Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht

Erstellt am: Donnerstag, 2. Juni 2022 von Torben

Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht

Der WEISSE RING hat im Frühjahr 2022 das Meinungsforschungsinstitut Forsa mit einer bundesweiten Umfrage zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) beauftragt. Der Grund: Es gab bislang keine repräsentative Erhebung, in der die Bekanntheit des OEG oder die Meinung der Bevölkerung zum Thema erfragt wurde.

Für die Telefonbefragung interviewte Forsa 4004 Menschen in ganz Deutschland, 708 gaben an, selbst schon einmal Opfer einer Gewalttat geworden zu sein oder ein Opfer einer Gewalttat im persönlichen Umfeld zu kennen.

Die Ergebnisse

Fast jeder Zweite in Deutschland ist der Ansicht, dass die Entschädigung von Gewaltopfern Aufgabe des Staates ist. Grundsätzlich meint die Mehrheit der Befragten, dass insbesondere Täter (86 Prozent) oder Institutionen wie Kirchen, Schulen oder Vereine (58 Prozent), in denen die Tat stattgefunden hatfür eine Entschädigung der Betroffenen aufkommen müssten. Aber: Solche Ansprüche lassen sich oft nur schwer oder gar nicht durchsetzen. 46 Prozent sehen den Staat in der Pflicht, Opfer von Taten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits seit 1976 gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG), mit dem der deutsche Staat verspricht, Opfer von Gewalt zu versorgen. Allerdings ist das Gesetz weitgehend unbekannt, auch dies belegt die Umfrage des WEISSEN RINGS: 76 Prozent der Befragten haben noch nie vom OEG gehört. Sogar Menschen, die selbst Opfer einer Gewalttat geworden sind oder Betroffene im persönlichen Umfeld haben, wissen nichts von dem Recht, einen Antrag auf Entschädigung stellen zu können (70 Prozent). Diejenigen Befragten, die das Gesetz kennen, haben in erster Linie durch Medien oder im privaten Umfeld (71 Prozent) oder durch ihren Beruf oder ihr Ehrenamt (27 Prozent) davon erfahren. Nur 14 Prozent hingegen kennen das Recht auf Entschädigung, weil staatliche Institutionen sie informiert haben, zum Beispiel Polizei oder Gerichte.

Staat soll über Entschädigung informieren

Das deckt sich nicht mit den Erwartungen der Befragten: Die Mehrheit sieht den Staat in der Verantwortung, Gewaltopfer über seine Entschädigungsleistungen zu informieren. 76 Prozent meinen demnach, die Polizei müsste darüber aufklären. 64 Prozent sind der Ansicht, andere Behörden (beispielsweise Staatsanwaltschaft oder Rathaus) müssten dies übernehmen. 72 Prozent der Befragten finden zudem, dass Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte oder psychologische Beratungsstellen die Betroffenen auf die Möglichkeit staatlicher Unterstützung hinweisen sollten.

Als wichtigste Hilfsleistung für Opfer von Gewalttaten sehen die Befragten mit einer großen Mehrheit von 63 Prozent Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen. 13 Prozent halten eine Rentenzahlung für wichtig, 9 Prozent eine Einmalzahlung an die Betroffenen.

„Eine fürchterlich niedrige Zahl“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Juni 2022 von Torben

„Eine fürchterlich niedrige Zahl“

Wie erlebt jemand, der Menschen zum Opferentschädigungsgesetz berät, Gespräche mit Betroffenen? Was denkt er über Personalstärken in den Ämtern? Interview mit Ralf Bartsch, der seit mehr als zehn Jahren in Oberbayern als sogenannter Sonderbetreuer arbeitet.

Foto: Mohssen Assanimoghaddam

Ab 2024 soll es in allen Bundesländern „Fallmanager“ in den Versorgungsämtern geben, die Betroffene zum Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beraten. Einige Länder haben bereits ähnliche Anlaufstellen für Gewaltopfer eingerichtet, in Bayern etwa gibt es Ansprechpartner in jedem Regierungsbezirk. Einer von ihnen ist Ralf Bartsch, der seit mehr als zehn Jahren in Oberbayern ein sogenannter Sonderbetreuer und damit so etwas wie ein Vorgänger des Fallmanagers ist.

Was genau ist die Aufgabe eines Sonderbetreuers?
Ich bin die Schnittstelle zwischen Antragsteller und Behörde. Es geht darum, die Leute vernünftig zu beraten, ob es Sinn macht, einen Antrag zu stellen, und falls ja, sie dabei zu unterstützen. Die Anträge gebe ich weiter an die Fachabteilung, in der entschieden wird. Damit endet eigentlich mein Auftrag, ich beantworte aber auch Fragen zum Sachstand und informiere über die Möglichkeit, nach einer Ablehnung einen Widerspruch einzulegen.

Was denken Sie darüber, dass – im Verhältnis zu den in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Gewalttaten in Deutschland – nur rund zehn Prozent der Opfer überhaupt einen OEG-Antrag stellen?
Ich bin persönlich der Meinung, dass dies eine fürchterlich niedrige Zahl ist. Es wäre spannend zu wissen, wie viele von den Opfern, die tatsächlich bleibende Schäden erleiden, auch einen Antrag stellen. Allerdings kann die Statistik dahingehend nicht differenziert werden, weil die entsprechenden Daten nicht erhoben werden.

Woran könnte es Ihrer Einschätzung nach liegen, dass Betroffene von Gewalttaten keinen Antrag nach dem OEG stellen?
Als Opfer bekommt man am Anfang von den verschiedensten Stellen und Behörden gefühlt tausend Formulare in die Hand gedrückt, die liest man sich nicht durch. Es braucht häufig einen Anlass oder jemanden, der Betroffene daran erinnert, einen Antrag zu stellen.

Wie erleben Sie Gespräche mit Betroffenen, die sich an Sie wenden?
Viele Hilfesuchende befinden sich in einem schlechten seelischen Zustand, haben sich nach langem Über­legen zur Antragstellung entschieden, sind damit aber überfordert. Dementsprechend sind sie dankbar, dass ihnen jemand zuhört und hilft. Oder sie sind unsicher, was sie erwartet: Gleicht die Zeugenbefragung der vor Gericht? Wird man gar mit dem Täter konfrontiert? Hier können Ängste genommen werden.

Viele wissen zum Beispiel nicht, dass auch ein Ohrenzeuge ein Zeuge und die Aussicht auf eine Anerkennung dann besser sein kann. Gibt es andererseits in bestimmten Fällen bloß eine Schilderung eines Ereignisses, aber keine Zeugen, dann können wir den Ausblick geben, dass das wohl nichts wird. Alles in allem empfinde ich den Umgang mit den Betroffenen als angenehm. Bedrückte Stimmung, Weinen, Insichgekehrtsein ist immer angenehmer als offen verbal kommunizierte Aggression, die ich in meiner Tätigkeit bislang vielleicht das ein oder andere Mal erleben musste, aber nie gegen meine Person. Unzufriedenheit mit unserer Behörde nehme ich nicht als persönliche Kritik wahr.

Gibt es vonseiten Ihrer Behörde Vorgaben, was neue Antragstellungen betrifft?
Ich habe keine Vorgabe, den Menschen die Antragstellung auszureden, sondern ich überlasse ihnen die Entscheidung. Damit sie eine realistische Erwartungshaltung entwickeln, erläutere ich ihnen die Erfolgsaussichten. Manchmal rate ich vom OEG-Antrag ab und er wird trotzdem gestellt, weil die Leute diesen Schritt zur Bewältigung der Erlebnisse benötigen und es wenigstens versucht haben wollen. Für manche Menschen bringt es aber nichts, einen Antrag zu stellen.

Inwiefern?

Ein Beispiel: Wenn jemand nach einer Schlägerei lediglich blaue Flecken hat, die schnell von alleine abheilen, ist eine Antragstellung nach dem OEG nicht sinnvoll, weil es keine Arztkosten und nur vorübergehende Gesundheitsschäden gab. Manche Betroffene haben unter Umständen auch falsche Vorstellungen vom Heilbehandlungsanspruch nach dem OEG: Wenn ihnen beispielsweise die Krankenkasse ganz konkrete Leistungen – etwa eine spezielle Therapieform – nicht bewilligt hat, dann erhoffen sie sich, diese zu erhalten, indem sie einen OEG-Antrag stellen. Das OEG regelt ganz klar: Leistungen werden nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt. Und dieses Gesetz sagt: Abhängig von der Art der Maßnahme wird diese von den gesetzlichen Krankenkassen oder der Behörde erbracht. Das ist juristisch aufgeteilt auf verschiedene Paragrafen, wie Gesetze eben so sind. Allgemein wird das gerne mal darauf verkürzt, dass ein Heilbehandlungsanspruch nach dem OEG besteht, der immer über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgeht. Hier war es schon einige Male gut, dass Betroffene vor der Antragstellung Kontakt zur Beratung aufgenommen und dann überlegt haben, ob sie einen Antrag stellen möchten.

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Sie haben sowohl Einblick in Fälle als auch in die Behörde: Welche Rolle spielt aus Ihrer Perspektive die Personalstärke in den Ämtern, wenn es um die Entscheidung der Anträge geht?
Eine schlechtere Ausstattung oder Engpässe beim Personal führen eher zu einer längeren Bearbeitungszeit der Anträge, die durch unterschiedliche Faktoren ohnehin schon recht lang ist. Bei Fällen, in denen die Gewalttat nicht durch eine Verurteilung nachgewiesen ist, kann die Arbeitsbelastung in den Ämtern eine Rolle dabei spielen, ob Ermittlungsakten intensiv danach durchgesehen werden, ob sich trotz Freispruchs des Täters irgendwo in den Akten ein Anhaltspunkt ergibt, mit dem die Gewalttat als nachgewiesen angesehen werden kann.

Wie unterscheiden sich die Beweismaßstäbe von Ämtern und Therapeuten?
Ich ernte manchmal Unverständnis, wenn ich in eine psychosomatische Klinik eingeladen bin, um das OEG vorzustellen, und dort erläutere, dass wir Erinnerungen, die im Rahmen einer Therapie ans Tageslicht kommen, nicht ungeprüft als nachgewiesen ansehen können, weil es sich um Suggestiverinnerungen handeln könnte. Oder dass wir eine Gewalttat nicht aufgrund einer bestimmten Diagnose als nachgewiesen ansehen dürfen. Ich denke, für Therapeuten ist es nicht ungewöhnlich, dass Erinnerungen komplett verdrängt waren und erst nach langer Zeit wieder auftreten können. Bestimmte Krankheitsbilder legen aus therapeutischer Sicht wohl nahe, dass ihnen eine bestimmte Gewalttat zugrunde liegt. Wenn es um die Entscheidung über OEG-Anträge geht, fehlen bei solchen Erinnerungen aber häufig weitere Ermittlungsansätze, wie Zeugen oder Belege, die die Erinnerungen stützen könnten, um nachzuweisen, dass jemand Opfer wurde.

Für Betroffene ist eine Ablehnung häufig gleichbedeutend mit der Feststellung, dass sie nicht glaubwürdig seien. Wie beurteilen Sie das?
Ich glaube, das würde uns allen nicht anders gehen. Wir versuchen in unserer Entscheidung zwar deutlich zu machen, dass wir keine Unwahrheit unterstellen, aber für viele ist das schlicht nicht die erste Zurückweisung. Gerade sexueller Missbrauch im familiären Bereich hat häufig das Merkmal, dass Betroffenen nicht geglaubt wird: während der Übergriffe von Elternteilen nicht, später beim Versuch der Aufarbeitung von Familien­mitgliedern nicht, vielleicht wurde sogar der Täter wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Wenn dann auch noch der OEG-Antrag abgelehnt wird, ist das ein weiterer Rückschlag, der sehr ernüchternd sein kann. Die Quintessenz ist für die Opfer dann häufig: Man glaubt mir nicht. Was aber möglich ist: Behörden­mitarbeiter können in Ablehnungsbescheide eine persön­liche Bemerkung einbauen, um zu verdeutlichen, dass es nur um den Begriff „Nachweis“ geht, und nicht die Person selbst nicht glaubwürdig ist.

Behördenschreiben enthalten aus Opfersicht oft unsensible Formulierungen. Ließe sich das ändern?
Bescheide einer Behörde können oftmals als bürgerunfreundlich empfunden werden, vor allem wenn Anträge abgelehnt werden. Bei Ablehnungsbescheiden etwa müssen die Rechtsvorschriften aufgeführt werden. Die Frage ist, inwiefern man jemandem, der eine andere Lebenswirklichkeit hat, überhaupt verständlich machen kann, dass es keinen passenden Nachweis für seine Schilderung gibt.

Wie die Redaktion recherchiert hat

Erstellt am: Donnerstag, 2. Juni 2022 von Torben

Wie die Redaktion recherchiert hat

Warum und wie haben wir uns mit dem Opferentschädigungsgesetz auseinandergesetzt – und was ist uns dabei aufgefallen? Hier legen wir offen, wie wir bei der journalistischen Recherche zum #OEGreport vorgegangen sind.

Foto: Christian Ahlers/WR

Wenn es um die Interessen von Kriminalitätsopfern geht, ist der WEISSE RING nicht neutral. Seit seiner Gründung im Jahr 1976 setzt sich der Verein für Betroffene ein – deshalb haben unsere Juristen auch maßgeblich an der Novellierung des Opferentschädigungsrechts mitgearbeitet, die 2024 in Kraft tritt. Die Neuregelung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) trägt an vielen Stellen die Handschrift des WEISSEN RINGS. Zudem geht es in der täglichen Arbeit des WEISSEN RINGS immer wieder darum, Gewaltopfer über die Leistungen des OEG zu informieren und sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Als Redaktion von „Forum Opferhilfe“, dem Magazin des WEISSEN RINGS, legen wir deshalb hier offen, wie wir bei der journalistischen Recherche zum Thema OEG vorgegangen sind.

  1. Wir wollten wissen, wie oft Anträge nach dem OEG gestellt werden und wie über sie entschieden wird. Dazu haben wir die Zahlen herangezogen, die der WEISSE RING jedes Jahr bei den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer abfragt. Diese Zahlen des WEISSEN RINGS sind derzeit die einzige statistische Quelle zum OEG.
  2. Um eine Vergleichsgröße anbieten zu können, haben wir die Zahl der OEG-Anträge der Zahl der Gewaltdelikte gegenübergestellt, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (PKS) aufgeführt sind. Die Zahlen sind nicht eins zu eins vergleichbar: Nicht aus allen in der PKS erfassten Gewalttaten ergibt sich ein Entschädigungsanspruch, zudem können die in der PKS registrierten Fälle mehrere Opfer betreffen. Andererseits können sich Entschädigungsansprüche auch aus Taten ergeben, die in anderen PKS-Kategorien erfasst worden sind oder erst gar nicht in der PKS auftauchen, zum Beispiel weil keine Anzeige erstattet wurde.
  3. Bei der Analyse der Daten sind uns große Unterschiede zwischen den Ländern aufgefallen. Wir haben deshalb Fragenkataloge an die zuständigen Behörden aller Bundesländer geschickt: mit allgemeinen Fragen (zum Beispiel zur Zahl der Sachbearbeiter) und mit spezifischen Fragen zu statistischen Auffälligkeiten (zum Beispiel zu Abweichungen vom Bundesdurchschnitt). Die Antworten zeigen: Die Länder setzen unterschiedliche Maßstäbe bei der Erhebung von Zahlen an.
  4. Es gibt keine aktuellen und langfristigen Untersuchungen, die die Probleme und Chancen des OEG in der Praxis beleuchten. Vor allem fehlen Erhebungen dazu, wie Opfer das OEG-Verfahren erleben, welche Erfahrungen sie im Kontakt mit Behörden, Gerichten und Gutachtern machen.
  5. Ebenso fehlen behördliche oder wissenschaftliche Erkenntnisse, warum vergleichsweise wenige Betroffene Anträge nach dem OEG stellen. Weil wir wissen wollten, was die Menschen in Deutschland über Opferentschädigung wissen und denken, hat unsere Redaktion im Frühjahr 2022 eine bundesweite repräsentative Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben.
  6. Eine wesentliche Quelle für unsere Recherche waren Erfahrungsberichte. Wir haben mit zahlreichen Betroffenen gesprochen, mit Anwälten, Therapeutinnen, Wissenschaftlern, Behördenmitarbeitern und immer wieder mit ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfern des WEISSEN RINGS. Zum Teil kamen Kontakte zu Interviewpartnern auch über Mitarbeiter des WEISSEN RINGS zustande, einige Gesprächspartner haben beruflich Berührungen mit dem WEISSEN RING. So sind zum Beispiel die im Text zitierten Juristen Christine Obermeier und Bodo Kuhn als Referenten für die WEISSER RING Akademie tätig, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins ausbildet.
  7. Von den Gewaltopfern, mit denen wir gesprochen haben, haben einige vorübergehend oder durchgängig Kontakt zum WEISSEN RING gehabt und teilweise Hilfsleistungen in Anspruch genommen. Einige der Betroffenen betonen, gute Erfahrungen mit dem Verein gemacht zu haben, andere äußerten auch Kritik.
  8. Wir haben für die Recherche Fallakten und psychologische Gutachten gesichtet. Dabei ging es uns aber nicht darum, einzelne Verfahren zu bewerten und eventuelle Fehlentscheidungen der Behörden aufzudecken. Im Mittelpunkt standen deshalb zahlreiche Gespräche, teilweise stundenlang am Telefon, für die wir aber auch an die Nordseeküste gefahren sind, in den Harz, nach Franken oder an die Grenze zu Österreich.