„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht im Interview mit dem WEISSER RING Magazin über häusliche und digitale sexualisierte Gewalt, über Menschenhandel, Schutzmöglichkeiten wie die elektronische Fußfessel – und darüber, was sie während ihrer Zeit als Staatsanwältin und Richterin über Betroffene gelernt hat.

Dr. Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Von 2016 bis 2025 war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Hubig arbeitete von 1996 bis 2000 als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Anschließend wechselte sie als Referentin ins Bundesministerium der Justiz. Foto: Felix Zahn/photothek.de

Frau Dr. Hubig, Fachorganisationen bewerten die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell überwiegend positiv, kritisieren aber beispielsweise, es fehle an einer Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und an Mitteln, um Hochrisikofälle zu erkennen. Welche weiteren Schritte planen Sie konkret, und wann werden diese umgesetzt?

Die elektronische Fußfessel ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Zum Beispiel wollen wir auch die Unterstützung der Opfer vor Gericht verbessern: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im Strafprozess eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. Für viele Betroffene ist ein Strafprozess enorm belastend. Eine professionelle Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren.

Was noch?

Weitere wichtige Vorhaben betreffen das Familienrecht. Künftig ist klar: Wenn es zwischen Eltern Gewalt gibt, dann kann das zur Folge haben, dass der Gewalttäter sein Sorge- und Umgangsrecht verliert. Kinder leiden nicht nur unter Gewalt, die sie selbst erleben. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann schwere Folgen haben. Im Scheidungsrecht soll künftig gelten: Wenn es zu häuslicher Gewalt kommt, dann muss das Trennungsjahr vor der Ehescheidung nicht eingehalten werden. Und wir wollen das familiengerichtliche Verfahren besser auf das Ziel des Gewaltschutzes ausrichten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Auch hier gibt es bereits fertige Gesetzentwürfe. Wir befinden uns gerade noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Wir arbeiten außerdem an einem Gesetzentwurf, mit dem der Mordparagraph präziser gefasst werden soll: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen ganz klar als Mord zu bestrafen sein. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt planen wir außerdem im Mietrecht: Für die Betroffenen soll es leichter sein, aus einem Mietvertrag mit dem Täter entlassen zu werden. Auch hier bereiten wir gerade einen Vorschlag vor. Klar ist: Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem. Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Deshalb reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Paket – von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis hin zu konsequenter Strafverfolgung. Gleichzeitig ist die gesamte Gesellschaft gefordert, hinzusehen und Gewalt nicht zu ignorieren. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sensibilisieren.

„Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann.“

Der WEISSE RING fordert die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die Fessel festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert bietet. An den Familiengerichten sind exzellent ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig. Ich bin zuversichtlich, dass die Familiengerichte schnell ein Verständnis für das neue Instrument entwickeln werden. Wichtig ist außerdem: Schon nach geltendem Recht kann eine elektronische Fußfessel auch von anderen Stellen angeordnet werden. Viele Landespolizeigesetze sehen vor, dass die Polizei eine Fußfessel anordnen kann – auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Und auch im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht ist die Anordnung der elektronischen Fußfessel bereits möglich.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Nachdem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, die von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird intensiv darüber diskutiert. Sie haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Herstellung ungewollter echter sowie gefälschter Sex-Videos unter Strafe stellt. Weshalb glauben Sie, dass das Gesetz ein wirksames Mittel ist? Kritiker sagen, der Entwurf sei zu kleinteilig. Stattdessen müsse grundsätzlich klargestellt werden, ab wann sexualisierte Darstellungen strafbar sind. Und Fernandes selbst hat kürzlich das ihrer Ansicht nach viel zu geringe Strafmaß kritisiert.

Digitale Gewalt hat erschreckende Ausmaße angenommen. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren und klare Grenzen setzen. Wer sexualisierte Inhalte ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet – egal ob echte Aufnahmen oder Deepfakes – muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das vorgesehene Strafmaß ist aus meiner Sicht angemessen: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist sicherlich nicht zu milde, wenn man sich vergleichbare Straftatbestände ansieht. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Es geht dabei immer nur um die Strafe für eine einzelne Tat. Wenn jemand mehrere Taten begeht, kann die Strafe selbstverständlich höher sein.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz ,Nur Ja heißt Ja‘ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern.“

Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD unter anderem, Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten schnell abgerufen werden können. Wann schafft die Bundesregierung es endlich, die Anbieter spürbar in die Pflicht zu nehmen?

Wir haben hier schon einen riesigen Fortschritt erzielt. Die Strafverfolgungsbehörden können sich nun elektronische Beweismittel direkt bei ausländischen Plattformanbietern holen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die klaren Regeln für Plattformbetreiber zunehmend durchsetzt. Und auch mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wollen wir die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Viele Täter verstecken sich im Netz hinter Fantasienamen. Weshalb lehnen Sie die Klarnamenpflicht, wie sie etwa der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert, dennoch ab? Und was halten Sie von einer Pflicht für Plattformbetreiber, die wahre Identität der Nutzer zu prüfen, etwa per Ausweis?

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen im Netz nur anonym oder unter Pseudonym äußern wollen. Beispielsweise kann Anonymität im Netz für gewaltbetroffene Frauen wichtig sein. Gleichzeitig müssen Straftäter im Netz identifiziert werden können. Deshalb setzen wir auf wirksame Ermittlungsinstrumente durch die Speicherpflicht von IP-Adressen, statt auf eine allgemeine Klarnamenpflicht.

In vielen EU-Staaten ist Sex ohne ausdrückliche Zustimmung Vergewaltigung, gemäß dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Die Grünen fordern ein entsprechendes Gesetz auch für Deutschland. Ihr Koalitionspartner, die Union, war zuletzt dagegen, und Sie haben früher Bedenken geäußert. Weshalb?

Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag haben wir das zwar nicht vereinbart. Aber das muss nicht das letzte Wort sein. Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns bereits einig, dass wir den Vorstoß der EU unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen. Wie wir die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, werden wir nach Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie entscheiden. Wenn wir in andere Länder schauen, die das Prinzip Nur-Ja-heißt-Ja bereits geregelt haben, sehen wir jedenfalls, dass es funktioniert.

Die Arbeit des WEISSEN RINGS trage dazu bei, dass die Betroffenenperspektive in der Rechtspolitik Gehör finde, sagt Hubig. Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Cyberkriminalität wird zu einem immer größeren Problem. In unserer Titelgeschichte des vergangenen WEISSER RING Magazins haben Fachleute kritisiert, dass Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei großen Schaden anrichten könnten, aber als weniger schwer gelten. Bei vielen digitalen Delikten handele es sich nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt seien mögliche Maßnahmen. Ein erfahrener Ermittler sagte uns: „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten.“ Eine weitere Hürde im Kampf gegen Verbrechen sei die Tatsache, dass die Justiz bei der Digitalisierung hinterherhinke.

Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter. Deshalb brauchen Polizei und Justiz effektive Ermittlungsinstrumente auch im Netz. Gleichzeitig gilt: Auch im digitalen Raum müssen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt. Wir haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufzustellen. IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig müssen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern. Darauf können Strafverfolgungs-behörden dann grundsätzlich bei allen internetbezogenen Straftaten zugreifen. Auch für den Einsatz von KI-Tools und den Online-Bildabgleich wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Und natürlich prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch und gerade bei der Strafverfolgung im digitalen Raum müssen wir aber stets auf die Wahrung der Freiheitsrechte achten.

„Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen.“

Die Digitalisierung spielt auch bei Menschenhandel eine wichtige Rolle, etwa bei der Anwerbung und Überwachung der Betroffenen. Eine Länderumfrage unseres Magazins hat ergeben, dass nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel verurteilt werden. Zu den Gründen zählen schwer nachweisbare Paragrafen und eine geringe Aussagebereitschaft der Betroffenen, auch weil das Non-Punishment-Prinzip kaum zur Anwendung kommt. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Wir haben vor Kurzem im Kabinett eine Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist vielfach Tatort. Wir müssen im Kampf gegen diese menschenverachtende Form der Kriminalität noch besser werden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit unserer Reform gelingen wird. Vor allem auch der Beweis des Menschenhandels wird mit den neuen Strafvorschriften einfacher werden. Auch das Non-Punishment-Prinzip nehmen wir sehr ernst. Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen. Der Rechtsstaat darf für diese Zwänge nicht blind sein. Wir wollen in der Strafprozessordnung deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, das Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung einzustellen. Es geht hier vor allem darum, die Sichtbarkeit des Non-Punishment-Prinzips zu erhöhen. Anerkannt ist es in Deutschland bereits heute.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Immer wieder werden schwere Straftaten mit Alltagsgegenständen verübt, etwa mit Autos, wie zum Beispiel bei der jüngsten Amokfahrt in Leipzig. Haben Sie neben der Ende 2025 angekündigten Verschärfung des Strafrechts weitere Pläne in diesem Bereich? Wenn ja, welche?

Die Regelungen sind bereits im April in Kraft getreten. Wir haben ausdrücklich geregelt, dass auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern eine Straftat ist. Wir schauen uns genau an, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt. Natürlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Taten kommt, zum Beispiel durch entsprechende Sicherheitskonzepte.

Zuletzt waren eine Million Strafverfahren offen – ein Negativrekord. Der Deutsche Richterbund führt dies auf einen eklatanten Personalmangel zurück. Ihren Gesetzentwurf gegen digitale sexualisierte Gewalt begrüßte der DRB – betonte aber, die Umsetzung würde durch die Personalprobleme gefährdet. Was antworten Sie darauf, und wie wollen Sie Abhilfe schaffen?

In einem Rechtsstaat darf es Gerechtigkeit und Strafverfolgung nicht nach Kassenlage geben. Der Rechtsstaat muss für alle spürbar funktionieren – jeden Tag. Dazu braucht es effektive Strafvorschriften. Und es braucht natürlich auch eine gut ausgestattete Justiz – die effizient arbeiten kann. Wir wollen deshalb mit den Ländern einen neuen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Damit wollen wir die Personalausstattung der Justiz stärken – und gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und die gerichtlichen Verfahren effizienter machen. Als Bund wollen wir dafür in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro bereitstellen. Die Gespräche mit den Ländern verlaufen konstruktiv. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Sommer zu einer Einigung kommen. Der Bund kann die Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Aber gemeinsam mit den Ländern können wir viel bewegen. Uns alle eint das Ziel eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaats.

„Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“

Sehen Sie selbst noch weitere gesetzliche und andere Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern? Wenn ja, welche? Und wie sollten diese geschlossen werden?

Ein Beispiel: In familiengerichtlichen Verfahren kann es derzeit passieren, dass der gewalttätige Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort seiner Ex-Partnerin erfährt – einfach deshalb, weil das Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden muss. Das will ich ändern. Betroffene von Gewalt sollen nicht befürchten müssen, dass ihr Wohnort im familiengerichtlichen Verfahren bekannt wird, wenn sie dies nicht müssen. Ein zweites Beispiel: Im Strafverfahren können Täter mitunter die Adressen von Betroffenen und Zeugen in Erfahrung bringen, wenn sie Akteneinsicht nehmen. Auch das birgt Gefahren – zum Beispiel für ungewollte, retraumatisierende Kontaktaufnahmen. Auch hier will ich bessere Vorkehrungen zum Schutz von Opferinteressen treffen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen, inwieweit bei bestimmten Delikten bei Akteneinsichtsgesuchen auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift verzichtet werden kann. Auch die audiovisuelle Vernehmung wollten Sie erleichtern. Wann gibt es hier spürbare Ergebnisse?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich gerade die Experten-kommission zur Reform des Strafprozessrechts. Konkrete Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden. Im Anschluss wollen wir dann entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen.

Sie haben in Ihrer knapp einjährigen Amtszeit schon mehrere Gesetzesinitiativen gegen Gewalt auf den Weg gebracht. Was treibt Sie persönlich dabei an?

Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Das hat mich geprägt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden. In den letzten Jahrzehnten ist schon vieles besser geworden bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Aber ich bin überzeugt: Unser Rechtsstaat muss auf diesem Feld noch mehr tun. Das treibt mich an. Ich habe viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch verhandelt. Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann. Deshalb müssen wir Strafverfahren so gestalten, dass Betroffene bestmöglich unterstützt und geschützt werden – zum Beispiel durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung. Die kann einen entscheidenden Unterschied machen, weil sie Ängste reduziert und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärkt.

„Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden.“

Fachleute wie der Gewinner des Wissenschaftspreises Opferschutz, Dr. Marius Riebel, bemängeln, Verletztenrechte und Disziplinen wie Viktimologie spielten in der juristischen Ausbildung bisher kaum eine Rolle. Kommen die Betroffenen im Strafrecht zu kurz? Haben Sie vor, die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln? Wenn ja, inwiefern?

Die juristische Ausbildung entscheidet darüber, wie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen und -anwälte von morgen arbeiten. Deswegen ist es gut, sich immer wieder kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Das machen auch meine Kolleginnen und Kollegen der Länder. Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es gibt heute bereits gute Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter, die gut angenommen werden. Unser Ziel ist es, diese noch weiter auszubauen. Wir arbeiten außerdem daran, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Die nimmt den Opferschutz besonders in den Fokus.

Sind Sie schon mal selbst Opfer einer Straftat geworden? Wenn ja: Welche Erfahrungen haben Sie als Betroffene gemacht, auch mit der Justiz?

Ich habe die Strafjustiz bislang – zum Glück – vor allem als Richterin, Staatsanwältin, als Politikerin und Beamtin kennen gelernt und nicht aus der Opferperspektive. Gerade die Perspektive der Betroffenen ist aber natürlich extrem wichtig – um Strafjustiz zu verbessern und Defizite zu erkennen.

50 Jahre Hilfe

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Gregor

50 Jahre Hilfe

Im September 1976 gründen 17 Männer und Frauen den WEISSEN RING – und leisten in Deutschland Pionierarbeit bei der Opferhilfe. Ein halbes Jahrhundert später blickt das WEISSER RING Magazin zurück auf bewegte Jahrzehnte, auf die „wilden“ Gründungsjahre, die wichtigsten Erfolge und den Aufbau in den neuen Bundesländern, aber auch auf die großen Krisen des Vereins und die Herausforderungen der Zukunft.

Rückblick auf ein halbes Jahrhundert an der Seite der Opfer.

Der WEISSE RING hat sich von einem kleinen Verein zur größten Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in Deutschland entwickelt. Vor allem in den ersten Jahren wuchs er schnell, auch dank des prominenten Gründers, dessen Mitstreitern und vieler weiterer Ehrenamtlicher. Die Vereinsgeschichte zeugt von der Entwicklung der Kriminalität – und von Lücken bei der staatlichen Unterstützung für Betroffene.

Kapitel I: Die ersten Jahre

Wer etwas über die Anfangszeit des WEISSEN RINGS erfahren möchte, wird im Vereinsarchiv der Bundesgeschäftsstelle in Mainz fündig. Im Keller lagern hier in Rollregalen Aktenordner, alte Werbemittel, darunter sogar ein Gleitschirm mit dem Vereinslogo sowie Foto-, Video- und Audiomaterial aus fünf Jahrzehnten Vereinsgeschichte. Dieser Fundus zeugt davon, wie der Verein zur größten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer werden konnte. Besonders aufschlussreich sind frühe Schriftwechsel des Gründers Eduard Zimmermann, der damals als TV-Moderator der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ bekannt war. Die Sendung war in den 1970er-Jahren ein „Straßenfeger“ und lockt bis heute Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Beim Blättern durch die Akten erfährt man, dass Zimmermann schon drei Jahre vor der Gründung für eine Interessenvertretung und Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer geworben hat. So antwortete ihm Ministerialdirigent Dr. Alfred Stümper aus dem baden-württembergischen Innenministerium am 8. Januar 1974: „In der Vergangenheit waren fast alle Bemühungen um eine Modernisierung der Strafverfolgung mehr oder weniger einseitig auf eine Verbesserung der Position des Täters im Strafverfahren ausgerichtet. (…) um das Opfer kümmert sich hingegen – sofern es selbst oder etwaige Hinterbliebene sich nicht allein zu helfen wissen – niemand. Die geplante Organisation könnte hier eine echte, unverständlicherweise seit langem bestehende Lücke schließen.“ Stümper wurde später selbst Gründungsmitglied.

Mittlerweile ist er 100 Jahre alt. „Eduard Zimmermann und ich haben uns bei einer Tagung der Polizeigewerkschaft in Berlin getroffen und gleich gut verstanden“, erinnert er sich im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Sie hätten das Ziel geteilt, Kriminalitätsopfern „konkret und im Einzelfall zu helfen“. Auf diesen „Geist“ komme es an. Gerade zu Beginn „wuchs und wuchs der Verein“, auch weil Zimmermann, er und andere mithilfe ihrer Netzwerke Kontakte geknüpft hätten „und wir unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen haben“. Das Wertvollste des Vereins seien die Ehrenamtlichen, betont Stümper. Er wünsche dem WEISSEN RING alles Gute zum Geburtstag.

Wie überzeugt Zimmermann von seiner Idee war, die er zunächst auch als „Liga gegen das Verbrechen“ und „Verbrechenswacht“ und erst später als „Hilfsverein für Kriminalitätsopfer“ bezeichnete, zeigen weitere Schreiben an Behördenleiter in Polizei, Politik und Justiz. Darin bat er darum, „das Projekt so lange wie möglich im Bereich der Vertraulichkeit zu halten, damit man die ‚schlafenden Hunde‘, die zweifellos mit gehörigem Appetit hinter dem Busch liegen, nicht vorzeitig weckt.“

Offizielle Gründung

Zimmermann sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen ihr Vorhaben am 8. Juli 1976 in die Tat um. Laut Gründungsprotokoll heißt der Verein zunächst „WEISSES KREUZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ Offiziell ins Vereinsregister eingetragen wird er am 24. September 1976, gegründet von 15 Männern und zwei Frauen, Rosmarie Zimmermann, spätere Mitgründerin von Eduard Zimmermanns Produktionsfirma und dessen Ehefrau, sowie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Adelheid Werner. Wie jedoch im Januar 1977 bei der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands klar wird, existiert unter dem Namen „Weißes Kreuz“ bereits ein Verein. Dem Vorstand um Zimmermann wird mitgeteilt, dass der Verein von „führenden Persönlichkeiten der Kirche“ getragen würde, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich den Namen verteidigt hätten. Das Risiko geht der Verein nicht ein und ändert im März 1977 seinen Namen in WEISSER RING.

„Wir haben unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen.“

Gründungsmitglied Dr. Alfred Stümper

Als Zentrale dient zu Beginn eine Privatwohnung in Mainz-Finthen. Während der Auftakt-Pressekonferenz am 1. Juni 1977 stellt der Verein sich und sein Ziel vor: Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität zu sein. Er bietet persönliche Betreuung, Beistand und Anteilnahme durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Verein ausgebildet werden. Finanziell hilft der WEISSE RING Opfern etwa bei der Überbrückung tatbedingter Notlagen und bei Anwaltskosten.

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erstmals in Kraft. Es regelt zunächst finanzielle Leistungen für gesundheitliche Schäden von Gewaltopfern.

In der Zeit von Juni 1977 bis Oktober 1978 zahlt der WEISSE RING mehr als 410.000 Mark an 98 Kriminalitätsopfer und 62 Opfer von Terroranschlägen – oder an deren Angehörige und Hinterbliebene. Und er übt Kritik an den damals schon langen Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen. In der Praxis „vergehen meist viele Monate, ehe über einen OEG-Antrag entschieden wird“, heißt es in der ersten Bilanz. „Oft geraten die Opfer selbst oder deren Hinterbliebene dadurch in Not.“ In 55 solcher Fälle habe der WEISSE RING schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Der öffentliche Einsatz für die Opfer trägt im Januar 1979 in Bonn erstmals Früchte in Form von Verbesserungen im OEG: Leistungen werden von nun an rückwirkend ab dem Monat der Tat gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Ein Berufsschadensausgleich wird für alle rentenberechtigten Geschädigten möglich. Im Februar 1979 nimmt der Verein die Präventionsarbeit auf und richtet ein Referat mit dem Namen „Vorbeugung“ ein. Gleichzeitig eröffnet er im Dezember 1977 in Berlin die erste Außenstelle und wächst insgesamt auf 1.000 Mitglieder. Eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen mehr als 3.000 Mitglieder in den Büchern.

Zu den ersten hauptamtlichen Mitarbeitenden zählt Marion Kollmann, die 48 Jahre nach ihrem Start nach wie vor für den WEISSEN RING tätig ist. „Ich sah damals eine Stellenanzeige in der Allgemeinen Zeitung, bekam dann kurzfristig einen Termin – und blieb.“

„Ehrfurcht vor Ede“ und eine rote Schreibmaschine

Marion Kollmann gehört zum Inventar: Die Buchhalterin arbeitet seit 45 Jahren hauptamtlich beim WEISSEN RING. Ein Blick zurück auf „die gute alte Zeit“.

Schnelles Wachstum

Die Zeit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre ist geprägt von Attentaten und dem Terror der Rote Armee Fraktion. Beim WEISSEN RING „liefen damals die Telefone heiß. Es galt, die Opferhilfe zu organisieren, Kontakte zu knüpfen, Geld bereitzustellen.“ Kollmann erinnert sich an helle Räume, eine rote elektrische Schreibmaschine und viel Arbeit mit Dokumentenbergen: „Die ersten Jahre waren heftig, der Verein ist sehr schnell gewachsen.“ Das sei nur mit einer guten Teamarbeit zu bewältigen gewesen. Eine anstrengende, aber interessante Zeit: „Wir waren tatsächlich Mädchen für alles, haben unter anderem Opferarbeit, Pressearbeit, Telefondienst gemacht und Kaffee gekocht.“ Später spezialisiert sie sich auf Finanzbuchhaltung. Seit eineinhalb Jahren ist Kollmann eigentlich in Rente, arbeitet aber in Teilzeit weiter, weil ihre Erfahrung gebraucht wird, „es mir Spaß macht und ich weiterhin Opfern helfen kann“.

Kollmann trägt in den ersten Jahren dazu bei, das Wachstum zu managen. Im Januar 1980 gibt es bereits 100 Außenstellen in Deutschland, und der Verein hat mehr als eine Million Mark an Kriminalitätsopfer weitergeleitet. Im Dezember 1984 zählt er 20.000 Mitglieder und 200 Außenstellen.

Christian Jahn-Pabel aus Hameln wird 1980 Mitglied, übernimmt im Jahr darauf die Leitung der dortigen Außenstelle – und hat sie 42 Jahre lang inne. Jahn-Pabel, langjähriger Bediensteter in der Polizeiverwaltung, folgt beim WEISSEN RING auf einen Kollegen, Hauptkommissar Karl-Heinz Schulz, der ihn zuvor schon als Mitglied geworben hat. Das Tempo der ersten Jahre sei beachtlich gewesen: „Alles war spannend und neu; die Bereiche wurden nach und nach erweitert, egal ob Opferhilfe oder Öffentlichkeitsarbeit.“ Er habe sich engagiert, „weil ich die Arbeit für Opfer, für die es trotz ihrer misslichen Lage wenig Unterstützung gab, wichtig fand. Der Staat war stark täterorientiert.“

Heute kümmert sich Jahn-Pabel nicht mehr direkt um Opfer. Nach 3.400 Fällen will er sich anders einbringen, macht Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Besonders intensiv erinnert sich Jahn-Pabel an den Polizistenmord von Holzminden: Zwei Beamte wurden 1991 auf einem Waldparkplatz in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. „Sie hinterließen zwei junge Ehefrauen und vier kleine Kinder, denen plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Etwas Gutes für die Betroffenen bewirken zu können – das hat mich immer angetrieben.“

Kapitel II: „Steter Tropfen höhlt den Stein“: die Errungenschaften

Schon bei der offiziellen Vereinsgründung 1977 schlägt der Jurist Josef Augstein, Gründungsmitglied des WEISSEN RINGS und Bruder des „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein, vor, jedem bedürftigen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten einen Rechtsbeistand zu geben. Der Verein bringt Augsteins Forderung im Laufe der Jahre immer wieder vor, bis dann ab Juli 1987 der Beratungsscheck des Vereins Betroffenen die kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt ermöglicht. Im Dezember 1997 schließlich wird der vom Staat bezahlte Opferanwalt gesetzlich verankert.

Der WEISSE RING setzt sich außerdem für Verbrechensopfer ein, die keine deutschen Staatsangehörigen sind. 1978 fordert der Verein, die Opferentschädigung auszuweiten. Ausländer können zu dieser Zeit nur dann Hilfe durch das OEG erwarten, wenn Deutsche im Heimatland der Betroffenen nach einem Verbrechen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Der WEISSE RING plädiert für gleiches Recht für ausländische Mitbürger, „soweit sie in der Bundesrepublik seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz haben und von einem deutschen Straftäter geschädigt wurden“.

Appell an die Politik

Im Juni 1993 appelliert der Vereinsvorsitzende Eduard Zimmermann an die Politik: „Die Ausgrenzung von Menschen anderer Nationalität aus der staatlichen Opferentschädigung ist angesichts der derzeitigen Welle der Gewalt nicht länger hinzunehmen.“ Vorausgegangen ist eine Serie von rassistischen Angriffen auf Familien mit Migrationsgeschichte in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen. Bei einem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 werden fünf Menschen getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Im Juli 1993 bezieht der Gesetzgeber Ausländer aus Staaten außerhalb der EU erstmals in den Geltungsbereich des OEG ein – rückwirkend ab 1. Juli 1990.

Im März 1996 erkämpft der WEISSE RING eine Grundsatzent-scheidung vor dem Bundessozialgericht: Ausländische Mitbürger haben seitdem auch dann Anspruch auf die Leistungen nach dem OEG, wenn die Tat vor dem 1. Juli 1990 geschah. Vollständig gleichgestellt mit deutschen Opfern sind sie seit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits 1987 tritt das Opferschutzgesetz in Kraft, das Opferzeugen im Strafverfahren stärkte. Kurz darauf wird die vom WEISSEN RING geforderte Belehrungspflicht wirksam: Das Merkblatt über die Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren erscheint.

Der Verein versucht, gesetzliche Fortschritte bei Opferhilfe und Prävention zu erreichen, etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, durch Kontakt zur Politik und auf juristischem Wege. Und nicht zuletzt, indem er seine Stimme erhebt. Zum Beispiel, als der damalige Bundesvorsitzende Prof. Reinhard Böttcher, früherer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, 2005 fordert, das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Kriminalitätsopfer und ihrer Angehörigen noch mehr zu schärfen. Die Bundespolitik müsse Opferinteressen mehr beachten.

Solche Vorschläge müssen untermauert werden. Deshalb hat der Verein 1983 die Arbeitsgruppe „Gesetzgebung und Recht“ ins Leben gerufen. Heute gibt es fünf Fachbeiräte: für Strafrecht, Sozialrecht, Medizin/Psychologie, Kriminalprävention, Aus- und Weiterbildung. Stephanie Ihrler gehört dem Fachbeirat Sozialrecht an. Dessen Ziel sei es unter anderem, mit Hilfe der sozialrechtspolitischen Forderungen der Opferperspektive mehr Geltung zu verschaffen und diese bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Fachanwältin für Sozialrecht wünscht sich zudem, dass Versorgungsverwaltungen Betroffenen noch mehr auf Augenhöhe begegnen und ihren Ermessensspielraum häufiger zu deren Gunsten nutzen.

Fachbeiratsmitglied Reinhard Heckmann, früher lange in leitender Funktion in der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen tätig und dort in der Fachaufsicht für Fragen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht zuständig, beschreibt den Beirat als eine Art „Grundsatzabteilung“. Dieser habe die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu unterstützen. Dazu befasse er sich mit den Fragen „Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?“. Die Mitglieder analysieren die Rechtsprechung und die Gesetzesvorhaben, um dann „Entwicklungsbedarfe zu skizzieren und unsere Sicht einzubringen“, sagt der Rechtsanwalt.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Ein weiterer Baustein ist die Stiftung des WEISSEN RINGS. Sie unterstützt Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen, um Erkenntnisse etwa in der Kriminalprävention zu fördern und die Gesellschaft für Opferthemen zu sensibilisieren.

Auch eigene Statistiken spielen eine wichtige Rolle. Bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht der WEISSE RING jedes Jahr eine Bilanz zur Opferentschädigung, basierend auf einer Umfrage bei Versorgungsämtern. Das regelmäßige Ergebnis: viele Ablehnungen, relativ wenige positive Bescheide. Durch die Überführung des OEG ins neue Sozialgesetzbuch XIV am 1. Januar 2024 entstehen einige Verbesserungen für Opfer von Straftaten: So soll psychische Gewalt nun auch als schädigendes Ereignis anerkannt werden, zum Beispiel für Opfer von Stalking. Außerdem ist eine zeitnahe Behandlung in Traumaambulanzen möglich.

Im Jahr 2017 fordert der WEISSE RING erstmals den Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewaltschutzanordnungen besser überwachen zu können. Auf Brandbriefe an die Politik folgt im September 2024 eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“.

Darüber hinaus werden im Magazin – wie zuvor zu Missständen beim Opferentschädigungsgesetz – umfangreiche Recherchen zum Thema häusliche Gewalt und Fußfessel veröffentlicht, etwa zu Fällen, in denen sich Femizide hätten verhindern lassen. Auch die erfolgreiche Prävention mit der „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ in Spanien ist ein Thema.

Im Mai 2026 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung der elektronischen Fußfessel bundeseinheitlich zum Schutz vor häuslicher Gewalt, auch der Bundesrat stimmt zu.

Kapitel III: Aufbau im Osten

„Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands weitet der WEISSE RING sein Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus. Jetzt können auch die Bürger in Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die Opfer vorsätzlicher Straftaten geworden sind, mit schneller und unbürokratischer Unterstützung rechnen“, so berichtet das Magazin des WEISSEN RINGS im September 1990.

Eine der ersten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Osten ist Martina Eberhart aus Brandenburg. „Ich war zu DDR-Zeiten schon Staatsanwältin, und wir sind ja dann von heute auf morgen in das neue Rechtssystem gestürzt worden. Wir haben unsere Gesetzbücher weggelegt und mussten die neuen nehmen“, erinnert sich die heute 71-Jährige. „Ich hielt dann einen Vortrag in Cottbus, um Polizeibeamte zum Jugendstrafgesetzbuch zu schulen.“ Dort trifft sie Klaus Zacharias, ein Mitglied des WEISSEN RINGS aus dem Westen, der sie fragt, ob sie sich vorstellen könne, eine Außenstelle in Brandenburg aufzubauen. „Ich weiß noch ganz genau, meine erste Frage war dann: WEISSER RING – ist das eine Partei? Denn in eine Partei wollte ich nicht.“ Das Konzept überzeugt Eberhart, seit April 1991 ist sie dabei.

Schnell gewinnt Eberhart auch den Kriminalbeamten Hans-Joachim Zimmerling für das Projekt. Gemeinsam fahren sie nach Mainz zur Bundesgeschäftsstelle. „Dort hat man uns erklärt, dass wir ein Konto einrichten müssen, dass wir an die Presse gehen sollten, und dann hatten wir das ganze Auto voller Prospekte und Informationsmaterial“, erzählt Eberhart. Zurück in Brandenburg organisieren sie einen Raum bei der Polizei und starten einen Aufruf, um weitere Ehrenamtliche zu rekrutieren. „Schnell hatten wir dann auch zwei Frauen, die mitgeholfen haben, und auch Lothar Pohle kam früh dazu, er ist heute noch dabei.“ Auch die ersten Opfer finden schnell ihren Weg zur neuen Außenstelle. „Ich erinnere mich noch gut an unser erstes Opfer, das war eine ältere Dame. Sie wurde Opfer eines Raubüberfalls. Wir haben sie betreut und ihr die Brille ersetzt. Danach ist sie spontan Mitarbeiterin geworden“, sagt Eberhart. „So haben wir nach und nach Cottbus aufgebaut.“ Mittlerweile hat Brandenburg 18 Außenstellen mit fast 150 Mitarbeitenden.

Ebenfalls 1991 kommt Manfred Dachner dazu. Er baut den Verein, von dem er aus der Zeitung erfahren hat, in Mecklenburg-Vorpommern mit auf: „Ich habe diesen Artikel mindestens zwei Mal gelesen, um zu verinnerlichen, dass es einen Verein in Deutschland gibt, der sich ausschließlich mit Opfern beschäftigt und sie unterstützt“, sagt Dachner. Als Polizist ist er oft mit Betroffenen in Kontakt gekommen. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, zur Polizei kamen, haben wir die Anzeigen aufgenommen, mussten sie aber wieder nach Hause gehen lassen. Frauenhäuser gab es nicht. Also wenn sie keine Verwandten in der Nähe hatten, mussten sie wieder zu dem gewalttätigen Partner zurück“, so Dachner. Er nimmt Kontakt nach Mainz auf und sucht für Mecklenburg-Vorpommern ein prominentes Gesicht. Er schafft es, den ersten Landtagspräsidenten des neuen Bundeslandes, Rainer Prachtl, vom Verein zu überzeugen. „Wir haben dann in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Außenstelle aufgebaut“, berichtet Dachner, der jetzt stellvertretender Landesvorsitzender ist. Heute hat Mecklenburg-Vorpommern 14 Außenstellen und über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende.

„Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“

Adelheid Wilk

Adelheid Wilk ist in Thüringen am Aufbau des WEISSEN RINGS beteiligt, seit Ende 1993 ist sie Mitglied des Vereins. Sie arbeitete als Kindergärtnerin, später als Sozialpädagogin und ist damals auf der Suche nach einem Ehrenamt. Dann trifft sie den damaligen Leiter der Außenstelle Eisenach, den WEISSEN RING kennt sie bereits von Eduard Zimmermann. „Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“ Es habe ihr immer ein gutes Gefühl gegeben, Menschen, die in Not geraten waren, zu helfen. In Thüringen gibt es heute 22 Außenstellen mit rund 100 Mitarbeitenden.

Die schwierige Wendezeit

So erfolgreich der Start des WEISSEN RINGS in der ehemaligen DDR ist, schon früh gibt es Anzeichen, dass es auch negative Entwicklungen im Osten geben würde. „Die Jugendkriminalität zum Beispiel stieg an. Und Banküberfälle, Blitzeinbrüche, Rauschgiftkriminalität“, sagt Manfred Dachner. Prävention ist daher ein wichtigesThema, auch in Brandenburg: „Wir waren in Altenheimen, beim Jugendamt und in Schulen, um uns vorzustellen und aufzuklären“, blickt Eberhart zurück.

Es bewegt sich viel im Osten, aber auch im Westen gibt es in den 90er-Jahren einiges zu vermelden: Am 22. März 1991 ruft der Verein den „Tag der Kriminalitätsopfer“ ins Leben. Seitdem machen Ehrenamtliche jedes Jahr an dem Tag auf die Belange von Opfern aufmerksam. Außerdem geht der WEISSE RING Ende der 90er mit seiner Website online, die modernisiert bis heute besteht.

Kapitel IV: Krisen und Konsequenzen

Eine Krise in der Geschichte des WEISSEN RINGS betrifft ausgerechnet den Gründungsvorsitzenden Eduard Zimmermann. Er und Stümper erheben in einem im Jahr 2000 erschienenen Beitrag des Magazins „Focus“ im Zusammenhang mit Spenden Vorwürfe gegen den damaligen Bundesvorsitzenden Max Herberg, die dieser und der Verein zurückweisen. Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig eine Woche später scheitert Herbergs Wiederwahl. Gleichzeitig schließen die Delegierten Zimmermann und Stümper wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ aus dem Vorstand aus. Zimmermann verlässt daraufhin den Verein.

Einige Jahre später kommt es zur Versöhnung. Als der WEISSE RING 30-jähriges Bestehen feiert, verleiht der Bundesvorstand Zimmermann zusammen mit weiteren Gründungsmitgliedern – darunter Alfred Stümper – die Ehrenmitgliedschaft.

Nach Zimmermanns Tod 2009 würdigt der Verein ihn: „Eduard Zimmermann hat mit Gründung des WEISSEN RINGS einen Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte gesetzt. In einer Zeit, in der so gut wie kein öffentliches Bewusstsein für Opferbelange zu erkennen war, erinnerte er die Gesellschaft nachhaltig an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt“, erklärt der Bundesvorsitzende Professor Reinhard Böttcher.

Viel schwerwiegender als dieser Konflikt ist ein Fall, dessen juristische Aufarbeitung im April 2024 endet: Ein Ex-Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis wird wegen Vergewaltigung einer Hilfesuchenden zu Haft verurteilt, mittlerweile rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 entbindet der WEISSE RING den früheren Polizisten von seinen Aufgaben und erstattet Anzeige gegen ihn. Mit eigenen Recherchen arbeitet der Verein den Fall weiter auf und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Webseite. So untersucht beispielsweise eine Task-Force die von dem Mitarbeiter betreuten Opferfälle; es wird eine Hotline für betroffene Frauen und Hinweisgebende eingerichtet. Vor der Aufdeckung hat es einen Hinweis gegeben, doch der Ehrenamtliche darf seine Tätigkeit zunächst mit Einschränkungen fortsetzen. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kontaktaufnahme zur Hinweisgeberin schwierig gestaltet und keine Strafanzeige vorliegt. „Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war“, steht auf der Seite zum Fall.

Klaus Neidhardt, Sozialwissenschaftler und bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, hat 2022 beim WEISSEN RING den Landesvorsitz des Verbandes Nordrhein-Westfalen/Westfalen-Lippe übernommen und beteiligt sich an der Aufarbeitung. Neidhardt spricht vom schlimmsten Fall in der Geschichte des WEISSEN RINGS: „Es war richtig und wichtig, den Ehrenamtlichen sofort von seiner Funktion zu entbinden und ihn anzuzeigen, als sich die Vorwürfe erhärteten.“ Der Verein sei auf das Vertrauen der Menschen angewiesen, die sich an ihn wenden. Auch deshalb seien nach Bekanntwerden des Falles Konsequenzen und „größtmögliche Transparenz“ geboten gewesen. „Fehler einzugestehen ist kein Fehler, sondern kann helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.“

Bereits im Jahr 2018 sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Mitarbeiter in der Außenstelle Lübeck aufgekommen. In einem Fall kommt es zum Prozess. Der Verdächtige, der die Vorwürfe zurückweist, wird vor Gericht freigesprochen. Nichtsdestotrotz reagiert der Verein, aufgrund von massiven Verstößen gegen Standards: Der WEISSE RING führt nun das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installiert eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson und ergänzt die Aus- und Fortbildung.
Nach dem Fall im Hochsauerland wird das Sechs-Augen-Prinzip verschärft. So ist seitdem ein Nachweis notwendig, dass das Prinzip eingehalten wird. Jedes weibliche Opfer muss darüber informiert werden, dass es darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Das Beschwerdemanagement wird um eine weibliche Vertrauensperson ergänzt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden wollen. Zudem richtet der Verein Steuerungsgruppen für Verdachtsfälle ein.

Kapitel V: Der WEISSE RING und Europa

Opferschutz endet nicht an der Landesgrenze. In einem Europa, das zusammenwächst, ist es auch für den WEISSEN RING wichtig, mit anderen Ländern für die Rechte und die Unterstützung von Kriminalitätsbetroffenen zu kämpfen. Deshalb haben sich Opferschutzorganisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen, um Victim Support Europe (VSE) zu gründen. Im Jahr 1990 startet die Organisation zunächst als European Forum for Victim Services. „Das war die Vorgängerorganisation, die in der Schweiz angesiedelt war, weil das rechtlich das Einfachste war“, erklärt Dr. Helgard van Hüllen, ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, die über zehn Jahre ehrenamtlich im Vorstand von VSE tätig war. „Das war noch ein loser Zusammenschluss, der keinen richtigen Standort, kein eigenes Büro, hatte. Das war schwierig, wenn man sich durchsetzen wollte,  insbesondere bei der Europäischen Union. So kam es dann zur Gründung von Victim Support Europe.“

Vertreten sind momentan 80 Mitgliedsorganisationen aus 35 Ländern. Helgard van Hüllen war die Sonderbeauftragte für Internationales im Verein: „Ich bin Juristin und Rechtsvergleichung hat mich schon immer interessiert. Ich habe einige Zeit in Südafrika gelebt und am Institut für internationales Recht der ‚University of South Africa‘ gearbeitet.“

Wie wichtig Präsenz in Europa für den WEISSEN RING ist, zeigt sich Anfang der 2010er-Jahre, als die EU in einer Richtlinie festhalten will, dass Opferunterstützung nur durch professionelle Kräfte ausgeübt werden sollte. „Da haben wir gekämpft wie die Löwen“, erzählt van Hüllen. Die ehrenamtliche Arbeit wird dann in die Opferschutzrichtlinie aufgenommen. „Das war eine tolle Zeit. Wir wurden immer mehr zu den Fachleuten, die bei den Anhörungen gehört worden sind.“ Was van Hüllen an der Arbeit auf europäischer Ebene mag, ist der Austausch: „Man kriegt so viel mit bei diesen internationalen Konferenzen.“ Eine Begegnung in Schottland ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Da sagte man mir in Edinburgh: Du, Helgard, morgen leitest du doch die Konferenz. Princess Anne kommt irgendwann und du musst sie begrüßen: ‚Her Royal Highness, the Princess Royal‘, und danach kannst du sie Ma’am nennen. Da steht man da und staunt.“

Noch während van Hüllens aktiver Arbeit bei VSE baut sie ihre Nachfolgerin auf. „Ich saß abends beim Essen mit Helgard zusammen und da berichtete sie, dass sie international unterwegs ist“, sagt Petra Klein, heutige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Ich war in meiner dienstlichen Laufbahn auch international unterwegs. So kamen wir ins Gespräch, und Helgard hat mich zu den internationalen Tagungen mitgenommen. 2020 endete ihre Amtszeit, und sie sagte zu mir, es wäre doch schön, wenn du nachfolgen könntest.“

Heute ist Klein bereits in ihrer zweiten Amtszeit die Vizepräsidentin von VSE. Dabei schätzt sie besonders die Möglichkeit, über den nationalen Tellerrand zu schauen und erfolgreiche Konzepte anderer Länder für den WEISSEN RING mitzudenken. „Die Niederlande haben eine tolle Struktur. Sie haben zum Beispiel eine zentrale Telefonannahme oder Opferannahme, ähnlich wie bei unserer Digitalen Außenstelle“, erzählt Klein. Das System filtere zunächst heraus, wo Hilfe notwendig ist. Wenn es sich dabei um einen konkreten Fall handelt, werde dieser an das regionale Team in diesem Bereich übergeben. „Das wäre bei uns die Außenstelle vor Ort. Das passiert bei denen alles online, beim ‚Außenstellenleiter‘ ploppt dann der Fall auf und der sagt, da schicke ich jetzt einen Mitarbeiter hin.“ Auch der Einsatz von KI-Bots für die Opferhilfe in Finnland beeindruckt Klein.

Im Frühjahr 2027 endet Kleins Amtszeit im Vorstand von VSE. Für ihre Nachfolge hat sie einen Rat: „Netzwerken ist ganz wichtig. Augen und Ohren offenhalten. Neue Technologien nicht gleich ablehnen, sondern zulassen. Erst mal schauen, was können sie bringen, dass wir nichts verpassen und die Fahne für das Ehrenamt hochhalten.“

Der WEISSE RING ist nicht nur in Europa vernetzt, auch national gibt es Partner – mit Organisationen wie Klicksafe oder dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Zum einen sind diese Kooperationen wichtig für unsere Sichtbarkeit“, sagt Klein. Man könne sich austauschen und lerne Ansprechpartner kennen. „Und ich glaube, der kleine Dienstweg ist häufig viel wichtiger als der große. Wenn du anrufst und derjenige sagt, ich bin nicht zuständig, aber melde dich doch mal da, dann sind die Wege kurz. Deswegen brauchen wir im Großen wie im Kleinen Kooperationen.“

Kapitel VI: Neue Zeiten, neue Wege

116 006 – das ist die zentrale Rufnummer für Opfer von Straftaten in Europa. Im November 2009 beschließt die Europäische Kommission, diese Nummer europaweit einzurichten. Doch wer soll sie in Deutschland mit Leben füllen, wer soll ans Telefon gehen, wenn Menschen zum Teil unter extremen Umständen anrufen und Hilfe suchen? „Wir haben diskutiert: Stellen wir den Antrag, dass die Nummer an uns gegeben wird?“, erinnert sich Helgard van Hüllen. Die Voraussetzungen, diese Aufgabe meistern zu können, hat sie mitgeschaffen: Zusammen mit den Psychologen Karl-Günther Theobald und Lutz Lyding bringt sie wenige Monate zuvor das ehrenamtliche Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS an den Start – nur unter anderer Nummer. Der Antrag wird bewilligt, und seit September 2010 sind die deutschen Opferhelferinnen und -helfer unter der Rufnummer erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr: deutschlandweit, kostenlos und anonym.

Das Digitale Ehrenamt

Was das Opfer-Telefon auszeichnet, ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme. Betroffene können anrufen und erhalten ersten Beistand. „Ich lasse Ratsuchende grundsätzlich erst mal reden, ich höre zu und schaue dann, was man machen kann. Wenn es sich um einen Beratungsfall handelt, schaue ich, welche Möglichkeiten und Angebote es gibt“, erklärt Jakob Ehrenfried. Der 32-jährige Jurist aus Köln ist seit zwei Jahren dabei und entschied sich nicht zuletzt für das Ehrenamt, „weil es sich gut in den Alltag integrieren lässt“. Einmal die Woche drei Stunden dauert der Dienst am Opfer-Telefon. „Wir wollen Betroffenen zeigen: ‚Du bist nicht allein, musst dein Problem nicht alleine schultern‘“, sagt er. „Wenn ich merke, ich konnte weiterhelfen, ist das ein gutes Gefühl.“ Am Opfer-Telefon bleibt es bei einem einmaligen Kontakt. Das sei „manchmal gut, manchmal schlecht“, so Ehrenfried. Es gebe auch Fälle, „wo man mehr tun will“. Damit die Helferinnen und Helfer über solche belastenden Anrufe sprechen können, bietet der Verein regelmäßige Team-Treffen und Supervisionen an. Seit dem Start 2009 wurden mehr als 300.000 Telefonate geführt mit mehr als zwei Millionen Gesprächsminuten. Das ist so, als würde man fast viereinhalb Jahre ohne Pause telefonieren.

Seit August 2016 gibt es auch eine Onlineberatung beim WEISSEN RING. Damit will der Verein seine Hilfsmöglichkeiten erweitern, mit der Zeit gehen und vor allem auch einen vollkommen anonymen Weg der Kontaktaufnahme möglich machen.

Die Lotsin

Vanessa Hilário da Ponte engagiert sich seit vier Jahren ehrenamtlich als Beraterin beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Die Psychologiestudentin ist oft die erste Ansprechpartnerin für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Im Interview spricht die 28-Jährige über emotionale Gespräche, generationsübergreifende Teamarbeit und ihr schwindendes Interesse an True-Crime-Podcasts.

Von Anfang an dabei ist Gerda Lenz. „Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin und habe etwas gesucht, was ich in Rente tun könnte. Ich war erst zwei Jahre bei der Außenstelle in Bad Kreuznach und las eines Morgens in der Zeitung, dass eine Onlineberatung gegründet werden soll und dafür Mitarbeiter gesucht werden“, sagt Lenz, die dieses Jahr 78 Jahre alt wird. „Dann habe ich mich gemeldet, das mehrstufige Auswahlverfahren durchlaufen und wurde genommen. Nach der Ausbildung sind wir mit 15 Personen gestartet.“ Heute arbeiten in der Onlineberatung mehr als 40 Personen ehrenamtlich, circa 30.000 Ratsuchende haben sich an den Onlinedienst gewandt.

Digitale Gewalt nimmt zu

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Hilfe beim WEISSEN RING. In einigen Regionen hat der Verein allerdings Schwierigkeiten, Außenstellenleitungen zu besetzen. In diesen Fällen haben bisher die hauptamtlichen Landesbüro-Mitarbeitenden die Aufgabe übernommen. Als weitere Lösung wird im April 2025 die Digitale Außenstelle ins Leben gerufen: Betroffene nutzen weiterhin die Kontaktdaten der Außenstelle ihrer Region. Gibt es dort keine Leitung, landet die Nachricht im Pool der Digitalen Außenstelle. „Letztendlich nehmen wir als beratende Personen dann in der Form Kontakt auf, in der auch die oder der Ratsuchende Kontakt aufgenommen hat, also schriftlich oder telefonisch“, sagt die 36-jährige Kölnerin Marilena Junghans, die von Beginn an mitmacht und beruflich im Diskriminierungsschutz tätig ist. „Wir schauen fallspezifisch, wie wir unterstützen können.“ Wenn größere materielle Hilfen notwendig sind oder eine persönliche Unterstützung gewünscht ist, verknüpfen die Beratenden die Betroffenen mit Ehrenamtlichen der Außenstelle vor Ort.

Organisiert und betreut werden Opfer-Telefon, Onlineberatung und Digitale Außenstelle von einem Team aus hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die häufigsten Delikte, die beim Digitalen Ehrenamt vorkommen, sind häusliche Gewalt, Stalking, Sexualstraftaten und Körperverletzung. In den vergangenen Jahren hat auch digitale Gewalt zugenommen, wie beispielsweise Sextortion, Romance Scamming und andere Betrugsmaschen. Das belegen die Zahlen von Opfer-Telefon und Onlineberatung.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Auf diese neuen Formen der Gewalt müssen sich nicht nur die digitalen Beraterinnen und Berater einstellen. Auch die Ehrenamtlichen in den Außenstellen kommen vor Ort immer häufiger mit diesen Themen in Berührung. Der Präventionsbeauftragte des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Heinz Dieter Remmert, kümmert sich um die Aufklärungsarbeit in Sachen digitale Gewalt im Landesverband, sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch in der Bevölkerung. Er sagt: „Wir brauchen dringend eine größere interdisziplinäre Aufklärungskampagne, das kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter eigentlich gar nicht leisten. Ich sehe bei Vorträgen immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich erzähle, was eigentlich alles so passiert.“

Remmert wünscht sich vom WEISSEN RING, dass der Verein weiterhin klare Position bezieht zu Themen, die die digitale Gewalt betreffen: „Ähnlich wie wir das auch bei der Fußfessel gemacht haben.“ Der Schutz der Kinder liege ihm besonders am Herzen: „Heute bekommen Kinder schon mit acht oder neun Jahren ein Smartphone und werden mit schlimmen Dingen konfrontiert. Wir müssen hier Druck bei der Politik machen, damit sie die Plattformen viel mehr in die Verantwortung nimmt.“ Um Kinder richtig zu schützen, brauche es ein Zusammenspiel aus einer Medienkompetenzstrategie, digitaler Aufklärung, konsequentem Opferschutz und klaren gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müsse die Politik die Polizei fördern: „Viele Polizeidienststellen sind nicht gut ausgestattet. Es braucht mehr Leute, die sich auskennen und in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen.“ Remmert räumt ein, dass sich auch die Ehrenamtlichen noch mehr mit den Themen auseinandersetzen sollten. Digitale Kriminalität sieht er als eine der größten Herausforderungen für den WEISSEN RING, aber auch für die ganze Gesellschaft.

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Erstellt am: Freitag, 8. Mai 2026 von Sabine
Elektronische Fußfessel nach dem spanischem Modell.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 08.05.2026

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild beschlossen. Zudem können Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten.

Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Familiengerichten künftig, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Annäherungsverbote besser zu überwachen und Opfer schneller zu warnen. Das spanische Modell besteht aus zwei Komponenten: Der Täter trägt eine Fußfessel, die Frau ein entsprechendes Empfangsgerät. Damit wird das Opfer gewarnt, wenn der Täter zu nah kommt. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, mehr als 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im Bundestag, die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild sei ein wichtiger erster Schritt, um Opfer besser vor Gewalttaten zu schützen. Der Bundestag stimmte in zweiter und dritter Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab, das mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde. Die Linke enthielt sich. „Dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen und die Opfer werden geschützt“, sagte Susanne Hierl (CDU/CSU). „Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt“, sagte Knuth Meyer-Soltau (AfD). „Jede Frau, die wir schützen können, ist diesen Einsatz wert“, sagte Josephine Ortleb von der SPD. Lena Gumnior von Bündnis 90/ Die Grünen sagte, die Fußfessel sei ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Sie müsse vielmehr in ein Gesamtsystem des Gewaltschutzes eingebettet werden.

Der Abgeordnete Aaron Valent von der Linken-Fraktion kritisierte, statt Frauen zu schützen, schreibe die Bundesregierung ein Gesetz, das Frauen bevormunde. Er kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das verstoße gegen die Istanbul-Konvention. Dem widersprachen die Regierungsfraktionen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird jederzeit geachtet“, sagte Carmen Wegge (SPD). Carsten Müller (CDU/CSU) ergänzte: „Die Frage, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht, liegt allein bei der Frau.“ Frauen könnten zudem selbst entscheiden, ob sie die zweite Komponente tragen wollen oder nicht.

Mit dem neuen Gesetz endet eine mehrjährige politische Debatte über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt. Die Fußfessel nach spanischem Modell fordert der WEISSE RING, der auch im Rahnen dieses Gesetzgebungsverfahrens angehört worden ist, bereits seit 2017. „Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz schützen niemanden, wenn sie nicht kontrolliert werden“, mahnte der damalige Bundesvorsitzende des Vereins, Prof. Jörg Ziercke, im Januar 2022 in einem Brandbrief an 70 hochrangige Politiker. Sein Nachfolger Dr. Patrick Liesching erneuerte die Forderung im Dezember 2023 in einem zweiten Brandbrief an den zu der Zeit amtierenden Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und schrieb mit Blick auf die hohe Zahl von Femiziden in Deutschland: „Was mich besonders erschüttert: Viele dieser Frauen hatten sich vor der Tat hilfesuchend an den Staat gewandt.“

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Im September 2024 startete der WEISSE RING eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“, verbunden mit einer Postkartenaktion. Antworten aus der Bundesregierung gab es weder auf die Brandbriefe noch auf die Petition und die Postkartenaktion.

Darüber hinaus hat der WEISSE RING in seinem Magazin seit 2021 mehrere aufwendige Recherchen veröffentlicht, die sich mit dem Problem der fehlenden Kontrolle von Gewaltschutzanordnungen und den Möglichkeiten einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung auseinandersetzen.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die positiven Erfahrungen Spaniens. So bestätigte Teresa Peramato, Staatsanwältin bei der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen in Madrid, der Redaktion des WEISSEN RINGS: „Seit der Einführung des telematischen Annäherungsdetektors hat sich in der Tat kein Frauenmord an Nutzerinnen dieses Geräts ereignet.“

Mit Blick auf Spanien sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Bundestag, dass zum Gewaltschutz auch ein Gesamtkonzept mit einer umfassenden Risikoanalyse und einem Risikomanagement gehöre, das Antworten darauf gibt, wie sich im Vorfeld beurteilen lässt, ob ein Täter gefährlich ist.  Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz erhalten Familiengerichte schon jetzt die Möglichkeit, sich Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen, um die Gefährdung besser analysieren zu können. Hubig kündigte weitere konkrete Schritte an, um Frauen besser zu schützen. Dazu zählten der Schutz vor digitaler Gewalt durch Deepfakes, die Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und die Berücksichtigung von Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht.

Ob das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, durch die nun beschlossenen Gewaltschutz-Maßnahmen auch in Deutschland erreicht wird, zeigt sich spätestens in drei Jahren. Dann soll das Gesetz evaluiert werden. „Vielleicht müssen wir dann noch mal nachbessern“, sagte der Abgeordnete Axel Müller von der Fraktion CDU/CSU.

Der WEISSE RING fordert zusätzlich die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung festzustellen, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Al-Khanak
Gewalt Häusliche Gewalt Partnerschaft Femizid Dunkelfeld

Holger Münch (BKA) sowie die Bundesminister Alexander Dobrindt und Karin Prien (v.l.) präsentieren die Dunkelfeld-Studie über Gewalterfahrungen. Foto: Christian Marquardt/NurPhoto

Datum: 10.02.2026

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Eine neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass viele Gewalttaten nicht angezeigt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen und queere Personen.

Gewalterfahrungen gehören für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, werden aber oftmals nicht angezeigt. Dies zeigt die erste Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Bundesregierung. Demnach werden Gewalttaten nur in weniger als zehn Prozent der Fälle der Polizei gemeldet; bei psychischer und körperlicher Gewalt in oder nach einer Beziehung sind es sogar unter fünf Prozent.

„Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die die Studienergebnisse gemeinsam mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte. Fast jede sechste Person erlebe körperliche Gewalt in der Partnerschaft; 19 von 20 Taten würden aber nicht angezeigt. „Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe“, sagte Prien.

Für die Studie wurden rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren zwischen Juli 2023 und Januar 2025 befragt. Im Fokus standen Erfahrungen insbesondere mit Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum. Zudem machten die Befragten Angaben zu Kontakten mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten.

Digitale Gewalt trifft vor allem junge Menschen

Die Ergebnisse zeigen, dass Gewalt in Deutschland weit verbreitet ist und viele Formen annimmt. Besonders häufig berichten Betroffene von psychischer Gewalt in (Ex-)Partnerschaften: Knapp die Hälfte der Frauen und 40 Prozent der Männer haben diese mindestens einmal im Leben erlebt. Körperliche Gewalt ist seltener, betraf aber innerhalb der vergangenen fünf Jahre Frauen wie Männer. Sexualisierte Gewalt bleibt ein zentrales Problem: Fast jede zweite Person hat im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung erfahren, Frauen deutlich häufiger als Männer. Auch Stalking ist demnach weit verbreitet und betrifft mehr als jede fünfte Person im Laufe des Lebens. Digitale Gewalt erleben vor allem junge Menschen: In den vergangenen fünf Jahren war jede fünfte Frau und jeder siebte Mann betroffen, bei 16- bis 17-Jährigen sogar die Mehrheit der jungen Frauen. Besonders stark mit Gewalt konfrontiert sind Personen mit Einwanderungsgeschichte – vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Opferschutz zu stärken. „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte er und verwies unter anderem auf die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell. Der WEISSE RING begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Opferhilfeorganisation setzt sich seit vielen Jahren für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein, um Betroffene besser vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Mit der LeSuBiA-Studie kommt Deutschland einer zentralen Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention nach, die auf die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen abzielt. Vorgesehen sind unter anderem umfassender Opferschutz, wirksame Prävention und konsequente Strafverfolgung.

Eine Fessel, die Leben retten kann

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Eine Fessel, die Leben retten kann

Die Bundesregierung hat jetzt den Einsatz der spanischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Zwei aktuelle Tötungsdelikte aus Hessen und Sachsen-Anhalt zeigen, warum es wichtig ist, das Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen.

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Der Angriff endete tödlich: Anfang Juli verschaffte sich ein 36-Jähriger laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zugang zu einem Haus im Stadtteil Bonames. Als seine Ex-Partnerin die Wohnungstür öffnete, griff er sie demnach mit einem Messer an und verletzte die 31-Jährige. Es gelang ihr, zu einer Nachbarin zu flüchten, wo sie den Notruf wählte. Ihr neuer Partner hingegen, der gerade bei ihr war, wurde erstochen. Der 46-Jährige starb am Tatort.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel. Im Februar hatte die 31-Jährige gegen den Mann, von dem sie sich bereits getrennt hatte, Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung erstattet. Weil er gegen das Kontakt- und Annäherungsverbot verstieß, wurde beim Amtsgericht ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, das Gefährdungslagenmanagement der Polizei übernahm den Fall. Ende Februar kam der 36-Jährige für vier Tage in Gewahrsam. Danach musste er eine elektronische Aufenthaltsüberwachung tragen – bis zum 23. Juni. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war eine Verlängerung nicht möglich, auch weil der Gefährder sich in den vier Monaten ans Gesetz gehalten habe.

Innerfamiliäre Gewalt im Jahr 2024 gestiegen:

54 % der 94.873 Betroffenen waren weiblich. 46 % der Opfer waren demnach männlich. 130 Menschen wurden im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel

Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Verdächtige habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte dem WEISSER RING Magazin, der Fall zeige deutlich, „wie wichtig es ist, die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Somit hätten wir die Möglichkeit, Straftäter weitaus länger zum Tragen zu verpflichten.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett am 19. November verabschiedet. Ziel ist es, bundesweit die Möglichkeit zu schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Eine Anordnung soll für höchstens sechs Monate erfolgen, aber – auch wiederholt – um jeweils drei Monate verlängert werden können, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht. Familiengerichte sollen so Kontakt- und Näherungsverbote effektiver kontrollieren können. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei 2024 insgesamt 7.754 Verdächtige wegen Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Davon waren 91,1 Prozent Männer, eine Steigerung von 9,7 Prozent gegenüber 2023. Mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen waren bereits polizeilich bekannt.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen

„Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Das zeigen die Erfahrungen in Spanien“, sagte Hubig. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Familiengerichte können laut dem Entwurf Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Die Gerichte können in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt setzt sich der WEISSE RING seit rund zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat umfassend recherchiert, wie der Staat Menschen besser schützen könnte.

In Hochrisikofällen soll laut dem Gesetzentwurf die Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ eingeführt werden: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Das Familiengericht soll eine elektronische Fußfessel jedoch nicht gegen den erklärten Willen des Opfers anordnen dürfen

Fachorganisationen – darunter der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt. Sie äußerten Lob, gaben aber auch kritische Hinweise.

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe forderte bei einer Anhörung Fallkonferenzen, um Lagen mit hohem Risiko erkennen zu können. Auch sollte die Täterarbeit im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option, so Igney. Sie sprach sich für eine Qualitätskontrolle der Maßnahmen aus. Und nicht zuletzt müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: Der WEISSE RING begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Laut BKA wurden im Jahr 2024 in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Eberle.

„Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH

Die Bundesrechtsanwaltskammer betrachtet die Fußfessel als angemessene Antwort auf Vollzugsdefizite bei Kontakt- und Näherungsverboten und betrachtet sie als wichtiges Mittel, um Schutz durchzusetzen.

Einige Verbände kritisierten in ihren Stellungnahmen, dass den Gerichten in Deutschland für solche eilbedürftigen Entscheidungen keine bundesweit standardisierte Risikoanalyse zur Verfügung stehe – wie es sie etwa in Spanien gibt.

Lorea Arenas, Dozentin für Kriminologie an der Universität Extremadura in Spanien, sagte in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, es sei zentral, die Überwachung in ein umfassendes, opferzentriertes Schutzkonzept zu integrieren. Entscheidend sei „die Koordination zwischen Gerichten, Polizei und Opferschutzdiensten“. Mit Blick auf die geschützten Frauen sagte sie: „Eine wichtige Erkenntnis ist, dass dieses System eine Echtzeitüberwachung ermöglicht, wodurch direkter Kontakt verhindert und auf Verstöße schnell reagiert werden kann. Das Wissen, dass sofort Alarm ausgelöst wird, scheine verbotene Kontakte zu verhindern. Seit der Einführung in Spanien wurde kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die Maßnahme angeordnet war.

Positiv blickt man im Kanton Zürich auf das Modell, nach einem einjährigen Pilotprojekt. Wichtig seien die Kooperation von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen sowie die Zustimmung der Opfer. „Damit das Instrument nachhaltig wirkt, müssen Bund und Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, erklärte Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

In der Studie „Femizide in Deutschland“, die kürzlich vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde, heißt es, neben einer vorsichtigen Reform des Umgangsrechts könnte die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ zielführend sein, um Tötungsdelikte zu verhindern. Für die Studie analysierten die Forscher Strafverfahren zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in mehreren Bundesländern erfasst wurden. Eine Herausforderung sei jedoch die zuverlässige Gefährlichkeitsprognose in der Praxis. Studienleiter Prof. Dr. Jörg Kinzig schrieb dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik: „Zusammengefasst kann das spanische Modell Partnerinnentötungen verhindern, wenn die Maßnahme an den richtigen Mann gebracht wird.“

Die Technologie ist hierzulande in einigen Landespolizeigesetzen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt verankert. Hubigs Gesetzentwurf schafft eine ergänzende, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Zivilrecht.

In Hessen ist seit der Einführung im Januar 2025 laut Justizministerium kein tatsächlicher Übergriffsversuch während der Anordnung zum Tragen der Fußfessel bekannt geworden. In Sachsen ist die Überwachung erstmals im Januar 2025 zum Einsatz gekommen – zum Schutz einer Frau, deren Ex-Mann eine Haftstrafe verbüßt hat.

3,8 %

mehr Opfer von Häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Insgesamt waren es 265.942 registrierte Fälle.

70 %

der Betroffenen waren Frauen nach Angaben des Bundeslagebilds.

64 %

der Opfer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Als das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein geändert werden sollte, um den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen, wurden Fachleute dazu gehört. Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, betonte, dass bereits die Verhinderung weniger Delikte durch die spanische Fußfessel ein großer Erfolg wäre. Denn es geht bei diesen Hochrisikofällen um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen.

In Schleswig-Holstein wird die Fußfessel seit Sommer eingesetzt

Aus Sicht des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ein Fortschritt: „Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“, sagte LFSH-Geschäftsführerin Katharina Wulf dem WEISSER RING Magazin. „Der Schutz muss endlich de facto von der Polizei organisiert werden und nicht mehr von den Frauen selbst.“ Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun auch eine Option im Gewaltschutzgesetz ist, sei wichtig. „Die Meldung und der Beweis von Übertretungen von Schutzanordnungen liegen bei den Frauen. Das sie nun technisch generierte Beweise vorlegen können, wird sie und auch die Gerichte sehr entlasten.“

Das Bundesjustizministerium rechnet beim aktuellen Gesetzentwurf mit 160 Fußfessel-Fällen pro Jahr. In Spanien kam die Überwachung seit 2009 in 13.000 Hochrisikofällen zum Einsatz. Um auch in Deutschland mehr davon zu erfassen und eine größere Zahl an Gewaltbetroffenen zu schützen, macht sich der WEISSE RING dafür stark (siehe Transparenzhinweis), die Fußfessel auch als strafrechtliche Sanktion von Strafgerichten zu ermöglichen.

Im Sommer 2025 verurteilte das Landgericht Stendal einen 29-Jährigen wegen Totschlags und Körperverletzung zu 13 Jahren Haft. Das Opfer: seine 20-jährige Ex-Freundin Anna-Lena M. Der Mann hatte sie am 13. November 2024 mit einer Axt bedroht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Amtsgericht Burg untersagte ihm nach dem Gewaltschutzgesetz, sich ihr bis zum 3. Juni 2025 zu nähern.

Das Problem: Bei einem Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung muss das Opfer die Polizei informieren, um die Anordnung durchsetzen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Täter sich meist schon in der Nähe des Opfers aufhält. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern: „Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung
wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. Hier können dann frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Schutzanordnung durchzusetzen und das Opfer zu schützen.“

Für Anna-Lena M. kommt das Gesetz zu spät. Am 30. Januar 2025 verschaffte sich der Täter Zutritt zur Wohnung von Anna-Lena M. und tötete sie mit einem Küchenmesser.

Transparenzhinweis:
In der Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Gesetzentwurf heißt es, die Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, sei ein klarer Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Falls das Opfer eine solche Anzeige erstattet, wird das Verfahren in den allermeisten Fällen mangels hinreichender Faktenbasis von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Deshalb sei es geboten, die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Strafgerichte zu ermöglichen. Diese sind auch für die Ahndung von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zuständig und sollten die Fessel auch bei bereits begangenen Gewaltdelikten anordnen können.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Erstellt am: Montag, 12. Mai 2025 von Gregor
Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Datum: 12.05.2025

Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Rund 266.000 Menschen sind im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt geworden, zwei Drittel davon waren Frauen. Insgesamt ein deutlicher Anstieg, doch zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede.

Die Zahl der registrierten Opfer von häuslicher Gewalt hat 2024 offenbar deutlich zugenommen, um vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ wurden im vergangenen Jahr bundesweit 266.000 Opfer erfasst, zwei Drittel davon sind Frauen. Das geht aus Statistiken hervor, die die Innenministerien und Polizeibehörden der Länder gemeldet haben. Sie fließen in ein „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes ein, das das BKA mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) wohl im Sommer vorstellt. Die Zahlen umfassen Angriffe von Partnern, früheren Partnern und Familienangehörigen. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund: Viele Betroffene zeigen die Gewalt nicht an, etwa aus Angst vor dem Täter.

Stärkster Anstieg in Niedersachsen

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind teils enorm: So stieg die Zahl der registrierten Opfer in Niedersachen (plus 12,3 Prozent auf 30.209), Schleswig-Holstein (plus 8,8 Prozent auf 9342) und Baden-Württemberg (plus 8,7 Prozent auf 27.841) besonders stark, während sie in Mecklenburg-Vorpommern (minus 1,6 Prozent auf 5249), im Saarland (minus 2,7 Prozent auf 3890) und Bremen/Bremerhaven (minus 3,7 Prozent auf 3514) sank.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue, schwarz-rote Koalition verschiedene Maßnahmen angekündigt, um der Gewalt entgegenzuwirken. So will sie die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild einführen. Dafür plant die Regierung deutschlandweit einheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz.

Fußfessel als ein Gegenmittel

Der WEISSE RING hatte sich zuvor jahrelang für die Fußfessel engagiert, auch in Brandbriefen an die Politik und mit einer Online-Petition. Die Redaktion wies in einer umfangreichen Recherche unter anderem nach, wie erfolgreich das Modell in Spanien ist. Bei der modernen Variante der „Aufenthaltsüberwachung“ kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer trägt. Der Alarm ertönt, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern.

Union und SPD versprechen zudem, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder festschreibt – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ auszubauen. Auch sei eine intensivere Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit geplant. Wie dies konkret geschehen soll, schreibt das Bündnis nicht.

Den Stalking-Paragraphen möchte die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese benutzen Männer mitunter, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

 

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Erstellt am: Montag, 31. März 2025 von Gregor
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 31.03.2025

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Nachdem der Landtag eine Gesetzesreform beschlossen hat, kann die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon einen besseren Schutz. Die Zahl der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist auch im Norden gestiegen.

Kiel/Mainz. Im Kampf gegen häusliche Gewalt setzen die Bundesländer zunehmend auf die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Kürzlich hat der schleswig-holsteinische Landtag mit breiter Mehrheit – nur die FDP stimmte nicht zu – eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedet. Bislang konnte die sogenannte Aufenthaltsüberwachung in dem Bundesland nur bei terroristischen Gefährdern genutzt werden, künftig ist das auch bei Partnerschaftsgewalt und Stalking möglich. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel, die Fußfessel werde Lücken beim Schutz schließen und diesen verbessern.

Wie bundesweit ist in Schleswig-Holstein die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen gestiegen, im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent auf 9.360. Gut 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor.

Beim spanischen Modell kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch wird sowohl der Standort des Täters als auch der Betroffenen überwacht, und die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch. Der Alarm wird ausgelöst, falls sich der Überwachte und das Opfer einander nähern.

In Spanien wurde keine der geschützten Frauen getötet

Sachsen und Hessen setzen die neue Technik schon ein. Das Saarland hat ein Gesetz dafür verabschiedet, und in weiteren Bundesländern wird derzeit darüber diskutiert, etwa in Niedersachsen, wo ein Gesetzentwurf in Arbeit ist.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn ein neues Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht. Der alte Bundestag hat den Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen. Laut dem Papier könnten Familiengerichte in Risikofällen für drei Monate eine Fußfessel anordnen und die Maßnahme um drei Monate verlängern.

Der WEISSE RING hatte sich auf Bundes- und Länderebene intensiv für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt, unter anderem mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mit Hilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.