Doppelte Opfer

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Doppelte Opfer

Oft werden Betroffene von Straftaten ein zweites Mal verletzt: durch Berichterstattung. Das zeigen auch die Verstöße gegen den Pressekodex. Der zunehmende Kampf um Reichweite trägt dazu bei.

Auf den Aufnahmen ist der Anschlag von Magdeburg zu sehen, von oben. Man erkennt, wie der Attentäter in den Weihnachtsmarkt rast und mehrere Menschen umfährt, die nicht mehr reagieren können. Sie sterben. Die Redaktion von Bild.de zeigt die Szenen mehrfach, obwohl noch nicht klar ist, ob das Video echt ist.

Diese Grenzüberschreitung ist bei Weitem kein Einzelfall. Wie Kriminalitätsopfer durch Medien verletzt werden, zeigen die Jahresberichte des Deutschen Presserates, der freiwilligen Selbstkontrolle der Verleger- und Journalistenverbände. Der Rat kann öffentlich Hinweise geben, Missbilligungen aussprechen oder rügen – die höchste Strafe. Dies muss von der Redaktion veröffentlicht werden. In dem zu Beginn skizzierten Fall entschied sich die Selbstkontrolle für eine Rüge, da es sich um Sensationsberichterstattung handele und die Würde der Betroffenen verletzt worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlags hatte den Vorwürfen widersprochen: Die Bilder seien von großer zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Insgesamt 102 Rügen verzeichnete der Presserat im Jahr 2025 – so viele wie noch nie. Im Jahr 2024 waren es 86, ein Jahr zuvor 73, im Jahr 2022 lediglich 48. Am häufigsten rügten die Beschwerdeausschüsse Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, etwa mangelnde Recherche, und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Das WEISSER RING Magazin hat die Sanktionen der vergangenen drei Jahre im Hinblick auf den Schutz von Opfern ausgewertet. Demnach resultierte in jedem Jahr eine ganze Reihe von Rügen aus massiven Missständen im Umgang mit Betroffenen von Kriminalität: Im vergangenen Jahr traf dies auf zwölf Entscheidungen zu, im Jahr 2024 auf 15, im Jahr 2023 auf zehn. In den allermeisten Fällen lagen Verstöße gegen gleich mehrere opferschutzrelevante Ziffern des Pressekodex vor, der die ethischen Grundregeln setzt. Bei Opfern von Unfällen oder Katastrophen sieht es ähnlich aus.

Mit Abstand am häufigsten monierten die Ausschüsse, dass schlecht oder gar nicht verpixelte Bilder von Kriminalitätsopfern gezeigt wurden oder diese durch Detailinformationen erkennbar waren, ohne Einverständnis. Und dass Medien trotz eines fehlenden öffentlichen Interesses Gewalttaten zeigten oder Taten detailliert schilderten. Sie verstießen etwa gegen die Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, den Schutz der Persönlichkeit sowie den Opferschutz, betrieben Sensationsberichterstattung oder missachteten den Jugendschutz.

Die Verstöße kommen seit jeher und immer wieder in den Jahresberichten vor, ebenso wie einige Medien, besonders die „Bild“-Zeitung und ihre Website. Auch für Bilder der tödlichen Messerattacke in Mannheim gab es eine Rüge. Die Aufnahmen seien nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern hätten Sensationsinteressen bedient und die Gefühle der Angehörigen verletzen können, urteilte der Presserat und folgte damit nicht dem Justiziariat von „Bild“, das ein „erhebliches öffentliches Interesse“ anführte. Eine aktuelle Anfrage beantwortete „Bild“ nicht. In einer früheren Stellungnahme hieß es, die Redaktion achte die Rechte von Opfern und lege Wert auf eine wahrheitsgemäße Darstellung. Darüber hinaus würden redaktionelle Entscheidungen nicht kommentiert.

„Bild“ ist längst nicht das einzige Medium, das ethische Grundsätze mitunter außer Acht lässt. Die „Nordwest-Zeitung“ etwa wurde 2024 gerügt, weil sie den sexuellen Missbrauch an einem Mädchen explizit beschrieben und so eine Retraumatisierung des Opfers in Kauf genommen habe. Die NWZ bestritt die Vorwürfe. Nach Ansicht der Autorin habe die außergewöhnliche Grausamkeit auch so benannt werden müssen, um die Tat im Kontext bewerten zu können.

„Baden Online“ kassierte eine Rüge, weil das Portal den vollständigen Namen einer ermordeten Frau und weitere private Details veröffentlicht hatte. Die Redaktion gab an, es gut gemeint zu haben: „Namen und Gesichter geben den Opfern ihre Identität zurück.“ Nachdem die Angehörigen über die Polizei Kontakt aufgenommen hatten, entfernte „Baden Online“ den Namen.

 

Pressekodex

Ziffer 1:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 4:

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Richtlinie 4.2:

Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche.

Manfred Protze, Sprecher des Presserates, weist darauf hin, dass nicht der Rat die Veröffentlichungen auswählt, gegen die Beschwerde erhoben wird, sondern Leserinnen und Leser. Der frühere Redakteur der Deutschen Presse-Agentur sieht in der Statistik „keine auffälligen Veränderungen über die Zeit“. Mit den über Jahrzehnte steigenden Beschwerdezahlen steige die Zahl der erfolgreichen Beschwerden. Aber: „Jede Opferschutzverletzung ist schwerwiegend und eine zu viel. Sie trifft konkrete Menschen.“ Protze räumt ein, dass Boulevardmedien überproportional oft gegen den Persönlichkeits- und Opferschutz verstoßen. Sie neigten zur Personalisierung und bildlichen Darstellung, was das Risiko für Verstöße erhöhe, hätten aber den Pressekodex anerkannt und müssten sich daran halten. Es gebe keine Sonderregeln für sie.

Der Presserat, so Protze, wäge stets ab, ob das öffentliche Interesse überwiege oder „die Opfer quasi als dramaturgisches Element missbraucht werden.“ Was bei „Sensationsberichterstattung“ geschehe, vor allem durch eine detaillierte Schilderung von Gewalttaten. Mit der Digitalisierung und dem fortlaufenden Publizieren im Netz sei der Redaktionsschluss weggefallen. „Damit ist auch die Zeitspanne, in der Journalisten Inhalte ethisch bewerten können, kleiner geworden. Die Räume für sorgfältige Abwägungen sind geschrumpft“, beobachtet der Sprecher. „Das darf aber nicht die Maßstäbe aufweichen. Die redaktionelle Qualitätskontrolle muss sich auf die Beschleunigung einstellen, um den ethischen Anforderungen gerecht zu werden. Nicht umgekehrt.“ Als Vorteil der digitalen Welt nennt Protze, dass sich Korrekturen dort leicht und schnell umsetzen ließen.

Zumindest auf einige Medien scheinen die Sanktionen des Presserates kaum Einfluss zu haben. Ist das Gremium ein „zahnloser Tiger“? Protze widerspricht. „Die Veröffentlichung von Rügen – durch den Presserat, im eigenen Medium und von anderen Medien – tut weh.“ Nach Entscheidungen würden Inhalte oft korrigiert oder entfernt. „Härtere Sanktionen mit Eingriffen in das Vermögen oder in die Freiheit sind im Rahmen der Selbstregulierung nicht möglich.“ Dafür sind gesetzlich geregelte Zivil-  und Strafverfahren erforderlich. Eine Selbstregulierung sei aber sinnvoll und notwendig. Ansonsten könnte die Pressefreiheit durch staatliche Kontrolle eingeschränkt werden: „Gesetzliche Sanktionen haben in der Geschichte unseres Landes und in anderen Ländern bis in die Gegenwart zu faktischer Zensur oder Selbstzensur geführt.“

Christian Schicha hält die einzige Professur für Medienethik in Deutschland. Der Wissenschaftler, der an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt, beobachtet in erster Linie bei Boulevardmedien wie der „Bild“-Zeitung „immer wieder Persönlichkeitsverletzungen aller Art“ – etwa durch Bilder von Betroffenen, teils mit dem Handy am Tatort aufgenommen. Die Verstöße träfen sowohl die Opfer als auch deren Angehörige massiv. Mögliche Konsequenzen nach Regelverletzungen, zu denen auch Falschnachrichten gehören, scheinen bei den dafür verantwortlichen Medien „eingepreist zu sein“, so Schicha. Es werde offenbar abgewogen zwischen eventuellen Strafen und Imageverlust auf der einen Seite und dem erwarteten Gewinn auf der anderen Seite.

Zu den Ursachen zählten ein steigender ökonomischer Druck und Kampf um Aufmerksamkeit, weil viele Medien dramatische Reichweitenverluste hätten hinnehmen müssen. Befeuert werde die Entwicklung durch Digitalisierung und Phänomene wie Clickbaiting. Dabei werden reißerische Überschriften angeboten, die oft nur wenig mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Pressekodex

Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.

Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Ziffer 11:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Um einen Klickanreiz zu schaffen, „greifen die Medien besonders auf klassische Nachrichtenfaktoren wie Konflikt oder Gewalt zurück“. Diese liegen bei Straftaten vor. Hinzu komme ein „Echtzeitjournalismus“ mit unmittelbar transportierten Bildern und ungeprüften Gerüchten, die weitere Medien zum Teil übernehmen. Das sei ökonomisch vielleicht kurzfristig erfolgreich, schade aber langfristig der Marke und dem Vertrauen in den Journalismus als „Vierte Gewalt“ insgesamt. Wobei Schicha darauf hinweist, dass es regelmäßig positive Beispiele gebe, wie die zurückhaltende Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks nach dem Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München.

Natürlich müssten Medien über Opfer berichten, aber es komme auf die Art und Weise an: „Es geht auch sensibel, anonymisiert, mit einem gewissen zeitlichen Abstand, ohne Bilder, Voyeurismus und ein zusätzliches Schüren von Emotionen. Und manchmal ist es besser, gar nicht zu berichten. Medienschaffende sollten zumindest kurz überlegen, wie es ihnen gehen würde, wenn ihre Opferrechte verletzt würden.“ Das Argument, es gehe um öffentliches Interesse, greife in vielen Fällen nicht, kritisiert Schicha. Auch in den zahlreichen True-Crime-Formaten, in denen Fälle zum Leidwesen der Angehörigen mitunter nach Jahrzehnten wieder in die Öffentlichkeit gebracht würden: „Hier geht es oft nur darum, ein Geschäftsmodell auszureizen. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie das Format ,ZEIT Verbrechen‘, das auch die Perspektive der Opfer, Angehörigen, Zeugen und Ermittler in die Berichterstattung einbezieht und damit journalistischen Qualitätsstandards entspricht.“ Der Medienwissenschaftler empfiehlt Betroffenen, juristisch gegen Medien vorzugehen, die unseriös agieren. Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien könnten sie ihr Recht auch gegen große Verlage durchsetzen, etwa Gegendarstellungen und Unterlassungen erwirken.

Weitere Mittel gegen die Verletzung des Opferschutzes seien ein kritischer Medienjournalismus, die Vermittlung von Medienethik schon in der Schule und eine verantwortungsbewusste Journalistenausbildung. Die Verlegerverbände und Journalistenschulen legen nach eigenen Angaben Wert darauf. Auf Anfrage erklärt beispielsweise die Henri-Nannen-Schule, ihre Journalistenschülerinnen und -schüler beschäftigten sich während ihrer 21-monatigen Ausbildung explizit mit Betroffenen von Gewalt, zum Beispiel in Seminaren zu Kriminalitäts- und Gerichtsberichterstattung, in denen es auch um Medienrecht, die Nebenklage und den Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen gehe.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger teilt mit: „Journalistinnen und Journalisten tragen eine besondere Verantwortung bei der Berichterstattung über Betroffene von Straftaten.“ Daher sei eine solide Volontärsausbildung unverzichtbar. Die Angebote der Mitgliedsverlage, die der Verband unterstütze, enthielten medienethische Themen wie Presserecht, Sorgfaltspflichten, Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Eine deutschlandweite Statistik darüber, wie oft und wie erfolgreich sich Opfer gegen Berichte wehren, gibt es nicht. Die Strafrechtlerin Monja Szerafy steht Betroffenen als Nebenklageanwältin bei. Ihrer Erfahrung nach haben diese häufig keine Kraft, sich gegen Berichterstattung zu wehren, gerade gegen finanzstarke Großverlage.

Pressekodex

Richtlinie 11.1:

Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Richtlinie 11.5:

Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.

Szerafy äußert sich differenziert, erwähnt, dass viele Journalisten nicht reißerisch berichten, sondern sensibel mit Betroffenen umgehen, für sie wichtige Erkenntnisse recherchieren und auch ihre Privatsphäre respektieren würden. Das Gegenteil kenne sie aber leider auch sehr gut: Medienleute, die an der Haustür klingeln, in Texten eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben und den Verdächtigen, nicht jedoch die Opfer unkenntlich machen würden, deren Fotos sie aus sozialen Netzwerken genommen hätten, ohne die Angehörigen zu fragen. Oder sie ließen es in Live-Tickern aus dem Gerichtssaal an Sorgfalt und Sensibilität vermissen und gäben in allen Einzelheiten den Autopsiebericht wieder, inklusive der Zahl der Stiche. „Oder sie verpassen Opfern ein Label, reduzieren oder entmenschlichen sie dadurch sogar ein Stück weit.“

Szerafy kritisiert: „Die Angehörigen retraumatisieren solche Dinge, weil sie es entweder selbst mitbekommen oder darauf angesprochen werden. Sie sind traurig und wütend, können nicht zur Ruhe kommen.“ Deshalb empfiehlt sie ihnen, sich bestimmte Medien nicht anzuschauen“ und manchmal eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit Informationen und der Bitte, zu respektieren, dass sie sich nicht weiter äußern möchten. Wenn es möglich und notwendig ist, beantragt die Anwältin vor Gericht einen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Szerafy appelliert an Medien, besonnen zu handeln, sich nicht direkt an Opfer zu wenden, sondern über Dritte, etwa Anwälte, die einschätzen könnten, wie es ihnen geht. Wichtig sei auch, intensiver zwischen öffentlichem Interesse und Opferschutz abzuwägen. Denn: „Presse und Rundfunk stehen besonders in der Verantwortung. Selbst wenn sie einen Beitrag ändern oder löschen, kriegen sie die Inhalte nicht mehr aus den Köpfen der Menschen.“

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Ein Assistenzarzt vom Klinikum Bethel in Bielefeld wird 2020 festgenommen. Er hat Patientinnen betäubt und vergewaltigt. Die Beweise sind eindeutig, die Polizei findet Videoaufnahmen der Taten und eine Opferliste von ihm. Er nimmt sich in der Untersuchungshaft das Leben. Zu einem Prozess gegen den Täter wird es nie kommen. Doch der Staatsanwalt hat Anklage gegen Klinikverantwortliche erhoben.

Die Betroffenen wussten zu Beginn der Berichterstattung nichts von den Taten, die an ihnen verübt worden waren. Viele erfuhren durch die Zeitung, dass sie möglicherweise ein Vergewaltigungsopfer sind.

Eigentlich wollte Bettina Jansen (Name geändert) damals wieder zu Hause sein, in ihrem Bett. Stattdessen lag sie in einem Krankenzimmer des Bielefelder Klinikums Bethel. Es war April 2020 und um 22 Uhr kam ein junger Arzt herein. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich um den Assistenzarzt Philipp G. „Er wollte eine Untersuchung machen“, sagt Jansen.

Die Uhrzeit kam ihr merkwürdig vor, erinnert sie sich, auch dass G. die  Untersuchung in ihrem Krankenzimmer machte. „Ich wollte so schnell wie möglich nach Hause, also nahm ich das Angebot an und unterzeichnete den Aufklärungsbogen.“ Der Arzt erklärte ihr demnach, sie vorher lokal betäuben zu wollen. „Dann schlief ich ein und wachte am nächsten Morgen wieder auf.“ An mehr kann sich Jansen nicht erinnern.

Jansen weiß noch genau, wie sie  die Berichterstattung über den Assistenzarzt kurz nach ihrem Klinikaufenthalt sah. „Ich habe erst keine Verbindung gezogen“, sagt sie. „Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“  Damals wusste sie es nicht.

Der Fall Philipp G.

Im September 2019 wurde der Assistenzarzt Philipp G. vom Evangelischen Klinikum Bethel von einer ehemaligen Patientin wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch unsachgemäße Medikamentengabe angezeigt, ein Sexualdelikt stand zunächst nicht im Raum. Offenbar erst im März 2020 überprüfte die Polizei seinen Namen. Da es bereits im Jahr 2016 eine Anzeige gegen G. unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung gab, hätte die Polizei ihn bereits 2019 im System finden können. Im April wurde das Klinikum informiert. Es stellte G. frei, dann kündigte er selbst. Im selben Monat kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Datensätze sichergestellt wurden. Nach deren Auswertung wurde G. im September 2020 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen. Während der Untersuchungshaft nahm er sich das Leben. Bei Philipp G. wurde eine Namensliste mit 80 Frauen gefunden, wobei auch einvernehmliche sexuelle Kontakte darunter waren; im Zusammenhang mit dem Klinikum Bethel galten zuletzt 34 Patientinnen als Opfer.

Brigitta Sewerin wurde vom Serienvergewaltiger Philipp G. im Klinikum Bethel betäubt. Beweise für eine anschließende Vergewaltigung in Form eines Videos fehlen, weshalb sie nicht die volle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für die Betroffenen erhält. Für sie sei das eine Zwei-Klassen- Teilung mit bitterem Beigeschmack.

Zwei Jahre später klingelte die Polizei an ihrer Haustür. Philipp G. hatte den sexuellen Missbrauch verschiedenster Art gefilmt und die Polizei vermutete, sie auf Aufnahmen erkannt zu haben. Auf dem Revier identifizierte sie sich anhand eines Kopfbildes, das aus den Aufnahmen extrahiert wurde. „Das Nachthemd aus der Nacht habe ich sofort weggeworfen“, sagt sie. Heute sei sie froh zu wissen, was G. ihr angetan hat.

Stehe ich auch auf der Liste?

Brigitta Sewerin war im Sommer 2019 im Klinikum Bethel stationär aufgenommen worden. Spät am Abend sei ein Arzt gekommen und habe ihr einen Zugang legen wollen. Sie habe kaum reagieren können, da sei die Kanüle schon gelegt gewesen und sie habe die Erinnerung verloren. Am nächsten Tag habe ihre Bettnachbarin vorwurfsvoll gesagt: „Sie hatten aber noch spät Besuch.“ Was sie damit meinte, verstand Sewerin nicht. Sie weiß noch, wie erschöpft sie sich an dem Tag fühlte.

Die Jahre danach sei es ihr nicht gut gegangen, auch wegen ständiger Blasenentzündungen. 15 Monate habe es gedauert, bis durch ein Breitspektrum-Antibiotikum Besserung eintrat. Bekannt ist: Philipp G. hatte mehrere übertragbare Geschlechtskrankheiten.

„Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“

Bettina Jansen

Festivals, Supermärkte und Menschenansammlungen in Bahnen hätten sie plötzlich überfordert, blickt Sewerin zurück. Und wenn ihr Partner sie nachts umarmte, sei sie schweißgebadet aufgewacht. „Ich fühlte: Irgendetwas stimmt nicht mit mir.“

Am 6. Februar 2023 rief die Polizei an: Sewerin solle als Zeugin eine Aussage über Philipp G. machen. Aufnahmen von der Tat gebe es nicht, sie stehe aber auf einer Opferliste. Später habe die Polizei diese Information zurückgenommen. Bis heute habe sie für sich keine klare Antwort auf die Frage bekommen, ob sie vergewaltigt wurde.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte die Bielefelder Polizei mit, keine Auskunft zu dem Fall geben zu können, und verwies an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese teilte mit, dass es zu keinem Zeitpunkt von der Polizei geheißen habe, dass Sewerin auf einer Liste stehe.

Die Staatsanwaltschaft schrieb aber im vergangenen Jahr an Sewerins Anwältin: „Ihre Mandantin ist als Geschädigte einer durch den verstorbenen Assistenzarzt Philipp G. begangenen, gefährlichen Körperverletzung ermittelt und durch die Polizei Bielefeld am 6. Februar 2023 telefonisch sowie am 23. Februar 2023 im Rahmen einer zeugenschaftlichen Vernehmung entsprechend informiert worden.“

Bei der „gefährlichen Körperverletzung“ geht es womöglich um das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten, eine Vergewaltigung wird dadurch nicht bestätigt.

Bin ich ein Opfer zweiter Klasse?

Jasmin Kwaßny hat eine chronische Erkrankung. Anfang April 2020 sei sie erstmals im Klinikum Bethel gewesen. Sie benötigt monatliche Infusionen und wollte zu einer Klinik wechseln, die näher an ihrem Heimatort liegt, wie sie dem WEISSER RING Magazin erzählt. Wie einen Abstellraum beschreibt sie den Ort, an dem sie in dem Krankenhaus die Infusion bekommen haben soll. Philipp G. sei hereingekommen und habe sich vor sie gesetzt, ganz nah. Dann soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Mehr möchte sie öffentlich nicht sagen.

Geschockt sei sie zurückgeblieben. „Er schaute mir die ganze Zeit intensiv in die Augen. Wir hatten uns nie gesehen und dann war er so distanzlos“, sagt Kwaßny. Sie habe den Vorfall in der Klinik angesprochen, allerdings nie eine Antwort bekommen. Das WEISSER RING Magazin hat das Klinikum Bethel nach dem Vorfall gefragt, aber bislang ebenfalls keine Antwort dazu erhalten.

Jasmin Kwaßny möchte dafür kämpfen, dass Missbrauch und Machtdemonstration durch Ärztinnen und Ärzte aufgearbeitet und bestraft werden. Betroffene sollen geschützt werden und Gerechtigkeit soll ermöglicht werden.

Das Amt für Soziales Entschädigungsrecht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat anerkannt, dass Kwaßny Opfer eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie sind am 01.04.2020 Opfer eines sexuellen Übergriffs im Bethel-Krankenhaus in Bielefeld geworden.“ Der LWL prüft laut Kwaßny gerade, ob ihr eine Opferentschädigung zusteht. Laut einer ärztlichen Bescheinigung wurden bei Kwaßny eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine agitierte Depression diagnostiziert.

Das Klinikum Bethel hat für alle Betroffenen einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Sewerin und auch Jansen erhalten daraus finanzielle Unterstützung – Kwaßny bisher nicht. In einem Schreiben von der Bethel-Ansprechperson  an sie heißt es: „Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet für die Frauen, die nachweislich durch den Assistenzarzt Philip G. betäubt und vergewaltigt wurden.“ Es gab aber das Angebot, ihr psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung zu vermitteln, wenn sie dies möchte. Kwaßny lehnte ab. Sie fühle sich dadurch wie ein Opfer zweiter Klasse: „Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan. Ich sehe noch heute seine Augen vor mir, wie er mich dabei ansah“, sagt sie.

Wird ein Abschließen mit der Tat möglich sein?

Der Fall Philipp G. sorgte nicht nur durch die perfiden Taten für Aufmerksamkeit, sondern auch durch den Umgang der Behörden damit. Bereits im September 2019 hatte eine frühere Patientin Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, aufgrund falscher Medikamentenvergabe. Die Polizei Bielefeld widmete sich der Anzeige jedoch offenbar erst im März 2020. Die Betroffene wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass sie Opfer einer Vergewaltigung geworden war. „Wir erfuhren erst im April 2020 von dieser Anzeige“, teilt das Klinikum Bethel mit. Daraufhin wurde Philipp G. von der Arbeit freigestellt. Im September 2020 verhaftete ihn die Polizei. Zuvor hatte sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung im April sichergestellte Daten entschlüsselt und die Vergewaltigungsvideos gefunden. Zum Prozess kam es nicht, da G. sich noch in der Untersuchungshaft das Leben nahm. Nach deutschem Gesetz werden Ermittlungen eingestellt, wenn der Täter tot ist. Für die dutzenden Betroffenen hatte dies zur Folge, dass sie niemand sofort über die Taten, die an ihnen verübt worden waren, informierte.

„Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan.“

Jasmin Kwaßny

Die damals zuständigen Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm sowie die Polizei Bielefeld hatten das zunächst nicht getan, trotz der durch die Obduktion bei Philipp G. nachgewiesenen übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Bei der Frage, wie es dazu kam, bitten alle, sich an die Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden. Diese bekam den Fall 2022 durch das Justizministerium NRW zugewiesen. Duisburg identifizierte und informierte anschließend die Opfer. Die Duisburger Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass es nach Prüfung keine Anhaltspunkte gebe, dass die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm vorsätzlich von Recht und Gesetz abweichende Entscheidungen getroffen hätten. Auch für ein Fehlverhalten bei der Polizei Bielefeld seien keine ausreichenden Anhaltspunkte festgestellt worden.

Körpergedächtnis

Viele Betroffene im Fall Philipp G. berichten, sie hätten trotz der Sedierung einen hohen Leidensdruck. In derartigen Fällen spricht man vom Körpergedächtnis. Doch was ist das Körpergedächtnis? Die Neurowissenschaftlerin Esther Kühn forscht seit Jahren zu dem Phänomen. „Das Körpergedächtnis definiert sich aus der Gesamtheit der körperlichen Erfahrungen, die wir in unserem Leben gemacht haben, die in unserem Gedächtnis gespeichert sind und die unser Verhalten beeinflussen“, sagt Kühn. Während der Mensch in der Lage sei, manche Inhalte des Körpergedächtnisses zu beschreiben und zuzuordnen, sei das bei anderen Inhalten nicht möglich: „Zum Beispiel kann es sein, dass ich plötzlich Angst verspüre, wenn ich einem See näherkomme. Ich spüre, dass mein Herzschlag schneller wird, und ich fange an zu schwitzen. Ich kann aber eine gefährliche Situation in der Kindheit gar nicht mehr aufrufen“, so Kühn. Während einer Narkose komme es auf verschiedene Faktoren an, ob und wie sehr sich der Körper erinnern kann. Auf das verabreichte Medikament etwa, oder darauf, ob Wunden am Körper entstanden sind.

Dass G. sich nicht vor Gericht verantworten wird, ist für seine Opfer schwer zu verkraften. „Ich kann mich nicht direkt an den Täter wenden, das hat er mir durch seinen Suizid genommen“, sagt Bettina Jansen. Sie könne mit der Tat nicht abschließen.

Auch Brigitta Sewerin fehlt der Abschluss: „Ich habe in meiner Kindheit Missbrauch erfahren und konnte diesen aufarbeiten, indem ich den Täter konfrontierte – das geht dieses Mal aber nicht“, sagt sie. Ihr falle es schwer, damit umzugehen, dass sie auf Fragen keine Antworten bekomme. „Ich bin daher dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären“, sagt sie.

Beide Frauen werden durch die Rechtsanwältin Stefanie Höke vertreten. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, zumindest in Fällen mit einem großen Ausmaß weiter zu ermitteln, um mehr Antworten zu erhalten. „Das kann den Betroffenen ganz ungemein helfen“, sagt Höke. So ließe sich auch klären, ob es eventuell noch mehr Opfer gibt als die durch den Täter dokumentierten.

Für die drei Frauen liegt der Fokus jetzt auf der Klinik: Was hat Bethel getan, um die Taten zu verhindern? Was wussten Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt? Fragen, mit denen sich auch die Staatsanwaltschaft Duisburg beschäftigte: Im September 2025 wurde gegen einen Chefarzt, einen Oberarzt und einen Pflegedienstleiter Anklage erhoben, wegen „fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen“, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung öffentlich machte. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten ab September und November 2019 deutliche Hinweise darauf gehabt, dass Philipp G. Patientinnen ohne medizinische Indikation Zugänge gelegt und sedierende Medikamente gegeben habe.

Wird es doch noch Gerechtigkeit geben?

Sie hätten diese Warnsignale nicht ausreichend geprüft, nicht weitergegeben und keine richtigen Konsequenzen gezogen. Chefarzt und Pflegedienstleiter sollen Vorfälle nicht oder unvollständig an die Geschäftsführung gemeldet haben, der Oberarzt habe relevante Informationen nicht an seine Vorgesetzten weitergeleitet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten anderenfalls neun weitere Taten möglicherweise verhindert werden können.

Das WEISSER RING Magazin hat alle Verdächtigen kontaktiert und um Stellung zu den Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss gab es zum Teil keine Antwort, zum Teil wurde auf das Klinikum verwiesen. Dieses weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück und teilt mit, im September 2019 habe ein Gespräch zwischen einem Oberarzt und einer Patientin stattgefunden, nachdem sie G. vorgeworfen habe, ihr unnötig ein Medikament verabreicht zu haben. Sie habe bei einem früheren Aufenthalt im Juli eine Flasche mit der Aufschrift Propofol in ihrem Bett gefunden. Der Chefarzt habe noch am selben Tag mit G. über die Vorwürfe gesprochen. „Es gab zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt“, betont das Klinikum. Es sei daraufhin wegen nicht sachgemäßer Medikamentengabe zu Untersuchungen gekommen, die aber keine Auffälligkeiten ergeben hätten. Bezüglich der Anklage heißt es: „Die Staatsanwaltschaft hat nach mehrjährigen Ermittlungen festgestellt, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Angeschuldigten Kenntnis über die Sexualstraftaten des verstorbenen Assistenzarztes hatten. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.“ Dies schrieb auch die Staatsanwaltschaftin ihrer Pressemitteilung.

Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Bethel wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnten keine strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt werden. Das Klinikum teilte mit, neben dem Unterstützungsfonds den Betroffenen auf Wunsch mit therapeutischer und medizinischer Hilfe zur Seite zu stehen. Außerdem wurde ein Programm entwickelt, das alle Mitarbeitenden für sexualisierte Gewalt sensibilisieren soll.

„Ich bin dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären.“

Brigitta Sewerin

Rechtsanwältin Höke vertritt zwölf der 34 nachweislich Betroffenen und möchte, dass ihre Mandantinnen als Nebenklägerinnen zugelassen werden. Noch hat das Landgericht Bielefeld nicht entschieden, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommen wird. „Die Kammer prüft, ob und wenn ja in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet wird“, teilte das Landgericht auf Anfrage mit.

Dass das Gericht so lange benötige, um die Anklage zu prüfen, empfindet Höke als weiteren Skandal. Manche Betroffene hätten die Sorge, dass das Verfahren erneut eingestellt werde. „Ich kann mir das nicht vorstellen, verstehe aber den Gedankengang“, sagt Höke.

Wann wird das Landgericht Bielefeld eine Entscheidung treffen?

Das Landgericht erklärte gegenüber dem WEISSER RING Magazin, die Kammer sei bestrebt, bis spätestens zum Sommer die Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte dies im dritten Quartal des Jahres sein. Die Prüfungsdauer begründet das Landgericht unter anderem mit der umfangreichen Aktenlage, allein die Hauptakte umfasse 10.000 Blatt. Dazu kämen noch 14 weitere Verfahren, mit denen die zuständige Kammer beschäftigt sei.

Für Bettina Jansen und die anderen Betroffenen ist das Warten schwer auszuhalten. „Wieder ist es ein Gericht in Bielefeld, das sich nicht rührt“, sagt sie. „Ich finde, der Chefarzt ist moralisch schuldig, ob auch juristisch, muss sich nun zeigen.“ Sewerin würde sich wünschen, dass sich die Verantwortlichen erklären. Ihr fehle eine persönliche Entschuldigung, dass sie nicht genügend reagiert hätten.

Transparenzhinweis:
Kurz nach dem Suizid von Philipp G. wurde 2020 eine Todesanzeige veröffentlicht, in der fälschlicherweise stand, er sei ehrenamtlich beim WEISSEN RING tätig gewesen. Eine interne Prüfung hat ergeben: G. war für den Verein weder ehrenamtlich tätig noch Mitglied. Die Todesanzeige wurde von den Verfassern bereits entfernt. Der WEISSE RING war im Fall Philipp G. in beratender Funktion für das Klinikum tätig.

684 Tage

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

684 Tage

684 Tage saßen Ramona und Thorsten R. unschuldig hinter Gittern. Ihre eigene Tochter behauptete, sie hätten sie über Jahre wie eine Sexsklavin gehalten, an Dutzende Männer verkauft, sie selbst mehrfach sexuell missbraucht und misshandelt. Ihre Lebensgefährtin und Komplizin, Franzi A.*, gestand Vergewaltigungen an Josephine, die es wahrscheinlich nie gab, ging für sie ins Gefängnis und stärkte damit Josephines Glaubwürdigkeit.

Justizirrtum Josephine R.

Das Ehepaar R. hat durch seine Tochter alles verloren. Auch wenn sie offen ihre Geschichte erzählen, wollen sie unerkannt leben.

Josephine R. soll in dem Artikel nicht im Vordergrund stehen. Oder die Menschen, die ihr geglaubt haben. Über sie alle wurde schon in Dutzenden Artikeln und Podcast-Folgen von unterschiedlichen Medien berichtet, etwa „Der Spiegel“ und die „Braunschweiger Zeitung“. Hier soll es um die Menschen gehen, die Opfer geworden sind und alles verloren haben: Ramona und Thorsten R.

Der Ort, an dem alles begann

Der Herbst ist angebrochen, die Blätter färben sich allmählich bunt, und die Spaziergänger genießen die letzten milden Tage. Goslar ist eine Stadt, die vom Krieg verschont blieb. Überall stehen alte Gebäude, die an eine längst vergangene Zeit erinnern. Die Polizeistation gehört nicht dazu. Sie ist ein modernes, wenn auch erblasstes Gebäude. Ramona und Thorsten R. stehen auf dem Parkplatz davor. Früher lebten sie in Goslar, heute an einem unbekannten Ort.

Für ein Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin sind sie nach Goslar zurückgekehrt, dorthin, wo alles begann. Hier wurden sie verhört und mussten sich gegen Vergewaltigungsvorwürfe wehren. Statt in den Verhörraum im Keller geht es dieses Mal ein paar Etagen weiter nach oben, in einen Besprechungsraum. Der Treffpunkt wurde gewählt, um in Ruhe und abseits der Öffentlichkeit sprechen zu können.

Mehr als zwei Stunden lang werden sie von ihren Erfahrungen mit der Justiz erzählen. „Von den ersten falschen Anschuldigungen habe ich im Frühjahr 2021 erfahren. Als ich am Muttertag verhaftet wurde“, sagt Ramona R. fassungslos. Vergewaltigung, Misshandlung und der Verkauf ihrer Tochter werden ihr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Stendal ermitteln, da die Tatvorwürfe zwei Orte betreffen.

Nach drei Wochen Untersuchungshaft wird sie entlassen, weil die Ermittlungsbehörde Zweifel an Josephines Aussagen hat und die Ermittlungen einstellt. „Ich lief zu Fuß zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Hause.“ Sie hat einen Wohnungsschlüssel, aber Thorsten R. ist auf der anderen Seite der Tür. „Es klingelte und plötzlich stand meine Frau vor mir“, blickt er zurück. Sie fallen sich in die Arme, doch viel Zeit haben sie nicht füreinander, Thorsten R. muss zur Nachtschicht.

2022 werden auch in Stendal die Ermittlungen eingestellt, nachdem die Gutachterin Bettina Reinhold zu dem Ergebnis gekommen ist, dass erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Josephine R. bestehen. Josephine R. nimmt Kontakt zu ihrer Mutter auf, entschuldigt sich und behauptet, ihre Lebensgefährtin Franzi A. habe sie zu falschen Anschuldigungen gezwungen. Das Ehepaar verzeiht seiner Tochter. Doch kurz darauf erhebt die Staatsanwaltschaft neue schwere Vorwürfe gegen Ramona und nun auch Thorsten R., gestützt auf Aussagen der mittlerweile verurteilten Franzi A. Sie selbst hat sich bisher zu keinem der Vorwürfe gegenüber den Medien geäußert.

Das Ehepaar weiß nicht, was hinter seinem Rücken passiert. Josephine zieht bei ihren Eltern ein, sie verbringen viel Zeit miteinander. Eines fällt Ramona R. an ihrer Tochter auf: „Sie hatte immer ein Stofftier bei sich, das Franzi gehörte. Einen kleinen Tausendfüßler. Dabei saß diese Frau im Gefängnis, weil sie sie vergewaltigt haben soll“, sagt Ramona R. Manchmal begründet Josephine ihr Verhalten damit, dass nicht alles so sei, wie es aussehe.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Die zweite Verhaftung

Es ist der 27. Juli 2022, spät am Abend. Josephine ist in ihrem Zimmer und das Ehepaar hat schon geschlafen. „Wir hörten einen lauten Knall und schwere Schritte die Treppen hochkommen. Dann wurde unsere Tür aufgerammt und das SEK stürzte hinein“, schildert Thorsten R. den Einsatz. „Auf den Boden, auf den Boden!“, hallt es plötzlich durch die Wohnung. „Ich musste mich aufs Bett legen und mir wurden Handschellen angelegt“, sagt er.

„Ich wusste sofort, dass das irgendetwas mit Josephine zu tun hatte. Es konnte nur sie gewesen sein“, erinnert sich Ramona R., die auf dem Boden liegt, nachdem das SEK die Wohnung gestürmt hat. Im Urteil zum Freispruch schreibt später das Gericht, dass Josephine R. Tabletten zu sich nahm, um einen Mordversuch durch ihre Eltern vorzutäuschen. Die Eltern kommen für 684 Tage in Untersuchungshaft.

„Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag.“

Ramona R.

Der Prozess

Die Vorwürfe sind dieselben wie bei der ersten Verhaftung. „Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag“, weiß Ramona R. noch genau. Das Ehepaar hatte bereits beim Verlesen der Anklage den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, insbesondere Oberstaatsanwältin Beyse, ihr Urteil schon gefällt hatte. „Unsere Taktik bei diesem Prozess war, zu schweigen und auf die Revision zu hoffen. Bei diesen Staatsanwälten hatten wir keine Chance“, sagt Ramona R.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wollte Beyse keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, wies alle Vorwürfe zurück: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und auch keine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben irgendjemanden vorverurteilt.“

Während des Prozesses stellten viele Medien das Verhalten des Ehepaares als kühl und emotionslos dar. „Ich habe geweint, viel geweint, aber nicht im Gerichtssaal – diesen Gefallen wollte ich niemandem tun“, sagt Ramona R. Besonders gelitten hätten sie unter der Trennung voneinander. „Wir konnten uns nur Briefe schreiben, die Wochen brauchten, um bei dem anderen anzukommen“, sagt Thorsten R. „Weihnachten war besonders schlimm. Es war das schönste Geschenk, als ich eine Karte von ihr bekam, auf der sie einen Weihnachtsmann für mich gemalt hatte“, sagt er und nimmt die Hand seiner Frau. Im Besprechungsraum wirken beide weder emotionslos noch kühl, im Gegenteil.

Damals verlieren sie ihre Wohnung, ihre Katze muss ins Tierheim und fast ihr ganzer Besitz wird entsorgt. „Unsere Familien lagerten so viel, wie sie konnten, aber niemand wusste, wann wir wieder aus dem Gefängnis kommen werden. Wir haben viele Andenken verloren, Sachen mit emotionalem Wert, wie die Milchzähne der Kinder oder die erste Haarlocke“, sagt Ramona R.

Justizirrtum Josephine R.

Ramona und Thorsten R. gingen gemeinsam durch die schwere Zeit und haben sich durch Briefe gegenseitig Halt gegeben.

Die Zeit im Gefängnis ist hart. Ein Mithäftling schlägt Thorsten R. ins Gesicht. „Mehr ist aber nicht passiert“, sagt er. Ramona R. lernt eine Frau kennen, der sie sich anvertraut. „In Untersuchungshaft ist viel Bewegung, Frauen kommen und gehen. Ich gehörte irgendwann zu denen, die lange da waren“, sagt sie. Die Abende beschreiben beide als besonders schwer: Alleine in einer Zelle komme man in der Dunkelheit ins Grübeln.

Besonders schlimm wird es für Ramona R., als ihre Mutter stirbt. Sie hat Demenz und weiß offenbar nichts vom Gefängnisaufenthalt ihrer Tochter. „Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, kann man für die Beerdigung einen Antrag auf Ausgang stellen“, sagt sie. Eine Antwort habe sie aber nie erhalten. Was mit dem Antrag passierte, konnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage nicht beantworten. Für Ramona R. gilt zu dem Zeitpunkt die Unschuldsvermutung, trotzdem kann sie sich nicht von ihrer Mutter verabschieden. „Das war wie ein Schlag ins Gesicht“, beschreibt sie den Moment. „Wir haben nach unserer Freilassung den Baum besucht, unter dem die Urne vergraben ist, und konnten Abschied nehmen.“

„Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“

Thorsten R.

Während des Prozesses bekommen beide ein Angebot von der Staatsanwaltschaft: Wenn sie gestehen, können sie eine kürzere Haftstrafe erhalten, heißt es. „Da wusste ich, es geht hier um viele Jahre Gefängnis. Aber ich lehnte ab. Ich gestehe nichts, was ich nicht getan habe“, sagt Ramona R. Ihr Mann sieht es genauso und handelt entsprechend: „Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“ Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Angebot nicht: „Sollte ein derartiges Angebot in der Hauptverhandlung erfolgt sein, wäre es in der Hauptverhandlung erwähnt worden.“

Dann das Urteil: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. „Wir waren auf die hohe Strafe vorbereitet durch unsere Anwälte. Trotzdem war es hart, als der Schuldspruch kam, aber auch da brach ich nicht vor den Augen der Staatsanwaltschaft zusammen. Ich blieb stark und weinte erst, als ich wieder alleine war“, sagt Ramona R. „‚Aufgeben ist keine Option‘, haben wir uns in Briefen geschrieben. Und: ‚Am Ende wird alles gut und ist es noch nicht gut, dann ist es noch nicht das Ende‘“, erzählt Thorsten R.

Die anderen Opfer

Ihre Anwälte sowie Psychologen und auch das Gericht glauben Josephine R. Aber es gibt auch Menschen, die sagen, dass da etwas nicht stimme und deshalb ignoriert werden. Dazu gehört die Psychologin und Gutachterin Bettina Reinhold, die 2022 für die Staatsanwaltschaft Stendal ein Gutachten über Josephine R. anfertigt und erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers äußert, woraufhin die Ermittlungen eingestellt werden.

Im Braunschweiger Prozess wird dieses Gutachten von Oberstaatsanwältin Beyse scharf kritisiert: „Erhebliche handwerkliche Mängel“, attestiert sie. Dabei sei es nicht geblieben, wie Reinhold im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt: „Frau Beyse rief mich an und wir sprachen 45 Minuten“, erinnert sie sich. Beyse habe da die fachliche Einschätzung von Reinhold ausgeblendet und sich keines Besseren belehren lassen. So etwas sei ihr in all den Jahren noch nicht passiert. Sie habe die Oberstaatsanwältin gewarnt und ihr gesagt: „Ich glaube, Sie setzen auf ein falsches Pferd.“ Auch sei Reinhold nicht vorgeladen worden, was sie als ungewöhnlich empfunden habe.

Das WEISSER RING Magazin hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft und Vanessa Beyse mit den Vorwürfen konfrontiert und gefragt, welche Mängel das Gutachten von Reinhold gehabt haben soll. Daraufhin verwies die Behörde an die Staatsanwaltschaft Göttingen, da diese im Rahmen von Ermittlungen gegen Beyse aktuell die Akte zum Fall habe. Das Ehepaar R. hat sich nämlich nach dem Freispruch juristische Hilfe geholt, um gegen das erste Verfahren und Beyse vorzugehen. Göttingen antwortete: „Es gibt im Verfahren einen Vermerk, in dem Oberstaatsanwältin Beyse dargelegt hat, warum sie das Gutachten von Frau Dr. Reinhold nicht für relevant hält. Zu den näheren Gründen wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Braunschweig.“ Informationen zu dem Telefonat zwischen Beyse und Reinhold hat Göttingen nicht.

Neben der Gutachterin hat damals noch jemand Zweifel: der leitende Ermittler Lutz Lucht von der Polizei Goslar. „Bereits bei den ersten Ermittlungen stellten wir unplausible und widersprüchliche Angaben von Josephine fest sowie unwahre Aussagen zu behaupteten Taten. Ferner haben wir Manipulationen von Beweismitteln festgestellt“, sagt er im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Die Staatsanwaltschaft wie auch das Oberlandesgericht folgen den Ermittlungsergebnissen und Schlussfolgerungen jedoch nicht. Lucht kann auch nicht nachvollziehen, wieso das „aussagekräftige“ Gutachten von Reinhold nicht in das Verfahren eingebracht wird.

„Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen.“

Ramona R.

„Uns wurden schwere Vorwürfe gemacht. Wir hätten voreingenommen, einseitig und schlampig ermittelt. Die Anklagevertreterin erklärte in ihrem Plädoyer, dass sie sich für mich schämen würde und die Vertreterin der Nebenklage sprach gegenüber der Presse von einem Polizeiskandal“, sagt der mittlerweile pensionierte Polizist. Über den angeblichen „Polizeiskandal“ berichtete damals die „Braunschweiger Zeitung“. Auf die Frage, wie mit dem Ermittler während des Verfahrens umgegangen wurde, verwies die Staatsanwaltschaft das WEISSER RING Magazin erneut nach Göttingen. Die dortige Staatsanwaltschaft gab an, hierzu keine Informationen zu haben.

Reinhold spricht von einem Justizskandal. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht das anders und erklärt auf Anfrage: „Fakt ist, dass ein Gericht die Schuld von Ramona und Thorsten R. festgestellt hat. Diese Entscheidung wurde durch die Revisionsinstanz aufgehoben und in einem neuen Prozess wurden die Angeklagten freigesprochen. Das ist ein ganz normaler Verfahrensgang in einem Rechtsstaat. Insoweit ist der Fall Josephine R. ein Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat.“

Die frühere Anwältin von Josephine R., Gabriele Rieke, zeigt sich selbstkritischer. Sie schreibt in einer Stellungnahme: „Mitteilen kann ich Ihnen, dass ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte, dass es jemand schafft, mich derart zu manipulieren.“ Andererseits „bin ich Parteivertreterin und habe daher eine andere Rolle als die Staatsanwaltschaft. Leider ist vieles in diesem Verfahren bis heute unklar.“ Sie habe Josephine R. angezeigt, da diese nun auch sie der Vergewaltigung bezichtige. Wie der Ermittlungsstand ist, hat sie nicht mitgeteilt.

Die Revision

Die Taktik des Ehepaares geht auf: Im Juni 2024 kommt die Freilassung, der Freispruch am 26. September, seit dem 5. Oktober 2024 ist dieser auch rechtskräftig. „Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen“, erinnert sich Ramona R. „Ich habe gezittert vor Erleichterung“, so Thorsten R.

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf, da sich das Verfahren fast nur auf Josephines Aussagen gestützt und ein objektives psychologisches Gutachten gefehlt habe. Im neuen Verfahren werden Ramona und Thorsten R. freigesprochen: „Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Anklagevorwürfe, soweit sie über die getroffenen Feststellungen hinausgehen, nicht nur nicht haben nachweisen lassen, sondern dass sie falsch sind und zu Unrecht erhoben wurden.“ Weiter heißt es im Urteil, dass nicht festgestellt werden konnte, ob es überhaupt jemals zu Straftaten gegenüber Josephine R. kam.

Eine Entschuldigung von den Beteiligten am ersten Prozess erhalten die beiden nicht. Fast ein Jahr dauert es, bis sie die Haftentschädigung ausgezahlt bekommen. Die Haftentschädigung setzt sich aus 75 Euro pro Tag im Gefängnis zusammen. „Für 24 Stunden Freiheitsentzug sind 75 Euro zu wenig“, kritisiert Thorsten R. In der Zeit im Gefängnis haben sich Schulden angehäuft. Rechnungen und Kredite liefen schließlich trotz der Haft weiter, aber es gab in der Zeit kein Einkommen. Sie hätten mit der Entschädigung ihre Schulden und Kredite abbezahlt, mehr als ein Jahr nach der Entlassung fehle jedoch noch das Geld für den Verdienstausfall von Thorsten R.

Das Ehepaar R. hat mithilfe des bekannten Anwalts Johann Schwenn rechtliche Schritte gegen Oberstaatsanwältin Beyse eingeleitet, die Ermittlungen laufen noch. Gegen Josephine R. laufen mehrere Anzeigen, von unterschiedlichen Personen. Sie hat auf Anfrage bislang nicht reagiert. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht.

Josephine R. hat vielen Menschen offenbar geschadet, die Beziehung von Ramona und Thorsten R. aber nicht zerstört. Das Ehepaar sitzt seit mehr als zwei Stunden
auf dem Polizeirevier in Goslar. Bei der Frage, ob Josephine je zwischen ihnen gestanden habe, lacht Thorsten R. nur leise. Er nimmt die Hand seiner Frau, blickt ihr in die Augen und sagt: „Nein, niemals. Wir sind stärker als vorher“. Ramona lächelt.

Die Chronologie eines Justizirrtums

2020: Josephine R. behauptet erstmals, von mehreren Männern sexuell missbraucht worden zu sein, zeigt angebliche Verletzungen und beschuldigt Familienangehörige. Heute deutet vieles darauf hin, dass sie sich selbst verletzte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Josephines Ex-Mann, die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den leiblichen Vater sowie die Mutter Ramona R. In der Psychiatrie lernt Josephine ihre spätere Partnerin und Komplizin Franzi A. (Name geändert) kennen.

2021: Josephine wird gefesselt und verletzt aufgefunden. Sie wurde angeblich überfallen, zudem sollen ihr die Haare abrasiert worden sein. Ramona R. kommt kurzzeitig in Untersuchungshaft, das Verfahren wird wegen Zweifeln an Josephines Aussage eingestellt. Nach angeblichen Gewaltdelikten durch Franzi A. wird diese festgenommen und kommt in Haft. Auch diese Vorfälle hat Josephine R. wahrscheinlich fingiert. Die Akte kommt zu Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse in Braunschweig.

2022: Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt die Ermittlungen gegen Ramona R. und ihren Ex-Mann ein: Die Gutachterin Bettina Reinhold kam zu dem Ergebnis, dass Josephine nicht glaubwürdig sei. Franzi A. gesteht mehrere Vergewaltigungen an Josephine R., die es wohl nie gegeben hat, und wird zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach dem Urteil beschuldigt sie auch Ramona und Josephines Stiefvater Thorsten R. Das Ehepaar wird im Juli verhaftet, und Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse erhebt Anklage.

2023: Der Prozess in Braunschweig endet mit harten Urteilen: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. Sie beantragen Revision.

2024: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. Im neuen Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig werden beide im September freigesprochen.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING wurde von Josephine R. getäuscht und leistete ihr einmalig Soforthilfe, als sie noch als Opfer sexualisierter Gewalt galt. Der WEISSE RING verfolgt das Ziel, allen Opfern von Straftaten unbürokratisch und zeitnah Unterstützung zu leisten. Seitdem die Taten an Ramona und Thorsten R. bekannt wurden, setzt sich der WEISSE RING intensiv für das Ehepaar ein und sammelte mehrere Tausend Euro an Spenden.

Eine Fessel, die Leben retten kann

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Eine Fessel, die Leben retten kann

Die Bundesregierung hat jetzt den Einsatz der spanischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Zwei aktuelle Tötungsdelikte aus Hessen und Sachsen-Anhalt zeigen, warum es wichtig ist, das Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen.

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Der Angriff endete tödlich: Anfang Juli verschaffte sich ein 36-Jähriger laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zugang zu einem Haus im Stadtteil Bonames. Als seine Ex-Partnerin die Wohnungstür öffnete, griff er sie demnach mit einem Messer an und verletzte die 31-Jährige. Es gelang ihr, zu einer Nachbarin zu flüchten, wo sie den Notruf wählte. Ihr neuer Partner hingegen, der gerade bei ihr war, wurde erstochen. Der 46-Jährige starb am Tatort.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel. Im Februar hatte die 31-Jährige gegen den Mann, von dem sie sich bereits getrennt hatte, Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung erstattet. Weil er gegen das Kontakt- und Annäherungsverbot verstieß, wurde beim Amtsgericht ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, das Gefährdungslagenmanagement der Polizei übernahm den Fall. Ende Februar kam der 36-Jährige für vier Tage in Gewahrsam. Danach musste er eine elektronische Aufenthaltsüberwachung tragen – bis zum 23. Juni. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war eine Verlängerung nicht möglich, auch weil der Gefährder sich in den vier Monaten ans Gesetz gehalten habe.

Innerfamiliäre Gewalt im Jahr 2024 gestiegen:

54 % der 94.873 Betroffenen waren weiblich. 46 % der Opfer waren demnach männlich. 130 Menschen wurden im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel

Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Verdächtige habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte dem WEISSER RING Magazin, der Fall zeige deutlich, „wie wichtig es ist, die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Somit hätten wir die Möglichkeit, Straftäter weitaus länger zum Tragen zu verpflichten.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett am 19. November verabschiedet. Ziel ist es, bundesweit die Möglichkeit zu schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Eine Anordnung soll für höchstens sechs Monate erfolgen, aber – auch wiederholt – um jeweils drei Monate verlängert werden können, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht. Familiengerichte sollen so Kontakt- und Näherungsverbote effektiver kontrollieren können. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei 2024 insgesamt 7.754 Verdächtige wegen Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Davon waren 91,1 Prozent Männer, eine Steigerung von 9,7 Prozent gegenüber 2023. Mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen waren bereits polizeilich bekannt.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen

„Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Das zeigen die Erfahrungen in Spanien“, sagte Hubig. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Familiengerichte können laut dem Entwurf Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Die Gerichte können in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt setzt sich der WEISSE RING seit rund zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat umfassend recherchiert, wie der Staat Menschen besser schützen könnte.

In Hochrisikofällen soll laut dem Gesetzentwurf die Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ eingeführt werden: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Das Familiengericht soll eine elektronische Fußfessel jedoch nicht gegen den erklärten Willen des Opfers anordnen dürfen

Fachorganisationen – darunter der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt. Sie äußerten Lob, gaben aber auch kritische Hinweise.

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe forderte bei einer Anhörung Fallkonferenzen, um Lagen mit hohem Risiko erkennen zu können. Auch sollte die Täterarbeit im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option, so Igney. Sie sprach sich für eine Qualitätskontrolle der Maßnahmen aus. Und nicht zuletzt müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: Der WEISSE RING begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Laut BKA wurden im Jahr 2024 in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Eberle.

„Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH

Die Bundesrechtsanwaltskammer betrachtet die Fußfessel als angemessene Antwort auf Vollzugsdefizite bei Kontakt- und Näherungsverboten und betrachtet sie als wichtiges Mittel, um Schutz durchzusetzen.

Einige Verbände kritisierten in ihren Stellungnahmen, dass den Gerichten in Deutschland für solche eilbedürftigen Entscheidungen keine bundesweit standardisierte Risikoanalyse zur Verfügung stehe – wie es sie etwa in Spanien gibt.

Lorea Arenas, Dozentin für Kriminologie an der Universität Extremadura in Spanien, sagte in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, es sei zentral, die Überwachung in ein umfassendes, opferzentriertes Schutzkonzept zu integrieren. Entscheidend sei „die Koordination zwischen Gerichten, Polizei und Opferschutzdiensten“. Mit Blick auf die geschützten Frauen sagte sie: „Eine wichtige Erkenntnis ist, dass dieses System eine Echtzeitüberwachung ermöglicht, wodurch direkter Kontakt verhindert und auf Verstöße schnell reagiert werden kann. Das Wissen, dass sofort Alarm ausgelöst wird, scheine verbotene Kontakte zu verhindern. Seit der Einführung in Spanien wurde kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die Maßnahme angeordnet war.

Positiv blickt man im Kanton Zürich auf das Modell, nach einem einjährigen Pilotprojekt. Wichtig seien die Kooperation von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen sowie die Zustimmung der Opfer. „Damit das Instrument nachhaltig wirkt, müssen Bund und Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, erklärte Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

In der Studie „Femizide in Deutschland“, die kürzlich vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde, heißt es, neben einer vorsichtigen Reform des Umgangsrechts könnte die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ zielführend sein, um Tötungsdelikte zu verhindern. Für die Studie analysierten die Forscher Strafverfahren zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in mehreren Bundesländern erfasst wurden. Eine Herausforderung sei jedoch die zuverlässige Gefährlichkeitsprognose in der Praxis. Studienleiter Prof. Dr. Jörg Kinzig schrieb dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik: „Zusammengefasst kann das spanische Modell Partnerinnentötungen verhindern, wenn die Maßnahme an den richtigen Mann gebracht wird.“

Die Technologie ist hierzulande in einigen Landespolizeigesetzen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt verankert. Hubigs Gesetzentwurf schafft eine ergänzende, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Zivilrecht.

In Hessen ist seit der Einführung im Januar 2025 laut Justizministerium kein tatsächlicher Übergriffsversuch während der Anordnung zum Tragen der Fußfessel bekannt geworden. In Sachsen ist die Überwachung erstmals im Januar 2025 zum Einsatz gekommen – zum Schutz einer Frau, deren Ex-Mann eine Haftstrafe verbüßt hat.

3,8 %

mehr Opfer von Häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Insgesamt waren es 265.942 registrierte Fälle.

70 %

der Betroffenen waren Frauen nach Angaben des Bundeslagebilds.

64 %

der Opfer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Als das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein geändert werden sollte, um den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen, wurden Fachleute dazu gehört. Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, betonte, dass bereits die Verhinderung weniger Delikte durch die spanische Fußfessel ein großer Erfolg wäre. Denn es geht bei diesen Hochrisikofällen um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen.

In Schleswig-Holstein wird die Fußfessel seit Sommer eingesetzt

Aus Sicht des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ein Fortschritt: „Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“, sagte LFSH-Geschäftsführerin Katharina Wulf dem WEISSER RING Magazin. „Der Schutz muss endlich de facto von der Polizei organisiert werden und nicht mehr von den Frauen selbst.“ Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun auch eine Option im Gewaltschutzgesetz ist, sei wichtig. „Die Meldung und der Beweis von Übertretungen von Schutzanordnungen liegen bei den Frauen. Das sie nun technisch generierte Beweise vorlegen können, wird sie und auch die Gerichte sehr entlasten.“

Das Bundesjustizministerium rechnet beim aktuellen Gesetzentwurf mit 160 Fußfessel-Fällen pro Jahr. In Spanien kam die Überwachung seit 2009 in 13.000 Hochrisikofällen zum Einsatz. Um auch in Deutschland mehr davon zu erfassen und eine größere Zahl an Gewaltbetroffenen zu schützen, macht sich der WEISSE RING dafür stark (siehe Transparenzhinweis), die Fußfessel auch als strafrechtliche Sanktion von Strafgerichten zu ermöglichen.

Im Sommer 2025 verurteilte das Landgericht Stendal einen 29-Jährigen wegen Totschlags und Körperverletzung zu 13 Jahren Haft. Das Opfer: seine 20-jährige Ex-Freundin Anna-Lena M. Der Mann hatte sie am 13. November 2024 mit einer Axt bedroht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Amtsgericht Burg untersagte ihm nach dem Gewaltschutzgesetz, sich ihr bis zum 3. Juni 2025 zu nähern.

Das Problem: Bei einem Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung muss das Opfer die Polizei informieren, um die Anordnung durchsetzen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Täter sich meist schon in der Nähe des Opfers aufhält. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern: „Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung
wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. Hier können dann frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Schutzanordnung durchzusetzen und das Opfer zu schützen.“

Für Anna-Lena M. kommt das Gesetz zu spät. Am 30. Januar 2025 verschaffte sich der Täter Zutritt zur Wohnung von Anna-Lena M. und tötete sie mit einem Küchenmesser.

Transparenzhinweis:
In der Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Gesetzentwurf heißt es, die Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, sei ein klarer Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Falls das Opfer eine solche Anzeige erstattet, wird das Verfahren in den allermeisten Fällen mangels hinreichender Faktenbasis von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Deshalb sei es geboten, die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Strafgerichte zu ermöglichen. Diese sind auch für die Ahndung von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zuständig und sollten die Fessel auch bei bereits begangenen Gewaltdelikten anordnen können.

Hass aus dem Handy vor Gericht

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Hass aus dem Handy vor Gericht

Vor mehr als zwei Jahren wurde Jugendamtsmitarbeiter Said in einem TikTok-Video massiv beleidigt. Es gelang nicht, den Clip von der Plattform zu entfernen. Jetzt musste sich der Angreifer vor Gericht verantworten – und Said war als Zeuge geladen.

9.30 Uhr: Noch zwei Stunden bis zur Hauptverhandlung

Said sitzt in einem Café im rheinland-pfälzischen Kusel und trinkt einen doppelten Espresso. Draußen nieselt es, der Himmel ist schaurig grau. „Der Prozess wühlt zwar alles wieder auf, aber es ist auch ein gutes Gefühl, dass ich heute hier als Zeuge aus Sicht eines Betroffenen aussagen darf“, sagt Said. Am Abend zuvor war er mit der Bahn in Frankfurt am Main gestrandet. Erst am frühen Morgen fuhr wieder ein Zug. Er wirkt müde, spricht leise und erzählt, er hätte jetzt gern seinen Hund an seiner Seite. Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben und hat sogar überlegt, sich für den Prozess zu verkleiden. „Ich möchte nicht von dem Mann erkannt werden. Er weiß nicht, wer ich bin. Oder vielleicht doch? Kennt der mich? Wie wird die Begegnung im Gericht?“ Diese Fragen kehren immer wieder in seinen Kopf zurück.

Said ist kein Einzelfall, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ende September 2025 ergab. Demnach haben 38 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits unmittelbar oder mittelbar digitale Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen erlebt.

Der Prozess ist das Finale einer Odyssee, die für Said im Mai 2023 begann. Ein ihm unbekannter Mann beleidigte den Jugendamtsmitarbeiter auf TikTok, wie das WEISSER RING Magazin berichtete.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Wieso löscht TikTok es nicht?

„Schwein“ nannte er ihn auf Arabisch, was auch Saids Muttersprache ist, und „Sohn eines Schweins“. Er erwähnte ihn nicht namentlich, aber durch Details aus einem Betreuungsfall war Said eindeutig identifizierbar. Saids Geschichte zeigt: TikTok ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Erst recht, wenn Beschäftigte von Behörden angegriffen werden. Der Fall zeigt aber auch, wie Betroffene im Strafprozess zu Statisten werden.

Die Forsa-Umfrage offenbarte, dass 59 Prozent der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst nicht wissen, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen. Auch werden bislang nur sehr wenige Vorfälle angezeigt – lediglich 14 Prozent der Opfer wandten sich an die Polizei.

Saids Arbeitgeber stellte im Juli 2023 wegen des TikTok-Videos einen Strafantrag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Dann hörte Said lange nichts. Umso größer die Überraschung, als er im Juli 2025 vom Amtsgericht Kusel eine Vorladung als Zeuge erhielt. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass dieses Video noch mal Konsequenzen für den Urheber hat“, erinnert sich Said auf dem Weg zum Amtsgericht.

10.30 Uhr: Noch eine Stunde bis zur Hauptverhandlung

Im Wartezimmer des Amtsgerichts hängen historische Aufnahmen des Gerichtsgebäudes, gegenüber zwei moderne Bilder mit geometrischen Formen, in einer Ecke am Fenster steht eine Palme, ein Ast lehnt sich an eine Steckdosenleiste. Said steht am Fenster, nippt an einem Energydrink, geht zu einem Tisch und schaut immer wieder auf sein Tablet, weil er auf eine dienstliche Mail wartet. In wenigen Momenten hat er seine Sachen auf Fensterbank und Tisch verteilt: die Dose, das Smartphone, das Tablet, einen gefalteten Zettelstapel. Said ist nervös. Da übertönt im Flur eine krächzende Stimme das Surren der Neonröhren. Said sagt: „Das ist er.“ Die Stimme aus dem Video würde er immer und überall erkennen.

Verletzende Kommentare auf Social Media und anonyme Drohungen per E-Mail oder Messenger haben für die Betroffenen und den öffentlichen Dienst verheerende Folgen. 67 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Beschäftigten gaben in der Forsa-Umfrage an, im Umgang mit bestimmten Personengruppen vorsichtiger oder distanzierter geworden zu sein.

Warum der Mann aus dem Video sich überhaupt vor Gericht in Kusel verantworten und Said dafür quer durch Deutschland reisen muss, erklärt Oberamtsanwalt Timo Harth dem WEISSER RING Magazin so: „Bei Straftaten im Internet ist der Wohnort des Beschuldigten maßgeblich. Das hat auch praktische Gründe, denn vielfach handelt es sich um Wiederholungstäter. Da ist es sinnvoll, wenn das eine Staatsanwaltschaft bearbeitet.“ Dass Saids Fall überhaupt vor Gericht kam, lag daran, dass der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro eingelegt hatte.

11.30 Uhr: Die Hauptverhandlung beginnt

Die Gerichtsschreiberin ruft Said mit seinem Vornamen auf, den sie für seinen Nachnamen hält. Kaum betritt er Sitzungssaal 1, schaltet sich der Dolmetscher dazwischen und übersetzt ungefragt die Worte des Richters für ihn ins Arabische. „Ich brauche keinen Dolmetscher“, sagt Said leise und wirkt verloren in dem Stimmengewirr aus Dolmetscher, Staatsanwalt und Richter. Keine drei Meter neben ihm sitzt der Beschuldigte. Es ist die erste leibhaftige Begegnung mit dem Mann, den er nur aus dem TikTok-Video kennt. Der Angeklagte ist kaum wiederzukennen, hat sich für den Prozess in Schale geworfen, trägt einen dunklen Anzug. Said trägt sein T-Shirt locker über der Hose mit der Aufschrift „Habibi“, das arabische Wort für Freund. Er wird als Zeuge wieder in den Warteraum geschickt.

Der Beschuldigte erklärt auf Arabisch, er habe nichts falsch gemacht. Er habe keinen konkreten Namen genannt. Internationales Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht, andere zu beleidigen – so sieht er das. Der Dolmetscher übersetzt. Richter Klaus Wirbel erklärt ihm ruhig, aber deutlich, dass er sich irrt. Man müsse niemanden namentlich nennen, wenn dieser durch die Umstände klar zu identifizieren sei, und der Betroffene, wenn er es sehe, wisse, dass er gemeint sei. Said ist Sozialarbeiter und holt schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien. Der Mann nannte im Video einige Details über Said und einen seiner Fälle, die ihm offenbar eingeflüstert worden waren. Vermutlich von einem Vater, dessen Kinder Said im Auftrag des Staates in Obhut genommen hatte.

Oberamtsanwalt Timo Harth baut dem Verdächtigen eine goldene Brücke, kündigt seine Zustimmung an, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Bis zum Termin kann der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen. Hat die Sitzung begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bleibt diese aus, kann die Strafe am Ende höher ausfallen. Der Dolmetscher übersetzt. Der Mann protestiert. Der Dolmetscher erklärt noch einmal. Da lenkt der Mann ein und nimmt seinen Einspruch zurück. Er akzeptiert 50 Tagessätze à 15 Euro. Damit ist er rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Im Führungszeugnis wird der Fall nicht auftauchen, weil es die erste Verurteilung ist. Die Sitzung ist geschlossen.

38 %

der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben bereits digitale Gewalt erlebt.

59 %

der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst wissen nicht, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen.

14 %

der Opfer wandten sich an die Polizei.

Und Said?

Er bekommt als Zeuge im Warteraum von alledem nichts mit. Für seine Aussage hat er sich das T-Shirt doch noch ordentlich in die Hose gesteckt. Der Anzug des Angeklagten hat ihn verunsichert. Als er erneut aufgerufen wird, ist schon alles vorbei. Beim Betreten des Sitzungssaals prallt er im Türrahmen fast mit dem nun rechtskräftig verurteilten Mann zusammen, der gerade den Saal verlässt. Kaum eine halbe Stunde dauerte die strafrechtliche Würdigung der Online-Beleidigung. Die Folgen für Said spielen keine Rolle. Er blickt irritiert zum Richter und zum Oberamtsanwalt. Und verlässt den Saal.

„Dabei hätte ich dem Mann vor Gericht gern etwas gesagt, auch wenn fraglich ist, ob das etwas gebracht hätte“, sagt Said.

Er hätte ihm gesagt, dass so ein Video die Fronten verhärtet zwischen Betroffenen in schwierigen Lebensumständen und Behörden. Er hätte ihn gefragt: Woher nehmen Sie sich das Recht, so über mich zu reden?

Er hätte ihm erklärt, welchen negativen Einfluss das Video eine Zeit lang auf sein Leben hatte. Wie er tagelang nicht schlafen konnte. Wie er, der früher in der Flüchtlingshilfe aktiv und als Interviewpartner in Medien gefragt war, sich mehr und mehr zurückzog – erst aus den sozialen Netzwerken, dann auch aus dem öffentlichen Leben. Aus Sorge, dass aus dem digitalen Hass auch ein Mob im echten Leben werden könnte. „Ich hatte das Gefühl, mich schützen zu müssen“, sagt Said.

61 Prozent der Betroffenen berichteten in der Forsa-Umfrage von emotionalen Belastungen durch die Vorfälle. Bei 40 Prozent wirkten sich die Angriffe negativ auf Arbeitsleistung und Konzentration aus. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sei das Vertrauen in digitale Kommunikation erodiert. 13 Prozent hätten darüber nachgedacht, aufgrund des Vorfalls die Arbeitsstelle zu wechseln.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Said hat zwar den im Video angesprochenen Fall an einen Kollegen abgegeben, aber seinen Job nicht aufgegeben. Mittlerweile ist er verbeamtet. Er spaziert noch eine Weile durch Kusel, doch um diese Zeit hält die Stadt Mittagsruhe, alle Geschäfte sind geschlossen. Er sagt, er wolle jetzt nur noch nach Hause und verabschiedet sich am Bahnhof.

Einige Tage später ruft Said an. Er hat den Tag sacken lassen. „Ich bin wirklich froh, dass der Täter vor Gericht gekommen ist. Aber ich hätte gern als Zeuge gesprochen.“ So habe der Täter eine Bühne erhalten, während er selbst nichts sagen konnte. „Es fühlt sich nicht gut an, ich hätte mir etwas mehr Wertschätzung erhofft“, sagt Said. Über eins aber freut er sich sehr: Das TikTok-Video ist endlich offline.

Transparenzhinweis:
Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für Betroffene gestartet (Rufnummer 0800 116 0060), sie kooperieren mittlerweile mit HateAid für Angebote zur Prävention, Beratung und Unterstützung bei digitaler Gewalt.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.

Der talentierte Mr. F.

Erstellt am: Montag, 20. Oktober 2025 von Selina
Der talentierte Mr. F.

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Der talentierte Mr. F.

ARD Mediathek

Der kleine Roboter T-130 schmeißt im gleichnamigen Animationsfilm den Haushalt und bringt dabei das ganze Haus durcheinander. Dann hat seine Besitzerin genug von ihm und wirft ihn raus. Für Regie, Drehbuch und Animation war der erst 20-jährige amerikanische Student Samuel Felinton verantwortlich – oder etwa nicht? Der Animationsfilm heißt in Wahrheit „Butty“ und seine Macher sind die beiden deutschen Filmstudenten Julius und Moritz. Felinton stahl den Film, gewann mehrere Preise auf Filmfestivals weltweit, ließ sich feiern und gab Interviews.

In der MDR-Doku „Der talentierte Mr. F.“ werden Julius und Moritz auf ihrem emotionalen Kampf um ihr Werk begleitet. Eine Szene bei Fachanwälten macht deutlich: Felinton hat ihre Urheberrechte verletzt. Doch ein Verfahren wäre langwierig und zu teuer für die jungen Filmemacher. Also fassen sie einen neuen Plan: nach Amerika reisen, den Dieb konfrontieren und ihren Film zurückfordern.

Täterin aus Versehen

Job-Scamming und Identitätsdiebstahl endeten für eine 50-Jährige mit Ermittlungen gegen sie.

In 77 Minuten gewährt die Doku Einblicke in die Gefühlswelt von Julius und Moritz. Was macht eine Urheberrechtsverletzung mit Betroffenen? Das Herzstück des Films aber ist ihre besondere Freundschaft. Gemeinsam sind sie wütend, lachen, halten zusammen und zeigen damit: Der Weg zur Gerechtigkeit kann auch schöne Momente und neue Begegnungen bringen. Einfühlsam und manchmal auch humoristisch erzählen die Betroffenen ihre Geschichte. Sie machen Mut, sich nicht unterkriegen zu lassen.

www.ardmediathek.de/film/der-talentierte-mr-f

Juristischer Erfolg für den WEISSEN RING

Erstellt am: Dienstag, 14. Oktober 2025 von Selina
WEISSER RING Rechtsstreit Stevens Bianca Biwer

„Für den WEISSEN RING ist es fundamental wichtig, frei über Themen berichten zu können, die mit Opferschutz zu tun haben“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS.

Datum: 14.10.2025

Juristischer Erfolg für den WEISSEN RING

Der Strafverteidiger Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH sind mit ihrem Versuch, dem WEISSER RING e.V. Teile von zwei Artikeln, die sich kritisch mit einer von ihnen veranstalteten True-Crime-Live-Show auseinandersetzen, gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert.

Alexander Stevens moderierte seit dem Jahr 2020 den Bayern3-Podcast „True Crime“. Aus diesem Format entwickelte sich zuletzt auch ein Bühnenprogramm für eine Live-Show unter dem Titel „Tödliche Liebe“. Öffentliche Kritik an dem Format entzündete sich wegen der öffentlichen Aufarbeitung eines Mordfalls an einer jungen Frau. Seit Oktober 2024 ist dieser Fall gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Angehörigen der Getöteten in verschiedenen deutschen Städten zu Unterhaltungszwecken inszeniert worden. Der Bayerische Rundfunk, dessen Logo für die Live-Show verwendet wird, kündigte zuletzt eine inhaltliche wie personelle Weiterentwicklung des Podcast ab Juli 2025 an und erklärte, dass der Sender den Logo-Lizenzvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden wolle.

Dies griff der WEISSE Ring auf und berichtete über die Kernkritik an dem Format. Etwa darüber, dass in der Show ein Originalton des verurteilten Mörders abgespielt worden ist, der bis heute behauptet, das Opfer nicht getötet zu haben. Im Anschluss durften die Zuhörer per Smartphone abstimmen, ob – ihrer Auffassung nach – der Täter des Mordes schuldig sei. Zusätzliche Irritation löste die Doppelrolle von Alexander Stevens aus, der gleichzeitig Strafverteidiger des verurteilten Täters war.

Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH waren der Ansicht, dass die Artikel unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Meinungsäußerungen und die Erweckung falscher Eindrücke durch eine unvollständige Berichterstattung enthalten würden.

Das angerufene Landgericht München hat dem eine Absage erteilt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 18.09.2025 vollumfänglich zurückgewiesen. Die Kammer hat dabei festgestellt, dass das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht der Antragsteller durch die beanstandeten Artikel nicht verletzt sei. Das Landgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Kritik an der Vorgehensweise und dem Inhalt einer öffentlich zugänglichen Bühnenshow, in welcher reale Tötungsdelikte dargestellt werden, der hierfür werbende Veranstalter genauso wie der Moderator hinzunehmen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hierzu erklärt Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz:

„Ich stelle im Rahmen meiner täglichen Arbeit zunehmend fest, dass viele True-Crime-Formate eklatante Opferrechtsverletzungen enthalten, oder aber, wenn es keine Rechtsverletzungen sind, dass die Opfer rechtlos sind, weil sie als Verstorbene leider postmortal keine Persönlichkeitsrechte mehr besitzen. Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren.

Wir haben uns bewusst im deutschsprachigen Rechtsraum gegen ein Geschworenen- oder Jury-System entschieden, sondern es entscheiden glücklicherweise Berufsrichter und nicht die Volksseele in Gestalt von Laien. Es ist höchst unseriös, im Rahmen einer Show gewissermaßen im Nachgang ein Jury-System zu Unterhaltungszwecken einzuführen. Noch unseriöser finde ich es, wenn sich hierbei öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beteiligen, weil die im Rahmen ihrer Programmgrundsätze eindeutig die Menschenwürde beachten müssen – und ich finde es würdelos für die Opfer, was hier geschieht.

Meines Erachtens muss der Gesetzgeber anlässlich der aktuellen Entwicklungen im Bereich True Crime dringend de lege ferenda die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Betroffenen stärken.“

Auch Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil:

„Für den WEISSEN RING ist es fundamental wichtig, frei über Themen berichten zu können, die mit Opferschutz zu tun haben, auch wenn das nicht jedem gefällt. Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Arbeit auf der Seite von Kriminalitätsopfern. Gerade bei True-Crime-Formaten ist es elementar, die Betroffenen oder ihre Angehörigen frühzeitig zu involvieren, und nicht gegen ihren Willen zu handeln, sonst droht im schlimmsten Fall eine Retraumatisierung. True-Crime-Macherinnen und -Macher sollten nie vergessen, dass es bei jedem Fall um echte Verbrechen und echte Menschen geht, nicht um Figuren in einem Sonntagabend-Krimi. Deshalb sollten sie bei jeder Folge oder jedem Artikel prüfen, ob es wirklich gesellschaftlich relevant ist, einen oft jahrelang zurückliegenden Fall erneut in die Öffentlichkeit zu bringen. Wir bedanken uns herzlich bei der Kanzlei Schertz Bergmann für die professionelle juristische Vertretung in dieser wichtigen Angelegenheit.“

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.