Archiv für November, 2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erstellt am: Freitag, 21. November 2025 von Selina
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.11.2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erneut sind die Zahlen zu Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt gestiegen: Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben das neue Lagebild vorgestellt. Innenminister Alexander Dobrindt räumte ein, dass die Politik bisher nicht genug tue, um Frauen in Deutschland zu schützen.

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) auf einer Pressekonferenz zum neuen Bundeslagebild mitteilte. Bei den registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 waren es 256.276 Opfer. Dobrindt fand direkt zu Beginn der Konferenz klare Worte: Die Politik würde nicht genug machen, um Frauen vor Gewalttaten zu schützen. „Da muss deutlich mehr kommen“, sagte er. 70 Prozent der Betroffenen sind demnach weiblich. Von Mord, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bis zu Bedrohungen und Stalking seien alle Gewaltformen dabei. „Alles, was an Gewalttaten leider vorstellbar ist“, so Dobrindt.

K.-o.-Tropfen sieht Dobrindt gerade bei der jungen Bevölkerung als Bedrohung. Der Einsatz stehe oft in Verbindung mit Sexualstraftaten. „K.-o.-Tropfen werden zur Waffe und müssen als solche bei einer Strafverfolgung betrachtet werden“, sagte Dobrindt. Gegen die Täter wolle der Bund stärker vorgehen.

Jede vierte Frau von Gewalt betroffen

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), wies darauf hin, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen sei, sondern alle Menschen betreffe. „Beide Geschlechter, alle Altersklassen – aber vor allem Frauen und Mädchen erleben deutlich häufiger Gewalt“, sagt Prien. Rechne man die Fallzahlen hoch, würden pro Stunde 15 Frauen Partnerschaftsgewalt erleben, so Prien. 2024 haben in Deutschland 286 Menschen ihr Leben durch häusliche Gewalt verloren, darunter 191 Frauen und 95 Männer.

Ein weiteres großes Problem sei Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum. „18.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von digitaler Gewalt – das sind 50 betroffene Frauen pro Tag“, erklärte Prien.

Bei den Zahlen im Bundeslagebild handelt es sich ausschließlich um das Hellfeld, also polizeilich aufgenommene Fälle. „Wir müssen davon ausgehen, dass jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagte Prien mit Blick auf das Dunkelfeld. Im Januar soll eine Dunkelfeld-Studie zu Häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. Viele Betroffene würden schweigen, aus Angst oder Scham. „Wir als Gesellschaft müssen beschämt sein, dass wir solch eine Entwicklung zulassen“, betonte Prien.

Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Schutz von Frauen zu erhöhen. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der Familiengerichten bundesweit den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ermöglichen soll. Täter sollen eine Fußfessel erhalten und Betroffene einen Sender, um bei einer Näherung gewarnt zu werden. „Dieser Gesetzentwurf schafft neue Schutzräume. Opfer sollten sich da frei bewegen können, wo sie es wollen“, sagte Dobrindt.

Eine weitere Maßnahme ist die Fortsetzung der sogenannten „Tarn“-App. Diese ermöglicht es Betroffenen, Übergriffe und Gewalttaten gerichtsfest zu dokumentieren. Laut Dobrindt ist die App für den Täter auf dem Handy des Opfers nicht zu erkennen. Das Gewalthilfegesetz tritt 2027 in Kraft, und ab 2032 kommt der individuelle Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Beratung. Der Bund unterstützt diese Aufgaben der Länder mit 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben von Bundesministerin Karin Prien unterstützt der Bund den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren mit 150 Millionen Euro.

Prien sprach auch über die hohe Zahl von Männern, die Gewalt erleben. In 30 Prozent der Fälle sei das Opfer männlich. Man habe sich daher vorgenommen, sich stärker für den Schutz von Männern einzusetzen: „Gewalt gegen den Partner, Gewalt gegen eine Frau ist nie eine Option.“ Konkrete Maßnahmen wurden nicht genannt.

Bundesweite elektronische Fußfessel in Planung

Erstellt am: Donnerstag, 20. November 2025 von Selina
Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Datum: 20.11.2025

Bundesweite elektronische Fußfessel in Planung

Der Bund plant, den Opferschutz bei häuslicher Gewalt zu verbessern: Ein Gesetzesentwurf sieht die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell bundesweit vor. Diese soll Täter überwachen und Opfer bei Annäherung warnen.

Täglich kommt es in Deutschland zu Fällen von häuslicher Gewalt, betroffen sind meist Frauen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es 266.000 registrierte Fälle im Jahr 2024. Ein weiterer Anstieg, ein weiterer Höchststand. Der WEISSE RING kämpft daher seit fast zehn Jahren für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, um Opfer zu schützen. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Einsatz der Fußfessel bundesweit einheitlich ermöglicht.

Hierzu soll das Gewaltschutzgesetz geändert werden. Zudem sollen Familiengerichte künftig neben der elektronischen Überwachung Anti-Gewalt-Training für Täter anordnen können.

Betroffenen soll mittels eines zweiten Geräts angezeigt werden, wenn sich ihnen der Täter nähert. Vorbild ist das spanische Modell, das im Falle einer Annäherung Alarm auslöst. Der Gesetzentwurf sieht die Anordnung bisher nur befristet vor, die jedoch verlängert werden kann, sofern die Gefahr weiter besteht. Geplant ist, dass uneinsichtige Täter gerichtlich zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet werden können.

Auch eine Strafverschärfung steht im Gesetzentwurf. Statt zwei Jahre Freiheitsstrafe werden bei Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung bis zu drei Jahre Haft verhängt. Auch sollen Familiengerichte Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Über den Entwurf muss noch der Bundestag entscheiden.

Spanisches Modell vereinzelt schon im Einsatz

In Nordrhein-Westfalen kommt die elektronische Fußfessel seit März zum Einsatz. Auch die Bundesländer Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung ein.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mithilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Erstellt am: Dienstag, 18. November 2025 von Sabine
Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Foto: Dirk Beichert

Datum: 18.11.2025

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Es bleibt beim rückwirkenden Antragsstopp für den Fonds Sexueller Missbrauch. Viele Betroffene bleiben dadurch ohne niedrigschwellige Hilfe. Zahlreiche Organisationen, darunter der WEISSE RING, fordern eine schnelle Rettung des Fonds.

Die Entscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestags, keine weiteren Mittel für eine Übergangslösung für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) bereitzustellen, hat massive Kritik ausgelöst. Rund 30 Organisationen – darunter der WEISSE RING – haben zudem in einem Offenen Brief gefordert, den Fonds zu retten. „Der FSM stellt häufig die einzige Möglichkeit für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene dar, eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung zu erhalten“, heißt es in dem Schreiben, das an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Jens Spahn und Matthias Miersch, sowie an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gerichtet ist. Gefordert wird eine Lösung, „mit der die Aussagen des Koalitionsvertrages eingehalten und die Weiterführung des Fonds 2026 gewährleistet werden kann“.

Zu den weiteren Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt, der Kinderschutzbund, der Caritasverband, die Diakonie, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und die Deutsche Sportjugend.

 

„Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden.“

Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Offenbar fehle bislang der politische Wille, genug Geld für alle Betroffenen in die Hand zu nehmen, ihnen endlich Sicherheit zu geben und damit Verantwortung zu übernehmen. „Opfer von sexualisierter Gewalt sind besonders vulnerabel. Sie kämpfen oft ihr Leben lang mit den Folgen des Missbrauchs. Erschwerend kommt nun die massive Enttäuschung hinzu, wieder im Stich gelassen worden zu sein. Sie brauchen dringend niedrigschwellige Hilfen. Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden“, so Biwer. „Seit vielen Monaten ist die Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch ungewiss. Es wäre genug Zeit gewesen, zumindest eine gute Übergangslösung zu schaffen.“ Der Bundestag dürfe die Betroffenen jetzt nicht länger vertrösten, sondern müsse schnell für adäquaten Ersatz sorgen.

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), erklärte: „Dass es nicht gelungen ist, den Fonds für das Haushaltsjahr 2026 finanziell abzusichern, ist für Betroffene ein Desaster. Der Staat verweigert damit Hilfe und Unterstützung genau dort, wo er am meisten versagt hat: beim Schutz der Kinder und Jugendlichen.“

Der Fonds ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS), kann Folgen des Missbrauchs lindern und einspringen, wenn notwendige Leistungen nicht durch Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt werden – was oft der Fall ist. Bislang haben etwa 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro. Im Sommer war der Fonds rückwirkend zum 19. März eingestellt worden, weil die Mittel im Bundeshaushalt nicht reichten. Dass der FSM aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs neu aufgestellt werden müsse, ist schon länger klar. Den Fonds vorübergehend weiterzuführen, wäre aufgrund der seit 2025 geltenden „Billigkeitsrichtlinie“ aber offenbar möglich gewesen.

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs schloss sich der Kritik am Haushaltsausschuss an: „Den Abgeordneten des Bundestages ist es nicht gelungen, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Fonds Sexueller Missbrauch weiterzuführen, obwohl die Bundesregierung dies in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel genannt hatte.“ Viele Betroffene stünden nun ohne die Hilfe da, auf die sie gezählt hätten. Ähnlich äußerte sich der Betroffenenrat bei der UBSKM: „Tausende Betroffene werden mit fatalen Folgen im Stich gelassen, trotz anders lautender politischer Bekenntnisse auch in Gesprächen mit dem Betroffenenrat.“

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wies eine Sprecherin des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kritik zurück. Sie verwies auf den Ende Juni beschlossenen Regierungsentwurf für den Haushalt 2025. Darin seien 53,2 Millionen Euro für die Abwicklung des Ergänzenden Hilfesystems vorgesehen; für die Jahre 2026 bis 2028 stünden weitere 115,9 Millionen Euro bereit. Der Haushaltsausschuss habe das Ministerium aufgefordert, ein Konzept für die rechtssichere Fortsetzung des Hilfesystems vorzulegen. „Derzeit erarbeiten wir – auch auf der Grundlage des durch die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus in Auftrag gegebene Gutachten, das im Oktober veröffentlicht wurde – ein entsprechendes Konzept.“  Ziel sei ein „tragfähiges, haushaltsrechtskonformes und betroffenengerechtes Nachfolgemodell“.

Niedrigschwellige Hilfe ist notwendig

Am heutigen Dienstag bezog Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in der Bundespressekonferenz Stellung. Während eines gemeinsamen Termins mit Kerstin Claus anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sagte sie, die Suche nach einem rechtssicheren neuen Modell laufe. Es brauche eine gesetzliche Lösung, die sie im Januar vorlegen wolle. Gesetzgebungsverfahren dauern in der Regel lange. Wichtig werde sein, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und die Abgeordneten zu überzeugen. „Die Schlacht ist noch nicht geschlagen“, sagte Prien und deutete an, dass es Probleme geben dürfte. Es gebe Widerstände gegen ein Modell außerhalb der sonstigen sozialen Entschädigung, die im neuen SGB XIV verankert ist.

Kerstin Claus betonte: Ja, im Haushalt sei für den Fonds zwar Geld für dieses und die nächsten beiden Jahre eingeplant – allerdings nur für bereits gestellte und bewilligte Anträge. Am Antragsstopp habe sich nichts geändert. Dabei erlaube die Billigkeitsrichtlinie eine Übergangslösung und somit Neuanträge. Es wäre möglich gewesen, etwa 35 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und, so Claus, „ein klares Signal an Betroffene zu senden, dass sie auf die Zusage im Koalitionsvertrag vertrauen können“.

Die Missbrauchsbeauftragte mahnte, der niedrigschwellige Fonds sei notwendig, auch weil die Hürden beim SGB XIV nicht gesenkt worden seien. Sexualisierte Gewalt werde oft hinter verschlossenen Türen begangen, der Nachweis sei schwierig, und viele Betroffene könnten erst viele Jahre später darüber sprechen. Der Fonds habe ihnen „individuelle, maßgeschneiderte Hilfe“ und Selbstwirksamkeit ermöglicht, zum Beispiel Umzüge weg vom Tatort, Therapien oder Aus- und Fortbildungen, manchen sogar einen „kompletten Neuanfang“.

Claus forderte, dass sich neben dem Bund künftig nicht nur drei, sondern alle Bundesländer am Fonds beteiligen sollten, ebenso wie die Bereiche, in denen Missbrauch stattfinde: „Es braucht einen gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss.“

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Erstellt am: Donnerstag, 6. November 2025 von Selina

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: picture alliance/dpa

Datum: 06.11.2025

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Bisher sind nur heimlich gefilmte Aufnahmen strafbar, die nackte oder nur durch Unterwäsche bedeckte Körperteile zeigen.

Das Bundesjustizministerium prüft aktuell, wie mit digitalem Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Hubig möchte zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen.

NRW unterstützt Hubig

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“, sagte Limbach der Rheinischen Post.

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, wie der BR berichtet.

Das Thema schaffte es auf die Agenda durch den Fall um Yanni Gentsch. Sie machte das Problem öffentlich: Sie wurde beim Joggen von einem Mann gefilmt, der ihr auf dem Fahrrad gefolgt war. Er machte Aufnahmen von ihrem Gesäß. Sie konfrontierte den Mann, filmte dies und veröffentlichte den Vorfall. Als sie zur Polizei ging, konnte sie keine Anzeige erstatten – da die Tat nach heutigem Stand nicht strafbar war. „Der Fall legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“, sagte Limbach im August.