Der Kampf geht weiter

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Der Kampf geht weiter

Mit dem SGB XIV sollte die Soziale Entschädigung für Gewaltopfer moderner, schneller und gerechter werden. Es gibt einige gesetzliche Fortschritte, doch in der Praxis zeigen sich nach wie vor hohe Ablehnungsquoten, lange Verfahren und viele offene Fragen.

Der gewaltsame Tod ihres Enkels in einer psychiatrischen Klinik belastet Nelli S. schwer. Sie kämpft darum, dass die Behörden die psychischen Folgen der Tat anerkennen.

Sven W. notierte: „Ich erinnere mich daran, dass ich von unserem Vater regelmäßige Gewalt in Form von Schlägen auf den Hinterkopf, Schlägen ins Gesicht, Tritten, gewaltsamem Anfassen gewohnt war.“ Er zeichnete auf, wo er gestanden habe, als der von Frau und Kindern getrennte Vater vor der Schule aufgetaucht sei. Sven hatte nach eigenen Angaben Angst, dass sein Vater die Drohung wahr machen würde, die er oft ausgesprochen haben soll, „wenn wir jemandem von den Taten erzählten, dass er mich von der Schule zu sich holen und wieder auf den Dachboden sperren würde“.

Sven W. gehört zu den rund 19.650 Menschen, die 2024 in Deutschland Soziale Entschädigung beantragten. Sein Fall steht exemplarisch für Betroffene, die um ihr Recht auf Anerkennung kämpfen müssen. Die Gewalt erlebte Sven W. Anfang der 2000er-Jahre, unter den Folgen leidet er noch heute.

Der 27-Jährige spricht offenbar seit Jahren nicht mehr, sondern schreibt lediglich. Er lebt bei seiner Mutter Birgit und kommuniziert selbst mit ihr nur per WhatsApp. Die Wohnung verlässt er selten. Die Familie möchte sich nicht öffentlich äußern, hat aber zugestimmt, dass das WEISSER RING Magazin die Akten sichtet und anonymisiert berichtet.

Die Dokumente zeigen einen jungen Mann, der nach einer von psychischer und physischer Gewalt durch den Vater geprägten Kindheit immer wieder versucht hat, im Leben Fuß zu fassen. „Wir haben es mit einem stark gesundheitlich geschädigten jungen Mann zu tun. Er hat nicht auf der faulen Haut gelegen und auf öffentliche Leistungen gewartet“, sagt Reinhard Streibel, Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS in Unna, der die Familie unterstützt. Sven W. ist wegen seiner psychischen Probleme schwerbehindert und nicht arbeitsfähig, wie aus einem Gutachten hervorgeht. Wegen seiner Sozialphobie läuft jeglicher Kontakt über die Mutter.

1976 – Opferentschädigungsgesetz

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz in Kraft. Der deutsche Staat nimmt damit zum ersten Mal Opfer von Gewalttaten in den Blick.

Ein Wohlfahrtsverband riet ihr im Frühjahr 2024, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Das Gesetz war ihr zuvor nicht bekannt. Am 3. Juni 2024 reichte Sven W. den Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster ein. Birgit W. sammelte Belege von Gerichten, von Ärzten, Anwälten und einer Beratungsstelle. Sie telefonierte und suchte in Archiven nach Berichten. Manches sei verloren gewesen, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren.

Der LWL beauftragte eine externe Gutachterin, um die Tat, die Schädigung und deren Zusammenhang zu untersuchen. Im November 2025 schrieb die Sachverständige, dass bei Sven W. ein Schädigungsgrad von 70 gegeben sei. Er hätte demnach Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Geschichte könnte hier enden, es scheint ein klarer Fall zu sein. Doch der LWL ließ ein neues Gutachten erstellen. Das Ergebnis: Schädigungsgrad 0.

Kapitel I: Von Soldaten zu Opfern

Deutschland 1920. Die noch junge Demokratie der Weimarer Republik geht nach dem Ersten Weltkrieg durch eine von Krisen geprägte Zeit: gewaltsame politische Umsturzversuche, die Umsetzung des Versailler Vertrags, soziale Unruhen. In dieser Zeit, im Mai 1920, beschließt das Parlament das Reichsversorgungsgesetz. Es sei dazu gedacht gewesen, Kriegsbeschädigte zum Beispiel bei den Heilkosten oder der Rente zu unterstützen, um die Folgen des Ersten Weltkriegs sozialpolitisch zu bewältigen, sagt Horst Bruns. Bruns hat sich intensiv mit der Opferentschädigung befasst, zunächst in der Praxis als Abteilungsleiter in der Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalens und mittlerweile in der Theorie als Dozent für Sozialrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Im Reichsversorgungsgesetz stand laut Bruns „schon vieles drin, was später ins Bundesversorgungsgesetz aufgenommen wurde und auch heute noch im SGB XIV zu finden ist“. So sei zum Beispiel der Grundgedanke des Reichsversorgungsgesetzes erhalten geblieben: Jemand erleidet einen Schaden, und der Staat entschädigt, wenn gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen eingetreten sind.

 

Das SGB XIV

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Ansprüche von Menschen, die durch körperliche oder psychische Gewalttaten, vorsätzliche Vergiftungen, eine erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Folgen der Weltkriege oder infolge von Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.

Das SGB XIV löste das seit 1976 geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab, das auf dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsgeschädigte basierte. Die meisten Paragrafen traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel war es, die Bedürfnisse von Gewalt- und Terroropfern besser zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen erhöhte monatliche Opferrenten, die Berücksichtigung psychischer Gewalt wie Stalking sowie die sogenannten Schnellen Hilfen für Betroffene: ein Fallmanagement in den zuständigen Versorgungsämtern sowie zeitnahe Termine in Traumaambulanzen.

Grundsätzlich können Opfer Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldzahlungen erhalten. Bei bleibenden Schäden können, je nach Schweregrad, aktuell monatlich bis zu 2.169 Euro gezahlt werden; bei Schwerstbeschädigten liegt der Betrag bei 2.603 Euro.

Mit dem 1950 verabschiedeten Bundesversorgungsgesetz (BVG) wird das Reichsversorgungsgesetz weiterentwickelt. Der Fokus liegt weiter auf Kriegsopfern sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen. Das BVG ist geprägt davon, dass viele Abgeordnete im Bundestag selbst vom Krieg betroffen waren, und ebenfalls auf abgeschlossene Schadensereignisse ausgerichtet: „Da ist etwas geschehen, ein Soldat hat zum Beispiel sein Bein verloren, und dann wird geschaut, wie es für den Betroffenen weitergeht“, erklärt Bruns.

Je älter die Bundesrepublik wird, desto mehr rücken die Folgen von bewaffneten staatlichen Konflikten in den Hintergrund. In dieser Zeit, Mitte der 1970er-Jahre, nimmt der Staat erstmals die Opfer von Gewalt in den Blick: mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Mord in der Psychiatrie

Kein Schutz. Nirgends

David S. wird in einer Psychiatrie erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich alleingelassen. Was ist damals passiert?

In der ersten Lesung für das OEG im Oktober 1974 sagt der damalige Justizminister Hans-Jochen Vogel (SPD), mit den neuen gesetzlichen Vorschriften betrete die sozialliberale Bundesregierung „gesetzgeberisches Neuland“. Kern des Problems sei die Erkenntnis, „dass alle Anstrengungen zur Verbrechensverhütung und zur Verbrechensbekämpfung die Begehung von Straftaten niemals gänzlich verhindern können“. Die Gesellschaft könne den Opfern von Straftaten gegenüber nicht gleichgültig bleiben. Die Folgen könnten „von dem Opfer oder seinen Hinterbliebenen auch nicht in allen Fällen aus eigener Kraft gemeistert werden“. Deshalb brauche es „soziale Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Humanität“.

1976 wird das OEG eingeführt. Erstmals werden damit Opfer von Gewalttaten systematisch entschädigt, indem die Strukturen des BVG auf zivile Gewaltopfer übertragen werden. Doch insbesondere Opfer psychischer Gewalt, von Stalking, Menschenhandel oder langjährigen Missbrauchserfahrungen können nur eingeschränkt Leistungen geltend machen. Opferverbände kritisieren, dass die Verwaltungsverfahren zu lange dauern und Anforderungen beim Nachweis von Tat und Schädigungsfolgen hoch sind. So fordert der WEISSE RING, psychische Gewalt stärker zu berücksichtigen, sowie schnellere Verfahren, die die Opfer im Blick haben.

„Manchmal fange ich ganz plötzlich an zu weinen“

In den ersten Tagen „habe ich nur geweint, konnte nicht schlafen“, sagt Nelli S. Fünf Jahre ist das her. „Es geht nicht vorbei. Ich glaube, es wird nie vorbeigehen. Vor allem in der Nacht kommen die Bilder hoch und Trauer, Wut, Schuldgefühle. Manchmal fange ich auch ganz plötzlich an zu weinen.“

Im Frühjahr 2021 wurde ihr 22-jähriger Enkel David S. erwürgt, in der psychiatrischen Klinik in Haina, in die er zu seinem Schutz eingewiesen worden war. Das WEISSER RING Magazin hat 2025 über mangelnde Vorsichtsmaßnahmen der Klinik, die Kritik zurückweist, und Versäumnisse bei der Aufklärung berichtet. Kurz nach der Tötung von David, der lange bei seiner Oma lebte, starb sein Bruder Daniel an Krebs. Nelli S. besucht die beiden fast täglich auf dem Friedhof und pflegt liebevoll die Gräber. Sie hatte ein enges Verhältnis zu ihren Enkeln, fuhr mit ihnen in den Urlaub.

Nelli S. ist schwer depressiv und in Behandlung, doch das Versorgungsamt hat ihren Antrag auf Opferentschädigung Ende 2024 abgelehnt. Ein Gutachten bestätigt die Depressionen. Allerdings, so das Amt, hätten diese bereits vor dem Tod ihres Enkels vorgelegen und sich in belastenden Situationen gezeigt. Der Verweis auf frühere gesundheitliche Probleme ist eine gängige Argumentation von Ämtern, der Nelli S. entschieden widerspricht. Die 70-Jährige hat Schicksalsschläge hinter sich: So verlor sie ihren Mann mit Anfang 30. Bevor David getötet wurde, sei es ihr aber nie so schlecht gegangen, auch wenn sie sich 2019 psychologische Hilfe geholt habe, aufgrund der Erkrankung ihres Enkels: „Ich war immer eine starke Frau, eine fröhliche Frau, wirkte jung und wurde im Urlaub für die Mutter von David und Daniel gehalten. Das ist vorbei. Letztens sagte eine Freundin zu mir, ich hätte schon seit Jahren nicht mehr richtig gelacht.“

Der Antrag ihrer Tochter Galina S., die in Niedersachsen lebt, wurde bewilligt. Was für Nelli S. den Umgang mit ihr noch unbegreiflicher macht: „Es ist offensichtlich, wie schlecht es mir geht. Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet. Aber die Unterstützung, die ich brauche, bekomme ich nicht.“ Teilweise sei sie sehr unsensibel behandelt worden: Eine Gutachterin habe zu ihr gesagt, sie sei noch jung, solle einen Mann finden und ihr Leben genießen. „Wie kann man so etwas zu einer Frau sagen, die ihren Enkel durch so ein Verbrechen verloren hat?“ Auch einige Fragen hätten ihr zugesetzt, etwa, ob sie nach der Todesnachricht in Ohnmacht gefallen sei. „Wäre das die ,richtige‘ Reaktion gewesen? Jeder reagiert anders.“

Der gewaltsame Tod ihres Enkels hat Nelli S. nicht nur psychisch, sondern auch finanziell zugesetzt, etwa durch Bestattungs- und Anwaltskosten. „Ich habe so gut wie keine Ersparnisse mehr, und alles ist teuer. Ich schäme mich, dass ich meinen Enkeln kaum noch etwas geben kann.“

Nelli S. hat beim Sozialgericht Marburg Klage eingereicht. Er rege an, diese zurückzunehmen, schreibt der Vorsitzende Richter in einem Brief, weil er „keine natürliche Einheit zwischen der Gewalttat und der psychischen Erkrankung“ sehe. Die Anwältin von Nelli S. wäre bereit, vor das Landessozialgericht zu ziehen. Sie sieht ihre Mandantin im Recht. S. zweifelt: „Ich habe Angst vor Schulden und vor der zusätzlichen Belastung. Jeder Brief in dem Zusammenhang lässt alles wieder hochkommen.“

Die Debatte über eine Reform des OEG beginnt nach der Jahrtausendwende. So appelliert der Bundesrat im Jahr 2007 an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern „ein Konzept für ein zukunftsfähiges und den Anforderungen an ein Gewaltopferrecht gerecht werdendes Entschädigungsrecht“ zu entwickeln. Die Debatte erhält nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 eine neue Dynamik. Die Erfahrungen von Betroffenen und Angehörigen machen deutlich, dass das bestehende System als zu komplex und schwerfällig wahrgenommen wird. Die damalige Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) greift diese Kritik auf und legt 2019 den Entwurf eines neuen Sozialen Entschädigungsrechts vor. Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagt in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober 2019, das damalige Entschädigungsrecht sei noch stark auf die Folgen der Weltkriege ausgerichtet. Es brauche aber ein der heutigen Lebenswirklichkeit angepasstes Hilfesystem für Opfer von Gewalt.

Mit dem Beschluss des SGB XIV im November 2019 und seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht neu geordnet. Das Gesetz bündelt die bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten wie Opfer bestimmter Formen psychischer Gewalt. Außerdem werden die Schnellen Hilfen eingeführt: Traumaambulanzen und ein Fallmanagement, das Betroffene dabei begleiten soll, ihre Ansprüche geltend zu machen.

2016 – Breitscheidplatz-Anschlag

Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erhält die Debatte um die Reform des Gewaltopferrechts eine neue Dynamik.

Kapitel II: Viele Anträge werden abgelehnt

Wie aber wirkt die Reform? Wie fällt die erste Bilanz aus, zweieinhalb Jahre nach Start des SGB XIV? Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 lehnten Behörden in Deutschland im Schnitt mehr als die Hälfte der Anträge auf Soziale Entschädigung ab und bewilligten weniger als ein Viertel. Der Blick in die Bundesländer offenbart große Unterschiede. Das hat eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen Sozialbehörden der Länder sowie bei der Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) ergeben. Die Zahlen beziehen sich auf alle Anträge, also neben Gewaltopfern auch Impfgeschädigte und andere Gruppen.

Nur Thüringen und Brandenburg nannten Zahlen zu Gewaltopfern: In Thüringen wiesen die Behörden 2024 insgesamt 52,2 Prozent der Anträge von Gewaltopfern ab und bewilligten 31,7 Prozent. 2025 sank die Ablehnungsquote auf 43,3 Prozent, während nur 22 Prozent der Anträge durchgingen. 34,8 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen, etwa wegen Umzug, Tod des Antragstellers oder fehlender Mitwirkung. Zum Vergleich: Vor der Reform im Jahr 2023 lag die Ablehnungsquote in Thüringen bei 42,6 Prozent, die Bewilligungsquote bei 31,6 Prozent, 25,8 Prozent fielen in die Kategorie „sonstige Gründe“. Laut BfSE stieg die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer in Thüringen von Dezember 2024 bis Dezember 2025 um 13,4 Prozent – von 477 auf 541. Die Antragszahlen in Thüringen erfassen auch die Personen, die nur Leistungen der Traumaambulanz nutzten.

Christina Feist hat vor fast sieben Jahren das rechtsterroristische Attentat auf die Synagoge in Halle (Saale) überlebt. Seitdem kämpfe sie um ihr Recht auf Heilung, sagt sie.

In Brandenburg hingegen zählen diese nicht dazu. Dort sank die Ablehnungsquote 2024 bei Gewaltbetroffenen auf 33,1 Prozent (2023: 53,6 Prozent), die Bewilligungsquote stieg auf 33,4 Prozent (2023: 31,7 Prozent). Auffälligster Befund für 2024 ist der deutliche Anstieg auf 33,4 Prozent bei den Rücknahmen und sonstigen Erledigungen (2023: 14,8 Prozent). 2025 wurden 40,8 Prozent der Anträge abgelehnt – deutlich mehr als im Vorjahr. Bewilligt wurden 31,4 Prozent. 27,7 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen oder von den Antragstellenden zurückgenommen. Die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer stieg zwischen Dezember 2024 un Dezember 2025 um 5,1 Prozent – von 626 auf 658.

Das WEISSER RING Magazin hat bei allen 16 Bundesländern und der Bundesstelle gezielt nach Daten zu Gewaltopfern gefragt. Die Antwort überraschte: Solche Daten würden nicht erhoben, hieß es. Obwohl das Gesetz die Sozialbehörden verpflichtet, detaillierte Daten zu sammeln, war das nötige IT-System zum Start 2024 nicht einsatzbereit. Der Gesetzgeber reduzierte kurz vor Inkrafttreten des SGB XIV die Anzahl der für die Statistik zu erhebenden Daten bis 2027.

Außer Thüringen und Brandenburg meldeten die Bundesländer nur Gesamtzahlen zu Anträgen aus allen Bereichen des Sozialen Entschädigungsrechts. 2025 bearbeiteten die Behörden bundesweit 11.286 Anträge, von denen sie 6.221 ablehnten und 2.779 bewilligten. 683 Anträge zogen Betroffene zurück, 1.603 Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen. Die Ablehnungsquote lag 2025 bei 55,1 Prozent, die Bewilligungsquote bei 24,6 Prozent. Für 2024 lagen wegen der IT-Probleme nur Daten für das zweite Halbjahr vor. Von 4.605 bearbeiteten Anträgen wurden 2.458 abgelehnt (53,4 Prozent).

„Ich kämpfe nicht, weil ich will, sondern weil ich muss”

Christina Feist hat im Jahr 20219 das rechtsterroristische Attentat in Halle (Saale) überlebt. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Opferentschädigung.

Als Überlebende des Attentats von Halle kämpfe ich seit knapp sieben Jahren für mein Recht auf Heilung. Es ist ein Kampf gegen Behörden, allen voran das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), gegen einen gesellschaftspolitischen Diskurs, der von rechtem Terror Betroffene kleinhalten will und unser Trauma verharmlost, und gegen die gängige Praxis der Opferentschädigung in Deutschland, die die langfristigen Folgen eines solchen
Traumas für Betroffene verkennt. Seit Jahren stiehlt mir dieser Kampf Arbeitszeit, Wochenenden und Freizeit. Wie viele Betroffene rechter Gewalt in Deutschland kämpfe ich nicht, weil ich will, sondern weil ich muss. Weil es sonst niemand tut.

Nach dem Anschlag konnte ich eine pauschale Härteleistung beim Bundesamt für Justiz beantragen. Diese Einmalzahlung ist eine freiwillige Entschädigungsleistung des Staates. Bemessungsgrundlage: unklar. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro und wird nur bei einer nachgewiesenen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Wer in diese Kategorie fällt, wurde körperlich und psychisch so schwer geschädigt, dass auch 20.000 Euro nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Auch alle anderen werden mit Pauschalleistungen abgespeist, die in keinem Verhältnis zur Tat und deren langfristigen Konsequenzen stehen.

Die Folgen eines solchen Traumas, die dynamische Natur einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die Betroffene ein Leben lang begleitet, scheint weder dem Gesetzgeber noch dem LaGeSo oder seinem Ärztlichen Dienst bekannt zu sein. Auch die vom LaGeSo manchmal zugesprochene Rente wird nicht lebenslang vergeben, sondern nur für einen festgesetzten, meist viel zu kurzen Zeitraum. In meinem Fall waren es 17 Monate, und der
Betrag war so gering, dass die Zahlung mehr Hohn als echte Hilfe war.

Infolge des Attentats hat sich der Abschluss meiner Promotion um drei Jahre verzögert – wegen Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich habe ich seit dem 9. Oktober 2019, konservativ gerechnet, über 30.000 Euro in Gesprächstherapie investiert, damit ich nicht an meinem Trauma sterbe. Und damit ich weiter für mein Recht auf Heilung kämpfen kann. Das LaGeSo hat nur einen Bruchteil davon rückerstattet, und das mit gehöriger Verspätung. Eine zusätzliche EMDR-Therapie für meine Panikattacken hat der ärztliche Dienst des LaGeSo als „nicht sinnvoll“ eingestuft und die Rückerstattung abgelehnt – entgegen der Empfehlung meiner Therapeutin. Dabei ist erwiesen, dass EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) eine der effektivsten Therapien bei PTBS ist.

Als Überlebende muss ich mir von schlecht ausgebildeten Behördenmitarbeitern erklären lassen, welche Therapie ich brauche, wie viel ich davon machen darf, wann und wie lange. Ich stehe in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat und seinen Behörden, das von unklaren, unzureichenden Grundlagen und der Übermacht von Sachbearbeitenden beim LaGeSo, beim Justizministerium und anderen staatlichen Stellen geprägt ist. Dabei ist ein entscheidender Faktor in der Behandlung von PTBS das selbstbestimmte Handeln. Trotzdem spielt Betroffenenautonomie in der Opferentschädigung keine Rolle. Unsere Heilung ist aus finanziellen Gründen oft fremdbestimmt. Wir sind dem Staat ausgeliefert.

Die langen Wartezeiten und retraumatisierenden Abläufe am LaGeSo haben mich wiederholt ins Burn-out gejagt, in finanzielle Existenznot getrieben und meinen Heilungsweg erschwert. Ich wusste oft nicht, wovon ich meine Miete oder die nächste Mahlzeit bezahlen soll. Immer wieder bin ich weinend zusammengebrochen – einmal am Telefon mit dem damaligen Opferbeauftragten. Trotzdem bin ich immer wieder aufgestanden. Weil ich muss. Liegen bleiben kann ich mir finanziell nicht leisten. 2025 hatte ich nach Jahren der Anstrengung und Verzweiflung schließlich Suizidgedanken

Anstatt Verantwortung zu übernehmen und Betroffene wie mich unkompliziert und effizient zu unterstützen, hat der deutsche Staat mir mehr Hürden in den Weg gelegt, mich schikaniert, alleingelassen und meiner mentalen, körperlichen und finanziellen Gesundheit geschadet. Die finanziellen Konsequenzen dieses Staatsversagens zahle ich immer noch ab.

Was ich daraus gelernt habe? Deutschland interessiert sich nicht für seine Opfer. Auf diesen Staat ist kein Verlass.

Hessen verzeichnet die höchste Ablehnungsquote

Unklar bleibt, wer hinter den Anträgen steckt. Gewaltopfer bilden laut Behörden die größte Gruppe, doch auch die Corona-Pandemie wirkt nach. Rheinland-Pfalz (Ablehnungsquote 2024: 67,1 Prozent /2025: 66,3 Prozent) führt die vielen abgelehnten Anträge auch auf die Bearbeitung von Impfschäden zurück. Ohne diese blieb für 2024 eine Ablehnungsquote von 45,4 Prozent. 2025 lag diese bei 56,2 Prozent. Zu weiteren Gründen weist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung darauf hin, dass „Psychische Gewalt“ nicht als Tatbestand einer Gewalttat anerkannt werden könne, wenn der Antrag zwar nach 2024, dem Inkrafttreten des Gesetzes, gestellt wurde, die angeschuldigte Tat selbst aber ausschließlich vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hat.

19.654

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2024 bundesweit gestellt worden.

18.659

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2025 bundesweit gestellt worden.

Auch Nordrhein-Westfalen wies die Anträge auf Impfschäden separat aus, lehnte ohne sie 2024 mehr als 47 Prozent und 2025 über 51 Prozent der Anträge ab. Das dortige Sozialministerium nennt als Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote die Schwierigkeit, den Zusammenhang zwischen Gewalttat, Gesundheitsstörung und Schädigungsfolgen nachzuweisen. Besonders problematisch seien Anträge zu Taten, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, da oft Beweise oder Zeugen fehlen.

Hessen verzeichnete 2024 mit 71 Prozent die höchste Ablehnungsquote. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen betont, dass jede Prüfung individuell erfolge. Auch Berlin (59,7 Prozent) und Bayern (57,1 Prozent) lagen über dem Durchschnitt. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilte mit, es würden auch Anträge gestellt, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen nach der Prüfung nicht erfüllt seien oder die gesetzlich erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden könnten.

Bei den Bewilligungen führten das Saarland (54,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (45,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (42,5 Prozent). In Sachsen-Anhalt gab es 2025 sehr viele Anträge aufgrund des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Sachsen fiel mit nur 3,3 Prozent im Jahr 2025 auf. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte, dass die Zahlen nur Anträge nach dem SGB XIV ab 2024 umfassen. In den meisten Bundesländern werden auch die erledigten Anträge gezählt, die vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden.

Adelheid Dinkels Partner wurde vor etwas mehr als zwei Jahren getötet. Wegen der Tat leidet sie laut Diagnose ihrer Psychotherapeutin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Bis heute gibt es von Amts wegen keine Entscheidung über ihre Entschädigung nach dem SGB XIV.

Gegen die Entscheidungen gingen 2024 bundesweit 3.215 Widersprüche ein. Die Verfahren gingen nur selten zugunsten der Betroffenen aus: Die Behörden arbeiteten 7.260 Widerspruchsverfahren ab, davon waren 5.026 erfolglos (69,2 Prozent). Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Widerspruchsstellen hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Die Zahl der Anträge stieg 2024 durch die Ausweitung der Leistungsberechtigten im SGB XIV um fast 30 Prozent, sank jedoch 2025 wieder um knapp 5 Prozent – von rund 19.650 auf 18.650. Damit erreichte sie ungefähr das Niveau der reinen Gewaltopfer-Anträge nach dem OEG im Jahr 2019 (18.451). André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) beobachtet nach Rückmeldungen seiner Kolleginnen und Kollegen, dass das Antragsniveau bei Gewaltopfern im Vergleich zum alten Recht nahezu gleichgeblieben ist. Er vermutet, dass viele Betroffene das Gesetz nicht kennen.

Viele Fragen, die das WEISSER RING Magazin den Behörden gestellt hat, bleiben offen: Wie viele Menschen nutzten nur die Traumaambulanz oder das Fallmanagement? Wie viele Anträge betrafen psychische Gewalt, wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt? Diese Daten werden bislang nicht erfasst.

Der Traumaexperte Professor Jörg Fegert warnte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vor diesem statistischen Blindflug. Das SGB XIV sei mit dem Versprechen des Bundes an die Betroffenen verbunden gewesen, dass „alles besser wird“, sagt der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. „Wir Experten haben da unsere Zweifel angemeldet, und der Bund hat uns zugesichert: Wir begleiten das Gesetz, indem wir Zahlen und Daten erheben, um nachzujustieren, wenn es nötig ist.“ Das sei unterblieben. „Ich finde das skandalös“, kritisiert Fegert.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING war ein wichtiger fachpolitischer Akteur und Verstärker der Opferperspektive während des Reformprozesses vom OEG zum SGB XIV. Den ersten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lehnte der WR 2018 ab, weil dieser aus seiner Sicht bewährte Grundsätze des Opferentschädigungsrechts und wichtige Leistungen aufgab. Seine Stellungnahme wurde im offiziellen Verbändeverfahren berücksichtigt und vom BMAS veröffentlicht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lud den WEISSEN RING zur öffentlichen Anhörung am 4. November 2019 ein. Der WR legte eine ausführliche Stellungnahme vor, begrüßte Teile der Reform und forderte Nachbesserungen, etwa bei Verfahren, Begutachtung, Auslandsfällen und vorläufigen Leistungen. Zugleich warb er bei Bundestag und Bundesrat öffentlich für den überarbeiteten Entwurf.

Das Bundessozialministerium räumt ein, dass für die Evaluation des Gesetzes weniger Daten vorliegen als geplant. Ob weitere Daten sinnvoll wären, könne man erst nach der ersten Evaluation entscheiden. Im Januar 2028 soll der Bundestag einen Bericht zur Wirksamkeit des SGB XIV erhalten – so sieht es das Gesetz vor. Nach Informationen des WEISSER RING Magazins tauschen sich Bund und Länder derzeit aus, inwieweit die Statistikpflichten zum 1. Januar 2027 angepasst werden sollen.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Ob die IT-Systeme bis dahin einsatzbereit sind, bleibt ungewiss. Die Länder zeigen sich auf Anfrage „bereit“, „bemüht“ oder geben „keine Prognose“ ab. Der IT-Dienstleister reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage.

Kapitel III: Akten und Entscheidungen

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) für die Umsetzung des SGB XIV zuständig: Im Besprechungszimmer 6.01 im sechsten Stock eines roten Backsteinbaus des LWL in Münster sitzen Amtsleiter Stephan Kiss sowie Dalene Waterkamp und Teamleiterin Alexandra Rümpel vom Fallmanagement. Sie geben Einblicke in die Arbeit der Behörde, versuchen aus ihrer Sicht zu erklären, warum Verfahren in NRW im Schnitt eineinhalb Jahre dauern und warum Ämter mehr als die Hälfte der Anträge ablehnen.

Stephan Kiss leitet das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht seit einem Jahr. Er wählt seine Worte mit Bedacht, wie ein Verwaltungsmann, der weiß, dass jedes zu groß oder zu klein klingen kann. „Die Betroffenen kommen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen zu uns. Manche suchen Ansprechpartner, manche wollen auch während des Verfahrens in Ruhe gelassen und nur über den Ausgang informiert werden“, sagt Kiss. „Ich möchte, dass wir als empathischer Unterstützer für Menschen in ganz schwierigen Situationen da sind. Und das möglichst unbürokratisch. Unser Fallmanagement bietet Betroffenen wichtige Unterstützung.“

Das Soziale Entschädigungsrecht spricht von Kausalität, Mitwirkung, Anspruchsvoraussetzung. Die Menschen, für die es gemacht ist, sagen: Ich schlafe nicht mehr. Ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe Angst und weiß nicht weiter. Das Fallmanagement übersetzt zwischen beiden Welten, soll zuhören, vermitteln und verhindern, dass Menschen nach einer Gewalttat auch noch am Staat scheitern. Damit es keine Überschneidungen mit der Sachbearbeitung gibt, ist das Fallmanagement beim LWL einem anderen Referat angegliedert und trifft keine Entscheidungen über Anträge.

§1, Abs. 1 SGB XIV

„Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.“

Fallmanagerin Dalene Waterkamp betreut Dortmund, Herne und den Kreis Unna. „Wir erleben häufig, dass Menschen uns erzählen, dass sie in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, ihnen jedoch das Soziale Entschädigungsrecht jetzt erst bekannt geworden ist“, sagt sie. „Die für die Fallermittlung erforderlichen Schilderungen sind oft sehr sensibel und schwierig für Betroffene.“ Dann koordiniert sie das Verfahren, ist Ansprechpartnerin und leitet Unterlagen an die Sachbearbeitenden weiter.

Die Fallmanager in Westfalen-Lippe treffen sich mit Betroffenen auf Wunsch auch in Beratungsstellen, öffnen mit ihnen die Behörden-Briefe und beantworten Fragen sofort. „Wir hatten auch Verfahren, die wegen fehlender Mitwirkung erledigt wurden, weil die Betroffenen Angst hatten, unsere Post zu öffnen“, erinnert sich Waterkamp. Das Fallmanagement könne helfen, das Verfahren zu strukturieren und zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung zu vermitteln. „Bei Verständnisfragen gehen wir die Schreiben mit den Antragstellenden am Telefon durch, übersetzen den Inhalt in eine verständlichere Sprache.“ Das multiprofessionelle Team aus Sozialarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern bildet sich regelmäßig fort, etwa zu traumasensibler Beratung und gewaltfreier Kommunikation. Es gibt bundesweite Treffen. „Wir sprechen dort über den Umgang mit Herausforderungen in der täglichen Arbeit“, sagt Alexandra Rümpel.

Das WEISSER RING Magazin hat deutschlandweit seine Landesbüros und Außenstellen sowie alle zuständigen Sozialbehörden zur Umsetzung des SGB XIV befragt. Das gesetzlich verankerte Fallmanagement gilt demnach als Verbesserung – für Betroffene und Behörden. Es habe sich „als sinnvolles Instrument bewährt“, schreibt auch die Sozialbehörde Hamburg. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von „positiven Erfahrungen“. Doch die Umfrage zeigt auch: Das Fallmanagement ist personell sehr unterschiedlich aufgestellt. In Baden-Württemberg arbeiten 26, in Bayern 4 Fallmanager. Das Landesbüro des WEISSEN RINGS in Bremen hebt die beiden Fallmanagerinnen in Bremen und Bremerhaven hervor, die „empathisch und engagiert“ seien und zu einer „direkteren, sensibleren Kommunikation des Versorgungsamtes“ beitrügen. In NRW arbeiten 21 Fallmanagerinnen und Fallmanager, acht davon beim LWL. Die Außenstelle Unna bewertet deren Arbeit als positiv.

Kritik an Bearbeitungszeiten

Während das Fallmanagement in der Umfrage gelobt wird, stoßen die Verfahrensdauern auf Kritik: Vom WEISSEN RING in Bremen heißt es, die Anträge würden nach wie vor lange bearbeitet. Die Außenstelle Unna berichtet auch von langwierigen Verfahren beim LWL. Stephan Kiss sagt dazu: „Das Soziale Entschädigungsrecht ist sehr komplex: Liegt eine Gesundheitsschädigung vor? Liegt diese kausal bei der Tat? Was war vorher schon da? Die Antworten auf diese Fragen, die oft medizinisches Spezialwissen erfordern, kosten Zeit.“ Wie viel Zeit die Verfahren durchschnittlich dauern, wollte das WEISSER RING Magazin ebenfalls wissen. Das Sozialministerium NRW beantwortete die Frage als einzige Behörde konkret: 18 Monate. Weiter schreibt es: „Mit den langen Bearbeitungszeiten sind weder das Land noch die Vollzugsbehörden zufrieden.“ Man arbeite daran, schneller zu werden. Dazu gehöre auch eine Werbekampagne für mehr Gutachterinnen und Gutachter. Denn an ihnen herrscht akuter Mangel, was die Verfahren in die Länge zieht.

Für Betroffene sind diese Wartezeiten sehr belastend. Das Fallmanagement versucht sie abzufedern. „Wir haben auch die Möglichkeit, Zwischenmitteilungen zum Stand des Antragsverfahrens zu geben“, erklärt Waterkamp. „Die Antragstellenden bekommen nicht mit, wenn wir auf Papierakten von der Staatsanwaltschaft oder Gutachten warten müssen.“

„Als Opfer bleibt man oft auf der Strecke“

„Am schlimmsten ist es, wenn mich die Einsamkeit überkommt, abends und nachts. Wenn ich nach dem Sport alleine bin und das Haus so leer ist“, erzählt Adelheid Dinkel. „Dann höre ich die mehr als zwanzig Schläge, mit denen Volker getötet wurde. Und frage nach dem Warum, auch wenn ich weiß, dass ich nie eine Antwort bekomme.“ Dinkel fand ihren 58-jährigen Partner in der Nähe ihres Hauses in Häfnerhaslach, am 24. Februar 2024. Den Anblick werde sie nie vergessen. Die Diagnose ihrer Psychotherapeutin fällt klar aus: Dinkel leide unter „einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung“ und einer „schweren depressiven Symptomatik“, die mit Schlafstörungen, hohen Stressreaktionen, Verlust an Freude und „extremen Angstzuständen“ einhergehe. „Wenn mir ein Mann entgegenkommt, der mich ein bisschen an den Täter erinnert, etwa, weil er einen langen Bart hat, muss ich die Straßenseite wechseln“, sagt Dinkel.

Mit dem SGB XIV sollten Opfer schneller und unbürokratischer entschädigt werden. Doch die 72-Jährige wartet weiter, obwohl sie ihren Antrag bereits im April 2024 stellte und Rückfragen zeitnah beantwortete. Ende Januar dieses Jahres erhielt sie vom Fachbereich Versorgungsangelegenheiten des Landkreises einen Bescheid darüber, dass ein Teil der Bestattungs- und Überführungskosten übernommen wird, insgesamt 8.300 Euro. Der Rest des Verfahrens läuft immer noch. Zuletzt kündigte das Amt an, dass sie demnächst psychiatrisch begutachtet werden soll, in Winnenden. Ein weiter Weg für die 72-Jährige.

Entfernung war schon vorher ein Thema. Nach der Tat gab es keine Traumaambulanz in ihrer Nähe. Deshalb suchte sie selbst eine Therapeutin, bei der sie glücklicherweise relativ früh einen Termin bekam. Tanja Leonhard,
Leiterin der Außenstelle Ludwigsburg des WEISSEN RINGS, die Adelheid Dinkel unterstützt, betont, dass die Mitarbeitenden in der Behörde nett und gesprächsbereit seien und Verständnis für Dinkels belastende Situation äußerten. Unter dem Strich bleibe aber die lange Bearbeitungszeit.

Vor dem tödlichen Angriff war der Täter, der nebenan in einer Unterkunft lebte, immer wieder auffällig geworden. Er hatte offenbar einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert, wiederholt Leute bedroht und viel Alkohol getrunken. Zudem war er an Schizophrenie erkrankt, wurde aber nicht richtig behandelt. Dinkel kritisiert: „Der Tod meines Mannes hätte verhindert werden können, wenn es vorher echte Konsequenzen gegeben hätte, der Täter zum Beispiel eingewiesen worden wäre.“

Adelheid Dinkel ist enttäuscht vom Staat: „Erst konnten sie uns nicht schützen, obwohl wir vor dem Mann gewarnt haben. Dann übernimmt niemand Verantwortung. Und jetzt warte ich schon so lange auf die Entschädigung, mehr als zwei Jahre. Der Täter bekommt sofort einen Pflichtverteidiger und eine Therapie, als Opfer bleibt man oft auf der Strecke.“

Halt geben ihr ihre Familie und viele Menschen im Ort: „Auch deshalb will ich hier nicht wegziehen.“ Außerdem habe sie in dem Haus mit ihrem Mann zusammengelebt. Es gibt dort viele Erinnerungsstücke, im Flur steht ein Foto von Volker. „Ich kann das nicht aufgeben. Ich spreche nach wie vor mit ihm.“

„Der Anspruch des SGB XIV ist grundsätzlich richtig. Die Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung soll dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen“, sagt Stephan Kiss. Die Frage, warum trotzdem so viele Anträge abgelehnt werden, bleibt an diesem Tag unbeantwortet. Dafür müsse man sich jeden Einzelfall ansehen. „Man kann die Fälle nur selten miteinander vergleichen“, sagt Waterkamp. Manchmal werde das Entschädigungsrecht auch missverstanden. „Es wird nicht die Tat an sich entschädigt, sondern die gesundheitliche Schädigung.“ Es gebe Fälle, in denen zwei Geschwister das Gleiche erleben, aber nur einer der beiden eine Entschädigung bekomme. „Das ist im ersten Moment unverständlich, aber es geht bei der Sozialen Entschädigung immer um die Gesundheit, deshalb werden Therapiekosten gezahlt und Traumaambulanzen, die eine Chronifizierung verhindern sollen.“

Kapitel IV: Mehr Mut und Rückendeckung

Said Etris Hashemi hat den rassistischen Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 knapp überlebt. Er hat eigene Erfahrungen mit dem Entschädigungsverfahren gemacht und tauscht sich in einem Solidaritätsnetzwerk mit anderen Betroffenen aus. Hashemi, dessen Antrag bewilligt wurde, setzt sich für mehr Opferrechte ein, auch bei der finanziellen Unterstützung, und steht hierzu in Kontakt mit der Politik. Er kritisiert, das Verfahren sei nach wie vor „belastend, bürokratisch“ und gehe über Jahre: „Die Ungewissheit ist quälend.“ Zudem sei die „hohe Beweislast“ aufseiten der Betroffenen problematisch: „Man rennt von Arzt zu Arzt, fühlt sich gezwungen, Termine wahrzunehmen, auch wenn man gerade keine Kraft hat, und muss damit rechnen, dass der Antrag – wie in vielen Fällen – abgelehnt wird oder nur ein niedriger Grad der Schädigungsfolgen gesehen wird“, so Hashemi. „Wenn die Öffentlichkeit hinschaut, wie im Fall von Hanau, ist die Chance auf Anerkennung größer, andere Opfer haben es oft noch schwerer.“

Späte Anerkennung des Leids

Viele würden das Gesetz nicht kennen, andere wegen der Belastung keinen Antrag stellen oder das Verfahren abbrechen: „Ich bin froh, dass ich eine gute Beratung hatte, ohne hätte ich es wohl nicht geschafft.“ Sehr viel hänge vom abschließenden psychologischen Gutachten ab: „Betroffene müssen sich vor einer Person, die sie noch nie gesehen haben, emotional ,entblößen‘. Manche können sich nicht richtig öffnen, andere schaffen es, werden dadurch aber
retraumatisiert.“ Der Bestsellerautor („Der Tag, an dem ich sterben sollte“) spricht sich dafür aus, den „bürokratischen Aufwand und die Beweislast zu reduzieren“ – und den Abstand zwischen den Wiederbegutachtungen zu vergrößern. „Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden.“ Bei einer Reihe von Hanauer Opfern stehen bald die Nachuntersuchungen an.

Bianca Biwer hat als damalige Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS die Reformdebatte über die Soziale Entschädigung viele Jahre begleitet. Der ursprüngliche Ansatz der Politik sei gewesen, das Regelwerk zu vereinfachen – zum Beispiel mit pauschalen Leistungen. „Der WEISSE RING plädierte dafür, nicht die Vielfalt an Regulierungsmöglichkeiten aus dem OEG zu streichen“, sagt Biwer. Der Verein habe auf „differenzierte Lösungen“ gesetzt: bewährte Regeln beibehalten, psychische Gewaltfolgen anerkennen, Lotsen für Betroffene etablieren. Dass viele dieser Forderungen später ins Gesetz aufgenommen wurden, wertet Biwer als außergewöhnlichen Erfolg. Das SGB XIV sei heute ein „sehr differenziertes Gesetz und beinahe einmalig in Europa“.

103 Fallmanager arbeiten bundesweit; regional allerdings ungleich verteilt: In Baden-Württemberg 26, in NRW 21, in Bayern nur 4.

Auch Horst Bruns sieht im SGB XIV einen Fortschritt. Positiv bewertet er, dass psychische Gewalt im neuen Gesetz anerkannt wird. Fälle von Stalking, selbst in extremem Ausmaß, hätten im OEG keine Chancen gehabt, anerkannt zu werden – außer die Betroffenen erlitten zusätzlich körperliche Gewalt. Wichtig sind für ihn die Schnellen Hilfen. Oft entscheide es sich in den ersten Wochen und Monaten nach einer Gewalttat, ob Menschen dauerhaft sozial, psychisch oder beruflich beeinträchtigt werden – oder ob es gelingt, sie schnell wieder ins „normale“ Leben zurückzubringen. Darin sieht Bruns „die große Chance des Gesetzes“: Traumaambulanzen, Fallmanagement und vorläufige Leistungen seien zentral, damit Hilfe nicht erst nach jahrelangen Verfahren greife.

Jan Hildebrandt arbeitet für den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Aus Sicht des Verbands sei das OEG als zu unübersichtlich bewertet worden. „Deswegen haben wir es befürwortet, dass diese ganzen Einzelgesetze zum SGB XIV zusammengefasst wurden.“ Auch die Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlungen im SGB XIV sei ein „wirklicher Mehrwert“ gegenüber dem OEG.

Dennoch gibt es auch Kritik an der Sozialen Entschädigung. So bilanziert Bianca Biwer: „Das Gesetz ist gut, die Umsetzung nicht.“ So gebe es Defizite bei Information, Verwaltung und Behördenpraxis. Viele Betroffene wüssten nichts von ihren Ansprüchen. „Die Beteiligten sind drin im Thema, die Betroffenen nicht.“

Doch auch den Behörden erschwere die Komplexität des Gesetzes die Bearbeitung, sagt André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung. Eine weitere Beweiserleichterung könnte aus seiner Sicht helfen, die hohe Zahl der Ablehnungen zu senken und die Sozialverwaltungen zu entlasten. Das sei auch im Sinne der Betroffenen.

Für Bianca Biwer ist außerdem die uneinheitliche Umsetzung in den Ländern ein Problem. In manchen Bundesländern seien die zuständigen Behörden zugänglicher, in anderen entstehe der Eindruck, sie prüften auf Ablehnung. Die Verwaltungsverfahren seien für viele Betroffene eine enorme Belastung. Werde ein Antrag abgelehnt, scheuten sie häufig weitere juristische Schritte. Opfervertreter kritisieren zudem, dass die meisten Versorgungsämter dieselben Sachverständigen beauftragten. Daraus entstehe eine Abhängigkeit aufseiten der Gutachter, die sich zulasten der Opfer in den Ergebnissen niederschlagen könne. Deshalb hält es auch der Traumaexperte Professor Jörg Fegert vom Uniklinikum Ulm für geboten, die Gutachter in den Blick zu nehmen: „In welchen und wie vielen Fällen werden externe Gutachten eingeholt? Wie oft folgt die Behörde externen Gutachten oder entscheidet anders? Die unterschiedlichen Bewertungen sind sehr belastend für Betroffene.“

55 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 abgelehnt.

25 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 bewilligt.

Biwer betont, das Gesetz eröffne den Sachbearbeitenden in den Versorgungsämtern Ermessensspielräume bei der Entscheidung, ob und welche Leistungen ein Antragsteller erhalten kann.

Umso wichtiger sei der politische Wille, „den Geist des Gesetzes“ tatsächlich umzusetzen. „Der Staat kann Bürgerinnen und Bürger nicht schützen, also entschädigt er sie“, sagt Biwer. Dieses Verständnis müsse geschult und bis auf die unterste Verwaltungsebene vermittelt werden. Sie betont: „Wir brauchen wieder eine Lobby für das Gesetz.“

Auch Horst Bruns wünscht sich im Umgang mit dem SGB XIV „mehr Mut“ aufseiten der Behörden. Das sei nur mit mehr Rückhalt durch die Landesministerien möglich, die die Fachaufsicht ausüben. Frühzeitige Unterstützung, insbesondere bei Rehabilitation, beruflicher und sozialer Teilhabe sowie Psychotherapie sei entscheidend, um Betroffenen zu helfen. Behörden müssten das Risiko in Kauf nehmen, vorzeitig Unterstützung zu leisten, selbst wenn Anträge später nicht immer zu einer Anerkennung führen, „weil die frühe, umfassende Rehabilitation erfolgreich war“.

„Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden“, sagt Said Etris Hashemi.

Eine „Ablehnungsmentalität“ in den Behörden sieht Bruns nicht. Die Mitarbeitenden agierten oft mit „großer persönlicher Überzeugung“ und seien durch die tägliche Auseinandersetzung mit belastenden Schicksalen stark gefordert. Unterschiede gebe es bei der Bewertung einzelner Sachverhalte. Bruns hebt hervor, wie wichtig positive Rückmeldungen und der Rückhalt durch Führungskräfte innerhalb der Verwaltung seien – auch angesichts möglicher Rechnungsprüfungen und der Sorge, öffentliche Mittel falsch eingesetzt zu haben. Wenn klar sei, dass frühe Hilfen politisch wirklich gewollt sind, gebe das den Mitarbeitenden mehr Sicherheit.

Beweise sind oft schwer zu erbringen

Ein weiteres Problem sieht Bruns in der Frage der Glaubhaftmachung. Gerade bei lang zurückliegenden Gewalttaten, sexualisierter Gewalt oder psychischen Traumafolgen seien Beweise oft schwer zu erbringen. Es belaste die Betroffenen, ihre Erfahrungen immer wieder schildern zu müssen. Schon vor dem SGB XIV gab es den Vorwurf, dass viele traumatisierte Menschen die langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kaum durchhalten könnten und auf einen Antrag verzichten. Hier sieht Bruns einen zentralen Widerspruch im SGB XIV: Einerseits sollen Gewaltopfer schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten, andererseits ist der Zugang vor allem zu Geldleistungen mit hohen Voraussetzungen verbunden.

Der lange Weg aus dem Trauma

Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.

Melanie Wurst ist ist Beraterin bei TASBAH (traumasensibles, aufsuchendes und sozialraumnahes Beratungsteam und -angebot für Attentatsbetroffene in Hanau). Sie sagt, die Reform habe für gesetzliche Fortschritte gesorgt und Hoffnungen geweckt. In der Praxis seien die Erfahrungen durchwachsen: „Für Menschen, die ,nur‘ eine Grundrente beziehen, ist das SGB XIV viel besser, weil die Sätze deutlich höher liegen.“ Wer finanziell anders entschädigt werde, habe durch die neue Regelung kaum Vorteile. Die Einführung eines Fallmanagements in den Versorgungsämtern sei in der Theorie sehr gut, in Hessen sei es jedoch nicht umfänglich und zeitnah „abrufbar“, was vermutlich auch mit begrenzten personellen Kapazitäten zusammenhänge. Im Rheinland, wo das Fallmanagement schon länger etabliert ist, funktioniere es besser.

Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Gottschling vertritt Betroffene in Entschädigungsverfahren. Auch er lobt die deutlich erhöhten Sätze bei der Grundrente. Gut sei auch die gesetzliche Möglichkeit, vorzeitige Leistungen zu beziehen, bevor der Anspruch festgestellt ist, etwa, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich ist. In der Praxis muss dieses Recht jedoch teilweise gerichtlich durchgesetzt werden.

Zudem betont er, dass es für anerkannte Betroffene – die ein Wahlrecht zwischen dem OEG und dem SGB XIV haben – in bestimmten Konstellationen besser sei, Leistungen nach dem alten Recht zu erhalten. Etwa, wenn sie neben der Grundrente auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag und eine Ausgleichrente haben, die es mittlerweile nicht mehr gibt, dafür aber eine Erhöhung auf die alten Leistungen. Die Verfahren seien nach wie vor lang. Ein Grund dafür sei, dass die Ämter nur schwer Sachverständige fänden, auch weil die Vergütung nicht hoch genug sei.

Jan Hildebrandt vom VBRG glaubt ebenfalls, dass eine Ursache für die Probleme Defizite bei der Umsetzung seien. Die Verfahren dauerten zum Teil mehrere Jahre, sagt er. Für Betroffene seien vor allem die langen Wartezeiten bei finanziellen Leistungen belastend.

Kritisch bewertet Hildebrandt die Umsetzung des Fallmanagements. Während in Nordrhein-Westfalen ein funktionierendes System entstanden sei, höre er aus anderen Bundesländern zum Beispiel, dass Fallmanagerinnen und Fallmanager nicht ausreichend geschult seien. Gleichzeitig warnt der Berater davor, sie als unabhängig einzuschätzen: „Es ist keine neutrale Instanz, sondern auch eine Institution des Versorgungsamtes.“

Für Hildebrandt kann das SGB XIV „ein Gamechanger für Betroffene sein“. Dafür brauche es aber bessere Schulungen, mehr Personal, schneller arbeitende Versorgungsämter und besser ausgestattete Traumaambulanzen. Ziel müssten Verfahren unter sechs Monaten sein.

Gewaltopfer nach Säureangriff im Stich gelassen

Das Sozialgesetzbuch XIV verspricht Gewaltopfern schnelle Unterstützung. Doch eine schwerstverletzte, traumatisierte und mittellose Frau musste monatelang darauf warten. Das WEISSER RING Magazin hat ihren Fall anhand von Gerichtsdokumenten nachgezeichnet.

Die damals 28-Jährige lebte mit ihrem Ehemann (55) teils im Ausland, teils in Deutschland. Laut einem Urteil des Landgerichts Kiel misshandelte er sie wiederholt. Sie trennte sich, zog nach Kiel und arbeitete in einem Bordell. Am 19. Juni 2024 gegen 22.50 Uhr nahm die Gewalt dort ungeahnte Züge an. Der Ex-Partner überschüttete die Frau mit Schwefelsäure. Sie erlitt schwerste Verätzungen, beinahe wäre sie erblindet. Der Täter wurde am 3. Dezember 2024 zu acht Jahren Haft und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Für die Frau begann ein belastender Heilungsprozess. Wegen ihrer starken Schmerzen sei sie vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt und fünfmal operiert worden. Sie habe zudem unter Ängsten, Panikattacken und erheblichen Schlafstörungen gelitten und wegen ihres durch die massiven Verätzungen veränderten Aussehens die Öffentlichkeit gescheut.

Am 29. Juli 2024 beantragte sie in Schleswig-Holstein vorläufige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Hannover hervor, den der bundesweite Koordinierungskreis
gegen den Menschenhandel (KOK e.V.) in seiner Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht hat. Ein Bericht des Universitätsklinikums Kiel hielt fest, dass dauerhafte Schäden erst nach etwa sechs Monaten beurteilbar seien.

Nach einem Umzug im November 2024 übernahm das niedersächsische Landesamt. Es wollte vor einer Entscheidung einen Befund zu den psychischen Folgen einholen. Trotz der Schwere der Tat, möglicher Dauerschäden und belegter Mittellosigkeit zahlte auch diese Behörde nicht. Das Amt teilte ihr mit, bei den Leistungen nach Paragraf 93 SGB XIV handele es sich um eine „neue“ Leistung. Bislang habe man noch über keinen solchen Fall entschieden. Sie solle Grundsicherung oder Bürgergeld beantragen. Paragraf 93 gewährt Geschädigten Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie wegen der Folgen einer Gewalttat nicht ausreichend für sich sorgen können. Die Betroffene lebte von Spenden, ihr Mitbewohner zahlte die Miete, ihre Krankenkassenbeiträge konnte sie nicht begleichen.

Die mittellose Frau stellte am 25. Februar 2025 einen Eilantrag und reichte Klage wegen Untätigkeit ein. Erst danach kam Bewegung in den Fall: Die Behörde bewilligte im März eine Traumaambulanz und Krankenbehandlung, aber weiterhin keinen Lebensunterhalt. Am 31. März 2025, acht Monate und zwei Tage nach ihrem ersten Antrag, verpflichtete das Sozialgericht Hannover das Land zur vorläufigen Zahlung für zwölf Monate. Es stellte klar: Das Ermessen des Landesamts war auf null reduziert, da die Frau mittellos war und die Leistung Vorrang hatte. Weder die Neuheit der Regelung noch fehlende Verwaltungserfahrung rechtfertigten die Verzögerung. Auch offene Ermittlungen seien kein Grund, Hilfe aufzuschieben; dafür gebe es den Vorbehaltsbescheid. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Sven W. wurde von einer zweiten Gutachterin bei gleicher Aktenlage ein Schädigungsgrad von 0 statt 70 zuerkannt. Sie betonte in ihrer Stellungnahme, dass es sich nicht um „tägliche Schläge“ gehandelt habe. In den  Verfahrensakten finden sich neben medizinischen und anwaltlichen Dokumenten auch handschriftliche Protokoll-Einträge von Birgit W., die festhielt, wie ihr Ex-Mann Sven und seine Geschwister immer wieder verprügelt haben soll, wenn sie nicht schlafen konnten. Wie sich die Finger des Vaters nach den Schlägen auf der Haut der Jungen abgezeichnet hätten. Wie er sie angeschrien, beschimpft und erniedrigt habe. Wie er zu dem damals vierjährigen Sven gesagt habe: „Provoziere mich nicht länger, sonst verkloppe ich dich richtig.“ Und wie Sven nach der Trennung am Küchentisch gesagt habe: „Mama, ich bin froh, dass der Papa weg ist, nun kann er mir nicht mehr wehtun.“

Das Leiden der Anderen

Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere hingegen finden kaum Aufmerksamkeit.

Der Medizinische Dienst des LWL habe Sven W. und seiner Mutter geraten, sich das Gutachten nicht ohne fachlichen Beistand anzusehen. WR-Außenstellenleiter Reinhard Streibel beschwerte sich beim LWL. Im Mai 2026 gab es für Sven W. in seinem Kampf um Anerkennung eine überraschende Wende: Der LWL sei nun doch dem ersten Gutachten gefolgt und habe mit Bescheid vom 28. Mai den Schädigungsgrad von 70 anerkannt, berichtet Streibel.

Nach Angaben des LWL war aus Datenschutzgründen keine konkrete Stellungnahme zu dem Fall möglich. Allgemein erklärte die Behörde, dass Beurteilungen von „aus Kapazitätsgründen“ beauftragten externen Fachleuten „zu Qualitätssicherungszwecken anschließend einer internen Plausibilitätsprüfung“ unterliegen. Dabei könne es zu abweichenden Einschätzungen kommen. „Kommt es hierzu, obliegt die abschließende Entscheidung, welcher fachlichen Einschätzung aus welchen Gründen zu folgen ist, dann der Sachbearbeitung.“

Die monatliche Entschädigung von 1.302 Euro sei für Sven W. nicht die Hauptsache, sagt Streibel, sondern die Anerkennung seines nicht selbst verschuldeten Leids. Und dass er tatsächlich ein Opfer schwerer Straftaten im Sinne des Gesetzes sei.

Wir geben nicht auf

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Wir geben nicht auf

Sie haben schreckliche Gewalterfahrungen gemacht, deren Auswirkungen ihr Leben und das ihrer Familien prägten. Aber sie ließen die Täter und Taten nicht über ihr Leben bestimmen. Vier Betroffene erzählen davon, wie sie nach traumatischen Erlebnissen neue Kraft fanden und das Erlebte verarbeiten. Und wie sie heute anderen Menschen helfen.

Hüsnü Erkan wurde vor fast 40 Jahren Opfer eines versuchten Raubmordes. Gemeinsam mit seinem Sohn Robert spricht er erstmals darüber, wie die Gewalttat das Leben der Familie veränderte.

„Warum werden wir auf eine so harte Probe gestellt?“

Der versuchte Raubmord an Hüsnü Erkan veränderte das Leben seiner ganzen Familie. Vierzig Jahre später ist Erkan dankbar, gerettet worden zu sein. Und sein Sohn Robert konnte seinen Schmerz in Engagement verwandeln.

Es ist fast 40 Jahre her, dass Hüsnü Erkan überfallen wurde. Er war damals 51 Jahre alt und arbeitete als Geldbote für die Frankfurter Volksbank. Am 4. September 1987 lauerten ihm zwei Männer auf, stachen ihm mit einem Messer in Rücken und Bauch. Sie entrissen ihm die Geldtasche mit 6.000 D-Mark und zerrten ihn in einen Fluchtwagen, den sie später auf einem Feldweg zurückließen. Der Bote konnte sich aus dem Auto befreien und an eine Straße schleppen, wo ihm ein Autofahrer half. Erkan überlebte nur knapp.

Sohn Robert Erkan, der mit seinem Vater erstmals öffentlich über ihre Geschichte spricht, erinnert sich gut an diesen Tag. Er war 21 Jahre alt und Lehrling, ebenfalls bei der Volksbank. „Der Personalchef rief mich an und sagte, mein Vater sei entführt worden.“ Es folgten Wochen im Ausnahmezustand, die Familie bangte um das Leben des Vaters: „Ich war im Funktionsmodus“, erinnert sich Robert Erkan. In dieser Zeit habe der WEISSE RING geholfen: „Sie waren da, haben einen Anwalt für uns gesucht und die Reinigung des Fahrzeugs des Ersthelfers bezahlt, das voller Blut war.“

„Der Garten war seine Therapie“

Hüsnü Erkan erholte sich körperlich, doch seine Seele war tief verletzt. Er zog sich von der Familie zurück, konnte nicht mehr arbeiten, litt unter Angst und Schlaflosigkeit. Viel Zeit verbrachte er allein im Sommerhaus der Familie in der Türkei: „Der Garten dort war seine Therapie“, sagt Sohn Robert. Rund zwei Jahre nach der Tat kam es zum Prozess gegen einen mutmaßlichen Täter. Hüsnü Erkan konnte den Mann nicht zweifelsfrei identifizieren, der Angeklagte wurde freigesprochen.

Heute lebt der 90-Jährige nach wie vor in seiner Wohnung an der Berliner Straße in Frankfurt. Jeden Tag steigt er die Stufen aus dem dritten Stock herunter und geht zum Frühstück in den Franziskustreff an der Liebfrauenkirche. Dort und in der Kleinmarkthalle hat er viele Freunde. „Jammern hilft nicht. Das Gute, das Schöne sehen – das hilft“, sagt er. Sohn Robert betreut seinen Vater, doch der nimmt nicht gerne Hilfe an: „Ich muss es selbst schaffen und mich loben.“ Statt zu jammern gehe er lieber „auf einen Schoppen“, sagt er und lacht.

Das Leiden der Anderen

Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere hingegen finden kaum Aufmerksamkeit.

Über die Tat hat er seit Jahrzehnten nicht gesprochen. Als sich der 90-Jährige an diesem Nachmittag neben seinen Sohn auf das Sofa setzt, fragt Robert Erkan: „Gab es auch schwere Zeiten in deinem Leben, Vater?“ Hüsnü Erkans Blick verfinstert sich. „Ja, natürlich. Meine Ehe ist kaputt gegangen“, sagt er. Dann greift er nach dem Saum seines Hemdes und zieht es hoch. Eine Handbreit über dem Bauchnabel zeichnet er mit dem Finger die Narbe entlang, die sich waagerecht über seinen Bauch erstreckt. „Ich wurde überfallen. Hier haben sie mich geschnitten“, sagt er. Dann lässt er sein Hemd wieder sinken: „So viele Menschen sterben jung. Und ich wurde gerettet.“

Sein Sohn sagt: „Mein Vater war nie wütend. Er versuchte stattdessen, selbstwirksam zu sein. Das hat mich beeindruckt.“ Als Sohn quälte ihn seit dem Überfall eine Frage: „Warum nur wurden wir als Familie auf so eine harte Probe gestellt?“

Viele Jahre später, in der Nacht des Terroranschlags von Hanau am 19. Februar 2020, bekam Robert Erkan einen Anruf. Es war Zufall, dass er als Mitglied des Ausländerbeirats der Stadt Hanau erreichbar war. Bald wurde er zum städtischen Opferbeauftragten ernannt. Nicht nur sein Beruf als Mediator und seine multikulturelle Erfahrung durch seinen türkischen Vater und seine jugoslawische Mutter halfen ihm bei dieser herausfordernden Aufgabe, sondern auch seine Erfahrungen als Angehöriger eines Opfers: „Ich war wieder im Modus von damals.“

Rückblickend habe sich in dieser Zeit etwas aufgelöst: „Ich konnte Frieden finden, indem ich meine Erfahrungen für etwas Gutes einsetzte.“ Für sein Engagement wurde Robert Erkan mit dem Walter-Lübcke-Demokratie-Preis des Landes Hessen ausgezeichnet.

Mareike Luisa Groß hat sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreit. Heute unterstützt sie Betroffene als ehrenamtliche Helferin des WEISSEN RINGS.

„Heute bin ich die Mareike, die hilft“

Mareike Luisa Groß wurde Opfer Häuslicher Gewalt. Heute begleitet die 27-Jährige beim WEISSEN RING unter anderem Menschen, die Ähnliches erlebt haben. Über Flucht, Neuanfänge – und den Wunsch, anderen Halt zu geben.

Es hat etwas vom Auenland aus Tolkiens „Herr der Ringe“, wenn man durch diesen Teil der Pfalz fährt: Sanft erheben sich grüne Hügel in der Landschaft, die Sicht reicht weit über Felder und Weinberge. Die Sonne scheint, während Weinbauern zwischen den Rebstöcken stehen und überflüssige Triebe abbrechen. Eine Idylle wie aus dem Bilderbuch. Doch in Tolkiens Welt liegt hinter der Ruhe eine Düsternis. Aber auch Hoffnung. So wie im Fall von Mareike Luisa Groß.

Groß öffnet die Tür ihrer Wohnung. Sie ist 27 Jahre alt, trägt lange schwarze Haare, ein Nasenpiercing und lächelt zurückhaltend. Im Flur hängen gerahmte Motivationssprüche. „Health begins with selfcare“ (Gesundheit beginnt mit Selbstfürsorge) oder „Remember why you started“ (Erinnere dich, warum du begonnen hast). Am Schuhschrank baumelt eine Stofftüte mit der Aufschrift „116 016 – Stopp Gewalt gegen Frauen“.

Erst bei der Vernehmung wird ihr klar, woraus sie geflohen ist

Für Groß sind die Bilder und die Tasche keine Accessoires. Sie erzählen von ihrem Leben. Sie war Opfer Häuslicher Gewalt. Heute arbeitet sie ehrenamtlich beim WEISSEN RING, begleitet Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. „Damals war ich die Mareike, der geholfen wurde“, sagt sie. „Heute bin ich die Mareike, die hilft.“

Im Januar 2023 kommt Groß mit ihrem damaligen Partner zusammen. „Am Anfang war alles zu schön, um wahr zu sein“, sagt sie. Doch die Beziehung verändert sich bald, so schildert es Groß: Erst beleidigt er sie, später isoliert er sie und dann wird er auch körperlich gewalttätig. Im Juni 2024 verletzt der Mann sie schwer. Wenig später flieht sie. Unter dem Vorwand, einkaufen zu gehen, verlässt sie mit ihren Katzen die Wohnung. „Erst bei der Vernehmung bei der Polizei ist mir klar geworden, woraus ich da eigentlich geflohen bin“, sagt sie.

Die Katzen seien in dieser Zeit ihr Anker gewesen, erzählt Groß. Aber auch die Menschen des WEISSEN RINGS. Auf die Opferhilfeorganisation wird sie über die Interventionsstelle für Häusliche Gewalt aufmerksam. Schnell kommt es zu einem ersten persönlichen Treffen. „Es war ein schönes Gefühl, dass mir geglaubt wurde“, sagt sie. Der WEISSE RING begleitet sie später auch zur Gerichtsverhandlung; der Mann wird zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die finanzielle Soforthilfe sei wichtig gewesen, sagt Groß. Aber noch wichtiger: Das Gefühl, nicht allein zu sein.

Als helfende Hand schlägt ihr Herz vor allem für die Prävention

Heute ist Groß selbst für den WEISSEN RING tätig. Sie ist eine von sieben ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Außenstelle in ihrer Heimat. „Mich erfüllt es, die helfende Hand zu sein, die Betroffene so unheimlich dringend brauchen“, sagt sie. Dabei stehe bei ihr nie die Tatsache im Mittelpunkt, dass sie selbst Opfer war, wenn sie einen Opferfall annehme. „Es sei denn, es ergibt Sinn, weil die Geschichte einer Betroffenen auf den ersten Blick zu bizarr und unglaublich wirkt.“ Es sei schön, „dass ich nach dem Schlechten, das ich erlebt habe, etwas Gutes geben kann“.

Ihr Herz schlägt dabei vor allem für die Prävention. Zusammen mit einem ehrenamtlichen Kollegen vom WEISSEN RING geht sie zum Beispiel an Schulen, um aufzuklären. „Mich freut es, wenn männliche Jugendliche fragen, was sie machen können, damit sich Frauen in ihrer Gegenwart sicher fühlen.“

Früher arbeitete Mareike Luisa Groß in der Altenpflege. Heute hat ihr Leben eine andere Richtung eingeschlagen. Sie hat ein Buch über ihre Erfahrungen geschrieben und spricht öffentlich über häusliche Gewalt. Und sie hat einen Traum: einen Hof zu eröffnen, der Frauen mit ihren Haustieren Schutz bietet – bevor ihnen Gewalt angetan wird.

Franziska Peters wurde mit dem Tode bedroht. Von dem Mann, der sie zur Prostitution zwang. Für die Zukunft hat sie sich vorgenommen, gesund zu werden und einfach frei zu sein.

„Ich lebe jetzt mein Leben“

Nachdem Franziska Peters als Prostituierte ausgebeutet und misshandelt wurde, hat sie sich befreit und ein neues Leben aufgebaut.

„Freiheit.“ Franziska Peters (Name geändert) sagt das Wort mehrfach. „Die Freiheit hat mir den Mut und die Kraft gegeben.“ Das antwortet sie mit ruhiger Stimme auf die Frage, wie sie es geschafft habe zu flüchten, obwohl der Mann, der sie zur Prostitution zwang, ihr mit dem Tod drohte. Dass sie heute eine eigene Wohnung hat, „in der ich jetzt mein Leben leben kann, wie ich es möchte“, beschreibt sie als „ein Stück Freiheit“.

Die Mittvierzigerin hat dafür gekämpft und viel riskiert; nach Jahren der Ausbeutung, Gewalt und Isolation. Nachdem der Mann sie geschlagen und das Unterteil eines Bürostuhls nach ihr geworfen habe, „dachte ich: Jetzt reicht es, das ist das letzte Mal. Ich muss hier weg“. Im Verborgenen habe sie ihre Flucht geplant und schließlich vorgegeben, monatelang „auf Tour zu gehen“. Dabei werden für Prostituierte in verschiedenen Städten nacheinander Zimmer angemietet. Sie nahm das Allernötigste und ging ins Frauenhaus. Außerdem unterstützten sie die auf Opfer von Menschenhandel spezialisierte Fachberatungsstelle KOBI und der WEISSE RING etwa dabei, Termine beim Anwalt, bei der Polizei oder anderen Behörden zu bekommen. Zehn Monate blieb Peters im Frauenhaus, aufgrund der schwierigen Wohnungssuche.

Mittlerweile ist der Täter zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Peters ist froh, dass er bestraft wurde, betont aber auch: „Für das, was er mir und den anderen Frauen angetan hat, ist es zu wenig“. Vor allem während der Corona-Pandemie, als die Einnahmen zurückgingen, sei er oft explodiert. Die Aussage vor Gericht war belastend, „weil ich ihm noch einmal begegnen musste. Aber ich habe mich auf die Richterin konzentriert und versucht, alles andere auszublenden.“

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Am Anfang, als sie ihn kennenlernte, sei sein wahres Gesicht nicht zu erkennen gewesen. Sie hätten einen guten Draht zueinander gehabt, was er ausgenutzt habe, dann sei es von Jahr zu Jahr schlimmer geworden. „Ich musste den Kontakt zu Freunden und Familie abbrechen.“

Menschenhandel bleibe oft unentdeckt, auch weil kaum jemand genau hinschaue. „Wir waren regulär angemeldet, durften nichts Verdächtiges sagen, wenn wir in Kontakt mit Behörden kamen, sondern mussten angeben, alles freiwillig zu machen. Frauen aus dem Ausland wurden die Pässe abgenommen.“ Sie appelliert an Betroffene, „sich Menschen anzuvertrauen, die helfen können“.

Franziska Peters wird nach wie vor von einer Sozialarbeiterin betreut, die mit zum Gespräch in einem Landesbüro des WEISSEN RINGS gekommen ist. Sie lobt: „Frau Peters weiß, was sie will. Sie hat sich trotz eines steinigen Weges viel aufgebaut.“

Peters wirkt entspannt. Sie trägt einen Kapuzenpulli, antwortet überlegt, lächelt immer wieder, aber „was passiert ist, werde ich nicht vergessen. Ich kämpfe mich manchmal durch, auch durch meine Gefühle“, erzählt Peters. Sie geht regelmäßig zur Therapie, kocht gerne und ist mit ihrem neuen Partner unterwegs. „Ich bin ihm in der schweren Zeit begegnet. Er hat mich unterstützt. Es war nicht einfach, wieder so ein Vertrauen zu einem Menschen aufzubauen.“ Doch es sei gelungen. Für die Zukunft habe sie sich vorgenommen, „gesund zu werden und einfach frei zu sein“.

Timo Ranzenberger spürt noch heute die Folgen des sexuellen Missbrauchs durch einen Pfarrer. Doch er wehrte sich gegen die Ohnmacht und zeigte den Täter an.

„Beim Gleitschirmfliegen ist die Angst weg“

Timo Ranzenberger wurde als Jugendlicher von einem Pfarrer sexuell missbraucht. Die Folgen spürt er noch heute, aber er wehrt sich. Viele Jahre nach der Tat erstattet er Anzeige und erhebt in der Öffentlichkeit seine Stimme.

Hunderte Meter über dem Erdboden ist Timo Ranzenberger ganz bei sich. Wenn er Zeit hat, schnappt er sich den Rucksack mit seinem Gleitschirm und fährt mit dem Zug von Siegsdorf im oberbayerischen Landkreis Traunstein Richtung Berge. „In der Luft kann ich abschalten“, sagt er.

In einem Wirtshaus in Siegsdorf erzählt Ranzenberger seine Geschichte: Im Alter von 15 Jahren wurde er von einem Pfarrer in Freisen im Saarland mehrfach sexuell missbraucht. „Ich konnte damals mit niemandem darüber reden, hatte Angst, dass mir niemand glaubt“, berichtet Ranzenberger gefasst. In der katholischen Gegend und bei seiner strenggläubigen Pflegefamilie sei der Pfarrer eine Respektsperson gewesen. Irgendwann wandte sich Ranzenberger von der Kirche ab und zog weg.

Quälende Frage: Macht er das jetzt mit anderen Jugendlichen?

Als er 2005 im Fernsehen zufällig auf einen Gottesdienst stieß, kamen die Erinnerungen hoch. „Warum hat er das gemacht? Und: Macht er das jetzt mit anderen Jugendlichen?“, fragte sich Timo Ranzenberger. Über einen Verein lernte er andere Betroffene kennen, die ihn ermutigten, zur Polizei zu gehen. Er erstattete Anzeige. „Der Pfarrer legte sogar ein Teilgeständnis ab, doch nach damaligem Recht war die Tat verjährt“, erzählt Ranzenberger. Elf Jahre später waren weitere Anzeigen gegen den Pfarrer eingegangen, die Polizei ermittelte, und die Vorwürfe, die der Geistliche bis zuletzt zurückwies, wurden öffentlich. Für Gespräche mit Vertretern des zuständigen Bistums Trier und für Ranzenbergers Aussage vor Gericht kümmerte sich der WEISSE RING um eine Anwältin. Die Tat war verjährt, wurde im Urteil aber berücksichtigt. Vor drei Jahren verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Pfarrer wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe, seit 2024 ist das Urteil rechtskräftig. Das Kölner Kirchengericht entließ ihn wegen Missbrauchs von fünf Minderjährigen aus dem Klerikerstand.

Hilf(e)los und gottverlassen

Hedwig T. berichtet von sexuellem Missbrauch durch einen Pfarrer in ihrer Kindheit. Die Taten sind verjährt.

Ranzenberger informierte sich täglich online über Nachrichten zu dem Fall, etwa ob weitere Anzeigen erschienen sind. Noch im vergangenen Jahr reichte er eine kirchenrechtliche Meldung gegen einen Bischof ein, weil er in einem Medienbericht mitbekommen hatte, dass Vorwürfe gegen den Pfarrer vertuscht worden sein könnten. Die Kirche sah kein Fehlverhalten. „Ich versuche, Abstand zu bekommen, aber ganz gelingt mir das noch nicht“, sagt er. Ranzenberger ist heute 42 Jahre alt und abstinenter Alkoholiker. Als Jugendlicher machte Ranzenberger zum ersten Mal einen Entzug, immer wieder hatte er Rückfälle. „Ich wollte die Sorge, dass mir keiner glaubt, mit Alkohol betäuben“, sagt er. Seit zwölf Jahren ist er trocken und abstinent. In Siegsdorf lebt er in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, irgendwann will er allein leben.

Immer wieder erwähnt Timo Ranzenberger, wie viel ihm das Gleitschirmfliegen bedeutet. Als Kind faszinierte ihn Fallschirmspringen. Über einen Gleitschirm und wie lange sich dieser in der Luft hielt, staunte er. Nach einem Tandemflug machte Ranzenberger 2023 eine Ausbildung. Abends schneidet er Videos von seinen Flügen und stellt sie auf seine Webseite. Gerade muss der 42-Jährige ein paar Wochen pausieren, weil er sich vor Kurzem bei einem Unfall zwei Wirbel gebrochen hat. „Dann geht’s aber wieder los“, sagt er. „Beim Gleitschirmfliegen ist die Angst weg.“

Prägende Opferfälle

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Prägende Opferfälle

Das Oktoberfestattentat in München, der Terror der RAF, der Missbrauchskomplex von Lügde, die Mordserie eines Krankenpflegers in Norddeutschland, der islamistische Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz oder die Amoktat von Winnenden – Verbrechen wie diese verändern das Leben der Betroffenen für immer und stellen den Opferschutz vor neue Herausforderungen. Ein Rückblick.

Der Mammutprozess

Morde im Krankenhaus

Es war einer der größten Prozesse der Nachkriegsgeschichte: In 24 Verhandlungstagen hörte das Landgericht Oldenburg von September 2018 bis Juni 2019 einhundert Schicksale. Hundert Menschen, die ein ehemaliger Krankenpfleger in den Jahren 2000 bis 2005 in Oldenburg und Delmenhorst ermordet haben soll. „Jeder einzelne Fall wurde vorgestellt. Du konntest genau sagen, welcher jetzt gerade angesprochen wurde, weil die Angehörigen an dieser Stelle in Tränen ausbrachen. Das ging unter die Haut“, erinnert sich Petra Klein, stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS und Leiterin der Außenstelle Oldenburg, die den Prozess mit ihrem Team begleitet hat. Verhandelt wurde in den Oldenburger Weser-Ems-Hallen, in denen sonst Konzerte oder Messen stattfinden. Ein regulärer Gerichtssaal der Region hätte für die Menge an Betroffenen, Medienschaffenden und Zuschauern nicht ausgereicht. „Wir sind in diesem Fall präventiv vom Gericht angesprochen worden. Der zuständige Richter hat gesagt, sollte es jemandem nicht gut gehen, dann wäre es schön, wenn wir vor Ort wären. Das war außergewöhnlich“, sagt Klein.

Zehn ehrenamtliche Mitarbeitende des WEISSEN RINGS waren an den Verhandlungstagen vor Ort. „Um schnell reagieren zu können, wenn es jemandem schlecht ging, saßen wir verteilt im Publikum. Und einer von uns stand immer draußen und war ansprechbar“, so Klein. Dieser Fall war auf vielen Ebenen einzigartig: Zum einen ist da diese immense Zahl an Todesopfern. Zum anderen sind die vielen Taten erst Jahre später aufgeklärt worden. „Die meisten Angehörigen sind von einem medizinischen Tod ausgegangen“, so Klein.

Acht Minuten, 85 Schicksale

Acht Minuten. Acht Minuten braucht Sebastian Bührmann, um die 85 Namen zu verlesen. Und zu jedem dieser Namen ein Todesdatum. Es sind unfassbar lange acht Minuten. Eine Todesliste, die kein Ende nehmen will.

Die Erkenntnis, dass dieser Pfleger für den Tod des Angehörigen verantwortlich sei, sei für jeden Einzelnen sehr wichtig gewesen. „Ich erinnere mich noch gut an einen jungen Mann. Er fing im Gerichtssaal an zu weinen. Wir sind zusammen rausgegangen und kamen ins Gespräch. Als seine Mutter starb, war er noch ein Kind. Nachdem sie umgekippt war, hatte er den Krankenwagen gerufen. Im Krankenhaus ist sie gestorben. Er hatte sich für den Tod der Mutter verantwortlich gefühlt. Jetzt gab es endlich eine Erklärung dafür, was passiert war.“ Der Tod der Mutter habe den Mann aus der Bahn geworfen. Der WEISSE RING hat die Fahrtkosten übernommen, damit er den Prozess verfolgen konnte. „Und wir haben die Verbindung zu seiner Außenstelle vor Ort geknüpft“, sagt Klein. „Er hat mir später nochmal geschrieben: Er hat jetzt eine Ausbildung gemacht, weil wir ihm auf den Weg geholfen haben. Das war schon sehr besonders.“

Das Landgericht Oldenburg hat den Täter in 85 Fällen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. In 15 Fällen hat es ihn freigesprochen, sozusagen im Zweifel für den Angeklagten. Seine Schuld sei „unfassbar“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch für Petra Klein war dieser Fall außergewöhnlich. „Es gab einfach viele Tränen. Ich habe bergeweise Taschentücher verteilt. Und Traubenzucker, damit die Betroffenen das durchhalten. Es gab viel Gesprächsbedarf. Manchmal hat es gereicht, still zuzuhören. Manchmal hat es geholfen, einfach nur die Hand zu halten. Manchmal haben uns Menschen in den Armen gelegen. Da ist die immaterielle Hilfe, der eigentliche Kern unserer Arbeit, so richtig zum Zuge gekommen.“

„Ich habe überlebt. Genieße jeden Tag.“

RAF-Terror im „Deutschen Herbst“

In Jutta Knauffs Wohnzimmer steht eine Cola-Flasche mit einem arabischen Schriftzug und einer besonderen Bedeutung: „Das war das Erste, was ich nach so langer Zeit zu trinken bekam“, sagt die 85-Jährige. „Den Geschmack und das Gefühl werde ich nie vergessen.“ Ebenso wie das, was passiert war: „Frauen mussten ihre Strumpfhosen ausziehen, wurden damit gefesselt, mit Spiritus übergossen. Ich habe fünf Tage um mein Leben gebangt.“ Es fiel ihr danach schwer, Worte zu finden. Ab dem 13. Oktober 1977 gehörte sie zu den Geiseln an Bord der Lufthansa-Maschine „Landshut“, die von Mallorca nach Frankfurt fliegen sollte, aber von palästinensischen Terroristen entführt wurde und nach mehreren Etappen und einer Notlandung in Mogadischu landete. Die Täter waren mit der Rote Armee Fraktion verbündet, wollten inhaftierte RAF-Anhänger freipressen. Die Spezialeinheit GSG 9 stürmte die Landshut; bis auf eine Flugbegleiterin blieben alle Geiseln unverletzt und kamen frei. Zuvor war ein Pilot ermordet worden.

Der Oktober 1977 ging als „Deutscher Herbst“ in die Geschichte ein. Die RAF ermordete, verletzte und traumatisierte viele Menschen. Der WEISSE RING unterstützte einen Teil der Opfer. Der Kontakt zu Knauff kam später über den Journalisten Martin Rupps zustande. Der VdK Siegen-Olpe-Wittgenstein und der WEISSE RING unterstützten Knauff beim OEG-Antrag, den sie vor 15 Jahren stellte. Entschädigt werde sie seit 2019. Bei einem ersten Versuch nach der Tat „ist es furchtbar gelaufen. Das zuständige Amt schickte mich hin und her. Ein Arzt musterte mich sexistisch und sagte: ‚So wie Sie aussehen, kann es Ihnen nicht schlecht gehen.‘“ Der Umgang mit Opfern „war mitunter entwürdigend“.

Als Knauff nach Hause kam, wollte sie „nur eine Dusche nehmen, meine Familie drücken und schlafen“. Doch vor ihrem Haus standen viele Menschen, darunter Journalisten, die teils falsch berichtet hätten. Ein Jahr später trennt sie sich von ihrem Mann und beginnt ein neues Leben, was damals besonders viel Mut erfordert.

Am Tag nach der Befreiung der Landshut wird Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer nach 44 Tagen Geiselhaft tot aufgefunden. Die Familie bittet um Spenden, die der WEISSE RING an Terroropfer verteilen soll. Der Verein stockt die Summe auf und unterstützt 62 Opfer mit 284.000 Mark.

„Die fünf Tage – die ich mehrfach durchlebt habe – werden immer zu mir gehören. Ich habe relativ spät gelernt, nicht dagegen anzukämpfen, dank einer Therapeutin“, sagt Jutta Knauff. Sie beklagt sich nicht, obwohl sie trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine kleine Rente bekommt. Knauff sagt: „Ich habe überlebt und mache das Beste daraus. Genieße jeden Tag.“ Mit einem Teil der Überlebenden trifft sie sich immer noch: „Es ist schön, wenn wir uns wiedersehen – und eine Art Selbsttherapie.“

Jahrzehntelanges Warten der Opfer

Oktoberfest-Attentat

Im Archiv des WEISSEN RINGS in Mainz steht der schwarze Leitz-Ordner neben vielen weiteren. Es riecht nach altem Papier. Wer den Ordner aufschlägt, stößt auf vergilbte Schreibmaschinenseiten. Dort finden sich auch Presseberichte über Schicksale von Familien, Paaren und Freundschaften – auseinandergerissen am 26. September 1980 beim rechtsterroristischen Attentat auf das Münchner Oktoberfest. Zwölf Menschen und der Attentäter starben, mindestens 221 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine von ihnen ist Sigita Fröschl, die heute in Oberbayern lebt. Sie war als 23-Jährige mit einer Gruppe auf dem Oktoberfest unterwegs, als die Bombe in ihrer unmittelbaren Nähe explodierte.

Es ist der bisher schwerste Terrorakt in der Geschichte der Bundesrepublik. Am Haupteingang des 146. Oktoberfests explodierte gegen 22.20 Uhr in einem Papierkorb eine selbst gebaute Bombe. Lange gingen die Ermittlungsbehörden von einem Einzeltäter mit persönlichen Motiven aus. Erst nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2014 wurde das Attentat 2020 als rechtsextrem motivierter Terrorakt eingestuft. Ob weitere Personen beteiligt waren, blieb ungeklärt.

Viele Anschlagsopfer fühlten sich von den Behörden alleingelassen – damals ebenso wie Jahrzehnte später. „Die Ersten und Einzigen, die von sich aus auf uns zugekommen sind, persönlich, und uns geholfen haben, das waren die Leute vom WEISSEN RING“, sagt Sigita Fröschl über 45 Jahre später im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. „Das war sehr einprägsam, und dafür bin ich noch immer dankbar.“

Ein Ehrenamtlicher habe sie nach dem Attentat während ihres mehrwöchigen Krankenhausaufenthalts besucht, Hilfe und Beistand angeboten. Sie habe zudem etwa 100 D-Mark Soforthilfe erhalten. Die Stadt München habe ihr nur einen mehrseitigen Erhebungsbogen „hingepfeffert“. Es habe keine Ansprechpartner oder Kriseninterventionsteams gegeben, sie habe keine psychologische Hilfe erhalten. „Ich muss heute damit leben.“

Der WEISSE RING unterstützte die Betroffenen finanziell und stellte mehr als eine Million D-Mark bereit. Eine interne Notiz vom 5. Oktober 1981 dokumentiert die Unterstützung von 180 Menschen in rund 120 Fällen. Dort heißt es, „dass eine weitere Anzahl von Personen durch Rat und Tat betreut wurden, ohne finanzielle Hilfe erhalten zu haben“. In dem Archivordner finden sich Berichte über Krankenhausbesuche, mit Blumenstrauß, Gesprächen und einem offenen Ohr.

Eine angemessene staatliche Entschädigung der Opfer ließ Jahrzehnte auf sich warten. Erst nach der Neubewertung des Attentats 2020 gab es einen Entschädigungsfonds in Höhe von 1,2 Millionen Euro; Sigita Fröschl erhielt daraus 5.000 Euro. „Uns ist sehr bewusst, dass diese Hilfe sehr, sehr spät kommt“, sagte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegenüber der Redaktion des WEISSEN RINGS 2024. „Umso wichtiger ist es, dass es sie jetzt geben wird.“

Der Anschlag und die Folgen

Terrortat auf Weihnachtsmarkt an Berliner Gedächtniskirche

Als Sabine Hartwig kurz nach dem Anschlag am Breitscheidplatz ins Landesbüro des WEISSEN RINGS kam, ahnte sie, „dass wir es mit einem Ereignis von einer außerordentlichen Größenordnung zu tun haben“, sagt die damalige Landesvorsitzende. Bald gingen permanent Anrufe ein, kamen Menschen vorbei. Sie suchten verzweifelt Angehörige, brauchten Rat und Hilfe. Ein Anhänger des „Islamischen Staates“ war am 19. Dezember 2016 mit einem Lkw in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast. Er ermordete 13 Menschen, verletzte viele weitere schwer.

Unter den Betroffenen waren ausländische Touristen und Bürger aus sechs Bundesländern. „Mir war klar: Es braucht Koordination“, erinnert sich Hartwig, die als leitende Kriminalbeamtin während ihres Berufslebens auch besondere Aufbauorganisationen einrichtete. Beim WEISSEN RING sorgt sie mit ihrem Team für eine geordnete Kommunikation, Koordination der Hilfen, Bündelung der Kräfte und exakte Dokumentation: „Bei so vielen Anrufen weiß man sonst nachmittags nicht mehr, wer morgens mit welchem Anliegen angerufen hat.“ Die Ehrenamtlichen bekommen Supervision, „weil Nachsorge in so belastenden Fällen sehr wichtig ist“. Die Opfer werden auf vielfältige Weise unterstützt, etwa mit finanziellen Soforthilfen und Gruppen für Hinterbliebene und Betroffene. Als ein Mann, der schließlich überlebt, länger im Koma liegt, sorgt der Verein dafür, dass die Kinder anreisen können. Auf Grundlage der Erfahrungen entsteht ein Leitfaden für Hilfe bei Großereignissen. „Das Wissen darüber, was wann und wie zu tun ist, muss abrufbar sein“, erklärt Hartwig. Ihre Leitlinien helfen etwa 2024 nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Der Anschlag, der alles veränderte

Am 19. Dezember 2016 steuerte ein islamistischer Terrorist einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz. 13 Menschen starben. Der Anschlag veränderte die Arbeit des WEISSEN RINGS.

Auch zehn Jahre nach der schrecklichen Tat in Berlin ist bei den Betroffenen nichts vergessen. Das Leben ist anders geworden. Astrid Passin verlor ihren Vater und erlebte, „dass der Staat unsere Familien nicht schützen konnte und seinen Pflichten zur Aufklärung sowie zur Unterstützung nur mangelhaft nachkam.“ Um den Bedürfnissen von Terroropfern mehr Gehör zu verschaffen, hat sie die Organisation Victims of Terrorism (VoT Germany e.V) gegründet. Diese setzt sich für Opferrechte ein und beschäftigt sich mit allen Formen des Terrorismus, um auch die Prävention zu verbessern: „Der Anschlag, mit dem ich nie abschließen werde, hätte verhindert werden können.“ Obwohl die Tat sie stark belaste, sei sie aus der Opferentschädigung gefallen. „Mein Engagement diente als Argument dafür, dass es mir gut gehe. Oft bleibt unsichtbar, welche Ängste auch ich durchlebe.“ Sie wird sich weiter einsetzen. Der Staat habe Lehren gezogen, etwa Opferbeauftragte installiert und einige Sicherheitsbehörden besser ausgestattet, allerdings sei noch viel zu tun. Passin kämpft für eine nationale Gedenkstelle, einen Opferbeauftragten für im Ausland geschädigte Deutsche, eine dauerhafte Opferrente und ein konsequenteres Vorgehen gegen Terroristen im Netz.

Die schutzlosen Kinder von Lügde

Tausendfacher Missbrauch auf Campingplatz

Seit 1981 hat Christian Jahn-Pabel 42 Jahre lang die Außenstelle Hameln-Pyrmont des WEISSEN RINGS betreut und sich um rund 3.400 Opferfälle gekümmert. Kaum einer habe ihn so erschüttert wie der Missbrauch von Lügde, der nicht in Worte zu fassen sei: „Es ist unbegreiflich, wie viele Erwachsene so lange nichts gemerkt und unternommen haben“, sagt Jahn-Pabel. Die betroffenen Kinder beschreibt er als verängstigt, traumatisiert und teils vernachlässigt. Eine Mutter habe die Verbrechen nicht wahrhaben wollen und einen abwesenden Eindruck gemacht: „Psychologische Hilfe und eine gute Begleitung vor Gericht waren in dem Fall besonders wichtig“, erinnert sich der Hamelner.

Auf einem Campingplatz im Ortsteil Elbrinxen wurden in der Zeit zwischen 2008 und 2018 mindestens 41 Kinder sexuell missbraucht, die Staatsanwaltschaft geht von etwa 1.000 Taten aus. Die beiden Haupttäter, die den Missbrauch zum Teil filmten, wurden zu 13 beziehungsweise zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, ein weiterer zu zwei Jahren auf Bewährung.

Die Aufklärung begann erst, nachdem sich 2018 ein neunjähriges Mädchen seiner Mutter anvertraute und sagte, dass sie in dem Jahr auf dem Campingplatz vergewaltigt worden war. Aus Angst vor dem Beschuldigten erstattete die Mutter nicht sofort Anzeige. Danach vergingen noch eineinhalb Monate, bis der Verdächtige festgenommen wurde. Nur eines von vielen Versäumnissen: Der Mann soll bereits 2008 ein achtjähriges Mädchen missbraucht haben. Als ein Vater im August 2016 Polizei, Jugendamt und Kinderschutzbund informierte, schaltete die Polizei zwar das Jugendamt ein, ermittelte jedoch nicht.

Nach der Aufdeckung richteten die damalige NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Polizei und der WEISSE RING eine offene Sprechstunde ein, um Betroffene zu finden und ihnen Hilfsangebote zu machen. Daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Christian Jahn-Pabel rechnet dennoch mit einer nach wie vor „hohen Dunkelziffer“.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen stellte unter anderem schwere Fehler des Jugendamtes fest, das dem Haupttäter die Verantwortung für ein Pflegekind gab. Dieser kam dadurch in Kontakt zu weiteren Kindern und soll in dieser Zeit die meisten Übergriffe begangen haben.

Die Außenstelle Hameln-Pyrmont betreute acht betroffene Kinder und deren Familien. Sie erhielten zum Beispiel anwaltliche und psychotraumatologische Unterstützung und Opferhilfen für einen Kurzurlaub, um sich zu erholen. Außerdem wurden sie dabei unterstützt, Anträge auf Opferentschädigung oder auf Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) zu stellen. Auch die Außenstellen Schaumburg und Höxter kümmerten sich um die Opfer.

Sie mussten, kritisiert Christian Jahn-Pabel, einen langen und teilweise vergeblichen Kampf um Entschädigung führen.

Erst ein Opfer, dann im Abseits

Die Amoktat von Winnenden

Am 11. März 2009 erschießt ein 17-Jähriger an der Albertville-Realschule in Winnenden neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen. Dann steigt er in das Auto von Philipp Z., der auf einem Parkplatz auf seine Frau wartete. Der Attentäter hält ihm eine Pistole an den Kopf und zwingt ihn loszufahren. Zwei Stunden lang ist er dem Täter ausgeliefert, durchlebt Todesängste, versucht aber, beruhigend auf ihn einzuwirken und von weiteren Taten abzubringen. An einer Autobahnauffahrt lenkt er den Wagen nahe einer Polizeikontrolle auf den Grünstreifen und lässt sich aus dem fahrenden Auto fallen. „Winnenden, Winnenden“, ruft er den Beamten zu. Der Täter flüchtet in ein Autohaus, tötet zwei weitere Menschen, verletzt mehrere Polizisten schwer und erschießt sich schließlich selbst.

„Damals hat niemand normal funktioniert“, erinnert sich Werner Stanislowski. Er war Kriminalhauptkommissar in Aalen und ist bis heute Leiter der Außenstelle des WEISSEN RINGS im Ostalbkreis. „Auch für die Polizei war das etwas nie Dagewesenes, ein Riesenschock.“ Am Tag nach der Tat wurde der WEISSE RING hinzugezogen. Vier Außenstellen betreuten 21 Opfer, Angehörige und Überlebende. Stanislowski kümmerte sich um zwei Betroffene: einen Polizeibeamten, der auf dem Weg zum Einsatz in Winnenden erfuhr, dass seine Frau, eine Lehrerin der Schule, unter den Toten war, und Philipp Z., die Geisel des Attentäters.

Die Solidarität nach der Tat sei groß gewesen – anders jedoch bei Philipp Z.: Obwohl sein Handeln im Auto vermutlich Schlimmeres verhindert habe, sei er selbst Gegenstand der Ermittlungen geworden. Doch auch nachdem die Behörden jede Beteiligung ausgeschlossen hatten, sei er, geschürt von Medienberichten, für viele der rätselhafte Fahrer des Attentäters geblieben. Wie andere Betroffene sei auch er über Wochen von Medienschaffenden belagert worden.

Philipp Z. habe nur schlecht Deutsch gesprochen und sei mit der Situation überfordert gewesen. „Er wollte nur in sein bisheriges Leben zurück.“ Mit der Zeit hätten sich viele Menschen aus Philipp Z.s Umfeld zurückgezogen. Dabei habe er „nichts falsch gemacht“, sagt Stanislowski. „Nicht einmal zur offiziellen Trauerfeier wurde er eingeladen.“ Das empört Stanislowski noch heute.

Philipp Z. verlor seinen Job als Gabelstaplerfahrer, war lange in psychotherapeutischer Behandlung, seine Familie zerbrach. Er zog wenige Jahre nach der Tat weg und brach den Kontakt nach Deutschland ab. Der WEISSE RING sei in dieser Zeit „sein einziger Anker“ gewesen, habe sich Philipp Z. später erinnert.

Im Dienst der Opfer

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Im Dienst der Opfer

Das Leben von Wolfgang Sielaff steht ganz im Zeichen der Kriminalitätsbekämpfung und des Einsatzes für Opfer. Immer wieder betont er: „Wenn ein Verbrechen in die Familie hineinschlägt, dann gerät das ganze Leben aus den Fugen, und dann wird auch nichts mehr so sein, wie es einmal war.“

Wolfgang Sielaff war zehn Jahre lang der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in Hamburg. Im vergangenen Jahr erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande für sein Engagement für Opferschutz und Opferrechte.

Der Mann, der den Hamburger Charter der Hells Angels, der mächtigsten Rockergang der Welt, das Fürchten lehrte und über Jahre die Arbeit des WEISSEN RINGS mitprägte, ärgert sich über den Hamburger Verkehr. Eigentlich wäre er gerne früher ins Landesbüro gekommen, um vor dem Interview noch etwas mit seiner ehemaligen Mitarbeiterin Ulla Schmeling zu schnacken. Jetzt wurde alles ein bisschen später. Ein paar schnelle Fotos, und dann kann das Gespräch mit einem der legendärsten Polizisten der bundesdeutschen Geschichte beginnen.

Doch wo anfangen? Sielaffs Leben könnte mehrere Bände füllen: Er war Leiter des Hamburger Rauschgiftdezernats und Leiter der ersten Polizeieinheit zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Deutschland. Er führte Deutschlands erstes Zeugenschutzprogramm in Hamburg ein, leitete das Hamburger LKA und stieg zum stellvertretenden Polizeipräsidenten auf. Nach seiner Pensionierung wurde Sielaff zum Hamburger Landesvorsitzenden des WEISSEN RINGS gewählt und blieb zehn Jahre im Amt. Danach löste er den wichtigsten Fall seines Lebens, das Verschwinden seiner Schwester Birgit Meier. Mittlerweile ist Sielaff 84 Jahre alt, im vergangenen Jahr erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande für sein Engagement für den Schutz und die Rechte von Opfern.

Wer verstehen will, wann diese Begeisterung für Polizeidienst und Verbrechensklärung begonnen hat, muss in Sielaffs Kindheit beginnen: „Ich habe die Sherlock-Holmes-Romane von Sir Arthur Conan Doyle verschlungen. Mich faszinierte, dass Holmes die Fälle mit Intellekt, logischem und hypothetischem Denken löste.“ Als Schüler schrieb er eine Jahresarbeit mit dem Titel „Von der Arbeit der Kriminalpolizei“, die mit Auszeichnung bewertet wurde. Es ist also wenig verwunderlich, wohin ihn sein weiterer Lebensweg führen würde.

„Ich glaube, dass wir die Tragödie letztendlich ganz gut verarbeitet haben. Aber ein Schatten wird für immer bleiben.“

Wolfgang Sielaff

In den 1960er-Jahren begann seine Karriere bei der Schutzpolizei auf St. Pauli. „Da guckt man in alle möglichen Lebensbereiche hinein und lernt Menschen kennen“, erinnert sich Sielaff. Doch das eigentliche Ziel blieb die Kriminalpolizei, in die er Ende der 60er-Jahre wechselte. 1978 kam er als Chef des Rauschgiftdezernats erstmals mit der Organisierten Kriminalität in Berührung, 1982 baute er Deutschlands erste OK-Dienststelle auf und wurde deren Leiter. Irgendwann in dieser Zeit lernte er auch den WEISSEN RING kennen. Der Grund? „Die Hells Angels“, sagt Sielaff.

Hells Angels und Opferschutz

Im Schanzenviertel hätten die Rocker angefangen, Gastwirte zu erpressen. „Die fuhren mit ihren Harleys in die Lokale rein, das müssen Sie sich mal vorstellen! Die sind richtige Schneisen durch die Tanzenden gefahren. Alle hatten panische Angst vor den Kerlen“, sagt er. Die gezielte Einschüchterung durch die Rocker machte es der Polizei schwer, sie zu bekämpfen. „Das Problem war, wir wussten alles und konnten nichts beweisen. Und zwar deshalb, weil uns der Personalbeweis fehlte. Die Opfer haben immer zu mir gesagt: Ich sage nicht aus, Sie können mich nicht schützen! Meine Antwort: Natürlich können wir Sie schützen.“ Sielaff machte ernst. „Wir haben die Hells Angels ständig unter Beobachtung gehabt, sodass wir immer wussten, wo sie sind und was sie tun.“ Er ließ Polizisten in fünf Streifenwagen in der Nähe auf Abruf bereitstehen, positionierte verdeckte Aufklärer in Kneipen. Betraten die Rocker ein Lokal, alarmierten diese die Bereitstellungskräfte. Es dauerte nur zwei bis drei Minuten, und die Polizei war mit Blaulicht und Martinshorn vor Ort. „Das hat die Schweigemauer aufgebrochen.“

Wie wichtig der Schutz der Betroffenen ist, lernte Sielaff vor allem im Austausch mit den amerikanischen Kollegen. „Das FBI sagte immer zu mir: Wenn du erfolgreich das Organisierte Verbrechen bekämpfen willst, dann musst du ihnen das Geld wegnehmen und die Zeugen heil vor Gericht bringen.“ Sielaff und sein Team hatten Erfolg: In einer international koordinierten Aktion wurden 14 Hells Angels zeitgleich in Deutschland, der Schweiz und den USA festgenommen. Gleichzeitig rief Sielaff Deutschlands erste Zeugenschutzdienststelle ins Leben, auch mithilfe des WEISSEN RINGS, der bei der Betreuung der Zeugen und deren Angehörigen unterstützte. „Diese erfolgreiche Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass ich 1983 Mitglied im Verein geworden bin.“

Seine ganz persönliche Geschichte

Was es konkret bedeutet, Opfer zu werden, mussten Sielaff und seine Familie am eigenen Leib erfahren. 1989 verschwand seine Schwester Birgit Meier, die im Landkreis Lüneburg lebte. Die Polizei ging von einem Vermisstenfall aus. Doch Sielaff ahnte, dass mehr dahintersteckte. „Es gab keine Indizien dafür, dass sie einfach weggeht“, sagt er. „Darauf habe ich die Ermittlungsbehörden wiederholt hingewiesen.“ Es dauerte vier Jahre, bis die Staatsanwaltschaft 1993 endlich ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Verdachts einer Straftat einleitete.

Es war nämlich ein Straftäter in den Fokus geraten, Kurt-Werner Wichmann, der unter anderem wegen Entführung und versuchter Tötung einer Schülerin vorbestraft war. 1993 erließ die Staatsanwaltschaft für dessen Haus und Grundstück einen Durchsuchungsbefehl. Es sollte nach einer Leiche und Waffen gesucht werden. Als Wichmann davon hörte, floh er. Sieben Wochen später verursachte er in Baden-Württemberg einen Verkehrsunfall. Die alarmierte Polizei fand in seinem Auto eine Maschinenpistole und Munition. Wichmann wurde wegen illegalen Waffenbesitzes verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Zehn Tage später nahm er sich dort das Leben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren und damit die Ermittlungen gegen Wichmann ein, weil „gegen Tote nicht ermittelt werden dürfe“.

Nach seiner Pensionierung löste Wolfgang Sielaff den Fall seiner Schwester Birgit Meier, zusammen mit seinem privaten Team aus hochkarätigen Expertinnen und Experten.

2002 ging Sielaff in den Ruhestand. Da das Verschwinden seiner Schwester ihm und seiner Familie keine Ruhe ließ und weil er nach wie vor von einem Verbrechen ausging, bildete er ein befreundetes Team aus hochqualifizierten Expertinnen und Experten. Dabei waren Kriminalpsychologin Claudia Brockmann, Strafverteidiger Gerhard Strate, der Leitende Oberstaatsanwalt Hamburgs Martin Köhnke und Hamburgs LKA-Leiter Reinhard Chedor.

Ihre Ermittlungen führten 2015 dazu, dass bei der Polizei in Lüneburg die Sonderkommission „EG Iterum“ eingerichtet wurde, um den Fall erneut zu untersuchen. Ein Durchbruch gelang jedoch nicht. Am Ende war es Sielaffs Team, das Erfolg hatte: Sie fanden im September 2017 die sterblichen Überreste von Birgit Meier, vergraben in der Kfz-Grube einer Garage auf Wichmanns ehemaligem Wohngrundstück.

Nach den Ermittlungen der Lüneburger Polizei dürfte Wichmann auch für die sogenannten „Göhrde-Morde“ verantwortlich gewesen sein: Kurz vor Birgit Meiers Verschwinden waren im Staatsforst Göhrde kurz nacheinander zwei Paare getötet worden.

„Wenn ich über Opfer spreche, weiß ich, wovon ich rede“

Die Erfahrung, die eigene Schwester durch ein Gewaltverbrechen zu verlieren, prägt Sielaff bis heute. „Wenn ich über Opferarbeit spreche und überhaupt über Opfer, dann weiß ich, wovon ich rede. Weil ich das selbst in der Familie erlebt habe und erlebe. Meine Mutter ist vor Kummer darüber nach zweimaligem Suizidversuch gestorben. Sie hat immer gehofft, die Tür geht auf und Birgit kommt rein.“ Sie starb, ohne zu erfahren, was mit ihrer Tochter passiert war. „Leider Gottes hat sie das nicht mehr erlebt. Das hätte ich ihr so sehr gewünscht.“ Für die Familie sei die Aufklärung das Entscheidende gewesen. „Wir wissen jetzt, wie es passiert ist und wer der Täter ist.“ Es gebe immer noch Momente, wie den Geburtstag der Schwester, da werde es ein bisschen stiller. „Ich glaube, dass wir die Tragödie letztendlich ganz gut verarbeitet haben. Aber ein Schatten wird für immer bleiben.“

Nach Ende seines aktiven Dienstes entschied sich Sielaff für ein Ehrenamt beim WEISSEN RING und leitete von 2004 bis 2014 erfolgreich den Hamburger Landesverband. Auch die Gründung der bis heute bestehenden WEISSER RING Stiftung geht auf ihn zurück.

In seinen Vorträgen betont er immer wieder, wie viele Menschen eine einzige Tat betreffen kann. In einer Rede bringt er es 2010 auf den Punkt: „Unser Blick auf die Kriminalitätsopfer ist eindimensional. Allgemein, aber auch polizeilich, justiziell und medial richtet er sich auf das individuelle Tatopfer. Diese einseitige Betrachtung wird der Opferproblematik nicht gerecht. Sie blendet eine wichtige Gruppe ebenfalls Betroffener aus, nämlich die der mittelbaren Tatopfer, also Eltern, Großeltern, Kinder.“

Leitet sich aus dieser Lebenserfahrung etwas ab, das Wolfgang Sielaff dem WEISSEN RING mitgeben möchte? „Nein. Der Verein hat mir mehr gegeben als ich ihm“, sagt er bescheiden. Doch, eines fällt ihm dann doch noch als Schlusswort ein: „Macht weiter so. Ihr macht eine tolle, hochengagierte und verdienstvolle Arbeit. Das muss malgelobt werden!

WEISSER RING hilft Opfern nach mutmaßlicher Amokfahrt in Leipzig

Erstellt am: Dienstag, 5. Mai 2026 von Sabine

Hilfesuchende können sich über das Landesbüro unter der Telefonnummer 0351/85074496 an den WEISSEN RING wenden. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Datum: 05.05.2026

WEISSER RING hilft Opfern nach mutmaßlicher Amokfahrt in Leipzig

Rufnummer für Betroffene – Spendenkonto eingerichtet

Nach den furchtbaren Ereignissen in der Leipziger Innenstadt steht der WEISSE RING an der Seite der Opfer und deren Angehörigen. Nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Amokfahrt hat Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet, um Betroffenen jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten zu können.

„Die Grimmaische Straße liegt in der Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt, viele Menschen sind hier tagtäglich unterwegs. Wir sind erschüttert über diese schreckliche Tat“, sagt Mandy Hennig, Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in Sachsen. „Ich möchte alle, die jetzt Hilfe brauchen, ermutigen, sich bei uns zu melden. Niemand muss ein solch einschneidendes Erlebnis alleine durchstehen.“ Das Angebot des Vereins richtet sich an Verletzte ebenso wie an Angehörige und Hinterbliebene sowie Augenzeuginnen und -zeugen.

Hilfesuchende können sich über das Landesbüro unter der Telefonnummer 0351/85074496 an den WEISSEN RING wenden oder per E-Mail an sachsen@weisser-ring.de.

Die professionell ausgebildeten ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer des WEISSEN RINGS sind für die Betroffenen da, begleiten sie und versuchen, Halt zu geben. Neben finanzieller Soforthilfe hilft der WEISSE RING auch dabei, psychologische Unterstützung zu erhalten und die richtigen Ansprechpartner bei Behörden zu finden.

Der Verein hat zudem unter dem Stichwort „Opferhilfe für Leipzig“ ein Spendenkonto bei der Deutschen Bank (IBAN DE26 5507 0040 0034 3434 00) eingerichtet.

Nach Angaben der Polizei ist am Montagnachmittag gegen 16.45 Uhr ein 33-jähriger Mann mit einem Auto in die Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt gefahren und hat dabei mehrere Menschen erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jährigen Mann starben, zahlreiche weitere Personen wurden verletzt. Eine abschließende Aussage zur Anzahl der Verletzten könne noch nicht getroffen werden, so die Polizei. Der Fahrer sei vorläufig festgenommen worden und befindet sich aktuell im Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Polizeidirektion Leipzig ermitteln gegen den 33-Jährigen unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs. (Stand: 5. Mai 2026, 12 Uhr)

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation. / Fotos: Kays Al-Khanak

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Tagungs-Organisator Florian Wedell (l.) im Gespräch mit Reinhard Heckmann, der in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt hat.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Prof. Franziska Lechner-Meichsner spricht über Auswirkungen traumatischer Verluste und Behandlungsansätze für Hinterbliebene nach Gewalttaten.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

Rund 80 Fachleute aus ganz Deutschland informieren sich bei der Fachtagung über aktuelle Entwicklungen und spezifische Bedarfe bei Traumaambulanzen. / Fotos: Kays Al-Khanak

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

Doppelte Opfer

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Doppelte Opfer

Oft werden Betroffene von Straftaten ein zweites Mal verletzt: durch Berichterstattung. Das zeigen auch die Verstöße gegen den Pressekodex. Der zunehmende Kampf um Reichweite trägt dazu bei.

Auf den Aufnahmen ist der Anschlag von Magdeburg zu sehen, von oben. Man erkennt, wie der Attentäter in den Weihnachtsmarkt rast und mehrere Menschen umfährt, die nicht mehr reagieren können. Sie sterben. Die Redaktion von Bild.de zeigt die Szenen mehrfach, obwohl noch nicht klar ist, ob das Video echt ist.

Diese Grenzüberschreitung ist bei Weitem kein Einzelfall. Wie Kriminalitätsopfer durch Medien verletzt werden, zeigen die Jahresberichte des Deutschen Presserates, der freiwilligen Selbstkontrolle der Verleger- und Journalistenverbände. Der Rat kann öffentlich Hinweise geben, Missbilligungen aussprechen oder rügen – die höchste Strafe. Dies muss von der Redaktion veröffentlicht werden. In dem zu Beginn skizzierten Fall entschied sich die Selbstkontrolle für eine Rüge, da es sich um Sensationsberichterstattung handele und die Würde der Betroffenen verletzt worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlags hatte den Vorwürfen widersprochen: Die Bilder seien von großer zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Insgesamt 102 Rügen verzeichnete der Presserat im Jahr 2025 – so viele wie noch nie. Im Jahr 2024 waren es 86, ein Jahr zuvor 73, im Jahr 2022 lediglich 48. Am häufigsten rügten die Beschwerdeausschüsse Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, etwa mangelnde Recherche, und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Das WEISSER RING Magazin hat die Sanktionen der vergangenen drei Jahre im Hinblick auf den Schutz von Opfern ausgewertet. Demnach resultierte in jedem Jahr eine ganze Reihe von Rügen aus massiven Missständen im Umgang mit Betroffenen von Kriminalität: Im vergangenen Jahr traf dies auf zwölf Entscheidungen zu, im Jahr 2024 auf 15, im Jahr 2023 auf zehn. In den allermeisten Fällen lagen Verstöße gegen gleich mehrere opferschutzrelevante Ziffern des Pressekodex vor, der die ethischen Grundregeln setzt. Bei Opfern von Unfällen oder Katastrophen sieht es ähnlich aus.

Mit Abstand am häufigsten monierten die Ausschüsse, dass schlecht oder gar nicht verpixelte Bilder von Kriminalitätsopfern gezeigt wurden oder diese durch Detailinformationen erkennbar waren, ohne Einverständnis. Und dass Medien trotz eines fehlenden öffentlichen Interesses Gewalttaten zeigten oder Taten detailliert schilderten. Sie verstießen etwa gegen die Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, den Schutz der Persönlichkeit sowie den Opferschutz, betrieben Sensationsberichterstattung oder missachteten den Jugendschutz.

Die Verstöße kommen seit jeher und immer wieder in den Jahresberichten vor, ebenso wie einige Medien, besonders die „Bild“-Zeitung und ihre Website. Auch für Bilder der tödlichen Messerattacke in Mannheim gab es eine Rüge. Die Aufnahmen seien nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern hätten Sensationsinteressen bedient und die Gefühle der Angehörigen verletzen können, urteilte der Presserat und folgte damit nicht dem Justiziariat von „Bild“, das ein „erhebliches öffentliches Interesse“ anführte. Eine aktuelle Anfrage beantwortete „Bild“ nicht. In einer früheren Stellungnahme hieß es, die Redaktion achte die Rechte von Opfern und lege Wert auf eine wahrheitsgemäße Darstellung. Darüber hinaus würden redaktionelle Entscheidungen nicht kommentiert.

„Bild“ ist längst nicht das einzige Medium, das ethische Grundsätze mitunter außer Acht lässt. Die „Nordwest-Zeitung“ etwa wurde 2024 gerügt, weil sie den sexuellen Missbrauch an einem Mädchen explizit beschrieben und so eine Retraumatisierung des Opfers in Kauf genommen habe. Die NWZ bestritt die Vorwürfe. Nach Ansicht der Autorin habe die außergewöhnliche Grausamkeit auch so benannt werden müssen, um die Tat im Kontext bewerten zu können.

„Baden Online“ kassierte eine Rüge, weil das Portal den vollständigen Namen einer ermordeten Frau und weitere private Details veröffentlicht hatte. Die Redaktion gab an, es gut gemeint zu haben: „Namen und Gesichter geben den Opfern ihre Identität zurück.“ Nachdem die Angehörigen über die Polizei Kontakt aufgenommen hatten, entfernte „Baden Online“ den Namen.

 

Pressekodex

Ziffer 1:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 4:

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Richtlinie 4.2:

Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche.

Manfred Protze, Sprecher des Presserates, weist darauf hin, dass nicht der Rat die Veröffentlichungen auswählt, gegen die Beschwerde erhoben wird, sondern Leserinnen und Leser. Der frühere Redakteur der Deutschen Presse-Agentur sieht in der Statistik „keine auffälligen Veränderungen über die Zeit“. Mit den über Jahrzehnte steigenden Beschwerdezahlen steige die Zahl der erfolgreichen Beschwerden. Aber: „Jede Opferschutzverletzung ist schwerwiegend und eine zu viel. Sie trifft konkrete Menschen.“ Protze räumt ein, dass Boulevardmedien überproportional oft gegen den Persönlichkeits- und Opferschutz verstoßen. Sie neigten zur Personalisierung und bildlichen Darstellung, was das Risiko für Verstöße erhöhe, hätten aber den Pressekodex anerkannt und müssten sich daran halten. Es gebe keine Sonderregeln für sie.

Der Presserat, so Protze, wäge stets ab, ob das öffentliche Interesse überwiege oder „die Opfer quasi als dramaturgisches Element missbraucht werden.“ Was bei „Sensationsberichterstattung“ geschehe, vor allem durch eine detaillierte Schilderung von Gewalttaten. Mit der Digitalisierung und dem fortlaufenden Publizieren im Netz sei der Redaktionsschluss weggefallen. „Damit ist auch die Zeitspanne, in der Journalisten Inhalte ethisch bewerten können, kleiner geworden. Die Räume für sorgfältige Abwägungen sind geschrumpft“, beobachtet der Sprecher. „Das darf aber nicht die Maßstäbe aufweichen. Die redaktionelle Qualitätskontrolle muss sich auf die Beschleunigung einstellen, um den ethischen Anforderungen gerecht zu werden. Nicht umgekehrt.“ Als Vorteil der digitalen Welt nennt Protze, dass sich Korrekturen dort leicht und schnell umsetzen ließen.

Zumindest auf einige Medien scheinen die Sanktionen des Presserates kaum Einfluss zu haben. Ist das Gremium ein „zahnloser Tiger“? Protze widerspricht. „Die Veröffentlichung von Rügen – durch den Presserat, im eigenen Medium und von anderen Medien – tut weh.“ Nach Entscheidungen würden Inhalte oft korrigiert oder entfernt. „Härtere Sanktionen mit Eingriffen in das Vermögen oder in die Freiheit sind im Rahmen der Selbstregulierung nicht möglich.“ Dafür sind gesetzlich geregelte Zivil-  und Strafverfahren erforderlich. Eine Selbstregulierung sei aber sinnvoll und notwendig. Ansonsten könnte die Pressefreiheit durch staatliche Kontrolle eingeschränkt werden: „Gesetzliche Sanktionen haben in der Geschichte unseres Landes und in anderen Ländern bis in die Gegenwart zu faktischer Zensur oder Selbstzensur geführt.“

Christian Schicha hält die einzige Professur für Medienethik in Deutschland. Der Wissenschaftler, der an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt, beobachtet in erster Linie bei Boulevardmedien wie der „Bild“-Zeitung „immer wieder Persönlichkeitsverletzungen aller Art“ – etwa durch Bilder von Betroffenen, teils mit dem Handy am Tatort aufgenommen. Die Verstöße träfen sowohl die Opfer als auch deren Angehörige massiv. Mögliche Konsequenzen nach Regelverletzungen, zu denen auch Falschnachrichten gehören, scheinen bei den dafür verantwortlichen Medien „eingepreist zu sein“, so Schicha. Es werde offenbar abgewogen zwischen eventuellen Strafen und Imageverlust auf der einen Seite und dem erwarteten Gewinn auf der anderen Seite.

Zu den Ursachen zählten ein steigender ökonomischer Druck und Kampf um Aufmerksamkeit, weil viele Medien dramatische Reichweitenverluste hätten hinnehmen müssen. Befeuert werde die Entwicklung durch Digitalisierung und Phänomene wie Clickbaiting. Dabei werden reißerische Überschriften angeboten, die oft nur wenig mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Pressekodex

Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.

Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Ziffer 11:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Um einen Klickanreiz zu schaffen, „greifen die Medien besonders auf klassische Nachrichtenfaktoren wie Konflikt oder Gewalt zurück“. Diese liegen bei Straftaten vor. Hinzu komme ein „Echtzeitjournalismus“ mit unmittelbar transportierten Bildern und ungeprüften Gerüchten, die weitere Medien zum Teil übernehmen. Das sei ökonomisch vielleicht kurzfristig erfolgreich, schade aber langfristig der Marke und dem Vertrauen in den Journalismus als „Vierte Gewalt“ insgesamt. Wobei Schicha darauf hinweist, dass es regelmäßig positive Beispiele gebe, wie die zurückhaltende Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks nach dem Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München.

Natürlich müssten Medien über Opfer berichten, aber es komme auf die Art und Weise an: „Es geht auch sensibel, anonymisiert, mit einem gewissen zeitlichen Abstand, ohne Bilder, Voyeurismus und ein zusätzliches Schüren von Emotionen. Und manchmal ist es besser, gar nicht zu berichten. Medienschaffende sollten zumindest kurz überlegen, wie es ihnen gehen würde, wenn ihre Opferrechte verletzt würden.“ Das Argument, es gehe um öffentliches Interesse, greife in vielen Fällen nicht, kritisiert Schicha. Auch in den zahlreichen True-Crime-Formaten, in denen Fälle zum Leidwesen der Angehörigen mitunter nach Jahrzehnten wieder in die Öffentlichkeit gebracht würden: „Hier geht es oft nur darum, ein Geschäftsmodell auszureizen. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie das Format ,ZEIT Verbrechen‘, das auch die Perspektive der Opfer, Angehörigen, Zeugen und Ermittler in die Berichterstattung einbezieht und damit journalistischen Qualitätsstandards entspricht.“ Der Medienwissenschaftler empfiehlt Betroffenen, juristisch gegen Medien vorzugehen, die unseriös agieren. Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien könnten sie ihr Recht auch gegen große Verlage durchsetzen, etwa Gegendarstellungen und Unterlassungen erwirken.

Weitere Mittel gegen die Verletzung des Opferschutzes seien ein kritischer Medienjournalismus, die Vermittlung von Medienethik schon in der Schule und eine verantwortungsbewusste Journalistenausbildung. Die Verlegerverbände und Journalistenschulen legen nach eigenen Angaben Wert darauf. Auf Anfrage erklärt beispielsweise die Henri-Nannen-Schule, ihre Journalistenschülerinnen und -schüler beschäftigten sich während ihrer 21-monatigen Ausbildung explizit mit Betroffenen von Gewalt, zum Beispiel in Seminaren zu Kriminalitäts- und Gerichtsberichterstattung, in denen es auch um Medienrecht, die Nebenklage und den Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen gehe.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger teilt mit: „Journalistinnen und Journalisten tragen eine besondere Verantwortung bei der Berichterstattung über Betroffene von Straftaten.“ Daher sei eine solide Volontärsausbildung unverzichtbar. Die Angebote der Mitgliedsverlage, die der Verband unterstütze, enthielten medienethische Themen wie Presserecht, Sorgfaltspflichten, Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Eine deutschlandweite Statistik darüber, wie oft und wie erfolgreich sich Opfer gegen Berichte wehren, gibt es nicht. Die Strafrechtlerin Monja Szerafy steht Betroffenen als Nebenklageanwältin bei. Ihrer Erfahrung nach haben diese häufig keine Kraft, sich gegen Berichterstattung zu wehren, gerade gegen finanzstarke Großverlage.

Pressekodex

Richtlinie 11.1:

Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Richtlinie 11.5:

Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.

Szerafy äußert sich differenziert, erwähnt, dass viele Journalisten nicht reißerisch berichten, sondern sensibel mit Betroffenen umgehen, für sie wichtige Erkenntnisse recherchieren und auch ihre Privatsphäre respektieren würden. Das Gegenteil kenne sie aber leider auch sehr gut: Medienleute, die an der Haustür klingeln, in Texten eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben und den Verdächtigen, nicht jedoch die Opfer unkenntlich machen würden, deren Fotos sie aus sozialen Netzwerken genommen hätten, ohne die Angehörigen zu fragen. Oder sie ließen es in Live-Tickern aus dem Gerichtssaal an Sorgfalt und Sensibilität vermissen und gäben in allen Einzelheiten den Autopsiebericht wieder, inklusive der Zahl der Stiche. „Oder sie verpassen Opfern ein Label, reduzieren oder entmenschlichen sie dadurch sogar ein Stück weit.“

Szerafy kritisiert: „Die Angehörigen retraumatisieren solche Dinge, weil sie es entweder selbst mitbekommen oder darauf angesprochen werden. Sie sind traurig und wütend, können nicht zur Ruhe kommen.“ Deshalb empfiehlt sie ihnen, sich bestimmte Medien nicht anzuschauen“ und manchmal eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit Informationen und der Bitte, zu respektieren, dass sie sich nicht weiter äußern möchten. Wenn es möglich und notwendig ist, beantragt die Anwältin vor Gericht einen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Szerafy appelliert an Medien, besonnen zu handeln, sich nicht direkt an Opfer zu wenden, sondern über Dritte, etwa Anwälte, die einschätzen könnten, wie es ihnen geht. Wichtig sei auch, intensiver zwischen öffentlichem Interesse und Opferschutz abzuwägen. Denn: „Presse und Rundfunk stehen besonders in der Verantwortung. Selbst wenn sie einen Beitrag ändern oder löschen, kriegen sie die Inhalte nicht mehr aus den Köpfen der Menschen.“

Tatorte 2.0

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Tatorte 2.0

Hinter Angriffen in der digitalen Welt stecken oft hochspezialisierte Kriminelle. Die Gefahren sind vielfältig. Doch jeder kann sich schützen, und Ermittlungsbehörden schaffen es regelmäßig, der neuen Organisierten Kriminalität empfindliche Schläge zu versetzen. Allerdings verschärft KI die Gefahr durch Cyberattacken. Fachleute fordern, den Kampf dagegen und die Prävention deutlich zu verstärken.

Cyberkriminelle können auf einen prall gefüllten Werkzeugkasten zurückgreifen. Und je digitaler die Gesellschaft wird, desto ausgefeilter werden die Methoden.

Szenen aus dem Landgericht Oldenburg

Sie war Unternehmerin und Kommunalpolitikerin, hatte ein eigenes Haus und ein gutes Verhältnis zu ihrem Sohn, engagierte sich als Schöffin. Jetzt sitzt die 77-Jährige auf dem Zeugenstuhl im großen, holzvertäfelten Saal des Landgerichts Oldenburg und sagt: „Ich habe nix mehr.“ Und: „Ich habe daran gedacht, mir das Leben zu nehmen.“ Sie spricht hektisch, springt während ihrer Aussage gedanklich hin und her, seufzt. Alles begann damit, dass „der Markus Söder“ ihr erst auf Facebook und dann über WhatsApp schrieb – so, wie es andere bayerische Politiker zuvor tatsächlich getan hätten. Sie tauschte sich mit dem angeblichen Söder länger aus, auch über Politik. Irgendwann bat er sie, Geld nach Ghana zu schicken, um damit, so der Vorwand, einen hohen Betrag auf einem Konto sichern und in die USA transferieren zu können. Zwar sei er reich, doch seine Ehefrau dürfe nichts davon mitbekommen. Deshalb die Bitte.

Insgesamt überwies sie so viel, dass sie schließlich ihr Haus verlor. Alles habe zusammengepasst: „Es gab so viele Parallelen zu Söder. Ich bin überhaupt nicht mehr da rausgekommen.“ Dass sie sogar Einlagen aus der Firma zog,  brachte ihr nicht nur eine Verurteilung ein, sondern zerstörte auch das Verhältnis zu ihrem Sohn, der ebenfalls in dem Unternehmen aktiv war. Ihre Schulden beziffert sie auf etwa eine halbe Million Euro.

Links und rechts von ihr sitzen die Angeklagten und nehmen die ins Englische übersetzten Worte der 77-Jährigen, wenn überhaupt, meistens regungslos und manchmal kopfschüttelnd zur Kenntnis. Den 43 bis 49 Jahre alten Männern, die Kapuzenpullover tragen, werden insbesondere Betrug, Geldwäsche und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, der nigerianischen Bruderschaft „Black Axe“. Diese begann als studentische Bewegung gegen Unterdrückung, wird aber mittlerweile als mafiöse Organisation eingestuft. Die Angeklagten sollen zahlreiche Opfer im In- und Ausland vor allem von Bremen und Delmenhorst aus unter anderem mit Love-Scams ausgenommen haben.

Kapitel I: Der Werkzeugkasten

Ob sie einen Staat attackieren, ein mittelständisches Unternehmen oder Büroangestellte: Cyberkriminelle greifen in einen vollen Werkzeugkasten mit manipulierten Inhalten und psychologischen Tricks. „Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität. Angriffe sind weniger zufällig, sondern zunehmend zielgerichtet, wirtschaftlich motiviert und arbeitsteilig organisiert“, sagt Christian Rossow, Professor für IT-Sicherheit und leitender Wissenschaftler am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit. Ransomware bleibe „die prägende Bedrohung im Cyberraum und verursacht weiterhin erhebliche Schäden bei  Unternehmen und Privatpersonen“, erklärt ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Anfrage des WEISSER RING Magazins. Ransomware ist Erpressersoftware: Sie verschlüsselt Dateien oder sperrt den ganzen Rechner. Die Täter fordern anschließend Geld, damit Betroffene wieder an ihre Daten kommen. Jeden Tag werden in Deutschland zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe angezeigt. Sie können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen, die öffentliche Verwaltung lahmlegen oder die Patientenversorgung in Kliniken gefährden. In einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom gab 2025 mehr als jedes dritte Unternehmen an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer einer Ransomware-Attacke gewesen zu sein. Rund 80 Prozent der Angriffe richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen. Jedes siebte zahlte Lösegeld, in Einzelfällen eine Million Euro und mehr. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberattacken in Deutschland betrug laut Bitkom im Jahr 2025 erstmals mehr als 200 Milliarden Euro.

„Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität.“

Prof. Christian Rossow

Häufig beginnen solche Angriffe mit einer E-Mail im Postfach. „Phishing ist und bleibt die größte Bedrohung für uns alle“, sagt Nora Kluger, Expertin für digitalen Verbraucherschutz beim Bundesamt für Sicherheit in der  Informationstechnik (BSI). Phishing meint unter anderem das „Abfischen“ von Passwörtern und Zugangsdaten zu Bankkonten, Firmennetzwerken, Online-Shops, Streaming-Diensten sowie von Kreditkartendaten. Täter locken mit manipulierten Webseiten, gefälschten E-Mails oder SMS und bringen Opfer dazu, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Oder sie installieren sogenannte „Info-Stealer“ auf den Geräten der Betroffenen. Das sind Schadprogramme, die heimlich Passwörter, Kreditkartendaten oder Krypto-Wallets aus Browsern und Apps abgreifen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat seit Dezember 2010 einen „Phishing-Radar“. Mittlerweile werden dort täglich mehr als 1.000 verdächtige E-Mails gesammelt und ausgewertet, zum Start waren es knapp 20 E-Mails. „Es gibt unzählige gefährliche Betrugsmethoden“, sagt Dr. Ralf Scherfling, Referent bei der Verbraucherzentrale. Regelmäßig missbrauchen Verbrecher die Namen von Zahlungsdienstleistern wie PayPal und von Onlinehändlern wie Amazon. Ebenfalls gerne genommen: Telekommunikationsfirmen, Paketdienste, Banken, Streamingdienste.

Love-Scam

22. Januar 2026 / Kassel, Hessen: Eine Frau wird in Kassel mit einem Liebesbetrug um rund 14.000 Euro gebracht. Bei einer Seniorin bleibt es beim Versuch: Eine Internetbekanntschaft hat sich als reicher Mann im Ausland ausgegeben, sich ihr Vertrauen erschlichen und Geld verlangt. Sie alarmiert die Polizei.

Die Betrüger gehen auch inhaltlich mit der Zeit. „Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen“, sagt Scherfling. Als die Energiepreise explodierten, tauchten Phishing-Mails zu angeblichen Entlastungspaketen auf. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs versuchten Kriminelle, mit Spendenaufrufen Zahlungsdaten abzugreifen. Mit dem Aufkommen der QR-Codes entstand „Quishing“: Betrüger verteilen QR-Codes – auf vermeintlich amtlichen Schreiben, auf Strafzetteln oder sie überkleben die echten QR-Codes an Parkautomaten. Wer sie scannt, landet auf einer betrügerischen Webseite und soll Gebühren zahlen oder persönliche Daten eingeben.

Oft hacken Cyberkriminelle nicht die Computer, sondern die Köpfe. Sie arbeiten mit Druck und Tricks und nutzen menschliche Eigenschaften wie Vertrauen, Hilfsbereitschaft oder Angst vor Autoritäten aus. Sie bringen ihre Opfer dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, sensible Informationen freiwillig preiszugeben und Geld zu überweisen. Social Engineering heißt diese Manipulation. „Das zentrale Merkmal dieser Angriffe ist die Täuschung über die Identität und die Absicht des Täters“, erklärt Nora Kluger vom BSI. So geben sich Angreifer als Techniker oder Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens aus. Sie verleiten ihre Opfer dazu, Anmelde- oder Kontoinformationen preiszugeben oder eine präparierte Webseite zu besuchen.

Während beim Phishing oft Zeitdruck im Vordergrund steht, gehen Cyberkriminelle bei sogenannten Love-Scams mit bedächtiger Raffinesse vor. Sie durchstreifen Dating- und Social-Media-Plattformen, um ihre Angriffsziele zu finden. Locken diese in private Messenger-Chats und weben über Wochen oder gar Monate hinweg ein Netz aus Illusionen. Diese Masche spielt mit einem zutiefst menschlichen Gefühl: der Hoffnung auf die große Liebe. Zunächst bauen die Betrüger eine scheinbare Nähe auf, um schließlich um Geld zu bitten – sei es als Darlehen, Investition oder als vorgestreckte Reisekosten für das erste Treffen.

Die Masche beschränkt sich nicht auf die Liebe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt eindringlich und zunehmend vor Anlagebetrug (Finance-Scam) über WhatsApp und Telegram.

„Sie wird nie wieder die Alte sein“

Eine Tochter erzählt, wie ihre Mutter Opfer eines Telefonbetrugs wurde – und wie das Verbrechen ihr Leben veränderte.

„Ich erinnere mich noch gut an den Morgen nach dem betrügerischen Anruf bei meiner Mutter. Es war der 29. Oktober 2025. Ich hatte mich gerade für einen Termin bei der Führerscheinstelle fertig gemacht, als mir meine  Schwester auf WhatsApp schrieb. Sie fragte, was bei mir los sei. Unsere Mutter habe ihr erzählt, ich hätte einen Unfall gehabt. Nein, antwortete ich ihr, bei mir ist alles in Ordnung!

Ich meldete mich bei meiner Mutter, die mir dann die ganze Geschichte erzählte. Ein Arzt habe sie angerufen und gesagt, ich hätte gerade ein 13-jähriges Mädchen überfahren, das jetzt tot sei. Jemand von der Staatsanwaltschaft sei schon da, ich müsse sofort ins Gefängnis. Meine Mutter hat gefragt, ob sie mich sprechen könne. Genau damit fing das Drama an. Sie dachte, sie spreche tatsächlich mit mir! Ich vermute, die Stimme war KI-generiert.

Eine weinerliche Frauenstimme sagte: ‚Mama, hilf mir!‘. Es sei etwas ganz Schlimmes passiert. Meine Mutter solle den Betrag zahlen, sie habe das Geld doch zu Hause. Sie hatte gerade für die Enkelkinder zu Weihnachten einen höheren Betrag abgehoben. Neben dieser Stimme, die meiner scheinbar glich, hatten die Betrüger also auch genau das richtige Zeitfenster erwischt, in dem tatsächlich Geld zu Hause war. Das ist uns zum Verhängnis geworden. Meine Mutter hat ihre Adresse rausgegeben und einem fremden Mann mit Maske eine höhere, fünfstellige Summe in einer Geldkassette gegeben.

Sie hätte alles für mich gegeben.

Meine Mutter stand unter Schock. Sie habe immer nur dieses tote Kind vor ihren Augen gesehen. Das war für sie das Schrecklichste überhaupt. Meine Mutter ist über 80 Jahre alt, lebt allein im betreuten Wohnen. Ich kümmere mich um sie.

‚Wenn meine Tochter jetzt ins Gefängnis muss, wer soll mich dann pflegen?‘ Auch solche Fragen sind ihr durch ihren Kopf gegangen. Insgesamt dauerte das betrügerische Telefonat eine Stunde und 56 Minuten, das muss man sich mal vorstellen! Das Geld ist weg, da bin ich mir sicher. Wir haben natürlich Anzeige erstattet, aber von der Polizei haben wir bisher nichts gehört.

Meine Mutter wird nie wieder die Alte sein. Körperlich nicht und psychisch auf gar keinen Fall. Sie ist leise geworden, zurückgezogener. Bei ihr ist durch diese Tat eine Welt zusammengebrochen. Diesen Schaden in der Seele bekomme ich nie wieder geradegerückt. Mir ist es eine Herzensangelegenheit, andere nun über solche Betrugsmaschen aufzuklären und eventuell davor zu schützen.“

„Wir sehen vor allem im Onlinebetrug eine Zunahme über Messengerdienste“, sagt ein Sprecher der Behörde. Dieser ist kein lizenzierter Anbieter bekannt, der sich über Gruppenchats an Anleger wendet. Kriminelle locken mit Anzeigen auf Plattformen in WhatsApp- und Telegram-Gruppen – mit Versprechen von kostenlosen Aktienempfehlungen und Börsenwissen. Manchmal zahlen sie kleine Gewinne aus, um sich Vertrauen zu erschleichen. Über Fake-Apps, auf denen Kurs-Charts blinken, gaukeln sie dann hohe Gewinne vor und animieren Opfer zu weiteren Investitionen.

Auch Jahre nach dem Schock sind Betrogene nicht sicher. Beim „Recovery-Scam“ melden sich Täter mit der Behauptung, das verlorene Geld sei gefunden oder sichergestellt worden. Bevor es zurückfließe, seien „Steuern“ oder „Gebühren“ fällig. Wer sich darauf einlässt, verliert abermals Geld.

Professionell wirkende Fake Shops locken derweil mit Sonderangeboten und drängen zur Vorkasse. „Geliefert wird dann entweder gar nicht oder nicht in der versprochenen Qualität“, sagt Dennis Romberg, der das Team Marktbeobachtung Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitet.

„Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen.“

Dr. Ralf Scherfling

Die Kriminellen setzen auf Geiz und Gier

Zwischen Januar und November 2025 wurden in den Verbraucherzentralen mehr als 20.000 Beschwerden zum Thema Betrug erfasst – ein Plus von 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Datenbank des Fakeshop-Finders, einem Tool der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung von Onlineshops, stehen rund 100.000 identifizierte Fake Shops. Oft bieten sie genau das an, was Leute gerade suchen: im Frühling Gartengeräte, im Herbst Winterreifen. Ihre Kundschaft erreichen die Betrüger über Anzeigen auf Social Media oder in Suchmaschinen: „Die Fakeshops werben auf den großen Plattformen“, sagt Romberg. Der Digital Services Act verpflichtet diese dazu, Risiken ihres Geschäftsmodells zu erkennen und zu verringern. „Das funktioniert jedoch hinten und vorne nicht.“ Die Verbraucherzentralen melden solche Fake-Shop-Anzeigen als vertrauenswürdiger Hinweisgeber („Trusted Flagger“) offiziell bei Google, Meta und Co. Doch, so stellt Romberg fest: „Oft bleibt es bei einer Eingangsbestätigung.“

Phishing

20. Januar 2026 / Lengerich, Nordrhein-Westfalen: Zwei Frauen verlieren bei Verkäufen über Onlineportale Geld. Die Täter nutzen für die Abbuchungen gefälschte Bestätigungs-Mails und manipulierte Seiten. Die Frauen geben persönliche Daten und einen „Code“ ein, der sich als unberechtigter Abbuchungsbetrag entpuppt.

Kapitel II: Der Einsatz von KI

Während die Bedrohungen im digitalen Raum rasant zunehmen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine „wachsende digitale Sorglosigkeit“ fest. Vielen Menschen fehle aufgrund einer Art Gewöhnung das Bewusstsein, dass sie durchaus attraktive Ziele für Cyberangriffe sind. „Damit werden sie für Angreifer zur leichten Beute“, warnt Nora Kluger vom BSI. Gleichzeitig nutzen Cyberkriminelle inzwischen ein äußerst mächtiges Werkzeug: Künstliche Intelligenz (KI). „KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen“, heißt es in den „Cyber Insights“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. „Deepfakes, automatisierte Phishing-Kampagnen und selbstlernende Schadsoftware sind nur einige Beispiele für neue Cybertools.“ Auch das Bundeskriminalamt (BKA) weist in seinem aktuellen Lagebild Cybercrime darauf hin, dass KI zunehmend zum Einsatz kommt. Die Polizei in NRW nennt es sogar: „Superkraft für Kriminelle“. Viele dieser digitalen Werkzeuge werden heute als Dienstleistung angeboten, etwa in Form von speziell trainierten KI-Anwendungen, die im Darknet gehandelt werden. „Auf diese Weise können auch weniger technisch versierte Täter komplexe Angriffe durchführen, indem sie einzelne Bausteine – Schadsoftware, Infrastruktur, Zugangsdaten – anmieten oder kaufen“, berichtet Markus Niesczery, Sprecher beim LKA in Nordrhein-Westfalen.

Mit generativer KI werden nach Angaben des BSI zum Beispiel Anleitungen erstellt, wie ein Ziel besonders gut angegriffen werden kann oder wie man Schadsoftware optimiert, damit sie von Virenscannern weniger leicht erkannt wird. Und seit der Einführung von ChatGPT und anderen generativen KI-Werkzeugen sind die Zeiten vorbei, in denen man Phishing-Mails an ihrer fehlerhaften Sprache erkennen konnte. Mittlerweile lassen sich in sekundenschnelle nicht nur fehlerfreie, sondern auch auf den Adressaten zugeschnittene Phishing-Mails erstellen – in riesigen Mengen und jeder Sprache. Ebenso können bei Love- und Finance-Scams emotional angepasste Nachrichten verfasst werden, um Chat-Beziehungen zu pflegen.

Fake Shops massenhaft ins Netz zu stellen, wird durch KI immer billiger. „Das sind mittlerweile Wegwerfprodukte, die man zu Tausenden im Darknet kaufen kann. Wir finden deshalb auch Fake Shops, die zu einem Verbund mit Hunderten, manchmal sogar Tausenden gehören, die alle von ein und demselben Betreiber stammen“, schildert Oliver Havlat, Leiter des Fakeshop-Finder-Projekts bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch KI lassen sich gefälschte Bilder von Produkten, vermeintlichen „Shop-Teams“ oder Ladengeschäften schnell erzeugen.

Anlagebetrug

13. Januar 2026 / Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen: Eine 64-Jährige verliert eine hohe sechsstellige Summe an Betrüger. Nach Eintritt in eine scheinbar seriöse WhatsApp-Anlagegruppe investiert sie zunächst kleine Beträge in Krypto-Währungen, am 6. Januar einen mittleren sechsstelligen Betrag. Am 7. Januar ist ihr Krypto-Wallet auf null.

Täuschend echte Simulationen

Täter nutzen KI-Systeme, um Bilder, Stimmen oder Videos existierender Personen zu imitieren, sie verwenden Material aus sozialen Medien. Mit den gestohlenen Identitäten durchlaufen sie das Video-Ident-Verfahren, eröffnen Konten, schließen Verträge ab oder beantragen Kreditkarten, um Waren auf Kosten der Geschädigten zu kaufen. „Wir gehen davon aus, dass die Anzahl glaubwürdiger Täuschungen durch generative KI ansteigt“, sagt Nora Kluger.

Tonaufnahmen gewinnen für Cyberkriminelle an Bedeutung. Personalisierte Deepfakes von Stars, die mit vermeintlichen persönlichen Treffen bei Fans werben, gehören bereits zum Repertoire. Über Social-Media-Accounts und  andere öffentliche Profile kundschaften Verbrecher die Vorlieben potenzieller Opfer aus. Die Bundesnetzagentur berichtet zudem von Einzelfällen, in denen synthetische Stimmen für eine Betrugsmasche genutzt wurden, die „CEO Fraud“ oder „Fake President“ genannt wird. Dabei bauen die Täter mit der „echten“ Stimme des Chefs telefonisch Druck auf, um Mitarbeiter dazu zu drängen, Firmengeld zu überweisen.

„KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen.“

Bundesamt für Verfassungsschutz

Der KI-Einsatz durch Betrüger schlägt sich auch in den Zahlen von Versicherungen nieder: Nach einer Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden die Schäden in der  Vertrauensschadenversicherung – die Unternehmen unter anderem nach Betrugsfällen entschädigt – 2025 auf mehr als 200 Millionen Euro steigen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Anstieg um 20 Prozent. Auch die  Versicherungen selbst sind betroffen: Nach Angaben des BSI ergreifen Versicherungsunternehmen zunehmend Maßnahmen, um sich vor Schäden durch KI-generierte Bilder und Videos zu schützen, die bei Versicherungsbetrug durch gefälschte Schadensmeldungen eingereicht werden. Nach Ansicht des BSI ist das ein deutlicher Hinweis auf eine starke Zunahme KI-generierter Fälschungen.

Kapitel III: Die „alte“ Mafia

In eine Zwickmühle geraten Ermittlerinnen und Ermittler, wenn es ihnen gelingt, Kriminelle abzuhören, die sich sicher fühlen. Das gelang zum Beispiel mit verschlüsselten – und geknackten – Messengern, wie etwa ANOM, über die Gangster Drogendeals im Tonnenbereich organisierten. Es gelang aber auch in einem kleinen Ort in Kalabrien. Ein Boss der ‚Ndrangheta, der kalabrischen Mafia, lebte dort. Sein Clan ist auch in Deutschland aktiv. Der Boss lud über längere Zeit hinweg Leute in seine Kellerbar und soll mit ihnen über den Handel und Schmuggel von Mineralölprodukten, über Diebstähle und Immobiliengeschäfte, über die Rangordnung in seiner Organisation und über  rivalisierende Clans gesprochen haben. Er ahnte wohl kaum, dass es Fahndern gelungen war, Wanzen in dem als sicher geltenden Haus unterzubringen, sonst wäre er bestimmt zurückhaltender gewesen. So aber hörten die Ermittler monatelang mit und erfuhren, dass der Clan und seine Mitglieder offenbar im Cyberraum aktiv sind. Der Erfolg war für sie ein Grund zur Freude und stellte sie gleichzeitig vor Probleme. Zum einen mussten sie einen Weg finden, die Informationen zu nutzen, ohne dass klar wurde, woher diese kamen. Zum anderen verstanden die Ermittler anfangs wohl kaum, wovon der Boss da redete. Das lag nicht nur an Nebengeräuschen und sich überlagernden Stimmen auf den Aufnahmen. Nein, zu neu war das, was er von sich gab, zu speziell. Er klang fast wie ein hochspezialisierter Bankmitarbeiter. Und Kronzeugen, die ihnen das Gehörte hätten übersetzen können, mussten die Ermittler noch finden. Vermutlich auch deshalb kamen manche der Gespräche erst einige Jahre später in Ermittlungsakten wieder zum Vorschein.

Boss: „Schau, wir haben die Plattform bereits … Weißt du, was die Plattform ist? Ein Staat leiht sich Geld … Das ist alles! Der amerikanische Staat, der englische Staat, der deutsche Staat, der marokkanische Staat …“ Gesprächspartner: „Auch privat, auch privat.“ Boss: „Mit einem MT 760 gibt es die Bankgarantie. Mit der kannst du den MT 103 beantragen, dann verlangen sie zur Bestätigung den MT 699. Den 699 muss praktisch deine Korrespondenzbank machen. Nachdem du den 699 gemacht hast, muss deine Gegenbank … die Bank, sagen wir unsere Bank, den MT 760 schicken. Dort bekommt man dann den Swift … (unverständlich) … sobald der Swift da ist, gibt es, sagen wir, Liquidität … grob erklärt … Die Staaten geben ihm dann 15 Prozent auf 100 Millionen im Monat, also 15 Millionen.“

Phishing

13. Januar 2026 / Ulm, Baden-Württemberg: Ein 56-Jähriger bemerkt Störungen an seinem Laptop. Nach einem Pop-up-Hinweis auf seinem Bildschirm ruft er eine angebliche Störungsdienst-Nummer an und erlaubt einem vermeintlichen Software-Mitarbeiter Zugriff auf den Rechner. Danach kommt eine hohe Rechnung.

Die ‚Ndrangheta machte offensichtlich Geld mit Kreditlinien. Diese sollen Banken den Beauftragten des Clans eingeräumt haben, oft ohne Sicherheiten. Abgehörte Gespräche wiesen darauf hin, dass es den Mafiosi gelungen war, Bankfunktionäre für ihre Zwecke zu gewinnen. Jahre später gewannen die Ermittlungsbehörden Kronzeugen, die an den Geschäften beteiligt waren, und fanden heraus, dass im Auftrag des sizilianischen Clans mehrere Teams quer über den Erdball aktiv geworden waren. Dem Clan sei es gelungen, einen Funktionär einer wichtigen Bank für sich zu gewinnen, wie aus Abhörprotokollen hervorging. Er habe garantiert, dass die Finanzgeschäfte funktionierten. Die Verdächtigen nahmen demnach mehrmals auf ihn Bezug. Die Bank weist allerdings jeden Vorwurf in diesem Zusammenhang von sich. Auch Hacker mit Wurzeln in Deutschland seien für den Clan im Einsatz gewesen. Sie hätten unter anderem die Aufgabe gehabt, in die Systeme von Banken einzudringen, ruhende Konten aufzuspüren und die Bankkommunikation zu manipulieren.

Sextortion

12. Januar 2026 / Enzkreis, Baden-Württemberg: Nach Messenger-Kontakt mit einer Frau, welche ihm intime Videos und Fotos gegen Bezahlung gesendet hat, schickt ein 25-Jähriger ein intimes Foto von sich. Unbekannte drohen ihm mit Veröffentlichung und erpressen 1.800 Euro.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen. Sie hätten sich gegen acht Beschuldigte gerichtet, unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland. Man warf der Gruppe vor, schwere Straftaten zu planen, unter anderem Geldwäsche. Die Ermittlungen seien aber eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. In Italien dagegen liefen die Ermittlungen weiter, um so viele Beschuldigte wie möglich vor Gericht zu stellen, auch einen Hacker, der in Deutschland lebt. Er wird aber nicht ausgeliefert.

Ein berühmter Ansatz von Antimafia-Ermittlern lautet: Follow the money – über den Fluss des Geldes lassen sich die dazugehörigen Kriminellen finden. Die Methode wurde in den 1980er Jahren entwickelt. In Sizilien hatte man als Erstes verstanden, dass die Organisierte Kriminalität längst über Ländergrenzen und Kontinente hinweg agierte. Das Prinzip lässt sich auch umgekehrt denken: Dort, wo viel Geld bewegt wird, wird auch Geld aus Straftaten bewegt. Also findet sich dort die Organisierte Kriminalität. Und wenn im Cyberraum viel Geld bewegt wird, dann sind dort Mafia-Organisationen aktiv, und zwar bei verschiedenen Delikten, etwa Betrug, Datendiebstahl, Spionage.

Scam

6. Januar 2026 / Hagen, Nordrhein-Westfalen: Ein 68-Jähriger überweist mehrere Tausend Euro an einen Unbekannten, der sich in einer App als US-Soldat in Togo ausgibt, eine Beziehung aufbaut und Geld fordert, um den Geschädigten besuchen zu können. Später verlangt er erneut Geld wegen angeblicher Zollprobleme am Flughafen. Daraufhin erstattet der 68-Jährige Anzeige.

Die Geschichte des sizilianischen Clanbosses und weitere Ermittlungsverfahren sprechen dafür, dass alteingesessene italienische Organisationen im Cyberspace aktiv sind. Gilt das auch für andere etablierte Gruppen wie die chinesischen Triaden oder die Russische Organisierte Kriminalität? Der Soziologe Jonathan Lusthaus von der Universität Oxford hat sich die Frage genauer angeschaut. Für seine Studie „Is the Mafia Taking Over Cybercrime?“ hat er in zwanzig Ländern Interviews geführt, 238 insgesamt, mit Strafverfolgungsbehörden, früheren Cyberkriminellen wie auch dem privaten Sektor. Dazu kamen Recherchen vor Ort in Hotspots der digitalen Kriminalität, etwa in Russland, der Ukraine, Rumänien, Nigeria und China. Das Resümee seiner bereits 2018 veröffentlichten Untersuchung: Die Organisierte Kriminalität spiele eine Rolle bei Cyber-Straftaten, sei aber weit davon entfernt, den Bereich zu übernehmen. Manchmal träten Gruppierungen als Investor in dem Bereich auf. Häufiger aber würden sie von Cyberkriminellen bei der Geldwäsche unterstützt. Die häufigste Variante: Mafiosi heuerten für eigene Projekte Experten an und überwachten diese dann bei der Verrichtung der Straftaten im Cyberraum.

Kapitel IV: Die Folgen

Die Rechnung kam per E-Mail und schien wie beim letzten Mal auszusehen. Also überwies das Unternehmen aus Süddeutschland rund 42.000 Euro an den von ihm beauftragten Baumaschinenhersteller in China – mit dem vorher alles „unproblematisch“ gewesen sei, erinnert sich ein Firmenverantwortlicher im Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Mitglieder der Cybercrime-Mafia am Landgericht Oldenburg. Nach ein paar Tagen „wollten wir die Maschinen abholen lassen, aber der Hersteller sagte, es ist kein Geld da. Wir haben sofort die Bank angerufen und versucht, das Geld zurückzuholen. Das ging aber nicht“. Kurz darauf erfuhr er, dass der chinesische Zulieferbetrieb gehackt worden war. Volker Peters vom LKA Niedersachsen, langjähriger Ermittler und jetzt in der Prävention, sagt: „Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt es bei Cybersicherheitsvorfällen, insbesondere bei Verschlüsselung, vor, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind oder diese sogar verlieren.“ Jana Ringwald ist Oberstaatsanwältin bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Ebenso wie Peters war sie an spektakulären internationalen Ermittlungen beteiligt. Ringwald sagt: „Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten: Der Betrieb steht länger still, eventuell muss eine neue Server-Struktur her, und wenn Kundendaten betroffen sind, drohen Schadenersatz und ein großer Vertrauensverlust.“ Im Gegensatz zu den finanziellen Folgen würden die psychologischen kaum diskutiert: „Geschäftsführer berichten nach einem Cyberangriff oft, es sei das Schlimmste, was sie je erlebt hätten, auch weil sie das Ereignis nicht ,greifen‘ können. Jemand hat einen Anhang angeklickt und jetzt steht alles still. Dazu die Ungewissheit bei allen: Wie schlimm ist es? Sind Arbeitsplätze gefährdet? Droht die Insolvenz?“

Anlagebetrug

5. Januar 2026 / Augsburg, Bayern: Eine 32-Jährige wird von einem Unbekannten über eine Dating-App kontaktiert und zu Krypto-Investments gedrängt. Von Ende Oktober bis Ende Dezember 2025 nimmt sie dafür einen Kredit im fünfstelligen Bereich auf und überweist das Geld. Danach bricht der Täter den Kontakt ab.

Bei betroffenen Privatleuten können die Konsequenzen „bis zum Suizid“ reichen, etwa wenn Täter drohen, intime private Inhalte zu veröffentlichen, weiß Peters. Unter den Betroffenen, erzählt Ringwald, seien auch Männer Anfang 40 mit Studienabschluss und auf Partnersuche. „Sie werden Opfer von Love-Scam, verlieren mehrere Hunderttausend Euro. Dann können Persönlichkeiten komplett in sich zusammenklappen. So sehr schämen sie sich und leiden darunter, dass jemand ihre ,Schwachstellen‘, Einsamkeit und Sehnsucht nach Liebe, derart ausgenutzt hat.“

Weitere Hinweise auf das Ausmaß der Folgen von Cyberkriminalität für Privatleute gibt eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Sie kombiniert eine repräsentative Dunkelfeldbefragung von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in dem Bundesland mit qualitativen Interviews mit Betroffenen. Zu den Forschenden, die an der 2022 veröffentlichten Untersuchung mitgewirkt haben, zählt Philipp Müller. Das wesentliche Ergebnis der Dunkelfeldstudie: „In den vergangenen zwölf Monaten war jeder vierte Befragte von Cybercrime im weiteren Sinne betroffen und jeder siebte von Cybercrime im engeren Sinne“, sagt Müller.

Zu den häufigsten Formen der ersten Kategorie zählten Betrug beim Onlinehandel, Belästigung, vor allem sexuelle, Beleidigungen und Bedrohungen. Bei der zweiten Kategorie ging es hauptsächlich um Hacking von Mail-Konten oder Konten auf sozialen Plattformen, Datendiebstahl und Schadsoftware. Die entstandenen Kosten lagen den Angaben der Betroffenen zufolge zwischen 100 Euro bis 80.000 Euro.

„Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten.“

Oberstaatsanwältin Jana Ringwald

Psychische Folgen traten demnach vor allem bei Hate Speech, Betrug und Belästigung auf. Viele Studienteilnehmer gaben an, sie seien angespannt gewesen, hätten sich hilflos und unsicher gefühlt. Häufig, so Müller, „kam es auch zu Selbstvorwürfen: ,Wie konnte mir das passieren, obwohl mir die Gefahren bekannt sind?‘“ In vielen Fällen hätten sich die Opfer während der Attacke in „vulnerablen Momenten“ befunden, in denen sie gestresst oder müde gewesen seien, so wie ein Opfer, das während eines Arbeitsmeetings unaufmerksam war und auf eine gefälschte WhatsApp-Nachricht hereinfiel.

Interessant ist, dass lediglich ein Siebtel der befragten Betroffenen die Straftaten anzeigte, am ehesten bei Betrug und Diebstahl von Daten. Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine Anzeige wurde eine geringe Aussicht auf erfolgreiche Ermittlungen genannt sowie die Ansicht, dass die Tat nicht so gravierend gewesen sei. Die erfolgreichen Attacken hätten offenbar auch ihr Gutes: „Ein großer Teil der Betroffenen aus der Interviewstudie äußerte, jetzt sensibler für Risiken zu sein und zum Beispiel einen Passwort-Manager zu haben.“

Scam

12. Dezember 2025 / Trier, Rheinland-Pfalz: Eine 36-Jährige verliert einen fünfstelligen Betrag an einen Unbekannten. Der hat sich im Facebook-Messenger als „Management“ eines deutschen Schlagersängers ausgegeben. Sie zahlt – unter anderem für einen Privatjet, mit dem der Star angeblich zu einem privaten Treffen eingeflogen werden soll.

Kapitel V: Der Kampf gegen Cybercrime

Der Mann, Anfang 30, der im Landgericht Gießen auf der Anklagebank Platz genommen hat, macht keinen gefährlichen Eindruck: ruhige Stimme, hellblaues Hemd. Er wirkt zurückhaltend und höflich. Eine SEK-Einheit hat sich im und vor dem Gebäude postiert. Das liegt weniger an dem Angeklagten, der bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat, sondern vielmehr an dem hochkriminellen Umfeld, für das er agierte. Der Angeklagte war offenbar Administrator des Crimenetworks, des größten deutschsprachigen illegalen Online-Marktplatzes. Es gab dort unter anderem Waffen und Drogen zu kaufen, aber auch Anleitungen für Straftaten. Vor Gericht erzählt der Fachinformatiker, wie es zu einer kriminellen Laufbahn kam: Als junger Mann „beschränkte sich meine Freizeitgestaltung auf Tätigkeiten hinter dem Rechner“. Er sei von einem Forum ins nächste gekommen, habe sich viele Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet und diese später anwenden wollen. Dann sei er immer tiefer reingeraten. Der Angeklagte hatte als Administrator eine wichtige Funktion im Crimenetwork, war aber lediglich ein Rad im Räderwerk.

Volker Peters vom LKA Niedersachsen sagt: „Den klassischen Hacker, der im Keller sitzt und alleine agiert, gibt es nicht mehr.“ Peters verweist auf das Neun-Säulen-Modell des BKA, das die arbeitsteilige Struktur des „Cybercrime-as-a-Service“ beschreibt: Es gibt Programmierer, Techniker, Betreuer für die Infrastruktur sowie Leute, die auf Phishing oder Krypto-Geldwäsche spezialisiert sind. Vor Großangriffen laufen häufig Ausschreibungsverfahren, bei dem sich Spezialisten mit ihrem Nickname und bisherigen „Erfolgen“ bewerben.

Oberstaatsanwältin Ringwald berichtet, dass die Täter „einander gar nicht genau kennen wollen und auch nicht müssen“. Alles geschieht so anonym wie möglich. Sie nutzen mehrere verschlüsselte Kommunikationsformen, um möglichst keine Spur zu hinterlassen. Es handelt sich um lose, internationale Verbünde: „Cyberkriminalität kennt keine Grenzen.“

Anlagebetrug

13. August 2025 / Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern: Ein Paar verliert mehr als 75.000 Euro. Täter sprechen die Geschädigten über WhatsApp-Gruppen an und geben sich als Finanzexperten aus. Der Mann verfolgt angebliche
Aktien-Investments in einer „Finanz-App“ und überweist wochenlang Geld auf ausländische Konten. Als die Auszahlungen ausbleiben, fällt der Betrug auf.

Diese anonymen, professionellen und dezentralen Zusammenschlüsse auf Zeit stellen Ermittelnde vor große Herausforderungen: Es ist schwierig zu sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Tat begangen hat. Und: Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei können großen Schaden anrichten. Sie gelten aber als weniger schwer. Das bleibt nicht ohne Folgen, denn ob man einen Server überwachen darf, hängt von der Schwere des Delikts ab. Daher“, erklärt Ringwald, „können wir oft nur dann den gesamten ,Instrumentenkasten‘ der Strafprozessordnung nutzen, wenn der Fall Elemente des Betrugs oder der Erpressung aufweist oder eine kriminelle Vereinigung vorliegt.“ Trotz der Hürden schaffen es Ermittlungsbehörden, Cyberkriminellen empfindliche Schläge zu versetzen – wie im November 2025, als Deutschland und internationale Partner erfolgreich gegen zwei besonders gefährliche Schadsoftware-Varianten vorgegangen sind. Neben dem BKA war auch das ZIT beteiligt.

Wie das gelingt? „Auch wir warten auf den menschlichen Fehler“, erzählt Ringwald. Etwa, dass eine Verschlüsselung nicht funktioniert, ein Täter zu viele Informationen über sich preisgibt. „Wir versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wichtig ist auch, im Darknet ,Streife‘ zu fahren und sich anzuschauen, was für Täter gerade relevant ist, welche Dienstleistungen, Foren oder Tools es gibt.“ Ein bedeutender Ansatzpunkt sei, Zahlungsströme zu verfolgen. „Kryptowährungen bieten nur eine Pseudo-Anonymität. Wir können bei Providern Anfragen stellen.“

Teilweise profitieren deutsche Ermittler von Hinweisen aus dem Ausland. Informationsaustausch und zentrale Ermittlungen seien entscheidend, betont Volker Peters.

„Er hat Süßholz geraspelt ohne Ende“

Eine Frau erzählt, wie sie Opfer eines Love-Scams wurde.

„Wenn ich diese Geschichte erzähle, muss ich eigentlich mit dem Tod meines Mannes anfangen. Er war die Liebe meines Lebens. Danach bin ich in eine Depression gerutscht. Ich habe irgendwann gedacht, ich könnte mein altes Leben weiterführen, wenn ich nur jemanden kennenlerne. Da habe ich den Entschluss gefasst, mich bei einer Dating-Plattform anzumelden.

Im September 2022 hat mich dann dieser Love-Scammer eiskalt erwischt. Er sah so ähnlich aus wie mein Mann und schrieb, er sei auch Witwer. Er hat mir ein Bild vom Grab seiner Frau geschickt, und auch eins von ihr, als sie noch lebte. Er sei Deutsch-Amerikaner, habe eine deutsche Mutter und unterstütze sie gerade ein bisschen. Danach wolle er wieder in die USA, dort habe er eine Firma. Wir haben fast jeden Tag geschrieben, er hat mir auch Sprachnachrichten geschickt. Ich war glücklich.

Bevor ich zu meiner Cousine nach Mallorca geflogen bin, fragte ich ihn, ob wir uns nicht vor dem Abflug treffen wollen. Er sagte, er habe keine Zeit. Ich habe das akzeptiert. Heute würde ich sagen: ‚Du hast kein Interesse an mir. Tschüss.‘ Als ich wieder zurück war, habe ich ihn erneut gefragt, ob wir uns treffen wollen. Aber er hielt mich wieder hin. Nach ein paar Wochen hat er mir geschrieben, er fliege jetzt nach Kambodscha. Er sagte, er wolle dort einen Solarpark bauen.

Da fragte er mich das erste Mal nach Geld. Er sagte, er käme nicht an sein Konto. Ich habe im Internet recherchiert, ob ich ihm mit seiner Bank helfen könnte, aber das ging natürlich nicht. Ich wollte dann erstmal nichts machen. Er erzählte aber, es gehe ihm immer schlechter, er könne sich nicht einmal Lebensmittel kaufen. Ich habe ihm dann 600 Euro überwiesen. Er hat sich dafür bedankt und Süßholz geraspelt ohne Ende: ‚Du bist eine Liebe, ich vermisse dich, ich freue mich schon, wenn wir uns mal sehen‘ – so was eben. Er hat auch Bilder geschickt: vom angefangenen Solarpark oder aus seinem Hotelzimmer in Kambodscha. Das sah total echt aus. Ich habe damals nicht hinterfragt, wie er das Hotel bezahlt, wenn er sich kein Essen leisten kann. Heute denke ich: ‚Wie konnte ich nur …‘

Er hat dann noch mal nach Geld gefragt. Dieses Mal behauptete er, er könne seine Arbeiter nicht bezahlen. Insgesamt habe ich ihm 9.500 Euro überwiesen. Angeblich auf das Konto seiner Mutter. Am Ende hat er gefragt, ob ich in in seine Firma einsteigen möchte. Das war zu viel. ‚Noch mehr Geld gibt es nicht‘, habe ich gesagt. Ich habe meiner Familie von ihm erzählt. Wir sind zur Polizei, aber gehört habe ich von ihr nie wieder. Das Geld ist weg. Ich habe nicht  aufgegeben, nach der Liebe zu suchen. Als ich nach dieser Erfahrung online mutmaßliche Love-Scammer entdeckt habe, habe ich sie direkt der Plattform gemeldet, um andere Frauen davor zu schützen. Leider habe ich aber manche der Profile weiterhin dort gesehen.“

Auch potenzielle Opfer sind nicht machtlos. Peters empfiehlt: „Privatleute sollten hinterfragen, wenn sie digital unterwegs sind, sich informieren, welche Maschen gerade verbreitet sind, und auf Instrumente wie Passwortmanager und Verschlüsselungstechnologien zurückgreifen, um möglichst anonym zu bleiben.“ Firmen könnten etwa große Netzwerke segmentieren, was die Angriffsfläche verkleinert. Laut Ringwald braucht es ein Umdenken: „Unser Leben ist fast komplett digital. Deshalb müssen wir im Netz Sorgfalt an den Tag legen, sparsam mit unseren Daten umgehen und in Sicherheit investieren, zum Beispiel in Backup-Systeme, auf denen wir unsere Daten ein zweites Mal ablegen können, damit sie nicht verloren sind, wenn wir gehackt wurden.“ Firmen sollten vom Ernstfall ausgehen und sich dafür aufstellen.

Doch wie gut ist Deutschland aufgestellt gegen die digitale Bedrohung? Volker Peters und Jana Ringwald sehen eine Reihe von Fortschritten, etwa eine bessere Vernetzung, zentrale Ermittlungen und mehr Personal. Sicherheitsbehörden wie das LKA in Nordrhein-Westfalen setzen zunehmend auf datengetriebene Methoden. KI-gestützte Analysen helfen dabei, große Datenmengen auszuwerten oder Zusammenhänge zwischen Taten herzustellen.

Doch an Spezialisten in den Behörden mangelt es nach wie vor, auch weil die Gehälter in der IT-Branche oft deutlich höher sind. In manchen Bundesländern fehlt es an der notwendigen Technik: Nicht alle haben beispielsweise Tools, mit denen sich der Fluss von Kryptowährungen nachvollziehen lässt. Ringwald fordert ein verstärktes „Denken in Daten“ in den Behörden: „Das bedeutet, dass die Ermittelnden, auch bei konventionellen Delikten, gleich klären lassen: Wie verlief die digitale Kommunikation? Gibt es Kryptowährungsspuren? Welche Provider sind beteiligt? Das muss schnell gehen.“

Anlagebetrug

22. Juli 2025 / Mainz, Rheinland-Pfalz: Ein 53-Jähriger verliert rund 150.000 Euro. Aufmerksam geworden durch eine Social-Media-Anzeige, tritt er einer WhatsApp-Aktiengruppe bei und installiert eine „Handels-App“. Er überweist 50.000 Euro. Nachdem die App ihm ein angeblich auf etwa 200.000 Euro angewachsenes Kapital angezeigt hat, überweist er weitere 100.000 Euro auf ausländische Konten. Die erwarteten Auszahlungen bleiben aus.

Darüber hinaus bestehen weiterhin gesetzliche Lücken. Zwar ist seit 2021 das Betreiben einer illegalen Handelsplattform strafbar, jedoch handelt es sich bei vielen strafbaren digitalen Delikten nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt sind mögliche Maßnahmen während der Ermittlungen. „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten“, erklärt Volker Peters.

Nach Cyberangriffen mangelt es teils an Unterstützung für die Opfer. Manche berichten, sie fühlten sich von der Polizei, die ihnen vermittelt habe, eine Anzeige sei sinnlos, nicht richtig ernstgenommen und betreut. Peters räumt ein, dass es zu „Kommunikationsstörungen“ kommen könne, wenn die Betroffenen auf Beamte träfen, die sich selten mit dem Thema Cyberkriminalität befassen und nicht dafür sensibilisiert sind: „Für Firmen gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen, bei Privatpersonen kann es manchmal schwierig werden.“ Deshalb rät er, im Zweifelsfall die Onlinewache der Polizei zu nutzen. Über das Portal gelange das Cybercrime-Anliegen zu Fachbereichen innerhalb der Polizei.

Ringwald gibt zu bedenken: „Kriminelle brauchen nur wenige Minuten, um einen Fakeshop aufzubauen und kaum eine Sekunde, um ihn wieder verschwinden zu lassen. Die Bemühungen im Kampf dagegen sind groß und die Erfolge punktuell auch.“ Aber schon die Masse an Cyberkriminalität führe dazu, dass die Aufklärungsrate nicht so groß sein könne wie gewünscht.

In Südostasien gibt es Scam-Center: professionell organisierte Betrugsfirmen vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha. Dort gehen mehr als 100.000 Menschen täglich dem Online-Betrug nach. Mitunter sind sie selbst Opfer von Menschenhandel.

Im Prozess gegen die mutmaßlichen „Black Axe“-Mitglieder nimmt eine 63-jährige Sekretärin im Zeugenstand Platz. Die Baden-Württembergerin erhielt eine Chatnachricht, angeblich von ihrer Tochter: Ihr Handy sei ins Klo gefallen, deshalb schreibe sie jetzt unter einer anderen Nummer. Am Tag darauf eine dringende Bitte: Eine Online-Überweisung könne nicht warten. Ob ihre Mutter helfen könne? Sie hilft, streckt mehrere Tausend Euro vor, auch „weil ich schon häufiger für sie überwiesen habe“. Die Nachrichten lesen sich so, wie man sich Nachrichten einer jungen Frau in dieser Situation vorstellen würde. „Genau so drückt sie sich aus“, sagt die Sekretärin.

Drei der fünf Angeklagten hatten bei Redaktionsschluss Teilgeständnisse abgelegt. Als letzte Zeugin am dritten Prozesstag sagt eine Polizistin aus. Im Herbst 2024 wurde sie zu einem Amazon-Standort gerufen, nachdem ein Kandidat während eines Bewerbungsverfahrens offenbar „einen falschen Ausweis vorgelegt“ hatte. Im Laufe der Ermittlungen erhärtet sich der Verdacht auf Menschenhandel: Der Bewerber soll das Dokument von einem ihm ähnlich sehenden Mann bekommen haben. Gegen Geld.

Leser-Meinungen auf Social Media

Erstellt am: Freitag, 13. März 2026 von Sabine

Leser-Meinungen auf Social Media

Unsere Berichterstattung über psychisch kranke Menschen, die zu Tätern werden, hat das Internet sehr beschäftigt. Kommentiert haben auch von psychischen Erkrankungen Betroffene. Eine Auswahl der Beiträge:

„Der wichtigste Satz, aus unserer Sicht, ist, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen NICHT gefährlicher sind 🍀 Es ist nur EIN Risikofaktor ✨“

„Gemeinsamer Nenner: männliches Geschlecht. Perspektive aus der Täterforschung: Psychische Erkrankungen machen ohnehin schon missbräuchliche Männer gefährlicher. Sie sind nicht die Ursache für das Verhalten, wirken aber im Zusammenspiel mit patriarchalischem Denken, rassistischer Ideologie und Missbrauchsmentalität und generieren eine explosivere Mischung.“

„Ich war bis vor kurzem Admin einer großen Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke auf FB. Radikalisierung und psychische Erkrankung ist ein viel zu selten beobachtetes Feld. Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oftmals von den Systemen nicht gesehen und rutschen in vermeintlich einfache Lösungsnarrative ab. Die schlechte Versorgung von psychisch Kranken, die oftmals zu spät Hilfe bekommen, vorrangig Männer, die selten in therapeutische Behandlung gehen. Alles Dinge, die zu so etwas beitragen. “

„Ich bin migrantisch und schizophren und auch wegen solchen Artikeln und Aussagen wie diesen fühle ich mich in Deutschland immer weniger sicher und akzeptiert.“

„Da bin ich ja froh, dass ich als mittlerweile ,Schizoaffektiver‘ nicht mehr ,paranoid schizophren psychotisch bin‘. Ick weß jetzt nicht, ob dieser Beitrag so sinnvoll ist für unsere schizophrene Community, die sich jeden kleinsten Anteil Akzeptanz in unserer Gesellschaft erkämpfen muss.“

„Warum werden die Täter immer geschützt und sie bekommen ,therapeutische Hilfe‘ während die Opfer um alles kämpfen müssen.“

„Menschen nach einer psychiatrischen Behandlung in die Obdachlosigkeit zu entlassen, kann ja nur destabilisierend wirken. Es muss mehr Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen geben.“

„Gewalt ist nicht immer sofort sichtbar. Gewalttätern steht ihr Potenzial nicht ins Gesicht geschrieben.“

Die unsichtbare Minderheit

Erstellt am: Donnerstag, 12. März 2026 von Sabine

Die unsichtbare Minderheit

Der WEISSE RING kümmert sich auch um gehörlose Kriminalitätsopfer. Aber wie funktioniert die Hilfe konkret? Wie kann der Verein helfen, wenn jemand nicht sagen kann, was passiert ist? Ehrenamtliche aus Kerpen und Hamburg berichten aus der Praxis.

Martin Feist und Bettina Czompel-Feist sind verheiratet und engagieren sich gemeinsam beim WEISSEN RING. Sie betreuen in Nordrhein- Westfalen gehörlose Kriminalitätsopfer und kennen sich in der Gehörlosen-Szene aus.

Die Zahl derer, die Kerpen auf einer Deutschlandkarte finden können, dürfte überschaubar sein, zumindest außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Nur wenige Kilometer von Köln entfernt liegt die Stadt mit rund 70.000 Einwohnern im Rhein-Erft-Kreis, recht idyllisch inmitten grüner Felder und Wälder. Die Weihnachtsdeko hängt noch, obwohl es bereits Februar ist, und zwei etwas verloren wirkende Narren irren durch die Gassen der Stadt, auf dem Weg zur nächsten Karnevalsfeier. Hier, im tiefen Westen der Republik, sorgen Bettina Czompel-Feist und Martin Feist dafür, dass die Probleme jener Menschen gehört werden, die selbst nichts hören: Für den WEISSEN RING kümmern sie sich um gehörlose Opfer von Kriminalität.

„Gehörlos sein, das sehen wir nicht“

Der Verein geht damit auf eine Community zu, die ganz besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge braucht. „Denn Gehörlose haben erstmal ein großes Misstrauen gegenüber Hörenden“, sagt Martin Feist. „Das muss man aus ihrer Erfahrung heraus verstehen.“ Die Interaktion mit Hörenden sei oftmals negativ behaftet, das zeige ein einfaches Alltagsbeispiel. „Wenn meine taube Schwiegermutter spazieren geht und ein Radfahrer von hinten kommt, klingelt und sich dann aufregt, weil sie nicht zur Seite geht, dann versteht sie gar nicht, was los ist, und fühlt sich in dem Moment angegriffen“, so der 57-Jährige. „Jeden Mann im Rollstuhl, jede Frau mit Blindenstock erkennen wir sofort. Aber gehörlos sein, das sehen wir nicht.“

Martins Frau Bettina Czompel-Feist ist auch gehörlos und kennt die Schwierigkeiten im Alltag. Die beginnen schon mit der Türklingel – für Hörende das Normalste der Welt. Doch wie soll man wissen, dass jemand vor der Tür steht, wenn man das Läuten nicht hören kann? Die Antwort darauf kann man im Haus der Feists sehen: Betätigt jemand die Klingel, flackern im ganzen Haus Lichtblitze. „Als Kind habe ich zuerst ganz normal gehört, aber mit viereinhalb wurde das Hören immer schlechter. Ich kam dann auf eine Schwerhörigenschule und musste sieben Jahre lang zum Logopäden, um sprechen zu lernen, das war nicht sehr schön für mich“, erinnert sich die 47-Jährige. Mittlerweile trägt Czompel-Feist Cochlea-Implantate, ihre Einschränkung ist ihr dadurch kaum noch anzumerken. Die elektronischen Prothesen stimulieren den Hörnerv direkt und ermöglichen damit das Hören. Dennoch können die Implantate das natürliche Gehör nicht ersetzen, sagt Martin Feist. „In einer ruhigen Umgebung sind Hören und Verstehen kein Problem. Das ändert sich aber bereits, wenn alle Kinder hier sind und schnell mit mir reden. Dann bekommt sie streckenweise nichts mehr mit, dann wird es zu schnell, zu viel, zu laut, zu undeutlich.“

Martin Feist weist darauf hin, dass es wichtig ist, Gehörlosen auch Dinge zu erklären, die für Hörende selbstverständlich sind.

Eine andere Welt

Dass die Welt um sie herum nicht für sie gemacht ist, bleibt vielen Gehörlosen stets im Bewusstsein. Diese Hürde muss sich auch vergegenwärtigen, wer im Opferschutz mit dieser oft unsichtbaren Minderheit zu tun hat. „Nur“ die Sprache zu lernen, reiche nicht aus, wie Martin Feist mit einem Vergleich deutlich macht: „Wenn Menschen einen Japanisch-Kurs machen, können sie auch nicht direkt japanische Opfer beraten. Ich kann sie dann ein Stück weit mehr verstehen, bekomme vielleicht auch ein bisschen mehr Vertrauen. Aber ohne Dolmetscher geht da nichts.“

Diese Rolle übernimmt in dieser besonderen Konstellation in Kerpen Martin Feists Frau. Sie ist mittlerweile seit gut fünf Jahren ehrenamtliche Mitarbeiterin des WEISSEN RINGS. „Ein Glücksgriff für den Verein“, schmunzelt Feist. Er selbst ist vor etwa zehn Jahren beigetreten. Ungefähr zu dieser Zeit startete auch die Gehörlosen-Hilfe im Verein. Mittlerweile haben sie ungefähr fünf bis sechs Fälle im Jahr. „Wir haben es mit Diebstahl, Rufmord, Betrug, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eigentlich mit der ganzen Bandbreite zu tun“, sagt er.

„Gehörlose sind sehr offen und direkt. Man muss mit ihnen also auch offen und direkt sprechen.“

Bettina Czompel-Feist

Ganz konkrete Unterschiede in der Opferschutzarbeit mit Hörenden gibt es beispielsweise in der Art und Weise, wie kommuniziert wird. „Gehörlose sind sehr offen und direkt“, sagt Bettina Czompel-Feist. „Man muss mit ihnen also auch offen und direkt sprechen.“ Ihr Mann fügt hinzu: „Gehörlose sind nicht unhöflich, sie sagen einfach, was sie wollen. Da gibt es kein ‚Schönschminken‘.“ Dies gelte auch für Themen, die in der Mehrheitsgesellschaft oft als heikel und mit sozialen Tabus belastet gelten, etwa körperliche Merkmale: „Wenn einer mal 20 Kilo zugelegt hat, wird gesagt: ‚Du bist dick geworden.‘ Fertig.“ Auch in der Opferhilfe bedeute diese Direktheit, dass man möglichst klar und schnörkellos kommunizieren muss: „Es braucht eine ganz klare Ansage. Das ist ein völlig anderer Ansatz als das, was viele Opferschützer gewohnt sind“, sagt Feist. Außerdem sei es wichtig, Gehörlosen auch Dinge zu erklären, die für uns selbstverständlich sind – etwa wenn man sich beim Sprechen abwendet. Gehörlose dürfen nie das Gefühl bekommen, man mache sich hinter ihrem Rücken über sie lustig.“

Man dürfe auch nicht den Fehler machen und alle „in einen Topf“ werfen. „Es gibt die Menschen, die komplett gehörlos sind und die das auch sein wollen. Dann gibt es welche, die noch einen Rest Hörvermögen haben und versuchen, in der hörenden Welt unterwegs zu sein. Und dann gibt es noch die, die schon etwas dagegen getan haben, so wie meine Frau. Sie tragen Implantate und gelten in der Gehörlosen-Community auch gar nicht so richtig als gehörlos“, sagt er. Man müsse zudem unterscheiden zwischen Menschen, die früher mal gehört haben, und jenen, die nie gehört haben. „Das grammatikalische Verstehen, das Hörverstehen und das Verständnis von komplexen Zusammenhängen ist ein völlig anderes.“

Bettina Czompel-Feist ist selbst gehörlos. Mit viereinhalb Jahren wurde ihr Gehör immer schlechter. Heute trägt sie Cochlea- Implantate, die Einschränkung ist ihr kaum anzumerken.

Wie wichtig es ist, die Lebensrealitäten der Gehörlosen zu kennen, wenn man gehörlosen Opfern von Kriminalität helfen will, merkten auch die ehrenamtlichen Mitarbeitenden Cornelia Haverkampf und Werner Springer. Die beiden Hamburger hatten vor ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keinerlei Bezug zur Gehörlosen-Community. Das änderte sich, als sie 2017 ihre ersten Seminare zum Thema besuchten. „Wir waren dann beim Gehörlosenverband in Hamburg und haben den WEISSEN RING vorgestellt. Das führte aber nicht wirklich zum Erfolg. Erst als sich eine Gehörlose meldete und nach ihrer Betreuung Werbung für uns machte, ging es bei uns in Hamburg nach und nach los. Mittlerweile haben wir vier, fünf Fälle im Jahr“, erzählt die 68-Jährige.

Jeder kennt jeden

Etwa 80.000 Gehörlose gibt es laut dem Deutschen Gehörlosen-Bund in Deutschland. Das heißt, rund ein Mensch von tausend ist betroffen. Die Community ist gut verknüpft, sie tauscht sich viel aus. „Sie haben viel Angst vor Tratsch, auch innerhalb der Community.“ Die Opferhelferin vermutet, dass viele sich auch deswegen schwerer Hilfe suchen, wenn etwas passiert. Laut Gehörlosenverband Hamburg leben in der Hansestadt rund 2.000 Gehörlose. Jeder kenne jeden, „wie ein Dorf“. Informationen verbreiten sich wie ein Lauffeuer, nicht nur in Hamburg, sondern auch bundesweit, durch Messengerdienste und die sozialen Medien. „Daher kommen Betroffene auch gerne ins Landesbüro, das ist ein neutraler Ort. Im Café hätten viele zu viel Angst, gesehen zu werden“, so Haverkampf. Hinzu kommt: Im Gegensatz zu einem leisen Gespräch ist eine Unterhaltung in Gebärdensprache im öffentlichen Raum für andere Gehörlose leicht „mitlesbar“. Ohne einen Dolmetscher funktioniere die Opferarbeit aber nicht.

Cornelia Haverkampf betreut in Hamburg gehörlose Kriminalitätsopfer. Sie vermutet, dass sich viele, aus Angst vor Tratsch, schwerer Hilfe suchen, wenn etwas passiert.

Das macht die Terminfindung manchmal schwierig. „Wir fragen immer: ‚Haben Sie einen Dolmetscher Ihres Vertrauens?‘ Das sind ja intimste Geschichten, die sie erzählen, und die meisten haben einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, mit dem oder der sie regelmäßig unterwegs sind. Aber auch der oder die muss Zeit haben. Da gehen schon mal zwei, drei Wochen ins Land, bis ein Termin steht. Und wenn der dann vereinbart ist und sie kommen, muss man sich ganz auf sie einstellen. Wenn man das auch so spiegelt und sagt: ‚Ich nehme dich so, wie du bist. Jetzt bist du hier und das ist gut‘, dann läuft das eigentlich immer gut“, sagt die Ehrenamtliche. Mittlerweile haben die Hamburger auch eine Liste an Dolmetschern, die sie direkt anrufen können.

„Wir können etwas erreichen, aber in kleinen Schritten“

Cornelia Haverkampf, Werner Springer, Martin Feist und Bettina Czompel-Feist – sie gehören zu den im Moment noch wenigen Ehrenamtlichen, die sich beim WEISSEN RING um gehörlose Opfer kümmern. Sie leisten damit einen wichtigen Dienst, den der Verein nicht überall anbieten kann. Darum warnt Martin Feist auch davor, den WEISSEN RING proaktiv in der Szene zu bewerben. „Denn wir könnten uns in kürzester Zeit selbst alles kaputtmachen“, sagt er. Besser sei es, nur die Fälle anzunehmen, die reinkommen. „Ich glaube, dass wir was erreichen können, aber eben in kleinen Schritten.“