„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht im Interview mit dem WEISSER RING Magazin über häusliche und digitale sexualisierte Gewalt, über Menschenhandel, Schutzmöglichkeiten wie die elektronische Fußfessel – und darüber, was sie während ihrer Zeit als Staatsanwältin und Richterin über Betroffene gelernt hat.

Dr. Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Von 2016 bis 2025 war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Hubig arbeitete von 1996 bis 2000 als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Anschließend wechselte sie als Referentin ins Bundesministerium der Justiz. Foto: Felix Zahn/photothek.de

Frau Dr. Hubig, Fachorganisationen bewerten die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell überwiegend positiv, kritisieren aber beispielsweise, es fehle an einer Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und an Mitteln, um Hochrisikofälle zu erkennen. Welche weiteren Schritte planen Sie konkret, und wann werden diese umgesetzt?

Die elektronische Fußfessel ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Zum Beispiel wollen wir auch die Unterstützung der Opfer vor Gericht verbessern: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im Strafprozess eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. Für viele Betroffene ist ein Strafprozess enorm belastend. Eine professionelle Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren.

Was noch?

Weitere wichtige Vorhaben betreffen das Familienrecht. Künftig ist klar: Wenn es zwischen Eltern Gewalt gibt, dann kann das zur Folge haben, dass der Gewalttäter sein Sorge- und Umgangsrecht verliert. Kinder leiden nicht nur unter Gewalt, die sie selbst erleben. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann schwere Folgen haben. Im Scheidungsrecht soll künftig gelten: Wenn es zu häuslicher Gewalt kommt, dann muss das Trennungsjahr vor der Ehescheidung nicht eingehalten werden. Und wir wollen das familiengerichtliche Verfahren besser auf das Ziel des Gewaltschutzes ausrichten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Auch hier gibt es bereits fertige Gesetzentwürfe. Wir befinden uns gerade noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Wir arbeiten außerdem an einem Gesetzentwurf, mit dem der Mordparagraph präziser gefasst werden soll: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen ganz klar als Mord zu bestrafen sein. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt planen wir außerdem im Mietrecht: Für die Betroffenen soll es leichter sein, aus einem Mietvertrag mit dem Täter entlassen zu werden. Auch hier bereiten wir gerade einen Vorschlag vor. Klar ist: Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem. Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Deshalb reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Paket – von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis hin zu konsequenter Strafverfolgung. Gleichzeitig ist die gesamte Gesellschaft gefordert, hinzusehen und Gewalt nicht zu ignorieren. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sensibilisieren.

„Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann.“

Der WEISSE RING fordert die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die Fessel festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert bietet. An den Familiengerichten sind exzellent ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig. Ich bin zuversichtlich, dass die Familiengerichte schnell ein Verständnis für das neue Instrument entwickeln werden. Wichtig ist außerdem: Schon nach geltendem Recht kann eine elektronische Fußfessel auch von anderen Stellen angeordnet werden. Viele Landespolizeigesetze sehen vor, dass die Polizei eine Fußfessel anordnen kann – auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Und auch im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht ist die Anordnung der elektronischen Fußfessel bereits möglich.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Nachdem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, die von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird intensiv darüber diskutiert. Sie haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Herstellung ungewollter echter sowie gefälschter Sex-Videos unter Strafe stellt. Weshalb glauben Sie, dass das Gesetz ein wirksames Mittel ist? Kritiker sagen, der Entwurf sei zu kleinteilig. Stattdessen müsse grundsätzlich klargestellt werden, ab wann sexualisierte Darstellungen strafbar sind. Und Fernandes selbst hat kürzlich das ihrer Ansicht nach viel zu geringe Strafmaß kritisiert.

Digitale Gewalt hat erschreckende Ausmaße angenommen. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren und klare Grenzen setzen. Wer sexualisierte Inhalte ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet – egal ob echte Aufnahmen oder Deepfakes – muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das vorgesehene Strafmaß ist aus meiner Sicht angemessen: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist sicherlich nicht zu milde, wenn man sich vergleichbare Straftatbestände ansieht. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Es geht dabei immer nur um die Strafe für eine einzelne Tat. Wenn jemand mehrere Taten begeht, kann die Strafe selbstverständlich höher sein.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz ,Nur Ja heißt Ja‘ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern.“

Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD unter anderem, Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten schnell abgerufen werden können. Wann schafft die Bundesregierung es endlich, die Anbieter spürbar in die Pflicht zu nehmen?

Wir haben hier schon einen riesigen Fortschritt erzielt. Die Strafverfolgungsbehörden können sich nun elektronische Beweismittel direkt bei ausländischen Plattformanbietern holen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die klaren Regeln für Plattformbetreiber zunehmend durchsetzt. Und auch mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wollen wir die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Viele Täter verstecken sich im Netz hinter Fantasienamen. Weshalb lehnen Sie die Klarnamenpflicht, wie sie etwa der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert, dennoch ab? Und was halten Sie von einer Pflicht für Plattformbetreiber, die wahre Identität der Nutzer zu prüfen, etwa per Ausweis?

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen im Netz nur anonym oder unter Pseudonym äußern wollen. Beispielsweise kann Anonymität im Netz für gewaltbetroffene Frauen wichtig sein. Gleichzeitig müssen Straftäter im Netz identifiziert werden können. Deshalb setzen wir auf wirksame Ermittlungsinstrumente durch die Speicherpflicht von IP-Adressen, statt auf eine allgemeine Klarnamenpflicht.

In vielen EU-Staaten ist Sex ohne ausdrückliche Zustimmung Vergewaltigung, gemäß dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Die Grünen fordern ein entsprechendes Gesetz auch für Deutschland. Ihr Koalitionspartner, die Union, war zuletzt dagegen, und Sie haben früher Bedenken geäußert. Weshalb?

Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag haben wir das zwar nicht vereinbart. Aber das muss nicht das letzte Wort sein. Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns bereits einig, dass wir den Vorstoß der EU unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen. Wie wir die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, werden wir nach Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie entscheiden. Wenn wir in andere Länder schauen, die das Prinzip Nur-Ja-heißt-Ja bereits geregelt haben, sehen wir jedenfalls, dass es funktioniert.

Die Arbeit des WEISSEN RINGS trage dazu bei, dass die Betroffenenperspektive in der Rechtspolitik Gehör finde, sagt Hubig. Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Cyberkriminalität wird zu einem immer größeren Problem. In unserer Titelgeschichte des vergangenen WEISSER RING Magazins haben Fachleute kritisiert, dass Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei großen Schaden anrichten könnten, aber als weniger schwer gelten. Bei vielen digitalen Delikten handele es sich nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt seien mögliche Maßnahmen. Ein erfahrener Ermittler sagte uns: „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten.“ Eine weitere Hürde im Kampf gegen Verbrechen sei die Tatsache, dass die Justiz bei der Digitalisierung hinterherhinke.

Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter. Deshalb brauchen Polizei und Justiz effektive Ermittlungsinstrumente auch im Netz. Gleichzeitig gilt: Auch im digitalen Raum müssen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt. Wir haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufzustellen. IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig müssen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern. Darauf können Strafverfolgungs-behörden dann grundsätzlich bei allen internetbezogenen Straftaten zugreifen. Auch für den Einsatz von KI-Tools und den Online-Bildabgleich wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Und natürlich prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch und gerade bei der Strafverfolgung im digitalen Raum müssen wir aber stets auf die Wahrung der Freiheitsrechte achten.

„Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen.“

Die Digitalisierung spielt auch bei Menschenhandel eine wichtige Rolle, etwa bei der Anwerbung und Überwachung der Betroffenen. Eine Länderumfrage unseres Magazins hat ergeben, dass nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel verurteilt werden. Zu den Gründen zählen schwer nachweisbare Paragrafen und eine geringe Aussagebereitschaft der Betroffenen, auch weil das Non-Punishment-Prinzip kaum zur Anwendung kommt. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Wir haben vor Kurzem im Kabinett eine Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist vielfach Tatort. Wir müssen im Kampf gegen diese menschenverachtende Form der Kriminalität noch besser werden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit unserer Reform gelingen wird. Vor allem auch der Beweis des Menschenhandels wird mit den neuen Strafvorschriften einfacher werden. Auch das Non-Punishment-Prinzip nehmen wir sehr ernst. Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen. Der Rechtsstaat darf für diese Zwänge nicht blind sein. Wir wollen in der Strafprozessordnung deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, das Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung einzustellen. Es geht hier vor allem darum, die Sichtbarkeit des Non-Punishment-Prinzips zu erhöhen. Anerkannt ist es in Deutschland bereits heute.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Immer wieder werden schwere Straftaten mit Alltagsgegenständen verübt, etwa mit Autos, wie zum Beispiel bei der jüngsten Amokfahrt in Leipzig. Haben Sie neben der Ende 2025 angekündigten Verschärfung des Strafrechts weitere Pläne in diesem Bereich? Wenn ja, welche?

Die Regelungen sind bereits im April in Kraft getreten. Wir haben ausdrücklich geregelt, dass auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern eine Straftat ist. Wir schauen uns genau an, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt. Natürlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Taten kommt, zum Beispiel durch entsprechende Sicherheitskonzepte.

Zuletzt waren eine Million Strafverfahren offen – ein Negativrekord. Der Deutsche Richterbund führt dies auf einen eklatanten Personalmangel zurück. Ihren Gesetzentwurf gegen digitale sexualisierte Gewalt begrüßte der DRB – betonte aber, die Umsetzung würde durch die Personalprobleme gefährdet. Was antworten Sie darauf, und wie wollen Sie Abhilfe schaffen?

In einem Rechtsstaat darf es Gerechtigkeit und Strafverfolgung nicht nach Kassenlage geben. Der Rechtsstaat muss für alle spürbar funktionieren – jeden Tag. Dazu braucht es effektive Strafvorschriften. Und es braucht natürlich auch eine gut ausgestattete Justiz – die effizient arbeiten kann. Wir wollen deshalb mit den Ländern einen neuen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Damit wollen wir die Personalausstattung der Justiz stärken – und gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und die gerichtlichen Verfahren effizienter machen. Als Bund wollen wir dafür in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro bereitstellen. Die Gespräche mit den Ländern verlaufen konstruktiv. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Sommer zu einer Einigung kommen. Der Bund kann die Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Aber gemeinsam mit den Ländern können wir viel bewegen. Uns alle eint das Ziel eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaats.

„Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“

Sehen Sie selbst noch weitere gesetzliche und andere Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern? Wenn ja, welche? Und wie sollten diese geschlossen werden?

Ein Beispiel: In familiengerichtlichen Verfahren kann es derzeit passieren, dass der gewalttätige Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort seiner Ex-Partnerin erfährt – einfach deshalb, weil das Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden muss. Das will ich ändern. Betroffene von Gewalt sollen nicht befürchten müssen, dass ihr Wohnort im familiengerichtlichen Verfahren bekannt wird, wenn sie dies nicht müssen. Ein zweites Beispiel: Im Strafverfahren können Täter mitunter die Adressen von Betroffenen und Zeugen in Erfahrung bringen, wenn sie Akteneinsicht nehmen. Auch das birgt Gefahren – zum Beispiel für ungewollte, retraumatisierende Kontaktaufnahmen. Auch hier will ich bessere Vorkehrungen zum Schutz von Opferinteressen treffen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen, inwieweit bei bestimmten Delikten bei Akteneinsichtsgesuchen auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift verzichtet werden kann. Auch die audiovisuelle Vernehmung wollten Sie erleichtern. Wann gibt es hier spürbare Ergebnisse?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich gerade die Experten-kommission zur Reform des Strafprozessrechts. Konkrete Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden. Im Anschluss wollen wir dann entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen.

Sie haben in Ihrer knapp einjährigen Amtszeit schon mehrere Gesetzesinitiativen gegen Gewalt auf den Weg gebracht. Was treibt Sie persönlich dabei an?

Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Das hat mich geprägt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden. In den letzten Jahrzehnten ist schon vieles besser geworden bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Aber ich bin überzeugt: Unser Rechtsstaat muss auf diesem Feld noch mehr tun. Das treibt mich an. Ich habe viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch verhandelt. Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann. Deshalb müssen wir Strafverfahren so gestalten, dass Betroffene bestmöglich unterstützt und geschützt werden – zum Beispiel durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung. Die kann einen entscheidenden Unterschied machen, weil sie Ängste reduziert und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärkt.

„Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden.“

Fachleute wie der Gewinner des Wissenschaftspreises Opferschutz, Dr. Marius Riebel, bemängeln, Verletztenrechte und Disziplinen wie Viktimologie spielten in der juristischen Ausbildung bisher kaum eine Rolle. Kommen die Betroffenen im Strafrecht zu kurz? Haben Sie vor, die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln? Wenn ja, inwiefern?

Die juristische Ausbildung entscheidet darüber, wie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen und -anwälte von morgen arbeiten. Deswegen ist es gut, sich immer wieder kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Das machen auch meine Kolleginnen und Kollegen der Länder. Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es gibt heute bereits gute Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter, die gut angenommen werden. Unser Ziel ist es, diese noch weiter auszubauen. Wir arbeiten außerdem daran, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Die nimmt den Opferschutz besonders in den Fokus.

Sind Sie schon mal selbst Opfer einer Straftat geworden? Wenn ja: Welche Erfahrungen haben Sie als Betroffene gemacht, auch mit der Justiz?

Ich habe die Strafjustiz bislang – zum Glück – vor allem als Richterin, Staatsanwältin, als Politikerin und Beamtin kennen gelernt und nicht aus der Opferperspektive. Gerade die Perspektive der Betroffenen ist aber natürlich extrem wichtig – um Strafjustiz zu verbessern und Defizite zu erkennen.

50 Jahre Hilfe

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Gregor

50 Jahre Hilfe

Im September 1976 gründen 17 Männer und Frauen den WEISSEN RING – und leisten in Deutschland Pionierarbeit bei der Opferhilfe. Ein halbes Jahrhundert später blickt das WEISSER RING Magazin zurück auf bewegte Jahrzehnte, auf die „wilden“ Gründungsjahre, die wichtigsten Erfolge und den Aufbau in den neuen Bundesländern, aber auch auf die großen Krisen des Vereins und die Herausforderungen der Zukunft.

Rückblick auf ein halbes Jahrhundert an der Seite der Opfer.

Der WEISSE RING hat sich von einem kleinen Verein zur größten Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in Deutschland entwickelt. Vor allem in den ersten Jahren wuchs er schnell, auch dank des prominenten Gründers, dessen Mitstreitern und vieler weiterer Ehrenamtlicher. Die Vereinsgeschichte zeugt von der Entwicklung der Kriminalität – und von Lücken bei der staatlichen Unterstützung für Betroffene.

Kapitel I: Die ersten Jahre

Wer etwas über die Anfangszeit des WEISSEN RINGS erfahren möchte, wird im Vereinsarchiv der Bundesgeschäftsstelle in Mainz fündig. Im Keller lagern hier in Rollregalen Aktenordner, alte Werbemittel, darunter sogar ein Gleitschirm mit dem Vereinslogo sowie Foto-, Video- und Audiomaterial aus fünf Jahrzehnten Vereinsgeschichte. Dieser Fundus zeugt davon, wie der Verein zur größten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer werden konnte. Besonders aufschlussreich sind frühe Schriftwechsel des Gründers Eduard Zimmermann, der damals als TV-Moderator der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ bekannt war. Die Sendung war in den 1970er-Jahren ein „Straßenfeger“ und lockt bis heute Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Beim Blättern durch die Akten erfährt man, dass Zimmermann schon drei Jahre vor der Gründung für eine Interessenvertretung und Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer geworben hat. So antwortete ihm Ministerialdirigent Dr. Alfred Stümper aus dem baden-württembergischen Innenministerium am 8. Januar 1974: „In der Vergangenheit waren fast alle Bemühungen um eine Modernisierung der Strafverfolgung mehr oder weniger einseitig auf eine Verbesserung der Position des Täters im Strafverfahren ausgerichtet. (…) um das Opfer kümmert sich hingegen – sofern es selbst oder etwaige Hinterbliebene sich nicht allein zu helfen wissen – niemand. Die geplante Organisation könnte hier eine echte, unverständlicherweise seit langem bestehende Lücke schließen.“ Stümper wurde später selbst Gründungsmitglied.

Mittlerweile ist er 100 Jahre alt. „Eduard Zimmermann und ich haben uns bei einer Tagung der Polizeigewerkschaft in Berlin getroffen und gleich gut verstanden“, erinnert er sich im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Sie hätten das Ziel geteilt, Kriminalitätsopfern „konkret und im Einzelfall zu helfen“. Auf diesen „Geist“ komme es an. Gerade zu Beginn „wuchs und wuchs der Verein“, auch weil Zimmermann, er und andere mithilfe ihrer Netzwerke Kontakte geknüpft hätten „und wir unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen haben“. Das Wertvollste des Vereins seien die Ehrenamtlichen, betont Stümper. Er wünsche dem WEISSEN RING alles Gute zum Geburtstag.

Wie überzeugt Zimmermann von seiner Idee war, die er zunächst auch als „Liga gegen das Verbrechen“ und „Verbrechenswacht“ und erst später als „Hilfsverein für Kriminalitätsopfer“ bezeichnete, zeigen weitere Schreiben an Behördenleiter in Polizei, Politik und Justiz. Darin bat er darum, „das Projekt so lange wie möglich im Bereich der Vertraulichkeit zu halten, damit man die ‚schlafenden Hunde‘, die zweifellos mit gehörigem Appetit hinter dem Busch liegen, nicht vorzeitig weckt.“

Offizielle Gründung

Zimmermann sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen ihr Vorhaben am 8. Juli 1976 in die Tat um. Laut Gründungsprotokoll heißt der Verein zunächst „WEISSES KREUZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ Offiziell ins Vereinsregister eingetragen wird er am 24. September 1976, gegründet von 15 Männern und zwei Frauen, Rosmarie Zimmermann, spätere Mitgründerin von Eduard Zimmermanns Produktionsfirma und dessen Ehefrau, sowie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Adelheid Werner. Wie jedoch im Januar 1977 bei der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands klar wird, existiert unter dem Namen „Weißes Kreuz“ bereits ein Verein. Dem Vorstand um Zimmermann wird mitgeteilt, dass der Verein von „führenden Persönlichkeiten der Kirche“ getragen würde, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich den Namen verteidigt hätten. Das Risiko geht der Verein nicht ein und ändert im März 1977 seinen Namen in WEISSER RING.

„Wir haben unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen.“

Gründungsmitglied Dr. Alfred Stümper

Als Zentrale dient zu Beginn eine Privatwohnung in Mainz-Finthen. Während der Auftakt-Pressekonferenz am 1. Juni 1977 stellt der Verein sich und sein Ziel vor: Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität zu sein. Er bietet persönliche Betreuung, Beistand und Anteilnahme durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Verein ausgebildet werden. Finanziell hilft der WEISSE RING Opfern etwa bei der Überbrückung tatbedingter Notlagen und bei Anwaltskosten.

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erstmals in Kraft. Es regelt zunächst finanzielle Leistungen für gesundheitliche Schäden von Gewaltopfern.

In der Zeit von Juni 1977 bis Oktober 1978 zahlt der WEISSE RING mehr als 410.000 Mark an 98 Kriminalitätsopfer und 62 Opfer von Terroranschlägen – oder an deren Angehörige und Hinterbliebene. Und er übt Kritik an den damals schon langen Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen. In der Praxis „vergehen meist viele Monate, ehe über einen OEG-Antrag entschieden wird“, heißt es in der ersten Bilanz. „Oft geraten die Opfer selbst oder deren Hinterbliebene dadurch in Not.“ In 55 solcher Fälle habe der WEISSE RING schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Der öffentliche Einsatz für die Opfer trägt im Januar 1979 in Bonn erstmals Früchte in Form von Verbesserungen im OEG: Leistungen werden von nun an rückwirkend ab dem Monat der Tat gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Ein Berufsschadensausgleich wird für alle rentenberechtigten Geschädigten möglich. Im Februar 1979 nimmt der Verein die Präventionsarbeit auf und richtet ein Referat mit dem Namen „Vorbeugung“ ein. Gleichzeitig eröffnet er im Dezember 1977 in Berlin die erste Außenstelle und wächst insgesamt auf 1.000 Mitglieder. Eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen mehr als 3.000 Mitglieder in den Büchern.

Zu den ersten hauptamtlichen Mitarbeitenden zählt Marion Kollmann, die 48 Jahre nach ihrem Start nach wie vor für den WEISSEN RING tätig ist. „Ich sah damals eine Stellenanzeige in der Allgemeinen Zeitung, bekam dann kurzfristig einen Termin – und blieb.“

„Ehrfurcht vor Ede“ und eine rote Schreibmaschine

Marion Kollmann gehört zum Inventar: Die Buchhalterin arbeitet seit 45 Jahren hauptamtlich beim WEISSEN RING. Ein Blick zurück auf „die gute alte Zeit“.

Schnelles Wachstum

Die Zeit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre ist geprägt von Attentaten und dem Terror der Rote Armee Fraktion. Beim WEISSEN RING „liefen damals die Telefone heiß. Es galt, die Opferhilfe zu organisieren, Kontakte zu knüpfen, Geld bereitzustellen.“ Kollmann erinnert sich an helle Räume, eine rote elektrische Schreibmaschine und viel Arbeit mit Dokumentenbergen: „Die ersten Jahre waren heftig, der Verein ist sehr schnell gewachsen.“ Das sei nur mit einer guten Teamarbeit zu bewältigen gewesen. Eine anstrengende, aber interessante Zeit: „Wir waren tatsächlich Mädchen für alles, haben unter anderem Opferarbeit, Pressearbeit, Telefondienst gemacht und Kaffee gekocht.“ Später spezialisiert sie sich auf Finanzbuchhaltung. Seit eineinhalb Jahren ist Kollmann eigentlich in Rente, arbeitet aber in Teilzeit weiter, weil ihre Erfahrung gebraucht wird, „es mir Spaß macht und ich weiterhin Opfern helfen kann“.

Kollmann trägt in den ersten Jahren dazu bei, das Wachstum zu managen. Im Januar 1980 gibt es bereits 100 Außenstellen in Deutschland, und der Verein hat mehr als eine Million Mark an Kriminalitätsopfer weitergeleitet. Im Dezember 1984 zählt er 20.000 Mitglieder und 200 Außenstellen.

Christian Jahn-Pabel aus Hameln wird 1980 Mitglied, übernimmt im Jahr darauf die Leitung der dortigen Außenstelle – und hat sie 42 Jahre lang inne. Jahn-Pabel, langjähriger Bediensteter in der Polizeiverwaltung, folgt beim WEISSEN RING auf einen Kollegen, Hauptkommissar Karl-Heinz Schulz, der ihn zuvor schon als Mitglied geworben hat. Das Tempo der ersten Jahre sei beachtlich gewesen: „Alles war spannend und neu; die Bereiche wurden nach und nach erweitert, egal ob Opferhilfe oder Öffentlichkeitsarbeit.“ Er habe sich engagiert, „weil ich die Arbeit für Opfer, für die es trotz ihrer misslichen Lage wenig Unterstützung gab, wichtig fand. Der Staat war stark täterorientiert.“

Heute kümmert sich Jahn-Pabel nicht mehr direkt um Opfer. Nach 3.400 Fällen will er sich anders einbringen, macht Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Besonders intensiv erinnert sich Jahn-Pabel an den Polizistenmord von Holzminden: Zwei Beamte wurden 1991 auf einem Waldparkplatz in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. „Sie hinterließen zwei junge Ehefrauen und vier kleine Kinder, denen plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Etwas Gutes für die Betroffenen bewirken zu können – das hat mich immer angetrieben.“

Kapitel II: „Steter Tropfen höhlt den Stein“: die Errungenschaften

Schon bei der offiziellen Vereinsgründung 1977 schlägt der Jurist Josef Augstein, Gründungsmitglied des WEISSEN RINGS und Bruder des „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein, vor, jedem bedürftigen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten einen Rechtsbeistand zu geben. Der Verein bringt Augsteins Forderung im Laufe der Jahre immer wieder vor, bis dann ab Juli 1987 der Beratungsscheck des Vereins Betroffenen die kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt ermöglicht. Im Dezember 1997 schließlich wird der vom Staat bezahlte Opferanwalt gesetzlich verankert.

Der WEISSE RING setzt sich außerdem für Verbrechensopfer ein, die keine deutschen Staatsangehörigen sind. 1978 fordert der Verein, die Opferentschädigung auszuweiten. Ausländer können zu dieser Zeit nur dann Hilfe durch das OEG erwarten, wenn Deutsche im Heimatland der Betroffenen nach einem Verbrechen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Der WEISSE RING plädiert für gleiches Recht für ausländische Mitbürger, „soweit sie in der Bundesrepublik seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz haben und von einem deutschen Straftäter geschädigt wurden“.

Appell an die Politik

Im Juni 1993 appelliert der Vereinsvorsitzende Eduard Zimmermann an die Politik: „Die Ausgrenzung von Menschen anderer Nationalität aus der staatlichen Opferentschädigung ist angesichts der derzeitigen Welle der Gewalt nicht länger hinzunehmen.“ Vorausgegangen ist eine Serie von rassistischen Angriffen auf Familien mit Migrationsgeschichte in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen. Bei einem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 werden fünf Menschen getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Im Juli 1993 bezieht der Gesetzgeber Ausländer aus Staaten außerhalb der EU erstmals in den Geltungsbereich des OEG ein – rückwirkend ab 1. Juli 1990.

Im März 1996 erkämpft der WEISSE RING eine Grundsatzent-scheidung vor dem Bundessozialgericht: Ausländische Mitbürger haben seitdem auch dann Anspruch auf die Leistungen nach dem OEG, wenn die Tat vor dem 1. Juli 1990 geschah. Vollständig gleichgestellt mit deutschen Opfern sind sie seit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits 1987 tritt das Opferschutzgesetz in Kraft, das Opferzeugen im Strafverfahren stärkte. Kurz darauf wird die vom WEISSEN RING geforderte Belehrungspflicht wirksam: Das Merkblatt über die Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren erscheint.

Der Verein versucht, gesetzliche Fortschritte bei Opferhilfe und Prävention zu erreichen, etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, durch Kontakt zur Politik und auf juristischem Wege. Und nicht zuletzt, indem er seine Stimme erhebt. Zum Beispiel, als der damalige Bundesvorsitzende Prof. Reinhard Böttcher, früherer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, 2005 fordert, das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Kriminalitätsopfer und ihrer Angehörigen noch mehr zu schärfen. Die Bundespolitik müsse Opferinteressen mehr beachten.

Solche Vorschläge müssen untermauert werden. Deshalb hat der Verein 1983 die Arbeitsgruppe „Gesetzgebung und Recht“ ins Leben gerufen. Heute gibt es fünf Fachbeiräte: für Strafrecht, Sozialrecht, Medizin/Psychologie, Kriminalprävention, Aus- und Weiterbildung. Stephanie Ihrler gehört dem Fachbeirat Sozialrecht an. Dessen Ziel sei es unter anderem, mit Hilfe der sozialrechtspolitischen Forderungen der Opferperspektive mehr Geltung zu verschaffen und diese bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Fachanwältin für Sozialrecht wünscht sich zudem, dass Versorgungsverwaltungen Betroffenen noch mehr auf Augenhöhe begegnen und ihren Ermessensspielraum häufiger zu deren Gunsten nutzen.

Fachbeiratsmitglied Reinhard Heckmann, früher lange in leitender Funktion in der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen tätig und dort in der Fachaufsicht für Fragen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht zuständig, beschreibt den Beirat als eine Art „Grundsatzabteilung“. Dieser habe die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu unterstützen. Dazu befasse er sich mit den Fragen „Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?“. Die Mitglieder analysieren die Rechtsprechung und die Gesetzesvorhaben, um dann „Entwicklungsbedarfe zu skizzieren und unsere Sicht einzubringen“, sagt der Rechtsanwalt.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Ein weiterer Baustein ist die Stiftung des WEISSEN RINGS. Sie unterstützt Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen, um Erkenntnisse etwa in der Kriminalprävention zu fördern und die Gesellschaft für Opferthemen zu sensibilisieren.

Auch eigene Statistiken spielen eine wichtige Rolle. Bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht der WEISSE RING jedes Jahr eine Bilanz zur Opferentschädigung, basierend auf einer Umfrage bei Versorgungsämtern. Das regelmäßige Ergebnis: viele Ablehnungen, relativ wenige positive Bescheide. Durch die Überführung des OEG ins neue Sozialgesetzbuch XIV am 1. Januar 2024 entstehen einige Verbesserungen für Opfer von Straftaten: So soll psychische Gewalt nun auch als schädigendes Ereignis anerkannt werden, zum Beispiel für Opfer von Stalking. Außerdem ist eine zeitnahe Behandlung in Traumaambulanzen möglich.

Im Jahr 2017 fordert der WEISSE RING erstmals den Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewaltschutzanordnungen besser überwachen zu können. Auf Brandbriefe an die Politik folgt im September 2024 eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“.

Darüber hinaus werden im Magazin – wie zuvor zu Missständen beim Opferentschädigungsgesetz – umfangreiche Recherchen zum Thema häusliche Gewalt und Fußfessel veröffentlicht, etwa zu Fällen, in denen sich Femizide hätten verhindern lassen. Auch die erfolgreiche Prävention mit der „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ in Spanien ist ein Thema.

Im Mai 2026 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung der elektronischen Fußfessel bundeseinheitlich zum Schutz vor häuslicher Gewalt, auch der Bundesrat stimmt zu.

Kapitel III: Aufbau im Osten

„Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands weitet der WEISSE RING sein Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus. Jetzt können auch die Bürger in Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die Opfer vorsätzlicher Straftaten geworden sind, mit schneller und unbürokratischer Unterstützung rechnen“, so berichtet das Magazin des WEISSEN RINGS im September 1990.

Eine der ersten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Osten ist Martina Eberhart aus Brandenburg. „Ich war zu DDR-Zeiten schon Staatsanwältin, und wir sind ja dann von heute auf morgen in das neue Rechtssystem gestürzt worden. Wir haben unsere Gesetzbücher weggelegt und mussten die neuen nehmen“, erinnert sich die heute 71-Jährige. „Ich hielt dann einen Vortrag in Cottbus, um Polizeibeamte zum Jugendstrafgesetzbuch zu schulen.“ Dort trifft sie Klaus Zacharias, ein Mitglied des WEISSEN RINGS aus dem Westen, der sie fragt, ob sie sich vorstellen könne, eine Außenstelle in Brandenburg aufzubauen. „Ich weiß noch ganz genau, meine erste Frage war dann: WEISSER RING – ist das eine Partei? Denn in eine Partei wollte ich nicht.“ Das Konzept überzeugt Eberhart, seit April 1991 ist sie dabei.

Schnell gewinnt Eberhart auch den Kriminalbeamten Hans-Joachim Zimmerling für das Projekt. Gemeinsam fahren sie nach Mainz zur Bundesgeschäftsstelle. „Dort hat man uns erklärt, dass wir ein Konto einrichten müssen, dass wir an die Presse gehen sollten, und dann hatten wir das ganze Auto voller Prospekte und Informationsmaterial“, erzählt Eberhart. Zurück in Brandenburg organisieren sie einen Raum bei der Polizei und starten einen Aufruf, um weitere Ehrenamtliche zu rekrutieren. „Schnell hatten wir dann auch zwei Frauen, die mitgeholfen haben, und auch Lothar Pohle kam früh dazu, er ist heute noch dabei.“ Auch die ersten Opfer finden schnell ihren Weg zur neuen Außenstelle. „Ich erinnere mich noch gut an unser erstes Opfer, das war eine ältere Dame. Sie wurde Opfer eines Raubüberfalls. Wir haben sie betreut und ihr die Brille ersetzt. Danach ist sie spontan Mitarbeiterin geworden“, sagt Eberhart. „So haben wir nach und nach Cottbus aufgebaut.“ Mittlerweile hat Brandenburg 18 Außenstellen mit fast 150 Mitarbeitenden.

Ebenfalls 1991 kommt Manfred Dachner dazu. Er baut den Verein, von dem er aus der Zeitung erfahren hat, in Mecklenburg-Vorpommern mit auf: „Ich habe diesen Artikel mindestens zwei Mal gelesen, um zu verinnerlichen, dass es einen Verein in Deutschland gibt, der sich ausschließlich mit Opfern beschäftigt und sie unterstützt“, sagt Dachner. Als Polizist ist er oft mit Betroffenen in Kontakt gekommen. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, zur Polizei kamen, haben wir die Anzeigen aufgenommen, mussten sie aber wieder nach Hause gehen lassen. Frauenhäuser gab es nicht. Also wenn sie keine Verwandten in der Nähe hatten, mussten sie wieder zu dem gewalttätigen Partner zurück“, so Dachner. Er nimmt Kontakt nach Mainz auf und sucht für Mecklenburg-Vorpommern ein prominentes Gesicht. Er schafft es, den ersten Landtagspräsidenten des neuen Bundeslandes, Rainer Prachtl, vom Verein zu überzeugen. „Wir haben dann in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Außenstelle aufgebaut“, berichtet Dachner, der jetzt stellvertretender Landesvorsitzender ist. Heute hat Mecklenburg-Vorpommern 14 Außenstellen und über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende.

„Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“

Adelheid Wilk

Adelheid Wilk ist in Thüringen am Aufbau des WEISSEN RINGS beteiligt, seit Ende 1993 ist sie Mitglied des Vereins. Sie arbeitete als Kindergärtnerin, später als Sozialpädagogin und ist damals auf der Suche nach einem Ehrenamt. Dann trifft sie den damaligen Leiter der Außenstelle Eisenach, den WEISSEN RING kennt sie bereits von Eduard Zimmermann. „Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“ Es habe ihr immer ein gutes Gefühl gegeben, Menschen, die in Not geraten waren, zu helfen. In Thüringen gibt es heute 22 Außenstellen mit rund 100 Mitarbeitenden.

Die schwierige Wendezeit

So erfolgreich der Start des WEISSEN RINGS in der ehemaligen DDR ist, schon früh gibt es Anzeichen, dass es auch negative Entwicklungen im Osten geben würde. „Die Jugendkriminalität zum Beispiel stieg an. Und Banküberfälle, Blitzeinbrüche, Rauschgiftkriminalität“, sagt Manfred Dachner. Prävention ist daher ein wichtigesThema, auch in Brandenburg: „Wir waren in Altenheimen, beim Jugendamt und in Schulen, um uns vorzustellen und aufzuklären“, blickt Eberhart zurück.

Es bewegt sich viel im Osten, aber auch im Westen gibt es in den 90er-Jahren einiges zu vermelden: Am 22. März 1991 ruft der Verein den „Tag der Kriminalitätsopfer“ ins Leben. Seitdem machen Ehrenamtliche jedes Jahr an dem Tag auf die Belange von Opfern aufmerksam. Außerdem geht der WEISSE RING Ende der 90er mit seiner Website online, die modernisiert bis heute besteht.

Kapitel IV: Krisen und Konsequenzen

Eine Krise in der Geschichte des WEISSEN RINGS betrifft ausgerechnet den Gründungsvorsitzenden Eduard Zimmermann. Er und Stümper erheben in einem im Jahr 2000 erschienenen Beitrag des Magazins „Focus“ im Zusammenhang mit Spenden Vorwürfe gegen den damaligen Bundesvorsitzenden Max Herberg, die dieser und der Verein zurückweisen. Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig eine Woche später scheitert Herbergs Wiederwahl. Gleichzeitig schließen die Delegierten Zimmermann und Stümper wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ aus dem Vorstand aus. Zimmermann verlässt daraufhin den Verein.

Einige Jahre später kommt es zur Versöhnung. Als der WEISSE RING 30-jähriges Bestehen feiert, verleiht der Bundesvorstand Zimmermann zusammen mit weiteren Gründungsmitgliedern – darunter Alfred Stümper – die Ehrenmitgliedschaft.

Nach Zimmermanns Tod 2009 würdigt der Verein ihn: „Eduard Zimmermann hat mit Gründung des WEISSEN RINGS einen Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte gesetzt. In einer Zeit, in der so gut wie kein öffentliches Bewusstsein für Opferbelange zu erkennen war, erinnerte er die Gesellschaft nachhaltig an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt“, erklärt der Bundesvorsitzende Professor Reinhard Böttcher.

Viel schwerwiegender als dieser Konflikt ist ein Fall, dessen juristische Aufarbeitung im April 2024 endet: Ein Ex-Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis wird wegen Vergewaltigung einer Hilfesuchenden zu Haft verurteilt, mittlerweile rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 entbindet der WEISSE RING den früheren Polizisten von seinen Aufgaben und erstattet Anzeige gegen ihn. Mit eigenen Recherchen arbeitet der Verein den Fall weiter auf und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Webseite. So untersucht beispielsweise eine Task-Force die von dem Mitarbeiter betreuten Opferfälle; es wird eine Hotline für betroffene Frauen und Hinweisgebende eingerichtet. Vor der Aufdeckung hat es einen Hinweis gegeben, doch der Ehrenamtliche darf seine Tätigkeit zunächst mit Einschränkungen fortsetzen. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kontaktaufnahme zur Hinweisgeberin schwierig gestaltet und keine Strafanzeige vorliegt. „Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war“, steht auf der Seite zum Fall.

Klaus Neidhardt, Sozialwissenschaftler und bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, hat 2022 beim WEISSEN RING den Landesvorsitz des Verbandes Nordrhein-Westfalen/Westfalen-Lippe übernommen und beteiligt sich an der Aufarbeitung. Neidhardt spricht vom schlimmsten Fall in der Geschichte des WEISSEN RINGS: „Es war richtig und wichtig, den Ehrenamtlichen sofort von seiner Funktion zu entbinden und ihn anzuzeigen, als sich die Vorwürfe erhärteten.“ Der Verein sei auf das Vertrauen der Menschen angewiesen, die sich an ihn wenden. Auch deshalb seien nach Bekanntwerden des Falles Konsequenzen und „größtmögliche Transparenz“ geboten gewesen. „Fehler einzugestehen ist kein Fehler, sondern kann helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.“

Bereits im Jahr 2018 sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Mitarbeiter in der Außenstelle Lübeck aufgekommen. In einem Fall kommt es zum Prozess. Der Verdächtige, der die Vorwürfe zurückweist, wird vor Gericht freigesprochen. Nichtsdestotrotz reagiert der Verein, aufgrund von massiven Verstößen gegen Standards: Der WEISSE RING führt nun das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installiert eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson und ergänzt die Aus- und Fortbildung.
Nach dem Fall im Hochsauerland wird das Sechs-Augen-Prinzip verschärft. So ist seitdem ein Nachweis notwendig, dass das Prinzip eingehalten wird. Jedes weibliche Opfer muss darüber informiert werden, dass es darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Das Beschwerdemanagement wird um eine weibliche Vertrauensperson ergänzt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden wollen. Zudem richtet der Verein Steuerungsgruppen für Verdachtsfälle ein.

Kapitel V: Der WEISSE RING und Europa

Opferschutz endet nicht an der Landesgrenze. In einem Europa, das zusammenwächst, ist es auch für den WEISSEN RING wichtig, mit anderen Ländern für die Rechte und die Unterstützung von Kriminalitätsbetroffenen zu kämpfen. Deshalb haben sich Opferschutzorganisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen, um Victim Support Europe (VSE) zu gründen. Im Jahr 1990 startet die Organisation zunächst als European Forum for Victim Services. „Das war die Vorgängerorganisation, die in der Schweiz angesiedelt war, weil das rechtlich das Einfachste war“, erklärt Dr. Helgard van Hüllen, ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, die über zehn Jahre ehrenamtlich im Vorstand von VSE tätig war. „Das war noch ein loser Zusammenschluss, der keinen richtigen Standort, kein eigenes Büro, hatte. Das war schwierig, wenn man sich durchsetzen wollte,  insbesondere bei der Europäischen Union. So kam es dann zur Gründung von Victim Support Europe.“

Vertreten sind momentan 80 Mitgliedsorganisationen aus 35 Ländern. Helgard van Hüllen war die Sonderbeauftragte für Internationales im Verein: „Ich bin Juristin und Rechtsvergleichung hat mich schon immer interessiert. Ich habe einige Zeit in Südafrika gelebt und am Institut für internationales Recht der ‚University of South Africa‘ gearbeitet.“

Wie wichtig Präsenz in Europa für den WEISSEN RING ist, zeigt sich Anfang der 2010er-Jahre, als die EU in einer Richtlinie festhalten will, dass Opferunterstützung nur durch professionelle Kräfte ausgeübt werden sollte. „Da haben wir gekämpft wie die Löwen“, erzählt van Hüllen. Die ehrenamtliche Arbeit wird dann in die Opferschutzrichtlinie aufgenommen. „Das war eine tolle Zeit. Wir wurden immer mehr zu den Fachleuten, die bei den Anhörungen gehört worden sind.“ Was van Hüllen an der Arbeit auf europäischer Ebene mag, ist der Austausch: „Man kriegt so viel mit bei diesen internationalen Konferenzen.“ Eine Begegnung in Schottland ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Da sagte man mir in Edinburgh: Du, Helgard, morgen leitest du doch die Konferenz. Princess Anne kommt irgendwann und du musst sie begrüßen: ‚Her Royal Highness, the Princess Royal‘, und danach kannst du sie Ma’am nennen. Da steht man da und staunt.“

Noch während van Hüllens aktiver Arbeit bei VSE baut sie ihre Nachfolgerin auf. „Ich saß abends beim Essen mit Helgard zusammen und da berichtete sie, dass sie international unterwegs ist“, sagt Petra Klein, heutige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Ich war in meiner dienstlichen Laufbahn auch international unterwegs. So kamen wir ins Gespräch, und Helgard hat mich zu den internationalen Tagungen mitgenommen. 2020 endete ihre Amtszeit, und sie sagte zu mir, es wäre doch schön, wenn du nachfolgen könntest.“

Heute ist Klein bereits in ihrer zweiten Amtszeit die Vizepräsidentin von VSE. Dabei schätzt sie besonders die Möglichkeit, über den nationalen Tellerrand zu schauen und erfolgreiche Konzepte anderer Länder für den WEISSEN RING mitzudenken. „Die Niederlande haben eine tolle Struktur. Sie haben zum Beispiel eine zentrale Telefonannahme oder Opferannahme, ähnlich wie bei unserer Digitalen Außenstelle“, erzählt Klein. Das System filtere zunächst heraus, wo Hilfe notwendig ist. Wenn es sich dabei um einen konkreten Fall handelt, werde dieser an das regionale Team in diesem Bereich übergeben. „Das wäre bei uns die Außenstelle vor Ort. Das passiert bei denen alles online, beim ‚Außenstellenleiter‘ ploppt dann der Fall auf und der sagt, da schicke ich jetzt einen Mitarbeiter hin.“ Auch der Einsatz von KI-Bots für die Opferhilfe in Finnland beeindruckt Klein.

Im Frühjahr 2027 endet Kleins Amtszeit im Vorstand von VSE. Für ihre Nachfolge hat sie einen Rat: „Netzwerken ist ganz wichtig. Augen und Ohren offenhalten. Neue Technologien nicht gleich ablehnen, sondern zulassen. Erst mal schauen, was können sie bringen, dass wir nichts verpassen und die Fahne für das Ehrenamt hochhalten.“

Der WEISSE RING ist nicht nur in Europa vernetzt, auch national gibt es Partner – mit Organisationen wie Klicksafe oder dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Zum einen sind diese Kooperationen wichtig für unsere Sichtbarkeit“, sagt Klein. Man könne sich austauschen und lerne Ansprechpartner kennen. „Und ich glaube, der kleine Dienstweg ist häufig viel wichtiger als der große. Wenn du anrufst und derjenige sagt, ich bin nicht zuständig, aber melde dich doch mal da, dann sind die Wege kurz. Deswegen brauchen wir im Großen wie im Kleinen Kooperationen.“

Kapitel VI: Neue Zeiten, neue Wege

116 006 – das ist die zentrale Rufnummer für Opfer von Straftaten in Europa. Im November 2009 beschließt die Europäische Kommission, diese Nummer europaweit einzurichten. Doch wer soll sie in Deutschland mit Leben füllen, wer soll ans Telefon gehen, wenn Menschen zum Teil unter extremen Umständen anrufen und Hilfe suchen? „Wir haben diskutiert: Stellen wir den Antrag, dass die Nummer an uns gegeben wird?“, erinnert sich Helgard van Hüllen. Die Voraussetzungen, diese Aufgabe meistern zu können, hat sie mitgeschaffen: Zusammen mit den Psychologen Karl-Günther Theobald und Lutz Lyding bringt sie wenige Monate zuvor das ehrenamtliche Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS an den Start – nur unter anderer Nummer. Der Antrag wird bewilligt, und seit September 2010 sind die deutschen Opferhelferinnen und -helfer unter der Rufnummer erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr: deutschlandweit, kostenlos und anonym.

Das Digitale Ehrenamt

Was das Opfer-Telefon auszeichnet, ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme. Betroffene können anrufen und erhalten ersten Beistand. „Ich lasse Ratsuchende grundsätzlich erst mal reden, ich höre zu und schaue dann, was man machen kann. Wenn es sich um einen Beratungsfall handelt, schaue ich, welche Möglichkeiten und Angebote es gibt“, erklärt Jakob Ehrenfried. Der 32-jährige Jurist aus Köln ist seit zwei Jahren dabei und entschied sich nicht zuletzt für das Ehrenamt, „weil es sich gut in den Alltag integrieren lässt“. Einmal die Woche drei Stunden dauert der Dienst am Opfer-Telefon. „Wir wollen Betroffenen zeigen: ‚Du bist nicht allein, musst dein Problem nicht alleine schultern‘“, sagt er. „Wenn ich merke, ich konnte weiterhelfen, ist das ein gutes Gefühl.“ Am Opfer-Telefon bleibt es bei einem einmaligen Kontakt. Das sei „manchmal gut, manchmal schlecht“, so Ehrenfried. Es gebe auch Fälle, „wo man mehr tun will“. Damit die Helferinnen und Helfer über solche belastenden Anrufe sprechen können, bietet der Verein regelmäßige Team-Treffen und Supervisionen an. Seit dem Start 2009 wurden mehr als 300.000 Telefonate geführt mit mehr als zwei Millionen Gesprächsminuten. Das ist so, als würde man fast viereinhalb Jahre ohne Pause telefonieren.

Seit August 2016 gibt es auch eine Onlineberatung beim WEISSEN RING. Damit will der Verein seine Hilfsmöglichkeiten erweitern, mit der Zeit gehen und vor allem auch einen vollkommen anonymen Weg der Kontaktaufnahme möglich machen.

Die Lotsin

Vanessa Hilário da Ponte engagiert sich seit vier Jahren ehrenamtlich als Beraterin beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Die Psychologiestudentin ist oft die erste Ansprechpartnerin für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Im Interview spricht die 28-Jährige über emotionale Gespräche, generationsübergreifende Teamarbeit und ihr schwindendes Interesse an True-Crime-Podcasts.

Von Anfang an dabei ist Gerda Lenz. „Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin und habe etwas gesucht, was ich in Rente tun könnte. Ich war erst zwei Jahre bei der Außenstelle in Bad Kreuznach und las eines Morgens in der Zeitung, dass eine Onlineberatung gegründet werden soll und dafür Mitarbeiter gesucht werden“, sagt Lenz, die dieses Jahr 78 Jahre alt wird. „Dann habe ich mich gemeldet, das mehrstufige Auswahlverfahren durchlaufen und wurde genommen. Nach der Ausbildung sind wir mit 15 Personen gestartet.“ Heute arbeiten in der Onlineberatung mehr als 40 Personen ehrenamtlich, circa 30.000 Ratsuchende haben sich an den Onlinedienst gewandt.

Digitale Gewalt nimmt zu

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Hilfe beim WEISSEN RING. In einigen Regionen hat der Verein allerdings Schwierigkeiten, Außenstellenleitungen zu besetzen. In diesen Fällen haben bisher die hauptamtlichen Landesbüro-Mitarbeitenden die Aufgabe übernommen. Als weitere Lösung wird im April 2025 die Digitale Außenstelle ins Leben gerufen: Betroffene nutzen weiterhin die Kontaktdaten der Außenstelle ihrer Region. Gibt es dort keine Leitung, landet die Nachricht im Pool der Digitalen Außenstelle. „Letztendlich nehmen wir als beratende Personen dann in der Form Kontakt auf, in der auch die oder der Ratsuchende Kontakt aufgenommen hat, also schriftlich oder telefonisch“, sagt die 36-jährige Kölnerin Marilena Junghans, die von Beginn an mitmacht und beruflich im Diskriminierungsschutz tätig ist. „Wir schauen fallspezifisch, wie wir unterstützen können.“ Wenn größere materielle Hilfen notwendig sind oder eine persönliche Unterstützung gewünscht ist, verknüpfen die Beratenden die Betroffenen mit Ehrenamtlichen der Außenstelle vor Ort.

Organisiert und betreut werden Opfer-Telefon, Onlineberatung und Digitale Außenstelle von einem Team aus hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die häufigsten Delikte, die beim Digitalen Ehrenamt vorkommen, sind häusliche Gewalt, Stalking, Sexualstraftaten und Körperverletzung. In den vergangenen Jahren hat auch digitale Gewalt zugenommen, wie beispielsweise Sextortion, Romance Scamming und andere Betrugsmaschen. Das belegen die Zahlen von Opfer-Telefon und Onlineberatung.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Auf diese neuen Formen der Gewalt müssen sich nicht nur die digitalen Beraterinnen und Berater einstellen. Auch die Ehrenamtlichen in den Außenstellen kommen vor Ort immer häufiger mit diesen Themen in Berührung. Der Präventionsbeauftragte des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Heinz Dieter Remmert, kümmert sich um die Aufklärungsarbeit in Sachen digitale Gewalt im Landesverband, sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch in der Bevölkerung. Er sagt: „Wir brauchen dringend eine größere interdisziplinäre Aufklärungskampagne, das kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter eigentlich gar nicht leisten. Ich sehe bei Vorträgen immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich erzähle, was eigentlich alles so passiert.“

Remmert wünscht sich vom WEISSEN RING, dass der Verein weiterhin klare Position bezieht zu Themen, die die digitale Gewalt betreffen: „Ähnlich wie wir das auch bei der Fußfessel gemacht haben.“ Der Schutz der Kinder liege ihm besonders am Herzen: „Heute bekommen Kinder schon mit acht oder neun Jahren ein Smartphone und werden mit schlimmen Dingen konfrontiert. Wir müssen hier Druck bei der Politik machen, damit sie die Plattformen viel mehr in die Verantwortung nimmt.“ Um Kinder richtig zu schützen, brauche es ein Zusammenspiel aus einer Medienkompetenzstrategie, digitaler Aufklärung, konsequentem Opferschutz und klaren gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müsse die Politik die Polizei fördern: „Viele Polizeidienststellen sind nicht gut ausgestattet. Es braucht mehr Leute, die sich auskennen und in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen.“ Remmert räumt ein, dass sich auch die Ehrenamtlichen noch mehr mit den Themen auseinandersetzen sollten. Digitale Kriminalität sieht er als eine der größten Herausforderungen für den WEISSEN RING, aber auch für die ganze Gesellschaft.

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Erstellt am: Freitag, 8. Mai 2026 von Sabine
Elektronische Fußfessel nach dem spanischem Modell.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 08.05.2026

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild beschlossen. Zudem können Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten.

Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Familiengerichten künftig, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Annäherungsverbote besser zu überwachen und Opfer schneller zu warnen. Das spanische Modell besteht aus zwei Komponenten: Der Täter trägt eine Fußfessel, die Frau ein entsprechendes Empfangsgerät. Damit wird das Opfer gewarnt, wenn der Täter zu nah kommt. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, mehr als 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im Bundestag, die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild sei ein wichtiger erster Schritt, um Opfer besser vor Gewalttaten zu schützen. Der Bundestag stimmte in zweiter und dritter Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab, das mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde. Die Linke enthielt sich. „Dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen und die Opfer werden geschützt“, sagte Susanne Hierl (CDU/CSU). „Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt“, sagte Knuth Meyer-Soltau (AfD). „Jede Frau, die wir schützen können, ist diesen Einsatz wert“, sagte Josephine Ortleb von der SPD. Lena Gumnior von Bündnis 90/ Die Grünen sagte, die Fußfessel sei ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Sie müsse vielmehr in ein Gesamtsystem des Gewaltschutzes eingebettet werden.

Der Abgeordnete Aaron Valent von der Linken-Fraktion kritisierte, statt Frauen zu schützen, schreibe die Bundesregierung ein Gesetz, das Frauen bevormunde. Er kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das verstoße gegen die Istanbul-Konvention. Dem widersprachen die Regierungsfraktionen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird jederzeit geachtet“, sagte Carmen Wegge (SPD). Carsten Müller (CDU/CSU) ergänzte: „Die Frage, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht, liegt allein bei der Frau.“ Frauen könnten zudem selbst entscheiden, ob sie die zweite Komponente tragen wollen oder nicht.

Mit dem neuen Gesetz endet eine mehrjährige politische Debatte über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt. Die Fußfessel nach spanischem Modell fordert der WEISSE RING, der auch im Rahnen dieses Gesetzgebungsverfahrens angehört worden ist, bereits seit 2017. „Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz schützen niemanden, wenn sie nicht kontrolliert werden“, mahnte der damalige Bundesvorsitzende des Vereins, Prof. Jörg Ziercke, im Januar 2022 in einem Brandbrief an 70 hochrangige Politiker. Sein Nachfolger Dr. Patrick Liesching erneuerte die Forderung im Dezember 2023 in einem zweiten Brandbrief an den zu der Zeit amtierenden Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und schrieb mit Blick auf die hohe Zahl von Femiziden in Deutschland: „Was mich besonders erschüttert: Viele dieser Frauen hatten sich vor der Tat hilfesuchend an den Staat gewandt.“

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Im September 2024 startete der WEISSE RING eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“, verbunden mit einer Postkartenaktion. Antworten aus der Bundesregierung gab es weder auf die Brandbriefe noch auf die Petition und die Postkartenaktion.

Darüber hinaus hat der WEISSE RING in seinem Magazin seit 2021 mehrere aufwendige Recherchen veröffentlicht, die sich mit dem Problem der fehlenden Kontrolle von Gewaltschutzanordnungen und den Möglichkeiten einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung auseinandersetzen.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die positiven Erfahrungen Spaniens. So bestätigte Teresa Peramato, Staatsanwältin bei der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen in Madrid, der Redaktion des WEISSEN RINGS: „Seit der Einführung des telematischen Annäherungsdetektors hat sich in der Tat kein Frauenmord an Nutzerinnen dieses Geräts ereignet.“

Mit Blick auf Spanien sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Bundestag, dass zum Gewaltschutz auch ein Gesamtkonzept mit einer umfassenden Risikoanalyse und einem Risikomanagement gehöre, das Antworten darauf gibt, wie sich im Vorfeld beurteilen lässt, ob ein Täter gefährlich ist.  Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz erhalten Familiengerichte schon jetzt die Möglichkeit, sich Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen, um die Gefährdung besser analysieren zu können. Hubig kündigte weitere konkrete Schritte an, um Frauen besser zu schützen. Dazu zählten der Schutz vor digitaler Gewalt durch Deepfakes, die Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und die Berücksichtigung von Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht.

Ob das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, durch die nun beschlossenen Gewaltschutz-Maßnahmen auch in Deutschland erreicht wird, zeigt sich spätestens in drei Jahren. Dann soll das Gesetz evaluiert werden. „Vielleicht müssen wir dann noch mal nachbessern“, sagte der Abgeordnete Axel Müller von der Fraktion CDU/CSU.

Der WEISSE RING fordert zusätzlich die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung festzustellen, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

WEISSER RING hilft Opfern nach mutmaßlicher Amokfahrt in Leipzig

Erstellt am: Dienstag, 5. Mai 2026 von Sabine

Hilfesuchende können sich über das Landesbüro unter der Telefonnummer 0351/85074496 an den WEISSEN RING wenden. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Datum: 05.05.2026

WEISSER RING hilft Opfern nach mutmaßlicher Amokfahrt in Leipzig

Rufnummer für Betroffene – Spendenkonto eingerichtet

Nach den furchtbaren Ereignissen in der Leipziger Innenstadt steht der WEISSE RING an der Seite der Opfer und deren Angehörigen. Nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Amokfahrt hat Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet, um Betroffenen jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten zu können.

„Die Grimmaische Straße liegt in der Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt, viele Menschen sind hier tagtäglich unterwegs. Wir sind erschüttert über diese schreckliche Tat“, sagt Mandy Hennig, Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in Sachsen. „Ich möchte alle, die jetzt Hilfe brauchen, ermutigen, sich bei uns zu melden. Niemand muss ein solch einschneidendes Erlebnis alleine durchstehen.“ Das Angebot des Vereins richtet sich an Verletzte ebenso wie an Angehörige und Hinterbliebene sowie Augenzeuginnen und -zeugen.

Hilfesuchende können sich über das Landesbüro unter der Telefonnummer 0351/85074496 an den WEISSEN RING wenden oder per E-Mail an sachsen@weisser-ring.de.

Die professionell ausgebildeten ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer des WEISSEN RINGS sind für die Betroffenen da, begleiten sie und versuchen, Halt zu geben. Neben finanzieller Soforthilfe hilft der WEISSE RING auch dabei, psychologische Unterstützung zu erhalten und die richtigen Ansprechpartner bei Behörden zu finden.

Der Verein hat zudem unter dem Stichwort „Opferhilfe für Leipzig“ ein Spendenkonto bei der Deutschen Bank (IBAN DE26 5507 0040 0034 3434 00) eingerichtet.

Nach Angaben der Polizei ist am Montagnachmittag gegen 16.45 Uhr ein 33-jähriger Mann mit einem Auto in die Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt gefahren und hat dabei mehrere Menschen erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jährigen Mann starben, zahlreiche weitere Personen wurden verletzt. Eine abschließende Aussage zur Anzahl der Verletzten könne noch nicht getroffen werden, so die Polizei. Der Fahrer sei vorläufig festgenommen worden und befindet sich aktuell im Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Polizeidirektion Leipzig ermitteln gegen den 33-Jährigen unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs. (Stand: 5. Mai 2026, 12 Uhr)

Doppelte Opfer

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Doppelte Opfer

Oft werden Betroffene von Straftaten ein zweites Mal verletzt: durch Berichterstattung. Das zeigen auch die Verstöße gegen den Pressekodex. Der zunehmende Kampf um Reichweite trägt dazu bei.

Auf den Aufnahmen ist der Anschlag von Magdeburg zu sehen, von oben. Man erkennt, wie der Attentäter in den Weihnachtsmarkt rast und mehrere Menschen umfährt, die nicht mehr reagieren können. Sie sterben. Die Redaktion von Bild.de zeigt die Szenen mehrfach, obwohl noch nicht klar ist, ob das Video echt ist.

Diese Grenzüberschreitung ist bei Weitem kein Einzelfall. Wie Kriminalitätsopfer durch Medien verletzt werden, zeigen die Jahresberichte des Deutschen Presserates, der freiwilligen Selbstkontrolle der Verleger- und Journalistenverbände. Der Rat kann öffentlich Hinweise geben, Missbilligungen aussprechen oder rügen – die höchste Strafe. Dies muss von der Redaktion veröffentlicht werden. In dem zu Beginn skizzierten Fall entschied sich die Selbstkontrolle für eine Rüge, da es sich um Sensationsberichterstattung handele und die Würde der Betroffenen verletzt worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlags hatte den Vorwürfen widersprochen: Die Bilder seien von großer zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Insgesamt 102 Rügen verzeichnete der Presserat im Jahr 2025 – so viele wie noch nie. Im Jahr 2024 waren es 86, ein Jahr zuvor 73, im Jahr 2022 lediglich 48. Am häufigsten rügten die Beschwerdeausschüsse Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, etwa mangelnde Recherche, und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Das WEISSER RING Magazin hat die Sanktionen der vergangenen drei Jahre im Hinblick auf den Schutz von Opfern ausgewertet. Demnach resultierte in jedem Jahr eine ganze Reihe von Rügen aus massiven Missständen im Umgang mit Betroffenen von Kriminalität: Im vergangenen Jahr traf dies auf zwölf Entscheidungen zu, im Jahr 2024 auf 15, im Jahr 2023 auf zehn. In den allermeisten Fällen lagen Verstöße gegen gleich mehrere opferschutzrelevante Ziffern des Pressekodex vor, der die ethischen Grundregeln setzt. Bei Opfern von Unfällen oder Katastrophen sieht es ähnlich aus.

Mit Abstand am häufigsten monierten die Ausschüsse, dass schlecht oder gar nicht verpixelte Bilder von Kriminalitätsopfern gezeigt wurden oder diese durch Detailinformationen erkennbar waren, ohne Einverständnis. Und dass Medien trotz eines fehlenden öffentlichen Interesses Gewalttaten zeigten oder Taten detailliert schilderten. Sie verstießen etwa gegen die Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, den Schutz der Persönlichkeit sowie den Opferschutz, betrieben Sensationsberichterstattung oder missachteten den Jugendschutz.

Die Verstöße kommen seit jeher und immer wieder in den Jahresberichten vor, ebenso wie einige Medien, besonders die „Bild“-Zeitung und ihre Website. Auch für Bilder der tödlichen Messerattacke in Mannheim gab es eine Rüge. Die Aufnahmen seien nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern hätten Sensationsinteressen bedient und die Gefühle der Angehörigen verletzen können, urteilte der Presserat und folgte damit nicht dem Justiziariat von „Bild“, das ein „erhebliches öffentliches Interesse“ anführte. Eine aktuelle Anfrage beantwortete „Bild“ nicht. In einer früheren Stellungnahme hieß es, die Redaktion achte die Rechte von Opfern und lege Wert auf eine wahrheitsgemäße Darstellung. Darüber hinaus würden redaktionelle Entscheidungen nicht kommentiert.

„Bild“ ist längst nicht das einzige Medium, das ethische Grundsätze mitunter außer Acht lässt. Die „Nordwest-Zeitung“ etwa wurde 2024 gerügt, weil sie den sexuellen Missbrauch an einem Mädchen explizit beschrieben und so eine Retraumatisierung des Opfers in Kauf genommen habe. Die NWZ bestritt die Vorwürfe. Nach Ansicht der Autorin habe die außergewöhnliche Grausamkeit auch so benannt werden müssen, um die Tat im Kontext bewerten zu können.

„Baden Online“ kassierte eine Rüge, weil das Portal den vollständigen Namen einer ermordeten Frau und weitere private Details veröffentlicht hatte. Die Redaktion gab an, es gut gemeint zu haben: „Namen und Gesichter geben den Opfern ihre Identität zurück.“ Nachdem die Angehörigen über die Polizei Kontakt aufgenommen hatten, entfernte „Baden Online“ den Namen.

 

Pressekodex

Ziffer 1:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 4:

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Richtlinie 4.2:

Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche.

Manfred Protze, Sprecher des Presserates, weist darauf hin, dass nicht der Rat die Veröffentlichungen auswählt, gegen die Beschwerde erhoben wird, sondern Leserinnen und Leser. Der frühere Redakteur der Deutschen Presse-Agentur sieht in der Statistik „keine auffälligen Veränderungen über die Zeit“. Mit den über Jahrzehnte steigenden Beschwerdezahlen steige die Zahl der erfolgreichen Beschwerden. Aber: „Jede Opferschutzverletzung ist schwerwiegend und eine zu viel. Sie trifft konkrete Menschen.“ Protze räumt ein, dass Boulevardmedien überproportional oft gegen den Persönlichkeits- und Opferschutz verstoßen. Sie neigten zur Personalisierung und bildlichen Darstellung, was das Risiko für Verstöße erhöhe, hätten aber den Pressekodex anerkannt und müssten sich daran halten. Es gebe keine Sonderregeln für sie.

Der Presserat, so Protze, wäge stets ab, ob das öffentliche Interesse überwiege oder „die Opfer quasi als dramaturgisches Element missbraucht werden.“ Was bei „Sensationsberichterstattung“ geschehe, vor allem durch eine detaillierte Schilderung von Gewalttaten. Mit der Digitalisierung und dem fortlaufenden Publizieren im Netz sei der Redaktionsschluss weggefallen. „Damit ist auch die Zeitspanne, in der Journalisten Inhalte ethisch bewerten können, kleiner geworden. Die Räume für sorgfältige Abwägungen sind geschrumpft“, beobachtet der Sprecher. „Das darf aber nicht die Maßstäbe aufweichen. Die redaktionelle Qualitätskontrolle muss sich auf die Beschleunigung einstellen, um den ethischen Anforderungen gerecht zu werden. Nicht umgekehrt.“ Als Vorteil der digitalen Welt nennt Protze, dass sich Korrekturen dort leicht und schnell umsetzen ließen.

Zumindest auf einige Medien scheinen die Sanktionen des Presserates kaum Einfluss zu haben. Ist das Gremium ein „zahnloser Tiger“? Protze widerspricht. „Die Veröffentlichung von Rügen – durch den Presserat, im eigenen Medium und von anderen Medien – tut weh.“ Nach Entscheidungen würden Inhalte oft korrigiert oder entfernt. „Härtere Sanktionen mit Eingriffen in das Vermögen oder in die Freiheit sind im Rahmen der Selbstregulierung nicht möglich.“ Dafür sind gesetzlich geregelte Zivil-  und Strafverfahren erforderlich. Eine Selbstregulierung sei aber sinnvoll und notwendig. Ansonsten könnte die Pressefreiheit durch staatliche Kontrolle eingeschränkt werden: „Gesetzliche Sanktionen haben in der Geschichte unseres Landes und in anderen Ländern bis in die Gegenwart zu faktischer Zensur oder Selbstzensur geführt.“

Christian Schicha hält die einzige Professur für Medienethik in Deutschland. Der Wissenschaftler, der an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt, beobachtet in erster Linie bei Boulevardmedien wie der „Bild“-Zeitung „immer wieder Persönlichkeitsverletzungen aller Art“ – etwa durch Bilder von Betroffenen, teils mit dem Handy am Tatort aufgenommen. Die Verstöße träfen sowohl die Opfer als auch deren Angehörige massiv. Mögliche Konsequenzen nach Regelverletzungen, zu denen auch Falschnachrichten gehören, scheinen bei den dafür verantwortlichen Medien „eingepreist zu sein“, so Schicha. Es werde offenbar abgewogen zwischen eventuellen Strafen und Imageverlust auf der einen Seite und dem erwarteten Gewinn auf der anderen Seite.

Zu den Ursachen zählten ein steigender ökonomischer Druck und Kampf um Aufmerksamkeit, weil viele Medien dramatische Reichweitenverluste hätten hinnehmen müssen. Befeuert werde die Entwicklung durch Digitalisierung und Phänomene wie Clickbaiting. Dabei werden reißerische Überschriften angeboten, die oft nur wenig mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Pressekodex

Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.

Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Ziffer 11:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Um einen Klickanreiz zu schaffen, „greifen die Medien besonders auf klassische Nachrichtenfaktoren wie Konflikt oder Gewalt zurück“. Diese liegen bei Straftaten vor. Hinzu komme ein „Echtzeitjournalismus“ mit unmittelbar transportierten Bildern und ungeprüften Gerüchten, die weitere Medien zum Teil übernehmen. Das sei ökonomisch vielleicht kurzfristig erfolgreich, schade aber langfristig der Marke und dem Vertrauen in den Journalismus als „Vierte Gewalt“ insgesamt. Wobei Schicha darauf hinweist, dass es regelmäßig positive Beispiele gebe, wie die zurückhaltende Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks nach dem Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München.

Natürlich müssten Medien über Opfer berichten, aber es komme auf die Art und Weise an: „Es geht auch sensibel, anonymisiert, mit einem gewissen zeitlichen Abstand, ohne Bilder, Voyeurismus und ein zusätzliches Schüren von Emotionen. Und manchmal ist es besser, gar nicht zu berichten. Medienschaffende sollten zumindest kurz überlegen, wie es ihnen gehen würde, wenn ihre Opferrechte verletzt würden.“ Das Argument, es gehe um öffentliches Interesse, greife in vielen Fällen nicht, kritisiert Schicha. Auch in den zahlreichen True-Crime-Formaten, in denen Fälle zum Leidwesen der Angehörigen mitunter nach Jahrzehnten wieder in die Öffentlichkeit gebracht würden: „Hier geht es oft nur darum, ein Geschäftsmodell auszureizen. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie das Format ,ZEIT Verbrechen‘, das auch die Perspektive der Opfer, Angehörigen, Zeugen und Ermittler in die Berichterstattung einbezieht und damit journalistischen Qualitätsstandards entspricht.“ Der Medienwissenschaftler empfiehlt Betroffenen, juristisch gegen Medien vorzugehen, die unseriös agieren. Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien könnten sie ihr Recht auch gegen große Verlage durchsetzen, etwa Gegendarstellungen und Unterlassungen erwirken.

Weitere Mittel gegen die Verletzung des Opferschutzes seien ein kritischer Medienjournalismus, die Vermittlung von Medienethik schon in der Schule und eine verantwortungsbewusste Journalistenausbildung. Die Verlegerverbände und Journalistenschulen legen nach eigenen Angaben Wert darauf. Auf Anfrage erklärt beispielsweise die Henri-Nannen-Schule, ihre Journalistenschülerinnen und -schüler beschäftigten sich während ihrer 21-monatigen Ausbildung explizit mit Betroffenen von Gewalt, zum Beispiel in Seminaren zu Kriminalitäts- und Gerichtsberichterstattung, in denen es auch um Medienrecht, die Nebenklage und den Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen gehe.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger teilt mit: „Journalistinnen und Journalisten tragen eine besondere Verantwortung bei der Berichterstattung über Betroffene von Straftaten.“ Daher sei eine solide Volontärsausbildung unverzichtbar. Die Angebote der Mitgliedsverlage, die der Verband unterstütze, enthielten medienethische Themen wie Presserecht, Sorgfaltspflichten, Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Eine deutschlandweite Statistik darüber, wie oft und wie erfolgreich sich Opfer gegen Berichte wehren, gibt es nicht. Die Strafrechtlerin Monja Szerafy steht Betroffenen als Nebenklageanwältin bei. Ihrer Erfahrung nach haben diese häufig keine Kraft, sich gegen Berichterstattung zu wehren, gerade gegen finanzstarke Großverlage.

Pressekodex

Richtlinie 11.1:

Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Richtlinie 11.5:

Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.

Szerafy äußert sich differenziert, erwähnt, dass viele Journalisten nicht reißerisch berichten, sondern sensibel mit Betroffenen umgehen, für sie wichtige Erkenntnisse recherchieren und auch ihre Privatsphäre respektieren würden. Das Gegenteil kenne sie aber leider auch sehr gut: Medienleute, die an der Haustür klingeln, in Texten eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben und den Verdächtigen, nicht jedoch die Opfer unkenntlich machen würden, deren Fotos sie aus sozialen Netzwerken genommen hätten, ohne die Angehörigen zu fragen. Oder sie ließen es in Live-Tickern aus dem Gerichtssaal an Sorgfalt und Sensibilität vermissen und gäben in allen Einzelheiten den Autopsiebericht wieder, inklusive der Zahl der Stiche. „Oder sie verpassen Opfern ein Label, reduzieren oder entmenschlichen sie dadurch sogar ein Stück weit.“

Szerafy kritisiert: „Die Angehörigen retraumatisieren solche Dinge, weil sie es entweder selbst mitbekommen oder darauf angesprochen werden. Sie sind traurig und wütend, können nicht zur Ruhe kommen.“ Deshalb empfiehlt sie ihnen, sich bestimmte Medien nicht anzuschauen“ und manchmal eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit Informationen und der Bitte, zu respektieren, dass sie sich nicht weiter äußern möchten. Wenn es möglich und notwendig ist, beantragt die Anwältin vor Gericht einen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Szerafy appelliert an Medien, besonnen zu handeln, sich nicht direkt an Opfer zu wenden, sondern über Dritte, etwa Anwälte, die einschätzen könnten, wie es ihnen geht. Wichtig sei auch, intensiver zwischen öffentlichem Interesse und Opferschutz abzuwägen. Denn: „Presse und Rundfunk stehen besonders in der Verantwortung. Selbst wenn sie einen Beitrag ändern oder löschen, kriegen sie die Inhalte nicht mehr aus den Köpfen der Menschen.“

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Ein Assistenzarzt vom Klinikum Bethel in Bielefeld wird 2020 festgenommen. Er hat Patientinnen betäubt und vergewaltigt. Die Beweise sind eindeutig, die Polizei findet Videoaufnahmen der Taten und eine Opferliste von ihm. Er nimmt sich in der Untersuchungshaft das Leben. Zu einem Prozess gegen den Täter wird es nie kommen. Doch der Staatsanwalt hat Anklage gegen Klinikverantwortliche erhoben.

Die Betroffenen wussten zu Beginn der Berichterstattung nichts von den Taten, die an ihnen verübt worden waren. Viele erfuhren durch die Zeitung, dass sie möglicherweise ein Vergewaltigungsopfer sind.

Eigentlich wollte Bettina Jansen (Name geändert) damals wieder zu Hause sein, in ihrem Bett. Stattdessen lag sie in einem Krankenzimmer des Bielefelder Klinikums Bethel. Es war April 2020 und um 22 Uhr kam ein junger Arzt herein. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich um den Assistenzarzt Philipp G. „Er wollte eine Untersuchung machen“, sagt Jansen.

Die Uhrzeit kam ihr merkwürdig vor, erinnert sie sich, auch dass G. die  Untersuchung in ihrem Krankenzimmer machte. „Ich wollte so schnell wie möglich nach Hause, also nahm ich das Angebot an und unterzeichnete den Aufklärungsbogen.“ Der Arzt erklärte ihr demnach, sie vorher lokal betäuben zu wollen. „Dann schlief ich ein und wachte am nächsten Morgen wieder auf.“ An mehr kann sich Jansen nicht erinnern.

Jansen weiß noch genau, wie sie  die Berichterstattung über den Assistenzarzt kurz nach ihrem Klinikaufenthalt sah. „Ich habe erst keine Verbindung gezogen“, sagt sie. „Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“  Damals wusste sie es nicht.

Der Fall Philipp G.

Im September 2019 wurde der Assistenzarzt Philipp G. vom Evangelischen Klinikum Bethel von einer ehemaligen Patientin wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch unsachgemäße Medikamentengabe angezeigt, ein Sexualdelikt stand zunächst nicht im Raum. Offenbar erst im März 2020 überprüfte die Polizei seinen Namen. Da es bereits im Jahr 2016 eine Anzeige gegen G. unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung gab, hätte die Polizei ihn bereits 2019 im System finden können. Im April wurde das Klinikum informiert. Es stellte G. frei, dann kündigte er selbst. Im selben Monat kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Datensätze sichergestellt wurden. Nach deren Auswertung wurde G. im September 2020 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen. Während der Untersuchungshaft nahm er sich das Leben. Bei Philipp G. wurde eine Namensliste mit 80 Frauen gefunden, wobei auch einvernehmliche sexuelle Kontakte darunter waren; im Zusammenhang mit dem Klinikum Bethel galten zuletzt 34 Patientinnen als Opfer.

Brigitta Sewerin wurde vom Serienvergewaltiger Philipp G. im Klinikum Bethel betäubt. Beweise für eine anschließende Vergewaltigung in Form eines Videos fehlen, weshalb sie nicht die volle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für die Betroffenen erhält. Für sie sei das eine Zwei-Klassen- Teilung mit bitterem Beigeschmack.

Zwei Jahre später klingelte die Polizei an ihrer Haustür. Philipp G. hatte den sexuellen Missbrauch verschiedenster Art gefilmt und die Polizei vermutete, sie auf Aufnahmen erkannt zu haben. Auf dem Revier identifizierte sie sich anhand eines Kopfbildes, das aus den Aufnahmen extrahiert wurde. „Das Nachthemd aus der Nacht habe ich sofort weggeworfen“, sagt sie. Heute sei sie froh zu wissen, was G. ihr angetan hat.

Stehe ich auch auf der Liste?

Brigitta Sewerin war im Sommer 2019 im Klinikum Bethel stationär aufgenommen worden. Spät am Abend sei ein Arzt gekommen und habe ihr einen Zugang legen wollen. Sie habe kaum reagieren können, da sei die Kanüle schon gelegt gewesen und sie habe die Erinnerung verloren. Am nächsten Tag habe ihre Bettnachbarin vorwurfsvoll gesagt: „Sie hatten aber noch spät Besuch.“ Was sie damit meinte, verstand Sewerin nicht. Sie weiß noch, wie erschöpft sie sich an dem Tag fühlte.

Die Jahre danach sei es ihr nicht gut gegangen, auch wegen ständiger Blasenentzündungen. 15 Monate habe es gedauert, bis durch ein Breitspektrum-Antibiotikum Besserung eintrat. Bekannt ist: Philipp G. hatte mehrere übertragbare Geschlechtskrankheiten.

„Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“

Bettina Jansen

Festivals, Supermärkte und Menschenansammlungen in Bahnen hätten sie plötzlich überfordert, blickt Sewerin zurück. Und wenn ihr Partner sie nachts umarmte, sei sie schweißgebadet aufgewacht. „Ich fühlte: Irgendetwas stimmt nicht mit mir.“

Am 6. Februar 2023 rief die Polizei an: Sewerin solle als Zeugin eine Aussage über Philipp G. machen. Aufnahmen von der Tat gebe es nicht, sie stehe aber auf einer Opferliste. Später habe die Polizei diese Information zurückgenommen. Bis heute habe sie für sich keine klare Antwort auf die Frage bekommen, ob sie vergewaltigt wurde.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte die Bielefelder Polizei mit, keine Auskunft zu dem Fall geben zu können, und verwies an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese teilte mit, dass es zu keinem Zeitpunkt von der Polizei geheißen habe, dass Sewerin auf einer Liste stehe.

Die Staatsanwaltschaft schrieb aber im vergangenen Jahr an Sewerins Anwältin: „Ihre Mandantin ist als Geschädigte einer durch den verstorbenen Assistenzarzt Philipp G. begangenen, gefährlichen Körperverletzung ermittelt und durch die Polizei Bielefeld am 6. Februar 2023 telefonisch sowie am 23. Februar 2023 im Rahmen einer zeugenschaftlichen Vernehmung entsprechend informiert worden.“

Bei der „gefährlichen Körperverletzung“ geht es womöglich um das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten, eine Vergewaltigung wird dadurch nicht bestätigt.

Bin ich ein Opfer zweiter Klasse?

Jasmin Kwaßny hat eine chronische Erkrankung. Anfang April 2020 sei sie erstmals im Klinikum Bethel gewesen. Sie benötigt monatliche Infusionen und wollte zu einer Klinik wechseln, die näher an ihrem Heimatort liegt, wie sie dem WEISSER RING Magazin erzählt. Wie einen Abstellraum beschreibt sie den Ort, an dem sie in dem Krankenhaus die Infusion bekommen haben soll. Philipp G. sei hereingekommen und habe sich vor sie gesetzt, ganz nah. Dann soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Mehr möchte sie öffentlich nicht sagen.

Geschockt sei sie zurückgeblieben. „Er schaute mir die ganze Zeit intensiv in die Augen. Wir hatten uns nie gesehen und dann war er so distanzlos“, sagt Kwaßny. Sie habe den Vorfall in der Klinik angesprochen, allerdings nie eine Antwort bekommen. Das WEISSER RING Magazin hat das Klinikum Bethel nach dem Vorfall gefragt, aber bislang ebenfalls keine Antwort dazu erhalten.

Jasmin Kwaßny möchte dafür kämpfen, dass Missbrauch und Machtdemonstration durch Ärztinnen und Ärzte aufgearbeitet und bestraft werden. Betroffene sollen geschützt werden und Gerechtigkeit soll ermöglicht werden.

Das Amt für Soziales Entschädigungsrecht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat anerkannt, dass Kwaßny Opfer eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie sind am 01.04.2020 Opfer eines sexuellen Übergriffs im Bethel-Krankenhaus in Bielefeld geworden.“ Der LWL prüft laut Kwaßny gerade, ob ihr eine Opferentschädigung zusteht. Laut einer ärztlichen Bescheinigung wurden bei Kwaßny eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine agitierte Depression diagnostiziert.

Das Klinikum Bethel hat für alle Betroffenen einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Sewerin und auch Jansen erhalten daraus finanzielle Unterstützung – Kwaßny bisher nicht. In einem Schreiben von der Bethel-Ansprechperson  an sie heißt es: „Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet für die Frauen, die nachweislich durch den Assistenzarzt Philip G. betäubt und vergewaltigt wurden.“ Es gab aber das Angebot, ihr psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung zu vermitteln, wenn sie dies möchte. Kwaßny lehnte ab. Sie fühle sich dadurch wie ein Opfer zweiter Klasse: „Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan. Ich sehe noch heute seine Augen vor mir, wie er mich dabei ansah“, sagt sie.

Wird ein Abschließen mit der Tat möglich sein?

Der Fall Philipp G. sorgte nicht nur durch die perfiden Taten für Aufmerksamkeit, sondern auch durch den Umgang der Behörden damit. Bereits im September 2019 hatte eine frühere Patientin Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, aufgrund falscher Medikamentenvergabe. Die Polizei Bielefeld widmete sich der Anzeige jedoch offenbar erst im März 2020. Die Betroffene wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass sie Opfer einer Vergewaltigung geworden war. „Wir erfuhren erst im April 2020 von dieser Anzeige“, teilt das Klinikum Bethel mit. Daraufhin wurde Philipp G. von der Arbeit freigestellt. Im September 2020 verhaftete ihn die Polizei. Zuvor hatte sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung im April sichergestellte Daten entschlüsselt und die Vergewaltigungsvideos gefunden. Zum Prozess kam es nicht, da G. sich noch in der Untersuchungshaft das Leben nahm. Nach deutschem Gesetz werden Ermittlungen eingestellt, wenn der Täter tot ist. Für die dutzenden Betroffenen hatte dies zur Folge, dass sie niemand sofort über die Taten, die an ihnen verübt worden waren, informierte.

„Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan.“

Jasmin Kwaßny

Die damals zuständigen Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm sowie die Polizei Bielefeld hatten das zunächst nicht getan, trotz der durch die Obduktion bei Philipp G. nachgewiesenen übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Bei der Frage, wie es dazu kam, bitten alle, sich an die Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden. Diese bekam den Fall 2022 durch das Justizministerium NRW zugewiesen. Duisburg identifizierte und informierte anschließend die Opfer. Die Duisburger Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass es nach Prüfung keine Anhaltspunkte gebe, dass die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm vorsätzlich von Recht und Gesetz abweichende Entscheidungen getroffen hätten. Auch für ein Fehlverhalten bei der Polizei Bielefeld seien keine ausreichenden Anhaltspunkte festgestellt worden.

Körpergedächtnis

Viele Betroffene im Fall Philipp G. berichten, sie hätten trotz der Sedierung einen hohen Leidensdruck. In derartigen Fällen spricht man vom Körpergedächtnis. Doch was ist das Körpergedächtnis? Die Neurowissenschaftlerin Esther Kühn forscht seit Jahren zu dem Phänomen. „Das Körpergedächtnis definiert sich aus der Gesamtheit der körperlichen Erfahrungen, die wir in unserem Leben gemacht haben, die in unserem Gedächtnis gespeichert sind und die unser Verhalten beeinflussen“, sagt Kühn. Während der Mensch in der Lage sei, manche Inhalte des Körpergedächtnisses zu beschreiben und zuzuordnen, sei das bei anderen Inhalten nicht möglich: „Zum Beispiel kann es sein, dass ich plötzlich Angst verspüre, wenn ich einem See näherkomme. Ich spüre, dass mein Herzschlag schneller wird, und ich fange an zu schwitzen. Ich kann aber eine gefährliche Situation in der Kindheit gar nicht mehr aufrufen“, so Kühn. Während einer Narkose komme es auf verschiedene Faktoren an, ob und wie sehr sich der Körper erinnern kann. Auf das verabreichte Medikament etwa, oder darauf, ob Wunden am Körper entstanden sind.

Dass G. sich nicht vor Gericht verantworten wird, ist für seine Opfer schwer zu verkraften. „Ich kann mich nicht direkt an den Täter wenden, das hat er mir durch seinen Suizid genommen“, sagt Bettina Jansen. Sie könne mit der Tat nicht abschließen.

Auch Brigitta Sewerin fehlt der Abschluss: „Ich habe in meiner Kindheit Missbrauch erfahren und konnte diesen aufarbeiten, indem ich den Täter konfrontierte – das geht dieses Mal aber nicht“, sagt sie. Ihr falle es schwer, damit umzugehen, dass sie auf Fragen keine Antworten bekomme. „Ich bin daher dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären“, sagt sie.

Beide Frauen werden durch die Rechtsanwältin Stefanie Höke vertreten. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, zumindest in Fällen mit einem großen Ausmaß weiter zu ermitteln, um mehr Antworten zu erhalten. „Das kann den Betroffenen ganz ungemein helfen“, sagt Höke. So ließe sich auch klären, ob es eventuell noch mehr Opfer gibt als die durch den Täter dokumentierten.

Für die drei Frauen liegt der Fokus jetzt auf der Klinik: Was hat Bethel getan, um die Taten zu verhindern? Was wussten Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt? Fragen, mit denen sich auch die Staatsanwaltschaft Duisburg beschäftigte: Im September 2025 wurde gegen einen Chefarzt, einen Oberarzt und einen Pflegedienstleiter Anklage erhoben, wegen „fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen“, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung öffentlich machte. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten ab September und November 2019 deutliche Hinweise darauf gehabt, dass Philipp G. Patientinnen ohne medizinische Indikation Zugänge gelegt und sedierende Medikamente gegeben habe.

Wird es doch noch Gerechtigkeit geben?

Sie hätten diese Warnsignale nicht ausreichend geprüft, nicht weitergegeben und keine richtigen Konsequenzen gezogen. Chefarzt und Pflegedienstleiter sollen Vorfälle nicht oder unvollständig an die Geschäftsführung gemeldet haben, der Oberarzt habe relevante Informationen nicht an seine Vorgesetzten weitergeleitet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten anderenfalls neun weitere Taten möglicherweise verhindert werden können.

Das WEISSER RING Magazin hat alle Verdächtigen kontaktiert und um Stellung zu den Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss gab es zum Teil keine Antwort, zum Teil wurde auf das Klinikum verwiesen. Dieses weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück und teilt mit, im September 2019 habe ein Gespräch zwischen einem Oberarzt und einer Patientin stattgefunden, nachdem sie G. vorgeworfen habe, ihr unnötig ein Medikament verabreicht zu haben. Sie habe bei einem früheren Aufenthalt im Juli eine Flasche mit der Aufschrift Propofol in ihrem Bett gefunden. Der Chefarzt habe noch am selben Tag mit G. über die Vorwürfe gesprochen. „Es gab zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt“, betont das Klinikum. Es sei daraufhin wegen nicht sachgemäßer Medikamentengabe zu Untersuchungen gekommen, die aber keine Auffälligkeiten ergeben hätten. Bezüglich der Anklage heißt es: „Die Staatsanwaltschaft hat nach mehrjährigen Ermittlungen festgestellt, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Angeschuldigten Kenntnis über die Sexualstraftaten des verstorbenen Assistenzarztes hatten. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.“ Dies schrieb auch die Staatsanwaltschaftin ihrer Pressemitteilung.

Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Bethel wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnten keine strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt werden. Das Klinikum teilte mit, neben dem Unterstützungsfonds den Betroffenen auf Wunsch mit therapeutischer und medizinischer Hilfe zur Seite zu stehen. Außerdem wurde ein Programm entwickelt, das alle Mitarbeitenden für sexualisierte Gewalt sensibilisieren soll.

„Ich bin dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären.“

Brigitta Sewerin

Rechtsanwältin Höke vertritt zwölf der 34 nachweislich Betroffenen und möchte, dass ihre Mandantinnen als Nebenklägerinnen zugelassen werden. Noch hat das Landgericht Bielefeld nicht entschieden, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommen wird. „Die Kammer prüft, ob und wenn ja in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet wird“, teilte das Landgericht auf Anfrage mit.

Dass das Gericht so lange benötige, um die Anklage zu prüfen, empfindet Höke als weiteren Skandal. Manche Betroffene hätten die Sorge, dass das Verfahren erneut eingestellt werde. „Ich kann mir das nicht vorstellen, verstehe aber den Gedankengang“, sagt Höke.

Wann wird das Landgericht Bielefeld eine Entscheidung treffen?

Das Landgericht erklärte gegenüber dem WEISSER RING Magazin, die Kammer sei bestrebt, bis spätestens zum Sommer die Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte dies im dritten Quartal des Jahres sein. Die Prüfungsdauer begründet das Landgericht unter anderem mit der umfangreichen Aktenlage, allein die Hauptakte umfasse 10.000 Blatt. Dazu kämen noch 14 weitere Verfahren, mit denen die zuständige Kammer beschäftigt sei.

Für Bettina Jansen und die anderen Betroffenen ist das Warten schwer auszuhalten. „Wieder ist es ein Gericht in Bielefeld, das sich nicht rührt“, sagt sie. „Ich finde, der Chefarzt ist moralisch schuldig, ob auch juristisch, muss sich nun zeigen.“ Sewerin würde sich wünschen, dass sich die Verantwortlichen erklären. Ihr fehle eine persönliche Entschuldigung, dass sie nicht genügend reagiert hätten.

Transparenzhinweis:
Kurz nach dem Suizid von Philipp G. wurde 2020 eine Todesanzeige veröffentlicht, in der fälschlicherweise stand, er sei ehrenamtlich beim WEISSEN RING tätig gewesen. Eine interne Prüfung hat ergeben: G. war für den Verein weder ehrenamtlich tätig noch Mitglied. Die Todesanzeige wurde von den Verfassern bereits entfernt. Der WEISSE RING war im Fall Philipp G. in beratender Funktion für das Klinikum tätig.

684 Tage

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

684 Tage

684 Tage saßen Ramona und Thorsten R. unschuldig hinter Gittern. Ihre eigene Tochter behauptete, sie hätten sie über Jahre wie eine Sexsklavin gehalten, an Dutzende Männer verkauft, sie selbst mehrfach sexuell missbraucht und misshandelt. Ihre Lebensgefährtin und Komplizin, Franzi A.*, gestand Vergewaltigungen an Josephine, die es wahrscheinlich nie gab, ging für sie ins Gefängnis und stärkte damit Josephines Glaubwürdigkeit.

Justizirrtum Josephine R.

Das Ehepaar R. hat durch seine Tochter alles verloren. Auch wenn sie offen ihre Geschichte erzählen, wollen sie unerkannt leben.

Josephine R. soll in dem Artikel nicht im Vordergrund stehen. Oder die Menschen, die ihr geglaubt haben. Über sie alle wurde schon in Dutzenden Artikeln und Podcast-Folgen von unterschiedlichen Medien berichtet, etwa „Der Spiegel“ und die „Braunschweiger Zeitung“. Hier soll es um die Menschen gehen, die Opfer geworden sind und alles verloren haben: Ramona und Thorsten R.

Der Ort, an dem alles begann

Der Herbst ist angebrochen, die Blätter färben sich allmählich bunt, und die Spaziergänger genießen die letzten milden Tage. Goslar ist eine Stadt, die vom Krieg verschont blieb. Überall stehen alte Gebäude, die an eine längst vergangene Zeit erinnern. Die Polizeistation gehört nicht dazu. Sie ist ein modernes, wenn auch erblasstes Gebäude. Ramona und Thorsten R. stehen auf dem Parkplatz davor. Früher lebten sie in Goslar, heute an einem unbekannten Ort.

Für ein Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin sind sie nach Goslar zurückgekehrt, dorthin, wo alles begann. Hier wurden sie verhört und mussten sich gegen Vergewaltigungsvorwürfe wehren. Statt in den Verhörraum im Keller geht es dieses Mal ein paar Etagen weiter nach oben, in einen Besprechungsraum. Der Treffpunkt wurde gewählt, um in Ruhe und abseits der Öffentlichkeit sprechen zu können.

Mehr als zwei Stunden lang werden sie von ihren Erfahrungen mit der Justiz erzählen. „Von den ersten falschen Anschuldigungen habe ich im Frühjahr 2021 erfahren. Als ich am Muttertag verhaftet wurde“, sagt Ramona R. fassungslos. Vergewaltigung, Misshandlung und der Verkauf ihrer Tochter werden ihr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Stendal ermitteln, da die Tatvorwürfe zwei Orte betreffen.

Nach drei Wochen Untersuchungshaft wird sie entlassen, weil die Ermittlungsbehörde Zweifel an Josephines Aussagen hat und die Ermittlungen einstellt. „Ich lief zu Fuß zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Hause.“ Sie hat einen Wohnungsschlüssel, aber Thorsten R. ist auf der anderen Seite der Tür. „Es klingelte und plötzlich stand meine Frau vor mir“, blickt er zurück. Sie fallen sich in die Arme, doch viel Zeit haben sie nicht füreinander, Thorsten R. muss zur Nachtschicht.

2022 werden auch in Stendal die Ermittlungen eingestellt, nachdem die Gutachterin Bettina Reinhold zu dem Ergebnis gekommen ist, dass erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Josephine R. bestehen. Josephine R. nimmt Kontakt zu ihrer Mutter auf, entschuldigt sich und behauptet, ihre Lebensgefährtin Franzi A. habe sie zu falschen Anschuldigungen gezwungen. Das Ehepaar verzeiht seiner Tochter. Doch kurz darauf erhebt die Staatsanwaltschaft neue schwere Vorwürfe gegen Ramona und nun auch Thorsten R., gestützt auf Aussagen der mittlerweile verurteilten Franzi A. Sie selbst hat sich bisher zu keinem der Vorwürfe gegenüber den Medien geäußert.

Das Ehepaar weiß nicht, was hinter seinem Rücken passiert. Josephine zieht bei ihren Eltern ein, sie verbringen viel Zeit miteinander. Eines fällt Ramona R. an ihrer Tochter auf: „Sie hatte immer ein Stofftier bei sich, das Franzi gehörte. Einen kleinen Tausendfüßler. Dabei saß diese Frau im Gefängnis, weil sie sie vergewaltigt haben soll“, sagt Ramona R. Manchmal begründet Josephine ihr Verhalten damit, dass nicht alles so sei, wie es aussehe.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Die zweite Verhaftung

Es ist der 27. Juli 2022, spät am Abend. Josephine ist in ihrem Zimmer und das Ehepaar hat schon geschlafen. „Wir hörten einen lauten Knall und schwere Schritte die Treppen hochkommen. Dann wurde unsere Tür aufgerammt und das SEK stürzte hinein“, schildert Thorsten R. den Einsatz. „Auf den Boden, auf den Boden!“, hallt es plötzlich durch die Wohnung. „Ich musste mich aufs Bett legen und mir wurden Handschellen angelegt“, sagt er.

„Ich wusste sofort, dass das irgendetwas mit Josephine zu tun hatte. Es konnte nur sie gewesen sein“, erinnert sich Ramona R., die auf dem Boden liegt, nachdem das SEK die Wohnung gestürmt hat. Im Urteil zum Freispruch schreibt später das Gericht, dass Josephine R. Tabletten zu sich nahm, um einen Mordversuch durch ihre Eltern vorzutäuschen. Die Eltern kommen für 684 Tage in Untersuchungshaft.

„Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag.“

Ramona R.

Der Prozess

Die Vorwürfe sind dieselben wie bei der ersten Verhaftung. „Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag“, weiß Ramona R. noch genau. Das Ehepaar hatte bereits beim Verlesen der Anklage den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, insbesondere Oberstaatsanwältin Beyse, ihr Urteil schon gefällt hatte. „Unsere Taktik bei diesem Prozess war, zu schweigen und auf die Revision zu hoffen. Bei diesen Staatsanwälten hatten wir keine Chance“, sagt Ramona R.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wollte Beyse keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, wies alle Vorwürfe zurück: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und auch keine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben irgendjemanden vorverurteilt.“

Während des Prozesses stellten viele Medien das Verhalten des Ehepaares als kühl und emotionslos dar. „Ich habe geweint, viel geweint, aber nicht im Gerichtssaal – diesen Gefallen wollte ich niemandem tun“, sagt Ramona R. Besonders gelitten hätten sie unter der Trennung voneinander. „Wir konnten uns nur Briefe schreiben, die Wochen brauchten, um bei dem anderen anzukommen“, sagt Thorsten R. „Weihnachten war besonders schlimm. Es war das schönste Geschenk, als ich eine Karte von ihr bekam, auf der sie einen Weihnachtsmann für mich gemalt hatte“, sagt er und nimmt die Hand seiner Frau. Im Besprechungsraum wirken beide weder emotionslos noch kühl, im Gegenteil.

Damals verlieren sie ihre Wohnung, ihre Katze muss ins Tierheim und fast ihr ganzer Besitz wird entsorgt. „Unsere Familien lagerten so viel, wie sie konnten, aber niemand wusste, wann wir wieder aus dem Gefängnis kommen werden. Wir haben viele Andenken verloren, Sachen mit emotionalem Wert, wie die Milchzähne der Kinder oder die erste Haarlocke“, sagt Ramona R.

Justizirrtum Josephine R.

Ramona und Thorsten R. gingen gemeinsam durch die schwere Zeit und haben sich durch Briefe gegenseitig Halt gegeben.

Die Zeit im Gefängnis ist hart. Ein Mithäftling schlägt Thorsten R. ins Gesicht. „Mehr ist aber nicht passiert“, sagt er. Ramona R. lernt eine Frau kennen, der sie sich anvertraut. „In Untersuchungshaft ist viel Bewegung, Frauen kommen und gehen. Ich gehörte irgendwann zu denen, die lange da waren“, sagt sie. Die Abende beschreiben beide als besonders schwer: Alleine in einer Zelle komme man in der Dunkelheit ins Grübeln.

Besonders schlimm wird es für Ramona R., als ihre Mutter stirbt. Sie hat Demenz und weiß offenbar nichts vom Gefängnisaufenthalt ihrer Tochter. „Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, kann man für die Beerdigung einen Antrag auf Ausgang stellen“, sagt sie. Eine Antwort habe sie aber nie erhalten. Was mit dem Antrag passierte, konnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage nicht beantworten. Für Ramona R. gilt zu dem Zeitpunkt die Unschuldsvermutung, trotzdem kann sie sich nicht von ihrer Mutter verabschieden. „Das war wie ein Schlag ins Gesicht“, beschreibt sie den Moment. „Wir haben nach unserer Freilassung den Baum besucht, unter dem die Urne vergraben ist, und konnten Abschied nehmen.“

„Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“

Thorsten R.

Während des Prozesses bekommen beide ein Angebot von der Staatsanwaltschaft: Wenn sie gestehen, können sie eine kürzere Haftstrafe erhalten, heißt es. „Da wusste ich, es geht hier um viele Jahre Gefängnis. Aber ich lehnte ab. Ich gestehe nichts, was ich nicht getan habe“, sagt Ramona R. Ihr Mann sieht es genauso und handelt entsprechend: „Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“ Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Angebot nicht: „Sollte ein derartiges Angebot in der Hauptverhandlung erfolgt sein, wäre es in der Hauptverhandlung erwähnt worden.“

Dann das Urteil: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. „Wir waren auf die hohe Strafe vorbereitet durch unsere Anwälte. Trotzdem war es hart, als der Schuldspruch kam, aber auch da brach ich nicht vor den Augen der Staatsanwaltschaft zusammen. Ich blieb stark und weinte erst, als ich wieder alleine war“, sagt Ramona R. „‚Aufgeben ist keine Option‘, haben wir uns in Briefen geschrieben. Und: ‚Am Ende wird alles gut und ist es noch nicht gut, dann ist es noch nicht das Ende‘“, erzählt Thorsten R.

Die anderen Opfer

Ihre Anwälte sowie Psychologen und auch das Gericht glauben Josephine R. Aber es gibt auch Menschen, die sagen, dass da etwas nicht stimme und deshalb ignoriert werden. Dazu gehört die Psychologin und Gutachterin Bettina Reinhold, die 2022 für die Staatsanwaltschaft Stendal ein Gutachten über Josephine R. anfertigt und erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers äußert, woraufhin die Ermittlungen eingestellt werden.

Im Braunschweiger Prozess wird dieses Gutachten von Oberstaatsanwältin Beyse scharf kritisiert: „Erhebliche handwerkliche Mängel“, attestiert sie. Dabei sei es nicht geblieben, wie Reinhold im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt: „Frau Beyse rief mich an und wir sprachen 45 Minuten“, erinnert sie sich. Beyse habe da die fachliche Einschätzung von Reinhold ausgeblendet und sich keines Besseren belehren lassen. So etwas sei ihr in all den Jahren noch nicht passiert. Sie habe die Oberstaatsanwältin gewarnt und ihr gesagt: „Ich glaube, Sie setzen auf ein falsches Pferd.“ Auch sei Reinhold nicht vorgeladen worden, was sie als ungewöhnlich empfunden habe.

Das WEISSER RING Magazin hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft und Vanessa Beyse mit den Vorwürfen konfrontiert und gefragt, welche Mängel das Gutachten von Reinhold gehabt haben soll. Daraufhin verwies die Behörde an die Staatsanwaltschaft Göttingen, da diese im Rahmen von Ermittlungen gegen Beyse aktuell die Akte zum Fall habe. Das Ehepaar R. hat sich nämlich nach dem Freispruch juristische Hilfe geholt, um gegen das erste Verfahren und Beyse vorzugehen. Göttingen antwortete: „Es gibt im Verfahren einen Vermerk, in dem Oberstaatsanwältin Beyse dargelegt hat, warum sie das Gutachten von Frau Dr. Reinhold nicht für relevant hält. Zu den näheren Gründen wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Braunschweig.“ Informationen zu dem Telefonat zwischen Beyse und Reinhold hat Göttingen nicht.

Neben der Gutachterin hat damals noch jemand Zweifel: der leitende Ermittler Lutz Lucht von der Polizei Goslar. „Bereits bei den ersten Ermittlungen stellten wir unplausible und widersprüchliche Angaben von Josephine fest sowie unwahre Aussagen zu behaupteten Taten. Ferner haben wir Manipulationen von Beweismitteln festgestellt“, sagt er im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Die Staatsanwaltschaft wie auch das Oberlandesgericht folgen den Ermittlungsergebnissen und Schlussfolgerungen jedoch nicht. Lucht kann auch nicht nachvollziehen, wieso das „aussagekräftige“ Gutachten von Reinhold nicht in das Verfahren eingebracht wird.

„Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen.“

Ramona R.

„Uns wurden schwere Vorwürfe gemacht. Wir hätten voreingenommen, einseitig und schlampig ermittelt. Die Anklagevertreterin erklärte in ihrem Plädoyer, dass sie sich für mich schämen würde und die Vertreterin der Nebenklage sprach gegenüber der Presse von einem Polizeiskandal“, sagt der mittlerweile pensionierte Polizist. Über den angeblichen „Polizeiskandal“ berichtete damals die „Braunschweiger Zeitung“. Auf die Frage, wie mit dem Ermittler während des Verfahrens umgegangen wurde, verwies die Staatsanwaltschaft das WEISSER RING Magazin erneut nach Göttingen. Die dortige Staatsanwaltschaft gab an, hierzu keine Informationen zu haben.

Reinhold spricht von einem Justizskandal. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht das anders und erklärt auf Anfrage: „Fakt ist, dass ein Gericht die Schuld von Ramona und Thorsten R. festgestellt hat. Diese Entscheidung wurde durch die Revisionsinstanz aufgehoben und in einem neuen Prozess wurden die Angeklagten freigesprochen. Das ist ein ganz normaler Verfahrensgang in einem Rechtsstaat. Insoweit ist der Fall Josephine R. ein Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat.“

Die frühere Anwältin von Josephine R., Gabriele Rieke, zeigt sich selbstkritischer. Sie schreibt in einer Stellungnahme: „Mitteilen kann ich Ihnen, dass ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte, dass es jemand schafft, mich derart zu manipulieren.“ Andererseits „bin ich Parteivertreterin und habe daher eine andere Rolle als die Staatsanwaltschaft. Leider ist vieles in diesem Verfahren bis heute unklar.“ Sie habe Josephine R. angezeigt, da diese nun auch sie der Vergewaltigung bezichtige. Wie der Ermittlungsstand ist, hat sie nicht mitgeteilt.

Die Revision

Die Taktik des Ehepaares geht auf: Im Juni 2024 kommt die Freilassung, der Freispruch am 26. September, seit dem 5. Oktober 2024 ist dieser auch rechtskräftig. „Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen“, erinnert sich Ramona R. „Ich habe gezittert vor Erleichterung“, so Thorsten R.

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf, da sich das Verfahren fast nur auf Josephines Aussagen gestützt und ein objektives psychologisches Gutachten gefehlt habe. Im neuen Verfahren werden Ramona und Thorsten R. freigesprochen: „Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Anklagevorwürfe, soweit sie über die getroffenen Feststellungen hinausgehen, nicht nur nicht haben nachweisen lassen, sondern dass sie falsch sind und zu Unrecht erhoben wurden.“ Weiter heißt es im Urteil, dass nicht festgestellt werden konnte, ob es überhaupt jemals zu Straftaten gegenüber Josephine R. kam.

Eine Entschuldigung von den Beteiligten am ersten Prozess erhalten die beiden nicht. Fast ein Jahr dauert es, bis sie die Haftentschädigung ausgezahlt bekommen. Die Haftentschädigung setzt sich aus 75 Euro pro Tag im Gefängnis zusammen. „Für 24 Stunden Freiheitsentzug sind 75 Euro zu wenig“, kritisiert Thorsten R. In der Zeit im Gefängnis haben sich Schulden angehäuft. Rechnungen und Kredite liefen schließlich trotz der Haft weiter, aber es gab in der Zeit kein Einkommen. Sie hätten mit der Entschädigung ihre Schulden und Kredite abbezahlt, mehr als ein Jahr nach der Entlassung fehle jedoch noch das Geld für den Verdienstausfall von Thorsten R.

Das Ehepaar R. hat mithilfe des bekannten Anwalts Johann Schwenn rechtliche Schritte gegen Oberstaatsanwältin Beyse eingeleitet, die Ermittlungen laufen noch. Gegen Josephine R. laufen mehrere Anzeigen, von unterschiedlichen Personen. Sie hat auf Anfrage bislang nicht reagiert. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht.

Josephine R. hat vielen Menschen offenbar geschadet, die Beziehung von Ramona und Thorsten R. aber nicht zerstört. Das Ehepaar sitzt seit mehr als zwei Stunden
auf dem Polizeirevier in Goslar. Bei der Frage, ob Josephine je zwischen ihnen gestanden habe, lacht Thorsten R. nur leise. Er nimmt die Hand seiner Frau, blickt ihr in die Augen und sagt: „Nein, niemals. Wir sind stärker als vorher“. Ramona lächelt.

Die Chronologie eines Justizirrtums

2020: Josephine R. behauptet erstmals, von mehreren Männern sexuell missbraucht worden zu sein, zeigt angebliche Verletzungen und beschuldigt Familienangehörige. Heute deutet vieles darauf hin, dass sie sich selbst verletzte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Josephines Ex-Mann, die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den leiblichen Vater sowie die Mutter Ramona R. In der Psychiatrie lernt Josephine ihre spätere Partnerin und Komplizin Franzi A. (Name geändert) kennen.

2021: Josephine wird gefesselt und verletzt aufgefunden. Sie wurde angeblich überfallen, zudem sollen ihr die Haare abrasiert worden sein. Ramona R. kommt kurzzeitig in Untersuchungshaft, das Verfahren wird wegen Zweifeln an Josephines Aussage eingestellt. Nach angeblichen Gewaltdelikten durch Franzi A. wird diese festgenommen und kommt in Haft. Auch diese Vorfälle hat Josephine R. wahrscheinlich fingiert. Die Akte kommt zu Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse in Braunschweig.

2022: Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt die Ermittlungen gegen Ramona R. und ihren Ex-Mann ein: Die Gutachterin Bettina Reinhold kam zu dem Ergebnis, dass Josephine nicht glaubwürdig sei. Franzi A. gesteht mehrere Vergewaltigungen an Josephine R., die es wohl nie gegeben hat, und wird zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach dem Urteil beschuldigt sie auch Ramona und Josephines Stiefvater Thorsten R. Das Ehepaar wird im Juli verhaftet, und Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse erhebt Anklage.

2023: Der Prozess in Braunschweig endet mit harten Urteilen: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. Sie beantragen Revision.

2024: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. Im neuen Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig werden beide im September freigesprochen.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING wurde von Josephine R. getäuscht und leistete ihr einmalig Soforthilfe, als sie noch als Opfer sexualisierter Gewalt galt. Der WEISSE RING verfolgt das Ziel, allen Opfern von Straftaten unbürokratisch und zeitnah Unterstützung zu leisten. Seitdem die Taten an Ramona und Thorsten R. bekannt wurden, setzt sich der WEISSE RING intensiv für das Ehepaar ein und sammelte mehrere Tausend Euro an Spenden.

Eine Fessel, die Leben retten kann

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Eine Fessel, die Leben retten kann

Die Bundesregierung hat jetzt den Einsatz der spanischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Zwei aktuelle Tötungsdelikte aus Hessen und Sachsen-Anhalt zeigen, warum es wichtig ist, das Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen.

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Der Angriff endete tödlich: Anfang Juli verschaffte sich ein 36-Jähriger laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zugang zu einem Haus im Stadtteil Bonames. Als seine Ex-Partnerin die Wohnungstür öffnete, griff er sie demnach mit einem Messer an und verletzte die 31-Jährige. Es gelang ihr, zu einer Nachbarin zu flüchten, wo sie den Notruf wählte. Ihr neuer Partner hingegen, der gerade bei ihr war, wurde erstochen. Der 46-Jährige starb am Tatort.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel. Im Februar hatte die 31-Jährige gegen den Mann, von dem sie sich bereits getrennt hatte, Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung erstattet. Weil er gegen das Kontakt- und Annäherungsverbot verstieß, wurde beim Amtsgericht ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, das Gefährdungslagenmanagement der Polizei übernahm den Fall. Ende Februar kam der 36-Jährige für vier Tage in Gewahrsam. Danach musste er eine elektronische Aufenthaltsüberwachung tragen – bis zum 23. Juni. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war eine Verlängerung nicht möglich, auch weil der Gefährder sich in den vier Monaten ans Gesetz gehalten habe.

Innerfamiliäre Gewalt im Jahr 2024 gestiegen:

54 % der 94.873 Betroffenen waren weiblich. 46 % der Opfer waren demnach männlich. 130 Menschen wurden im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel

Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Verdächtige habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte dem WEISSER RING Magazin, der Fall zeige deutlich, „wie wichtig es ist, die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Somit hätten wir die Möglichkeit, Straftäter weitaus länger zum Tragen zu verpflichten.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett am 19. November verabschiedet. Ziel ist es, bundesweit die Möglichkeit zu schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Eine Anordnung soll für höchstens sechs Monate erfolgen, aber – auch wiederholt – um jeweils drei Monate verlängert werden können, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht. Familiengerichte sollen so Kontakt- und Näherungsverbote effektiver kontrollieren können. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei 2024 insgesamt 7.754 Verdächtige wegen Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Davon waren 91,1 Prozent Männer, eine Steigerung von 9,7 Prozent gegenüber 2023. Mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen waren bereits polizeilich bekannt.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen

„Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Das zeigen die Erfahrungen in Spanien“, sagte Hubig. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Familiengerichte können laut dem Entwurf Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Die Gerichte können in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt setzt sich der WEISSE RING seit rund zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat umfassend recherchiert, wie der Staat Menschen besser schützen könnte.

In Hochrisikofällen soll laut dem Gesetzentwurf die Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ eingeführt werden: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Das Familiengericht soll eine elektronische Fußfessel jedoch nicht gegen den erklärten Willen des Opfers anordnen dürfen

Fachorganisationen – darunter der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt. Sie äußerten Lob, gaben aber auch kritische Hinweise.

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe forderte bei einer Anhörung Fallkonferenzen, um Lagen mit hohem Risiko erkennen zu können. Auch sollte die Täterarbeit im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option, so Igney. Sie sprach sich für eine Qualitätskontrolle der Maßnahmen aus. Und nicht zuletzt müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: Der WEISSE RING begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Laut BKA wurden im Jahr 2024 in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Eberle.

„Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH

Die Bundesrechtsanwaltskammer betrachtet die Fußfessel als angemessene Antwort auf Vollzugsdefizite bei Kontakt- und Näherungsverboten und betrachtet sie als wichtiges Mittel, um Schutz durchzusetzen.

Einige Verbände kritisierten in ihren Stellungnahmen, dass den Gerichten in Deutschland für solche eilbedürftigen Entscheidungen keine bundesweit standardisierte Risikoanalyse zur Verfügung stehe – wie es sie etwa in Spanien gibt.

Lorea Arenas, Dozentin für Kriminologie an der Universität Extremadura in Spanien, sagte in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, es sei zentral, die Überwachung in ein umfassendes, opferzentriertes Schutzkonzept zu integrieren. Entscheidend sei „die Koordination zwischen Gerichten, Polizei und Opferschutzdiensten“. Mit Blick auf die geschützten Frauen sagte sie: „Eine wichtige Erkenntnis ist, dass dieses System eine Echtzeitüberwachung ermöglicht, wodurch direkter Kontakt verhindert und auf Verstöße schnell reagiert werden kann. Das Wissen, dass sofort Alarm ausgelöst wird, scheine verbotene Kontakte zu verhindern. Seit der Einführung in Spanien wurde kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die Maßnahme angeordnet war.

Positiv blickt man im Kanton Zürich auf das Modell, nach einem einjährigen Pilotprojekt. Wichtig seien die Kooperation von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen sowie die Zustimmung der Opfer. „Damit das Instrument nachhaltig wirkt, müssen Bund und Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, erklärte Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

In der Studie „Femizide in Deutschland“, die kürzlich vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde, heißt es, neben einer vorsichtigen Reform des Umgangsrechts könnte die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ zielführend sein, um Tötungsdelikte zu verhindern. Für die Studie analysierten die Forscher Strafverfahren zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in mehreren Bundesländern erfasst wurden. Eine Herausforderung sei jedoch die zuverlässige Gefährlichkeitsprognose in der Praxis. Studienleiter Prof. Dr. Jörg Kinzig schrieb dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik: „Zusammengefasst kann das spanische Modell Partnerinnentötungen verhindern, wenn die Maßnahme an den richtigen Mann gebracht wird.“

Die Technologie ist hierzulande in einigen Landespolizeigesetzen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt verankert. Hubigs Gesetzentwurf schafft eine ergänzende, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Zivilrecht.

In Hessen ist seit der Einführung im Januar 2025 laut Justizministerium kein tatsächlicher Übergriffsversuch während der Anordnung zum Tragen der Fußfessel bekannt geworden. In Sachsen ist die Überwachung erstmals im Januar 2025 zum Einsatz gekommen – zum Schutz einer Frau, deren Ex-Mann eine Haftstrafe verbüßt hat.

3,8 %

mehr Opfer von Häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Insgesamt waren es 265.942 registrierte Fälle.

70 %

der Betroffenen waren Frauen nach Angaben des Bundeslagebilds.

64 %

der Opfer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Als das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein geändert werden sollte, um den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen, wurden Fachleute dazu gehört. Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, betonte, dass bereits die Verhinderung weniger Delikte durch die spanische Fußfessel ein großer Erfolg wäre. Denn es geht bei diesen Hochrisikofällen um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen.

In Schleswig-Holstein wird die Fußfessel seit Sommer eingesetzt

Aus Sicht des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ein Fortschritt: „Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“, sagte LFSH-Geschäftsführerin Katharina Wulf dem WEISSER RING Magazin. „Der Schutz muss endlich de facto von der Polizei organisiert werden und nicht mehr von den Frauen selbst.“ Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun auch eine Option im Gewaltschutzgesetz ist, sei wichtig. „Die Meldung und der Beweis von Übertretungen von Schutzanordnungen liegen bei den Frauen. Das sie nun technisch generierte Beweise vorlegen können, wird sie und auch die Gerichte sehr entlasten.“

Das Bundesjustizministerium rechnet beim aktuellen Gesetzentwurf mit 160 Fußfessel-Fällen pro Jahr. In Spanien kam die Überwachung seit 2009 in 13.000 Hochrisikofällen zum Einsatz. Um auch in Deutschland mehr davon zu erfassen und eine größere Zahl an Gewaltbetroffenen zu schützen, macht sich der WEISSE RING dafür stark (siehe Transparenzhinweis), die Fußfessel auch als strafrechtliche Sanktion von Strafgerichten zu ermöglichen.

Im Sommer 2025 verurteilte das Landgericht Stendal einen 29-Jährigen wegen Totschlags und Körperverletzung zu 13 Jahren Haft. Das Opfer: seine 20-jährige Ex-Freundin Anna-Lena M. Der Mann hatte sie am 13. November 2024 mit einer Axt bedroht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Amtsgericht Burg untersagte ihm nach dem Gewaltschutzgesetz, sich ihr bis zum 3. Juni 2025 zu nähern.

Das Problem: Bei einem Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung muss das Opfer die Polizei informieren, um die Anordnung durchsetzen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Täter sich meist schon in der Nähe des Opfers aufhält. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern: „Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung
wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. Hier können dann frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Schutzanordnung durchzusetzen und das Opfer zu schützen.“

Für Anna-Lena M. kommt das Gesetz zu spät. Am 30. Januar 2025 verschaffte sich der Täter Zutritt zur Wohnung von Anna-Lena M. und tötete sie mit einem Küchenmesser.

Transparenzhinweis:
In der Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Gesetzentwurf heißt es, die Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, sei ein klarer Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Falls das Opfer eine solche Anzeige erstattet, wird das Verfahren in den allermeisten Fällen mangels hinreichender Faktenbasis von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Deshalb sei es geboten, die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Strafgerichte zu ermöglichen. Diese sind auch für die Ahndung von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zuständig und sollten die Fessel auch bei bereits begangenen Gewaltdelikten anordnen können.

Hass aus dem Handy vor Gericht

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Hass aus dem Handy vor Gericht

Vor mehr als zwei Jahren wurde Jugendamtsmitarbeiter Said in einem TikTok-Video massiv beleidigt. Es gelang nicht, den Clip von der Plattform zu entfernen. Jetzt musste sich der Angreifer vor Gericht verantworten – und Said war als Zeuge geladen.

9.30 Uhr: Noch zwei Stunden bis zur Hauptverhandlung

Said sitzt in einem Café im rheinland-pfälzischen Kusel und trinkt einen doppelten Espresso. Draußen nieselt es, der Himmel ist schaurig grau. „Der Prozess wühlt zwar alles wieder auf, aber es ist auch ein gutes Gefühl, dass ich heute hier als Zeuge aus Sicht eines Betroffenen aussagen darf“, sagt Said. Am Abend zuvor war er mit der Bahn in Frankfurt am Main gestrandet. Erst am frühen Morgen fuhr wieder ein Zug. Er wirkt müde, spricht leise und erzählt, er hätte jetzt gern seinen Hund an seiner Seite. Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben und hat sogar überlegt, sich für den Prozess zu verkleiden. „Ich möchte nicht von dem Mann erkannt werden. Er weiß nicht, wer ich bin. Oder vielleicht doch? Kennt der mich? Wie wird die Begegnung im Gericht?“ Diese Fragen kehren immer wieder in seinen Kopf zurück.

Said ist kein Einzelfall, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ende September 2025 ergab. Demnach haben 38 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits unmittelbar oder mittelbar digitale Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen erlebt.

Der Prozess ist das Finale einer Odyssee, die für Said im Mai 2023 begann. Ein ihm unbekannter Mann beleidigte den Jugendamtsmitarbeiter auf TikTok, wie das WEISSER RING Magazin berichtete.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Wieso löscht TikTok es nicht?

„Schwein“ nannte er ihn auf Arabisch, was auch Saids Muttersprache ist, und „Sohn eines Schweins“. Er erwähnte ihn nicht namentlich, aber durch Details aus einem Betreuungsfall war Said eindeutig identifizierbar. Saids Geschichte zeigt: TikTok ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Erst recht, wenn Beschäftigte von Behörden angegriffen werden. Der Fall zeigt aber auch, wie Betroffene im Strafprozess zu Statisten werden.

Die Forsa-Umfrage offenbarte, dass 59 Prozent der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst nicht wissen, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen. Auch werden bislang nur sehr wenige Vorfälle angezeigt – lediglich 14 Prozent der Opfer wandten sich an die Polizei.

Saids Arbeitgeber stellte im Juli 2023 wegen des TikTok-Videos einen Strafantrag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Dann hörte Said lange nichts. Umso größer die Überraschung, als er im Juli 2025 vom Amtsgericht Kusel eine Vorladung als Zeuge erhielt. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass dieses Video noch mal Konsequenzen für den Urheber hat“, erinnert sich Said auf dem Weg zum Amtsgericht.

10.30 Uhr: Noch eine Stunde bis zur Hauptverhandlung

Im Wartezimmer des Amtsgerichts hängen historische Aufnahmen des Gerichtsgebäudes, gegenüber zwei moderne Bilder mit geometrischen Formen, in einer Ecke am Fenster steht eine Palme, ein Ast lehnt sich an eine Steckdosenleiste. Said steht am Fenster, nippt an einem Energydrink, geht zu einem Tisch und schaut immer wieder auf sein Tablet, weil er auf eine dienstliche Mail wartet. In wenigen Momenten hat er seine Sachen auf Fensterbank und Tisch verteilt: die Dose, das Smartphone, das Tablet, einen gefalteten Zettelstapel. Said ist nervös. Da übertönt im Flur eine krächzende Stimme das Surren der Neonröhren. Said sagt: „Das ist er.“ Die Stimme aus dem Video würde er immer und überall erkennen.

Verletzende Kommentare auf Social Media und anonyme Drohungen per E-Mail oder Messenger haben für die Betroffenen und den öffentlichen Dienst verheerende Folgen. 67 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Beschäftigten gaben in der Forsa-Umfrage an, im Umgang mit bestimmten Personengruppen vorsichtiger oder distanzierter geworden zu sein.

Warum der Mann aus dem Video sich überhaupt vor Gericht in Kusel verantworten und Said dafür quer durch Deutschland reisen muss, erklärt Oberamtsanwalt Timo Harth dem WEISSER RING Magazin so: „Bei Straftaten im Internet ist der Wohnort des Beschuldigten maßgeblich. Das hat auch praktische Gründe, denn vielfach handelt es sich um Wiederholungstäter. Da ist es sinnvoll, wenn das eine Staatsanwaltschaft bearbeitet.“ Dass Saids Fall überhaupt vor Gericht kam, lag daran, dass der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro eingelegt hatte.

11.30 Uhr: Die Hauptverhandlung beginnt

Die Gerichtsschreiberin ruft Said mit seinem Vornamen auf, den sie für seinen Nachnamen hält. Kaum betritt er Sitzungssaal 1, schaltet sich der Dolmetscher dazwischen und übersetzt ungefragt die Worte des Richters für ihn ins Arabische. „Ich brauche keinen Dolmetscher“, sagt Said leise und wirkt verloren in dem Stimmengewirr aus Dolmetscher, Staatsanwalt und Richter. Keine drei Meter neben ihm sitzt der Beschuldigte. Es ist die erste leibhaftige Begegnung mit dem Mann, den er nur aus dem TikTok-Video kennt. Der Angeklagte ist kaum wiederzukennen, hat sich für den Prozess in Schale geworfen, trägt einen dunklen Anzug. Said trägt sein T-Shirt locker über der Hose mit der Aufschrift „Habibi“, das arabische Wort für Freund. Er wird als Zeuge wieder in den Warteraum geschickt.

Der Beschuldigte erklärt auf Arabisch, er habe nichts falsch gemacht. Er habe keinen konkreten Namen genannt. Internationales Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht, andere zu beleidigen – so sieht er das. Der Dolmetscher übersetzt. Richter Klaus Wirbel erklärt ihm ruhig, aber deutlich, dass er sich irrt. Man müsse niemanden namentlich nennen, wenn dieser durch die Umstände klar zu identifizieren sei, und der Betroffene, wenn er es sehe, wisse, dass er gemeint sei. Said ist Sozialarbeiter und holt schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien. Der Mann nannte im Video einige Details über Said und einen seiner Fälle, die ihm offenbar eingeflüstert worden waren. Vermutlich von einem Vater, dessen Kinder Said im Auftrag des Staates in Obhut genommen hatte.

Oberamtsanwalt Timo Harth baut dem Verdächtigen eine goldene Brücke, kündigt seine Zustimmung an, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Bis zum Termin kann der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen. Hat die Sitzung begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bleibt diese aus, kann die Strafe am Ende höher ausfallen. Der Dolmetscher übersetzt. Der Mann protestiert. Der Dolmetscher erklärt noch einmal. Da lenkt der Mann ein und nimmt seinen Einspruch zurück. Er akzeptiert 50 Tagessätze à 15 Euro. Damit ist er rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Im Führungszeugnis wird der Fall nicht auftauchen, weil es die erste Verurteilung ist. Die Sitzung ist geschlossen.

38 %

der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben bereits digitale Gewalt erlebt.

59 %

der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst wissen nicht, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen.

14 %

der Opfer wandten sich an die Polizei.

Und Said?

Er bekommt als Zeuge im Warteraum von alledem nichts mit. Für seine Aussage hat er sich das T-Shirt doch noch ordentlich in die Hose gesteckt. Der Anzug des Angeklagten hat ihn verunsichert. Als er erneut aufgerufen wird, ist schon alles vorbei. Beim Betreten des Sitzungssaals prallt er im Türrahmen fast mit dem nun rechtskräftig verurteilten Mann zusammen, der gerade den Saal verlässt. Kaum eine halbe Stunde dauerte die strafrechtliche Würdigung der Online-Beleidigung. Die Folgen für Said spielen keine Rolle. Er blickt irritiert zum Richter und zum Oberamtsanwalt. Und verlässt den Saal.

„Dabei hätte ich dem Mann vor Gericht gern etwas gesagt, auch wenn fraglich ist, ob das etwas gebracht hätte“, sagt Said.

Er hätte ihm gesagt, dass so ein Video die Fronten verhärtet zwischen Betroffenen in schwierigen Lebensumständen und Behörden. Er hätte ihn gefragt: Woher nehmen Sie sich das Recht, so über mich zu reden?

Er hätte ihm erklärt, welchen negativen Einfluss das Video eine Zeit lang auf sein Leben hatte. Wie er tagelang nicht schlafen konnte. Wie er, der früher in der Flüchtlingshilfe aktiv und als Interviewpartner in Medien gefragt war, sich mehr und mehr zurückzog – erst aus den sozialen Netzwerken, dann auch aus dem öffentlichen Leben. Aus Sorge, dass aus dem digitalen Hass auch ein Mob im echten Leben werden könnte. „Ich hatte das Gefühl, mich schützen zu müssen“, sagt Said.

61 Prozent der Betroffenen berichteten in der Forsa-Umfrage von emotionalen Belastungen durch die Vorfälle. Bei 40 Prozent wirkten sich die Angriffe negativ auf Arbeitsleistung und Konzentration aus. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sei das Vertrauen in digitale Kommunikation erodiert. 13 Prozent hätten darüber nachgedacht, aufgrund des Vorfalls die Arbeitsstelle zu wechseln.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Said hat zwar den im Video angesprochenen Fall an einen Kollegen abgegeben, aber seinen Job nicht aufgegeben. Mittlerweile ist er verbeamtet. Er spaziert noch eine Weile durch Kusel, doch um diese Zeit hält die Stadt Mittagsruhe, alle Geschäfte sind geschlossen. Er sagt, er wolle jetzt nur noch nach Hause und verabschiedet sich am Bahnhof.

Einige Tage später ruft Said an. Er hat den Tag sacken lassen. „Ich bin wirklich froh, dass der Täter vor Gericht gekommen ist. Aber ich hätte gern als Zeuge gesprochen.“ So habe der Täter eine Bühne erhalten, während er selbst nichts sagen konnte. „Es fühlt sich nicht gut an, ich hätte mir etwas mehr Wertschätzung erhofft“, sagt Said. Über eins aber freut er sich sehr: Das TikTok-Video ist endlich offline.

Transparenzhinweis:
Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für Betroffene gestartet (Rufnummer 0800 116 0060), sie kooperieren mittlerweile mit HateAid für Angebote zur Prävention, Beratung und Unterstützung bei digitaler Gewalt.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.