicht, dass die Artikel unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Meinungsäußerungen und die Erweckung falscher Eindrücke durch eine unvollständige Berichterstattung enthalten würden.

Das angerufene Landgericht München hat dem eine Absage erteilt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 18.09.2025 vollumfänglich zurückgewiesen. Die Kammer hat dabei festgestellt, dass das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht der Antragsteller durch die beanstandeten Artikel nicht verletzt sei. Das Landgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Kritik an der Vorgehensweise und dem Inhalt einer öffentlich zugänglichen Bühnenshow, in welcher reale Tötungsdelikte dargestellt werden, der hierfür werbende Veranstalter genauso wie der Moderator hinzunehmen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hierzu erklärt Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz:

„Ich stelle im Rahmen meiner täglichen Arbeit zunehmend fest, dass viele True-Crime-Formate eklatante Opferrechtsverletzungen enthalten, oder aber, wenn es keine Rechtsverletzungen sind, dass die Opfer rechtlos sind, weil sie als Verstorbene leider postmortal keine Persönlichkeitsrechte mehr besitzen. Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren.

Wir haben uns bewusst im deutschsprachigen Rechtsraum gegen ein Geschworenen- oder Jury-System entschieden, sondern es entscheiden glücklicherweise Berufsrichter und nicht die Volksseele in Gestalt von Laien. Es ist höchst unseriös, im Rahmen einer Show gewissermaßen im Nachgang ein Jury-System zu Unterhaltungszwecken einzuführen. Noch unseriöser finde ich es, wenn sich hierbei öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beteiligen, weil die im Rahmen ihrer Programmgrundsätze eindeutig die Menschenwürde beachten müssen – und ich finde es würdelos für die Opfer, was hier geschieht.

Meines Erachtens muss der Gesetzgeber anlässlich der aktuellen Entwicklungen im Bereich True Crime dringend de lege ferenda die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Betroffenen stärken.“

Auch Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil:

„Für den WEISSEN RING ist es fundamental wichtig, frei über Themen berichten zu können, die mit Opferschutz zu tun haben, auch wenn das nicht jedem gefällt. Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Arbeit auf der Seite von Kriminalitätsopfern. Gerade bei True-Crime-Formaten ist es elementar, die Betroffenen oder ihre Angehörigen frühzeitig zu involvieren, und nicht gegen ihren Willen zu handeln, sonst droht im schlimmsten Fall eine Retraumatisierung. True-Crime-Macherinnen und -Macher sollten nie vergessen, dass es bei jedem Fall um echte Verbrechen und echte Menschen geht, nicht um Figuren in einem Sonntagabend-Krimi. Deshalb sollten sie bei jeder Folge oder jedem Artikel prüfen, ob es wirklich gesellschaftlich relevant ist, einen oft jahrelang zurückliegenden Fall erneut in die Öffentlichkeit zu bringen. Wir bedanken uns herzlich bei der Kanzlei Schertz Bergmann für die professionelle juristische Vertretung in dieser wichtigen Angelegenheit.“

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Erstellt am: Dienstag, 30. September 2025 von Gregor
Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Datum: 30.09.2025

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, fordert in einem Gastkommentar im WEISSER RING Magazin die Politik auf, das endgültige Aus des Fonds Sexueller Missbrauch zu verhindern.

Nach dem Ende des Fonds Sexueller Missbrauch hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, den Bundestag in die Pflicht genommen, zeitnah für Ersatz zu sorgen. In einem Gastkommentar für das WEISSER RING Magazin schreibt Claus: „Selten gelingt es der Politik, so etwas wie nachholende Gerechtigkeit zu schaffen. Der Fonds Sexueller Missbrauch war eine solche Erfolgsgeschichte. Jetzt ist es an den Abgeordneten, das endgültige Aus dieses niedrigschwelligen Hilfesystems zu verhindern. Er hat Belastungen im Alltag verringert und Perspektiven möglich gemacht, wo vergangene Gewalt oft das Leben prägt.“

Rückwirkender Stopp

Darüber hinaus kritisiert Kerstin Claus, es sei ein „verheerendes Signal“ für Betroffene gewesen, als die Ampelregierung im vergangenen Jahr „stillschweigend“ das Aus des Fonds zum 31. August 2025 beschlossen und die aktuelle Bundesregierung später sogar einen rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19. März zugelassen habe. „Das ist ein Akt der Entsolidarisierung. Eine Regierung, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreibt, darf so nicht handeln“, so Claus. „All dies jetzt preiszugeben – nur weil eine Bundesregierung nach der anderen daran scheitert, dieses Hilfesystem verlässlich finanziell und strukturell abzusichern –, ist ein Armutszeugnis.“

Die Bemühungen der früheren Familienministerin Lisa Paus (Grüne), den Fonds über das neue „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ abzusichern, seien kraftlos gewesen. Das Veto der FDP habe Paus stillschweigend akzeptiert und öffentliche Debatten vermieden. Ihre Nachfolgerin Karin Prien (CDU) habe zwar eine gesetzliche Verankerung des Hilfesystems gefordert, jedoch keinen konkreten Vorschlag eingebracht.

Jetzt liege die Verantwortung beim Bundestag und damit bei den Abgeordneten. Claus fordert: „Ab 2026 müssen die nötigen Mittel dauerhaft gesichert und perspektivisch der Fonds endlich gesetzlich verankert werden. Denn: Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen mit lebenslangen Folgen. Wer das ignoriert, riskiert, dass Betroffene erneut verstummen.“

Ministerium prüft Ersatz

Ob und welchen Ersatz es für den Fonds gibt, ist weiter ungewiss. Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte das Bundesfamilienministerium mit, es setze sich dafür ein, dass Betroffene auch künftig wirksame Hilfen erhalten. Dies hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die „Möglichkeiten der Umsetzung“ würden weiterhin geprüft, sagte eine Sprecherin des Ministeriums von Karin Prien (CDU), die sich unter anderem mit dem Betroffenenrat austausche. Der Prozess werde noch „einige Zeit in Anspruch nehmen“, damit die Lösung den Vorgaben des Bundesrechnungshofs entspreche.

Der Fonds, der zum Ergänzenden Hilfesystem gehörte, war im Sommer – rückwirkend zum 19. März – eingestellt worden. Der WEISSE RING und weitere Fachorganisationen kritisierten das Ende des Fonds. Dieser konnte einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach jüngsten Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums wurden bislang etwa 165,2 Millionen Euro ausgezahlt.

 

Jung, rechtsradikal, gefährlich

Erstellt am: Freitag, 26. September 2025 von Selina

Jung, rechtsradikal, gefährlich

Zahl der jugendlichen und heranwachsenden Verdächtigen stark gestiegen.

Rechtsradikale Jugendliche in Deutschland

Jugendliche und heranwachsende Verdächtige bei politisch motivierten Straftaten pro Bundesland. *Hier ist die Summe der Straftaten mit jugendlichen und heranwachsenden Verdächtigen angegeben. **Hier ist die Summe der Fälle mit mindestens einem jugendlichen beziehungsweise heranwachsenden Verdächtigen angegeben. Quelle: Länderumfrage des WEISSEN RINGS. Vier Länder haben die Anfrage bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

Ein hessischer Jugendlicher soll sich rechtsradikal geäußert, Sprengstoff hergestellt und im Wald gezündet haben. In den Räumen eines Vereins in Sachsen, der sich für Demokratie einsetzt, sollen 13- bis 16-Jährige aus der Nazi-Szene eine Frau bedroht haben. Und in Brandenburg verletzten junge Leute zwischen 17 und 19 Jahren offenbar einen 41-Jährigen, nachdem dieser sie aufgefordert hatte, mit dem Grölen rechter Parolen aufzuhören.

Im Jahr 2024 häuften sich die Verfahren mit jungen Tatverdächtigen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts. Eine exklusive Länderumfrage des WEISSER RING Magazins zeigt nun das Ausmaß. Demnach hat die Zahl der Fälle, an denen Jugendliche sowie Heranwachsende beteiligt gewesen sein sollen, stark zugenommen: in Sachsen etwa von 310 Tatverdächtigen zwischen 14 und 20 Jahren im Jahr 2023 auf 1297 Verdächtige im vergangenen Jahr, in Bayern von 291 auf 517, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Die Berliner Statistik differenziert auch nach Geschlecht: Demnach waren 136 der 143 Tatverdächtigen im Jahr 2023 männlich, sieben weiblich. Im Jahr darauf gab es insgesamt 175 Verdächtige, 149 männliche und 26 weibliche.

Männlich dominiert

In Berlin waren im Jahr 2023 von 143 verdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden 136 männlich und 7 weiblich. Im Jahr 2024 wurden 175 Verdächtige gezählt, davon waren 149 männlich und 26 weiblich.

Auch Nordrhein-Westfalen verzeichnet eine deutliche Steigerung, von 247 auf 610 Tatverdächtige in dem Alter. Die Landesregierung sieht dies als „eine zentrale Herausforderung für die innere Sicherheit“ und beobachtet eine „zunehmende Dynamisierung“ von rechtsextrem beeinflussten Jugendmilieus, wobei das „Tatmittel Internet“ weiter an Bedeutung gewinne. Bei der Bekämpfung setze das Land auf einen „Dreiklang von Repression, Prävention und Ausstiegshilfe“. Überwiegend geht es um Propagandadelikte, mitunter aber auch um Gewalt: In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr 30 jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige ermittelt, in Berlin 28, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Bei den Gewalttaten sind die Zahlen tendenziell auch gestiegen.

Die Steigerungen passen zur Gesamtentwicklung. Nach Angaben des BKA sind die rechtsmotivierten Taten 2024 um fast 48 Prozent auf 42.788 angewachsen.

„Rechtsextreme Positionen werden selbstbewusst vertreten“

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, überraschen die Tendenzen nicht: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen“, sagt der Politikwissenschaftler. Es geht „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“.

Die Täter seien jünger geworden; vereinzelt suchten schon Grundschulen Rat. In den vergangenen Jahren hätten sich eher lose, rechte Jugendcliquen gebildet. Sie seien „stark diversifiziert“, auch in ihrem Erscheinungsbild, hätten teils Kontakt zur organisierten Szene und beteiligten sich etwa an Protesten gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day. „Man muss die Bedingungen des Großwerdens, etwa die politische Kultur, das Gemeinwesen, die Eltern, in den Blick nehmen“, so Becker. „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“

Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit: „Sie ist ein Schlüssel. Es kommt darauf an, mit den jungen Leuten im Gespräch zu bleiben, ihnen Angebote zu machen und sie nicht aufzugeben, wenn sie durch rechte Parolen aufgefallen sind. Dazu braucht es Haltung und pädagogisches Wissen.“

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Erstellt am: Freitag, 11. Juli 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 11.07.2025

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Der rückwirkende Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch hat bei Opfern und Beratenden Empörung ausgelöst.

Sabrina Lange* wurde mehrfach missbraucht und ist dadurch schwer traumatisiert. So schwer, dass sie unter anderem an Krampfanfällen leidet. Um ihren Alltag zu erleichtern und ihrer Belastungsstörung besser entgegenwirken zu können, wollte sie ihren dafür gut geeigneten Hund zum Assistenzhund ausbilden lassen. Sie hoffte dabei auf eine Finanzierung durch den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Zusammen mit Ingeborg Altvater, die ehrenamtlich für den WEISSEN RING arbeitet, hatte sie in den vergangenen Wochen einen Antrag vorbereitet, gewissenhaft Informationen gesammelt und Formulare ausgefüllt.

Vor wenigen Tagen, kurz vor dem Fertigstellen des Antrags, rief Altvater Sabrina Lange an, um ihr eine schlechte Nachricht zu überbringen: Der Fonds wird zumindest vorerst kein Geld mehr auszahlen. Als Lange das hörte, schwieg sie. Nach einer langen Pause fragte sie: „Was mache ich jetzt?“ Altvater konnte ihr keine zufriedenstellende Antwort geben. Denn einen Assistenzhund etwa über das Soziale Entschädigungsrecht zu finanzieren, ist nur schwer möglich, und wenn, dann dauert es jahrelang.

Nach dem Stopp beim Fonds – rückwirkend zum 19. März – hat Altvater wiederholt Reaktionen wie die von Sabrina Lange erlebt, wie sie im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt. Sie berät zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), dessen Teil der Fonds ist, und begleitete Opfer hierbei in mehr als 100 Fällen. Altvater bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „Katastrophe“. Dass sie die Betroffenen nach und nach anrufen und informieren musste, habe ihr „in der Seele wehgetan“. Am anderen Ende der Leitung habe „Stille und Entsetzen“ geherrscht. Alleine in Hessen, wo die ehrenamtliche Mitarbeiterin im Einsatz ist, hätten in acht bis zehn Fällen Beratungstermine kurzfristig abgesagt werden müssen. Und dass, obwohl bei denen der Antrag fast fertig gewesen sei. Andere Verfahren – bei denen die Betroffenen teils weite Wege und die erneute Konfrontation mit dem Missbrauch auf sich genommen hätten – liefen schon und nach jetzigem Stand vergeblich.

Fonds ist wichtige niedrigschwellige Hilfe

Die Sprachlosigkeit sei für einen Teil der Missbrauchsopfer typisch, sie gehörten zu den Schwerstbetroffenen, fühlten sich wehrlos und könnten nur schwer ihre Stimme erheben, um sich für ihre Belange einzusetzen. Umso schlimmer sei der Umgang mit ihnen – zumal es nicht um Milliardensummen gehe, kritisiert Altvater.

Vor zwei Wochen hatte die Geschäftsstelle des FSM auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass sie Erstanträge, die ab dem 19. März dieses Jahres eingegangen sind, voraussichtlich nicht mehr annehmen könne. Die Mittel im Bundeshaushalt reichten nicht, hieß es.

Der Fonds ist für viele Betroffene eine niedrigschwellige Unterstützung, auf die sie nicht verzichten können. Er kann einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums haben bislang 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro.

Ministerin Prien kündigt an, sich für mehr Geld einzusetzen

Ministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, sie werde sich im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel für Opfer von Kindesmissbrauch engagieren und das System neu aufstellen. Doch ob und wann die Reform kommt, und wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ist ungewiss.

Bereits im Frühjahr war bekanntgeworden, dass der Fonds auslaufen soll. Das damals von Lisa Paus (Grüne) geführte Familienministerium führte haushaltsrechtliche Bedenken des Bundesrechnungshofes als Grund an und sah die künftige Regierung in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen. In seinem Koalitionsvertrag versicherten Union und SPD zwar: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“ Aber es kam anders.

Nach dem angekündigten Auslaufen des Fonds im März rief Ingeborg Altvater Betroffene, die bereits erste Kontakte wegen einer Antragstellung zu ihr aufgenommen hatten, an und klärte sie darüber auf. Daraufhin wurden einige von ihnen aktiv und stellten noch einen Antrag. Manche machten sich nun den Vorwurf, sie hätten zu lange gewartet. Zu Unrecht, sagt Altvater. Sie könnten nichts für den Stopp, der auch noch rückwirkend erfolgt sei. Manche Opfer kämpften jahrzehntelang mit den Folgen des Missbrauchs, sie bräuchten viel Kraft und Zeit, um sich zu einem Antrag auf Unterstützung durchzuringen.

Schlag ins Gesicht für traumatisierte Menschen

Susanne Seßler, die sich für den WEISSEN RING vor allem in Südbayern als EHS-Beraterin engagiert, macht derzeit ähnliche Erfahrungen wie Altvater und spricht von einem Schlag ins Gesicht. „Erschüttert“ seien die Betroffenen. Sie hätten sich überwunden und würden nun wieder „hinten herunterfallen“, was bei traumatisierten Menschen besonders schlimm sei. „Manche sagen bitter enttäuscht: ,Sehen Sie, ich wusste, dass ich nichts bekomme‘“, berichtet Seßler. In den vergangenen Monaten habe sie zusammen mit Betroffenen knapp 20 Anträge fertiggestellt, etwa fünf weitere seien geprüft und noch mehr vorbereitet worden.

Dass das Geld nicht reiche, kann Seßler nicht nachvollziehen: Zum einen hätten die Verantwortlichen nach ihrer Mitteilung im März damit rechnen müssen, dass aufgrund der Befristung mehr Anträge kommen. Zum anderen lägen diese geschätzt im vierstelligen Bereich, so dass sich die Ausgaben bei einer Unterstützung von in der Regel 10.000 Euro in Grenzen hielten.

Zwei Frauen, die Seßler beriet, wurde eine Reittherapie genehmigt, die allerdings von der Therapeutin verschoben werden musste. „Was jetzt? Wird das Geld noch ausgezahlt?“, fragen sich die Betroffenen.

Neuer Missbrauchsfonds gefordert

Seßler fordert, kurzfristig die entstandenen Lücken mit zusätzlichem Geld zu schließen und mittelfristig einen neuen Fonds aufzusetzen. Das neue Soziale Entschädigungsrecht, das seit 2024 gilt, sei nicht umfassend genug, um die „wichtigen Komplementärtherapien“ abzudecken.

Der WEISSE RING und vier weitere Fachorganisationen – die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen – haben den Stopp kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung scharf kritisiert. Sie forderten, die Hilfen zu erhalten und das dafür nötige Geld im Etat des Bundes bereitzustellen.

Auch Ingeborg Altvater hofft noch. Sie hat die Opfer gebeten, ihre Unterlagen aufzuheben.

*Name geändert

 

 

Maßregelvollzug: Kein Ende in Sicht

Erstellt am: Montag, 30. Juni 2025 von Sabine

Maßregelvollzug: Kein Ende in Sicht

Die Unterbringung nach §63 StGB dauert oft länger als gedacht – im Schnitt sechs bis zehn Jahre, teils sogar deutlich länger. Für viele Betroffene ist das belastender als eine Haftstrafe.

Maßregelvollzug in Deutschland: Grafik von Deutschland in Bundesländer aufgeteilt. Am Rand steht pro Bundesland die durchschnittliche Haftzeit in forensischen Psychiatrien.

Je nach Bundesland dauert die Unterbringung nach §63 StGB im Maßregelvollzug in Deutschland unterschiedlich lange.

Wie lange dauert die Unterbringung nach §63 StGB im Maßregelvollzug in Deutschland? Durchschnittlich zwischen 6,03 und 10,35 Jahre blieben Patienten bis zu ihrer Entlassung im Maßregelvollzug. Das ergab eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen 16 Bundesländern. Die Unterbringung nach §63 StGB ist keine Haftstrafe, sondern eine Maßnahme zur Behandlung psychisch erkrankter Straftäter. Sie wird angeordnet, wenn jemand eine schwere Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mit erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat und als gefährlich gilt.

Immer wieder flammt die Diskussion auf, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung milder ist als eine Haftstrafe. „Das ist nicht miteinander vergleichbar, weil es im Maßregelvollzug um kranke Menschen geht“, sagt Professor Dr. Jürgen Leo Müller. Der Chefarzt der Asklepios Fachklinik Göttingen leitet das Fachreferat Forensische Psychiatrie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). „Es gibt im Maßregelvollzug viele Patienten, die lieber in Haft sitzen würden. Weil sie dann wüssten, wie lange sie hinter Gittern sind.“ Im Maßregelvollzug ist das anders.

Denn die Dauer der Unterbringung ist bei erheblichen Straftaten nicht begrenzt. „Menschen im Maßregelvollzug haben eine schwere psychische Störung. Sie müssen so lange in der Klinik bleiben, bis sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen“, erklärt Müller. Mehr als jeder Vierte verbringe mehr als zehn Jahre im Maßregelvollzug.

Schleswig-Holstein versucht, die Rückfallquote mit Prävention zu verringern: Forensische Institutsambulanzen der beiden Maßregelvollzugskliniken betreuen Patientinnen und Patienten während der Bewährungs- und Führungsaufsicht nach der Entlassung, und zwar auch aufsuchend. Außerdem wird nach Angaben des Justizministeriums derzeit ein „Handlungskonzept“ für Menschen in der Bewährungshilfe entwickelt, die sich in besonders problematischen Lebenslagen befinden und nach der Zeit im Vollzug womöglich Schwierigkeiten haben, Zugang zu einer geregelten sozialen und psychologischen Nachsorge zu bekommen. Geplant sei ein „Fallmanagement“ mit individuellen Hilfen. Zur Zielgruppe könnten auch aus dem Maßregelvollzug entlassene Personen gehören.

Die Daten aller Bundesländer des Jahres 2023 zeigen deutliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Verweildauern. In Hessen war sie mit 6,03 Jahren am kürzesten, gefolgt von Bremen mit 6,29 Jahren und Baden-Württemberg mit 6,38 Jahren. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete 9,81 Jahre, Brandenburg 9,82 Jahre und Schleswig-Holstein 10,35 Jahre. Anders als bei der Betrachtung aller Insassen zu einem Stichtag, bei denen die endgültige Verweildauer noch nicht feststeht, werden in unserer Grafik nur Patienten betrachtet, deren Maßregel im Jahr 2023 beendet wurde. Es handelt sich also um abgeschlossene Fälle, deren Dauer rückblickend gemessen wurde.

„Trotz intensiver therapeutischer Angebote gelingt es nicht immer, die Rückfallgefahr auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren“, teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt (durchschnittliche Verweildauer: 6,81 Jahre) dem WEISSER RING Magazin mit. „Daher ist ein längerer Verbleib in einer Maßregelvollzugseinrichtung zum Schutz der Allgemeinheit nicht auszuschließen.“

Es fehlt an Platz und Personal

Laut DGPPN sind in Deutschland rund 10.000 psychisch oder suchtkranke Straftäter im Maßregelvollzug untergebracht – verteilt auf 78 Einrichtungen. „Mit der Unterbringung dürfen wir die Patienten aber nicht automatisch behandeln“, schildert Müller. Für eine Behandlung gegen ihren Willen sind die rechtlichen Hürden hoch und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Wir beobachten, dass Patienten, denen geholfen werden könnte, keine Therapie annehmen und viele Jahre bleiben müssen.“

Viele der forensisch-psychiatrischen Einrichtungen seien überfüllt, fand die DGPPN bei einer Umfrage heraus: Es fehle an Platz und Personal. Und selbst wenn von einem Patienten keine Gefahr mehr ausgehe, könne es sein, dass eine Entlassung nicht möglich sei, weil es zu wenig Anschlussbehandlungsmöglichkeiten und Wohnangebote gebe.

„Ich glaube an das Gute im Menschen“

Erstellt am: Montag, 30. Juni 2025 von Gregor

„Ich glaube an das Gute im Menschen“

Ein Rassist mit einer paranoiden Schizophrenie ermordete Serpil Temiz Unvars Sohn Ferhat. Sie ist vom ebenfalls psychisch auffälligen Vater des Täters immer wieder gestalkt worden.

Serpil Unvar: Ihr Sohn wurde am 19. Februar von einem Rassisten in Hanau ermordet.

Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43-Jähriger in Hanau den Sohn von Serpil Unvar aus rassistischen Motiven.

Mehr als fünf Jahre sind vergangen, seit mein 22-jähriger Sohn von einem Rassisten erschossen wurde. Einen größeren Schmerz gibt es nicht, er wird nie weggehen. Aber ich fühle, dass Ferhat noch da ist. Es ist, als würde ich weiter mit ihm in unserem Haus im Hanauer Stadtteil Kesselstadt leben. Hier ist er aufgewachsen, hier hat er Spuren hinterlassen. Weil ich Ferhat sonst verlassen würde, werde ich auf keinen Fall wegziehen. Obwohl der Vater des Attentäters, der wie sein Sohn rassistisch und psychisch auffällig ist, in der Nähe wohnt. Lange hat er mir nachgestellt und Briefe geschickt, in denen er eine Täter-Opfer-Umkehr betrieb.

Er stand vor meinem Fenster, verstieß gegen ein Kontakt- und Näherungsverbot. Sein Psychoterror hat vielleicht auch damit zu tun, dass ich eine alleinerziehende, starke Frau bin, die in die Öffentlichkeit geht. In letzter Zeit ist es recht ruhig, doch ich gehe davon aus, dass er uns weiter Angst machen will.

In einem Sammelverfahren wurde er 2024 wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Beleidigung und anderen Delikten zu einer Geldstrafe von gut 20.000 Euro verurteilt. Mein Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht hart genug.

Der Anschlag

Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43-Jähriger in Hanau an zwei Tatorten neun Menschen aus rassistischen Motiven. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Laut dem forensischen Gutachten von Professor Henning Saß war der Attentäter paranoid-schizophren und rechtsextrem. Der Vater des Täters hat Anfragen bisher nicht beantwortet. In früheren Stellungnahmen wies er alle Vorwürfe zurück und stellte sich und seine Familie als unschuldige Opfer dar. Er tue niemandem etwas Böses. Und für die Morde – auch an seiner Frau und an seinem Sohn – sei eine weltweite Geheimorganisation verantwortlich.

Was muss noch alles passieren? Diese Frage stelle ich nicht nur für mich selbst. Vor allem Frauen werden oft massiv bedroht, etwa vom Ex-Partner, aber die notwendigen Konsequenzen bleiben aus. Trotz Warnsignalen. Diese gab es auch beim Attentäter von Hanau. Er schrieb zum Beispiel Briefe mit Verschwörungstheorien an Behörden, war mal in die Psychiatrie eingewiesen worden – und durfte legal Waffen besitzen. Wir müssen die Prävention verbessern, um solche Taten zu verhindern. Besonders wichtig ist das Waffenrecht. Waffen dürfen nicht in die Hände von Extremisten oder psychisch Kranken gelangen. Alle für Sicherheit zuständigen Stellen sollten Warnzeichen besser erkennen.

Wenige Monate nach dem Mord an meinem Sohn habe ich die nach ihm benannte Bildungsinitiative gegründet. Wir haben 45 Teamerinnen und Teamer ausgebildet, die an Schulen Workshops gegen Diskriminierung geben, deutschlandweit. Bald werden wir auch in Grundschulen unterwegs sein. Den Wunsch hatte mein jüngster Sohn, der auch Vorschläge für das Konzept macht.

„Sein Psychoterror gegen mich hat vielleicht auch damit zu tun, dass ich eine Frau bin.“

Serpil Temiz Unvar

Ende 2024 haben wir in Hanau eine internationale Konferenz mit dem Titel „Gegen das Vergessen – Für das Leben“ veranstaltet, inspiriert von Ferhats Worten: „Tot sind wir erst, wenn man uns vergisst.“ Wir haben mit Betroffenen über Hassverbrechen – antisemitische, islamistische, rechtsextremistische – und Strategien dagegen diskutiert. Alle haben die gleichen Schmerzen; im Endeffekt sind alle Opfer von Menschenfeindlichkeit. Wir müssen gemeinsam dagegen kämpfen. Überlebende und Hinterbliebene aus Utøya waren auch da. Sie haben bei der Prävention den Fokus früh auf Bildung gelegt und neben einem Museum durchgesetzt, dass der Anschlag in Norwegen Teil des Lehrplans ist.

Manchmal bin ich müde und traurig – auch wegen der aktuellen Krisen und rechten Tendenzen, die mir große Sorgen bereiten. Aber aufzuhören oder aufzugeben ist keine Option, wir müssen zusammen und dagegenhalten. Ich glaube an das Gute im Menschen und die Möglichkeit zur positiven Veränderung. Was mir – neben Ferhat – Mut macht und mich antreibt, sind die jungen Menschen, die sich bei uns engagieren.

Transparenzhinweis:
Serpil Unvar wurde zeitweise vom WEISSEN RING unterstützt, unter anderem mit einer finanziellen Soforthilfe.

Fonds sexueller Missbrauch: Antragsstopp und Aus

Erstellt am: Mittwoch, 25. Juni 2025 von Gregor
Betroffene leiden oft ein Leben lang unter den Folgen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam

Betroffene leiden oft ein Leben lang unter den Folgen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam

Datum: 25.06.2025

Fonds sexueller Missbrauch: Antragsstopp und Aus

Der Fonds sexueller Missbrauch, eine wichtige Hilfe für Opfer, ist schon länger in Gefahr. Jetzt spitzt sich die Situation zu. Ab dem 19. März 2025 eingegangene Erstanträge können vermutlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine unverzichtbare, niedrigschwellige Unterstützung ist der Fonds sexueller Missbrauch (FSM) für Betroffene. Er ist Teil des Ergänzenden Hilfesystem (EHS), kann Folgen des Missbrauchs lindern und einspringen, wenn notwendige Leistungen nicht durch Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt werden, etwa Physiotherapie oder Ergotherapie.

Nun gibt es einen Antragsstopp. Außerdem steht der Fonds in seiner jetzigen Form vor dem Aus – trotz einer zuversichtlich stimmenden Ankündigung im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Die Parteien hielten darin fest: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenbeirats fort.“

Alarmierende Mitteilung der Geschäftsstelle

Am Mittwoch veröffentlichte die Geschäftsstelle des Fonds eine Mitteilung, die deutlich macht, wie sich die Situation zugespitzt hat: In den vergangenen Wochen seien mehr Anträge auf Unterstützung eingegangen als erwartet. „Zu unserem Bedauern werden die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen“, so die Geschäftsstelle. Derzeit sei davon auszugehen, dass ab dem 19. März 2025 eingegangene Erstanträge nicht mehr berücksichtigt werden. Darüber hinaus könnten nur vollständige Anträge bis 31. Dezember 2025 beschieden werden. Die Geschäftsstelle bittet Antragstellende, bereits eingereichte Anträge selbstständig zu vervollständigen.

Weiter heißt es in der Mitteilung, dem Bundesfamilienministerium sei bewusst, dass die Fristen und Kürzungen viele Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend enttäuschen und vor große Herausforderungen stellen. In der bisherigen Form könne das System – auch weil in den Haushaltsverhandlungen keine Mittel vorgesehen seien – aber nicht fortbestehen. Unbürokratische Hilfen seien aber nach wie vor wichtig. Deshalb setze sich das Ministerium in Gesprächen dafür ein, dass Opfer weiterhin Hilfen bekommen – in welcher Form werde geprüft und brauche noch Zeit.

Kritische Stimmen sprechen von Abwicklung

Aus Fachverbänden sind Stimmen zu hören, die von einer Abwicklung des Fonds sprechen. Kürzlich hatte das von Karin Prien (CDU) geführte Bundesfamilienministerium auf Anfrage des WEISSER RING Magazins noch mitgeteilt: Die Koalitionsfraktionen hätten in ihrem Vertrag die politische Grundlage für den Erhalt des EHS gelegt. Derzeit prüfe das Ministerium, auch vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden Haushaltsverhandlungen, die „Möglichkeiten der Umsetzung“.

Der Fonds ist schon länger in Gefahr: Unter Priens Vorgängerin Lisa Paus (Grüne) rechtfertigte das Ministerium das geplante Aus mit einer Prüfung des Bundesrechnungshofs, der im April 2024 moniert hatte, der Fonds verstoße gegen das Haushaltsrecht. Ein Ministeriumssprecher teilte damals mit, die Ampel-Koalition habe sich nicht auf eine Reform des EHS einigen können. Das müsse die neue Bundesregierung übernehmen.

Der „Rheinischen Post“ sagte Prien nun, sie wolle sich im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel für Opfer von Kindesmissbrauch einsetzen. Auch werde sie gezielt das Gespräch mit der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus und dem Betroffenenrat suchen, um eine „tragfähige Lösung“ zu finden. Das System könne nicht wie bisher weitergeführt werden, räumte die Ministerin ein. Die Neuaufstellung sei für Anfang 2026 geplant.

Claus hat die aktuelle Entwicklung mit deutlichen Worten kritisiert: „Einfach rückwirkend bereits vorliegende fristgerechte Anträge auszuschließen und die Annahme von weiteren Anträgen bis zum kommunizierten Antragsende am 31. August 2025 zu verweigern, kommt einem neuerlichen Verrat an Betroffenen gleich“, sagte Claus. Sie appellierte an die Bundesregierung, „sicherzustellen, dass eine kurzfristige Nachsteuerung noch in diesem Jahr erfolgt, um Versorgungslücken zu verhindern“.

Rund 27.500 Menschen wurden unterstützt

Im Jahr 2023 wurden Hilfen in Höhe von 27,6 Millionen Euro (plus 17 Prozent) gezahlt, aus Bundesmitteln flossen in dem Jahr 32 Millionen Euro in den Fonds. Laut dem zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekamen seit 2013 rund 27.500 Menschen Unterstützung durch den Fonds.