Wissenschaft unter Druck

Erstellt am: Donnerstag, 12. März 2026 von Sabine

Wissenschaft unter Druck

Hass, Hetze und digitale Angriffe machen auch vor Hochschulen nicht halt. Bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Hochschulkommunikation Baden-Württemberg im Wissenschaftsministerium zeigte der WEISSE RING Wege auf, wie Betroffene geschützt werden und Institutionen handlungsfähig bleiben.

Die Referenten und Organisatoren (v. l.): Jochen Link (WEISSER RING), Linda Schädler (Landesverband Hochschulkommunikation), Kaya Fohmann WEISSER RING), Paulina Haug (WEISSER RING), Michaela Leipersberger-Linder (Landesverband Hochschulkommunikation) und Günther Bubenitschek (WEISSER RING).

In Deutschland muss niemand Angst haben, Missstände öffentlich anzusprechen oder zu kritisieren. Denn die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Aber sie hat Grenzen – etwa bei Beleidigung oder Volksverhetzung. Das gilt im echten Leben wie auch in der digitalen Welt. Doch Hass und Hetze haben auch die Wissenschaft erreicht und gefährden nicht nur Studierende, Mitarbeitende und Forschende, sondern den freien wissenschaftlichen Diskurs. Vertreterinnen und Vertreter des WEISSEN RINGS waren im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Stuttgart zu Gast. Bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Hochschulkommunikation Baden-Württemberg halfen sie in einem Workshop, praxisnahe Ansätze zu erarbeiten, um Betroffene besser zu schützen und als Hochschule handlungsfähig zu bleiben.

Für den WEISSEN RING waren Jochen Link (Leiter der Außenstelle Schwarzwald-Baar-Kreis), die Landesjugendbeauftragten in Baden-Württemberg, Paulina Haug und Kaya Fohmann, sowie der Landespräventionsbeauftragte Günther Bubenitschek vor Ort. Sie ordneten das Thema rechtlich ein und präsentierten Zahlen: So zitierten sie Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, wonach fast die Hälfte der Befragten Anfeindungen gegen sich erlebt hat. Anhand von Beispielen zeigten sie, welche Eskalationsspirale digitale Gewalt nehmen kann: von abwertenden Kommentaren bis hin zu Bedrohungen. Das Team des WEISSEN RINGS empfiehlt Betroffenen, auch bei unklarer strafrechtlicher Relevanz Anzeige zu erstatten, Strafantrag zu stellen oder Meldestellen zu kontaktieren.

Der Netzwerker

Nicht erst helfen, wenn etwas passiert, sondern verhindern, dass es zu Verbrechen kommt. Das treibt Günther Bubenitschek an.

In Workshops erarbeiteten die 40 Teilnehmenden Handlungsstrategien: von der Dokumentation bis hin zu Krisenhandbüchern. Hochschulen können helfen mit festen Ansprechpersonen und dem frühzeitigen Einbinden von externen Partnern wie dem WEISSEN RING, Polizei oder Scicomm-Support, der Anlaufstelle bei Angriffen und unsachlichen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation.

Digitale Gewalt bringt nicht nur einzelne Stimmen zum Verstummen. Sie verändert den gesamten Diskurs und ist damit kein individuelles Problem, sondern eine institutionelle Herausforderung. „Digitale Gewalt bedroht nicht nur Einzelne, sie bedroht die Freiheit der Wissenschaft“, betont das Team des WEISSEN RINGS. „Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, dem entschieden entgegenzutreten.“

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Al-Khanak
Gewalt Häusliche Gewalt Partnerschaft Femizid Dunkelfeld

Holger Münch (BKA) sowie die Bundesminister Alexander Dobrindt und Karin Prien (v.l.) präsentieren die Dunkelfeld-Studie über Gewalterfahrungen. Foto: Christian Marquardt/NurPhoto

Datum: 10.02.2026

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Eine neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass viele Gewalttaten nicht angezeigt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen und queere Personen.

Gewalterfahrungen gehören für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, werden aber oftmals nicht angezeigt. Dies zeigt die erste Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Bundesregierung. Demnach werden Gewalttaten nur in weniger als zehn Prozent der Fälle der Polizei gemeldet; bei psychischer und körperlicher Gewalt in oder nach einer Beziehung sind es sogar unter fünf Prozent.

„Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die die Studienergebnisse gemeinsam mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte. Fast jede sechste Person erlebe körperliche Gewalt in der Partnerschaft; 19 von 20 Taten würden aber nicht angezeigt. „Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe“, sagte Prien.

Für die Studie wurden rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren zwischen Juli 2023 und Januar 2025 befragt. Im Fokus standen Erfahrungen insbesondere mit Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum. Zudem machten die Befragten Angaben zu Kontakten mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten.

Digitale Gewalt trifft vor allem junge Menschen

Die Ergebnisse zeigen, dass Gewalt in Deutschland weit verbreitet ist und viele Formen annimmt. Besonders häufig berichten Betroffene von psychischer Gewalt in (Ex-)Partnerschaften: Knapp die Hälfte der Frauen und 40 Prozent der Männer haben diese mindestens einmal im Leben erlebt. Körperliche Gewalt ist seltener, betraf aber innerhalb der vergangenen fünf Jahre Frauen wie Männer. Sexualisierte Gewalt bleibt ein zentrales Problem: Fast jede zweite Person hat im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung erfahren, Frauen deutlich häufiger als Männer. Auch Stalking ist demnach weit verbreitet und betrifft mehr als jede fünfte Person im Laufe des Lebens. Digitale Gewalt erleben vor allem junge Menschen: In den vergangenen fünf Jahren war jede fünfte Frau und jeder siebte Mann betroffen, bei 16- bis 17-Jährigen sogar die Mehrheit der jungen Frauen. Besonders stark mit Gewalt konfrontiert sind Personen mit Einwanderungsgeschichte – vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Opferschutz zu stärken. „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte er und verwies unter anderem auf die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell. Der WEISSE RING begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Opferhilfeorganisation setzt sich seit vielen Jahren für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein, um Betroffene besser vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Mit der LeSuBiA-Studie kommt Deutschland einer zentralen Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention nach, die auf die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen abzielt. Vorgesehen sind unter anderem umfassender Opferschutz, wirksame Prävention und konsequente Strafverfolgung.

Ein Anruf bei… Elke Hannack

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Sabine

Ein Anruf bei… Elke Hannack

Elke Hannack kämpft seit Jahren gegen Angriffe auf Menschen im Dienst der Gesellschaft. Im Interview mit dem WEISSER RING Magazin spricht sie über besonders gefährdete Gruppen, mangelnde Unterstützung für Betroffene durch Vorgesetzte und den Ruf nach härteren Strafen.

DGB/Simone M. Neumann

Elke Hannack ist seit 2013 stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen Beamte und öffentlicher Dienst, Bildungsarbeit und Gleichstellungspolitik. Hannack setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Beschäftigten ein. Neben ihrem Studium war sie im Handel tätig und gründete dort schnell einen Betriebsrat.

Vor wenigen Monaten, an Silvester, sind in mehreren deutschen Großstädten zahlreiche Rettungskräfte und Polizisten angegriffen worden. Und erst kürzlich wurde der Zugbegleiter Serkan C. bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz so schwer angegriffen, dass er starb. Wie stark sind Beschäftigte des öffentlichen und privatisierten Dienstes gefährdet und was hat sich in den vergangenen Jahren verändert?

Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine „besondere Lage“, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft. Mit der Aktion „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ machen wir seit Jahren darauf aufmerksam, dass sich die Lage immer weiter verschärft. Auch wenn es nicht tagtäglich zu solchen schweren Gewalttaten kommt: Viele Beschäftigte im Dienst der Gesellschaft erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Aggressionen. Wir beobachten eine Verrohung, in der die eigenen Interessen überwiegen und die kleinste Unwucht im Alltag zu einer maximalen Entladung führen kann, Konflikte mitunter sofort mit ausfallender Sprache oder sogar mit Fäusten ausgetragen werden. Da haben wir viele Beispiele etwa aus Ordnungsämtern, auch in Berlin: Als Kolleginnen und Kollegen Autofahrer antrafen, deren Parkdauer schon abgelaufen war, und ihnen ein Knöllchen gaben, wurden sie weggeschubst und gestoßen, haben körperliche Verletzungen davongetragen. Die Hemmschwelle sinkt, so dass Leute Hassparolen verbreiten oder handgreiflich werden, insbesondere gegen Personen, die für staatliche Institutionen arbeiten.

Gibt es neben den Beschäftigten im Ordnungswesen weitere Gruppen, die besonders bedroht sind?

Gefährliche Konflikte können vor allem bei Entscheidungen entstehen, die sich persönlich auf Bürgerinnen auswirken. Unverständnis entlädt sich leider oft stellvertretend gegen die Person, die eine Entscheidung übermitteln, erklären oder durchsetzen muss. Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt sind naturgemäß stärker gefährdet: in Jobcentern oder Bürgerämtern, in Schulen, Krankenhäusern, bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten, im Nahverkehr. Von digitaler Gewalt sind insbesondere Beschäftigte in höheren Verwaltungspositionen betroffen, wie wir im Rahmen einer repräsentativen Forsa-Umfrage herausgefunden haben. Es gibt Übergriffe, die fast die gesamte Republik mitbekommt, so wie an Silvester, als Rettungskräfte massiv attackiert, mit Feuerwerkskörpern beschossen wurden. Medien haben über eine ganze Reihe von Messerangriffen in Jobcentern berichtet. Vieles geht aber an der Öffentlichkeit vorbei, die alltäglichen Attacken, etwa wenn Busfahrerinnen und Busfahrer angepöbelt oder körperlich angegangen werden, wenn sie nicht pünktlich an der Haltestelle sind.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Welche Ursachen sehen Sie für diese Verrohung?

Die Ursachen sind vielfältig: gesellschaftliche Spannungen, persönliche Notlagen, Frustration, Überforderung, psychische Ausnahmesituationen. Die überwiegend männlichen Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Die negative Entwicklung wird durch die sozialen Medien und das Niedermachen auf Plattformen befördert. Darüber hinaus stellen wir einen schleichenden Vertrauensverlust in die Politik und den öffentlichen Dienst fest, dessen Leistungen kleingespart wurden. Bei Übergriffen wird an den Stellvertretern des Staates Frust abgelassen, sagen uns die Betroffenen.

Welche Folgen haben die Angriffe für die Opfer?

Die Auswirkungen sind individuell und vielschichtig. Körperliche Verletzungen sind sichtbar, die der Seele dagegen kaum. Gerade seelische Verletzungen können gravierende Langzeitfolgen haben. Da passt es dann auch nicht, dass Betroffene von ihren Vorgesetzen häufig zu hören bekommen, sie sollten sich nicht so anstellen. Auch diese Verletzungen können zu Belastungsstörungen führen. Betroffene können langfristig ausfallen oder schließlich gezwungen sein, ihre Arbeit aufzugeben. Irgendwann hat jeder seine Belastungsgrenze erreicht. Viele Gewaltopfer arbeiten weiter, ziehen sich jedoch innerlich zurück, verlieren Vertrauen in ihre Mitmenschen und werden skeptischer im Kontakt mit Bürgerinnen und Kundinnen. Das belegen Ergebnisse aus unseren Befragungen.

Was raten Sie Betroffenen?

Jeder Vorfall sollte den Vorgesetzen gemeldet werden. Das sollte niemand mit sich alleine ausmachen – nehmt die Unterstützungsangebote wahr, wo es sie gibt! Gespräche mit den Kolleginnen, Personalräten, eine professionelle Nachsorge: All das kann helfen, das Erlebte einzuordnen und gesund zu bleiben. Eines möchte ich ausdrücklich sagen: Die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen in den Dienststellen stehen in der Pflicht. Sie sollten Unterstützung nicht nur ermöglichen, sondern proaktiv anbieten. Für die Betroffenen ist die erste große Hürde nämlich oft, nach Hilfe fragen zu müssen.

Wie ist es um die Bereitschaft der Betroffenen bestellt, über Gewalt zu sprechen und sich Hilfe zu holen?

Die Bereitschaft wächst, das ist die gute Nachricht. Immer häufiger vertrauen sich Betroffene zumindest den Kolleginnen und Kollegen oder ihrem persönlichen Umfeld an. Aber es suchen noch nicht genug Angegriffene das Gespräch mit den Vorgesetzten und erstatten Anzeige. Zu den Ursachen zählen Sorge vor Stigmatisierung, Scheu vor bürokratischem Aufwand und Loyalität gegenüber der Dienststelle, die womöglich kein Interesse an einem Verfahren hat. Umso wichtiger sind vertrauliche und unkomplizierte Hilfsangebote.

"Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine ,besondere Lage‘, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft."

Elke Hannack
Werden Betroffene von ihren Arbeitgebern, aber auch von Polizei und Justiz genug unterstützt?

Unter den Arbeitgebern gibt es durchaus engagierte Beispiele für Hilfsangebote, etwa bei der Stadtverwaltung Köln, aber auch in kleineren Kommunen. Insgesamt ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Gerade bei der Nachsorge, weil viele Dienststellen überhaupt kein Konzept dafür haben, genauso wenig wie für Prävention. Und wenn es Hilfsmöglichkeiten gibt, sind sie vielen Beschäftigten gar nicht bekannt. Vielerorts fehlen noch immer klare Meldewege für den Fall der Fälle und ein niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung. Diese sollte unabhängig davon erfolgen, ob ein Vorfall aktenkundig wird oder nicht. Was Polizei und Justiz angeht: Bevor diese Institutionen eingreifen können, muss ein Vorfall angezeigt werden – was aus unserer Sicht immer geschehen sollte. Weil hier die Betroffenen aktiv werden müssen, brauchen sie Rückendeckung von ihrer Dienststelle, die den Rechtsweg mit ihnen gehen sollte. Leider erleben wir häufig, dass Vorgesetzte sagen: „Ach, komm, das war nicht so schlimm. Eine Anzeige bei der Justiz und der Berufsgenossenschaft ist doch nicht notwendig.“ Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Strafgerichte absolut überlastet sind und solche Gewalttaten teilweise erst Jahre später verhandelt werden. Hier braucht es dringend mehr Personal. Häufig werden Verfahren aufgrund eines angeblich mangelnden öffentlichen Interesses auch eingestellt.

Welche Verantwortung trägt der öffentliche Dienst insgesamt?

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen, heute gibt es vielerorts Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Oft dauert es Jahre, bis eine Stelle neu besetzt ist. Solange müssen die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Arbeit erledigen – was zu einem enormen Stress führt. Der Ruf des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber hat sich verschlechtert. Hier gilt es, gegenzusteuern. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, um das Konfliktpotenzial zu senken, und mehr Schutz der eigenen Beschäftigten. Und der beginnt mit einer starken Haltung: Gewalt gegen Beschäftigte darf weder relativiert noch normalisiert werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zum Schutz auf die jeweilige Dienststelle zugeschnitten sein, die natürlich auch ausreichend Personal wie technische Ressourcen braucht. Klare Zuständigkeiten im Ernstfall sind wichtig, eine Kultur des Hinschauens und Zuhörens, und, um noch ein konkretes Beispiel zu nennen, mehr Deeskalationsschulungen.

Sehen Sie weitere Lücken beim Schutz und bei den Konsequenzen?

Ja, insbesondere bei der Erfassung von Vorfällen. Aktuell werden lediglich Übergriffe auf Polizei, Rettung, Feuerwehr sowie auf Beschäftigte der Bahn umfassend erfasst. Alle anderen Berufsgruppen fallen hinten runter. Dadurch wird der Handlungsdruck verringert, und die Politik kann sich einen schlanken Fuß machen. Es ist wichtig, alle Vorfälle zu erfassen, bundesweit und in allen Branchen, auch weil sich daraus wichtige Lehren für individuelle Schutzkonzepte ziehen lassen.

Nach den Übergriffen an Silvester ist wieder der Ruf nach schnelleren Verfahren und härteren Strafen laut geworden. Wie schätzen Sie die Forderungen ein?

Dass Fälle durchaus zügig vor Gericht gebracht werden können, zeigt beispielsweise eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, die sich auf Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Sektors konzentriert. Betroffene können also schnell zu ihrem Recht kommen, wenn der Wille da ist. Wichtiger als die Höhe der Strafe ist, dass Taten verurteilt, Verfahren nicht rasch eingestellt werden. Letzteres ist immer ein fatales Signal an Betroffene. Sie können dann zu dem Schluss kommen: Die Anzeige war der falsche Weg. Der Staat hat mich im Stich gelassen.

Transparenzhinweis:
Der DGB und der WEISSE RING kooperieren seit 2020 beim Projekt „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“. Dazu gehören die bundesweite kostenfreie und anonyme Hilfe-Hotline, die unter 0800 116 006 0 erreichbar ist, sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für Führungskräfte und Beschäftigte. Die Anrufzahlen beim Hilfetelefon liegen aktuell im niedrigen dreistelligen Bereich. Betroffene werden hier beraten, etwa im Hinblick auf eine mögliche Anzeige und weitergehende Hilfsangebote. Die Ratsuchenden kommen aus allen Branchen. Die Gewalt reicht von Beleidigungen bis hin zu schweren körperlichen Attacken. Weiterer Kooperationspartner bei „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ ist HateAid.

Hass aus dem Handy vor Gericht

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Hass aus dem Handy vor Gericht

Vor mehr als zwei Jahren wurde Jugendamtsmitarbeiter Said in einem TikTok-Video massiv beleidigt. Es gelang nicht, den Clip von der Plattform zu entfernen. Jetzt musste sich der Angreifer vor Gericht verantworten – und Said war als Zeuge geladen.

9.30 Uhr: Noch zwei Stunden bis zur Hauptverhandlung

Said sitzt in einem Café im rheinland-pfälzischen Kusel und trinkt einen doppelten Espresso. Draußen nieselt es, der Himmel ist schaurig grau. „Der Prozess wühlt zwar alles wieder auf, aber es ist auch ein gutes Gefühl, dass ich heute hier als Zeuge aus Sicht eines Betroffenen aussagen darf“, sagt Said. Am Abend zuvor war er mit der Bahn in Frankfurt am Main gestrandet. Erst am frühen Morgen fuhr wieder ein Zug. Er wirkt müde, spricht leise und erzählt, er hätte jetzt gern seinen Hund an seiner Seite. Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben und hat sogar überlegt, sich für den Prozess zu verkleiden. „Ich möchte nicht von dem Mann erkannt werden. Er weiß nicht, wer ich bin. Oder vielleicht doch? Kennt der mich? Wie wird die Begegnung im Gericht?“ Diese Fragen kehren immer wieder in seinen Kopf zurück.

Said ist kein Einzelfall, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ende September 2025 ergab. Demnach haben 38 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits unmittelbar oder mittelbar digitale Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen erlebt.

Der Prozess ist das Finale einer Odyssee, die für Said im Mai 2023 begann. Ein ihm unbekannter Mann beleidigte den Jugendamtsmitarbeiter auf TikTok, wie das WEISSER RING Magazin berichtete.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Wieso löscht TikTok es nicht?

„Schwein“ nannte er ihn auf Arabisch, was auch Saids Muttersprache ist, und „Sohn eines Schweins“. Er erwähnte ihn nicht namentlich, aber durch Details aus einem Betreuungsfall war Said eindeutig identifizierbar. Saids Geschichte zeigt: TikTok ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Erst recht, wenn Beschäftigte von Behörden angegriffen werden. Der Fall zeigt aber auch, wie Betroffene im Strafprozess zu Statisten werden.

Die Forsa-Umfrage offenbarte, dass 59 Prozent der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst nicht wissen, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen. Auch werden bislang nur sehr wenige Vorfälle angezeigt – lediglich 14 Prozent der Opfer wandten sich an die Polizei.

Saids Arbeitgeber stellte im Juli 2023 wegen des TikTok-Videos einen Strafantrag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Dann hörte Said lange nichts. Umso größer die Überraschung, als er im Juli 2025 vom Amtsgericht Kusel eine Vorladung als Zeuge erhielt. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass dieses Video noch mal Konsequenzen für den Urheber hat“, erinnert sich Said auf dem Weg zum Amtsgericht.

10.30 Uhr: Noch eine Stunde bis zur Hauptverhandlung

Im Wartezimmer des Amtsgerichts hängen historische Aufnahmen des Gerichtsgebäudes, gegenüber zwei moderne Bilder mit geometrischen Formen, in einer Ecke am Fenster steht eine Palme, ein Ast lehnt sich an eine Steckdosenleiste. Said steht am Fenster, nippt an einem Energydrink, geht zu einem Tisch und schaut immer wieder auf sein Tablet, weil er auf eine dienstliche Mail wartet. In wenigen Momenten hat er seine Sachen auf Fensterbank und Tisch verteilt: die Dose, das Smartphone, das Tablet, einen gefalteten Zettelstapel. Said ist nervös. Da übertönt im Flur eine krächzende Stimme das Surren der Neonröhren. Said sagt: „Das ist er.“ Die Stimme aus dem Video würde er immer und überall erkennen.

Verletzende Kommentare auf Social Media und anonyme Drohungen per E-Mail oder Messenger haben für die Betroffenen und den öffentlichen Dienst verheerende Folgen. 67 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Beschäftigten gaben in der Forsa-Umfrage an, im Umgang mit bestimmten Personengruppen vorsichtiger oder distanzierter geworden zu sein.

Warum der Mann aus dem Video sich überhaupt vor Gericht in Kusel verantworten und Said dafür quer durch Deutschland reisen muss, erklärt Oberamtsanwalt Timo Harth dem WEISSER RING Magazin so: „Bei Straftaten im Internet ist der Wohnort des Beschuldigten maßgeblich. Das hat auch praktische Gründe, denn vielfach handelt es sich um Wiederholungstäter. Da ist es sinnvoll, wenn das eine Staatsanwaltschaft bearbeitet.“ Dass Saids Fall überhaupt vor Gericht kam, lag daran, dass der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro eingelegt hatte.

11.30 Uhr: Die Hauptverhandlung beginnt

Die Gerichtsschreiberin ruft Said mit seinem Vornamen auf, den sie für seinen Nachnamen hält. Kaum betritt er Sitzungssaal 1, schaltet sich der Dolmetscher dazwischen und übersetzt ungefragt die Worte des Richters für ihn ins Arabische. „Ich brauche keinen Dolmetscher“, sagt Said leise und wirkt verloren in dem Stimmengewirr aus Dolmetscher, Staatsanwalt und Richter. Keine drei Meter neben ihm sitzt der Beschuldigte. Es ist die erste leibhaftige Begegnung mit dem Mann, den er nur aus dem TikTok-Video kennt. Der Angeklagte ist kaum wiederzukennen, hat sich für den Prozess in Schale geworfen, trägt einen dunklen Anzug. Said trägt sein T-Shirt locker über der Hose mit der Aufschrift „Habibi“, das arabische Wort für Freund. Er wird als Zeuge wieder in den Warteraum geschickt.

Der Beschuldigte erklärt auf Arabisch, er habe nichts falsch gemacht. Er habe keinen konkreten Namen genannt. Internationales Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht, andere zu beleidigen – so sieht er das. Der Dolmetscher übersetzt. Richter Klaus Wirbel erklärt ihm ruhig, aber deutlich, dass er sich irrt. Man müsse niemanden namentlich nennen, wenn dieser durch die Umstände klar zu identifizieren sei, und der Betroffene, wenn er es sehe, wisse, dass er gemeint sei. Said ist Sozialarbeiter und holt schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien. Der Mann nannte im Video einige Details über Said und einen seiner Fälle, die ihm offenbar eingeflüstert worden waren. Vermutlich von einem Vater, dessen Kinder Said im Auftrag des Staates in Obhut genommen hatte.

Oberamtsanwalt Timo Harth baut dem Verdächtigen eine goldene Brücke, kündigt seine Zustimmung an, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Bis zum Termin kann der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen. Hat die Sitzung begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bleibt diese aus, kann die Strafe am Ende höher ausfallen. Der Dolmetscher übersetzt. Der Mann protestiert. Der Dolmetscher erklärt noch einmal. Da lenkt der Mann ein und nimmt seinen Einspruch zurück. Er akzeptiert 50 Tagessätze à 15 Euro. Damit ist er rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Im Führungszeugnis wird der Fall nicht auftauchen, weil es die erste Verurteilung ist. Die Sitzung ist geschlossen.

38 %

der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben bereits digitale Gewalt erlebt.

59 %

der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst wissen nicht, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen.

14 %

der Opfer wandten sich an die Polizei.

Und Said?

Er bekommt als Zeuge im Warteraum von alledem nichts mit. Für seine Aussage hat er sich das T-Shirt doch noch ordentlich in die Hose gesteckt. Der Anzug des Angeklagten hat ihn verunsichert. Als er erneut aufgerufen wird, ist schon alles vorbei. Beim Betreten des Sitzungssaals prallt er im Türrahmen fast mit dem nun rechtskräftig verurteilten Mann zusammen, der gerade den Saal verlässt. Kaum eine halbe Stunde dauerte die strafrechtliche Würdigung der Online-Beleidigung. Die Folgen für Said spielen keine Rolle. Er blickt irritiert zum Richter und zum Oberamtsanwalt. Und verlässt den Saal.

„Dabei hätte ich dem Mann vor Gericht gern etwas gesagt, auch wenn fraglich ist, ob das etwas gebracht hätte“, sagt Said.

Er hätte ihm gesagt, dass so ein Video die Fronten verhärtet zwischen Betroffenen in schwierigen Lebensumständen und Behörden. Er hätte ihn gefragt: Woher nehmen Sie sich das Recht, so über mich zu reden?

Er hätte ihm erklärt, welchen negativen Einfluss das Video eine Zeit lang auf sein Leben hatte. Wie er tagelang nicht schlafen konnte. Wie er, der früher in der Flüchtlingshilfe aktiv und als Interviewpartner in Medien gefragt war, sich mehr und mehr zurückzog – erst aus den sozialen Netzwerken, dann auch aus dem öffentlichen Leben. Aus Sorge, dass aus dem digitalen Hass auch ein Mob im echten Leben werden könnte. „Ich hatte das Gefühl, mich schützen zu müssen“, sagt Said.

61 Prozent der Betroffenen berichteten in der Forsa-Umfrage von emotionalen Belastungen durch die Vorfälle. Bei 40 Prozent wirkten sich die Angriffe negativ auf Arbeitsleistung und Konzentration aus. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sei das Vertrauen in digitale Kommunikation erodiert. 13 Prozent hätten darüber nachgedacht, aufgrund des Vorfalls die Arbeitsstelle zu wechseln.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Said hat zwar den im Video angesprochenen Fall an einen Kollegen abgegeben, aber seinen Job nicht aufgegeben. Mittlerweile ist er verbeamtet. Er spaziert noch eine Weile durch Kusel, doch um diese Zeit hält die Stadt Mittagsruhe, alle Geschäfte sind geschlossen. Er sagt, er wolle jetzt nur noch nach Hause und verabschiedet sich am Bahnhof.

Einige Tage später ruft Said an. Er hat den Tag sacken lassen. „Ich bin wirklich froh, dass der Täter vor Gericht gekommen ist. Aber ich hätte gern als Zeuge gesprochen.“ So habe der Täter eine Bühne erhalten, während er selbst nichts sagen konnte. „Es fühlt sich nicht gut an, ich hätte mir etwas mehr Wertschätzung erhofft“, sagt Said. Über eins aber freut er sich sehr: Das TikTok-Video ist endlich offline.

Transparenzhinweis:
Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für Betroffene gestartet (Rufnummer 0800 116 0060), sie kooperieren mittlerweile mit HateAid für Angebote zur Prävention, Beratung und Unterstützung bei digitaler Gewalt.

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erstellt am: Freitag, 21. November 2025 von Selina
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.11.2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erneut sind die Zahlen zu Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt gestiegen: Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben das neue Lagebild vorgestellt. Innenminister Alexander Dobrindt räumte ein, dass die Politik bisher nicht genug tue, um Frauen in Deutschland zu schützen.

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) auf einer Pressekonferenz zum neuen Bundeslagebild mitteilte. Bei den registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 waren es 256.276 Opfer. Dobrindt fand direkt zu Beginn der Konferenz klare Worte: Die Politik würde nicht genug machen, um Frauen vor Gewalttaten zu schützen. „Da muss deutlich mehr kommen“, sagte er. 70 Prozent der Betroffenen sind demnach weiblich. Von Mord, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bis zu Bedrohungen und Stalking seien alle Gewaltformen dabei. „Alles, was an Gewalttaten leider vorstellbar ist“, so Dobrindt.

K.-o.-Tropfen sieht Dobrindt gerade bei der jungen Bevölkerung als Bedrohung. Der Einsatz stehe oft in Verbindung mit Sexualstraftaten. „K.-o.-Tropfen werden zur Waffe und müssen als solche bei einer Strafverfolgung betrachtet werden“, sagte Dobrindt. Gegen die Täter wolle der Bund stärker vorgehen.

Jede vierte Frau von Gewalt betroffen

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), wies darauf hin, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen sei, sondern alle Menschen betreffe. „Beide Geschlechter, alle Altersklassen – aber vor allem Frauen und Mädchen erleben deutlich häufiger Gewalt“, sagt Prien. Rechne man die Fallzahlen hoch, würden pro Stunde 15 Frauen Partnerschaftsgewalt erleben, so Prien. 2024 haben in Deutschland 286 Menschen ihr Leben durch häusliche Gewalt verloren, darunter 191 Frauen und 95 Männer.

Ein weiteres großes Problem sei Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum. „18.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von digitaler Gewalt – das sind 50 betroffene Frauen pro Tag“, erklärte Prien.

Bei den Zahlen im Bundeslagebild handelt es sich ausschließlich um das Hellfeld, also polizeilich aufgenommene Fälle. „Wir müssen davon ausgehen, dass jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagte Prien mit Blick auf das Dunkelfeld. Im Januar soll eine Dunkelfeld-Studie zu Häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. Viele Betroffene würden schweigen, aus Angst oder Scham. „Wir als Gesellschaft müssen beschämt sein, dass wir solch eine Entwicklung zulassen“, betonte Prien.

Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Schutz von Frauen zu erhöhen. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der Familiengerichten bundesweit den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ermöglichen soll. Täter sollen eine Fußfessel erhalten und Betroffene einen Sender, um bei einer Näherung gewarnt zu werden. „Dieser Gesetzentwurf schafft neue Schutzräume. Opfer sollten sich da frei bewegen können, wo sie es wollen“, sagte Dobrindt.

Eine weitere Maßnahme ist die Fortsetzung der sogenannten „Tarn“-App. Diese ermöglicht es Betroffenen, Übergriffe und Gewalttaten gerichtsfest zu dokumentieren. Laut Dobrindt ist die App für den Täter auf dem Handy des Opfers nicht zu erkennen. Das Gewalthilfegesetz tritt 2027 in Kraft, und ab 2032 kommt der individuelle Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Beratung. Der Bund unterstützt diese Aufgaben der Länder mit 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben von Bundesministerin Karin Prien unterstützt der Bund den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren mit 150 Millionen Euro.

Prien sprach auch über die hohe Zahl von Männern, die Gewalt erleben. In 30 Prozent der Fälle sei das Opfer männlich. Man habe sich daher vorgenommen, sich stärker für den Schutz von Männern einzusetzen: „Gewalt gegen den Partner, Gewalt gegen eine Frau ist nie eine Option.“ Konkrete Maßnahmen wurden nicht genannt.

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Erstellt am: Donnerstag, 6. November 2025 von Selina

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: picture alliance/dpa

Datum: 06.11.2025

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Bisher sind nur heimlich gefilmte Aufnahmen strafbar, die nackte oder nur durch Unterwäsche bedeckte Körperteile zeigen.

Das Bundesjustizministerium prüft aktuell, wie mit digitalem Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Hubig möchte zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen.

NRW unterstützt Hubig

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“, sagte Limbach der Rheinischen Post.

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, wie der BR berichtet.

Das Thema schaffte es auf die Agenda durch den Fall um Yanni Gentsch. Sie machte das Problem öffentlich: Sie wurde beim Joggen von einem Mann gefilmt, der ihr auf dem Fahrrad gefolgt war. Er machte Aufnahmen von ihrem Gesäß. Sie konfrontierte den Mann, filmte dies und veröffentlichte den Vorfall. Als sie zur Polizei ging, konnte sie keine Anzeige erstatten – da die Tat nach heutigem Stand nicht strafbar war. „Der Fall legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“, sagte Limbach im August.

Täterin aus Versehen

Erstellt am: Donnerstag, 18. September 2025 von Selina

Täterin aus Versehen

Eine Frau fällt auf Job-Scamming herein – und macht sich selbst strafbar. Ein vermeintlicher Nebenjob endete für die 50-Jährige mit Ermittlungen gegen sie.

Identitätsdiebstahl durch Job-Scamming. Frau sitzt vor einem Computerbildschirm und hält erschrocken ihre Hand vor den Bund.

Dutzende Menschen sind jährlich von Job-Scamming betroffen.

Manuela Ahler (Name geändert) wollte sich schon länger etwas Geld dazuverdienen. Die 50-Jährige aus dem oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder sind 15 und 19. Eigentlich ist sie gelernte Großund Außenhandelskauffrau, arbeitet aber als persönliche Assistentin für eine Frau mit Behinderung. Im Frühjahr 2024 habe sie online nach Aufstockungsmöglichkeiten gesucht und auf einer renommierten Job-Plattform die Annonce einer IT-Firma aus dem benachbarten Landkreis Miesbach entdeckt.

Das Unternehmen habe freiberufliche Mitarbeiter gesucht, die von zu Hause aus Webseiten und Apps testen. Die Firmenwebseite habe seriös gewirkt. „Für mich gab es keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit zu zweifeln“, sagt Ahler. An einem Montagnachmittag im Mai sitzt sie in einem Biergarten in der Nähe ihres Wohnorts und erzählt gefasst von der Betrugsmasche, auf die sie hereingefallen sei. Neben ihr hat Andrea Dechamps Platz genommen, ihre Betreuerin vom WEISSEN RING, die gemeinsam mit ihr das vergangene Jahr rekonstruiert.

Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt

Im Frühjahr 2024 erhielt Ahler demnach von ihrem neuen Auftraggeber einen Arbeitsvertrag per Mail. Ihre Aufgabe: Sie sollte bei verschiedenen Banken Konten eröffnen – „Testkonten“, versicherte man ihr – und den Service bewerten, zum Beispiel die Freundlichkeit und Schnelligkeit der Mitarbeitenden. Danach würde ihr Auftraggeber die Demo-Accounts löschen.

Um bei den Kontoeröffnungen ihre Identität zu bestätigen, musste Ahler ein Foto von sich mit ihrem Personalausweis hochladen. Das sogenannte Video-Ident-Verfahren ist bei Online-Vertragsabschlüssen üblich. Allerdings habe Ahler, das betont sie mehrmals im Gespräch, zu keiner Zeit eigenständig Zugriff auf die Konten gehabt. Im Auftrag der Firma habe sie Identcheck-Apps getestet, die man fürs Online-Banking braucht. Die gesamte Kommunikation sei über Chats gelaufen, sagt sie. Vier Monate lang sei das „gut gegangen“.

Etwa zehn vermeintliche Test-Konten hat Ahler nach eigenen Angaben innerhalb von vier Monaten eröffnet und dafür rund 100 Euro im Monat auf ihr privates Konto erhalten, bis irgendwann keine Aufträge mehr gekommen seien.

Am 28. August 2024, Ahler erinnert sich an das genaue Datum, fand sie einen Kontoauszug in der Post. Das dazugehörige Konto habe nicht ihr gehört. „Da waren Geldeingänge von einem Dutzend verschiedener Namen aufgelistet, die ich nicht kannte“, erzählt sie. Mal seien 30, mal 300 Euro eingegangen, insgesamt rund 20.000 Euro, die wiederum auf ein ihr unbekanntes Konto überwiesen worden seien. „Als ich den Kontoauszug sah, dachte ich zum ersten Mal, dass da etwas nicht stimmt.“

Ahler telefonierte alle Nummern durch, die sie von der Firma – ihrem angeblichen Arbeitgeber – im Internet fand. Als sie endlich jemanden erreichte, wusste man dort schon Bescheid: Die Webseite der Firma sei „geklont“ worden, sagte man ihr.

Eine virtuelle Kopie sei für eine Betrugsmasche benutzt worden. Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt. Das Geld, das die Kunden dafür überwiesen haben, ist verschwunden. Sie sei, sagte man ihr noch, nicht die Erste, die sich bei der Firma beschwere.

Dem WEISSER RING Magazin ist der Name des Unternehmens bekannt. Auf Anfrage berichtet der Gründer und Geschäftsführer, dass auch er Anzeige erstattet habe. In seinem Namen seien Verträge erstellt und Menschen hereingelegt worden. Er wisse von mindestens sieben Opfern, die sich bei ihm gemeldet hätten. Der Aufwand, mit Betroffenen zu kommunizieren und die Fake-Webseite und -Stellenanzeigen löschen zu lassen, sei immens gewesen. Er habe auch Mahnungen erhalten für Print-Stellenanzeigen, die in seinem Namen geschaltet worden seien. Damals hatte er das Unternehmen gerade neu gegründet. „Das schadet natürlich dem Ruf meiner Firma, die sich um IT-Sicherheit kümmert“, sagt er. Die Betrüger seien nicht gefasst, das Verfahren sei bereits eingestellt worden.

Was ihm und Ahler passiert ist, hat System.

24%

der Verbraucher in Deutschland sind schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden. Das Ergab eine SCHUFA-Umfrage zu Online-Betrug.

61%

haben dadurch einen finanziellen Schaden erlitten.

10%

der Verbraucher haben Angst, auf Online-Betrug hereinzufallen.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „YouGov“ gaben elf Prozent der mehr als 2.000 Befragten an, dass sie schon einmal Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet geworden sind. Beim sogenannten Job-Scamming nutzen Betrüger Marktforschungsaufträge und Jobanzeigen, um an persönliche Daten, zum Beispiel Ausweisdokumente, zu kommen, die man für Video-Ident-Verfahren braucht. Damit werden unter anderem Konten eröffnet und diese zur Geldwäsche benutzt. Oft sehen die Internetauftritte so professionell aus, dass man keinen Verdacht schöpft, oder es werden Namen und Webseiten von real existierenden Firmen kopiert.

Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zufolge nutzen Betrüger auch WhatsApp- und Telegram- Gruppen für Job-Scamming. Dort schwärmen angebliche Nutzerinnen und Nutzer von den Verdienstmöglichkeiten von mehreren Hundert Euro am Tag. Vielen Opfern entsteht dadurch auch ein finanzieller Schaden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät darum, auf keinen Fall Konten einzurichten, deren Zweck unklar ist, oder persönliche Daten preiszugeben. Bei Verdacht kontaktiert man am besten Polizei, Bank und Schufa.

„Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Manuela Ahler

Auch bei Manuela Ahler wurden die angeblichen Testkonten offenbar für kriminelle Geschäfte genutzt. Das erfuhr sie, als sie Anzeige bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen erstattete – und auch, dass sie ebenfalls belangt werden kann. „Ich bin erst einmal erschrocken, davor hatte ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun“, sagt Ahler. Nun eröffneten ihr die Beamten, dass sie auch gegen sie ermitteln werden, weil sie Beihilfe zu Betrug und Geldwäsche geleistet habe, unwissentlich zwar – „doch das schützt bekanntlich nicht vor Strafe“, sagt ihre Betreuerin Andrea Dechamps.

Dechamps arbeitet seit fünf Jahren als Ehrenamtliche für den WEISSEN RING. Online-Betrug begegnet den Betreuerinnen und Betreuern immer wieder. „Es kann wirklich jedem passieren“, sagt Dechamps. Eine Besonderheit für den WEISSEN RING ist, dass Ahler nicht nur Opfer ist, sondern selbst zur Täterin wurde. „Ich habe mich mit Frau Ahler getroffen und im Gespräch gemerkt, dass sie glaubwürdig und unverschuldet in diese Situation geraten ist.“

Die Beamten dagegen, so schildert es Ahler, hätten wenig Verständnis gezeigt: „Sie sagten, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Das stimmt ja auch. Ich war gutgläubig, aber ich fühle mich selbst missbraucht – und als Opfer.“

Telefon-Betrug

Mein Vater, die Trickanrufer und ich

Jedes Jahr erbeuten Kriminelle mit Fake-Anrufen Millionen. Oft schüttelt man den Kopf, bis es einem selbst passiert.

Am Anfang, erzählt Ahler, habe sie kaum schlafen können und Angst gehabt, weil die Betrüger immer noch ihre persönlichen Daten hätten. Nachts habe sie Panikattacken gehabt. Heute sei sie „überkritisch“ und gehe nicht ans Telefon, wenn sie die Nummer auf dem Display nicht kennt.

Die Sache könnte Manuela Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten

Nach der Anzeige wandte sie sich an den WEISSEN RING, der ihr daraufhin einen Gutschein für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ausstellte. Weitere Hilfen konnte der Verein nicht leisten. Inzwischen hat sie Post von drei Staatsanwaltschaften aus drei Bundesländern bekommen. „Die Käufer, die Waren bezahlt und nicht bekommen haben, kommen aus verschiedenen Regionen“, erklärt Dechamps. Die Staatsanwaltschaften informieren Ahler jeweils darüber, dass sie gegen sie ermitteln. Der letzte Brief kam vor ein paar Tagen aus Göttingen. „Pro Staatsanwaltschaft legt der Anwalt eine neue Akte an, das kostet jedes Mal 500 Euro“, sagt sie. Um Geld zu sparen, schreibt sie die Stellungnahmen inzwischen selbst. „Und ich weiß ja nicht, wie viel da noch auf mich zukommt, wie viele Betrugsopfer sich noch melden.“

Die Sache könnte Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten. Denn da ist das Wissen: Für Beihilfe zur Geldwäsche reicht das Strafmaß von einer Geld- bis zu einer Haftstrafe. Was, wenn sie wirklich angeklagt wird? Ahler fühlt sich machtlos. „Für einen teuren Prozess fehlt mir das Geld“, sagt sie.

Bei einem Telefongespräch Ende Juli erzählt sie, dass die Staatsanwaltschaft Siegen das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt habe. „Eine kleine Erleichterung“, sagt sie. Doch die Angst bleibt: „Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Viele Betroffene schweigen in so einer Situation, aus Scham. „Es ist mir peinlich, dass ich so fahrlässig war“, sagt Ahler. „Aber ich erzähle trotzdem allen davon, die ich kenne.“

Sie wolle ihre Geschichte teilen, um andere zu warnen. Einen Nebenjob hat sie inzwischen auch gefunden, ganz analog: Gemeinsam mit ihrem Sohn trägt sie Zeitungen aus.

Transparenzhinweis:
Laut Satzung darf der WEISSE RING ausschließlich Menschen helfen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Manuela Ahler (Name geändert) ist aber Täterin geworden, daher kann der Verein an dieser Stelle keine weitere Unterstützung anbieten. Dennoch erkennt der WEISSE RING die gesellschaftliche Relevanz des Falls an und hat sich deshalb bewusst entschieden, die Geschichte öffentlich zu machen.

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Erstellt am: Mittwoch, 17. September 2025 von Selina
Dunja Hayali: Macht Onlinepause nach Hassnachrichten

Fernsehmoderatorin Dunja Hayali beim Deutschen Fernsehpreis 2025. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Datum: 17.09.2025

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Die ZDF-Journalistin Dunja Hayali erhielt nach einer Moderation über den getöteten Aktivisten Charlie Kirk massive Hassnachrichten und Morddrohungen. Nun zieht sie Konsequenzen und legt eine Pause ein, wie sie auf Instagram bekannt gegeben hat.

Ein weißer Zettel ist zu Beginn des Instagram-Videos vom 14. September zu sehen. Darauf steht in großen schwarzen Lettern: „Aus Gründen mal ein paar Tage Pause … Danke für die anständigen, kritischen Kommentare! Take Care, dh.“ Es ist ein Post der Journalistin und Moderatorin Dunja Hayali.

Danach blendet das Video zahlreiche Hasskommentare ein, die der Grund für ihre angekündigte Onlinepause sein dürften. „Wir werden dich noch hängen sehen“, „Diese Frau ist 1000-mal bösartiger und schlimmer als Joseph Goebbels“ und „Schauen Sie lieber ab jetzt öfter über Ihre Schulter“ – so und ähnlich schrieben vor allem Männer an Hayali.

Hintergrund der Hasswelle war eine Moderation im „heute journal“ des ZDF. Erst einen Tag zuvor, am 10. September, war der Donald-Trump-Anhänger und rechte Aktivist Charlie Kirk während einer Veranstaltung erschossen worden. Der Vorfall war Thema in der Sendung vom 11. September, mit fatalen Folgen für die Moderatorin.

Dunja Hayali beginnt ihren Beitrag mit der Frage: „Wo soll das alles hinführen?“ Und fährt fort: „Im Land der Meinungsfreiheit, den USA, scheint es immer weniger möglich zu sein, andere Meinungen auszuhalten – oder dagegenzuhalten, ohne dass es eskaliert. Opfer dieser zunehmenden Spannungen wurde gestern Charlie Kirk. Der 31-Jährige war ein extremer und extrem umstrittener Influencer, der seit Jahren massiv für Donald Trump die Werbetrommel gerührt hat.“

Hayali sagt: „Dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist mit nichts zu rechtfertigen. Auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen.“ Zudem beschrieb sie ihn als radikalreligiösen Verschwörungsanhänger. Rechte Accounts verbreiteten daraufhin in den sozialen Netzwerken aus dem Zusammenhang gerissene Ausschnitte ihrer Moderation.

 

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Jetzt reicht es uns!

Der Hass im Netz trifft immer öfter Prominente – und viele von ihnen wollen die digitale Gewalt nicht mehr hinnehmen.

Ihre Aussagen waren nicht falsch: Charlie Kirk war berüchtigt für seine kontroversen Äußerungen über Migration, trans Menschen und Abtreibung.  Als Beispiel nannte der Tagesspiegel unter anderem folgendes Zitat: „Schwarze Frauen haben nicht die Gehirnleistung, um ernst genommen zu werden.“ Oder „Ich glaube, es ist, leider, lohnenswert, eine gewisse Anzahl an Waffentoten hinzunehmen, um unser gottgegebenes Recht auf Waffenbesitz zu schützen.“

Der Fall Dunja Hayali zeigt erneut das Ausmaß an Hass im Netz. Eine EU-weite Umfrage von der Organisation „HateAid“ zeigt: Jeder zweite junge Erwachsene ist online von Hass betroffen. Besonders Frauen ziehen sich deshalb zunehmend aus sozialen Medien zurück.

30 Prozent der befragten Frauen haben Angst, dass geklaute oder gefälschte Nacktbilder im Internet veröffentlicht werden. 84 Prozent der Männer und 92 Prozent der Frauen wünschen sich Gesetze zur Kontrolle von Online-Plattformen.

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Erstellt am: Mittwoch, 25. Juni 2025 von Selina
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 25.06.2025

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen des 12. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, bundesweite Durchsuchungen durchgeführt. Vor allem Hasspostings mit rechten Inhalten sind stark angestiegen.

Mit gut 180 Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren sind Polizei und Justiz am Mittwoch bundesweit gegen strafbare Hasspostings im Internet vorgegangen. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) mit, das den zwölften Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz koordinierte. In mehr als 65 Fällen kam es den Angaben zufolge zu Durchsuchungen, zahlreiche Beschuldigte wurden vernommen.

Die meisten Ermittlungen betreffen Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – insbesondere rechtsextreme Inhalte. Etwa zwei Drittel der Hasspostings sind dem Bereich „rechts“ zuzuordnen. Zusätzlich gab es Fälle aus dem Bereich „sonstige Zuordnung“ sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen „religiöse Ideologie“, „links“ und „ausländische Ideologie“.

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB).

Enormer Anstieg strafbarer Posts

Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen ist ein enormer Anstieg strafbarer Hasspostings. Laut BKA haben sich die registrierten Fälle zwischen 2021 (2.411 Fälle) und 2024 (10.732 Fälle) mehr als vervierfacht. Der Großteil stammte aus den Bereichen „rechts“ sowie „sonstige Zuordnung“. Neben einem realen Anstieg der Fälle spielt auch die bessere Aufdeckung durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eine Rolle.

Das BKA ruft Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen – durch das Anzeigen und Melden strafbarer Inhalte bei Polizei, sozialen Netzwerken oder spezialisierten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“.

Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Erstellt am: Montag, 2. Juni 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 02.06.2025

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Eine neue Studie hat die Häufigkeit, den Kontext und die Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend.

Etwa jeder Achte in Deutschland zwischen 18 und 59 Jahren ist als Kind oder Jugendlicher mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt geworden – hochgerechnet sind das 5,7 Millionen Menschen. Mit 20,6 Prozent ist bei Frauen ein deutlich höherer Anteil betroffen als bei Männern mit 4,8 Prozent. Die Täter sind überwiegend männlich und lediglich in 4,5 Prozent der Fälle weiblich.

Repräsentative Studie mit 3000 Teilnehmenden

Das geht aus einer repräsentativen, am Montag veröffentlichten Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI), der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm und des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg hervor. Die Forschenden haben in Kooperation mit dem Umfrageinstitut infratest dimap eine repräsentative Stichprobe von Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. Rund 3000 Personen nahmen teil. Die Institute untersuchten sowohl die Häufigkeit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als auch den Kontext und die Folgen der Taten. Es handelt sich um die erste bundesweite und repräsentative Studie zu diesem Thema.

„Die Ergebnisse weisen auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, das im Vergleich zu früheren Untersuchungen nicht abgenommen hat, obwohl das Bewusstsein um die Problematik gewachsen ist und Präventionsmaßnahmen in Deutschland ausgeweitet wurden“, erklärt Prof. Dr. Harald Dreßing, der die Studie koordiniert hat und die Forensischen Psychiatrie am ZI leitet. Dieses gehört zum Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG).

Tatorte Familie und digitale Kanäle

Bei jüngeren Frauen, den 18-29-Jährigen, war die Betroffenenrate am höchsten: 27,4 Prozent. Unter allen Befragten gaben die meisten an, in der Familie oder durch Verwandte sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Wobei Männer laut der Studie viel öfter in Sport- und Freizeiteinrichtungen, im kirchlichen Zusammenhängen und in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betroffen waren. Dies zeige, wie wichtig „differenzierte Schutzkonzepte“ für Kinder und Jugendliche seien, mahnen die Forschungsinstitute.

Gut 37 Prozent der Opfer hatten demnach bislang nicht mit anderen Menschen über die sexuellen Angriffe gesprochen, aus Scham und aus Angst, dass ihnen niemand glaube.

31,7 Prozent der Fälle betrafen digitale Kanäle. Dabei erhielten die Betroffenen beispielsweise ungewollt pornographisches Material, wurden zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder gezwungen, sexuelle Bilder zu teilen.

Betroffene haben psychische Schwierigkeiten

Ein weiterer wichtiger Befund: Den von sexualisierter Gewalt Betroffenen gehe es psychisch deutlich schlechter als Nichtbetroffenen. „Es ist wichtig, dass wir die Forschung zum Ausmaß und den Kontexten von sexualisierter Gewalt verstetigen und weiter voranbringen. Nur so können wir Präventionskonzepte und die gezielte medizinische Versorgung von Betroffenen wirklich verbessern“, fordert Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg. Er ist Direktor des ZI und Sprecher des DZPG-Standorts Mannheim-Heidelberg-Ulm.

Die Untersuchung wurde mit Eigenmitteln der Institute finanziert sowie mit Hilfe der WEISSER RING Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbundes.