Ein Anruf bei… Elke Hannack

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Sabine

Ein Anruf bei… Elke Hannack

Elke Hannack kämpft seit Jahren gegen Angriffe auf Menschen im Dienst der Gesellschaft. Im Interview mit dem WEISSER RING Magazin spricht sie über besonders gefährdete Gruppen, mangelnde Unterstützung für Betroffene durch Vorgesetzte und den Ruf nach härteren Strafen.

DGB/Simone M. Neumann

Elke Hannack ist seit 2013 stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen Beamte und öffentlicher Dienst, Bildungsarbeit und Gleichstellungspolitik. Hannack setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Beschäftigten ein. Neben ihrem Studium war sie im Handel tätig und gründete dort schnell einen Betriebsrat.

Vor wenigen Monaten, an Silvester, sind in mehreren deutschen Großstädten zahlreiche Rettungskräfte und Polizisten angegriffen worden. Und erst kürzlich wurde der Zugbegleiter Serkan C. bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz so schwer angegriffen, dass er starb. Wie stark sind Beschäftigte des öffentlichen und privatisierten Dienstes gefährdet und was hat sich in den vergangenen Jahren verändert?

Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine „besondere Lage“, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft. Mit der Aktion „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ machen wir seit Jahren darauf aufmerksam, dass sich die Lage immer weiter verschärft. Auch wenn es nicht tagtäglich zu solchen schweren Gewalttaten kommt: Viele Beschäftigte im Dienst der Gesellschaft erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Aggressionen. Wir beobachten eine Verrohung, in der die eigenen Interessen überwiegen und die kleinste Unwucht im Alltag zu einer maximalen Entladung führen kann, Konflikte mitunter sofort mit ausfallender Sprache oder sogar mit Fäusten ausgetragen werden. Da haben wir viele Beispiele etwa aus Ordnungsämtern, auch in Berlin: Als Kolleginnen und Kollegen Autofahrer antrafen, deren Parkdauer schon abgelaufen war, und ihnen ein Knöllchen gaben, wurden sie weggeschubst und gestoßen, haben körperliche Verletzungen davongetragen. Die Hemmschwelle sinkt, so dass Leute Hassparolen verbreiten oder handgreiflich werden, insbesondere gegen Personen, die für staatliche Institutionen arbeiten.

Gibt es neben den Beschäftigten im Ordnungswesen weitere Gruppen, die besonders bedroht sind?

Gefährliche Konflikte können vor allem bei Entscheidungen entstehen, die sich persönlich auf Bürgerinnen auswirken. Unverständnis entlädt sich leider oft stellvertretend gegen die Person, die eine Entscheidung übermitteln, erklären oder durchsetzen muss. Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt sind naturgemäß stärker gefährdet: in Jobcentern oder Bürgerämtern, in Schulen, Krankenhäusern, bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten, im Nahverkehr. Von digitaler Gewalt sind insbesondere Beschäftigte in höheren Verwaltungspositionen betroffen, wie wir im Rahmen einer repräsentativen Forsa-Umfrage herausgefunden haben. Es gibt Übergriffe, die fast die gesamte Republik mitbekommt, so wie an Silvester, als Rettungskräfte massiv attackiert, mit Feuerwerkskörpern beschossen wurden. Medien haben über eine ganze Reihe von Messerangriffen in Jobcentern berichtet. Vieles geht aber an der Öffentlichkeit vorbei, die alltäglichen Attacken, etwa wenn Busfahrerinnen und Busfahrer angepöbelt oder körperlich angegangen werden, wenn sie nicht pünktlich an der Haltestelle sind.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Welche Ursachen sehen Sie für diese Verrohung?

Die Ursachen sind vielfältig: gesellschaftliche Spannungen, persönliche Notlagen, Frustration, Überforderung, psychische Ausnahmesituationen. Die überwiegend männlichen Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Die negative Entwicklung wird durch die sozialen Medien und das Niedermachen auf Plattformen befördert. Darüber hinaus stellen wir einen schleichenden Vertrauensverlust in die Politik und den öffentlichen Dienst fest, dessen Leistungen kleingespart wurden. Bei Übergriffen wird an den Stellvertretern des Staates Frust abgelassen, sagen uns die Betroffenen.

Welche Folgen haben die Angriffe für die Opfer?

Die Auswirkungen sind individuell und vielschichtig. Körperliche Verletzungen sind sichtbar, die der Seele dagegen kaum. Gerade seelische Verletzungen können gravierende Langzeitfolgen haben. Da passt es dann auch nicht, dass Betroffene von ihren Vorgesetzen häufig zu hören bekommen, sie sollten sich nicht so anstellen. Auch diese Verletzungen können zu Belastungsstörungen führen. Betroffene können langfristig ausfallen oder schließlich gezwungen sein, ihre Arbeit aufzugeben. Irgendwann hat jeder seine Belastungsgrenze erreicht. Viele Gewaltopfer arbeiten weiter, ziehen sich jedoch innerlich zurück, verlieren Vertrauen in ihre Mitmenschen und werden skeptischer im Kontakt mit Bürgerinnen und Kundinnen. Das belegen Ergebnisse aus unseren Befragungen.

Was raten Sie Betroffenen?

Jeder Vorfall sollte den Vorgesetzen gemeldet werden. Das sollte niemand mit sich alleine ausmachen – nehmt die Unterstützungsangebote wahr, wo es sie gibt! Gespräche mit den Kolleginnen, Personalräten, eine professionelle Nachsorge: All das kann helfen, das Erlebte einzuordnen und gesund zu bleiben. Eines möchte ich ausdrücklich sagen: Die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen in den Dienststellen stehen in der Pflicht. Sie sollten Unterstützung nicht nur ermöglichen, sondern proaktiv anbieten. Für die Betroffenen ist die erste große Hürde nämlich oft, nach Hilfe fragen zu müssen.

Wie ist es um die Bereitschaft der Betroffenen bestellt, über Gewalt zu sprechen und sich Hilfe zu holen?

Die Bereitschaft wächst, das ist die gute Nachricht. Immer häufiger vertrauen sich Betroffene zumindest den Kolleginnen und Kollegen oder ihrem persönlichen Umfeld an. Aber es suchen noch nicht genug Angegriffene das Gespräch mit den Vorgesetzten und erstatten Anzeige. Zu den Ursachen zählen Sorge vor Stigmatisierung, Scheu vor bürokratischem Aufwand und Loyalität gegenüber der Dienststelle, die womöglich kein Interesse an einem Verfahren hat. Umso wichtiger sind vertrauliche und unkomplizierte Hilfsangebote.

"Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine ,besondere Lage‘, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft."

Elke Hannack
Werden Betroffene von ihren Arbeitgebern, aber auch von Polizei und Justiz genug unterstützt?

Unter den Arbeitgebern gibt es durchaus engagierte Beispiele für Hilfsangebote, etwa bei der Stadtverwaltung Köln, aber auch in kleineren Kommunen. Insgesamt ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Gerade bei der Nachsorge, weil viele Dienststellen überhaupt kein Konzept dafür haben, genauso wenig wie für Prävention. Und wenn es Hilfsmöglichkeiten gibt, sind sie vielen Beschäftigten gar nicht bekannt. Vielerorts fehlen noch immer klare Meldewege für den Fall der Fälle und ein niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung. Diese sollte unabhängig davon erfolgen, ob ein Vorfall aktenkundig wird oder nicht. Was Polizei und Justiz angeht: Bevor diese Institutionen eingreifen können, muss ein Vorfall angezeigt werden – was aus unserer Sicht immer geschehen sollte. Weil hier die Betroffenen aktiv werden müssen, brauchen sie Rückendeckung von ihrer Dienststelle, die den Rechtsweg mit ihnen gehen sollte. Leider erleben wir häufig, dass Vorgesetzte sagen: „Ach, komm, das war nicht so schlimm. Eine Anzeige bei der Justiz und der Berufsgenossenschaft ist doch nicht notwendig.“ Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Strafgerichte absolut überlastet sind und solche Gewalttaten teilweise erst Jahre später verhandelt werden. Hier braucht es dringend mehr Personal. Häufig werden Verfahren aufgrund eines angeblich mangelnden öffentlichen Interesses auch eingestellt.

Welche Verantwortung trägt der öffentliche Dienst insgesamt?

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen, heute gibt es vielerorts Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Oft dauert es Jahre, bis eine Stelle neu besetzt ist. Solange müssen die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Arbeit erledigen – was zu einem enormen Stress führt. Der Ruf des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber hat sich verschlechtert. Hier gilt es, gegenzusteuern. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, um das Konfliktpotenzial zu senken, und mehr Schutz der eigenen Beschäftigten. Und der beginnt mit einer starken Haltung: Gewalt gegen Beschäftigte darf weder relativiert noch normalisiert werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zum Schutz auf die jeweilige Dienststelle zugeschnitten sein, die natürlich auch ausreichend Personal wie technische Ressourcen braucht. Klare Zuständigkeiten im Ernstfall sind wichtig, eine Kultur des Hinschauens und Zuhörens, und, um noch ein konkretes Beispiel zu nennen, mehr Deeskalationsschulungen.

Sehen Sie weitere Lücken beim Schutz und bei den Konsequenzen?

Ja, insbesondere bei der Erfassung von Vorfällen. Aktuell werden lediglich Übergriffe auf Polizei, Rettung, Feuerwehr sowie auf Beschäftigte der Bahn umfassend erfasst. Alle anderen Berufsgruppen fallen hinten runter. Dadurch wird der Handlungsdruck verringert, und die Politik kann sich einen schlanken Fuß machen. Es ist wichtig, alle Vorfälle zu erfassen, bundesweit und in allen Branchen, auch weil sich daraus wichtige Lehren für individuelle Schutzkonzepte ziehen lassen.

Nach den Übergriffen an Silvester ist wieder der Ruf nach schnelleren Verfahren und härteren Strafen laut geworden. Wie schätzen Sie die Forderungen ein?

Dass Fälle durchaus zügig vor Gericht gebracht werden können, zeigt beispielsweise eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, die sich auf Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Sektors konzentriert. Betroffene können also schnell zu ihrem Recht kommen, wenn der Wille da ist. Wichtiger als die Höhe der Strafe ist, dass Taten verurteilt, Verfahren nicht rasch eingestellt werden. Letzteres ist immer ein fatales Signal an Betroffene. Sie können dann zu dem Schluss kommen: Die Anzeige war der falsche Weg. Der Staat hat mich im Stich gelassen.

Transparenzhinweis:
Der DGB und der WEISSE RING kooperieren seit 2020 beim Projekt „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“. Dazu gehören die bundesweite kostenfreie und anonyme Hilfe-Hotline, die unter 0800 116 006 0 erreichbar ist, sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für Führungskräfte und Beschäftigte. Die Anrufzahlen beim Hilfetelefon liegen aktuell im niedrigen dreistelligen Bereich. Betroffene werden hier beraten, etwa im Hinblick auf eine mögliche Anzeige und weitergehende Hilfsangebote. Die Ratsuchenden kommen aus allen Branchen. Die Gewalt reicht von Beleidigungen bis hin zu schweren körperlichen Attacken. Weiterer Kooperationspartner bei „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ ist HateAid.

Hass aus dem Handy vor Gericht

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Hass aus dem Handy vor Gericht

Vor mehr als zwei Jahren wurde Jugendamtsmitarbeiter Said in einem TikTok-Video massiv beleidigt. Es gelang nicht, den Clip von der Plattform zu entfernen. Jetzt musste sich der Angreifer vor Gericht verantworten – und Said war als Zeuge geladen.

9.30 Uhr: Noch zwei Stunden bis zur Hauptverhandlung

Said sitzt in einem Café im rheinland-pfälzischen Kusel und trinkt einen doppelten Espresso. Draußen nieselt es, der Himmel ist schaurig grau. „Der Prozess wühlt zwar alles wieder auf, aber es ist auch ein gutes Gefühl, dass ich heute hier als Zeuge aus Sicht eines Betroffenen aussagen darf“, sagt Said. Am Abend zuvor war er mit der Bahn in Frankfurt am Main gestrandet. Erst am frühen Morgen fuhr wieder ein Zug. Er wirkt müde, spricht leise und erzählt, er hätte jetzt gern seinen Hund an seiner Seite. Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben und hat sogar überlegt, sich für den Prozess zu verkleiden. „Ich möchte nicht von dem Mann erkannt werden. Er weiß nicht, wer ich bin. Oder vielleicht doch? Kennt der mich? Wie wird die Begegnung im Gericht?“ Diese Fragen kehren immer wieder in seinen Kopf zurück.

Said ist kein Einzelfall, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ende September 2025 ergab. Demnach haben 38 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits unmittelbar oder mittelbar digitale Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen erlebt.

Der Prozess ist das Finale einer Odyssee, die für Said im Mai 2023 begann. Ein ihm unbekannter Mann beleidigte den Jugendamtsmitarbeiter auf TikTok, wie das WEISSER RING Magazin berichtete.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Wieso löscht TikTok es nicht?

„Schwein“ nannte er ihn auf Arabisch, was auch Saids Muttersprache ist, und „Sohn eines Schweins“. Er erwähnte ihn nicht namentlich, aber durch Details aus einem Betreuungsfall war Said eindeutig identifizierbar. Saids Geschichte zeigt: TikTok ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Erst recht, wenn Beschäftigte von Behörden angegriffen werden. Der Fall zeigt aber auch, wie Betroffene im Strafprozess zu Statisten werden.

Die Forsa-Umfrage offenbarte, dass 59 Prozent der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst nicht wissen, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen. Auch werden bislang nur sehr wenige Vorfälle angezeigt – lediglich 14 Prozent der Opfer wandten sich an die Polizei.

Saids Arbeitgeber stellte im Juli 2023 wegen des TikTok-Videos einen Strafantrag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Dann hörte Said lange nichts. Umso größer die Überraschung, als er im Juli 2025 vom Amtsgericht Kusel eine Vorladung als Zeuge erhielt. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass dieses Video noch mal Konsequenzen für den Urheber hat“, erinnert sich Said auf dem Weg zum Amtsgericht.

10.30 Uhr: Noch eine Stunde bis zur Hauptverhandlung

Im Wartezimmer des Amtsgerichts hängen historische Aufnahmen des Gerichtsgebäudes, gegenüber zwei moderne Bilder mit geometrischen Formen, in einer Ecke am Fenster steht eine Palme, ein Ast lehnt sich an eine Steckdosenleiste. Said steht am Fenster, nippt an einem Energydrink, geht zu einem Tisch und schaut immer wieder auf sein Tablet, weil er auf eine dienstliche Mail wartet. In wenigen Momenten hat er seine Sachen auf Fensterbank und Tisch verteilt: die Dose, das Smartphone, das Tablet, einen gefalteten Zettelstapel. Said ist nervös. Da übertönt im Flur eine krächzende Stimme das Surren der Neonröhren. Said sagt: „Das ist er.“ Die Stimme aus dem Video würde er immer und überall erkennen.

Verletzende Kommentare auf Social Media und anonyme Drohungen per E-Mail oder Messenger haben für die Betroffenen und den öffentlichen Dienst verheerende Folgen. 67 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Beschäftigten gaben in der Forsa-Umfrage an, im Umgang mit bestimmten Personengruppen vorsichtiger oder distanzierter geworden zu sein.

Warum der Mann aus dem Video sich überhaupt vor Gericht in Kusel verantworten und Said dafür quer durch Deutschland reisen muss, erklärt Oberamtsanwalt Timo Harth dem WEISSER RING Magazin so: „Bei Straftaten im Internet ist der Wohnort des Beschuldigten maßgeblich. Das hat auch praktische Gründe, denn vielfach handelt es sich um Wiederholungstäter. Da ist es sinnvoll, wenn das eine Staatsanwaltschaft bearbeitet.“ Dass Saids Fall überhaupt vor Gericht kam, lag daran, dass der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro eingelegt hatte.

11.30 Uhr: Die Hauptverhandlung beginnt

Die Gerichtsschreiberin ruft Said mit seinem Vornamen auf, den sie für seinen Nachnamen hält. Kaum betritt er Sitzungssaal 1, schaltet sich der Dolmetscher dazwischen und übersetzt ungefragt die Worte des Richters für ihn ins Arabische. „Ich brauche keinen Dolmetscher“, sagt Said leise und wirkt verloren in dem Stimmengewirr aus Dolmetscher, Staatsanwalt und Richter. Keine drei Meter neben ihm sitzt der Beschuldigte. Es ist die erste leibhaftige Begegnung mit dem Mann, den er nur aus dem TikTok-Video kennt. Der Angeklagte ist kaum wiederzukennen, hat sich für den Prozess in Schale geworfen, trägt einen dunklen Anzug. Said trägt sein T-Shirt locker über der Hose mit der Aufschrift „Habibi“, das arabische Wort für Freund. Er wird als Zeuge wieder in den Warteraum geschickt.

Der Beschuldigte erklärt auf Arabisch, er habe nichts falsch gemacht. Er habe keinen konkreten Namen genannt. Internationales Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht, andere zu beleidigen – so sieht er das. Der Dolmetscher übersetzt. Richter Klaus Wirbel erklärt ihm ruhig, aber deutlich, dass er sich irrt. Man müsse niemanden namentlich nennen, wenn dieser durch die Umstände klar zu identifizieren sei, und der Betroffene, wenn er es sehe, wisse, dass er gemeint sei. Said ist Sozialarbeiter und holt schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien. Der Mann nannte im Video einige Details über Said und einen seiner Fälle, die ihm offenbar eingeflüstert worden waren. Vermutlich von einem Vater, dessen Kinder Said im Auftrag des Staates in Obhut genommen hatte.

Oberamtsanwalt Timo Harth baut dem Verdächtigen eine goldene Brücke, kündigt seine Zustimmung an, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Bis zum Termin kann der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen. Hat die Sitzung begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bleibt diese aus, kann die Strafe am Ende höher ausfallen. Der Dolmetscher übersetzt. Der Mann protestiert. Der Dolmetscher erklärt noch einmal. Da lenkt der Mann ein und nimmt seinen Einspruch zurück. Er akzeptiert 50 Tagessätze à 15 Euro. Damit ist er rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Im Führungszeugnis wird der Fall nicht auftauchen, weil es die erste Verurteilung ist. Die Sitzung ist geschlossen.

38 %

der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben bereits digitale Gewalt erlebt.

59 %

der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst wissen nicht, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen.

14 %

der Opfer wandten sich an die Polizei.

Und Said?

Er bekommt als Zeuge im Warteraum von alledem nichts mit. Für seine Aussage hat er sich das T-Shirt doch noch ordentlich in die Hose gesteckt. Der Anzug des Angeklagten hat ihn verunsichert. Als er erneut aufgerufen wird, ist schon alles vorbei. Beim Betreten des Sitzungssaals prallt er im Türrahmen fast mit dem nun rechtskräftig verurteilten Mann zusammen, der gerade den Saal verlässt. Kaum eine halbe Stunde dauerte die strafrechtliche Würdigung der Online-Beleidigung. Die Folgen für Said spielen keine Rolle. Er blickt irritiert zum Richter und zum Oberamtsanwalt. Und verlässt den Saal.

„Dabei hätte ich dem Mann vor Gericht gern etwas gesagt, auch wenn fraglich ist, ob das etwas gebracht hätte“, sagt Said.

Er hätte ihm gesagt, dass so ein Video die Fronten verhärtet zwischen Betroffenen in schwierigen Lebensumständen und Behörden. Er hätte ihn gefragt: Woher nehmen Sie sich das Recht, so über mich zu reden?

Er hätte ihm erklärt, welchen negativen Einfluss das Video eine Zeit lang auf sein Leben hatte. Wie er tagelang nicht schlafen konnte. Wie er, der früher in der Flüchtlingshilfe aktiv und als Interviewpartner in Medien gefragt war, sich mehr und mehr zurückzog – erst aus den sozialen Netzwerken, dann auch aus dem öffentlichen Leben. Aus Sorge, dass aus dem digitalen Hass auch ein Mob im echten Leben werden könnte. „Ich hatte das Gefühl, mich schützen zu müssen“, sagt Said.

61 Prozent der Betroffenen berichteten in der Forsa-Umfrage von emotionalen Belastungen durch die Vorfälle. Bei 40 Prozent wirkten sich die Angriffe negativ auf Arbeitsleistung und Konzentration aus. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sei das Vertrauen in digitale Kommunikation erodiert. 13 Prozent hätten darüber nachgedacht, aufgrund des Vorfalls die Arbeitsstelle zu wechseln.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Said hat zwar den im Video angesprochenen Fall an einen Kollegen abgegeben, aber seinen Job nicht aufgegeben. Mittlerweile ist er verbeamtet. Er spaziert noch eine Weile durch Kusel, doch um diese Zeit hält die Stadt Mittagsruhe, alle Geschäfte sind geschlossen. Er sagt, er wolle jetzt nur noch nach Hause und verabschiedet sich am Bahnhof.

Einige Tage später ruft Said an. Er hat den Tag sacken lassen. „Ich bin wirklich froh, dass der Täter vor Gericht gekommen ist. Aber ich hätte gern als Zeuge gesprochen.“ So habe der Täter eine Bühne erhalten, während er selbst nichts sagen konnte. „Es fühlt sich nicht gut an, ich hätte mir etwas mehr Wertschätzung erhofft“, sagt Said. Über eins aber freut er sich sehr: Das TikTok-Video ist endlich offline.

Transparenzhinweis:
Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für Betroffene gestartet (Rufnummer 0800 116 0060), sie kooperieren mittlerweile mit HateAid für Angebote zur Prävention, Beratung und Unterstützung bei digitaler Gewalt.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.

Die Visionärin

Erstellt am: Donnerstag, 25. September 2025 von Sabine

Die Visionärin

Noch gehört Lea Gärtner mit ihren 34 Jahren zu den Jungen Mitarbeitenden des WEISSEN RINGS, ist aber schon seit mehr als zehn Jahren im Verein aktiv und mittlerweile stellvertretende Landesvorsitzende in Hessen. Gärtner hat in der Zeit viel bewegt.

Lea Gärtner / Foto: Selina Stiegler

Lea Gärtner (34) in ihrem Haus in Offenbach. In ihrer Freizeit liest sie gerne, um mit den Gedanken in eine andere Welt zu tauchen.

Es ist einer dieser wechselhaften Sommertage. Noch scheint die Sonne durch die großen Fenster von Lea Gärtners Haus in Offenbach, bald werden jedoch dunkle Wolken aufziehen. Die Temperatur wird
drastisch fallen und literweise Wasser vom Himmel stürzen. Das strahlende Lächeln von Gärtner hingegen wird nicht verschwinden. Sie ist eine fröhliche Person.

Ihr erster Berufswunsch war Springreiterin. „Wie jedes Mädchen, das reitet“, sagt Lea Gärtner und lacht. Bei diesem Berufswunsch blieb es nicht, es kamen weitere hinzu: Ärztin, Anwältin … Heute hat die 34-Jährige einen Doktor in Politikwissenschaft und arbeitet im Bereich generative künstliche Intelligenz (KI). Dass sie einen eher wissenschaftlichen und technischen Weg einschlagen würde, war jedoch zunächst nicht zu erkennen.

„Als ich 14 Jahre alt war, fing ich an, in der Kanzlei meines Nachbarn zu jobben. Später, als es nicht mehr unseriös war, durfte ich sogar ans Telefon gehen“, sagt Gärtner. Lange ging sie diesen Weg weiter, wollte Anwältin werden, im ersten Jura-Semester kam dann aber die Erkenntnis: Es langweilte sie. Also studierte die Offenbacherin Politikwissenschaften.

Unergiebig war die Zeit in der Juristerei aber nicht, da sie dadurch zum WEISSEN RING kam. „Die Kanzlei war auf Familienrecht spezialisiert und da wird es schnell hässlich: Scheidung, Vorwürfe der häuslichen Gewalt und Sorgerechtsstreit. Rechtsanwälte können in ihrem Gebiet helfen, aber Betroffene haben viele Baustellen und da braucht es ebenfalls Leute, die helfen“, sagt Gärtner. Es gab nicht den einen Fall, dessentwegen sie beschloss, zum WEISSEN RING zu gehen. Es war die Masse an Fällen, bei denen sie sich dachte: „Es muss doch was passieren.“

Unvergessliche Fälle

Angefangen hat sie in der Opferbetreuung. Aus dieser Zeit sind ihr vor allem zwei Fälle in Erinnerung geblieben. „Es war zur Weihnachtszeit, wir waren knapp besetzt. Da kam eine Frau auf uns zu, die in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt durch ihren Expartner erlebt hatte“, erzählt Gärtner. Nachdem Jahre vergangen waren, stand er wieder in ihrem Treppenhaus. Nicht weil er sie verfolgte, sondern weil er in die Wohnung über ihr zog. „Er konnte sich an die Tat nicht erinnern, es war wohl Alkohol im Spiel. Es gab kein Verfahren und wir hatten nichts gegen ihn in der Hand“, so Gärtner. Sie kontaktieren die Hausverwaltung. „Am Ende zog er nach einem Gespräch mit der Polizei freiwillig aus – das bestärkte mich darin, dass er wirklich nicht wusste, dass das, was er getan hat, sexualisierte
Gewalt war“, sagt Gärtner. Sie selbst habe es sehr ermutigt zu sehen, wie die Betroffene sich in der Zeit entwickelte, Erleichterung verspürte und ihr Leben weiterlebte.

Weniger glücklich denkt Gärtner an den zweiten Fall zurück. Es ging um sexualisierte Gewalt durch einen Zwölfjährigen an seiner fünfjährigen Schwester. Sie erlebte eine enorme Belastung zwischen dem Leid des Opfers, der Verzweiflung der Mutter und ihrer eigenen Hilflosigkeit. Die pragmatische Haltung des Kollegen half kurzfristig. „Ich konnte kurz durchatmen, und wir konnten auf der Sachebene helfen, aber nicht mehr tun. Da wird es niemals ein Happy End geben“, erinnert sich Gärtner, noch heute sichtlich berührt. Trotz Supervision und Gesprächen im Team betreute sie danach keine Fälle mehr, bei denen Kinder die Opfer waren.

„Für uns Junge Mitarbeitende ist das eine Herzensangelegenheit und ein superwichtiges Thema“

Lea Gärtner

Lea Gärtner ist nach mehr als zehn Jahren nicht mehr aus dem Verein wegzudenken. Sie engagiert sich in der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie hält Vorträge an Schulen, gibt Medien Interviews und beteiligt sich auch an Social-Media-Formaten wie Instagram-Reels. Mittlerweile ist sie stellvertretende Landesvorsitzende in Hessen. In dieser Funktion bildet sie neue ehrenamtliche Mitarbeitende aus, außerdem ist sie Jugendbeauftragte und betreut die Jungen Mitarbeitenden.

Auch trifft man sie an Infoständen auf großen Veranstaltungen wie dem Christopher Street Day (CSD). Die jährlich stattfindende Demonstration kämpft für die Rechte von Homosexuellen, trans Personen
und queeren Menschen. „Für uns Junge Mitarbeitende ist das eine Herzensangelegenheit und ein superwichtiges Thema“, sagt Gärtner. Der WEISSE RING schreibe sich auf die Fahne, Opfern von Straftaten zu helfen, unabhängig von Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder Orientierung. „Dadurch gehört für mich dazu, dass wir auf Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Opfer einer Straftat werden, anders eingehen“, sagt sie. Wird eine homosexuelle oder trans Person angegriffen, dann sei dies ein Angriff auf ihre Identität. „Der WEISSE RING sollte daher geschlechtergerechte Materialien anbieten, bei der Betreuung von Betroffenen auf die richtigen Pronomen achten, unabhängig von unserer persönlichen Meinung. Das ist unsere Aufgabe, und wer das nicht kann, sollte nicht helfen“, macht Lea Gärtner deutlich.

Ihre starken Meinungen und ihr damit einhergehendes Selbstbewusstsein kommen im Gespräch immer wieder durch. Sie muss nicht lange überlegen, um die richtigen Worte zu finden. Man merkt ihr an, wie viel Erfahrung sie im Opferschutz hat und wie lange sie den Werdegang des WEISSEN RINGS begleitet.

Kein Stehenbleiben

„Wir sollten uns als Verein weiterentwickeln, neue und junge Mitarbeitende gewinnen und dürfen nicht stehenbleiben“, fordert Gärtner. Sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene gelte es, eine Balance zu finden zwischen finanziellen Möglichkeiten und dem, was man Ehrenamtlichen an Veränderungen zumuten könne. „Das ist ein spannendes Feld, in dem sich viel bewegen wird“, sagt Gärtner. Ab 35 Jahren darf sie die Jungen Mitarbeitenden nicht mehr betreuen. „Was mich aber weiter im Verein halten wird, ist sowohl die inhaltliche Arbeit als auch die Möglichkeit, mich dort weiterzuentwickeln“, sagt Gärtner. So werde es nie langweilig. Sie blickt positiv in die Vereinszukunft, mit vielen neuen Mitarbeitern. Ihr Ziel: Neue Antworten auf alte Fragen zu finden, um Opfern weiterhin effektiv helfen zu können.

Maßregelvollzug: Kein Ende in Sicht

Erstellt am: Montag, 30. Juni 2025 von Sabine

Maßregelvollzug: Kein Ende in Sicht

Die Unterbringung nach §63 StGB dauert oft länger als gedacht – im Schnitt sechs bis zehn Jahre, teils sogar deutlich länger. Für viele Betroffene ist das belastender als eine Haftstrafe.

Maßregelvollzug in Deutschland: Grafik von Deutschland in Bundesländer aufgeteilt. Am Rand steht pro Bundesland die durchschnittliche Haftzeit in forensischen Psychiatrien.

Je nach Bundesland dauert die Unterbringung nach §63 StGB im Maßregelvollzug in Deutschland unterschiedlich lange.

Wie lange dauert die Unterbringung nach §63 StGB im Maßregelvollzug in Deutschland? Durchschnittlich zwischen 6,03 und 10,35 Jahre blieben Patienten bis zu ihrer Entlassung im Maßregelvollzug. Das ergab eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen 16 Bundesländern. Die Unterbringung nach §63 StGB ist keine Haftstrafe, sondern eine Maßnahme zur Behandlung psychisch erkrankter Straftäter. Sie wird angeordnet, wenn jemand eine schwere Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mit erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat und als gefährlich gilt.

Immer wieder flammt die Diskussion auf, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung milder ist als eine Haftstrafe. „Das ist nicht miteinander vergleichbar, weil es im Maßregelvollzug um kranke Menschen geht“, sagt Professor Dr. Jürgen Leo Müller. Der Chefarzt der Asklepios Fachklinik Göttingen leitet das Fachreferat Forensische Psychiatrie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). „Es gibt im Maßregelvollzug viele Patienten, die lieber in Haft sitzen würden. Weil sie dann wüssten, wie lange sie hinter Gittern sind.“ Im Maßregelvollzug ist das anders.

Denn die Dauer der Unterbringung ist bei erheblichen Straftaten nicht begrenzt. „Menschen im Maßregelvollzug haben eine schwere psychische Störung. Sie müssen so lange in der Klinik bleiben, bis sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen“, erklärt Müller. Mehr als jeder Vierte verbringe mehr als zehn Jahre im Maßregelvollzug.

Schleswig-Holstein versucht, die Rückfallquote mit Prävention zu verringern: Forensische Institutsambulanzen der beiden Maßregelvollzugskliniken betreuen Patientinnen und Patienten während der Bewährungs- und Führungsaufsicht nach der Entlassung, und zwar auch aufsuchend. Außerdem wird nach Angaben des Justizministeriums derzeit ein „Handlungskonzept“ für Menschen in der Bewährungshilfe entwickelt, die sich in besonders problematischen Lebenslagen befinden und nach der Zeit im Vollzug womöglich Schwierigkeiten haben, Zugang zu einer geregelten sozialen und psychologischen Nachsorge zu bekommen. Geplant sei ein „Fallmanagement“ mit individuellen Hilfen. Zur Zielgruppe könnten auch aus dem Maßregelvollzug entlassene Personen gehören.

Die Daten aller Bundesländer des Jahres 2023 zeigen deutliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Verweildauern. In Hessen war sie mit 6,03 Jahren am kürzesten, gefolgt von Bremen mit 6,29 Jahren und Baden-Württemberg mit 6,38 Jahren. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete 9,81 Jahre, Brandenburg 9,82 Jahre und Schleswig-Holstein 10,35 Jahre. Anders als bei der Betrachtung aller Insassen zu einem Stichtag, bei denen die endgültige Verweildauer noch nicht feststeht, werden in unserer Grafik nur Patienten betrachtet, deren Maßregel im Jahr 2023 beendet wurde. Es handelt sich also um abgeschlossene Fälle, deren Dauer rückblickend gemessen wurde.

„Trotz intensiver therapeutischer Angebote gelingt es nicht immer, die Rückfallgefahr auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren“, teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt (durchschnittliche Verweildauer: 6,81 Jahre) dem WEISSER RING Magazin mit. „Daher ist ein längerer Verbleib in einer Maßregelvollzugseinrichtung zum Schutz der Allgemeinheit nicht auszuschließen.“

Es fehlt an Platz und Personal

Laut DGPPN sind in Deutschland rund 10.000 psychisch oder suchtkranke Straftäter im Maßregelvollzug untergebracht – verteilt auf 78 Einrichtungen. „Mit der Unterbringung dürfen wir die Patienten aber nicht automatisch behandeln“, schildert Müller. Für eine Behandlung gegen ihren Willen sind die rechtlichen Hürden hoch und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Wir beobachten, dass Patienten, denen geholfen werden könnte, keine Therapie annehmen und viele Jahre bleiben müssen.“

Viele der forensisch-psychiatrischen Einrichtungen seien überfüllt, fand die DGPPN bei einer Umfrage heraus: Es fehle an Platz und Personal. Und selbst wenn von einem Patienten keine Gefahr mehr ausgehe, könne es sein, dass eine Entlassung nicht möglich sei, weil es zu wenig Anschlussbehandlungsmöglichkeiten und Wohnangebote gebe.

Psyche & Gewalt

Erstellt am: Samstag, 21. Juni 2025 von Sabine

Psyche & Gewalt

Nach Messerattacken wie in Hamburg und Amokfahrten wie in Mannheim wird intensiv über Gewalt durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung diskutiert. Sind sie gefährlicher als andere? Falls ja: Wie lässt sich das Risiko senken? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben, bei Fachleuten aus der Wissenschaft, Betroffenen, Ministerien und in Statistiken.

Was sich nach Attentaten wie in Aschaffenburg, Mannheim und Hamburg ändern muss.

Kapitel 1: Aschaffenburg und Mannheim

Sie legen Kuscheltiere, Blumen und Kerzen nieder. Und Briefe, in denen sie Anteil nehmen. Viele der 3000 Menschen, die sich am Abend des 23.Januar in Aschaffenburg versammeln, sind schockiert, sprachlos und weinen. Ihre Kerzen tauchen den mitten in der Stadt gelegenen Park Schöntal an diesem Winterabend in ein warmes Licht. Manche der Trauernden appellieren auf Transparenten an den Zusammenhalt; es ist ein stilles Gedenken, das seinen Namen verdient. Während in der Bundesrepublik, kurz vor der Wahl, hitzig debattiert wird.

Am Tag zuvor, am Vormittag, hatte ein 28-Jähriger in dem Park ein Messer gezogen und eine Kindergartengruppe angegriffen. Er erstach ein Kleinkind und einen 41-Jährigen, der helfend einschritt. Drei weiteren Menschen, darunter einer Kindergärtnerin, die sich ihm entgegenstellte, fügte er schwere Verletzungen zu. Vorher war der ausreisepflichtige Asylbewerber aus Afghanistan mehrfach straffällig und psychisch auffällig geworden.

Psyche & Gewalt

Sind psychisch kranke Menschen gefährlicher als andere? Das WEISSER RING Magazin hat nach Antworten gesucht.

Die Ermittlungen dauerten bei Redaktionsschluss an, das forensisch-psychiatrische Gutachten war aber abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des WEISSER RING Magazins mitteilte, geht der Gutachter davon aus, dass dem Beschuldigten „infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“. Und dass die Erkrankung nicht vorübergehend sei. Falls sie nicht doch geheilt wird, sei „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen“. Daher deutete alles auf ein Sicherungsverfahren hin, mit dem Ziel, den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen.

Bereits vor der Attacke im Januar wurde gegen ihn ermittelt – wegen „tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung“. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, aber ausgesetzt. Der Grund: Der Geflüchtete gab an, freiwillig ausreisen zu wollen. Voraussetzungen für einen Haftbefehl hätten nicht vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft.

2018

Münster. Am 7. April 2018 lenkte ein 48-Jähriger in Münster einen Kleinbus in eine Menschenmenge am Kiepenkerl-Denkmal im Stadtzentrum. Vier Menschen starben, mehr als 20 erlitten teils schwere Verletzungen. Der deutsche Täter erschoss sich anschließend selbst. Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt kannte Jens Alexander R. bereits. Laut Informationen von SZ, WDR und NDR war der Mann bei Polizeieinsätzen als nervenkrank aufgefallen.

Der Angreifer war zu dem Zeitpunkt schon zweimal polizeilich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, am 12. Mai 2024 und im August desselben Jahres. In beiden Fällen wurde der 28-Jährige nach kurzer Zeit entlassen, im letztgenannten Fall soll er in einer Flüchtlingsunterkunft eine Bewohnerin mit einem Messer attackiert haben. Dieser Vorfall sei ihr erst nach dem Attentat vom 23. Januar dieses Jahres bekannt geworden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Hier ermittle sie jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wenige Wochen nach dem Messerangriff von Aschaffenburg, am Mittag des dritten März, fährt ein 40-Jähriger in Mannheim mit einem Kleinwagen in eine Menschenmenge. Der Deutsche tötet eine 83-Jährige und einen 54-Jährigen und verletzt elf weitere Menschen teils schwer. Ein Taxifahrer mit pakistanischen Wurzeln stellt sich ihm mit seinem Auto in den Weg. Der Angreifer schießt mit seiner Schreckschusspistole und flieht. Als die Polizei ihn festnimmt, schießt er sich in den Mund, überlebt aber.

2019

Frankfurt. Im Juli 2019 stieß der 40-jährige Habte A. eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug im Frankfurter Hauptbahnhof. Der Sohn starb, die Mutter überlebte. Habte A. litt an paranoider Schizophrenie. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete wegen der Schuldunfähigkeit des Eritreers die Unterbringung im Maßregelvollzug an.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erklärte auf Anfrage, die Ermittlungen, unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes, liefen. Deswegen könne sie weder zum Tatablauf noch zu Motiven nähere Angaben machen. Sie habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das noch nicht vorliege.

Kurz nach der Tat hatte die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund oder mögliche Mittäter gesehen. Wenige Tage später veröffentlichte das Recherchenetzwerk Exif Hinweise darauf, dass der Verdächtige früher der Neonaziszene und der „Reichsbürger“- Bewegung angehört und rechtsradikale Ansichten geteilt haben soll. Im Jahr 2018 war der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er bei Facebook unter ein Foto von Hitler in einem Kommentar „Sieg Heil from Germany“ schrieb.

Bald nach der Amokfahrt vermuteten die Ermittler, dass ein psychischer Ausnahmezustand eine Rolle spielte. Der Fahrer soll in psychiatrischer Behandlung gewesen sein, im Jahr vor der Tat auch stationär.

Die mutmaßlichen Täter haben sich laut den Staatsanwaltschaften nicht zu den Vorwürfen geäußert. Noch ist vieles unklar, doch eines haben die Attentate von Mannheim und Aschaffenburg gemeinsam: Die Beschuldigten hatten psychische Probleme, und es gab Warnsignale. Nach Fällen wie diesen werden immer wieder Fragen laut: Wie gefährlich sind psychisch kranke Menschen? Gibt es Schutzlücken? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben, mit dem Fokus auf eine bessere Prävention.

Kapitel 2: Wahn und Warnsignale

Henning Saß ist einer der erfahrensten forensischen Psychiater Deutschlands. Er hat in vielen aufsehenerregenden Fällen Gutachten erstellt, etwa beim rassistischen, psychisch kranken Attentäter von Hanau oder bei NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Das Haus des emeritierten Professors der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule liegt auf einem Hügel und bietet einen guten Blick über Aachen. Saß, ein sportlich wirkender Mann Anfang 80, hat einige wissenschaftliche Aufsätze bereitgelegt und bietet etwas zu trinken an. Mit seiner ruhigen Stimme schafft er auch bei dem komplexen wie brisanten Thema eine entspannte Atmosphäre.

2020

Hanau. Am 19. Februar tötete der 43-jährige Deutsche Tobias R. in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen mit ausländischen Wurzeln. Nach seinen Angriffen auf Bars und einen Kiosk tötete er seine 72-jährige Mutter und sich selbst. Gutachter Henning Saß sah beim Täter klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie.

Aufmerksam verfolgt der Psychiater, der schnell und präzise antwortet, die Diskussion nach Attentaten wie in Aschaffenburg und Mannheim. „Nach solchen Einzeltaten, die in die Schlagzeilen kommen, betrachte ich die Debatte mit großer Sorge, weil sie zu einer Diskriminierung der psychisch Kranken insgesamt führen kann“, sagt er. „Aussagen wie ,Menschen mit psychischen Erkrankungen sind gefährlicher‘ sind unsinnig.“ Man müsse differenzieren. Während die meisten Betroffenen nicht gewalttätig seien, bestehe bei bestimmten Krankheiten tatsächlich ein deutlich erhöhtes Risiko, „und zwar in doppelter Hinsicht: Gewalt auszuüben und Opfer davon zu werden“. Das treffe insbesondere auf die schizophrenen Psychosen zu, aber etwa auch auf die dissoziale Persönlichkeitsstörung und die Substanzkonsumstörungen.

Die Rechtslage

Wenn bei psychisch kranken Menschen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, kann eine „freiheitsentziehende Unterbringung“ in einer psychiatrischen Klinik angeordnet werden. Geregelt ist dies in den Psychisch-Kranken- beziehungsweise Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen der Bundesländer. Ziele seien Gefahrenabwehr und Hilfe für die Erkrankten. Eine Unterbringung – für die es eine ärztliche Einschätzung braucht – wird in der Regel vom Gesundheitsamt beantragt. Die Entscheidung fällt das Amtsgericht. Nur wenn es nicht schnell genug entscheiden kann, kommt eine „vorläufige Unterbringung wegen Gefahr im Verzug“ durch das Amt selbst infrage. Zudem kann eine Unterbringung nach einer Verurteilung oder einem Sicherungsverfahren beschlossen und im Maßregelvollzug vollstreckt werden. Gemäß § 63 Strafgesetzbuch ist dies bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen möglich, die zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig waren und bei denen weiter erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Die Dauer ist nicht befristet, sondern von der Risikoeinschätzung abhängig, die mindestens einmal pro Jahr erfolgt. Laut § 64 StGB können Menschen mit Suchterkrankungen, die unter Drogeneinfluss oder infolge ihrer Abhängigkeit straffällig geworden sind, in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Unterbringung ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Darüber hinaus können Polizeibehörden psychisch auffällige Personen bei Gefahr im Verzuge festhalten und einem Arzt oder Psychiater vorstellen.

Saß verweist unter anderem auf eine schwedische Studie zum Gewaltrisiko von Menschen, bei denen eine psychische Krankheit diagnostiziert wurde. Die Wissenschaftler betrachteten die Entwicklung von 250.000 Patientinnen und Patienten. Dafür werteten sie Register aus. Insgesamt hatten die Erkrankten demnach ein drei- bis viermal höheres Risiko, gewalttätig zu werden oder Gewalt zu erfahren. Bei einer akuten Schizophrenie kann der Faktor höher liegen. Eine andere Untersuchung fokussierte sich auf diese Krankheit und kam zu dem Ergebnis, dass zehn Prozent der männlichen Patienten eine Gewalttat begangen hatten.

Die psychische Erkrankung, betont der Professor, sei aber jeweils – neben Drogen, Alkohol, männlichem Geschlecht, Jugend und prekären sozialen Bedingungen – nur ein Risikofaktor. Und damit nur eine potenzielle Ursache für Gewalt.

Unsichere Lebensverhältnisse beträfen auch Geflüchtete: „Sie sind sozial und ökonomisch entwurzelt, haben oft keinen Kontakt zu ihrer Familie und wissen nicht, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Das kann sie psychisch labilisieren und anfällig für extremistische Gedanken machen.“

„Am Ende bleibt die Unsicherheit“

Ein Mann schlägt eine Frau brutal zusammen. Er gilt als schuldunfähig. Während die Betroffene um psychologische Hilfe kämpfen muss, bekommt der Täter sofort eine Behandlung.

Ich war auf dem Weg zu meinem Mieter. Als ich das Wohnhaus betrat, kam mir ein Mann entgegen. „Guten Tag“, mehr habe ich nicht zu ihm gesagt. Er fragte, ob ich hier wohne, und ich antwortete, dass ich hier eine Wohnung habe. Er schrie mir hinterher: „Wohnst du hier?“ Dann packte er mich an den Haaren, zog mich die Treppe hinunter und prügelte auf mich ein. Ich kannte den Mann nicht, war ihm nie zuvor begegnet.

Es stellte sich heraus, dass er paranoide Schizophrenie hat. Mir war es wichtig, dass er weggesperrt wird, weil ich am eigenen Leib erfahren habe, wie hochgradig gefährlich er ist. Das Gericht war der Meinung, er sei schuldunfähig, und steckte ihn in eine forensische Klinik. Es wertete die Tat als schwere Körperverletzung, aber für mich war es versuchter Mord. Er holte im Laufe der Tat extra einen Metallgegenstand aus seiner Wohnung, um damit weiter auf mich einzuschlagen. Wäre mein Mieter nicht gekommen, hätte er mich getötet.

Meine Anwältin sagte, dass es gut sei und er in der Klinik bleiben werde. Aber im Nachhinein ist da eine Unsicherheit. Was ist, wenn er einen Psychologen hat, der es gut mit ihm meint und ihn früh entlässt? Aus Gerichtsunterlagen kennt er meine Adresse. Was ist, wenn er Rache möchte? Ich werde über eine Entlassung nicht informiert. Dazu kommen die Kosten. Der Mann ist mittellos. Alles musste ich selbst bezahlen, die

Gerichtskosten, die 4000 Euro für die zehn ausgeschlagenen Zähne. Ich bin selbstständig und kann bis heute nur zwei Stunden am Tag arbeiten. Ich habe einen Grad der Behinderung von 40 attestiert bekommen. Meine Wortfindungsstörung ist besser geworden, aber mein Neurologe sagte mir, dass alles an Verbesserung nun ausgeschöpft sei. Nach drei Jahren habe ich eine kleine Rente bekommen. Meine Eigentumswohnung musste ich verkaufen.

Drei Monate habe ich nach einem Therapieplatz gesucht. Der Traumatherapeut war schon kurz vor dem Ruhestand, aber nachdem er vom Fall gehört hatte, nahm er mich auf. Alles musste von mir organisiert werden, mir hat niemand geholfen außer meiner Betreuerin vom WEISSEN RING. Der Täter kam in eine Klinik, bekam ein Therapieangebot, auch für seine Cannabis-Sucht. Um die Täter kümmern sie sich, um die Opfer nicht. Es sollte so etwas wie einen Code für Opfer von solchen Delikten geben. Diesen könnte das Gericht für eine schnelle psychologische Unterstützung an die Krankenkasse weiterleiten. Opfer sollten informiert werden, wenn der Täter wieder freikommt. Und Menschen mit einer solchen Gewaltbereitschaft sollten strenger beobachtet werden.

Petra

Treffen die Risikofaktoren Wahnerkrankung und Extremismus aufeinander, können sie sich vermischen und verstärken, so Saß. Wie im Fall des Hanauer Terroristen, wo bei der posthumen Begutachtung eine „Amalgamierung“ erkennbar war, also eine Verbindung von „Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken“.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) waren bei der Gewaltkriminalität allein im vergangenen Jahr 217.277 Fälle registriert, bei einem Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber 2023. Ob ein Verdächtiger psychisch krank war, wird in der Regel jedoch nicht in der PKS erfasst.

Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gleich „Gefährder“.

Erste Hinweise auf das Ausmaß des Gewaltproblems bei psychisch Kranken können Statistiken des Maßregelvollzugs geben. Tendenziell ist die Zahl der untergebrachten Straftäter gestiegen, wie aus einer Länderumfrage des WEISSER RING Magazins hervorgeht. In Hessen zum Beispiel nahm die durchschnittliche Belegung von 672,5 Patienten im Jahr 2015 auf 939,2 im Jahr 2024 zu, in Berlin von 801 auf 848, in Rheinland-Pfalz von 604 auf 715. Darunter sind allerdings nicht nur Gewalttäter, sondern auch Menschen, die gemäß Paragraph 64 des Strafgesetzbuches (StGB) aufgrund einer Suchterkrankung im Maßregelvollzug sind. Bei Personen, die nach § 63 untergebracht worden sind, zählen Körperverletzung, Tötungs- sowie Sexualdelikte zu den häufigsten Taten. Auch bei diesem Paragraphen sind die durchschnittlichen Belegungszahlen in einem Großteil der Bundesländer gestiegen, in Schleswig-Holstein zum Beispiel von 242 Patienten im Jahr 2015 auf 257 im vergangenen Jahr, in Baden-Württemberg von 535 auf 805 und im Saarland von 89 auf 129.

Die Hamburger Sozialbehörde teilt auf Anfrage mit: „Die Zahl der schwer psychisch erkrankten Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung Straftaten begangen haben, ist in Hamburg wie auch in anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren angestiegen.“ Zu den wenigen Bundesländern, die die vor einer Unterbringung begangenen Gewalttaten – etwa Mord, Totschlag, Körperverletzung und Sexualdelikte – detailliert aufschlüsseln können, zählt Baden-Württemberg: Die Zahl dieser Delikte ist von 523 im Jahr 2013 auf 789 zehn Jahre später gestiegen. Im Jahr 2023 saßen dort 3232 Menschen im Maßregelvollzug. Wie viele Geflüchtete unter den Patienten sind, ist in keiner Länderstatistik erfasst.

2020

Trier. Am 1. Dezember 2020 fuhr ein 51-jähriger Mann mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone von Trier und tötete sieben Menschen, darunter ein Baby. 22 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der deutsche Täter war betrunken und litt an einer paranoiden Schizophrenie. Schuldunfähig sei er zum Tatzeitpunkt jedoch nicht gewesen. Das Landgericht Trier verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Britta Bannenberg empfängt in ihrem auffallend aufgeräumten Büro, wo alles seine Ordnung zu haben scheint, auch dank der unzähligen Ordner. Die Kriminologin war früher Langstreckenläuferin. Bannenberg – offenes Lächeln, starker Händedruck – ist nach wie vor fit und ausdauernd, in mehrfacher Hinsicht: Die Professorin der Universität Gießen, an der sie unter anderem die kurzen Wege schätzt, forscht seit gut 20 Jahren zu Amok und Terror. „Es handelt sich um sehr seltene Taten, die in den vergangenen Jahren aber zugenommen haben“, sagt Bannenberg. Zudem hätten die Sicherheitsbehörden eine Reihe von Anschlägen verhindert. Zu den möglichen Gründen für den Anstieg zählten die vielfältigen Herausforderungen in jüngster Zeit, etwa die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg oder die stärkere Zuwanderung seit 2015. All dies könne dazu beitragen, dass manche Menschen in eine Krise geraten, andere dafür verantwortlich machen und einen enormen Hass entwickeln, zum Beispiel auf Zugewanderte.

Bannenberg beschäftigt sich intensiv mit den Attentätern, um Erkenntnisse für die Ursachen und die Prävention zu gewinnen. Sie beobachtet gewisse Nachahmungseffekte beim Zeitpunkt der Tat und bei den Methoden: Täter fühlten sich durch andere Täter und die Berichterstattung über sie angeregt, jetzt zu handeln, hätten oft aber schon vor Jahren über einen Anschlag nachgedacht. Zum Teil seien sie ideologisch, etwa islamistisch oder rassistisch, zum Teil persönlich motiviert.

2021

Witzenhausen. Ein 31-Jähriger fuhr am 29.Oktober 2021 mit einem Kleinwagen vor einem Kindergarten in eine Gruppe von drei Mädchen. Eine Achtjährige starb, eine Sieben und eine Achtjährige wurden schwer verletzt. Das Landgericht Kassel ordnete die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an. Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie galt der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig.

Die Rechtswissenschaftlerin hat weitere Merkmale gesammelt: Fast alle Täter sind demnach männlich und die meisten psychisch gestört, ein Drittel auch psychisch krank. Dennoch seien sie in der Lage, die Tat detailliert zu planen. Im Gegensatz zu den paranoid schizophrenen Tätern seien die persönlichkeitsgestörten in der Regel schuldfähig und wüssten genau, was sie täten und weshalb. Sie wollten möglichst viele Menschen töten, Aufmerksamkeit und eine Art Heldenstatus bekommen und sich an der Gesellschaft oder bestimmten Gruppen rächen. Es handele sich um Einzelgänger, die soziale Defizite aufweisen, keine Empathie hätten und sich einerseits überlegen, andererseits gedemütigt fühlten. „Die Kälte zeigt sich im Tötungsakt“, so Bannenberg.

Kapitel 3: Maßregelvollzug und Missstände

Die Sonne scheint auf die graugrüne Fassade, die im Licht beinahe freundlich wirkt. Auf den ersten Blick erinnert das Gebäude an eine moderne Schule – bis Kameras, Sicherheitsdienst und eine drei Meter hohe Hochsicherheitstür klarmachen: Dies ist kein Platz für Kinder. In der forensischen Psychiatrie am Europakanal im bayerischen Erlangen werden Straftäter mit schweren psychischen Erkrankungen behandelt. Sie sind nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilt worden und wurden als schuldunfähig eingestuft. Das Nachbargebäude entspricht eher dem Bild, das viele vom Maßregelvollzug haben: schmutzige Betonwände, ausgebleichtes Orange an den Fensterrahmen – ein Ort, der auf Abstand hält. Hier sind Menschen untergebracht, die nach Paragraf 64 StGB verurteilt wurden. Sie sind schwer suchtkrank und haben dadurch Straftaten begangen. „Das Gebäude wird noch saniert“, sagt Chefarzt David Janele.

2021

Würzburg. Am 25. Juni 2021 tötete ein 24-jähriger in der Würzburger Innenstadt drei Frauen und verletzte mehrere weitere Personen mit einem Messer. Der Mann war bereits zuvor wegen psychischer Probleme auffällig geworden. Das Würzburger Landgericht, das die Taten unter anderem als dreifachen Mord wertete, ordnete die dauerhafte Unterbringung des zum Tatzeitpunkt wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähigen Somaliers in die Psychiatrie an.

Die Führung beginnt in dem sanierten Gebäude, bei den psychisch erkrankten Straftätern. Pflegekräfte und Patienten sind auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden. „Alle tragen Alltagsklamotten“, erklärt Janele. Dies unterstütze die therapeutische Behandlung, da eine weniger „klinische“ Atmosphäre helfen könne, die Rehabilitation zu erleichtern. Locker geht es hier deshalb nicht zu. Es befinden sich Gitter an den Fenstern, die kleinen Zimmer sind nur mit dem Nötigsten ausgestattet: Bett, Tisch, Bad. Und niemand kommt einfach raus. „Paragraf 63 ist unbefristet – das schärfste Schwert der Justiz und der tiefste Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.“ Beengt wirkt die Station nicht, obwohl die Zahl der schuldunfähigen Täter gestiegen ist. In Bayern wurden 2015 2.561 Menschen behandelt, zehn Jahre später liegt die Zahl bei rund 3.000. Eine Zunahme um etwa 17 Prozent, die Chefarzt Janele auch in seinem Klinikum wahrnimmt. Aber: „Bei uns, wie auch in ganz Bayern, haben wir im Maßregelvollzug ausreichend Betten sowie Kapazitäten, um alle gut zu versorgen.“

Eine Aussage, die nicht alle Bundesländer treffen. Das WEISSER RING Magazin hat bundesweit Träger forensischer Kliniken angefragt. In Berlin gibt es 549 ordnungsbehördlich genehmigte Betten, im Oktober 2024 waren aber 622 belegt. Im Jahr 2024 kam es wiederkehrend dazu, dass Patienten aufgrund von Platzmangel nicht aufgenommen wurden. Im März 2024 waren nur 75,4 Prozent aller Personalstellen besetzt: „Aufgrund der massiven Überbelegung und des eklatanten Personalmangels kann nicht bei jedem Patienten die Häufigkeit der Therapiesitzungen angeboten werden, die sich aus der Risiko-Nutzen-Abwägung ergeben und notwendig wären“, sagt die Senatsverwaltung.

2022

Berlin. Am 8. Juni 2022 fuhr ein 29-Jähriger mit seinem Auto in eine Menschenmenge auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Eine Lehrerin starb, 32 Menschen wurden verletzt. Wegen einer gutachterlich bestätigten chronischen paranoiden Schizophrenie wurde der Deutsch-Armenier vom Landgericht Berlin dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Und das sind nicht die einzigen Probleme in Berlin. Die räumliche Enge in der Forensik hat in der Vergangenheit zu Konflikten sowie Gewalt beigetragen, was wiederum eine hohe Zahl von isolierten Patienten zur Folge hatte. Ein Umstand, mit dem der ehemalige ärztliche Leiter Sven Reiners aus Gewissensgründen nicht zurechtkam und deshalb kündigte.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger von sechs Kliniken in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ist das Patientenaufkommen in den vergangenen zehn Jahren von 1236 auf 1357 gestiegen. Auf Anfrage entgegnet ein LWL-Sprecher, die Häuser seien gut besetzt. Gleichwohl
räumt er ein: „Der Stellenmarkt der forensischen Kliniken unterliegt mehrfachen Herausforderungen.“ Gründe seien Fachkräftemangel, Stadt Land-Gefälle, Überalterung. Auf die Frage, ob sie in ihrer Einrichtung die Patienten gut versorgen können, antwortet das LWL knapp: „Die Versorgung ist per Gesetz geregelt.“

„Ich fühlte mich verarscht“

Eine Frau wurde vergewaltigt. Für die Betroffene unverständlich: Obwohl ein Gutachten den Täter als schuldfähig einstufte, möchte der Richter ihn in eine forensische Klinik schicken.

Er hätte mich getötet, wenn niemand gekommen wäre. Er sagte es mir auch immer wieder, während er mich vergewaltigte und würgte. Dabei wollte ich nur auf die Toilette gehen. Es war morgens, um neun Uhr, in einer Kneipe. Meine Freundin wartete draußen. Als ich nicht wiederkam, ging sie hinein, um nach mir zu sehen. Der Täter floh. Später werde ich erfahren, dass er an diesem Tag noch eine weitere Frau vergewaltigt hat.

Vor Gericht hörte ich das Gutachten eines Psychologen: Er erklärte, warum der Täter zu beiden Tatzeitpunkten schuldfähig war. Der Gutachter betonte, dass er die Taten nicht aufgrund eines Alkoholproblems begangen hat. Der Täter sei bei mir so brutal gewesen, das hätte er auch nüchtern gemacht, sagte der Gutachter. Laut ihm war er auch nicht betrunken, da er motorisch nicht eingeschränkt war. Ich roch auch keinen Alkohol während der Tat. Der Barkeeper sagte mir später, er gab dem Mann nur zwei Bier und einen Kurzen.

Acht Jahre Haft bekam der Täter. Nach zwei Jahren und neun Monaten soll er in eine Entzugsklinik, bis sein Alkoholproblem gelöst sei. Ein Alkoholproblem, das laut Gutachter gar nicht existiert. Ich fühlte mich verarscht. Während der acht Prozesstage schien es, als sei der Richter auf der Seite der beiden Opfer. Jetzt habe ich das Gefühl, dass er voreingenommen war. Es kommt mir so vor, dass er in der Akte „morgens in einer Kneipe“ las und dazu seine Vorstrafen: Einmal schlug er einen Mann mit einer Flasche. Das Opfer ist teilerblindet. Auch bei dieser Tat war wohl Alkohol im Spiel, daher sah der Richter trotz des Gutachtens ein Alkoholproblem.

Ich glaube, dass dem Gericht der Schutz von Frauen wichtig ist, aber meine Schädigungen hatten nicht genug Gewicht bei der Urteilsfindung. Der Richter sah die Bisswunden an meinem Körper, die gebrochenen Rippen, die Prellungen – aber nicht, was die Tat nachhaltig für mich bedeutet. Ich bin arbeitsunfähig mit 28 Jahren, habe Ängste und Probleme mit öffentlichen Verkehrsmitteln, habe eine posttraumatische Belastungsstörung, ich konnte lange nicht ohne Begleitung auf öffentliche Toiletten gehen.

Ich glaube daran, dass sich Menschen in Haft positiv entwickeln können – aber nicht bei ihm. Er wäre bereit gewesen zu töten. Ich akzeptiere das Urteil nicht. Am 11. Juni wird der Bundesgerichtshof über den Fall diskutieren. Eine erneute Verhandlung bedeutet auch, dass alles noch mal von vorne losgeht. Ich muss wieder jedes intime Detail der Vergewaltigung vor Gericht erzählen.

Nele

Der Maßregelvollzug versteht sich auch als Präventionsmaßnahme

Zurück in Erlangen. Das alte Gebäude mit den Verurteilten nach Paragraf 64 StGB sieht voll belegt aus. Auf den dunklen Gängen tummeln sich viele Männer, im Aufenthaltsraum schaut eine Gruppe fern. „Der Paragraf 64 war lange nicht trennscharf zwischen wirklich schwer Suchtkranken und Menschen, die nur mal Suchtmittel probiert haben. Seit der Reform des Paragrafen 2023 kommen wirklich nur Menschen zu uns, die schwer abhängig sind“, so Janele. Daher sinke die Zahl der Patienten langsam wieder. Der Maßregelvollzug versteht sich auch als Präventionsmaßnahme. Durch medikamentöse, psycho-, störungs- und deliktspezifische Therapien – teils einzeln, teils in Gruppen – sollen Rückfälle verhindert werden. Das Bundesjustizministerium hat 2020 eine bundesweite Untersuchung dazu veröffentlicht. Schuldunfähige Straftäter aus forensischen Kliniken werden demnach seltener rückfällig. Nach drei Jahren liegt die Rückfallquote bei Entlassenen aus Gefängnissen bei 45 Prozent, aus forensischen Kliniken zwischen zehn und 38 Prozent.

„Natürlich gibt es auch Rückfälle, etwa wenn Suchtpatienten wieder zu Alkohol oder Drogen greifen. Doch dies führt selten zu erneuter Kriminalität“, sagt Chefarzt Janele. Unter Suchterkrankten sei das Risiko eines Rückfalls höher als unter psychisch erkrankten Menschen.

Kapitel 4: Prävention und Politik

Nach den jüngsten Attentaten ist der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen, die ein erhöhtes Gewaltrisiko haben können, zum Politikum geworden. Auch Union und SPD gehen in ihrem Koalitionsvertrag darauf ein: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“, heißt es in dem Papier. Die Regierungsparteien planen „eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement“. Viel konkreter werden die Koalitionspartner nicht, ebenso wenig wie bei ihrem Ziel, zu verhindern, dass Waffen legal in die Hände psychisch Kranker gelangen.

Die Bundesländer beschäftigen sich ebenfalls mit dem Thema. Das saarländische Innenministerium beispielsweise teilt auf Anfrage mit, es betrachte „mit Sorge, dass psychisch kranke Gefährder beziehungsweise Gewalttäter wiederholt in Erscheinung getreten sind“. Rheinland-Pfalz stellt auch im Strafvollzug eine „starke Zunahme“ bei den psychisch auffälligen und erkrankten Gefangenen fest. Bremen gibt zu bedenken, dass die Zahl psychischer Erkrankungen in Deutschland insgesamt stetig steigt und damit auch der Anteil der von den Betroffenen begangenen Straftaten, ohne dass diese per se mit den Krankheiten zusammenhängen müssten.

2023

Berlin. Am 3. Mai 2023 verletzte ein Mann mehrere Kinder mit einem Messer auf dem Schulhof einer Berliner Grundschule. Der Täter wurde in einem Gutachten als psychisch krank und schuldunfähig eingestuft und auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Berlin in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Bei der Innenministerkonferenz stehen „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ auf der aktuellen Agenda weit oben. Die Konferenz sieht Lücken in dem Bereich und fordert in erster Linie, bundesweit Sicherheits- und Gesundheitsbehörden sowie Ausländer- und Waffenbehörden miteinander zu vernetzen und den Informationsaustausch zu erleichtern – wenn nötig mithilfe von Gesetzesänderungen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärt auf Anfrage, Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen seien nach Anschlägen und Anschlagsversuchen in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerückt. Das BKA beteiligt sich an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die Früherkennung schwerer Gewalttaten ist. Auch das Bundeskriminalamt betont, dass nur wenige Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko für Gewalt einhergehen. Und dass eine Erkrankung in der Regel höchstens in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren Gewalt auslösen könne.

Schon jetzt können Polizeibehörden Personengebundene Hinweise (PHW) sammeln, darunter Psychische und Verhaltensstörung (PSYV), wenn das für die Eigensicherung der Beamten und zum Schutz der Person nötig ist. Im bundesweiten Informationssystem der Polizei waren zuletzt etwa 16.000 Menschen mit einer psychischen Störung erfasst. Die Hinweise sind umstritten, auch aus Datenschutzgründen. In Hessen, teilt das Innenministerium mit, wurden im Jahr 2024 307 Tatverdächtige mit dem Hinweis „Psychische oder Verhaltensstörung“ registriert, darunter 21 Asylsuchende. Im Jahr 2019 waren es 255 Verdächtige mit PSYV, drei Jahre zuvor 154. Wie die Polizei diese Hinweise nutzt, werde wie in anderen Ländern nicht statistisch erfasst.

„Aufgrund der Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten“ hat das Bundesland beim Landeskriminalamt die Task Force Psychisch Auffällige/Vielschreiber/Gewalttäter (PAVG) eingerichtet. Sie sei Teil der polizeilichen Gefahrenabwehr und prüfe zunächst alle in den Informationssystemen erfassten Personen mit dem Hinweis „Psychische und Verhaltensstörung“. Dabei prüfe die Task Force „Risiko- und Schutzfaktoren“, beispielsweise die Wohnsituation und die familiäre Struktur, Alkohol- und Drogenkonsum, Suizidgefahr, Waffenaffinität und Gewaltneigung. Kritik an der Datenbank und der neuen Einheit weist das Ministerium zurück: Es würden lediglich auffällige, polizeibekannte Personen registriert, bei denen durch ein ärztliches Gutachten oder Attest eine psychische Erkrankung beziehungsweise Auffälligkeit festgestellt worden sei. Im Fokus stünden Menschen, die eine schwere Gewalttat begehen könnten. Dadurch sei der Personenkreis „stark begrenzt“, weshalb Erkrankte weder stigmatisiert noch unter Generalverdacht gestellt würden. Mittlerweile sei die Prüfung zu 80 Prozent abgeschlossen. Sie betrifft rund 1600 Menschen.

2024

München. Ein Mann hat am 23. Juli 2024 in einer Einkaufsstraße im Münchner Stadtteil Pasing einen 18- und einen 25-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt. Der Täter war nach Angaben der Justiz zum Zeitpunkt des Angriffs aufgrund einer paranoiden Schizophrenie von dem Gedanken beherrscht gewesen, Deutschland müsse von Muslimen befreit werden. In einem sogenannten Sicherungsverfahren ordnete das Landgericht München 1 die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an.

Die Task Force solle Behörden und andere Institutionen informieren, etwa Gesundheitsämter, Gerichte und Ausländerämter. Als Handlungsoptionen nennt das Ministerium Gefährderansprachen, Kontakt-, Annäherungsverbote, bei einer konkreten Gefahr auch Observationen und Gewahrsam oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nordrhein-Westfalen hat ein ähnliches Konzept: „PeRisikoP“ (Personen mit Risikopotenzial). Dabei arbeiten ebenfalls verschiedene Stellen, darunter Justizbehörden und Gesundheitsämter zusammen, um Straftaten psychisch auffälliger Personen zu verhindern. Das ist in einigen Fällen gelungen, in anderen nicht. So zündete in Krefeld Hasan N., den Mitarbeitende des Präventionsprojekt auf dem Schirm hatten, ein Kino an.

Mehrere Länder, darunter Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, erwägen oder planen, ihr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu ändern, um die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, zu erweitern. Im hohen Norden wird dabei zum Beispiel auch über die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug diskutiert, um chronischen Erkrankungen und einer möglichen „langanhaltenden Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ entgegenzuwirken.

Die Pläne und Maßnahmen haben Lob, aber auch Kritik hervorgerufen: Einige Rechtswissenschaftler sehen die Freiheitsrechte in Gefahr. Und der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen warnte bereits nach dem Attentat von Aschaffenburg vor „schnellen Lösungen wie Zwangsmaßnahmen“. Er forderte stattdessen: „Eine menschenwürdige psychiatrische Versorgung muss gestärkt werden, insbesondere durch den Ausbau von Krisendiensten und ambulanter Hilfe.“

„Die beste Prävention“, sagt der forensische Psychiater Henning Saß in seinem Haus in Aachen, „ist eine gute psychiatrische Versorgung und eine konsequente Behandlung, die sich nicht nur auf die Akutphase beschränkt, sondern so lange andauert, bis der Patient hinreichend stabilisiert ist.“ Er macht eine kurze Pause und wiederholt seine Aussage sinngemäß, mit Nachdruck, weil sie ihm so wichtig ist. Im Zweifelsfall, so Saß, könnten Patienten nach einer Unterbringung etwa unter der Auflage entlassen werden, regelmäßig in der Ambulanz oder beim sozialpsychiatrischen Dienst zu erscheinen. Grundsätzlich, betont der Psychiater, brauche es mehr als Neuroleptika und Antidepressiva, etwa Soziotherapie. „Man muss sich zum Beispiel auch um die sozialen Beziehungen der Menschen kümmern, um ihre Wohn- und Arbeitssituation, um sie zu reintegrieren.“

Beim Waffenrecht rät er, psychische Erkrankungen intensiv zu berücksichtigen. Dafür müssten Daten von Gesundheitsämtern ausreichend lange gespeichert und ein Austausch zwischen Behörden über Ländergrenzen hinweg ermöglicht werden. Der Hanau-Attentäter war 2002 in Bayern in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden. Als er gut 15 Jahre später im hessischen Main-Kinzig-Kreis eine Waffenerlaubnis beantragte, lag diese Information der zuständigen Behörde offenbar nicht vor.

Ansonsten ist Saß kritisch, was das Sammeln von Daten angeht. Ein in den vergangenen Monaten diskutiertes Zentralregister für psychisch kranke Menschen lehnt er ab, warnt davor: „Das würde zur Stigmatisierung beitragen und die Schwellenangst, sich bei psychischen Problemen behandeln zu lassen, erhöhen.“ Was wiederum die Prävention behindern würde.

2025

Aschaffenburg. Ein 28-Jähriger hat am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden, etwa entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Er wurde in der Psychiatrie untergebracht. Laut Gutachten war der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.

Auf dem Campus in Gießen will Kriminologin Britta Bannenberg dazu beizutragen, Amoktaten und Anschläge zu verhindern. Das treibt sie an. Sie hat regelmäßig Kontakt mit Opfern und weiß, was diese durchmachen. Bannenberg hat herausgefunden, dass vor solchen Verbrechen „klare Warnsignale“ zu erkennen sind. „Die Gedanken an die Tat sind jahrelang da, die Tatvorbereitungen geschehen vor allem in den letzten vier bis acht Wochen.“ Dann komme es im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz, bei Behörden oder im Netz vermehrt zu verdächtigen Aussagen. Die Täter bekunden beispielsweise ihre Sympathie für andere Attentäter oder werden konkreter. Gleichzeitig bereiten sie die Attentate intensiv vor, kundschaften mögliche Tatorte aus. Als Beispiel nennt Bannenberg die mehr als 100 Drohungen und anderen bedenklichen Äußerungen des Magdeburg-Attentäters, bei dem mehrere Gefährderansprachen stattfanden, allerdings ohne weitere Konsequenzen. „Manche werden als Querulanten eingestuft und früher oder später nicht mehr ernstgenommen. Das ist falsch. Gerade wenn explizite Aussagen fallen, müssen sie intensiv abgeklärt werden.“ Wichtig sei es herauszufinden, in welcher Verfassung sich ein Mensch befinde, ihn deutlich mit seinen problematischen Aussagen zu konfrontieren und ihn eventuell in der Psychiatrie vorzustellen. Eine Gefährderansprache reiche dazu oft nicht.

Die Polizei sei „ein wichtiges Einfallstor“, helfe in vielen Fällen, müsse aber noch stärker sensibilisiert werden, um gefährliche Personen zu erkennen, ebenso wie andere Behörden und die allgemeine Psychiatrie. „Im Gegensatz zur Forensik gehören dort etwa fremdgefährliche, persönlichkeitsgestörte Menschen nicht zum Alltag.“ Bei der Polizei komme es darauf an, dafür zu sorgen, dass wichtige Informationen in Verdachtsfällen auch in der „letzten Polizeistation“ ernstgenommen und die Gefährdung intern abgeklärt werde.

Um in konkreten Fällen zu helfen, hat Bannenberg das Beratungsnetzwerk Amokprävention entwickelt. Eine Art Hotline für Menschen, die befürchten, jemand aus ihrem Umfeld könnte ein Attentat begehen. Die Ratsuchenden erhalten dort eine erste Einschätzung zur Lage und Hinweise zum Umgang mit dem potenziell gefährlichen Menschen. „Gegebenenfalls schalten wir die Polizei ein“, sagt Bannenberg und fügt hinzu, dass die Sorge von etwa 80 Prozent der Anrufenden berechtigt sei.

2025

Mannheim. Am 3. März 2025, Rosenmontag, fuhr ein 40-jähriger Mann mit seinem Auto in eine Menschenmenge in der Mannheimer Innenstadt. Zwei Menschen wurden getötet, mehrere weitere verletzt. Es gibt laut Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters sowie einen psychischen Ausnahmezustand zur Tatzeit. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen dauerten bei Redaktionsschluss noch an.

Ein weiteres Präventionsangebot hat die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOSBW) geschaffen, eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige gemeinnützige Einrichtung. „Unser Ziel ist immer der Opferschutz, auch wenn wir Täter behandeln“, sagt Sylvia Kubath-Heimann, Fachpsychologin für Rechtspsychologie bei BIOS. „Im Rahmen der Führungsaufsicht bei therapeutischer Anbindung können eventuelle Krisen schneller erkannt und es kann eingegriffen werden. So lässt sich auch das Rückfallrisiko begrenzen.“

Darüber hinaus hat BIOS eine Anlaufstelle für Menschen, die Angst haben, ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen. BIOS-Sprecherin Sabrina Sengler erinnert an das Attentat in Mannheim: „Der Täter hatte Gewaltfantasien, und es ist bekannt, dass er nach Hilfe suchte“, sagt sie. Er hätte an BIOS vermittelt werden sollen. „Hilfe suchen und Hilfe bekommen ist ein großer Teil bei der Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten“, sagt Sengler. Wöchentlich melden sich circa fünf Personen aus Angst, zum Täter werden zu können. Doch aufgrund fehlender Fördermittel könne das Angebot nicht offensiver beworben werden, da es an Therapeuten mangele.

Kapitel 5: Versorgung und Mangel

Prävention bedeutet nicht nur, straffällig gewordene psychisch Kranke zu therapieren, sondern auch, Menschen frühzeitig zu behandeln, damit es nicht erst zu einer Tat kommt. Das WEISSER RING Magazin hat eine Länderumfrage zur Versorgung gemacht. Die Gesundheitsministerien sprechen in ihren Antworten meist von einer Überversorgung bei Psychotherapeutenplätzen. Und von einer Wartezeit auf einen Therapieplatz von vier Wochen.

„Die beste Prävention ist eine gute psychiatrische Versorgung, die so lange andauert, bis der Patient hinreichend stabilisiert ist“

Professor Henning Saß

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Rahmenrichtlinien für die Bedarfsplanung fest – auf dieser Grundlage entscheiden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) über die Zahl der Kassensitze in einer Region. Eine Überversorgung bedeutet, dass die Sitze belegt sind. Aber ob das den tatsächlichen Bedarf deckt, bezweifeln Experten. „Zum Beispiel können nicht alle Einwohner das gesamte Angebot nutzen, da es unter den Psychotherapeuten Spezialisierungen gibt“, sagt der Erlanger Chefarzt Janele. In Sachsen herrscht laut KV eine Überversorgung mit 1.103 Psychotherapeuten, die auf 4,05 Millionen Einwohner kämen. Das entspricht einem Therapeuten für fast 3.700 Einwohner. In anderen Ländern sieht es ähnlich aus.

Nordrhein-Westfalen findet klare Worte: „Die rechnerisch gute Versorgungslage steht im Widerspruch zu den Wartezeiten auf eine Richtlinientherapie.“ Bayern bestätigt, dass die Lage schon lange angespannt sei und die Vorgaben der Planung nicht den tatsächlichen Bedarf abbildeten.

Der G-BA erklärt auf Anfrage, nach den Hausärzten habe keine fachliche Berufsgruppe so viele Kassensitze wie Psychotherapeuten. Studien hätten ergeben, dass es nicht mehr Plätze brauche, sondern eine Umverteilung. Mehr Therapeuten müssten aus der Stadt aufs Land ziehen.

Die Diskussion um Kassensitze betrachtet Janele als nicht zielführend: „Am Ende ist es doch so: Die Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung wie paranoide Schizophrenie gehen damit nicht zu einem einfachen Psychotherapeuten. Der könnte sie nicht allein zielführend behandeln.“ Dazu brauche es eine Mitbehandlung durch einen niedergelassenen Psychiater und mehr ambulante psychiatrische Anlaufstellen für solche Fälle. Darüber hinaus fordert Janele einen Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für behandlungsunwillige Patienten mit einem hohen Gefährdungspotential.

2025

Hamburg. Eine 39-jährige Frau stach am 23. Mai im Hauptbahnhof an Gleis 13 und 14 auf Reisende ein. Insgesamt 18 Menschen wurden verletzt, vier davon lebensgefährlich. Mittlerweile sind sie in einem stabilen Zustand. Ein Haftrichter ordnete an, die Verdächtige in einer Psychiatrie unterzubringen. Sie war erst am Tag vor der Tat aus einer solchen Einrichtung entlassen worden. Die Frau soll bereits im Februar auf einem Spielplatz a Flughafen ein sechsjähriges Mädchen geschlagen haben.

BIOS-Psychologin Sylvia Kubath-Heimann mahnt, eines nicht zu vergessen: „Bei der psychischen Erkrankung Schizophrenie kriminalisieren sich nur drei bis zehn Prozent der Betroffenen überhaupt.“ In Deutschland ist laut Schätzungen etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung erkrankt.

 

Psychisch kranke Menschen: Ein illustrierter Mensch mit einem Riss im Kopf.

„Natürlich gibt es auch Rückfälle, etwa wenn Suchtpatienten wieder zu Alkohol oder Drogen greifen. Doch dies führt selten zu erneuter Kriminalität“, sagt Chefarzt David Janele.

Clara (Name geändert) hat eine psychische Erkrankung. „Es hat Jahre gedauert, bis ich meine Borderline-Diagnose annehmen konnte“, sagt sie. Ein Grund sei das gesellschaftliche Stigma gewesen. Selbst unter Fachleuten gälten Menschen mit der Krankheit oft als „unberechenbar“. Mit 17 Jahren war sie erstmals in der Psychiatrie, seitdem regelmäßig. Die Aufenthalte hälfen ihr, aber es gebe viel Verbesserungsbedarf: Eine psychotherapeutische Behandlung finde kaum statt, meist böten die Kliniken nur Gruppengespräche mit Sozialarbeitern oder Beschäftigungstherapie. Patientinnen und Patienten auf einer geschützten Station dürften teils nicht allein ins Bad, seien darauf angewiesen, dass das Personal „Zeit hat“ für alltägliche Bedürfnisse wie Zähneputzen. Das könne auch mal Stunden dauern. „Vermutlich wegen der Überforderung der Pflegekräfte aufgrund des Personalmangels“, sagt Clara.

Der Personalmangel wird auch in Zahlen deutlich

Laut dem zweiten Quartalsbericht 2024 des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erfüllten nur rund ein Drittel der Einrichtungen die Personalstandards: 34,7 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien, 34,6 Prozent der Kinder- und Jugendpsychiatrien und 33 Prozent der psychosomatischen Kliniken. Die Daten basieren auf Auswertungen von 1.090 Standorten. Kurz gesagt: Es fehlen 500.000 Pflegepersonal-Arbeitsstunden.

Der Sprecher des LWL in Nordrhein- Westfalen sieht prekäre Situationen in den Allgemeinpsychiatrien: Es sei zu beobachten, dass immer häufiger Menschen aus den Kliniken im Maßregelvollzug landen, weil sie zuvor nicht intensiv genug behandelt worden seien. Der LWL-Maßregelvollzug fordert mit weiteren Trägern forensischer Kliniken eine Reform der Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen unter dem Titel „Weckruf“.

Als besonders belastend beschreibt Clara den Übergang von der Klinik in den Alltag – oft ohne Anschlussbehandlung: „Ich musste mich immer selbst um einen Therapieplatz kümmern, nach meinem aktuellen habe ich eineinhalb Jahre gesucht.“ Das Problem: Viele Psychotherapeuten behandeln so schwere psychische Erkrankungen wie Borderline nicht. Über die von den Gesundheitsministerien angegebene vierwöchige Wartezeit lacht sie nur müde.

Transparenzhinweis:
Der Artikel wurde am 26. Juni bearbeitet. In einer früheren Version war fälschlicherweise die Rede davon, dass sich zwei Tötungsdelikte im Maßregelvollzug der Karl-Jaspers-Klinik im Bad Zwischenahner Ortsteil Wehnen ereignet hätten. Tatsächlich geschahen die Vorfälle in der allgemeinen psychiatrischen Abteilung der Klinik. Den entsprechenden Absatz haben wir deshalb gelöscht.

Was die Kriminalstatistik wirklich sagt – und was nicht

Erstellt am: Montag, 16. Juni 2025 von Juliane

Was die Kriminalstatistik wirklich sagt – und was nicht

Alle Jahre wieder: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesinnenministerium vorgestellt und umgehend emotional diskutiert. Das eine Medium schreibt in großen Lettern, wie gefährlich doch alles geworden sei, und das andere versucht, mithilfe von Kriminologen zu erklären, dass das gar nicht stimme mit der Gefährlichkeit. Wer hat recht? Und welche Aussagen trifft überhaupt die PKS? Eine kleine Analyse.

Sobald die Polizeiliche Kriminalstatistik erscheint, beherrscht sie die Medien. Dabei kommt es immer wieder zu wilden Schlagzeilen.

Sobald die Polizeiliche Kriminalstatistik erscheint, beherrscht sie die Medien. Dabei kommt es immer wieder zu wilden Schlagzeilen.

Arbeitsbericht. Das ist ein Begriff, den Kriminologen gerne nutzen, wenn es um die PKS geht. „Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist keine verlässliche Grundlage für irgendeine Aussage“, warnt Thomas Feltes. Der Kriminologe hatte bis 2019 an der Ruhr-Universität in Bochum den Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft inne. Denn die PKS erfasst keine gerichtlich bestätigten Straftaten, sondern sogenannte Verdachtsfälle – also Anzeigen, unabhängig davon, ob es zur Anklage oder Verurteilung kommt. Laut Statistischem Bundesamt wird weniger als ein Drittel aller Tatverdächtigen tatsächlich verurteilt. Die PKS spiegelt also nicht die Kriminalitätswirklichkeit wider – anhand ihrer Daten können keine Aussagen über aktuell lauernde Gefahren im deutschen Alltag getroffen werden.

Registrierte Gewaltdelikte steigen weiter

In diesem Jahr hat besonders die hohe Zahl der angezeigten Gewaltdelikte 2024 Wellen geschlagen. Während die Gesamtzahl aller Verdachtsfälle seit 2009 stetig sinkt, ist die Zahl der angezeigten Gewaltdelikte zuletzt tatsächlich gestiegen – auf 217.277 Fälle. Das liegt nur knapp unter dem Höchststand im Jahr 2007 mit 217.923 Fällen. Die Zahl ist also sehr hoch. Aber wird das Leben auf unseren Straßen tatsächlich immer gefährlicher, wie die „Bild“-Zeitung auf ihrer Titelseite schrieb? Sinkt die Hemmschwelle zur Gewalt weiter? Das sind Fragen, die die PKS nicht beantworten kann.

Wird das Leben auf den Straßen tatsächlich immer gefährlicher?

Denn es gibt bei den gestiegenen Zahlen einiges zu beachten: Wo mehr angezeigt wird, steigen auch die Zahlen. Im ersten Moment bedeutet es lediglich, dass 2024 mehr Gewaltdelikte zur Anzeige gebracht wurden – und das ist sogar etwas Gutes. Sensibilisierung, Aufklärung und der Ausbau von Opferschutzstellen haben beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Fälle von häuslicher Gewalt angezeigt werden. Der aktuellste Periodische Sicherheitsbericht des BKA (2021) zeigt, dass die Anzeigerate bei Körperverletzungen zwischen 2012 und 2017 von 32,9 auf 36,6 Prozent gestiegen ist. Das veränderte Anzeigeverhalten kann direkten Einfluss auf die Statistik haben – ohne dass sich das reale Geschehen im gleichen Maß verändert haben muss. Darauf verweist die PKS 2024 selbst immer wieder. Zahlen zum aktuellen Anzeigeverhalten gibt es allerdings nicht. Natürlich ist es trotzdem wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen: Wo benötigt es jetzt besonders Prävention? Und da kann die PKS durchaus eine Unterstützung sein.

Migration und Kriminalität: Die Faktenlage

Besonders brisant wird die PKS im Zusammenhang mit Migration interpretiert – oft fälschlicherweise. Die „Bild“-Zeitung etwa suggeriert regelmäßig, die Statistik zeige eine klare Verbindung zwischen Migration und Kriminalität. Dabei betonte BKA-Präsident Holger Münch bei der Vorstellung der PKS 2024 ausdrücklich: „Es liegt nicht an der Herkunft.“ Auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München kommt in seiner aktuellen Studie „Steigert Migration die Kriminalität?“ zu einem eindeutigen Ergebnis: „(Flucht-)Migration hat keinen systematischen Einfluss auf die Kriminalität.“ Dies entspricht dem internationalen Forschungsstand.

Auch bei den als „Zuwanderer“ klassifizierten Tatverdächtigen verzeichnete die PKS einen Rückgang um 36 %.

Zuwanderer machen weniger als 20 % aller Tatverdächtigen aus.

Amnesty International hat Anfang April einen offenen Brief mit dem Titel „Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet“ gemeinsam mit mehr als 40 Organisationen und Initiativen veröffentlicht, um gegen das verbreitete Narrativ von den „kriminellen Migrant*innen“ vorzugehen.

Auch ist die Kategorie „Nichtdeutsche“ wenig aussagekräftig. Sie umfasst nämlich sehr unterschiedliche Gruppen – von Touristen und reisenden Straftätern über Geflüchtete bis hin zu dauerhaft hier lebenden Personen ohne deutschen Pass.

Die Fakten: Trotz eines Anstiegs der ausländischen Bevölkerung um 72 Prozent zwischen 2005 und 2023 lag die Zahl der allgemeinen registrierten Straftaten 2024 laut PKS rund 11,7 Prozent unter dem Niveau von 2005, wie der Mediendienst Integration veröffentlichte. Die gestiegene Zuwanderung hat also – anders als häufig behauptet – nicht zu einem gleichzeitigen Anstieg von erfassten Straftaten geführt.

Erheblich verzerrt wird die PKS durch sogenanntes Racial Profiling

Auch bei den als „Zuwanderer“ klassifizierten Tatverdächtigen verzeichnete die PKS einen Rückgang um 3,6 Prozent. Das Bundeskriminalamt weist zudem darauf hin, dass die nichtdeutsche Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist. Entsprechend sei es statistisch zu erwarten, dass auch die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger absolut steigt. Zuwanderer machen weniger als 20 Prozent aller Tatverdächtigen
aus. In Deutschland leben 83,6 Millionen Menschen, von denen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 21,3 Millionen Menschen eine Einwanderungsgeschichte haben und 12,3 Millionen Ausländer sind.

Bei den Gewaltdelikten allerdings stieg die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen um 7,5 Prozent auf 85.012. Aber auch
diese Zahl muss eingeordnet und sollte nicht absolut betrachtet werden. Erheblich verzerrt wird die PKS nämlich durch sogenanntes Racial Profiling: Laut einer Umfrage des Sachverständigenrats für Integration und Migration werden Personen, die als „ausländisch“ wahrgenommen werden, etwa doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert wie als „deutsch“ wahrgenommene Menschen. Auch BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem Verzerrungseffekt und sagt: „Wenn uns jemand sehr fremd erscheint, neigen wir eher dazu, Anzeige zu erstatten.“

„Wo mehr kontrolliert wird, wird auch mehr gefunden“

 

Schlagzeilen über die Polizeiliche Kriminalstatistik

Auch die Lebenssituation spiele eine Rolle: In Massenunterkünften für Geflüchtete leben meist junge Männer teilweise Jahre auf engstem Raum zusammen. Kriminologin Gina Wollinger verweist darauf, dass es in Unterkünften häufiger zu Kontrollen komme oder bei Konflikten die Polizei gerufen werde als in privaten Kontexten. Sie sagt: „Wo mehr kontrolliert wird, wird auch mehr gefunden.“

Pandemie-Effekte und ihre Spätfolgen

Ein weiteres großes Thema in den Medien war nach der Vorstellung der PKS 2024 die gestiegene Zahl der Verdachtsfälle im Bereich Gewaltkriminalität, bei denen der mutmaßliche Täter ein Kind oder Jugendlicher war. Oft wurde der Begriff „junge Täter“ verwendet. Auch diese Aussage ist auf Grundlage der PKS nicht korrekt. Schließlich fehlt die juristische Schuldfeststellung, und solange gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Ein wichtiger Punkt bei der Betrachtung der Zahlen: Die Folgen der Corona-Pandemie wirken bis heute nach, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. „Forschungsergebnisse zeigen, dass psychische Belastung gerade bei Kindern und Jugendlichen über diese Zeit der Beschränkung hinauswirkt, also aktuell noch andauert“, so BKA-Chef Münch. Solche Ausnahmesituationen beeinflussen die Kriminalitätszahlen. Dank der PKS wird deutlich, dass die betroffene Altersgruppe weiterhin Unterstützung benötigt, um die psychische Belastung durch die Pandemie zu verarbeiten. Panikmache durch stigmatisierende Aussagen wie „Kinder und Jugendliche werden immer gefährlicher“ helfen nicht.

Mehr Prävention statt Schuldzuweisung

Fazit: Die Diskussion über Kriminalität braucht mehr Sachlichkeit. Weitere Stigmatisierung von Menschen mit einer Migrationsgeschichte führt nicht zu einem gewaltfreien Miteinander. Kaum eine Rolle spielt in der aufgeheizten Diskussion, dass Migranten zunehmend Zielscheibe von Gewalt und Hass werden. Die erfassten rechten Delikte sind in den letzten Jahrzehnten angestiegen und erlangten 2024 einen neuen Rekord mit 42.788 Verdachtsfällen. Beratungsstellen für Opfer von rassistischer Gewalt verzeichnen immer mehr Betroffene. Dazu benötigt es weiter Präventionsarbeit: Psychologische Betreuung, Integrationsarbeit und Bekämpfung sozialer Ungleichheit sind wirksamer als pauschale Schuldzuweisungen. Die PKS kann Hinweise geben, wo es Handlungsbedarf gibt, etwa bei Gewaltdelikten oder Jugendkriminalität – aber sie ist kein Spiegel objektiver Realität. Kriminalität ist komplexer, als sie in Zeitungsschlagzeilen oft dargestellt wird.

Jörg Ziercke war von 2004 bis 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). 2018 wurde er Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, seit 2022 ist er Ehrenvorsitzender des Vereins.

„ Ohne Dunkelfeld-Forschung und eine Gewichtung von Delikten ist die PKS eine Arbeitsstatistik.“

Jörg Ziercke war von 2004 bis 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). 2018 wurde er Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, seit 2022 ist er Ehrenvorsitzender des Vereins. Jörg Ziercke

Jörg Ziercke war von 2004 bis 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). 2018 wurde er Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, seit 2022 ist er Ehrenvorsitzender des Vereins.

Sie haben als BKA-Präsident lange die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verantwortet und vorgestellt. Was ist die PKS für Sie?

Die Kriminalstatistik ist eine valide Annäherung an die reale Wirklichkeit – allerdings ohne zu wissen, wie nah man herankommt. Um zu verstehen, was die tatsächliche Situation ist, müssen das Hellfeld – also polizeilich registrierte Fälle – und das Dunkelfeld betrachtet werden. Bei der Internetkriminalität etwa gibt es ein großes Dunkelfeld. Ohne mehr Dunkelfeld-Forschung und eine Gewichtung von Delikten ist die PKS lediglich eine Arbeitsstatistik der Polizei. Die Ergebnisse hängen zudem stark von der Bevölkerung ab, da nur fünf bis acht Prozent der Anzeigen durch die Polizei erstattet werden. Die PKS ist eng mit der gesellschaftlichen Haltung gegenüber Kriminalität und dem Vertrauen in die Polizei verknüpft.

Lassen sich mit der PKS Schlagzeilen wie „Das Leben auf unseren Straßen wird immer gefährlicher“ begründen?

Nicht wirklich. Man kann sagen, dass die Zahlen gestiegen oder örtliche Brennpunkte erkannt worden sind. Aber ich bin gegen dramatisierende Schlagzeilen wie die von Ihnen genannte, da sie das Sicherheitsgefühl der Menschen stark beeinflussen können. Die Person, die nachts auf der Straße
bei einem Überfall um Hilfe ruft, bekommt eventuell keine Hilfe, weil die Angst die Straßen leergefegt hat. Zivilcourage braucht Unterstützung auch durch andere Personen. Bei der Vorstellung der Statistik werden die Trends und Schwerpunkte der Arbeit der Polizei durch den Bundesinnenminister und das Bundeskriminalamt der Öffentlichkeit ausführlich erläutert. Erfahrene Journalistinnen und Journalisten bewerten die Zahlen und Aussagen zusätzlich. Das Hauptproblem ist die reißerische Überschrift.

Welche Zahlensammlung bräuchten wir, um ein genaueres Bild von der Sicherheit zu bekommen?

Eine Gewichtung der Straftaten wäre sinnvoll. Ein Mord wird statistisch genauso gezählt wie ein Diebstahl. Die enorme Anzahl der Ladendiebstähle oder Sachbeschädigungen relativiert das Gesamtbild der Kriminalität. Die Zahl der Straftaten ist zwar insgesamt höher, aber die Schwere der verschiedenen Straftaten wie zum Beispiel durch einen Mordfall geht in den Gesamtzahlen unter. Ferner müsste die Polizei- mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz im Zusammenhang betrachtet werden. Das Problem ist, dass alles zeitversetzt stattfindet: Eine Tat, die jetzt passiert, wird nicht sofort abgeurteilt. Zu bedenken ist auch,
dass die Einstellungsquoten der Staatsanwaltschaften bei polizeilich durchermittelten Fällen aus unterschiedlichen Gründen hoch sind, circa 60 Prozent. Neben den deliktischen Verurteilungsquoten der Gerichte sollte man sich die Rückfallquoten der verurteilten Täter anschauen. Mit dieser Bewertung kämen wir der Realsituation ein ganzes Stück näher. Sinnvoll wäre auch eine Verlaufsstatistik für Beschuldigte – von der Anzeige bis zur Verurteilung –, aus der sich die Wirksamkeit der Maßnahmen von Polizei und Justiz ablesen ließe.

Wie sicher leben wir Ihrer Meinung nach in Deutschland?

Wir leben immer noch in einem der zehn sichersten Länder der Welt. Diese Bewertung ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Staaten. Eines sollten wir aber nicht übersehen: Die täglichen Nachrichten liefern uns die besonders schwere Kriminalität aus aller Welt ins Wohnzimmer. Auch das beeinflusst unsere Angst vor Kriminalität!

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

“Aussage hat mich und meine Familie sehr befremdet“

Erstellt am: Donnerstag, 27. Februar 2025 von Sabine

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Datum: 27.02.2025

“Aussage hat mich und meine Familie sehr befremdet“

Walter Lübcke war 2019 aufgrund seines Einsatzes für Geflüchtete von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Seine Witwe Irmgard Braun-Lübcke kritisiert aktuelle Äußerungen von Merz und ruft zu Engagement für die Demokratie auf.

Mainz – „Die Aussage von Friedrich Merz am Samstag beim gemeinsamen Wahlkampfabschluss der CSU und CDU in München hat meine Familie und mich sehr befremdet und ich möchte sie so nicht stehen lassen“, schreibt Irmgard Braun-Lübcke, die Witwe des von einem Rechtsextremisten ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke, in einer aktuellen Stellungnahme. Anders als Merz behauptete, habe es nach der Ermordung ihres Mannes „ein starkes, gesellschaftlich breites Bekenntnis zu unserer Demokratie und ihren Werten“ gegeben.

Merz hatte bei seinem Auftritt als Spitzenkandidat der CDU gesagt: „Ich frage mal die Ganzen, die da draußen rumlaufen, Antifa und gegen Rechts: Wo waren die denn, als Walter Lübcke in Kassel ermordet worden ist von einem Rechtsradikalen? Wo waren die da?“

Braun-Lübcke stellt klar: In ihrer Heimatstadt Wolfhagen, in Kassel und in vielen weiteren Städten und Gemeinden in ganz Deutschland gingen viele Menschen auf die Straße – linke, liberale und konservative Demokraten: „Gemeinsam haben sie sich klar gegen Gewalt, Hass und Hetze sowie eindeutig für Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit positioniert. Dies gab uns als Familie sehr viel Kraft und zeigte, wir sind nicht allein, du bist nicht allein, wir treten gemeinsam ein für den Bestand unserer Demokratie“, erklärt die Frau des früheren Kasseler Regierungspräsidenten, die als Lehrerin arbeitete. Sie waren fast 40 Jahre verheiratet und haben zwei gemeinsame Söhne.

Engagierte Frau mit Haltung: Hier nimmt Irmgard Braun-Lübcke an einem Runden Tisch zu politisch motivierter Gewalt teil, bei dem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Eröffnungsrede hielt. Foto: Annette Riedl/dpa

Walter Lübcke war 2019 aufgrund seines Einsatzes für Geflüchtete von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Zuvor war im Netz gegen ihn gehetzt und zu Gewalt aufgerufen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Mörder 2021 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Während ihrer Aussage vor Gericht mahnte Irmgard Braun-Lübcke: „Aus Worten werden Taten.“

Jetzt stellt sie Merz’ Äußerungen und rhetorische Fragen nicht nur richtig, sondern sendet auch einen starken Appell: „Heute, in dieser schwierigen Zeit, in der so Vieles, was bisher selbstverständlich war, ins Wanken gerät oder keine Gültigkeit mehr hat, sind wir alle mehr denn je gefordert, insbesondere die Politik, die Menschen zusammenzuführen und gemeinsam für Werte einzutreten, wie es mein Mann getan hat.“

Noch mehr Attacken auf die Demokratie

Erstellt am: Samstag, 22. Februar 2025 von Sabine

Noch mehr Attacken auf die Demokratie

Die Zahl der Angriffe auf Amts- und Mandatsträger ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, um 20 Prozent. Worin liegen die Ursachen und Folgen, und was sollte sich ändern? Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat mit Betroffenen, Fachleuten und der Politik gesprochen.

Pflastersteine zerstörten das Partei-Büro der Grünen. Foto: Die Grünen München

Es war Lenny Roths Wahlkampfpremiere. Der heute 22-Jährige kandidierte 2024 bei der Kommunalwahl in Sachsen für die CDU und warb erstmals auf Plakaten für sich und seine Partei. Am 9. Mai ist Roth gerade mit dem Aufhängen beschäftigt, als sich ein Mann vor ihm und einem Unterstützer aufbaut und fragt, ob sie für die AfD plakatieren. Sie verweisen auf die CDU – woraufhin der 31-Jährige noch aggressiver wird. Er nötigt sie, keine weiteren Plakate zu befestigen. Zerstört eines und stößt Roth. Scheucht ihn und dessen Begleiter um das Auto, in dem sie schließlich Schutz finden. Und schlägt noch gegen den Außenspiegel.

„Ich habe nicht damit gerechnet, dass so etwas passieren könnte“, erinnert sich Roth im Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS. Nach „einem Schockmoment“ sei alles relativ schnell gegangen, habe sich aber viel länger angefühlt, „wie in einem Fiebertraum“. Zwei Fragen beschäftigen ihn danach: Was hätte noch alles passieren können? Und: Wieso tue ich mir das eigentlich an? Doch er sagt sich: „Wenn ich aufhöre, tue ich genau das, was solche Leute wollen. Ich darf mich nicht einschüchtern lassen.“ Roth setzt den Wahlkampf fort, berichtet dabei auch von seiner Gewalterfahrung und hat Erfolg. Mit guten Ergebnissen wird er in den Kreistag des Vogtlandkreises und den Stadtrat Auerbach gewählt.

So wie Lenny Roth sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Politikerinnen und Politiker Opfer von Attacken geworden – Tendenz steigend. Wie das Bundesinnenministerium kürzlich auf eine Anfrage der Abgeordneten Martine Renner (Linke) mitteilte, hat die Zahl der Angriffe auf Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr um 20 Prozent gegenüber 2023 zugenommen, auf 4923 (Stichtag 31. Dezember 2024). Die Zahlen könnten noch steigen, weil die Länder Fälle nachmelden konnten, bei denen beispielsweise Stadtverordnete, Gemeinderatsmitglieder, Landräte oder Bürgermeister das Angriffsziel waren. Bei 99 der erfassten Taten – fünf mehr als im Vorjahr – handelte es sich um Gewaltdelikte, beim Großteil etwa um Sachbeschädigung, Beleidigung oder Propagandadelikte.

„Mein Wille, etwas zu bewegen, gibt mir Kraft.“

Lenny Roth

Demokratie müsse verteidigt werden

Die meisten Angriffe wurden den Angaben zufolge in Bayern (747), Baden-Württemberg (633), Nordrhein-Westfalen (540) und Berlin (533) verübt, die wenigsten in Bremen (55), Sachsen-Anhalt (105), im Saarland (108) sowie in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 119). In Bayern wurden bereits 2023 die meisten Taten gezählt (864), gefolgt von Baden-Württemberg (494) und Niedersachsen (406).

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der Redaktion des WEISSEN RINGS: „Die Verteidigung unserer Demokratie beginnt mit dem Schutz derer, die Tag für Tag für sie eintreten. Wir erleben immer stärkere Bedrohungen, Einschüchterungsversuche und Übergriffe.“ Um unmissverständlich zu zeigen, dass der Rechtsstaat das nicht hinnehme, gehe das Bundeskriminalamt massiv gegen Hasskriminalität vor, weil diese den Nährboden für Gewalttaten bereite. Vielerorts seien polizeiliche Schutzkonzepte hochgefahren, Streifen verstärkt und feste Ansprechstellen für Betroffene geschaffen worden. Und Anfang August 2024 habe die „Starke Stelle“, die bundesweite Ansprechstelle zum Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, ihre Arbeit aufgenommen, womit auch der Bund einen wichtigen Beitrag leiste. Darüber hinaus, so die Bundesinnenministerin, brauche es „ein deutliches Stopp-Signal gegen Bedrohungen und Gewalt für die Täter: durch schnelle und spürbare Strafen. Damit sie nicht den Mut verlieren, müssen die Betroffenen sehen, dass ihre Strafanzeigen Folgen haben und die Täter ermittelt werden.“

Zuletzt waren die Grünen am häufigsten Opfer: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 gegen Abgeordnete, Mitglieder und Mitarbeiter der Grünen rund 1190 polizeilich erfasste Straftaten verübt. Danach folgten die AfD (1030), SPD (780), CDU (420), FDP (320) und Linke (130).

Anfang dieses Jahres hat die „Starke Stelle“ eine erste Bilanz ihrer Arbeit vorgestellt. Bis dahin hat sie nach eigenen Angaben mehr als 120 Anfragen bearbeitet – die die Betroffenen oft erst nach einem längeren „Leidensweg“ gestellt hätten. Zumeist sei es um verbale oder schriftliche Anfeindungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Bedrohungen gegangen, die zum Teil aus den jeweiligen kommunalen Gremien kamen. Auffällig: Darunter waren eine ganze Reihe von „Doxing“-Fällen. Dabei werden persönliche Daten von Betroffenen gegen deren Willen öffentlich gemacht, oft, um sie einzuschüchtern.

Heftige Beleidigungen im Internet

Am Demokratiezentrum, das an der Philipps-Universität Marburg angesiedelt ist, promoviert Nora Zado über Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Hessen. 20 Betroffene hat die empirische Kulturwissenschaftlerin intensiv befragt. Die Studie soll bald veröffentlicht werden. Mit der Redaktion des WEISSEN RINGS sprach sie vorab über ihre wesentlichen Erkenntnisse.

Der aktuelle Anstieg bei den Angriffen, sagt Zado, resultiere zum einen daraus, dass sich das Problem zuspitze: Immer mehr Menschen glaubten, sie müssten sich gerade im Netz nicht an Gesetze halten. „Teilweise werden heftige Beleidigungen mit Klarnamen gepostet.“ Zum anderen „verstehen Betroffene zunehmend: Die Attacken sind nicht Teil ihres Amtes, und es ist wichtig, Anzeige zu erstatten – auch um demokratische Werte zu verteidigen.“

Die Angriffe gegen die kommunalen Amts- und Mandatsträger kommen aus verschiedenen Richtungen, hat Zado herausgefunden: von sogenannten Reichsbürgern und anderen Rechtsextremen. Von unzufriedenen Bürgern und Initiativen, die sich keinem politischen Spektrum zuordnen ließen. Und auch von anderen Amts- und Mandatsträgern. Der Ton untereinander sei manchmal heftig. Teilweise verstünden die Täter gar nicht, was sie falsch gemacht haben, andere hingegen wüssten es sehr wohl, gingen methodisch vor. Wieder andere seien psychisch auffällig.

Die Kulturwissenschaftlerin sieht einen gesellschaftlichen Wandel, bei dem die Streitkultur und der Respekt für Ämter verloren gegangen seien: „Es gibt immer mehr ,Ichlinge‘, die besonders die Kommunalpolitik als Dienstleister betrachten, der alles sofort für sie tun muss. Wenn nicht, werden sie aggressiv“, erklärt Zado. Die Folgen? Die von Zado Befragten trotzten den Angriffen, ließen sich bei ihrer Arbeit nicht davon beeinflussen. Aber ihre Lebensqualität leide. „Und wir stellen fest, dass Parteien immer mehr Probleme haben, Kandidaten zu finden.“

Pflastersteine zerstörten Partei-Büro

Zu den Betroffenen des vergangenen Jahres zählen auch die Münchner Grünen. Die Scheiben ihres Büros am Nordbad wurden in der Nacht auf den 1. November 2024, gegen 23.20 Uhr, mit einer ganzen Ladung Pflastersteinen zerstört. Als Svenja Jarchow, Vorsitzende des Kreisverbandes München, davon erfährt, ist sie schockiert: „Alles war zersplittert, obwohl die Scheiben dick waren. Meine erste Sorge damals: War noch jemand drin?“ Glücklicherweise nicht. Dann habe sie darüber nachgedacht, was jetzt zu tun sei, wie sich das Risiko verringern und der Schutz verbessern lasse, blickt Jarchow zurück. „Es war eine geplante Aktion. Die Steine lagen nicht in der Gegend herum.“ Die Partei hat eine „Handreichung“ für ihre Mitglieder zusammengestellt, mit Informationen zu Anlaufstellen und Hinweisen wie jenem, nicht alleine im Wahlkampf unterwegs zu sein.

Es war nicht der erste Angriff auf die Münchner Grünen. Einmal wurde Kleister in ein Schloss gefüllt. Eine Parteikollegin Jarchows, die im Landtagswahlkampf plakatierte, wurde erst rassistisch beleidigt, dann mit einer Flüssigkeit bespritzt, die sich zur Erleichterung der Grünen als harmlos herausstellte. Ein anderes Mal wurde ein Infostand zusammengetreten.

„Die Stimmung ist sehr aufgeheizt, es hat sich etwas verschoben bei der Frage: Wie kann ich mit anderen umgehen?“, sagt Jarchow. Die Grünen würden immer wieder mal als Schuldige in den Vordergrund geschoben, als Feindbild „markiert“. Es treffe aber auch andere Parteien. Die Kreisverbandsvorsitzende kritisiert einen grundsätzlichen Mangel an Respekt, der sich auch in den vielen verbalen Attacken im Netz spiegele.

„Wofür machen wir das? Ist es das wert?“ Auch Jarchow hat sich diese Fragen schon gestellt. Sie konzentriere sich dann auf die positiven Erfahrungen und die Solidarität: „Unsere Mitglieder sagen: Wir weichen nicht, sondern halten zusammen. Nachbarn haben nach dem Anschlag auf unser Büro schnell die Polizei gerufen und standen an unserer Seite.“

Zu den zahlreichen Angriffen in Bayern teilt das dortige Innenministerium auf Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS mit, „abschließende und valide Zahlen“ für 2024 lägen voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals vor. Das Ministerium bestätigt aber, dass es in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gab. Die Corona-Pandemie und auch vergangene Wahlen hätten dies begünstigt. Hinzukomme, dass Bayern zu den bevölkerungsstärksten Ländern zähle.

Die Aufklärungsquote sei ebenfalls gestiegen, auf 70 Prozent, weshalb das Ministerium an Betroffene appelliere, immer Anzeige zu erstatten. Außerdem verweist es auf ein 2020 aufgebautes Schutzkonzept mit Präventionsveranstaltungen und Sicherheitsberatung der Kriminalpolizei.

Das bayerische Justizministerium nennt auf Anfrage spezielle Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften sowie ein vereinfachtes Online-Verfahren für Kommunalpolitiker und Abgeordnete bei Straftaten im Netz. Die bayerische Staatsregierung „nimmt diese Attacken auf unseren Rechtsstaat und seine demokratischen Repräsentanten nicht hin“, sagt Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Der Fall Walter Lübcke und die aktuellen Fälle zeigen: Aus Worten können auch Taten werden.“ Lübcke wurde 2019 von einem Rechtsextremisten ermordet. Zuvor war er im Netz aufgrund seines Einsatzes für Geflüchtete zum Feindbild erklärt worden.

Nach Ansicht des Ministeriums bildet das Strafrecht die derzeitige Bedrohung für Mandatsträger, aber auch für Ehrenamtliche nicht angemessen ab. Bayern habe sich deshalb schon 2023 für eine Strafschärfung im Bundesrat eingesetzt, um vor allem gegen Körperverletzung und Nötigung härter vorgehen zu können.

„Es ist entscheidend, die Vorfälle zur Anzeige zu bringen, auch für die Statistik. Erst dann wird das Ausmaß klar.“

Svenja Jarchow

Politikwissenschaftler Andreas Blätte von der Universität Duisburg-Essen und sein Team haben bereits 2022 eine umfangreiche Studie zum Thema veröffentlicht, für die sie Amts- und Mandatsträger in Großstädten befragt hatten. Der Titel: „Vielfältige Repräsentation unter Druck: Anfeindungen und Aggressionen in der Kommunalpolitik“. Zur derzeitigen Entwicklung sagt Blätte: „Konflikte werden zunehmend im Freund-Feind-Modus ausgetragen. Gerade in den sozialen Medien, die Treiber dieser Entwicklung sind, ,radikalisieren‘ sich Menschen und fühlen sich zu verbalen oder sogar tätlichen Angriffen ermächtigt.“

Die Gesellschaft, erklärt Blätte, „steht unter Stress. Es gibt viele Hinweise darauf, dass Menschen dünnhäutiger sind, eine kürzere Zündschnur haben, auch aufgrund einer durch Corona, Klimawandel und andere Faktoren ausgelösten Veränderungserschöpfung.“ Gemütslagen schaukelten sich schnell hoch. Die Eskalationsspirale lasse sich nur beenden, wenn die Ächtung von Gewalt in politischen Debatten wieder Konsens werde.

Ein wichtiger Befund von Blättes Studie war, dass Vertreter aller Parteien von den Attacken betroffen sind. Die Intensität hänge davon ab, inwieweit eine Partei zum politischen Feindbild stilisiert worden ist, sagt der Professor. Täter fühlten sich dadurch ermächtigt, beispielsweise Hassmails zu schreiben.

Viele Amts- und Mandatsträger seien resilient, trotzten den Angriffen, sagt Andreas Blätte, obwohl sie im Kern mit einer terroristischen Strategie konfrontiert seien: Es handele sich um Signaltaten, die auch nicht-unmittelbar Betroffene treffen sollen. Manche zermürbe der Hass; sie fühlten sich alleingelassen.

„Die Parteien merken, was ihr Personal durchmacht, es gibt Notfallmechanismen und Sicherheitsmaßnahmen, gerade in Wahlkampfzeiten“, so Blätte. Besonders auf kommunaler Ebene müssten die Probleme noch ernster genommen werden, damit „das Fundament der Demokratie nicht erodiert“. Dort seien die Betroffene schon aufgrund der Nähe exponierter und weniger geschützt.

Zudem spricht sich Blätte für einen verstärkten Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Amts- und Mandatsträgerinnen aus. Die zahlreichen, massiv belastenden Fälle würden seltener angezeigt. „Es fehlt an spezialisierten Hilfsangeboten.“

Es benötige mehr Personal und Eingriffsmöglichkeiten

In den vergangenen Jahren sei die Hilfe für Betroffene insgesamt durchaus verbessert worden, zum Beispiel durch mehr Melde- und Beratungsstellen, sagt Kulturwissenschaftlerin Nora Zado. Die Sicherheits- und Justizbehörden nähmen das Problem ernst. Es gebe aber noch Verbesserungsbedarf. So bräuchten insbesondere ehrenamtliche Amts- und Mandatsträger mehr juristische Unterstützung, Polizei sowie Staatsanwaltschaft wiederum mehr Personal und schnellere Eingriffsmöglichkeiten für solche Fälle. Im Rahmen ihrer Forschungsarbeit erfuhr Zado, dass manche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister regionale informelle Netzwerke parteiübergreifend bilden, um sich auszutauschen und Tipps zu geben. Eine Art Selbsthilfegruppe, in der sie sich gegenseitig stärken.

Svenja Jarchow hält gegenseitige Unterstützung – auch über Parteigrenzen hinweg – ebenfalls für wertvoll. Polizei und Staatsanwaltschaft seien mittlerweile sensibilisiert für die Problematik, kümmerten sich darum. „Es ist entscheidend, die Vorfälle zur Anzeige zu bringen, auch für die Statistik. Erst dann wird das Ausmaß klar“, so Jarchow. Um Betroffenen besser zu helfen, brauche es schnellere Verfahren und ein engmaschigeres Netz an Beratungsstellen. Hier sei Bayern nicht optimal aufgestellt.

Der Angreifer von Lenny Roth ist im Januar unter anderem wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt worden. Die viermonatige Haftstrafe resultiert auch aus früheren Taten und Vorstrafen. „Das Einzige, was abschreckt, sind Strafen“, sagt Roth. Es brauche Konsequenz – und ein Umdenken: Der Nachwuchspolitiker beobachtet eine zunehmende Verrohung und „zu viel Schwarz und Weiß, zu wenig Grautöne, vor allem in sozialen Medien“. Gleichzeitig müssten Leute, die eine Meinung hätten, Gegenmeinungen aushalten.

Roth betont, er werde sich auch künftig nicht verunsichern lassen: „Mein Wille, etwas zu bewegen, gibt mir Kraft.“