Mein Vater, die Trickanrufer und ich

Erstellt am: Donnerstag, 8. August 2024 von Selina

Mein Vater, die Trickanrufer und ich

Jedes Jahr erbeuten Kriminelle mit Fake-Anrufen Millionen. Ihre Ziele: leicht zu überzeugende Senioren, die sich fürs Alter Geld zurückgelegt haben. Hört oder sieht man davon in den Medien, schüttelt man oft den Kopf über so viel Gutgläubigkeit dieser Menschen, die bereitwillig Tausende Euro an wildfremde Personen aushändigen. Etwas überheblich verdreht man beim Lesen der Berichterstattung vielleicht die Augen. Bis es in der eigenen Familie passiert – so wie bei B.U.D. unserer Autorin.

Telefon-Betrug

Der Vater von der Journalistin Julia Zipfel wurde von Betrügern angerufen, um Geld zu erschleichen.

Zitternde Hände, Atemnot und die feste Überzeugung, gleich einen Herzinfarkt zu bekommen – so hat mein Vater mir seinen Zustand beschrieben, nachdem er vor zwei Jahren einen Schockanruf erhalten hatte. Am Telefon: eine gewisse Frau Müller vom Amtsgericht. Sie eröffnete ihm, ich, seine Tochter, hätte vor zwei Stunden ein Kind totgefahren und käme in Untersuchungshaft. Gegen eine Kaution könnte man mir die U-Haft ersparen. Die Kaution müsse aber in den nächsten 90 Minuten in bar beim Gericht abgegeben werden, danach sei nichts mehr zu machen.

Natürlich war es ein Fake-Anruf, um 50.000 Euro zu erbeuten. So hoch war die angebliche Kaution. Natürlich hat mein Vater sogar noch versucht, das Geld bei der Bank zu holen, wo ihm dann gesagt wurde, er bekäme nur einen bestimmten Betrag und müsse den Rest bestellen. Natürlich nahm unter der angegebenen Nummer niemand mehr ab, als er viel später versuchte, dort anzurufen. Glücklicherweise hat meine Mutter noch rechtzeitig interveniert, sodass mein Vater auf die Idee kam, mich anzurufen, bevor er sich mit dem Bargeld auf den Weg machte. Sonst wäre dieser Betrugsversuch sehr erfolgreich zu Ende gegangen.

Ich selbst erfahre von der ganzen Sache erst, als alles schon vorbei ist. Ich arbeite als Journalistin und bin gerade beim Dreh für einen Fernsehbeitrag. Mittendrin vibriert mein Handy. Kurzer Blick aufs Display. Mein Vater. Wahrscheinlich wieder Probleme mit dem Computer, denke ich und drücke den Anruf weg. Sofort klingelt es noch mal. Dann ein dritter Anruf von ihm. Ich entschuldige mich und nehme den Anruf an. Es entwickelt sich folgendes Gespräch:

Mein Vater (mit ruhiger Stimme): „Wo bist du gerade?“

Ich: „In Marburg, auf Dreh.“

Schweigen. Dann mein Vater: „Und da bist du gestern
Abend schon hingefahren?“

Ich: „Nein, heute Morgen.“

Wieder Schweigen.

Ich (ungeduldig): „Was ist denn? Ich habe hier einen
sehr engen Zeitplan!“

Mein Vater: „Und als du heute Morgen losgefahren bist,
ist dir da irgendetwas Seltsames aufgefallen?“

Ich: „Wie, seltsam?“

Mein Vater: „Als du aus der Ausfahrt auf die Straße
gefahren bist, war da irgendetwas Besonderes?“

Ich (genervt, mein Team im Augenwinkel, das auf mich
wartet): „Nein ich bin ganz normal aus der Ausfahrt
raus, auf die Autobahn gefahren, dann nach Marburg,
und dort habe ich mich mit dem Team getroffen und
angefangen ZU ARBEITEN. Was ist denn los?“

Mein Vater: „Kann ich jetzt gerade nicht sagen, ich
melde mich später noch mal.“ Er legt auf.

Betrugsanrufe

Julia Zipfel möchte mit dem Fall-Beispiel andere vor Trickanrufern warnen.

Jetzt bin ich alarmiert. Zuerst gehe ich zurück zum Dreh und beende das Interview. Bei nächster Gelegenheit rufe ich sofort meinen Vater zurück und erfahre die ganze Geschichte.

Der Anruf war der Schilderung meines Vaters zufolge perfekt inszeniert. Er kam von einer Festnetznummer mit der Vorwahl seines Wohnortes. Die Anruferin war souverän, professionell und empathisch. Im Hintergrund schrie und weinte eine Frau, von der Stimme her hätte ich es durchaus sein können. Nachdem die Anruferin gefragt hatte, ob er der Vater von Julia Zipfel sei (was mein Vater bejahte), erzählte sie von dem angeblichen Unfall, dem toten Kind und der drohenden Untersuchungshaft. Ich stünde unter Schock, und man habe einen Arzt gerufen, der sich jetzt um mich kümmere. Die Täter kannten meinen vollen Namen. Sie kannten den Namen meines Vaters und seine Adresse. Sie wussten, dass wir miteinander verwandt sind. Gut, der Name ist nicht so häufig, aber allein im sozialen Netzwerk LinkedIn gibt es mindestens drei deutsche Frauen mit meinem Vor- und Nachnamen.

Als ich die Details des Anrufs erfahre, schießt mein Blutdruck in ungeahnte Höhen. Zum einen aus Wut, dass sie meinen über 80 Jahre alten, herzkranken Vater in eine solche Panik versetzt haben. Zum anderen darüber, dass sie ihn durch geschickte Gesprächsführung dazu gebracht haben, private Dinge über sich und mich preiszugeben. Welche Medikamente ich regelmäßig nehme. Wie viel Bargeld er zur Verfügung hat. Meine Adresse.

Am selben Abend, nach Ende der Dreharbeiten, lasse ich mir von meinem Vater die Anrufernummer geben und beginne zu googeln. Ich finde nichts, noch nicht einmal Warnungen, die man im Internet meist zu dubiosen Handynummern findet. Ich finde heraus, dass sich diese Art von Betrug „Telefon-Spoofing“ oder „Anruf-Spoofing“ nennt. Spoofing bedeutet so viel wie Täuschung oder Manipulation. In einem „Hackerforum für Anfänger“ finde ich eine einfache Anleitung, wie man sich mithilfe von Internettelefonie hinter einer falschen, willkürlich erstellten Telefonnummer verstecken kann, die dem Angerufenen Seriosität vorgaukelt. Ich lese von Anrufen, bei denen die Hacker die Nummer von Banken verwendet haben. Wer würde da misstrauisch werden?

In den nächsten Wochen recherchiere ich mich in Rage und bin fest entschlossen, diese Anrufer zu finden, zur Rede zu stellen und am besten in einem großen Artikel vorzuführen.

Schnell kommt die Ernüchterung. Ein Bekannter, IT-Sicherheitsexperte, erklärt mir, dass es fast unmöglich ist, die Täter aufzuspüren. Sie sind schnell, technisch versiert und erfahren. Meist sind sie zwei Tage nach einem Beutezug Hunderte Kilometer weiter wieder aktiv, ohne dass man sie fassen kann. Mein Bekannter redet sehr lange über Rerouting, Spiegelserver und den Handel mit vertraulichen Daten. Meine Rachepläne lösen sich in Luft auf. Wenigstens kann ich meinen Vater davon überzeugen, die Sache bei der Polizei anzuzeigen. Natürlich ohne Ergebnis, die Täter sind bis heute nicht gefasst.

Was mich seit damals sehr beschäftigt: Mein Vater macht sich große Vorwürfe. Es ist ihm peinlich, überhaupt auf diesen Anruf hereingefallen zu sein. Dass alle Bekannten, Kollegen und Freunde, denen ich davon erzähle, sofort zum Telefon greifen, um ihre Eltern und Großeltern zu warnen, weil sie Potenzial sehen, dass diese auf so etwas hereinfallen könnten, tröstet ihn nicht. Heute, zwei Jahre später, will er am liebsten gar nicht mehr über die ganze Sache reden. Ich merke, dass bei ihm viele Emotionen wieder hochkommen: die Panik, der blinde Aktionismus, Geld bei der Bank zu holen. Vor allem aber die Scham, als sich der Anruf als Trick herausstellt.

Inzwischen habe ich selbst ein paar Spoofing-Versuche erlebt. Immer wieder bekomme ich SMS von meinem (nicht existenten) Sohn oder meiner (ebenfalls nicht existenten) Tochter mit der Bitte, mich über WhatsApp zu melden, man habe das Handy verloren, Geld bräuchte man übrigens auch dringend. Ab und zu beglückwünscht man mich per E-Mail zu meinem Lottogewinn von mehreren Millionen Euro (ich spiele kein Lotto). Nach Angabe meiner Bankdaten will man mir sofort das Geld überweisen. Diese Versuche sind natürlich plump und für mich leicht zu durchschauen. Aber wir alle sind auf eine gewisse Weise für Manipulation empfänglich. Man muss nur den richtigen Angriffspunkt finden. Ich weiß nicht, welcher das bei mir ist, sonst könnte ich mich vorbereiten. So bleibt mir nur die Hoffnung, nicht ins Visier dieser Cyberkriminellen zu geraten. Denn sollten sie anrufen und überzeugend genug sein, würde auch ich alle Hebel in Bewegung setzen, um meinen Lieben, die angeblich in Not sind, so schnell wie möglich zu helfen.

Hass aus dem Handy

Erstellt am: Dienstag, 2. Juli 2024 von Selina

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Das Video voller Beleidigungen gegen ihn steht seit mehr als einem Jahr online – alle Versuche, es verschwinden zu lassen, blieben erfolglos. Warum löscht TikTok es nicht? Kommen deutsche Behörden ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten bei digitaler Gewalt nach? Was macht der Hass aus dem Handy mit Menschen wie Said?

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Illustration: Midjourney

I. Das Video

Für Said begann der Albtraum mit dem Anruf eines Freundes. „Schau dir das Video auf TikTok an, das könnte dich interessieren. Da geht es um dich“, sagte der Freund und schickte ihm einen Link zu TikTok. Der Mann im Video spricht arabisch und beleidigt darin den Mitarbeiter des Jugendamtes sowie dessen Eltern mit derben Worten:

„Ein Schwein,

Sohn eines Schweins,

Sohn einer Hure, arbeitet beim Jugendamt…“

Hass aus dem Handy

Digitale Gewalt gegen Angestellte in Behörden

Said kennt den Mann nicht persönlich, der das Video aufgenommen hat und ihn so massiv beleidigt. Und obwohl Said nicht namentlich genannt wird, ist sofort klar, dass er gemeint ist. Es werden Details erwähnt, die nur auf ihn zutreffen. Es arbeiten nur sehr wenige Männer mit arabischen Wurzeln im Jugendamt seiner Stadt. Said ist Sozialarbeiter und holt in Extremfällen schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien.

So auch in dem Fall, der in diesem Video geschildert wird. Der Mann auf TikTok kennt Einzelheiten aus dem Fall und positioniert sich klar für den Vater, dem die Kinder entzogen wurden, und gegen den Mitarbeiter des Jugendamtes. Gegen Said.

Die Bebilderung dieses Textes wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (Midjourney) erstellt.

Ein belebtes Café nahe dem Hauptbahnhof einer deutschen Großstadt, aus den Boxen schallt aktuelle Popmusik. Said kommt eine halbe Stunde zu spät zum vereinbarten Termin. Er entschuldigt sich, ein Anruf kurz vor Feierabend habe ihn aufgehalten. Im Extremfall hätte er wieder ein schutzbedürftiges Kind aus einer gewalttätigen Familie holen müssen. Doch heute nicht. Kaffee? Tee? Etwas zu essen? Said winkt ab und beginnt sofort zu erzählen, wie es sich anfühlt, auf TikTok massiv beleidigt zu werden. Er ist sichtlich aufgewühlt. „Dieses Video beschäftigt mich sehr. Und wieso gibt es bei meinem Arbeitgeber niemanden, der für solche Fälle zuständig ist?“

Fast 24.000 Aufrufe verzeichnet das Video inzwischen.

Saids Fall zeigt, wie allein sich Opfer massiver Beleidigungen auf Social-Media-Plattformen fühlen. Wie ein hasserfüllter Clip einen gesellschaftlichen Rückzug auf Raten und Ängste auslösen kann. Und wie Arbeitgeber die Gefahren dieses digitalen Giftes für ihre Mitarbeitenden immer noch unterschätzen.

II. Der Betroffene, privat

Said guckte sich das Video mehrmals an und lud es auf sein Smartphone herunter. Für den Mann in den Vierzigern begann eine emotionale Achterbahnfahrt.

Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben. Früher war er ein öffentlicher Mensch. Mehr als zehn Jahre engagierte er sich in der Flüchtlingshilfe, gab Interviews und nahm an Podiumsdiskussionen teil. Sein Rat war gefragt. Seine private Telefonnummer kursierte in vielen Gruppen und Netzwerken. Seitdem es das Video gibt, ist das anders. Seine Nummer hat Said seitdem nicht mehr rausgegeben. Said sagte sich sogar von Freunden los, weil sie seinen Wunsch nach Anonymität nicht respektierten und seine Handynummer weiter in WhatsApp-Gruppen teilten.

Die Illustration zeigt einen Mann von hinten, der auf sein Handy schaut.

„Anrufe von Menschen, deren Nummer ich nicht kenne, nehme ich heute nicht mehr an.“ Sein Engagement im Freiwilligenbereich hat er fast auf null reduziert, obwohl es ihm fehlt. Medienanfragen lehnt er fast immer ab.

Said entfernte alle Bilder aus seinen Social-Media- Profilen und änderte seine Namen. Früher hielt er über Facebook Kontakt zu Familienmitgliedern, die in der ganzen Welt verstreut leben. „Heute nutze ich Facebook fast gar nicht mehr.“ Und es fällt auf, dass er deutlich schlanker ist als auf den alten Fotos in den Zeitungen und in den Videos von den Podiumsdiskussionen. Er wiege rund 15 Kilo weniger als damals, bestätigt Said. Er denkt nach und sagt: „Ich habe mich seit diesem TikTok-Clip mehr und mehr aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen, um mich zu schützen.“ Wenn ihn heute jemand fragt, wo er arbeitet, sagt Said nicht mehr „im Jugendamt“, sondern nur noch „in der Verwaltung“.

III. Die Social-Media-Plattform

Wer bei TikTok ein Video entdeckt, das gegen die Richtlinien des Unternehmens oder gegen Gesetze verstößt, kann es der Plattform melden. Im Fall von Said hat auch die Redaktion des WEISSEN RINGS mehrere solcher Meldungen versucht. Ohne Erfolg. Die Plattform teilte jeweils kurz mit: „Wir haben das Video, das du gemeldet hast, überprüft und festgestellt, dass es nicht gegen unsere Community-Richtlinien verstößt.“

„Du unehrlicher Sohn…“

„Der Hund, der niederträchtige und gemeine,

der beim Jugendamt arbeitet.“

„Die Richterin, ‚die Hure‘…“

„Der Hurensohn…“

„Tatsächlich ist das, was wir für strafbar halten, den Plattformbetreibern häufig völlig egal.“

Hanno Wilk, Oberstaatsanwalt

Diese Beleidigungen gegen Said und die zuständige Familienrichterin verstoßen nicht gegen Community-Richtlinien? Auf einer Plattform, die „eine Quelle der Unterhaltung und Bereicherung“ sein will? Deren „Mission“ es nach eigenem Bekunden ist, „Kreativität zu fördern und Freude zu bereiten“?

Für Experten wie Hanno Wilk kommt die Reaktion von TikTok nicht überraschend. „Die Community-Richtlinien haben andere Kriterien als das deutsche Strafrecht“, sagt der Oberstaatsanwalt. Wilk leitet das Team „Hate Speech“ in der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. „Tatsächlich ist das, was wir für strafbar halten, den Plattformbetreibern häufig völlig egal.“ In Saids Fall handelt es sich mutmaßlich um Beleidigungen nach §185 des Strafgesetzbuches. Die mächtige Trompete TikTok bläst diese Beleidigungen in die Welt, potenziell erreichbar für Millionen Menschen. Hunderte haben auf das Herz neben dem Beitrag geklickt, um zu zeigen, dass ihnen das Video gefällt. Dutzende haben das Video geteilt. Es sind Beleidigungen in Dauerschleife.

Eine Illustration mit einem Mann, der von hinten zu sehen ist, und einem, den man von vorne erkennen kann. Zwei Lampen hängen an der Decke.

IV. Der Betroffene, beruflich

Nachdem Said das Video zum ersten Mal gesehen hatte, konnte er tagelang nicht schlafen. Gedanken ratterten ihm in Endlosschleifen durch den Kopf:

„Gibt es weitere Videos, vielleicht sogar welche, in denen ich namentlich genannt werde?

Wie viele Menschen wissen davon?

Wie kann ich das rausfinden?“

„Ich habe ein dickes Fell, ansonsten wäre ich an dieser Situation zerbrochen“, sagt Said. Der Job härtet ab. „Wir sind im Jugendamt täglich Gefahren ausgesetzt, erleben häufig Grenzsituationen.“ Es gebe Foren im Internet, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter offen und namentlich angefeindet werden. Said wurde im Einsatz schon mit einem Tisch attackiert und auch bestohlen. Aber die Auswirkungen dieses Videos auf TikTok, dieser digitalen Form von Gewalt, wiegen für ihn weitaus schwerer. „Diese massiven Beleidigungen, vor allem gegen meine Eltern, kann ich nicht einfach so ignorieren“, sagt Said. Manchmal schreie er, um seine Emotionen in den Griff zu bekommen. Sport und Spaziergänge mit seinem Hund helfen ihm dabei. Seinen Eltern hat er nichts von dem Video erzählt. Nur wenige Menschen sind eingeweiht, „falls mal etwas passiert“, sagt er.

„Ich hatte die Sorge, dass aus dem digitalen Hass ein Mob im echten Leben wird.“

Said

Denn Said betreut den Vater, dem er die Kinder entzogen hat, zunächst auch nach der Veröffentlichung des Videos weiter. Er denkt lange Zeit nicht daran, den Fall abzugeben. „Ich wollte das nicht. Dann hätte er doch genau das erreicht, was er mit diesem Machtspielchen erreichen wollte“, beschreibt Said seine Gedanken. Er wollte nicht an sich selbst zweifeln. Rein fachlich habe es überhaupt keinen Grund gegeben, den Fall abzugeben. Lange Zeit habe das funktioniert, auch wenn er nach jedem Termin völlig ausgelaugt gewesen sei, berichtet Said. Und noch etwas habe ihn beschäftigt: „Ich hatte die Sorge, dass aus dem digitalen Hass ein Mob im echten Leben wird.“ Tatsächlich hat der betroffene Vater Said einmal attackiert und musste sich deshalb sogar vor Gericht verantworten. Auch wenn Said in der Verhandlung das TikTok-Video auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft zumindest erwähnte: Er kann nicht beweisen, dass sein Klient dahintersteckt, auch wenn die Details im Video mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dafür sprechen.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der mit seinem Hund spazieren geht. Sie gehen auf einem Weg entlang von Bäumen.

Anzeige gegen den Urheber des Videos hat Said nie erstattet. Er reiht sich damit nahtlos ein in eine überwiegende und schweigende Mehrheit, wie aus der jährlich aktualisierten und repräsentativen Studie „Hate Speech“ des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen hervorgeht. Demnach melden Menschen Hasskommentare bei den Plattformen zwar immer häufiger – im Jahr 2019 waren es 25 Prozent der Befragten, die schon mal einen Hasskommentar bzw. dessen Verfasser beim entsprechenden Social-Media-Portal gemeldet haben. Im Jahr 2023 waren es schon 30 Prozent. Beleidigungen im Internet werden jedoch so gut wie nie angezeigt. Die Polizei ermittelt aber nur dann, wenn eine Anzeige vorliegt, denn Beleidigungen sind reine Antragsdelikte. Beratungsstellen wie HateAid weisen darauf hin, dass Betroffene hohe Prozesskosten fürchten oder Angst haben, im Zuge eines Gerichtsverfahrens ihre Privatadresse der gegnerischen Partei preisgeben zu müssen. Und manchen Menschen fehlt auch einfach die Kraft, sich juristisch damit auseinanderzusetzen.

V. Der Arbeitgeber

Said hat klare Vorstellungen davon, wer ihm hätte helfen müssen. Als Angestellter im öffentlichen Dienst sieht er seinen Arbeitgeber in der Pflicht. Einen Tag, nachdem er das Video gesehen hat, meldet er den Vorfall seiner Behörde. „Ich habe gesagt: Folgendes ist passiert, könnt ihr was machen?“ In einer langen E-Mail entgegnet ihm die Stadt, so berichtet es Said, die Beleidigungen seien nicht im dienstlichen Rahmen passiert, sondern in einem privaten Kontext. Die Stadt sei nicht zuständig, er müsse den privatrechtlichen Weg einer Unterlassungsklage gehen, auf Schadenersatz klagen oder Ähnliches. Said ist sauer: „Ich hole schutzbedürftige Kinder nicht privat aus Familien, sondern in meiner beruflichen Rolle. Wenn ich ein grundgesetzliches Wächteramt ausübe, dann erwarte ich von meinem Arbeitgeber, dass er mich schützt!“ Hätte er den Menschen privat verklagt, wäre er womöglich auf Kosten sitzen geblieben. Und er hätte womöglich seine Privatadresse angeben müssen – das wollte er auf keinen Fall. Zumindest seine Teamleitung im Amt habe ihn unterstützt, ihm Supervision ermöglicht. Das habe ihm mental geholfen, erzählt Said.

Transparenzhinweis: Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für betroffene Beschäftigte gestartet (Rufnummer 0800 116 0060).

Man würde die Stadt gern selbst fragen, wieso sie so gehandelt hat und nicht anders und ob das der alltägliche behördliche Umgang mit digitaler Gewalt ist. Aber Saids Wunsch nach Anonymität ist zu respektieren. Also hat die Redaktion des WEISSEN RINGS eine Umfrage unter allen 82 deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gestartet. Von 38 gaben 92 Prozent an, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von digitaler Gewalt betroffen sind. Die Hälfte der Behörden verfügt nach eigenen Angaben über Richtlinien oder Verfahren wie hausinterne Meldesysteme im Umgang mit digitaler Gewalt. 29 gaben in ihrer Antwort an, dass Beschäftigte in den vergangenen zwölf Monaten körperlich angegriffen wurden.

Das Ergebnis unserer Umfrage wird auch durch eine Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung aus dem Jahr 2022 untermauert, für die mehr als 10.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes befragt wurden: Demnach haben 23 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits Gewalterfahrungen gemacht, 12 Prozent erlebten sogar mehrere Vorfälle innerhalb eines Jahres. „Wir müssen mehr tun, um die Menschen zu schützen, die unser Land jeden Tag am Laufen halten – ob auf dem Amt oder als Retter in der Not“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung der Studie. „Das gebietet die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten. Und das ist eine Frage des Schutzes unserer Demokratie vor Verrohung, Hass und Gewalt.“

Warum wir gegen Hass und Hetze vorgehen müssen

Hass und Hetze im Internet sind zum Alltag geworden. Wir dürfen menschenverachtende Worte einfach nicht ignorieren, sondern müssen ihnen entgegentreten, sagt Hasnain Kazim.

Fürsorgepflicht? Said kann da nur den Kopf schütteln. Im Gespräch mit vielen Kolleginnen und Kollegen habe sich sein Eindruck verfestigt, dass Mitarbeitende mit digitalen Gewalterfahrungen alleingelassen werden. „Bei persönlichen Angriffen hast du Instrumente wie Hausverbote, aber bei Social-Media-Angriffen sind Arbeitgeber sehr weit davon entfernt, ernsthaft damit umzugehen.“ Vielleicht liegt das auch daran, dass digitale Gewalt immer noch zu wenig als gravierendes Problem wahrgenommen wird.

VI. Der Betroffene, allein

Said fühlt sich von TikTok alleingelassen, weil die Plattform das Video online lässt. Er fühlt sich von früheren Freunden alleingelassen, die seine Not nicht verstanden haben. Und er fühlt sich von seinem Arbeitgeber alleingelassen. „Ich hätte mir jemanden bei der Stadt gewünscht, der mich professionell unterstützt und alle rechtlichen Schritte übernimmt. Eine Stelle, die sagt: Wir kümmern uns drum“, sagt Said. Dann bittet er darum, das Gespräch zu beenden. Er verabschiedet sich höflich und verlässt das Café nach rund eineinhalb Stunden, ohne etwas bestellt zu haben. Später wird er eine WhatsApp-Nachricht schicken mit einem Link zum TikTok-Clip, der vor mehr als einem Jahr erschienen ist und der sein Leben so verändert hat.

Der Clip ist immer noch online. Seit mehr als einem Jahr.

Den Fall des Vaters, um den es in dem Video geht, hat Said mittlerweile doch an einen Kollegen abgegeben.

Deutlicher Anstieg bei Opferfällen

Erstellt am: Dienstag, 23. April 2024 von Sabine

Datum: 23.04.2024

Deutlicher Anstieg bei Opferfällen

Immer mehr Menschen wenden sich an den WEISSEN RING. 2023 waren es fast elf Prozent mehr als im Vorjahr.

Mainz – Der WEISSE RING verzeichnet deutlich mehr Anfragen von Kriminalitätsopfern. Die rund 2700 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im vergangenen Jahr fast elf Prozent (10,9) mehr neue Opferfälle bearbeitet als im Vorjahr, die Zahl stieg von 18.402 auf 20.415. Noch größer fällt der Anstieg im Fünf-Jahres-Vergleich aus, seit 2018 wuchs die Nachfrage sogar um 19 Prozent.

Erst vor wenigen Tagen hatten Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 veröffentlicht und den höchsten Stand an Straftaten seit 2016 gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der polizeilich erfassten Kriminalfälle demnach um 5,5 Prozent. Eine hohe Zunahme registrierte die Polizei bei den Gewalttaten (plus 8,6 Prozent) und bei den Diebstählen (plus 10,7 Prozent). Gewachsen ist laut PKS auch der Anteil ausländischer Tatverdächtiger.

Anders als in der PKS lässt sich beim WEISSEN RING kein signifikanter Anstieg bei einzelnen Deliktformen erkennen. Die häufigsten erfassten Straftaten sind Körperverletzung (36,9 Prozent) inklusive häuslicher Gewalt (19,4 Prozent), Sexualstraftaten (27,2 Prozent) und Stalking (8,1 Prozent). Gut drei Viertel der Hilfesuchenden sind Frauen. Zur Nationalität von Opfern und Tätern kann der WEISSE RING keine Angaben machen.

Insgesamt mehr als 43.000 Fälle

Nicht eingerechnet in die ausgewerteten Opferfälle sind sogenannte Wiederholerfälle, bei denen Mitarbeitende die Betroffenen manchmal über Jahre betreuen. In der Statistik fehlen zudem die Fälle, die über das bundesweite Opfer-Telefon oder die Onlineberatung beim WEISSEN RING ankommen. Rechnet man diese beiden Stellen mit ein, gab es 2023 beim WEISSEN RING insgesamt 43.279 neu angelegte Opferfälle (2022: 40.379).

„Der Bedarf an kompetenter Hilfe für Kriminalitätsopfer ist da, und er nimmt immer weiter zu“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. „Wir sind froh, dass wir ein großes Netzwerk von engagierten Opferhelferinnen und Opferhelfern in rund 400 Außenstellen des Vereins haben. Aber die Zahlen zeigen auch, dass wir stetig um weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben müssen, um allen Hilfesuchenden die Unterstützung geben zu können, die sie brauchen.“

Hass von allen Seiten

Erstellt am: Dienstag, 7. November 2023 von Torben

Hass von allen Seiten

Offener Judenhass gilt in Deutschland seit dem Ende der NS-Terrorherrschaft eigentlich als geächtet. Trotzdem ist Antisemitismus alltäglich. Seit der Nahostkonflikt infolge des Terrorangriffs auf Israel eskaliert, wird jüdisches Leben so bedroht wie lange nicht. Ein Antisemitismus-Report von Michael Kraske.

Dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel mit unvorstellbaren Gräueltaten und Massakern folgten tödliche militärische Gegenschläge Israels auf Gaza sowie weitere Raketenangriffe auf israelische Städte. Weltweit wächst seither die Furcht vor einem großen Krieg im Nahen Osten und einer humanitären Dauerkatastrophe im Gazastreifen. In Deutschland folgte auf den Terror gegen Israel eine antisemitische Hasswelle. Der 7. Oktober wird Israel als Tag des Grauens und der Erschütterung in kollektiver Erinnerung bleiben – so wie der 11. September den USA.

Rund 1.400 Menschen, darunter Kinder, Familien und Alte, waren von den aus Gaza eingedrungenen Terroristen ermordet worden. Die Terroristen vergewaltigten Frauen, schändeten und verstümmelten Leichen und stellten ihre Opfer öffentlich zur Schau. Mehr als 200 Personen wurden bei dem Angriff verschleppt und fortan als Geiseln gehalten. Zwar gab es daraufhin auch in deutschen Städten Solidaritätskundgebungen für Israel. Aber wie so oft, wenn der Nahost-Konflikt eskaliert, brach sich hierzulande rund um pro-palästinensische, israelfeindliche Demonstrationen und Krawalle offener Antisemitismus Bahn.

1) Mitten unter uns

In Hamburg wurden zwei Frauen mit einer Israel-Flagge nach einer Demo von zwei jungen Männern angegriffen und an Schulter, Arm und Kopf verletzt. In mehreren deutschen Städten wurden Israel-Fahnen angezündet. In den Münchner Stachus-Passagen nahm die Polizei einen Mann fest, der zuvor antisemitische Beleidigungen gebrüllt hatte. In Dortmund und Berlin schmierten Unbekannte Davidsterne auf Wohnhäuser, um Bewohnerinnen und Bewohner zu markieren und an den Pranger zu stellen. Aus der jüdischen Community wird über antisemitische Anfeindungen durch nichtjüdische Nachbarn berichtet. Die Gemeinde Kahal Adass Jisroel in Berlin-Mitte informierte über einen versuchten Brandanschlag mit Molotowcocktails.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verurteilte unterdessen antisemitische Ausschreitungen und Anschläge gegen jüdische Einrichtungen. In Israel werden Jüdinnen und Juden abgeschlachtet – und in Deutschland, dem Land der Shoah, explodiert der Hass. Max Privorozki, der als Vorsitzender der jüdischen Gemeinde in Halle/Saale vor vier Jahren den rechtsextremen Terroranschlag auf die dortige Synagoge überlebt hat, sieht jüdisches Leben seither so in Gefahr, wie er es sich nicht hätte vorstellen können.

Ein Mann betritt hinter Polizeiabsperrband die jüdische Gemeinde Kahal Adass Jisroel in Berlin-Mitte. Auf das Haus in Berlin wurde Mitte Oktober 2023 ein Brandanschlag verübt. Foto: Christoph Soeder/dpa

Die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) registrierten binnen einer einzigen Woche nach dem Terror-Angriff 202 antisemitische Vorfälle in Deutschland, ein Anstieg um fast 240 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die auf Antisemitismus spezialisierte Opferberatung OFEK (hebräisch für neue Horizonte) in Berlin musste aufgrund des großen Bedarfs kurzfristig ihr Angebot für Betroffene erweitern. Das Bundeskriminalamt (BKA) zählte infolge des Hamas-Terrors binnen weniger Wochen über 2.000 Straftaten, darunter Körperverletzungen, Volksverhetzung, Landfriedensbruch sowie Widerstand gegen die Polizei bei pro-palästinensischen Demos in Berlin.

Grünen-Politikerin Lamya Kaddor warnte vor islamistischen Gewalt-Videos, die in den sozialen Netzwerken kursieren: „Diese schrecklichen Gewaltdarstellungen von Folter und Mord werden ungefiltert und unkommentiert auf Schulhöfen geteilt.“ Es ist kein Zufall, dass sich der Hass auf Juden einmal mehr an einer Eskalation in Israel entzündet. Während der sogenannte klassische Antisemitismus hierzulande nach den NS-Menschheitsverbrechen weitgehend tabuisiert ist, wird israelbezogene Judenfeindschaft nicht nur von pro-palästinensischer Seite, Islamisten und in islamischen Milieus mit judenfeindlicher Sozialisation geteilt, sondern auch politisch von links bis rechts sowie in der bürgerlichen Mitte. Der Hass schlägt Jüdinnen und Juden derzeit bedrohlich von allen Seiten entgegen.

In der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ haben Jüdinnen und Juden beschrieben, wie es ihnen in Deutschland seit dem 7. Oktober ergangen ist: Die 25-jährige Deborah Feinstein erzählt dort etwa, wie ihr eine auf Hebräisch gesprühte Hassparole auf der Straße solche Angst eingejagt habe, dass sie fortan öfter zu Hause blieb. Eskaliere der Nahost-Konflikt, dann sei das in Berlin immer spürbar, aber noch nie so heftig wie jetzt. Michael Movchin (26) aus München berichtet, dass ihn derzeit sehr viele Hasskommentare auf Social Media erreichen. Neu sei, dass im Internet vor gefährlichen Orten gewarnt werde. Der junge Mann gibt an, seither vorsichtiger zu sein und nicht mehr in der Öffentlichkeit zu telefonieren.

Rabbinerin Yael Deusel (63) informiert darüber, dass jemand ein Hakenkreuz in ihr Arztpraxisschild in Bamberg gekratzt habe. Sie sorgt sich vor allem um die Sicherheit ihrer Patienten, Mitarbeiter und Gemeindemitglieder. Max Breslauer (38) schreckt in Süddeutschland jedes Mal hoch, wenn es an der Tür klingelt. Einige Nachbarn haben aufgehört, ihn zu grüßen. Das Stimmungsbild, das die Zeitung in der jüdischen Gemeinschaft eingeholt hat, ist alarmierend. Zwar äußern viele, sich nicht einschüchtern zu lassen. Doch die Angst ist allgegenwärtig.

2) Die Ächtung des Antisemitismus bröckelt

Die neuerliche Hochkonjunktur der Judenfeindschaft hat einen wenig beachteten Vorlauf. Diese Gewöhnungseffekte verschärfen die Lage zusätzlich. Es ist noch nicht lange her, dass bei Corona-Protesten mit sogenannten „Judensternen“ und der Aufschrift „Ungeimpft“ der Holocaust relativiert wurde, indem sich Demonstrierende mit NS-Opfern auf eine Stufe stellten. Seither kursieren auch wieder verstärkt antisemitische Verschwörungserzählungen über eine angeblich strippenziehende Elite. Wie so oft in Krisenzeiten werden Jüdinnen und Juden wieder zu Sündenböcken gemacht. Dieser Hass mündet immer häufiger in Taten. So erreichten antisemitische Delikte vor zwei Jahren laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes mit über 3000 Fällen ein Rekordniveau. Obwohl es seither vorübergehend weniger Demos und damit auch seltener Anlässe für Täter gab, gingen die Fallzahlen nur leicht zurück.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, stellt klar, „dass der Antisemitismus aus Deutschland nie weg war“. Doch während dieser phasenweise eher im Verborgenen geäußert worden sei, trete er nunmehr wieder zunehmend unverhohlen zutage: „Verschwörungserzählungen, Verharmlosung der Shoah und als Kritik an Israel getarnter Antisemitismus verbreiten sich längst nicht mehr nur am politischen Rand, sondern reichen in die Mitte der Gesellschaft hinein und sind auch in intellektuellen, akademischen Milieus zu finden.“

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Forschung unterscheidet einerseits zwischen einem klassischen Antisemitismus uralter Stereotype und Weltbilder über vermeintlich verschlagene Juden und ihren angeblich übergroßen und schädlichen Einfluss sowie modernen Ausdrucksformen andererseits: Beim Sekundären oder Schuldabwehr-Antisemitismus wird der Holocaust entweder geleugnet oder relativiert. Neuerdings eben auch dadurch, dass man auf Demos behauptet, aktuell einer Verfolgung wie seinerzeit die NS-Opfer ausgesetzt zu sein. Der Begriff Schuldabwehr beschreibt, dass diese Relativierungen dazu dienen, die deutsche Schuld am Holocaust herunterzuspielen. Nicht selten kommt es dabei zu einer Täter-Opfer-Umkehr. Der israelbezogene Antisemitismus benutzt den Staat Israel als Projektionsfläche und Aufhänger für Judenfeindschaft.

Die Forschung registriert seit einigen Jahren, dass in Deutschland die eindeutige Ächtung des Antisemitismus bröckelt. Vor drei Jahren stimmten laut Leipziger Autoritarismus-Studie (LAS) 41,1 Prozent der Befragten der Aussage zu: „Reparationsforderungen nutzen oft gar nicht den Opfern, sondern einer Holocaust-Industrie von findigen Anwälten.“ Ein weiteres Drittel stimmte dieser zynischen Unterstellung, wonach Reparationszahlungen dem Profit dienen, immerhin teilweise zu. Der beunruhigende Befund lautet: Wenn Antisemitismus nicht offen, sondern über einen Umweg wie etwa die unterstellte Instrumentalisierung der Shoah durch vermeintlich geldgierige Profiteure geäußert wird, ist er in großen Teilen der deutschen Gesellschaft anschlussfähig.

Polizeischutz für die Minderheiten

Was genau sind eigentlich Hassverbrechen? Wie lassen sie sich bekämpfen? Und was empfinden die Betroffenen? Eine Antwortsuche in München und Nürnberg.

Wenn der Staat Israel dämonisiert wird

Häufig tritt diese Form der Judenfeindschaft zusammen mit israelbezogenem Antisemitismus auf. In der besagten Studie der Uni Leipzig befürworteten 30,3 Prozent der Befragten: „Israels Politik in Palästina ist genauso schlimm wie die Politik der Nazis im Zweiten Weltkrieg.“ Hier wird die kritikwürdige israelische Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten mit der millionenfachen Ermordung von Jüdinnen und Juden durch das NS-Terrorregime gleichgesetzt. Der Staat Israel wird damit dämonisiert. Das ist übrigens ein Kriterium zur Unterscheidung. Denn natürlich ist auch harte Kritik an israelischer Politik legitim. Die Grenze zum Antisemitismus gilt etwa da als überschritten, wo der Staat Israel dämonisiert oder ihm das Existenzrecht abgesprochen wird und wenn Juden per se für die Politik Israels verantwortlich gemacht werden.

Traditionell gehört Judenfeindschaft zum festen Repertoire der radikalen Rechten. Seit Jahren werden die meisten antisemitischen Straftaten laut der Polizeilichen Kriminalstatistik von rechten Tätern verübt. Linker Antisemitismus gegen das vermeintlich imperiale und postkolonialistische Israel ist hingegen weniger bekannt. Sogar im Angesicht des barbarischen Terrors der Hamas wurde der Massenmord auch von Teilen der radikalen Linken relativiert oder gar als palästinensischer Freiheitskampf glorifiziert. Bei einer Demo vor dem Auswärtigen Amt in Berlin skandierten Teilnehmende: „Free Palestine from german guilt“, befreit Palästina von deutscher Schuld. Die deutsche Verpflichtung, für Israel einzustehen, die sich aus der Verantwortung für den Holocaust ergibt, soll demnach beseitigt werden.

3) Antisemitischer Alltag vor dem 7. Oktober

In Berlin hat Maria Kireenko schon lange vor dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel immer wieder Antisemitismus zu spüren bekommen. Kireenko hat in Göttingen Geschichte und Soziologie studiert und macht derzeit ihren Master-Abschluss in Osteuropastudien in Berlin. Neben ihrem Studium engagiert sie sich im Jungen Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und organisiert politische Bildungsangebote. Vor zwei Jahren, als es nach einer Eskalation im Nahen Osten ähnlich wie in diesem Herbst zahlreiche pro-palästinensische und israelfeindliche Demos gab, hat sie öffentlich gemacht, wie zwei ihrer Freundinnen in Berlin von mutmaßlich muslimischen Tätern auf der Straße angegriffen wurden, weil sie Halsketten mit einem Davidstern trugen. Andere Freunde seien mitten in Berlin beleidigt, bespuckt und bedroht worden, weil einer von ihnen ein Israel-Fähnchen bei sich trug.

Die Studentin bekannte damals, dass sie zuweilen Angst habe, die sozialen Medien im Internet zu nutzen, weil sie etwa beim Messenger-Dienst Telegram regelmäßig auf „antisemitischen Müll“ und „üble Relativierungen des islamistischen Terrors“ treffe. Diese stillen Rückzüge aus den digitalen Diskursräumen bleiben zumeist unbemerkt, tragen aber zur politischen Klimaverschärfung bei, weil nach und nach leise, besonnene Stimmen verstummen.

Maria Kireenko hängt bei einer Plakataktion des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Plakate zu den Ermordeten und Geiseln der Hamas in Berlin-Friedrichshain auf. Foto: Christoph Soeder/dpa

Maria Kireenko leistet freiberuflich politische Bildungsarbeit in Berlin-Neukölln, wo auch viele Muslime wohnen. Neulich, noch vor dem 7. Oktober, hatte sie eine Informationsveranstaltung über die Gründung des israelischen Staates mitorganisiert. „Schon im Vorfeld gab es viele Anfeindungen“, berichtet sie. „Wir mussten eine jüdische Sicherheitsfirma engagieren.“ Bei der Podiumsdiskussion habe es dann organisierte Störungen aus dem Umfeld der BDS-Bewegung gegeben, die sich als Sprachrohr der palästinensischen Zivilgesellschaft versteht und weltweit zum Boykott Israels und aller Personen aufruft, die mit dem israelischen Staat zusammenarbeiten; darunter Künstlerinnen, Sportler und Wissenschaftlerinnen. Die Störer traten Kireenko zufolge bei der Veranstaltung in Neukölln überaus aggressiv auf: „Zwei Personen sind richtig ausgeflippt.“ Immer wieder bekomme sie bei solchen Gelegenheiten zu hören, man dürfe Israel ja nicht kritisieren – von Personen, die das dann umso lauter und aggressiver täten.

„Juden werden für Israel verantwortlich gemacht“, beklagt Kireenko. Der Hass sei für sie nur schwer auszuhalten. Sie versuche mittlerweile, auf eigene Belastungsgrenzen zu achten. „Ich habe mich zu schützen gelernt“, sagt die Studentin. „Man entscheidet sich bewusst, wo man sich als jüdisch zu erkennen gibt.“ Dazu gehört auch, sichtbare Symbole wie den Davidstern bisweilen zu verbergen. „Verwalten von Sichtbarkeit“ nennt sie das: „In manchen Situationen entscheide ich mich dafür, ihn wegzustecken.“ Sie habe auch schon zu hören bekommen, in Neukölln offen jüdisch aufzutreten sei „eine Provokation“. Die engagierte Studentin formuliert eine Einschätzung, die aufhorchen lässt: „In Deutschland verändert sich etwas.“ Dieses Gefühl wachsender Bedrohung unter Jüdinnen und Juden deckt sich mit den Erkenntnissen aus der Strafverfolgung und von Sozialforschenden. Antisemitismus wird im Land der Shoah wieder lauter, aggressiver und gefährlich normal – nicht erst seit dem Terror der Hamas.

Die Kippa tragen viele Gläubige nur in der Synagoge, auf deutschen Straßen ist es zu gefährlich. Immer wieder gibt es Berichte über Angriffe auf erkennbar jüdische Menschen.

Die Erfahrungen der Berliner Studentin sind weder Einzelfall noch Ausnahme. Antisemitismus prägt den Alltag vieler Jüdinnen und Juden, auch wenn die Mehrheitsgesellschaft davon kaum Notiz nimmt. Der rechtsextremistische Terroranschlag im Herbst 2019 mit zwei Mordopfern, als ein hasserfüllter Attentäter an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, versuchte, ein Massaker an betenden Jüdinnen und Juden in der Synagoge in Halle/Saale zu verüben, hat daran nichts geändert. Die Sicherheitsvorkehrungen in jüdischen Einrichtungen wie Gemeindezentren und Kindergärten wurden danach nicht nur in Halle, sondern bundesweit verstärkt, beispielsweise auch an der Synagoge in Dresden.

Betroffene müssen sich seither noch stärker zwischen der Sichtbarkeit ihrer jüdischen Identität und der eigenen Sicherheit entscheiden. Die Kippa tragen viele Gläubige nur in der Synagoge, auf deutschen Straßen ist es zu gefährlich. Immer wieder gibt es Berichte über Angriffe auf erkennbar jüdische Menschen. Allen jüdischen Kulturwochen und Gedenktagen zum Trotz ist Antisemitismus in der gesellschaftlichen Praxis nicht nur alltäglich, sondern auch so schmerzhaft spürbar, dass Betroffene gezwungen sind, sich in ihrer Lebensführung massiv einzuschränken.

4) „Eigentlich gehört ihr nicht hierher“

Nora Goldenbogen hat der Antisemitismus ein Leben lang beschäftigt. Wie sehr, das habe sie sich seinerzeit als junge Frau gar nicht vorstellen können, sagt sie. Goldenbogen ist Lehrerin, Historikerin und Autorin. Viele Jahre hat sie die Jüdische Gemeinde in Dresden geleitet. Mittlerweile ist sie im Landesverband für die drei sächsischen Gemeinden in Dresden, Leipzig und Chemnitz zuständig. Mit dem Verein Hatikva hat sie sich für politische Bildung und Aufklärung engagiert. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, die Synagoge in Dresden zu einem Ort der Begegnung zu machen, mit Podiumsdiskussionen und einer offenen Gesprächskultur. Kürzlich hat Nora Goldenbogen ein berührendes Buch über die Geschichte ihrer Eltern veröffentlicht, in dem sie von der jüdischen Mutter und dem kommunistischen Vater und Widerstandskämpfer erzählt, die nur knapp der nationalsozialistischen Vernichtung entkamen und nach dem Ende des NS-Terrors nach Dresden zurückkehrten, um sich dort ein neues Leben aufzubauen. Für ihr kritisches Engagement wurde die Autorin mit der Ehrenmedaille der Stadt Dresden ausgezeichnet.

Antisemitismus begegnet Nora Goldenbogen immer wieder, in ganz unterschiedlichen Formen. „Bis heute werde ich für die Politik von Israel verantwortlich gemacht, auch wenn ich in Dresden geboren bin“, erzählt sie. Als deutsche Jüdin bekommt sie des Öfteren zu hören: „Was macht denn Ihre Regierung da?“ Gemeint ist dann wohlgemerkt nicht die deutsche, sondern die israelische Regierung. Eine gängige Zuschreibung sei, ihr aufgrund ihrer jüdischen Identität die Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft abzusprechen, nach dem Motto: „Eigentlich gehört ihr nicht hierher.“ Nicht selten würden auch Relativierungen des Nationalsozialismus wie diese geäußert: „Die (Anm. der Redaktion: Israel) sind ja auch nicht besser als die Nazis.“ In der Öffentlichkeit entstand zuletzt wieder der Eindruck, dass Antisemitismus vor allem ein Problem zugewanderter Muslime sei, eine Art Import also.

„Es ist eine historische Tatsache, dass Antisemitismus in Krisenzeiten immer eine Möglichkeit war, Schuld zuzuweisen, Schuldige zu suchen oder sich zum Opfer zu stilisieren.“

Nora Goldenbogen

Nora Goldenbogen erlebt das in Dresden und Sachsen ganz anders: Wenn etwa deutsche Besucher in die Synagoge kommen und fragen, ob es denn für den Bau der Synagoge nicht genug jüdisches Geld gegeben habe. Juden und Geld. Juden als Strippenzieher. Solche Stereotype verfolgen sie seit Jahrzehnten. In den vergangenen Jahren ist es nach ihrer Überzeugung schlimmer geworden.

„Antisemitische Klischees gab es damals auch in den Köpfen der DDR-Bürger“, erinnert sie sich. Diese Klischees würden in den Familien weitergegeben. Im Osten ebenso wie im Westen. Sie hat gelernt, damit zu leben. Dennoch beunruhigt es sie, wie viele in der Pandemie bereit waren, sich mit einem gelben Ungeimpft-Stern mit NS-Opfern gleichzusetzen: „Das ist erschreckend.“ Krisen seien immer mit starker Verunsicherung verbunden. „Es ist eine historische Tatsache, dass Antisemitismus in Krisenzeiten immer eine Möglichkeit war, Schuld zuzuweisen, Schuldige zu suchen oder sich zum Opfer zu stilisieren“, sagt Goldenbogen. Und die Krisen nehmen anscheinend kein Ende: Corona, Klima, Krieg.

„Du Jude“ als Schimpfwort

Aus vielen Gesprächen in den sächsischen Gemeinden weiß sie, dass Judenfeindschaft längst nicht nur ein Problem von Ewiggestrigen aus der älteren Generation ist. „Wir haben in den vergangenen Jahren sehr oft darüber gesprochen, dass Antisemitismus in den Schulen normal geworden ist“, berichtet Goldenbogen. Auf Schulhöfen ist die Phrase „Du Jude“ vielerorts eine gängige Schmähung geworden. Viele Lehrer seien nicht in der Lage, mit ihren Schülern darüber zu reden, geschweige denn das Klima in Klassen und Schulen zu verändern, kritisiert Goldenbogen. Seit Langem gibt es Pläne der Kultusministerkonferenz, Antisemitismus stärker als bisher in den Lehrplänen zu verankern. Doch umgesetzt wurden diese bislang nicht.

Vorurteile und Anfeindungen im Alltag kennen auch ihre sächsischen Gemeindemitglieder, berichtet Nora Goldenbogen: „Ein großer Teil lebt sein Judentum ziemlich zurückgezogen.“ Sie weiß aus Gesprächen, dass private Konflikte zwischen Nachbarn mitunter eskalieren, wenn jemand plötzlich äußert: typisch Jude. Dann werden in einem bis dahin alltäglichen Streit um Banalitäten auf einmal antisemitische Klischees verwendet. „Das ist ziemlich schwer auszuhalten“, sagt sie.

5) Spucken, drohen, schlagen

Bianca Loy arbeitet als Referentin für die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) in Berlin, die mit ihrem Monitoring maßgeblich dazu beitragen, ein genaues Bild vom Ausmaß antisemitischer Anfeindungen und Übergriffe zu gewinnen. Sie weist darauf hin, dass es im vergangenen Jahr durchschnittlich fast sieben antisemitische Vorfälle pro Tag gab. Darunter auch mit neun Fällen einen neuen Höchststand bei extremer antisemitischer Gewalt: „Das ist eine neue qualitative Dimension antisemitischer Vorfälle.“ Wobei von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, weil viele Betroffene antisemitische Erlebnisse erfahrungsgemäß selten melden oder gar anzeigen. Loy betont den alltagsprägenden Charakter der Übergriffe. Sie ereigneten sich „beim Einkaufen oder im eigenen Wohnumfeld“. Das macht es für Betroffene so gefährlich und traumatisierend. Denn man kann Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt nicht aus dem Weg gehen, wenn sie sich in der Nachbarschaft, der Schule oder im Supermarkt um die Ecke ereignen.

Neuer Höchststand bei extremer antisemitischer Gewalt

Loy berichtet von einem jüdischen Mann, der mit einem Freund ein Café in Hamburg besucht hat und eine Kippa trug, woraufhin er von der Bedienung zu hören bekam: „Ja, dass er Geld hat, sieht man schon an der Mütze. Die haben immer genug Geld.“ In einem anderen Fall wurde ein erkennbar jüdisches Paar im Auto bis auf einen Parkplatz verfolgt und von einem anderen Fahrzeug ausgebremst. Dort schlugen dann drei Männer gegen das Auto, bespuckten die Fenster, beleidigten ihre Opfer antisemitisch und drohten ihnen Gewalt an. Das Spektrum von alltäglichem Antisemitismus reicht von Vorurteilen über das Absprechen der Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft (sog. „Othering“) und Drohungen bis zu offener Gewalt.

Nach den Angriffen der Hamas auf Israel haben in Deutschland deutlich mehr Betroffene Unterstützung bei OFEK gesucht. (Spiegel, Artikel vom 7. November 2023)

Immer wieder beklagen Betroffene, von den Sicherheitsbehörden nicht ernstgenommen zu werden. Insbesondere wird Antisemitismus im Rahmen einer Strafverfolgung nicht immer als Tatmotiv anerkannt. Bianca Loy bemerkt zwar durchaus Fortschritte. So sei es ein erster wichtiger Schritt, dass einzelne Beamtinnen und Beamte in den zuständigen Staatsschutzabteilungen der Polizei inzwischen im Umgang mit Antisemitismus geschult seien. Darüber hinaus brauche es aber „eine Sensibilisierung in der Breite der Polizeibehörden“. RIAS sehe weiterhin großen Bedarf, „die Betroffenenperspektive ernstzunehmen und einzubeziehen; das gilt im Besonderen für die Strafverfolgungsbehörden.

Dafür ist zentral, dass ein Verständnis für Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen vorhanden ist und den Betroffenen Sensibilität entgegengebracht wird.“ So müsse auf Seiten der Staatsanwaltschaften die Würdigung einer antisemitischen Motivlage in Strafverfahren zu einem zentralen Thema werden. Antisemitismus wird oft nur dann eindeutig erkannt und geahndet, wenn es bei einer Tat einen direkten Bezug zu NS-Symbolen oder Parolen gibt. Die Erfahrungen aus der Praxis sprechen dafür, den Umgang mit modernem Antisemitismus sehr viel stärker und systematischer in Aus- und Fortbildungen zu verankern. Viele Institutionen stehen da erst am Anfang, wie Fachleute aus der Praxis politischer Bildungsarbeit übereinstimmend berichten.

6) Antisemitismus in der politischen Kultur

Politisch leistet die AfD dem Antisemitismus systematisch Vorschub. Nicht nur, indem deren Personal mit antisemitischen Codes über „globalistische Eliten“ raunt. Der Begriff „Globalisten“ gilt als ein Synonym für Juden, die in Verschwörungserzählungen als vermeintlich wurzellose, über die Welt verteilte Zerstörer gewachsener Völker und Kulturen angesehen werden. Darüber hinaus greift die AfD offen die deutsche Erinnerungskultur an. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat das Holocaust-Mahnmal in Berlin ein „Denkmal der Schande“ genannt und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert. AfD-Politiker verhöhnen das rituelle Gedenken an die Opfer der Shoah als „Schuldkult“. Auschwitz soll als zentraler Fixpunkt deutscher Erinnerungskultur beseitigt werden, um wieder ungestört von deutscher Schuld völkische Ideologie propagieren zu können.

Jens-Christian Wagner, Stiftungsdirektor der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, warnt vor einem „erinnerungspolitischen Klimawandel“ im Land. Der politische Geschichtsrevisionismus bleibt derweil nicht folgenlos. Seit einiger Zeit registrieren NS-Gedenkstätten eine Zunahme rechtsextremer Vorfälle. Gedenkorte für Nazi-Opfer werden mit Propaganda-Parolen und Hakenkreuzen geschändet.

Hubert Aiwanger. Foto: Lennart Preiss/dpa

Der Fall Aiwanger

Auftrieb erhalten rechte Täter auch durch öffentliche Debatten wie im Fall des Freie-Wähler-Politikers Hubert Aiwanger, bei dem zu dessen Schulzeiten eine antisemitische Hetzschrift gefunden worden war. Bianca Loy von RIAS kritisiert, dass in der Debatte um den bayerischen Politiker eine „Abwehr der Erinnerung an die Shoah“ erfolgt sei und „jegliche Verantwortung zurückgewiesen wurde“. Im Gegenteil stilisierte sich der Chef der Freien Wähler in Bayern in Bierzelten lautstark als Opfer einer medialen und politischen „Schmutzkampagne“. Der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, Felix Klein, sagt: „Aus meiner Sicht hat diese Angelegenheit dem Kampf gegen Antisemitismus in diesem Land geschadet.“ Er appelliert, nicht zuzulassen, dass der Kampf gegen Antisemitismus lediglich als Teil des politischen Geschäfts wahrgenommen werde. Die politische Kultur entscheidet maßgeblich darüber, wie wirkmächtig Judenfeindschaft in der Gesellschaft werden kann. Ob diese Menschenverachtung stillschweigend geduldet oder im Gegenteil konsequent tabuisiert und ausgegrenzt wird.

Judenwitze im Abendprogramm

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, Antisemitismus nur als Problem von Jüdinnen und Juden misszuverstehen. Er ist aber vielmehr Ausdruck eines Demokratieproblems, das alle angeht, weil er die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens zerstört. Darum sind Bianca Loy zufolge auch alle in der Gesellschaft gefragt, „jede Form von Antisemitismus zu ächten“. Damit tut sich die deutsche Gesellschaft allerdings regelmäßig schwer. Das war bei antisemitischer Kunst auf der Kunstschau Documenta so und auch, nachdem die Kabarettistin Lisa Eckhart im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Judenwitze erzählt hat.

Zuletzt fiel Fernsehphilosoph Richard David Precht in einem Podcast mit dem Talkmaster Markus Lanz mit antisemitischen Stereotypen über orthodoxe Juden auf, denen die jüdische Religion angeblich zu arbeiten verbiete, mit Ausnahme von „ein paar Sachen wie Diamanthandel“ und „Finanzgeschäfte“. Nach heftiger öffentlicher Kritik ruderten Precht und das ZDF zurück. Precht räumte später seine falsche Aussage ein. Bezeichnenderweise entschuldigte er sich aber lediglich bei jenen, deren „religiöse Gefühle“ er verletzt habe oder „die das an antisemitische Klischees erinnert hat“. Das ZDF sprach auch nur davon, dass Prechts Darstellung „missverständlich interpretiert werden konnte“.

Wo ist die Solidarität, wenn es drauf ankommt?

Dagegen kritisiert Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter von Baden-Württemberg, in einem Faktencheck, in dem Podcast seien „reihenweise Falschbehauptungen“ über das Judentum verbreitet worden. So würden gläubige Juden keineswegs wie behauptet „den ganzen Tag beten“, sondern dreimal am Tag. Blume kritisierte auch die Aussage von Lanz über angebliche „Mächte und Kräfte“, die ein großes Interesse daran haben, einen streng gläubigen Menschen „emotional einzukesseln“ und „fast als Geisel zu nehmen“. Blume erkennt in diesen unbedachten Äußerungen „antisemitische Verschwörungsmythen“. In den deutschen Debatten zum Thema ist derartige, auf Sachkenntnis beruhende Kritik selten.

Ebenso die Erkenntnis, dass sich auch ansonsten aufgeklärte Menschen antisemitisch äußern können. In vielen Medien ist oft nur vom Vorwurf des Antisemitismus die Rede, ohne diesen inhaltlich zu prüfen und zu werten. Die vielbeschworene Solidarität mit Jüdinnen und Juden – im Alltag lässt sie gerade dann zu wünschen übrig, wenn es drauf ankommt. Auch weil es in allen gesellschaftlichen Bereichen an Wissen über Antisemitismus fehlt.

„Das war eine zusätzliche Belastung“

Max Privorozki ist Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde in Halle an der Saale und hat den Terroranschlag auf die Synagoge im Oktober 2019 überlebt. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen mit Journalistinnen und Journalisten nach der Tat.

Der beeindruckende Appell von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) gegen jeden Antisemitismus und für Solidarität mit Israel ist eine seltene Ausnahme im deutschen Diskurs. Dessen Videobotschaft, die lagerübergreifend auf große Resonanz stieß, drückt nicht nur eine unmissverständliche Haltung aus, sondern erklärt auch, dass die mantrahaft beschworene Formel „Nie wieder“, die zur deutschen Staatsräson wurde, mehr sein muss als eine bloße Behauptung: nämlich die konkrete Verpflichtung, im Hier und Jetzt entsprechend zu handeln.

Der Minister blendet dabei nichts aus. Weder das unermessliche Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung noch die Pflicht von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, auch den gesellschaftlichen Grundkonsens einzuhalten, wonach Antisemitismus unter keinen Umständen geduldet wird. Habeck hat damit an ein deutsches Selbstverständnis erinnert, das an Gedenktagen regelmäßig beschworen wird, bevor das Land dann am nächsten Tag wieder zu einer weit weniger idealen Tagesordnung übergeht.

Am 27. Januar, dem sogenannten Holocaustgedenktag, oder in Reden anlässlich der Reichspogromnacht am 9. November heißt es immer wieder, dass jüdisches Leben selbstverständlich zu Deutschland gehöre. Aber die Realität sieht vielerorts anders aus. Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen müssen permanent vor Gewalt und Terror geschützt werden. Im Alltag wird Antisemitismus zu oft entweder nicht erkannt, ignoriert oder sogar geduldet. Das darf nicht so bleiben.

Hilf(e)los und gottverlassen

Erstellt am: Mittwoch, 31. Mai 2023 von Sabine

Hilf(e)los und gottverlassen

Hedwig T. sagt, ein Pfarrer habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verjährung nicht. Ein Text über eine monatelange Suche nach Antworten, über hilflose Institutionen und über Frau T., die hilfelos bleibt.

Illustration: Alexander Lehn

Eine Frau sagt, ein Pfarrer habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Der Pfarrer streitet alles ab. Juristisch ist die Tat verjährt, der Staat ermittelt nicht. Aber die Frau und der Vorwurf sind trotzdem da. Wer geht der Sache jetzt nach? Wer sorgt für Aufklärung? Wer prüft, ob es vielleicht andere Betroffene gibt?

Ein Text über eine monatelange Suche nach Antworten, über hilflose Institutionen und über eine Frau, die hilfelos bleibt.

Sie sieht noch alles vor sich: den Kindergarten, den Raum mit Tisch und Stuhl, die brennende Kerze auf dem Tisch. Den Pfarrer in seinem schwarzen Anzug. Die Mutter, die sie allein zum Pfarrer hineinschickt. Sie sieht sich selbst, sieben Jahre alt: ein kleines Mädchen voller Angst, das seine erste Beichte vor der Erstkommunion ablegen soll.

Was in dem Raum passiert, sieht sie nicht.

Ihre Erinnerung setzt erst am Abend wieder ein. Sie liegt im Bett mit ihrer kleinen Schwester und zeigt ihr die Verletzungen, diese großen roten Flecken. Sie erzählt ihr von den Schmerzen und vom Brennen im Intimbereich. Die Schwester sagt, das musst du der Mutter sagen! Als die Mutter zum Abendgebet zu ihr ans Bett kommt, fasst sie sich ein Herz. Sie bittet die Mutter: „Der Papa muss dem Pfarrer sagen, dass er so etwas nie wieder machen darf!“

Sie hört noch die Antwort der Mutter: „Über so etwas darfst du mit niemandem reden! Über so etwas musst du für immer schweigen!“

45 Jahre später sitzt das kleine Mädchen von damals vor einem Nürnberger Altstadtcafé in der Sonne und spricht. Hedwig T. ist 53 Jahre alt, sie hat alle Verbindungen abgebrochen zu dem kleinen Dorf im Norden des Bistums Münster, wo sie damals auf den Pfarrer traf. „Ausgelöscht“ hätten sie die Sätze ihrer Mutter. „Mein bisheriges Leben war von nun an vorbei. Es fühlte sich an, als hätte ich ein schlimmes Verbrechen begangen.“ Sie zog sich zurück. Die anderen Kinder im Dorf sagten über sie: Mit der kannst du nichts anfangen, die guckt nur aus dem Fenster, die ist so still.

Sie war still. Bis zu dem Tag, als sie nach 44 Jahren zufällig den Namen des Pfarrers in einem Zeitungs­artikel las und Wut in ihr aufstieg.

Das Bistum

Als Frau T. nicht länger schweigen will, geht sie zu einer Rechtsanwältin. Die Anwältin setzt am 23. Februar 2021 ein Schreiben ans Bistum Münster auf, in dem sie die Erinnerungen von Frau T. schildert. Sie erklärt, dass Frau T. ihr jahrzehntelanges Schweigen nun brechen und den Missbrauch öffentlich machen wolle.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, reagiert postwendend. Er hat vor allem Fragen: Wird Frau T. die Staatsanwaltschaft einschalten? Gibt es Zeugen der Tat? Was ist mit Mutter und Schwester, könnten sie Auskunft geben?

Die Interventionsstelle hat in den vergangenen drei Jahren Hunderte von Missbrauchsvorwürfen bearbeitet. Fast schon routiniert befolgen die Mitarbeiter die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger“, eine Arbeitsanweisung, die der Bischof 2019 für derartige Fälle erlassen hat. Sie befolgen Ziffer 33 der „Ordnung“: Am 18. März leitet das Bistum die Anzeige von Frau T. an die Staatsanwaltschaft Münster weiter. Die Staatsanwaltschaft Münster leitet die Anzeige am 13. April wiederum weiter an die Staatsanwaltschaft Oldenburg, in deren Zuständigkeits­bereich das kleine Dorf im Norden des Bistums fällt.

Das Bistum befolgt Ziffer 36: Ebenfalls am 13. April setzt der Bischof von Münster per Dekret Herrn B., einen pensionierten Kriminalhauptkommissar, als Voruntersuchungsführer ein. B. soll prüfen, ob der Pfarrer im Fall T. möglicherweise gegen das Kirchenrecht verstoßen hat, indem er „mit Gewalt oder durch Drohungen oder Missbrauch seiner Autorität (…) jemand gezwungen hat, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu ertragen“.

Aber vorerst gibt es die Voruntersuchung nur auf dem Papier: „Während staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen hält sich ein Voruntersuchungsführer stets zurück“, teilt der Interventionsbeauftragte Frau T. mit.

Hilf(e)los und gottverlassen

Eine Frau sagt, ein Pfarrer habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Der Pfarrer streitet alles ab. Juristisch ist die Tat verjährt, der Staat ermittelt nicht. Aber die Frau und der Vorwurf sind trotzdem da. Wer geht der Sache jetzt nach? Wer sorgt für Aufklärung? Wer prüft, ob es vielleicht andere Betroffene gibt?

Die Staatsanwaltschaft

Für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft zuständig, so sieht es nicht nur das Bistum, so regelt es die Strafprozessordnung. Allerdings sind der Staatsanwaltschaft enge Grenzen gesetzt: Sie darf nur dann aufklären und verfolgen, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt. Ohne diesen Anfangsverdacht darf sie keine Zeugen hören, keine Beschuldigten vernehmen, keine Durchsuchungen anordnen.

Wörtlich heißt es in der Strafprozessordnung: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei „verfolgbaren Straftaten“ einzuschreiten, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“.

Nicht „verfolgbar“ ist eine Straftat zum Beispiel, wenn sie verjährt ist. Juristen sprechen in solch einem Fall von einem „Strafverfolgungshindernis“. Wenn bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wie die von Frau T. eingeht, prüft sie deshalb zunächst, ob eine Ver­jährungsfrist für die angezeigte Tat gilt.

Illustration Alexander Lehn

Im Fall von Frau T. ist das nicht so einfach. Weil Frau T. sich nicht erinnert, was genau 1977 in dem Kindergarten geschah, kann die Staatsanwaltschaft keinen konkreten Tatvorwurf benennen, den sie verfolgen könnte. Für die Berechnung einer möglichen Verjährung nimmt der zuständige Staatsanwalt deshalb „die schwerste denkbare Sexualstraftat nach damaligem Recht“ zum Maßstab, wie er der Anwältin von Frau T. später mitteilt: Vergewaltigung. Seine Berechnung ergibt, dass diese Tat im Jahr 2007 verjährt gewesen wäre.

Am 10. Mai 2021, zweieinhalb Monate nach der Anzeige von Frau T., verschickt der Staatsanwalt einen Ein­stellungsbescheid. „Von der Aufnahme von Ermittlungen habe ich abgesehen, da Verjährung eingetreten ist“, schreibt er.

Weil die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf, spricht sie nicht mit dem Beschuldigten und nicht mit Frau T., sie hört keine Zeugen und sichtet keine Akten. Sie prüft nicht, ob der Vorwurf von Frau T. zutrifft oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft kann Frau T. keine Aufklärung geben. Aber sie gibt ihr etwas, das viele Missbrauchsopfer kennen: das Gefühl, dass man ihr nicht glaubt. Im Einstellungsbescheid spricht der Staatsanwalt nicht von einer Tat, sondern von einem „vermuteten Vorfall“.

Das Bistum, noch einmal

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, muss sich der Voruntersuchungsführer des Bistums nicht länger zurückhalten.

Wie ein Voruntersuchungsführer ermittelt, das bestimmt er selbst. Der Interventionsbeauftragte des Bistums sagt: „Wir lassen diese Voruntersuchungsführer laufen.“

Im Fall T. läuft der Voruntersuchungsführer so: Er spricht nicht mit Frau T., die den Missbrauchsvorwurf erhoben hat. Er spricht nicht mit dem Pfarrer, gegen den sich der Missbrauchsvorwurf richtet. Er ermittelt nicht in dem kleinen Dorf, wo sich der Missbrauch zugetragen haben soll. Der Voruntersuchungsführer sichtet die Schriftwechsel mit den Ausführungen von Frau T. und Dokumente wie die Personalakte des beschuldigten Pfarrers. In einem Aktenvermerk hält B. fest: „Hinweise auf Beschwerden oder den Verdacht übergriffigen Verhaltens oder gar sexuellen Missbrauchs sind der Personalakte nicht zu entnehmen.“

Als Frau T. den Schlussbericht liest, hat sie nicht mehr nur das Gefühl, dass man ihr nicht glaubt. Sie weiß es jetzt.

Am 18. Juni 2021 liefert der Voruntersuchungsführer seinen dreieinhalbseitigen Schlussbericht ab, so wie es Ziffer 37 der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ vorschreibt. „Die Äußerungen von Frau T. deuten stark auf eine Fiktion hin“, berichtet er. Er schreibt von „bloßen Vermutungen“ und „fiktive(n) Vorstellungen, die sie für Erinnerung hält“, er nennt die Schilderung von Frau T. „nicht glaubwürdig“.

Auf der Internetseite des Bistums zum Thema sexueller Missbrauch steht: „Für das Bistum Münster gilt, dass es den Betroffenen grundsätzlich glaubt!“ Doch so einfach ist das mit dem Glauben in der Kirche nicht. Als Frau T. den Schlussbericht liest, hat sie nicht mehr nur das Gefühl, dass man ihr nicht glaubt. Sie weiß es jetzt.

Die Opferanwältin

Antje Steiner, Rechtsanwältin in der Nürnberger Kanzlei Zäh Rechtsanwälte, wundert sich. Nicht darüber, dass ihre Mandantin Frau T. eine Erinnerungslücke hat und nicht mehr beschreiben kann, was sich damals im Zimmer mit dem Pfarrer zugetragen hat; das kommt häufig vor bei traumatisierten Menschen. Nein, sie wundert sich über die Schlussfolgerungen des Vor­unter­suchungsführers nach Aktenlage. „Welchen Grund sollte diese Frau haben, mehr als 40 Jahre später sich so etwas auszudenken und diesen Pfarrer anzuzeigen?“, fragt sie.

Bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs ist die Beweisführung häufig schwierig, weil es keine Tatzeugen gibt. Frau T. nennt in ihrer Schilderung zwar zwei mögliche Zeugen, ihre Mutter und ihre kleine Schwester. Aber die Mutter lebt nicht mehr, und die Schwester gibt an, keine Erinnerung mehr an das abendliche Gespräch zu haben. Das hat Frau T. dem Bistum so mitgeteilt.

610

Missbrauchsbetroffene und 196 beschuldigte Kleriker wurden bei einer Studie im Bistum ermittelt.

Aber, sagt Antje Steiner, die Rechtsanwältin: Die Schilderungen von Frau T. beschränken sich ja nicht nur auf Vermutungen. Frau T. nennt einen konkreten Ort, ein Datum, einen Namen. Sie liefert Details: die erste Beichte vor der Erstkommunion, den Kindergarten, die Beschreibung des Raums. „Man hätte doch wenigstens die objektiv überprüfbaren Tatsachenschilderungen ermitteln müssen, bevor man von Fiktion spricht“, sagt sie.

Der Voruntersuchungsführer hat im zuständigen Offizialat nachgefragt, wie denn 1977 in dem kleinen Dorf die Vorbereitung auf die Erstkommunion ausgesehen habe. Die Antwort fiel kurz aus: „Leider mussten wir feststellen, dass vor 1978 keine Listen der Erstkommunionsjahrgänge geführt wurden. Die erste überlieferte Liste ist die von der Erstkommunion am 21. Mai 1978 (…).“ In seinem Bericht hält der Voruntersuchungs­führer fest: „Warum die erste Beichte in einem Kinder­garten abgenommen wurde, kann heute nicht mehr geklärt werden und ist auch ohne Belang.“

„Ich habe keine Worte dafür“, wundert sich Anwältin Steiner.

Die Wissenschaft

Ein fünfköpfiges Team der Universität Münster, größten­teils Historiker, hat im Oktober 2019 begonnen, sexuellen Missbrauch im Bistum seit 1945 zu erforschen. In Auftrag gegeben und finanziert hat die Studie das Bistum – wie andere Bistümer auch sah sich Münster nach zahlreichen Missbrauchsvorwürfen und anhaltender Kritik in der Pflicht, die Dimension der Taten und mögliches Fehlverhalten von Kirchenverantwortlichen extern aufarbeiten zu lassen. Frau T. wendet sich 2021 deshalb auch an die Universität und schildert ihre Erinnerung. Der Leiter der Forschungsgruppe antwortet per E-Mail: „Wir werden die Informationen in unser Forschungsprojekt einfließen lassen“.

Als die Forscher im Juni 2022 ihre Studie veröffentlichen, haben sie 610 Missbrauchsbetroffene und 196 beschuldigte Kleriker ermittelt. „Die Diskrepanz zwischen dem so gewonnenen Hellfeld und dem Dunkelfeld der Taten, die unentdeckt bleiben, ist jedoch groß“, schreiben die Wissenschaftler. Die Zahl der „tatsächlichen Taten“ schätzen sie „auf acht- bis zehnmal höher als die, die hier nachgewiesen sind“. Im Mittelpunkt ihrer Studie stehen zwölf ausführliche Fallstudien.

Der Fall T. wurde nicht zur Fallstudie, Frau T. bleibt im Dunkelfeld.

Der Beschuldigte

Der Pfarrer ist ein alter Mann von mittlerweile 94 Jahren. Gleich im Februar 2021 sucht ihn der Weihbischof auf, um ihn über den Vorwurf zu informieren, der das Bistum erreicht hat; so schreibt es Ziffer 26 der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ vor. Der Weihbischof trägt dem Pfarrer auf, keine öffentlichen Gottes­dienste mehr zu feiern. Der Pfarrer zeigt sich einverstanden, er sei altersbedingt ohnehin nicht mehr dazu in der Lage. Den Vorwurf selbst weise er aber „deutlich“ zurück, so hält es der Weihbischof in seinem kurzen Bericht fest.

Nach dem Gespräch mit dem Weihbischof sucht sich der Pfarrer einen Anwalt. Ein bekannter Strafverteidiger aus der Region übernimmt den Fall, er setzt ein Schreiben an die Anwältin von Frau T. auf. Darin finden sich Formulierungen wie „ungeheuerliche Behauptung“ und „unzutreffende Anschuldigungen“. Der Anwalt des Pfarrers schreibt, dass seinem Mandanten durch die „falschen Anschuldigungen“ „erhebliche Nachteile“ entstanden seien, etwa die Auflage, keine öffentlichen Gottesdienste mehr zu feiern. Sein Mandant sei durch „derart unrichtige Behauptungen psychisch sehr belastet“ worden.

Er deutet an, dass Frau T. an einer „krankhaften Störung“ leide.

Illustration: Alexander Lehn

Sein Schreiben schließt der Anwalt mit einer Ankündigung: Sollte Frau T. weiter an ihrer Behauptung festhalten, werde sich „die Einleitung zivil- und auch strafrechtlicher Schritte nicht vermeiden lassen“.

Wieder hört Frau T., dass ihre Aussagen unwahr seien. Und wie 44 Jahre zuvor von ihrer Mutter hört sie, dass sie schweigen soll.

Die Gemeinde

Frau T. will aber nicht mehr schweigen. Sie will sich auch nicht „einschüchtern“ lassen, so empfindet sie die Hinweise auf mögliche rechtliche Konsequenzen.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, wenn das Bistum von „Fiktion“ ausgeht, wenn die Universität keine weiteren Anhaltspunkte findet, dann bleibt ihr nur die Möglichkeit, selbst Belege und Zeugen zu suchen.

Sie schreibt einen „Brief an die Gemeinde“. In dem Brief schildert sie ihre Erinnerungen, sie nennt Ort und Zeit. Der Brief schließt: „Sollte es unter Ihnen Menschen geben, denen es ähnlich wie mir ergangen ist, bitte ich Sie, sich beim Interventionsbeauftragten des Bistums Münster, mit dem ich weiterhin in Kontakt stehe, zu melden.“ Sie hat gehört, dass es Fälle gab, in denen vergleichbare Briefe in der Kirche verlesen worden sind. Ihre Anwältin leitet den Brief an das Bistum weiter.

Der Inventionsbeauftragte antwortet. „Den Brief würden wir seitens des Bistums oder der Gemeinde in dieser Form nicht veröffentlichen“, schreibt er. „Es wäre sehr schnell klar, um welchen Priester es sich handelt. (…) Eine Verleumdungsklage gegen Ihre Mandantin, aber auch das Bistum wäre nicht auszuschließen.“

Die Medien

Frau T. nimmt Kontakt zur Lokalzeitung auf. Wenn die über den Fall berichtete, würden sich dann vielleicht weitere Opfer des Pfarrers melden? Oder Mitwisser? Wenigstens Zeitzeugen, die Erinnerungen an Frau T., den Pfarrer und die Erstkommunion 1977 haben?

Vor wenigen Wochen erst hatte die Zeitung nach einem anderen Missbrauchsvorwurf Schlagzeilen gemacht. Den Leiter der Lokalredaktion hatte ein Schreiben erreicht, in dem ein anonymer Absender Vorwürfe gegen einen längst verstorbenen Pfarrer erhob. Der Redakteur fragte beim Bistum nach, ob dort weitere Vorwürfe bekannt seien. Das Bistum bejahte dies. Es liege ein Vorwurf gegen den Pfarrer vor – von einem anderen Betroffenen, der von einer anderen Tat zu einer anderen Zeit berichtete.

 

„Bei einer fehlenden Tatsachengrundlage überwiegt das Schutzgut Persönlichkeitsrecht.“

Ursula Meschede, Justiziarin des DJV in Hannover

Eine journalistische Grundregel besagt, dass eine Information veröffentlicht werden kann, wenn zwei voneinander unabhängige Quellen sie bestätigen. Diese zwei Quellen hatte der Redakteur jetzt im Fall des verstorbenen Pfarrers. Er veröffentlichte den Vorwurf, er nannte den Namen des beschuldigten Pfarrers. Nach der Veröffentlichung meldeten sich weitere Betroffene, die Missbrauch durch den Pfarrer in den 50er- und 60er-Jahren erlebt hatten. Einige hatten wie Frau T. jahrzehntelang geschwiegen und sprachen zum ersten Mal über die Taten.

Journalisten sprechen gern von einem Stein, den sie mit so einer Veröffentlichung ins Wasser werfen. Manchmal zieht so ein Steinwurf Kreise. Auf solche Kreise hofft auch Frau T.

Ihr Fall ist aber anders. Dem Redakteur liegt allein die Aussage von Frau T. vor, der Beschuldigte streitet die Tat ab. Der Journalist macht seinen Job, er recherchiert: Er spricht mit dem Bistum in Münster, mit dem Offizialat in Vechta, mit der Staatsanwaltschaft, mit den Histo­rikern der Universität in Münster, mit der Betroffenen-Initiative im Bistum. Niemand kann ihm weitere Belege geben. Am Ende hat er noch immer nur eine einzige Quelle: die Aussage von Frau T. „Das ist mir zu dünn“, sagt er. Er entscheidet sich gegen eine Veröffent­lichung, er wirft keinen Stein ins Wasser. Zu groß erscheint ihm die Gefahr, dass ihn die Wellen selbst treffen.

Aus Sicht des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Landesverband Niedersachsen, hat der Lokalredakteur presserechtlich richtig entschieden. Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung gelten strenge Regeln, eine davon lautet, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich ist. „Bei einer fehlenden Tatsachengrundlage überwiegt das Schutzgut Persönlichkeitsrecht“, sagt Ursula Meschede, Justiziarin des DJV in Hannover.

Das Persönlichkeitsrecht des beschuldigten Pfarrers ist auch der Grund dafür, warum in diesem Text weder der Name des Pfarrers noch der Ort oder der Titel der Zeitung genannt werden.

 

Frau T.

Bei unserem zweiten Treffen in Nürnberg im Sommer 2022 ist Frau T. wütend. Sie hat wieder einen längeren Klinikaufenthalt hinter sich; immer wieder verbringt sie Zeit damit, ihre Traumatisierung therapeutisch be­handeln zu lassen. Ihren erlernten Beruf als Kranken­schwester kann sie nicht mehr ausüben. Wie bei allen Treffen ist ihr Ehemann dabei; ohne ihn würde sie das alles nicht schaffen, sagt sie.

Sie hat mittlerweile den Schlussbericht des Voruntersuchungsführers gelesen mit dem Wort „Fiktion“. „Sprachlos“ mache sie das, sagt sie, „mir stockt der Atem“. Sie hat den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft gesehen und den Begriff „vermuteter Vorfall“. Sie weiß, dass die Gemeinde ihren Brief nicht lesen und die Zeitung keinen Artikel veröffentlichen wird. Der Weg in die Öffentlichkeit ist ihr verstellt – es sei denn, sie würde das rechtliche Risiko einer Verleumdungsklage auf sich nehmen. Schon jetzt tragen sie und ihr Mann eine vierstellige Summe an Anwaltskosten, sagt sie.

Herr T., ihr Ehemann, berichtet, er habe sich neulich den Podcast des Bistums Münster angehört, „Kannste glauben“ lautet der Titel. Peter Frings war dort zu Gast, der Interventionsbeauftragte, es ging um das Thema Missbrauch. Frings sagt in dem Podcast, dass er den Opfern glaube. Herr T. sagt, seiner Frau glaube das Bistum aber nicht.

Das Bistum, zum dritten Mal

Münster im Sommer 2022. Hinter dem Dom, gleich neben dem Kreuzgang, ist im Haus des Kirchlichen Arbeitsgerichts die Interventionsstelle untergebracht. Im Besprechungsraum sitzt unter einem großen Wandkreuz Peter Frings, laut Internetseite weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragter des Bistums. Frings, 64 Jahre alt, Jurist und Katholik, stammt vom Niederrhein und sagt Sätze wie: „Ich bin nicht angestellt, um eine Imagekampagne der Kirche zu starten.“ Seit drei Jahren leitet er nun die Interventionsstelle – eine Stelle, die es vorher nicht gab im Bistum. Im Podcast „Kannste glauben“ sagt er: „Mir kann noch nicht mal der Bischof was sagen.“

Was glaubt der Interventionsbeauftragte, wenn sich jemand wie Hedwig T. an ihn wendet? „Warum sollte jemand auf die Kirche zugehen und so etwas Schlimmes aus seinem Leben erzählen?“, fragt Frings zurück. „Ich gehe davon aus, dass so jemand einen Grund dafür hat.“

Früher, sagt Frings, habe sich die Kirche schützend vor die Täter gestellt. Heute sagt Frings: „Ich bin nicht dafür da, Schaden von den Beschuldigten abzuhalten.“ Er verweist darauf, dass er Frau T. Akteneinsicht ermöglicht habe – ein datenschutzrechtlich immer noch kompliziertes Thema; im Mai 2023 plant er ein Rechts­forum zu dem Thema in Münster. Er verweist auf die Möglich­keit für Missbrauchsbetroffene, „materielle Leistungen in Anerkennung des Leids“ zu beantragen. Er verweist darauf, dass das Bistum die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernehme; auch einen Teil der Anwaltskosten von Frau T. trägt das Bistum.

Aber Frings sagt auch, dass ihn Fälle wie der von Frau T. „ratlos“ machen. „Was können wir tun, ohne den Beschuldigten öffentlich vorzuverurteilen? Wir können nicht in die Gemeinde gehen und dort fragen: Wer weiß was? Dann riskieren wir eine Verleumdungsklage!“ Deshalb rate er den Betroffenen, sich unbedingt einen Anwalt zu nehmen, „um so etwas wie Waffen­gleichheit zu schaffen“. Von guten Opferanwälten erwarte er dann aber auch, dass sie ihren Mandanten sagen, was in so einem Verfahren auf sie zukomme und wann ihre rechtlichen Möglichkeiten erschöpft seien.

Aber bei allen Zweifeln und fehlenden Belegen, bei allen Vorgaben zu Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz – muss nicht irgendjemand aufklären, was damals geschehen ist? Muss nicht irgendwer Frau T. helfen, Antworten auf ihre Fragen zu finden?

Frings kennt die Kritik an der Voruntersuchung im Auftrag des Bistums. Die Zweifel an der Ernsthaftigkeit kirchlicher Ermittlungen generell. Den immer wieder erhobenen Vorwurf der Parteilichkeit. Den vorwurfsvollen Satz „Ihr macht das ja alles selbst!“ Ja, sagt er, das sei richtig, „wir machen das alles selbst! Aber außer uns macht keiner was!“

Auch das ist richtig.

Die Betroffenen-Initiative

Dr. Hans Jürgen Hilling, 56 Jahre alt, Wirtschaftsanwalt und Partner einer renommierten Hamburger Anwaltssozietät, erlebte als Jugendlicher selbst sexualisierte Gewalt durch einen Pfarrer im Bistum Münster. Nach 35 Jahren Schweigen machte er den Übergriff 2019 öffentlich. Seither sieht er seine Rolle darin, dem Bistum mit seiner juristischen Erfahrung „als ziemlich starke Persönlichkeit“ gegenüberzutreten, wie er einmal in einem Interview sagte. Er engagiert sich in der Betroffenen-Initiative, er berät Opfer, führt immer wieder harte Auseinandersetzungen mit Bistum und Bischof. Aber er billigt der Bistumsleitung ausdrücklich auch Lern­willigkeit und Lernfähigkeit zu.

Hilling fragt mit Blick auf den Fall T.: Wenn nur die Kirche selbst ermittelt nach solch einem Missbrauchsvorwurf, müssten dann nicht wenigstens verbindliche Mindeststandards für die Voruntersuchung gelten? „Was muss so ein Vorunter­suchungsführer konkret machen, und wer legt die Mindeststandards fest? Das Bistum etwa selbst?“, fragt Hilling weiter. „Wer überprüft eigentlich das Vorgehen des Voruntersuchungsführers und dessen Ergebnisse? Wem ist er rechenschaftspflichtig? Nur dem Bischof?“

Hilling hat noch mehr Fragen: „Wer ist überhaupt kompetent für so eine Voruntersuchung? Ein ehemaliger Kommissar, der kriminalistisch oder strafprozessual denkt und nach einem Anfangsverdacht sucht? Oder eher jemand, der wie ein Investigativ­journalist denkt und arbeitet? Führt die Einsetzung von ehemaligen Polizisten nicht zu einer Verengung auf strafrechtlich relevante Sachverhalte? Die Unter­suchung der Uni Münster hat doch gerade gezeigt, dass das Missbrauchs- und Vertuschungsgeschehen mit juristisch oder kriminalistisch verengten Fragestellungen weder erschöpfend erhellt noch verstanden werden kann!“

Wenn wie im Fall T. nach einer Voruntersuchung nur das Wort „Fiktion“ für die Betroffene bleibe, „dann ist das jedenfalls nicht befriedend“, sagt Hilling.

Der Politiker

An einem Vormittag im Frühsommer 2022 tritt Prof. Dr. Lars Castellucci, 48 Jahre alt, in der Malzfabrik in Berlin-Tempelhof ans Rednerpult. Castellucci, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Rhein-Neckar-Kreis, ist Gast einer Tagung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs; er soll die Eröffnungsrede halten. Er sagt: „Es reicht nicht. Es geht nicht einfach so weiter wie bisher. Oder es geht noch 100 Jahre so weiter wie bisher.“

Castellucci hat ein Zehn-Punkte-Papier mit nach Berlin gebracht. Punkt neun lautet: „Niemand sollte mit seinem Anliegen auf die Organisation verwiesen bleiben, in deren Rahmen die Taten geschehen sind. Die Aufarbeitung von Einzelfällen braucht einen verbindlichen Rahmen. Mindestens braucht es eine unabhängige Clearingstelle.“

„Ich glaube, dass wir so etwas wie ein Recht auf Aufarbeitung formulieren müssen.“

Lars Castellucci, SPD-Bundestagsabgeordneter

Wie könnte das aussehen? Wo könnte eine solche Stelle angesiedelt sein? Seine Gedanken seien noch nicht fertig gedacht, sagt Castellucci einige Wochen später am Telefon, es ist ein eiliges Gespräch zwischen zwei Terminen. „Aber ich glaube, dass wir so etwas wie ein Recht auf Aufarbeitung formulieren müssen.“

Ein verbindlicher Rahmen. Das Recht auf Akteneinsicht. Feste Fristen. Und, Punkt zehn seines Papiers: „Betroffene sind zu beteiligen, aber sie haben keine Verantwortung für das, was geschehen ist. Folglich sollten sie auch keine Verantwortung für die Aufarbeitung übertragen bekommen.“

Es sind Begegnungen mit Betroffenen, die ihn zu der Einsicht gebracht haben, „dass wir an dem Thema anders arbeiten müssen, als es bisher geschehen ist. Diese Ohnmacht, dieses Gegen-Wände-Rennen.“

Er freue sich, wenn Menschen seine Vorschläge weiter­denken. „Aber nicht mehr so arg lange“, sagt Castellucci am Telefon.

Die Wissenschaft, noch einmal

In der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sagt Prof. Dr. Klaus Große Kracht, 53 Jahre alt, Historiker mit Schwerpunkt Religionsgeschichte und Mitglied der Forschungsgruppe zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster: „Das Thema Missbrauch hat Ränder – ich will nicht sagen Ränder der Glaubwürdig­keit, sondern der Informationsdichte. Dem muss sich die Kirche stellen.“

Der Fall T. habe ihn nach der Anfrage 2021 lange gedanklich beschäftigt, sagt Große Kracht. Er fragte sich: Was kann man tun? Wie kann man in so einem Fall die Beweislast von den Schultern der Betroffenen nehmen?

„Wir haben in unserer Studie versucht zu vermeiden, Gerüchte in die Gemeinden zu tragen.“

Prof. Dr. Klaus Große Kracht

Wenn der Staat nicht ermittelt, könnten möglicherweise Anhörungen ein Mittel sein, überlegte er: „respektvolle Hearings an verschiedenen Orten in einem geschlossenen Rahmen, als Substitut für eine Gerichtsverhandlung“. Er denkt an Beispiele wie die Wahrheits­kommissionen nach dem Ende der Apartheid in Südafrika: Es ging dabei nicht um Bestrafung der Täter, es ging um Aufklärung, um Dokumentation, um Dialog, um Anerkennung von Leid. „Vielleicht ist das etwas, was auch den Betroffenen von sexuellem Missbrauch hilft“, sagt Große Kracht. „Und vielleicht ist das etwas, was jemand wie der beschuldigte Pfarrer über sich ergehen lassen muss.“ Die Kirche könnte den Rahmen schaffen und die Kosten tragen, die Betroffene könnte ihre Erinnerungen schildern, der Beschuldigte könnte Stellung nehmen und seine Erinnerung schildern, man könnte dokumentieren und „Anerkennung geben“.

Große Kracht sieht aber auch die Schwierigkeit solcher Anhörungen, solange jeder Missbrauchsvorwurf gesellschaftlich bereits einem Schuldspruch gleichkommt. Hilfreich wäre weniger „Skandalisierung“, so Große Kracht, vor allem in der Presse. „Wir haben in unserer Studie versucht zu vermeiden, Gerüchte in die Gemeinden zu tragen. Wir haben immer wieder gesehen, was es bedeutet, wenn sich ein Priester solchen Anschuldigungen ausgesetzt sah. Denn auch die Gläubigen in den betroffenen Pfarreien werden lernen müssen, dass sich nicht mehr alle Missbrauchsvorwürfe vollständig werden klären lassen.“

Die Gutachter

Dr. Ulrich Wastl hat keinen Zweifel. „Wir hätten in Deutschland bis zum heutigen Tag wohl kaum ein Missbrauchsgutachten, wenn es nicht die Presse gäbe“, sagt er. Der Rechtsanwalt sitzt in einem Besprechungsraum der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl in München, auf dem Tisch Konferenztechnik und Kaffee, an den Wänden Strafrecht, Zivilrecht, Kirchenrecht zwischen Buch­deckeln. Neben ihm sitzt sein Kollege Dr. Martin Pusch und sagt: „Es braucht Druck.“

„Unbeliebte Aufklärer“, so hat die „Süddeutsche Zeitung“ einen Text über die Kanzlei überschrieben. Westpfahl Spilker Wastl hat Missbrauchsgutachten verfasst, die Schlagzeilen machten: für die Bistümer München-Freising, Köln, Aachen. In Fachvorträgen und Fachartikeln diskutieren die Anwälte der Kanzlei kritisch Fragen des Äußerungsrechts und des Persönlichkeitsrechts, weil beides immer wieder angebracht wird, um Verdachtsberichterstattung und ganze Gutachten zu verhindern. Oder zu Datenschutz und Archivrecht, weil es genutzt wird, um Akteneinsicht zu erschweren. Und immer wieder zum Problem der Glaubhaftigkeit von Opferzeugen. Die Anwälte sprechen von einer „tatsächlichen Unterlegenheit“ der Opfer im Bemühen um Aufarbeitung.

Das Schweigen der Gemeinden

Missbrauch im Bistum Münster

„Den Opfern wird immer erklärt, was nicht geht“, sagt Ulrich Wastl. Viel wichtiger ist aber doch die Frage: Was geht?

Die Anwälte haben für ihre Missbrauchsgutachten zahlreiche Akten durchforscht. „Die ,Smoking Gun‘ findet sich selten in der Akte“, sagt Martin Pusch. „Es mag sein, dass sich dort nichts findet“, sagt Wastl. „Aber wir sind doch immer wieder überrascht, was man dort so lesen kann.“ Er spricht von „kreativer Aktenführung“, Pusch hat immer wieder „Codewörter“ entdeckt.

Noch etwas ist den Anwälten aufgefallen: „Es finden sich vor Ort fast immer Leute, die etwas mitbekommen haben“, sagt Wastl. „Ich hänge der These an, dass es den Einmal-Täter nicht gibt.“

Deshalb hat er auch keinen Zweifel: Zur Antwortsuche muss man in die Gemeinden gehen. „Das wird viel zu wenig gemacht“, so Wastl.

In den Gemeinden müsse dann Folgendes geschehen:

  • Man muss Opfer zusammenbringen.
  • Dafür braucht man einen Raum, in dem sich die Opfer völlig geschützt fühlen und Stärke entwickeln können. „Der Raum darf nichts mit Kirche zu tun haben“, sagt Wastl.
  • Man braucht unabhängige professionelle Unterstützung, am besten mit psychologischer Ex­pertise.

So, sagt Wastl, können Opfer Vertrauen aufbauen. Kann sich eine Eigendynamik entwickeln. Kann ein Schneeball­effekt entstehen, der weitere Leute mit ihren Geschichten in den Raum holt.

Bloß: Wer organisiert das für Menschen wie Frau T.? In dem kleinen Dorf, in der zuständigen Kirchen­gemeinde weiß mehr als eineinhalb Jahre nach ihrer Anzeige immer noch niemand von dem Missbrauchsvorwurf.

„Mein Eindruck ist, dass den Menschen im ersten Schritt schon geholfen ist, wenn da jemand sitzt und sagt: Ich glaube Ihnen“, sagt Wastl.

Frau T., zum Schluss

In Nürnberg versteckt sich die Sonne hinter Altstadttürmen. Die nahe Lorenzkirche wirft lange Schatten, aber Frau T. erreichen sie nicht.

„Wenn jemand sich nach einem Autounfall nicht erinnern kann, sagt jeder: Ja klar, verständlich, das ist ein Selbstschutz“, sagt sie. „Beim Missbrauch aber wird das gegen das Opfer verwendet.“ Nur mühsam unterdrückt sie ihre Wut. „Missbrauchsopfer erleiden einen Totalschaden!“, sagt sie.

Frau T. hat bei der Kirche inzwischen einen Antrag auf „materielle Anerkennung des Leids“ gestellt, die Entscheidung steht aus. Ihre Anwältin hat Beschwerde gegen die Voruntersuchung des Bistums eingelegt.

In den vergangenen 22 Monaten hat niemand zu Frau T. gesagt: Ich glaube Ihnen. Im Gegenteil, man sagte und schrieb ihr immer wieder: Wir glauben Ihnen nicht.

Frau T. ringt um Worte. „Wer diesen Weg geht, muss neue Demütigungen und Verletzungen aushalten“, sagt sie. Aber sie sagt auch: „Ich bin froh, dass ich diesen Weg gegangen bin und den Missbrauch angezeigt habe. Das Schweigen war wie Luftanhalten. Jetzt atme ich.“

ZDF darf Fotos von Entführungsopfern nicht mehr zeigen

Erstellt am: Sonntag, 9. April 2023 von Sabine

Foto: Uli Deck/dpa

Datum: 09.04.2023

ZDF darf Fotos von Entführungsopfern nicht mehr zeigen

Persönlichkeitsrechte oder Interesse der Öffentlichkeit – was überwiegt? Der Bundesgerichtshof hat dazu nun ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Arbeit von True-Crime-Machern verändern könnte.

Karlsruhe – Das ZDF darf in einem Beitrag über ein Ende 1981 entführtes Kind nicht weiter Fotos sowie einen Brief des Mädchens zeigen und keinen Audio-Mitschnitt eines Telefongesprächs verwenden. Andernfalls drohten eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. „Die Klägerin ist als damals minderjähriges Opfer einer schweren Straftat in ganz besonderem Maße schutzwürdig“, heißt es in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 309/22).

Das ZDF erklärte, nach Auswertung der Urteilsgründe über das weitere Vorgehen redaktionell und juristisch zu entscheiden. Der Beitrag sei in einer überarbeiteten Fassung zuletzt am 28. Mai dieses Jahres ausgestrahlt worden. Online sei er aktuell nicht verfügbar.

Achtjährige wurde auf Schulweg entführt

Die damals acht Jahre alte Bankiers-Tochter war in Köln in einem Auto entführt und fünf Monate später auf einer Autobahnraststätte bei Solingen freigelassen worden. Die Eltern hatten 1,5 Millionen Mark Lösegeld gezahlt. Die Tat ist bis heute unaufgeklärt und mittlerweile verjährt.

Auf einer roten Fläche ist mit weißen Kopfhörerkabeln ein Männchen gezeichnet. Es sieht aus wie ein Kreidemännchen das man von Tatorten kennt. Die Kopfhörer sollen auf True-Crime-Podcasts anspielen.

Die dunkle Seite des True-Crime-Booms

Wenn es immer mehr True-Crime-Formate gibt, die über wahre Verbrechen berichten, dann gibt es auch immer mehr Ver­brechensopfer, deren Geschichte öffentlich erzählt wird – und die dadurch vielleicht ein zweites Mal verletzt werden. Ein Lage­bericht zu True Crime in Deutschland.

Der Sender ZDFinfo hatte in einer 2018 ausgestrahlten Dokumentation Fotos des Mädchens von der damaligen Suche sowie das Cover einer Illustrierten mit einem Bild des Kindes nach der Entführung gezeigt. Außerdem einen von der Klägerin während ihrer Entführung geschriebenen Brief. Ferner nutzten die Macher einen Mitschnitt eines ebenfalls während der Entführung geführten Telefongesprächs, in dem sich die Klägerin zum Ablauf einer geplanten Lösegeldübergabe äußerte.

BGH kassiert älteres Urteil ein

Das Oberlandesgericht Köln hatte im März 2022 entschieden, die Veröffentlichung verletze die Rechte der Klägerin nicht. Es handle sich um Dokumente der Zeitgeschichte und ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Interessen der Klägerin müssten zurücktreten.

Das sah der BGH nun anders und hob das Urteil auf. Das Recht am eigenen Bild werde schon dann beeinträchtigt, wenn ein Abgebildeter begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne identifiziert werden. Der Begriff des Zeitgeschehens dürfe nicht zu eng verstanden werden, allerdings bestehe das Informationsinteresse nicht schrankenlos. „Die Belange der Medien sind dabei in einen möglichst schonenden Ausgleich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Berichterstattung Betroffenen zu bringen“, heißt es im Urteil.

Persönlichkeitsrecht überwiegt

Zwar attestierte der sechste Zivilsenat dem Sender, die Bilder kontextgerecht verwendet zu haben – zwei Fotos des Kindes, die einige Wochen vor der Entführung gemacht und den Ermittlungsbehörden übergeben wurden, dienten während der Entführung zur öffentlichen Suche nach dem Mädchen. Auch der Brief und der Audio-Mitschnitt belegten die Authentizität und veranschaulichten das Geschehen. Alle Dokumente waren schon früher einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

Allerdings seien seit der Entführung bis zur Veröffentlichung des Films 35 Jahre und bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht 40 Jahre vergangen, erklärte der BGH. „Weder aus dem Kontext des Filmbeitrags der Beklagten noch aus sonstigen Feststellungen ergibt sich eine gleichwohl fortdauernde Bedeutung gerade der Person und vor allem der Persönlichkeit der Klägerin.“

True Crime: Mikrofon mit dem gerne True Crime Podcasts aufgenommen werden.

Wie gehen True-Crime-Formate mit Betroffenen um?

Formate wie „Stern Crime" oder der Podcast „Mord auf Ex“ berichten über Kriminalfälle. Wie gehen Sie mit Betroffenen um?

ber auch unabhängig davon könne das Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf Anspruch darauf haben, selbst zu entscheiden, ob sein Bildnis noch zur Illustration und erneuten Vergegenwärtigung seiner damaligen Opferrolle verwendet werden darf. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fotos der Klägerin aus Kindertagen ohne die an ihr verübte Straftat nicht in die Öffentlichkeit gelangt wären.“

WEISSER RING: Starkes Signal an Betroffene

Der WEISSE RING begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: „Das Urteil ist wegweisend. Es betrifft nicht nur die Arbeit des ZDF, sondern generell True-Crime-Produktionen in Deutschland. Es ist ein starkes Signal an Betroffene von Kriminalität“, sagte der Bundesvorsitzende Dr. Patrick Liesching. Die erst kürzlich veröffentlichten Recherchen des WEISSEN RINGS hätten belegt, dass die Belange von Opfern kaum eine Rolle spielen, wenn „ihre Fälle“ in Videodokumentationen, Podcasts oder Magazinen nacherzählt werden.

„Die höchstrichterliche Entscheidung unterstreicht unsere Forderung, dass Betroffene in Produktionen über wahre Verbrechen viel mehr eingebunden werden müssen“, sagte Liesching weiter. Das mindeste sei es, dass Betroffene vorab informiert werden müssten. Die Macherinnen und Macher solcher Formate sollten sich zudem gut überlegen, ob der Fall wirklich erneut erzählt werden müsse. „Über allem sollten die Persönlichkeitsrechte der Menschen stehen, die bereits sehr viel Leid in ihrem Leben erfahren mussten“, so Liesching.

Das Leiden der Anderen

Erstellt am: Samstag, 12. Februar 2022 von Torben

Das Leiden der Anderen

Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere Verbrechen finden kaum Aufmerksamkeit, obwohl sie nicht weniger schlimm sind. Wie kann das sein? Warum berühren uns manche Taten mehr als andere? Und was sagt das über unsere Gesellschaft aus?

Eine Frau bückt sich und stellt eine Kerze zu anderen Kerzen, die auf dem Boden stehen. Abseits sind weitere Personen.

Eine Frau stellt eine Kerze bei einer Gedenkveranstaltung für das Todesopfer des islamistischen Messerangriffs von Dresden auf. Foto: Marcel Kusch/dpa

In Dortmund gibt es einen Boulevardjournalisten, er liefert Fernsehbeiträge aus dem gesamten Ruhrgebiet. Wenn irgendwo etwas passiert, ein Gewaltverbrechen zum Beispiel, dann schickt er Leute mit der Kamera raus.

Vorher aber schaut er, wer die Opfer sind: Welche Nationalität haben sie? Der Journalist ist ein alter Hase im Nachrichtengeschäft, er weiß: Geht es um Gewalt unter Ausländern, Türken etwa, interessiert das seine Abnehmer nicht. Weil es deren Kunden vor den Fernsehgeräten nicht interessiert. Es ist ihnen zu fremd, zu weit weg, unverständlich. Sie schalten dann um. Das sei ein Gesetz des Marktes, sagt der Boulevardjournalist, dagegen könne er nichts machen. Er schickt dann in der Regel keine Leute raus.

Ein Verbrechen aber ist ein Verbrechen, ob es einen Deutschen trifft oder einen Türken, es ist immer gleich schlimm. Wenn es also stimmt, was der geschäftstüchtige Boulevardjournalist sagt, wenn Gewalt unter Deutschen eine Nachricht ist, Gewalt unter Ausländern hingegen weniger – was stimmt dann nicht mit dem Markt, mit den Fernsehzuschauern, mit unserer Gesellschaft? Warum berühren uns die einen Verbrechen, die anderen aber nicht?

01 Unterm Radar

Knapp 40 Journalisten und Zuschauer hätten an diesem Apriltag im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden Platz, gekommen ist knapp die Hälfte. Kaum 20 Menschen, abgeschirmt hinter Glaswänden, schauen auf Bildschirme, dort ist Oliver L. zu sehen, ein 54-jähriger Lohnbuchhalter, zugeschaltet aus Köln. Oliver L. ist nicht nach Dresden gekommen an diesem Tag, er muss sich nicht noch einmal in der Stadt aufhalten, in der er im Oktober 2020 eine Messerattacke nur knapp überlebte. In der er seinen langjährigen Lebensgefährten Thomas L. durch die Messerstiche verlor. In der er im Gerichtssaal dem Täter erneut begegnet wäre. Einem Islamisten, der auf Oliver L. und seinen Lebensgefährten einstach, weil er sie als homosexuelles Paar identifiziert hatte.

Ein islamistischer Anschlag in der Dresdner Altstadt: Medien berichteten, stellten Fragen, die rechten Twitter- und Telegram-Blasen glühten. Aber nur kurz. Je sichtbarer das Motiv Homophobie wurde, desto unsichtbarer wurde die Empörung. Ein halbes Jahr nach der Tat läuft der Prozess in Dresden weitgehend unterm öffentlichen Radar.

Ob eine Nachricht als wichtig empfunden wird oder nicht, hängt von sogenannten Nachrichtenfaktoren ab. Einer der wichtigsten Nachrichtenfaktoren im Journalismus ist Nähe.

Im Journalismus spricht man von sogenannten Nachrichtenfaktoren, die darüber entscheiden, ob eine Nachricht als interessant empfunden wird oder nicht. Einer der wichtigsten Nachrichtenfaktoren ist die Nähe. Ein Mord in der Nachbarschaft wühlt Menschen mehr auf als ein Mord am anderen Ende der Stadt. Ein Mord am anderen Ende der eigenen Stadt mehr als ein Mord in einer fremden Stadt. Ein Mord in Deutschland mehr als einer in der Türkei.

Aber Nähe ist nicht allein eine geografische Kategorie, Nähe kann auch politisch sein oder kulturell. Ein Mord in den USA ist den meisten Deutschen näher als einer in Ägypten, obwohl Ägypten geografisch weniger weit entfernt liegt. Ein Brand in einer christlichen Kirche bewegt sie mehr als einer in einer Moschee. Der Boulevardjournalist würde vielleicht sagen: Armin ist meinen Zuschauern näher als Achmed. Und womöglich ist den meisten Fernsehzuschauern und Zeitungslesern ein heterosexuelles Paar näher als ein homosexuelles.

Es gibt Gewalttaten, die bewegen ein ganzes Land. Der Mord an der 14-jährigen Susanna 2018 in Wiesbaden (Hessen) war so ein Fall, vergewaltigt und getötet von einem Asylbewerber. Oder der Mord an der 15-jährigen Mia 2017 in Kandel (Rheinland-Pfalz), getötet von einem Flüchtling; monatelang nahm eine breite Öffentlichkeit Anteil. Der Mord an der 19-jährigen Maria 2016 in Freiburg, vergewaltigt und getötet ebenfalls von einem Flüchtling.

Andere Gewalttaten bewegen die Öffentlichkeit anders oder gar nicht. Als im April 2021 eine Mitarbeiterin in einer Potsdamer Pflegeeinrichtung vier Menschen mit Behinderung tötet und eine weitere Bewohnerin schwer verletzt, fokussiert sich die öffentliche Diskussion schnell auf die mutmaßliche Täterin und ihr Motiv. Tötete sie vielleicht aus Mitleid? Wollte sie schwer kranke Menschen erlösen? War sie überfordert mit der schweren Arbeit? Oder einfach nur psychisch krank?

Das Leiden der Anderen

Warum uns Verbrechen unterschiedlich stark berühren

Der Vorstand der Wohneinrichtung muss in Zeitungsinterviews Stellung beziehen zu Pflegeschlüssel, Personalstand, Sicherheitssystemen. Die Frage, wer die Opfer waren und wie sie lebten vor ihrem gewaltsamen Tod, spielt in der Berichterstattung kaum eine Rolle. Als im Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher im hessischen Hanau zunächst neun Menschen mit Migrationshintergrund erschießt und anschließend seine Mutter und sich selbst, herrscht nach erster Aufregung und Terrorangst eher öffentliche Ratlosigkeit als öffentliches Mitgefühl. Deutschland rutscht in die Corona-Pandemie, erst zum Jahrestag rückten Medien die Opfer verstärkt in den Mittelpunkt. Ihre Namen kennt bis heute kaum einer, sie klingen fremd und sind schwer zu merken.

Auch in Dresden wird es schnell still nach der Tat.

Erst als drei Helfer aufgetaucht seien, setzte seine Erinnerung wieder ein.

Im Gerichtssaal herrscht Stille, als Oliver L. tief durchatmet und zu schildern beginnt, was an jenem Abend in der Rosmaringasse genau geschah – ganz in der Nähe des Dresdner Neumarkts und der berühmten Frauenkirche. „Wir sind einen Tag vorher angereist“, sagt L. und erzählt, dass er und sein Partner in Sachsen Urlaub machten. Anders als am Anreisetag sei der Neumarkt geradezu „menschenleer“ gewesen. „Merkwürdig“ habe er das gefunden. Schließlich war es ein Samstagabend. Sie hätten etwas gegessen, ein Glas Wein getrunken und seien dann vom Neumarkt in die Rosmaringasse eingebogen. L. stockt, kurz ringt er um Fassung. Als er und Thomas L. die Gasse hinunterliefen, habe ihnen plötzlich jemand von hinten auf den Rücken geschlagen. Jedenfalls habe es sich angefühlt wie ein Schlag. Sie hätten sich beide gleichzeitig umgedreht. Es war aber kein Schlag. Ein Mann hatte mit Küchenmessern von hinten auf sie eingestochen.

Oliver L. hat ein freundliches Gesicht, aber jetzt verzieht es sich vor Schmerz. „Ich habe immer wieder um Hilfe gerufen und gedacht: Warum kommt denn keiner?“ Er habe direkt in eine Bar schauen können, es ist die Bar „Alex Dresden am Schloss“. An die nächsten Momente könne er sich nicht mehr erinnern. Der Richter hakt nach, er will sichergehen, dass L. nichts mehr weiß. Oliver L. blickt gequält. Er schnieft, räuspert sich. Energisch schüttelt er den Kopf. „Nein“, sagt er, „als wäre ich eine Zeit lang nicht da gewesen.“ Erst als drei Helfer aufgetaucht seien, setzte seine Erinnerung wieder ein. „Ich lag auf dem Boden, eine Frau half mir“, sagt er. Er habe Thomas liegen gesehen und immer wieder gefragt, wie es ihm geht. Auch erinnert er sich, mehrmals gesagt zu haben: „Ich bekomme so wenig Luft, ich bekomme keine Luft.“

Ich bekomme keine Luft. I can’t breathe.

Erinnerung an George Floyd, ermordet durch einen Polizisten. Foto: F. Muhammad/Pixabay

02 Am Kipppunkt

In Bloomington, USA, lehrt an der Indiana University Indiana seit 25 Jahren ein deutscher Wissenschaftler: Fritz Breithaupt, geboren 1967 in Baden-Württemberg, Brille, breites Lachen, auch mit Mitte 50 noch ein studentischer Typ. Im Mai 2020 hielt er eine Intensivvorlesung an der Uni, 250 Studentinnen und Studenten nahmen teil. Dann starb George Floyd, getötet durch einen Polizisten in Minneapolis, USA, und eine Reihe Studierender erklärte Breithaupt, sie könnten vorerst nicht mehr zu seiner Vorlesung kommen.
Sie wollten stattdessen an den „Black Lives Matter“-Demonstrationen teilnehmen. In den USA, aber auch in Deutschland und in anderen Staaten, gingen Menschen auf die Straßen, sie trugen T-Shirts und Transparente mit dem Satz, den Floyd in den letzten Minuten seines Lebens mehr als 20-mal gesagt hatte: „I can’t breathe“.

Breithaupt hat sich einen Namen gemacht als Forscher zum Thema „Empathie“. Das ist ein Begriff, der helfen kann, wenn man Antworten sucht auf Fragen wie diese: Warum fühlen Menschen nach Gewalttaten einmal mehr mit und einmal weniger? Braucht eine funktionierende Zivilgesellschaft nicht Mitgefühl für alle? Wie lässt sich das erreichen? „Empathie“, sagt Breithaupt, „ist Teil der Lösung. Aber Empathie ist auch Teil des Problems.“

Black Lives Matter

“Black Lives Matter“ bedeutet übersetzt so viel wie „Schwarze Leben zählen“. Die Bewegung entstand nach Tötungen von Schwarzen durch weiße Polizisten in den USA. Vor allem nach dem Tod von George Floyd 2020 kam es auch international zu schweren Protesten.

Da liegt jemand auf dem Boden, ein Polizist hat ihn niedergerungen, er kniet nun auf dem Nacken des Liegenden. I can’t breathe, ich kann nicht atmen, bettelt der Mann am Boden immer wieder. Wer die Szene beobachtet, zum Beispiel im Internet, das Video wurde millionenfach geteilt, empfindet Empathie. „Aber“, sagt Breithaupt, „die Frage ist doch: Aus welcher Position nehme ich das wahr?“ Empfinde ich die Todesangst von George Floyd am Boden nach? Empfinde ich eher die Hilflosigkeit des Beobachters, der helfen möchte, aber nicht kann? Oder kann ich vielleicht sogar den Polizisten verstehen, der einen möglicherweise gefährlichen Vorbestraften niederringt?

Es gibt Experimente, die das vermutete Schmerzempfinden von Fremden abfragen. Die Teilnehmer sehen eine Hand, in die hineingestochen wird, mal etwas stärker, mal leichter, und sie sollen sagen, wie stark wohl der Schmerz ist, den der Mensch hinter der Hand empfindet. Wenn die Hand schwarz ist, gehen die meisten Teilnehmer davon aus, dass der Schmerz nicht so stark ist.

 

Mit diesem Graffiti wird in Frankfurt der neun ermordeten Menschen aus Hanau gedacht. Foto: AP Photo/Michael Probst

In Hanau sterben neun Menschen mit Migrationshintergrund in und vor Shisha-Bars. Vermutlich sind vielen Fernsehzuschauern, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Fernsehbeiträge des Dortmunder Boulevardjournalisten sehen, Shisha-Bars fremd. Vermutlich sind ihnen auch die Namen der Toten fremd, ihre Leben sowieso. Vielleicht haben sie Vorurteile: Diese Menschen mit den fremden Namen sind doch Gewalt gewöhnt, sie sind womöglich selbst kriminell, wer weiß das schon, sie bleiben doch sowieso meistens unter sich. So war es nach der Mordserie der rechtextremen Terrorgruppe NSU, bei der neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin starben. Öffentlichkeit und Polizei gingen jahrelang davon aus, dass die Täter aus dem Umfeld der Opfer kommen müssten. Es gab den Begriff der „Döner-Morde“, die Polizei ermittelte, ob die Opfer in kriminelle Machenschaften verwickelt waren, die die Taten erklären könnten. Die Leben der Opfer von Hanau mögen vielen Menschen in Deutschland fremd sein. Mit dem Leben des Täters, eines 43-jährigen Deutschen aus der Stadt, haben sie möglicherweise deutlich mehr Gemeinsamkeiten.

Täter-Opfer-Geschichten sind die stärksten Erzählungen, die es gibt. „In dem Moment, in dem es zu Polarisierungen kommt, neigen die meisten Menschen dazu, sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen“, sagt Professor Breithaupt. Medien böten den Menschen dabei eine Perspektive an. Aber es gebe eben auch Opfer-Geschichten, die medial nicht so gut funktionieren. War es so in Hanau? Wenn Fernsehzuschauer sagen: Ich gehe nicht Shisha-Bars, ich kenne die nicht, das hätte nicht ich sein können, der da sitzt und eine Wasserpfeife raucht. Wenn ihnen aber vielleicht die Gedanken des Täters bekannt vorkommen: Ausländer überrennen dieses Land, rotten sich zusammen, bedrohen unser vertrautes Leben. Das muss nicht bedeuten, dass diese Fernsehzuschauer die Mordtaten weniger verabscheuenswürdig finden oder gar gutheißen. Es kann aber bedeuten, dass sie die Tat weniger berührt.

Breithaupt hält die Bilder aus Minneapolis für einen der drei stärksten Medienmomente der vergangenen 20 Jahre.

Aber warum konnte das Sterben von George Floyd zu einem Kipppunkt werden? Der Tod eines vorbestraften Schwarzen in den USA? Fritz Breithaupt glaubt erstens: weil es zu viele solcher Momente waren. Wieder ein toter Schwarzer, wieder getötet von einem weißen Polizisten, es reicht. Vor allem aber glaubt Breithaupt zweitens an die Macht der Medien. Der Tod von Floyd war sofort online, weltweit zu sehen in den sozialen Medien, nachzuschauen im Fernsehen, nachzulesen in der Presse. Breithaupt hält die Bilder aus Minneapolis für einen der drei stärksten Medienmomente der vergangenen 20 Jahre. Die anderen beiden Momente waren die Live-Bilder vom Fall der Türme des World Trade Centers nach dem Terroranschlag 2001 und das Foto des Flüchtlingsjungen Alan Kurdi, der 2015 tot am türkischen Mittelmeerstrand lag, als ob er schliefe. 2020 gab es dann die Bilder des großen, muskulösen George Floyd, der weinte und um sein Leben bettelte. Auf seinem Nacken kniete derweil der Polizist. Das Video ließ die Welt unmittelbar dabei sein.

Im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Dresden im April 2021 will der Richter wissen, ob sich das Paar an den Händen hielt. Liefen Sie eng nebeneinander? Wer ging links, wer rechts? „Ich war auf der rechten Seite. Wir gingen nebeneinander. Ich würde ausschließen, dass wir Hände gehalten haben … das machen wir eigentlich nie … aber ich weiß es nicht“, sagt Oliver L. „Ich denke, wir gingen normal nebeneinander her.“ Noch einmal schildert er seine Erinnerungen. Er habe einen Schlag auf den Rücken gespürt, als ob jemand ihn im fernen Dresden erkannt habe.

Sobald die Polizeiliche Kriminalstatistik erscheint, beherrscht sie die Medien. Dabei kommt es immer wieder zu wilden Schlagzeilen.

Was die Kriminalstatistik wirklich sagt – und was nicht

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird direkt emotional diskutiert. Aber welche Aussagen trifft überhaupt die PKS?

„Ich bin zu Boden gesunken“, sagt Oliver L. Thomas L. habe auf der Seite gelegen. Seltsam sei gewesen, dass er auf einmal mehrere Meter weit entfernt gelegen habe. Immer wieder habe er im Krankenwagen und in der Vernehmung nach ihm gefragt. Erst am nächsten Tag nach der Vernehmung hätten ihm „sechs, sieben, acht Ärzte“ dann gesagt, was mit Thomas L. passiert ist. Er war verstorben. Aus dem Leben gerissen. Zu schwer waren die Verletzungen. Siebeneinhalb Jahre waren Oliver L. und Thomas L. ein Paar.

Auch Oliver L. hatte schwere Verletzungen. 42 Tage war er krankgeschrieben, erzählt er. Seitdem arbeite er wieder. „Weil es hilft.“ Die körperlichen Schäden seien verheilt, nur die Stellen, in die der Täter stach, fühlten sich taub an. „Die Ärzte und Pflegekräfte waren unglaublich“, sagt er. Die hätten sich eingesetzt, seien toll gewesen. „Sonst wäre das nicht wieder geheilt.“

Der Staatsanwalt wendet sich L. zu: „Darf ich Sie fragen, wie es Ihnen seelisch geht?“ L. blickt nach unten, wieder atmet er tief durch. „Es fällt schwer, die Trauerbewältigung“, sagt er. „Die Arbeit hilft. Wenn ich abgelenkt bin, dann geht’s. Aber ansonsten…“ Er bricht den Satz ab.

03 Im Dunkeln

Im Thusnelda-von-Saldern-Haus in Potsdam sterben am 28. April 2021 vier Menschen: Martina W., 31 Jahre alt, Christian S., 35 Jahre alt, Lucille H., 42 Jahre alt, und Andreas K., 56 Jahre alt. Eine weitere Bewohnerin wird schwer verletzt. Insgesamt leben rund 60 Menschen in der Einrichtung, in der Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen betreut werden. Viel mehr erfährt die Öffentlichkeit nicht über die Opfer. Medien beschäftigen sich lieber mit der mutmaßlichen Täterin und forschen nach ihren möglichen Motiven.

Professor Dr. Karl H. Beine, 70 Jahre alt, ist Deutschlands führender Experte für das Thema Patiententötungen. Er beschäftigt sich damit, seit es an einer Klinik, an der er zu Beginn seiner Ausbildung gearbeitet hatte, zu solchen Taten gekommen war. Bis 2019 leitete er die Klinik für Psychiatrie im St.-Marien-Hospital in Hamm, Westfalen, und lehrte an der Universität Witten/Herdecke. Wenn man Beine fragt, warum die Opfer von Potsdam in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle spielen und ob es uns womöglich an Empathie fehle, wird er regelrecht zornig, seine Stimme wird hart.

Stilles Gedenken: Steffen Helbing vom Deutschen Gehörlosen- Bund und seine Frau Gerlinde trauern um die in Potsdam getöteten Menschen mit Behinderung. Foto: Michele Tantussi/Reuters/p-a Butzmann

„Empathie?“, fragt er. „Die Leute, die über solch einen Fall berichten, haben selten Berührung zu diesen Menschen: mehrfach behindert, pflegebedürftig, hilfsbedürftig. Sie wissen nichts über sie. Ohne persönliche Erfahrung unterstellen sie: So würde ich nicht leben wollen. Da wäre ich lieber tot.“ Für Beine ist es ein bekanntes Muster, dass nach Tötungen von schwer kranken oder behinderten Menschen schnell über Erlösung oder Mitleid als Tatmotiv diskutiert wird.

Er nennt ein aktuelles Beispiel aus seinem Bundesland Nordrhein-Westfalen: In Essen wurde jüngst ein Arzt angeklagt, er soll Krankenhauspatienten mit Absicht tödliche Medikamente gegeben zu haben. Die örtliche Zeitung überschrieb ihren Bericht mit der Zeile: „Sterbehilfe für Corona-Patienten?“ Wenn Empathie die Fähigkeit meint, sich in einen anderen Menschen hineinzufühlen und hineinzudenken, dann bringt die Öffentlichkeit viel eher Verständnis für den Arzt und seine schwierigen Arbeitsbedingungen auf. „Die Meinung überwiegt, wenn ich als Patient selbst in einer solchen Situation wäre, dann würde ich das auch so wollen, das ist doch kein Leben. Mit den Opfern beschäftigt man sich lieber nicht so genau“, sagt Beine. Aber er lässt keinen Zweifel: Solche „Helfer“ töten Menschen nicht aus Mitleid, allenfalls aus Mitleid mit sich selbst.

Beine ärgert dieser Perspektivwechsel schon lange. Bereits 2007 kritisierte er in einem Fachaufsatz für das „Deutsche Ärzteblatt“ eine „Spiegel“-Reportage zum Prozess gegen den Krankenpfleger Stephan L., der 2003/04 in der Klinik Sonthofen 29 Patienten mit Giftspritzen tötete. Beine sah darin „Vorurteile über die angeblich so seelenlosen Reparaturwerkstätten im Gesundheitswesen bedient“, er zitierte: „Menschen werden da ,zwecks Mobilisierung auf Nachtstühle verfrachtet‘, ,Nahrung in sie hineingestopft, die sie nicht mehr schlucken konnten oder wollten‘. Über Stephan L. heißt es in dem Artikel: ,Wäre er kaltschnäuziger gewesen oder abgestumpft oder weniger empathiefähig, hätte er die Taten vermutlich nicht begangen.‘“ Beine schreibt: „Auslöser und Schuldige sind so schnell gefunden: Ein inhumaner Medizinbetrieb und abgestumpfte, kaltschnäuzige oder verrohte Vorgesetzte, die die Not des neuen Kollegen ignorieren: So wird der Täter zum Opfer.“

Wer Mitgefühl wecken will für Opfer wie Martina W., Christian S., Lucille H. und Andreas K. in Potsdam, muss sie aus dem Dunkeln ins Helle holen – und darf nicht die Täter strahlen lassen.

04 Bei den Anderen

„Die dunklen Seiten der Empathie“, so hat Professor Fritz Breithaupt sein jüngstes Buch überschrieben. Darin beschreibt er, dass sich die Identifikation mit der vermeintlichen Opferseite steigern kann zu Hass und Hetze, sogar zu Gewalt. „Wenn die eigene Seite als Opfer gesehen wird, ist die andere Seite natürlich Täter“, sagt Breithaupt. Er erkennt darin einen wesentlichen Auslöser für Terrorismus, aber auch für Gewalttaten überhaupt.

Noch etwas kommt erschwerend hinzu. Wenn ein Deutscher in Hanau „Ausländer“ tötet, ein Islamist in Dresden Homosexuelle angreift, wenn eine Pflegerin Hilfsbedürftige von ihrem vermeintlichen Leiden erlösen will, dann scheint sich diese Tat nicht gegen Menschen zu richten, sondern gegen Gruppen, gegen ihre Repräsentanten, vielleicht sogar gegen Symbole. Das lässt die Interpretation zu: Ich bin gar nicht betroffen, ich bin gar nicht gemeint. Weil ich kein Ausländer bin, kein Homosexueller, kein Pflegebedürftiger. Eine zweite Interpretation könnte sogar sein: Die sind mitschuldig an der Tat. Weil sie Ausländer sind, weil sie homosexuell sind, weil sie nicht der vermeintlichen Norm entsprechen. Auch deshalb sinkt der Nachrichtenwert einer solchen Gewalttat: Es geht ja um Andere.

Medien stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck, sie müssen ihre redaktionellen Ressourcen ökonomisch einteilen. Aufwändige Recherchen, etwa weil es an schnellen Zugängen fehlt, fallen als Erstes hinten runter.

Wie lassen sich diese Anderen ins Helle ziehen? Breithaupt sieht vor allem den Journalismus in der Pflicht, er müsse „mediale Hilfestellung“ leisten. „Journalisten müssen die Geschichten von viel mehr Menschen erzählen“, sagt er.

Dr. Tanjev Schultz, 47 Jahre alt, ist ein erfolgreicher Journalist, er recherchierte intensiv zur Plagiatsaffäre Guttenberg und zu den NSU-Morden, er wurde mit dem renommierten Nannen-Preis ausgezeichnet. Seit 2016 lehrt er als Professor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und forscht über Journalismus. Er sieht gleich mehrere Gründe dafür, warum bestimmte Opfergruppen häufig im Dunkeln bleiben:

1. Für viele Medien sind bestimmte Gruppen keine Zielgruppe. Die Abnehmer der Bilder des Dortmunder Boulevardjournalisten gehen offenbar davon aus, dass Türken nicht zu ihren Zuschauern gehören.

2. Der Journalismus ist nicht sonderlich divers, zu vielen Gruppen fehlen den Redaktionen die Zugänge. Das galt für die Familien der Opfer des NSU oder in Hanau, das gilt für die Opfer in Potsdam.

3. Wo kein Zugang ist, fehlt es an unverzichtbarem Material für eine Veröffentlichung: Fotos, Filmaufnahmen, O-Töne.

4. Medien stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck, sie müssen ihre redaktionellen Ressourcen ökonomisch einteilen. Aufwändige Recherchen, etwa weil es an schnellen Zugängen fehlt, fallen als Erstes hinten runter.

5. Wenn Minderheiten von Gewalttaten betroffen sind, fehlt oft der öffentliche Druck, der Aufmerksamkeit auf den Fall zieht und dadurch Berichterstattung erzwingt: laute Interessengruppen, starke Anwälte, fordernde Opferschutzverbände. Schultz spricht von „Pressure-Groups“.

„Empathie“, sagt Tanjev Schultz, „hat mit Nähe zu tun, mit Vertrautheit.“ Auch er sieht den Journalismus in der Pflicht, Vertrautheit über Geschichten herzustellen. Geschichten, die das Opfer in Hanau nicht als Ausländer oder Mann mit Migrationshintergrund schildern, sondern beispielsweise als Vater, der vielleicht Geldsorgen hatte, der wegen Corona in Kurzarbeit war und um seinen Hauskredit bangte, der sich über das Abitur seiner Tochter freute, der glühender Fußballfan von Eintracht Frankfurt war. Aber Schultz ahnt auch, dass Journalismus allein nicht genügen wird: Erst wenn Migranten, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung in Kinofilmen vorkommen, in TV-Serien, in Büchern, erst wenn sie „ganz selbstverständlich“ überall präsent sind und einfach dabei, wenn ihre Namen nicht mehr fremd klingen, tritt Vertrautheit ein. „Dann sind wir besser in der Lage, Empathie zu empfinden“, sagt Schutz.

So wie im Video, als George Floyd der Welt neun Minuten und 29 Sekunden plötzlich ganz nah kam.

05 Nach dem Urteil

Am 21. Mai 2021 spricht im Dresdner Hochsicherheitssaal der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Hans Schlüter-Staats, das Urteil: Der 21-jährige Täter soll wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet für den Fall der Fälle auch noch die Möglichkeit der anschließenden Sicherungsverwahrung an.

„Es ist eine Tat, die tatsächlich fassungslos macht“, sagt Schlüter-Staats. „Der Angeklagte handelte in radikalislamistischer Gesinnung in dem Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu töten.“ Er habe Oliver L. und Thomas L. „zu Opfern seiner tiefverwurzelten Homophobie“ gemacht.

„Übernehmt endlich Verantwortung!“

Christina Feist hat den antisemitischen Anschlag in Halle überlebt. In diesem Essay erhebt sie Anklage gegen die schweigende Mehrheit in Deutschland – und ruft sie zu echter Solidarität auf.

Presseagenturen schicken nach dem Urteilsspruch ihre Texte über den Ticker, Medien veröffentlichen sie, mal länger, meistens eher kürzer. Große Wellen schlägt die Nachricht nicht.

Die „Vernetzung gegen Queerfeindlichkeit“, ein Zusammenschluss linker und queerer Gruppen in Dresden, kritisiert, dass das homofeindliche Motiv wochenlang von der Staatsanwaltschaft verschwiegen worden sei.

Die sächsische Opferbeauftragte Iris Kloppich fordert die Zivilgesellschaft auf, sich mit dem Verbrechen und seinen Ursachen auseinanderzusetzen und sich die Frage zu stellen, „wie sich derartige Straftaten zukünftig verhindern lassen“.

Oliver L. spürt weiter jeden Tag die tauben Stellen an seinem Körper, in die das Messer eindrang. Er befindet sich in psychologischer Behandlung. Sein Partner fehlt ihm.

Nachtrag:

Das Urteil „lebenslange Haftstrafe“ wegen der Messerattacke in Dresden ist inzwischen rechtskräftig.

Im Prozess wegen Mordes an vier Menschen in einer Behinderteneinrichtung hat das Landgericht Potsdam die Täterin im Dezember 2021 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter legten zudem die Unterbringung der Pflegerin in einer psychiatrischen Klinik fest.