Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation.
Datum: 27.03.2026
Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen
Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.
Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.
Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen
Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.
Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.
Nordrhein-Westfalen als Vorreiter
Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.
Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.
Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.
Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität
Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.
Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.
Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert
Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.
Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus
Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.
Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe
Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.
Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.
Einblick ins Childhood-Haus
Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“
Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie
Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.
Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.
Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.