Darüber hinaus bestehen weiterhin gesetzliche Lücken. Zwar ist seit 2021 das Betreiben einer illegalen Handelsplattform strafbar, jedoch handelt es sich bei vielen strafbaren digitalen Delikten nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt sind mögliche Maßnahmen während der Ermittlungen. „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten“, erklärt Volker Peters.
Nach Cyberangriffen mangelt es teils an Unterstützung für die Opfer. Manche berichten, sie fühlten sich von der Polizei, die ihnen vermittelt habe, eine Anzeige sei sinnlos, nicht richtig ernstgenommen und betreut. Peters räumt ein, dass es zu „Kommunikationsstörungen“ kommen könne, wenn die Betroffenen auf Beamte träfen, die sich selten mit dem Thema Cyberkriminalität befassen und nicht dafür sensibilisiert sind: „Für Firmen gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen, bei Privatpersonen kann es manchmal schwierig werden.“ Deshalb rät er, im Zweifelsfall die Onlinewache der Polizei zu nutzen. Über das Portal gelange das Cybercrime-Anliegen zu Fachbereichen innerhalb der Polizei.
Ringwald gibt zu bedenken: „Kriminelle brauchen nur wenige Minuten, um einen Fakeshop aufzubauen und kaum eine Sekunde, um ihn wieder verschwinden zu lassen. Die Bemühungen im Kampf dagegen sind groß und die Erfolge punktuell auch.“ Aber schon die Masse an Cyberkriminalität führe dazu, dass die Aufklärungsrate nicht so groß sein könne wie gewünscht.
In Südostasien gibt es Scam-Center: professionell organisierte Betrugsfirmen vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha. Dort gehen mehr als 100.000 Menschen täglich dem Online-Betrug nach. Mitunter sind sie selbst Opfer von Menschenhandel.
Im Prozess gegen die mutmaßlichen „Black Axe“-Mitglieder nimmt eine 63-jährige Sekretärin im Zeugenstand Platz. Die Baden-Württembergerin erhielt eine Chatnachricht, angeblich von ihrer Tochter: Ihr Handy sei ins Klo gefallen, deshalb schreibe sie jetzt unter einer anderen Nummer. Am Tag darauf eine dringende Bitte: Eine Online-Überweisung könne nicht warten. Ob ihre Mutter helfen könne? Sie hilft, streckt mehrere Tausend Euro vor, auch „weil ich schon häufiger für sie überwiesen habe“. Die Nachrichten lesen sich so, wie man sich Nachrichten einer jungen Frau in dieser Situation vorstellen würde. „Genau so drückt sie sich aus“, sagt die Sekretärin.
Drei der fünf Angeklagten hatten bei Redaktionsschluss Teilgeständnisse abgelegt. Als letzte Zeugin am dritten Prozesstag sagt eine Polizistin aus. Im Herbst 2024 wurde sie zu einem Amazon-Standort gerufen, nachdem ein Kandidat während eines Bewerbungsverfahrens offenbar „einen falschen Ausweis vorgelegt“ hatte. Im Laufe der Ermittlungen erhärtet sich der Verdacht auf Menschenhandel: Der Bewerber soll das Dokument von einem ihm ähnlich sehenden Mann bekommen haben. Gegen Geld.