Der Kampf geht weiter
Mit dem SGB XIV sollte die Soziale Entschädigung für Gewaltopfer moderner, schneller und gerechter werden. Es gibt einige gesetzliche Fortschritte, doch in der Praxis zeigen sich nach wie vor hohe Ablehnungsquoten, lange Verfahren und viele offene Fragen.
Der gewaltsame Tod ihres Enkels in einer psychiatrischen Klinik belastet Nelli S. schwer. Sie kämpft darum, dass die Behörden die psychischen Folgen der Tat anerkennen.
Sven W. notierte: „Ich erinnere mich daran, dass ich von unserem Vater regelmäßige Gewalt in Form von Schlägen auf den Hinterkopf, Schlägen ins Gesicht, Tritten, gewaltsamem Anfassen gewohnt war.“ Er zeichnete auf, wo er gestanden habe, als der von Frau und Kindern getrennte Vater vor der Schule aufgetaucht sei. Sven hatte nach eigenen Angaben Angst, dass sein Vater die Drohung wahr machen würde, die er oft ausgesprochen haben soll, „wenn wir jemandem von den Taten erzählten, dass er mich von der Schule zu sich holen und wieder auf den Dachboden sperren würde“.
Sven W. gehört zu den rund 19.650 Menschen, die 2024 in Deutschland Soziale Entschädigung beantragten. Sein Fall steht exemplarisch für Betroffene, die um ihr Recht auf Anerkennung kämpfen müssen. Die Gewalt erlebte Sven W. Anfang der 2000er-Jahre, unter den Folgen leidet er noch heute.
Der 27-Jährige spricht offenbar seit Jahren nicht mehr, sondern schreibt lediglich. Er lebt bei seiner Mutter Birgit und kommuniziert selbst mit ihr nur per WhatsApp. Die Wohnung verlässt er selten. Die Familie möchte sich nicht öffentlich äußern, hat aber zugestimmt, dass das WEISSER RING Magazin die Akten sichtet und anonymisiert berichtet.
Die Dokumente zeigen einen jungen Mann, der nach einer von psychischer und physischer Gewalt durch den Vater geprägten Kindheit immer wieder versucht hat, im Leben Fuß zu fassen. „Wir haben es mit einem stark gesundheitlich geschädigten jungen Mann zu tun. Er hat nicht auf der faulen Haut gelegen und auf öffentliche Leistungen gewartet“, sagt Reinhard Streibel, Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS in Unna, der die Familie unterstützt. Sven W. ist wegen seiner psychischen Probleme schwerbehindert und nicht arbeitsfähig, wie aus einem Gutachten hervorgeht. Wegen seiner Sozialphobie läuft jeglicher Kontakt über die Mutter.
1976 – Opferentschädigungsgesetz
Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz in Kraft. Der deutsche Staat nimmt damit zum ersten Mal Opfer von Gewalttaten in den Blick.
Ein Wohlfahrtsverband riet ihr im Frühjahr 2024, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Das Gesetz war ihr zuvor nicht bekannt. Am 3. Juni 2024 reichte Sven W. den Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster ein. Birgit W. sammelte Belege von Gerichten, von Ärzten, Anwälten und einer Beratungsstelle. Sie telefonierte und suchte in Archiven nach Berichten. Manches sei verloren gewesen, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren.
Der LWL beauftragte eine externe Gutachterin, um die Tat, die Schädigung und deren Zusammenhang zu untersuchen. Im November 2025 schrieb die Sachverständige, dass bei Sven W. ein Schädigungsgrad von 70 gegeben sei. Er hätte demnach Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Die Geschichte könnte hier enden, es scheint ein klarer Fall zu sein. Doch der LWL ließ ein neues Gutachten erstellen. Das Ergebnis: Schädigungsgrad 0.
Kapitel I: Von Soldaten zu Opfern
Deutschland 1920. Die noch junge Demokratie der Weimarer Republik geht nach dem Ersten Weltkrieg durch eine von Krisen geprägte Zeit: gewaltsame politische Umsturzversuche, die Umsetzung des Versailler Vertrags, soziale Unruhen. In dieser Zeit, im Mai 1920, beschließt das Parlament das Reichsversorgungsgesetz. Es sei dazu gedacht gewesen, Kriegsbeschädigte zum Beispiel bei den Heilkosten oder der Rente zu unterstützen, um die Folgen des Ersten Weltkriegs sozialpolitisch zu bewältigen, sagt Horst Bruns. Bruns hat sich intensiv mit der Opferentschädigung befasst, zunächst in der Praxis als Abteilungsleiter in der Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalens und mittlerweile in der Theorie als Dozent für Sozialrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.
Im Reichsversorgungsgesetz stand laut Bruns „schon vieles drin, was später ins Bundesversorgungsgesetz aufgenommen wurde und auch heute noch im SGB XIV zu finden ist“. So sei zum Beispiel der Grundgedanke des Reichsversorgungsgesetzes erhalten geblieben: Jemand erleidet einen Schaden, und der Staat entschädigt, wenn gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen eingetreten sind.
Das SGB XIV
Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Ansprüche von Menschen, die durch körperliche oder psychische Gewalttaten, vorsätzliche Vergiftungen, eine erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Folgen der Weltkriege oder infolge von Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.
Das SGB XIV löste das seit 1976 geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab, das auf dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsgeschädigte basierte. Die meisten Paragrafen traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel war es, die Bedürfnisse von Gewalt- und Terroropfern besser zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen erhöhte monatliche Opferrenten, die Berücksichtigung psychischer Gewalt wie Stalking sowie die sogenannten Schnellen Hilfen für Betroffene: ein Fallmanagement in den zuständigen Versorgungsämtern sowie zeitnahe Termine in Traumaambulanzen.
Grundsätzlich können Opfer Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldzahlungen erhalten. Bei bleibenden Schäden können, je nach Schweregrad, aktuell monatlich bis zu 2.169 Euro gezahlt werden; bei Schwerstbeschädigten liegt der Betrag bei 2.603 Euro.
Mit dem 1950 verabschiedeten Bundesversorgungsgesetz (BVG) wird das Reichsversorgungsgesetz weiterentwickelt. Der Fokus liegt weiter auf Kriegsopfern sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen. Das BVG ist geprägt davon, dass viele Abgeordnete im Bundestag selbst vom Krieg betroffen waren, und ebenfalls auf abgeschlossene Schadensereignisse ausgerichtet: „Da ist etwas geschehen, ein Soldat hat zum Beispiel sein Bein verloren, und dann wird geschaut, wie es für den Betroffenen weitergeht“, erklärt Bruns.
Je älter die Bundesrepublik wird, desto mehr rücken die Folgen von bewaffneten staatlichen Konflikten in den Hintergrund. In dieser Zeit, Mitte der 1970er-Jahre, nimmt der Staat erstmals die Opfer von Gewalt in den Blick: mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Kein Schutz. Nirgends
David S. wird in einer Psychiatrie erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich alleingelassen. Was ist damals passiert?
In der ersten Lesung für das OEG im Oktober 1974 sagt der damalige Justizminister Hans-Jochen Vogel (SPD), mit den neuen gesetzlichen Vorschriften betrete die sozialliberale Bundesregierung „gesetzgeberisches Neuland“. Kern des Problems sei die Erkenntnis, „dass alle Anstrengungen zur Verbrechensverhütung und zur Verbrechensbekämpfung die Begehung von Straftaten niemals gänzlich verhindern können“. Die Gesellschaft könne den Opfern von Straftaten gegenüber nicht gleichgültig bleiben. Die Folgen könnten „von dem Opfer oder seinen Hinterbliebenen auch nicht in allen Fällen aus eigener Kraft gemeistert werden“. Deshalb brauche es „soziale Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Humanität“.
1976 wird das OEG eingeführt. Erstmals werden damit Opfer von Gewalttaten systematisch entschädigt, indem die Strukturen des BVG auf zivile Gewaltopfer übertragen werden. Doch insbesondere Opfer psychischer Gewalt, von Stalking, Menschenhandel oder langjährigen Missbrauchserfahrungen können nur eingeschränkt Leistungen geltend machen. Opferverbände kritisieren, dass die Verwaltungsverfahren zu lange dauern und Anforderungen beim Nachweis von Tat und Schädigungsfolgen hoch sind. So fordert der WEISSE RING, psychische Gewalt stärker zu berücksichtigen, sowie schnellere Verfahren, die die Opfer im Blick haben.
„Manchmal fange ich ganz plötzlich an zu weinen“
In den ersten Tagen „habe ich nur geweint, konnte nicht schlafen“, sagt Nelli S. Fünf Jahre ist das her. „Es geht nicht vorbei. Ich glaube, es wird nie vorbeigehen. Vor allem in der Nacht kommen die Bilder hoch und Trauer, Wut, Schuldgefühle. Manchmal fange ich auch ganz plötzlich an zu weinen.“
Im Frühjahr 2021 wurde ihr 22-jähriger Enkel David S. erwürgt, in der psychiatrischen Klinik in Haina, in die er zu seinem Schutz eingewiesen worden war. Das WEISSER RING Magazin hat 2025 über mangelnde Vorsichtsmaßnahmen der Klinik, die Kritik zurückweist, und Versäumnisse bei der Aufklärung berichtet. Kurz nach der Tötung von David, der lange bei seiner Oma lebte, starb sein Bruder Daniel an Krebs. Nelli S. besucht die beiden fast täglich auf dem Friedhof und pflegt liebevoll die Gräber. Sie hatte ein enges Verhältnis zu ihren Enkeln, fuhr mit ihnen in den Urlaub.
Nelli S. ist schwer depressiv und in Behandlung, doch das Versorgungsamt hat ihren Antrag auf Opferentschädigung Ende 2024 abgelehnt. Ein Gutachten bestätigt die Depressionen. Allerdings, so das Amt, hätten diese bereits vor dem Tod ihres Enkels vorgelegen und sich in belastenden Situationen gezeigt. Der Verweis auf frühere gesundheitliche Probleme ist eine gängige Argumentation von Ämtern, der Nelli S. entschieden widerspricht. Die 70-Jährige hat Schicksalsschläge hinter sich: So verlor sie ihren Mann mit Anfang 30. Bevor David getötet wurde, sei es ihr aber nie so schlecht gegangen, auch wenn sie sich 2019 psychologische Hilfe geholt habe, aufgrund der Erkrankung ihres Enkels: „Ich war immer eine starke Frau, eine fröhliche Frau, wirkte jung und wurde im Urlaub für die Mutter von David und Daniel gehalten. Das ist vorbei. Letztens sagte eine Freundin zu mir, ich hätte schon seit Jahren nicht mehr richtig gelacht.“
Der Antrag ihrer Tochter Galina S., die in Niedersachsen lebt, wurde bewilligt. Was für Nelli S. den Umgang mit ihr noch unbegreiflicher macht: „Es ist offensichtlich, wie schlecht es mir geht. Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet. Aber die Unterstützung, die ich brauche, bekomme ich nicht.“ Teilweise sei sie sehr unsensibel behandelt worden: Eine Gutachterin habe zu ihr gesagt, sie sei noch jung, solle einen Mann finden und ihr Leben genießen. „Wie kann man so etwas zu einer Frau sagen, die ihren Enkel durch so ein Verbrechen verloren hat?“ Auch einige Fragen hätten ihr zugesetzt, etwa, ob sie nach der Todesnachricht in Ohnmacht gefallen sei. „Wäre das die ,richtige‘ Reaktion gewesen? Jeder reagiert anders.“
Der gewaltsame Tod ihres Enkels hat Nelli S. nicht nur psychisch, sondern auch finanziell zugesetzt, etwa durch Bestattungs- und Anwaltskosten. „Ich habe so gut wie keine Ersparnisse mehr, und alles ist teuer. Ich schäme mich, dass ich meinen Enkeln kaum noch etwas geben kann.“
Nelli S. hat beim Sozialgericht Marburg Klage eingereicht. Er rege an, diese zurückzunehmen, schreibt der Vorsitzende Richter in einem Brief, weil er „keine natürliche Einheit zwischen der Gewalttat und der psychischen Erkrankung“ sehe. Die Anwältin von Nelli S. wäre bereit, vor das Landessozialgericht zu ziehen. Sie sieht ihre Mandantin im Recht. S. zweifelt: „Ich habe Angst vor Schulden und vor der zusätzlichen Belastung. Jeder Brief in dem Zusammenhang lässt alles wieder hochkommen.“
Die Debatte über eine Reform des OEG beginnt nach der Jahrtausendwende. So appelliert der Bundesrat im Jahr 2007 an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern „ein Konzept für ein zukunftsfähiges und den Anforderungen an ein Gewaltopferrecht gerecht werdendes Entschädigungsrecht“ zu entwickeln. Die Debatte erhält nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 eine neue Dynamik. Die Erfahrungen von Betroffenen und Angehörigen machen deutlich, dass das bestehende System als zu komplex und schwerfällig wahrgenommen wird. Die damalige Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) greift diese Kritik auf und legt 2019 den Entwurf eines neuen Sozialen Entschädigungsrechts vor. Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagt in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober 2019, das damalige Entschädigungsrecht sei noch stark auf die Folgen der Weltkriege ausgerichtet. Es brauche aber ein der heutigen Lebenswirklichkeit angepasstes Hilfesystem für Opfer von Gewalt.
Mit dem Beschluss des SGB XIV im November 2019 und seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht neu geordnet. Das Gesetz bündelt die bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten wie Opfer bestimmter Formen psychischer Gewalt. Außerdem werden die Schnellen Hilfen eingeführt: Traumaambulanzen und ein Fallmanagement, das Betroffene dabei begleiten soll, ihre Ansprüche geltend zu machen.
2016 – Breitscheidplatz-Anschlag
Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erhält die Debatte um die Reform des Gewaltopferrechts eine neue Dynamik.
Kapitel II: Viele Anträge werden abgelehnt
Wie aber wirkt die Reform? Wie fällt die erste Bilanz aus, zweieinhalb Jahre nach Start des SGB XIV? Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 lehnten Behörden in Deutschland im Schnitt mehr als die Hälfte der Anträge auf Soziale Entschädigung ab und bewilligten weniger als ein Viertel. Der Blick in die Bundesländer offenbart große Unterschiede. Das hat eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen Sozialbehörden der Länder sowie bei der Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) ergeben. Die Zahlen beziehen sich auf alle Anträge, also neben Gewaltopfern auch Impfgeschädigte und andere Gruppen.
Nur Thüringen und Brandenburg nannten Zahlen zu Gewaltopfern: In Thüringen wiesen die Behörden 2024 insgesamt 52,2 Prozent der Anträge von Gewaltopfern ab und bewilligten 31,7 Prozent. 2025 sank die Ablehnungsquote auf 43,3 Prozent, während nur 22 Prozent der Anträge durchgingen. 34,8 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen, etwa wegen Umzug, Tod des Antragstellers oder fehlender Mitwirkung. Zum Vergleich: Vor der Reform im Jahr 2023 lag die Ablehnungsquote in Thüringen bei 42,6 Prozent, die Bewilligungsquote bei 31,6 Prozent, 25,8 Prozent fielen in die Kategorie „sonstige Gründe“. Laut BfSE stieg die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer in Thüringen von Dezember 2024 bis Dezember 2025 um 13,4 Prozent – von 477 auf 541. Die Antragszahlen in Thüringen erfassen auch die Personen, die nur Leistungen der Traumaambulanz nutzten.
Christina Feist hat vor fast sieben Jahren das rechtsterroristische Attentat auf die Synagoge in Halle (Saale) überlebt. Seitdem kämpfe sie um ihr Recht auf Heilung, sagt sie.
In Brandenburg hingegen zählen diese nicht dazu. Dort sank die Ablehnungsquote 2024 bei Gewaltbetroffenen auf 33,1 Prozent (2023: 53,6 Prozent), die Bewilligungsquote stieg auf 33,4 Prozent (2023: 31,7 Prozent). Auffälligster Befund für 2024 ist der deutliche Anstieg auf 33,4 Prozent bei den Rücknahmen und sonstigen Erledigungen (2023: 14,8 Prozent). 2025 wurden 40,8 Prozent der Anträge abgelehnt – deutlich mehr als im Vorjahr. Bewilligt wurden 31,4 Prozent. 27,7 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen oder von den Antragstellenden zurückgenommen. Die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer stieg zwischen Dezember 2024 un Dezember 2025 um 5,1 Prozent – von 626 auf 658.
Das WEISSER RING Magazin hat bei allen 16 Bundesländern und der Bundesstelle gezielt nach Daten zu Gewaltopfern gefragt. Die Antwort überraschte: Solche Daten würden nicht erhoben, hieß es. Obwohl das Gesetz die Sozialbehörden verpflichtet, detaillierte Daten zu sammeln, war das nötige IT-System zum Start 2024 nicht einsatzbereit. Der Gesetzgeber reduzierte kurz vor Inkrafttreten des SGB XIV die Anzahl der für die Statistik zu erhebenden Daten bis 2027.
Außer Thüringen und Brandenburg meldeten die Bundesländer nur Gesamtzahlen zu Anträgen aus allen Bereichen des Sozialen Entschädigungsrechts. 2025 bearbeiteten die Behörden bundesweit 11.286 Anträge, von denen sie 6.221 ablehnten und 2.779 bewilligten. 683 Anträge zogen Betroffene zurück, 1.603 Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen. Die Ablehnungsquote lag 2025 bei 55,1 Prozent, die Bewilligungsquote bei 24,6 Prozent. Für 2024 lagen wegen der IT-Probleme nur Daten für das zweite Halbjahr vor. Von 4.605 bearbeiteten Anträgen wurden 2.458 abgelehnt (53,4 Prozent).
„Ich kämpfe nicht, weil ich will, sondern weil ich muss”
Christina Feist hat im Jahr 20219 das rechtsterroristische Attentat in Halle (Saale) überlebt. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Opferentschädigung.
Als Überlebende des Attentats von Halle kämpfe ich seit knapp sieben Jahren für mein Recht auf Heilung. Es ist ein Kampf gegen Behörden, allen voran das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), gegen einen gesellschaftspolitischen Diskurs, der von rechtem Terror Betroffene kleinhalten will und unser Trauma verharmlost, und gegen die gängige Praxis der Opferentschädigung in Deutschland, die die langfristigen Folgen eines solchen
Traumas für Betroffene verkennt. Seit Jahren stiehlt mir dieser Kampf Arbeitszeit, Wochenenden und Freizeit. Wie viele Betroffene rechter Gewalt in Deutschland kämpfe ich nicht, weil ich will, sondern weil ich muss. Weil es sonst niemand tut.
Nach dem Anschlag konnte ich eine pauschale Härteleistung beim Bundesamt für Justiz beantragen. Diese Einmalzahlung ist eine freiwillige Entschädigungsleistung des Staates. Bemessungsgrundlage: unklar. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro und wird nur bei einer nachgewiesenen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Wer in diese Kategorie fällt, wurde körperlich und psychisch so schwer geschädigt, dass auch 20.000 Euro nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Auch alle anderen werden mit Pauschalleistungen abgespeist, die in keinem Verhältnis zur Tat und deren langfristigen Konsequenzen stehen.
Die Folgen eines solchen Traumas, die dynamische Natur einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die Betroffene ein Leben lang begleitet, scheint weder dem Gesetzgeber noch dem LaGeSo oder seinem Ärztlichen Dienst bekannt zu sein. Auch die vom LaGeSo manchmal zugesprochene Rente wird nicht lebenslang vergeben, sondern nur für einen festgesetzten, meist viel zu kurzen Zeitraum. In meinem Fall waren es 17 Monate, und der
Betrag war so gering, dass die Zahlung mehr Hohn als echte Hilfe war.
Infolge des Attentats hat sich der Abschluss meiner Promotion um drei Jahre verzögert – wegen Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich habe ich seit dem 9. Oktober 2019, konservativ gerechnet, über 30.000 Euro in Gesprächstherapie investiert, damit ich nicht an meinem Trauma sterbe. Und damit ich weiter für mein Recht auf Heilung kämpfen kann. Das LaGeSo hat nur einen Bruchteil davon rückerstattet, und das mit gehöriger Verspätung. Eine zusätzliche EMDR-Therapie für meine Panikattacken hat der ärztliche Dienst des LaGeSo als „nicht sinnvoll“ eingestuft und die Rückerstattung abgelehnt – entgegen der Empfehlung meiner Therapeutin. Dabei ist erwiesen, dass EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) eine der effektivsten Therapien bei PTBS ist.
Als Überlebende muss ich mir von schlecht ausgebildeten Behördenmitarbeitern erklären lassen, welche Therapie ich brauche, wie viel ich davon machen darf, wann und wie lange. Ich stehe in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat und seinen Behörden, das von unklaren, unzureichenden Grundlagen und der Übermacht von Sachbearbeitenden beim LaGeSo, beim Justizministerium und anderen staatlichen Stellen geprägt ist. Dabei ist ein entscheidender Faktor in der Behandlung von PTBS das selbstbestimmte Handeln. Trotzdem spielt Betroffenenautonomie in der Opferentschädigung keine Rolle. Unsere Heilung ist aus finanziellen Gründen oft fremdbestimmt. Wir sind dem Staat ausgeliefert.
Die langen Wartezeiten und retraumatisierenden Abläufe am LaGeSo haben mich wiederholt ins Burn-out gejagt, in finanzielle Existenznot getrieben und meinen Heilungsweg erschwert. Ich wusste oft nicht, wovon ich meine Miete oder die nächste Mahlzeit bezahlen soll. Immer wieder bin ich weinend zusammengebrochen – einmal am Telefon mit dem damaligen Opferbeauftragten. Trotzdem bin ich immer wieder aufgestanden. Weil ich muss. Liegen bleiben kann ich mir finanziell nicht leisten. 2025 hatte ich nach Jahren der Anstrengung und Verzweiflung schließlich Suizidgedanken
Anstatt Verantwortung zu übernehmen und Betroffene wie mich unkompliziert und effizient zu unterstützen, hat der deutsche Staat mir mehr Hürden in den Weg gelegt, mich schikaniert, alleingelassen und meiner mentalen, körperlichen und finanziellen Gesundheit geschadet. Die finanziellen Konsequenzen dieses Staatsversagens zahle ich immer noch ab.
Was ich daraus gelernt habe? Deutschland interessiert sich nicht für seine Opfer. Auf diesen Staat ist kein Verlass.
Hessen verzeichnet die höchste Ablehnungsquote
Unklar bleibt, wer hinter den Anträgen steckt. Gewaltopfer bilden laut Behörden die größte Gruppe, doch auch die Corona-Pandemie wirkt nach. Rheinland-Pfalz (Ablehnungsquote 2024: 67,1 Prozent /2025: 66,3 Prozent) führt die vielen abgelehnten Anträge auch auf die Bearbeitung von Impfschäden zurück. Ohne diese blieb für 2024 eine Ablehnungsquote von 45,4 Prozent. 2025 lag diese bei 56,2 Prozent. Zu weiteren Gründen weist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung darauf hin, dass „Psychische Gewalt“ nicht als Tatbestand einer Gewalttat anerkannt werden könne, wenn der Antrag zwar nach 2024, dem Inkrafttreten des Gesetzes, gestellt wurde, die angeschuldigte Tat selbst aber ausschließlich vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hat.
19.654
Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2024 bundesweit gestellt worden.
18.659
Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2025 bundesweit gestellt worden.
Auch Nordrhein-Westfalen wies die Anträge auf Impfschäden separat aus, lehnte ohne sie 2024 mehr als 47 Prozent und 2025 über 51 Prozent der Anträge ab. Das dortige Sozialministerium nennt als Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote die Schwierigkeit, den Zusammenhang zwischen Gewalttat, Gesundheitsstörung und Schädigungsfolgen nachzuweisen. Besonders problematisch seien Anträge zu Taten, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, da oft Beweise oder Zeugen fehlen.
Hessen verzeichnete 2024 mit 71 Prozent die höchste Ablehnungsquote. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen betont, dass jede Prüfung individuell erfolge. Auch Berlin (59,7 Prozent) und Bayern (57,1 Prozent) lagen über dem Durchschnitt. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilte mit, es würden auch Anträge gestellt, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen nach der Prüfung nicht erfüllt seien oder die gesetzlich erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden könnten.
Bei den Bewilligungen führten das Saarland (54,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (45,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (42,5 Prozent). In Sachsen-Anhalt gab es 2025 sehr viele Anträge aufgrund des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Sachsen fiel mit nur 3,3 Prozent im Jahr 2025 auf. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte, dass die Zahlen nur Anträge nach dem SGB XIV ab 2024 umfassen. In den meisten Bundesländern werden auch die erledigten Anträge gezählt, die vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden.
Adelheid Dinkels Partner wurde vor etwas mehr als zwei Jahren getötet. Wegen der Tat leidet sie laut Diagnose ihrer Psychotherapeutin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Bis heute gibt es von Amts wegen keine Entscheidung über ihre Entschädigung nach dem SGB XIV.
Gegen die Entscheidungen gingen 2024 bundesweit 3.215 Widersprüche ein. Die Verfahren gingen nur selten zugunsten der Betroffenen aus: Die Behörden arbeiteten 7.260 Widerspruchsverfahren ab, davon waren 5.026 erfolglos (69,2 Prozent). Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Widerspruchsstellen hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Die Zahl der Anträge stieg 2024 durch die Ausweitung der Leistungsberechtigten im SGB XIV um fast 30 Prozent, sank jedoch 2025 wieder um knapp 5 Prozent – von rund 19.650 auf 18.650. Damit erreichte sie ungefähr das Niveau der reinen Gewaltopfer-Anträge nach dem OEG im Jahr 2019 (18.451). André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) beobachtet nach Rückmeldungen seiner Kolleginnen und Kollegen, dass das Antragsniveau bei Gewaltopfern im Vergleich zum alten Recht nahezu gleichgeblieben ist. Er vermutet, dass viele Betroffene das Gesetz nicht kennen.
Viele Fragen, die das WEISSER RING Magazin den Behörden gestellt hat, bleiben offen: Wie viele Menschen nutzten nur die Traumaambulanz oder das Fallmanagement? Wie viele Anträge betrafen psychische Gewalt, wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt? Diese Daten werden bislang nicht erfasst.
Der Traumaexperte Professor Jörg Fegert warnte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vor diesem statistischen Blindflug. Das SGB XIV sei mit dem Versprechen des Bundes an die Betroffenen verbunden gewesen, dass „alles besser wird“, sagt der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. „Wir Experten haben da unsere Zweifel angemeldet, und der Bund hat uns zugesichert: Wir begleiten das Gesetz, indem wir Zahlen und Daten erheben, um nachzujustieren, wenn es nötig ist.“ Das sei unterblieben. „Ich finde das skandalös“, kritisiert Fegert.
Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING war ein wichtiger fachpolitischer Akteur und Verstärker der Opferperspektive während des Reformprozesses vom OEG zum SGB XIV. Den ersten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lehnte der WR 2018 ab, weil dieser aus seiner Sicht bewährte Grundsätze des Opferentschädigungsrechts und wichtige Leistungen aufgab. Seine Stellungnahme wurde im offiziellen Verbändeverfahren berücksichtigt und vom BMAS veröffentlicht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lud den WEISSEN RING zur öffentlichen Anhörung am 4. November 2019 ein. Der WR legte eine ausführliche Stellungnahme vor, begrüßte Teile der Reform und forderte Nachbesserungen, etwa bei Verfahren, Begutachtung, Auslandsfällen und vorläufigen
Leistungen. Zugleich warb er bei Bundestag und Bundesrat öffentlich für den überarbeiteten Entwurf.
Das Bundessozialministerium räumt ein, dass für die Evaluation des Gesetzes weniger Daten vorliegen als geplant. Ob weitere Daten sinnvoll wären, könne man erst nach der ersten Evaluation entscheiden. Im Januar 2028 soll der Bundestag einen Bericht zur Wirksamkeit des SGB XIV erhalten – so sieht es das Gesetz vor. Nach Informationen des WEISSER RING Magazins tauschen sich Bund und Länder derzeit aus, inwieweit die Statistikpflichten zum 1. Januar 2027 angepasst werden sollen.
Der lange Kampf des Andreas S.
Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.
Ob die IT-Systeme bis dahin einsatzbereit sind, bleibt ungewiss. Die Länder zeigen sich auf Anfrage „bereit“, „bemüht“ oder geben „keine Prognose“ ab. Der IT-Dienstleister reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage.
Kapitel III: Akten und Entscheidungen
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) für die Umsetzung des SGB XIV zuständig: Im Besprechungszimmer 6.01 im sechsten Stock eines roten Backsteinbaus des LWL in Münster sitzen Amtsleiter Stephan Kiss sowie Dalene Waterkamp und Teamleiterin Alexandra Rümpel vom Fallmanagement. Sie geben Einblicke in die Arbeit der Behörde, versuchen aus ihrer Sicht zu erklären, warum Verfahren in NRW im Schnitt eineinhalb Jahre dauern und warum Ämter mehr als die Hälfte der Anträge ablehnen.
Stephan Kiss leitet das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht seit einem Jahr. Er wählt seine Worte mit Bedacht, wie ein Verwaltungsmann, der weiß, dass jedes zu groß oder zu klein klingen kann. „Die Betroffenen kommen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen zu uns. Manche suchen Ansprechpartner, manche wollen auch während des Verfahrens in Ruhe gelassen und nur über den Ausgang informiert werden“, sagt Kiss. „Ich möchte, dass wir als empathischer Unterstützer für Menschen in ganz schwierigen Situationen da sind. Und das möglichst unbürokratisch. Unser Fallmanagement bietet Betroffenen wichtige Unterstützung.“
Das Soziale Entschädigungsrecht spricht von Kausalität, Mitwirkung, Anspruchsvoraussetzung. Die Menschen, für die es gemacht ist, sagen: Ich schlafe nicht mehr. Ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe Angst und weiß nicht weiter. Das Fallmanagement übersetzt zwischen beiden Welten, soll zuhören, vermitteln und verhindern, dass Menschen nach einer Gewalttat auch noch am Staat scheitern. Damit es keine Überschneidungen mit der Sachbearbeitung gibt, ist das Fallmanagement beim LWL einem anderen Referat angegliedert und trifft keine Entscheidungen über Anträge.
§1, Abs. 1 SGB XIV
„Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.“
Fallmanagerin Dalene Waterkamp betreut Dortmund, Herne und den Kreis Unna. „Wir erleben häufig, dass Menschen uns erzählen, dass sie in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, ihnen jedoch das Soziale Entschädigungsrecht jetzt erst bekannt geworden ist“, sagt sie. „Die für die Fallermittlung erforderlichen Schilderungen sind oft sehr sensibel und schwierig für Betroffene.“ Dann koordiniert sie das Verfahren, ist Ansprechpartnerin und leitet Unterlagen an die Sachbearbeitenden weiter.
Die Fallmanager in Westfalen-Lippe treffen sich mit Betroffenen auf Wunsch auch in Beratungsstellen, öffnen mit ihnen die Behörden-Briefe und beantworten Fragen sofort. „Wir hatten auch Verfahren, die wegen fehlender Mitwirkung erledigt wurden, weil die Betroffenen Angst hatten, unsere Post zu öffnen“, erinnert sich Waterkamp. Das Fallmanagement könne helfen, das Verfahren zu strukturieren und zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung zu vermitteln. „Bei Verständnisfragen gehen wir die Schreiben mit den Antragstellenden am Telefon durch, übersetzen den Inhalt in eine verständlichere Sprache.“ Das multiprofessionelle Team aus Sozialarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern bildet sich regelmäßig fort, etwa zu traumasensibler Beratung und gewaltfreier Kommunikation. Es gibt bundesweite Treffen. „Wir sprechen dort über den Umgang mit Herausforderungen in der täglichen Arbeit“, sagt Alexandra Rümpel.
Das WEISSER RING Magazin hat deutschlandweit seine Landesbüros und Außenstellen sowie alle zuständigen Sozialbehörden zur Umsetzung des SGB XIV befragt. Das gesetzlich verankerte Fallmanagement gilt demnach als Verbesserung – für Betroffene und Behörden. Es habe sich „als sinnvolles Instrument bewährt“, schreibt auch die Sozialbehörde Hamburg. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von „positiven Erfahrungen“. Doch die Umfrage zeigt auch: Das Fallmanagement ist personell sehr unterschiedlich aufgestellt. In Baden-Württemberg arbeiten 26, in Bayern 4 Fallmanager. Das Landesbüro des WEISSEN RINGS in Bremen hebt die beiden Fallmanagerinnen in Bremen und Bremerhaven hervor, die „empathisch und engagiert“ seien und zu einer „direkteren, sensibleren Kommunikation des Versorgungsamtes“ beitrügen. In NRW arbeiten 21 Fallmanagerinnen und Fallmanager, acht davon beim LWL. Die Außenstelle Unna bewertet deren Arbeit als positiv.
Kritik an Bearbeitungszeiten
Während das Fallmanagement in der Umfrage gelobt wird, stoßen die Verfahrensdauern auf Kritik: Vom WEISSEN RING in Bremen heißt es, die Anträge würden nach wie vor lange bearbeitet. Die Außenstelle Unna berichtet auch von langwierigen Verfahren beim LWL. Stephan Kiss sagt dazu: „Das Soziale Entschädigungsrecht ist sehr komplex: Liegt eine Gesundheitsschädigung vor? Liegt diese kausal bei der Tat? Was war vorher schon da? Die Antworten auf diese Fragen, die oft medizinisches Spezialwissen erfordern, kosten Zeit.“ Wie viel Zeit die Verfahren durchschnittlich dauern, wollte das WEISSER RING Magazin ebenfalls wissen. Das Sozialministerium NRW beantwortete die Frage als einzige Behörde konkret: 18 Monate. Weiter schreibt es: „Mit den langen Bearbeitungszeiten sind weder das Land noch die Vollzugsbehörden zufrieden.“ Man arbeite daran, schneller zu werden. Dazu gehöre auch eine Werbekampagne für mehr Gutachterinnen und Gutachter. Denn an ihnen herrscht akuter Mangel, was die Verfahren in die Länge zieht.
Für Betroffene sind diese Wartezeiten sehr belastend. Das Fallmanagement versucht sie abzufedern. „Wir haben auch die Möglichkeit, Zwischenmitteilungen zum Stand des Antragsverfahrens zu geben“, erklärt Waterkamp. „Die Antragstellenden bekommen nicht mit, wenn wir auf Papierakten von der Staatsanwaltschaft oder Gutachten warten müssen.“
„Als Opfer bleibt man oft auf der Strecke“
„Am schlimmsten ist es, wenn mich die Einsamkeit überkommt, abends und nachts. Wenn ich nach dem Sport alleine bin und das Haus so leer ist“, erzählt Adelheid Dinkel. „Dann höre ich die mehr als zwanzig Schläge, mit denen Volker getötet wurde. Und frage nach dem Warum, auch wenn ich weiß, dass ich nie eine Antwort bekomme.“ Dinkel fand ihren 58-jährigen Partner in der Nähe ihres Hauses in Häfnerhaslach, am 24. Februar 2024. Den Anblick werde sie nie vergessen. Die Diagnose ihrer Psychotherapeutin fällt klar aus: Dinkel leide unter „einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung“ und einer „schweren depressiven Symptomatik“, die mit Schlafstörungen, hohen Stressreaktionen, Verlust an Freude und „extremen Angstzuständen“ einhergehe. „Wenn mir ein Mann entgegenkommt, der mich ein bisschen an den Täter erinnert, etwa, weil er einen langen Bart hat, muss ich die Straßenseite wechseln“, sagt Dinkel.
Mit dem SGB XIV sollten Opfer schneller und unbürokratischer entschädigt werden. Doch die 72-Jährige wartet weiter, obwohl sie ihren Antrag bereits im April 2024 stellte und Rückfragen zeitnah beantwortete. Ende Januar dieses Jahres erhielt sie vom Fachbereich Versorgungsangelegenheiten des Landkreises einen Bescheid darüber, dass ein Teil der Bestattungs- und Überführungskosten übernommen wird, insgesamt 8.300 Euro. Der Rest des Verfahrens läuft immer noch. Zuletzt kündigte das Amt an, dass sie demnächst psychiatrisch begutachtet werden soll, in Winnenden. Ein weiter Weg für die 72-Jährige.
Entfernung war schon vorher ein Thema. Nach der Tat gab es keine Traumaambulanz in ihrer Nähe. Deshalb suchte sie selbst eine Therapeutin, bei der sie glücklicherweise relativ früh einen Termin bekam. Tanja Leonhard,
Leiterin der Außenstelle Ludwigsburg des WEISSEN RINGS, die Adelheid Dinkel unterstützt, betont, dass die Mitarbeitenden in der Behörde nett und gesprächsbereit seien und Verständnis für Dinkels belastende Situation äußerten. Unter dem Strich bleibe aber die lange Bearbeitungszeit.
Vor dem tödlichen Angriff war der Täter, der nebenan in einer Unterkunft lebte, immer wieder auffällig geworden. Er hatte offenbar einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert, wiederholt Leute bedroht und viel Alkohol getrunken. Zudem war er an Schizophrenie erkrankt, wurde aber nicht richtig behandelt. Dinkel kritisiert: „Der Tod meines Mannes hätte verhindert werden können, wenn es vorher echte Konsequenzen gegeben hätte, der Täter zum Beispiel eingewiesen worden wäre.“
Adelheid Dinkel ist enttäuscht vom Staat: „Erst konnten sie uns nicht schützen, obwohl wir vor dem Mann gewarnt haben. Dann übernimmt niemand Verantwortung. Und jetzt warte ich schon so lange auf die Entschädigung, mehr als zwei Jahre. Der Täter bekommt sofort einen Pflichtverteidiger und eine Therapie, als Opfer bleibt man oft auf der Strecke.“
Halt geben ihr ihre Familie und viele Menschen im Ort: „Auch deshalb will ich hier nicht wegziehen.“ Außerdem habe sie in dem Haus mit ihrem Mann zusammengelebt. Es gibt dort viele Erinnerungsstücke, im Flur steht ein Foto von Volker. „Ich kann das nicht aufgeben. Ich spreche nach wie vor mit ihm.“
„Der Anspruch des SGB XIV ist grundsätzlich richtig. Die Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung soll dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen“, sagt Stephan Kiss. Die Frage, warum trotzdem so viele Anträge abgelehnt werden, bleibt an diesem Tag unbeantwortet. Dafür müsse man sich jeden Einzelfall ansehen. „Man kann die Fälle nur selten miteinander vergleichen“, sagt Waterkamp. Manchmal werde das Entschädigungsrecht auch missverstanden. „Es wird nicht die Tat an sich entschädigt, sondern die gesundheitliche Schädigung.“ Es gebe Fälle, in denen zwei Geschwister das Gleiche erleben, aber nur einer der beiden eine Entschädigung bekomme. „Das ist im ersten Moment unverständlich, aber es geht bei der Sozialen Entschädigung immer um die Gesundheit, deshalb werden Therapiekosten gezahlt und Traumaambulanzen, die eine Chronifizierung verhindern sollen.“
Kapitel IV: Mehr Mut und Rückendeckung
Said Etris Hashemi hat den rassistischen Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 knapp überlebt. Er hat eigene Erfahrungen mit dem Entschädigungsverfahren gemacht und tauscht sich in einem Solidaritätsnetzwerk mit anderen Betroffenen aus. Hashemi, dessen Antrag bewilligt wurde, setzt sich für mehr Opferrechte ein, auch bei der finanziellen Unterstützung, und steht hierzu in Kontakt mit der Politik. Er kritisiert, das Verfahren sei nach wie vor „belastend, bürokratisch“ und gehe über Jahre: „Die Ungewissheit ist quälend.“ Zudem sei die „hohe Beweislast“ aufseiten der Betroffenen problematisch: „Man rennt von Arzt zu Arzt, fühlt sich gezwungen, Termine wahrzunehmen, auch wenn man gerade keine Kraft hat, und muss damit rechnen, dass der Antrag – wie in vielen Fällen – abgelehnt wird oder nur ein niedriger Grad der Schädigungsfolgen gesehen wird“, so Hashemi. „Wenn die Öffentlichkeit hinschaut, wie im Fall von Hanau, ist die Chance auf Anerkennung größer, andere Opfer haben es oft noch schwerer.“
Späte Anerkennung des Leids
Viele würden das Gesetz nicht kennen, andere wegen der Belastung keinen Antrag stellen oder das Verfahren abbrechen: „Ich bin froh, dass ich eine gute Beratung hatte, ohne hätte ich es wohl nicht geschafft.“ Sehr viel hänge vom abschließenden psychologischen Gutachten ab: „Betroffene müssen sich vor einer Person, die sie noch nie gesehen haben, emotional ,entblößen‘. Manche können sich nicht richtig öffnen, andere schaffen es, werden dadurch aber
retraumatisiert.“ Der Bestsellerautor („Der Tag, an dem ich sterben sollte“) spricht sich dafür aus, den „bürokratischen Aufwand und die Beweislast zu reduzieren“ – und den Abstand zwischen den Wiederbegutachtungen zu vergrößern. „Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden.“ Bei einer Reihe von Hanauer Opfern stehen bald die Nachuntersuchungen an.
Bianca Biwer hat als damalige Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS die Reformdebatte über die Soziale Entschädigung viele Jahre begleitet. Der ursprüngliche Ansatz der Politik sei gewesen, das Regelwerk zu vereinfachen – zum Beispiel mit pauschalen Leistungen. „Der WEISSE RING plädierte dafür, nicht die Vielfalt an Regulierungsmöglichkeiten aus dem OEG zu streichen“, sagt Biwer. Der Verein habe auf „differenzierte Lösungen“ gesetzt: bewährte Regeln beibehalten, psychische Gewaltfolgen anerkennen, Lotsen für Betroffene etablieren. Dass viele dieser Forderungen später ins Gesetz aufgenommen wurden, wertet Biwer als außergewöhnlichen Erfolg. Das SGB XIV sei heute ein „sehr differenziertes Gesetz und beinahe einmalig in Europa“.
103 Fallmanager arbeiten bundesweit; regional allerdings ungleich verteilt: In Baden-Württemberg 26, in NRW 21, in Bayern nur 4.
Auch Horst Bruns sieht im SGB XIV einen Fortschritt. Positiv bewertet er, dass psychische Gewalt im neuen Gesetz anerkannt wird. Fälle von Stalking, selbst in extremem Ausmaß, hätten im OEG keine Chancen gehabt, anerkannt zu werden – außer die Betroffenen erlitten zusätzlich körperliche Gewalt. Wichtig sind für ihn die Schnellen Hilfen. Oft entscheide es sich in den ersten Wochen und Monaten nach einer Gewalttat, ob Menschen dauerhaft sozial, psychisch oder beruflich beeinträchtigt werden – oder ob es gelingt, sie schnell wieder ins „normale“ Leben zurückzubringen. Darin sieht Bruns „die große Chance des Gesetzes“: Traumaambulanzen, Fallmanagement und vorläufige Leistungen seien zentral, damit Hilfe nicht erst nach jahrelangen Verfahren greife.
Jan Hildebrandt arbeitet für den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Aus Sicht des Verbands sei das OEG als zu unübersichtlich bewertet worden. „Deswegen haben wir es befürwortet, dass diese ganzen Einzelgesetze zum SGB XIV zusammengefasst wurden.“ Auch die Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlungen im SGB XIV sei ein „wirklicher Mehrwert“ gegenüber dem OEG.
Dennoch gibt es auch Kritik an der Sozialen Entschädigung. So bilanziert Bianca Biwer: „Das Gesetz ist gut, die Umsetzung nicht.“ So gebe es Defizite bei Information, Verwaltung und Behördenpraxis. Viele Betroffene wüssten nichts von ihren Ansprüchen. „Die Beteiligten sind drin im Thema, die Betroffenen nicht.“
Doch auch den Behörden erschwere die Komplexität des Gesetzes die Bearbeitung, sagt André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung. Eine weitere Beweiserleichterung könnte aus seiner Sicht helfen, die hohe Zahl der Ablehnungen zu senken und die Sozialverwaltungen zu entlasten. Das sei auch im Sinne der Betroffenen.
Für Bianca Biwer ist außerdem die uneinheitliche Umsetzung in den Ländern ein Problem. In manchen Bundesländern seien die zuständigen Behörden zugänglicher, in anderen entstehe der Eindruck, sie prüften auf Ablehnung. Die Verwaltungsverfahren seien für viele Betroffene eine enorme Belastung. Werde ein Antrag abgelehnt, scheuten sie häufig weitere juristische Schritte. Opfervertreter kritisieren zudem, dass die meisten Versorgungsämter dieselben Sachverständigen beauftragten. Daraus entstehe eine Abhängigkeit aufseiten der Gutachter, die sich zulasten der Opfer in den Ergebnissen niederschlagen könne. Deshalb hält es auch der Traumaexperte Professor Jörg Fegert vom Uniklinikum Ulm für geboten, die Gutachter in den Blick zu nehmen: „In welchen und wie vielen Fällen werden externe Gutachten eingeholt? Wie oft folgt die Behörde externen Gutachten oder entscheidet anders? Die unterschiedlichen Bewertungen sind sehr belastend für Betroffene.“
55 %
aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 abgelehnt.
25 %
aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 bewilligt.
Biwer betont, das Gesetz eröffne den Sachbearbeitenden in den Versorgungsämtern Ermessensspielräume bei der Entscheidung, ob und welche Leistungen ein Antragsteller erhalten kann.
Umso wichtiger sei der politische Wille, „den Geist des Gesetzes“ tatsächlich umzusetzen. „Der Staat kann Bürgerinnen und Bürger nicht schützen, also entschädigt er sie“, sagt Biwer. Dieses Verständnis müsse geschult und bis auf die unterste Verwaltungsebene vermittelt werden. Sie betont: „Wir brauchen wieder eine Lobby für das Gesetz.“
Auch Horst Bruns wünscht sich im Umgang mit dem SGB XIV „mehr Mut“ aufseiten der Behörden. Das sei nur mit mehr Rückhalt durch die Landesministerien möglich, die die Fachaufsicht ausüben. Frühzeitige Unterstützung, insbesondere bei Rehabilitation, beruflicher und sozialer Teilhabe sowie Psychotherapie sei entscheidend, um Betroffenen zu helfen. Behörden müssten das Risiko in Kauf nehmen, vorzeitig Unterstützung zu leisten, selbst wenn Anträge später nicht immer zu einer Anerkennung führen, „weil die frühe, umfassende Rehabilitation erfolgreich war“.
„Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden“, sagt Said Etris Hashemi.
Eine „Ablehnungsmentalität“ in den Behörden sieht Bruns nicht. Die Mitarbeitenden agierten oft mit „großer persönlicher Überzeugung“ und seien durch die tägliche Auseinandersetzung mit belastenden Schicksalen stark gefordert. Unterschiede gebe es bei der Bewertung einzelner Sachverhalte. Bruns hebt hervor, wie wichtig positive Rückmeldungen und der Rückhalt durch Führungskräfte innerhalb der Verwaltung seien – auch angesichts möglicher Rechnungsprüfungen und der Sorge, öffentliche Mittel falsch eingesetzt zu haben. Wenn klar sei, dass frühe Hilfen politisch wirklich gewollt sind, gebe das den Mitarbeitenden mehr Sicherheit.
Beweise sind oft schwer zu erbringen
Ein weiteres Problem sieht Bruns in der Frage der Glaubhaftmachung. Gerade bei lang zurückliegenden Gewalttaten, sexualisierter Gewalt oder psychischen Traumafolgen seien Beweise oft schwer zu erbringen. Es belaste die Betroffenen, ihre Erfahrungen immer wieder schildern zu müssen. Schon vor dem SGB XIV gab es den Vorwurf, dass viele traumatisierte Menschen die langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kaum durchhalten könnten und auf einen Antrag verzichten. Hier sieht Bruns einen zentralen Widerspruch im SGB XIV: Einerseits sollen Gewaltopfer schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten, andererseits ist der Zugang vor allem zu Geldleistungen mit hohen Voraussetzungen verbunden.
Der lange Weg aus dem Trauma
Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.
Melanie Wurst ist ist Beraterin bei TASBAH (traumasensibles, aufsuchendes und sozialraumnahes Beratungsteam und -angebot für Attentatsbetroffene in Hanau). Sie sagt, die Reform habe für gesetzliche Fortschritte gesorgt und Hoffnungen geweckt. In der Praxis seien die Erfahrungen durchwachsen: „Für Menschen, die ,nur‘ eine Grundrente beziehen, ist das SGB XIV viel besser, weil die Sätze deutlich höher liegen.“ Wer finanziell anders entschädigt werde, habe durch die neue Regelung kaum Vorteile. Die Einführung eines Fallmanagements in den Versorgungsämtern sei in der Theorie sehr gut, in Hessen sei es jedoch nicht umfänglich und zeitnah „abrufbar“, was vermutlich auch mit begrenzten personellen Kapazitäten zusammenhänge. Im Rheinland, wo das Fallmanagement schon länger etabliert ist, funktioniere es besser.
Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Gottschling vertritt Betroffene in Entschädigungsverfahren. Auch er lobt die deutlich erhöhten Sätze bei der Grundrente. Gut sei auch die gesetzliche Möglichkeit, vorzeitige Leistungen zu beziehen, bevor der Anspruch festgestellt ist, etwa, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich ist. In der Praxis muss dieses Recht jedoch teilweise gerichtlich durchgesetzt werden.
Zudem betont er, dass es für anerkannte Betroffene – die ein Wahlrecht zwischen dem OEG und dem SGB XIV haben – in bestimmten Konstellationen besser sei, Leistungen nach dem alten Recht zu erhalten. Etwa, wenn sie neben der Grundrente auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag und eine Ausgleichrente haben, die es mittlerweile nicht mehr gibt, dafür aber eine Erhöhung auf die alten Leistungen. Die Verfahren seien nach wie vor lang. Ein Grund dafür sei, dass die Ämter nur schwer Sachverständige fänden, auch weil die Vergütung nicht hoch genug sei.
Jan Hildebrandt vom VBRG glaubt ebenfalls, dass eine Ursache für die Probleme Defizite bei der Umsetzung seien. Die Verfahren dauerten zum Teil mehrere Jahre, sagt er. Für Betroffene seien vor allem die langen Wartezeiten bei finanziellen Leistungen belastend.
Kritisch bewertet Hildebrandt die Umsetzung des Fallmanagements. Während in Nordrhein-Westfalen ein funktionierendes System entstanden sei, höre er aus anderen Bundesländern zum Beispiel, dass Fallmanagerinnen und Fallmanager nicht ausreichend geschult seien. Gleichzeitig warnt der Berater davor, sie als unabhängig einzuschätzen: „Es ist keine neutrale Instanz, sondern auch eine Institution des Versorgungsamtes.“
Für Hildebrandt kann das SGB XIV „ein Gamechanger für Betroffene sein“. Dafür brauche es aber bessere Schulungen, mehr Personal, schneller arbeitende Versorgungsämter und besser ausgestattete Traumaambulanzen. Ziel müssten Verfahren unter sechs Monaten sein.
Gewaltopfer nach Säureangriff im Stich gelassen
Das Sozialgesetzbuch XIV verspricht Gewaltopfern schnelle Unterstützung. Doch eine schwerstverletzte, traumatisierte und mittellose Frau musste monatelang darauf warten. Das WEISSER RING Magazin hat ihren Fall anhand von Gerichtsdokumenten nachgezeichnet.
Die damals 28-Jährige lebte mit ihrem Ehemann (55) teils im Ausland, teils in Deutschland. Laut einem Urteil des Landgerichts Kiel misshandelte er sie wiederholt. Sie trennte sich, zog nach Kiel und arbeitete in einem Bordell. Am 19. Juni 2024 gegen 22.50 Uhr nahm die Gewalt dort ungeahnte Züge an. Der Ex-Partner überschüttete die Frau mit Schwefelsäure. Sie erlitt schwerste Verätzungen, beinahe wäre sie erblindet. Der Täter wurde am 3. Dezember 2024 zu acht Jahren Haft und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
Für die Frau begann ein belastender Heilungsprozess. Wegen ihrer starken Schmerzen sei sie vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt und fünfmal operiert worden. Sie habe zudem unter Ängsten, Panikattacken und erheblichen Schlafstörungen gelitten und wegen ihres durch die massiven Verätzungen veränderten Aussehens die Öffentlichkeit gescheut.
Am 29. Juli 2024 beantragte sie in Schleswig-Holstein vorläufige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Hannover hervor, den der bundesweite Koordinierungskreis
gegen den Menschenhandel (KOK e.V.) in seiner Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht hat. Ein Bericht des Universitätsklinikums Kiel hielt fest, dass dauerhafte Schäden erst nach etwa sechs Monaten beurteilbar seien.
Nach einem Umzug im November 2024 übernahm das niedersächsische Landesamt. Es wollte vor einer Entscheidung einen Befund zu den psychischen Folgen einholen. Trotz der Schwere der Tat, möglicher Dauerschäden und belegter Mittellosigkeit zahlte auch diese Behörde nicht. Das Amt teilte ihr mit, bei den Leistungen nach Paragraf 93 SGB XIV handele es sich um eine „neue“ Leistung. Bislang habe man noch über keinen solchen Fall entschieden. Sie solle Grundsicherung oder Bürgergeld beantragen. Paragraf 93 gewährt Geschädigten Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie wegen der Folgen einer Gewalttat nicht ausreichend für sich sorgen können. Die Betroffene lebte von Spenden, ihr Mitbewohner zahlte die Miete, ihre Krankenkassenbeiträge konnte sie nicht begleichen.
Die mittellose Frau stellte am 25. Februar 2025 einen Eilantrag und reichte Klage wegen Untätigkeit ein. Erst danach kam Bewegung in den Fall: Die Behörde bewilligte im März eine Traumaambulanz und Krankenbehandlung, aber weiterhin keinen Lebensunterhalt. Am 31. März 2025, acht Monate und zwei Tage nach ihrem ersten Antrag, verpflichtete das Sozialgericht Hannover das Land zur vorläufigen Zahlung für zwölf Monate. Es stellte klar: Das Ermessen des Landesamts war auf null reduziert, da die Frau mittellos war und die Leistung Vorrang hatte. Weder die Neuheit der Regelung noch fehlende Verwaltungserfahrung rechtfertigten die Verzögerung. Auch offene Ermittlungen seien kein Grund, Hilfe aufzuschieben; dafür gebe es den Vorbehaltsbescheid. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Sven W. wurde von einer zweiten Gutachterin bei gleicher Aktenlage ein Schädigungsgrad von 0 statt 70 zuerkannt. Sie betonte in ihrer Stellungnahme, dass es sich nicht um „tägliche Schläge“ gehandelt habe. In den Verfahrensakten finden sich neben medizinischen und anwaltlichen Dokumenten auch handschriftliche Protokoll-Einträge von Birgit W., die festhielt, wie ihr Ex-Mann Sven und seine Geschwister immer wieder verprügelt haben soll, wenn sie nicht schlafen konnten. Wie sich die Finger des Vaters nach den Schlägen auf der Haut der Jungen abgezeichnet hätten. Wie er sie angeschrien, beschimpft und erniedrigt habe. Wie er zu dem damals vierjährigen Sven gesagt habe: „Provoziere mich nicht länger, sonst verkloppe ich dich richtig.“ Und wie Sven nach der Trennung am Küchentisch gesagt habe: „Mama, ich bin froh, dass der Papa weg ist, nun kann er mir nicht mehr wehtun.“
Das Leiden der Anderen
Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere hingegen finden kaum Aufmerksamkeit.
Der Medizinische Dienst des LWL habe Sven W. und seiner Mutter geraten, sich das Gutachten nicht ohne fachlichen Beistand anzusehen. WR-Außenstellenleiter Reinhard Streibel beschwerte sich beim LWL. Im Mai 2026 gab es für Sven W. in seinem Kampf um Anerkennung eine überraschende Wende: Der LWL sei nun doch dem ersten Gutachten gefolgt und habe mit Bescheid vom 28. Mai den Schädigungsgrad von 70 anerkannt, berichtet Streibel.
Nach Angaben des LWL war aus Datenschutzgründen keine konkrete Stellungnahme zu dem Fall möglich. Allgemein erklärte die Behörde, dass Beurteilungen von „aus Kapazitätsgründen“ beauftragten externen Fachleuten „zu Qualitätssicherungszwecken anschließend einer internen Plausibilitätsprüfung“ unterliegen. Dabei könne es zu abweichenden Einschätzungen kommen. „Kommt es hierzu, obliegt die abschließende Entscheidung, welcher fachlichen Einschätzung aus welchen Gründen zu folgen ist, dann der Sachbearbeitung.“
Die monatliche Entschädigung von 1.302 Euro sei für Sven W. nicht die Hauptsache, sagt Streibel, sondern die Anerkennung seines nicht selbst verschuldeten Leids. Und dass er tatsächlich ein Opfer schwerer Straftaten im Sinne des Gesetzes sei.