Tatorte 2.0

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Tatorte 2.0

Hinter Angriffen in der digitalen Welt stecken oft hochspezialisierte Kriminelle. Die Gefahren sind vielfältig. Doch jeder kann sich schützen, und Ermittlungsbehörden schaffen es regelmäßig, der neuen Organisierten Kriminalität empfindliche Schläge zu versetzen. Allerdings verschärft KI die Gefahr durch Cyberattacken. Fachleute fordern, den Kampf dagegen und die Prävention deutlich zu verstärken.

Cyberkriminelle können auf einen prall gefüllten Werkzeugkasten zurückgreifen. Und je digitaler die Gesellschaft wird, desto ausgefeilter werden die Methoden.

Szenen aus dem Landgericht Oldenburg

Sie war Unternehmerin und Kommunalpolitikerin, hatte ein eigenes Haus und ein gutes Verhältnis zu ihrem Sohn, engagierte sich als Schöffin. Jetzt sitzt die 77-Jährige auf dem Zeugenstuhl im großen, holzvertäfelten Saal des Landgerichts Oldenburg und sagt: „Ich habe nix mehr.“ Und: „Ich habe daran gedacht, mir das Leben zu nehmen.“ Sie spricht hektisch, springt während ihrer Aussage gedanklich hin und her, seufzt. Alles begann damit, dass „der Markus Söder“ ihr erst auf Facebook und dann über WhatsApp schrieb – so, wie es andere bayerische Politiker zuvor tatsächlich getan hätten. Sie tauschte sich mit dem angeblichen Söder länger aus, auch über Politik. Irgendwann bat er sie, Geld nach Ghana zu schicken, um damit, so der Vorwand, einen hohen Betrag auf einem Konto sichern und in die USA transferieren zu können. Zwar sei er reich, doch seine Ehefrau dürfe nichts davon mitbekommen. Deshalb die Bitte.

Insgesamt überwies sie so viel, dass sie schließlich ihr Haus verlor. Alles habe zusammengepasst: „Es gab so viele Parallelen zu Söder. Ich bin überhaupt nicht mehr da rausgekommen.“ Dass sie sogar Einlagen aus der Firma zog,  brachte ihr nicht nur eine Verurteilung ein, sondern zerstörte auch das Verhältnis zu ihrem Sohn, der ebenfalls in dem Unternehmen aktiv war. Ihre Schulden beziffert sie auf etwa eine halbe Million Euro.

Links und rechts von ihr sitzen die Angeklagten und nehmen die ins Englische übersetzten Worte der 77-Jährigen, wenn überhaupt, meistens regungslos und manchmal kopfschüttelnd zur Kenntnis. Den 43 bis 49 Jahre alten Männern, die Kapuzenpullover tragen, werden insbesondere Betrug, Geldwäsche und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, der nigerianischen Bruderschaft „Black Axe“. Diese begann als studentische Bewegung gegen Unterdrückung, wird aber mittlerweile als mafiöse Organisation eingestuft. Die Angeklagten sollen zahlreiche Opfer im In- und Ausland vor allem von Bremen und Delmenhorst aus unter anderem mit Love-Scams ausgenommen haben.

Kapitel I: Der Werkzeugkasten

Ob sie einen Staat attackieren, ein mittelständisches Unternehmen oder Büroangestellte: Cyberkriminelle greifen in einen vollen Werkzeugkasten mit manipulierten Inhalten und psychologischen Tricks. „Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität. Angriffe sind weniger zufällig, sondern zunehmend zielgerichtet, wirtschaftlich motiviert und arbeitsteilig organisiert“, sagt Christian Rossow, Professor für IT-Sicherheit und leitender Wissenschaftler am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit. Ransomware bleibe „die prägende Bedrohung im Cyberraum und verursacht weiterhin erhebliche Schäden bei  Unternehmen und Privatpersonen“, erklärt ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Anfrage des WEISSER RING Magazins. Ransomware ist Erpressersoftware: Sie verschlüsselt Dateien oder sperrt den ganzen Rechner. Die Täter fordern anschließend Geld, damit Betroffene wieder an ihre Daten kommen. Jeden Tag werden in Deutschland zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe angezeigt. Sie können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen, die öffentliche Verwaltung lahmlegen oder die Patientenversorgung in Kliniken gefährden. In einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom gab 2025 mehr als jedes dritte Unternehmen an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer einer Ransomware-Attacke gewesen zu sein. Rund 80 Prozent der Angriffe richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen. Jedes siebte zahlte Lösegeld, in Einzelfällen eine Million Euro und mehr. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberattacken in Deutschland betrug laut Bitkom im Jahr 2025 erstmals mehr als 200 Milliarden Euro.

„Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität.“

Prof. Christian Rossow

Häufig beginnen solche Angriffe mit einer E-Mail im Postfach. „Phishing ist und bleibt die größte Bedrohung für uns alle“, sagt Nora Kluger, Expertin für digitalen Verbraucherschutz beim Bundesamt für Sicherheit in der  Informationstechnik (BSI). Phishing meint unter anderem das „Abfischen“ von Passwörtern und Zugangsdaten zu Bankkonten, Firmennetzwerken, Online-Shops, Streaming-Diensten sowie von Kreditkartendaten. Täter locken mit manipulierten Webseiten, gefälschten E-Mails oder SMS und bringen Opfer dazu, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Oder sie installieren sogenannte „Info-Stealer“ auf den Geräten der Betroffenen. Das sind Schadprogramme, die heimlich Passwörter, Kreditkartendaten oder Krypto-Wallets aus Browsern und Apps abgreifen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat seit Dezember 2010 einen „Phishing-Radar“. Mittlerweile werden dort täglich mehr als 1.000 verdächtige E-Mails gesammelt und ausgewertet, zum Start waren es knapp 20 E-Mails. „Es gibt unzählige gefährliche Betrugsmethoden“, sagt Dr. Ralf Scherfling, Referent bei der Verbraucherzentrale. Regelmäßig missbrauchen Verbrecher die Namen von Zahlungsdienstleistern wie PayPal und von Onlinehändlern wie Amazon. Ebenfalls gerne genommen: Telekommunikationsfirmen, Paketdienste, Banken, Streamingdienste.

Love-Scam

22. Januar 2026 / Kassel, Hessen: Eine Frau wird in Kassel mit einem Liebesbetrug um rund 14.000 Euro gebracht. Bei einer Seniorin bleibt es beim Versuch: Eine Internetbekanntschaft hat sich als reicher Mann im Ausland ausgegeben, sich ihr Vertrauen erschlichen und Geld verlangt. Sie alarmiert die Polizei.

Die Betrüger gehen auch inhaltlich mit der Zeit. „Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen“, sagt Scherfling. Als die Energiepreise explodierten, tauchten Phishing-Mails zu angeblichen Entlastungspaketen auf. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs versuchten Kriminelle, mit Spendenaufrufen Zahlungsdaten abzugreifen. Mit dem Aufkommen der QR-Codes entstand „Quishing“: Betrüger verteilen QR-Codes – auf vermeintlich amtlichen Schreiben, auf Strafzetteln oder sie überkleben die echten QR-Codes an Parkautomaten. Wer sie scannt, landet auf einer betrügerischen Webseite und soll Gebühren zahlen oder persönliche Daten eingeben.

Oft hacken Cyberkriminelle nicht die Computer, sondern die Köpfe. Sie arbeiten mit Druck und Tricks und nutzen menschliche Eigenschaften wie Vertrauen, Hilfsbereitschaft oder Angst vor Autoritäten aus. Sie bringen ihre Opfer dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, sensible Informationen freiwillig preiszugeben und Geld zu überweisen. Social Engineering heißt diese Manipulation. „Das zentrale Merkmal dieser Angriffe ist die Täuschung über die Identität und die Absicht des Täters“, erklärt Nora Kluger vom BSI. So geben sich Angreifer als Techniker oder Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens aus. Sie verleiten ihre Opfer dazu, Anmelde- oder Kontoinformationen preiszugeben oder eine präparierte Webseite zu besuchen.

Während beim Phishing oft Zeitdruck im Vordergrund steht, gehen Cyberkriminelle bei sogenannten Love-Scams mit bedächtiger Raffinesse vor. Sie durchstreifen Dating- und Social-Media-Plattformen, um ihre Angriffsziele zu finden. Locken diese in private Messenger-Chats und weben über Wochen oder gar Monate hinweg ein Netz aus Illusionen. Diese Masche spielt mit einem zutiefst menschlichen Gefühl: der Hoffnung auf die große Liebe. Zunächst bauen die Betrüger eine scheinbare Nähe auf, um schließlich um Geld zu bitten – sei es als Darlehen, Investition oder als vorgestreckte Reisekosten für das erste Treffen.

Die Masche beschränkt sich nicht auf die Liebe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt eindringlich und zunehmend vor Anlagebetrug (Finance-Scam) über WhatsApp und Telegram.

„Sie wird nie wieder die Alte sein“

Eine Tochter erzählt, wie ihre Mutter Opfer eines Telefonbetrugs wurde – und wie das Verbrechen ihr Leben veränderte.

„Ich erinnere mich noch gut an den Morgen nach dem betrügerischen Anruf bei meiner Mutter. Es war der 29. Oktober 2025. Ich hatte mich gerade für einen Termin bei der Führerscheinstelle fertig gemacht, als mir meine  Schwester auf WhatsApp schrieb. Sie fragte, was bei mir los sei. Unsere Mutter habe ihr erzählt, ich hätte einen Unfall gehabt. Nein, antwortete ich ihr, bei mir ist alles in Ordnung!

Ich meldete mich bei meiner Mutter, die mir dann die ganze Geschichte erzählte. Ein Arzt habe sie angerufen und gesagt, ich hätte gerade ein 13-jähriges Mädchen überfahren, das jetzt tot sei. Jemand von der Staatsanwaltschaft sei schon da, ich müsse sofort ins Gefängnis. Meine Mutter hat gefragt, ob sie mich sprechen könne. Genau damit fing das Drama an. Sie dachte, sie spreche tatsächlich mit mir! Ich vermute, die Stimme war KI-generiert.

Eine weinerliche Frauenstimme sagte: ‚Mama, hilf mir!‘. Es sei etwas ganz Schlimmes passiert. Meine Mutter solle den Betrag zahlen, sie habe das Geld doch zu Hause. Sie hatte gerade für die Enkelkinder zu Weihnachten einen höheren Betrag abgehoben. Neben dieser Stimme, die meiner scheinbar glich, hatten die Betrüger also auch genau das richtige Zeitfenster erwischt, in dem tatsächlich Geld zu Hause war. Das ist uns zum Verhängnis geworden. Meine Mutter hat ihre Adresse rausgegeben und einem fremden Mann mit Maske eine höhere, fünfstellige Summe in einer Geldkassette gegeben.

Sie hätte alles für mich gegeben.

Meine Mutter stand unter Schock. Sie habe immer nur dieses tote Kind vor ihren Augen gesehen. Das war für sie das Schrecklichste überhaupt. Meine Mutter ist über 80 Jahre alt, lebt allein im betreuten Wohnen. Ich kümmere mich um sie.

‚Wenn meine Tochter jetzt ins Gefängnis muss, wer soll mich dann pflegen?‘ Auch solche Fragen sind ihr durch ihren Kopf gegangen. Insgesamt dauerte das betrügerische Telefonat eine Stunde und 56 Minuten, das muss man sich mal vorstellen! Das Geld ist weg, da bin ich mir sicher. Wir haben natürlich Anzeige erstattet, aber von der Polizei haben wir bisher nichts gehört.

Meine Mutter wird nie wieder die Alte sein. Körperlich nicht und psychisch auf gar keinen Fall. Sie ist leise geworden, zurückgezogener. Bei ihr ist durch diese Tat eine Welt zusammengebrochen. Diesen Schaden in der Seele bekomme ich nie wieder geradegerückt. Mir ist es eine Herzensangelegenheit, andere nun über solche Betrugsmaschen aufzuklären und eventuell davor zu schützen.“

„Wir sehen vor allem im Onlinebetrug eine Zunahme über Messengerdienste“, sagt ein Sprecher der Behörde. Dieser ist kein lizenzierter Anbieter bekannt, der sich über Gruppenchats an Anleger wendet. Kriminelle locken mit Anzeigen auf Plattformen in WhatsApp- und Telegram-Gruppen – mit Versprechen von kostenlosen Aktienempfehlungen und Börsenwissen. Manchmal zahlen sie kleine Gewinne aus, um sich Vertrauen zu erschleichen. Über Fake-Apps, auf denen Kurs-Charts blinken, gaukeln sie dann hohe Gewinne vor und animieren Opfer zu weiteren Investitionen.

Auch Jahre nach dem Schock sind Betrogene nicht sicher. Beim „Recovery-Scam“ melden sich Täter mit der Behauptung, das verlorene Geld sei gefunden oder sichergestellt worden. Bevor es zurückfließe, seien „Steuern“ oder „Gebühren“ fällig. Wer sich darauf einlässt, verliert abermals Geld.

Professionell wirkende Fake Shops locken derweil mit Sonderangeboten und drängen zur Vorkasse. „Geliefert wird dann entweder gar nicht oder nicht in der versprochenen Qualität“, sagt Dennis Romberg, der das Team Marktbeobachtung Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitet.

„Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen.“

Dr. Ralf Scherfling

Die Kriminellen setzen auf Geiz und Gier

Zwischen Januar und November 2025 wurden in den Verbraucherzentralen mehr als 20.000 Beschwerden zum Thema Betrug erfasst – ein Plus von 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Datenbank des Fakeshop-Finders, einem Tool der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung von Onlineshops, stehen rund 100.000 identifizierte Fake Shops. Oft bieten sie genau das an, was Leute gerade suchen: im Frühling Gartengeräte, im Herbst Winterreifen. Ihre Kundschaft erreichen die Betrüger über Anzeigen auf Social Media oder in Suchmaschinen: „Die Fakeshops werben auf den großen Plattformen“, sagt Romberg. Der Digital Services Act verpflichtet diese dazu, Risiken ihres Geschäftsmodells zu erkennen und zu verringern. „Das funktioniert jedoch hinten und vorne nicht.“ Die Verbraucherzentralen melden solche Fake-Shop-Anzeigen als vertrauenswürdiger Hinweisgeber („Trusted Flagger“) offiziell bei Google, Meta und Co. Doch, so stellt Romberg fest: „Oft bleibt es bei einer Eingangsbestätigung.“

Phishing

20. Januar 2026 / Lengerich, Nordrhein-Westfalen: Zwei Frauen verlieren bei Verkäufen über Onlineportale Geld. Die Täter nutzen für die Abbuchungen gefälschte Bestätigungs-Mails und manipulierte Seiten. Die Frauen geben persönliche Daten und einen „Code“ ein, der sich als unberechtigter Abbuchungsbetrag entpuppt.

Kapitel II: Der Einsatz von KI

Während die Bedrohungen im digitalen Raum rasant zunehmen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine „wachsende digitale Sorglosigkeit“ fest. Vielen Menschen fehle aufgrund einer Art Gewöhnung das Bewusstsein, dass sie durchaus attraktive Ziele für Cyberangriffe sind. „Damit werden sie für Angreifer zur leichten Beute“, warnt Nora Kluger vom BSI. Gleichzeitig nutzen Cyberkriminelle inzwischen ein äußerst mächtiges Werkzeug: Künstliche Intelligenz (KI). „KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen“, heißt es in den „Cyber Insights“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. „Deepfakes, automatisierte Phishing-Kampagnen und selbstlernende Schadsoftware sind nur einige Beispiele für neue Cybertools.“ Auch das Bundeskriminalamt (BKA) weist in seinem aktuellen Lagebild Cybercrime darauf hin, dass KI zunehmend zum Einsatz kommt. Die Polizei in NRW nennt es sogar: „Superkraft für Kriminelle“. Viele dieser digitalen Werkzeuge werden heute als Dienstleistung angeboten, etwa in Form von speziell trainierten KI-Anwendungen, die im Darknet gehandelt werden. „Auf diese Weise können auch weniger technisch versierte Täter komplexe Angriffe durchführen, indem sie einzelne Bausteine – Schadsoftware, Infrastruktur, Zugangsdaten – anmieten oder kaufen“, berichtet Markus Niesczery, Sprecher beim LKA in Nordrhein-Westfalen.

Mit generativer KI werden nach Angaben des BSI zum Beispiel Anleitungen erstellt, wie ein Ziel besonders gut angegriffen werden kann oder wie man Schadsoftware optimiert, damit sie von Virenscannern weniger leicht erkannt wird. Und seit der Einführung von ChatGPT und anderen generativen KI-Werkzeugen sind die Zeiten vorbei, in denen man Phishing-Mails an ihrer fehlerhaften Sprache erkennen konnte. Mittlerweile lassen sich in sekundenschnelle nicht nur fehlerfreie, sondern auch auf den Adressaten zugeschnittene Phishing-Mails erstellen – in riesigen Mengen und jeder Sprache. Ebenso können bei Love- und Finance-Scams emotional angepasste Nachrichten verfasst werden, um Chat-Beziehungen zu pflegen.

Fake Shops massenhaft ins Netz zu stellen, wird durch KI immer billiger. „Das sind mittlerweile Wegwerfprodukte, die man zu Tausenden im Darknet kaufen kann. Wir finden deshalb auch Fake Shops, die zu einem Verbund mit Hunderten, manchmal sogar Tausenden gehören, die alle von ein und demselben Betreiber stammen“, schildert Oliver Havlat, Leiter des Fakeshop-Finder-Projekts bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch KI lassen sich gefälschte Bilder von Produkten, vermeintlichen „Shop-Teams“ oder Ladengeschäften schnell erzeugen.

Anlagebetrug

13. Januar 2026 / Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen: Eine 64-Jährige verliert eine hohe sechsstellige Summe an Betrüger. Nach Eintritt in eine scheinbar seriöse WhatsApp-Anlagegruppe investiert sie zunächst kleine Beträge in Krypto-Währungen, am 6. Januar einen mittleren sechsstelligen Betrag. Am 7. Januar ist ihr Krypto-Wallet auf null.

Täuschend echte Simulationen

Täter nutzen KI-Systeme, um Bilder, Stimmen oder Videos existierender Personen zu imitieren, sie verwenden Material aus sozialen Medien. Mit den gestohlenen Identitäten durchlaufen sie das Video-Ident-Verfahren, eröffnen Konten, schließen Verträge ab oder beantragen Kreditkarten, um Waren auf Kosten der Geschädigten zu kaufen. „Wir gehen davon aus, dass die Anzahl glaubwürdiger Täuschungen durch generative KI ansteigt“, sagt Nora Kluger.

Tonaufnahmen gewinnen für Cyberkriminelle an Bedeutung. Personalisierte Deepfakes von Stars, die mit vermeintlichen persönlichen Treffen bei Fans werben, gehören bereits zum Repertoire. Über Social-Media-Accounts und  andere öffentliche Profile kundschaften Verbrecher die Vorlieben potenzieller Opfer aus. Die Bundesnetzagentur berichtet zudem von Einzelfällen, in denen synthetische Stimmen für eine Betrugsmasche genutzt wurden, die „CEO Fraud“ oder „Fake President“ genannt wird. Dabei bauen die Täter mit der „echten“ Stimme des Chefs telefonisch Druck auf, um Mitarbeiter dazu zu drängen, Firmengeld zu überweisen.

„KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen.“

Bundesamt für Verfassungsschutz

Der KI-Einsatz durch Betrüger schlägt sich auch in den Zahlen von Versicherungen nieder: Nach einer Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden die Schäden in der  Vertrauensschadenversicherung – die Unternehmen unter anderem nach Betrugsfällen entschädigt – 2025 auf mehr als 200 Millionen Euro steigen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Anstieg um 20 Prozent. Auch die  Versicherungen selbst sind betroffen: Nach Angaben des BSI ergreifen Versicherungsunternehmen zunehmend Maßnahmen, um sich vor Schäden durch KI-generierte Bilder und Videos zu schützen, die bei Versicherungsbetrug durch gefälschte Schadensmeldungen eingereicht werden. Nach Ansicht des BSI ist das ein deutlicher Hinweis auf eine starke Zunahme KI-generierter Fälschungen.

Kapitel III: Die „alte“ Mafia

In eine Zwickmühle geraten Ermittlerinnen und Ermittler, wenn es ihnen gelingt, Kriminelle abzuhören, die sich sicher fühlen. Das gelang zum Beispiel mit verschlüsselten – und geknackten – Messengern, wie etwa ANOM, über die Gangster Drogendeals im Tonnenbereich organisierten. Es gelang aber auch in einem kleinen Ort in Kalabrien. Ein Boss der ‚Ndrangheta, der kalabrischen Mafia, lebte dort. Sein Clan ist auch in Deutschland aktiv. Der Boss lud über längere Zeit hinweg Leute in seine Kellerbar und soll mit ihnen über den Handel und Schmuggel von Mineralölprodukten, über Diebstähle und Immobiliengeschäfte, über die Rangordnung in seiner Organisation und über  rivalisierende Clans gesprochen haben. Er ahnte wohl kaum, dass es Fahndern gelungen war, Wanzen in dem als sicher geltenden Haus unterzubringen, sonst wäre er bestimmt zurückhaltender gewesen. So aber hörten die Ermittler monatelang mit und erfuhren, dass der Clan und seine Mitglieder offenbar im Cyberraum aktiv sind. Der Erfolg war für sie ein Grund zur Freude und stellte sie gleichzeitig vor Probleme. Zum einen mussten sie einen Weg finden, die Informationen zu nutzen, ohne dass klar wurde, woher diese kamen. Zum anderen verstanden die Ermittler anfangs wohl kaum, wovon der Boss da redete. Das lag nicht nur an Nebengeräuschen und sich überlagernden Stimmen auf den Aufnahmen. Nein, zu neu war das, was er von sich gab, zu speziell. Er klang fast wie ein hochspezialisierter Bankmitarbeiter. Und Kronzeugen, die ihnen das Gehörte hätten übersetzen können, mussten die Ermittler noch finden. Vermutlich auch deshalb kamen manche der Gespräche erst einige Jahre später in Ermittlungsakten wieder zum Vorschein.

Boss: „Schau, wir haben die Plattform bereits … Weißt du, was die Plattform ist? Ein Staat leiht sich Geld … Das ist alles! Der amerikanische Staat, der englische Staat, der deutsche Staat, der marokkanische Staat …“ Gesprächspartner: „Auch privat, auch privat.“ Boss: „Mit einem MT 760 gibt es die Bankgarantie. Mit der kannst du den MT 103 beantragen, dann verlangen sie zur Bestätigung den MT 699. Den 699 muss praktisch deine Korrespondenzbank machen. Nachdem du den 699 gemacht hast, muss deine Gegenbank … die Bank, sagen wir unsere Bank, den MT 760 schicken. Dort bekommt man dann den Swift … (unverständlich) … sobald der Swift da ist, gibt es, sagen wir, Liquidität … grob erklärt … Die Staaten geben ihm dann 15 Prozent auf 100 Millionen im Monat, also 15 Millionen.“

Phishing

13. Januar 2026 / Ulm, Baden-Württemberg: Ein 56-Jähriger bemerkt Störungen an seinem Laptop. Nach einem Pop-up-Hinweis auf seinem Bildschirm ruft er eine angebliche Störungsdienst-Nummer an und erlaubt einem vermeintlichen Software-Mitarbeiter Zugriff auf den Rechner. Danach kommt eine hohe Rechnung.

Die ‚Ndrangheta machte offensichtlich Geld mit Kreditlinien. Diese sollen Banken den Beauftragten des Clans eingeräumt haben, oft ohne Sicherheiten. Abgehörte Gespräche wiesen darauf hin, dass es den Mafiosi gelungen war, Bankfunktionäre für ihre Zwecke zu gewinnen. Jahre später gewannen die Ermittlungsbehörden Kronzeugen, die an den Geschäften beteiligt waren, und fanden heraus, dass im Auftrag des sizilianischen Clans mehrere Teams quer über den Erdball aktiv geworden waren. Dem Clan sei es gelungen, einen Funktionär einer wichtigen Bank für sich zu gewinnen, wie aus Abhörprotokollen hervorging. Er habe garantiert, dass die Finanzgeschäfte funktionierten. Die Verdächtigen nahmen demnach mehrmals auf ihn Bezug. Die Bank weist allerdings jeden Vorwurf in diesem Zusammenhang von sich. Auch Hacker mit Wurzeln in Deutschland seien für den Clan im Einsatz gewesen. Sie hätten unter anderem die Aufgabe gehabt, in die Systeme von Banken einzudringen, ruhende Konten aufzuspüren und die Bankkommunikation zu manipulieren.

Sextortion

12. Januar 2026 / Enzkreis, Baden-Württemberg: Nach Messenger-Kontakt mit einer Frau, welche ihm intime Videos und Fotos gegen Bezahlung gesendet hat, schickt ein 25-Jähriger ein intimes Foto von sich. Unbekannte drohen ihm mit Veröffentlichung und erpressen 1.800 Euro.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen. Sie hätten sich gegen acht Beschuldigte gerichtet, unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland. Man warf der Gruppe vor, schwere Straftaten zu planen, unter anderem Geldwäsche. Die Ermittlungen seien aber eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. In Italien dagegen liefen die Ermittlungen weiter, um so viele Beschuldigte wie möglich vor Gericht zu stellen, auch einen Hacker, der in Deutschland lebt. Er wird aber nicht ausgeliefert.

Ein berühmter Ansatz von Antimafia-Ermittlern lautet: Follow the money – über den Fluss des Geldes lassen sich die dazugehörigen Kriminellen finden. Die Methode wurde in den 1980er Jahren entwickelt. In Sizilien hatte man als Erstes verstanden, dass die Organisierte Kriminalität längst über Ländergrenzen und Kontinente hinweg agierte. Das Prinzip lässt sich auch umgekehrt denken: Dort, wo viel Geld bewegt wird, wird auch Geld aus Straftaten bewegt. Also findet sich dort die Organisierte Kriminalität. Und wenn im Cyberraum viel Geld bewegt wird, dann sind dort Mafia-Organisationen aktiv, und zwar bei verschiedenen Delikten, etwa Betrug, Datendiebstahl, Spionage.

Scam

6. Januar 2026 / Hagen, Nordrhein-Westfalen: Ein 68-Jähriger überweist mehrere Tausend Euro an einen Unbekannten, der sich in einer App als US-Soldat in Togo ausgibt, eine Beziehung aufbaut und Geld fordert, um den Geschädigten besuchen zu können. Später verlangt er erneut Geld wegen angeblicher Zollprobleme am Flughafen. Daraufhin erstattet der 68-Jährige Anzeige.

Die Geschichte des sizilianischen Clanbosses und weitere Ermittlungsverfahren sprechen dafür, dass alteingesessene italienische Organisationen im Cyberspace aktiv sind. Gilt das auch für andere etablierte Gruppen wie die chinesischen Triaden oder die Russische Organisierte Kriminalität? Der Soziologe Jonathan Lusthaus von der Universität Oxford hat sich die Frage genauer angeschaut. Für seine Studie „Is the Mafia Taking Over Cybercrime?“ hat er in zwanzig Ländern Interviews geführt, 238 insgesamt, mit Strafverfolgungsbehörden, früheren Cyberkriminellen wie auch dem privaten Sektor. Dazu kamen Recherchen vor Ort in Hotspots der digitalen Kriminalität, etwa in Russland, der Ukraine, Rumänien, Nigeria und China. Das Resümee seiner bereits 2018 veröffentlichten Untersuchung: Die Organisierte Kriminalität spiele eine Rolle bei Cyber-Straftaten, sei aber weit davon entfernt, den Bereich zu übernehmen. Manchmal träten Gruppierungen als Investor in dem Bereich auf. Häufiger aber würden sie von Cyberkriminellen bei der Geldwäsche unterstützt. Die häufigste Variante: Mafiosi heuerten für eigene Projekte Experten an und überwachten diese dann bei der Verrichtung der Straftaten im Cyberraum.

Kapitel IV: Die Folgen

Die Rechnung kam per E-Mail und schien wie beim letzten Mal auszusehen. Also überwies das Unternehmen aus Süddeutschland rund 42.000 Euro an den von ihm beauftragten Baumaschinenhersteller in China – mit dem vorher alles „unproblematisch“ gewesen sei, erinnert sich ein Firmenverantwortlicher im Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Mitglieder der Cybercrime-Mafia am Landgericht Oldenburg. Nach ein paar Tagen „wollten wir die Maschinen abholen lassen, aber der Hersteller sagte, es ist kein Geld da. Wir haben sofort die Bank angerufen und versucht, das Geld zurückzuholen. Das ging aber nicht“. Kurz darauf erfuhr er, dass der chinesische Zulieferbetrieb gehackt worden war. Volker Peters vom LKA Niedersachsen, langjähriger Ermittler und jetzt in der Prävention, sagt: „Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt es bei Cybersicherheitsvorfällen, insbesondere bei Verschlüsselung, vor, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind oder diese sogar verlieren.“ Jana Ringwald ist Oberstaatsanwältin bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Ebenso wie Peters war sie an spektakulären internationalen Ermittlungen beteiligt. Ringwald sagt: „Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten: Der Betrieb steht länger still, eventuell muss eine neue Server-Struktur her, und wenn Kundendaten betroffen sind, drohen Schadenersatz und ein großer Vertrauensverlust.“ Im Gegensatz zu den finanziellen Folgen würden die psychologischen kaum diskutiert: „Geschäftsführer berichten nach einem Cyberangriff oft, es sei das Schlimmste, was sie je erlebt hätten, auch weil sie das Ereignis nicht ,greifen‘ können. Jemand hat einen Anhang angeklickt und jetzt steht alles still. Dazu die Ungewissheit bei allen: Wie schlimm ist es? Sind Arbeitsplätze gefährdet? Droht die Insolvenz?“

Anlagebetrug

5. Januar 2026 / Augsburg, Bayern: Eine 32-Jährige wird von einem Unbekannten über eine Dating-App kontaktiert und zu Krypto-Investments gedrängt. Von Ende Oktober bis Ende Dezember 2025 nimmt sie dafür einen Kredit im fünfstelligen Bereich auf und überweist das Geld. Danach bricht der Täter den Kontakt ab.

Bei betroffenen Privatleuten können die Konsequenzen „bis zum Suizid“ reichen, etwa wenn Täter drohen, intime private Inhalte zu veröffentlichen, weiß Peters. Unter den Betroffenen, erzählt Ringwald, seien auch Männer Anfang 40 mit Studienabschluss und auf Partnersuche. „Sie werden Opfer von Love-Scam, verlieren mehrere Hunderttausend Euro. Dann können Persönlichkeiten komplett in sich zusammenklappen. So sehr schämen sie sich und leiden darunter, dass jemand ihre ,Schwachstellen‘, Einsamkeit und Sehnsucht nach Liebe, derart ausgenutzt hat.“

Weitere Hinweise auf das Ausmaß der Folgen von Cyberkriminalität für Privatleute gibt eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Sie kombiniert eine repräsentative Dunkelfeldbefragung von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in dem Bundesland mit qualitativen Interviews mit Betroffenen. Zu den Forschenden, die an der 2022 veröffentlichten Untersuchung mitgewirkt haben, zählt Philipp Müller. Das wesentliche Ergebnis der Dunkelfeldstudie: „In den vergangenen zwölf Monaten war jeder vierte Befragte von Cybercrime im weiteren Sinne betroffen und jeder siebte von Cybercrime im engeren Sinne“, sagt Müller.

Zu den häufigsten Formen der ersten Kategorie zählten Betrug beim Onlinehandel, Belästigung, vor allem sexuelle, Beleidigungen und Bedrohungen. Bei der zweiten Kategorie ging es hauptsächlich um Hacking von Mail-Konten oder Konten auf sozialen Plattformen, Datendiebstahl und Schadsoftware. Die entstandenen Kosten lagen den Angaben der Betroffenen zufolge zwischen 100 Euro bis 80.000 Euro.

„Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten.“

Oberstaatsanwältin Jana Ringwald

Psychische Folgen traten demnach vor allem bei Hate Speech, Betrug und Belästigung auf. Viele Studienteilnehmer gaben an, sie seien angespannt gewesen, hätten sich hilflos und unsicher gefühlt. Häufig, so Müller, „kam es auch zu Selbstvorwürfen: ,Wie konnte mir das passieren, obwohl mir die Gefahren bekannt sind?‘“ In vielen Fällen hätten sich die Opfer während der Attacke in „vulnerablen Momenten“ befunden, in denen sie gestresst oder müde gewesen seien, so wie ein Opfer, das während eines Arbeitsmeetings unaufmerksam war und auf eine gefälschte WhatsApp-Nachricht hereinfiel.

Interessant ist, dass lediglich ein Siebtel der befragten Betroffenen die Straftaten anzeigte, am ehesten bei Betrug und Diebstahl von Daten. Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine Anzeige wurde eine geringe Aussicht auf erfolgreiche Ermittlungen genannt sowie die Ansicht, dass die Tat nicht so gravierend gewesen sei. Die erfolgreichen Attacken hätten offenbar auch ihr Gutes: „Ein großer Teil der Betroffenen aus der Interviewstudie äußerte, jetzt sensibler für Risiken zu sein und zum Beispiel einen Passwort-Manager zu haben.“

Scam

12. Dezember 2025 / Trier, Rheinland-Pfalz: Eine 36-Jährige verliert einen fünfstelligen Betrag an einen Unbekannten. Der hat sich im Facebook-Messenger als „Management“ eines deutschen Schlagersängers ausgegeben. Sie zahlt – unter anderem für einen Privatjet, mit dem der Star angeblich zu einem privaten Treffen eingeflogen werden soll.

Kapitel V: Der Kampf gegen Cybercrime

Der Mann, Anfang 30, der im Landgericht Gießen auf der Anklagebank Platz genommen hat, macht keinen gefährlichen Eindruck: ruhige Stimme, hellblaues Hemd. Er wirkt zurückhaltend und höflich. Eine SEK-Einheit hat sich im und vor dem Gebäude postiert. Das liegt weniger an dem Angeklagten, der bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat, sondern vielmehr an dem hochkriminellen Umfeld, für das er agierte. Der Angeklagte war offenbar Administrator des Crimenetworks, des größten deutschsprachigen illegalen Online-Marktplatzes. Es gab dort unter anderem Waffen und Drogen zu kaufen, aber auch Anleitungen für Straftaten. Vor Gericht erzählt der Fachinformatiker, wie es zu einer kriminellen Laufbahn kam: Als junger Mann „beschränkte sich meine Freizeitgestaltung auf Tätigkeiten hinter dem Rechner“. Er sei von einem Forum ins nächste gekommen, habe sich viele Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet und diese später anwenden wollen. Dann sei er immer tiefer reingeraten. Der Angeklagte hatte als Administrator eine wichtige Funktion im Crimenetwork, war aber lediglich ein Rad im Räderwerk.

Volker Peters vom LKA Niedersachsen sagt: „Den klassischen Hacker, der im Keller sitzt und alleine agiert, gibt es nicht mehr.“ Peters verweist auf das Neun-Säulen-Modell des BKA, das die arbeitsteilige Struktur des „Cybercrime-as-a-Service“ beschreibt: Es gibt Programmierer, Techniker, Betreuer für die Infrastruktur sowie Leute, die auf Phishing oder Krypto-Geldwäsche spezialisiert sind. Vor Großangriffen laufen häufig Ausschreibungsverfahren, bei dem sich Spezialisten mit ihrem Nickname und bisherigen „Erfolgen“ bewerben.

Oberstaatsanwältin Ringwald berichtet, dass die Täter „einander gar nicht genau kennen wollen und auch nicht müssen“. Alles geschieht so anonym wie möglich. Sie nutzen mehrere verschlüsselte Kommunikationsformen, um möglichst keine Spur zu hinterlassen. Es handelt sich um lose, internationale Verbünde: „Cyberkriminalität kennt keine Grenzen.“

Anlagebetrug

13. August 2025 / Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern: Ein Paar verliert mehr als 75.000 Euro. Täter sprechen die Geschädigten über WhatsApp-Gruppen an und geben sich als Finanzexperten aus. Der Mann verfolgt angebliche
Aktien-Investments in einer „Finanz-App“ und überweist wochenlang Geld auf ausländische Konten. Als die Auszahlungen ausbleiben, fällt der Betrug auf.

Diese anonymen, professionellen und dezentralen Zusammenschlüsse auf Zeit stellen Ermittelnde vor große Herausforderungen: Es ist schwierig zu sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Tat begangen hat. Und: Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei können großen Schaden anrichten. Sie gelten aber als weniger schwer. Das bleibt nicht ohne Folgen, denn ob man einen Server überwachen darf, hängt von der Schwere des Delikts ab. Daher“, erklärt Ringwald, „können wir oft nur dann den gesamten ,Instrumentenkasten‘ der Strafprozessordnung nutzen, wenn der Fall Elemente des Betrugs oder der Erpressung aufweist oder eine kriminelle Vereinigung vorliegt.“ Trotz der Hürden schaffen es Ermittlungsbehörden, Cyberkriminellen empfindliche Schläge zu versetzen – wie im November 2025, als Deutschland und internationale Partner erfolgreich gegen zwei besonders gefährliche Schadsoftware-Varianten vorgegangen sind. Neben dem BKA war auch das ZIT beteiligt.

Wie das gelingt? „Auch wir warten auf den menschlichen Fehler“, erzählt Ringwald. Etwa, dass eine Verschlüsselung nicht funktioniert, ein Täter zu viele Informationen über sich preisgibt. „Wir versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wichtig ist auch, im Darknet ,Streife‘ zu fahren und sich anzuschauen, was für Täter gerade relevant ist, welche Dienstleistungen, Foren oder Tools es gibt.“ Ein bedeutender Ansatzpunkt sei, Zahlungsströme zu verfolgen. „Kryptowährungen bieten nur eine Pseudo-Anonymität. Wir können bei Providern Anfragen stellen.“

Teilweise profitieren deutsche Ermittler von Hinweisen aus dem Ausland. Informationsaustausch und zentrale Ermittlungen seien entscheidend, betont Volker Peters.

„Er hat Süßholz geraspelt ohne Ende“

Eine Frau erzählt, wie sie Opfer eines Love-Scams wurde.

„Wenn ich diese Geschichte erzähle, muss ich eigentlich mit dem Tod meines Mannes anfangen. Er war die Liebe meines Lebens. Danach bin ich in eine Depression gerutscht. Ich habe irgendwann gedacht, ich könnte mein altes Leben weiterführen, wenn ich nur jemanden kennenlerne. Da habe ich den Entschluss gefasst, mich bei einer Dating-Plattform anzumelden.

Im September 2022 hat mich dann dieser Love-Scammer eiskalt erwischt. Er sah so ähnlich aus wie mein Mann und schrieb, er sei auch Witwer. Er hat mir ein Bild vom Grab seiner Frau geschickt, und auch eins von ihr, als sie noch lebte. Er sei Deutsch-Amerikaner, habe eine deutsche Mutter und unterstütze sie gerade ein bisschen. Danach wolle er wieder in die USA, dort habe er eine Firma. Wir haben fast jeden Tag geschrieben, er hat mir auch Sprachnachrichten geschickt. Ich war glücklich.

Bevor ich zu meiner Cousine nach Mallorca geflogen bin, fragte ich ihn, ob wir uns nicht vor dem Abflug treffen wollen. Er sagte, er habe keine Zeit. Ich habe das akzeptiert. Heute würde ich sagen: ‚Du hast kein Interesse an mir. Tschüss.‘ Als ich wieder zurück war, habe ich ihn erneut gefragt, ob wir uns treffen wollen. Aber er hielt mich wieder hin. Nach ein paar Wochen hat er mir geschrieben, er fliege jetzt nach Kambodscha. Er sagte, er wolle dort einen Solarpark bauen.

Da fragte er mich das erste Mal nach Geld. Er sagte, er käme nicht an sein Konto. Ich habe im Internet recherchiert, ob ich ihm mit seiner Bank helfen könnte, aber das ging natürlich nicht. Ich wollte dann erstmal nichts machen. Er erzählte aber, es gehe ihm immer schlechter, er könne sich nicht einmal Lebensmittel kaufen. Ich habe ihm dann 600 Euro überwiesen. Er hat sich dafür bedankt und Süßholz geraspelt ohne Ende: ‚Du bist eine Liebe, ich vermisse dich, ich freue mich schon, wenn wir uns mal sehen‘ – so was eben. Er hat auch Bilder geschickt: vom angefangenen Solarpark oder aus seinem Hotelzimmer in Kambodscha. Das sah total echt aus. Ich habe damals nicht hinterfragt, wie er das Hotel bezahlt, wenn er sich kein Essen leisten kann. Heute denke ich: ‚Wie konnte ich nur …‘

Er hat dann noch mal nach Geld gefragt. Dieses Mal behauptete er, er könne seine Arbeiter nicht bezahlen. Insgesamt habe ich ihm 9.500 Euro überwiesen. Angeblich auf das Konto seiner Mutter. Am Ende hat er gefragt, ob ich in in seine Firma einsteigen möchte. Das war zu viel. ‚Noch mehr Geld gibt es nicht‘, habe ich gesagt. Ich habe meiner Familie von ihm erzählt. Wir sind zur Polizei, aber gehört habe ich von ihr nie wieder. Das Geld ist weg. Ich habe nicht  aufgegeben, nach der Liebe zu suchen. Als ich nach dieser Erfahrung online mutmaßliche Love-Scammer entdeckt habe, habe ich sie direkt der Plattform gemeldet, um andere Frauen davor zu schützen. Leider habe ich aber manche der Profile weiterhin dort gesehen.“

Auch potenzielle Opfer sind nicht machtlos. Peters empfiehlt: „Privatleute sollten hinterfragen, wenn sie digital unterwegs sind, sich informieren, welche Maschen gerade verbreitet sind, und auf Instrumente wie Passwortmanager und Verschlüsselungstechnologien zurückgreifen, um möglichst anonym zu bleiben.“ Firmen könnten etwa große Netzwerke segmentieren, was die Angriffsfläche verkleinert. Laut Ringwald braucht es ein Umdenken: „Unser Leben ist fast komplett digital. Deshalb müssen wir im Netz Sorgfalt an den Tag legen, sparsam mit unseren Daten umgehen und in Sicherheit investieren, zum Beispiel in Backup-Systeme, auf denen wir unsere Daten ein zweites Mal ablegen können, damit sie nicht verloren sind, wenn wir gehackt wurden.“ Firmen sollten vom Ernstfall ausgehen und sich dafür aufstellen.

Doch wie gut ist Deutschland aufgestellt gegen die digitale Bedrohung? Volker Peters und Jana Ringwald sehen eine Reihe von Fortschritten, etwa eine bessere Vernetzung, zentrale Ermittlungen und mehr Personal. Sicherheitsbehörden wie das LKA in Nordrhein-Westfalen setzen zunehmend auf datengetriebene Methoden. KI-gestützte Analysen helfen dabei, große Datenmengen auszuwerten oder Zusammenhänge zwischen Taten herzustellen.

Doch an Spezialisten in den Behörden mangelt es nach wie vor, auch weil die Gehälter in der IT-Branche oft deutlich höher sind. In manchen Bundesländern fehlt es an der notwendigen Technik: Nicht alle haben beispielsweise Tools, mit denen sich der Fluss von Kryptowährungen nachvollziehen lässt. Ringwald fordert ein verstärktes „Denken in Daten“ in den Behörden: „Das bedeutet, dass die Ermittelnden, auch bei konventionellen Delikten, gleich klären lassen: Wie verlief die digitale Kommunikation? Gibt es Kryptowährungsspuren? Welche Provider sind beteiligt? Das muss schnell gehen.“

Anlagebetrug

22. Juli 2025 / Mainz, Rheinland-Pfalz: Ein 53-Jähriger verliert rund 150.000 Euro. Aufmerksam geworden durch eine Social-Media-Anzeige, tritt er einer WhatsApp-Aktiengruppe bei und installiert eine „Handels-App“. Er überweist 50.000 Euro. Nachdem die App ihm ein angeblich auf etwa 200.000 Euro angewachsenes Kapital angezeigt hat, überweist er weitere 100.000 Euro auf ausländische Konten. Die erwarteten Auszahlungen bleiben aus.

Darüber hinaus bestehen weiterhin gesetzliche Lücken. Zwar ist seit 2021 das Betreiben einer illegalen Handelsplattform strafbar, jedoch handelt es sich bei vielen strafbaren digitalen Delikten nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt sind mögliche Maßnahmen während der Ermittlungen. „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten“, erklärt Volker Peters.

Nach Cyberangriffen mangelt es teils an Unterstützung für die Opfer. Manche berichten, sie fühlten sich von der Polizei, die ihnen vermittelt habe, eine Anzeige sei sinnlos, nicht richtig ernstgenommen und betreut. Peters räumt ein, dass es zu „Kommunikationsstörungen“ kommen könne, wenn die Betroffenen auf Beamte träfen, die sich selten mit dem Thema Cyberkriminalität befassen und nicht dafür sensibilisiert sind: „Für Firmen gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen, bei Privatpersonen kann es manchmal schwierig werden.“ Deshalb rät er, im Zweifelsfall die Onlinewache der Polizei zu nutzen. Über das Portal gelange das Cybercrime-Anliegen zu Fachbereichen innerhalb der Polizei.

Ringwald gibt zu bedenken: „Kriminelle brauchen nur wenige Minuten, um einen Fakeshop aufzubauen und kaum eine Sekunde, um ihn wieder verschwinden zu lassen. Die Bemühungen im Kampf dagegen sind groß und die Erfolge punktuell auch.“ Aber schon die Masse an Cyberkriminalität führe dazu, dass die Aufklärungsrate nicht so groß sein könne wie gewünscht.

In Südostasien gibt es Scam-Center: professionell organisierte Betrugsfirmen vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha. Dort gehen mehr als 100.000 Menschen täglich dem Online-Betrug nach. Mitunter sind sie selbst Opfer von Menschenhandel.

Im Prozess gegen die mutmaßlichen „Black Axe“-Mitglieder nimmt eine 63-jährige Sekretärin im Zeugenstand Platz. Die Baden-Württembergerin erhielt eine Chatnachricht, angeblich von ihrer Tochter: Ihr Handy sei ins Klo gefallen, deshalb schreibe sie jetzt unter einer anderen Nummer. Am Tag darauf eine dringende Bitte: Eine Online-Überweisung könne nicht warten. Ob ihre Mutter helfen könne? Sie hilft, streckt mehrere Tausend Euro vor, auch „weil ich schon häufiger für sie überwiesen habe“. Die Nachrichten lesen sich so, wie man sich Nachrichten einer jungen Frau in dieser Situation vorstellen würde. „Genau so drückt sie sich aus“, sagt die Sekretärin.

Drei der fünf Angeklagten hatten bei Redaktionsschluss Teilgeständnisse abgelegt. Als letzte Zeugin am dritten Prozesstag sagt eine Polizistin aus. Im Herbst 2024 wurde sie zu einem Amazon-Standort gerufen, nachdem ein Kandidat während eines Bewerbungsverfahrens offenbar „einen falschen Ausweis vorgelegt“ hatte. Im Laufe der Ermittlungen erhärtet sich der Verdacht auf Menschenhandel: Der Bewerber soll das Dokument von einem ihm ähnlich sehenden Mann bekommen haben. Gegen Geld.

Wissenschaft unter Druck

Erstellt am: Donnerstag, 12. März 2026 von Sabine

Wissenschaft unter Druck

Hass, Hetze und digitale Angriffe machen auch vor Hochschulen nicht halt. Bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Hochschulkommunikation Baden-Württemberg im Wissenschaftsministerium zeigte der WEISSE RING Wege auf, wie Betroffene geschützt werden und Institutionen handlungsfähig bleiben.

Die Referenten und Organisatoren (v. l.): Jochen Link (WEISSER RING), Linda Schädler (Landesverband Hochschulkommunikation), Kaya Fohmann WEISSER RING), Paulina Haug (WEISSER RING), Michaela Leipersberger-Linder (Landesverband Hochschulkommunikation) und Günther Bubenitschek (WEISSER RING).

In Deutschland muss niemand Angst haben, Missstände öffentlich anzusprechen oder zu kritisieren. Denn die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Aber sie hat Grenzen – etwa bei Beleidigung oder Volksverhetzung. Das gilt im echten Leben wie auch in der digitalen Welt. Doch Hass und Hetze haben auch die Wissenschaft erreicht und gefährden nicht nur Studierende, Mitarbeitende und Forschende, sondern den freien wissenschaftlichen Diskurs. Vertreterinnen und Vertreter des WEISSEN RINGS waren im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Stuttgart zu Gast. Bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Hochschulkommunikation Baden-Württemberg halfen sie in einem Workshop, praxisnahe Ansätze zu erarbeiten, um Betroffene besser zu schützen und als Hochschule handlungsfähig zu bleiben.

Für den WEISSEN RING waren Jochen Link (Leiter der Außenstelle Schwarzwald-Baar-Kreis), die Landesjugendbeauftragten in Baden-Württemberg, Paulina Haug und Kaya Fohmann, sowie der Landespräventionsbeauftragte Günther Bubenitschek vor Ort. Sie ordneten das Thema rechtlich ein und präsentierten Zahlen: So zitierten sie Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, wonach fast die Hälfte der Befragten Anfeindungen gegen sich erlebt hat. Anhand von Beispielen zeigten sie, welche Eskalationsspirale digitale Gewalt nehmen kann: von abwertenden Kommentaren bis hin zu Bedrohungen. Das Team des WEISSEN RINGS empfiehlt Betroffenen, auch bei unklarer strafrechtlicher Relevanz Anzeige zu erstatten, Strafantrag zu stellen oder Meldestellen zu kontaktieren.

Der Netzwerker

Nicht erst helfen, wenn etwas passiert, sondern verhindern, dass es zu Verbrechen kommt. Das treibt Günther Bubenitschek an.

In Workshops erarbeiteten die 40 Teilnehmenden Handlungsstrategien: von der Dokumentation bis hin zu Krisenhandbüchern. Hochschulen können helfen mit festen Ansprechpersonen und dem frühzeitigen Einbinden von externen Partnern wie dem WEISSEN RING, Polizei oder Scicomm-Support, der Anlaufstelle bei Angriffen und unsachlichen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation.

Digitale Gewalt bringt nicht nur einzelne Stimmen zum Verstummen. Sie verändert den gesamten Diskurs und ist damit kein individuelles Problem, sondern eine institutionelle Herausforderung. „Digitale Gewalt bedroht nicht nur Einzelne, sie bedroht die Freiheit der Wissenschaft“, betont das Team des WEISSEN RINGS. „Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, dem entschieden entgegenzutreten.“

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Al-Khanak
Gewalt Häusliche Gewalt Partnerschaft Femizid Dunkelfeld

Holger Münch (BKA) sowie die Bundesminister Alexander Dobrindt und Karin Prien (v.l.) präsentieren die Dunkelfeld-Studie über Gewalterfahrungen. Foto: Christian Marquardt/NurPhoto

Datum: 10.02.2026

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Eine neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass viele Gewalttaten nicht angezeigt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen und queere Personen.

Gewalterfahrungen gehören für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, werden aber oftmals nicht angezeigt. Dies zeigt die erste Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Bundesregierung. Demnach werden Gewalttaten nur in weniger als zehn Prozent der Fälle der Polizei gemeldet; bei psychischer und körperlicher Gewalt in oder nach einer Beziehung sind es sogar unter fünf Prozent.

„Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die die Studienergebnisse gemeinsam mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte. Fast jede sechste Person erlebe körperliche Gewalt in der Partnerschaft; 19 von 20 Taten würden aber nicht angezeigt. „Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe“, sagte Prien.

Für die Studie wurden rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren zwischen Juli 2023 und Januar 2025 befragt. Im Fokus standen Erfahrungen insbesondere mit Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum. Zudem machten die Befragten Angaben zu Kontakten mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten.

Digitale Gewalt trifft vor allem junge Menschen

Die Ergebnisse zeigen, dass Gewalt in Deutschland weit verbreitet ist und viele Formen annimmt. Besonders häufig berichten Betroffene von psychischer Gewalt in (Ex-)Partnerschaften: Knapp die Hälfte der Frauen und 40 Prozent der Männer haben diese mindestens einmal im Leben erlebt. Körperliche Gewalt ist seltener, betraf aber innerhalb der vergangenen fünf Jahre Frauen wie Männer. Sexualisierte Gewalt bleibt ein zentrales Problem: Fast jede zweite Person hat im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung erfahren, Frauen deutlich häufiger als Männer. Auch Stalking ist demnach weit verbreitet und betrifft mehr als jede fünfte Person im Laufe des Lebens. Digitale Gewalt erleben vor allem junge Menschen: In den vergangenen fünf Jahren war jede fünfte Frau und jeder siebte Mann betroffen, bei 16- bis 17-Jährigen sogar die Mehrheit der jungen Frauen. Besonders stark mit Gewalt konfrontiert sind Personen mit Einwanderungsgeschichte – vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Opferschutz zu stärken. „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte er und verwies unter anderem auf die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell. Der WEISSE RING begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Opferhilfeorganisation setzt sich seit vielen Jahren für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein, um Betroffene besser vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Mit der LeSuBiA-Studie kommt Deutschland einer zentralen Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention nach, die auf die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen abzielt. Vorgesehen sind unter anderem umfassender Opferschutz, wirksame Prävention und konsequente Strafverfolgung.

Ein Anruf bei… Elke Hannack

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Sabine

Ein Anruf bei… Elke Hannack

Elke Hannack kämpft seit Jahren gegen Angriffe auf Menschen im Dienst der Gesellschaft. Im Interview mit dem WEISSER RING Magazin spricht sie über besonders gefährdete Gruppen, mangelnde Unterstützung für Betroffene durch Vorgesetzte und den Ruf nach härteren Strafen.

DGB/Simone M. Neumann

Elke Hannack ist seit 2013 stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen Beamte und öffentlicher Dienst, Bildungsarbeit und Gleichstellungspolitik. Hannack setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Beschäftigten ein. Neben ihrem Studium war sie im Handel tätig und gründete dort schnell einen Betriebsrat.

Vor wenigen Monaten, an Silvester, sind in mehreren deutschen Großstädten zahlreiche Rettungskräfte und Polizisten angegriffen worden. Und erst kürzlich wurde der Zugbegleiter Serkan C. bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz so schwer angegriffen, dass er starb. Wie stark sind Beschäftigte des öffentlichen und privatisierten Dienstes gefährdet und was hat sich in den vergangenen Jahren verändert?

Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine „besondere Lage“, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft. Mit der Aktion „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ machen wir seit Jahren darauf aufmerksam, dass sich die Lage immer weiter verschärft. Auch wenn es nicht tagtäglich zu solchen schweren Gewalttaten kommt: Viele Beschäftigte im Dienst der Gesellschaft erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Aggressionen. Wir beobachten eine Verrohung, in der die eigenen Interessen überwiegen und die kleinste Unwucht im Alltag zu einer maximalen Entladung führen kann, Konflikte mitunter sofort mit ausfallender Sprache oder sogar mit Fäusten ausgetragen werden. Da haben wir viele Beispiele etwa aus Ordnungsämtern, auch in Berlin: Als Kolleginnen und Kollegen Autofahrer antrafen, deren Parkdauer schon abgelaufen war, und ihnen ein Knöllchen gaben, wurden sie weggeschubst und gestoßen, haben körperliche Verletzungen davongetragen. Die Hemmschwelle sinkt, so dass Leute Hassparolen verbreiten oder handgreiflich werden, insbesondere gegen Personen, die für staatliche Institutionen arbeiten.

Gibt es neben den Beschäftigten im Ordnungswesen weitere Gruppen, die besonders bedroht sind?

Gefährliche Konflikte können vor allem bei Entscheidungen entstehen, die sich persönlich auf Bürgerinnen auswirken. Unverständnis entlädt sich leider oft stellvertretend gegen die Person, die eine Entscheidung übermitteln, erklären oder durchsetzen muss. Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt sind naturgemäß stärker gefährdet: in Jobcentern oder Bürgerämtern, in Schulen, Krankenhäusern, bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten, im Nahverkehr. Von digitaler Gewalt sind insbesondere Beschäftigte in höheren Verwaltungspositionen betroffen, wie wir im Rahmen einer repräsentativen Forsa-Umfrage herausgefunden haben. Es gibt Übergriffe, die fast die gesamte Republik mitbekommt, so wie an Silvester, als Rettungskräfte massiv attackiert, mit Feuerwerkskörpern beschossen wurden. Medien haben über eine ganze Reihe von Messerangriffen in Jobcentern berichtet. Vieles geht aber an der Öffentlichkeit vorbei, die alltäglichen Attacken, etwa wenn Busfahrerinnen und Busfahrer angepöbelt oder körperlich angegangen werden, wenn sie nicht pünktlich an der Haltestelle sind.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Welche Ursachen sehen Sie für diese Verrohung?

Die Ursachen sind vielfältig: gesellschaftliche Spannungen, persönliche Notlagen, Frustration, Überforderung, psychische Ausnahmesituationen. Die überwiegend männlichen Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Die negative Entwicklung wird durch die sozialen Medien und das Niedermachen auf Plattformen befördert. Darüber hinaus stellen wir einen schleichenden Vertrauensverlust in die Politik und den öffentlichen Dienst fest, dessen Leistungen kleingespart wurden. Bei Übergriffen wird an den Stellvertretern des Staates Frust abgelassen, sagen uns die Betroffenen.

Welche Folgen haben die Angriffe für die Opfer?

Die Auswirkungen sind individuell und vielschichtig. Körperliche Verletzungen sind sichtbar, die der Seele dagegen kaum. Gerade seelische Verletzungen können gravierende Langzeitfolgen haben. Da passt es dann auch nicht, dass Betroffene von ihren Vorgesetzen häufig zu hören bekommen, sie sollten sich nicht so anstellen. Auch diese Verletzungen können zu Belastungsstörungen führen. Betroffene können langfristig ausfallen oder schließlich gezwungen sein, ihre Arbeit aufzugeben. Irgendwann hat jeder seine Belastungsgrenze erreicht. Viele Gewaltopfer arbeiten weiter, ziehen sich jedoch innerlich zurück, verlieren Vertrauen in ihre Mitmenschen und werden skeptischer im Kontakt mit Bürgerinnen und Kundinnen. Das belegen Ergebnisse aus unseren Befragungen.

Was raten Sie Betroffenen?

Jeder Vorfall sollte den Vorgesetzen gemeldet werden. Das sollte niemand mit sich alleine ausmachen – nehmt die Unterstützungsangebote wahr, wo es sie gibt! Gespräche mit den Kolleginnen, Personalräten, eine professionelle Nachsorge: All das kann helfen, das Erlebte einzuordnen und gesund zu bleiben. Eines möchte ich ausdrücklich sagen: Die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen in den Dienststellen stehen in der Pflicht. Sie sollten Unterstützung nicht nur ermöglichen, sondern proaktiv anbieten. Für die Betroffenen ist die erste große Hürde nämlich oft, nach Hilfe fragen zu müssen.

Wie ist es um die Bereitschaft der Betroffenen bestellt, über Gewalt zu sprechen und sich Hilfe zu holen?

Die Bereitschaft wächst, das ist die gute Nachricht. Immer häufiger vertrauen sich Betroffene zumindest den Kolleginnen und Kollegen oder ihrem persönlichen Umfeld an. Aber es suchen noch nicht genug Angegriffene das Gespräch mit den Vorgesetzten und erstatten Anzeige. Zu den Ursachen zählen Sorge vor Stigmatisierung, Scheu vor bürokratischem Aufwand und Loyalität gegenüber der Dienststelle, die womöglich kein Interesse an einem Verfahren hat. Umso wichtiger sind vertrauliche und unkomplizierte Hilfsangebote.

"Der Vorfall im Kreis Kaiserslautern ist furchtbar. Das war keine ,besondere Lage‘, kein Großeinsatz – sondern eine Alltagssituation. Und genau das macht es so alarmierend: Wenn selbst Routinehandlungen wie Fahrkartenkontrollen eskalieren, dann ist das ein Warnsignal für uns als Gesellschaft."

Elke Hannack
Werden Betroffene von ihren Arbeitgebern, aber auch von Polizei und Justiz genug unterstützt?

Unter den Arbeitgebern gibt es durchaus engagierte Beispiele für Hilfsangebote, etwa bei der Stadtverwaltung Köln, aber auch in kleineren Kommunen. Insgesamt ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Gerade bei der Nachsorge, weil viele Dienststellen überhaupt kein Konzept dafür haben, genauso wenig wie für Prävention. Und wenn es Hilfsmöglichkeiten gibt, sind sie vielen Beschäftigten gar nicht bekannt. Vielerorts fehlen noch immer klare Meldewege für den Fall der Fälle und ein niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung. Diese sollte unabhängig davon erfolgen, ob ein Vorfall aktenkundig wird oder nicht. Was Polizei und Justiz angeht: Bevor diese Institutionen eingreifen können, muss ein Vorfall angezeigt werden – was aus unserer Sicht immer geschehen sollte. Weil hier die Betroffenen aktiv werden müssen, brauchen sie Rückendeckung von ihrer Dienststelle, die den Rechtsweg mit ihnen gehen sollte. Leider erleben wir häufig, dass Vorgesetzte sagen: „Ach, komm, das war nicht so schlimm. Eine Anzeige bei der Justiz und der Berufsgenossenschaft ist doch nicht notwendig.“ Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Strafgerichte absolut überlastet sind und solche Gewalttaten teilweise erst Jahre später verhandelt werden. Hier braucht es dringend mehr Personal. Häufig werden Verfahren aufgrund eines angeblich mangelnden öffentlichen Interesses auch eingestellt.

Welche Verantwortung trägt der öffentliche Dienst insgesamt?

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen, heute gibt es vielerorts Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Oft dauert es Jahre, bis eine Stelle neu besetzt ist. Solange müssen die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Arbeit erledigen – was zu einem enormen Stress führt. Der Ruf des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber hat sich verschlechtert. Hier gilt es, gegenzusteuern. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, um das Konfliktpotenzial zu senken, und mehr Schutz der eigenen Beschäftigten. Und der beginnt mit einer starken Haltung: Gewalt gegen Beschäftigte darf weder relativiert noch normalisiert werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zum Schutz auf die jeweilige Dienststelle zugeschnitten sein, die natürlich auch ausreichend Personal wie technische Ressourcen braucht. Klare Zuständigkeiten im Ernstfall sind wichtig, eine Kultur des Hinschauens und Zuhörens, und, um noch ein konkretes Beispiel zu nennen, mehr Deeskalationsschulungen.

Sehen Sie weitere Lücken beim Schutz und bei den Konsequenzen?

Ja, insbesondere bei der Erfassung von Vorfällen. Aktuell werden lediglich Übergriffe auf Polizei, Rettung, Feuerwehr sowie auf Beschäftigte der Bahn umfassend erfasst. Alle anderen Berufsgruppen fallen hinten runter. Dadurch wird der Handlungsdruck verringert, und die Politik kann sich einen schlanken Fuß machen. Es ist wichtig, alle Vorfälle zu erfassen, bundesweit und in allen Branchen, auch weil sich daraus wichtige Lehren für individuelle Schutzkonzepte ziehen lassen.

Nach den Übergriffen an Silvester ist wieder der Ruf nach schnelleren Verfahren und härteren Strafen laut geworden. Wie schätzen Sie die Forderungen ein?

Dass Fälle durchaus zügig vor Gericht gebracht werden können, zeigt beispielsweise eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, die sich auf Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Sektors konzentriert. Betroffene können also schnell zu ihrem Recht kommen, wenn der Wille da ist. Wichtiger als die Höhe der Strafe ist, dass Taten verurteilt, Verfahren nicht rasch eingestellt werden. Letzteres ist immer ein fatales Signal an Betroffene. Sie können dann zu dem Schluss kommen: Die Anzeige war der falsche Weg. Der Staat hat mich im Stich gelassen.

Transparenzhinweis:
Der DGB und der WEISSE RING kooperieren seit 2020 beim Projekt „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“. Dazu gehören die bundesweite kostenfreie und anonyme Hilfe-Hotline, die unter 0800 116 006 0 erreichbar ist, sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für Führungskräfte und Beschäftigte. Die Anrufzahlen beim Hilfetelefon liegen aktuell im niedrigen dreistelligen Bereich. Betroffene werden hier beraten, etwa im Hinblick auf eine mögliche Anzeige und weitergehende Hilfsangebote. Die Ratsuchenden kommen aus allen Branchen. Die Gewalt reicht von Beleidigungen bis hin zu schweren körperlichen Attacken. Weiterer Kooperationspartner bei „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ ist HateAid.

Hass aus dem Handy vor Gericht

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Hass aus dem Handy vor Gericht

Vor mehr als zwei Jahren wurde Jugendamtsmitarbeiter Said in einem TikTok-Video massiv beleidigt. Es gelang nicht, den Clip von der Plattform zu entfernen. Jetzt musste sich der Angreifer vor Gericht verantworten – und Said war als Zeuge geladen.

9.30 Uhr: Noch zwei Stunden bis zur Hauptverhandlung

Said sitzt in einem Café im rheinland-pfälzischen Kusel und trinkt einen doppelten Espresso. Draußen nieselt es, der Himmel ist schaurig grau. „Der Prozess wühlt zwar alles wieder auf, aber es ist auch ein gutes Gefühl, dass ich heute hier als Zeuge aus Sicht eines Betroffenen aussagen darf“, sagt Said. Am Abend zuvor war er mit der Bahn in Frankfurt am Main gestrandet. Erst am frühen Morgen fuhr wieder ein Zug. Er wirkt müde, spricht leise und erzählt, er hätte jetzt gern seinen Hund an seiner Seite. Said ist nicht sein richtiger Name. Er möchte anonym bleiben und hat sogar überlegt, sich für den Prozess zu verkleiden. „Ich möchte nicht von dem Mann erkannt werden. Er weiß nicht, wer ich bin. Oder vielleicht doch? Kennt der mich? Wie wird die Begegnung im Gericht?“ Diese Fragen kehren immer wieder in seinen Kopf zurück.

Said ist kein Einzelfall, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ende September 2025 ergab. Demnach haben 38 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits unmittelbar oder mittelbar digitale Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen erlebt.

Der Prozess ist das Finale einer Odyssee, die für Said im Mai 2023 begann. Ein ihm unbekannter Mann beleidigte den Jugendamtsmitarbeiter auf TikTok, wie das WEISSER RING Magazin berichtete.

Eine Illustration zeigt einen Mann, der erschrocken auf sein Handy schaut.

Hass aus dem Handy

Ein TikTok-Clip wird für den Jugendamtsmitarbeiter Said zum Albtraum. Wieso löscht TikTok es nicht?

„Schwein“ nannte er ihn auf Arabisch, was auch Saids Muttersprache ist, und „Sohn eines Schweins“. Er erwähnte ihn nicht namentlich, aber durch Details aus einem Betreuungsfall war Said eindeutig identifizierbar. Saids Geschichte zeigt: TikTok ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Erst recht, wenn Beschäftigte von Behörden angegriffen werden. Der Fall zeigt aber auch, wie Betroffene im Strafprozess zu Statisten werden.

Die Forsa-Umfrage offenbarte, dass 59 Prozent der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst nicht wissen, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen. Auch werden bislang nur sehr wenige Vorfälle angezeigt – lediglich 14 Prozent der Opfer wandten sich an die Polizei.

Saids Arbeitgeber stellte im Juli 2023 wegen des TikTok-Videos einen Strafantrag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Dann hörte Said lange nichts. Umso größer die Überraschung, als er im Juli 2025 vom Amtsgericht Kusel eine Vorladung als Zeuge erhielt. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass dieses Video noch mal Konsequenzen für den Urheber hat“, erinnert sich Said auf dem Weg zum Amtsgericht.

10.30 Uhr: Noch eine Stunde bis zur Hauptverhandlung

Im Wartezimmer des Amtsgerichts hängen historische Aufnahmen des Gerichtsgebäudes, gegenüber zwei moderne Bilder mit geometrischen Formen, in einer Ecke am Fenster steht eine Palme, ein Ast lehnt sich an eine Steckdosenleiste. Said steht am Fenster, nippt an einem Energydrink, geht zu einem Tisch und schaut immer wieder auf sein Tablet, weil er auf eine dienstliche Mail wartet. In wenigen Momenten hat er seine Sachen auf Fensterbank und Tisch verteilt: die Dose, das Smartphone, das Tablet, einen gefalteten Zettelstapel. Said ist nervös. Da übertönt im Flur eine krächzende Stimme das Surren der Neonröhren. Said sagt: „Das ist er.“ Die Stimme aus dem Video würde er immer und überall erkennen.

Verletzende Kommentare auf Social Media und anonyme Drohungen per E-Mail oder Messenger haben für die Betroffenen und den öffentlichen Dienst verheerende Folgen. 67 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Beschäftigten gaben in der Forsa-Umfrage an, im Umgang mit bestimmten Personengruppen vorsichtiger oder distanzierter geworden zu sein.

Warum der Mann aus dem Video sich überhaupt vor Gericht in Kusel verantworten und Said dafür quer durch Deutschland reisen muss, erklärt Oberamtsanwalt Timo Harth dem WEISSER RING Magazin so: „Bei Straftaten im Internet ist der Wohnort des Beschuldigten maßgeblich. Das hat auch praktische Gründe, denn vielfach handelt es sich um Wiederholungstäter. Da ist es sinnvoll, wenn das eine Staatsanwaltschaft bearbeitet.“ Dass Saids Fall überhaupt vor Gericht kam, lag daran, dass der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro eingelegt hatte.

11.30 Uhr: Die Hauptverhandlung beginnt

Die Gerichtsschreiberin ruft Said mit seinem Vornamen auf, den sie für seinen Nachnamen hält. Kaum betritt er Sitzungssaal 1, schaltet sich der Dolmetscher dazwischen und übersetzt ungefragt die Worte des Richters für ihn ins Arabische. „Ich brauche keinen Dolmetscher“, sagt Said leise und wirkt verloren in dem Stimmengewirr aus Dolmetscher, Staatsanwalt und Richter. Keine drei Meter neben ihm sitzt der Beschuldigte. Es ist die erste leibhaftige Begegnung mit dem Mann, den er nur aus dem TikTok-Video kennt. Der Angeklagte ist kaum wiederzukennen, hat sich für den Prozess in Schale geworfen, trägt einen dunklen Anzug. Said trägt sein T-Shirt locker über der Hose mit der Aufschrift „Habibi“, das arabische Wort für Freund. Er wird als Zeuge wieder in den Warteraum geschickt.

Der Beschuldigte erklärt auf Arabisch, er habe nichts falsch gemacht. Er habe keinen konkreten Namen genannt. Internationales Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht, andere zu beleidigen – so sieht er das. Der Dolmetscher übersetzt. Richter Klaus Wirbel erklärt ihm ruhig, aber deutlich, dass er sich irrt. Man müsse niemanden namentlich nennen, wenn dieser durch die Umstände klar zu identifizieren sei, und der Betroffene, wenn er es sehe, wisse, dass er gemeint sei. Said ist Sozialarbeiter und holt schutzbedürftige Kinder aus gewalttätigen Familien. Der Mann nannte im Video einige Details über Said und einen seiner Fälle, die ihm offenbar eingeflüstert worden waren. Vermutlich von einem Vater, dessen Kinder Said im Auftrag des Staates in Obhut genommen hatte.

Oberamtsanwalt Timo Harth baut dem Verdächtigen eine goldene Brücke, kündigt seine Zustimmung an, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. Bis zum Termin kann der Angeklagte seinen Einspruch zurücknehmen. Hat die Sitzung begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bleibt diese aus, kann die Strafe am Ende höher ausfallen. Der Dolmetscher übersetzt. Der Mann protestiert. Der Dolmetscher erklärt noch einmal. Da lenkt der Mann ein und nimmt seinen Einspruch zurück. Er akzeptiert 50 Tagessätze à 15 Euro. Damit ist er rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt. Im Führungszeugnis wird der Fall nicht auftauchen, weil es die erste Verurteilung ist. Die Sitzung ist geschlossen.

38 %

der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben bereits digitale Gewalt erlebt.

59 %

der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst wissen nicht, wie sie bei digitaler Gewalt vorgehen sollen.

14 %

der Opfer wandten sich an die Polizei.

Und Said?

Er bekommt als Zeuge im Warteraum von alledem nichts mit. Für seine Aussage hat er sich das T-Shirt doch noch ordentlich in die Hose gesteckt. Der Anzug des Angeklagten hat ihn verunsichert. Als er erneut aufgerufen wird, ist schon alles vorbei. Beim Betreten des Sitzungssaals prallt er im Türrahmen fast mit dem nun rechtskräftig verurteilten Mann zusammen, der gerade den Saal verlässt. Kaum eine halbe Stunde dauerte die strafrechtliche Würdigung der Online-Beleidigung. Die Folgen für Said spielen keine Rolle. Er blickt irritiert zum Richter und zum Oberamtsanwalt. Und verlässt den Saal.

„Dabei hätte ich dem Mann vor Gericht gern etwas gesagt, auch wenn fraglich ist, ob das etwas gebracht hätte“, sagt Said.

Er hätte ihm gesagt, dass so ein Video die Fronten verhärtet zwischen Betroffenen in schwierigen Lebensumständen und Behörden. Er hätte ihn gefragt: Woher nehmen Sie sich das Recht, so über mich zu reden?

Er hätte ihm erklärt, welchen negativen Einfluss das Video eine Zeit lang auf sein Leben hatte. Wie er tagelang nicht schlafen konnte. Wie er, der früher in der Flüchtlingshilfe aktiv und als Interviewpartner in Medien gefragt war, sich mehr und mehr zurückzog – erst aus den sozialen Netzwerken, dann auch aus dem öffentlichen Leben. Aus Sorge, dass aus dem digitalen Hass auch ein Mob im echten Leben werden könnte. „Ich hatte das Gefühl, mich schützen zu müssen“, sagt Said.

61 Prozent der Betroffenen berichteten in der Forsa-Umfrage von emotionalen Belastungen durch die Vorfälle. Bei 40 Prozent wirkten sich die Angriffe negativ auf Arbeitsleistung und Konzentration aus. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sei das Vertrauen in digitale Kommunikation erodiert. 13 Prozent hätten darüber nachgedacht, aufgrund des Vorfalls die Arbeitsstelle zu wechseln.

Die Illustration zeigt einen Feuerwehrhelm mit zerbrochenem Schutzvisier.

Retter in Not

Angriffe auf Einsatzkräfte sind ein großes Problem. Wie sollte unsere Gesellschaft ­darauf reagieren? Eine Analyse der Situation.

Said hat zwar den im Video angesprochenen Fall an einen Kollegen abgegeben, aber seinen Job nicht aufgegeben. Mittlerweile ist er verbeamtet. Er spaziert noch eine Weile durch Kusel, doch um diese Zeit hält die Stadt Mittagsruhe, alle Geschäfte sind geschlossen. Er sagt, er wolle jetzt nur noch nach Hause und verabschiedet sich am Bahnhof.

Einige Tage später ruft Said an. Er hat den Tag sacken lassen. „Ich bin wirklich froh, dass der Täter vor Gericht gekommen ist. Aber ich hätte gern als Zeuge gesprochen.“ So habe der Täter eine Bühne erhalten, während er selbst nichts sagen konnte. „Es fühlt sich nicht gut an, ich hätte mir etwas mehr Wertschätzung erhofft“, sagt Said. Über eins aber freut er sich sehr: Das TikTok-Video ist endlich offline.

Transparenzhinweis:
Der Kontakt zu Said kam über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zustande. Der DGB macht seit 2020 mit seiner Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ bundesweit auf das Thema Gewalt gegen Beschäftigte aufmerksam und arbeitet dabei auch mit dem WEISSEN RING zusammen. Im September 2023 haben WEISSER RING und DGB ein neues Hilfetelefon für Betroffene gestartet (Rufnummer 0800 116 0060), sie kooperieren mittlerweile mit HateAid für Angebote zur Prävention, Beratung und Unterstützung bei digitaler Gewalt.

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erstellt am: Freitag, 21. November 2025 von Selina
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.11.2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erneut sind die Zahlen zu Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt gestiegen: Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben das neue Lagebild vorgestellt. Innenminister Alexander Dobrindt räumte ein, dass die Politik bisher nicht genug tue, um Frauen in Deutschland zu schützen.

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) auf einer Pressekonferenz zum neuen Bundeslagebild mitteilte. Bei den registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 waren es 256.276 Opfer. Dobrindt fand direkt zu Beginn der Konferenz klare Worte: Die Politik würde nicht genug machen, um Frauen vor Gewalttaten zu schützen. „Da muss deutlich mehr kommen“, sagte er. 70 Prozent der Betroffenen sind demnach weiblich. Von Mord, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bis zu Bedrohungen und Stalking seien alle Gewaltformen dabei. „Alles, was an Gewalttaten leider vorstellbar ist“, so Dobrindt.

K.-o.-Tropfen sieht Dobrindt gerade bei der jungen Bevölkerung als Bedrohung. Der Einsatz stehe oft in Verbindung mit Sexualstraftaten. „K.-o.-Tropfen werden zur Waffe und müssen als solche bei einer Strafverfolgung betrachtet werden“, sagte Dobrindt. Gegen die Täter wolle der Bund stärker vorgehen.

Jede vierte Frau von Gewalt betroffen

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), wies darauf hin, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen sei, sondern alle Menschen betreffe. „Beide Geschlechter, alle Altersklassen – aber vor allem Frauen und Mädchen erleben deutlich häufiger Gewalt“, sagt Prien. Rechne man die Fallzahlen hoch, würden pro Stunde 15 Frauen Partnerschaftsgewalt erleben, so Prien. 2024 haben in Deutschland 286 Menschen ihr Leben durch häusliche Gewalt verloren, darunter 191 Frauen und 95 Männer.

Ein weiteres großes Problem sei Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum. „18.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von digitaler Gewalt – das sind 50 betroffene Frauen pro Tag“, erklärte Prien.

Bei den Zahlen im Bundeslagebild handelt es sich ausschließlich um das Hellfeld, also polizeilich aufgenommene Fälle. „Wir müssen davon ausgehen, dass jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagte Prien mit Blick auf das Dunkelfeld. Im Januar soll eine Dunkelfeld-Studie zu Häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. Viele Betroffene würden schweigen, aus Angst oder Scham. „Wir als Gesellschaft müssen beschämt sein, dass wir solch eine Entwicklung zulassen“, betonte Prien.

Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Schutz von Frauen zu erhöhen. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der Familiengerichten bundesweit den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ermöglichen soll. Täter sollen eine Fußfessel erhalten und Betroffene einen Sender, um bei einer Näherung gewarnt zu werden. „Dieser Gesetzentwurf schafft neue Schutzräume. Opfer sollten sich da frei bewegen können, wo sie es wollen“, sagte Dobrindt.

Eine weitere Maßnahme ist die Fortsetzung der sogenannten „Tarn“-App. Diese ermöglicht es Betroffenen, Übergriffe und Gewalttaten gerichtsfest zu dokumentieren. Laut Dobrindt ist die App für den Täter auf dem Handy des Opfers nicht zu erkennen. Das Gewalthilfegesetz tritt 2027 in Kraft, und ab 2032 kommt der individuelle Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Beratung. Der Bund unterstützt diese Aufgaben der Länder mit 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben von Bundesministerin Karin Prien unterstützt der Bund den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren mit 150 Millionen Euro.

Prien sprach auch über die hohe Zahl von Männern, die Gewalt erleben. In 30 Prozent der Fälle sei das Opfer männlich. Man habe sich daher vorgenommen, sich stärker für den Schutz von Männern einzusetzen: „Gewalt gegen den Partner, Gewalt gegen eine Frau ist nie eine Option.“ Konkrete Maßnahmen wurden nicht genannt.

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Erstellt am: Donnerstag, 6. November 2025 von Selina

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: picture alliance/dpa

Datum: 06.11.2025

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Bisher sind nur heimlich gefilmte Aufnahmen strafbar, die nackte oder nur durch Unterwäsche bedeckte Körperteile zeigen.

Das Bundesjustizministerium prüft aktuell, wie mit digitalem Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Hubig möchte zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen.

NRW unterstützt Hubig

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“, sagte Limbach der Rheinischen Post.

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, wie der BR berichtet.

Das Thema schaffte es auf die Agenda durch den Fall um Yanni Gentsch. Sie machte das Problem öffentlich: Sie wurde beim Joggen von einem Mann gefilmt, der ihr auf dem Fahrrad gefolgt war. Er machte Aufnahmen von ihrem Gesäß. Sie konfrontierte den Mann, filmte dies und veröffentlichte den Vorfall. Als sie zur Polizei ging, konnte sie keine Anzeige erstatten – da die Tat nach heutigem Stand nicht strafbar war. „Der Fall legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“, sagte Limbach im August.

Täterin aus Versehen

Erstellt am: Donnerstag, 18. September 2025 von Sabine

Täterin aus Versehen

Eine Frau fällt auf Job-Scamming herein – und macht sich selbst strafbar. Ein vermeintlicher Nebenjob endete für die 50-Jährige mit Ermittlungen gegen sie.

Identitätsdiebstahl durch Job-Scamming. Frau sitzt vor einem Computerbildschirm und hält erschrocken ihre Hand vor den Bund.

Dutzende Menschen sind jährlich von Job-Scamming betroffen.

Manuela Ahler (Name geändert) wollte sich schon länger etwas Geld dazuverdienen. Die 50-Jährige aus dem oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder sind 15 und 19. Eigentlich ist sie gelernte Großund Außenhandelskauffrau, arbeitet aber als persönliche Assistentin für eine Frau mit Behinderung. Im Frühjahr 2024 habe sie online nach Aufstockungsmöglichkeiten gesucht und auf einer renommierten Job-Plattform die Annonce einer IT-Firma aus dem benachbarten Landkreis Miesbach entdeckt.

Das Unternehmen habe freiberufliche Mitarbeiter gesucht, die von zu Hause aus Webseiten und Apps testen. Die Firmenwebseite habe seriös gewirkt. „Für mich gab es keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit zu zweifeln“, sagt Ahler. An einem Montagnachmittag im Mai sitzt sie in einem Biergarten in der Nähe ihres Wohnorts und erzählt gefasst von der Betrugsmasche, auf die sie hereingefallen sei. Neben ihr hat Andrea Dechamps Platz genommen, ihre Betreuerin vom WEISSEN RING, die gemeinsam mit ihr das vergangene Jahr rekonstruiert.

Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt

Im Frühjahr 2024 erhielt Ahler demnach von ihrem neuen Auftraggeber einen Arbeitsvertrag per Mail. Ihre Aufgabe: Sie sollte bei verschiedenen Banken Konten eröffnen – „Testkonten“, versicherte man ihr – und den Service bewerten, zum Beispiel die Freundlichkeit und Schnelligkeit der Mitarbeitenden. Danach würde ihr Auftraggeber die Demo-Accounts löschen.

Um bei den Kontoeröffnungen ihre Identität zu bestätigen, musste Ahler ein Foto von sich mit ihrem Personalausweis hochladen. Das sogenannte Video-Ident-Verfahren ist bei Online-Vertragsabschlüssen üblich. Allerdings habe Ahler, das betont sie mehrmals im Gespräch, zu keiner Zeit eigenständig Zugriff auf die Konten gehabt. Im Auftrag der Firma habe sie Identcheck-Apps getestet, die man fürs Online-Banking braucht. Die gesamte Kommunikation sei über Chats gelaufen, sagt sie. Vier Monate lang sei das „gut gegangen“.

Etwa zehn vermeintliche Test-Konten hat Ahler nach eigenen Angaben innerhalb von vier Monaten eröffnet und dafür rund 100 Euro im Monat auf ihr privates Konto erhalten, bis irgendwann keine Aufträge mehr gekommen seien.

Am 28. August 2024, Ahler erinnert sich an das genaue Datum, fand sie einen Kontoauszug in der Post. Das dazugehörige Konto habe nicht ihr gehört. „Da waren Geldeingänge von einem Dutzend verschiedener Namen aufgelistet, die ich nicht kannte“, erzählt sie. Mal seien 30, mal 300 Euro eingegangen, insgesamt rund 20.000 Euro, die wiederum auf ein ihr unbekanntes Konto überwiesen worden seien. „Als ich den Kontoauszug sah, dachte ich zum ersten Mal, dass da etwas nicht stimmt.“

Ahler telefonierte alle Nummern durch, die sie von der Firma – ihrem angeblichen Arbeitgeber – im Internet fand. Als sie endlich jemanden erreichte, wusste man dort schon Bescheid: Die Webseite der Firma sei „geklont“ worden, sagte man ihr.

Eine virtuelle Kopie sei für eine Betrugsmasche benutzt worden. Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt. Das Geld, das die Kunden dafür überwiesen haben, ist verschwunden. Sie sei, sagte man ihr noch, nicht die Erste, die sich bei der Firma beschwere.

Dem WEISSER RING Magazin ist der Name des Unternehmens bekannt. Auf Anfrage berichtet der Gründer und Geschäftsführer, dass auch er Anzeige erstattet habe. In seinem Namen seien Verträge erstellt und Menschen hereingelegt worden. Er wisse von mindestens sieben Opfern, die sich bei ihm gemeldet hätten. Der Aufwand, mit Betroffenen zu kommunizieren und die Fake-Webseite und -Stellenanzeigen löschen zu lassen, sei immens gewesen. Er habe auch Mahnungen erhalten für Print-Stellenanzeigen, die in seinem Namen geschaltet worden seien. Damals hatte er das Unternehmen gerade neu gegründet. „Das schadet natürlich dem Ruf meiner Firma, die sich um IT-Sicherheit kümmert“, sagt er. Die Betrüger seien nicht gefasst, das Verfahren sei bereits eingestellt worden.

Was ihm und Ahler passiert ist, hat System.

24%

der Verbraucher in Deutschland sind schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden. Das Ergab eine SCHUFA-Umfrage zu Online-Betrug.

61%

haben dadurch einen finanziellen Schaden erlitten.

10%

der Verbraucher haben Angst, auf Online-Betrug hereinzufallen.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „YouGov“ gaben elf Prozent der mehr als 2.000 Befragten an, dass sie schon einmal Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet geworden sind. Beim sogenannten Job-Scamming nutzen Betrüger Marktforschungsaufträge und Jobanzeigen, um an persönliche Daten, zum Beispiel Ausweisdokumente, zu kommen, die man für Video-Ident-Verfahren braucht. Damit werden unter anderem Konten eröffnet und diese zur Geldwäsche benutzt. Oft sehen die Internetauftritte so professionell aus, dass man keinen Verdacht schöpft, oder es werden Namen und Webseiten von real existierenden Firmen kopiert.

Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zufolge nutzen Betrüger auch WhatsApp- und Telegram- Gruppen für Job-Scamming. Dort schwärmen angebliche Nutzerinnen und Nutzer von den Verdienstmöglichkeiten von mehreren Hundert Euro am Tag. Vielen Opfern entsteht dadurch auch ein finanzieller Schaden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät darum, auf keinen Fall Konten einzurichten, deren Zweck unklar ist, oder persönliche Daten preiszugeben. Bei Verdacht kontaktiert man am besten Polizei, Bank und Schufa.

„Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Manuela Ahler

Auch bei Manuela Ahler wurden die angeblichen Testkonten offenbar für kriminelle Geschäfte genutzt. Das erfuhr sie, als sie Anzeige bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen erstattete – und auch, dass sie ebenfalls belangt werden kann. „Ich bin erst einmal erschrocken, davor hatte ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun“, sagt Ahler. Nun eröffneten ihr die Beamten, dass sie auch gegen sie ermitteln werden, weil sie Beihilfe zu Betrug und Geldwäsche geleistet habe, unwissentlich zwar – „doch das schützt bekanntlich nicht vor Strafe“, sagt ihre Betreuerin Andrea Dechamps.

Dechamps arbeitet seit fünf Jahren als Ehrenamtliche für den WEISSEN RING. Online-Betrug begegnet den Betreuerinnen und Betreuern immer wieder. „Es kann wirklich jedem passieren“, sagt Dechamps. Eine Besonderheit für den WEISSEN RING ist, dass Ahler nicht nur Opfer ist, sondern selbst zur Täterin wurde. „Ich habe mich mit Frau Ahler getroffen und im Gespräch gemerkt, dass sie glaubwürdig und unverschuldet in diese Situation geraten ist.“

Die Beamten dagegen, so schildert es Ahler, hätten wenig Verständnis gezeigt: „Sie sagten, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Das stimmt ja auch. Ich war gutgläubig, aber ich fühle mich selbst missbraucht – und als Opfer.“

Telefon-Betrug

Mein Vater, die Trickanrufer und ich

Jedes Jahr erbeuten Kriminelle mit Fake-Anrufen Millionen. Oft schüttelt man den Kopf, bis es einem selbst passiert.

Am Anfang, erzählt Ahler, habe sie kaum schlafen können und Angst gehabt, weil die Betrüger immer noch ihre persönlichen Daten hätten. Nachts habe sie Panikattacken gehabt. Heute sei sie „überkritisch“ und gehe nicht ans Telefon, wenn sie die Nummer auf dem Display nicht kennt.

Die Sache könnte Manuela Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten

Nach der Anzeige wandte sie sich an den WEISSEN RING, der ihr daraufhin einen Gutschein für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ausstellte. Weitere Hilfen konnte der Verein nicht leisten. Inzwischen hat sie Post von drei Staatsanwaltschaften aus drei Bundesländern bekommen. „Die Käufer, die Waren bezahlt und nicht bekommen haben, kommen aus verschiedenen Regionen“, erklärt Dechamps. Die Staatsanwaltschaften informieren Ahler jeweils darüber, dass sie gegen sie ermitteln. Der letzte Brief kam vor ein paar Tagen aus Göttingen. „Pro Staatsanwaltschaft legt der Anwalt eine neue Akte an, das kostet jedes Mal 500 Euro“, sagt sie. Um Geld zu sparen, schreibt sie die Stellungnahmen inzwischen selbst. „Und ich weiß ja nicht, wie viel da noch auf mich zukommt, wie viele Betrugsopfer sich noch melden.“

Die Sache könnte Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten. Denn da ist das Wissen: Für Beihilfe zur Geldwäsche reicht das Strafmaß von einer Geld- bis zu einer Haftstrafe. Was, wenn sie wirklich angeklagt wird? Ahler fühlt sich machtlos. „Für einen teuren Prozess fehlt mir das Geld“, sagt sie.

Bei einem Telefongespräch Ende Juli erzählt sie, dass die Staatsanwaltschaft Siegen das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt habe. „Eine kleine Erleichterung“, sagt sie. Doch die Angst bleibt: „Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Viele Betroffene schweigen in so einer Situation, aus Scham. „Es ist mir peinlich, dass ich so fahrlässig war“, sagt Ahler. „Aber ich erzähle trotzdem allen davon, die ich kenne.“

Sie wolle ihre Geschichte teilen, um andere zu warnen. Einen Nebenjob hat sie inzwischen auch gefunden, ganz analog: Gemeinsam mit ihrem Sohn trägt sie Zeitungen aus.

Transparenzhinweis:
Laut Satzung darf der WEISSE RING ausschließlich Menschen helfen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Manuela Ahler (Name geändert) ist aber Täterin geworden, daher kann der Verein an dieser Stelle keine weitere Unterstützung anbieten. Dennoch erkennt der WEISSE RING die gesellschaftliche Relevanz des Falls an und hat sich deshalb bewusst entschieden, die Geschichte öffentlich zu machen.

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Erstellt am: Mittwoch, 17. September 2025 von Selina
Dunja Hayali: Macht Onlinepause nach Hassnachrichten

Fernsehmoderatorin Dunja Hayali beim Deutschen Fernsehpreis 2025. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Datum: 17.09.2025

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Die ZDF-Journalistin Dunja Hayali erhielt nach einer Moderation über den getöteten Aktivisten Charlie Kirk massive Hassnachrichten und Morddrohungen. Nun zieht sie Konsequenzen und legt eine Pause ein, wie sie auf Instagram bekannt gegeben hat.

Ein weißer Zettel ist zu Beginn des Instagram-Videos vom 14. September zu sehen. Darauf steht in großen schwarzen Lettern: „Aus Gründen mal ein paar Tage Pause … Danke für die anständigen, kritischen Kommentare! Take Care, dh.“ Es ist ein Post der Journalistin und Moderatorin Dunja Hayali.

Danach blendet das Video zahlreiche Hasskommentare ein, die der Grund für ihre angekündigte Onlinepause sein dürften. „Wir werden dich noch hängen sehen“, „Diese Frau ist 1000-mal bösartiger und schlimmer als Joseph Goebbels“ und „Schauen Sie lieber ab jetzt öfter über Ihre Schulter“ – so und ähnlich schrieben vor allem Männer an Hayali.

Hintergrund der Hasswelle war eine Moderation im „heute journal“ des ZDF. Erst einen Tag zuvor, am 10. September, war der Donald-Trump-Anhänger und rechte Aktivist Charlie Kirk während einer Veranstaltung erschossen worden. Der Vorfall war Thema in der Sendung vom 11. September, mit fatalen Folgen für die Moderatorin.

Dunja Hayali beginnt ihren Beitrag mit der Frage: „Wo soll das alles hinführen?“ Und fährt fort: „Im Land der Meinungsfreiheit, den USA, scheint es immer weniger möglich zu sein, andere Meinungen auszuhalten – oder dagegenzuhalten, ohne dass es eskaliert. Opfer dieser zunehmenden Spannungen wurde gestern Charlie Kirk. Der 31-Jährige war ein extremer und extrem umstrittener Influencer, der seit Jahren massiv für Donald Trump die Werbetrommel gerührt hat.“

Hayali sagt: „Dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist mit nichts zu rechtfertigen. Auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen.“ Zudem beschrieb sie ihn als radikalreligiösen Verschwörungsanhänger. Rechte Accounts verbreiteten daraufhin in den sozialen Netzwerken aus dem Zusammenhang gerissene Ausschnitte ihrer Moderation.

 

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Jetzt reicht es uns!

Der Hass im Netz trifft immer öfter Prominente – und viele von ihnen wollen die digitale Gewalt nicht mehr hinnehmen.

Ihre Aussagen waren nicht falsch: Charlie Kirk war berüchtigt für seine kontroversen Äußerungen über Migration, trans Menschen und Abtreibung.  Als Beispiel nannte der Tagesspiegel unter anderem folgendes Zitat: „Schwarze Frauen haben nicht die Gehirnleistung, um ernst genommen zu werden.“ Oder „Ich glaube, es ist, leider, lohnenswert, eine gewisse Anzahl an Waffentoten hinzunehmen, um unser gottgegebenes Recht auf Waffenbesitz zu schützen.“

Der Fall Dunja Hayali zeigt erneut das Ausmaß an Hass im Netz. Eine EU-weite Umfrage von der Organisation „HateAid“ zeigt: Jeder zweite junge Erwachsene ist online von Hass betroffen. Besonders Frauen ziehen sich deshalb zunehmend aus sozialen Medien zurück.

30 Prozent der befragten Frauen haben Angst, dass geklaute oder gefälschte Nacktbilder im Internet veröffentlicht werden. 84 Prozent der Männer und 92 Prozent der Frauen wünschen sich Gesetze zur Kontrolle von Online-Plattformen.

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Erstellt am: Mittwoch, 25. Juni 2025 von Selina
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 25.06.2025

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen des 12. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, bundesweite Durchsuchungen durchgeführt. Vor allem Hasspostings mit rechten Inhalten sind stark angestiegen.

Mit gut 180 Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren sind Polizei und Justiz am Mittwoch bundesweit gegen strafbare Hasspostings im Internet vorgegangen. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) mit, das den zwölften Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz koordinierte. In mehr als 65 Fällen kam es den Angaben zufolge zu Durchsuchungen, zahlreiche Beschuldigte wurden vernommen.

Die meisten Ermittlungen betreffen Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – insbesondere rechtsextreme Inhalte. Etwa zwei Drittel der Hasspostings sind dem Bereich „rechts“ zuzuordnen. Zusätzlich gab es Fälle aus dem Bereich „sonstige Zuordnung“ sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen „religiöse Ideologie“, „links“ und „ausländische Ideologie“.

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB).

Enormer Anstieg strafbarer Posts

Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen ist ein enormer Anstieg strafbarer Hasspostings. Laut BKA haben sich die registrierten Fälle zwischen 2021 (2.411 Fälle) und 2024 (10.732 Fälle) mehr als vervierfacht. Der Großteil stammte aus den Bereichen „rechts“ sowie „sonstige Zuordnung“. Neben einem realen Anstieg der Fälle spielt auch die bessere Aufdeckung durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eine Rolle.

Das BKA ruft Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen – durch das Anzeigen und Melden strafbarer Inhalte bei Polizei, sozialen Netzwerken oder spezialisierten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“.

Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet