Fesseln für mehr Freiheit

Erstellt am: Montag, 25. November 2024 von Juliane

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell der elektronischen Fußfessel gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

Ein Foto mit Bundesfamilienministerin Petra Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Petra Paus (links) und Nancy Faeser bei der Vorstellung des Lagebilds häusliche Gewalt. Foto: dpa

„Es geschieht an jedem dritten Tag“ hieß die Titelgeschichte in Ausgabe 04/2021, in der unsere Autoren Christoph Klemp und Karsten Krogmann die bewegende Geschichte von Anne und ihrem Sohn Noah erzählten, die beide wohl noch leben könnten, wenn der Staat sie besser vor Annes Ex-Mann, Noahs Vater, geschützt hätte. Die Redaktion recherchierte weiter zu den Schutzlücken bei häuslicher Gewalt in Deutschland, in Ausgabe 04/2023 fragten wir unter dem Titel „Außer Kontrolle: Ist die Fußfessel die Lösung?“ Seitdem diskutiert Deutschland parteiübergreifend über die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Kontrolle von Kontakt- und Annäherungsverboten.

In Spanien sind durch dieses Erfolgsmodell wohl Hunderte Frauen gerettet worden (hier geht es zur Internetseite der spanischen Regierung zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt). Die Technologie ist auch in Deutschland vorhanden, ausgereift und sofort einsatzbereit. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich bereits dafür ausgesprochen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Warum ist die elektronische Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten noch immer nicht im deutschen Gewaltschutzgesetz verankert?

I.  Alarm beim Ortstermin

Wiesbaden im September, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD): Hier wird heute eine Technologie präsentiert, die Leben retten kann. Das dynamische Modell der elektronischen Fußfessel hat in Spanien bereits Hunderte Frauen vor gewalttätigen Partnern und Ex-Partnern geschützt. Das Interesse an den kleinen schwarzen Geräten ist groß. Mehrere Kamerateams und Journalisten sind gekommen und blicken nun auf die große Leinwand in dem holzvertäfelten Raum. Davor steht Johannes Schabel – schwarzes Hemd, graues Jackett – und erklärt, was da zu sehen ist. Schabel ist Leiter des Verfahrens der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in der HZD. Er ist damit so etwas wie der Herr über die Technik aller Fußfesseln in Deutschland.

Auf dem Foto hält Johannes Schnabel Geräte für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in die Kamera.

Johannes Schabel bei der Präsentation der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Wiesbaden. Foto: Christian Ahlers

Das System, so erklärt es Schabel den Journalisten, habe vier verschiedene Sicherheitszonen:

1. Die Warn- oder Pufferzone

Im System geht die Meldung ein, dass Täter und Opfer sich annähern. „Da passiert erst mal nichts“, sagt Schabel, aber: „Die Kolleginnen und Kollegen in der GÜL würden dem Fall dann schon erhöhte Aufmerksamkeit widmen.“ Die GÜL, das ist die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Weiterstadt. Dort werden alle Fußfessel-Träger und die wenigen -Trägerinnen in ganz Deutschland überwacht: Straftäter oder Patienten aus forensisch-psychiatrischen Kliniken, die nach der Haft- oder Klinik-Entlassung weiter begleitet werden müssen.

2. Die Alarmzone

Kommt der Fußfesselträger der zu schützenden Person näher, als es ihm erlaubt ist, „gibt es wirklich einen aktiven Alarm“, so Schabel.  Bei der bisherigen Straftäter-Überwachung kontrolliert die Fußfessel per GPS-Tracker den Aufenthaltsort der Träger und meldet Verstöße dann, wenn eine Verbotszone betreten wurde. Mit dem neuen Modell, wie es auch in Spanien zum Einsatz kommt, werden nicht nur vordefinierte Verbotszonen überwacht, sondern: Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer weiteren GPS-Einheit, die das Opfer bei sich trägt. Das System löst Alarm aus, wenn sich Straftäter und Opfer zu nahe kommen. Diese Verstöße, aber auch Beschädigungen der Fußfesseln sowie Akkuprobleme, leitet das System sofort an die GÜL weiter.

Das Foto zeigt Hessens Justizminister Christian Heinz. Er ist umgeben von Pressevertretern und Kameras.

Hessens Justizminister Christian Heinz ist Befürworter der elektronischen Fußfessel. Foto: Christian Ahlers

3. Die Funkzone

Nähern sich die Geräte auf eine Entfernung von 300 Metern, schlägt auch das Opfergerät Alarm. Das heißt: Jetzt erfährt die Betroffene, dass der Gefährder in der Nähe ist.

4. Der Panikknopf

Mit dem Panikknopf kann das Opfer Alarm auslösen und die Überwachungszentrale über eine Notsituation informieren. Die GÜL kann dann umgehend weitere Schritte zum Schutz der Betroffenen einleiten und zum Beispiel die Polizei rufen.

Beim Ortstermin in Wiesbaden übernimmt zu Demonstrationszwecken ein Mitarbeiter der HZD die Rolle des Angreifers, das potenzielle Opfer ist in diesem Fall der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). Der „Täter“ nähert sich von außerhalb des Gebäudes dem „Opfer“, die Journalisten können das auf einer digitalen Karte verfolgen. Als der Abstand kleiner wird, blinken auf einem Monitor nach und nach immer neue rote Warnungen auf. Der Justizminister drückt den Panikknopf.

Spanische Frauen demonstrieren gegen Machismo. Nun soll eine elektronische Fußfessel vor Gewalt schützen.

So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Mit GPS-gestützten Armbändern schützt das Land Opfer vor Gewalttätern. Ist das spanische Modell ein Vorbild für Deutschland?

„Wir brauchen endlich die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell“, sagt Heinz. Hessen hat einen Antrag im Bundesrat auf Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz gestellt, die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Bundestag. Der damalige Bundesvorsitzende und heutige Vize-Vorsitzende des WEISSEN RINGS, Dr. Patrick Liesching, ergänzt bei dem gemeinsamen Termin bei der HZD in Wiesbaden: „Durchschnittlich an jedem dritten Tag kommt es in Deutschland zur vollendeten Tötung einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner.“ Die bisherigen Schutzmöglichkeiten seien offensichtlich nicht ausreichend.

Dass es hier eine klaffende gesetzliche Schutzlücke gibt, zeigen die aktuellsten Zahlen.

II.  Erschütternde Zahlen

Im Jahr 2024 haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gleich zweimal erschreckende Zahlen präsentiert – mit den Lagebildern zu häuslicher Gewalt und Straftaten gegen Frauen. Die traurige Bilanz: In allen Bereichen hat die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland zugenommen. Alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. 360 Frauen und Mädchen wurden 2023 getötet – es gab also fast an jedem Tag einen Femizid.

155 Frauen wurden im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet – 22 Frauen mehr als im Jahr zuvor. Wie viele dieser Frauen sich zuvor hilfesuchend an Behörden gewandt haben, wird statistisch nicht erfasst.

 

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Diane Rosenfeld hat sich intensiv mit den Bürgerrechten von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt befasst. Sie lehrt an der Harvard School of Law und ist eine der führenden Expertinnen in den USA für die GPS-Überwachung von Tätern häuslicher Gewalt. In den Vereinigten Staaten wird die GPS-Überwachung in mehr als der Hälfte der Bundesstaaten eingesetzt, um Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern oder Ex-Partnern zu schützen. Rosenfeld sagt: „Schutzanordnungen allein bieten nur begrenzten und unzuverlässigen Schutz vor weiterem Missbrauch des Opfers durch den Täter. Die GPS-Überwachung von Tätern setzt die Bedingungen einer Schutzanordnung durch und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, gefährliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Und Rosenfeld führt weiter aus: „Obwohl der Staat dem Empfänger einer Schutzanordnung scheinbar Freiheit und Schutz gewährt, zeigt ein kritischer Blick, dass dies in Wirklichkeit nicht viel ist. Stattdessen unterhält der Staat ein System von Ansprüchen, das die Bewegungsfreiheit des Mannes auf Kosten der Frau garantiert. Tatsächlich könnte man sagen, dass die einstweilige Verfügung den perversen Effekt hat, die Freiheit der Frau einzuschränken.“ Die Festlegung von Sicherheitsbereichen für die geschützte Person impliziert, dass sie außerhalb dieser Bereiche nicht geschützt ist. Das Signal: Solange Sie zu Hause bleiben, Ihr Kind in den Kindergarten bringen oder zur Arbeit gehen, sind Sie sicher. Ansonsten kann der Staat Sie leider nicht schützen. Das spanische Modell tut jedoch genau das: Es schützt Frauen, indem es ihren Aufenthaltsort auch außerhalb dieser definierten Bereiche dynamisch überwacht.

Bei der Präsentation der GPS-Fußfessel beim Ortstermin in Wiesbaden benennt Justizminister Christian Heinz die Vorteile des spanischen Modells für den Opferschutz so: „Das Opfer ist also nicht mehr feste Orte gebunden, wie die Wohnung, die Kita oder den Arbeitsplatz, sondern kann sich auch bewegen, in die Stadt gehen oder in einen anderen Ort fahren und wird alarmiert, wenn sich ein Täter nähert. Das war bisher technisch nicht möglich.“

IV. Bund-Länder-Pingpong

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich Herbst 2024 mehrfach öffentlich für die elektronische Fußfessel ausgesprochen. „Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern“, erklärte sie im Oktober. Wer sich stets ablehnend äußerte gegenüber Forderungen nach einer bundesrechtlichen Fußfessel-Lösung im Gewaltschutzgesetz, war der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zuletzt hatte er zwar in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert, indem er sagte: „Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen.“ Ende 2023 hatte sein Ministerium noch auf Nachfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS betont, dass die elektronische Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt Ländersache sei und in deren Polizeigesetze gehöre.

Als die Justizministerkonferenz ihn bereits im Mai 2023 aufforderte, die Verankerung der Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten im Gewaltschutzgesetz zu prüfen, da spielte Buschmann den Ball nach einigen Monaten wieder zurück in die Länder. Die Prüfung habe ergeben, teilte sein Ministerium im November 2023 auf Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS mit, dass „die Schaffung einer EAÜ-Anordnung im Gewaltschutzgesetz nicht geeignet wäre, um den angestrebten lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten“. EAÜ bedeutet: elektronische Aufenthaltsüberwachung, besser bekannt als „Fußfessel“.

Auf einem Foto sind der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann und Außenministerin Annalena Baerbock während einer Sitzung des Bundestages zu sehen.

Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann, hier während einer Sitzung des Deutschen Bundestags an der Seite von Außenministerin Annalena Baerbock, verwies beim Thema Fußfessel stets auf die Länder. Foto: dpa

Die Länder baten ihn bei der Innenministerkonferenz im 2024 Juni abermals, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu schaffen. Seitdem sei in der Sache „leider wenig passiert, und Herr Buschmann sendet widersprüchliche Signale“, beklagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) noch im September im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wenn das so bleibt, werden wir auch in Niedersachsen darüber nachdenken müssen, den Einsatz der Fußfessel in solchen Fällen über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz zu ermöglichen.“ Aus dem Haus von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hieß es indes, es bleibe dabei, dass die Ministerin „die Verortung der elektronischen Fußfessel in erster Linie im Gewaltschutzgesetz sieht“ – und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers.

Zuletzt zog sich Buschmann darauf zurück, dass das Thema bereits Gegenstand einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei. Der Bundesjustizminister blieb also bei diesem Bund-Länder-Ping-pong – bis er am 7. November seine Entlassungsurkunde als Minister vom Bundespräsidenten entgegennahm.

Viele Bundesländer sehen mittlerweile den dringenden Handlungsbedarf: Nachdem in Berlin im August zwei Frauen binnen weniger Tage trotz Annäherungsverbots von ihren Ex-Lebensgefährten getötet worden waren, plädierte Berlins Justiz­senatorin Felor Badenberg (CDU) für Fußfesseln. „Wir müssen endlich etwas gegen diese brutalen Morde von Männern an Frauen tun“, sagte die CDU-Politikerin und sprach von „purem Frauenhass“. Auch sie appellierte an Buschmann, die Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen, und prüfte gleichzeitig auf Landesebene, ob und wie gesetzliche Änderungen und Präventivmaßnahmen angepasst werden können. Eines stehe fest: „So kann und darf es nicht weitergehen!“

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte dem Magazin „buten un binnen“: „Es gibt die Möglichkeit, Partner aus der Wohnung zu verweisen, es gibt Gefährderansprachen – wir haben ein enges Netzwerk, das heißt: Es gibt eine Risikobewertung durch die Polizei und, und, und… Und dennoch müssen wir feststellen, alle diese Maßnahmen reichen nicht.“ Mäurer ist überzeugt vom spanischen Modell, ebenso wie Bremens Frauensenatorin Claudia Bernhard (Linke). Das Polizeigesetz soll in Bremen noch in diesem Jahr entsprechend geändert werden, hieß es. Auch Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sagte den „Kieler Nachrichten“, dass man über die elektronische Fußfessel diskutieren müsste.

Auf einem Foto filmt eine Kamerafrau Gegenstände. Sie gehören zur Fußfessel-Technik.

Die Lösung liegt buchstäblich auf dem Tisch: Präsentation der Fußfessel-Technik in Wiesbaden. Foto: Christian Ahlers

Beim Ortstermin in Wiesbaden vergleicht Hessens Minister Heinz die aktuelle Situation mit den Polizeigesetzen allerdings mit einem „Flickenteppich“. Es könne doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass vom Wohnort der Frauen abhänge, ob sie geschützt werden. Recherchen des WEISSEN RINGS haben zudem ergeben, dass einer Anordnung nach dem Landespolizeigesetz häufig sehr hohe rechtliche Hürden entgegenstehen und zumeist nur eine kurzzeitig befristete Überwachung möglich ist. So wurde zum Beispiel in Hamburg seit 2019 nur ein einziges Mal das Tragen einer Fußfessel wegen Beziehungsgewalt angeordnet – und der Beschluss anschließend wieder vom Oberlandesgericht Hamburg gekippt. „Das spanische Modell könnte uns helfen, Fälle von häuslicher Gewalt zu vermeiden“, sagt der CDU-Politiker Heinz. „Von der Vorsorge einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe – alle Schutzlücken wären somit geschlossen.“ Die Erfahrung damit belege es. „Die Bundesregierung sollte jetzt endlich handeln.“

V. Ausblick

Teresa Peramato bekommt häufig Besuch von Delegationen aus anderen Ländern, die sich für das spanische Modell der Fußfessel interessieren. Eine Schweizer Delegation hat es sich bei einem Besuch im Januar 2023 erklären lassen. Die Besucher aus dem Kanton Zürich zeigten sich danach nicht nur nachhaltig beeindruckt, sondern handelten. Der Kanton startete noch im selben Jahr ein Pilotprojekt und ermöglichte den Einsatz des dynamischen Fußfessel-Modells. Das Pilotprojekt war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

Aus Deutschland hat sich bislang nur eine Spitzenpolitikerin aus der Bundespolitik für die Arbeit der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Madrid interessiert: Am 11. Februar 2022 war Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mit einer Delegation zu Besuch. „Die Ministerin interessierte sich sehr für die Entwicklung der spanischen Gesetzgebung im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt und für das Vorgehen der spanischen Staatsanwaltschaft“, berichtete Teresa Peramato.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Der Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde, zeigt: Nein, tut er nicht.

Und dann geschah nichts mehr. Technisch ist das Modell hier in Deutschland sofort umsetzbar, das zeigt der Termin bei der HZD in Wiesbaden sehr anschaulich. In Spanien hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden. Politisch wird in Deutschland seit Monaten diskutiert, aber nicht gehandelt. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer, die sich in ihrer Not schutzsuchend an den Staat wenden, der den Aggressoren dann doch nur ein Stück Papier zukommen lässt.

Die Harvard-Juristin Diane Rosenfeld setzt sich dafür ein, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, damit Fälle, die auf eine potenzielle Tötungsabsicht hindeuten, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden können. Die Drohung, den Partner zu töten und eine kürzlich erfolgte Trennung sind beispielsweise zwei dieser Faktoren. Rosenfeld sagt: „Morde im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind so vorhersehbar, dass sie vermeidbar sind.“

Auch Innenministerin Faeser spricht sich für die elektronische Fußfessel aus

Erstellt am: Donnerstag, 24. Oktober 2024 von Sabine

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wünscht sich „viel entschlosseneres Handeln“. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Datum: 24.10.2024

Auch Innenministerin Faeser spricht sich für die elektronische Fußfessel aus

Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer von Gewalt. Neben dem WEISSEN RING und Hessens Justizminister Christian Heinz spricht sich jetzt auch Innenministerin Faeser für die elektronische Überwachung von Tätern aus.

Berlin/Mainz – Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt in Deutschland laut Polizeistatistik stark zu. Wie eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt, wurden im vergangenen Jahr 62.404 Mädchen und Frauen Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dazu zählen etwa Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Im Vorjahr zählten die Polizeibehörden 58.900 weibliche Opfer entsprechender Straftaten. Im Jahr 2015 waren der Polizei, was dieses Delikt betrifft, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, 32.460 weibliche Opfer bekanntgeworden.

Eine deutliche Zunahme gab es 2023 den Angaben zufolge auch bei der Zahl der weiblichen Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei diesen Delikten, zu denen unter anderem die Zwangsprostitution gehört, wurden demnach im vergangenen Jahr Fälle mit mehr als 148.000 weiblichen Opfern aktenkundig. Zum Vergleich: Im Vorjahr zählte die Polizei hier bundesweit rund 134.000 weibliche Opfer. Im Jahr 2013 waren rund 106.000 Frauen und Mädchen betroffen.

Faeser wünscht sich „viel entschlosseneres Handeln“

„Die gestiegene Gewalt gegen Frauen ist unerträglich und fordert ein noch viel entschlosseneres Handeln“, kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Zahlen. Die SPD-Politikerin sagt: „Wir brauchen harte Strafen, die elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings.“ Wer ein solches Training verweigere, müsse dann empfindliche Sanktionen erhalten. Es sei gut, dass das verpflichtende Anti-Gewalt-Training, das sich in Österreich bewährt habe, nun Teil des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurfs zur Reform des Kindschaftsrechts sei.

Über elektronische Fußfessel muss Justizressort entscheiden

Faeser hatte bereits bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni gesagt, Verbote für Täter, die Wohnung zu betreten und sich der von Gewalt betroffenen Frau zu nähern, müssten „konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden“. Dazu sei sie bereits im Austausch mit Buschmann. Außerdem sollten Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.

Das Bundesinnenministerium setze sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit der Anordnung von „verpflichtender Täterarbeit“ und elektronischer Aufenthaltsüberwachung ergänzt werde, sagte eine Sprecherin. Zur elektronischen Fußfessel sei man mit dem für das Gesetz zuständigen Justizressort in engem Austausch.

WEISSER RING fordert „spanisches Modell“ in Deutschland

Recherchen der Redaktion des WEISSEN RINGS haben gezeigt, dass Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz Tausendfach ignoriert und kaum verfolgt werden. Allein im Jahr 2023 zählten die Behörden bundesweit 6.483 Verstöße. Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, fordert deshalb schon lange eine Aufnahme der elektronischen Überwachungsmöglichkeit ins Gewaltschutzgesetz, so wie es in Spanien bereits erfolgreich umgesetzt wird. Seit 2009 können spanische Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Annäherungsverbote zu überwachen. Täter und Opfer tragen dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich.

Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.

„In Spanien ist es gelungen, die Zahl der Femizide um 27 Prozent zu senken“, sagt Dr. Patrick Liesching, stellvertretender Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Unter den Teilnehmerinnen des Überwachungsprogramms ist sogar kein einziger Todesfall bekannt. Es ist deshalb höchste Zeit, eine bundesgesetzliche Regelung auch in Deutschland zu schaffen.“ Statistisch hätte eine solche Überwachung im vergangenen Jahr 40 Frauen das Leben retten können, so Liesching weiter.

Der WEISSE RING und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) regen ein solches Modell auch für Deutschland an und haben eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingereicht. Ende September hat das Gremium den Vorschlag zur Prüfung an die Ausschüsse weitergeleitet.

Im August dieses Jahres hatte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte erstmals „offen“ gezeigt für eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gewalttätern in Fällen häuslicher Gewalt.

Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Erstellt am: Mittwoch, 2. Oktober 2024 von Sabine

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 02.10.2024

Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Der WEISSE RING startet eine Petition für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern zum besseren Schutz von Frauen.

Mainz – Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. An fast jedem zweiten Tag gelingt es einem Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im vergangenen Jahr starben so 155 Frauen.

Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Die Meinung des WEISSEN RINGS, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, lautet: Nein, das tut er nicht!

Etliche Frauen, die schwerste Gewalt erlebten, hatten sich zuvor hilfesuchend an die Behörden gewandt und gerichtliche Annäherungs- oder Kontaktverbote gegen ihre (Ex-)Partner erwirkt. Aber niemand kontrolliert, ob diese Verbote nach dem Gewaltschutzgesetz eingehalten werden. Männer ignorieren die Anordnungen tausendfach, sie prügeln weiter, sie töten. Allein im Jahr 2023 registrierten die Behörden 6.483 Verstöße.

Forderung an Bundesjustizminister Marco Buschmann

Um diese Frauen besser zu schützen, hat der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, eine Petition an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestartet und fordert ihn auf, endlich den Weg freizumachen für eine bundesrechtliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz. Unter dem Motto „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“ sammelt der WEISSE RING online Unterschriften, um so den Handlungsdruck auf die Politik zu erhöhen.

Dieser Link führt zur Petition:
Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt!
Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Vorbild für den Fußfessel-Einsatz ist das sogenannte spanische Modell: Seit 2009 können spanische Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Annäherungsverbote zu überwachen. Täter und Opfer tragen dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich.

Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.

„In Spanien ist es gelungen, die Zahl der Femizide um 27 Prozent zu senken“, sagt Dr. Patrick Liesching, stellvertretender Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Unter den Teilnehmerinnen des Überwachungsprogramms ist sogar kein einziger Todesfall bekannt. Es ist deshalb höchste Zeit, eine bundesgesetzliche Regelung auch in Deutschland zu schaffen.“ Statistisch hätte eine solche Überwachung im vergangenen Jahr 40 Frauen das Leben retten können, so Liesching weiter. „Damit die Bundesregierung handelt, bedarf es Druck von außen. Darum bitte ich Sie im Interesse des Opferschutzes, unsere Petition zu unterschreiben!“

Spanisches Modell funktioniert auch in Deutschland

In zwei Brandbriefen an die Politik hatte der WEISSE RING 2022 und 2023 „in höchster Dringlichkeit“ gefordert, Frauen besser zu schützen. Dabei wies der Verein auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern hin.

„Technisch wäre ein Fußfessel-Einsatz nach dem spanischen Modell auch in Deutschland problemlos möglich“, sagt Liesching. Laut der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) ließe sich das „zeitnah hier bei uns in der GÜL einrichten“. Bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) sind die entsprechenden Geräte bereits getestet worden.

Kommt bald die Fußfessel für Gewalttäter?

Erstellt am: Donnerstag, 22. August 2024 von Sabine

Foto: Christoph Klemp

Datum: 22.08.2024

Kommt bald die Fußfessel für Gewalttäter?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich erstmals "offen" gezeigt für eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gewalttätern in Fällen häuslicher Gewalt.

Mainz – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich erstmals „offen“ gezeigt für eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gewalttätern in Fällen häuslicher Gewalt. „Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen”, sagte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mit Fußfesseln können die Behörden überwachen, ob sich Gefährder trotz gerichtlicher Kontaktverbote den Betroffenen nähern. Recherchen des WEISSEN RINGS haben gezeigt, dass Gewalttäter in Deutschland jährlich tausendfach gegen solche Anordnungen verstoßen und es dadurch immer wieder zu schweren Verletzungen und sogar Tötungen kommt.

Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, fordert deshalb schon lange eine Aufnahme der elektronischen Überwachungsmöglichkeit ins Gewaltschutzgesetz. Im Dezember 2023 hatte Dr. Patrick Liesching, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, einen entsprechenden Brandbrief an Minister Buschmann geschickt. Liesching wies darauf hin, dass in Deutschland an jedem dritten Tag ein (Ex-)Partner eine Frau töte, und schrieb: „Was mich besonders erschüttert: Viele dieser Frauen hatten sich vor der Tat hilfesuchend an den Staat gewandt.“ Er sei der Überzeugung, „dass der deutsche Staat Frauen besser schützen kann, als er es derzeit tut“. Erst vor wenigen Tagen stellte Liesching gemeinsam mit Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) eine Bundesratsinitiative des Landes vor, mit der das Gewaltschutzgesetz erweitert werden kann.

Bislang hatte Bundesjustizminister Buschmann allerdings ablehnend auf derartige Forderungen reagiert. So antwortete sein Haus Ende 2023 auf eine Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS: Die Schaffung einer entsprechenden Anordnung im Gewaltschutzgesetz wäre „nicht geeignet, um den angestrebten lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten“.

Mit Blick auf die aktuellen Äußerungen Buschmanns im RND-Interview sagte Patrick Liesching am Donnerstag: „Wir freuen uns sehr, dass sich nunmehr auch der Bundesjustizminister für eine bundesrechtliche Regelung beim Fußfessel-Einsatz gegen Gewalttäter öffnet. Jetzt hoffen wir im Interesse der schutzbedürftigen Frauen, dass die hessische Bundesratsinitiative schnell zu der längst überfälligen Gesetzesänderung führt.“

Wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern bedrohte Frauen schützen kann, zeigt seit Jahren das Beispiel Spanien. Der WEISSE RING und die hessische Bundesratsinitiative regen ein solches Modell auch für Deutschland an.

“Es wird höchste Zeit“

Erstellt am: Freitag, 16. August 2024 von Sabine

Foto: WEISSER RING e. V.

Datum: 16.08.2024

“Es wird höchste Zeit“

Hessens Justizminister Heinz besucht den WEISSEN RING in Eschborn und stellt Pläne zum besseren Schutz von Frauen gegen Gewalt vor.

Eschborn – Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) hat am dritten Tag seiner „Rechtsstaats-Tour“ durch Hessen den hessischen Landesverband des WEISSEN RINGS in Eschborn besucht. Im Gespräch Dr. Patrick Liesching, Vorsitzender des WEISSEN RINGS im Bund und in Hessen, und der ehrenamtlichen Opferhelferin Ingeborg Altvater ging es um den besseren Schutz von gewaltbetroffenen Frauen durch den Einsatz von elektronischer Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel). Die hessische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, eine entsprechende Regelung in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann stellt sich dem bislang entgegen.

„Statistisch gesehen findet in Deutschland jeden Tag der Versuch einer Tötung einer Frau statt, jeden dritten Tag kommt es auch zu einer Vollendung einer Tötung. Das ist etwas, das mich persönlich sehr bewegt, weil ich auch als Staatsanwalt solche Fälle hatte. Und wenn man dann in die Details geht, die da ermittelt werden, die Betroffenheit von Angehörigen, von Kindern, von Waisen oder Halbwaisen sieht, dann ist das etwas, das einen nicht kalt lässt und das einen hohen Handlungsdruck erzeugt“, sagte Liesching zu Beginn des Gespräches. „Deswegen begrüße ich die Initiative von Justizminister Heinz außerordentlich.“

Die Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes bundesrechtlich zu verankern. „Momentan gibt es lediglich nach den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, dass Betroffene von häuslicher Gewalt durch die elektronische Fußfessel bei den Tätern nur kurzfristig und vorübergehend geschützt werden, eben bis gerichtliche Maßnahmen greifen. Um eine dauerhafte und nicht nur kurzfristig wirkende Möglichkeit zu haben, gerichtliche Kontakt- oder Näherungsverbote mit einer Fußfessel zu kontrollieren, muss die Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden“, sagte der Justizminister.

Dr. Patrick Liesching richtet Forderungen an die Bundespolitik. Foto: WEISSER RING

Eine bundeseinheitliche Regelung zur präventiven, elektronischen Aufenthaltsüberwachung fordert der WEISSE RING seit Jahren. „Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesetzgeber endlich wirksame Instrumente schafft, um der Gewalt durch (Ex-)Partner zu begegnen. Die bisherigen Regelungen des Gewaltschutzgesetzes sind nicht ausreichend. Modelle zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Spanien und anderen europäischen Ländern zeigen eindrucksvoll, dass man solche Tötungen erfolgreich und effektiv verhindern kann. Deshalb kann ich die ablehnende Haltung von Bundesjustizminister Buschmann in keiner Weise nachvollziehen“, so Liesching.

Marco Buschmann hat sich in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur im vergangenen Juli gegen eine einheitliche Regelung ausgesprochen, wofür ihn der WEISSE RING scharf kritisierte. Der FDP-Politiker sieht zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte Buschmann im Interview.

In Hessen ist der Einsatz von Fußfesseln zum Schutz vor gewalttätigen (Ex-)Partnern möglich. „Die Praxis hat aber gezeigt, dass das allgemeine Gefahrenabwehrrecht, was das sogenannte HSOG ist, ein sehr schwaches Schwert ist“, so Justizminister Christian Heinz im Gespräch mit dem WEISSEN RING. Das Tragen einer Fußfessel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sei nur für zwei bis maximal drei Wochen rechtlich zulässig. Recherchen des WEISSEN RINGS haben außerdem gezeigt, dass der Anordnung einer Fußfessel nach dem Landespolizeigesetz häufig sehr hohe rechtliche Hürden entgegenstehen und dies bislang nur in wenigen Bundesländern überhaupt möglich ist.

Einen kleinen, aber doch sehr bedrückenden Einblick in die Lage von häuslicher Gewalt betroffener Menschen, brachte die Außenstellenleiterin des Main-Taunus-Kreises im WEISSEN RING, Ingeborg Altvater. Sie berichtet: „Wenn Frauen es geschafft haben, sich aus einer gewaltsamen Beziehung zu trennen, dann hört das Leid nicht auf, sondern die Frauen leben unserer Erfahrung nach dann in einer Situation, die voll von Angst, von Bedrohungen, von Unsicherheit ist. Konkret sieht es dann so aus, dass sich die Frauen immer mehr zurückziehen. Sie leben teilweise in abgedunkelten Räumen, sperren sich da ein, verbarrikadieren sich, denn sie müssen immer wieder erleben, dass trotz Annäherungsverboten der gewalttätige Ex-Partner sich ihnen nähert.“ Der Einsatz einer Fußfessel würde die Situation der Frauen dramatisch verbessern, davon ist die Außenstellenleiterin überzeugt. „Wir wollen häusliche Gewalt konsequent bekämpfen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln“, so der hessische Justizminister in Eschborn. Laut Christian Heinz hat die aktuelle Bundesregierung noch ein Jahr und damit ausreichend Zeit, ein Bundesgesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß zu Ende zu bringen.

Wie die Fußfessel Frauen besser schützen könnte

Erstellt am: Freitag, 15. März 2024 von Sabine
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 15.03.2024

Wie die Fußfessel Frauen besser schützen könnte

Monatelang hat die Redaktion des WEISSEN RINGS umfassend zu den Themen Gewalt gegen Frauen und elektronische Aufenthaltsüberwachung recherchiert und eine Art Lagebild erstellt.

Mainz – Ein Donnerstagabend im Juli 2021. Fast 40-mal sticht ein Mann auf offener Straße auf eine Frau ein, nur eine Notoperation und das beherzte Eingreifen eines Passanten retten ihr das Leben.

Die Überlebende: Frau S.
Der Täter: ihr Ehemann.

Es war eine Tat mit Ankündigung. Nach der Trennung hatte der Mann Frau S. beleidigt, gestalked und bedroht, „ich werde dich erschießen, und dann erschieß ich mich“. Auch eine Bewährungsstrafe stoppte ihn nicht. Frau S. ist kein Einzelfall, ihr Überleben schon.

Frauen vor ihren gewalttätigen (Ex-)Männern zu schützen, das ist das Ziel von gerichtlichen Annäherungs- und Kontaktverboten. Aber die werden in Deutschland tausendfach ignoriert – und Frauen deshalb bedroht, verletzt oder sogar getötet. Allein im Jahr 2022 wurden hierzulande 133 Frauen Opfer.

Monatelang hat die Redaktion des WEISSEN RINGS umfassend zu den Themen Gewalt gegen Frauen und elektronische Aufenthaltsüberwachung recherchiert und eine Art Lagebild erstellt. Wie machen es die Spanier? Wie ist die Situation in Deutschland? Was müssen Betroffene aushalten? Wäre das spanische Modell auch in unserem Land möglich?

Die wichtigsten Erkenntnisse unseres Reporter-Teams:

1) Frauen erleben täglich Gewalt durch (Ex-)Partner. Oft endet diese tödlich.

Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Jeden Tag versucht ein (Ex-)Partner, eine Frau umzubringen. An jedem dritten Tag gelingt es einem (Ex-)Partner, eine Frau zu töten. 2022 starben 133 Frauen durch ihre (Ex-)Partner.

2) Kontaktverbote sollen die Frauen schützen, aber viele Gewalttäterignorieren dies – immer häufiger.

6.587 Verstöße gegen gerichtliche Kontakt- und Annäherungsverbote erfasst die Polizeiliche Krimi­nalstatistik für das Jahr 2022. Im Jahr 2017 waren es 5.932 Verstöße. Das ist ein Anstieg von elf Prozent binnen fünf Jahren.

3) Niemand überwacht die Männer, gegen die ein Annäherungsverbot angeordnet wurde.

Gerichte beschließen Kontakt- und Annäherungs­verbote wegen der Dringlichkeit häufig sogar im Eilverfahren. Aber im Anschluss wird den Gewalt­tätern der Beschluss einfach zugestellt, manchmal nur „durch Einlegen in den Briefkasten“. Eine Über­wachung der Gefährder durch den Staat findet nicht statt.

4) Jedes Jahr sterben Dutzende Frauen durch Männer, die sich ihnen nie hätten nähern dürfen.

Offizielle Zahlen zum Zusammenhang von Tötun­gen und bestehenden Gewaltschutzanordnungen gibt es nicht. Unsere Redaktion hat deshalb mittels einer Datenrecherche im Internet nach Hinweisen gesucht – und sie fand 109 verschiedene, im Jahr 2023 veröffentlichte Presseartikel über Frauen in ganz Deutschland, die getötet wurden von Männern, gegen die sie zuvor ein Kontakt- oder Annäherungs­verbot erwirkt hatten.

5) Spanien zeigt, wie sich Frauen besser schützen lassen: mittels elektroni­scher Aufenthaltsüberwachung.

Seit 2009 setzt Spanien die GPS-Technologie zur Kontrolle von Gewalttätern ein. Das spanische Modell gilt als zu 100 Prozent erfolgreich: Im Rahmen des Schutzprogrammes ist keine einzige Frau getötet worden. Frankreich hat das spanische Modell bereits übernommen, in der Schweiz läuft ein Pilotprojekt.

6) In Deutschland gibt es keine vergleichbare Überwachung.

Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Mai 2023 um Prüfung gebeten, wie Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz mit dem Einsatz der Fußfessel bundesweit rechtlich gekoppelt werden können. Im November 2023 befand das Ministerium den Vorschlag als „nicht geeignet“. Buschmann gab das Thema zurück an die Länder und verwies dar­auf, dass schon jetzt die Polizeigesetze einiger Län­der Fußfessel-Anordnungen ermöglichten.

7) Derzeit ist der Fußfessel-Einsatz bei häuslicher Gewalt in nur sieben Bundesländern theoretisch möglich.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Fußfessel-Anordnung gegen Gewalttäter nur als kurzfristige, präventiv-polizeiliche Schutzmaßnahme für Opfer von Partnerschaftsgewalt erlaubt – in nur sieben Ländern und zumeist nur für wenige Tage. Annähe­rungsverbote nach dem bundesrechtlichen Gewalt­schutzgesetz lassen sich damit nicht überwachen.

8) Praktisch wird die Möglichkeit kaum genutzt, die rechtlichen Anforderungen sind extrem hoch.

Nordrhein-Westfalen etwa hat noch nie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Fußfessel gegen Gewalttäter einzusetzen. In Hamburg gab es einen einzigen Versuch. Und obwohl hier ein Mann eine Frau etliche Male gestalkt, bedroht und geschlagen hatte, kippte ein Gericht die Anordnung.

Transparenzhinweis:
In seinen Strafrechtrechtspolitischen Forderungen tritt der WEISSE RING seit Jahren dafür ein, die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und bei gewalttätigen Beziehungstätern einzusetzen.

Lebensrettende Fußfessel

Erstellt am: Dienstag, 5. Dezember 2023 von Karsten

Lebensrettende Fußfessel

Frauen vor ihren gewalttätigen (Ex-)Männern zu schützen, das ist das Ziel von gerichtlichen Annäherungsverboten. Aber die werden in Deutschland tausendfach ignoriert – und Frauen deshalb bedroht, verletzt, getötet. Dabei könnten diese Frauen geschützt werden. Spanien macht vor, wie es funktionieren kann, während sich in Deutschland Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Eine Recherche aus der Redaktion des WEISSEN RINGS.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen könnte.

I. Die rote Warnlampe

Frau S. reicht zur Begrüßung die linke Hand, ihr rechter Arm ist taub seit dem Messerangriff. Fast 40-mal stach ihr Ehemann auf sie ein, nachdem er ihr an jenem Donnerstagabend im Juli 2021 auf offener Straße aufgelauert hatte. Ihr Körper ist nun narbenübersät, am Arm, auf dem Bauch, im Gesicht, aber die tiefsten Narben trägt Frau S. unter der Haut: Sie schläft schlecht, sie verlässt kaum das Haus, in ihr tobt permanent die Angst. „In meinem Kopf brennt immer eine rote Warnlampe“, sagt sie: „Außenwelt Gefahr! Außenwelt Gefahr! Außenwelt Gefahr!“

Trotzdem ist Frau S., 49 Jahre alt, heute zum Gespräch ins Germersheimer Stadthaus gekommen. Ihre Tochter hat sie mit dem Auto hergefahren, damit die Mutter nicht allein durch die Außenwelt gehen muss. „Ich will, dass die ganze Welt meine Geschichte hört“, sagt Frau S.

Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Und das sind nur die bekannten Fälle, die der Polizei angezeigt werden; das Dunkelfeld ist Schätzungen zufolge vier- bis fünfmal so groß. Eigentlich muss der Satz lauten: Alle 45 Sekunden wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt.

Für viele Frauen endet diese Gewalt tödlich. Jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner, eine Frau umzubringen. An jedem dritten Tag gelingt es einem Partner oder Ex-Partner, eine Frau zu töten. Im vergangenen Jahr waren es 133 tote Frauen.

Essen (Nordrhein-Westfalen), Januar 2023

Eine 50-jährige Frau wird von ihrem Schwiegersohn mit dem Küchenmesser erstochen; ihre Tochter hatte sich wenige Tage zuvor von dem Mann getrennt und war zu ihrer Mutter gezogen. Wegen gewaltsamer Übergriffe gab es gegen den Mann ein gerichtliches Annäherungsverbot.

Häufig hatten sich die Frauen vor der Tat hilfesuchend an die Behörden gewandt. Oft sprach ein Gericht ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den prügelnden oder drohenden Mann aus, manchmal per Eilentscheid noch am Tag der Antragstellung. Doch die Gewalttäter ignorieren diese Verbote immer häufiger. Die offizielle Kriminalstatistik notierte im Jahr 2017 für Deutschland 5.932 Fälle, in denen gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen wurde. Im Jahr 2022 waren es 6.587 Verstöße, ein Anstieg um elf Prozent binnen fünf Jahren.

Wie oft es trotz eines bestehenden Kontaktverbots zu einer schweren Gewalttat bis zum Mord kam, erfasst die Kriminalstatistik nicht. Auch eine Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS an die einzelnen Bundesländer brachte kein Ergebnis. Wir haben deshalb versucht, uns mittels einer aufwändigen Google-Recherche einen Eindruck von der Dimension zu verschaffen. Dabei haben wir nach im Jahr 2023 veröffentlichten Presseartikeln gesucht, in denen über schwerste Gewalttaten gegen Frauen im Zusammenhang mit einem bestehenden Kontaktverbot berichtet wird. Zum Zeitpunkt unserer Suche Mitte Oktober 2023 waren 109 verschiedene Texte online über Frauen in ganz Deutschland, die getötet wurden – von Männern, die sich ihnen laut Gerichtsbeschluss nie hätten nähern dürfen.

Sembach (Rheinland-Pfalz), Februar 2023

Eine 48-jährige Frau stirbt, nachdem ihr Mann ihr im Auto auflauerte, ihren Wagen auf einer Hauptstraße rammte und sie mit 15 Schüssen tötete. Das Opfer hatte nach der Trennung ein Kontaktverbot gegen den gewalttätigen Ex-Partner erwirkt.

II. „Mama, geh weg! Er hat eine Waffe!“

Frau S. war 14, als sie ihrem Mann versprochen wurde. Mit 15 heiratete sie, mit 16 bekam sie das erste Kind. Drei weitere Kinder folgten. Die Kinder, sie sind ihr Ein und Alles, Frau S. erzählt viel von ihnen. „Nur ihretwegen habe ich das alles 30 Jahre lang ertragen“, sagt sie. Sie meint die Angst vor ihrem Mann. Den ständigen psychischen Druck. Die Ehe, die sie nie wollte.

Als die Kinder erwachsen waren, wollte Frau S. sich trennen. 2019 erfuhr ihr Mann von ihren Scheidungsplänen, er griff sie körperlich an. Die Situation eskalierte. Frau S. zeigte ihn an, immer wieder. Die Polizei verwies ihn der Wohnung. Nachts um drei brach der Mann wieder ins Haus ein, er hatte eine Schusswaffe dabei. Der Sohn rang den Mann nieder, „Mama, geh weg! Er hat eine Waffe!“, schrie er.

Der Sohn baute ein neues Sicherheitsschloss ein, der Mann versuchte mehrfach, sich bei der Sicherheitsfirma den Zugangscode zu erschleichen. Er bedrohte Frau S., „ich werde dich erschießen, und dann erschieß ich mich“. Er stalkte sie, saß am Straßenrand im Auto und beschimpfte sie: „Hure! Schlampe!“ Er tauchte bei der Arbeit im Markt auf, er bekam Hausverbot. Er ortete ihr Auto mit einem GPS-Gerät. Er verfolgte sie und versuchte sie von der Straße zu drängen. Frau S. erwirkte Annäherungs- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz, der Mann hielt sich nicht daran, das Stalking ging weiter. Ein Gericht verurteilte ihn deswegen zu neun Monaten Haft auf Bewährung, er hörte auch danach nicht auf.

Elektronische Fußfessel liegt auf einem Tisch. Davor steht ein Laptop und auf dem Bildschirm sieht man geografische Angaben.

Auf dem Monitor können die Überwacher Verbotszonen sehen, aber auch Details wie die Geschwindigkeit, mit der die Fußfessel bewegt wird. Foto: Christoph Klemp

In Rheinland-Pfalz gibt es ein sogenanntes Hochrisikomanagement für schwere Fälle von häuslicher Gewalt. Der Fall S. galt längst als Hochrisikofall. Bei der letzten Risikokonferenz war auch wieder Heinz Pollini dabei, Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS in Germersheim. Er erinnert sich: „Alle sagten: Da wird etwas passieren.“

Nur wenige Wochen nach der Konferenz stach der Mann Frau S. auf offener Straße nieder, nur eine Notoperation und das beherzte Eingreifen eines Passanten retteten ihr das Leben.

 

„Warum ist so eine Tat nicht zu verhindern?“

Fragt Frau S.

Frau S. ist kein Einzelfall, ihr Überleben schon. In Berlin hatte sich die sechsfache Mutter Zohra Mohammad Gul mehrfach an die Behörden gewandt, Anzeigen wegen häuslicher Gewalt erstattet und eine Gewaltschutzanordnung für ihren Ex-Mann erwirkt. Trotzdem wurde sie am 29. April 2022 von ihm in Pankow mit 13 Messerstichen und -schnitten ermordet. Die Geschwister der Getöteten schrieben in einem offenen Brief: „Unserer Schwester wurde der Schutz verwehrt, der ihr das Leben hätte retten können und der ihren Kindern die traumatische Erfahrung des Verlusts erspart hätte.“

Ein Kontakt- und Annäherungsverbot gab es auch im Fall des Zahnarztes, der am 19. Mai 2021 in Dänischenhagen bei Kiel seine getrennt lebende Ehefrau mit 50 Schüssen aus einer Maschinenpistole niedermetzelte und zwei weitere Männer tötete – den neuen Lebensgefährten und einen gemeinsamen Bekannten, den er wohl für die Trennung verantwortlich gemacht hatte. Der Täter wurde wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Vor den Morden – so wurde es im Gericht vorgetragen – hatte er seiner Ex-Partnerin nachgestellt, ihr Auto mit einem GPS-Sender verfolgt und das Annäherungsverbot einfach ignoriert.

In Freiburg stellte eine Gerichtsvollzieherin im Mai 2017 einem drohenden Mann ein im Eilverfahren beschlossenes Kontakt- und Annäherungsverbot „durch Einlegen in den Briefkasten“ zu. Nur wenige Wochen später rammte der Mann auf offener Straße den Wagen seiner Ex-Partnerin Anne, erstach zunächst sie und anschließend den gemeinsamen vierjährigen Sohn Noah, der auf dem Rücksitz saß.

Frankfurt am Main (Hessen), Juli 2023

Eine dreifache Mutter (40) wird im Stadtteil Frankfurter Berg von ihrem Ehemann getötet. Zwei Monate zuvor hatte das Amtsgericht Frankfurt ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegen den gewalttätigen Mann beschlossen.

Die Berliner Opferrechtsanwältin Asha Hedayati schreibt in ihrem Buch „Die stille Gewalt – Wie der Staat Frauen alleinlässt“: „Demonstrierende Klimaaktivist*innen werden in Präventivhaft genommen, und es ist frustrierend zu sehen, dass der Staat sich in manchen Bereichen sehr konsequent zeigen kann. Wenn Mandant*innen nach der Trennung von ihrem Ex-Partner gestalkt und bedroht werden und sich an die Polizei wenden, hören sie fast immer, es müsse ,erst etwas passieren‘, bevor sie aktiv werden könne.“

Christina Clemm ist Fachanwältin für Straf- und Familienrecht in Berlin und vertritt seit fast dreißig Jahren Gewaltopfer. In ihrem aktuellen Buch „Gegen Frauenhass“ schreibt sie über Gewaltschutzanordnungen: „Es gibt Täter, die halten sich daran. Meist sind es die, die nicht besonders gefährlich sind. Die anderen verstoßen dagegen, erhalten eine Strafanzeige nach der anderen, ein Ordnungsgeld nach dem anderen. Bezahlen Ordnungsgelder, warten auf Strafverfahren und machen weiter.“ Einmal, schreibt Clemm, habe sie für eine Mandantin 85 Strafanzeigen erstattet. „Es half gar nichts.“

III. Alarm im Hochsicherheitstrakt

Es wäre falsch zu sagen, niemand habe Frau S., ihre Angst und die Drohungen ihres Mannes ernst genommen. Die Polizei kam wieder und wieder. „Er ist gefährlich“, sagte schließlich ein Polizist zu ihr, „Sie müssen hier weg.“ Frau S. kam in ein Schutzprogramm. Sie musste ihr Mobiltelefon abgeben, Polizisten brachten sie an einen unbekannten Ort.

Es gibt zwei Sachen im Leben, die Frau S. wirklich wichtig sind. Die erste Sache ist ihr Job im Markt. Die zweite und noch wichtigere Sache sind ihre Kinder. Im Schutzprogramm durfte Frau S. nicht mehr arbeiten, und sie durfte ihre Kinder nicht mehr sehen. Sie konnte lediglich mit ihnen telefonieren, nicht einmal Videoschaltungen durfte sie nutzen. Jeden Tag rief sie an. „Ich musste ihre Stimmen hören“, sagt sie. „Ich hatte so Angst, dass er ihnen etwas antut, wenn er mich nicht kriegen kann.“ Jeden Tag weinte sie. „Der Preis für den Schutz der unschuldigen Frauen ist viel zu hoch“, sagt sie.

Der WEISSE RING hat 2021 den Freiburger Mordfall Anne und Noah zum Anlass genommen, einen Brandbrief an 70 hochrangige Politiker zu schreiben, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. „Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz schützen niemanden, wenn sie nicht kontrolliert werden“, hieß es in dem Schreiben. Der Verein forderte die Politik zum sofortigen Handeln auf und empfahl dringend eine elektronische Aufenthaltsüberwachung für Gewalttäter, landläufig „Fußfessel“ genannt, nach dem Vorbild Spaniens.

Der Einsatz der elektronischen Fußfessel ist in Deutschland seit 2011 im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht erlaubt, um Gewalt- und Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafen oder ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug zu überwachen, sofern von ihnen noch eine Gefahr ausgeht. Die bis dahin übliche deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 für rechtswidrig erklärt. Zwei Jahre später bewertete auch das Bundesverfassungsgericht die Regelungen als verfassungswidrig. In Deutschland mussten Dutzende Sexual- und Gewaltstraftäter in die Freiheit entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich galten. Sie wurden damals rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Die elektronische Fußfessel sollte für Entlastung sorgen.

Seit dem Neujahrstag 2012 überwacht die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) alle Personen, die in Deutschland eine Fußfessel tragen. Ursprünglich in Bad Vilbel, Hessen, gegründet, zog die GÜL in ein Hochsicherheitsgefängnis in Weiterstadt um, als sie damit begann, auch islamistische Gefährder zu überwachen. Dieser Umzug auf die grüne Wiese in der Nähe von Darmstadt war aus Sicherheitsgründen notwendig.

Bei der Anfahrt zur GÜL steigt Besuchern der beißendsüßliche Geruch des nahen Kompostwerks in die Nase. An der Pforte müssen sie Ausweis und Autoschlüssel abgeben, Smartphones sind verboten. GÜL-Leiterin Alma Friedrichs muss auf dem Weg in ihr Büro mit einem großen Schlüssel schwere Gittertüren auf- und hinter sich wieder zuschließen. Im Innenhof der JVA erinnern aufgetürmte Mauerreste an einen Anschlag im Jahr 1993. Damals hatten RAF-Terroristen den nahezu fertigen JVA-Bau in die Luft gesprengt.

Bonndorf (Baden-Württemberg), Juni 2023

Eine 35-jährige Frau wird von ihrem Ex-Partner mit mehreren Messerstichen getötet. Erst im Mai 2023 hatte die Frau gegen den Mann ein familiengerichtliches Annäherungsverbot erwirkt.

Die Büros der GÜL befinden sich im ersten Stock des Verwaltungstraktes der JVA. Wären da nicht die Gitter vor den Fenstern, könnte es jedes andere Büro in Deutschland sein. Große Pflanzen auf den Fensterbänken sorgen für eine freundliche Atmosphäre. Ein Mann und eine Frau, die aus Sicherheitsgründen ihren Namen nicht in diesem Text lesen möchten, sitzen in dick gepolsterten Gaming-Stühlen an ihren Schreibtischen. Sie haben jeweils drei Monitore vor sich.

Plötzlich herrscht Hochbetrieb, rote Flecken im Gesicht der Mitarbeiter verraten die Anspannung: Soeben hat eine Fußfessel Alarm geschlagen! Ihr Träger befindet sich an einem Ort, an dem er nicht sein dürfte. Die Mitarbeiterin versucht sofort, ihn über das Handy zu erreichen, das er mit seiner Fußfessel von der GÜL bekommen hat. Doch er geht nicht dran. Also informiert die GÜL die Polizei, gibt die Koordinaten der Fußfessel durch. Dann heißt es: warten.

Der Vorfall lässt sich auf zwei großen Bildschirmen an der Wand neben der Eingangstür beobachten: Zeitstempel des Alarms, Status des Vorfalls, die Fußfesselträger (und nur verschwindend wenige Fußfesselträgerinnen) sind anonymisiert und tragen hier Kürzel wie „BY1234“ oder „NW5432“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen nur das Nötigste über ihre „Probanden“, wie sie die Fußfesselträger nennen. Für den Fall eines Internetausfalls hängen alle notwendigen Akten und Kontaktdaten als Papier-Backup in Hängeregistern im Regal. Die Zentrale ist ganzjährig rund um die Uhr jeweils mit zwei Mitarbeitenden besetzt, zwölf Stunden dauert eine Schicht. „Hier ist sich jeder seiner großen Verantwortung bewusst“, sagt Friedrichs.

Jeder muss in der Lage sein, in wenigen Sekunden von 0 auf 100 zu sein, um bei einem Alarm adäquat reagieren zu können. Bis zu 1.000 Alarme erleben die 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GÜL jeden Monat. Rund 30 davon, schätzt Alma Friedrichs, enden mit einem Polizeieinsatz. Die meisten Alarme gehen auf das Konto schwacher Batterien.

Die elektronische Fußfessel einzusetzen, um Kontakt und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz zu überwachen, ist eine politische und rechtliche Frage. „Technisch ist das kein Problem, auch das spanische Modell nicht“, sagt Alma Friedrichs. „Das ließe sich zeitnah hier bei uns in der GÜL einrichten.“ Bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) seien die entsprechenden Geräte bereits getestet worden.

Die Polizei meldet sich in der GÜL-Zentrale zurück: Sie hat den vermissten Fußfesselträger angetroffen. Er warte auf den Fahrdienst, der unpünktlich sei. Sein GÜL-Handy habe er in der Einrichtung vergessen, in der er lebe, deshalb habe er den Anruf nicht annehmen können.

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

IV. Hunderte gerettete Frauenleben – in Spanien

Frau S. brach das Schutzprogramm nach wenigen Wochen ab. Sie hatte ihren Sohn drei Tage lang nicht erreichen können, sie wurde halb wahnsinnig vor Angst um ihn. Sie fragt: „Warum darf ich meine Kinder nicht mehr sehen? Warum muss ich weg, nicht der Mann? Warum wird er nicht überwacht oder eingesperrt?“

Spanien setzt seit 2009 die GPS-Technologie zur Kontrolle von Gewalttätern ein. Vor allem umfangreiche Studien der spanischen Kriminologin Lorea Arenas García bescheinigen dem Modell großen Erfolg: Es sei im Rahmen des Programms in den ersten zehn Jahren keine Frau getötet worden. Entweder weil die Schutzzone eingehalten worden sei oder weil die Polizei rechtzeitig habe eingreifen können, wenn ein Fußfesselträger die Zone betreten habe. Rund 95 Prozent der zu schützenden Personen hätten zudem angegeben, dass sie sich mit dem Gerät sicher und geschützt gefühlt hätten, beschreibt García. Ihre bislang letzte Studie ist im Jahr 2019 erschienen, dutzendfach zitiert und in Teilen frei im Internet recherchier- und lesbar.

Laut der seriösen spanischen Tageszeitung El País ist das Fußfessel-Programm bis heute zu 100 Prozent erfolgreich. „Die sogenannten Anti-Missbrauchs-Bänder, die die Polizei alarmieren, wenn sich der Täter dem Opfer nähert, wurden bereits in mehr als 12.300 Hochrisikofällen eingesetzt, und keine Frau wurde getötet , während sie es trug“, heißt es dort in einem Artikel vom 25. November 2022. Zum Vergleich schreibt der Autor, dass seit 2006 in Spanien 107 Frauen ermordet worden seien, während eine Schutzanordnung in Kraft war, diese aber nicht mit einer Fußfessel überwacht worden ist.

In Deutschland wird das Instrument der Fußfessel selten genutzt. Seit der Einführung geschah das bis zum 31. Oktober 2023 nur 425-mal, fast ausschließlich im Rahmen der Führungsaufsicht oder bei extremistischen Tätern. Seit 2017 kann die Fußfessel in ganz Deutschland nicht nur verurteilten Straftätern im Zuge der Führungsaufsicht angelegt werden, sondern auch islamistischen Tätern. Weiter darf das Bundeskriminalamt die Fußfessel bei Gefährdern einsetzen, um Terroranschläge zu verhindern.

Wenn es aber um häusliche Gewalt geht wie in Spanien, wird die (Rechts-)Lage unübersichtlich. Bislang kann in solchen Fällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in sieben Bundesländern angeordnet werden, geregelt ist das rechtlich zumeist über das Polizeigesetz. In einem weiteren Bundesland, in Brandenburg, befindet sich eine solche Regelung aktuell im Gesetzgebungsprozess.

In Hamburg zum Beispiel legt Paragraf 30 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei fest, dass zu diesem Mittel gegriffen werden darf, wenn „dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und die zu verpflichtende Person für die Gefahr verantwortlich ist“. Die Anordnung könne insbesondere mit einem Betretungs-, Aufenthalts-, Kontakt- oder Näherungsverbot verbunden werden.

Aber nur ein einziges Mal ordnete Hamburg seit Ende 2019 das Tragen einer Fußfessel wegen Beziehungsgewalt an. Der vorbestrafte Gewalttäter wehrte sich dagegen vor Gericht – und er bekam recht. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg liest sich wie ein Krimi. Das Gericht listet mehr als 20 Gewalttaten, Drohungen und Stalking-Taten des Mannes gegenüber der Frau auf, darunter Faustschläge ins Gesicht und Sätze wie „Ich bring sie um“, außerdem mehr als zehn Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, Haftbefehle und verhängte Bewährungsstrafen. Dennoch kommt das Gericht zu dem Schluss: „Die Voraussetzungen für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung liegen nicht vor.“

Kiel/Rendsburg (Schleswig-Holstein), September 2023

Die Polizei befreit eine 29-jährige Rendsburgerin in Kiel vom Gelände einer ehemaligen Kaserne. Ihr Entführer hatte zuvor Bilder der gefesselten Frau auf Instagram gepostet. Gegen ihn bestand ein Annäherungs- und Kontaktverbot, weil er die Frau im Frühjahr vergewaltigt und mit einem Cricket-Schläger verletzt haben soll. „Muss das Messer erst stecken, bevor ich keine Angst mehr haben muss?“, hatte die Betroffene im Juli auf Instagram um Hilfe gebeten.

Die Leiterin der Überwachungsstelle, Alma Friedrichs, in ihrem Büro im hessischen Weiterstadt. Im Vordergrund: Fußfesseln. Foto: Christoph Klemp

Vielleicht auch deshalb verweist Jan Hieber, Chef des Landeskriminalamtes Hamburg, im Interview mit dem WEISSEN RING auf die „extrem hohen Hürden“, die mit der elektronischen Fußfessel verbunden sind, und sagt: „In Hamburg treffen wir in der Regel andere Maßnahmen.“

Bayern, Nordrhein-Westfalen und jüngst auch Hessen haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt als „gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme“ in ihren Landespolizeigesetzen ermöglicht. In Hessen kann seit dem Sommer 2023 nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen ein polizeilicher Platzverweis mit der Fußfessel verbunden und so konsequenter überwacht werden. Das sind jedoch nur kurzfristige, präventiv-polizeiliche Schutzmaßnahmen für Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gerichtliche Kontakt- und Annäherungsverbote nach dem bundesrechtlichen Gewaltschutzgesetz lassen sich damit nicht überwachen.

In Nordrhein-Westfalen hat es in den 47 Kreispolizeibehörden des Bundeslandes seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2018 nicht einen einzigen Fall gegeben, in dem die Polizei die elektronische Fußfessel im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingesetzt hat. Dies teilt das Landeskriminalamt auf Nachfrage des WEISSEN RINGS mit.

„Bayern hat nun das schärfste Polizeigesetz in Deutschland“, titelte die „Süddeutsche Zeitung“ im Mai 2018. Tatsächlich nutzt Bayern die elektronische Aufenthaltsüberwachung, im Behördendeutsch kurz EAÜ genannt, von allen Ländern am häufigsten zum Schutz vor Gewalttätern. Seit Einführung gab es in immerhin 24 Fällen „Beschlüsse zur Durchführung einer präventiv-polizeilichen EAÜ“, teilt das Innenministerium in München auf Nachfrage mit. „Insbesondere im Hinblick auf festgelegte Verbotszonen, die der Betroffene nicht betreten darf, stellt sich die Umsetzung der Überwachung der Maßnahme problemlos dar“, heißt es weiter. Die bisherigen Erfahrungen mit der Fußfessel wertet das Ministerium „durchgängig als positiv“.

München (Bayern), November 2023

Bedroht, geschlagen und bestohlen wurde eine Frau im November 2023 durch ihren Ex-Partner, obwohl gegen den Mann seit Juli eine gerichtliche Schutzanordnung bestand. Von August bis Anfang Oktober hatte er wiederholt gegen die Schutzanordnung verstoßen und der Frau das Leben zur Hölle gemacht.

V. Kurz vorm Schreien

Frau S. lebt in Rheinland-Pfalz, in ihrem Fall gab es die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht. Vielleicht wäre sie ein bisschen besser dran gewesen, wenn sie in Bayern gemeldet gewesen wäre. Sehr viel besser wäre sie wohl dran gewesen, wäre sie Spanierin.

Der hessische Justizminister Professor Roman Poseck sagt im Interview mit der Redaktion des WEISSEN RINGS, er sei offen für das spanische Modell. „Spanien macht gute Erfahrungen mit diesem Modell, und deshalb sollten wir uns damit beschäftigen, weil jede Annäherung auffällt – beispielsweise auch beim Einkaufen oder an anderen Orten“, sagt er. „Warum sollten wir nicht von Spanien lernen und uns die guten Erfahrungen nicht uns zunutze machen?“ Auf Initiative Hessens hat die Justizministerkonferenz den Bundesjustizminister Ende Mai 2023 um Prüfung gebeten, wie Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel bundesweit rechtlich verbunden werden können.

Im November 2023 hat das Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fertig geprüft. Ergebnis: Die Schaffung einer entsprechenden Anordnung im Gewaltschutzgesetz wäre aus Sicht des Ministeriums „nicht geeignet, um den angestrebten lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten“. Das Ministerium verweist auf die „zeitlichen Verzögerungen“, die die familiengerichtlichen Gewaltschutzanordnungen oft mit sich bringen, und auf die Zuständigkeit der Polizei. „In einigen Polizeigesetzen der Länder ist die Befugnis zur Anordnung einer elektronischen Fußfessel zur Flankierung von Schutzmaßnahmen auch bereits verankert, so in § 34c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“, schreibt das Ministerium und gibt das Thema damit zurück an die Länder.

Nordrhein-Westfalen. Anzahl der Fußfessel-Anordnungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt: null.

Altena (Nordrhein-Westfalen), August 2023

Eine Polizistin wird durch einen Mann verletzt, der in der Fußgängerzone randaliert. Der Mann war trotz gerichtlichen Annäherungsverbots in einem Geschäft aufgetaucht, in dem seine Ex-Partnerin arbeitet.

Wir haben das Buschmann-Ministerium auch konkret nach dem Vorbild Spanien gefragt. Antwort: „Das von Ihnen angesprochene spanische Modell ist dem Bundesministerium der Justiz bekannt.“

Beim spanischen Modell müssen für die Überwachung beide, Mann und Frau, ein GPS-Gerät tragen: der Mann zwangsweise, die Frau freiwillig. Bei der Frau ist es eine Art Handy. Frau S. sagt: „Aber natürlich hätte ich das gern getragen!“

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich in einem Positionspapier für den Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgesprochen: „Als Straf- wie auch mögliche Präventionsmaßnahme gegen Täter, bei denen der Verdacht auf Gewaltbereitschaft besteht und die bereits gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen haben, sollte deshalb die elektronische Fußfessel ermöglicht werden. Sie sollte die Behörden alarmieren, sobald der vom Gericht angeordnete Mindestabstand zum (potenziellen) Opfer unterschritten wird.“

Elektronische Fußfessel: Grafik zeigt die Karte von Deutschland und Bundesländer.

Die Anwältin Asha Hedayati schreibt: „Ich bin wütend darüber, dass arme migrantische Frauen noch schlechteren Zugang zu Schutz haben, dass jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau durch die Gewalt ihres (Ex-)Partners stirbt. Der einzige Grund, warum ich nicht regelmäßig in Gerichtsverhandlungen vor Ohnmacht und Wut anfange zu schreien, ist die gut erlernte Fähigkeit, meine Gefühle im Griff zu behalten.“

Der Mann von Frau S. sitzt im Gefängnis, verurteilt zu einer lebenslangen Haftstraße. Er ist weg, die Angst ist geblieben; das Revisionsverfahren läuft noch. „Er hat gesagt: Du wirst mich niemals los, ich werde immer da sein“, sagt Frau S.

Das Gespräch im Stadthaus ist beendet, Frau S. hat alles gesagt. Sie will nach Hause gehen, „ich schaffe das“, sagt sie. Die Außenwelt ist nur ein paar hundert Meter groß, Germersheim ist eine kleine Stadt, Frau S. hat es nicht weit nach Hause. Auch der Tatort liegt nicht weit entfernt. Eng in ihren dicken Mantel geschnürt, macht sie sich auf den Weg, eine kleine, tapfere Frau mit eingezogenem Kopf. Sie geht eng an den Mauern der Häuser entlang, ihre Schultern berühren fast den Stein.

Transparenzhinweis:
Nachtrag vom März 2024: zukünftig kann die Polizei in Brandenburg einem Täter untersagen, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit ihm aufzunehmen. In besonders schwerwiegenden Fällen sollen es außerdem möglich sein, eine elektronische Fußfessel anzuordnen. In seinen Strafrechtspolitischen Forderungen tritt der WEISSE RING seit Jahren dafür ein, die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und bei gewalttätigen Beziehungstätern einzusetzen.