Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Erstellt am: Mittwoch, 25. Juni 2025 von Selina
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 25.06.2025

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen des 12. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, bundesweite Durchsuchungen durchgeführt. Vor allem Hasspostings mit rechten Inhalten sind stark angestiegen.

Mit gut 180 Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren sind Polizei und Justiz am Mittwoch bundesweit gegen strafbare Hasspostings im Internet vorgegangen. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) mit, das den zwölften Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz koordinierte. In mehr als 65 Fällen kam es den Angaben zufolge zu Durchsuchungen, zahlreiche Beschuldigte wurden vernommen.

Die meisten Ermittlungen betreffen Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – insbesondere rechtsextreme Inhalte. Etwa zwei Drittel der Hasspostings sind dem Bereich „rechts“ zuzuordnen. Zusätzlich gab es Fälle aus dem Bereich „sonstige Zuordnung“ sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen „religiöse Ideologie“, „links“ und „ausländische Ideologie“.

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB).

Enormer Anstieg strafbarer Posts

Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen ist ein enormer Anstieg strafbarer Hasspostings. Laut BKA haben sich die registrierten Fälle zwischen 2021 (2.411 Fälle) und 2024 (10.732 Fälle) mehr als vervierfacht. Der Großteil stammte aus den Bereichen „rechts“ sowie „sonstige Zuordnung“. Neben einem realen Anstieg der Fälle spielt auch die bessere Aufdeckung durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eine Rolle.

Das BKA ruft Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen – durch das Anzeigen und Melden strafbarer Inhalte bei Polizei, sozialen Netzwerken oder spezialisierten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“.

Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Erstellt am: Montag, 2. Juni 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 02.06.2025

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Eine neue Studie hat die Häufigkeit, den Kontext und die Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend.

Etwa jeder Achte in Deutschland zwischen 18 und 59 Jahren ist als Kind oder Jugendlicher mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt geworden – hochgerechnet sind das 5,7 Millionen Menschen. Mit 20,6 Prozent ist bei Frauen ein deutlich höherer Anteil betroffen als bei Männern mit 4,8 Prozent. Die Täter sind überwiegend männlich und lediglich in 4,5 Prozent der Fälle weiblich.

Repräsentative Studie mit 3000 Teilnehmenden

Das geht aus einer repräsentativen, am Montag veröffentlichten Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI), der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm und des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg hervor. Die Forschenden haben in Kooperation mit dem Umfrageinstitut infratest dimap eine repräsentative Stichprobe von Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. Rund 3000 Personen nahmen teil. Die Institute untersuchten sowohl die Häufigkeit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als auch den Kontext und die Folgen der Taten. Es handelt sich um die erste bundesweite und repräsentative Studie zu diesem Thema.

„Die Ergebnisse weisen auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, das im Vergleich zu früheren Untersuchungen nicht abgenommen hat, obwohl das Bewusstsein um die Problematik gewachsen ist und Präventionsmaßnahmen in Deutschland ausgeweitet wurden“, erklärt Prof. Dr. Harald Dreßing, der die Studie koordiniert hat und die Forensischen Psychiatrie am ZI leitet. Dieses gehört zum Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG).

Tatorte Familie und digitale Kanäle

Bei jüngeren Frauen, den 18-29-Jährigen, war die Betroffenenrate am höchsten: 27,4 Prozent. Unter allen Befragten gaben die meisten an, in der Familie oder durch Verwandte sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Wobei Männer laut der Studie viel öfter in Sport- und Freizeiteinrichtungen, im kirchlichen Zusammenhängen und in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betroffen waren. Dies zeige, wie wichtig „differenzierte Schutzkonzepte“ für Kinder und Jugendliche seien, mahnen die Forschungsinstitute.

Gut 37 Prozent der Opfer hatten demnach bislang nicht mit anderen Menschen über die sexuellen Angriffe gesprochen, aus Scham und aus Angst, dass ihnen niemand glaube.

31,7 Prozent der Fälle betrafen digitale Kanäle. Dabei erhielten die Betroffenen beispielsweise ungewollt pornographisches Material, wurden zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder gezwungen, sexuelle Bilder zu teilen.

Betroffene haben psychische Schwierigkeiten

Ein weiterer wichtiger Befund: Den von sexualisierter Gewalt Betroffenen gehe es psychisch deutlich schlechter als Nichtbetroffenen. „Es ist wichtig, dass wir die Forschung zum Ausmaß und den Kontexten von sexualisierter Gewalt verstetigen und weiter voranbringen. Nur so können wir Präventionskonzepte und die gezielte medizinische Versorgung von Betroffenen wirklich verbessern“, fordert Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg. Er ist Direktor des ZI und Sprecher des DZPG-Standorts Mannheim-Heidelberg-Ulm.

Die Untersuchung wurde mit Eigenmitteln der Institute finanziert sowie mit Hilfe der WEISSER RING Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbundes.

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Erstellt am: Montag, 31. März 2025 von Gregor
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 31.03.2025

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Nachdem der Landtag eine Gesetzesreform beschlossen hat, kann die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon einen besseren Schutz. Die Zahl der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist auch im Norden gestiegen.

Kiel/Mainz. Im Kampf gegen häusliche Gewalt setzen die Bundesländer zunehmend auf die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Kürzlich hat der schleswig-holsteinische Landtag mit breiter Mehrheit – nur die FDP stimmte nicht zu – eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedet. Bislang konnte die sogenannte Aufenthaltsüberwachung in dem Bundesland nur bei terroristischen Gefährdern genutzt werden, künftig ist das auch bei Partnerschaftsgewalt und Stalking möglich. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel, die Fußfessel werde Lücken beim Schutz schließen und diesen verbessern.

Wie bundesweit ist in Schleswig-Holstein die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen gestiegen, im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent auf 9.360. Gut 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor.

Beim spanischen Modell kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch wird sowohl der Standort des Täters als auch der Betroffenen überwacht, und die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch. Der Alarm wird ausgelöst, falls sich der Überwachte und das Opfer einander nähern.

In Spanien wurde keine der geschützten Frauen getötet

Sachsen und Hessen setzen die neue Technik schon ein. Das Saarland hat ein Gesetz dafür verabschiedet, und in weiteren Bundesländern wird derzeit darüber diskutiert, etwa in Niedersachsen, wo ein Gesetzentwurf in Arbeit ist.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn ein neues Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht. Der alte Bundestag hat den Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen. Laut dem Papier könnten Familiengerichte in Risikofällen für drei Monate eine Fußfessel anordnen und die Maßnahme um drei Monate verlängern.

Der WEISSE RING hatte sich auf Bundes- und Länderebene intensiv für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt, unter anderem mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mit Hilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.

Besonders Frauen werden im Netz zu Opfern

Erstellt am: Freitag, 21. März 2025 von Sabine
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.03.2025

Besonders Frauen werden im Netz zu Opfern

Frauen, die heute Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, leiden oft doppelt: Zusätzlich zur physischen kommt in vielen Fällen auch noch die digitale Gewalt.

Mainz – Frauen, die heute Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, leiden oft doppelt: Zusätzlich zur physischen kommt in vielen Fällen auch noch die digitale Gewalt. Ex-Partner stalken sie online weiter, greifen persönliche Daten ab, stellen intime Fotos ins Netz oder missbrauchen die Identität der Frau in den sozialen Medien, um ihren Ruf zu schädigen. So etwas trifft nicht nur, aber vor allem Frauen. Daher möchte der WEISSE RING dieses Thema am 22. März 2025, dem „Tag der Kriminalitätsopfer“, besonders hervorheben – und informieren, wie jeder sich vor digitaler Gewalt schützen kann.

62 Prozent der Opfer sind weiblich

Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche, teilweise kriminelle Handlungen im Internet. Nach aktuellen Zahlen des BKA sind 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt weiblich. Eine Studie der gemeinnützigen Organisation HateAid und der TU München konnte zudem bestätigen, dass Frauen, die sich politisch engagieren, öfter von digitaler Gewalt betroffen sind (63 Prozent) als ihre männlichen Kollegen (53 Prozent). Fast ein Viertel der weiblichen Betroffenen hat schon einmal Androhungen physischer sexueller Gewalt erhalten, zum Beispiel Vergewaltigungsdrohungen (bei Männern sind es nur 3 Prozent). Das Ausmaß der digitalen Gewalt führt dazu, dass vor allem Frauen ans Aufhören denken.

Hintergrund-Info

Seit 1991 macht der WEISSE RING mit dem „Tag der Kriminalitätsopfer“ alljährlich am 22. März auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden. Er soll das Bewusstsein für Opferbelange in Deutschland stärken und Informationen zu Prävention, Schutz und praktischen Hilfen geben. Inzwischen ist der Aktionstag fester Bestandteil im Kalender von Institutionen aus den Bereichen Politik, Justiz und Verwaltung, aber auch Vereinen und Schulen geworden. Traditionell beteiligen sich in ganz Deutschland ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen des WEISSEN RING mit Aktionen und Info-Veranstaltungen am Tag der Kriminalitätsopfer.

Jetzt reicht es uns!

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Jetzt reicht es uns!

Beleidigungen und Drohungen sind im Netz für viele Menschen Alltag. Wenn sie Strafanzeige stellen, werden die Verfahren oft ohne Ergebnis eingestellt. Prominente setzen sich zunehmend zur Wehr, indem sie die digitale Gewalt öffentlich machen. Juristisch ist das Veröffentlichen privater Nachrichten jedoch heikel.

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Lola Weippert, Foto: Felix Rachor

„Ich stech‘ dich ab. Deine Art ist so zum Erbrechen.“

Moderatorin Lola Weippert, bekannt aus „Temptation Island“ und „Let‘s Dance“, erhält täglich Hassnachrichten und manchmal sogar Morddrohungen auf Instagram. „Es ist ein ständiges Hass-Rauschen“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS. Sie sei den Tätern offenbar „zu laut, zu emotional, zu demokratisch, zu unabhängig“.

Lola Weippert, 1996 in Rottweil geboren, ist eine deutsche Moderatorin bei RTL, bekannt durch „Prince Charming“ und „Temptation Island“. Sie begann ihre Karriere bei bigFM und moderierte später für RTL+. Sie setzt sich gegen Bodyshaming und Hass im Netz ein und lebt in Berlin.

Weippert ist eine von vielen prominenten Betroffenen. „Du bist eine Person des öffentlichen Lebens, und wenn du das postest oder sagst, dann musst du damit leben, dass du solche Nachrichten erhältst“, hört sie als Argument immer wieder. Doch seit ein paar Jahren bildet sich eine Art Gegenbewegung. Betroffene schweigen nicht mehr. Sie posten: Auf Instagram veröffentlichen sie die Beleidigungen und Drohungen. Weippert teilt Videos, in denen sie die Nachrichten einblendet. Um zu zeigen, welchem „geistigen Durchfall“ sie täglich ausgesetzt ist, und um zum Nachdenken anzuregen.

„Ich hoffe, du wirst von einer Gruppe Syrer vergewaltigt.“

Josi klärt auf Instagram unter @josischreibt_ über politische und feministische Themen auf – und kassiert jede Menge Hass dafür. „Früher habe ich regelmäßig Morddrohungen per Privatnachricht bekommen“, berichtet die Influencerin. Um ihre Psyche zu schützen, hat Josi ihr Profil jetzt so eingestellt, dass nur noch Followerinnen und Follower ihr privat schreiben können. Gegen den Hass in den Kommentarspalten hilft das nicht: „Da bekomme ich immer noch sehr regelmäßig degradierende, beleidigende oder sexistische Kommentare“, sagt sie. Auch Josi geht mit den Hassnachrichten in die Öffentlichkeit, macht sie sichtbar. „Die Ausmaße kann sich eine Person, die nicht im gleichen Umfang wie ich online aktiv ist, gar nicht vorstellen – es sei denn, sie sieht diese.“ Dadurch hole sie die Macht über sich selbst zurück und darüber, was auf ihrem Profil geschieht.

Die Influencerin Josischreibt steht vor einem grünen Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Josi, Foto: Manuela Clemens

Josi, bekannt unter dem Instagram- Namen @josischreibt_, ist eine deutsche Influencerin mit etwa 200.000 Followern. Sie thematisiert auf ihrem Account insbesondere Feminismus und Agoraphobie. Ihre Inhalte umfassen persönliche Erfahrungen, Aufklärung und Diskussionen zu diesen Themen.

„Scheiß N****. Abgehobene Slut.“

Aktuell ist die Musikerin und Schauspielerin Nura Habib Omer, bekannt aus der Amazon-Serie „Die Discounter“, besonders betroffen. Auf einem eigens dafür erstellten Instagram-Account postet sie seit Januar die rassistische und sexualisierte verbale Gewalt, die sie erfährt. Zur Weihnachtszeit habe sich die Situation zugespitzt, „also habe ich beschlossen, die Nachrichten nicht nur für mich zu dokumentieren, sondern öffentlich zu machen“, sagt Omer. Viele Leute glaubten, Hass im Netz sei selten. Mit ihrem Account wolle sie zeigen, dass es ein strukturelles Problem ist, und gleichzeitig eine gewisse Kontrolle zurückgewinnen.

Nura Habib Omer ist eine deutsche Rapperin, bekannt als Teil des Duos SXTN. Nach der Auflösung von SXTN startete sie eine Solo-Karriere und thematisiert in ihrer Musik Rassismus, Feminismus und gesellschaftliche Themen. Sie ist zudem Schauspielerin, unter anderem in der Amazon-Serie „Die Discounter“.

Im Gegensatz zu anderen Betroffenen postet sie die Nachrichten nicht anonymisiert, sondern mit den Profilen der mutmaßlichen Täter. „Für mich ist es ein wichtiger Schritt, damit nicht ich allein als Opfer dastehe, sondern dass auch klar wird, wer den Hass schürt und diese menschenverachtenden Inhalte verbreitet“, sagt Omer. Die Menschen hinter den Angriffen müssten die Verantwortung für ihr Handeln spüren, denn die Privatnachrichten voller Rassismus und Sexismus sind in der Regel strafbar.

Das Veröffentlichen dieser privaten Kommunikation mit den Namen der Verfasser aber auch: „Die identifizierende Veröffentlichung einer privaten Nachricht stellt in der Regel eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, denn jeder Verfasser darf selbst entscheiden, ob und in welchem Personenkreis eine Nachricht veröffentlicht werden soll“, erklärt Christian Solmecke, Anwalt für Internet- und Medienrecht. Solmecke ist selbst auch als Influencer im Internet unterwegs. Betroffene könnten sich gegen die Versender wehren, indem sie Strafanzeige stellen und auch zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Solmecke rät davon ab, Nachrichten mit Verfassernamen zu veröffentlichen, um nicht selbst belangt zu werden.

Grundsätzlich schütze das Rechtssystem Betroffene ausreichend und biete auch hinreichend Möglichkeiten, sich zu wehren, erklärt der Anwalt. „Wie so oft scheitert es aber immer wieder an der Umsetzung in der Praxis.“ Die Regulierung der Plattformen führe oft nicht zum Ziel, da die Kommunikation, etwa mit Instagram, „mühselig“ sei. Auch der zivilrechtliche Weg könne schwierig werden, denn oft müsse der Versender erstmal identifiziert werden können.

Nura Habib Omer sieht darin ein Problem. „Wenn mich jemand im Internet massiv beleidigt und bedroht und ich diese Angriffe öffentlich dokumentiere, um auf das Problem aufmerksam zu machen, dann wird mir als der Betroffenen quasi der Spieß umgedreht“, sagt sie. Ausreichend geschützt durch das Rechtssystem fühlt sich Omer nicht. Eine Anzeige habe ins Nichts geführt. „Es fühlt sich oft so an, als würde das ganze Thema von den zuständigen Stellen nicht ausreichend ernst genommen.“

17.193

Frauen und Mädchen wurden laut Lagebild des Bundesinnenministeriums 2023 Opfer digitaler Gewalt, zum Beispiel von Cyberstalking oder anderen Delikten in den sozialen Medien.

13.479

weibliche Opfer waren es noch 2022. Mit 25 Prozent ist das demnach ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr.

„Ermüdend“ nennt Josi ihre Erfahrungen mit dem Justizsystem als Opfer von digitaler Gewalt. Sie habe bei der Polizei Hasskommentare angezeigt, doch laut ihrer Aussage stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein. Josi betont: Es lohne sich dennoch, Anzeige zu erstatten, allein damit die Fälle sichtbar werden und in den Statistiken auftauchen.

„Ich habe Dinge zur Anzeige gebracht. Ich muss allerdings sagen, dass es mich schockiert, dass es nie Konsequenzen gab“, sagt Lola Weippert. Die mutmaßlichen Täter hätten bei Vernehmungen angegeben, ihr Handy sei gestohlen oder ihr Account gehackt worden. „Damit war das dann leider schnell abgetan, was ich als erbärmlich empfinde“, sagt Weippert. Auf Anfrage bestätigt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft: Zwei Verfahren wurden eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht identifiziert werden konnte. Außerdem erklärt die Behörde, dass dies eher die Regel als eine Ausnahme sei. Die Staatsanwaltschaft habe die Aufgabe, die Aussagen des Beschuldigten mit den vorhandenen Beweismitteln zu widerlegen. Oft könnten die Restzweifel nicht beseitigt werden – im vorliegenden Fall also, ob die Behauptung zutrifft, das Handy sei gestohlen worden.

Die Schauspielerin und Musikerin Nura ist in der Hocke und streckt ihre Hände am Boden entlang nach vorne. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Foto: Tatsiana Tribunalova

Weippert und andere Betroffene haben das Gefühl, als Opfer digitaler Gewalt hilflos und allein zu sein. Der bundesweit aktive Verein HateAid möchte das ändern und bietet Betroffenen rechtliche Beratung, psychologische Hilfe und Unterstützung beim Melden von Hassinhalten. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es die Meldestelle „Respect“. Eine weitere Meldestelle ist „HessenGegenHetze“. Gemeldete Fälle werden dort geprüft und bei Verdacht auf strafbare Inhalte an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weitergeleitet. „Die Veröffentlichung der gegen sie gerichteten Hassbotschaften wirkt für die Betroffenen gegebenenfalls vorübergehend als ein entlastendes Ventil“, sagt auf Anfrage Adina Murrer, Pressesprecherin des Hessischen Innenministeriums. Murrer empfiehlt aber, Kontakt mit spezialisierten Beratungsstellen aufzunehmen.

2023 gab es einige Erfolge: In Hessen wurden 85 Verfahren mit Strafbefehl beantragt, davon 62 rechtskräftig abgeschlossen. 56-mal gab es Geldstrafen (15–180 Tagessätze) und einmal eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Von 37 weiteren Verfahren mit Anklage wurden zehn abgeschlossen, mit sechs Geldstrafen (60–135 Tagessätze) und einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung.

Nach Angaben von HateAid mussten Täter in der Vergangenheit Geldstrafen und -entschädigungen zwischen 600 und 2.500 Euro zahlen. Der Verein berichtet, dass etwa 93 Prozent seiner Gerichtsprozesse erfolgreich verlaufen seien.

Betroffene fordern stärkere Regularien. Lola Weippert wünscht sich von Plattformen eine Verifizierung per Personalausweis bei der Kontoerstellung. Hass im Netz sei gefährlich und könne im schlimmsten Fall zu Suizid führen, wie das Beispiel der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zeigt. Sie nahm sich nach massiven Hasswellen das Leben. Weippert selbst leidet an „schlechten“ Tagen unter Todesängsten und Panikattacken aufgrund solcher Nachrichten: „Hoffe, du kriegst Krebs und deine Eltern auch.“

Transparenzhinweis:
Die Moderatorin Lola Weippert ist Botschafterin des WEISSEN RINGs und unterstützte die Kampagne „Schweigen macht schutzlos“. Josi vom Instagram-Account @josischreibt_ hat bereits in der Vergangenheit bei dem Format „Nachgefragt“ des WEISSEN-RING- Instagram-Accounts mitgemacht. Auch die ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer des WEISSEN RINGs unterstützen als Lotsen durchs Hilfssystem Betroffene von digitaler Gewalt.

Wenn dein Gesicht in einem Porno zu sehen ist

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Wenn dein Gesicht in einem Porno zu sehen ist

Collien Ulmen-Fernandes ist Opfer von Deepfake-Pornos geworden. In einer mehrteiligen Dokumentation berichtet sie offen von ihren Erfahrungen und fordert mehr Schutz für Betroffene. Die Redaktion des WEISSEN RINGS sprach mit ihr und der Journalistin Marie Bröckling über die Recherche.

Die deutsche Journalistin Marie Bröckling und die bekannte Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes stehen nebeneinander. Gemeinsam sprechen sie über Deepfake-Pornos.

Fotos: Christian Friedel, Birgit Tanner

Ein Essen mit einem Produzenten hat das Leben von Collien Ulmen-Fernandes verändert. Der Mann fing plötzlich an herumzudrucksen, erinnert sich die Schauspielerin und Moderatorin. „Er habe mit mir einige Zeit lang auf LinkedIn in Kontakt gestanden, sagte er.“ Etwa ein halbes Jahr lang sei der Austausch auf dem Karriere-Portal unverbindlich gewesen, dann habe sie angefangen, mit ihm zu flirten, Nacktbilder zu schicken, sogar Sexvideos.

Doch es war nicht die Schauspielerin, die hier kommunizierte. Weder die Fotos noch die Videos hatte sie aufgenommen. Es handelte sich um Deepfake-Pornos – Videos, in denen mit künstlicher Intelligenz (KI) das Gesicht einer Person auf den Körper einer anderen gesetzt wird. Betroffene wissen häufig nichts davon.

Collien Ulmen- Fernandes, geboren am 26. März 1981 in Hamburg, ist eine deutsche Moderatorin. Bekannt wurde sie durch ihre Moderation bei Viva. Sie ist auch als Schauspielerin tätig, unter anderem in der ZDF-Serie „Traumschiff“. Sie ist mit dem Schauspieler Christian Ulmen verheiratet.

„Ich bin froh, dass der Produzent mir davon berichtet hat“, sagt Ulmen-Fernandes im Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS. „Ich wurde unfreiwillig zu jemandem gemacht, der in dieser Branche Männer anbaggert.“ Sie empfindet dieses Vorgehen als perfide und massiv rufschädigend, spricht von „digitalem sexuellem Missbrauch“.

Collien Ulmen-Fernandes ging mit dem Thema auf die Produktionsfirma Tower Productions zu. Daraufhin entstand eine mehrteilige Dokumentation für das ZDF-Doku-Format „Die Spur“. Das Besondere: Ulmen-Fernandes brachte nicht nur die Idee ein, sondern sprach auch ausführlich über ihre eigenen Erfahrungen mit Deepfake-Pornos.

Marie Bröckling ist eine Daten- journalistin, die sich auf Themen wie Strafjustiz und China spezialisiert hat. Sie berichtete regelmäßig für NBC News und ZDF. Für ihre Arbeit wurde sie 2023 von „Medium Magazin“ als eine der „Top 30 unter 30“- Journalisten ausgezeichnet. Seit 2025 arbeitet sie bei dem Medienunternehmen Correctiv.

„Jetzt, wo ich weiß, in welchem Umfang ich Männer in der Branche angebaggert habe, ist es mir umso wichtiger, darauf aufmerksam zu machen, dass das nicht wirklich ich war“, sagt sie. „Man wird unfreiwillig ausgezogen.“ So beschreibt sie den Missbrauch in der Doku. Die neuen Deepfakes seien von echten Nacktbildern kaum zu unterscheiden.

Einblicke in ein verborgenes System

Wer steckt dahinter? Daten-Journalistin Marie Bröckling ist der Frage in einer sechsmonatigen Recherche nachgegangen. Sie wollte Einblicke in einen verborgenen Bereich gewinnen. Bröckling meldete sich auf Webseiten an, die Deepfake-Inhalte veröffentlichen, schrieb Szenemitglieder an. „Ich habe spätabends gearbeitet, wenn die Nutzer aktiv waren.“ Die ersten Kontakte führten sie zu weiteren Plattformen und schließlich zu den Herstellern.

Bröckling lernte ein System kennen, das von vielen Konsumenten, Produzenten, App- und Webseitenentwicklern getragen wird – und vielen Menschen schadet. „Es gibt Fälle im Schulkontext, in denen Jugendliche Deepfakes von Menschen aus ihrem Umfeld durch Apps erstellen.“ Aber auch Professionelle, die mit Spezialsoftware aufwändige Deepfakes von Prominenten anfertigen. Um für die Nutzer eine möglichst authentische Illusion zu schaffen, arbeiten sie teilweise tagelang, perfektionieren etwa die Augen- und Mundbewegungen. Eine Methode ist es, Bilder von einem Gesicht auseinanderzubauen und neu zusammenzusetzen. Den Produzenten gehe es nicht zwingend um Geld; manchen genüge die Anerkennung der Szene.

Ein Tablet zeigt die Kamera-Aufnahmen von der deutschen Journalistin Marie Bröckling und der bekannten Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes. Gemeinsam sprechen sie über Deepfake-Pornos.

Fotos: Christian Friedel, Birgit Tanner

Was Macher und Konsumenten ignorieren: Die Videos zeigen Opfer. „Mir war klar, dass wir respektvoll mit den Informationen umgehen“, sagt Bröckling. Auf einer Porno-Messe spielte sie der Darstellerin Aische Pervers zwar einen Clip vor, in dem ein anderes Gesicht auf den Körper der Frau montiert worden war. Vorher hatte die Journalistin Pervers aber gefragt, ob sie das Material sehen möchte. Bröckling sprach vor den Interviews mehrfach mit allen Betroffenen, um sicherzustellen, dass sie dazu bereit waren.

In einer weiteren Szene trifft sich Collien Ulmen-Fernandes mit ihren Moderationskolleginnen Lola Weippert und Mareile Höppner. Beide sind ebenfalls Opfer von Deepfake-Pornos. Sie sprechen über ihre Erfahrungen und Gefühle – nicht alleine vor der Kamera, sondern gemeinsam, an einem Tisch, in einem lichtdurchfluteten Raum.

Mangel an Gesetzen?

Die Dokumentation endet damit, dass Ulmen-Fernandes zur Polizei geht und die Deepfakes mit ihrem Gesicht anzeigt. Noch habe sich daraus nichts ergeben. „Leider werden Frauen in Deutschland nicht hinreichend vor digitalem sexuellem Missbrauch geschützt“, kritisiert die Schauspielerin. Während der Recherche berichtete ihr eine Anwältin, dass bisher jeder ihrer Fälle wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sei. „Ich habe eine Frau interviewt, die bereits zum fünften Mal umziehen musste, weil im Internet, neben Deepfake-Pornografie von ihr, mehrfach ihre Adresse veröffentlicht wurde“, so Ulmen-Fernandes. Männer hätten darunter Vergewaltigungsfantasien ausgetauscht.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sieht auf Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS keine dringende Notwendigkeit für ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Deepfakes. Es betont, die Paragrafen im Strafgesetzbuch, insbesondere zu Verleumdung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, böten ausreichende Möglichkeiten zur Strafverfolgung. Deepfakes werden in keinem der Gesetze erwähnt.

„Nach meiner Recherche werden die Gesetze nicht angewendet, in Deutschland wurde bisher kein Fall geahndet.“

Marie Bröckling

„Ein eigenes Gesetz hätte eine Signalwirkung, Opfern, aber auch Tätern gegenüber“, meint Marie Bröckling. In Foren hätten Hersteller von Deepfakes und Konsumenten oft nichts von der Strafbarkeit gewusst. Das Justizministerium sollte Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr auf die existierenden Gesetze hinweisen, fordert die Journalistin. „Nach meiner Recherche werden die Gesetze nicht angewendet, in Deutschland wurde bisher kein Fall geahndet.“

Collien Ulmen-Fernandes spricht sich dennoch dafür aus, Anzeige zu erstatten, da so die Fälle in der Statistik erfasst werden und das Ausmaß bekannt wird. „Dieser digitale sexuelle Missbrauch passiert vielen Frauen. Irgendwann kann der Staat nicht mehr wegsehen.“

„Dieser digitale sexuelle Missbrauch passiert vielen Frauen. Irgendwann kann der Staat nicht mehr wegsehen.“

Collien Ulmen-Fernandes

„Die Scham muss die Seite wechseln“, dieser Satz hat die von Missbrauch betroffene Französin Gisèle Pelicot berühmt gemacht. Auch Ulmen-Fernandes kennt ihn. Damit die Forderung Wirklichkeit wird, müsse Tätern auch juristisch gespiegelt werden, dass ihr Handeln falsch ist, mahnt sie: „Wenn Fälle von bildbasiertem sexuellem Missbrauch jedoch wegen ‚Geringfügigkeit‘ eingestellt werden, sagt das ja auch etwas aus.“ Deepfake-Pornos können für die Opfer traumatische Folgen haben, deshalb will sich die Schauspielerin weiter öffentlich für Opferschutz einsetzen.

Polizeischutz für die Minderheiten

Erstellt am: Samstag, 12. Oktober 2024 von Torben

Polizeischutz für die Minderheiten

Was genau sind eigentlich Hassverbrechen? Wie lassen sie sich bekämpfen? Und was empfinden die Betroffenen? Eine Antwortsuche in München und Nürnberg.

Der Schriftzug «NAKBA» und ein Plakat mit der Aufschrift «Munich Students stand for justice in Palestine» sind an einem propalästinensischen Protestcamp vor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) zu sehen. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das Camp

Auf einem Platz vor der Ludwig-Maximilian-Universität in München stehen Zelte und Pavillons in der Sonne, Menschen sitzen auf Teppichen und diskutieren, um sie herum sind Transparente und Plakate aufgestellt mit Forderungen: „Befreit Palästina“, „Beendet die israelische Apartheid“, „Stoppt den Völkermord“. Im Wind zappeln schwarzweißgrünrot die Palästinaflaggen.

Der Platz vor der Universität heißt Geschwister-Scholl-Platz. Benannt wurde er nach Sophie und Hans Scholl, den beiden Münchner Studenten, die hier mit der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ gegen den Nationalsozialismus protestierten und dafür 1943 hingerichtet wurden.

Bis Kriegsende 1945 töteten die Mörder der Geschwister Scholl, die Nazis, etliche Millionen Menschen, darunter allein sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Jetzt steht auf einem Platz, der an die NS-Gräueltaten erinnern soll, ein Camp, mit dem gegen Israel protestiert wird, den 1948 gegründeten Nationalstaat des jüdischen Volkes.

Im Landeskriminalamt

Im Bayerischen Landeskriminalamt (LKA), eine halbe U-Bahn-Stunde von dem geschichtsträchtigen Platz entfernt, sagt Michael Weinzierl mit Blick auf das Protestcamp: „Mir macht das große Sorgen. Das wirkt brutal in die jüdische Gemeinschaft hinein.“ Weinzierl, 47 Jahre alt, Kriminaloberrat, ist der erste „Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus“, sein Amt gibt es nun seit eineinhalb Jahren. Er muss noch immer viel erklären, deshalb hat er eine Präsentation vorbereitet. Er eilt mit seinen Besuchern durchs verbaute LKA, erste Treppe rauf, Flur rechts, zweite Treppe rauf, Flur links, bis sie schließlich in einem ruhigen Raum vor einer Leinwand sitzen. Auf der Tür neben der Leinwand steht „Waffenmuseum“, darunter die Warnung „Achtung – alarmgesichert“.

Weinzierl ist für Hasskriminalität zuständig, also steht auf seiner Präsentation ganz vorn die Frage: Was ist Hasskriminalität, aus polizeilicher Sicht? „Hasskriminalität ist alles und nichts“, beantwortet Weinzierl die Frage.

Alles und nichts ist Hasskriminalität, weil sie aus polizeilicher Sicht zunächst eine Straftat ist wie Beleidigung, Bedrohung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Körperverletzung. Zur Hasskriminalität wird diese Straftat, wenn der Täter sie aufgrund von Vorurteilen gegenüber seinem Opfer begeht – zum Beispiel aufgrund von Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Die Polizei nennt solche Taten im Behördenkürzeldeutsch auch „PMK“, politisch motivierte Kriminalität.

Neben dem Motiv des Täters spielt aber noch etwas eine gewichtige Rolle bei der Hasskriminalität: die Sicht der Betroffenen.

Ein Beispiel: Wenn jemand Farbe an eine Haustür schmiert, könnte es sich um eine Sachbeschädigung handeln, laut Paragraf 303 Strafgesetzbuch eine Straftat. Wenn jemand mit Farbe einen Davidstern an eine Haustür schmiert, in dem Juden leben, dann könnte das aber auch Hasskriminalität sein und ein Verstoß gegen Paragraf 130, Volksverhetzung. Jüdische Menschen können sich in ihrer Würde verletzt fühlen, sie können sich verleumdet und verächtlich gemacht fühlen, sie können sich bedroht fühlen.

„Wir müssen diesen Perspektivwechsel vornehmen“, sagt Michael Weinzierl: „Wie geht es diesen marginalisierten Gruppen, die nicht mitten in der Gesellschaft stehen?“

Sie bekämpfen im Auftrag von Polizei und Justiz Hass und Hetze: Kriminaloberrat Michael Weinzierl (rechts) und Staatsanwalt David Beck. Foto: Karsten Krogmann

Damit ist er wieder bei dem Camp am Geschwister-Scholl-Platz und bei den Gefühlen der jüdischen Gemeinschaft. Vordergründig handelt es sich um Protest, um eine politische Demonstration, um freie Meinungsäußerung, jedenfalls solange keine verbotenen Kennzeichen zu sehen und Parolen zu hören sind. Aber Jüdinnen und Juden sehen keinen Protest, sondern eine Bedrohung, sie sagen dem Beauftragten gegen Hasskriminalität: „Wir fühlen uns nicht mehr sicher!“

Die Betroffenen

Wie sehr unterscheiden sich die Erfahrungen, die marginalisierte Gruppen machen, von denen, die Menschen aus der Mitte der Gesellschaft machen? Was erlebt ein junger Jude in Deutschland anders als jemand wie ich, der Autor dieses Textes: Mitte 50, Mann, weiß, Mittelschichtkind, christlich sozialisiert?

Ein Videoanruf bei Michael Movchin, er ist seit sieben Jahren Vorsitzender des Verbands jüdischer Studenten in Bayern. Movchin, 26 Jahre alt, kein Student, sondern IT-Unternehmer, lächelt nachsichtig bei der Frage nach seinen Erfahrungen und sagt: „Ich habe alles erlebt.“ Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken im Internet. Morddrohungen per E-Mail und per Briefpost. Abgesagte Veranstaltungen, weil das Sicherheitskonzept nicht standhielt. Journalisten, die ihn nach Podiumsdiskussionen zum Auto begleiten mussten, weil wütende Zuhörer ihn nicht gehen lassen wollten. „Mit mir macht das nichts mehr“, sagt er.

Movchin sagt, wenn sein Verband eine Veranstaltung ankündige, sei die häufigste Nachfrage von Vereinsmitgliedern nicht die nach Ort, Uhrzeit oder Verkehrsanbindung. Sondern: Wie steht es um die Sicherheit?

Wenn er sich in München mit jüdischen Freunden verabrede, gehe es immer zuerst um die Frage: Wo gehen wir hin, wo ist es sicher?

Halsketten mit Davidstern oder gar eine Kippa, die traditionelle Kopfbedeckung männlicher Juden, trage kaum noch ein Vereinsmitglied sichtbar in der Öffentlichkeit.

Synagogen seien, anders als christliche Kirchen, keine offenen Gotteshäuser in Deutschland. Sie hätten verschlossene Türen und Metalldetektoren, seien von Zäunen umgeben und oftmals bewacht.

„Wir leben in einer Zeit“, sagt Movchin, „in der die jüdische Gemeinde jeden Tag Warnungen ausspricht, in welche Straßen oder zu welchen Veranstaltungen man nicht gehen sollte. Stellen Sie sich vor, eine christliche Gemeinde würde ihren Mitgliedern sagen: Geht nicht hierhin, geht nicht dorthin!“

Was löst ein pro-palästinensisches Camp am Geschwister-Scholl-Platz in Menschen aus, die so etwas täglich hören?

Vertritt die jüdischen Studierenden in München: Michael Movchin. Foto: Sachelle Babbar / ZUMAPRESS.com

Erst heute wieder, berichtet Movchin, hätten ihn 15 Menschen angerufen, weil in dem Camp für eine Veranstaltung mit einem Motiv der „Weißen Rose“ geworben worden sei. „Das triggert“, sagt Movchin, „auf diesem geschichtsträchtigen Platz.“ Er berichtet von Angst, von Panik sogar. Wenn sein Verein zu Gegenveranstaltungen einlade, klingle wieder das Telefon, Studierende fragten ihn: Was passiert mir, wenn meine Kommilitonen mein Gesicht sehen? Wenn ich sie in der Stadt treffe? Wenn jemand von ihnen zu mir in die U-Bahn steigt?

Movchin sagt: „Für die Mitglieder unseres Vereins ist das schwer auszuhalten.“

Die Zahlen

Wenn Hasskriminalität alles und nichts ist, ist sie natürlich schwer zu fassen und zu erfassen. Weinzierl listet in seiner Präsentation marginalisierte Gruppen auf, die häufig von Hasskriminalität betroffen sind: Jüdinnen und Juden. Sinti und Roma. Schwarze Menschen. Flüchtlinge. Menschen mit Behinderung. Muslimas und Muslime. Menschen aus der LGBTQ+-Community: homosexuelle Menschen, trans Menschen. Menschen ohne Obdach. Aber auch Frauen. Sie alle erfahren Vorurteilsgewalt, digitale Gewalt, Hassrede, zusammengefasst: PMK, Hasskriminalität.

2022 hat die Polizei in Bayern 1186 Fälle von Hasskriminalität registriert. 2023 waren es 1867. Davon waren 589 Fälle antisemitisch motiviert, 210 allein nach dem 7. Oktober 2023, dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel. „Die Zahlen und der Anstieg sind besorgniserregend“, sagt Weinzierl.

Und doch weiß er, dass die Zahlen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Hasskriminalität abbilden. Betroffene zeigten Straftaten nicht an, weil sie sich schämen, weil sie Angst vor Zurückweisung haben und vor Unverständnis, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben. „80 bis 90 Prozent der LGBTQ+-feindlichen Straftaten werden nicht angezeigt“, sagt Weinzierl. Bis 1994 war Homosexualität ein Straftatbestand nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch. Betroffene, die heute 50, 60, 70 Jahre alt sind, erinnern sich daran. Ebenso wie ältere Polizisten.

Michael Weinzierl hat David Beck ins LKA eingeladen. Beck, 36 Jahre alt, Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München, ist seit Februar 2024 der „Hate-Speech-Beauftragte der Bayerischen Justiz“. Er ist ein Mann mit munterem Witz, der einem zunächst seinen gereckten Mittelfinger zeigt mit den Worten, „das ist nicht persönlich gemeint“: Der Finger ist verbunden und geschient, Beck hatte einen Unfall, Sehnenriss.

Beck sagt: „Wir brauchen die Anzeige, wir brauchen aber auch den Paragrafen.“

„Das war eine zusätzliche Belastung“

Max Privorozki ist Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde in Halle an der Saale und hat den Terroranschlag auf die Synagoge im Oktober 2019 überlebt. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen mit Journalistinnen und Journalisten nach der Tat.

Auch dazu ein Beispiel: Wenn Anhänger der Terrororganisation Hamas nach dem 7. Oktober 2023 Plakate aufhängten mit der Parole „from the river to the sea“ („vom Fluss bis zum Meer“, Anspielung auf die Grenzen Israels mit dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, was von Antisemiten als Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel verwendet wird), dann konnten Polizei und Justiz zunächst oft nur wegen wilden Plakatierens aktiv werden. Im November 2023 verbot das Bundesinnenministerium die Hamas und auch die Parole „from the river to the sea“ als deren Kennzeichen. „Das stützt unsere Argumentation, dass das Verbreiten und öffentliches Verwenden dieser Parole nach Paragraf 86a StGB strafbar ist“, sagt Beck.

Um die notwendigen Strafanzeigen zu bekommen, seien „niedrigschwellige Anzeigemöglichkeiten“ wichtig, so Beck. Die gebe es inzwischen, über Internetseiten wie www.bayern-gegen-hass.de oder direkt bei www.meldestelle-respect.de.

Um die Betroffenen wiederum zu den Meldeseiten zu bekommen, braucht es erstens Aufklärung und Netzwerkarbeit. Deshalb besuchen Michael Weinzierl und David Beck Veranstaltungen und halten ihre Präsentationen, deshalb wirkt Weinzierl in die 238 bayerischen Polizeiinspektionen hinein, wo es jeweils mindestens einen Ansprechpartner für Hasskriminalität gibt, deshalb wirkt Beck in die 22 bayerischen Staatsanwaltschaften hinein, wo es jeweils mindestens einen Sonderdezernenten gibt.

Zweitens braucht es einen „proaktiven Beratungsansatz“, wie es bei der Polizei etwas sperrig heißt.

Der Modellversuch

Im Foyer des Polizeipräsidiums Mittelfranken in der Nürnberger Altstadt wartet bereits die Kriminaldirektorin Cora Miguletz, 53 Jahre alt, zuständig für den Staatsschutz und damit für die Hasskriminalität. Sie erprobt für Bayern den „proaktiven Beratungsansatz“.

Proaktiver Beratungsansatz, das geht so: Beim ersten Kontakt vermittelt die Polizei den Betroffenen direkt ein passendes Beratungsangebot. Dafür arbeitet das Polizeipräsidium Mittelfranken zurzeit mit drei Partnern zusammen: mit B.U.D., einer Anlaufstelle bei rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern, mit Strong!, einer Beratungsstelle für Taten gegen die sexuelle Orientierung oder geschlechtsbezogene Diversität, und, falls die beiden erstgenannten Angebote nicht passen, mit dem WEISSEN RING, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.

Das klingt einfacher, als es zunächst war. Cora Miguletz erinnert sich an Misstrauen bei den ersten Netzwerktreffen und Fortbildungen, an einen „schlechten Ruf der Polizei, den sie so nicht verdient hatte“.

Transparenzhinweis:
Beim Modellprojekt zum „proaktiven Beratungsansatz“ in Mittelfranken ist der WEISSE RING, Landesverband Bayern-Nord unter Vorsitz von Wolfgang Schwarz, einer der Partner, die auf Wunsch Betroffenen zur Seite stehen.

Mittlerweile laufen die Beratungen. In den ersten zehn Monaten des Modellprojekts hat die Polizei 122 Fälle registriert, die für eine Beratung ungeeignet waren. Warum ungeeignet? „Weil es zum Beispiel kein Opfer gab, etwa bei einem Hassgraffito auf einer Schulhofmauer. Oder weil das Opfer nicht in Mittelfranken wohnte“, sagt Miguletz. 66 Fälle waren geeignet für ein Beratungsangebot. „16 Betroffene haben es angenommen, die meisten Fälle gingen an B.U.D.“, so Miguletz. „Schwierig ist es im Bereich der LSBTIQ*- Szene. Da gab es 22 potenziell passende Fälle, nur einmal wurde das Beratungsangebot angenommen.“ Die Vorbehalte von Betroffenen gegenüber der Polizei seien nach wie vor hoch.

Proaktiver Beratungsansatz, das heißt auch: In Mittelfranken gibt es 28 Polizeiinspektionen, in jeder Dienststelle muss es einen Beamten geben, der die Kolleginnen und Kollegen für das Thema Hasskriminalität sensibilisiert. Es gibt fünf Kriminalinspektionen, die sich zurzeit die Fälle noch einmal anschauen: Wurde die Hasstat richtig eingeschätzt? Wurde eine Hasstat nicht erkannt?

„Nicht jeder Hasskommentar hat ein Attentat zur Folge, aber Radikalisierungen hierdurch sind ein Problem.“

David Beck

Besonders wichtig ist für Cora Miguletz aber der Streifenpolizist auf der Straße: „Der muss aktiv werden, der muss den Betroffenen die Scheu nehmen. Nicht jeder sieht die Polizei als Freund Helfer – für die Opfer sind wir das aber zu 100 Prozent.“

Die Zukunft

In München sagt Michael Weinzierl, der Beauftragte der Polizei gegen Hass: „Hass und Hetze ist ganz, ganz viel. Ob es im digitalen Raum auftritt oder im analogen, das ist für mich kein Unterschied.“ Er verweist auf die guten Aufklärungsquoten: knapp 70 Prozent bei politisch motivierter Kriminalität allgemein, bei politisch motivierter Gewaltkriminalität sogar fast 80 Prozent.

David Beck, der Hate-Speech-Beauftragte der Bayerischen Justiz, sagt: „Nicht jeder Hasskommentar hat ein Attentat zur Folge, aber Radikalisierungen hierdurch sind ein Problem.“

Während ich diesen Text schreibe, blinkt eine Eilmeldung auf meinem Monitor auf: „Schüsse am israelischen Konsulat in München“. Mutmaßlicher Täter: ein österreichischer Islamist, sein mutmaßliches Motiv: Antisemitismus. Medienberichten zufolge soll er sich im sozialen Netzwerk TikTok radikalisiert haben.

Internet macht Schule

Erstellt am: Freitag, 11. Oktober 2024 von Torben

Internet macht Schule

Wie kann man Kinder und junge Menschen auf die Herausforderungen im Netz vorbereiten, wie schützt man sie vor digitaler Gewalt? Auf der Suche nach Antworten in Hessen, Berlin und Brandenburg.

In einem Bäckereicafé im nordöstlichen Hessen sitzt der Lehrer Erik Meyfarth, 51 Jahre alt, vor seinem Cappuccino und erinnert sich an 2014. Damals, so Meyfarth, hatte an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hessisch Lichtenau das Mobbing unter Schülerinnen und Schülern in WhatsApp-Gruppen so stark zugenommen, dass aus dem Problem im digitalen Raum zunehmend auch ein Problem im analogen Schulalltag wurde. Meyfarth erinnert sich an Frust im Kollegium, an das Gefühl von Hilflosigkeit und an die Frage: Wer soll sich in der Schule um solche Themen kümmern?

Bis dato, so erzählt es der Chemie- und Physiklehrer, sei es „reine Glückssache“ gewesen, ob den Kindern und Jugendlichen Kompetenzen für die Mediennutzung vermittelt wurden. „In den Lehrplänen steht bis heute, Lehrkräfte sollten das jeweilige Fach durch Einsatz digitaler Medien unterrichten, es gibt eine Fußnote hier, eine Fußnote da. Das führt letztendlich dazu, dass es vom Lehrer abhängt: Wenn jemand das Thema wichtig findet und selbst kompetent ist, dann kommt es im Unterricht vor. Wenn jemand mit dem Digitalen nicht viel zu tun hat, dann lernen die Schüler auch nichts darüber.“

Aber was heißt das überhaupt: „Kompetenzen für die Mediennutzung“?

Ein Blick ins Internet – eine Google-Suche – gibt Aufschluss. Medienkompetenz ist in der Wissenschaft kein final ausdefinierter Begriff. Oft zitiert wird der Pädagoge Dieter Baacke (1934 bis 1999), dessen Modell Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung vereint. Ziel ist demnach die Entwicklung der Fähigkeit, mit Medien vertraut zu sein, sie sinnvoll für sich und für den zwischenmenschlichen Austausch einsetzen zu können. Heutzutage werden Begriffe wie Mediennutzungskompetenz oder digitale Bildung weitgehend synonym verwendet. Inhaltlich umfassen sie ein breites Spektrum: technische Kenntnisse in Präsentationserstellung oder Tabellenkalkulation, das Bewusstmachen der Vor- und Nachteile sozialer Medien, das Erkennen der Gefahr von Desinformation, Datendiebstahl und Rachepornos.

Brachte das Fach Medienkompetenz auf den Stundenplan: Erik Meyfarth. Foto: Nina Lenhardt

Auf der Webseite der Freiherr-vom-Stein-Schule heißt es, es sei durch Studien belegt, „dass es nicht funktioniert, diese Kompetenzen (wie in den Lehrplänen vorgegeben) quasi ‚nebenbei‘ zu vermitteln“. Aus Frust und dem Gefühl der Hilflosigkeit entstand in der hessischen Kleinstadt das „Computer- und Medien-Training“, kurz „CoMeT“, konzipiert von Meyfarth und seinem Kollegen Guido Ipsen für die Klassen 7 und 8. Das Besondere daran: Die Lehrer wollten die Vermittlung von Medienkompetenz in den Stundenplan integrieren – als eigenes, verpflichtendes Fach. Dafür mussten sie rechtliche Hürden nehmen; dies gelang ihnen, indem „CoMeT“ Zeit bekam, die für Wahlpflichtfächer vorgesehen war. Meyfarth erinnert sich an einen „ziemlichen Alleingang“: Unterstützung von politischer Seite habe es erst gegeben, als Presseberichte erschienen über das neue Schulfach, für das es zu diesem Zeitpunkt keine Vorbilder gab.

Seitdem sei in zehn „CoMeT“-Jahren eine Internet-Cloud mit Materialien und fertigen Unterrichtseinheiten entstanden, und es gebe immer genügend Lehrkräfte – aktuell sind es acht –, die das Fach unterrichteten, sagt der 51-Jährige. So bauten nicht nur die Schüler und Schülerinnen, sondern auch Lehrerinnen und Lehrer digitale Kompetenz auf: zu Themen wie Cybermobbing, zu Fake News, zu Chancen und Gefahren bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und Messenger-Programmen.

Meyfahrt sagt, „ein bisschen stolz“ sei man schon, eine obligatorische Vermittlung von Medienkompetenz an der Schule etabliert zu haben, die heute als Aushängeschild der Schule gilt, „aber vor allem machen wir das Leben unserer Schüler ja besser“.

Bildung ist Ländersache. Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die 16 für Bildung zuständigen Ministerien nach dem Stellenwert von Medienkompetenz an den Schulen ihres Bundeslandes gefragt. Nur acht Länder meldeten sich zurück. Das Saarland, das 2024 der Kultusministerkonferenz vorsteht, beantwortete als einziges Land alle fünf Fragen. Es ist auch das einzige Land, das auf unseren Wunsch eine Einschätzung zu Qualität und Umfang der Vermittlung von Medienkompetenz wagte: Schulnote 1. Der Rest machte entweder keine Angabe oder teilte mit, keine Bewertung vornehmen zu wollen.

„Wir können es uns nicht leisten, zu warten und auf Bildung im Bereich Medienkompetenz zu verzichten.“

Erik Meyfarth

In den Antworten finden sich schwer überprüfbare Aussagen wie diese: „Die Medienkompetenzförderung findet in allen Jahrgangsstufen auf altersgerechte Weise statt.“ Unklar bleibt, in welchen Klassenstufen zum Beispiel Wissen über digitale Gewalt vermittelt wird. Nur vier Länder beantworteten die Frage, ob Lehrkräfte für die Vermittlung von Medienkompetenz ausreichend ausgebildet seien: drei antworteten mit „ja“, eines mit „unbekannt“. Mehrmals weisen Ministerien darauf hin, dass die Schulen eigene Medienkonzepte hätten. Häufig argumentieren sie, bei der Vermittlung von Medienkompetenz handele es sich um eine fächerübergreifende Aufgabe.

Lehrer Meyfarth ist selbst Vater von vier Kindern, drei davon haben bereits ein eigenes Smartphone. Er sagt: „Wir können es uns nicht leisten, zu warten und auf Bildung im Bereich Medienkompetenz zu verzichten.“ Schulen bräuchten aus seiner Sicht mehr Sozialarbeiter und Schulpsychologinnen, er spricht von „multiprofessionellen Teams“. Und dann sagt der 51-Jährige, der seit 24 Jahren an seiner Schule unterrichtet: „Wir Lehrer und Lehrerinnen schaffen das nicht mehr. Das Thema ist zu groß.“

Aber wer kann es dann machen?

Ein Videogespräch mit Lara Niederberger in Berlin. Die 31-Jährige sagt: „Das Feld der sozialen Medien ist superdynamisch, diese Entwicklung zu monitoren und sich zu überlegen, wie man das pädagogisch vermitteln kann, ist ein Vollzeitjob. Wenn man sich den Alltag von Lehrkräften anschaut, dann ist das einfach nicht machbar.“ Niederberger ist Koordinatorin des medienpädagogischen Präventionsprojekts „AntiAnti“ des Vereins Mediale Pfade, das sich mit Online-Radikalisierung in den Bereichen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamismus befasst. Das Konzept richtet sich an pädagogische Fachkräfte sowie an Jugendliche, der Verein bietet zum Beispiel in Schulen oder Jugendeinrichtungen Workshops für 14- bis 21-Jährige an. In Berlin seit 2018 und seit 2024 in Brandenburg werden die Seminare vom zuständigen Senat beziehungsweise Ministerium gefördert.

Sensibilisiert Jugendliche und Pädagogen: Lara Niederberger. Foto: Mina Schmidt

Niederberger sitzt in ihrem Büro vor der Kamera und erklärt: Skandalisierende, polarisierende und emotionalisierende Videos im Internet bewirkten, dass sich junge Menschen durch die permanente Konfrontation mit Krisen und gefühltem Chaos überfordert und ohnmächtig fühlten. Die zahlreichen Radikalisierungsangebote im Netz mit ihren ungeprüften Inhalten seien niedrigschwellig zugänglich und böten vermeintlich einfache Lösungen und Schuldige für komplexe Zusammenhänge und Probleme, was eine Radikalisierung begünstige.

So weit die Analyse – aber was ist die Lösung?

Die 31-Jährige sagt: „Ambiguitätstoleranz“. Das Wort beschreibt die Fähigkeit zu erkennen, dass es in der Welt Ungewissheiten und Mehrdeutigkeiten gibt, dass es nicht immer eine klare Einteilung in richtig und falsch gibt oder eine einfache Lösung für ein komplexes Problem. In den „AntiAnti“-Workshops werde dem begegnet, indem die Teilnehmenden nach ihren Empfindungen gefragt werden: „Es ist zum einen wichtig anzuerkennen, dass Gefühle wie Angst oder Frustration berechtigt sind, und zum anderen, dass niemand von uns immer alles verstehen kann, weil wir in einer komplexen globalisierten Welt leben, und dass wir lernen müssen, das auszuhalten.“

Am Workshop-Anfang steht der Austausch, erläutert Niederberger: „Wir lassen die Jugendlichen von ihrer Lebensrealität erzählen, zum Beispiel vom aktuellen Lieblings-TikTok-Video oder ihren Erfahrungen auf Social Media. Oft geht es darum, wie ihnen schon Hass im Netz begegnet ist, wie sie damit umgegangen sind und wie sie sich gefühlt haben.“ Insbesondere wird der Einfluss auf den personalisierten Algorithmus thematisiert und die Möglichkeiten, bestimmte Inhalte wie etwa Kriegsszenen oder Gewalt, die man nicht angezeigt bekommen möchte, bei der Plattform zu melden. Das brauche natürlich eine gewisse Konsequenz, sagt die Projektkoordinatorin. Es gebe aber Jugendliche, die sich solche Beiträge weitgehend „weggezüchtet“ hätten:

„Das zeigt, auch in der Nutzung entwickelt sich eine Medienkompetenz bei jungen Menschen, die man auch nicht unterschätzen sollte.“ Trotzdem spiele der Algorithmus immer mal wieder etwas Neues in den Feed rein, was man eigentlich nicht sehen möchte: „Wir nennen das eine Nebenbei-Normalisierung, also eine Normalisierung von Gewalt oder anderen problematischen Inhalten, ohne dass dieser Prozess bewusst von den Nutzern wahrgenommen wird.“

„Facebook ist besonders toxisch“

Dr. Daniel Nölleke erforscht das Thema Online-Hass im Leistungssport an der Deutschen Sporthochschule in Köln. Er spricht im Interview über Hass bei den Olympischen Spielen in Paris, über Gruppendynamik in Fankurven und erklärt, warum er den Einsatz von künstlicher Intelligenz gegen Hassrede im Internet problematisch findet.

Ein wichtiger Punkt sei das Wissen über Funktions- und Interaktionslogiken von sozialen Medien: „Gerade TikTok, das für Jugendliche nicht nur Unterhaltungsplattform, sondern Hauptinformationsquelle ist, wird von verschiedenen ideologischen Akteuren aus der rechten oder islamistischen Szene sehr, sehr strategisch genutzt durch das Aufgreifen von aktuellen Trends, Memes, Hashtags oder bestimmter Emoji-Kombinationen, die wie ein Code funktionieren, um einer Löschung zu entgehen, etwa zwei Blitze statt ‚SS‘.“

Letztlich geht es doch darum, sagt Niederberger, „zu schauen, wie Medien genutzt werden können, damit sie für uns als Gesellschaft gut sind“.

Thomas-Gabriel Rüdiger ist ein Zocker und Nerd. Er wuchs auf mit Games, Comics und Science-Fiction-Serien und hat heute jede Menge „Geek-Stuff“ zu Hause. Im Online-Interview sitzt er vor einem bunten virtuellen Hintergrund, aber dahinter verbergen sich „Star Wars“-Helme, Laserschwerter, Marvel-Zeug und Tabeltop-Figuren, sagt er. Er spiele auf dem Rechner und dem Handy, „alles rauf und runter“. Zum einen macht es ihm einfach Spaß, das merkt man, wenn er darüber spricht. Zum anderen ist er überzeugt: „Authentizität spielt beim Thema digitale Bildung eine ganz wichtige Rolle dabei, wie man wahrgenommen wird. Sprich, wenn ich nicht selbst ein Gamer bin, habe ich ganz schlechte Karten, wenn ich mit Kindern oder Jugendlichen über Onlinespiele rede, denn sie merken immer schnell, ob jemand selbst zockt oder nur was darüber gelesen oder einen Vortrag darüber gehört hat.“ Dasselbe gelte auch für die Social-Media-Welt: „Es geht darum, diesen Raum wirklich zu verstehen.“

Will Jugendliche dort erreichen, wo sie unterwegs sind: Thomas-Gabriel Rüdiger. Foto: Stine-Photography

Rüdiger ist auch ein Ex-Polizist und Forscher, er leitet das Institut für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg und bespielt einen Instagram-Kanal mit rund 28.000 Followern. Die Idee, Aufklärung im Digitalen zu betreiben, wurde geboren, als er immer mehr Anfragen zu Vorträgen erhielt und er sich fragte, wie er eine größere Zielgruppe erreichen könnte, ohne ständig unterwegs sein zu müssen: „Ich dachte mir, wir müssen doch dort Präventionsarbeit für junge Leute betreiben, wo die jungen Leute sind. Und das ist in den sozialen Medien und im Games-Bereich“, sagt Rüdiger. Das legt auch eine Studie des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2022 nahe: Fast 60 Prozent der 10- bis 18-Jährigen können sich „ein Leben ohne Internet nicht vorstellen“. Ein weiteres Ergebnis: Der Anteil der Kinder und Jugendlichen ab dem Alter von sechs Jahren, die ein Smartphone oder Tablet nutzen, liegt bei 98 Prozent.

Aber wie kann, wie sollte digitale Prävention aussehen?

Als „Sinnfluencer“ sieht sich Rüdiger, in Anspielung auf die sogenannten Influencer in den sozialen Netzwerken. „Fast jeder wird im digitalen Raum mit Kriminalität konfrontiert. Ob sie aber jeder als solche erkennt und ob jeder weiß, wie damit umzugehen ist, das macht den Unterschied“, sagt der Wissenschaftler. Auf seinem Instagram-Kanal zeigt er zum Beispiel, wie ein öffentlich gepostetes Foto mittels Alterungsfilter die gezeigte Person quasi für immer identifizierbar macht oder wie mithilfe von künstlicher Intelligenz daraus täuschend echt aussehende Videos werden. Viele seiner Beiträge richten sich direkt an Eltern, etwa mit der Bitte zu schauen, mit wem ihre Kinder Online-Games spielen und was sie dabei erleben. „Das Kind ist der Experte im Internet, nicht die Eltern. Da hat sich etwas verschoben“, sagt Rüdiger, selbst Vater von zwei Kindern mitten in der Pubertät. „Die Studienlage deutet darauf hin, dass sich viele Eltern überfordert fühlen“, sagt Rüdiger, „und jetzt erst reflektieren, dass vieles falsch gelaufen ist. Andere haben aber bis heute keine Sensibilität entwickelt, dass zum Beispiel Fotos der Kinder nicht ins WhatsApp-Profilbild gehören.“ Oder dafür, dass Alter und Geburtsdatum nicht im Netz veröffentlicht werden sollten, um Rückschlüsse auf persönliche Daten zu vermeiden. Deshalb möchte der Cyberkriminologe diese Informationen über sich selbst auch nicht für diesen Text preisgeben.

Wie Erik Meyfarth und Lara Niederberger ist Rüdiger überzeugt, dass nur eine interdisziplinäre, gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit zu ausreichender digitaler Bildung führen kann: „Wir müssen die Eltern fit machen, wir müssen die Schule fit machen, und wir müssen auch die Polizei fit machen.“ Angesichts der Bedeutung von Onlinekriminalität hält er es für essenziell, die Kompetenzen fürs Digitale bei den Angehörigen der Polizei aufzubauen. Seine Studierenden müssen sich daher an der Polizeihochschule mit der Nutzung von und dem Umgang mit sozialen Medien beschäftigen. Der ehemalige Polizist findet, es brauche eine Verlagerung der bestehenden Personalressourcen ins Netz. Und ein Nachdenken über strukturelle Änderungen, vielleicht sogar über „eine neue, bundesweit agierende, digitale Polizeieinheit“. Aber das ist natürlich wegen des Föderalismus mit dem örtlichen Zuständigkeitsprinzip – wie Bildung ist auch Polizei Ländersache – eine „leider noch eher utopische“ Vorstellung, ordnet Rüdiger ein.

Im Herbst soll seine Schule nun die erste im Schulamtsbereich sein, die mit einer auf ChatGPT basierenden, aber datenschutzkonformen KI arbeiten wird.

Rüdiger sprüht vor Ideen, etwa zu virtuellen Streifen oder Kinder-Online-Wachen. Oder auch: „Der Staat könnte Clips schalten auf Streaming-Plattformen wie Amazon Prime, Netflix, Disney+, bei YouTube und in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken.“ Vor angesagten Serien sollten damit in erster Linie Erwachsene angesprochen werden mit Fragen wie: Hast du dich mal gefragt, mit wem dein Kind eigentlich gerade online spielt? Findest du es richtig, wenn in Chats extremistische oder antisemitische Witze geteilt werden? Ein bisschen also wie das, was früher die Sendung „Der 7. Sinn“ im linearen Fernsehen war: eine Reaktion auf ein gesellschaftlich wahrgenommenes Phänomen – steigende Zahl Verkehrstoter infolge der Massenmotorisierung – in Form zeitgemäßer, digitaler Bildung.

Die will auch weiterhin die Freiherr-vom-Stein-Schule in Hessisch Lichtenau anbieten. Lehrer Meyfarth hat eine Information der Schulleitung auf der Website hochgeladen: „Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art und Weise, wie wir leben, arbeiten und lernen“. Es sei unerlässlich, dass die Schülerschaft ein Verständnis für diese Technologie entwickelt und ihre Potenziale sowie Herausforderungen erkennt. Der sprachbasierte KI-Bot ChatGPT der US-Firma OpenAI ist für jeden zugänglich und wird längst im Alltag genutzt. Das Problem: Aus Datenschutzgründen darf das Programm nicht einfach im Unterricht eingesetzt werden. Die Lösung: Meyfarth schrieb einen Antrag. Im Herbst soll seine Schule nun die erste im Schulamtsbereich sein, die mit einer auf ChatGPT basierenden, aber datenschutzkonformen KI arbeiten wird. Und bald soll dann schon in Klasse 6 das Medienkompetenzfach „CoMeT“ unterrichtet werden, damit in den höheren Jahrgängen Zeit für neue Themen wie KI geschaffen werden kann.

Pornografisches im Posteingang

Erstellt am: Freitag, 11. Oktober 2024 von Juliane

Pornografisches im Posteingang

Studierende erleben an deutschen Hochschulen digitale Gewalt – per E-Mail, in sozialen Netzwerken und auf Lernplattformen im Internet. Drei junge Frauen wollen das ändern.

Mitten in der Vorlesung erscheint eine Nachricht auf dem Display ihres Handys. Sie ist von ihrem Dozenten. Inhalt: ein Penis-Foto, ein sogenanntes Dick-Pic. Sie erstarrt, darf sich aber vor ihren Kommilitonen nichts anmerken lassen. Ekel steigt in ihr auf.

Das ist der Bericht einer Studentin, die digitale Gewalt erlebt hat. Sie hat um Anonymität gebeten. Denn wie so viele Gewaltopfer empfindet sie große Scham. Trotzdem möchte sie erzählen, damit Verantwortliche an Hochschulen erfahren, was digitale Gewalt für die Betroffenen bedeuten kann.

Herausforderungen für „Digital Natives“

Das Handy immer griffbereit, per Smartwatch erreichbar und in den sozialen Medien gut vernetzt – für die 18- bis 30-Jährigen von heute ist das selbstverständlich. Mühelos jonglieren sie mit privaten Messengern, privaten und universitären E-Mail-Accounts und Lernplattformen wie Moodle oder Blackboard. Was dieser Generation mehr zu schaffen macht, ist der Missbrauch, der über diese Plattformen möglich ist. Übergriffige Nachrichten, ungewollte Nacktbilder. Videoaufnahmen, die auf Partys oder während Vorlesungen stattfinden und dann ohne das Wissen, geschweige denn das Einverständnis der abgebildeten Person geteilt werden. Kontaktaufnahme über die Handynummer, weil diese für alle sichtbar in einer Uni-WhatsApp-Gruppe abgelegt ist.

Jegliche beleidigende, diskriminierende oder sexuelle Grenzüberschreitung gilt als digitale Gewalt. Aber ist das den sogenannten Digital Natives bewusst, denjenigen, die mit der Digitalisierung aufgewachsen sind? Der WEISSE RING hat über die sozialen Medien eine Umfrage unter Studierenden durchgeführt. Von 140 Studenten gaben 55 an, diesen Begriff noch nie gehört zu haben. 72 Prozent der Studierenden, die angaben, bereits digitale Gewalt erfahren zu haben, hatten keine Unterstützung gesucht.

P*rnografisches im Posteingang

Digitale Gewalt an der Uni

Paula Paschke, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich Religionspädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt, hat dieses Phänomen sowohl als Studentin als auch als Lehrende beobachtet und ist besorgt über das Ausmaß und die Intensität der digitalen Grenzüberschreitungen. Sie sagt: Die Betroffenen stehen den Angriffen im Netz oft sehr hilflos gegenüber. „Ich bin Mitte 20 und als Teenager mit Medien aufgewachsen. Ältere Generationen gehen einfach davon aus, dass junge Heranwachsende gut damit umgehen können. Und das ist sicher auch der Fall, dass wir uns schnell zurechtfinden. Aber wie sieht es mit den Sicherheitsaspekten aus?“ Seit fast drei Jahren setzt sich Paula Paschke deshalb dafür ein, dass bundesweit Hochschulen diskriminierende und Gewalt ermöglichende Strukturen in ihren digitalen Räumen ernst nehmen.

Besorgt über das Ausmaß digitaler Gewalt: Paula Paschke. Foto: Julia Zipfel

Universitäten galten lange Zeit als eine Art Elfenbeinturm, in dem man sich mit Forschung und Entwicklung beschäftigt und von den Problemen der restlichen Welt ein wenig abgekoppelt ist. Im Jahr 2019 stürzte dieser Elfenbeinturm im Zuge der Me-too-Bewegung krachend ein. Hierarchische Beziehungen, in denen Betroffene kaum Möglichkeiten haben, sich gegen Vorgesetzte zu wehren, ohne Job und Karriere zu gefährden, gelangten an die Öffentlichkeit. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Doktorandinnen und Professorinnen sprachen öffentlich über Machtmissbrauch, Mobbing und sexuelle Übergriffe durch Vorgesetzte und Kollegen. Als Konsequenz überarbeiteten Verantwortliche die Richtlinien und setzten Ergänzungen der Hochschulgesetze durch. Auf vielen Hochschulwebseiten wurden neue Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes veröffentlicht, um Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art zu bieten. Für Paula Paschke aber blieben zwei große Probleme ungelöst: „In der Diskussion wird kaum berücksichtigt, welche Rolle die digitale Komponente spielt. Auch die Hochschulen sind stark von der Digitalisierung betroffen. Und damit nimmt auch die Gewalt neue Formen an.“

Am meisten betroffen, am wenigsten geschützt

Ein Semester zuvor. Aus heiterem Himmel schreibt der Studentin ein Dozent abseits der Uni-Kommunikationswege. Eine kurze Anfrage zu einem Thema, an dem sie gerade arbeitet. Das ist ihr unangenehm, aber nach einigem Zögern antwortet sie. Er schreibt zurück. Sie antwortet wieder. Will nicht unhöflich sein. Ein Gespräch entwickelt sich, er fragt nach ihren beruflichen Plänen, ihrem Beziehungsstatus. Dann will er ihre Telefonnummer.

Mittlerweile lässt sich digitale Gewalt an Hochschulen in Zahlen darstellen. Laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2022 hat fast ein Drittel der Studierenden und Beschäftigten sexuelle Belästigung im Studium oder am Arbeitsplatz erlebt – auch online. Im gleichen Jahr führt das Projekt UniSAFE europaweit Umfragen an 46 Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch, um Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt zu entwickeln. In den Ergebnissen tauchen vermehrt digitale Komponenten der Belästigung an Hochschulen auf, darunter Cybermobbing und die Verbreitung pornografischer Bilder oder Texte ohne Einverständnis des Empfängers. In der Umfrage des WEISSEN RINGS unter Studierenden gaben elf der 140 Befragten an, digitale Gewalt erlebt zu haben, 28 Befragte hatten Vorfälle von digitaler Gewalt beobachtet. Bei sieben Betroffenen ging die digitale Gewalt von Dozierenden aus. Vier Studierende gaben an, digitale Gewalt von Mitarbeitern der Universitäten erfahren zu haben. 31 Studierende waren durch Kommilitonen digital angegriffen worden.

Wem das zu abstrakt ist, der braucht nur einen Blick in die Presse zu werfen, um anschauliche Beispiele zu finden. Im April 2024 berichten Medien von einem Professor der Fachhochschule Gelsenkirchen, der nach Aussagen männlicher Studierender diese sexuell belästigt und bedroht sowie intensiv über WhatsApp kontaktiert und unter Druck gesetzt haben soll. Im Juni 2024 wird ein 22-jähriger Informatikstudent der RWTH Aachen exmatrikuliert, weil er in digitalen Hochschulgruppen frauenfeindliche Nachrichten gepostet, Studentinnen und Dozentinnen aufgelauert und sie mit Drohbotschaften und Bildern belästigt hat.

Die Vernetzung über soziale Netzwerke gehört dazu. Digitale Gewalt damit leider auch.

Nach Meinung von Paula Paschke vernachlässigen die Hochschulen beim Kampf gegen digitale Gewalt eine weitere Komponente: den Schutz der Studierenden. Laut einer aktuellen Studie der gemeinnützigen Organisation HateAid ist die Altersgruppe der 18- bis 27-Jährigen am stärksten von digitaler Gewalt betroffen. Fast ein Drittel der befragten Betroffenen gab an, schon einmal Opfer von digitaler Gewalt geworden zu sein. Ein Rückzug aus der digitalen Welt ist aber keine Option. Vorlesungs- und Seminarmaterial wird heute vermehrt online zur Verfügung gestellt, Referatsgruppen koordinieren sich über WhatsApp, die Vernetzung über soziale Netzwerke wie Instagram, Snapchat oder TikTok gehört zum studentischen Leben einfach dazu. Digitale Gewalt damit leider auch.

Regeln für digitale Räume

Der Dozent tritt immer fordernder auf. Die Studentin traut sich nicht, Nein zu sagen. „Er war eine Autoritätsperson, bei der ich noch mehrere Prüfungen ablegen musste. Und durch diese Nähe und unsere unterschiedlichen Positionen hatte ich gar nicht die Möglichkeit, so zu reagieren wie zum Beispiel in der Freizeit. Wenn mich da jemand anspricht und ich will das nicht, dann sage ich: ‚Lass mich in Ruhe.‘“

Paula Paschke ist noch Studentin, als sie von der Initiative Digital Change Maker erfährt. Das Programm bietet Studierenden aus ganz Deutschland die Möglichkeit, die digitale Transformation an Hochschulen aktiv mitzugestalten. 2021 wird Paschke Teil der bundesweiten studentischen Denkfabrik. Sie lernt die Philosophiestudentin Lea Bachus aus Berlin kennen. Gemeinsam beschließen sie, Verantwortliche für das Thema zu sensibilisieren und für ein sicheres digitales Hochschulumfeld zu kämpfen. Frei von Hassrede, Diskriminierung und sexuellen Übergriffen.

Im Oktober 2022 berichten Paschke und Bachus auf dem „Let’s Talk:Campus“-Festival über den Status quo von Studierenden und digitaler Gewalt. Die anschließende Fragerunde dauert länger als geplant. „Viele Lehrende waren sehr überrascht und haben uns gesagt, dass sie das Thema gar nicht auf dem Schirm hatten. Sie waren dankbar, dass wir sie darauf aufmerksam gemacht haben“, berichtet Paula Paschke. „In weiteren Gesprächen kam immer wieder die Frage auf, ob man präventiv etwas in die Lehre einbauen könnte. Das hat uns motiviert, eine Netiquette zu verfassen und zur Verfügung zu stellen.“

Eine Netiquette legt die Regeln im Netz fest, an die sich alle Beteiligten halten müssen. In der Vorlage für die pädagogische Praxis haben Paschke und Bachus Eckpunkte festgehalten, die aus ihrer Sicht für ein gewaltfreies Miteinander wesentlich sind:

• Digitale Räume sollen Safe Spaces sein, verletzendes Verhalten wie Hate Speech oder Beleidigungen werden nicht akzeptiert.

• Die Kommunikation im Rahmen der Lehrveranstaltung hat über die digitalen Kanäle der Hochschule zu erfolgen. Ausnahme: In privaten Messenger-Diensten wie WhatsApp werden private Kontaktdaten sensibel behandelt und wird niemand ohne Zustimmung der Gruppe hinzugefügt.

• Audio- und Bildschirmaufnahmen von Personen sind verboten.

Die Netiquette verweist bei Verstößen gegen diese Regeln an die universitäre Anlaufstelle gegen Diskriminierung oder für Gleichstellung. Bei Zuwiderhandlung drohen Sanktionen seitens der Hochschule.

Nehmen die Studierenden diese Regeln wahr und vor allem ernst? Paula Paschke sagt: Es funktioniert. „Ich habe zum Beispiel mitbekommen, dass Studierende meiner Veranstaltung eine WhatsApp-Gruppe gegründet haben. Ich habe noch einmal auf die Netiquette hingewiesen und deutlich gemacht, dass das freiwillig ist und wir für die Veranstaltung eine andere Form der Kommunikation haben. Tatsächlich wurde viel expliziter gefragt, ob die Studierenden in diese Gruppe aufgenommen werden wollen, anstatt sie einfach hinzuzufügen, wie es sonst üblich ist.“

Allerdings ist die Netiquette nur ein kleiner Baustein im großen Ganzen dessen, was eine Hochschule zum Schutz vor digitaler Gewalt tun sollte. Aufklärung und Beratung für Studierende haben bislang kaum einen Stellenwert, wie eine Analyse der Redaktion zeigt. Dafür wurden die Webseiten der 100 größten Hochschulen in Deutschland dahingehend durchsucht, welche Beratungsstellen explizit Hilfsangebote zu digitaler Gewalt machen oder zumindest Informationen wie Veranstaltungen oder Broschüren dazu anbieten. Das Ergebnis: An lediglich 15 Universitäten ist dies der Fall. Paschke und Bachus sehen das größte Problem in der rechtlichen Stellung der Studierenden.

Rechtsschutz nur für Angestellte

Die Studentin ist überfordert damit, dem Mann einerseits als Dozenten und Vorgesetzten zu begegnen, andererseits als Verführer, der sich als potenzieller Partner sieht. „Vielleicht redet man sich selbst auch ein: Ich kann das irgendwie noch handhaben, ich kann damit umgehen. Und trotzdem quält einen die Frage: Ist das noch okay? Ab wann meldet man das? Und wem?“ Schließlich ist es heutzutage normal, ständig Nachrichten zu bekommen. Und blockieren? „Das wäre ja unhöflich, schließlich kommuniziert man mit einem Lehrenden einer Universität.“

Für Beschäftigte an Hochschulen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie haben das Recht, sich bei sexueller Belästigung beim Arbeitgeber zu beschweren und, wenn keine geeigneten Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden, „ihre Tätigkeit ohne Benachteiligung zu beenden“. Studierende sind in solchen Fällen auf sich allein gestellt, erklärt Lea Bachus 2022 im Rahmen eines Talks: „Wären Studierende an der Hochschule angestellt, hätten sie andere Möglichkeiten. Für sie gilt das AGG nicht.“ Erlebt beispielsweise eine Studentin Belästigung, Diskriminierung oder digitale Gewalt durch den Dozenten und bleibt deshalb der Veranstaltung fern, wird diese nicht für das Studium anerkannt. Da ist es besser, sich mit dem Dozenten gut zu stellen, einen unpassenden Kommentar zu überhören oder zu überlesen, als die Zulassung zur Abschlussprüfung zu riskieren.

Es verändert sich etwas

Die Situation überschattet alles. „Der Sicherheitsraum, der die Universität eigentlich auch sein sollte, ist nicht mehr da. Und das erschwert natürlich das Ziel, irgendwie sein Studium zu beenden.“ Das liegt auch an ihren Selbstvorwürfen. „Wenn man Opfer einer Gewalttat wird, stellt man auch ganz viel die eigenen Fähigkeiten infrage.“ Dem Täter die Schuld für ihre Situation zu geben, kommt ihr lange gar nicht in den Sinn. Denn „sexuelle Gewalt geht mit Erniedrigung einher, und die besteht lange weiter“.

Paschke und Bachus veröffentlichen einen Forderungskatalog. Darin führen sie unabhängige Anlaufstellen für Betroffene auf, kostenlose Rechtsberatung für betroffene Studierende, leicht zugängliche Informationsmöglichkeiten und eine Verantwortung von Lehrenden und Hochschulleitungen für digitale Gewalt im Hochschulkontext.

Will Studierende aufklären und sensibilisieren: Laura Mößle. Foto: Julia Zipfel

Große Forderungen, die viel Umstrukturierung erfordern. Allerdings scheint man sie zu hören, wie ein Blick in die Landesgesetze annehmen lässt: In neun Bundesländern wurde das AGG inzwischen auf Studierende ausgeweitet. Damit gelten für sie an den Hochschulen dieser Länder die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie für Beschäftigte. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder die Hochschule Merseburg haben eigene Antidiskriminierungsrichtlinien verabschiedet, die ausdrücklich auch für Studierende gelten, und zwar sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. Ob weitere Hochschulen nachziehen werden, bleibt abzuwarten. Allerdings: 77 Prozent der Studierenden gaben bei der Stichprobenumfrage des WEISSEN RINGS an, dass ihnen keine einschlägigen Maßnahmen an ihrer Universität bekannt seien.

Der WEISSE RING hakte mit einer weiteren Befragung bei den Pressestellen der 100 größten Hochschulen Deutschlands nach. Lediglich 17 Universitäten nahmen an der Umfrage teil. An acht Hochschulen waren Fälle digitaler Gewalt den Verantwortlichen bekannt. Allerdings fielen die Fallzahlen niedrig aus: An vier Universitäten waren insgesamt neun Dozierende betroffen.

Zwei Hochschulen meldeten zwei und sieben Studierende als Betroffene. Dazu schrieb ein Pressesprecher bei der Befragung: „Wir vermuten eine sehr hohe Dunkelziffer, da sich nur in seltenen Fällen Personen an uns wenden.“ Und die Universität Mannheim schreibt auf ihrer Website „Informationen und Hilfe bei Gewalt“: „Viele Betroffene nutzen die Möglichkeit zur Hilfe bei Anlaufstellen oder Beratung an der Universität Mannheim (noch) nicht.“

Es bleibt also viel zu tun. Obwohl Paula Paschke als Dozentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin sehr beschäftigt ist, will sie das Projekt gemeinsam mit Lea Bachus weiter vorantreiben. So viel Zeit fürs Ehrenamt muss sein, denn: Studierende müssen darüber aufgeklärt werden, was sie im digitalen Raum erwarten können, und lernen, wie sie sich schützen können. „Ich weiß nicht, wie viele Studierende sich darüber Gedanken machen, was mit ihren Kontaktdaten passiert, was mit eventuellen Fotos passiert und wie sie im digitalen Hochschulraum auftreten. Das erfordert Medienkompetenz oder Mediensozialisation. Und die ist in der Schulbildung nicht vorgesehen.“

Und wenn es gar nicht so weit käme?

Über diesen Bildungsweg denkt Laura Mößle nach, als sie eine Lehrveranstaltung für das Sommersemester 2024 plant. Mößle, Anfang 30, hat in Religionspädagogik promoviert und beendet gerade einen zweijährigen Aufenthalt als Research Fellow am Safeguarding Institut an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, als sie einen Lehrauftrag aus Frankfurt am Main erhält. Sie soll am Fachbereich Katholische Theologie der Goethe-Universität ein Seminar zu digitalen Grenzverletzungen für Lehramtsstudierende halten. Dabei fallen ihr die immer häufigeren Berichte aus Schulen ein, in denen pornografisches Material unter Jugendlichen kursiert. Auch wenn die angehenden Lehrerinnen und Lehrer das vielleicht nicht wahrhaben wollen, ist es Laura Mößle wichtig, „ihnen die Angst vor dem ganzen Themenbereich Missbrauch zu nehmen und sie stattdessen in ihrer Kompetenz zu stärken. Das Ziel ist es, dass die Studierenden sagen: ‚Jetzt kann ich mit den Kindern und Jugendlichen darüber sprechen, wie sie ihre Grenzen setzen können, wie sie diese auch einhalten können.‘ Viele Lehrerinnen und Lehrer gehen der Thematik lieber aus dem Weg.“ Ein besonderer Schwerpunkt der Religionspädagogik in Frankfurt liegt auf dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht – für eine praktische Medienkompetenz. „Es braucht aber auch eine reflexive Medienkompetenz, damit unsere angehenden LehrerInnen wissen, wie gute Verhaltensformen im Netz aussehen.“

Was für die heutigen Studierenden noch ungewöhnliche Erfahrungen sein mögen, findet laut Laura Mößle bei den Jüngsten bereits statt. Einige ihrer Studierenden arbeiten nebenbei in Kindertagesstätten oder Horten und berichten in der Uni von ihren Erfahrungen dort.

„Eine Studentin hat heute erzählt, dass sich ihr eines der Kinder, die sie nachmittags betreut, anvertraut hat. Das Mädchen erklärte, dass ihr jemand komische Nachrichten auf Snapchat schreibe. Das Mädchen wollte die Nachrichten erst gar nicht zeigen. Die Studentin blieb jedoch am Ball und fragte immer wieder nach. Schließlich durfte sie den Chat sehen. Die Nachrichten waren sexualisiert und grenzüberschreitend. Mit Hilfe der Studentin gelang es dem Mädchen, den Kontakt abzubrechen.“

 

Was früher als Mutprobe auf dem Schulhof ausgetragen wurde, findet heute als sogenannte Challenge im digitalen Raum statt.

Mößle sagt, dass Kinder und Jugendliche oft das Bedürfnis haben, mit jemandem über ihre digitalen Erfahrungen zu sprechen, aber nicht wissen, wem sie sich anvertrauen können. „Da braucht es ein Gesprächsangebot von Pädagoginnen und Pädagogen und Lehrkräften, die das im Blick haben.“ Der Druck, den die Jugendlichen durch die sozialen Medien verspüren, ist enorm. Was früher als Mutprobe auf dem Schulhof ausgetragen wurde, findet heute als sogenannte Challenge im digitalen Raum statt. Wie zuletzt bei der „Hot Chip Challenge“, bei der man vor laufender Kamera extrem scharfe Chips essen musste. In Bayern kamen eine 13- und eine 14-Jährige nach dem Verzehr mit Magenkrämpfen und Atemnot ins Krankenhaus. Die Challenge ging weiter. Dann starb in den USA ein 14-Jähriger, woraufhin der Hersteller die Chips vom Markt nahm.

Auch Mobbing erreicht neue Dimensionen. Mitschüler werden nach dem Sport in der Umkleidekabine in peinlichen Situationen fotografiert und dann mit den Fotos erpresst. Sie brauchen jemanden, der den Ernst der Lage versteht. Eine Vertrauensperson, die weiß, welche Katastrophe ein peinliches Bild für einen Jugendlichen im Internet sein kann. Und die den Tätern auch deutlich macht, ab wann sie sich strafbar machen und welche Folgen das unbedachte Posten für alle haben kann.

 

Medienkompetenz als Prävention

Ein Nebeneffekt der Präventionsarbeit ist die Sensibilisierung der Studierenden. Vielleicht erkennt der eine oder andere Teilnehmer nach dem Seminar von Mößle, dass das komische Gefühl, dass er nach einer digitalen Begegnung hatte, gerechtfertigt war. Denn die Befragung des WEISSEN RINGS unter den Studierenden hat gezeigt: Viele sind zwar dem gesamten Onlineerlebnis ständig ausgesetzt, können aber mit dem Begriff „Digitale Gewalt“ nichts anfangen. Für die Kinder wird im Unterricht ein Grundgedanke gelegt, der ihnen noch im Erwachsenenalter helfen kann. „Es kann sein, dass man die ganze Kindheit und Jugend nicht von digitaler Gewalt betroffen ist. Dann merkt man irgendwann als Erwachsener: Man ist in eine komische Situation geraten, in der man sich nicht wohlfühlt“, sagt Laura Mößle. „Und dann gibt es andere, die auch dieses Wissen haben und einem sagen: Das ist Erpressung oder Grenzüberschreitung, was diese Person mit dir macht.“

Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer können mit diesem Wissen Kindern die nötigen Kompetenzen vermitteln, um im Netz sicher zu sein und sich im Notfall selbstbewusst abzugrenzen oder Hilfe zu suchen. Vielleicht wächst so eine Generation heran, die digitale Gewalt im Keim erstickt. Die sich traut, sich auch an Universitäten ganz selbstverständlich gegen solche Übergriffe zu wehren, und damit eine neue Normalität schafft: die eines sicheren digitalen Raumes, in dem klare Regeln für alle Studierenden, Forschenden und Lehrenden gelten.

Digitale Gewalt wirkt genauso nach wie analoge. Die Situation der anonymen Studentin hat sich aufgelöst, sie hat keinen Kontakt und keine Berührungspunkte mehr mit dem Dozenten. Das Geschehene verfolgt sie aber noch. „Man hat schon so eine Art Verfolgungswahn, vielleicht auch, weil man keine Kontrolle darüber hat, welche Verbreitung dieser Kommunikation vielleicht stattgefunden hat. Und welche Folgen das für mein weiteres Leben haben könnte.“ Denn vielleicht existieren die digitalen Grenzverletzungen, die sie erlebt hat, auf irgendeinem Server oder Handy noch weiter.