Gisèle Pelicot bei Social Media

Erstellt am: Donnerstag, 27. März 2025 von Selina

Gisèle Pelicot bei Social Media

Der Vergewaltigungsprozess im französischen Avignon hat die Menschen sehr bewegt. Auch in den Social-Media-Kanälen des WEISSEN RINGS fanden sich zahlreiche berührende Kommentare dazu. Wir veröffentlichen hier eine Auswahl.

Eine Skizze von einem Handy mit zwei Armen und Händen. Der eine Daumen zeigt nach unten und der andere Daumen zeigt nach oben.

Illustration: Studio Pong

Ein Instagram-Post von dem Instagram-Kanal des WEISSEN RINGS. Zu sehen ist Gisèle Pelicot und auf dem Post steht "Die Scham muss die Seite wechseln".
„Ich schicke dieser mutigen, starken Frau, alle Liebe, Kraft, Dankbarkeit und Anerkennung. Vom ganzen Herzen.“
„So stark von ihr… Kein Opfer muss sich schämen. Die Scham gehört an die Täter. Ihr zerstört Leben, ihr zerstört Träume, ihr zerstört Kindheiten…“
„Ich habe die größte Achtung vor dieser Frau, dass sie ihre furchtbare Situation für etwas Gutes nutzt und so viel Stärke zeigt!“
„Es sollten mehr Frauen sich wagen, sich dem anzuschließen.“
„Unfassbar und so widerlich 🤨 Ich bin wirklich schockiert von diesen Taten 😮‍💨 Keine noch so hohe Strafe kann DAS wieder gut machen. Ich wünsche ihr von Herzen, dass sie es, soweit möglich, irgendwann verarbeiten kann. 🙏❤“
„Also mir fehlen die Worte. 😢“
„💜 Was für eine mutige Frau! Ich bin in Gedanken bei Ihnen und sende Liebe und Heilung. 💜“
„Es sind nicht alle Männer die Taten begehen, aber unfassbar viele die schweigen und demnach mitmachen. Als Frau Angst zu haben, ist sehr wohl berechtigt.“
„Unfassbar. 😢“
„Tapfere und mutige Frau! 💪“
„Ich wünsche ihr Gerechtigkeit und inneren Frieden. ✊“
„😢😢😢“
Ein Instagram-Post von dem Instagram-Kanal des WEISSEN RINGS. Zu sehen ist Gisèle Pelicot und auf dem Post steht "Die Scham muss die Seite wechseln".
„Hab erst vor kurzem über sie erfahren und puh 😥 Ich komme immer noch nicht klar, was sie durchgemacht hat! Das geht in meinen Kopf nicht rein, es ist so surreal! Ich hoffe, sie wird es halbwegs verarbeiten und ein normales Leben führen. Das wünsche ich ihr so sehr 😥❤“
„Für mich persönlich, ‚Person of the year‘. Und noch viel mehr. ❤“
„Sie ist ein Vorbild für uns alle. Und doch unfreiwillig dazu gemacht worden.“
„Sie bewegt so viel! Wie stark, aus diesem Schicksal, so etwas Wertvolles zu schaffen. Danke Gisèle! Und danke Euch, für Eure Arbeit!“
„Wahnsinn!!! Zum einen, was diese Frau überstanden hat und schafft, und zum anderen die Worte ‚Die Scham muss die Seite wechseln.‘ Sehr treffend 🙏🙏🙏 !!!“
„Das ist für diese abscheulichen Taten das Mindeste. Sie ist ein Vorbild für alle Frauen und sie hat mir den Mut gegeben, Dinge, die passiert sind, zu benennen.“

„Avignon – Der Prozess Pelicot“

Erstellt am: Freitag, 14. März 2025 von Selina
Cover des Spiegel-Podcats "Acht Milliarden", mit der aktuellen Folge über den Prozess Pelicot in Avignon. Dazu sieht man das Opfer Gisèle Pelicot mit ihrer Sonnenbrille auf.

HÖREN

„Avignon – Der Prozess Pelicot“

Acht Milliarden/Der Spiegel

„Sie war immer noch ein Opfer, denn wie sie sagte, wusste sie von nichts. Also war sie immer noch ein Opfer. Aber sie war eine Frau mit einem Blick, mit einer Stimme. Zum ersten Mal erzählte sie ihre Version der Geschichte, und das war ehrlich gesagt ein unglaublicher Moment“, sagt Gerichtszeichnerin Marion Dubreuil über Gisèle Pelicot im „Spiegel“-Podcast von Britta Sandberg. In vier Folgen nimmt die Journalistin ihr Publikum mit in die „Innenansichten“ des Gerichtssaals.

Zu hören sind Auszüge aus Sandbergs Notizen, aus Wortprotokollen, Vernehmungen und der Anklageschrift. Zitiert werden Stellen aus dem Buch von Caroline Darian, der Tochter von Gisèle und Dominique Pelicot, das auch Briefe ihres Vaters enthält, die er aus dem Gefängnis an seine Familie geschrieben hat.

Neben der Heldin Gisèle Pelicot lernt der Hörer hier auch das Opfer Gisèle Pelicot kennen. Der Podcast zeigt hier außerdem, was so eine Tat für eine Familie bedeutet.

Es ist als Zuhörerin nicht immer leicht, all diese Details zu erfahren – ihnen zu folgen, ohne selbst betroffen zu werden. Aber wer sich für diese Geschichte interessiert, sollte diesen Podcast auf keinen Fall verpassen.

open.spotify.com

Warten auf besseren Schutz

Erstellt am: Donnerstag, 13. März 2025 von Selina

Warten auf besseren Schutz

Das neue Gewalthilfegesetz ist ein klarer Fortschritt, hat aber Lücken.

Skizze eines Paragraphen auf einem grünen Hintergrund. Sie spielt auf das Gewalthilfegesetz an für Opfer von häuslicher Gewalt.

Illustration: Studio Pong

Jeden Tag erleiden Hunderte von Menschen in Deutschland häusliche Gewalt. Nach jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamtes sind im Jahr 2023 insgesamt 256.276 Opfer von Partnerschaftsgewalt oder Gewalt gegen Kinder, Eltern oder andere Familienangehörige erfasst worden – 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 70 Prozent der Betroffenen waren weiblich, 75,6 Prozent der Täter männlich.

Es mangelt an Hilfsangeboten. So standen deutschlandweit zuletzt etwa 7.800 Frauenhausplätze zur Verfügung. Nach der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, zu der sich Deutschland 2018 verpflichtet hat, wären aber 21.500 Plätze nötig. Immer wieder kommt es vor, dass Einrichtungen Betroffenen keinen Platz bieten können.

Um dem Mangel entgegenzuwirken, haben Bundestag und Bundesrat kürzlich das Gewalthilfegesetz beschlossen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem „historischen Moment“; Lücken im Hilfesystem würden geschlossen. Das Gesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vor. Es verpflichtet die Länder, ausreichend Angebote zu schaffen. Dafür bekommen sie vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Betroffene können künftig Einrichtungen in ganz Deutschland aufsuchen, egal in welcher Kommune sie leben. Außerdem soll die Prävention ausgeweitet werden, zum Beispiel durch Täterarbeit.

Dorothea Hecht, Referentin Recht beim Verein Frauenhauskoordinierung, stimmt mit Paus darin überein, dass das Gesetz eine historische Dimension hat: „Nach jahrzehntelangen Schwierigkeiten, das Hilfesystem zu finanzieren, bekommt es jetzt eine solide Grundlage.“ Positiv sei etwa die in konkrete Zahlen gefasste Beteiligung des Bundes. In Jubel bricht Hecht aber nicht aus: „Es dauert noch sieben Jahre, bis der Rechtsanspruch greift.“ Und ob die bereitgestellten Summen reichen, sei fraglich. Den laufenden Bedarf zu decken, sei schon schwierig. Jetzt kämen hohe Investitionskosten hinzu, etwa für den Ausbau der Frauenhäuser. Zudem brauche es höhere Löhne, um Fachkräfte zu gewinnen. Fest stehe: „Die Länder werden sich finanziell mindestens genauso wie der Bund einbringen müssen.“

„Es dauert noch sieben Jahre, bis der Rechtsanspruch greift.“

Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser bezeichnet das neue Gesetz als „Meilenstein“. Noch nie hätten sich Bund, Länder und Kommunen so verbindlich und gemeinsam des Gewaltschutzes angenommen. So wie bislang könne es nicht weitergehen: „Es ist immer schwierig, die Finanzierung aufrechtzuerhalten. Kolleginnen sind fast täglich damit beschäftigt, hilfesuchende Frauen und Kinder abzuweisen, weil der Platz nicht reicht.“

Das Gewalthilfegesetz lasse hoffen, aber: „Wir sehen auch Lücken.“ Bierbaum verweist darauf, dass etwa non-binäre Menschen nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig wie Geflüchtete. Auch bleibe „wirtschaftliche Gewalt“ außen vor – von der viele Schutzsuchende betroffen seien: „Sie dürfen nicht eigenständig über Geld verfügen, müssen Rechenschaft ablegen und bekommen häufig nichts. Stattdessen kommt es zu Streit.“

Die Mission von Gisèle Pelicot

Erstellt am: Donnerstag, 13. März 2025 von Sabine

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ – dieser entschlossene Satz von Gisèle Pelicot hat sich zu einem Kampfruf entwickelt. Er prangt auf Schildern vor Gerichtssälen, mahnt auf Graffiti in den Straßen französischer Städte und geht als Hashtag in den sozialen Medien viral. Der Prozess gegen die Vergewaltiger Pelicots in Frankreich hat weltweit die Aufmerksamkeit auf die Situation der Betroffenen gelenkt. Beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS meldeten sich nach Beginn der Verhandlung in Avignon vermehrt Betroffene von Sexualstraftaten. Hat die Scham bereits die Seite gewechselt, kann sie es überhaupt? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben.

Gisèle Pelicot steht seitlich und hat den Kopf direkt zum Publikum gedreht. Das Bild ist rötlich gefärbt und eine ausgestreckte Hand ist leicht zu erkennen.

Nach der Urteilsverkündung wendet sich Gisèle Pelicot an andere Betroffene. „Ich möchte, dass Sie wissen, dass wir den gleichen Kampf führen“, sagt sie.

Der Kontrast zwischen dem Auftreten des Opfers und der Angeklagten könnte kaum größer sein. Gisèle Pelicot schreitet aufrecht und ruhig zum Gerichtsgebäude, flankiert von ihren Anwälten und ihrer Familie, begleitet von Kameras. Der Weg ist gesäumt von Frauen und Männern, die der 72-jährigen Französin applaudieren und ihr Dankesworte zurufen. Sie antwortet mit einem Lächeln und einem leisen „Merci“.

Die Angeklagten, die nicht in Untersuchungshaft sitzen, haben die Kapuzen ihrer Jacken und Pullover ins Gesicht gezogen. Alle tragen Schutzmasken, einige auch Handschuhe. So schnell wie möglich eilen sie an den Kameras und Zuschauern vorbei, betreten den Gerichtssaal und entfernen ihre Kapuzen und Masken erst, als die Richter den Saal betreten. Die Angeklagten in Untersuchungshaft werden an einem abgeschirmten Seiteneingang vorgefahren und huschen durch ein Spalier von Polizisten ins Gericht. Bloß nicht gesehen werden – Scham entsteht durch den direkten oder vorgestellten Blick anderer Menschen auf die eigene Person.

Gisèle Pelicot hat die Täter ins Licht gezogen und die Belastung eines Gerichtsprozesses auf sich genommen. Später, unmittelbar nach der Urteilsverkündung, wird sie sich an die Betroffenen wenden, die nicht den Weg in die Öffentlichkeit gehen, deren Geschichten im Dunkeln bleiben: „Ich möchte, dass Sie wissen, dass wir den gleichen Kampf führen.“

Der Fall Pelicot

Die heute 72-jährige Gisèle Pelicot wurde von ihrem damaligen Ehemann Dominique jahrelang regelmäßig mit
Schlafmitteln betäubt und von ihm sowie von Fremden vergewaltigt. Er filmte die Taten. Ende Dezember 2024 wurde Dominique Pelicot zu 20 Jahren Haft verurteilt. Neben ihm wurden 50 weitere Männer für schuldig befunden und zu Strafen zwischen drei und 15 Jahren Haft verurteilt. Die Verbrechen wurden aufgedeckt, nachdem Dominique Pelicot in einem Supermarkt dabei erwischt worden war, wie er mit seinem Handy unter die Röcke von Kundinnen filmte. Im Rahmen der Ermittlungen fand die Polizei Videos und Fotos von den Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot.

Kapitel I
Die Scham der Opfer

Anette Diehl ist Trauma-Fachberaterin des Frauennotrufs in Mainz, sie berät und begleitet Frauen und Mädchen schon seit fast 40 Jahren. „Man kann Gisèle Pelicot gar nicht genug dafür danken, was sie getan und gesagt hat. Sie hat erreicht, dass sowohl andere Betroffene als auch Politik und Gesellschaft sich dafür interessieren, wie die Situation für Opfer ist. Und dieser Satz, dass die Scham die Seite wechseln muss, hat sehr vielen Menschen geholfen“, sagt Diehl. Scham spiele eine große Rolle: „Neben den Mitschuldgefühlen, der Wut, dem Ekel, der Trauer, der Verzweiflung, ist Scham allen gemeinsam, die sich an uns wenden“, berichtet die Beraterin aus ihrer Arbeit. Scham habe etwas Sprachloses und Selbstzerstörerisches. Sie sei für viele Frauen und Mädchen eine hohe Hürde, die sie davon abhalte, über erlebte sexualisierte Gewalt zu sprechen oder diese anzuzeigen.

Im Jahr 2023 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik 12.186 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Deutschland, 10.106 davon wurden demnach aufgeklärt. Das bedeutet, dass mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde. In den vorangegangenen Jahren wurden 11.869 Fälle (2022) beziehungsweise 9.903 Fälle (2021) erfasst. Das bildet jedoch nur das Hellfeld ab. Laut einer Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2020 werden lediglich 9,5 Prozent der Vergewaltigungen überhaupt angezeigt.

Häufig melden sich Betroffene erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach der Tat, weil sie unter den Spätfolgen leiden, etwa einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

„Viele sagen uns dann, sie hätten sich so geschämt, dass sie all die Jahre nicht darüber sprechen konnten“, sagt Diehl. Sie weiß, wie wichtig es ist, wenn mutige Betroffene einen Stein ins Rollen bringen, wie bei „MeToo“. „Manchmal rollt der Stein eine ganze Weile, dann aber setzt leider oft wieder das Victim Blaming ein.“ Die Täter-Opfer-Umkehr, die den Opfern eine Mitschuld unterstellt.

Im Fall Pelicot – wo die Beweislast erdrückend war – brüllen Anwälte der Verteidigung das Opfer während seiner Aussage immer wieder an. Die Unterstellung, Gisèle Pelicot müsse irgendwie für die Vergewaltigungen mitverantwortlich sein, kommt von der Ehefrau eines Angeklagten: „Wenn mein Mann wirklich jemanden hätte vergewaltigen wollen, hätte er sich eine attraktivere Frau ausgesucht.“ Ein Angeklagter, von Beruf Krankenpfleger, sagt vor Gericht, man hätte den Bewusstseinszustand von Pelicot während der Vergewaltigungen medizinisch bewerten müssen, um zu beweisen, dass sie tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er selbst hätte nicht unterscheiden können, ob das Opfer geschlafen oder nur so getan habe.

„Betroffenen, die in der Öffentlichkeit selbstbewusst auftreten, wird vorgehalten, dass es dann ja nicht so schlimm gewesen sein kann. Die Gesellschaft schiebt die Scham häufig den Betroffenen zu – und nicht dem Täter .“

Prof. Friederike Funk

Die Viktimologin Anne-Kathrin Kreft vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sieht Scham als eine zentrale emotionale Reaktion auf Vergewaltigungen, die tiefgreifende psychologische und soziale Folgen haben könne. Sie plädiert für eine gesellschaftliche Veränderung, hin zu einer Haltung, die Opfer entlastet. Kreft hat sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten in Kolumbien erforscht und mit betroffenen Frauen und Helferinnen gesprochen. Was weit entfernt klingt, rückt ganz nah, wenn es um Scham geht: „Selbst in diesen Fällen politisch motivierter sexualisierter Gewalt wurden die Frauen nach der Tat teilweise noch gefragt, was sie getan hätten, um das zu provozieren“, erinnert sich Kreft. Wenn die Gesellschaft dem Opfer immer wieder zu verstehen gebe, in irgendeiner Form mitverantwortlich zu sein für die eigene Vergewaltigung, steigere das die Scham und sei für die Betroffenen gravierend.

Aus der Befragung von BKA und Polizei zu Sexualdelikten

71 %

der Opfer geben an, dass
es keine Beweise gab

38 %

hatten Angst vor dem Täter
oder der Täterin

32 %

hatten Angst vor
einem Gerichtsverfahren

Dass Opfer nicht als solche wahrgenommen werden, ist ein tief verankertes Muster. Oft taucht die Frage auf, ob es sich überhaupt um Gewalt handelte oder nicht um ein großes Missverständnis. Im Prozess von Avignon sagen die Männer, die inzwischen zu langen Haftstrafen verurteilt sind, ihnen sei nicht klar gewesen, dass Pelicot schlief. Außerdem habe ihr Mann doch zugestimmt. Auch Pelicot wird unterstellt, sie hätte die Taten provoziert: als die Verteidigung ihr 27 intime Fotos zum Vorwurf machen will, die auf Dominique Pelicots Laptop gespeichert waren. 27 von insgesamt 20.000 Dateien. Sie wurden wohl mit ihrem Einverständnis aufgenommen. Eine Verteidigerin fragt Gisèle Pelicot, ob sie exhibitionistische Tendenzen habe. In diesem Moment verliert die sonst so beherrschte Gisèle Pelicot die Geduld. Die 72-Jährige reagiert empört: „Ich verstehe nun, warum die Opfer von Vergewaltigungen so selten Anklage erheben – schämen Sie sich, mir solche Dinge zu unterstellen!“

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ – dieser entschlossene Satz von Gisèle Pelicot hat sich zu einem Kampfruf entwickelt. Hat die Scham bereits die Seite gewechselt, kann sie es überhaupt? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben.

Versuche, die Vergewaltigungen zu verharmlosen, schmerzten Pelicot besonders.

Es gibt die Vorstellung, wie ein Opfer zu sein habe: traurig, schwach, leise. „Betroffenen, die in der Öffentlichkeit selbstbewusst auftreten, wird vorgehalten, dass es dann ja nicht so schlimm gewesen sein kann“, erklärt Friederike Funk. Die Professorin für Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München hat viele Kommentare zum Fall Gisèle Pelicot gelesen. Sie forscht dazu, wie die Gesellschaft auf Täter und Opfer blickt. „Die Gesellschaft schiebt die Scham häufig den Betroffenen zu – und nicht dem Täter“, sagt Funk. Die Umkehr basiere unter anderem auf dem psychologischen Konzept des Gerechte-Welt-Glaubens, der Erwartung, dass es grundsätzlich gerecht zugehe und wir im Leben das bekommen, was uns zusteht. „Wenn objektive Fakten fehlen, verleitet dies leider häufig dazu, zu schauen, ob eine Person vielleicht selbst ein bisschen mit dazu beigetragen hat, was ihr passiert ist“, beschreibt Funk. Es ist eine Art Selbstschutz-Mechanismus: Weil wir uns ja nicht so verhalten würden, fühlen wir uns sicherer.

Die Versuche, die Vergewaltigungen zu verharmlosen, seien für sie besonders schmerzhaft gewesen, betont Gisèle Pelicot vor Gericht. Die Erklärungen einiger Täter, sie seien wie „fremdgesteuert“ gewesen, hätten sie zermürbt. Aber dann zeigt sich wieder die beeindruckende Stärke dieser Frau, als sie sagt: „Ich fühle mich für nichts von allem verantwortlich. Es war ein langer Weg für mich, das zu begreifen, aber in erster Linie bin ich ein Opfer.“ Allen Anschuldigungen zum Trotz.

Das Bild hat einen roten Hintergrund. Links sind große ausgestreckte Hände zu erkennen und auf der rechten Seite ist ein Man, ganz in schwarz dargestellt und hält sich die Hände vor sein Gesicht.

Mehr als 17.000 Frauen und Mädchen waren 2023 in Deutschland von digitaler Gewalt betroffen, etwa von Cyberstalking oder sexueller Belästigung. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Delikte um 25 Prozent zu.

Auch bei häuslicher Gewalt fragen manche absurderweise schnell: Warum ist sie nicht gegangen? Statt: Warum hat er sie geschlagen? Anette Diehl hat das schon so oft gehört, dass sie die Einstellung manchmal wütend macht. Aber sie ist nicht entmutigt, im Gegenteil: „Das gesellschaftliche Klima hat sich in den vergangenen fünf Jahren schon sehr zum Positiven verändert“, findet Diehl. „Es gab ‚MeToo‘, Fälle wie den von Gisèle Pelicot, die weltweit verfolgt werden, immer mehr Betroffene melden sich in den sozialen Medien und Podcasts zu Wort.“ Wichtig sei aber, anzuerkennen, dass andere, die dasselbe Schicksal erlitten haben, nicht den Weg von Pelicot wählen müssen. „Das darf nur jede Betroffene für sich selbst entscheiden.“ Ob sie aus der Opferrolle in die aktiv handelnde Rolle findet, hängt zu einem großen Teil davon ab, wie die Gesellschaft damit umgeht, vom sozialen Umfeld über die Polizei bis zum Gericht.

„Eigentlich sollten sich die Täter schämen und nicht die Betroffenen. Es ist aber fast immer umgekehrt.“

Prof. Ruth Linssen

Kapitel II
In den Mühlen der Strafverfolgung

Die erste Hürde ist die Anzeige bei der Polizei, damit setzt sich die Mühle der Strafverfolgung in Gang. Welche Erfahrungen Betroffene dabei machen, hat Ruth Linssen, Professorin für Soziologie und Strafrecht an der Fachhochschule Münster, im Rahmen einer Studie für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen untersucht. „Eigentlich sollten sich die Täter schämen und nicht die Betroffenen. Es ist aber fast immer umgekehrt“, sagt Linssen. Viele Opfer, die sie befragte, hätten Angst vor Ausgrenzung geäußert und schämten sich besonders, wenn nahe Angehörige bei der Vernehmung dabei waren. Der Umgang der Polizei mit Betroffenen hingegen habe sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich geändert – im positiven Sinne. Linssen führt das auch darauf zurück, dass dort mittlerweile mehr junge Frauen arbeiten, die ein anderes Problembewusstsein hätten.

Eine Frau gewann durch das Verfahren ihre Souveränität wieder.

Doch eine Aussage vor Gericht kann extrem belastend sein. Eine Befragte berichtete ihr, was für ein gutes Gefühl ihr ihre Aussage vor Gericht gab. Der Täter habe während des Prozesses auf den Boden geguckt und sich geschämt. „Die Frau hatte ihre Souveränität durch das Verfahren wiedergewonnen, als würde der Prozess die Verhältnisse wieder zurechtrücken. Das war aber lange nicht bei allen so“, so Linssen. „Ganz ehrlich, ich war mir nach der Studie noch viel weniger sicher als vorher, ob ich eine Vergewaltigung anzeigen würde. Ich wäre im Gericht im Boden versunken, wenn ich in diesen Details die Tat hätte schildern müssen, wie Frauen mir das berichtet haben.“

„Ich kann nichts riskieren“

Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Frau berichtet, weshalb sie viele Jahre nach dem Missbrauch durch ihren Stiefvater doch noch Anzeige erstattet hat und – anders als Gisèle Pelicot – anonym bleiben möchte.

„Als ich elf Jahre alt war, ging es mit den körperlichen Übergriffen los. Ab meinem 14. Lebensjahr begann mein Stiefvater, mich auch zu vergewaltigen, bis zu meinem 17. Lebensjahr. Ich habe niemandem davon erzählt. Meinen Freunden nicht, meinem Freund nicht und auch meiner Mutter nicht. Ich war einfach froh, als nach der Trennung Ruhe einkehrte.

Viele Jahre später bin ich ihm begegnet, nur einen Ort von meinem Wohnort entfernt. An der Hand hatte er einen kleinen Jungen. Da kam alles wieder hoch. Kurz darauf saß ich mit meiner Mutter und meinem Freund zusammen und wir kamen auf ihn zu sprechen. Und da erzählte ich es ihnen. Meiner Mutter liefen die Tränen, sie hatte nichts geahnt. Gemeinsam beschlossen wir, zur Polizei zu gehen.

Es dauerte vier Jahre, bis die Gerichtsverhandlung begann. Obwohl der Fall mir alt und klein erschien, war am ersten Prozesstag viel Presse da. Die Lokalzeitung berichtete am nächsten Tag. Bei meiner Aussage waren keine Medien erlaubt. Trotzdem kannten sie alle Details, auch über meine Entjungferung. Eine Journalistin hatte nie mit mir gesprochen, ihre Infos stammten von den Anwälten meines Stiefvaters.

Vor der Anzeige hatte ich ähnliche Fälle recherchiert und wusste, wie schwer es für Opfer ist – das jahrelange Verfahren und die Unterstellungen. Ein Täter darf schweigen, aber das Opfer muss alles erzählen, auch intime Details.

Das Schlimmste war, als die Videoaufzeichnung meiner Aussage im Gerichtssaal vor dem Täter abgespielt wurde. Ich dachte, ich wäre in einem geschützten Raum bei der Polizei. Und dann sieht und hört der Täter mich sagen: Ich habe Angst vor ihm, ich habe eine kleine Tochter, ich wohne nur einen Ort weiter, ich gehe in seinem Ort einkaufen.

Ich konnte also nicht in die Öffentlichkeit gehen. Ich wusste nicht, wie das Verfahren ausgehen wird. Es gab zu Beginn keine Beweise aus der Zeit. Während des Verfahrens tauchten Beweise auf, wie Fotos von meiner Schwester und mir.

Das, was Gisèle Pelicot gemacht hat, ist unfassbar mutig und stark. Aber nicht jedes Opfer kann das. Sie ist älter, hat kein kleines Kind zu Hause. Ihr Mann saß von Anfang an im Gefängnis. Es gab eine Vielzahl an Beweisen. Die Ausgangslage in solchen Fällen ist meistens viel schlechter für Opfer. Außerdem schützt Deutschland eher die Täter als die Opfer.
Trotzdem bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Letztes Jahr wurde er zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Noch hat er die Haftstrafe, die kurz ist, nicht angetreten. Als Mutter bleibe ich anonym, da ich nichts riskieren kann. Ich weiß nicht, was er macht, wenn er entlassen wird.“

Lena*

Gerichtsprozesse können für Betroffene extrem belastend sein. Forderungen nach verpflichtenden Weiterbildungen für einen sensibleren Umgang mit Opfern weisen Richterinnen und Richter mit Verweis auf ihre Unabhängigkeit zurück. „Das eine schließt das andere nicht aus“, findet hingegen Professor Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. „Man kann unabhängig und neutral sein und trotzdem zwischenmenschlich in angemessener Form sensibel mit diesen schwierigen Themen umgehen.“

Ein Versuch des Rechtssystems, mit dem vermeintlichen Interessenskonflikt umzugehen, ist die Psychosoziale Prozessbegleitung. Tina Neubauer ist Prozessbegleiterin in Stuttgart und arbeitet für die PräventSozial gGmbH. Sie unterstützt in Baden-Württemberg seit mehr als 20 Jahren Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer bei Gerichtsprozessen und kennt die Fälle von gut 1.000 Betroffenen. Sie bildet auch Begleiter aus, unter anderem an der Akademie des weissen rings. „Ich habe jetzt die ganzen Jahre nur wenige Frauen betreut, denen es nicht unangenehm war, über sexualisierte Übergriffe zu sprechen. Das Thema Scham ist bei den meisten vorhanden“, sagt Neubauer. Bislang beschließe lediglich ein kleiner Teil: „Ich zeige das bei der Polizei an. Ich mache meine Aussage vor Gericht.“

„Steigende Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nicht immer negativ zu bewerten, ganz im Gegenteil: Es ist gut, dass mehr aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld gelangt.“

Professor Martin Rettenberger

Viele Menschen belaste es, dass sie dort „erneut die Kontrolle abgeben, so wie bei der Tat“, schildert Neubauer. Ein Strafverfahren ist immer öffentlich, selbst wenn die Öffentlichkeit eingeschränkt werden kann. Betroffene sind Opferzeugen, die in der Regel aussagen müssen und zur Wahrheit verpflichtet sind. Die Begleiterin erklärt ihnen den Ablauf des Verfahrens, ihre Rechte als Zeugen und die Möglichkeiten der Nebenklage. Ziel ist es, den Opfern mithilfe von Informationen mehr Sicherheit zu geben. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kooperiert mit NERO, einem Netzwerk von Opferanwälten, das Betroffene schon vor der Anzeige juristisch unterstützt. „Ich finde, die Betroffenen müssen wissen, worauf sie sich einlassen“, sagt Neubauer.

Wenn sie Anzeige erstatten und sich dem Prozess aussetzen, ist noch lange nicht gesagt, dass der Täter verurteilt wird. Die Kriminologische Zentralstelle hat Verlaufsstudien ausgewertet und Verurteilungsquoten zwischen 16 und 30 Prozent zusammengetragen. Es gibt aber auch Auswertungen, die auf eine Quote unter 10 Prozent kommen.

Wenn Opfer Anzeige erstatten und sich dem Prozess aussetzen, ist noch lange nicht gesagt,dass der Täter verurteilt wird.

Der Kriminologe Martin Rettenberger verweist darauf, dass „wir auch in anderen Deliktsbereichen einen hohen Schwund zwischen angezeigten Fällen und Verurteilung haben“. Aufgrund eines größeren Bewusstseins für sexuelle Grenzüberschreitungen werde insgesamt mehr angezeigt. „Steigende Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik sind also nicht immer negativ zu bewerten, ganz im Gegenteil“, sagt Rettenberger. Es sei gut, dass mehr aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld gelangt. Relativ viele Anzeigen führten zu Ermittlungen, die dann aber nicht ganz eindeutig seien. Mögliche Gründe: Betroffene ziehen ihre Aussage zurück oder machen Angaben, die kaum verwertbar sind. Beteiligte können sich nicht mehr richtig erinnern. Oft steht Aussage gegen Aussage. „Wenn die Fälle unklar sind, dann werden sie im Rechtsstaat für die angeklagte Person ausgelegt. Die Schuld muss zweifelsfrei feststehen. Das ist ein hohes Gut, und das sollten wir nicht über Bord werfen“, sagt Rettenberger.

Das soll auch vor Falschbeschuldigungen schützen. Laut Forschung kommen diese Fälle vor, sind aber selten. „Diese Einzelfälle sind schrecklich, keine Frage, werden aber meist medial aufgebauscht“, sagt Claudia Igney vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). „Das steht in keinem Verhältnis zu der Vielzahl an Fällen, wo es andersrum ist: Die sexualisierte Gewalt hat stattgefunden, aber sie lässt sich nicht beweisen. Die Anforderungen des Strafrechts sind sehr hoch. Die Täter gehen straffrei aus. Aber das bedeutet eben nicht, dass die Tat nicht stattgefunden hat.“

Im Falle von Gisèle Pelicot war die Beweislage gegen die Angeklagten so eindeutig, weil die Taten gefilmt und akribisch archiviert worden waren. „Auch wenn es kein prototypischer Fall ist, war dieser Prozess wichtig, weil er dazu geführt hat, dass Menschen sich vorstellen können, was es alles gibt in unserer Gesellschaft und dass solche Taten nicht von Monstern begangen werden, sondern von Männern aus allen gesellschaftlichen Schichten und Berufen – ja sogar vom eigenen Ehemann“, sagt Igney.

„Ich habe Angst“

Was Gisèle Pelicot geleistet habe, sei beeindruckend, sagt eine Frau, die eine Attacke nur knapp überlebte. Mehr Betroffene müssten sich äußern, doch das ginge oft nicht.

„Nach meiner Scheidung hatte ich zwei Jahre eine On-off-Beziehung mit meinem Expartner. Irgendwann trennte ich mich endgültig von ihm. Danach suchte er weiter Kontakt und stand öfter vor meiner Tür. Heute würde ich von Stalking sprechen. Freunde warnten mich, aber ich habe das nicht ernst genommen. Er hatte mir nie etwas getan. Als er alkoholisiert vor meiner Tür stand, dachte ich zum ersten Mal daran, die Polizei zu rufen. Dann waren zwei Wochen Ruhe.

Plötzlich stand er wieder vor meiner Tür. Es war ein Freitag, meine beiden Jungs waren schon im Haus, meine Tochter und ich kamen gerade. Ich schickte sie ins Haus. Da holte er völlig unvermittelt ein Messer raus und stach auf mich ein. In Tötungsabsicht – gezielt in Richtung Herz, dann in den Oberkörper. Ich habe mich mit meinen Händen versucht zu schützen, schrie laut, ging zu Boden. Und dann sah ich eine dunkle Gestalt, sie zog ihn von mir, nahm ihn in den Schwitzkasten. Es war ein junger Mann.

Mein Expartner versuchte, sich selbst zu töten, indem er das Messer in seinen Bauch stach. Erst sechs Monate später ging das Gerichtsverfahren los, was mich nervös machte. Ich wusste, dass er nach sechs Monaten ohne Gerichtstermin wieder aus der Untersuchungshaft darf. Nach sechs Verhandlungstagen wurde er zu sieben Jahren Freiheitsstrafe sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Das ist kurz für versuchten Mord und schwere Körperverletzung. Das Gericht berücksichtigte, dass er Ersttäter ist, ein Alkoholproblem und eine psychische Erkrankung hat. Aus juristischer Sicht kann ich das Urteil nachvollziehen, aber aus Opfersicht ist es ein Schlag ins Gesicht.

Ich bin traumatisiert, arbeitsunfähig und schwerbehindert aufgrund meiner Verletzungsfolgen. Ich habe Angst um mich und meine Kinder: Vor knapp zwei Jahren wurde er in ein forensisches Krankenhaus gebracht. Ich weiß nicht, ob er wegen guter Führung vielleicht bald rauskommt.

Nach der Tat klingelten Journalisten an meiner Haustür und bedrängten Familienmitglieder. Meine Kinder wurden in der Schule von Mitschülern angesprochen, weil die Eltern neugierig waren. Es ist beeindruckend, was Gisèle Pelicot geleistet hat, aber ihr Täter bleibt im Gefängnis. Mehr Opfer müssten auf die Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen, aber das ist oft nicht möglich. Zu kurze Haftstrafen, Kinder, die man nicht in Gefahr bringen möchte, oder andere Gründe sorgen dafür, dass Menschen wie ich das nicht machen.

Am ersten Gerichtstag war Presse anwesend, auch ein Kamerateam. Meine Anwältin sagte zu mir, dass ich mir eine Akte vor das Gesicht halten könnte. Aber das tat ich nicht – ich muss mich nicht verstecken, der Täter muss es.“

Antonia*

Links steht ein Mann, mit den Händen im Gesicht und rechts hinter ihm ist ein sehr großer Damenfuß mit hohen Schuhen zu sehen. Es wirkt, als könnte die Frau auf den Mann treten, als wäre er ein Käfer.

Gisèle Pelicot hat vielen Frauen Mut gemacht. Sie hat einen Wandel in Gang gesetzt, doch der Weg ist noch weit. Expertinnen fordern ein gesellschaftliches Klima, in dem Betroffene nicht stigmatisiert werden.

Kapitel III
Die Scham der Täter

In der psychologischen Betreuung von Inhaftierten spielt Scham eine Rolle, weil sie eine Hürde bei der therapeutischen Arbeit sein kann. „Hartnäckiges Leugnen und auch das vollständige Schweigen sind ein Mechanismus, um mit dem eigenen Schamgefühl umzugehen“, sagt Martin Rettenberger. „Scham hat mit der Angst davor zu tun, soziales Ansehen zu verlieren. Das unangenehme Gefühl lenken einige Männer unmittelbar in Aggression um“, weiß Rettenberger aus seiner Tätigkeit als Gutachter.

René Cuadra ist Gefängnis-Psychologe in der Justizvollzugsanstalt Offenburg und blickt auf fast drei Jahrzehnte Erfahrung mit Sexualstraftätern zurück. „Ich verstehe Gisèle Pelicot so, dass natürlich die Täter sich schämen sollten und nicht die von ihnen vergewaltigten Frauen“, sagt Cuadra. Die Äußerung könne aber auch so verstanden werden, dass die Scham von der einen Person zur anderen übergehen, dass man die Scham übertragen könne. „Das, so denke ich, funktioniert nicht. Hat ein Opfer eine Scham nicht mehr, hat sie nicht automatisch der Täter. Wenn die Täter von Avignon Scham erleben können, ist es eine eigene.“ So wie es der Psychologe im Gefängnisalltag erlebt, ist kein Affekt bei Inhaftierten so wenig zugänglich wie die Scham. „Die Leute sprechen in der Justizvollzugsanstalt nicht darüber. Natürlich ist das sehr individuell, aber nach meiner Beobachtung haben viele gar keinen Begriff davon, was Scham bedeutet.“ Dabei spiele Scham in den Lebenswegen vieler inhaftierter Menschen eine große Rolle, sie hänge häufig eng mit Gewalt zusammen.

Im Pelicot-Prozess übernehmen die Männer kaum Verantwortung für ihre Taten. Die Psychologin Annabelle Montagne, die sechs der Täter begutachtet hat, sagt vor Gericht, dass keiner von ihnen sich der Vergewaltigung schuldig bekennen wolle. Haben diese Männer eine Trennung zwischen ihrem öffentlichen und sexuellen Leben gezogen? Haben sie eine Art Abwehrmechanismus entwickelt, damit sie normal weiterleben können? Die Psychologin bejaht dies.

Haben die Täter eine Art Abwehrmechanismus entwickelt, damit sie normal weiterleben können?

In der Kriminalpsychologie wird dieser Mechanismus mithilfe „kognitiver Verzerrungen“ erklärt. Das sind „Gedankenkonstrukte, mithilfe derer die Straftat relativiert und entschuldigt wird“, erklärt Psychologin Lydia Benecke, die mit verurteilen Sexualstraftätern arbeitet. „Auch Menschen, die schwere Straftaten begehen, neigen dazu, automatisch ein insgesamt positives Bild von sich selbst aufrechtzuerhalten und auch entsprechend von anderen wahrgenommen werden zu wollen.“

Einige Vergewaltiger Pelicots verzerren vor Gericht die Wirklichkeit, indem sie behaupten, davon ausgegangen zu sein, es handele sich um ein Spiel des Paares. 35 der 51 Angeklagten beharren bis zum Schluss darauf, Gisèle Pelicot nicht vergewaltigt zu haben, weil ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass das Opfer dem Sexualakt nicht zugestimmt hatte.

„Die Leute sprechen in der Justizvollzugsanstalt nicht darüber. Natürlich ist das sehr individuell, aber nach meiner Beobachtung haben viele keinen Begriff davon, was Scham bedeutet.“

René Cuadra

Als „Prozess der Feigheit“ bezeichnet Gisèle Pelicot die Erklärungsversuche der Angeklagten. Immer wieder verzieht sie spöttisch das Gesicht oder rollt mit den Augen. Die Männer sollen zugeben, was sie getan haben, fordert sie. Als ihr der Vorsitzende zum zweiten Mal das Wort erteilt, konfrontiert sie die Männer direkt: „Wann genau hat Madame Pelicot Ihnen eigentlich ihr Einverständnis gegeben?“ Die Antwort: Schweigen und gesenkte Blicke.

Benecke arbeitet mit ihren männlichen Klienten daran, solche kognitiven Verzerrungen abzubauen, damit sie Verantwortung übernehmen können. Wenn sie ihre Taten ungeschönt wahrnehmen, empfinden viele von ihnen Scham. Diese „ist eine unglaublich starke negative Emotion, die Menschen manchmal regelrecht überwältigt und im besten Fall dazu beitragen kann, dass sie bestimmte Dinge nicht oder nicht mehr tun“. Kann aus öffentlicher Beschämung Scham entstehen? „Möglich ist das schon“, sagt Benecke. „Scham kann soziales Verhalten fördern, aber auch kognitive Verzerrungen auslösen, um dadurch die Scham zu reduzieren oder sogar aggressive Empfindungen auslösen.“ Im Pelicot-Prozess gab es ihrer Meinung nach einen Moment, in dem beginnende Zweifel der Täter sichtbar geworden seien: Als die Videos der Taten gezeigt werden, schauen sie weg. Nicht ein Einziger möchte sich ansehen, was er getan hat.

Kapitel IV
Das letzte Wort

Zumindest während ihres Prozesses hat Gisèle Pelicot das Ziel ihrer Mission erreicht. Der Großteil der Gesellschaft blickt mit Bewunderung auf sie und mit Unverständnis auf die Täter. Verteidigerinnen wie Nadia El Bouroumi, die auf ihrem TikTok-Kanal Gisèle Pelicot verhöhnt, indem sie zu „Wake me up, before you go go“ tanzt, erntet einen Shitstorm. Gegen Verteidiger Christophe Bruschi, der nach der Urteilsverkündung die wütenden Zuschauerinnen als „hysterisch“ und „zickig“ bezeichnet, startet Change.org eine Petition mit dem Ziel, ihn von der Anwaltsliste zu streichen. Eine weitere Petition schlägt Gisèle Pelicot für den Friedensnobelpreis vor. Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 170.000 Menschen unterschrieben. In der Zeit von Gisèle Pelicot lassen viele Frauen und Männer Täter-Opfer-Umkehr und Macho-Gehabe nicht mehr durchgehen. Die Scham wechselt die Seiten.

9,5%

Anzeigequote bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung

2,2 %

Anzeigequote bei körperlicher
sexueller Belästigung

Was muss geschehen, damit das dauerhaft so bleibt? Für Pelicot ist die Sache klar. Als der Vorsitzende Richter ihr zum letzten Mal das Wort erteilt, fordert sie gewohnt ruhig und würdevoll: „Es ist an der Zeit, dass sich die machistische und patriarchalische Gesellschaft endlich ändert und aufhört, Vergewaltigung zu verharmlosen. Wir müssen dringend unsere Sichtweise auf Vergewaltigung ändern.“ Ihre Tochter Caroline Darian geht weiter. Sie nutzt das große Interesse, um sich mit ihrer neu gegründeten Stiftung M’endors pas (Betäub mich nicht) dafür einzusetzen, dass die sogenannte chemische Unterwerfung als Straftat verfolgt wird.

Und in Deutschland? „Ich würde mir wünschen, dass wir als Gesellschaft bewusst auf unseren Umgang mit Opfern achten“, sagt Sozialpsychologin Friederike Funk. „Vor allem in Zeiten von Social Media, in denen wir alles in Echtzeit kommentieren können, wäre es doch schön, einfach mal keine voreilige Meinung zu posten, wenn man die Fakten schlichtweg nicht kennt.“ Kriminologe Martin Rettenberger meint: „Damit die Scham die Seite wechseln kann, braucht es langfristige Veränderungen statt Schnellschüsse. Und das fängt schon bei einer frühen Sensibilisierung von Jungs für die Gleichberechtigung an.“

Eine Petition schlägt Gisèle Pelicot für den Friedensnobelpreis vor. Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 170.000 Menschen unterschrieben.

Claudia Igney sagt: „Sexualisierte oder andere Formen von Gewalt erlebt zu haben, gehört zur Biografie vieler Frauen. Das macht sie aber nicht für immer zum Opfer. Da sind auch viel Stärke, Mut und Kraft und Wege der Bewältigung. Darüber sollte mehr berichtet werden. Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem Frauen offen über all das sprechen können, ohne Stigmatisierung befürchten zu müssen.“

Mit einem Lächeln im Gesicht und sichtlich erleichtert verlässt Gisèle Pelicot am 19. Dezember 2024 nach Prozessende den Gerichtssaal, in dem kurz zuvor die Urteile verkündet worden waren. Sie hat es gerade noch durch den Metalldetektor geschafft, mehr Platz am Ausgang war wegen des Presseandrangs nicht. Aufrecht, selbstbewusst und ruhig, im Kreise ihrer Familie, sagt sie: „Ich wollte, dass die Gesellschaft an den Debatten teilhat, die am 2. September stattfanden, als ich die Türen zu diesem Prozess öffnete. Diese Entscheidung habe ich nie bereut. Ich habe jetzt Vertrauen in unsere Fähigkeit, gemeinsam eine Zukunft zu gestalten, in der jede Frau und jeder Mann in Harmonie, Respekt und gegenseitigem Verständnis leben kann.“

*Namen geändert

Transparenzhinweis:
Zum Fall Pelicot hat sich auch der WEISSE RING öffentlich positioniert. Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer sagte zum Prozessende: „Gisèle Pelicot ist nicht nur eine bewundernswert tapfere Frau – ihr ist ohne jede Einschränkung zuzustimmen, wenn sie fordert: ,Die Scham muss die Seite wechseln.‘ Niemand muss sich schämen, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Für Taten sind Täter verantwortlich, niemals die Opfer. Ich wünsche mir sehr, dass diese Erkenntnis endlich auch in Deutschland die letzten Zweifler erreicht, die immer noch meinen, die Kleidung eines Vergewaltigungsopfers oder der Trennungswunsch eines Femizidopfers hätten etwas mit dem Verbrechen zu tun. Vielleicht tragen das Beispiel von Gisèle Pelicot und ihr furchtloses Auftreten in der Öffentlichkeit dazu bei. Unabhängig davon sollte man jedem Opfer eines Verbrechens, das seine Privatsphäre schützen möchte und auf Anonymität besteht, dies auch zugestehen.“

Opferentschädigung: Jeder zweite Antrag wird abgelehnt

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Opferentschädigung: Jeder zweite Antrag wird abgelehnt

Negativrekord bei der staatlichen Entschädigung für Gewaltopfer im Bund und bei den Ländern. Die Zahlen von 2023 im Überblick

Eine Landkarte von Deutschland, die in rot und grüner Farbe zeigt wie viele Ab- oder Zusagen es für die Opferentschädigung gab im Jahr 2023 pro Bundesland.

Neuer Negativrekord bei der staatlichen Unterstützung für Opfer von Gewalt: Im Jahr 2023 haben die Versorgungsämter in Deutschland 48,1 Prozent der Anträge auf Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) abgelehnt. Der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2022 lag bei 46,6 Prozent. Das geht aus der jährlichen exklusiven Dokumentation des WEISSEN RINGS hervor.

Zwischen den Bundesländern bestehen teils deutliche Unterschiede. Besonders hoch war die Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein (66,2 Prozent), Hamburg (54,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt (54,4), am niedrigsten in Sachsen (38,6), Niedersachsen (38,9) und Rheinland-Pfalz (42,4).

Genehmigt haben die Versorgungsämter bundesweit nur 23,4 Prozent der Anträge – so wenig wie noch nie. Der Tiefststand aus dem Jahr 2019 – 26,2 Prozent – wurde unterboten. Die niedrigsten Anerkennungsquoten im Jahr 2023 hatten Schleswig-Holstein (12,3 Prozent), Sachsen (13,8) und Hessen (22,3), die höchsten verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern (40,5), Hamburg (37) und Bayern (32,7).

Bund

48 %

Ablehnungen

23 %

Anerkennungen

29 %

Erledigungen aus sonstigen Gründen*

Die Antragsquote ist nach wie vor niedrig und liegt noch unter dem Vorjahreswert. 2023 gingen lediglich 15.125 Anträge bei den zuständigen Versorgungsämtern ein. Das entspricht nur 7 Prozent der 214.099 Gewalttaten, die das Bundeskriminalamt in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst hat. Ein Jahr zuvor waren es 7,9 Prozent.

Ein großer Teil der Anträge erledigte sich aus sonstigen Gründen, ohne dass Hilfe geleistet wurde, etwa weil die Betroffenen das Verfahren nicht fortsetzten oder sich die Zuständigkeit durch einen Umzug in ein anderes Bundesland änderte. Die Ursachen für die „Erledigungen aus sonstigen Gründen“ werden bisher weder einheitlich noch bundesweit erfasst. Im Jahr 2023 betrug der Anteil 28,5 Prozent und lag damit noch etwas höher als im Jahr zuvor (27,1 Prozent). Der WEISSE RING geht davon aus, dass viele Opfer ihre Anträge zurückziehen, weil teils jahrelange Antragsverfahren und aussagepsychologische Begutachtungen sie stark belasten.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Das OEG wurde 1976 verabschiedet und galt bis Ende 2023. Darin verpflichtete sich der Staat, Menschen zu unterstützen, die beispielsweise von Körperverletzung oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Entschädigung, die etwa eine monatliche Rente oder die Zahlung von Behandlungskosten umfasst, richtet sich nach der Schwere der Folgen. Über die Anträge entscheiden regionale Versorgungsämter in den Bundesländern; die Opfer müssen während der Verfahren zum Beispiel Unterlagen einreichen und bei Gutachten mitwirken.

Seit Januar 2024 ist die Opferentschädigung im Sozialgesetzbuch XIV neu geregelt. Aussagekräftige Zahlen zu den Auswirkungen liegen noch nicht vor. Die Reform sieht unter anderem höhere Entschädigungssummen und ein „Fallmanagement“ vor, das Betroffene besser begleiten soll. Darüber hinaus wird der Gewaltbegriff weiter gefasst und soll auch psychische Attacken berücksichtigen. Der WEISSE RING hatte sich für eine Gesetzesnovelle eingesetzt.

„Die jüngsten Zahlen zum Opferentschädigungsgesetz bestätigen unsere Erkenntnisse, dass die dringend notwendige Hilfe bei den Opfern oft nicht ankommt. Wieder müssen wir Negativrekorde melden, obwohl wir seit Jahren auf die Not der Betroffenen hinweisen und Verbesserungen fordern“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. „Wir hoffen, dass die Neuregelung über das SGB XIV endlich Fortschritte bringt, und werden die Entwicklung genau im Blick behalten.“

*Erledigungen aus „sonstigen Gründen“ sind u. a. Rücknahme des Antrags, Abgabe an andere Ämter, Wegzug, Tod.

Jetzt reicht es uns!

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Jetzt reicht es uns!

Beleidigungen und Drohungen sind im Netz für viele Menschen Alltag. Wenn sie Strafanzeige stellen, werden die Verfahren oft ohne Ergebnis eingestellt. Prominente setzen sich zunehmend zur Wehr, indem sie die digitale Gewalt öffentlich machen. Juristisch ist das Veröffentlichen privater Nachrichten jedoch heikel.

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Lola Weippert, Foto: Felix Rachor

„Ich stech‘ dich ab. Deine Art ist so zum Erbrechen.“

Moderatorin Lola Weippert, bekannt aus „Temptation Island“ und „Let‘s Dance“, erhält täglich Hassnachrichten und manchmal sogar Morddrohungen auf Instagram. „Es ist ein ständiges Hass-Rauschen“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS. Sie sei den Tätern offenbar „zu laut, zu emotional, zu demokratisch, zu unabhängig“.

Lola Weippert, 1996 in Rottweil geboren, ist eine deutsche Moderatorin bei RTL, bekannt durch „Prince Charming“ und „Temptation Island“. Sie begann ihre Karriere bei bigFM und moderierte später für RTL+. Sie setzt sich gegen Bodyshaming und Hass im Netz ein und lebt in Berlin.

Weippert ist eine von vielen prominenten Betroffenen. „Du bist eine Person des öffentlichen Lebens, und wenn du das postest oder sagst, dann musst du damit leben, dass du solche Nachrichten erhältst“, hört sie als Argument immer wieder. Doch seit ein paar Jahren bildet sich eine Art Gegenbewegung. Betroffene schweigen nicht mehr. Sie posten: Auf Instagram veröffentlichen sie die Beleidigungen und Drohungen. Weippert teilt Videos, in denen sie die Nachrichten einblendet. Um zu zeigen, welchem „geistigen Durchfall“ sie täglich ausgesetzt ist, und um zum Nachdenken anzuregen.

„Ich hoffe, du wirst von einer Gruppe Syrer vergewaltigt.“

Josi klärt auf Instagram unter @josischreibt_ über politische und feministische Themen auf – und kassiert jede Menge Hass dafür. „Früher habe ich regelmäßig Morddrohungen per Privatnachricht bekommen“, berichtet die Influencerin. Um ihre Psyche zu schützen, hat Josi ihr Profil jetzt so eingestellt, dass nur noch Followerinnen und Follower ihr privat schreiben können. Gegen den Hass in den Kommentarspalten hilft das nicht: „Da bekomme ich immer noch sehr regelmäßig degradierende, beleidigende oder sexistische Kommentare“, sagt sie. Auch Josi geht mit den Hassnachrichten in die Öffentlichkeit, macht sie sichtbar. „Die Ausmaße kann sich eine Person, die nicht im gleichen Umfang wie ich online aktiv ist, gar nicht vorstellen – es sei denn, sie sieht diese.“ Dadurch hole sie die Macht über sich selbst zurück und darüber, was auf ihrem Profil geschieht.

Die Influencerin Josischreibt steht vor einem grünen Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Josi, Foto: Manuela Clemens

Josi, bekannt unter dem Instagram- Namen @josischreibt_, ist eine deutsche Influencerin mit etwa 200.000 Followern. Sie thematisiert auf ihrem Account insbesondere Feminismus und Agoraphobie. Ihre Inhalte umfassen persönliche Erfahrungen, Aufklärung und Diskussionen zu diesen Themen.

„Scheiß N****. Abgehobene Slut.“

Aktuell ist die Musikerin und Schauspielerin Nura Habib Omer, bekannt aus der Amazon-Serie „Die Discounter“, besonders betroffen. Auf einem eigens dafür erstellten Instagram-Account postet sie seit Januar die rassistische und sexualisierte verbale Gewalt, die sie erfährt. Zur Weihnachtszeit habe sich die Situation zugespitzt, „also habe ich beschlossen, die Nachrichten nicht nur für mich zu dokumentieren, sondern öffentlich zu machen“, sagt Omer. Viele Leute glaubten, Hass im Netz sei selten. Mit ihrem Account wolle sie zeigen, dass es ein strukturelles Problem ist, und gleichzeitig eine gewisse Kontrolle zurückgewinnen.

Nura Habib Omer ist eine deutsche Rapperin, bekannt als Teil des Duos SXTN. Nach der Auflösung von SXTN startete sie eine Solo-Karriere und thematisiert in ihrer Musik Rassismus, Feminismus und gesellschaftliche Themen. Sie ist zudem Schauspielerin, unter anderem in der Amazon-Serie „Die Discounter“.

Im Gegensatz zu anderen Betroffenen postet sie die Nachrichten nicht anonymisiert, sondern mit den Profilen der mutmaßlichen Täter. „Für mich ist es ein wichtiger Schritt, damit nicht ich allein als Opfer dastehe, sondern dass auch klar wird, wer den Hass schürt und diese menschenverachtenden Inhalte verbreitet“, sagt Omer. Die Menschen hinter den Angriffen müssten die Verantwortung für ihr Handeln spüren, denn die Privatnachrichten voller Rassismus und Sexismus sind in der Regel strafbar.

Das Veröffentlichen dieser privaten Kommunikation mit den Namen der Verfasser aber auch: „Die identifizierende Veröffentlichung einer privaten Nachricht stellt in der Regel eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, denn jeder Verfasser darf selbst entscheiden, ob und in welchem Personenkreis eine Nachricht veröffentlicht werden soll“, erklärt Christian Solmecke, Anwalt für Internet- und Medienrecht. Solmecke ist selbst auch als Influencer im Internet unterwegs. Betroffene könnten sich gegen die Versender wehren, indem sie Strafanzeige stellen und auch zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Solmecke rät davon ab, Nachrichten mit Verfassernamen zu veröffentlichen, um nicht selbst belangt zu werden.

Grundsätzlich schütze das Rechtssystem Betroffene ausreichend und biete auch hinreichend Möglichkeiten, sich zu wehren, erklärt der Anwalt. „Wie so oft scheitert es aber immer wieder an der Umsetzung in der Praxis.“ Die Regulierung der Plattformen führe oft nicht zum Ziel, da die Kommunikation, etwa mit Instagram, „mühselig“ sei. Auch der zivilrechtliche Weg könne schwierig werden, denn oft müsse der Versender erstmal identifiziert werden können.

Nura Habib Omer sieht darin ein Problem. „Wenn mich jemand im Internet massiv beleidigt und bedroht und ich diese Angriffe öffentlich dokumentiere, um auf das Problem aufmerksam zu machen, dann wird mir als der Betroffenen quasi der Spieß umgedreht“, sagt sie. Ausreichend geschützt durch das Rechtssystem fühlt sich Omer nicht. Eine Anzeige habe ins Nichts geführt. „Es fühlt sich oft so an, als würde das ganze Thema von den zuständigen Stellen nicht ausreichend ernst genommen.“

17.193

Frauen und Mädchen wurden laut Lagebild des Bundesinnenministeriums 2023 Opfer digitaler Gewalt, zum Beispiel von Cyberstalking oder anderen Delikten in den sozialen Medien.

13.479

weibliche Opfer waren es noch 2022. Mit 25 Prozent ist das demnach ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr.

„Ermüdend“ nennt Josi ihre Erfahrungen mit dem Justizsystem als Opfer von digitaler Gewalt. Sie habe bei der Polizei Hasskommentare angezeigt, doch laut ihrer Aussage stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein. Josi betont: Es lohne sich dennoch, Anzeige zu erstatten, allein damit die Fälle sichtbar werden und in den Statistiken auftauchen.

„Ich habe Dinge zur Anzeige gebracht. Ich muss allerdings sagen, dass es mich schockiert, dass es nie Konsequenzen gab“, sagt Lola Weippert. Die mutmaßlichen Täter hätten bei Vernehmungen angegeben, ihr Handy sei gestohlen oder ihr Account gehackt worden. „Damit war das dann leider schnell abgetan, was ich als erbärmlich empfinde“, sagt Weippert. Auf Anfrage bestätigt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft: Zwei Verfahren wurden eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht identifiziert werden konnte. Außerdem erklärt die Behörde, dass dies eher die Regel als eine Ausnahme sei. Die Staatsanwaltschaft habe die Aufgabe, die Aussagen des Beschuldigten mit den vorhandenen Beweismitteln zu widerlegen. Oft könnten die Restzweifel nicht beseitigt werden – im vorliegenden Fall also, ob die Behauptung zutrifft, das Handy sei gestohlen worden.

Die Schauspielerin und Musikerin Nura ist in der Hocke und streckt ihre Hände am Boden entlang nach vorne. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Foto: Tatsiana Tribunalova

Weippert und andere Betroffene haben das Gefühl, als Opfer digitaler Gewalt hilflos und allein zu sein. Der bundesweit aktive Verein HateAid möchte das ändern und bietet Betroffenen rechtliche Beratung, psychologische Hilfe und Unterstützung beim Melden von Hassinhalten. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es die Meldestelle „Respect“. Eine weitere Meldestelle ist „HessenGegenHetze“. Gemeldete Fälle werden dort geprüft und bei Verdacht auf strafbare Inhalte an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weitergeleitet. „Die Veröffentlichung der gegen sie gerichteten Hassbotschaften wirkt für die Betroffenen gegebenenfalls vorübergehend als ein entlastendes Ventil“, sagt auf Anfrage Adina Murrer, Pressesprecherin des Hessischen Innenministeriums. Murrer empfiehlt aber, Kontakt mit spezialisierten Beratungsstellen aufzunehmen.

2023 gab es einige Erfolge: In Hessen wurden 85 Verfahren mit Strafbefehl beantragt, davon 62 rechtskräftig abgeschlossen. 56-mal gab es Geldstrafen (15–180 Tagessätze) und einmal eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Von 37 weiteren Verfahren mit Anklage wurden zehn abgeschlossen, mit sechs Geldstrafen (60–135 Tagessätze) und einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung.

Nach Angaben von HateAid mussten Täter in der Vergangenheit Geldstrafen und -entschädigungen zwischen 600 und 2.500 Euro zahlen. Der Verein berichtet, dass etwa 93 Prozent seiner Gerichtsprozesse erfolgreich verlaufen seien.

Betroffene fordern stärkere Regularien. Lola Weippert wünscht sich von Plattformen eine Verifizierung per Personalausweis bei der Kontoerstellung. Hass im Netz sei gefährlich und könne im schlimmsten Fall zu Suizid führen, wie das Beispiel der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zeigt. Sie nahm sich nach massiven Hasswellen das Leben. Weippert selbst leidet an „schlechten“ Tagen unter Todesängsten und Panikattacken aufgrund solcher Nachrichten: „Hoffe, du kriegst Krebs und deine Eltern auch.“

Transparenzhinweis:
Die Moderatorin Lola Weippert ist Botschafterin des WEISSEN RINGs und unterstützte die Kampagne „Schweigen macht schutzlos“. Josi vom Instagram-Account @josischreibt_ hat bereits in der Vergangenheit bei dem Format „Nachgefragt“ des WEISSEN-RING- Instagram-Accounts mitgemacht. Auch die ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer des WEISSEN RINGs unterstützen als Lotsen durchs Hilfssystem Betroffene von digitaler Gewalt.

Der lange Kampf des Andreas S.

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Sabine

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde Andreas S. in Holzminden mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht. Als Erwachsener kämpft er seit einem Vierteljahrhundert für Aufklärung. Jetzt steht er kurz vor seinem Ziel: Im Frühjahr 2025 beginnt ein unabhängiges Institut mit der Aufarbeitung des Leids, das ihm und vielen weiteren Kindern widerfahren ist.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Andreas S. spricht offen über seine Geschichte und lässt sich auch fotografieren. Er möchte aber nicht erkannt werden, um sich und seine Familie vor Anfeindungen zu schützen. Foto: Erik Hinz

Eine Stadt im Münsterland, im Januar 2025. Andreas S. sitzt an seinem Küchentisch und sagt, dass es ihm heute gut gehe und er offen über all das sprechen könne, was jetzt folgt, ohne dass ihm der Boden unter den Füßen wegbricht. „Ich schäme mich nicht mehr für das, was mir widerfahren ist“, sagt der 51-Jährige. „Man muss sich nicht für etwas schämen, was einem widerfährt. Man kann sich doch nur für etwas schämen, was man getan hat. Ich habe aber nichts getan.“

Jahrelang hat ein Kinder- und Jugendpsychiater Andreas S. in seiner Sprechstunde missbraucht. Viele Jahre konnte S. das Erlebte nicht einordnen. Erst als junger Erwachsener wehrte er sich, auch um andere zu schützen. Er spricht offen über seinen einsamen Kampf, möchte aber nicht, dass sein vollständiger Name in diesem Text genannt wird, um sich und seine Familie vor Anfeindungen zu schützen.

Das Trauma hat seinen Ursprung in den 1980er-Jahren in der kleinen Stadt Holzminden im südlichen Niedersachsen. Der Kinder- und Jugendpsychiater war damals Chefarzt des Albert-Schweitzer-Familientherapeutikums „Lustiger Bach und als Freund der Familie häufig zu Besuch im Elternhaus von Andreas S., dessen Mutter ebenfalls Ärztin war. Bei so einem Besuch habe seine Mutter dem Psychiater von Andreas‘ Konzentrations- und Einschlafstörungen erzählt. Der antwortete: „Bring den Jungen mal vorbei.“ Das Therapeutikum befand sich damals noch im Aufbau. Andreas S. erinnert sich, dass die erste Sprechstunde in provisorischen Baucontainern stattfand. Dort habe der Arzt nicht nur seinen Blutdruck gemessen und die Reflexe getestet, sondern ihn auch aufgefordert, sich nackt auszuziehen. Er musste nackt Liegestütze und eine Brücke machen, der Arzt habe ihn fotografiert und an den Genitalien manipuliert. „Ich war damals zehn Jahre alt und fand das unangenehm.“

Als er davon zu Hause erzählte, entgegnete seine Mutter: „Hab dich nicht so.“

Sein Vater meinte später, er steigere sich da in etwas hinein. Wer soll einem glauben, wenn einem nicht einmal die eigenen Eltern glauben?

1984

Insgesamt 156-mal fuhr Andreas S. als Kind in die Klinik. „Geh mal nach hinten“, habe der Arzt nach dem Gesprächsteil stets gesagt – und meinte damit einen separaten Raum, in dem eine Liege mit einem Heizlüfter stand.

Andreas S. sagt, er habe immer darunter gelitten, dass seine Eltern wenig Zeit hatten. Durch die Arztbesuche habe er die Aufmerksamkeit seiner Mutter bekommen. Also fuhr er jahrelang weiter mit dem Fahrrad in die Klinik. Insgesamt 156-mal, immer mittwochs, jeweils für 50 Minuten. „Geh mal nach hinten“, habe der Arzt nach dem Gesprächsteil stets gesagt. „In einem separaten Raum stand eine Liege mit einem Heizlüfter, da haben dann die körperlichen Untersuchungen stattgefunden.“ Als Andreas S. im Jahr 2023 die Klinik in Holminden noch einmal mit zwei Journalisten des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ besuchte, die seine Geschichte recherchierten, traf ihn fast der Schlag. „Die alte Liege von damals stand immer noch in dem Behandlungsraum.“

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde Andreas S. in Holzminden mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht. Als Erwachsener kämpft er seit einem Vierteljahrhundert für Aufklärung. Jetzt steht er kurz vor seinem Ziel: Im Frühjahr 2025 beginnt ein unabhängiges Institut mit der Aufarbeitung des Leids, das ihm und vielen weiteren Kindern widerfahren ist.

Mit 14 sei er wegen der voranschreitenden Pubertät uninteressant geworden für den Psychiater, der Missbrauch endete. Lange Zeit verdrängte Andreas S. die Gedanken an das Geschehen. Erst als er Mitte der 1990er-Jahre im Fernsehen einen Bericht über den belgischen Sexualmörder Marc Dutroux sah, da sei ihm schlagartig klar geworden: Das, was ihm als Kind im „Lustigen Bach“ widerfahren ist, das war Missbrauch.

Es ist nicht ungewöhnlich, so etwas spät zu erkennen. Die meisten Menschen wenden sich erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach einem Missbrauch an Beratungsstellen. „Es war schrecklich. Ich war über mehrere Tage in einer Art Trancezustand, habe fast nichts gegessen und sehr viel geweint.“ Er suchte Hilfe, fand sie zunächst bei einer Freundin und dann professionell. Dort riet man ihm von einer Strafanzeige ab, die Taten seien ohnehin verjährt. Er solle sich erst mal um sich selbst kümmern. Andreas S. sagt: „Als mir bewusst wurde, dass womöglich andere Kinder immer noch missbraucht werden, habe ich beschlossen, etwas zu unternehmen. Der Arzt praktizierte ja noch.“ Das habe ihm Antrieb gegeben, sich aus seiner Ohnmacht und Opferrolle zu befreien.

Man riet ihm von einer Strafanzeige ab, die Taten seien ohnehin verjährt. Er solle sich erst mal um sich selbst kümmern.

Andreas S. kontaktierte nun die Ärztekammer Niedersachsen, die Bezirksregierung Hannover und die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Unangemeldet besuchte eine Delegation der Bezirksregierung die Klinik und stellte fragwürdige Behandlungs- und Untersuchungsmethoden fest. Sie informierte das Familienwerk im Dezember 1996 darüber. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wussten die Verantwortlichen in Holzminden von den Vorwürfen. Im März 1997 untersagte das Familienwerk nach eigenen Angaben dem Arzt sämtliche körperlichen Untersuchungen, die nicht zum Standard bei psychiatrischen Behandlungen zählen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren aber wieder ein. Es sei nicht Aufgabe der Justiz, ärztliche Untersuchungsmethoden zu bewerten, hieß es. Im Oktober 1997 beauftragte die Bezirksregierung Hannover den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Professor Dr. Jörg Fegert, heute Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder-​ und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, die Untersuchungsmethoden des Arztes in Holzminden zu prüfen.

1999

Die Staatsanwaltschaft erhob im Juli 1999 Anklage gegen den Arzt. Eine juristische Aufarbeitung des Falls gab es trotzdem nie: Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater nahm sich zwei Tage vor Prozessbeginn im Dezember 1999 das Leben.

Parallel dazu wandte sich Andreas S. an das Magazin „Der Spiegel“, um die Geschichte publik zu machen. Als dann Fegerts Gutachten sowie Artikel in der „Neuen Westfälischen“ und im „Spiegel“ erschienen, ging alles ganz schnell: Die Bezirksregierung Hannover entzog dem Arzt die Approbation, weil das Gutachten zu dem Schluss gelangt war, dass der Psychiater in Holzminden seine Stellung als „Tarnung“ genutzt habe, sein Handeln klassische Muster pädophiler Handlungen aufweise und er den Kindern nachhaltig geschadet habe. Es meldeten sich weitere Jungen, die Staatsanwaltschaft ermittelte erneut: Bei einer Razzia entdeckten die Ermittler bei dem Psychiater Bilder, Videos und Tagebuchaufzeichnungen mit sexuellen Fantasien, die zu den Kindern passten.

„Damit war klar, dass es kein ärztliches Handeln war, sondern dass der Arzt seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt hat auf Kosten seiner Patienten“, sagt Andreas S. heute. Das sah damals auch die Staatsanwaltschaft so und erhob im Juli 1999 Anklage gegen den Arzt. Eine juristische Aufarbeitung des Falls gab es trotzdem nie: Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater nahm sich zwei Tage vor Prozessbeginn im Dezember 1999 das Leben. Doch vorher schickte er Andreas S. noch eine Postkarte.

Auf dem Foto ist Andreas S. von hinten fotografiert worden.

Empathische Geste: Der Gutachter Prof. Dr. Jörg Fegert hat einen Ring für Andreas S. anfertigen lassen – als Anerkennung für dessen intensiven Kampf um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Der Ring zeigt einen Menschen, der sich vor Schmerz krümmt, aber gleichzeitig stolz aufrichtet.

Auf der Karte, das wird Andreas S. niemals vergessen, stand unter einem Totenkopf in lateinischer Sprache: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ Es ist ein Vers aus dem Matthäus-Evangelium. „Ich habe die Postkarte verbrannt. Aber ich hatte tatsächlich viele Jahre wahnsinnige Schuldgefühle“, schildert der 51-Jährige. „Vermutlich würde der Mann noch leben, wenn ich das nicht ins Rollen gebracht hätte. Aber ich weiß nicht, wie viele Kinder er dann noch missbraucht hätte.“ In den 14 Jahren, die der Psychiater in Holzminden wirkte, waren rund 7.500 Kinder und Jugendliche bei ihm in Behandlung. Andreas S. ist sich sicher, dass der Missbrauch weitergelaufen wäre, denn schon damals hätten trotz vieler Hinweise alle weggesehen, weil der Arzt zu den Honoratioren der Stadt gehörte. Die Lokalzeitung „Täglicher Anzeiger Holzminden“ schrieb im Juni 1998: „Offensichtlich wussten viele Holzmindener von den Vorwürfen gegen den Mediziner, nur wenige sprachen darüber.“ Noch kurz bevor dem Arzt die Approbation entzogen wurde, war er feierlich aus der Klinik verabschiedet worden.

Manchmal klingelt während des knapp vierstündigen Gesprächs in der Küche von Andreas S. das Telefon. Er wechselt dann mühelos vom Deutschen ins Englische. Er spricht mehrere Sprachen verhandlungssicher und hat beruflich Karriere gemacht.

Der alleinerziehende Vater ist Führungskraft in einer gemeinnützigen Organisation. Der sexuelle Missbrauch durch den Psychiater in seiner Kindheit beherrschte nicht seinen Alltag, aber die Erlebnisse meldeten sich immer wieder, besonders in Krisensituationen. Andreas S. hatte Panikattacken und Flashbacks. Ein bestimmter Geruch, der ihn an den Arzt erinnerte, löste sofort Brechreiz bei ihm aus. Er machte Psychotherapien, doch keine führte zur Linderung. Bis zur Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und einer professionellen Behandlung vergingen noch viele Jahre.

Und immer wieder stellte sich Andreas S. diese bohrenden Fragen: Warum lässt das Albert-Schweitzer-Familienwerk dieses Unrecht nicht aufarbeiten? Wie vielen Kindern ist es noch so ergangen wie mir? Haben die Menschen Hilfe?

Im Jahr 2016 schrieb er dann einen Brief an das Familienwerk und bat um Aufarbeitung und die Übernahme institutioneller Verantwortung. Die Antwort kam zwei Jahre später. Darin hieß es, man könne „eine öffentliche Klarstellung von Recht und Unrecht“ nicht leisten. „Der Brief war schrecklich für mich“, sagt Andreas S., er bittet jetzt um eine kurze Gesprächspause. Er möchte jetzt erstmal eine dampfen. Er holt sich seine E-Zigarette und nimmt einen tiefen Zug. Und noch einen zweiten.

2025

Erst nach weiterem Druck und Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lenkt das Albert-Schweitzer- Familienwerk ein und beauftragt im Juni 2024 ein externes Institut, den sexuellen Missbrauch kleiner Patienten im Therapeutikum „Lustiger Bach“ aufzuklären. Das Institut soll im Mai 2025 einen Aufruf an Betroffene starten.

Andreas S. erzählt von einer weiteren Grenzerfahrung auf seinem langen Leidensweg: 2019 hatte er während einer Zugfahrt nach Berlin eine heftige Panikattacke und rief den Krisendienst in Berlin-Charlottenburg an. Heute sagt er: „Erst da ist mir klargeworden, dass ich dieses Trauma nicht loswerde, ohne es vernünftig aufzuarbeiten.“ Ein Freund empfahl ihm eine Tagesklinik für Traumatherapie. „Das hat mir sehr geholfen.“ In der Therapie rekonstruierte ein Parfümeur sogar den Geruch, der die Übelkeit bei ihm auslöste. Er roch so lange daran, bis er sich nicht mehr davor ekeln musste.

Am Ende erhielt er eine Entschädigung in Höhe von 4.398,53 Euro. Andreas S. rechnete es auf die 156 Sitzungen um: Macht 28,20 Euro für jeden Missbrauchsfall.

Seine persönliche Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in seiner Kindheit hat Andreas S. damit vorangebracht. Doch er wollte auch eine offizielle Anerkennung als Opfer. Er hörte vom Opferentschädigungsgesetz (OEG), mit dem sich der Staat verpflichtet, Opfern zu helfen, die er nicht vor Gewalt schützen konnte. „Ich wusste ja nicht, was mir blüht“, sagt Andreas S. heute über den langen Weg zur Entschädigung. Vor allem die Fragen, die er sich vom Sachbearbeiter des zuständigen Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gefallen lassen musste, nach sexuellen Vorlieben und was er dabei empfinde, seien eine absolute Zumutung gewesen. „Es war die Hölle.“ Am Ende erhielt er eine Entschädigung in Höhe von 4.398,53 Euro. Andreas S. rechnete es auf die 156 Sitzungen um: Macht 28,20 Euro für jeden Missbrauchsfall. „Mir geht es nicht ums Geld. Aber dieser Mann konnte über viele Jahre agieren und ist immer wieder geschützt worden. Die Staatsanwaltschaft war involviert. Die Anstalten körperlichen Rechts waren involviert. Das Gesamtsystem hat versagt.“ Und dafür sei das OEG eigentlich gemacht. „Ich würde den OEG-Antrag nicht noch einmal stellen“, sagt er rückblickend.

2023 wendet sich Andreas S. erneut an das Familienwerk, jetzt an das Kuratorium. Erst nach weiterem Druck und Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lenkt das Albert-Schweitzer-Familienwerk ein und beauftragt im Juni 2024 das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP), den sexuellen Missbrauch kleiner Patienten im Therapeutikum „Lustiger Bach“ aufzuklären. Damals sei deutlich geworden, „dass wir aus Sicht der Opferperspektive zu wenig getan haben und eine professionelle und unabhängige Aufarbeitung notwendig ist“, teilte das Familienwerk auf Anfrage des WEISSER RING Magazins mit. Bislang habe es Kontakt zu vier Personen gegeben, die konkretes Interesse an einer Aufarbeitung signalisiert hätten. Das IPP werde im Mai 2025 einen Aufruf starten, der sich sowohl an Betroffene richtet als auch an Menschen, die vom Missbrauch wussten. Die Ergebnisse des Instituts sollen im Jahr 2027 veröffentlicht werden.

Die Berichterstattung, sagt Andreas S., habe nicht nur den Druck auf das Familienwerk erhöht, sondern sei auch sehr heilsam für ihn gewesen. Deshalb spreche er über seine Geschichte. Seine Mitarbeitenden haben ihn auf den Fotos in den Artikeln erkannt, obwohl er sich, wie auch für diese Geschichte im WEISSER RING Magazin, nur so fotografieren lässt, dass er eigentlich nicht sofort erkannt werden kann. „Man empfindet Scham, natürlich. Die Arbeit ist doch der letzte Ort, an dem man so etwas teilen möchte. Aber: Es war richtig. Der positive Zuspruch hat gutgetan und die Scham ist weg.“ Andreas S. geht es um die Anerkennung von Unrecht, um Empathie und die Übernahme von Verantwortung. „Ich hätte vermutlich längst klein beigegeben, wenn das Familienwerk in irgendeiner Form uns Betroffene um Verzeihung gebeten hätte.“ Das sei aber bis heute nicht geschehen.

Ein Anruf bei Christian Schertz

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Ein Anruf bei Christian Schertz

In einem Gastbeitrag für das Magazin des WEISSEN RINGS setzte sich Medienanwalt Professor Dr. Christian Schertz 2023 mit dem True-Crime-Boom auseinander. Unter dem Titel „Opferrechte bleiben bei True Crime auf der Strecke“ nannte er die Rechtslage für Betroffene „kaum zu ertragen“ und forderte gesetzliche Nachbesserungen. Was hat sich getan seither?

Medienanwalt Christian Schertz steht vor einer braunen Holztür.

Foto: Julia Steinigeweg

Herr Professor Schertz, lesen Sie, hören Sie, schauen Sie True Crime?

Ich schaue mir immer wieder True-Crime-Formate an – aber vorrangig, weil ich mich sowohl wissenschaftlich als auch in öffentlichen Äußerungen gegen einige dieser kommerziellen True-Crime-Formate ausspreche. Meines Erachtens werden hier nämlich die Opferrechte schlicht missachtet. Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren. Um aber mitzureden zu können, muss ich mir angucken, was die Medien da machen. Und ich kann nur sagen, dass viele der Formate meines Erachtens eklatante Opferrechtsverletzungen enthalten – oder aber, wenn es keine Rechtsverletzungen sind, dass die Opfer rechtlos sind, weil sie als Verstorbene leider postmortal keine Persönlichkeitsrechte mehr besitzen.

Christian Schertz (59) gilt als einer der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands. 2005 gründete er gemeinsam mit Simon Bergmann seine eigene Kanzlei „Schertz Bergmann“. Er lehrt zudem als Honorarprofessor für Presse-, Persönlichkeits- und Medienrecht, etwa an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und der TU Dresden, und ist Herausgeber und Autor zahlreicher Fachbücher.

Gibt es True-Crime-Formate, denen Sie Positives abgewinnen können?

Nachvollziehbar finde ich etwa Fernsehformate, die der Fahndung dienen, wie „Aktenzeichen XY… Ungelöst“, also Fälle, wo der Täter noch nicht ermittelt ist. In diesen Fällen erlaubt auch der Gesetzgeber die Nutzung von Bildern von Opfern und Tätern zu Fahndungszwecken, das ist sogar ausdrücklich erwünscht. Aber das ist ja ein völlig anderer Ansatz als in schätzungsweise 90 Prozent der aktuell laufenden True-Crime-Formate, die Verbrechen spektakulär und effekthascherisch inszenieren mit teilweise unerträglichen Details der Morde, um Auflage und Quote zu machen.

In den allermeisten True-Crime-Formaten geht es um zurückliegende und juristisch abgeschlossene Mordfälle. Darf sich Journalismus hier auf ein öffentliches Interesse berufen?

Dass man im Wege von Chronistenpflichten historische Straftaten darstellt, die zur DNA der Bundesrepublik gehören, das verstehe ich. Weil das Zeitgeschichte ist. Ich denke dabei zum Beispiel an die RAF-Taten, das Gladbecker Geiseldrama oder Entführungstaten wie den Fall Oetker. Aber bei der großen Zahl der Morde und Tötungsdelikte, die wieder ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden, obwohl sie abgeurteilt und abgeschlossen sind, sehe ich kein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Weil dieses Interesse immer abzuwägen ist mit der Menschenwürde und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen.

„Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren.“

Vor wenigen Wochen habe ich die Live-Show des „Bayern 3 True Crime“-Podcasts besucht. Die Show verbindet einen echten Mordfall mit Unterhaltungselementen, das Publikum darf interaktiv per Smartphone abstimmen: Ist der Täter, ein rechtskräftig verurteilter Mörder, schuldig oder nicht schuldig? Wie bewerten Sie so etwas rechtlich und moralisch?

Ich finde das verwerflich. Wir haben ja ganz bewusst im deutschsprachigen Rechtsraum uns gegen ein Geschworenen- oder Jury-System entschieden, sondern es entscheiden glücklicherweise Berufsrichter und nicht die Volksseele in Gestalt von Laien. Es ist höchst unseriös, im Rahmen einer Show gewissermaßen im Nachgang ein Jury-System zu Unterhaltungszwecken einzuführen. Noch unseriöser finde ich es, wenn sich hierbei öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beteiligen, weil die im Rahmen ihrer Programmgrundsätze eindeutig die Menschenwürde beachten müssen – und ich finde es würdelos für die Opfer, was hier geschieht.

Für den True-Crime-Report, den wir 2023 in unserem Magazin veröffentlicht haben, haben Sie in einem Gastbeitrag den Gesetzgeber aufgefordert, „dringend“ bei den Opferrechten nachzuschärfen. Wie ist der Stand jetzt, knapp zwei Jahre später?

Da ist nichts passiert. Jeder, dem ich das erzähle, auch aus der Politik, sagt: Sie haben völlig recht, Herr Schertz, das geht so nicht. Aber passiert ist nichts. Es ist eine geradezu perverse und schier unerträgliche Situation, dass die Mörder aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte und nach Haftverbüßung aufgrund des dann bestehenden Rechts auf Resozialisierung oftmals nicht mehr identifizierend dargestellt werden dürfen mit Namen und Bild – die Persönlichkeitsrechte der Opfer aber erlöschen, weil sie verstorben sind, weil sie ermordet wurden.

Was muss geschehen, damit verstorbene Verbrechensopfer künftig auch in True-Crime-Formaten zu ihrem Recht kommen?

Ich sehe Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, dass er ein postmortales Persönlichkeitsrecht schafft, was derlei Ausschlachtungen von menschlichen Tragödien untersagt.

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Juliane

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch ein Bericht offenbart alarmierende Defizite.

Eine Frau demonstriert im Jahr 2021 in Hannover für Frauenhäuser. Foto: Moritz Frankenberg / dpa

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch der erste Monitoring-Bericht der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte offenbart alarmierende Defizite: Deutschland bleibt weit hinter den menschenrechtlichen Vorgaben zurück. Viele Frauen finden in akuter Not keinen Platz in Schutzeinrichtungen, und die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sind oft unzureichend.

Der Bericht zeigt, wie weit Deutschland von einer flächendeckenden Umsetzung entfernt ist. Trotz punktueller Fortschritte bestehen gravierende Defizite bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. „Seit 2018 ist Deutschland durch die Istanbul-Konvention zum Handeln verpflichtet“, sagt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle. „Doch auch sechs Jahre später fehlt immer noch eine nationale Gewaltschutzstrategie. Staatliches Handeln ist dringend geboten, denn von physischer oder sexualisierter Gewalt ist in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal im Leben betroffen.“

Täglich werden hierzulande 728 Frauen und Mädchen Opfer körperlicher Gewalt. Auch das Beratungsaufkommen ist hoch. „Hilfseinrichtungen, die sich auf Gewalt gegen Frauen und sexuellen Missbrauch spezialisiert haben, verzeichnen seit Jahren eine hohe und in der Tendenz zunehmende Frequentierung“, heißt es im Bericht. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ dokumentierte für 2020 bis 2023 jährlich zwischen 51.400 (2020) und 59.050 (2023) Beratungskontakte mit direktem Bezug zum Thema Gewalt gegen Frauen. Dennoch fehlt es vielerorts an ausreichendem Schutz und nationaler Koordination.

 

Die fünf größten Schutzlücken im Überblick:

I. Fehlende nationale Gewaltschutzstrategie

Deutschland hat keine umfassende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Stattdessen existiert ein Flickenteppich aus regional unterschiedlichen Regelungen. Eine nationale Koordinierungsstelle fehlt ebenso wie eine einheitliche Strategie, um das Zusammenspiel von Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Zivilgesellschaft und Kinderschutz- Behörden zu gewährleisten. Die Folgen sind gravierend: Informationslücken gefährden den Schutz der Betroffenen. Die Istanbul-Konvention fordert eine gesamtgesellschaftliche Lösung für geschlechtsspezifische Gewalt – ein Problem, das nicht an Landesgrenzen haltmacht. Schon 2022 kritisierte GREVIO, das internationale Kontrollgremium der Istanbul-Konvention, das Fehlen einer nationalen Strategie und Koordinierungsstelle in Deutschland.

II. Mangelnde Finanzierung von Opferschutz und Beratung

Viele Frauenhäuser und Beratungsstellen sind chronisch unterfinanziert und müssen sich oft mit kurzfristigen, projektgebundenen Mitteln behelfen. Das führt zu Unsicherheit und erschwert langfristige Planung. Im Jahr 2022 konnten 15.018 Frauen nicht in Schutzeinrichtungen aufgenommen werden – durchschnittlich 104 Frauen pro Einrichtung. Besonders in ländlichen Regionen gibt es nicht genügend Schutzeinrichtungen, die für viele Frauen die einzige Möglichkeit sein könnten, Gewalt zu entkommen. Auch das GREVIO-Komitee forderte eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzräumen, um Frauen in Not eine sichere Zuflucht zu bieten.

Die Istanbul-Konvention:
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen und Mädchen zu schützen. Das ergibt sich aus den 81 Artikeln des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Deutsche Institut für Menschenrechte damit betraut, die Umsetzung unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, die im November 2022 an den Start gegangen ist.

„Die großen Lücken bei der Unterstützung für Betroffene müssen dringend geschlossen werden“, fordert Tanrıverdi. „Betroffene brauchen ein Recht auf Zugang zu Schutz und Beratung. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen flächendeckend bereitzustellen und finanziell abzusichern. Deshalb braucht es jetzt ein gutes Gewalthilfegesetz.“

Die prekäre finanzielle Lage der Hilfseinrichtungen steht in starkem Kontrast zur gesellschaftlichen Bedeutung des Opferschutzes. Die fehlende langfristige Finanzierung zwinge die Dienstleistungsanbieter dazu, so bemängelte GREVIO bereits im Jahr 2022, einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit in die Beantragung und erneute Beantragung ihrer Finanzierung zu investieren, was ihnen wertvolle Zeit für ihre Kerntätigkeiten raubt.

III. Mangelnde Transparenz bei Schutzanordnungen

Eilschutzanordnungen sollen im Ernstfall eine sofortige räumliche Distanz zwischen Opfer und Täter schaffen. Dazu zählen Wohnungsverweisungen, Rückkehr- und Kontaktverbote. Diese Schutzmaßnahmen werden durch Polizeigesetze der Länder geregelt. Doch es mangelt oft an einer klaren Kommunikation zwischen Polizei und Gerichten, was Schutzlücken erzeugt. So ist zum Beispiel nicht immer eindeutig festgelegt, wann Wohnungsverweisungen verlängert werden müssen. „Ein effektiver Gewaltschutz ist somit nicht gewährleistet“, heißt es im Monitoring-Bericht.

Die Berichterstattungsstelle fordert daher eine verbesserte Datenerhebung und Auswertung der gerichtlich angeordneten Schutzmaßnahmen. Damit könnte nachvollzogen werden, ob die Anordnungen den Opferschutz tatsächlich gewährleisten und wie die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern verläuft.

IV. Fehlende Regelung zum Umgangs- und Sorgerecht

Ein großes Problem stellen Umgangsregelungen bei Trennungen dar, wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Der aktuelle rechtliche Rahmen ermöglicht zwar die Berücksichtigung von Gewalt bei Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht, doch dies geschieht in der Praxis oft nicht. In manchen Fällen kann es jedoch durch Umgangskontakte sogar zu schwerer Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten kommen.

Hier besteht laut Berichterstattungsstelle „dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, um gewaltbetroffene Elternteile besser zu schützen. Ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf schnelle, unbürokratische Hilfe, etwa durch verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter und eine Reform des Familienverfahrensrechts, wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Bundesministerium der Justiz hat im Januar 2024 zwar Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, die auch den Forderungen der Istanbul-Konvention gerecht werden sollten. Doch der Referentenentwurf des Gesetzes sorgte zuletzt für Zoff, nicht zuletzt wohl deshalb, weil der damalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) den Entwurf laut Medienberichten an die Länder weitergeleitet hatte, ohne sich regierungsintern mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne) abzustimmen. Ein eigener Gesetzentwurf der Bundesregierung schaffte es nach dem Aus der Ampelkoalition bis Redaktionsschluss nicht mehr ins parlamentarische Verfahren.

V. Defizitäre Datenbasis

Eine der größten Hürden für eine wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bleibt die unzureichende Datenbasis. Denn für eine wirksame Politik und gesetzliche Regelungen benötigt man verlässliche Daten. Viele Informationen zum tatsächlichen Ausmaß von Gewalt gegen Frauen fehlen jedoch nach Beobachtung der Berichterstattungsstelle, beispielsweise zur Anzahl der Verurteilungen oder zur Häufigkeit von Schutzanordnungen. Es existiert in Deutschland keine einheitliche Statistik, die den Verlauf von der polizeilichen Anzeige bis zur gerichtlichen Entscheidung erfasst.

Eine solche systematische Datenerhebung wäre jedoch unerlässlich, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention kontinuierlich zu überwachen und die Schutzmaßnahmen anzupassen. Besonders im Bereich der Justiz und Gesundheit besteht hier nach Ansicht der Berichterstattungsstelle Nachholbedarf, um präzise Einblicke in das Ausmaß und die Verbreitung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu gewinnen.

Fazit

Die Bilanz des „Monitors Gewalt gegen Frauen“ ist ernüchternd und alarmierend zugleich. Die Istanbul-Konvention soll Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt schützen – in Deutschland ist dieses Ziel noch lange nicht erreicht. Der Bericht zeigt, dass die bestehenden Defizite in vielen Bereichen das Leben der Betroffenen gefährden. „Bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht es um eine zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft: dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“, betont Müserref Tanrıverdi. Der Bericht zeigt: Eine umfassende und langfristig angelegte Strategie ist dringend erforderlich, um die Istanbul-Konvention endlich mit Leben zu füllen, damit Frauen und Mädchen den Schutz finden, der ihnen zusteht.

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Sabine

Der Bundestag beschloss, dass die Pille danach für Vergewaltigungsopfer kostenfrei wird. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 31.01.2025

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt, beschloss der Bundestag. Das ist vor allem einer Betroffenen zu verdanken.

Mainz – In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt. Das beschloss der Bundestag in der Nacht zu Freitag. Die bisherige Regelung sah eine regelhafte Kostenübernahme nur dann vor, wenn die Betroffene 22 Jahre oder jünger ist.

Der Beschluss ist nicht nur eine gute Nachricht für alle Opfer sexualisierter Gewalt, sondern auch ein Erfolg für Gudrun Stifter. Sie hatte die Debatte angestoßen, nachdem sie selbst vergewaltigt wurde. Stifter erhielt damals eine Rechnung von ihrer Krankenkasse über mehrere Hundert Euro: Sie müsse auch als Opfer die Laborkosten für alle Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten selbst tragen, wurde ihr damals mitgeteilt. Ebenso für die „Pille danach“, um eine durch die Tat möglicherweise verursachte Schwangerschaft zu verhindern. Das wollte sie nicht akzeptieren.

 

Gudrun Stifter (Foto: Christian J. Ahlers)

2021 hatte Stifter eine Petition vor den Bayerischen Landtag gebracht, in der sie die Übernahme der Kosten forderte. In einer Beschlussempfehlung hatte sich der Landtag dafür ausgesprochen, dass sich die bayerische Staatsregierung für eine Änderung auf Bundesebene einsetzen soll. Jetzt, fast vier Jahre später, wurde ihre Hartnäckigkeit und Engagement von Erfolg gekrönt.

Es war nicht die erste Petition von Gudrun Stifter: Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Münchenerin im Jahr 2023 begleitet, als sie in bundesweiten Petitionen Verbesserungen bei der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG, seit 2024: Sozialgesetzbuch XIV) forderte. Damals sagte sie: „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht.“

 „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht!“

In der Theorie ist das Entschädigungsrecht in Deutschland ein gutes Gesetz, in der Praxis leiden viele Antragsstellende jedoch unter den zermürbenden Verfahren. Gudrun Stifter will das ändern.