Archiv für Oktober, 2025

Berufungsprozess: Gisèle Pelicot erneut im Gerichtssaal

Erstellt am: Donnerstag, 9. Oktober 2025 von Selina
Gisèle Pelicot beim Berufungsprozess in Nîmes im Gericht.

Auf eigenem Wunsch ist Gisèle Pelicot zum Prozess in Nîmes gekommen. Foto: Picture alliance / MAXPPPPicturesWire

Datum: 09.10.2025

Berufungsprozess: Gisèle Pelicot erneut im Gerichtssaal

Vor fast einem Jahr endete der berühmte Vergewaltigungsprozesses von Avignon. Nun saß Gisèle Pelicot erneut in einem französischen Gerichtssaal. Der Grund: Einer der 51 Verurteilten sieht sich als unschuldig an und legte Berufung ein – das Gericht sah dies jedoch anders und er bekam eine noch höhere Strafe.

Von den 51 verurteilten Vergewaltigern im öffentlichen Prozess um Gisèle Pelicot will einer seine Strafe nicht akzeptieren. Der 44-Jährige sehe sich nach eigenen Angaben nicht als Vergewaltiger, er sei in eine Falle gelaufen, wie die Frankreich-Korrespondentin des „SPIEGEL“ berichtet.

Die Falle soll der damalige Ehemann Dominique Pelicot gestellt haben. Fast zehn Jahre hatte Dominique im Internet nach Männern gesucht, die seine Frau vergewaltigten, wie der Prozess von Avignon damals zum Vorschein brachte. Auch wenn online von „einvernehmlichem Sex“ die Rede war, fanden alle später verurteilten Täter eine bewusstlose Gisèle Pelicot vor, woraufhin der Akt weder verweigert, noch die Polizei gerufen wurde. Einer von ihnen war der 44-jährige Angeklagte. Das beweisen Videoaufnahmen.

Der Berufungsprozess dauerte vom 6. bis zum 9. Oktober. Anwesend im Berufungsgericht von Nîmes war Gisèle Pelicot selbst, auf eigenen Wunsch. Ebenfalls war es ihr Wunsch, dass der Prozess wieder öffentlich stattfindet. Die einzige Bedingung war: Bei Sichtung der Videos im Gerichtssaal, die die Vergewaltigung zeigen, soll ihr Sohn Florian den Saal verlassen, heißt es im „SPIEGEL“-Bericht.

Neben der Videoaufnahmen als Beweismittel, war auch ihr Peiniger Dominique Pelicot, im Gericht anwesend. Er trat am zweiten Tag als Zeuge auf.

Im Prozess entschied ein Schöffengericht, bestehend aus fünf Männern und vier Frauen, die zuvor per Los ausgewählt wurden. Der 44-Jährige wollte den erneuten Prozess, obwohl seine aktuelle Strafe von neun Jahren dabei sogar zur Höchststrafe von 20 Jahren wegen „schwerer Vergewaltigung“ geändert werden kann. Der Generalstaatsanwalt hatte am letzten Prozesstag zwölf Jahre Haft beantragt. Nach über zwei Stunden Beratung, verurteilte das Schöffengericht den 44-Jährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen „schwerer Vergewaltigung“, wie die französische Zeitung „Midi Libre“ aus dem Gericht berichtet.

Gisèle Pelicot wird mit Frankreichs Verdienstorden der Ehrenlegion ausgezeichnet.

Höchste Auszeichnung Frankreichs für Gisèle Pelicot

Die Französin hat die jahrelangen Vergewaltigungen durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende anderer Männer öffentlich gemacht. Jetzt wird sie geehrt.

„Hören Sie auf, sich hinter Ihrer Feigheit zu verstecken“

Gisèle Pelicot ertrug die dreieinhalb Prozesstage mit gewohnter Stärke. Die Frankreich-Korrespondentin des „SPIEGEL“ beschrieb sie als stoisch und aufrecht, während der Aussage des verurteilten Vergewaltigers. Sie habe sich seine Worte regungslos angehört.

Die „FAZ“-Korrespondentin wie auch die „SPIEGEL“-Korrespondentin berichteten, dass Gutachter den Angeklagten als urteilsfähig eingestuft haben. Er soll während der Tat kein beeinträchtigtes Urteilsvermögen gehabt haben. Auch stellten die Gutachten eine hohe sexuelle Aktivität fest: Trotz Ehefrau ging er zu Prostituierten und verabredete sich im Internet mit Paaren zum Sex zu dritt. Alle Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, den Angeklagten habe kein intellektuelles Defizit oder Pathologie daran gehindert, die Vergewaltigung der bewusstlosen Pelicot zu erkennen. Die Verteidigung argumentierte: Dominique Pelicot habe den 44-Jährigen manipuliert.

Gegenüber den Gutachtern beschrieb der Angeklagte sie sei wie eine Tote auf dem Bett gelegen. Eine Aussage, die Gisèle Pelicot während des Prozesses aufgriff. „Sie haben erklärt, Sie hätten den Eindruck gehabt, es mit einer Toten zu tun zu haben. Ich persönlich verlasse den Raum, wenn ich eine Tote sehe. Oder ich rufe die Feuerwehr. Sie aber sind zwei Stunden lang geblieben. Stehen Sie endlich zu dem, was Sie getan haben. Hören Sie auf, sich hinter Ihrer Feigheit zu verstecken“, zitiert der „SPIEGEL“ die Französin.

Gesetzänderung und Auszeichnung

Gisèle Pelicot folgte mit ihrem wiederholten öffentlichen Auftreten im Gerichtssaal ihrem berühmten Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“. Seit dem Ende des Vergewaltigungsprozesses von Avignon vor zehn Monaten hat sich in Frankreich wie auch im Leben von Pelicot manches geändert. Im Juni kam es in Frankreich unter anderem wegen ihres Falls zu einem Gesetzesentwurf: „Nur Ja heißt Ja“. Damit soll Vergewaltigung neu definiert werden, indem Schweigen oder fehlende Reaktion nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt gelten sollen. Noch befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschuss zwischen Abgeordnetenhaus und Senat, wie der „Stern“ im Juni berichtete. Im Juli erhielt Gisèle Pelicot für ihren Mut eine der höchsten französischen Auszeichnungen, den Verdienstorden der Ehrenlegion.

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Deutsches Rotes Kreuz übergibt Spendengeld an WEISSEN RING

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Sabine

„Ich kann Betroffene nur ermutigen: Melden Sie sich bei der Außenstelle Magdeburg, wenn Sie Hilfe brauchen. Der WEISSE RING ist an ihrer Seite.“

Datum: 01.10.2025

Deutsches Rotes Kreuz übergibt Spendengeld an WEISSEN RING

Mit einer symbolischen Übergabe von rund 156.000 Euro an den WEISSEN RING Sachsen-Anhalt schließt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Sachsen-Anhalt offiziell die landesweite Spendenaktion für die Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ab.

Die Spendenübergabe fand am 1. Oktober 2025 in der Landesgeschäftsstelle des DRK Sachsen-Anhalt in Magdeburg statt. Dr. Carlhans Uhle, Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt, übergab dabei symbolisch die Spendengelder an Kerstin Godenrath, Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in Sachsen-Anhalt.

„Für uns beim DRK war es Ausdruck unserer Haltung, in einer solchen Ausnahmesituation wie dem Anschlag sofort zu handeln – schnell, pragmatisch und dort, wo die Not am größten war. Das gilt nicht nur für den Einsatz unserer Rettungskräfte am Abend des Anschlags, sondern auch für die Verantwortung, die wir bei der Verwaltung und zügigen Auszahlung der Spendengelder an die direkt Betroffenen übernommen haben“, so Dr. Carlhans Uhle.

Nach der Bearbeitung aller eingegangenen Anträge und der Auszahlung der Spendengelder an die Betroffenen übergab das DRK Sachsen-Anhalt nun den verbleibenden Betrag in Höhe von etwa 156.000 Euro an den WEISSEN RING.

„Mit der heutigen Übergabe der verbleibenden Mittel an den WEISSEN RING setzen wir ein bewusstes Zeichen: Hilfe hört nicht mit dem letzten Spendeneingang auf. Nachhaltige Hilfe braucht einen langen Atem – und verlässliche Partner, die diesen Weg konsequent weitergehen“, ergänzt Dr. Uhle.

Die Spendengelder dienen der Kostendeckung bereits angefallener und vorfinanzierter Hilfsleistungen im Rahmen der Arbeit des WEISSEN RINGS.

Kerstin Godenrath, Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS Sachsen-Anhalt, dankte dem DRK und unterstrich, wie wichtig die Unterstützung durch Spenden ist. „Für die Betroffenen des grausamen Anschlags konnte der WEISSE RING bislang eine Gesamtsumme an Opferhilfen in Höhe von mehr als 480.000 EUR leisten“, sagt Godenrath. Dazu zählen Soforthilfen und Beratungsschecks für anwaltliche oder psychotraumatologische Erstberatung. Außerdem hat der Verein tatbedingte Bedarfe wie erhöhte Fahrtkosten, Mehrausgaben für die Ausstattung bei Reha- und Krankenhausaufenthalten sowie Mehrausgaben zur Überbrückung bei Einkommensausfall unterstützt. „Wichtig ist hier zu sagen, dass wir über keinen starren Leistungskatalog verfügen, sondern bedarfsgerechte Hilfen im Einzelfall prüfen und so auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen können“, erklärte die Landesvorsitzende und betonte: „Das alles ist nur möglich, weil so viele Menschen bereit sind, unsere Arbeit für die Opfer finanziell zu unterstützen.“

Der WEISSE RING hat bislang 475 Opfer betreut. Dazu zählen auch anonyme Fälle, die den Verein über das Opfer-Telefon erreichten. „Viele Betroffene werden auch heute noch von uns betreut. Es gibt beispielsweise Menschen, die noch krankgeschrieben sind oder denen noch Operationen bevorstehen. Auch rund um den Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Täter und zum Jahrestag erwarten wir großen Zulauf. Und ich kann Betroffene nur ermutigen: Melden Sie sich bei der Außenstelle Magdeburg, wenn Sie Hilfe brauchen. Der WEISSE RING ist an ihrer Seite“, sagt Kerstin Godenrath.

Die Kontaktdaten der Außenstelle Magdeburg: Telefon 0175/6528447, E-Mail: magdeburg@mail.weisser-ring.de

Wer die Arbeit des WEISSEN RINGS unterstützen möchte, kann hier spenden: https://spenden.weisser-ring.de/

 

Hintergrund
Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 wurde ein Spendenkonto zur Unterstützung für Betroffene und Angehörige unter Federführung des DRK Sachsen-Anhalt eingerichtet. Die Spendenaktion wurde direkt nach dem Anschlag ins Leben gerufen. Die Initiative dazu kam von der Landesregierung Sachsen-Anhalt.

Auf dem Spendenkonto gingen bis zum Ende der Spendenaktion am 31. Mai 2025 in insgesamt gut 14.400 Einzelspenden mehr als 1,5 Millionen Euro ein. Neben zahlreichen Einzelpersonen beteiligten sich Unternehmen, Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen aus ganz Deutschland. Die eingegangenen Mittel wurden unmittelbar den direkt Betroffenen sowie deren Angehörigen ausgezahlt.

Das gespendete Geld wurde nach einem transparenten Verfahren in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Magdeburg verteilt. Insgesamt 1068 Auszahlungen an Betroffene wurden vorgenommen.

Der exakte Betrag der Spendensumme an den WEISSEN RING beträgt 156.406,25 Euro.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.