Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation.

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

Doppelte Opfer

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Doppelte Opfer

Oft werden Betroffene von Straftaten ein zweites Mal verletzt: durch Berichterstattung. Das zeigen auch die Verstöße gegen den Pressekodex. Der zunehmende Kampf um Reichweite trägt dazu bei.

Auf den Aufnahmen ist der Anschlag von Magdeburg zu sehen, von oben. Man erkennt, wie der Attentäter in den Weihnachtsmarkt rast und mehrere Menschen umfährt, die nicht mehr reagieren können. Sie sterben. Die Redaktion von Bild.de zeigt die Szenen mehrfach, obwohl noch nicht klar ist, ob das Video echt ist.

Diese Grenzüberschreitung ist bei Weitem kein Einzelfall. Wie Kriminalitätsopfer durch Medien verletzt werden, zeigen die Jahresberichte des Deutschen Presserates, der freiwilligen Selbstkontrolle der Verleger- und Journalistenverbände. Der Rat kann öffentlich Hinweise geben, Missbilligungen aussprechen oder rügen – die höchste Strafe. Dies muss von der Redaktion veröffentlicht werden. In dem zu Beginn skizzierten Fall entschied sich die Selbstkontrolle für eine Rüge, da es sich um Sensationsberichterstattung handele und die Würde der Betroffenen verletzt worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlags hatte den Vorwürfen widersprochen: Die Bilder seien von großer zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Insgesamt 102 Rügen verzeichnete der Presserat im Jahr 2025 – so viele wie noch nie. Im Jahr 2024 waren es 86, ein Jahr zuvor 73, im Jahr 2022 lediglich 48. Am häufigsten rügten die Beschwerdeausschüsse Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, etwa mangelnde Recherche, und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes. Das WEISSER RING Magazin hat die Sanktionen der vergangenen drei Jahre im Hinblick auf den Schutz von Opfern ausgewertet. Demnach resultierte in jedem Jahr eine ganze Reihe von Rügen aus massiven Missständen im Umgang mit Betroffenen von Kriminalität: Im vergangenen Jahr traf dies auf zwölf Entscheidungen zu, im Jahr 2024 auf 15, im Jahr 2023 auf zehn. In den allermeisten Fällen lagen Verstöße gegen gleich mehrere opferschutzrelevante Ziffern des Pressekodex vor, der die ethischen Grundregeln setzt. Bei Opfern von Unfällen oder Katastrophen sieht es ähnlich aus.

Mit Abstand am häufigsten monierten die Ausschüsse, dass schlecht oder gar nicht verpixelte Bilder von Kriminalitätsopfern gezeigt wurden oder diese durch Detailinformationen erkennbar waren, ohne Einverständnis. Und dass Medien trotz eines fehlenden öffentlichen Interesses Gewalttaten zeigten oder Taten detailliert schilderten. Sie verstießen etwa gegen die Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, den Schutz der Persönlichkeit sowie den Opferschutz, betrieben Sensationsberichterstattung oder missachteten den Jugendschutz.

Die Verstöße kommen seit jeher und immer wieder in den Jahresberichten vor, ebenso wie einige Medien, besonders die „Bild“-Zeitung und ihre Website. Auch für Bilder der tödlichen Messerattacke in Mannheim gab es eine Rüge. Die Aufnahmen seien nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern hätten Sensationsinteressen bedient und die Gefühle der Angehörigen verletzen können, urteilte der Presserat und folgte damit nicht dem Justiziariat von „Bild“, das ein „erhebliches öffentliches Interesse“ anführte. Eine aktuelle Anfrage beantwortete „Bild“ nicht. In einer früheren Stellungnahme hieß es, die Redaktion achte die Rechte von Opfern und lege Wert auf eine wahrheitsgemäße Darstellung. Darüber hinaus würden redaktionelle Entscheidungen nicht kommentiert.

„Bild“ ist längst nicht das einzige Medium, das ethische Grundsätze mitunter außer Acht lässt. Die „Nordwest-Zeitung“ etwa wurde 2024 gerügt, weil sie den sexuellen Missbrauch an einem Mädchen explizit beschrieben und so eine Retraumatisierung des Opfers in Kauf genommen habe. Die NWZ bestritt die Vorwürfe. Nach Ansicht der Autorin habe die außergewöhnliche Grausamkeit auch so benannt werden müssen, um die Tat im Kontext bewerten zu können.

„Baden Online“ kassierte eine Rüge, weil das Portal den vollständigen Namen einer ermordeten Frau und weitere private Details veröffentlicht hatte. Die Redaktion gab an, es gut gemeint zu haben: „Namen und Gesichter geben den Opfern ihre Identität zurück.“ Nachdem die Angehörigen über die Polizei Kontakt aufgenommen hatten, entfernte „Baden Online“ den Namen.

 

Pressekodex

Ziffer 1:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 4:

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Richtlinie 4.2:

Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche.

Manfred Protze, Sprecher des Presserates, weist darauf hin, dass nicht der Rat die Veröffentlichungen auswählt, gegen die Beschwerde erhoben wird, sondern Leserinnen und Leser. Der frühere Redakteur der Deutschen Presse-Agentur sieht in der Statistik „keine auffälligen Veränderungen über die Zeit“. Mit den über Jahrzehnte steigenden Beschwerdezahlen steige die Zahl der erfolgreichen Beschwerden. Aber: „Jede Opferschutzverletzung ist schwerwiegend und eine zu viel. Sie trifft konkrete Menschen.“ Protze räumt ein, dass Boulevardmedien überproportional oft gegen den Persönlichkeits- und Opferschutz verstoßen. Sie neigten zur Personalisierung und bildlichen Darstellung, was das Risiko für Verstöße erhöhe, hätten aber den Pressekodex anerkannt und müssten sich daran halten. Es gebe keine Sonderregeln für sie.

Der Presserat, so Protze, wäge stets ab, ob das öffentliche Interesse überwiege oder „die Opfer quasi als dramaturgisches Element missbraucht werden.“ Was bei „Sensationsberichterstattung“ geschehe, vor allem durch eine detaillierte Schilderung von Gewalttaten. Mit der Digitalisierung und dem fortlaufenden Publizieren im Netz sei der Redaktionsschluss weggefallen. „Damit ist auch die Zeitspanne, in der Journalisten Inhalte ethisch bewerten können, kleiner geworden. Die Räume für sorgfältige Abwägungen sind geschrumpft“, beobachtet der Sprecher. „Das darf aber nicht die Maßstäbe aufweichen. Die redaktionelle Qualitätskontrolle muss sich auf die Beschleunigung einstellen, um den ethischen Anforderungen gerecht zu werden. Nicht umgekehrt.“ Als Vorteil der digitalen Welt nennt Protze, dass sich Korrekturen dort leicht und schnell umsetzen ließen.

Zumindest auf einige Medien scheinen die Sanktionen des Presserates kaum Einfluss zu haben. Ist das Gremium ein „zahnloser Tiger“? Protze widerspricht. „Die Veröffentlichung von Rügen – durch den Presserat, im eigenen Medium und von anderen Medien – tut weh.“ Nach Entscheidungen würden Inhalte oft korrigiert oder entfernt. „Härtere Sanktionen mit Eingriffen in das Vermögen oder in die Freiheit sind im Rahmen der Selbstregulierung nicht möglich.“ Dafür sind gesetzlich geregelte Zivil-  und Strafverfahren erforderlich. Eine Selbstregulierung sei aber sinnvoll und notwendig. Ansonsten könnte die Pressefreiheit durch staatliche Kontrolle eingeschränkt werden: „Gesetzliche Sanktionen haben in der Geschichte unseres Landes und in anderen Ländern bis in die Gegenwart zu faktischer Zensur oder Selbstzensur geführt.“

Christian Schicha hält die einzige Professur für Medienethik in Deutschland. Der Wissenschaftler, der an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt, beobachtet in erster Linie bei Boulevardmedien wie der „Bild“-Zeitung „immer wieder Persönlichkeitsverletzungen aller Art“ – etwa durch Bilder von Betroffenen, teils mit dem Handy am Tatort aufgenommen. Die Verstöße träfen sowohl die Opfer als auch deren Angehörige massiv. Mögliche Konsequenzen nach Regelverletzungen, zu denen auch Falschnachrichten gehören, scheinen bei den dafür verantwortlichen Medien „eingepreist zu sein“, so Schicha. Es werde offenbar abgewogen zwischen eventuellen Strafen und Imageverlust auf der einen Seite und dem erwarteten Gewinn auf der anderen Seite.

Zu den Ursachen zählten ein steigender ökonomischer Druck und Kampf um Aufmerksamkeit, weil viele Medien dramatische Reichweitenverluste hätten hinnehmen müssen. Befeuert werde die Entwicklung durch Digitalisierung und Phänomene wie Clickbaiting. Dabei werden reißerische Überschriften angeboten, die oft nur wenig mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Pressekodex

Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.

Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Ziffer 11:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Um einen Klickanreiz zu schaffen, „greifen die Medien besonders auf klassische Nachrichtenfaktoren wie Konflikt oder Gewalt zurück“. Diese liegen bei Straftaten vor. Hinzu komme ein „Echtzeitjournalismus“ mit unmittelbar transportierten Bildern und ungeprüften Gerüchten, die weitere Medien zum Teil übernehmen. Das sei ökonomisch vielleicht kurzfristig erfolgreich, schade aber langfristig der Marke und dem Vertrauen in den Journalismus als „Vierte Gewalt“ insgesamt. Wobei Schicha darauf hinweist, dass es regelmäßig positive Beispiele gebe, wie die zurückhaltende Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks nach dem Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München.

Natürlich müssten Medien über Opfer berichten, aber es komme auf die Art und Weise an: „Es geht auch sensibel, anonymisiert, mit einem gewissen zeitlichen Abstand, ohne Bilder, Voyeurismus und ein zusätzliches Schüren von Emotionen. Und manchmal ist es besser, gar nicht zu berichten. Medienschaffende sollten zumindest kurz überlegen, wie es ihnen gehen würde, wenn ihre Opferrechte verletzt würden.“ Das Argument, es gehe um öffentliches Interesse, greife in vielen Fällen nicht, kritisiert Schicha. Auch in den zahlreichen True-Crime-Formaten, in denen Fälle zum Leidwesen der Angehörigen mitunter nach Jahrzehnten wieder in die Öffentlichkeit gebracht würden: „Hier geht es oft nur darum, ein Geschäftsmodell auszureizen. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie das Format ,ZEIT Verbrechen‘, das auch die Perspektive der Opfer, Angehörigen, Zeugen und Ermittler in die Berichterstattung einbezieht und damit journalistischen Qualitätsstandards entspricht.“ Der Medienwissenschaftler empfiehlt Betroffenen, juristisch gegen Medien vorzugehen, die unseriös agieren. Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien könnten sie ihr Recht auch gegen große Verlage durchsetzen, etwa Gegendarstellungen und Unterlassungen erwirken.

Weitere Mittel gegen die Verletzung des Opferschutzes seien ein kritischer Medienjournalismus, die Vermittlung von Medienethik schon in der Schule und eine verantwortungsbewusste Journalistenausbildung. Die Verlegerverbände und Journalistenschulen legen nach eigenen Angaben Wert darauf. Auf Anfrage erklärt beispielsweise die Henri-Nannen-Schule, ihre Journalistenschülerinnen und -schüler beschäftigten sich während ihrer 21-monatigen Ausbildung explizit mit Betroffenen von Gewalt, zum Beispiel in Seminaren zu Kriminalitäts- und Gerichtsberichterstattung, in denen es auch um Medienrecht, die Nebenklage und den Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen gehe.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger teilt mit: „Journalistinnen und Journalisten tragen eine besondere Verantwortung bei der Berichterstattung über Betroffene von Straftaten.“ Daher sei eine solide Volontärsausbildung unverzichtbar. Die Angebote der Mitgliedsverlage, die der Verband unterstütze, enthielten medienethische Themen wie Presserecht, Sorgfaltspflichten, Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Eine deutschlandweite Statistik darüber, wie oft und wie erfolgreich sich Opfer gegen Berichte wehren, gibt es nicht. Die Strafrechtlerin Monja Szerafy steht Betroffenen als Nebenklageanwältin bei. Ihrer Erfahrung nach haben diese häufig keine Kraft, sich gegen Berichterstattung zu wehren, gerade gegen finanzstarke Großverlage.

Pressekodex

Richtlinie 11.1:

Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Richtlinie 11.5:

Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.

Szerafy äußert sich differenziert, erwähnt, dass viele Journalisten nicht reißerisch berichten, sondern sensibel mit Betroffenen umgehen, für sie wichtige Erkenntnisse recherchieren und auch ihre Privatsphäre respektieren würden. Das Gegenteil kenne sie aber leider auch sehr gut: Medienleute, die an der Haustür klingeln, in Texten eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben und den Verdächtigen, nicht jedoch die Opfer unkenntlich machen würden, deren Fotos sie aus sozialen Netzwerken genommen hätten, ohne die Angehörigen zu fragen. Oder sie ließen es in Live-Tickern aus dem Gerichtssaal an Sorgfalt und Sensibilität vermissen und gäben in allen Einzelheiten den Autopsiebericht wieder, inklusive der Zahl der Stiche. „Oder sie verpassen Opfern ein Label, reduzieren oder entmenschlichen sie dadurch sogar ein Stück weit.“

Szerafy kritisiert: „Die Angehörigen retraumatisieren solche Dinge, weil sie es entweder selbst mitbekommen oder darauf angesprochen werden. Sie sind traurig und wütend, können nicht zur Ruhe kommen.“ Deshalb empfiehlt sie ihnen, sich bestimmte Medien nicht anzuschauen“ und manchmal eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit Informationen und der Bitte, zu respektieren, dass sie sich nicht weiter äußern möchten. Wenn es möglich und notwendig ist, beantragt die Anwältin vor Gericht einen Ausschluss der Öffentlichkeit.

Szerafy appelliert an Medien, besonnen zu handeln, sich nicht direkt an Opfer zu wenden, sondern über Dritte, etwa Anwälte, die einschätzen könnten, wie es ihnen geht. Wichtig sei auch, intensiver zwischen öffentlichem Interesse und Opferschutz abzuwägen. Denn: „Presse und Rundfunk stehen besonders in der Verantwortung. Selbst wenn sie einen Beitrag ändern oder löschen, kriegen sie die Inhalte nicht mehr aus den Köpfen der Menschen.“

Tatorte 2.0

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Tatorte 2.0

Hinter Angriffen in der digitalen Welt stecken oft hochspezialisierte Kriminelle. Die Gefahren sind vielfältig. Doch jeder kann sich schützen, und Ermittlungsbehörden schaffen es regelmäßig, der neuen Organisierten Kriminalität empfindliche Schläge zu versetzen. Allerdings verschärft KI die Gefahr durch Cyberattacken. Fachleute fordern, den Kampf dagegen und die Prävention deutlich zu verstärken.

Cyberkriminelle können auf einen prall gefüllten Werkzeugkasten zurückgreifen. Und je digitaler die Gesellschaft wird, desto ausgefeilter werden die Methoden.

Szenen aus dem Landgericht Oldenburg

Sie war Unternehmerin und Kommunalpolitikerin, hatte ein eigenes Haus und ein gutes Verhältnis zu ihrem Sohn, engagierte sich als Schöffin. Jetzt sitzt die 77-Jährige auf dem Zeugenstuhl im großen, holzvertäfelten Saal des Landgerichts Oldenburg und sagt: „Ich habe nix mehr.“ Und: „Ich habe daran gedacht, mir das Leben zu nehmen.“ Sie spricht hektisch, springt während ihrer Aussage gedanklich hin und her, seufzt. Alles begann damit, dass „der Markus Söder“ ihr erst auf Facebook und dann über WhatsApp schrieb – so, wie es andere bayerische Politiker zuvor tatsächlich getan hätten. Sie tauschte sich mit dem angeblichen Söder länger aus, auch über Politik. Irgendwann bat er sie, Geld nach Ghana zu schicken, um damit, so der Vorwand, einen hohen Betrag auf einem Konto sichern und in die USA transferieren zu können. Zwar sei er reich, doch seine Ehefrau dürfe nichts davon mitbekommen. Deshalb die Bitte.

Insgesamt überwies sie so viel, dass sie schließlich ihr Haus verlor. Alles habe zusammengepasst: „Es gab so viele Parallelen zu Söder. Ich bin überhaupt nicht mehr da rausgekommen.“ Dass sie sogar Einlagen aus der Firma zog,  brachte ihr nicht nur eine Verurteilung ein, sondern zerstörte auch das Verhältnis zu ihrem Sohn, der ebenfalls in dem Unternehmen aktiv war. Ihre Schulden beziffert sie auf etwa eine halbe Million Euro.

Links und rechts von ihr sitzen die Angeklagten und nehmen die ins Englische übersetzten Worte der 77-Jährigen, wenn überhaupt, meistens regungslos und manchmal kopfschüttelnd zur Kenntnis. Den 43 bis 49 Jahre alten Männern, die Kapuzenpullover tragen, werden insbesondere Betrug, Geldwäsche und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, der nigerianischen Bruderschaft „Black Axe“. Diese begann als studentische Bewegung gegen Unterdrückung, wird aber mittlerweile als mafiöse Organisation eingestuft. Die Angeklagten sollen zahlreiche Opfer im In- und Ausland vor allem von Bremen und Delmenhorst aus unter anderem mit Love-Scams ausgenommen haben.

Kapitel I: Der Werkzeugkasten

Ob sie einen Staat attackieren, ein mittelständisches Unternehmen oder Büroangestellte: Cyberkriminelle greifen in einen vollen Werkzeugkasten mit manipulierten Inhalten und psychologischen Tricks. „Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität. Angriffe sind weniger zufällig, sondern zunehmend zielgerichtet, wirtschaftlich motiviert und arbeitsteilig organisiert“, sagt Christian Rossow, Professor für IT-Sicherheit und leitender Wissenschaftler am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit. Ransomware bleibe „die prägende Bedrohung im Cyberraum und verursacht weiterhin erhebliche Schäden bei  Unternehmen und Privatpersonen“, erklärt ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Anfrage des WEISSER RING Magazins. Ransomware ist Erpressersoftware: Sie verschlüsselt Dateien oder sperrt den ganzen Rechner. Die Täter fordern anschließend Geld, damit Betroffene wieder an ihre Daten kommen. Jeden Tag werden in Deutschland zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe angezeigt. Sie können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen, die öffentliche Verwaltung lahmlegen oder die Patientenversorgung in Kliniken gefährden. In einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom gab 2025 mehr als jedes dritte Unternehmen an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer einer Ransomware-Attacke gewesen zu sein. Rund 80 Prozent der Angriffe richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen. Jedes siebte zahlte Lösegeld, in Einzelfällen eine Million Euro und mehr. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberattacken in Deutschland betrug laut Bitkom im Jahr 2025 erstmals mehr als 200 Milliarden Euro.

„Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität.“

Prof. Christian Rossow

Häufig beginnen solche Angriffe mit einer E-Mail im Postfach. „Phishing ist und bleibt die größte Bedrohung für uns alle“, sagt Nora Kluger, Expertin für digitalen Verbraucherschutz beim Bundesamt für Sicherheit in der  Informationstechnik (BSI). Phishing meint unter anderem das „Abfischen“ von Passwörtern und Zugangsdaten zu Bankkonten, Firmennetzwerken, Online-Shops, Streaming-Diensten sowie von Kreditkartendaten. Täter locken mit manipulierten Webseiten, gefälschten E-Mails oder SMS und bringen Opfer dazu, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Oder sie installieren sogenannte „Info-Stealer“ auf den Geräten der Betroffenen. Das sind Schadprogramme, die heimlich Passwörter, Kreditkartendaten oder Krypto-Wallets aus Browsern und Apps abgreifen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat seit Dezember 2010 einen „Phishing-Radar“. Mittlerweile werden dort täglich mehr als 1.000 verdächtige E-Mails gesammelt und ausgewertet, zum Start waren es knapp 20 E-Mails. „Es gibt unzählige gefährliche Betrugsmethoden“, sagt Dr. Ralf Scherfling, Referent bei der Verbraucherzentrale. Regelmäßig missbrauchen Verbrecher die Namen von Zahlungsdienstleistern wie PayPal und von Onlinehändlern wie Amazon. Ebenfalls gerne genommen: Telekommunikationsfirmen, Paketdienste, Banken, Streamingdienste.

Love-Scam

22. Januar 2026 / Kassel, Hessen: Eine Frau wird in Kassel mit einem Liebesbetrug um rund 14.000 Euro gebracht. Bei einer Seniorin bleibt es beim Versuch: Eine Internetbekanntschaft hat sich als reicher Mann im Ausland ausgegeben, sich ihr Vertrauen erschlichen und Geld verlangt. Sie alarmiert die Polizei.

Die Betrüger gehen auch inhaltlich mit der Zeit. „Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen“, sagt Scherfling. Als die Energiepreise explodierten, tauchten Phishing-Mails zu angeblichen Entlastungspaketen auf. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs versuchten Kriminelle, mit Spendenaufrufen Zahlungsdaten abzugreifen. Mit dem Aufkommen der QR-Codes entstand „Quishing“: Betrüger verteilen QR-Codes – auf vermeintlich amtlichen Schreiben, auf Strafzetteln oder sie überkleben die echten QR-Codes an Parkautomaten. Wer sie scannt, landet auf einer betrügerischen Webseite und soll Gebühren zahlen oder persönliche Daten eingeben.

Oft hacken Cyberkriminelle nicht die Computer, sondern die Köpfe. Sie arbeiten mit Druck und Tricks und nutzen menschliche Eigenschaften wie Vertrauen, Hilfsbereitschaft oder Angst vor Autoritäten aus. Sie bringen ihre Opfer dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, sensible Informationen freiwillig preiszugeben und Geld zu überweisen. Social Engineering heißt diese Manipulation. „Das zentrale Merkmal dieser Angriffe ist die Täuschung über die Identität und die Absicht des Täters“, erklärt Nora Kluger vom BSI. So geben sich Angreifer als Techniker oder Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens aus. Sie verleiten ihre Opfer dazu, Anmelde- oder Kontoinformationen preiszugeben oder eine präparierte Webseite zu besuchen.

Während beim Phishing oft Zeitdruck im Vordergrund steht, gehen Cyberkriminelle bei sogenannten Love-Scams mit bedächtiger Raffinesse vor. Sie durchstreifen Dating- und Social-Media-Plattformen, um ihre Angriffsziele zu finden. Locken diese in private Messenger-Chats und weben über Wochen oder gar Monate hinweg ein Netz aus Illusionen. Diese Masche spielt mit einem zutiefst menschlichen Gefühl: der Hoffnung auf die große Liebe. Zunächst bauen die Betrüger eine scheinbare Nähe auf, um schließlich um Geld zu bitten – sei es als Darlehen, Investition oder als vorgestreckte Reisekosten für das erste Treffen.

Die Masche beschränkt sich nicht auf die Liebe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt eindringlich und zunehmend vor Anlagebetrug (Finance-Scam) über WhatsApp und Telegram.

„Sie wird nie wieder die Alte sein“

Eine Tochter erzählt, wie ihre Mutter Opfer eines Telefonbetrugs wurde – und wie das Verbrechen ihr Leben veränderte.

„Ich erinnere mich noch gut an den Morgen nach dem betrügerischen Anruf bei meiner Mutter. Es war der 29. Oktober 2025. Ich hatte mich gerade für einen Termin bei der Führerscheinstelle fertig gemacht, als mir meine  Schwester auf WhatsApp schrieb. Sie fragte, was bei mir los sei. Unsere Mutter habe ihr erzählt, ich hätte einen Unfall gehabt. Nein, antwortete ich ihr, bei mir ist alles in Ordnung!

Ich meldete mich bei meiner Mutter, die mir dann die ganze Geschichte erzählte. Ein Arzt habe sie angerufen und gesagt, ich hätte gerade ein 13-jähriges Mädchen überfahren, das jetzt tot sei. Jemand von der Staatsanwaltschaft sei schon da, ich müsse sofort ins Gefängnis. Meine Mutter hat gefragt, ob sie mich sprechen könne. Genau damit fing das Drama an. Sie dachte, sie spreche tatsächlich mit mir! Ich vermute, die Stimme war KI-generiert.

Eine weinerliche Frauenstimme sagte: ‚Mama, hilf mir!‘. Es sei etwas ganz Schlimmes passiert. Meine Mutter solle den Betrag zahlen, sie habe das Geld doch zu Hause. Sie hatte gerade für die Enkelkinder zu Weihnachten einen höheren Betrag abgehoben. Neben dieser Stimme, die meiner scheinbar glich, hatten die Betrüger also auch genau das richtige Zeitfenster erwischt, in dem tatsächlich Geld zu Hause war. Das ist uns zum Verhängnis geworden. Meine Mutter hat ihre Adresse rausgegeben und einem fremden Mann mit Maske eine höhere, fünfstellige Summe in einer Geldkassette gegeben.

Sie hätte alles für mich gegeben.

Meine Mutter stand unter Schock. Sie habe immer nur dieses tote Kind vor ihren Augen gesehen. Das war für sie das Schrecklichste überhaupt. Meine Mutter ist über 80 Jahre alt, lebt allein im betreuten Wohnen. Ich kümmere mich um sie.

‚Wenn meine Tochter jetzt ins Gefängnis muss, wer soll mich dann pflegen?‘ Auch solche Fragen sind ihr durch ihren Kopf gegangen. Insgesamt dauerte das betrügerische Telefonat eine Stunde und 56 Minuten, das muss man sich mal vorstellen! Das Geld ist weg, da bin ich mir sicher. Wir haben natürlich Anzeige erstattet, aber von der Polizei haben wir bisher nichts gehört.

Meine Mutter wird nie wieder die Alte sein. Körperlich nicht und psychisch auf gar keinen Fall. Sie ist leise geworden, zurückgezogener. Bei ihr ist durch diese Tat eine Welt zusammengebrochen. Diesen Schaden in der Seele bekomme ich nie wieder geradegerückt. Mir ist es eine Herzensangelegenheit, andere nun über solche Betrugsmaschen aufzuklären und eventuell davor zu schützen.“

„Wir sehen vor allem im Onlinebetrug eine Zunahme über Messengerdienste“, sagt ein Sprecher der Behörde. Dieser ist kein lizenzierter Anbieter bekannt, der sich über Gruppenchats an Anleger wendet. Kriminelle locken mit Anzeigen auf Plattformen in WhatsApp- und Telegram-Gruppen – mit Versprechen von kostenlosen Aktienempfehlungen und Börsenwissen. Manchmal zahlen sie kleine Gewinne aus, um sich Vertrauen zu erschleichen. Über Fake-Apps, auf denen Kurs-Charts blinken, gaukeln sie dann hohe Gewinne vor und animieren Opfer zu weiteren Investitionen.

Auch Jahre nach dem Schock sind Betrogene nicht sicher. Beim „Recovery-Scam“ melden sich Täter mit der Behauptung, das verlorene Geld sei gefunden oder sichergestellt worden. Bevor es zurückfließe, seien „Steuern“ oder „Gebühren“ fällig. Wer sich darauf einlässt, verliert abermals Geld.

Professionell wirkende Fake Shops locken derweil mit Sonderangeboten und drängen zur Vorkasse. „Geliefert wird dann entweder gar nicht oder nicht in der versprochenen Qualität“, sagt Dennis Romberg, der das Team Marktbeobachtung Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitet.

„Seit Jahren erleben wir, dass mit aktuellen Themen immer wieder neue Betrugsmaschen aufkommen.“

Dr. Ralf Scherfling

Die Kriminellen setzen auf Geiz und Gier

Zwischen Januar und November 2025 wurden in den Verbraucherzentralen mehr als 20.000 Beschwerden zum Thema Betrug erfasst – ein Plus von 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Datenbank des Fakeshop-Finders, einem Tool der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung von Onlineshops, stehen rund 100.000 identifizierte Fake Shops. Oft bieten sie genau das an, was Leute gerade suchen: im Frühling Gartengeräte, im Herbst Winterreifen. Ihre Kundschaft erreichen die Betrüger über Anzeigen auf Social Media oder in Suchmaschinen: „Die Fakeshops werben auf den großen Plattformen“, sagt Romberg. Der Digital Services Act verpflichtet diese dazu, Risiken ihres Geschäftsmodells zu erkennen und zu verringern. „Das funktioniert jedoch hinten und vorne nicht.“ Die Verbraucherzentralen melden solche Fake-Shop-Anzeigen als vertrauenswürdiger Hinweisgeber („Trusted Flagger“) offiziell bei Google, Meta und Co. Doch, so stellt Romberg fest: „Oft bleibt es bei einer Eingangsbestätigung.“

Phishing

20. Januar 2026 / Lengerich, Nordrhein-Westfalen: Zwei Frauen verlieren bei Verkäufen über Onlineportale Geld. Die Täter nutzen für die Abbuchungen gefälschte Bestätigungs-Mails und manipulierte Seiten. Die Frauen geben persönliche Daten und einen „Code“ ein, der sich als unberechtigter Abbuchungsbetrag entpuppt.

Kapitel II: Der Einsatz von KI

Während die Bedrohungen im digitalen Raum rasant zunehmen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine „wachsende digitale Sorglosigkeit“ fest. Vielen Menschen fehle aufgrund einer Art Gewöhnung das Bewusstsein, dass sie durchaus attraktive Ziele für Cyberangriffe sind. „Damit werden sie für Angreifer zur leichten Beute“, warnt Nora Kluger vom BSI. Gleichzeitig nutzen Cyberkriminelle inzwischen ein äußerst mächtiges Werkzeug: Künstliche Intelligenz (KI). „KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen“, heißt es in den „Cyber Insights“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. „Deepfakes, automatisierte Phishing-Kampagnen und selbstlernende Schadsoftware sind nur einige Beispiele für neue Cybertools.“ Auch das Bundeskriminalamt (BKA) weist in seinem aktuellen Lagebild Cybercrime darauf hin, dass KI zunehmend zum Einsatz kommt. Die Polizei in NRW nennt es sogar: „Superkraft für Kriminelle“. Viele dieser digitalen Werkzeuge werden heute als Dienstleistung angeboten, etwa in Form von speziell trainierten KI-Anwendungen, die im Darknet gehandelt werden. „Auf diese Weise können auch weniger technisch versierte Täter komplexe Angriffe durchführen, indem sie einzelne Bausteine – Schadsoftware, Infrastruktur, Zugangsdaten – anmieten oder kaufen“, berichtet Markus Niesczery, Sprecher beim LKA in Nordrhein-Westfalen.

Mit generativer KI werden nach Angaben des BSI zum Beispiel Anleitungen erstellt, wie ein Ziel besonders gut angegriffen werden kann oder wie man Schadsoftware optimiert, damit sie von Virenscannern weniger leicht erkannt wird. Und seit der Einführung von ChatGPT und anderen generativen KI-Werkzeugen sind die Zeiten vorbei, in denen man Phishing-Mails an ihrer fehlerhaften Sprache erkennen konnte. Mittlerweile lassen sich in sekundenschnelle nicht nur fehlerfreie, sondern auch auf den Adressaten zugeschnittene Phishing-Mails erstellen – in riesigen Mengen und jeder Sprache. Ebenso können bei Love- und Finance-Scams emotional angepasste Nachrichten verfasst werden, um Chat-Beziehungen zu pflegen.

Fake Shops massenhaft ins Netz zu stellen, wird durch KI immer billiger. „Das sind mittlerweile Wegwerfprodukte, die man zu Tausenden im Darknet kaufen kann. Wir finden deshalb auch Fake Shops, die zu einem Verbund mit Hunderten, manchmal sogar Tausenden gehören, die alle von ein und demselben Betreiber stammen“, schildert Oliver Havlat, Leiter des Fakeshop-Finder-Projekts bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch KI lassen sich gefälschte Bilder von Produkten, vermeintlichen „Shop-Teams“ oder Ladengeschäften schnell erzeugen.

Anlagebetrug

13. Januar 2026 / Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen: Eine 64-Jährige verliert eine hohe sechsstellige Summe an Betrüger. Nach Eintritt in eine scheinbar seriöse WhatsApp-Anlagegruppe investiert sie zunächst kleine Beträge in Krypto-Währungen, am 6. Januar einen mittleren sechsstelligen Betrag. Am 7. Januar ist ihr Krypto-Wallet auf null.

Täuschend echte Simulationen

Täter nutzen KI-Systeme, um Bilder, Stimmen oder Videos existierender Personen zu imitieren, sie verwenden Material aus sozialen Medien. Mit den gestohlenen Identitäten durchlaufen sie das Video-Ident-Verfahren, eröffnen Konten, schließen Verträge ab oder beantragen Kreditkarten, um Waren auf Kosten der Geschädigten zu kaufen. „Wir gehen davon aus, dass die Anzahl glaubwürdiger Täuschungen durch generative KI ansteigt“, sagt Nora Kluger.

Tonaufnahmen gewinnen für Cyberkriminelle an Bedeutung. Personalisierte Deepfakes von Stars, die mit vermeintlichen persönlichen Treffen bei Fans werben, gehören bereits zum Repertoire. Über Social-Media-Accounts und  andere öffentliche Profile kundschaften Verbrecher die Vorlieben potenzieller Opfer aus. Die Bundesnetzagentur berichtet zudem von Einzelfällen, in denen synthetische Stimmen für eine Betrugsmasche genutzt wurden, die „CEO Fraud“ oder „Fake President“ genannt wird. Dabei bauen die Täter mit der „echten“ Stimme des Chefs telefonisch Druck auf, um Mitarbeiter dazu zu drängen, Firmengeld zu überweisen.

„KI wird bereits jetzt eingesetzt, um Angriffsoperationen noch gezielter, effizienter und schwerer zuordenbar zu machen.“

Bundesamt für Verfassungsschutz

Der KI-Einsatz durch Betrüger schlägt sich auch in den Zahlen von Versicherungen nieder: Nach einer Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden die Schäden in der  Vertrauensschadenversicherung – die Unternehmen unter anderem nach Betrugsfällen entschädigt – 2025 auf mehr als 200 Millionen Euro steigen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Anstieg um 20 Prozent. Auch die  Versicherungen selbst sind betroffen: Nach Angaben des BSI ergreifen Versicherungsunternehmen zunehmend Maßnahmen, um sich vor Schäden durch KI-generierte Bilder und Videos zu schützen, die bei Versicherungsbetrug durch gefälschte Schadensmeldungen eingereicht werden. Nach Ansicht des BSI ist das ein deutlicher Hinweis auf eine starke Zunahme KI-generierter Fälschungen.

Kapitel III: Die „alte“ Mafia

In eine Zwickmühle geraten Ermittlerinnen und Ermittler, wenn es ihnen gelingt, Kriminelle abzuhören, die sich sicher fühlen. Das gelang zum Beispiel mit verschlüsselten – und geknackten – Messengern, wie etwa ANOM, über die Gangster Drogendeals im Tonnenbereich organisierten. Es gelang aber auch in einem kleinen Ort in Kalabrien. Ein Boss der ‚Ndrangheta, der kalabrischen Mafia, lebte dort. Sein Clan ist auch in Deutschland aktiv. Der Boss lud über längere Zeit hinweg Leute in seine Kellerbar und soll mit ihnen über den Handel und Schmuggel von Mineralölprodukten, über Diebstähle und Immobiliengeschäfte, über die Rangordnung in seiner Organisation und über  rivalisierende Clans gesprochen haben. Er ahnte wohl kaum, dass es Fahndern gelungen war, Wanzen in dem als sicher geltenden Haus unterzubringen, sonst wäre er bestimmt zurückhaltender gewesen. So aber hörten die Ermittler monatelang mit und erfuhren, dass der Clan und seine Mitglieder offenbar im Cyberraum aktiv sind. Der Erfolg war für sie ein Grund zur Freude und stellte sie gleichzeitig vor Probleme. Zum einen mussten sie einen Weg finden, die Informationen zu nutzen, ohne dass klar wurde, woher diese kamen. Zum anderen verstanden die Ermittler anfangs wohl kaum, wovon der Boss da redete. Das lag nicht nur an Nebengeräuschen und sich überlagernden Stimmen auf den Aufnahmen. Nein, zu neu war das, was er von sich gab, zu speziell. Er klang fast wie ein hochspezialisierter Bankmitarbeiter. Und Kronzeugen, die ihnen das Gehörte hätten übersetzen können, mussten die Ermittler noch finden. Vermutlich auch deshalb kamen manche der Gespräche erst einige Jahre später in Ermittlungsakten wieder zum Vorschein.

Boss: „Schau, wir haben die Plattform bereits … Weißt du, was die Plattform ist? Ein Staat leiht sich Geld … Das ist alles! Der amerikanische Staat, der englische Staat, der deutsche Staat, der marokkanische Staat …“ Gesprächspartner: „Auch privat, auch privat.“ Boss: „Mit einem MT 760 gibt es die Bankgarantie. Mit der kannst du den MT 103 beantragen, dann verlangen sie zur Bestätigung den MT 699. Den 699 muss praktisch deine Korrespondenzbank machen. Nachdem du den 699 gemacht hast, muss deine Gegenbank … die Bank, sagen wir unsere Bank, den MT 760 schicken. Dort bekommt man dann den Swift … (unverständlich) … sobald der Swift da ist, gibt es, sagen wir, Liquidität … grob erklärt … Die Staaten geben ihm dann 15 Prozent auf 100 Millionen im Monat, also 15 Millionen.“

Phishing

13. Januar 2026 / Ulm, Baden-Württemberg: Ein 56-Jähriger bemerkt Störungen an seinem Laptop. Nach einem Pop-up-Hinweis auf seinem Bildschirm ruft er eine angebliche Störungsdienst-Nummer an und erlaubt einem vermeintlichen Software-Mitarbeiter Zugriff auf den Rechner. Danach kommt eine hohe Rechnung.

Die ‚Ndrangheta machte offensichtlich Geld mit Kreditlinien. Diese sollen Banken den Beauftragten des Clans eingeräumt haben, oft ohne Sicherheiten. Abgehörte Gespräche wiesen darauf hin, dass es den Mafiosi gelungen war, Bankfunktionäre für ihre Zwecke zu gewinnen. Jahre später gewannen die Ermittlungsbehörden Kronzeugen, die an den Geschäften beteiligt waren, und fanden heraus, dass im Auftrag des sizilianischen Clans mehrere Teams quer über den Erdball aktiv geworden waren. Dem Clan sei es gelungen, einen Funktionär einer wichtigen Bank für sich zu gewinnen, wie aus Abhörprotokollen hervorging. Er habe garantiert, dass die Finanzgeschäfte funktionierten. Die Verdächtigen nahmen demnach mehrmals auf ihn Bezug. Die Bank weist allerdings jeden Vorwurf in diesem Zusammenhang von sich. Auch Hacker mit Wurzeln in Deutschland seien für den Clan im Einsatz gewesen. Sie hätten unter anderem die Aufgabe gehabt, in die Systeme von Banken einzudringen, ruhende Konten aufzuspüren und die Bankkommunikation zu manipulieren.

Sextortion

12. Januar 2026 / Enzkreis, Baden-Württemberg: Nach Messenger-Kontakt mit einer Frau, welche ihm intime Videos und Fotos gegen Bezahlung gesendet hat, schickt ein 25-Jähriger ein intimes Foto von sich. Unbekannte drohen ihm mit Veröffentlichung und erpressen 1.800 Euro.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen. Sie hätten sich gegen acht Beschuldigte gerichtet, unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland. Man warf der Gruppe vor, schwere Straftaten zu planen, unter anderem Geldwäsche. Die Ermittlungen seien aber eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. In Italien dagegen liefen die Ermittlungen weiter, um so viele Beschuldigte wie möglich vor Gericht zu stellen, auch einen Hacker, der in Deutschland lebt. Er wird aber nicht ausgeliefert.

Ein berühmter Ansatz von Antimafia-Ermittlern lautet: Follow the money – über den Fluss des Geldes lassen sich die dazugehörigen Kriminellen finden. Die Methode wurde in den 1980er Jahren entwickelt. In Sizilien hatte man als Erstes verstanden, dass die Organisierte Kriminalität längst über Ländergrenzen und Kontinente hinweg agierte. Das Prinzip lässt sich auch umgekehrt denken: Dort, wo viel Geld bewegt wird, wird auch Geld aus Straftaten bewegt. Also findet sich dort die Organisierte Kriminalität. Und wenn im Cyberraum viel Geld bewegt wird, dann sind dort Mafia-Organisationen aktiv, und zwar bei verschiedenen Delikten, etwa Betrug, Datendiebstahl, Spionage.

Scam

6. Januar 2026 / Hagen, Nordrhein-Westfalen: Ein 68-Jähriger überweist mehrere Tausend Euro an einen Unbekannten, der sich in einer App als US-Soldat in Togo ausgibt, eine Beziehung aufbaut und Geld fordert, um den Geschädigten besuchen zu können. Später verlangt er erneut Geld wegen angeblicher Zollprobleme am Flughafen. Daraufhin erstattet der 68-Jährige Anzeige.

Die Geschichte des sizilianischen Clanbosses und weitere Ermittlungsverfahren sprechen dafür, dass alteingesessene italienische Organisationen im Cyberspace aktiv sind. Gilt das auch für andere etablierte Gruppen wie die chinesischen Triaden oder die Russische Organisierte Kriminalität? Der Soziologe Jonathan Lusthaus von der Universität Oxford hat sich die Frage genauer angeschaut. Für seine Studie „Is the Mafia Taking Over Cybercrime?“ hat er in zwanzig Ländern Interviews geführt, 238 insgesamt, mit Strafverfolgungsbehörden, früheren Cyberkriminellen wie auch dem privaten Sektor. Dazu kamen Recherchen vor Ort in Hotspots der digitalen Kriminalität, etwa in Russland, der Ukraine, Rumänien, Nigeria und China. Das Resümee seiner bereits 2018 veröffentlichten Untersuchung: Die Organisierte Kriminalität spiele eine Rolle bei Cyber-Straftaten, sei aber weit davon entfernt, den Bereich zu übernehmen. Manchmal träten Gruppierungen als Investor in dem Bereich auf. Häufiger aber würden sie von Cyberkriminellen bei der Geldwäsche unterstützt. Die häufigste Variante: Mafiosi heuerten für eigene Projekte Experten an und überwachten diese dann bei der Verrichtung der Straftaten im Cyberraum.

Kapitel IV: Die Folgen

Die Rechnung kam per E-Mail und schien wie beim letzten Mal auszusehen. Also überwies das Unternehmen aus Süddeutschland rund 42.000 Euro an den von ihm beauftragten Baumaschinenhersteller in China – mit dem vorher alles „unproblematisch“ gewesen sei, erinnert sich ein Firmenverantwortlicher im Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Mitglieder der Cybercrime-Mafia am Landgericht Oldenburg. Nach ein paar Tagen „wollten wir die Maschinen abholen lassen, aber der Hersteller sagte, es ist kein Geld da. Wir haben sofort die Bank angerufen und versucht, das Geld zurückzuholen. Das ging aber nicht“. Kurz darauf erfuhr er, dass der chinesische Zulieferbetrieb gehackt worden war. Volker Peters vom LKA Niedersachsen, langjähriger Ermittler und jetzt in der Prävention, sagt: „Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt es bei Cybersicherheitsvorfällen, insbesondere bei Verschlüsselung, vor, dass sie in ihrer Existenz bedroht sind oder diese sogar verlieren.“ Jana Ringwald ist Oberstaatsanwältin bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Ebenso wie Peters war sie an spektakulären internationalen Ermittlungen beteiligt. Ringwald sagt: „Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten: Der Betrieb steht länger still, eventuell muss eine neue Server-Struktur her, und wenn Kundendaten betroffen sind, drohen Schadenersatz und ein großer Vertrauensverlust.“ Im Gegensatz zu den finanziellen Folgen würden die psychologischen kaum diskutiert: „Geschäftsführer berichten nach einem Cyberangriff oft, es sei das Schlimmste, was sie je erlebt hätten, auch weil sie das Ereignis nicht ,greifen‘ können. Jemand hat einen Anhang angeklickt und jetzt steht alles still. Dazu die Ungewissheit bei allen: Wie schlimm ist es? Sind Arbeitsplätze gefährdet? Droht die Insolvenz?“

Anlagebetrug

5. Januar 2026 / Augsburg, Bayern: Eine 32-Jährige wird von einem Unbekannten über eine Dating-App kontaktiert und zu Krypto-Investments gedrängt. Von Ende Oktober bis Ende Dezember 2025 nimmt sie dafür einen Kredit im fünfstelligen Bereich auf und überweist das Geld. Danach bricht der Täter den Kontakt ab.

Bei betroffenen Privatleuten können die Konsequenzen „bis zum Suizid“ reichen, etwa wenn Täter drohen, intime private Inhalte zu veröffentlichen, weiß Peters. Unter den Betroffenen, erzählt Ringwald, seien auch Männer Anfang 40 mit Studienabschluss und auf Partnersuche. „Sie werden Opfer von Love-Scam, verlieren mehrere Hunderttausend Euro. Dann können Persönlichkeiten komplett in sich zusammenklappen. So sehr schämen sie sich und leiden darunter, dass jemand ihre ,Schwachstellen‘, Einsamkeit und Sehnsucht nach Liebe, derart ausgenutzt hat.“

Weitere Hinweise auf das Ausmaß der Folgen von Cyberkriminalität für Privatleute gibt eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Sie kombiniert eine repräsentative Dunkelfeldbefragung von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in dem Bundesland mit qualitativen Interviews mit Betroffenen. Zu den Forschenden, die an der 2022 veröffentlichten Untersuchung mitgewirkt haben, zählt Philipp Müller. Das wesentliche Ergebnis der Dunkelfeldstudie: „In den vergangenen zwölf Monaten war jeder vierte Befragte von Cybercrime im weiteren Sinne betroffen und jeder siebte von Cybercrime im engeren Sinne“, sagt Müller.

Zu den häufigsten Formen der ersten Kategorie zählten Betrug beim Onlinehandel, Belästigung, vor allem sexuelle, Beleidigungen und Bedrohungen. Bei der zweiten Kategorie ging es hauptsächlich um Hacking von Mail-Konten oder Konten auf sozialen Plattformen, Datendiebstahl und Schadsoftware. Die entstandenen Kosten lagen den Angaben der Betroffenen zufolge zwischen 100 Euro bis 80.000 Euro.

„Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten.“

Oberstaatsanwältin Jana Ringwald

Psychische Folgen traten demnach vor allem bei Hate Speech, Betrug und Belästigung auf. Viele Studienteilnehmer gaben an, sie seien angespannt gewesen, hätten sich hilflos und unsicher gefühlt. Häufig, so Müller, „kam es auch zu Selbstvorwürfen: ,Wie konnte mir das passieren, obwohl mir die Gefahren bekannt sind?‘“ In vielen Fällen hätten sich die Opfer während der Attacke in „vulnerablen Momenten“ befunden, in denen sie gestresst oder müde gewesen seien, so wie ein Opfer, das während eines Arbeitsmeetings unaufmerksam war und auf eine gefälschte WhatsApp-Nachricht hereinfiel.

Interessant ist, dass lediglich ein Siebtel der befragten Betroffenen die Straftaten anzeigte, am ehesten bei Betrug und Diebstahl von Daten. Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine Anzeige wurde eine geringe Aussicht auf erfolgreiche Ermittlungen genannt sowie die Ansicht, dass die Tat nicht so gravierend gewesen sei. Die erfolgreichen Attacken hätten offenbar auch ihr Gutes: „Ein großer Teil der Betroffenen aus der Interviewstudie äußerte, jetzt sensibler für Risiken zu sein und zum Beispiel einen Passwort-Manager zu haben.“

Scam

12. Dezember 2025 / Trier, Rheinland-Pfalz: Eine 36-Jährige verliert einen fünfstelligen Betrag an einen Unbekannten. Der hat sich im Facebook-Messenger als „Management“ eines deutschen Schlagersängers ausgegeben. Sie zahlt – unter anderem für einen Privatjet, mit dem der Star angeblich zu einem privaten Treffen eingeflogen werden soll.

Kapitel V: Der Kampf gegen Cybercrime

Der Mann, Anfang 30, der im Landgericht Gießen auf der Anklagebank Platz genommen hat, macht keinen gefährlichen Eindruck: ruhige Stimme, hellblaues Hemd. Er wirkt zurückhaltend und höflich. Eine SEK-Einheit hat sich im und vor dem Gebäude postiert. Das liegt weniger an dem Angeklagten, der bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat, sondern vielmehr an dem hochkriminellen Umfeld, für das er agierte. Der Angeklagte war offenbar Administrator des Crimenetworks, des größten deutschsprachigen illegalen Online-Marktplatzes. Es gab dort unter anderem Waffen und Drogen zu kaufen, aber auch Anleitungen für Straftaten. Vor Gericht erzählt der Fachinformatiker, wie es zu einer kriminellen Laufbahn kam: Als junger Mann „beschränkte sich meine Freizeitgestaltung auf Tätigkeiten hinter dem Rechner“. Er sei von einem Forum ins nächste gekommen, habe sich viele Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet und diese später anwenden wollen. Dann sei er immer tiefer reingeraten. Der Angeklagte hatte als Administrator eine wichtige Funktion im Crimenetwork, war aber lediglich ein Rad im Räderwerk.

Volker Peters vom LKA Niedersachsen sagt: „Den klassischen Hacker, der im Keller sitzt und alleine agiert, gibt es nicht mehr.“ Peters verweist auf das Neun-Säulen-Modell des BKA, das die arbeitsteilige Struktur des „Cybercrime-as-a-Service“ beschreibt: Es gibt Programmierer, Techniker, Betreuer für die Infrastruktur sowie Leute, die auf Phishing oder Krypto-Geldwäsche spezialisiert sind. Vor Großangriffen laufen häufig Ausschreibungsverfahren, bei dem sich Spezialisten mit ihrem Nickname und bisherigen „Erfolgen“ bewerben.

Oberstaatsanwältin Ringwald berichtet, dass die Täter „einander gar nicht genau kennen wollen und auch nicht müssen“. Alles geschieht so anonym wie möglich. Sie nutzen mehrere verschlüsselte Kommunikationsformen, um möglichst keine Spur zu hinterlassen. Es handelt sich um lose, internationale Verbünde: „Cyberkriminalität kennt keine Grenzen.“

Anlagebetrug

13. August 2025 / Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern: Ein Paar verliert mehr als 75.000 Euro. Täter sprechen die Geschädigten über WhatsApp-Gruppen an und geben sich als Finanzexperten aus. Der Mann verfolgt angebliche
Aktien-Investments in einer „Finanz-App“ und überweist wochenlang Geld auf ausländische Konten. Als die Auszahlungen ausbleiben, fällt der Betrug auf.

Diese anonymen, professionellen und dezentralen Zusammenschlüsse auf Zeit stellen Ermittelnde vor große Herausforderungen: Es ist schwierig zu sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Tat begangen hat. Und: Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei können großen Schaden anrichten. Sie gelten aber als weniger schwer. Das bleibt nicht ohne Folgen, denn ob man einen Server überwachen darf, hängt von der Schwere des Delikts ab. Daher“, erklärt Ringwald, „können wir oft nur dann den gesamten ,Instrumentenkasten‘ der Strafprozessordnung nutzen, wenn der Fall Elemente des Betrugs oder der Erpressung aufweist oder eine kriminelle Vereinigung vorliegt.“ Trotz der Hürden schaffen es Ermittlungsbehörden, Cyberkriminellen empfindliche Schläge zu versetzen – wie im November 2025, als Deutschland und internationale Partner erfolgreich gegen zwei besonders gefährliche Schadsoftware-Varianten vorgegangen sind. Neben dem BKA war auch das ZIT beteiligt.

Wie das gelingt? „Auch wir warten auf den menschlichen Fehler“, erzählt Ringwald. Etwa, dass eine Verschlüsselung nicht funktioniert, ein Täter zu viele Informationen über sich preisgibt. „Wir versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wichtig ist auch, im Darknet ,Streife‘ zu fahren und sich anzuschauen, was für Täter gerade relevant ist, welche Dienstleistungen, Foren oder Tools es gibt.“ Ein bedeutender Ansatzpunkt sei, Zahlungsströme zu verfolgen. „Kryptowährungen bieten nur eine Pseudo-Anonymität. Wir können bei Providern Anfragen stellen.“

Teilweise profitieren deutsche Ermittler von Hinweisen aus dem Ausland. Informationsaustausch und zentrale Ermittlungen seien entscheidend, betont Volker Peters.

„Er hat Süßholz geraspelt ohne Ende“

Eine Frau erzählt, wie sie Opfer eines Love-Scams wurde.

„Wenn ich diese Geschichte erzähle, muss ich eigentlich mit dem Tod meines Mannes anfangen. Er war die Liebe meines Lebens. Danach bin ich in eine Depression gerutscht. Ich habe irgendwann gedacht, ich könnte mein altes Leben weiterführen, wenn ich nur jemanden kennenlerne. Da habe ich den Entschluss gefasst, mich bei einer Dating-Plattform anzumelden.

Im September 2022 hat mich dann dieser Love-Scammer eiskalt erwischt. Er sah so ähnlich aus wie mein Mann und schrieb, er sei auch Witwer. Er hat mir ein Bild vom Grab seiner Frau geschickt, und auch eins von ihr, als sie noch lebte. Er sei Deutsch-Amerikaner, habe eine deutsche Mutter und unterstütze sie gerade ein bisschen. Danach wolle er wieder in die USA, dort habe er eine Firma. Wir haben fast jeden Tag geschrieben, er hat mir auch Sprachnachrichten geschickt. Ich war glücklich.

Bevor ich zu meiner Cousine nach Mallorca geflogen bin, fragte ich ihn, ob wir uns nicht vor dem Abflug treffen wollen. Er sagte, er habe keine Zeit. Ich habe das akzeptiert. Heute würde ich sagen: ‚Du hast kein Interesse an mir. Tschüss.‘ Als ich wieder zurück war, habe ich ihn erneut gefragt, ob wir uns treffen wollen. Aber er hielt mich wieder hin. Nach ein paar Wochen hat er mir geschrieben, er fliege jetzt nach Kambodscha. Er sagte, er wolle dort einen Solarpark bauen.

Da fragte er mich das erste Mal nach Geld. Er sagte, er käme nicht an sein Konto. Ich habe im Internet recherchiert, ob ich ihm mit seiner Bank helfen könnte, aber das ging natürlich nicht. Ich wollte dann erstmal nichts machen. Er erzählte aber, es gehe ihm immer schlechter, er könne sich nicht einmal Lebensmittel kaufen. Ich habe ihm dann 600 Euro überwiesen. Er hat sich dafür bedankt und Süßholz geraspelt ohne Ende: ‚Du bist eine Liebe, ich vermisse dich, ich freue mich schon, wenn wir uns mal sehen‘ – so was eben. Er hat auch Bilder geschickt: vom angefangenen Solarpark oder aus seinem Hotelzimmer in Kambodscha. Das sah total echt aus. Ich habe damals nicht hinterfragt, wie er das Hotel bezahlt, wenn er sich kein Essen leisten kann. Heute denke ich: ‚Wie konnte ich nur …‘

Er hat dann noch mal nach Geld gefragt. Dieses Mal behauptete er, er könne seine Arbeiter nicht bezahlen. Insgesamt habe ich ihm 9.500 Euro überwiesen. Angeblich auf das Konto seiner Mutter. Am Ende hat er gefragt, ob ich in in seine Firma einsteigen möchte. Das war zu viel. ‚Noch mehr Geld gibt es nicht‘, habe ich gesagt. Ich habe meiner Familie von ihm erzählt. Wir sind zur Polizei, aber gehört habe ich von ihr nie wieder. Das Geld ist weg. Ich habe nicht  aufgegeben, nach der Liebe zu suchen. Als ich nach dieser Erfahrung online mutmaßliche Love-Scammer entdeckt habe, habe ich sie direkt der Plattform gemeldet, um andere Frauen davor zu schützen. Leider habe ich aber manche der Profile weiterhin dort gesehen.“

Auch potenzielle Opfer sind nicht machtlos. Peters empfiehlt: „Privatleute sollten hinterfragen, wenn sie digital unterwegs sind, sich informieren, welche Maschen gerade verbreitet sind, und auf Instrumente wie Passwortmanager und Verschlüsselungstechnologien zurückgreifen, um möglichst anonym zu bleiben.“ Firmen könnten etwa große Netzwerke segmentieren, was die Angriffsfläche verkleinert. Laut Ringwald braucht es ein Umdenken: „Unser Leben ist fast komplett digital. Deshalb müssen wir im Netz Sorgfalt an den Tag legen, sparsam mit unseren Daten umgehen und in Sicherheit investieren, zum Beispiel in Backup-Systeme, auf denen wir unsere Daten ein zweites Mal ablegen können, damit sie nicht verloren sind, wenn wir gehackt wurden.“ Firmen sollten vom Ernstfall ausgehen und sich dafür aufstellen.

Doch wie gut ist Deutschland aufgestellt gegen die digitale Bedrohung? Volker Peters und Jana Ringwald sehen eine Reihe von Fortschritten, etwa eine bessere Vernetzung, zentrale Ermittlungen und mehr Personal. Sicherheitsbehörden wie das LKA in Nordrhein-Westfalen setzen zunehmend auf datengetriebene Methoden. KI-gestützte Analysen helfen dabei, große Datenmengen auszuwerten oder Zusammenhänge zwischen Taten herzustellen.

Doch an Spezialisten in den Behörden mangelt es nach wie vor, auch weil die Gehälter in der IT-Branche oft deutlich höher sind. In manchen Bundesländern fehlt es an der notwendigen Technik: Nicht alle haben beispielsweise Tools, mit denen sich der Fluss von Kryptowährungen nachvollziehen lässt. Ringwald fordert ein verstärktes „Denken in Daten“ in den Behörden: „Das bedeutet, dass die Ermittelnden, auch bei konventionellen Delikten, gleich klären lassen: Wie verlief die digitale Kommunikation? Gibt es Kryptowährungsspuren? Welche Provider sind beteiligt? Das muss schnell gehen.“

Anlagebetrug

22. Juli 2025 / Mainz, Rheinland-Pfalz: Ein 53-Jähriger verliert rund 150.000 Euro. Aufmerksam geworden durch eine Social-Media-Anzeige, tritt er einer WhatsApp-Aktiengruppe bei und installiert eine „Handels-App“. Er überweist 50.000 Euro. Nachdem die App ihm ein angeblich auf etwa 200.000 Euro angewachsenes Kapital angezeigt hat, überweist er weitere 100.000 Euro auf ausländische Konten. Die erwarteten Auszahlungen bleiben aus.

Darüber hinaus bestehen weiterhin gesetzliche Lücken. Zwar ist seit 2021 das Betreiben einer illegalen Handelsplattform strafbar, jedoch handelt es sich bei vielen strafbaren digitalen Delikten nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt sind mögliche Maßnahmen während der Ermittlungen. „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten“, erklärt Volker Peters.

Nach Cyberangriffen mangelt es teils an Unterstützung für die Opfer. Manche berichten, sie fühlten sich von der Polizei, die ihnen vermittelt habe, eine Anzeige sei sinnlos, nicht richtig ernstgenommen und betreut. Peters räumt ein, dass es zu „Kommunikationsstörungen“ kommen könne, wenn die Betroffenen auf Beamte träfen, die sich selten mit dem Thema Cyberkriminalität befassen und nicht dafür sensibilisiert sind: „Für Firmen gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen, bei Privatpersonen kann es manchmal schwierig werden.“ Deshalb rät er, im Zweifelsfall die Onlinewache der Polizei zu nutzen. Über das Portal gelange das Cybercrime-Anliegen zu Fachbereichen innerhalb der Polizei.

Ringwald gibt zu bedenken: „Kriminelle brauchen nur wenige Minuten, um einen Fakeshop aufzubauen und kaum eine Sekunde, um ihn wieder verschwinden zu lassen. Die Bemühungen im Kampf dagegen sind groß und die Erfolge punktuell auch.“ Aber schon die Masse an Cyberkriminalität führe dazu, dass die Aufklärungsrate nicht so groß sein könne wie gewünscht.

In Südostasien gibt es Scam-Center: professionell organisierte Betrugsfirmen vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha. Dort gehen mehr als 100.000 Menschen täglich dem Online-Betrug nach. Mitunter sind sie selbst Opfer von Menschenhandel.

Im Prozess gegen die mutmaßlichen „Black Axe“-Mitglieder nimmt eine 63-jährige Sekretärin im Zeugenstand Platz. Die Baden-Württembergerin erhielt eine Chatnachricht, angeblich von ihrer Tochter: Ihr Handy sei ins Klo gefallen, deshalb schreibe sie jetzt unter einer anderen Nummer. Am Tag darauf eine dringende Bitte: Eine Online-Überweisung könne nicht warten. Ob ihre Mutter helfen könne? Sie hilft, streckt mehrere Tausend Euro vor, auch „weil ich schon häufiger für sie überwiesen habe“. Die Nachrichten lesen sich so, wie man sich Nachrichten einer jungen Frau in dieser Situation vorstellen würde. „Genau so drückt sie sich aus“, sagt die Sekretärin.

Drei der fünf Angeklagten hatten bei Redaktionsschluss Teilgeständnisse abgelegt. Als letzte Zeugin am dritten Prozesstag sagt eine Polizistin aus. Im Herbst 2024 wurde sie zu einem Amazon-Standort gerufen, nachdem ein Kandidat während eines Bewerbungsverfahrens offenbar „einen falschen Ausweis vorgelegt“ hatte. Im Laufe der Ermittlungen erhärtet sich der Verdacht auf Menschenhandel: Der Bewerber soll das Dokument von einem ihm ähnlich sehenden Mann bekommen haben. Gegen Geld.

Leser-Meinungen auf Social Media

Erstellt am: Freitag, 13. März 2026 von Sabine

Leser-Meinungen auf Social Media

Unsere Berichterstattung über psychisch kranke Menschen, die zu Tätern werden, hat das Internet sehr beschäftigt. Kommentiert haben auch von psychischen Erkrankungen Betroffene. Eine Auswahl der Beiträge:

„Der wichtigste Satz, aus unserer Sicht, ist, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen NICHT gefährlicher sind 🍀 Es ist nur EIN Risikofaktor ✨“

„Gemeinsamer Nenner: männliches Geschlecht. Perspektive aus der Täterforschung: Psychische Erkrankungen machen ohnehin schon missbräuchliche Männer gefährlicher. Sie sind nicht die Ursache für das Verhalten, wirken aber im Zusammenspiel mit patriarchalischem Denken, rassistischer Ideologie und Missbrauchsmentalität und generieren eine explosivere Mischung.“

„Ich war bis vor kurzem Admin einer großen Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke auf FB. Radikalisierung und psychische Erkrankung ist ein viel zu selten beobachtetes Feld. Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oftmals von den Systemen nicht gesehen und rutschen in vermeintlich einfache Lösungsnarrative ab. Die schlechte Versorgung von psychisch Kranken, die oftmals zu spät Hilfe bekommen, vorrangig Männer, die selten in therapeutische Behandlung gehen. Alles Dinge, die zu so etwas beitragen. “

„Ich bin migrantisch und schizophren und auch wegen solchen Artikeln und Aussagen wie diesen fühle ich mich in Deutschland immer weniger sicher und akzeptiert.“

„Da bin ich ja froh, dass ich als mittlerweile ,Schizoaffektiver‘ nicht mehr ,paranoid schizophren psychotisch bin‘. Ick weß jetzt nicht, ob dieser Beitrag so sinnvoll ist für unsere schizophrene Community, die sich jeden kleinsten Anteil Akzeptanz in unserer Gesellschaft erkämpfen muss.“

„Warum werden die Täter immer geschützt und sie bekommen ,therapeutische Hilfe‘ während die Opfer um alles kämpfen müssen.“

„Menschen nach einer psychiatrischen Behandlung in die Obdachlosigkeit zu entlassen, kann ja nur destabilisierend wirken. Es muss mehr Wohneinrichtungen für psychisch kranke Menschen geben.“

„Gewalt ist nicht immer sofort sichtbar. Gewalttätern steht ihr Potenzial nicht ins Gesicht geschrieben.“

Die unsichtbare Minderheit

Erstellt am: Donnerstag, 12. März 2026 von Sabine

Die unsichtbare Minderheit

Der WEISSE RING kümmert sich auch um gehörlose Kriminalitätsopfer. Aber wie funktioniert die Hilfe konkret? Wie kann der Verein helfen, wenn jemand nicht sagen kann, was passiert ist? Ehrenamtliche aus Kerpen und Hamburg berichten aus der Praxis.

Martin Feist und Bettina Czompel-Feist sind verheiratet und engagieren sich gemeinsam beim WEISSEN RING. Sie betreuen in Nordrhein- Westfalen gehörlose Kriminalitätsopfer und kennen sich in der Gehörlosen-Szene aus.

Die Zahl derer, die Kerpen auf einer Deutschlandkarte finden können, dürfte überschaubar sein, zumindest außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Nur wenige Kilometer von Köln entfernt liegt die Stadt mit rund 70.000 Einwohnern im Rhein-Erft-Kreis, recht idyllisch inmitten grüner Felder und Wälder. Die Weihnachtsdeko hängt noch, obwohl es bereits Februar ist, und zwei etwas verloren wirkende Narren irren durch die Gassen der Stadt, auf dem Weg zur nächsten Karnevalsfeier. Hier, im tiefen Westen der Republik, sorgen Bettina Czompel-Feist und Martin Feist dafür, dass die Probleme jener Menschen gehört werden, die selbst nichts hören: Für den WEISSEN RING kümmern sie sich um gehörlose Opfer von Kriminalität.

„Gehörlos sein, das sehen wir nicht“

Der Verein geht damit auf eine Community zu, die ganz besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge braucht. „Denn Gehörlose haben erstmal ein großes Misstrauen gegenüber Hörenden“, sagt Martin Feist. „Das muss man aus ihrer Erfahrung heraus verstehen.“ Die Interaktion mit Hörenden sei oftmals negativ behaftet, das zeige ein einfaches Alltagsbeispiel. „Wenn meine taube Schwiegermutter spazieren geht und ein Radfahrer von hinten kommt, klingelt und sich dann aufregt, weil sie nicht zur Seite geht, dann versteht sie gar nicht, was los ist, und fühlt sich in dem Moment angegriffen“, so der 57-Jährige. „Jeden Mann im Rollstuhl, jede Frau mit Blindenstock erkennen wir sofort. Aber gehörlos sein, das sehen wir nicht.“

Martins Frau Bettina Czompel-Feist ist auch gehörlos und kennt die Schwierigkeiten im Alltag. Die beginnen schon mit der Türklingel – für Hörende das Normalste der Welt. Doch wie soll man wissen, dass jemand vor der Tür steht, wenn man das Läuten nicht hören kann? Die Antwort darauf kann man im Haus der Feists sehen: Betätigt jemand die Klingel, flackern im ganzen Haus Lichtblitze. „Als Kind habe ich zuerst ganz normal gehört, aber mit viereinhalb wurde das Hören immer schlechter. Ich kam dann auf eine Schwerhörigenschule und musste sieben Jahre lang zum Logopäden, um sprechen zu lernen, das war nicht sehr schön für mich“, erinnert sich die 47-Jährige. Mittlerweile trägt Czompel-Feist Cochlea-Implantate, ihre Einschränkung ist ihr dadurch kaum noch anzumerken. Die elektronischen Prothesen stimulieren den Hörnerv direkt und ermöglichen damit das Hören. Dennoch können die Implantate das natürliche Gehör nicht ersetzen, sagt Martin Feist. „In einer ruhigen Umgebung sind Hören und Verstehen kein Problem. Das ändert sich aber bereits, wenn alle Kinder hier sind und schnell mit mir reden. Dann bekommt sie streckenweise nichts mehr mit, dann wird es zu schnell, zu viel, zu laut, zu undeutlich.“

Martin Feist weist darauf hin, dass es wichtig ist, Gehörlosen auch Dinge zu erklären, die für Hörende selbstverständlich sind.

Eine andere Welt

Dass die Welt um sie herum nicht für sie gemacht ist, bleibt vielen Gehörlosen stets im Bewusstsein. Diese Hürde muss sich auch vergegenwärtigen, wer im Opferschutz mit dieser oft unsichtbaren Minderheit zu tun hat. „Nur“ die Sprache zu lernen, reiche nicht aus, wie Martin Feist mit einem Vergleich deutlich macht: „Wenn Menschen einen Japanisch-Kurs machen, können sie auch nicht direkt japanische Opfer beraten. Ich kann sie dann ein Stück weit mehr verstehen, bekomme vielleicht auch ein bisschen mehr Vertrauen. Aber ohne Dolmetscher geht da nichts.“

Diese Rolle übernimmt in dieser besonderen Konstellation in Kerpen Martin Feists Frau. Sie ist mittlerweile seit gut fünf Jahren ehrenamtliche Mitarbeiterin des WEISSEN RINGS. „Ein Glücksgriff für den Verein“, schmunzelt Feist. Er selbst ist vor etwa zehn Jahren beigetreten. Ungefähr zu dieser Zeit startete auch die Gehörlosen-Hilfe im Verein. Mittlerweile haben sie ungefähr fünf bis sechs Fälle im Jahr. „Wir haben es mit Diebstahl, Rufmord, Betrug, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eigentlich mit der ganzen Bandbreite zu tun“, sagt er.

„Gehörlose sind sehr offen und direkt. Man muss mit ihnen also auch offen und direkt sprechen.“

Bettina Czompel-Feist

Ganz konkrete Unterschiede in der Opferschutzarbeit mit Hörenden gibt es beispielsweise in der Art und Weise, wie kommuniziert wird. „Gehörlose sind sehr offen und direkt“, sagt Bettina Czompel-Feist. „Man muss mit ihnen also auch offen und direkt sprechen.“ Ihr Mann fügt hinzu: „Gehörlose sind nicht unhöflich, sie sagen einfach, was sie wollen. Da gibt es kein ‚Schönschminken‘.“ Dies gelte auch für Themen, die in der Mehrheitsgesellschaft oft als heikel und mit sozialen Tabus belastet gelten, etwa körperliche Merkmale: „Wenn einer mal 20 Kilo zugelegt hat, wird gesagt: ‚Du bist dick geworden.‘ Fertig.“ Auch in der Opferhilfe bedeute diese Direktheit, dass man möglichst klar und schnörkellos kommunizieren muss: „Es braucht eine ganz klare Ansage. Das ist ein völlig anderer Ansatz als das, was viele Opferschützer gewohnt sind“, sagt Feist. Außerdem sei es wichtig, Gehörlosen auch Dinge zu erklären, die für uns selbstverständlich sind – etwa wenn man sich beim Sprechen abwendet. Gehörlose dürfen nie das Gefühl bekommen, man mache sich hinter ihrem Rücken über sie lustig.“

Man dürfe auch nicht den Fehler machen und alle „in einen Topf“ werfen. „Es gibt die Menschen, die komplett gehörlos sind und die das auch sein wollen. Dann gibt es welche, die noch einen Rest Hörvermögen haben und versuchen, in der hörenden Welt unterwegs zu sein. Und dann gibt es noch die, die schon etwas dagegen getan haben, so wie meine Frau. Sie tragen Implantate und gelten in der Gehörlosen-Community auch gar nicht so richtig als gehörlos“, sagt er. Man müsse zudem unterscheiden zwischen Menschen, die früher mal gehört haben, und jenen, die nie gehört haben. „Das grammatikalische Verstehen, das Hörverstehen und das Verständnis von komplexen Zusammenhängen ist ein völlig anderes.“

Bettina Czompel-Feist ist selbst gehörlos. Mit viereinhalb Jahren wurde ihr Gehör immer schlechter. Heute trägt sie Cochlea- Implantate, die Einschränkung ist ihr kaum anzumerken.

Wie wichtig es ist, die Lebensrealitäten der Gehörlosen zu kennen, wenn man gehörlosen Opfern von Kriminalität helfen will, merkten auch die ehrenamtlichen Mitarbeitenden Cornelia Haverkampf und Werner Springer. Die beiden Hamburger hatten vor ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keinerlei Bezug zur Gehörlosen-Community. Das änderte sich, als sie 2017 ihre ersten Seminare zum Thema besuchten. „Wir waren dann beim Gehörlosenverband in Hamburg und haben den WEISSEN RING vorgestellt. Das führte aber nicht wirklich zum Erfolg. Erst als sich eine Gehörlose meldete und nach ihrer Betreuung Werbung für uns machte, ging es bei uns in Hamburg nach und nach los. Mittlerweile haben wir vier, fünf Fälle im Jahr“, erzählt die 68-Jährige.

Jeder kennt jeden

Etwa 80.000 Gehörlose gibt es laut dem Deutschen Gehörlosen-Bund in Deutschland. Das heißt, rund ein Mensch von tausend ist betroffen. Die Community ist gut verknüpft, sie tauscht sich viel aus. „Sie haben viel Angst vor Tratsch, auch innerhalb der Community.“ Die Opferhelferin vermutet, dass viele sich auch deswegen schwerer Hilfe suchen, wenn etwas passiert. Laut Gehörlosenverband Hamburg leben in der Hansestadt rund 2.000 Gehörlose. Jeder kenne jeden, „wie ein Dorf“. Informationen verbreiten sich wie ein Lauffeuer, nicht nur in Hamburg, sondern auch bundesweit, durch Messengerdienste und die sozialen Medien. „Daher kommen Betroffene auch gerne ins Landesbüro, das ist ein neutraler Ort. Im Café hätten viele zu viel Angst, gesehen zu werden“, so Haverkampf. Hinzu kommt: Im Gegensatz zu einem leisen Gespräch ist eine Unterhaltung in Gebärdensprache im öffentlichen Raum für andere Gehörlose leicht „mitlesbar“. Ohne einen Dolmetscher funktioniere die Opferarbeit aber nicht.

Cornelia Haverkampf betreut in Hamburg gehörlose Kriminalitätsopfer. Sie vermutet, dass sich viele, aus Angst vor Tratsch, schwerer Hilfe suchen, wenn etwas passiert.

Das macht die Terminfindung manchmal schwierig. „Wir fragen immer: ‚Haben Sie einen Dolmetscher Ihres Vertrauens?‘ Das sind ja intimste Geschichten, die sie erzählen, und die meisten haben einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, mit dem oder der sie regelmäßig unterwegs sind. Aber auch der oder die muss Zeit haben. Da gehen schon mal zwei, drei Wochen ins Land, bis ein Termin steht. Und wenn der dann vereinbart ist und sie kommen, muss man sich ganz auf sie einstellen. Wenn man das auch so spiegelt und sagt: ‚Ich nehme dich so, wie du bist. Jetzt bist du hier und das ist gut‘, dann läuft das eigentlich immer gut“, sagt die Ehrenamtliche. Mittlerweile haben die Hamburger auch eine Liste an Dolmetschern, die sie direkt anrufen können.

„Wir können etwas erreichen, aber in kleinen Schritten“

Cornelia Haverkampf, Werner Springer, Martin Feist und Bettina Czompel-Feist – sie gehören zu den im Moment noch wenigen Ehrenamtlichen, die sich beim WEISSEN RING um gehörlose Opfer kümmern. Sie leisten damit einen wichtigen Dienst, den der Verein nicht überall anbieten kann. Darum warnt Martin Feist auch davor, den WEISSEN RING proaktiv in der Szene zu bewerben. „Denn wir könnten uns in kürzester Zeit selbst alles kaputtmachen“, sagt er. Besser sei es, nur die Fälle anzunehmen, die reinkommen. „Ich glaube, dass wir was erreichen können, aber eben in kleinen Schritten.“

684 Tage

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

684 Tage

684 Tage saßen Ramona und Thorsten R. unschuldig hinter Gittern. Ihre eigene Tochter behauptete, sie hätten sie über Jahre wie eine Sexsklavin gehalten, an Dutzende Männer verkauft, sie selbst mehrfach sexuell missbraucht und misshandelt. Ihre Lebensgefährtin und Komplizin, Franzi A.*, gestand Vergewaltigungen an Josephine, die es wahrscheinlich nie gab, ging für sie ins Gefängnis und stärkte damit Josephines Glaubwürdigkeit.

Justizirrtum Josephine R.

Das Ehepaar R. hat durch seine Tochter alles verloren. Auch wenn sie offen ihre Geschichte erzählen, wollen sie unerkannt leben.

Josephine R. soll in dem Artikel nicht im Vordergrund stehen. Oder die Menschen, die ihr geglaubt haben. Über sie alle wurde schon in Dutzenden Artikeln und Podcast-Folgen von unterschiedlichen Medien berichtet, etwa „Der Spiegel“ und die „Braunschweiger Zeitung“. Hier soll es um die Menschen gehen, die Opfer geworden sind und alles verloren haben: Ramona und Thorsten R.

Der Ort, an dem alles begann

Der Herbst ist angebrochen, die Blätter färben sich allmählich bunt, und die Spaziergänger genießen die letzten milden Tage. Goslar ist eine Stadt, die vom Krieg verschont blieb. Überall stehen alte Gebäude, die an eine längst vergangene Zeit erinnern. Die Polizeistation gehört nicht dazu. Sie ist ein modernes, wenn auch erblasstes Gebäude. Ramona und Thorsten R. stehen auf dem Parkplatz davor. Früher lebten sie in Goslar, heute an einem unbekannten Ort.

Für ein Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin sind sie nach Goslar zurückgekehrt, dorthin, wo alles begann. Hier wurden sie verhört und mussten sich gegen Vergewaltigungsvorwürfe wehren. Statt in den Verhörraum im Keller geht es dieses Mal ein paar Etagen weiter nach oben, in einen Besprechungsraum. Der Treffpunkt wurde gewählt, um in Ruhe und abseits der Öffentlichkeit sprechen zu können.

Mehr als zwei Stunden lang werden sie von ihren Erfahrungen mit der Justiz erzählen. „Von den ersten falschen Anschuldigungen habe ich im Frühjahr 2021 erfahren. Als ich am Muttertag verhaftet wurde“, sagt Ramona R. fassungslos. Vergewaltigung, Misshandlung und der Verkauf ihrer Tochter werden ihr vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Stendal ermitteln, da die Tatvorwürfe zwei Orte betreffen.

Nach drei Wochen Untersuchungshaft wird sie entlassen, weil die Ermittlungsbehörde Zweifel an Josephines Aussagen hat und die Ermittlungen einstellt. „Ich lief zu Fuß zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Hause.“ Sie hat einen Wohnungsschlüssel, aber Thorsten R. ist auf der anderen Seite der Tür. „Es klingelte und plötzlich stand meine Frau vor mir“, blickt er zurück. Sie fallen sich in die Arme, doch viel Zeit haben sie nicht füreinander, Thorsten R. muss zur Nachtschicht.

2022 werden auch in Stendal die Ermittlungen eingestellt, nachdem die Gutachterin Bettina Reinhold zu dem Ergebnis gekommen ist, dass erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Josephine R. bestehen. Josephine R. nimmt Kontakt zu ihrer Mutter auf, entschuldigt sich und behauptet, ihre Lebensgefährtin Franzi A. habe sie zu falschen Anschuldigungen gezwungen. Das Ehepaar verzeiht seiner Tochter. Doch kurz darauf erhebt die Staatsanwaltschaft neue schwere Vorwürfe gegen Ramona und nun auch Thorsten R., gestützt auf Aussagen der mittlerweile verurteilten Franzi A. Sie selbst hat sich bisher zu keinem der Vorwürfe gegenüber den Medien geäußert.

Das Ehepaar weiß nicht, was hinter seinem Rücken passiert. Josephine zieht bei ihren Eltern ein, sie verbringen viel Zeit miteinander. Eines fällt Ramona R. an ihrer Tochter auf: „Sie hatte immer ein Stofftier bei sich, das Franzi gehörte. Einen kleinen Tausendfüßler. Dabei saß diese Frau im Gefängnis, weil sie sie vergewaltigt haben soll“, sagt Ramona R. Manchmal begründet Josephine ihr Verhalten damit, dass nicht alles so sei, wie es aussehe.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Die zweite Verhaftung

Es ist der 27. Juli 2022, spät am Abend. Josephine ist in ihrem Zimmer und das Ehepaar hat schon geschlafen. „Wir hörten einen lauten Knall und schwere Schritte die Treppen hochkommen. Dann wurde unsere Tür aufgerammt und das SEK stürzte hinein“, schildert Thorsten R. den Einsatz. „Auf den Boden, auf den Boden!“, hallt es plötzlich durch die Wohnung. „Ich musste mich aufs Bett legen und mir wurden Handschellen angelegt“, sagt er.

„Ich wusste sofort, dass das irgendetwas mit Josephine zu tun hatte. Es konnte nur sie gewesen sein“, erinnert sich Ramona R., die auf dem Boden liegt, nachdem das SEK die Wohnung gestürmt hat. Im Urteil zum Freispruch schreibt später das Gericht, dass Josephine R. Tabletten zu sich nahm, um einen Mordversuch durch ihre Eltern vorzutäuschen. Die Eltern kommen für 684 Tage in Untersuchungshaft.

„Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag.“

Ramona R.

Der Prozess

Die Vorwürfe sind dieselben wie bei der ersten Verhaftung. „Im ersten Moment habe ich keine Wut verspürt, sondern eine Ohnmacht. Die Wut kam später, nach dem ersten Verhandlungstag“, weiß Ramona R. noch genau. Das Ehepaar hatte bereits beim Verlesen der Anklage den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig, insbesondere Oberstaatsanwältin Beyse, ihr Urteil schon gefällt hatte. „Unsere Taktik bei diesem Prozess war, zu schweigen und auf die Revision zu hoffen. Bei diesen Staatsanwälten hatten wir keine Chance“, sagt Ramona R.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wollte Beyse keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, wies alle Vorwürfe zurück: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und auch keine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben irgendjemanden vorverurteilt.“

Während des Prozesses stellten viele Medien das Verhalten des Ehepaares als kühl und emotionslos dar. „Ich habe geweint, viel geweint, aber nicht im Gerichtssaal – diesen Gefallen wollte ich niemandem tun“, sagt Ramona R. Besonders gelitten hätten sie unter der Trennung voneinander. „Wir konnten uns nur Briefe schreiben, die Wochen brauchten, um bei dem anderen anzukommen“, sagt Thorsten R. „Weihnachten war besonders schlimm. Es war das schönste Geschenk, als ich eine Karte von ihr bekam, auf der sie einen Weihnachtsmann für mich gemalt hatte“, sagt er und nimmt die Hand seiner Frau. Im Besprechungsraum wirken beide weder emotionslos noch kühl, im Gegenteil.

Damals verlieren sie ihre Wohnung, ihre Katze muss ins Tierheim und fast ihr ganzer Besitz wird entsorgt. „Unsere Familien lagerten so viel, wie sie konnten, aber niemand wusste, wann wir wieder aus dem Gefängnis kommen werden. Wir haben viele Andenken verloren, Sachen mit emotionalem Wert, wie die Milchzähne der Kinder oder die erste Haarlocke“, sagt Ramona R.

Justizirrtum Josephine R.

Ramona und Thorsten R. gingen gemeinsam durch die schwere Zeit und haben sich durch Briefe gegenseitig Halt gegeben.

Die Zeit im Gefängnis ist hart. Ein Mithäftling schlägt Thorsten R. ins Gesicht. „Mehr ist aber nicht passiert“, sagt er. Ramona R. lernt eine Frau kennen, der sie sich anvertraut. „In Untersuchungshaft ist viel Bewegung, Frauen kommen und gehen. Ich gehörte irgendwann zu denen, die lange da waren“, sagt sie. Die Abende beschreiben beide als besonders schwer: Alleine in einer Zelle komme man in der Dunkelheit ins Grübeln.

Besonders schlimm wird es für Ramona R., als ihre Mutter stirbt. Sie hat Demenz und weiß offenbar nichts vom Gefängnisaufenthalt ihrer Tochter. „Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, kann man für die Beerdigung einen Antrag auf Ausgang stellen“, sagt sie. Eine Antwort habe sie aber nie erhalten. Was mit dem Antrag passierte, konnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage nicht beantworten. Für Ramona R. gilt zu dem Zeitpunkt die Unschuldsvermutung, trotzdem kann sie sich nicht von ihrer Mutter verabschieden. „Das war wie ein Schlag ins Gesicht“, beschreibt sie den Moment. „Wir haben nach unserer Freilassung den Baum besucht, unter dem die Urne vergraben ist, und konnten Abschied nehmen.“

„Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“

Thorsten R.

Während des Prozesses bekommen beide ein Angebot von der Staatsanwaltschaft: Wenn sie gestehen, können sie eine kürzere Haftstrafe erhalten, heißt es. „Da wusste ich, es geht hier um viele Jahre Gefängnis. Aber ich lehnte ab. Ich gestehe nichts, was ich nicht getan habe“, sagt Ramona R. Ihr Mann sieht es genauso und handelt entsprechend: „Lieber sitze ich vier bis sieben Jahre mit einem reinen Gewissen, als dass ich etwas zugebe, das ich nie gemacht habe.“ Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Angebot nicht: „Sollte ein derartiges Angebot in der Hauptverhandlung erfolgt sein, wäre es in der Hauptverhandlung erwähnt worden.“

Dann das Urteil: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. „Wir waren auf die hohe Strafe vorbereitet durch unsere Anwälte. Trotzdem war es hart, als der Schuldspruch kam, aber auch da brach ich nicht vor den Augen der Staatsanwaltschaft zusammen. Ich blieb stark und weinte erst, als ich wieder alleine war“, sagt Ramona R. „‚Aufgeben ist keine Option‘, haben wir uns in Briefen geschrieben. Und: ‚Am Ende wird alles gut und ist es noch nicht gut, dann ist es noch nicht das Ende‘“, erzählt Thorsten R.

Die anderen Opfer

Ihre Anwälte sowie Psychologen und auch das Gericht glauben Josephine R. Aber es gibt auch Menschen, die sagen, dass da etwas nicht stimme und deshalb ignoriert werden. Dazu gehört die Psychologin und Gutachterin Bettina Reinhold, die 2022 für die Staatsanwaltschaft Stendal ein Gutachten über Josephine R. anfertigt und erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers äußert, woraufhin die Ermittlungen eingestellt werden.

Im Braunschweiger Prozess wird dieses Gutachten von Oberstaatsanwältin Beyse scharf kritisiert: „Erhebliche handwerkliche Mängel“, attestiert sie. Dabei sei es nicht geblieben, wie Reinhold im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt: „Frau Beyse rief mich an und wir sprachen 45 Minuten“, erinnert sie sich. Beyse habe da die fachliche Einschätzung von Reinhold ausgeblendet und sich keines Besseren belehren lassen. So etwas sei ihr in all den Jahren noch nicht passiert. Sie habe die Oberstaatsanwältin gewarnt und ihr gesagt: „Ich glaube, Sie setzen auf ein falsches Pferd.“ Auch sei Reinhold nicht vorgeladen worden, was sie als ungewöhnlich empfunden habe.

Das WEISSER RING Magazin hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft und Vanessa Beyse mit den Vorwürfen konfrontiert und gefragt, welche Mängel das Gutachten von Reinhold gehabt haben soll. Daraufhin verwies die Behörde an die Staatsanwaltschaft Göttingen, da diese im Rahmen von Ermittlungen gegen Beyse aktuell die Akte zum Fall habe. Das Ehepaar R. hat sich nämlich nach dem Freispruch juristische Hilfe geholt, um gegen das erste Verfahren und Beyse vorzugehen. Göttingen antwortete: „Es gibt im Verfahren einen Vermerk, in dem Oberstaatsanwältin Beyse dargelegt hat, warum sie das Gutachten von Frau Dr. Reinhold nicht für relevant hält. Zu den näheren Gründen wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Braunschweig.“ Informationen zu dem Telefonat zwischen Beyse und Reinhold hat Göttingen nicht.

Neben der Gutachterin hat damals noch jemand Zweifel: der leitende Ermittler Lutz Lucht von der Polizei Goslar. „Bereits bei den ersten Ermittlungen stellten wir unplausible und widersprüchliche Angaben von Josephine fest sowie unwahre Aussagen zu behaupteten Taten. Ferner haben wir Manipulationen von Beweismitteln festgestellt“, sagt er im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Die Staatsanwaltschaft wie auch das Oberlandesgericht folgen den Ermittlungsergebnissen und Schlussfolgerungen jedoch nicht. Lucht kann auch nicht nachvollziehen, wieso das „aussagekräftige“ Gutachten von Reinhold nicht in das Verfahren eingebracht wird.

„Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen.“

Ramona R.

„Uns wurden schwere Vorwürfe gemacht. Wir hätten voreingenommen, einseitig und schlampig ermittelt. Die Anklagevertreterin erklärte in ihrem Plädoyer, dass sie sich für mich schämen würde und die Vertreterin der Nebenklage sprach gegenüber der Presse von einem Polizeiskandal“, sagt der mittlerweile pensionierte Polizist. Über den angeblichen „Polizeiskandal“ berichtete damals die „Braunschweiger Zeitung“. Auf die Frage, wie mit dem Ermittler während des Verfahrens umgegangen wurde, verwies die Staatsanwaltschaft das WEISSER RING Magazin erneut nach Göttingen. Die dortige Staatsanwaltschaft gab an, hierzu keine Informationen zu haben.

Reinhold spricht von einem Justizskandal. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht das anders und erklärt auf Anfrage: „Fakt ist, dass ein Gericht die Schuld von Ramona und Thorsten R. festgestellt hat. Diese Entscheidung wurde durch die Revisionsinstanz aufgehoben und in einem neuen Prozess wurden die Angeklagten freigesprochen. Das ist ein ganz normaler Verfahrensgang in einem Rechtsstaat. Insoweit ist der Fall Josephine R. ein Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat.“

Die frühere Anwältin von Josephine R., Gabriele Rieke, zeigt sich selbstkritischer. Sie schreibt in einer Stellungnahme: „Mitteilen kann ich Ihnen, dass ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte, dass es jemand schafft, mich derart zu manipulieren.“ Andererseits „bin ich Parteivertreterin und habe daher eine andere Rolle als die Staatsanwaltschaft. Leider ist vieles in diesem Verfahren bis heute unklar.“ Sie habe Josephine R. angezeigt, da diese nun auch sie der Vergewaltigung bezichtige. Wie der Ermittlungsstand ist, hat sie nicht mitgeteilt.

Die Revision

Die Taktik des Ehepaares geht auf: Im Juni 2024 kommt die Freilassung, der Freispruch am 26. September, seit dem 5. Oktober 2024 ist dieser auch rechtskräftig. „Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorlas, was alles im ersten Verfahren schieflief, kamen mir die Tränen“, erinnert sich Ramona R. „Ich habe gezittert vor Erleichterung“, so Thorsten R.

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf, da sich das Verfahren fast nur auf Josephines Aussagen gestützt und ein objektives psychologisches Gutachten gefehlt habe. Im neuen Verfahren werden Ramona und Thorsten R. freigesprochen: „Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Anklagevorwürfe, soweit sie über die getroffenen Feststellungen hinausgehen, nicht nur nicht haben nachweisen lassen, sondern dass sie falsch sind und zu Unrecht erhoben wurden.“ Weiter heißt es im Urteil, dass nicht festgestellt werden konnte, ob es überhaupt jemals zu Straftaten gegenüber Josephine R. kam.

Eine Entschuldigung von den Beteiligten am ersten Prozess erhalten die beiden nicht. Fast ein Jahr dauert es, bis sie die Haftentschädigung ausgezahlt bekommen. Die Haftentschädigung setzt sich aus 75 Euro pro Tag im Gefängnis zusammen. „Für 24 Stunden Freiheitsentzug sind 75 Euro zu wenig“, kritisiert Thorsten R. In der Zeit im Gefängnis haben sich Schulden angehäuft. Rechnungen und Kredite liefen schließlich trotz der Haft weiter, aber es gab in der Zeit kein Einkommen. Sie hätten mit der Entschädigung ihre Schulden und Kredite abbezahlt, mehr als ein Jahr nach der Entlassung fehle jedoch noch das Geld für den Verdienstausfall von Thorsten R.

Das Ehepaar R. hat mithilfe des bekannten Anwalts Johann Schwenn rechtliche Schritte gegen Oberstaatsanwältin Beyse eingeleitet, die Ermittlungen laufen noch. Gegen Josephine R. laufen mehrere Anzeigen, von unterschiedlichen Personen. Sie hat auf Anfrage bislang nicht reagiert. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht.

Josephine R. hat vielen Menschen offenbar geschadet, die Beziehung von Ramona und Thorsten R. aber nicht zerstört. Das Ehepaar sitzt seit mehr als zwei Stunden
auf dem Polizeirevier in Goslar. Bei der Frage, ob Josephine je zwischen ihnen gestanden habe, lacht Thorsten R. nur leise. Er nimmt die Hand seiner Frau, blickt ihr in die Augen und sagt: „Nein, niemals. Wir sind stärker als vorher“. Ramona lächelt.

Die Chronologie eines Justizirrtums

2020: Josephine R. behauptet erstmals, von mehreren Männern sexuell missbraucht worden zu sein, zeigt angebliche Verletzungen und beschuldigt Familienangehörige. Heute deutet vieles darauf hin, dass sie sich selbst verletzte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Josephines Ex-Mann, die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den leiblichen Vater sowie die Mutter Ramona R. In der Psychiatrie lernt Josephine ihre spätere Partnerin und Komplizin Franzi A. (Name geändert) kennen.

2021: Josephine wird gefesselt und verletzt aufgefunden. Sie wurde angeblich überfallen, zudem sollen ihr die Haare abrasiert worden sein. Ramona R. kommt kurzzeitig in Untersuchungshaft, das Verfahren wird wegen Zweifeln an Josephines Aussage eingestellt. Nach angeblichen Gewaltdelikten durch Franzi A. wird diese festgenommen und kommt in Haft. Auch diese Vorfälle hat Josephine R. wahrscheinlich fingiert. Die Akte kommt zu Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse in Braunschweig.

2022: Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt die Ermittlungen gegen Ramona R. und ihren Ex-Mann ein: Die Gutachterin Bettina Reinhold kam zu dem Ergebnis, dass Josephine nicht glaubwürdig sei. Franzi A. gesteht mehrere Vergewaltigungen an Josephine R., die es wohl nie gegeben hat, und wird zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach dem Urteil beschuldigt sie auch Ramona und Josephines Stiefvater Thorsten R. Das Ehepaar wird im Juli verhaftet, und Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse erhebt Anklage.

2023: Der Prozess in Braunschweig endet mit harten Urteilen: Ramona R. erhält 13 Jahre und sechs Monate Haft plus Sicherungsverwahrung, Thorsten R. neun Jahre und sechs Monate. Sie beantragen Revision.

2024: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. Im neuen Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig werden beide im September freigesprochen.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING wurde von Josephine R. getäuscht und leistete ihr einmalig Soforthilfe, als sie noch als Opfer sexualisierter Gewalt galt. Der WEISSE RING verfolgt das Ziel, allen Opfern von Straftaten unbürokratisch und zeitnah Unterstützung zu leisten. Seitdem die Taten an Ramona und Thorsten R. bekannt wurden, setzt sich der WEISSE RING intensiv für das Ehepaar ein und sammelte mehrere Tausend Euro an Spenden.

Wie viel ist ein Mensch wert?

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Wie viel ist ein Mensch wert?

Jeden Tag werden in Deutschland Menschen auf dem Bau, in der Gastronomie und in Reinigungsfirmen ausgebeutet oder zur Prostitution gezwungen. Menschenhandel geschieht mitten unter uns. Im Kampf dagegen gab es in den vergangenen Jahren Fortschritte, die Zahl der abgeschlossenen Verfahren ist gestiegen. Doch viele Fälle bleiben nach wie vor ungestraft oder werden gar nicht erst erkannt. Fachleute fordern einen besseren Schutz für Opfer.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Szenen aus dem Landgericht Bielefeld

Im schwarzen Ringelpullover und in Handschellen wird die Angeklagte in den großen Saal 1 des Landgerichts Bielefeld geführt. Die 57-Jährige setzt sich auf den Platz ganz links an einem der Tische, die in zwei Reihen vor dem Richtertisch stehen. Mit ihr nehmen neun weitere Beschuldigte im Alter von 29 bis 64 Jahren und rund 20 Verteidigerinnen und Verteidiger Platz. In einem Regal sind Dutzende Aktenordner aufgereiht. Es geht um Menschenhandel, Zwangsprostitution, Geldwäsche. Die Frau im Pullover soll eine zentrale Rolle in einem bundesweiten Schleusernetzwerk gespielt haben, das Frauen und trans Menschen nach Deutschland geschleust und zur Prostitution gezwungen habe.

Mehr als zwei Stunden trägt der Staatsanwalt die Anklage vor. Drei Dolmetscher übersetzen auf Thailändisch und Englisch. Die Beschuldigten, die ihnen per Kopfhörer folgen, sollen bandenmäßig Frauen und trans Menschen aus Thailand mit Touristenvisa nach Deutschland geschleust haben. Hier nahmen sie ihnen demnach die Pässe ab und zwangen sie, die Kosten dafür – zwischen 18.000 und 36.000 Euro – als Prostituierte abzuarbeiten. Es gab Fahrer, die sie vom Flughafen abholten und bundesweit von Bordell zu Bordell fuhren. Sie sollen dafür 15 Cent pro Kilometer bekommen haben. Es gab Kuriere, die das durch Zwangsprostitution erwirtschaftete Geld via Flugzeug nach Bangkok brachten, um es umzutauschen und auf die Konten der Drahtzieher zu überweisen, so der Vorwurf. In einem Fall versteckte ein Kurier 110.000 Euro in einer Süßigkeitenpackung. Die Prostituierten durften demnach keine Freier ablehnen. Egal, wie es ihnen ging.

Evaluation des Prostituiertenschutzgesetz

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat das Prostituiertenschutzgesetz evaluiert und festgestellt, dass es teils Erfolge, aber auch Schwächen aufweist. Es habe die Arbeitsbedingungen verbessert und die staatliche Überwachung gestärkt. Eine Schwäche sei fehlende Akzeptanz des Anmeldeverfahrens. Prostituierte hätten Sorge um die Sicherheit ihrer Daten. Es wurden über 2.300 Prostituierte, 800 Mitarbeitende von Behörden, über 3.000 Kunden und fast 300 Gewerbetreibende befragt. Es gab auch Kritik von außen: Die Evaluation sei methodisch unzureichend und vernachlässige vulnerable Gruppen wie Migrantinnen ohne Papiere.

Kapitel 1: Sexuell ausgebeutet

Was in einem Mehrfamilienhaus an der B 49 in Koblenz geschah, zeigt, was für ein Ende sexuelle Ausbeutung nehmen kann: Vor zwei Jahren wurde hier eine junge Frau tot aufgefunden. „Aufgrund der erheblichen Verletzungen, die der Leichnam aufwies, verständigten die Rettungskräfte die Polizei, die unverzüglich die Ermittlungen aufnahm“, erinnert sich der Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler. „Es war schnell klar, dass das Opfer über einen längeren Zeitraum massiv gequält, misshandelt und regelrecht zu Tode gefoltert worden sein musste.“ Auf Details verzichtet Mannweiler im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin, zu schrecklich seien sie.

Was er erzählen kann: Die Täter, ein Ehepaar, lockten Frauen aus Bulgarien durch Mittelsmänner mit falschen Versprechungen hierher, nahmen ihnen die Ausweise ab, sperrten sie ein, machten sie durch Gewalt und Bedrohungen gefügig: Menschenhandel mit dem Ziel Zwangsprostitution, ein besonders grausamer Fall von vielen.

Das Opfer wurde in Internetportalen angeboten. Trotz massiver Verletzungen durch die täglichen Misshandlungen musste die Frau zahlreiche Freier bedienen, über Jahre. „Da muss man sich schon die Frage stellen, wie eine Gesellschaft beschaffen ist, dass ein solches Martyrium über Monate unbemerkt bleibt. Der Schluss liegt nahe, dass einfach viele weggeschaut haben“, sagt Mannweiler.

Sexuelle Ausbeutung ist ein wesentlicher Bereich des Menschenhandels, Hilfsorganisationen sprechen auch von „Frauenhandel“, da nicht nur, aber vor allem Frauen betroffen sind. Auch der WEISSE RING kümmert sich um die Opfer und verzeichnet mehr als 50 Fälle von Zwangsprostitution allein zwischen Januar und Oktober 2025, im vergangenen Jahr waren es insgesamt 70 Fälle von Menschenhandel, Tendenz steigend. Drei Jahre zuvor gingen 47 Fälle in die Statistik ein.

Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ kämpft seit vielen Jahren gegen Zwangsprostitution. Deutschland ist für Menschenhändler ein lukrativer Ort, da Prostitution legal ist: „Hier werden Betroffene rekrutiert und/oder zum Zweck der Ausbeutung hergebracht“, sagt Sophia Dykmann, Referentin Frauenhandel und Prostitution bei Terre des Femmes.

"Wir machen uns mehr Gedanken in der Gesellschaft über das Recyceln von Joghurtbechern als darüber, dass Frauen hier wie Dreck behandelt werden."

Wolfgang Fink

Ein Großteil seien migrantische Menschen, die unter falschen Angaben aus Westafrika, Rumänien, Bulgarien und Polen nach Deutschland gebracht werden oder vor Armut, Krieg und Klimakatastrophen flüchten. Aber auch deutsche Frauen werden Opfer, etwa durch „Partner“, die sie zur Prostitution zwingen. Wie schwer die Ermittlungen sind, weiß Wolfgang Fink, pensionierter Polizist und ehrenamtlicher Mitarbeiter des WEISSEN RINGS. Er leitete die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser und Menschenhandel, eine Kooperation zwischen Bundes- und Landespolizei in Baden-Württemberg. „Die Polizei ist auf die Zusammenarbeit mit NGOs angewiesen, um aussagebereite Betroffene zu finden. Ohne Opfer kann nicht gegen Zwangsprostitution vorgegangen werden“, sagt Fink. Da die Betroffenen von den Tätern bedroht würden, sei es schwer, Aussagen zu bekommen. Fink spricht von einer Art Parallelgesellschaft, die ihre eigenen Gesetze habe.

„Viele haben auch schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht“, kritisiert Sophia Dykmann. Sie sei früher in dem Bereich als Sozialarbeiterin tätig gewesen und habe unter anderem sexistische Strukturen erlebt. Fink gibt zu bedenken: „Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft und auch da gibt es schwarze Schafe“, auch wenn er in seiner Zeit als Polizist zum Beispiel nie erlebt habe, dass Polizisten privat in ein Bordell gingen.

Recht und Gesetz

In Deutschland stellt vor allem Paragraf 232 des Strafgesetzbuches (StGB) Menschenhandel unter Strafe. Wer Menschen zum Zweck der Ausbeutung anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren, zum Beispiel wenn die Ausgebeuteten psychische oder physische Gewalt erfahren, getäuscht oder entführt werden.

Vor gut neun Jahren erweiterte der Gesetzgeber die Straftatbestände. Seit Oktober 2016 werden die einzelnen Formen der Ausbeutung in den Paragrafen 232a bis 233a StGB explizit genannt: etwa Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen, rechtswidrige Organentnahme. Zuvor hatte die Europäische Union vorgegeben, Menschenhandel umfassend zu bekämpfen und dadurch sowohl Kinder als auch Erwachsene besser zu schützen.

Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB ist nicht entscheidend, ob der Täter Einfluss darauf genommen hat, dass das Opfer die Tätigkeit ausübt. Es reicht, wenn er die wirtschaftliche Not der betroffenen Person kannte, dies ausnutzte und sie ausbeutete – zum Beispiel schlecht bezahlte, Vermittlungshonorare und Mieten verlangte, zu lange oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten ließ, Lohn vorenthielt. Arbeitsausbeutung verfolgen sowohl die Polizei als auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die FKS soll dadurch Opfer von Menschenhandel besser identifizieren und andere Strafverfolgungsbehörden unterstützen können. Neben den genannten gibt es weitere Delikte und Paragrafen, die in Zusammenhang mit Menschenhandel stehen können: Dazu gehören Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) und Zuhälterei (§ 181a StGB) oder auch Menschenraub (§ 234).

Am 1. Juli 2017 trat das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Es sollte die Strafvorschriften ergänzen und durch eine Regulierung der Prostitution dazu beitragen, Ausbeutung entgegenzuwirken. Kritiker bemängeln, dies sei nicht gelungen.

Ein weiteres Problem sei, dass Behörden Opfer nicht zu 100 Prozent schützen könnten: „Die Täterseite ist gut vernetzt. Wir können im Ausland einen neuen Wohnsitz organisieren und erklären, wie sie sich im Internet zu verhalten haben, um nicht entdeckt zu werden, aber richtig schützen können wir die Frauen nicht“, räumt Fink ein.

Experten schätzen, dass täglich etwa 200.000 Frauen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Das Statistische Bundesamt verzeichnete Ende 2024 rund 32.300 gemeldete Prostituierte. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums kaufen täglich etwa 1,2 Millionen Freier Sex. Im Bundeslagebild Menschenhandel sind für das vergangene Jahr 465 Opfer von sexueller Ausbeutung erfasst – ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber 2023. Den Angaben zufolge liefen 364 Ermittlungsverfahren, was einen Anstieg um 14,1 Prozent und einen neuen Höchststand bedeutet. Dennoch ist diese Zahl vermutlich viel zu niedrig. „Meine Wahrnehmung war, dass sich nur ganz wenige Frauen freiwillig prostituieren“, sagt Fink.

Seine Arbeit hat ihn desillusioniert. „Männer machen die Gesetze, haben Einfluss, und sie wollen mit Geld Frauen kaufen“, sagt er. „Wir machen uns mehr Gedanken in der Gesellschaft über das Recyceln von Joghurtbechern als darüber, dass Frauen hier wie Dreck behandelt werden“, meint er ernüchtert. Es brauche auch in Deutschland das „Nordische Modell“: Der Kauf von sexuellen Dienstleistungen soll strafbar sein. „Dadurch entsteht auch ein Umdenken in der Gesellschaft: Eine Frau ist nicht kaufbar“, argumentiert Fink.

März 2024

Berlin/Brandenburg. Ermittler durchsuchten am 20. März 2024 in Berlin und Brandenburg 22 Wohn- und Geschäftsobjekte bei neun Beschuldigten. Diese sollen mehr als 20 indische Köche ausgebeutet haben, die bis zu 13 Stunden täglich hätten arbeiten müssen. Einige lebten in den Kellern der Restaurants.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilt das Bundesinnenministerium zu der Forderung mit: „Angesichts der Rolle Deutschlands als Drehscheibe des Menschenhandels wollen die Koalitionspartner Anpassungs- und Umsetzungsbedarfe unter Einbeziehung aktueller Evaluationen, des Prostituiertenschutzgesetzes und des Nordischen Modells prüfen.“

Eine weitere Form von Menschenhandel, die hauptsächlich Frauen trifft, ist die Zwangsverheiratung. „Verlässliche aktuelle Zahlen gibt es kaum, weil dieses Gewaltphänomen meist im Dunkelfeld bleibt – auch deswegen, weil die Betroffenen sich nicht trauen, Hilfe zu holen, oder gar nicht wissen, dass es Beratungsstellen dazu gibt“, erklärt Elisabeth Gernhardt von Terre des Femmes. Aus einer Umfrage der Berliner Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Petra Koch-Knöbel aus dem Jahr 2022 gehen 496 Fälle von vollzogener oder drohender Zwangsverheiratung hervor. 91 Prozent der Betroffenen waren weiblich. „In der Umfrage war die jüngste Betroffenengruppe bei den zehn- bis zwölfjährigen Mädchen zu finden“, sagt Gernhardt. 88 Prozent der Zwangsverheiratungen fanden im Ausland statt.

Gernhardt weist darauf hin, dass viele Minderjährige potenzielle Opfer sind. Es sei wichtig, in der Schule früh auf das Problem aufmerksam zu machen – bevor es zu spät ist. Viele Opfer wüssten nicht, dass es Schulsozialarbeiter mit Schweigepflicht gibt, an die sie sich wenden könnten. „Das bedeutet: Nur weil in der Schule keine Fälle bekannt sind, heißt das nicht, dass es keine Zwangsverheiratungen gibt.“ Wenn Lehrkräften etwas auffalle, sollten sie nicht mit den Eltern sprechen, weil dies die Situation verschärfen und das Kind gefährden könnte. Eine häufige Masche sei, Mädchen in den Sommerferien unter falschem Vorwand in ihr Herkunftsland zu „verschleppen“ und zu verheiraten. Einige kehren nach Deutschland zurück, andere bleiben. Auch Jungen und Männer sind betroffen, daher sollten sie beim notwendigen Ausbau der Hilfssysteme nicht vergessen und Schulen stärker bei der Prävention unterstützt werden, fordert die Frauenorganisation.

Menschenhandel: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

2011 erschien die bisher einzige bundesweite Studie zu Zwangsverheiratungen in Deutschland. Im Jahr 2008 wurden 3.443 Betroffene erfasst. 93 Prozent waren Mädchen und Frauen.

„Wenn ich nicht wollte, schlug er mich.“

Eine Frau erzählt, wie sie in die Zwangsprostitution kam und es wieder herausgeschafft hat.

„Ich komme aus Paraguay und habe dort 1995 ein deutsches Ehepaar kennengelernt. Sie boten mir eine Arbeit in Deutschland an. Ich war damals 35 Jahre alt. Es hieß, in Deutschland kann man Geld verdienen und ein besseres Leben führen. Angekommen, hat mir der Mann meine Papiere abgenommen – ich besitze auch einen deutschen Pass, da meine Großeltern Deutsche waren. Erst sollte ich mich um eine ältere Frau kümmern. Nachdem sie verstorben war, fing ich als Zimmermädchen im Hotel des Mannes an. Er hatte damals ein Stundenhotel direkt am Bahnhof eröffnet.

Erst sollte ich nur die Zimmer putzen, später war ich für die Sauna zuständig. Ich musste auf einer Matratze auf dem Dachboden des Hotels schlafen und leben. Irgendwann fing er an, in meinem Namen im Internet mit Männern zu schreiben, und zwang mich schließlich, mit ihnen in der Sauna Sex zu haben. Wenn ich nicht wollte, schlug er mich. Meine Nase war gebrochen, auch meine Rippen. Die Freier sahen die Wunden nicht richtig, es war zu dunkel in der Sauna. Ich hatte nichts, kein Geld, keine Papiere, wusste nicht, wohin. Mein damaliger Chef drohte mir: Er meinte, ich brauche nicht zur Polizei zu gehen, da sie mir nicht glauben würde. Auch weil er genug Geld hätte und alles machen könne, was er wolle.

Elf Jahre ging das so. Im Jahr 2006 vertraute ich mich einem Ehepaar an, das unter dem Hotel eine Bar hatte. Sie haben es einem gemeinsamen Freund erzählt. Er war wütend, als er erfuhr, was ich in dem Hotel erleide, und ging zu meinem Chef. Sie prügelten sich. Dabei verlor mein Freund sein Handy. Der Mann, der mich zur Prostitution zwang, rief die Polizei und meldete den Vorfall als Überfall. Die Polizei fand das Handy meines Freundes und machte ihn dadurch ausfindig. Er erzählte ihnen alles. Unter dem Vorwand, sie bräuchten meine Zeugenaussage, lud mich die Polizei ein. Damit ich mich ausweisen konnte, gab mir mein Chef meinen Ausweis zurück. Ich glaube, nach all den Jahren hat er einfach nicht daran geglaubt, dass ich ihn noch verraten würde. Aber ich nutzte die Chance, die sich für mich ergeben hatte, und sagte aus.

Anders als es der Ausbeuter dargestellt hatte, behandelte mich die Polizei gut, bestärkte mich darin, auszusagen, und brachte mich in ein Frauenhaus. Er hatte auch erzählt, das sei nur ein Ort für Suchtkranke, damit ich keines aufsuche. Er setzte sich bald nach Paraguay ab, da das Land keine Deutschen auslieferte.

Im Frauenhaus blieb ich 14 Monate und bekam viel Unterstützung, vor allem von der Hilfsorganisation ALDONA. Ich kann heute immer noch hingehen, wenn ich Probleme habe. Ich bekam psychologische Hilfe, ging in Therapie und kann jetzt offen über das Erlebte sprechen. Und genau dazu möchte ich andere Betroffene ermutigen: Verdrängt nicht, was euch passiert ist. Sprecht offen darüber und sucht euch Hilfe bei Organisationen.“

Kapitel 2: Menschenhandel 2.0

Menschenhandel passt sich aktuellen Entwicklungen an. Das zeigt eine Studie zur Digitalisierung des Menschenhandels in Deutschland im Auftrag des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK) aus dem Jahr 2022. Autorin der Studie ist die Wissenschaftlerin Dorothea Czarnecki. Im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin bestätigt sie, wie aktuell die Ergebnisse drei Jahre später noch sind. Sie sprach mit zuständigen Behörden, Organisationen, sammelte Fallbeispiele, wertete Statistiken aus. Das Ergebnis: Technologische Hilfsmittel sind in allen Stadien der sexuellen Ausbeutung gegenwärtig.

Die Täter finden ihre Opfer vor allem im Internet über Plattformen wie Instagram, TikTok, Snapchat sowie Videospiele mit Chatfunktion. Das Prinzip ist oft das gleiche: Ein Mann schreibt eine junge Frau an, und sie beginnen miteinander zu chatten. Er baut ein Vertrauensverhältnis auf. Eine Liebesbeziehung entsteht. Die sogenannte Loverboy-Methode führt dazu, dass die angeblichen Partner ihre Opfer in die Zwangsprostitution hineinmanipulieren. Dorothea Czarnecki beschreibt Social Media als „Fluch“ für den Menschenhandel.

März 2024

Osnabrück/Niedersachsen. Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten am 5. März 2024 Wohnungen in Dissen
und Borgholzhausen. Laut den Ermittlern sollen drei Beschuldigte moldauische Staatsangehörige zur Arbeit und zum Betteln gezwungen haben, darunter Minderjährige. Ein 45-Jähriger kam in U-Haft.

Auch den Transport zu Freiern organisieren Menschenhändler meist digital. Frauen werden in Apartments mit digitalen Türcodes
untergebracht, so dass keine Übergabe an Mittelsmänner nötig ist. Bei anderen Betroffenen kommt es zur digitalen Zwangsprostitution, sie sollen auf Plattformen wie Onlyfans sexuelle Inhalte veröffentlichen, für die Nutzer zahlen. Die Täter müssen dadurch weder den Transport noch die Treffpunkte aufwändig organisieren, fast alles geht online von einem Ort aus.

Opfer von Zwangsprostitution können sich aufgrund der Digitalisierung kaum der Kontrolle der Zuhälter entziehen. Häufig werden sie durch ihr Handy überwacht und sind mithilfe von Tracking-Apps oder Stalkerware, die Freier installiert haben, aber auch durch ihre Social-Media-Accounts schnell auffindbar. Und wenn eine Frau aus der Zwangslage entkommen kann, üben Menschenhändler digitale Gewalt aus. Über Social Media kontaktieren sie die Opfer, bedrohen sie und ihre Familien, damit sie nicht zur Polizei gehen.

Könnte Digitalisierung nicht auch eine wichtige Hilfe bei den Ermittlungen sein? In der Theorie schon, sagt Expertin Dorothea Czarnecki: „Das Problem ist aber, dass in Deutschland Abteilungen der Strafverfolgungsbehörden getrennt sind: Cybercrime, Menschenhandel, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Jetzt ist die Abteilung Cybercrime technologisch gut ausgerüstet, aber die Abteilung Menschenhandel nicht – eine enge Zusammenarbeit ist daher nötig.“ IT-Analystin Czarnecki leitet beim Sachverständigenbüro FORENSIK.IT die Abteilung für Menschenhandelsbekämpfung und Kinderschutz. Ihre Auftraggeber sind Strafverfolgungsbehörden, wo es oft an Digitalisierung mangelt.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilt das Bundeskriminalamt mit, die Onlinedimension von Menschenhandel und Ausbeutung nehme in allen Phasen zu, weshalb das BKA mit nationalen und internationalen Partnern innovative Lösungsansätze entwickle. Livestreams spielten bei Zwangsprostitution eine Rolle, konkrete Zahlen lägen jedoch nicht vor. Zu organisatorischen Strukturen und technischen Ressourcen äußere sich die Behörde aus „kriminaltaktischen Gründen“ nicht.

Dezember 2024

Tübingen/Baden-Württemberg. Das Landgericht Tübingen verurteilte am 12. Dezember 2024 einen 41-Jährigen zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Der Mann hatte die 15-jährige Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin zur Prostitution gezwungen, sie mit Drogen gefügig gemacht und selbst vergewaltigt.

Auch an Hilfsorganisationen geht der technologische Wandel nicht spurlos vorbei. Betty Kneisler von „Projekt Schattentöchter“ betreut Opfer von Zwangsprostitution. „Vor allem die Online-Plattformen, auf denen die Frauen angeboten werden, haben einen hohen Zulauf erhalten“, beobachtet sie. In Freier-Foren werden Frauen bewertet, selbst bei Google-Bewertungen, meist schreiben die Verfasser abwertend über sie. Die Frauen werden dadurch „viel breitflächiger verkauft, und auf den Plattformen ist nicht ersichtlich, ob Zwang dahintersteckt oder nicht.“ Die enorme Kontrolle durch die Menschenhändler ist in der Beratung ebenfalls ein Thema: „Wir fanden in den Klamotten Tracking-Tools.“

Ein neues Leben zu beginnen, ist schwer. Fotos und Videos, die einmal im Internet sind, bleiben in der Regel für immer dort: „Die Betroffenen werden das nie wieder los, deshalb ist das Rauskommen so schwer.“

„Wir müssen das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden kann. Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon.“

Stefanie Hubig

Kneisler empfiehlt Ermittlern, in Foren von Freiern unterwegs zu sein. Viele davon würden mit Klarnamen kommentieren, offen Gewaltfantasien beschreiben oder von Zwangsprostitution berichten.

Um digitaler zu werden, schlägt Dorothea Czarnecki Behörden vor, auch frei verfügbare Open-Source-Intelligence-Tools zu nutzen: „Dafür muss man keine tiefe IT-Expertise mitbringen. Die Tools können vor allem Verknüpfungen erstellen zwischen Personen und Telefonnummern oder zwischen bestimmten Nicknames im Internet. Auch die Geolocation kann dadurch ermittelt werden – statt alles händisch suchen zu müssen.“

Kapitel 3: Bei der Arbeit ausgepresst

Außer den Bewohnern, der Polizei und den Sozialarbeitenden darf niemand die Adresse erfahren. Auch keine Details zur Wohnung, Umgebung oder den Männern, die hier leben. Sie sind Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geworden und haben in der schlicht eingerichteten Schutzwohnung, die der Internationale Bund (IB) in Berlin seit einem halben Jahr betreibt, Zuflucht gefunden. Es ist die einzige Einrichtung dieser Art in Deutschland. Hier wohnt ein Mann, der pro Woche etwa 80 Stunden arbeiten und an seinem Arbeitsplatz schlafen musste, aber kaum Geld bekam. Ein anderer wurde von seinem Chef nicht nur ausgebeutet, sondern auch schwer misshandelt. Wieder ein anderer ist sowohl Opfer von Arbeitsausbeutung als auch von Identitätsklau.

Der konspirative Umgang mit der Wohnung hat Gründe: Oft versuchen die Täter, die Opfer zu finden, unter Druck zu setzen und so von einer Aussage bei der Polizei oder vor Gericht abzubringen.

Januar 2025

Flensburg/Schleswig-Holstein. Das Landgericht Flensburg verurteilte am 28. Januar 2025 einen Mann unter anderem wegen besonders schwerer Zwangsprostitution zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Der Mann hatte eine 16-Jährige zur Prostitution gebracht. Als sie aufhören wollte, bedrohte er sie.

Viele Fälle ähneln sich, sagt Stefan Ehrhardt vom Internationalen Bund, der das Hilfsangebot als Bereichsleiter mit aufgebaut hat: „Die Opfer werden in ihrer Heimat online oder durch Bekannte mit falschen Versprechungen vom großen Geld nach Deutschland gelockt. Hier müssen sie etwas anderes machen als vereinbart, bekommen gar kein oder wenig Geld, müssen Vermittlungshonorare, Ausbildungs- oder Unterkunftskosten abarbeiten.“

Die Betroffenen gerieten in einem fremden Land in eine Abhängigkeit, aus der sie sich schwer befreien könnten. In der Einrichtung des vom Berliner Senat beauftragten IB, die zehn Plätze bietet, sollen die Opfer zur Ruhe finden und mit Hilfe von Beratung eine Zukunftsperspektive entwickeln. Es besteht die Möglichkeit, dass sie Deutsch lernen und eine neue, nicht-prekäre Arbeitsstelle finden. Sie haben Anspruch auf eine dreimonatige Bedenk- und Stabilisierungsfrist sowie Sozialleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden, kann die Frist verlängert werden.

Mitunter sei es schwierig, die Betroffenenrechte durchzusetzen, wegen der bürokratischen Hürden und der Unerfahrenheit von Sachbearbeitenden beim Thema Menschenhandel. Es gebe aber auch positive Beispiele, betont Ehrhardt, wie „das für uns zuständige Bezirksamt, es ist dafür sensibilisiert und kooperativ, ebenso wie die Ermittlungsbehörden.“ Zu den Strategien der Täter gehört es, die Betroffenen mit Falschinformationen zu füttern. Etwa zu sagen, die Polizei sei korrupt und arbeite mit ihnen zusammen. Die Sozialarbeiter des IB versuchten, dem mit Aufklärung entgegenzuwirken. Die Entscheidung, ob sie aussagen oder nicht, liege jedoch bei den Opfern, so Ehrhardt.

März 2025

Hannover/Niedersachsen. Ein 37-Jähriger wurde im März 2025 vom Amtsgericht Hannover wegen Menschenhandels zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte 2021 mindestens vier Arbeitskräfte mit falschen Versprechungen angeworben und bei Flut-Aufräumarbeiten im Ahrtal ausgebeutet.

„Wenn sie von der Polizei oder vom Zoll entdeckt werden, sind sie emotional am Anschlag“, sagt der Bereichsleiter. Sie haben Angst vor einer Abschiebung. Vor möglichen Racheaktionen der Täter. Und vor Geldnot. Die meisten wollen so schnell wie möglich wieder eine Arbeit finden, weil sie ihren Familien Geld schicken wollen.

Zunächst gehe es darum, psychologisch Erste Hilfe zu leisten, ihnen Sicherheit zu vermitteln und sie zurück ins „normale Leben“ zu begleiten, etwa mit Spaziergängen oder Gruppenangeboten. Unter den Bewohnern erlebe er eine „große Solidarität“, lobt Ehrhardt. Sie würden gemeinsam kochen, sich unterstützen und Halt geben. Der Bewohner, der die massivste Gewalt erfahren habe, sei fest entschlossen auszusagen, damit die Täter bestraft werden.

Wie aus dem Bundeslagebild Menschenhandel hervorgeht, ist die Zahl der abgeschlossenen Verfahren im Bereich Arbeitsausbeutung 2024 im Vergleich zu 2023 um 10,8 Prozent gestiegen, auf 41 – so viele wie noch nie. Dass das Hellfeld größer geworden ist, hängt auch mit Fortschritten auf staatlicher Seite zusammen: Seit 2019 kontrolliert der Zoll, ob Arbeitskraft ausgebeutet wird, und hat Opferbeauftragte in seinen Reihen. Polizei, Staatsanwaltschaften und BKA widmen dem Thema mehr Aufmerksamkeit als früher, decken bei vielen Durchsuchungen Missstände auf. Doch der Weg ist noch weit: Unter den Fällen sind Großverfahren, dennoch ist die Zahl weiterhin relativ klein.

Laut BKA sind fast 85 Prozent der Opfer männlich, haben ein Durchschnittsalter von 34 Jahren und kommen hauptsächlich aus Osteuropa und Südostasien. Sie seien oft bei Zeitarbeitsfirmen mit wechselnder Tätigkeit beschäftigt oder in der Logistik, auf dem Bau, in der Gastronomie und in Nagelstudios. Die Täter gehörten zum Teil der Organisierten Kriminalität an.

Menschenhandel: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Im Bundeslagebild 2024 registrierte das BKA 209 Ermittlungsverfahren mit minderjährigen Opfern, davon 195 wegen sexueller Ausbeutung.

Eliane Friess, Projektreferentin bei der Servicestelle gegen Zwangsarbeit, die unter anderem Behörden schult, sagt: „Die Missstände hängen auch mit dem Fachkräftemangel und der großen Ungleichheit zusammen: Viele Betroffene kommen aus Ländern, in denen die wirtschaftlichen Bedingungen viel schlechter sind. Deshalb nehmen sie viel in Kauf, um in Deutschland zu arbeiten.“ Dass eine solche Ausbeutung hier möglich  ist, hätten sie sich vorher nicht vorstellen können.

Manche sehen sich nicht als Opfer, weil sie noch schlimmere Bedingungen kennen, und sagen dementsprechend nicht aus. „Um Ausbeutung vorzubeugen, sollten die Menschen schon in ihrem Heimatland so viele Informationen wie möglich etwa über faire Arbeitsbedingungen und Anlaufstellen in Deutschland bekommen“, schlägt Friess vor. Hier seien „alle Akteure, die vor Ort sind und kontrollieren, wie zum Beispiel der Arbeitsschutz, gefragt, Hinweise auf Menschenhandel zu erkennen.“

Die Berliner Oberstaatsanwältin Christine Höfele gehört zu den wenigen in Deutschland, die auf Ermittlungen wegen Menschenhandels spezialisiert sind. Berlin ist hierbei eine zentrale Drehscheibe. Auch deshalb gibt es in der Hauptstadt eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung, an der Polizei und Zoll beteiligt sind. Höfele und ihre Kolleginnen und Kollegen waren in einer ganzen Reihe Verfahren erfolgreich. Die Juristin weiß um den Aufwand, der damit einhergeht: „Es handelt sich oftmals um Großverfahren mit zahlreichen Opfern und Beschuldigten, die Ermittlungsgruppen über Jahre beschäftigen können. Hinter den Taten, die oft einen Bezug zu mehreren Bundesländern und zum Ausland haben, stehen dabei oft organisierte Firmengeflechte mit zehn Unternehmen und mehr.“ Wobei auch die Täter sich fortbilden würden, indem sie zum Beispiel Gerichtsurteile studieren, um daraus zu lernen. Ermittlungen auf der Grundlage der Paragrafen zum Menschenhandel im Strafgesetzbuch seien sehr schwer und aufwendig.

März 2025

Kiel/Neumünster Schleswig-Holstein. Ermittler durchsuchten am 20. März 2025 Wohn und Geschäftsräume in Neumünster. Laut Staatsanwaltschaft wurde eine Person aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen befreit, ein 52-Jähriger festgenommen. Der Mann soll mehrere Opfer zur Arbeit gezwungen haben. Das Landgericht Kiel verurteilte ihn im Oktober zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Anna Schmitt berät im Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit Betroffene von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel. Die Ratsuchenden kommen entweder über die Sicherheitsbehörden zu ihr, mit denen sie kooperieren, oder über andere Anlaufstellen. Was sie am meisten beschäftige? „Ungewissheit und Angst. Etwa vor einer Abschiebung, weil sie keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Vor möglichen Racheaktionen der Täter nach einer Aussage. Und vor Geldnot, weil sie ihre Arbeit und damit die finanzielle Grundlage für sich und ihre Familie verloren haben, häufig auch ihre Unterkunft“, entgegnet die Sozialarbeiterin, die den Betroffenen hilft, ihre Rechte durchzusetzen. „Auch Gewalt spielt bei der Arbeitsausbeutung eine Rolle. Damit werden die Betroffenen eingeschüchtert.“

Im Hinblick auf die Opfersensibilität der Behörden fällt Schmitts Fazit geteilt aus. Es sei zum Beispiel gut, dass der Zoll Ansprechpersonen für Opfer habe. Andererseits würden die Betroffenen teilweise als Beschuldigte geführt, weil sie etwa keine Arbeitserlaubnis haben. Grundsätzlich gebe es Beamtinnen und Beamte mit einem guten Willen – die aber auf zu viele rechtliche Hürden stießen. So könnten beispielsweise Ausländerbehörden lediglich eine Grenzübertrittsbescheinigung ausstellen.

Schmitt spricht sich dafür aus, den Ausgebeuteten über längere Zeit einen sicheren Aufenthalt zu gewähren – auch wenn sie zumindest vorerst keine Aussage machen wollen – und sie besser zu schützen, etwa durch Anonymisierung in Verfahren. Das sei aus menschenrechtlichen Gründen geboten – und würde die Verfolgung von Menschenhandel erleichtern.

Kapitel 4: Politische Pläne

Menschenhandel ist in ganz Europa ein großes Problem, weshalb die EU ihre Richtlinie dagegen 2024 erweitert hat, unter anderem um Ausbeutung durch Leihmutterschaft und illegale Adoption. Alle Mitgliedsstaaten müssen bis Juli 2026 ihre Gesetze zur Bekämpfung von Menschenhandel überarbeiten.

Neben den relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt es in Deutschland einen im Herbst 2024 veröffentlichten „Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen“ (NAP), der aus 126 Maßnahmen besteht, eine Laufzeit von vier Jahren hat und vor allem mehr Hilfen für Opfer, konsequentere Strafverfolgung und internationale Kooperation ankündigt. Zu den weiteren Plänen gehören eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie Digitalisierung und eine verbesserte Datensammlung zu Menschenhandel.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins zum aktuellen Stand antwortete das Bundesministerium des Inneren allgemein: „Etliche Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung oder befinden sich in der konkreten Vorbereitung. Weitere Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“

„Eine Schweinerei“

Ein Bauarbeiter aus Rumänien berichtet, wie ein Vermittler seinen Pass und einen Teil seines Lohnes einbehielt.

„Ich bin Anfang 20 und trage schon viel Verantwortung. Vor zwei Jahren ist mein Vater gestorben. Ich habe eine Freundin und ein Kind, muss für meine Familie sorgen. In Rumänien kann ich nicht genug Geld verdienen, deswegen komme ich nach Westeuropa, um auf dem Bau zu arbeiten. Das letzte Mal in Deutschland war schlimm – was ich nicht ahnen konnte. Ein Kumpel aus meinem Dorf in Transsylvanien hatte mir den Job empfohlen und den Kontakt zu einem Vermittler hergestellt, mit dem ich mich am Telefon auf zwölf Euro netto pro Stunde einigte. Ich sollte zunächst vier Monate in Bayern arbeiten, unter der Woche etwa zehn Stunden, am Samstag um die fünf. Nachdem wir angekommen waren, behielt der Vermittler, der auch die Unterkunft organisierte, unsere Ausweise ein. Er sagte, wir würden sie zurückbekommen, wenn wir die Summe, die wir ihm unter anderem für die Anreise schuldeten, abgearbeitet hätten. Er sprach von zwei Wochen. Tatsächlich erhielten wir unsere Dokumente erst nach einem Monat.

Außerdem zahlte er nur zehn Euro pro Stunde statt zwölf. Und die Hälfte des Lohns behielt er nach dem ersten Monat ebenfalls ein, als eine Art Garantie. Er wollte uns in der Hand haben, vielleicht sicherstellen, dass wir ordentlich arbeiten und nicht abreisen. Später habe ich gehört, dass er das Geld für eine Hochzeit brauchte. Eskaliert ist es, als wir an Ostern nach Hause fahren wollten, zu unseren Familien. Er wollte uns zum Bleiben zwingen und weigerte sich, uns – acht Leute waren betroffen – unser Geld zu geben. Ich bin wütend geworden. Angst hatte ich nicht, wollte unbedingt mein Geld.

Wir haben uns Hilfe geholt und schließlich mit Hilfe der Beratungsstelle Faire Mobilität und des Peco Instituts erfolgreich unsere Löhne eingefordert. Gezahlt hat nicht der Vermittler, sondern der Arbeitgeber.

Das war eine Schweinerei, wie mit uns umgegangen wurde. Erniedrigend. So etwas muss aufhören. Als Opfer von Ausbeutung sehe ich mich aber eigentlich nicht. Für mich ist es normal, bis zu zwölf Stunden pro Tag zu arbeiten. Ich bin jung und stark. Wer schwach ist, wird aussortiert. So ging es einem älteren Mann, der einmal vermutlich einen epileptischen Anfall auf der Baustelle hatte. Er zuckte; der Rettungsdienst musste kommen. Als der Arbeiter nach etwa zwei Wochen zurückkam und wieder anfangen wollte, wurde er weggeschickt. Das war schlimm für ihn.

Ich arbeite inzwischen in Frankreich, regulär mit Arbeitsvertrag, und bin bislang zufrieden. Das Geld kommt pünktlich und die Arbeitsbedingungen sind in Ordnung.“

Seit 2022 berichtet das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag der Bundesregierung unabhängig darüber, ob und wie Deutschland die EU-Menschenhandelsrichtlinie umsetzt, und spricht Empfehlungen aus. Die Leiterin der Berichterstattungsstelle, Naile Tanış, rät, die Richtlinie vollständig umzusetzen und den Fokus noch stärker auf den Schutz der Betroffenen zu richten. Im Zuge einer Reform des § 232 StGB soll Menschenhandel etwa um nicht wirtschaftlich motivierte Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat ergänzt werden. Außerdem gilt derzeit das schwer nachweisbare Merkmal der „Zwangslage“, das der Gesetzgeber laut EU-Richtlinie in „Missbrauch von Macht“ umwandeln soll.

Darüber hinaus fordert die Berichterstattungsstelle, dass Ermittlungsbehörden bei Bedarf Telekommunikationsüberwachung einsetzen dürfen, um Betroffene zu entlasten. Im Hinblick auf den Nationalen Aktionsplan mahnt sie weiteren Handlungsbedarf an: Viele Maßnahmen seien finanziell nicht gesichert, etwa die Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure. Planungssicherheit und Kontinuität seien bei Prävention aber entscheidend. Hinzu komme: „Der NAP enthält keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht, obwohl Deutschland durch europäische und internationale Normen dazu verpflichtet ist, Betroffenen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umfassende Hilfe zukommen zu lassen.“ Das BMI erklärte hierzu: „Nach Ablauf der vier Jahre soll der NAP Menschenhandel überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. So wird Kontinuität auch über die Laufzeit des derzeitigen NAP Menschenhandel hinaus sichergestellt.“

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD spielt das Thema keine große Rolle, das Wort Menschenhandel kommt lediglich ein Mal vor: „Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, steht in dem Papier. Die Opfer seien fast ausnahmslos Frauen. „Im Lichte der Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir mit Unterstützung einer unabhängigen Experten-Kommission bei Bedarf nachbessern.“

April 2025

Chemnitz/Sachsen. Hunderte Polizisten nahmen am 9. April 2025 bei Durchsuchungen in Deutschland und Tschechien mehrere Verdächtige fest. Sie sollen vietnamesische Frauen mit falschen Visa nach Deutschland eingeschleust, sie hier zur Prostitution gebracht und ausgebeutet haben.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Ende Oktober Stellung bezogen. Als „moderne Sklaverei“ bezeichnete sie Menschenhandel und Deutschland als Tatort. „Wir müssen das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden kann. Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, sagte Hubig.

Ein Gesetzentwurf aus ihrem Ministerium, der die europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen soll, sieht eine Änderung der Menschenhandelsdelikte (§§ 232 bis 233a StGB) und der Gesetze zur sexuellen Ausbeutung (insbesondere §§ 180a, 181a StGB) vor. So will Hubig die Strafen bei den erstgenannten Delikten erhöhen – grundsätzlich auf bis zu zehn Jahre Haft, nicht nur bei besonders schweren Fällen – und die Möglichkeit eröffnen, mehr Kunden von Ausgebeuteten zur Verantwortung zu ziehen.

Bisher griff die „Nachfragestrafbarkeit“ nur bei Freiern, die wussten, dass sie Dienstleistungen von Zwangsprostituierten in Anspruch nahmen. Künftig soll dies für alle Formen der Ausbeutung gelten, etwa wenn jemand bei einem Bauprojekt Arbeiter beschäftigt, obwohl er weiß, dass sie ausgebeutet werden.

Mai 2025

Frankfurt/Hessen und weitere Bundesländer. Ermittler durchsuchten am 8. Mai 2025 in acht Bundesländern 40 Wohn und Geschäftsräume sowie Bordellbetriebe, unter anderem in Frankfurt. Laut Staatsanwaltschaft ging es um den Vorwurf des bandenmäßigen Einschleusens von Frauen aus China zur Prostitution. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.

Auch plant das Justizministerium, wie von der EU gefordert, beim Menschenhandel durch Leihmutterschaft, bei Adoption und
Zwangsheirat gesetzlich nachzubessern. Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls besser geschützt werden, durch neue Tatbestände und einen höheren Strafrahmen bei der sexuellen Ausbeutung gegen Entgelt.

Babette Rohner von Ban Ying, der in Berlin angesiedelten Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel, mahnt: „Solange der Opferschutz, für den es mehr Geld braucht, zu kurz kommt, wird sich nicht viel ändern.“ Die wenigen Schutzwohnungen seien meistens voll, die Beratungsstellen ausgelastet. „Bei vielen Betroffenen ist die Aussagebereitschaft gering, weil sie weder einen vernünftigen Aufenthaltstitel noch ausreichend Schutz bekommen“, sagt Rohner.

„Menschenhandel ist eine schwere Verletzung von Kinderrechten."

Martina Döcker

Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK), sagt, es fehle an Bewusstsein dafür, dass der „riesige Niedriglohnsektor in Deutschland Menschenhandel begünstigt“.

Darüber hinaus mangele es am politischen Willen sowie an Kapazitäten bei den Kontrollbehörden, die „Wirtschaft stärker zu durchleuchten“. Die Missstände würden eher stiefmütterlich behandelt und Betroffene von Ausbeutung noch oft als illegale Arbeiterinnen oder illegale Ausländerinnen betrachtet, die abgeschoben werden müssten. Fälle von Menschenhandel würden somit nicht erkannt.

Die Berliner Oberstaatsanwältin Christine Höfele erklärt, es brauche nicht unbedingt schärfere Gesetze. Auch sie sieht ein Kernproblem darin, dass es „keinen vernünftigen Schutz von Opferzeugen in Deutschland gibt“. Weder „können wir sie zum Beispiel anonymisieren“, damit sie nicht in Gefahr geraten, noch würden die Betroffenen, etwa bei Zwangsarbeit, pauschal entschädigt. Hinzu kämen Probleme beim Non Punishment-Prinzip für Opfer, die sich strafbar gemacht haben: „Wenn wir auf eine Bestrafung verzichten, etwa bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, können wir nicht sicher sein, dass die Ausländerbehörde dies auch so hält.“

Höfele spricht sich für eine bundesweit bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der für Menschenhandel zuständigen Behörden, mehr Ressourcen und eine höhere Sensibilität aus: „In vielen Staatsanwaltschaften ist noch nicht angekommen, dass Menschenhandel in Deutschland ein Thema von großer Brisanz ist. Es benötigt viel mehr Aufmerksamkeit und vor allem eine Spezialisierung auf diesem Gebiet.“

Häufig würden Fälle heruntergebrochen auf Delikte wie Schleppen und Schleusen nach § 96 Aufenthaltsgesetz, weil dies viel einfacher nachzuweisen sei als Ausbeutung und Menschenhandel. Was sie bei ihrem Kampf dagegen antreibe? „Als eine Verfechterin der Menschenrechte finde ich: Ein Staat wie Deutschland sollte es sich nicht leisten, dass die Menschenrechte von bestimmten Gruppen mit Füßen getreten
werden. Menschenhandel ist nichts anderes als ein Verstoß gegen das oberste Gebot des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Menschenhandel

2024 wurden laut BKA 83 Opfer durch die „Loverboy- Methode“ zur Prostitution gebracht, meist junge Frauen, die Täter zunächst emotional abhängig machten, um sie später finanziell auszubeuten.

Kapitel 5: Die dunkelsten Felder

Immer wieder werden Kinder einer Familie in Berlin und anderen Bundesländern straffällig, sie begehen zahlreiche Einbrüche und Diebstähle, vor allem in Mobiltelefongeschäften. Die Minderjährigen sind ohne ihre Eltern unterwegs und werden in den jeweiligen Städten und Landkreisen in Obhut genommen – verlassen die Jugendhilfeeinrichtungen aber kurz darauf wieder.

Nach und nach erreichen das zuständige Berliner Jugendamt wiederholt Meldungen von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ämtern und Polizeidienststellen.

IN VIA Berlin, die Fachberatungs- und Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen, ist die einzige dieser Art in Deutschland und kümmerte sich um den Fall. Dieser führt in eines der dunkelsten Felder: IN VIA hat die Minderjährigen als Opfer von Menschenhandel identifiziert, die offenbar durch den Zwang, Straftaten zu begehen, ausgebeutet werden. Die Beratungsstelle brachte Hilfen für den Kinderschutz auf den Weg. Das Landeskriminalamt ermittelt.

3.155

Betroffene von Menschenhandel haben Ermittlungsbehörden im Zeitraum 2020 bis 2022 identifiziert, wie die Berichterstattungsstelle Menschenhandel angibt.

3.704

Personen, bei denen der Verdacht auf Menschenhandel oder Ausbeutung vorlag, haben Fachberatungsstellen oder arbeitsrechtliche
Beratungsstellen im gleichen Zeitraum verzeichnet. Die Beratungsstelle vermutet, dass die Dunkelziffer viel höher liegt, bisher gebe es keine einheitliche Statistik in Deutschland.

15.000

Menschen wurden laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits vor 20 Jahren in Deutschland zur Arbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen gezwungen.

Die Zahl der Betroffenen nimmt zu. Das Bundeskriminalamt hat in seinem Lagebild Menschenhandel und Ausbeutung für das vergangene Jahr 209 Ermittlungsverfahren mit minderjährigen Opfern (plus 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) erfasst, 195 davon wegen sexueller Ausbeutung (plus 7 Prozent), jeweils zwei Verfahren wegen Arbeitsausbeutung und Ausbeutung durch den Zwang, Straftaten zu begehen, sowie zehn Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel und Zwangsverheiratung. Insbesondere bei den ausgebeuteten Kindern und Jugendlichen, die sich strafbar machen mussten, gehen Fachleute – ebenso wie bei erwachsenen Betroffenen, wo 2024 lediglich zwei Verfahren abgeschlossen wurden – von einer hohen Dunkelziffer aus. Auch der Menschenhandel in Zusammenhang mit Bettelei – insgesamt ein Verfahren im Jahr 2024, fünf im Jahr zuvor – trifft Minderjährige.

Martina Döcker, Leiterin der auf minderjährige Opfer spezialisierten Fachberatungsstelle von IN VIA, sagt: „Wir stellen immer wieder fest, dass die Ausbeutung hinter den vordergründigen Straftaten nicht erkannt wird, weil die betroffenen Kinder und Jugendlichen keine Aussage hierzu machen. Das Erkennen und Ermitteln der Hintergründe ist in solchen Fällen wesentlich.“ Döcker verweist darauf, dass in solchen Fällen gemäß der Europaratskonvention und der EU-Menschenhandelsrichtlinie von einer strafrechtlichen Sanktion abgesehen werden kann, es gilt das „Non-Punishment-Prinzip“, das in Deutschland in Paragraf 154 c Abs. 2 der Strafprozessordnung verankert ist, aber kaum angewendet wird.

Martina Döcker und ihr Team kümmern sich besonders häufig um sexuell ausgebeutete Minderjährige, etwa um einen verwaisten Jugendlichen: Als er 16 war, machte ein ausländischer Geschäftsmann ihm in seinem Heimatland in Subsahara- Afrika das Angebot, für eine angeblich gut bezahlte Arbeitsstelle nach Deutschland zu kommen. Mit gefälschten Ausweisdokumenten, die ihn als volljährig auswiesen, kam er in der Wohnung des Mannes unter. Dieser sperrte ihn ein und nötigte ihn, mit weiteren Männern Sex zu haben. Wochen später gelang dem Jungen die Flucht. Mit Hilfe von IN VIA, WEISSEM RING und Jugendamt bekam er eine Therapie und einen Platz in einer Wohngruppe. Er entschloss sich, Anzeige zu erstatten. Und will bald eine Ausbildung beginnen.

Aus dem Gericht: Bis zu 50 Freier an einem Tag

Zwei Verfahren, ein Muster der Ausbeutung: Vor dem Landgericht Münster haben im Oktober zwei große Prozesse wegen schwerer Zwangsprostitution begonnen. Sie zeigen exemplarisch, wie systematisch Täter junge Frauen in Abhängigkeit bringen, isolieren und zur Prostitution zwingen. Teils unter massiver Gewalt.

Im ersten Verfahren stehen fünf Angeklagte vor Gericht: drei Männer und zwei Frauen, darunter ein Elternpaar. Ihnen wird vorgeworfen, zwei junge Frauen – eine davon minderjährig – über Jahre unter Drohungen und Gewalt zur Prostitution gedrängt zu haben. Die Eltern stellten demnach ihre Wohnung bereit, und die Familie bestritt mit den Einnahmen ihren Lebensunterhalt. Der 33-jährige Sohn habe mehrfach versucht, eine der Betroffenen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, was an deren Gegenwehr scheiterte. Der ältere Bruder soll zudem versucht haben, eine weitere, damals 17-Jährige zur Prostitution zu drängen. Die Angeklagten hatten sich bis Redaktionsschluss vor Gericht nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Die Geschädigten sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ein Urteil sollte am 10. Dezember gesprochen werden.

In der zweiten Verhandlung geht es laut Anklage um 80 Taten zwischen Ende 2022 und Anfang 2025. Eine 26-Jährige und zwei Männer (36 und 32) sollen Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 25 Jahren zur Prostitution angeworben und ausgebeutet haben. Während die Angeklagte, die sich zu den Vorwürfen äußerte, die Abläufe plante, Hotels buchte, Anzeigen schaltete und sich auch selbst prostituierte, fuhren die Männer die Frauen laut Anklage zu ihren Einsätzen und sammelten das Geld ein. Die Angeklagte räumte ein, gewusst zu haben, dass mehrere der Mädchen minderjährig waren. Als die Polizei schon gegen sie ermittelte, sollen sie ihre Opfer weiter zur Prostitution gezwungen haben. Dies belegen Aufnahmen der Telefonüberwachung. In einem Fall zeichneten Ermittler auf, wie die Angeklagte ihre Opfer zwang, Fotos von ihren Handys zu löschen. Um den Geschädigten zu drohen, kam eine Schreckschusspistole zum Einsatz. Die Beschuldigte berichtete von einer der Frauen, die bis zu 50 Freier am Tag geschafft habe, ihr „bestes Pferd im Stall“. Besonders erschütternd: In einem Fall zwang die Angeklagte eine Schwangere in der 14. Woche zur Abtreibung in den Niederlanden, um ihren Körper weiter verkaufen zu können. Die Betroffenen sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Bis Redaktionsschluss hatten sich die männlichen Angeklagten nicht geäußert, kündigten jedoch umfassende Geständnisse an. Ein Urteil wird für Februar 2026 erwartet.

Auch viele in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche sind von sexueller Ausbeutung betroffen, vor allem Mädchen. Die Anwerbung finde oft im digitalen Raum statt, so Döcker. Und stehe manchmal in Verbindung mit Drogenkonsum. Phänomene wie Cyber-Grooming oder Sextortion hätten die Gefahr erhöht, auch weil schnell Bilder produziert und sie damit unter Druck gesetzt werden können. Die Auswirkungen wiegen schwer: „Menschenhandel ist eine schwere Kinderrechtsverletzung, mit lebenslangen psychischen und physischen Folgen.“

Insgesamt hat IN VIA nach eigenen Angaben allein von Januar bis September dieses Jahres 57 minderjährige Opfer von Menschenhandel, 53 davon weiblich, beraten. Und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren in den Statistiken erfasst waren. Ein Hinweis darauf, dass das Dunkelfeld tatsächlich groß ist. Bei einem größeren Teil handelt es sich um Minderjährige aus Drittstaaten und unbegleitete Geflüchtete. Manche werden sexuell ausgebeutet, andere zu Straftaten gezwungen, etwa bei Betrugsdelikten oder als Drogenkuriere. Die meisten Opfer sind zwischen 14 und 17 Jahre alt, das jüngste war acht.

Die Fachberatungsstelle will das Bewusstsein für das Thema schärfen, dafür sorgen, dass das Hellfeld größer wird und mehr Betroffene Hilfe bekommen. „Sensibilisierung und Schulung“ etwa von Jugendämtern, freien Trägern, Streetworkern oder Familiengerichten sind laut Döcker mit die wichtigsten Aufgaben. „In der fachlichen Diskussion fehlt oft der kindspezifische Blick“, so Döcker. Die Kinder selbst wiederum seien sich in vielen Fällen nicht der Tatsache bewusst, dass sie ausgebeutet werden, etwa aufgrund einer emotionalen Abhängigkeit. Oder sie gäben sich aus Angst vor den Tätern, die Teil der Familie sein können, nicht als Opfer zu erkennen. Manchmal werden sie als solche erkannt, verlassen Jugendhilfeeinrichtungen nach kurzer Zeit aber wieder. Es komme darauf an, sie für die eigene Situation zu sensibilisieren, ihnen auf sie zugeschnittene Hilfen und Schutz zu bieten.

Was bei Minderjährigen auf Menschenhandel hinweisen könne? Jeder Fall sei vielschichtig und einzeln zu betrachten, betont Döcker, nennt aber einige mögliche Anzeichen: Wenn im Umfeld von Kindern oder Jugendlichen zum Beispiel häufig eine unbekannte Person auftaucht, die sie zu kontrollieren scheint. Wenn sie plötzlich immer wieder straffällig werden, über viel Geld und Wertsachen verfügen oder wenn oft unklar ist, wo sie sind.

August 2025

Heilbronn/Baden-Württemberg. Der Zoll durchsuchte am 5. August 2025 einen landwirtschaftlichen Betrieb im Raum Heilbronn. Nach Angaben des Hauptzollamts bestand unter anderem der Verdacht auf Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte. Elf Erntehelfer untermauerten die Vorwürfe mit ihren Aussagen.

Am Landgericht Bielefeld legt ein Justizbeamter der 57-Jährigen, die eine führende Rolle im Schleusernetzwerk gespielt haben soll, auch während einer Prozesspause Handschellen an. 13 Justizbeamte sichern den Saal. Zum Prozessauftakt sind drei Vertreter der Nebenklage anwesend, die betroffenen Frauen sind bis zu ihrer Aussage als Opferzeuginnen in Schutzwohnungen untergebracht.

Laut BKA wird jedes zehnte Opfer nach seiner Anzeigenerstattung unter Druck gesetzt, um bei einer späteren Gerichtsverhandlung seine Aussage zurückzuziehen oder zu relativieren. Rechtsanwältin Petra-Maria Borgschulte kennt das: „Die Frauen haben Angst. Solche Verfahren scheitern häufig daran, dass die Frauen sich nicht mehr trauen, auszusagen.“ Sie vertritt eine der betroffenen Frauen vor Gericht. Vom Prozess erhofft sich Borgschulte, „dass es ein angemessenes Urteil gibt – und das man Hintergründe darüber erfährt, wie das Netzwerk zum Beispiel an so viele Touristenvisa kommen kann. Es muss Menschen in den EU-Botschaften in Thailand geben, die die Visa erteilen. Da profitiert auch wieder jemand. Das sind keine Menschenfreunde.“ Ein Urteil wird am 30. April 2026 erwartet.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.