Warum Femizide in Italien ein eigener Straftatbestand werden

Erstellt am: Donnerstag, 13. März 2025 von Sabine

Rote Schuhe stehen als Protestaktion gegen Femizide auf einem Platz. Foto: Marius Burgelman/Belga/dpa

Datum: 13.03.2025

Warum Femizide in Italien ein eigener Straftatbestand werden

In Italien sollen Femizide zukünftig als eigener Straftatbestand im Gesetzbuch verankert werden. Zudem soll als Standardstrafmaß "lebenslänglich" gelten. Ein Vorbild für Deutschland?

Mailand/Mainz – Ein Vorbild für Deutschland? In Italien sollen Femizide – also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – zukünftig als eigener Straftatbestand im Gesetzbuch verankert werden. Zudem soll als Standardstrafmaß „lebenslänglich“ gelten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zum internationalen Weltfrauentag am 8. März vorgelegt.

Der Entwurf erkenne „die Asymmetrie der Macht zwischen Männern und Frauen“ an, sagte die italienische Familienministerin Eugenia Roccella nach einer Kabinettssitzung. Aktuell werden Femizide in Italien als eine Form von Mord geahndet. Erschwerende Umstände bei der Bemessung der Strafe werden bei einem Mord an einer Frau nur dann anerkannt, wenn der Mörder mit dem Opfer verheiratet oder verwandt war. Das italienische Innenministerium zählte 113 Femzide im Jahr 2024, 61 davon wurden durch aktuelle oder frühere Partner begangen.

Opferorganisationen fordern mehr Prävention

Die Verabschiedung im Parlament gilt als sicher, denn nicht nur die Regierungs-, sondern auch die Oppositionsparteien unterstützen das Vorhaben. In dem Entwurf heißt es weiter: „Wer den Tod einer Frau verursacht, wenn die Tat als Akt der Diskriminierung oder des Hasses gegen die geschädigte Person als Frau oder um ihr die Ausübung ihrer Rechte oder ihrer Freiheit zu verwehren, verübt wird, wird mit lebenslanger Haft bestraft.“

Opferorganisationen beklagen allerdings, dass die Rechtsaußen-Regierung von Meloni lediglich auf Abschreckung durch Strafe setze und keine präventiven Maßnahmen ergreife. Sie fordern zum Beispiel mehr Aufklärung in Schulen.

Neben der Strafverschärfung bei Femiziden sollen zukünftig auch Fälle von Misshandlung, Stalking, sexueller Gewalt und „Rachepornografie“ zukünftig härter bestraft werden. Als Racheporno bezeichnet man intime Videos oder Bilder einer anderen Person, die im Rahmen eines Racheaktes, beispielsweise nach einer Trennung, im Netz veröffentlicht werden.

Laute Proteste nach Femiziden

Im November 2023 erschütterte der Fall der Studentin Giulia Cecchettin (Bericht auf tagesschau.de) Italien. Die 22-Jährige wurde von ihrem Ex-Freund und Kommilitonen Filippo T. ermordet, weil sie ihn verlassen hatte. T. hatte das Delikt akribisch geplant – ganz so wie sechs Monate zuvor Alessandro I. Der 31-jährige Barkeeper tötete seine schwangere Freundin mit zahlreichen Messerstichen, nachdem er sich in den Monaten zuvor im Internet ausführlich über Giftmorde informiert hatte. Beide Täter erhielten auf Grundlage der schon geltenden Normen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

In Deutschland sind Femizide bisher kein eigener Straftatbestand, sie werden als Mord oder Totschlag angeklagt. Im Jahr 2023 wurden hierzulande 155 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang – demgegenüber stehen 24 männliche Opfer.

Seit Jahren stagnieren die Zahlen auf hohem Niveau. Der WEISSE RING setzt sich deshalb für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Modell ein.

Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten, festen Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.

Das spanische Erfolgsmodell rettete Hunderte Leben

In Spanien ist die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent zurückgegangen, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr etwa 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden. Die Technologie ist auch in der Bundesrepublik vorhanden, ausgereift und einsatzbereit.

Zu Jahresbeginn stimmte der Bundesrat einer hessischen Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zu. Dazu soll unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden. Einen Zeitrahmen gibt es dafür bisher jedoch nicht. Auf Länderebene setzen bereits Sachsen und Hessen das spanische Modell ein, Abgeordnete im Saarland haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

In einem exklusiven Interview mit der Redaktion des WEISSEN RINGS erklärte die Staatsanwältin Teresa Peramato den Erfolg des spanischen Modells für den Opferschutz, die abschreckende Wirkung und das Sicherheitsgefühl der teilnehmenden Frauen.

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Juliane

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch ein Bericht offenbart alarmierende Defizite.

Eine Frau demonstriert im Jahr 2021 in Hannover für Frauenhäuser. Foto: Moritz Frankenberg / dpa

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch der erste Monitoring-Bericht der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte offenbart alarmierende Defizite: Deutschland bleibt weit hinter den menschenrechtlichen Vorgaben zurück. Viele Frauen finden in akuter Not keinen Platz in Schutzeinrichtungen, und die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sind oft unzureichend.

Der Bericht zeigt, wie weit Deutschland von einer flächendeckenden Umsetzung entfernt ist. Trotz punktueller Fortschritte bestehen gravierende Defizite bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. „Seit 2018 ist Deutschland durch die Istanbul-Konvention zum Handeln verpflichtet“, sagt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle. „Doch auch sechs Jahre später fehlt immer noch eine nationale Gewaltschutzstrategie. Staatliches Handeln ist dringend geboten, denn von physischer oder sexualisierter Gewalt ist in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal im Leben betroffen.“

Täglich werden hierzulande 728 Frauen und Mädchen Opfer körperlicher Gewalt. Auch das Beratungsaufkommen ist hoch. „Hilfseinrichtungen, die sich auf Gewalt gegen Frauen und sexuellen Missbrauch spezialisiert haben, verzeichnen seit Jahren eine hohe und in der Tendenz zunehmende Frequentierung“, heißt es im Bericht. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ dokumentierte für 2020 bis 2023 jährlich zwischen 51.400 (2020) und 59.050 (2023) Beratungskontakte mit direktem Bezug zum Thema Gewalt gegen Frauen. Dennoch fehlt es vielerorts an ausreichendem Schutz und nationaler Koordination.

 

Die fünf größten Schutzlücken im Überblick:

I. Fehlende nationale Gewaltschutzstrategie

Deutschland hat keine umfassende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Stattdessen existiert ein Flickenteppich aus regional unterschiedlichen Regelungen. Eine nationale Koordinierungsstelle fehlt ebenso wie eine einheitliche Strategie, um das Zusammenspiel von Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Zivilgesellschaft und Kinderschutz- Behörden zu gewährleisten. Die Folgen sind gravierend: Informationslücken gefährden den Schutz der Betroffenen. Die Istanbul-Konvention fordert eine gesamtgesellschaftliche Lösung für geschlechtsspezifische Gewalt – ein Problem, das nicht an Landesgrenzen haltmacht. Schon 2022 kritisierte GREVIO, das internationale Kontrollgremium der Istanbul-Konvention, das Fehlen einer nationalen Strategie und Koordinierungsstelle in Deutschland.

II. Mangelnde Finanzierung von Opferschutz und Beratung

Viele Frauenhäuser und Beratungsstellen sind chronisch unterfinanziert und müssen sich oft mit kurzfristigen, projektgebundenen Mitteln behelfen. Das führt zu Unsicherheit und erschwert langfristige Planung. Im Jahr 2022 konnten 15.018 Frauen nicht in Schutzeinrichtungen aufgenommen werden – durchschnittlich 104 Frauen pro Einrichtung. Besonders in ländlichen Regionen gibt es nicht genügend Schutzeinrichtungen, die für viele Frauen die einzige Möglichkeit sein könnten, Gewalt zu entkommen. Auch das GREVIO-Komitee forderte eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzräumen, um Frauen in Not eine sichere Zuflucht zu bieten.

Die Istanbul-Konvention:
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen und Mädchen zu schützen. Das ergibt sich aus den 81 Artikeln des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Deutsche Institut für Menschenrechte damit betraut, die Umsetzung unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, die im November 2022 an den Start gegangen ist.

„Die großen Lücken bei der Unterstützung für Betroffene müssen dringend geschlossen werden“, fordert Tanrıverdi. „Betroffene brauchen ein Recht auf Zugang zu Schutz und Beratung. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen flächendeckend bereitzustellen und finanziell abzusichern. Deshalb braucht es jetzt ein gutes Gewalthilfegesetz.“

Die prekäre finanzielle Lage der Hilfseinrichtungen steht in starkem Kontrast zur gesellschaftlichen Bedeutung des Opferschutzes. Die fehlende langfristige Finanzierung zwinge die Dienstleistungsanbieter dazu, so bemängelte GREVIO bereits im Jahr 2022, einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit in die Beantragung und erneute Beantragung ihrer Finanzierung zu investieren, was ihnen wertvolle Zeit für ihre Kerntätigkeiten raubt.

III. Mangelnde Transparenz bei Schutzanordnungen

Eilschutzanordnungen sollen im Ernstfall eine sofortige räumliche Distanz zwischen Opfer und Täter schaffen. Dazu zählen Wohnungsverweisungen, Rückkehr- und Kontaktverbote. Diese Schutzmaßnahmen werden durch Polizeigesetze der Länder geregelt. Doch es mangelt oft an einer klaren Kommunikation zwischen Polizei und Gerichten, was Schutzlücken erzeugt. So ist zum Beispiel nicht immer eindeutig festgelegt, wann Wohnungsverweisungen verlängert werden müssen. „Ein effektiver Gewaltschutz ist somit nicht gewährleistet“, heißt es im Monitoring-Bericht.

Die Berichterstattungsstelle fordert daher eine verbesserte Datenerhebung und Auswertung der gerichtlich angeordneten Schutzmaßnahmen. Damit könnte nachvollzogen werden, ob die Anordnungen den Opferschutz tatsächlich gewährleisten und wie die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern verläuft.

IV. Fehlende Regelung zum Umgangs- und Sorgerecht

Ein großes Problem stellen Umgangsregelungen bei Trennungen dar, wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Der aktuelle rechtliche Rahmen ermöglicht zwar die Berücksichtigung von Gewalt bei Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht, doch dies geschieht in der Praxis oft nicht. In manchen Fällen kann es jedoch durch Umgangskontakte sogar zu schwerer Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten kommen.

Hier besteht laut Berichterstattungsstelle „dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, um gewaltbetroffene Elternteile besser zu schützen. Ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf schnelle, unbürokratische Hilfe, etwa durch verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter und eine Reform des Familienverfahrensrechts, wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Bundesministerium der Justiz hat im Januar 2024 zwar Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, die auch den Forderungen der Istanbul-Konvention gerecht werden sollten. Doch der Referentenentwurf des Gesetzes sorgte zuletzt für Zoff, nicht zuletzt wohl deshalb, weil der damalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) den Entwurf laut Medienberichten an die Länder weitergeleitet hatte, ohne sich regierungsintern mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne) abzustimmen. Ein eigener Gesetzentwurf der Bundesregierung schaffte es nach dem Aus der Ampelkoalition bis Redaktionsschluss nicht mehr ins parlamentarische Verfahren.

V. Defizitäre Datenbasis

Eine der größten Hürden für eine wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bleibt die unzureichende Datenbasis. Denn für eine wirksame Politik und gesetzliche Regelungen benötigt man verlässliche Daten. Viele Informationen zum tatsächlichen Ausmaß von Gewalt gegen Frauen fehlen jedoch nach Beobachtung der Berichterstattungsstelle, beispielsweise zur Anzahl der Verurteilungen oder zur Häufigkeit von Schutzanordnungen. Es existiert in Deutschland keine einheitliche Statistik, die den Verlauf von der polizeilichen Anzeige bis zur gerichtlichen Entscheidung erfasst.

Eine solche systematische Datenerhebung wäre jedoch unerlässlich, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention kontinuierlich zu überwachen und die Schutzmaßnahmen anzupassen. Besonders im Bereich der Justiz und Gesundheit besteht hier nach Ansicht der Berichterstattungsstelle Nachholbedarf, um präzise Einblicke in das Ausmaß und die Verbreitung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu gewinnen.

Fazit

Die Bilanz des „Monitors Gewalt gegen Frauen“ ist ernüchternd und alarmierend zugleich. Die Istanbul-Konvention soll Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt schützen – in Deutschland ist dieses Ziel noch lange nicht erreicht. Der Bericht zeigt, dass die bestehenden Defizite in vielen Bereichen das Leben der Betroffenen gefährden. „Bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht es um eine zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft: dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“, betont Müserref Tanrıverdi. Der Bericht zeigt: Eine umfassende und langfristig angelegte Strategie ist dringend erforderlich, um die Istanbul-Konvention endlich mit Leben zu füllen, damit Frauen und Mädchen den Schutz finden, der ihnen zusteht.

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Sabine

Der Bundestag beschloss, dass die Pille danach für Vergewaltigungsopfer kostenfrei wird. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 31.01.2025

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt, beschloss der Bundestag. Das ist vor allem einer Betroffenen zu verdanken.

Mainz – In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt. Das beschloss der Bundestag in der Nacht zu Freitag. Die bisherige Regelung sah eine regelhafte Kostenübernahme nur dann vor, wenn die Betroffene 22 Jahre oder jünger ist.

Der Beschluss ist nicht nur eine gute Nachricht für alle Opfer sexualisierter Gewalt, sondern auch ein Erfolg für Gudrun Stifter. Sie hatte die Debatte angestoßen, nachdem sie selbst vergewaltigt wurde. Stifter erhielt damals eine Rechnung von ihrer Krankenkasse über mehrere Hundert Euro: Sie müsse auch als Opfer die Laborkosten für alle Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten selbst tragen, wurde ihr damals mitgeteilt. Ebenso für die „Pille danach“, um eine durch die Tat möglicherweise verursachte Schwangerschaft zu verhindern. Das wollte sie nicht akzeptieren.

 

Gudrun Stifter (Foto: Christian J. Ahlers)

2021 hatte Stifter eine Petition vor den Bayerischen Landtag gebracht, in der sie die Übernahme der Kosten forderte. In einer Beschlussempfehlung hatte sich der Landtag dafür ausgesprochen, dass sich die bayerische Staatsregierung für eine Änderung auf Bundesebene einsetzen soll. Jetzt, fast vier Jahre später, wurde ihre Hartnäckigkeit und Engagement von Erfolg gekrönt.

Es war nicht die erste Petition von Gudrun Stifter: Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Münchenerin im Jahr 2023 begleitet, als sie in bundesweiten Petitionen Verbesserungen bei der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG, seit 2024: Sozialgesetzbuch XIV) forderte. Damals sagte sie: „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht.“

 „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht!“

In der Theorie ist das Entschädigungsrecht in Deutschland ein gutes Gesetz, in der Praxis leiden viele Antragsstellende jedoch unter den zermürbenden Verfahren. Gudrun Stifter will das ändern.

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Erstellt am: Mittwoch, 8. Januar 2025 von Sabine
Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Datum: 08.01.2025

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, machen sich Hessen und der WEISSE RING für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln stark. In Sachsen wird die Technik jetzt erstmalig eingesetzt.

Dresden/Wiesbaden – In Sachsen wird erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.

Hessen habe die Fußfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführt. In dem Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Deren Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger.

Im spanischen Modell werden nach Angaben der Ministerien keine festen Verbotszonen überwacht, sondern das Opfer befinde sich in Bewegung. Es trage eine GPS-Einheit mit sich, die mit der elektronischen Fußfessel des Täters kommuniziere. Das System überwache die Standorte. Begegnen sich Opfer und Täter, werde ein Alarm ausgelöst.

Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht schon jetzt anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. „So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt bei der strafrechtlichen Führungsaufsicht signifikant erhöhen. Damit solche Fälle von häuslicher Gewalt gar nicht erst entstehen können, brauchen wir eine Änderung im Gewaltschutzgesetz, um mögliche Opfer präventiv zu schützen. Der Bundesrat hat sich mit Hessens Initiative eindeutig hierzu positioniert, jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.

WEISSER RING fordert spanisches Modell

Auch der WEISSE RING hatte die Bundesregierung mehrfach in Brandbriefen aufgefordert, die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Deutschland einzuführen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. In dem iberischen Land hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Der Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde, zeigt: Nein, tut er nicht.

Bundesrat stimmt für spanisches Fußfessel-Modell

Erstellt am: Montag, 6. Januar 2025 von Sabine
Elektronische Fußfessel nach dem spanischem Modell.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 06.01.2025

Bundesrat stimmt für spanisches Fußfessel-Modell

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, machen sich Hessen und der WEISSE RING für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln stark. Nun kommt Rückendeckung von den übrigen Bundesländern.

Wiesbaden/Mainz – Der Bundesrat hat einer hessischen Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zugestimmt. Dazu soll unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden.

Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten, festen Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.

„Jeden Tag müssen mehr als 700 Menschen in Deutschland häusliche Gewalt über sich ergehen lassen“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Fußfessel nach dem spanischen Modell könne Leben retten. Einen Referenten-Entwurf der Bundesregierung zu diesem Modell im Gewaltschutzgesetz nannte der Minister „einen ersten Schritt“.

Spanische Frauen demonstrieren gegen Machismo. Nun soll eine elektronische Fußfessel vor Gewalt schützen.

So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Mit GPS-gestützten Armbändern schützt das Land Opfer vor Gewalttätern. Ist das spanische Modell ein Vorbild für Deutschland?

WEISSER RING fordert spanisches Modell

Er begrenze bislang das Tragen der Fußfessel jedoch auf drei Monate. „Das ist aus unserer Sicht sehr kurz“, erklärte Heinz. „Außerdem sieht er bei Verstößen gegen das Tragen lediglich Ordnungsgelder vor, auch das ist nur ein stumpfes Schwert.“

Hessen führt derzeit eine neue Überwachungstechnik ein. „Das spanische Modell können wir bereits bei der Führungsaufsicht und bei allen bisherigen Fällen anwenden“, erläuterte der Justizminister. „Jedoch bleibt es uns momentan verwehrt, die Opfer von häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum zu schützen.“

Auch der WEISSE RING hatte die Bundesregierung mehrfach in Brandbriefen aufgefordert, die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Deutschland einzuführen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. In dem iberischen Land hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden.

Nach Angaben des Bundesrates wird die Entschließung der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Abgeordnete im Saarland wollen Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Erstellt am: Donnerstag, 5. Dezember 2024 von Sabine

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 05.12.2024

Abgeordnete im Saarland wollen Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Die elektronische Fußfessel darf im Saarland voraussichtlich künftig auch zur Verhinderung von häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Der saarländische Landtag beschloss nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Saarbrücken – Die elektronische Fußfessel darf im Saarland voraussichtlich künftig auch zur Verhinderung von häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Der saarländische Landtag beschloss in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen schwere Verbrechen beispielsweise von Ex-Partnern verhindert werden. Der von der oppositionellen CDU eingebrachte Gesetzentwurf fand auch die Zustimmung der SPD-Regierungsmehrheit.

Spanische Frauen demonstrieren gegen Machismo. Nun soll eine elektronische Fußfessel vor Gewalt schützen.

So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Mit GPS-gestützten Armbändern schützt das Land Opfer vor Gewalttätern. Ist das spanische Modell ein Vorbild für Deutschland?

Die Abgeordnete Anja Wagner-Scheid (CDU) verwies darauf, dass im vergangenen Jahr in Deutschland 155 Frauen von ihren früheren Partnern umgebracht worden seien: „Wir wollen die elektronische Fußfessel dann möglich machen, wenn ein Näherungsverbot oder ein Kontaktverbot nicht eingehalten wird.“

Wenn in besonders schweren Fällen Leib und Leben der Frau oder der Kinder gefährdet seien, soll die Fußfessel auch ohne vorheriges Kontaktverbot angeordnet werden können. Die Abgeordnete Sevim Kaya-Karadag (SPD) sagte: „Es kann nicht sein, dass Frauen Angst haben müssen, ihre Häuser zu verlassen oder die Kinder in den Kindergarten zu bringen.“

Die Zeit für die Fußfessel ist jetzt!

Erstellt am: Montag, 25. November 2024 von Sabine

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 25.11.2024

Die Zeit für die Fußfessel ist jetzt!

Angesichts des Ausmaßes von Gewalt gegen Frauen in Deutschland bekräftigt der WEISSE RING zum heutigen "Orange Day" seine Forderung zur schnellstmöglichen Einführung elektronischer Fußfesseln nach spanischem Vorbild bei häuslicher Gewalt.

Mainz – Angesichts des Ausmaßes von Gewalt gegen Frauen in Deutschland bekräftigt der WEISSE RING zum heutigen „Orange Day“ seine Forderung zur schnellstmöglichen Einführung elektronischer Fußfesseln nach spanischem Vorbild bei häuslicher Gewalt. Die Erfolgsquote bei den geschützten Frauen liege bei 100 Prozent, berichtet Deutschlands größte Opferhilfsorganisation in der kommenden Ausgabe ihres Magazins „Forum Opferhilfe“.

Seit der Einführung der Fußfessel habe sich „in der Tat kein Frauenmord an Nutzerinnen dieses Geräts ereignet“, bestätigt Teresa Peramato, Staatsanwältin bei der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen in Madrid der Redaktion des WEISSEN RINGS. Der Staatsanwaltschaft sei auch kein Fall bekannt, „in dem eine Benutzerin des Systems in irgendeiner Weise körperlich angegriffen worden wäre“, berichtet Peramato. Die Technologie stärke zudem das Sicherheitsgefühl der Frauen. Insgesamt konnte in Spanien die Zahl der getöteten Frauen seit der Einführung der elektronischen Fußfessel im Jahr 2009 um rund ein Viertel gesenkt werden. Beim spanischen Modell trägt nicht nur der potenzielle Täter eine Fußfessel, auch das Opfer ist mit einem elektronischen Empfänger ausgestattet. Das ermöglicht einen Schutz auch außerhalb definierter Bereiche wie Arbeitsstätte der Frau oder Kita des Kindes.

Erst vor wenigen Tagen hatten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt ein Lagebild zu Straftaten gegen Frauen vorgestellt. Die traurige Bilanz für das Jahr 2023: Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. 360 Frauen und Mädchen wurden getötet – es gab also fast an jedem Tag ein weibliches Todesopfer. 155 dieser Frauen wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet – 22 Frauen mehr als im Jahr zuvor. Besonders traurig: Viele dieser Frauen haben sich zuvor schutzsuchend an den Staat gewandt und Kontakt- und Näherungsverbote erwirkt. Wie viele genau, wird statistisch nicht erfasst. Eine aufwändige Datenrecherche der Redaktion des WEISSEN RINGS hat jedoch gezeigt, dass in mehr als 100 im Jahr 2023 veröffentlichten Presseberichten über Femizid-Fälle bestehende Kontakt- und Näherungsverbote erwähnt wurden.

Harvard-Expertin bestätigt Wirksamkeit der Fußfessel

Einen weiteren Vorteil der elektronischen Fußfessel benennt Diane Rosenfeld. Sie lehrt an der Harvard School of Law und ist eine der führenden amerikanischen Expertinnen für die GPS-Überwachung von Tätern häuslicher Gewalt. „Schutzanordnungen allein bieten nur begrenzten und unzuverlässigen Schutz vor weiterem Missbrauch des Opfers durch den Täter“, schilderte Rosenfeld der Redaktion des WEISSEN RINGS. „Die GPS-Überwachung von Tätern setzt die Bedingungen einer Schutzanordnung durch und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, gefährliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen.“ In den Vereinigten Staaten wird die GPS-Überwachung in mehr als der Hälfte der Bundesstaaten eingesetzt, um Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern oder Ex-Partnern zu schützen. Die Harvard-Juristin setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, damit Fälle, die auf eine potenzielle Tötungsabsicht hindeuten, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden können. Die Drohung, den Partner zu töten und eine kürzlich erfolgte Trennung seien Alarmsignale. Rosenfeld sagt: „Morde im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind so vorhersehbar, dass sie vermeidbar sind.“

Auch die Bundespolitik erkennt zunehmend, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: So betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des Lagebildes zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen: „Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können.“ Auch der CDU-Vorsitzende und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz sprach sich in einer Videobotschaft zum „Orange Day“ auf dem sozialen Netzwerk „LinkedIn“ für den Einsatz der elektronischen Fußfessel aus. „Mit dieser Technologie können wir sicherstellen, dass gewalttätige Männer sich den Opfern nicht mehr nähern können“, sagte Merz. „Das funktioniert in Spanien. Das brauchen wir in Deutschland jetzt auch – zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt.“

Das Team Medien & Recherche des WEISSEN RINGS recherchiert seit mehreren Jahren zum Thema elektronische Fußfessel, Mitarbeitende der Opferschutzorganisation machen sich bundesweit für den Einsatz der Technologie stark. In zwei Brandbriefen an die Politik hatte der WEISSE RING schon in den Jahren 2022 und 2023 „in höchster Dringlichkeit“ gefordert, Frauen besser zu schützen. Eine Antwort aus der Politik blieb jedoch aus. Besonders der inzwischen entlassene Bundesjustizminister Marco Buschmann und seine Partei, die FDP, hatten sich gegen eine bundeseinheitliche Verankerung der Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt im Gewaltschutzgesetz gesperrt.

Fesseln für mehr Freiheit

Erstellt am: Montag, 25. November 2024 von Juliane

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell der elektronischen Fußfessel gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

Ein Foto mit Bundesfamilienministerin Petra Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Petra Paus (links) und Nancy Faeser bei der Vorstellung des Lagebilds häusliche Gewalt. Foto: dpa

„Es geschieht an jedem dritten Tag“ hieß die Titelgeschichte in Ausgabe 04/2021, in der unsere Autoren Christoph Klemp und Karsten Krogmann die bewegende Geschichte von Anne und ihrem Sohn Noah erzählten, die beide wohl noch leben könnten, wenn der Staat sie besser vor Annes Ex-Mann, Noahs Vater, geschützt hätte. Die Redaktion recherchierte weiter zu den Schutzlücken bei häuslicher Gewalt in Deutschland, in Ausgabe 04/2023 fragten wir unter dem Titel „Außer Kontrolle: Ist die Fußfessel die Lösung?“ Seitdem diskutiert Deutschland parteiübergreifend über die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Kontrolle von Kontakt- und Annäherungsverboten.

In Spanien sind durch dieses Erfolgsmodell wohl Hunderte Frauen gerettet worden (hier geht es zur Internetseite der spanischen Regierung zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt). Die Technologie ist auch in Deutschland vorhanden, ausgereift und sofort einsatzbereit. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich bereits dafür ausgesprochen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Warum ist die elektronische Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten noch immer nicht im deutschen Gewaltschutzgesetz verankert?

I.  Alarm beim Ortstermin

Wiesbaden im September, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD): Hier wird heute eine Technologie präsentiert, die Leben retten kann. Das dynamische Modell der elektronischen Fußfessel hat in Spanien bereits Hunderte Frauen vor gewalttätigen Partnern und Ex-Partnern geschützt. Das Interesse an den kleinen schwarzen Geräten ist groß. Mehrere Kamerateams und Journalisten sind gekommen und blicken nun auf die große Leinwand in dem holzvertäfelten Raum. Davor steht Johannes Schabel – schwarzes Hemd, graues Jackett – und erklärt, was da zu sehen ist. Schabel ist Leiter des Verfahrens der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in der HZD. Er ist damit so etwas wie der Herr über die Technik aller Fußfesseln in Deutschland.

Auf dem Foto hält Johannes Schnabel Geräte für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in die Kamera.

Johannes Schabel bei der Präsentation der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Wiesbaden. Foto: Christian Ahlers

Das System, so erklärt es Schabel den Journalisten, habe vier verschiedene Sicherheitszonen:

1. Die Warn- oder Pufferzone

Im System geht die Meldung ein, dass Täter und Opfer sich annähern. „Da passiert erst mal nichts“, sagt Schabel, aber: „Die Kolleginnen und Kollegen in der GÜL würden dem Fall dann schon erhöhte Aufmerksamkeit widmen.“ Die GÜL, das ist die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Weiterstadt. Dort werden alle Fußfessel-Träger und die wenigen -Trägerinnen in ganz Deutschland überwacht: Straftäter oder Patienten aus forensisch-psychiatrischen Kliniken, die nach der Haft- oder Klinik-Entlassung weiter begleitet werden müssen.

2. Die Alarmzone

Kommt der Fußfesselträger der zu schützenden Person näher, als es ihm erlaubt ist, „gibt es wirklich einen aktiven Alarm“, so Schabel.  Bei der bisherigen Straftäter-Überwachung kontrolliert die Fußfessel per GPS-Tracker den Aufenthaltsort der Träger und meldet Verstöße dann, wenn eine Verbotszone betreten wurde. Mit dem neuen Modell, wie es auch in Spanien zum Einsatz kommt, werden nicht nur vordefinierte Verbotszonen überwacht, sondern: Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer weiteren GPS-Einheit, die das Opfer bei sich trägt. Das System löst Alarm aus, wenn sich Straftäter und Opfer zu nahe kommen. Diese Verstöße, aber auch Beschädigungen der Fußfesseln sowie Akkuprobleme, leitet das System sofort an die GÜL weiter.

Das Foto zeigt Hessens Justizminister Christian Heinz. Er ist umgeben von Pressevertretern und Kameras.

Hessens Justizminister Christian Heinz ist Befürworter der elektronischen Fußfessel. Foto: Christian Ahlers

3. Die Funkzone

Nähern sich die Geräte auf eine Entfernung von 300 Metern, schlägt auch das Opfergerät Alarm. Das heißt: Jetzt erfährt die Betroffene, dass der Gefährder in der Nähe ist.

4. Der Panikknopf

Mit dem Panikknopf kann das Opfer Alarm auslösen und die Überwachungszentrale über eine Notsituation informieren. Die GÜL kann dann umgehend weitere Schritte zum Schutz der Betroffenen einleiten und zum Beispiel die Polizei rufen.

Beim Ortstermin in Wiesbaden übernimmt zu Demonstrationszwecken ein Mitarbeiter der HZD die Rolle des Angreifers, das potenzielle Opfer ist in diesem Fall der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). Der „Täter“ nähert sich von außerhalb des Gebäudes dem „Opfer“, die Journalisten können das auf einer digitalen Karte verfolgen. Als der Abstand kleiner wird, blinken auf einem Monitor nach und nach immer neue rote Warnungen auf. Der Justizminister drückt den Panikknopf.

Spanische Frauen demonstrieren gegen Machismo. Nun soll eine elektronische Fußfessel vor Gewalt schützen.

So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Spanien gilt als Vorreiter bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Mit GPS-gestützten Armbändern schützt das Land Opfer vor Gewalttätern. Ist das spanische Modell ein Vorbild für Deutschland?

„Wir brauchen endlich die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell“, sagt Heinz. Hessen hat einen Antrag im Bundesrat auf Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz gestellt, die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Bundestag. Der damalige Bundesvorsitzende und heutige Vize-Vorsitzende des WEISSEN RINGS, Dr. Patrick Liesching, ergänzt bei dem gemeinsamen Termin bei der HZD in Wiesbaden: „Durchschnittlich an jedem dritten Tag kommt es in Deutschland zur vollendeten Tötung einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner.“ Die bisherigen Schutzmöglichkeiten seien offensichtlich nicht ausreichend.

Dass es hier eine klaffende gesetzliche Schutzlücke gibt, zeigen die aktuellsten Zahlen.

II.  Erschütternde Zahlen

Im Jahr 2024 haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gleich zweimal erschreckende Zahlen präsentiert – mit den Lagebildern zu häuslicher Gewalt und Straftaten gegen Frauen. Die traurige Bilanz: In allen Bereichen hat die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland zugenommen. Alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. 360 Frauen und Mädchen wurden 2023 getötet – es gab also fast an jedem Tag einen Femizid.

155 Frauen wurden im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet – 22 Frauen mehr als im Jahr zuvor. Wie viele dieser Frauen sich zuvor hilfesuchend an Behörden gewandt haben, wird statistisch nicht erfasst.

 

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Diane Rosenfeld hat sich intensiv mit den Bürgerrechten von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt befasst. Sie lehrt an der Harvard School of Law und ist eine der führenden Expertinnen in den USA für die GPS-Überwachung von Tätern häuslicher Gewalt. In den Vereinigten Staaten wird die GPS-Überwachung in mehr als der Hälfte der Bundesstaaten eingesetzt, um Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern oder Ex-Partnern zu schützen. Rosenfeld sagt: „Schutzanordnungen allein bieten nur begrenzten und unzuverlässigen Schutz vor weiterem Missbrauch des Opfers durch den Täter. Die GPS-Überwachung von Tätern setzt die Bedingungen einer Schutzanordnung durch und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, gefährliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Und Rosenfeld führt weiter aus: „Obwohl der Staat dem Empfänger einer Schutzanordnung scheinbar Freiheit und Schutz gewährt, zeigt ein kritischer Blick, dass dies in Wirklichkeit nicht viel ist. Stattdessen unterhält der Staat ein System von Ansprüchen, das die Bewegungsfreiheit des Mannes auf Kosten der Frau garantiert. Tatsächlich könnte man sagen, dass die einstweilige Verfügung den perversen Effekt hat, die Freiheit der Frau einzuschränken.“ Die Festlegung von Sicherheitsbereichen für die geschützte Person impliziert, dass sie außerhalb dieser Bereiche nicht geschützt ist. Das Signal: Solange Sie zu Hause bleiben, Ihr Kind in den Kindergarten bringen oder zur Arbeit gehen, sind Sie sicher. Ansonsten kann der Staat Sie leider nicht schützen. Das spanische Modell tut jedoch genau das: Es schützt Frauen, indem es ihren Aufenthaltsort auch außerhalb dieser definierten Bereiche dynamisch überwacht.

Bei der Präsentation der GPS-Fußfessel beim Ortstermin in Wiesbaden benennt Justizminister Christian Heinz die Vorteile des spanischen Modells für den Opferschutz so: „Das Opfer ist also nicht mehr feste Orte gebunden, wie die Wohnung, die Kita oder den Arbeitsplatz, sondern kann sich auch bewegen, in die Stadt gehen oder in einen anderen Ort fahren und wird alarmiert, wenn sich ein Täter nähert. Das war bisher technisch nicht möglich.“

IV. Bund-Länder-Pingpong

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich Herbst 2024 mehrfach öffentlich für die elektronische Fußfessel ausgesprochen. „Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern“, erklärte sie im Oktober. Wer sich stets ablehnend äußerte gegenüber Forderungen nach einer bundesrechtlichen Fußfessel-Lösung im Gewaltschutzgesetz, war der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zuletzt hatte er zwar in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert, indem er sagte: „Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen.“ Ende 2023 hatte sein Ministerium noch auf Nachfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS betont, dass die elektronische Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt Ländersache sei und in deren Polizeigesetze gehöre.

Als die Justizministerkonferenz ihn bereits im Mai 2023 aufforderte, die Verankerung der Fußfessel zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten im Gewaltschutzgesetz zu prüfen, da spielte Buschmann den Ball nach einigen Monaten wieder zurück in die Länder. Die Prüfung habe ergeben, teilte sein Ministerium im November 2023 auf Anfrage der Redaktion des WEISSEN RINGS mit, dass „die Schaffung einer EAÜ-Anordnung im Gewaltschutzgesetz nicht geeignet wäre, um den angestrebten lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten“. EAÜ bedeutet: elektronische Aufenthaltsüberwachung, besser bekannt als „Fußfessel“.

Auf einem Foto sind der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann und Außenministerin Annalena Baerbock während einer Sitzung des Bundestages zu sehen.

Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann, hier während einer Sitzung des Deutschen Bundestags an der Seite von Außenministerin Annalena Baerbock, verwies beim Thema Fußfessel stets auf die Länder. Foto: dpa

Die Länder baten ihn bei der Innenministerkonferenz im 2024 Juni abermals, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu schaffen. Seitdem sei in der Sache „leider wenig passiert, und Herr Buschmann sendet widersprüchliche Signale“, beklagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) noch im September im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wenn das so bleibt, werden wir auch in Niedersachsen darüber nachdenken müssen, den Einsatz der Fußfessel in solchen Fällen über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz zu ermöglichen.“ Aus dem Haus von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hieß es indes, es bleibe dabei, dass die Ministerin „die Verortung der elektronischen Fußfessel in erster Linie im Gewaltschutzgesetz sieht“ – und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers.

Zuletzt zog sich Buschmann darauf zurück, dass das Thema bereits Gegenstand einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei. Der Bundesjustizminister blieb also bei diesem Bund-Länder-Ping-pong – bis er am 7. November seine Entlassungsurkunde als Minister vom Bundespräsidenten entgegennahm.

Viele Bundesländer sehen mittlerweile den dringenden Handlungsbedarf: Nachdem in Berlin im August zwei Frauen binnen weniger Tage trotz Annäherungsverbots von ihren Ex-Lebensgefährten getötet worden waren, plädierte Berlins Justiz­senatorin Felor Badenberg (CDU) für Fußfesseln. „Wir müssen endlich etwas gegen diese brutalen Morde von Männern an Frauen tun“, sagte die CDU-Politikerin und sprach von „purem Frauenhass“. Auch sie appellierte an Buschmann, die Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen, und prüfte gleichzeitig auf Landesebene, ob und wie gesetzliche Änderungen und Präventivmaßnahmen angepasst werden können. Eines stehe fest: „So kann und darf es nicht weitergehen!“

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte dem Magazin „buten un binnen“: „Es gibt die Möglichkeit, Partner aus der Wohnung zu verweisen, es gibt Gefährderansprachen – wir haben ein enges Netzwerk, das heißt: Es gibt eine Risikobewertung durch die Polizei und, und, und… Und dennoch müssen wir feststellen, alle diese Maßnahmen reichen nicht.“ Mäurer ist überzeugt vom spanischen Modell, ebenso wie Bremens Frauensenatorin Claudia Bernhard (Linke). Das Polizeigesetz soll in Bremen noch in diesem Jahr entsprechend geändert werden, hieß es. Auch Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sagte den „Kieler Nachrichten“, dass man über die elektronische Fußfessel diskutieren müsste.

Auf einem Foto filmt eine Kamerafrau Gegenstände. Sie gehören zur Fußfessel-Technik.

Die Lösung liegt buchstäblich auf dem Tisch: Präsentation der Fußfessel-Technik in Wiesbaden. Foto: Christian Ahlers

Beim Ortstermin in Wiesbaden vergleicht Hessens Minister Heinz die aktuelle Situation mit den Polizeigesetzen allerdings mit einem „Flickenteppich“. Es könne doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass vom Wohnort der Frauen abhänge, ob sie geschützt werden. Recherchen des WEISSEN RINGS haben zudem ergeben, dass einer Anordnung nach dem Landespolizeigesetz häufig sehr hohe rechtliche Hürden entgegenstehen und zumeist nur eine kurzzeitig befristete Überwachung möglich ist. So wurde zum Beispiel in Hamburg seit 2019 nur ein einziges Mal das Tragen einer Fußfessel wegen Beziehungsgewalt angeordnet – und der Beschluss anschließend wieder vom Oberlandesgericht Hamburg gekippt. „Das spanische Modell könnte uns helfen, Fälle von häuslicher Gewalt zu vermeiden“, sagt der CDU-Politiker Heinz. „Von der Vorsorge einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe – alle Schutzlücken wären somit geschlossen.“ Die Erfahrung damit belege es. „Die Bundesregierung sollte jetzt endlich handeln.“

V. Ausblick

Teresa Peramato bekommt häufig Besuch von Delegationen aus anderen Ländern, die sich für das spanische Modell der Fußfessel interessieren. Eine Schweizer Delegation hat es sich bei einem Besuch im Januar 2023 erklären lassen. Die Besucher aus dem Kanton Zürich zeigten sich danach nicht nur nachhaltig beeindruckt, sondern handelten. Der Kanton startete noch im selben Jahr ein Pilotprojekt und ermöglichte den Einsatz des dynamischen Fußfessel-Modells. Das Pilotprojekt war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

Aus Deutschland hat sich bislang nur eine Spitzenpolitikerin aus der Bundespolitik für die Arbeit der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Madrid interessiert: Am 11. Februar 2022 war Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mit einer Delegation zu Besuch. „Die Ministerin interessierte sich sehr für die Entwicklung der spanischen Gesetzgebung im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt und für das Vorgehen der spanischen Staatsanwaltschaft“, berichtete Teresa Peramato.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Der Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde, zeigt: Nein, tut er nicht.

Und dann geschah nichts mehr. Technisch ist das Modell hier in Deutschland sofort umsetzbar, das zeigt der Termin bei der HZD in Wiesbaden sehr anschaulich. In Spanien hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden. Politisch wird in Deutschland seit Monaten diskutiert, aber nicht gehandelt. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer, die sich in ihrer Not schutzsuchend an den Staat wenden, der den Aggressoren dann doch nur ein Stück Papier zukommen lässt.

Die Harvard-Juristin Diane Rosenfeld setzt sich dafür ein, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, damit Fälle, die auf eine potenzielle Tötungsabsicht hindeuten, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden können. Die Drohung, den Partner zu töten und eine kürzlich erfolgte Trennung sind beispielsweise zwei dieser Faktoren. Rosenfeld sagt: „Morde im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind so vorhersehbar, dass sie vermeidbar sind.“

Auch Innenministerin Faeser spricht sich für die elektronische Fußfessel aus

Erstellt am: Donnerstag, 24. Oktober 2024 von Sabine

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wünscht sich „viel entschlosseneres Handeln“. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Datum: 24.10.2024

Auch Innenministerin Faeser spricht sich für die elektronische Fußfessel aus

Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer von Gewalt. Neben dem WEISSEN RING und Hessens Justizminister Christian Heinz spricht sich jetzt auch Innenministerin Faeser für die elektronische Überwachung von Tätern aus.

Berlin/Mainz – Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt in Deutschland laut Polizeistatistik stark zu. Wie eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt, wurden im vergangenen Jahr 62.404 Mädchen und Frauen Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dazu zählen etwa Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Im Vorjahr zählten die Polizeibehörden 58.900 weibliche Opfer entsprechender Straftaten. Im Jahr 2015 waren der Polizei, was dieses Delikt betrifft, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, 32.460 weibliche Opfer bekanntgeworden.

Eine deutliche Zunahme gab es 2023 den Angaben zufolge auch bei der Zahl der weiblichen Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei diesen Delikten, zu denen unter anderem die Zwangsprostitution gehört, wurden demnach im vergangenen Jahr Fälle mit mehr als 148.000 weiblichen Opfern aktenkundig. Zum Vergleich: Im Vorjahr zählte die Polizei hier bundesweit rund 134.000 weibliche Opfer. Im Jahr 2013 waren rund 106.000 Frauen und Mädchen betroffen.

Faeser wünscht sich „viel entschlosseneres Handeln“

„Die gestiegene Gewalt gegen Frauen ist unerträglich und fordert ein noch viel entschlosseneres Handeln“, kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Zahlen. Die SPD-Politikerin sagt: „Wir brauchen harte Strafen, die elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings.“ Wer ein solches Training verweigere, müsse dann empfindliche Sanktionen erhalten. Es sei gut, dass das verpflichtende Anti-Gewalt-Training, das sich in Österreich bewährt habe, nun Teil des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurfs zur Reform des Kindschaftsrechts sei.

Über elektronische Fußfessel muss Justizressort entscheiden

Faeser hatte bereits bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni gesagt, Verbote für Täter, die Wohnung zu betreten und sich der von Gewalt betroffenen Frau zu nähern, müssten „konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden“. Dazu sei sie bereits im Austausch mit Buschmann. Außerdem sollten Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.

Das Bundesinnenministerium setze sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit der Anordnung von „verpflichtender Täterarbeit“ und elektronischer Aufenthaltsüberwachung ergänzt werde, sagte eine Sprecherin. Zur elektronischen Fußfessel sei man mit dem für das Gesetz zuständigen Justizressort in engem Austausch.

WEISSER RING fordert „spanisches Modell“ in Deutschland

Recherchen der Redaktion des WEISSEN RINGS haben gezeigt, dass Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz Tausendfach ignoriert und kaum verfolgt werden. Allein im Jahr 2023 zählten die Behörden bundesweit 6.483 Verstöße. Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, fordert deshalb schon lange eine Aufnahme der elektronischen Überwachungsmöglichkeit ins Gewaltschutzgesetz, so wie es in Spanien bereits erfolgreich umgesetzt wird. Seit 2009 können spanische Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Annäherungsverbote zu überwachen. Täter und Opfer tragen dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich.

Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.

„In Spanien ist es gelungen, die Zahl der Femizide um 27 Prozent zu senken“, sagt Dr. Patrick Liesching, stellvertretender Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Unter den Teilnehmerinnen des Überwachungsprogramms ist sogar kein einziger Todesfall bekannt. Es ist deshalb höchste Zeit, eine bundesgesetzliche Regelung auch in Deutschland zu schaffen.“ Statistisch hätte eine solche Überwachung im vergangenen Jahr 40 Frauen das Leben retten können, so Liesching weiter.

Der WEISSE RING und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) regen ein solches Modell auch für Deutschland an und haben eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingereicht. Ende September hat das Gremium den Vorschlag zur Prüfung an die Ausschüsse weitergeleitet.

Im August dieses Jahres hatte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte erstmals „offen“ gezeigt für eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gewalttätern in Fällen häuslicher Gewalt.

Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Erstellt am: Mittwoch, 2. Oktober 2024 von Sabine

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 02.10.2024

Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Der WEISSE RING startet eine Petition für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern zum besseren Schutz von Frauen.

Mainz – Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. An fast jedem zweiten Tag gelingt es einem Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im vergangenen Jahr starben so 155 Frauen.

Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Die Meinung des WEISSEN RINGS, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, lautet: Nein, das tut er nicht!

Etliche Frauen, die schwerste Gewalt erlebten, hatten sich zuvor hilfesuchend an die Behörden gewandt und gerichtliche Annäherungs- oder Kontaktverbote gegen ihre (Ex-)Partner erwirkt. Aber niemand kontrolliert, ob diese Verbote nach dem Gewaltschutzgesetz eingehalten werden. Männer ignorieren die Anordnungen tausendfach, sie prügeln weiter, sie töten. Allein im Jahr 2023 registrierten die Behörden 6.483 Verstöße.

Forderung an Bundesjustizminister Marco Buschmann

Um diese Frauen besser zu schützen, hat der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, eine Petition an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestartet und fordert ihn auf, endlich den Weg freizumachen für eine bundesrechtliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz. Unter dem Motto „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“ sammelt der WEISSE RING online Unterschriften, um so den Handlungsdruck auf die Politik zu erhöhen.

Dieser Link führt zur Petition:
Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt!
Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!

Vorbild für den Fußfessel-Einsatz ist das sogenannte spanische Modell: Seit 2009 können spanische Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Annäherungsverbote zu überwachen. Täter und Opfer tragen dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich.

Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.

„In Spanien ist es gelungen, die Zahl der Femizide um 27 Prozent zu senken“, sagt Dr. Patrick Liesching, stellvertretender Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Unter den Teilnehmerinnen des Überwachungsprogramms ist sogar kein einziger Todesfall bekannt. Es ist deshalb höchste Zeit, eine bundesgesetzliche Regelung auch in Deutschland zu schaffen.“ Statistisch hätte eine solche Überwachung im vergangenen Jahr 40 Frauen das Leben retten können, so Liesching weiter. „Damit die Bundesregierung handelt, bedarf es Druck von außen. Darum bitte ich Sie im Interesse des Opferschutzes, unsere Petition zu unterschreiben!“

Spanisches Modell funktioniert auch in Deutschland

In zwei Brandbriefen an die Politik hatte der WEISSE RING 2022 und 2023 „in höchster Dringlichkeit“ gefordert, Frauen besser zu schützen. Dabei wies der Verein auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern hin.

„Technisch wäre ein Fußfessel-Einsatz nach dem spanischen Modell auch in Deutschland problemlos möglich“, sagt Liesching. Laut der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) ließe sich das „zeitnah hier bei uns in der GÜL einrichten“. Bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) sind die entsprechenden Geräte bereits getestet worden.