Archiv für Dezember, 2025

Richard Oetker wird 75 Jahre alt – der WEISSE RING sagt Danke

Erstellt am: Montag, 29. Dezember 2025 von Selina
Richard Oetker wird 75 Jahre

75. Geburtstag von Richard Oetker am 4. Januar 2026. Foto: Dr. August Oetker KG

Datum: 29.12.2025

Richard Oetker wird 75 Jahre alt – der WEISSE RING sagt Danke

Richard Oetker, Urenkel des Firmengründers Dr. August Oetker, wird am 4. Januar 2026 75 Jahre alt. Der WEISSE RING wünscht Richard Oetker alles Gute und dankt ihm für sein großes Engagement.

Als Familienunternehmer ist Richard Oetker nicht nur für den Erfolg der Oetker-Gruppe mitverantwortlich, sondern unterstützt seit 2002 auch die Arbeit des WEISSEN RINGS. Seit Frühjahr 2025 befindet er sich im Ruhestand, ist für den WEISSEN RING aber dennoch als Mitglied des Bundesvorstands sowie als Vorstandsvorsitzender der WEISSER RING Stiftung da. „Der WEISSE RING versucht, den Blick der Politik und der Öffentlichkeit darauf zu lenken, dass dem Opferschutz mehr Aufmerksamkeit geschenkt und mehr Geld dafür bereitgestellt wird“, sagte Richard Oetker über den Verein.

Vor allem an der Gründung der Stiftung im Jahr 2012 war er maßgeblich beteiligt. Diese dient dazu, die Arbeit des WEISSEN RINGS nachhaltig zu fördern und zusätzliche Projekte, etwa in der Forschung, zu ermöglichen. Die Stiftung unterstützt beispielsweise finanziell und sensibilisiert die Gesellschaft für Opferhilfe sowie Kriminalprävention. „In der Geschichte des WEISSEN RINGS bedeutet die Gründung der Stiftung einen besonderen Meilenstein“, erklärte Oetker.

Mit eigener Geschichte anderen Mut machen

Richard Oetkers großer Einsatz für den Opferschutz in Deutschland hängt mit seiner eigenen Geschichte zusammen. Im Jahr 1976 wurde der damalige Student entführt. Der fast zwei Meter große Mann wurde in eine nur circa 1,50 Meter große Kiste gesperrt. Hände und Füße waren gefesselt und die Handschellen an Strom angeschlossen. „Es ist ganz interessant zu sehen, dass ein Körper Kräfte in sich trägt, von denen man vorher nichts weiß“, sagte Richard Oetker über die Tat und sein Überleben. Er sprach von schlummernden Kräften, die in einer Notsituation freikommen.

Nach 48 Stunden wurde er freigelassen, doch die Enge der Kiste und die Stromschläge verursachten schwere körperliche Schäden. Die Schmerzen konnten ihm seine Stärke und seinen Lebensmut aber nie nehmen.

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, sagt über Oetker:

„Er ist eine beeindruckende Persönlichkeit, die sich nicht hat brechen lassen. Er hat sich trotz allem ein selbstbestimmtes Leben zurückgeholt und macht mit dem öffentlichen Erzählen seiner Geschichte anderen Opfern Mut.“

Neben seiner Arbeit für die WEISSER RING Stiftung trat Oetker regelmäßig öffentlich auf, um in Vorträgen und Interviews über seine Erfahrungen zu sprechen. Ihm ist es wichtig, die Situation von Betroffenen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und für mehr Unterstützung zu werben. „Wir danken ihm herzlich für seine wertvolle Arbeit und seinen öffentlichen Einsatz, der uns in großem Maße unterstützt“, sagt Bianca Biwer und wünscht Oetker alles Gute zum 75. Geburtstag.

Auszeichnungen für sein Engagement

Richard Oetker erhielt für sein besonderes Engagement mehrere Preise: Im Jahr 2008 wurde er mit dem Courage-Preis des Vereins Komitee Courage Bad Iburg e. V. ausgezeichnet, 2011 mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen und 2013 mit dem Ehrenpreis des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. 2022 verlieh der Bundespräsident Oetker das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.