Der Kampf geht weiter

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Der Kampf geht weiter

Mit dem SGB XIV sollte die Soziale Entschädigung für Gewaltopfer moderner, schneller und gerechter werden. Es gibt einige gesetzliche Fortschritte, doch in der Praxis zeigen sich nach wie vor hohe Ablehnungsquoten, lange Verfahren und viele offene Fragen.

Der gewaltsame Tod ihres Enkels in einer psychiatrischen Klinik belastet Nelli S. schwer. Sie kämpft darum, dass die Behörden die psychischen Folgen der Tat anerkennen.

Sven W. notierte: „Ich erinnere mich daran, dass ich von unserem Vater regelmäßige Gewalt in Form von Schlägen auf den Hinterkopf, Schlägen ins Gesicht, Tritten, gewaltsamem Anfassen gewohnt war.“ Er zeichnete auf, wo er gestanden habe, als der von Frau und Kindern getrennte Vater vor der Schule aufgetaucht sei. Sven hatte nach eigenen Angaben Angst, dass sein Vater die Drohung wahr machen würde, die er oft ausgesprochen haben soll, „wenn wir jemandem von den Taten erzählten, dass er mich von der Schule zu sich holen und wieder auf den Dachboden sperren würde“.

Sven W. gehört zu den rund 19.650 Menschen, die 2024 in Deutschland Soziale Entschädigung beantragten. Sein Fall steht exemplarisch für Betroffene, die um ihr Recht auf Anerkennung kämpfen müssen. Die Gewalt erlebte Sven W. Anfang der 2000er-Jahre, unter den Folgen leidet er noch heute.

Der 27-Jährige spricht offenbar seit Jahren nicht mehr, sondern schreibt lediglich. Er lebt bei seiner Mutter Birgit und kommuniziert selbst mit ihr nur per WhatsApp. Die Wohnung verlässt er selten. Die Familie möchte sich nicht öffentlich äußern, hat aber zugestimmt, dass das WEISSER RING Magazin die Akten sichtet und anonymisiert berichtet.

Die Dokumente zeigen einen jungen Mann, der nach einer von psychischer und physischer Gewalt durch den Vater geprägten Kindheit immer wieder versucht hat, im Leben Fuß zu fassen. „Wir haben es mit einem stark gesundheitlich geschädigten jungen Mann zu tun. Er hat nicht auf der faulen Haut gelegen und auf öffentliche Leistungen gewartet“, sagt Reinhard Streibel, Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS in Unna, der die Familie unterstützt. Sven W. ist wegen seiner psychischen Probleme schwerbehindert und nicht arbeitsfähig, wie aus einem Gutachten hervorgeht. Wegen seiner Sozialphobie läuft jeglicher Kontakt über die Mutter.

1976 – Opferentschädigungsgesetz

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz in Kraft. Der deutsche Staat nimmt damit zum ersten Mal Opfer von Gewalttaten in den Blick.

Ein Wohlfahrtsverband riet ihr im Frühjahr 2024, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Das Gesetz war ihr zuvor nicht bekannt. Am 3. Juni 2024 reichte Sven W. den Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster ein. Birgit W. sammelte Belege von Gerichten, von Ärzten, Anwälten und einer Beratungsstelle. Sie telefonierte und suchte in Archiven nach Berichten. Manches sei verloren gewesen, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren.

Der LWL beauftragte eine externe Gutachterin, um die Tat, die Schädigung und deren Zusammenhang zu untersuchen. Im November 2025 schrieb die Sachverständige, dass bei Sven W. ein Schädigungsgrad von 70 gegeben sei. Er hätte demnach Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Geschichte könnte hier enden, es scheint ein klarer Fall zu sein. Doch der LWL ließ ein neues Gutachten erstellen. Das Ergebnis: Schädigungsgrad 0.

Kapitel I: Von Soldaten zu Opfern

Deutschland 1920. Die noch junge Demokratie der Weimarer Republik geht nach dem Ersten Weltkrieg durch eine von Krisen geprägte Zeit: gewaltsame politische Umsturzversuche, die Umsetzung des Versailler Vertrags, soziale Unruhen. In dieser Zeit, im Mai 1920, beschließt das Parlament das Reichsversorgungsgesetz. Es sei dazu gedacht gewesen, Kriegsbeschädigte zum Beispiel bei den Heilkosten oder der Rente zu unterstützen, um die Folgen des Ersten Weltkriegs sozialpolitisch zu bewältigen, sagt Horst Bruns. Bruns hat sich intensiv mit der Opferentschädigung befasst, zunächst in der Praxis als Abteilungsleiter in der Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalens und mittlerweile in der Theorie als Dozent für Sozialrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Im Reichsversorgungsgesetz stand laut Bruns „schon vieles drin, was später ins Bundesversorgungsgesetz aufgenommen wurde und auch heute noch im SGB XIV zu finden ist“. So sei zum Beispiel der Grundgedanke des Reichsversorgungsgesetzes erhalten geblieben: Jemand erleidet einen Schaden, und der Staat entschädigt, wenn gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen eingetreten sind.

 

Das SGB XIV

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Ansprüche von Menschen, die durch körperliche oder psychische Gewalttaten, vorsätzliche Vergiftungen, eine erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Folgen der Weltkriege oder infolge von Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.

Das SGB XIV löste das seit 1976 geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab, das auf dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsgeschädigte basierte. Die meisten Paragrafen traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel war es, die Bedürfnisse von Gewalt- und Terroropfern besser zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen erhöhte monatliche Opferrenten, die Berücksichtigung psychischer Gewalt wie Stalking sowie die sogenannten Schnellen Hilfen für Betroffene: ein Fallmanagement in den zuständigen Versorgungsämtern sowie zeitnahe Termine in Traumaambulanzen.

Grundsätzlich können Opfer Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldzahlungen erhalten. Bei bleibenden Schäden können, je nach Schweregrad, aktuell monatlich bis zu 2.169 Euro gezahlt werden; bei Schwerstbeschädigten liegt der Betrag bei 2.603 Euro.

Mit dem 1950 verabschiedeten Bundesversorgungsgesetz (BVG) wird das Reichsversorgungsgesetz weiterentwickelt. Der Fokus liegt weiter auf Kriegsopfern sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen. Das BVG ist geprägt davon, dass viele Abgeordnete im Bundestag selbst vom Krieg betroffen waren, und ebenfalls auf abgeschlossene Schadensereignisse ausgerichtet: „Da ist etwas geschehen, ein Soldat hat zum Beispiel sein Bein verloren, und dann wird geschaut, wie es für den Betroffenen weitergeht“, erklärt Bruns.

Je älter die Bundesrepublik wird, desto mehr rücken die Folgen von bewaffneten staatlichen Konflikten in den Hintergrund. In dieser Zeit, Mitte der 1970er-Jahre, nimmt der Staat erstmals die Opfer von Gewalt in den Blick: mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Mord in der Psychiatrie

Kein Schutz. Nirgends

David S. wird in einer Psychiatrie erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich alleingelassen. Was ist damals passiert?

In der ersten Lesung für das OEG im Oktober 1974 sagt der damalige Justizminister Hans-Jochen Vogel (SPD), mit den neuen gesetzlichen Vorschriften betrete die sozialliberale Bundesregierung „gesetzgeberisches Neuland“. Kern des Problems sei die Erkenntnis, „dass alle Anstrengungen zur Verbrechensverhütung und zur Verbrechensbekämpfung die Begehung von Straftaten niemals gänzlich verhindern können“. Die Gesellschaft könne den Opfern von Straftaten gegenüber nicht gleichgültig bleiben. Die Folgen könnten „von dem Opfer oder seinen Hinterbliebenen auch nicht in allen Fällen aus eigener Kraft gemeistert werden“. Deshalb brauche es „soziale Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Humanität“.

1976 wird das OEG eingeführt. Erstmals werden damit Opfer von Gewalttaten systematisch entschädigt, indem die Strukturen des BVG auf zivile Gewaltopfer übertragen werden. Doch insbesondere Opfer psychischer Gewalt, von Stalking, Menschenhandel oder langjährigen Missbrauchserfahrungen können nur eingeschränkt Leistungen geltend machen. Opferverbände kritisieren, dass die Verwaltungsverfahren zu lange dauern und Anforderungen beim Nachweis von Tat und Schädigungsfolgen hoch sind. So fordert der WEISSE RING, psychische Gewalt stärker zu berücksichtigen, sowie schnellere Verfahren, die die Opfer im Blick haben.

„Manchmal fange ich ganz plötzlich an zu weinen“

In den ersten Tagen „habe ich nur geweint, konnte nicht schlafen“, sagt Nelli S. Fünf Jahre ist das her. „Es geht nicht vorbei. Ich glaube, es wird nie vorbeigehen. Vor allem in der Nacht kommen die Bilder hoch und Trauer, Wut, Schuldgefühle. Manchmal fange ich auch ganz plötzlich an zu weinen.“

Im Frühjahr 2021 wurde ihr 22-jähriger Enkel David S. erwürgt, in der psychiatrischen Klinik in Haina, in die er zu seinem Schutz eingewiesen worden war. Das WEISSER RING Magazin hat 2025 über mangelnde Vorsichtsmaßnahmen der Klinik, die Kritik zurückweist, und Versäumnisse bei der Aufklärung berichtet. Kurz nach der Tötung von David, der lange bei seiner Oma lebte, starb sein Bruder Daniel an Krebs. Nelli S. besucht die beiden fast täglich auf dem Friedhof und pflegt liebevoll die Gräber. Sie hatte ein enges Verhältnis zu ihren Enkeln, fuhr mit ihnen in den Urlaub.

Nelli S. ist schwer depressiv und in Behandlung, doch das Versorgungsamt hat ihren Antrag auf Opferentschädigung Ende 2024 abgelehnt. Ein Gutachten bestätigt die Depressionen. Allerdings, so das Amt, hätten diese bereits vor dem Tod ihres Enkels vorgelegen und sich in belastenden Situationen gezeigt. Der Verweis auf frühere gesundheitliche Probleme ist eine gängige Argumentation von Ämtern, der Nelli S. entschieden widerspricht. Die 70-Jährige hat Schicksalsschläge hinter sich: So verlor sie ihren Mann mit Anfang 30. Bevor David getötet wurde, sei es ihr aber nie so schlecht gegangen, auch wenn sie sich 2019 psychologische Hilfe geholt habe, aufgrund der Erkrankung ihres Enkels: „Ich war immer eine starke Frau, eine fröhliche Frau, wirkte jung und wurde im Urlaub für die Mutter von David und Daniel gehalten. Das ist vorbei. Letztens sagte eine Freundin zu mir, ich hätte schon seit Jahren nicht mehr richtig gelacht.“

Der Antrag ihrer Tochter Galina S., die in Niedersachsen lebt, wurde bewilligt. Was für Nelli S. den Umgang mit ihr noch unbegreiflicher macht: „Es ist offensichtlich, wie schlecht es mir geht. Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet. Aber die Unterstützung, die ich brauche, bekomme ich nicht.“ Teilweise sei sie sehr unsensibel behandelt worden: Eine Gutachterin habe zu ihr gesagt, sie sei noch jung, solle einen Mann finden und ihr Leben genießen. „Wie kann man so etwas zu einer Frau sagen, die ihren Enkel durch so ein Verbrechen verloren hat?“ Auch einige Fragen hätten ihr zugesetzt, etwa, ob sie nach der Todesnachricht in Ohnmacht gefallen sei. „Wäre das die ,richtige‘ Reaktion gewesen? Jeder reagiert anders.“

Der gewaltsame Tod ihres Enkels hat Nelli S. nicht nur psychisch, sondern auch finanziell zugesetzt, etwa durch Bestattungs- und Anwaltskosten. „Ich habe so gut wie keine Ersparnisse mehr, und alles ist teuer. Ich schäme mich, dass ich meinen Enkeln kaum noch etwas geben kann.“

Nelli S. hat beim Sozialgericht Marburg Klage eingereicht. Er rege an, diese zurückzunehmen, schreibt der Vorsitzende Richter in einem Brief, weil er „keine natürliche Einheit zwischen der Gewalttat und der psychischen Erkrankung“ sehe. Die Anwältin von Nelli S. wäre bereit, vor das Landessozialgericht zu ziehen. Sie sieht ihre Mandantin im Recht. S. zweifelt: „Ich habe Angst vor Schulden und vor der zusätzlichen Belastung. Jeder Brief in dem Zusammenhang lässt alles wieder hochkommen.“

Die Debatte über eine Reform des OEG beginnt nach der Jahrtausendwende. So appelliert der Bundesrat im Jahr 2007 an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern „ein Konzept für ein zukunftsfähiges und den Anforderungen an ein Gewaltopferrecht gerecht werdendes Entschädigungsrecht“ zu entwickeln. Die Debatte erhält nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 eine neue Dynamik. Die Erfahrungen von Betroffenen und Angehörigen machen deutlich, dass das bestehende System als zu komplex und schwerfällig wahrgenommen wird. Die damalige Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) greift diese Kritik auf und legt 2019 den Entwurf eines neuen Sozialen Entschädigungsrechts vor. Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagt in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober 2019, das damalige Entschädigungsrecht sei noch stark auf die Folgen der Weltkriege ausgerichtet. Es brauche aber ein der heutigen Lebenswirklichkeit angepasstes Hilfesystem für Opfer von Gewalt.

Mit dem Beschluss des SGB XIV im November 2019 und seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht neu geordnet. Das Gesetz bündelt die bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten wie Opfer bestimmter Formen psychischer Gewalt. Außerdem werden die Schnellen Hilfen eingeführt: Traumaambulanzen und ein Fallmanagement, das Betroffene dabei begleiten soll, ihre Ansprüche geltend zu machen.

2016 – Breitscheidplatz-Anschlag

Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erhält die Debatte um die Reform des Gewaltopferrechts eine neue Dynamik.

Kapitel II: Viele Anträge werden abgelehnt

Wie aber wirkt die Reform? Wie fällt die erste Bilanz aus, zweieinhalb Jahre nach Start des SGB XIV? Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 lehnten Behörden in Deutschland im Schnitt mehr als die Hälfte der Anträge auf Soziale Entschädigung ab und bewilligten weniger als ein Viertel. Der Blick in die Bundesländer offenbart große Unterschiede. Das hat eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen Sozialbehörden der Länder sowie bei der Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) ergeben. Die Zahlen beziehen sich auf alle Anträge, also neben Gewaltopfern auch Impfgeschädigte und andere Gruppen.

Nur Thüringen und Brandenburg nannten Zahlen zu Gewaltopfern: In Thüringen wiesen die Behörden 2024 insgesamt 52,2 Prozent der Anträge von Gewaltopfern ab und bewilligten 31,7 Prozent. 2025 sank die Ablehnungsquote auf 43,3 Prozent, während nur 22 Prozent der Anträge durchgingen. 34,8 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen, etwa wegen Umzug, Tod des Antragstellers oder fehlender Mitwirkung. Zum Vergleich: Vor der Reform im Jahr 2023 lag die Ablehnungsquote in Thüringen bei 42,6 Prozent, die Bewilligungsquote bei 31,6 Prozent, 25,8 Prozent fielen in die Kategorie „sonstige Gründe“. Laut BfSE stieg die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer in Thüringen von Dezember 2024 bis Dezember 2025 um 13,4 Prozent – von 477 auf 541. Die Antragszahlen in Thüringen erfassen auch die Personen, die nur Leistungen der Traumaambulanz nutzten.

Christina Feist hat vor fast sieben Jahren das rechtsterroristische Attentat auf die Synagoge in Halle (Saale) überlebt. Seitdem kämpfe sie um ihr Recht auf Heilung, sagt sie.

In Brandenburg hingegen zählen diese nicht dazu. Dort sank die Ablehnungsquote 2024 bei Gewaltbetroffenen auf 33,1 Prozent (2023: 53,6 Prozent), die Bewilligungsquote stieg auf 33,4 Prozent (2023: 31,7 Prozent). Auffälligster Befund für 2024 ist der deutliche Anstieg auf 33,4 Prozent bei den Rücknahmen und sonstigen Erledigungen (2023: 14,8 Prozent). 2025 wurden 40,8 Prozent der Anträge abgelehnt – deutlich mehr als im Vorjahr. Bewilligt wurden 31,4 Prozent. 27,7 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen oder von den Antragstellenden zurückgenommen. Die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer stieg zwischen Dezember 2024 un Dezember 2025 um 5,1 Prozent – von 626 auf 658.

Das WEISSER RING Magazin hat bei allen 16 Bundesländern und der Bundesstelle gezielt nach Daten zu Gewaltopfern gefragt. Die Antwort überraschte: Solche Daten würden nicht erhoben, hieß es. Obwohl das Gesetz die Sozialbehörden verpflichtet, detaillierte Daten zu sammeln, war das nötige IT-System zum Start 2024 nicht einsatzbereit. Der Gesetzgeber reduzierte kurz vor Inkrafttreten des SGB XIV die Anzahl der für die Statistik zu erhebenden Daten bis 2027.

Außer Thüringen und Brandenburg meldeten die Bundesländer nur Gesamtzahlen zu Anträgen aus allen Bereichen des Sozialen Entschädigungsrechts. 2025 bearbeiteten die Behörden bundesweit 11.286 Anträge, von denen sie 6.221 ablehnten und 2.779 bewilligten. 683 Anträge zogen Betroffene zurück, 1.603 Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen. Die Ablehnungsquote lag 2025 bei 55,1 Prozent, die Bewilligungsquote bei 24,6 Prozent. Für 2024 lagen wegen der IT-Probleme nur Daten für das zweite Halbjahr vor. Von 4.605 bearbeiteten Anträgen wurden 2.458 abgelehnt (53,4 Prozent).

„Ich kämpfe nicht, weil ich will, sondern weil ich muss”

Christina Feist hat im Jahr 20219 das rechtsterroristische Attentat in Halle (Saale) überlebt. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Opferentschädigung.

Als Überlebende des Attentats von Halle kämpfe ich seit knapp sieben Jahren für mein Recht auf Heilung. Es ist ein Kampf gegen Behörden, allen voran das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), gegen einen gesellschaftspolitischen Diskurs, der von rechtem Terror Betroffene kleinhalten will und unser Trauma verharmlost, und gegen die gängige Praxis der Opferentschädigung in Deutschland, die die langfristigen Folgen eines solchen
Traumas für Betroffene verkennt. Seit Jahren stiehlt mir dieser Kampf Arbeitszeit, Wochenenden und Freizeit. Wie viele Betroffene rechter Gewalt in Deutschland kämpfe ich nicht, weil ich will, sondern weil ich muss. Weil es sonst niemand tut.

Nach dem Anschlag konnte ich eine pauschale Härteleistung beim Bundesamt für Justiz beantragen. Diese Einmalzahlung ist eine freiwillige Entschädigungsleistung des Staates. Bemessungsgrundlage: unklar. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro und wird nur bei einer nachgewiesenen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Wer in diese Kategorie fällt, wurde körperlich und psychisch so schwer geschädigt, dass auch 20.000 Euro nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Auch alle anderen werden mit Pauschalleistungen abgespeist, die in keinem Verhältnis zur Tat und deren langfristigen Konsequenzen stehen.

Die Folgen eines solchen Traumas, die dynamische Natur einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die Betroffene ein Leben lang begleitet, scheint weder dem Gesetzgeber noch dem LaGeSo oder seinem Ärztlichen Dienst bekannt zu sein. Auch die vom LaGeSo manchmal zugesprochene Rente wird nicht lebenslang vergeben, sondern nur für einen festgesetzten, meist viel zu kurzen Zeitraum. In meinem Fall waren es 17 Monate, und der
Betrag war so gering, dass die Zahlung mehr Hohn als echte Hilfe war.

Infolge des Attentats hat sich der Abschluss meiner Promotion um drei Jahre verzögert – wegen Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich habe ich seit dem 9. Oktober 2019, konservativ gerechnet, über 30.000 Euro in Gesprächstherapie investiert, damit ich nicht an meinem Trauma sterbe. Und damit ich weiter für mein Recht auf Heilung kämpfen kann. Das LaGeSo hat nur einen Bruchteil davon rückerstattet, und das mit gehöriger Verspätung. Eine zusätzliche EMDR-Therapie für meine Panikattacken hat der ärztliche Dienst des LaGeSo als „nicht sinnvoll“ eingestuft und die Rückerstattung abgelehnt – entgegen der Empfehlung meiner Therapeutin. Dabei ist erwiesen, dass EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) eine der effektivsten Therapien bei PTBS ist.

Als Überlebende muss ich mir von schlecht ausgebildeten Behördenmitarbeitern erklären lassen, welche Therapie ich brauche, wie viel ich davon machen darf, wann und wie lange. Ich stehe in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat und seinen Behörden, das von unklaren, unzureichenden Grundlagen und der Übermacht von Sachbearbeitenden beim LaGeSo, beim Justizministerium und anderen staatlichen Stellen geprägt ist. Dabei ist ein entscheidender Faktor in der Behandlung von PTBS das selbstbestimmte Handeln. Trotzdem spielt Betroffenenautonomie in der Opferentschädigung keine Rolle. Unsere Heilung ist aus finanziellen Gründen oft fremdbestimmt. Wir sind dem Staat ausgeliefert.

Die langen Wartezeiten und retraumatisierenden Abläufe am LaGeSo haben mich wiederholt ins Burn-out gejagt, in finanzielle Existenznot getrieben und meinen Heilungsweg erschwert. Ich wusste oft nicht, wovon ich meine Miete oder die nächste Mahlzeit bezahlen soll. Immer wieder bin ich weinend zusammengebrochen – einmal am Telefon mit dem damaligen Opferbeauftragten. Trotzdem bin ich immer wieder aufgestanden. Weil ich muss. Liegen bleiben kann ich mir finanziell nicht leisten. 2025 hatte ich nach Jahren der Anstrengung und Verzweiflung schließlich Suizidgedanken

Anstatt Verantwortung zu übernehmen und Betroffene wie mich unkompliziert und effizient zu unterstützen, hat der deutsche Staat mir mehr Hürden in den Weg gelegt, mich schikaniert, alleingelassen und meiner mentalen, körperlichen und finanziellen Gesundheit geschadet. Die finanziellen Konsequenzen dieses Staatsversagens zahle ich immer noch ab.

Was ich daraus gelernt habe? Deutschland interessiert sich nicht für seine Opfer. Auf diesen Staat ist kein Verlass.

Hessen verzeichnet die höchste Ablehnungsquote

Unklar bleibt, wer hinter den Anträgen steckt. Gewaltopfer bilden laut Behörden die größte Gruppe, doch auch die Corona-Pandemie wirkt nach. Rheinland-Pfalz (Ablehnungsquote 2024: 67,1 Prozent /2025: 66,3 Prozent) führt die vielen abgelehnten Anträge auch auf die Bearbeitung von Impfschäden zurück. Ohne diese blieb für 2024 eine Ablehnungsquote von 45,4 Prozent. 2025 lag diese bei 56,2 Prozent. Zu weiteren Gründen weist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung darauf hin, dass „Psychische Gewalt“ nicht als Tatbestand einer Gewalttat anerkannt werden könne, wenn der Antrag zwar nach 2024, dem Inkrafttreten des Gesetzes, gestellt wurde, die angeschuldigte Tat selbst aber ausschließlich vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hat.

19.654

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2024 bundesweit gestellt worden.

18.659

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2025 bundesweit gestellt worden.

Auch Nordrhein-Westfalen wies die Anträge auf Impfschäden separat aus, lehnte ohne sie 2024 mehr als 47 Prozent und 2025 über 51 Prozent der Anträge ab. Das dortige Sozialministerium nennt als Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote die Schwierigkeit, den Zusammenhang zwischen Gewalttat, Gesundheitsstörung und Schädigungsfolgen nachzuweisen. Besonders problematisch seien Anträge zu Taten, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, da oft Beweise oder Zeugen fehlen.

Hessen verzeichnete 2024 mit 71 Prozent die höchste Ablehnungsquote. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen betont, dass jede Prüfung individuell erfolge. Auch Berlin (59,7 Prozent) und Bayern (57,1 Prozent) lagen über dem Durchschnitt. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilte mit, es würden auch Anträge gestellt, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen nach der Prüfung nicht erfüllt seien oder die gesetzlich erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden könnten.

Bei den Bewilligungen führten das Saarland (54,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (45,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (42,5 Prozent). In Sachsen-Anhalt gab es 2025 sehr viele Anträge aufgrund des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Sachsen fiel mit nur 3,3 Prozent im Jahr 2025 auf. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte, dass die Zahlen nur Anträge nach dem SGB XIV ab 2024 umfassen. In den meisten Bundesländern werden auch die erledigten Anträge gezählt, die vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden.

Adelheid Dinkels Partner wurde vor etwas mehr als zwei Jahren getötet. Wegen der Tat leidet sie laut Diagnose ihrer Psychotherapeutin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Bis heute gibt es von Amts wegen keine Entscheidung über ihre Entschädigung nach dem SGB XIV.

Gegen die Entscheidungen gingen 2024 bundesweit 3.215 Widersprüche ein. Die Verfahren gingen nur selten zugunsten der Betroffenen aus: Die Behörden arbeiteten 7.260 Widerspruchsverfahren ab, davon waren 5.026 erfolglos (69,2 Prozent). Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Widerspruchsstellen hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Die Zahl der Anträge stieg 2024 durch die Ausweitung der Leistungsberechtigten im SGB XIV um fast 30 Prozent, sank jedoch 2025 wieder um knapp 5 Prozent – von rund 19.650 auf 18.650. Damit erreichte sie ungefähr das Niveau der reinen Gewaltopfer-Anträge nach dem OEG im Jahr 2019 (18.451). André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) beobachtet nach Rückmeldungen seiner Kolleginnen und Kollegen, dass das Antragsniveau bei Gewaltopfern im Vergleich zum alten Recht nahezu gleichgeblieben ist. Er vermutet, dass viele Betroffene das Gesetz nicht kennen.

Viele Fragen, die das WEISSER RING Magazin den Behörden gestellt hat, bleiben offen: Wie viele Menschen nutzten nur die Traumaambulanz oder das Fallmanagement? Wie viele Anträge betrafen psychische Gewalt, wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt? Diese Daten werden bislang nicht erfasst.

Der Traumaexperte Professor Jörg Fegert warnte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vor diesem statistischen Blindflug. Das SGB XIV sei mit dem Versprechen des Bundes an die Betroffenen verbunden gewesen, dass „alles besser wird“, sagt der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. „Wir Experten haben da unsere Zweifel angemeldet, und der Bund hat uns zugesichert: Wir begleiten das Gesetz, indem wir Zahlen und Daten erheben, um nachzujustieren, wenn es nötig ist.“ Das sei unterblieben. „Ich finde das skandalös“, kritisiert Fegert.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING war ein wichtiger fachpolitischer Akteur und Verstärker der Opferperspektive während des Reformprozesses vom OEG zum SGB XIV. Den ersten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lehnte der WR 2018 ab, weil dieser aus seiner Sicht bewährte Grundsätze des Opferentschädigungsrechts und wichtige Leistungen aufgab. Seine Stellungnahme wurde im offiziellen Verbändeverfahren berücksichtigt und vom BMAS veröffentlicht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lud den WEISSEN RING zur öffentlichen Anhörung am 4. November 2019 ein. Der WR legte eine ausführliche Stellungnahme vor, begrüßte Teile der Reform und forderte Nachbesserungen, etwa bei Verfahren, Begutachtung, Auslandsfällen und vorläufigen Leistungen. Zugleich warb er bei Bundestag und Bundesrat öffentlich für den überarbeiteten Entwurf.

Das Bundessozialministerium räumt ein, dass für die Evaluation des Gesetzes weniger Daten vorliegen als geplant. Ob weitere Daten sinnvoll wären, könne man erst nach der ersten Evaluation entscheiden. Im Januar 2028 soll der Bundestag einen Bericht zur Wirksamkeit des SGB XIV erhalten – so sieht es das Gesetz vor. Nach Informationen des WEISSER RING Magazins tauschen sich Bund und Länder derzeit aus, inwieweit die Statistikpflichten zum 1. Januar 2027 angepasst werden sollen.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Ob die IT-Systeme bis dahin einsatzbereit sind, bleibt ungewiss. Die Länder zeigen sich auf Anfrage „bereit“, „bemüht“ oder geben „keine Prognose“ ab. Eine Anfrage des WEISSER RING Magazins an den landeseigenen IT-Dienstleister beantwortete nach rund sieben Wochen das Sozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern: „Die mit der Kooperation abgestimmte Planung sieht vor, dass die neu definierten statistischen Daten ab dem 01.01.2027 – wie gesetzlich gefordert – übermittelt werden können.“

Kapitel III: Akten und Entscheidungen

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) für die Umsetzung des SGB XIV zuständig: Im Besprechungszimmer 6.01 im sechsten Stock eines roten Backsteinbaus des LWL in Münster sitzen Amtsleiter Stephan Kiss sowie Dalene Waterkamp und Teamleiterin Alexandra Rümpel vom Fallmanagement. Sie geben Einblicke in die Arbeit der Behörde, versuchen aus ihrer Sicht zu erklären, warum Verfahren in NRW im Schnitt eineinhalb Jahre dauern und warum Ämter mehr als die Hälfte der Anträge ablehnen.

Stephan Kiss leitet das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht seit einem Jahr. Er wählt seine Worte mit Bedacht, wie ein Verwaltungsmann, der weiß, dass jedes zu groß oder zu klein klingen kann. „Die Betroffenen kommen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen zu uns. Manche suchen Ansprechpartner, manche wollen auch während des Verfahrens in Ruhe gelassen und nur über den Ausgang informiert werden“, sagt Kiss. „Ich möchte, dass wir als empathischer Unterstützer für Menschen in ganz schwierigen Situationen da sind. Und das möglichst unbürokratisch. Unser Fallmanagement bietet Betroffenen wichtige Unterstützung.“

Das Soziale Entschädigungsrecht spricht von Kausalität, Mitwirkung, Anspruchsvoraussetzung. Die Menschen, für die es gemacht ist, sagen: Ich schlafe nicht mehr. Ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe Angst und weiß nicht weiter. Das Fallmanagement übersetzt zwischen beiden Welten, soll zuhören, vermitteln und verhindern, dass Menschen nach einer Gewalttat auch noch am Staat scheitern. Damit es keine Überschneidungen mit der Sachbearbeitung gibt, ist das Fallmanagement beim LWL einem anderen Referat angegliedert und trifft keine Entscheidungen über Anträge.

§1, Abs. 1 SGB XIV

„Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.“

Fallmanagerin Dalene Waterkamp betreut Dortmund, Herne und den Kreis Unna. „Wir erleben häufig, dass Menschen uns erzählen, dass sie in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, ihnen jedoch das Soziale Entschädigungsrecht jetzt erst bekannt geworden ist“, sagt sie. „Die für die Fallermittlung erforderlichen Schilderungen sind oft sehr sensibel und schwierig für Betroffene.“ Dann koordiniert sie das Verfahren, ist Ansprechpartnerin und leitet Unterlagen an die Sachbearbeitenden weiter.

Die Fallmanager in Westfalen-Lippe treffen sich mit Betroffenen auf Wunsch auch in Beratungsstellen, öffnen mit ihnen die Behörden-Briefe und beantworten Fragen sofort. „Wir hatten auch Verfahren, die wegen fehlender Mitwirkung erledigt wurden, weil die Betroffenen Angst hatten, unsere Post zu öffnen“, erinnert sich Waterkamp. Das Fallmanagement könne helfen, das Verfahren zu strukturieren und zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung zu vermitteln. „Bei Verständnisfragen gehen wir die Schreiben mit den Antragstellenden am Telefon durch, übersetzen den Inhalt in eine verständlichere Sprache.“ Das multiprofessionelle Team aus Sozialarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern bildet sich regelmäßig fort, etwa zu traumasensibler Beratung und gewaltfreier Kommunikation. Es gibt bundesweite Treffen. „Wir sprechen dort über den Umgang mit Herausforderungen in der täglichen Arbeit“, sagt Alexandra Rümpel.

Das WEISSER RING Magazin hat deutschlandweit seine Landesbüros und Außenstellen sowie alle zuständigen Sozialbehörden zur Umsetzung des SGB XIV befragt. Das gesetzlich verankerte Fallmanagement gilt demnach als Verbesserung – für Betroffene und Behörden. Es habe sich „als sinnvolles Instrument bewährt“, schreibt auch die Sozialbehörde Hamburg. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von „positiven Erfahrungen“. Doch die Umfrage zeigt auch: Das Fallmanagement ist personell sehr unterschiedlich aufgestellt. In Baden-Württemberg arbeiten 26, in Bayern 4 Fallmanager. Das Landesbüro des WEISSEN RINGS in Bremen hebt die beiden Fallmanagerinnen in Bremen und Bremerhaven hervor, die „empathisch und engagiert“ seien und zu einer „direkteren, sensibleren Kommunikation des Versorgungsamtes“ beitrügen. In NRW arbeiten 21 Fallmanagerinnen und Fallmanager, acht davon beim LWL. Die Außenstelle Unna bewertet deren Arbeit als positiv.

Kritik an Bearbeitungszeiten

Während das Fallmanagement in der Umfrage gelobt wird, stoßen die Verfahrensdauern auf Kritik: Vom WEISSEN RING in Bremen heißt es, die Anträge würden nach wie vor lange bearbeitet. Die Außenstelle Unna berichtet auch von langwierigen Verfahren beim LWL. Stephan Kiss sagt dazu: „Das Soziale Entschädigungsrecht ist sehr komplex: Liegt eine Gesundheitsschädigung vor? Liegt diese kausal bei der Tat? Was war vorher schon da? Die Antworten auf diese Fragen, die oft medizinisches Spezialwissen erfordern, kosten Zeit.“ Wie viel Zeit die Verfahren durchschnittlich dauern, wollte das WEISSER RING Magazin ebenfalls wissen. Das Sozialministerium NRW beantwortete die Frage als einzige Behörde konkret: 18 Monate. Weiter schreibt es: „Mit den langen Bearbeitungszeiten sind weder das Land noch die Vollzugsbehörden zufrieden.“ Man arbeite daran, schneller zu werden. Dazu gehöre auch eine Werbekampagne für mehr Gutachterinnen und Gutachter. Denn an ihnen herrscht akuter Mangel, was die Verfahren in die Länge zieht.

Für Betroffene sind diese Wartezeiten sehr belastend. Das Fallmanagement versucht sie abzufedern. „Wir haben auch die Möglichkeit, Zwischenmitteilungen zum Stand des Antragsverfahrens zu geben“, erklärt Waterkamp. „Die Antragstellenden bekommen nicht mit, wenn wir auf Papierakten von der Staatsanwaltschaft oder Gutachten warten müssen.“

„Als Opfer bleibt man oft auf der Strecke“

„Am schlimmsten ist es, wenn mich die Einsamkeit überkommt, abends und nachts. Wenn ich nach dem Sport alleine bin und das Haus so leer ist“, erzählt Adelheid Dinkel. „Dann höre ich die mehr als zwanzig Schläge, mit denen Volker getötet wurde. Und frage nach dem Warum, auch wenn ich weiß, dass ich nie eine Antwort bekomme.“ Dinkel fand ihren 58-jährigen Partner in der Nähe ihres Hauses in Häfnerhaslach, am 24. Februar 2024. Den Anblick werde sie nie vergessen. Die Diagnose ihrer Psychotherapeutin fällt klar aus: Dinkel leide unter „einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung“ und einer „schweren depressiven Symptomatik“, die mit Schlafstörungen, hohen Stressreaktionen, Verlust an Freude und „extremen Angstzuständen“ einhergehe. „Wenn mir ein Mann entgegenkommt, der mich ein bisschen an den Täter erinnert, etwa, weil er einen langen Bart hat, muss ich die Straßenseite wechseln“, sagt Dinkel.

Mit dem SGB XIV sollten Opfer schneller und unbürokratischer entschädigt werden. Doch die 72-Jährige wartet weiter, obwohl sie ihren Antrag bereits im April 2024 stellte und Rückfragen zeitnah beantwortete. Ende Januar dieses Jahres erhielt sie vom Fachbereich Versorgungsangelegenheiten des Landkreises einen Bescheid darüber, dass ein Teil der Bestattungs- und Überführungskosten übernommen wird, insgesamt 8.300 Euro. Der Rest des Verfahrens läuft immer noch. Zuletzt kündigte das Amt an, dass sie demnächst psychiatrisch begutachtet werden soll, in Winnenden. Ein weiter Weg für die 72-Jährige.

Entfernung war schon vorher ein Thema. Nach der Tat gab es keine Traumaambulanz in ihrer Nähe. Deshalb suchte sie selbst eine Therapeutin, bei der sie glücklicherweise relativ früh einen Termin bekam. Tanja Leonhard,
Leiterin der Außenstelle Ludwigsburg des WEISSEN RINGS, die Adelheid Dinkel unterstützt, betont, dass die Mitarbeitenden in der Behörde nett und gesprächsbereit seien und Verständnis für Dinkels belastende Situation äußerten. Unter dem Strich bleibe aber die lange Bearbeitungszeit.

Vor dem tödlichen Angriff war der Täter, der nebenan in einer Unterkunft lebte, immer wieder auffällig geworden. Er hatte offenbar einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert, wiederholt Leute bedroht und viel Alkohol getrunken. Zudem war er an Schizophrenie erkrankt, wurde aber nicht richtig behandelt. Dinkel kritisiert: „Der Tod meines Mannes hätte verhindert werden können, wenn es vorher echte Konsequenzen gegeben hätte, der Täter zum Beispiel eingewiesen worden wäre.“

Adelheid Dinkel ist enttäuscht vom Staat: „Erst konnten sie uns nicht schützen, obwohl wir vor dem Mann gewarnt haben. Dann übernimmt niemand Verantwortung. Und jetzt warte ich schon so lange auf die Entschädigung, mehr als zwei Jahre. Der Täter bekommt sofort einen Pflichtverteidiger und eine Therapie, als Opfer bleibt man oft auf der Strecke.“

Halt geben ihr ihre Familie und viele Menschen im Ort: „Auch deshalb will ich hier nicht wegziehen.“ Außerdem habe sie in dem Haus mit ihrem Mann zusammengelebt. Es gibt dort viele Erinnerungsstücke, im Flur steht ein Foto von Volker. „Ich kann das nicht aufgeben. Ich spreche nach wie vor mit ihm.“

„Der Anspruch des SGB XIV ist grundsätzlich richtig. Die Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung soll dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen“, sagt Stephan Kiss. Die Frage, warum trotzdem so viele Anträge abgelehnt werden, bleibt an diesem Tag unbeantwortet. Dafür müsse man sich jeden Einzelfall ansehen. „Man kann die Fälle nur selten miteinander vergleichen“, sagt Waterkamp. Manchmal werde das Entschädigungsrecht auch missverstanden. „Es wird nicht die Tat an sich entschädigt, sondern die gesundheitliche Schädigung.“ Es gebe Fälle, in denen zwei Geschwister das Gleiche erleben, aber nur einer der beiden eine Entschädigung bekomme. „Das ist im ersten Moment unverständlich, aber es geht bei der Sozialen Entschädigung immer um die Gesundheit, deshalb werden Therapiekosten gezahlt und Traumaambulanzen, die eine Chronifizierung verhindern sollen.“

Kapitel IV: Mehr Mut und Rückendeckung

Said Etris Hashemi hat den rassistischen Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 knapp überlebt. Er hat eigene Erfahrungen mit dem Entschädigungsverfahren gemacht und tauscht sich in einem Solidaritätsnetzwerk mit anderen Betroffenen aus. Hashemi, dessen Antrag bewilligt wurde, setzt sich für mehr Opferrechte ein, auch bei der finanziellen Unterstützung, und steht hierzu in Kontakt mit der Politik. Er kritisiert, das Verfahren sei nach wie vor „belastend, bürokratisch“ und gehe über Jahre: „Die Ungewissheit ist quälend.“ Zudem sei die „hohe Beweislast“ aufseiten der Betroffenen problematisch: „Man rennt von Arzt zu Arzt, fühlt sich gezwungen, Termine wahrzunehmen, auch wenn man gerade keine Kraft hat, und muss damit rechnen, dass der Antrag – wie in vielen Fällen – abgelehnt wird oder nur ein niedriger Grad der Schädigungsfolgen gesehen wird“, so Hashemi. „Wenn die Öffentlichkeit hinschaut, wie im Fall von Hanau, ist die Chance auf Anerkennung größer, andere Opfer haben es oft noch schwerer.“

Späte Anerkennung des Leids

Viele würden das Gesetz nicht kennen, andere wegen der Belastung keinen Antrag stellen oder das Verfahren abbrechen: „Ich bin froh, dass ich eine gute Beratung hatte, ohne hätte ich es wohl nicht geschafft.“ Sehr viel hänge vom abschließenden psychologischen Gutachten ab: „Betroffene müssen sich vor einer Person, die sie noch nie gesehen haben, emotional ,entblößen‘. Manche können sich nicht richtig öffnen, andere schaffen es, werden dadurch aber
retraumatisiert.“ Der Bestsellerautor („Der Tag, an dem ich sterben sollte“) spricht sich dafür aus, den „bürokratischen Aufwand und die Beweislast zu reduzieren“ – und den Abstand zwischen den Wiederbegutachtungen zu vergrößern. „Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden.“ Bei einer Reihe von Hanauer Opfern stehen bald die Nachuntersuchungen an.

Bianca Biwer hat als damalige Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS die Reformdebatte über die Soziale Entschädigung viele Jahre begleitet. Der ursprüngliche Ansatz der Politik sei gewesen, das Regelwerk zu vereinfachen – zum Beispiel mit pauschalen Leistungen. „Der WEISSE RING plädierte dafür, nicht die Vielfalt an Regulierungsmöglichkeiten aus dem OEG zu streichen“, sagt Biwer. Der Verein habe auf „differenzierte Lösungen“ gesetzt: bewährte Regeln beibehalten, psychische Gewaltfolgen anerkennen, Lotsen für Betroffene etablieren. Dass viele dieser Forderungen später ins Gesetz aufgenommen wurden, wertet Biwer als außergewöhnlichen Erfolg. Das SGB XIV sei heute ein „sehr differenziertes Gesetz und beinahe einmalig in Europa“.

103 Fallmanager arbeiten bundesweit; regional allerdings ungleich verteilt: In Baden-Württemberg 26, in NRW 21, in Bayern nur 4.

Auch Horst Bruns sieht im SGB XIV einen Fortschritt. Positiv bewertet er, dass psychische Gewalt im neuen Gesetz anerkannt wird. Fälle von Stalking, selbst in extremem Ausmaß, hätten im OEG keine Chancen gehabt, anerkannt zu werden – außer die Betroffenen erlitten zusätzlich körperliche Gewalt. Wichtig sind für ihn die Schnellen Hilfen. Oft entscheide es sich in den ersten Wochen und Monaten nach einer Gewalttat, ob Menschen dauerhaft sozial, psychisch oder beruflich beeinträchtigt werden – oder ob es gelingt, sie schnell wieder ins „normale“ Leben zurückzubringen. Darin sieht Bruns „die große Chance des Gesetzes“: Traumaambulanzen, Fallmanagement und vorläufige Leistungen seien zentral, damit Hilfe nicht erst nach jahrelangen Verfahren greife.

Jan Hildebrandt arbeitet für den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Aus Sicht des Verbands sei das OEG als zu unübersichtlich bewertet worden. „Deswegen haben wir es befürwortet, dass diese ganzen Einzelgesetze zum SGB XIV zusammengefasst wurden.“ Auch die Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlungen im SGB XIV sei ein „wirklicher Mehrwert“ gegenüber dem OEG.

Dennoch gibt es auch Kritik an der Sozialen Entschädigung. So bilanziert Bianca Biwer: „Das Gesetz ist gut, die Umsetzung nicht.“ So gebe es Defizite bei Information, Verwaltung und Behördenpraxis. Viele Betroffene wüssten nichts von ihren Ansprüchen. „Die Beteiligten sind drin im Thema, die Betroffenen nicht.“

Doch auch den Behörden erschwere die Komplexität des Gesetzes die Bearbeitung, sagt André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung. Eine weitere Beweiserleichterung könnte aus seiner Sicht helfen, die hohe Zahl der Ablehnungen zu senken und die Sozialverwaltungen zu entlasten. Das sei auch im Sinne der Betroffenen.

Für Bianca Biwer ist außerdem die uneinheitliche Umsetzung in den Ländern ein Problem. In manchen Bundesländern seien die zuständigen Behörden zugänglicher, in anderen entstehe der Eindruck, sie prüften auf Ablehnung. Die Verwaltungsverfahren seien für viele Betroffene eine enorme Belastung. Werde ein Antrag abgelehnt, scheuten sie häufig weitere juristische Schritte. Opfervertreter kritisieren zudem, dass die meisten Versorgungsämter dieselben Sachverständigen beauftragten. Daraus entstehe eine Abhängigkeit aufseiten der Gutachter, die sich zulasten der Opfer in den Ergebnissen niederschlagen könne. Deshalb hält es auch der Traumaexperte Professor Jörg Fegert vom Uniklinikum Ulm für geboten, die Gutachter in den Blick zu nehmen: „In welchen und wie vielen Fällen werden externe Gutachten eingeholt? Wie oft folgt die Behörde externen Gutachten oder entscheidet anders? Die unterschiedlichen Bewertungen sind sehr belastend für Betroffene.“

55 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 abgelehnt.

25 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 bewilligt.

Biwer betont, das Gesetz eröffne den Sachbearbeitenden in den Versorgungsämtern Ermessensspielräume bei der Entscheidung, ob und welche Leistungen ein Antragsteller erhalten kann.

Umso wichtiger sei der politische Wille, „den Geist des Gesetzes“ tatsächlich umzusetzen. „Der Staat kann Bürgerinnen und Bürger nicht schützen, also entschädigt er sie“, sagt Biwer. Dieses Verständnis müsse geschult und bis auf die unterste Verwaltungsebene vermittelt werden. Sie betont: „Wir brauchen wieder eine Lobby für das Gesetz.“

Auch Horst Bruns wünscht sich im Umgang mit dem SGB XIV „mehr Mut“ aufseiten der Behörden. Das sei nur mit mehr Rückhalt durch die Landesministerien möglich, die die Fachaufsicht ausüben. Frühzeitige Unterstützung, insbesondere bei Rehabilitation, beruflicher und sozialer Teilhabe sowie Psychotherapie sei entscheidend, um Betroffenen zu helfen. Behörden müssten das Risiko in Kauf nehmen, vorzeitig Unterstützung zu leisten, selbst wenn Anträge später nicht immer zu einer Anerkennung führen, „weil die frühe, umfassende Rehabilitation erfolgreich war“.

„Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden“, sagt Said Etris Hashemi.

Eine „Ablehnungsmentalität“ in den Behörden sieht Bruns nicht. Die Mitarbeitenden agierten oft mit „großer persönlicher Überzeugung“ und seien durch die tägliche Auseinandersetzung mit belastenden Schicksalen stark gefordert. Unterschiede gebe es bei der Bewertung einzelner Sachverhalte. Bruns hebt hervor, wie wichtig positive Rückmeldungen und der Rückhalt durch Führungskräfte innerhalb der Verwaltung seien – auch angesichts möglicher Rechnungsprüfungen und der Sorge, öffentliche Mittel falsch eingesetzt zu haben. Wenn klar sei, dass frühe Hilfen politisch wirklich gewollt sind, gebe das den Mitarbeitenden mehr Sicherheit.

Beweise sind oft schwer zu erbringen

Ein weiteres Problem sieht Bruns in der Frage der Glaubhaftmachung. Gerade bei lang zurückliegenden Gewalttaten, sexualisierter Gewalt oder psychischen Traumafolgen seien Beweise oft schwer zu erbringen. Es belaste die Betroffenen, ihre Erfahrungen immer wieder schildern zu müssen. Schon vor dem SGB XIV gab es den Vorwurf, dass viele traumatisierte Menschen die langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kaum durchhalten könnten und auf einen Antrag verzichten. Hier sieht Bruns einen zentralen Widerspruch im SGB XIV: Einerseits sollen Gewaltopfer schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten, andererseits ist der Zugang vor allem zu Geldleistungen mit hohen Voraussetzungen verbunden.

Der lange Weg aus dem Trauma

Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.

Melanie Wurst ist ist Beraterin bei TASBAH (traumasensibles, aufsuchendes und sozialraumnahes Beratungsteam und -angebot für Attentatsbetroffene in Hanau). Sie sagt, die Reform habe für gesetzliche Fortschritte gesorgt und Hoffnungen geweckt. In der Praxis seien die Erfahrungen durchwachsen: „Für Menschen, die ,nur‘ eine Grundrente beziehen, ist das SGB XIV viel besser, weil die Sätze deutlich höher liegen.“ Wer finanziell anders entschädigt werde, habe durch die neue Regelung kaum Vorteile. Die Einführung eines Fallmanagements in den Versorgungsämtern sei in der Theorie sehr gut, in Hessen sei es jedoch nicht umfänglich und zeitnah „abrufbar“, was vermutlich auch mit begrenzten personellen Kapazitäten zusammenhänge. Im Rheinland, wo das Fallmanagement schon länger etabliert ist, funktioniere es besser.

Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Gottschling vertritt Betroffene in Entschädigungsverfahren. Auch er lobt die deutlich erhöhten Sätze bei der Grundrente. Gut sei auch die gesetzliche Möglichkeit, vorzeitige Leistungen zu beziehen, bevor der Anspruch festgestellt ist, etwa, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich ist. In der Praxis muss dieses Recht jedoch teilweise gerichtlich durchgesetzt werden.

Zudem betont er, dass es für anerkannte Betroffene – die ein Wahlrecht zwischen dem OEG und dem SGB XIV haben – in bestimmten Konstellationen besser sei, Leistungen nach dem alten Recht zu erhalten. Etwa, wenn sie neben der Grundrente auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag und eine Ausgleichrente haben, die es mittlerweile nicht mehr gibt, dafür aber eine Erhöhung auf die alten Leistungen. Die Verfahren seien nach wie vor lang. Ein Grund dafür sei, dass die Ämter nur schwer Sachverständige fänden, auch weil die Vergütung nicht hoch genug sei.

Jan Hildebrandt vom VBRG glaubt ebenfalls, dass eine Ursache für die Probleme Defizite bei der Umsetzung seien. Die Verfahren dauerten zum Teil mehrere Jahre, sagt er. Für Betroffene seien vor allem die langen Wartezeiten bei finanziellen Leistungen belastend.

Kritisch bewertet Hildebrandt die Umsetzung des Fallmanagements. Während in Nordrhein-Westfalen ein funktionierendes System entstanden sei, höre er aus anderen Bundesländern zum Beispiel, dass Fallmanagerinnen und Fallmanager nicht ausreichend geschult seien. Gleichzeitig warnt der Berater davor, sie als unabhängig einzuschätzen: „Es ist keine neutrale Instanz, sondern auch eine Institution des Versorgungsamtes.“

Für Hildebrandt kann das SGB XIV „ein Gamechanger für Betroffene sein“. Dafür brauche es aber bessere Schulungen, mehr Personal, schneller arbeitende Versorgungsämter und besser ausgestattete Traumaambulanzen. Ziel müssten Verfahren unter sechs Monaten sein.

Gewaltopfer nach Säureangriff im Stich gelassen

Das Sozialgesetzbuch XIV verspricht Gewaltopfern schnelle Unterstützung. Doch eine schwerstverletzte, traumatisierte und mittellose Frau musste monatelang darauf warten. Das WEISSER RING Magazin hat ihren Fall anhand von Gerichtsdokumenten nachgezeichnet.

Die damals 28-Jährige lebte mit ihrem Ehemann (55) teils im Ausland, teils in Deutschland. Laut einem Urteil des Landgerichts Kiel misshandelte er sie wiederholt. Sie trennte sich, zog nach Kiel und arbeitete in einem Bordell. Am 19. Juni 2024 gegen 22.50 Uhr nahm die Gewalt dort ungeahnte Züge an. Der Ex-Partner überschüttete die Frau mit Schwefelsäure. Sie erlitt schwerste Verätzungen, beinahe wäre sie erblindet. Der Täter wurde am 3. Dezember 2024 zu acht Jahren Haft und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Für die Frau begann ein belastender Heilungsprozess. Wegen ihrer starken Schmerzen sei sie vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt und fünfmal operiert worden. Sie habe zudem unter Ängsten, Panikattacken und erheblichen Schlafstörungen gelitten und wegen ihres durch die massiven Verätzungen veränderten Aussehens die Öffentlichkeit gescheut.

Am 29. Juli 2024 beantragte sie in Schleswig-Holstein vorläufige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Hannover hervor, den der bundesweite Koordinierungskreis
gegen den Menschenhandel (KOK e.V.) in seiner Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht hat. Ein Bericht des Universitätsklinikums Kiel hielt fest, dass dauerhafte Schäden erst nach etwa sechs Monaten beurteilbar seien.

Nach einem Umzug im November 2024 übernahm das niedersächsische Landesamt. Es wollte vor einer Entscheidung einen Befund zu den psychischen Folgen einholen. Trotz der Schwere der Tat, möglicher Dauerschäden und belegter Mittellosigkeit zahlte auch diese Behörde nicht. Das Amt teilte ihr mit, bei den Leistungen nach Paragraf 93 SGB XIV handele es sich um eine „neue“ Leistung. Bislang habe man noch über keinen solchen Fall entschieden. Sie solle Grundsicherung oder Bürgergeld beantragen. Paragraf 93 gewährt Geschädigten Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie wegen der Folgen einer Gewalttat nicht ausreichend für sich sorgen können. Die Betroffene lebte von Spenden, ihr Mitbewohner zahlte die Miete, ihre Krankenkassenbeiträge konnte sie nicht begleichen.

Die mittellose Frau stellte am 25. Februar 2025 einen Eilantrag und reichte Klage wegen Untätigkeit ein. Erst danach kam Bewegung in den Fall: Die Behörde bewilligte im März eine Traumaambulanz und Krankenbehandlung, aber weiterhin keinen Lebensunterhalt. Am 31. März 2025, acht Monate und zwei Tage nach ihrem ersten Antrag, verpflichtete das Sozialgericht Hannover das Land zur vorläufigen Zahlung für zwölf Monate. Es stellte klar: Das Ermessen des Landesamts war auf null reduziert, da die Frau mittellos war und die Leistung Vorrang hatte. Weder die Neuheit der Regelung noch fehlende Verwaltungserfahrung rechtfertigten die Verzögerung. Auch offene Ermittlungen seien kein Grund, Hilfe aufzuschieben; dafür gebe es den Vorbehaltsbescheid. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Sven W. wurde von einer zweiten Gutachterin bei gleicher Aktenlage ein Schädigungsgrad von 0 statt 70 zuerkannt. Sie betonte in ihrer Stellungnahme, dass es sich nicht um „tägliche Schläge“ gehandelt habe. In den  Verfahrensakten finden sich neben medizinischen und anwaltlichen Dokumenten auch handschriftliche Protokoll-Einträge von Birgit W., die festhielt, wie ihr Ex-Mann Sven und seine Geschwister immer wieder verprügelt haben soll, wenn sie nicht schlafen konnten. Wie sich die Finger des Vaters nach den Schlägen auf der Haut der Jungen abgezeichnet hätten. Wie er sie angeschrien, beschimpft und erniedrigt habe. Wie er zu dem damals vierjährigen Sven gesagt habe: „Provoziere mich nicht länger, sonst verkloppe ich dich richtig.“ Und wie Sven nach der Trennung am Küchentisch gesagt habe: „Mama, ich bin froh, dass der Papa weg ist, nun kann er mir nicht mehr wehtun.“

Das Leiden der Anderen

Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere hingegen finden kaum Aufmerksamkeit.

Der Medizinische Dienst des LWL habe Sven W. und seiner Mutter geraten, sich das Gutachten nicht ohne fachlichen Beistand anzusehen. WR-Außenstellenleiter Reinhard Streibel beschwerte sich beim LWL. Im Mai 2026 gab es für Sven W. in seinem Kampf um Anerkennung eine überraschende Wende: Der LWL sei nun doch dem ersten Gutachten gefolgt und habe mit Bescheid vom 28. Mai den Schädigungsgrad von 70 anerkannt, berichtet Streibel.

Nach Angaben des LWL war aus Datenschutzgründen keine konkrete Stellungnahme zu dem Fall möglich. Allgemein erklärte die Behörde, dass Beurteilungen von „aus Kapazitätsgründen“ beauftragten externen Fachleuten „zu Qualitätssicherungszwecken anschließend einer internen Plausibilitätsprüfung“ unterliegen. Dabei könne es zu abweichenden Einschätzungen kommen. „Kommt es hierzu, obliegt die abschließende Entscheidung, welcher fachlichen Einschätzung aus welchen Gründen zu folgen ist, dann der Sachbearbeitung.“

Die monatliche Entschädigung von 1.302 Euro sei für Sven W. nicht die Hauptsache, sagt Streibel, sondern die Anerkennung seines nicht selbst verschuldeten Leids. Und dass er tatsächlich ein Opfer schwerer Straftaten im Sinne des Gesetzes sei.

50 Jahre Hilfe

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Gregor

50 Jahre Hilfe

Im September 1976 gründen 17 Männer und Frauen den WEISSEN RING – und leisten in Deutschland Pionierarbeit bei der Opferhilfe. Ein halbes Jahrhundert später blickt das WEISSER RING Magazin zurück auf bewegte Jahrzehnte, auf die „wilden“ Gründungsjahre, die wichtigsten Erfolge und den Aufbau in den neuen Bundesländern, aber auch auf die großen Krisen des Vereins und die Herausforderungen der Zukunft.

Rückblick auf ein halbes Jahrhundert an der Seite der Opfer.

Der WEISSE RING hat sich von einem kleinen Verein zur größten Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in Deutschland entwickelt. Vor allem in den ersten Jahren wuchs er schnell, auch dank des prominenten Gründers, dessen Mitstreitern und vieler weiterer Ehrenamtlicher. Die Vereinsgeschichte zeugt von der Entwicklung der Kriminalität – und von Lücken bei der staatlichen Unterstützung für Betroffene.

Kapitel I: Die ersten Jahre

Wer etwas über die Anfangszeit des WEISSEN RINGS erfahren möchte, wird im Vereinsarchiv der Bundesgeschäftsstelle in Mainz fündig. Im Keller lagern hier in Rollregalen Aktenordner, alte Werbemittel, darunter sogar ein Gleitschirm mit dem Vereinslogo sowie Foto-, Video- und Audiomaterial aus fünf Jahrzehnten Vereinsgeschichte. Dieser Fundus zeugt davon, wie der Verein zur größten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer werden konnte. Besonders aufschlussreich sind frühe Schriftwechsel des Gründers Eduard Zimmermann, der damals als TV-Moderator der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ bekannt war. Die Sendung war in den 1970er-Jahren ein „Straßenfeger“ und lockt bis heute Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Beim Blättern durch die Akten erfährt man, dass Zimmermann schon drei Jahre vor der Gründung für eine Interessenvertretung und Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer geworben hat. So antwortete ihm Ministerialdirigent Dr. Alfred Stümper aus dem baden-württembergischen Innenministerium am 8. Januar 1974: „In der Vergangenheit waren fast alle Bemühungen um eine Modernisierung der Strafverfolgung mehr oder weniger einseitig auf eine Verbesserung der Position des Täters im Strafverfahren ausgerichtet. (…) um das Opfer kümmert sich hingegen – sofern es selbst oder etwaige Hinterbliebene sich nicht allein zu helfen wissen – niemand. Die geplante Organisation könnte hier eine echte, unverständlicherweise seit langem bestehende Lücke schließen.“ Stümper wurde später selbst Gründungsmitglied.

Mittlerweile ist er 100 Jahre alt. „Eduard Zimmermann und ich haben uns bei einer Tagung der Polizeigewerkschaft in Berlin getroffen und gleich gut verstanden“, erinnert er sich im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Sie hätten das Ziel geteilt, Kriminalitätsopfern „konkret und im Einzelfall zu helfen“. Auf diesen „Geist“ komme es an. Gerade zu Beginn „wuchs und wuchs der Verein“, auch weil Zimmermann, er und andere mithilfe ihrer Netzwerke Kontakte geknüpft hätten „und wir unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen haben“. Das Wertvollste des Vereins seien die Ehrenamtlichen, betont Stümper. Er wünsche dem WEISSEN RING alles Gute zum Geburtstag.

Wie überzeugt Zimmermann von seiner Idee war, die er zunächst auch als „Liga gegen das Verbrechen“ und „Verbrechenswacht“ und erst später als „Hilfsverein für Kriminalitätsopfer“ bezeichnete, zeigen weitere Schreiben an Behördenleiter in Polizei, Politik und Justiz. Darin bat er darum, „das Projekt so lange wie möglich im Bereich der Vertraulichkeit zu halten, damit man die ‚schlafenden Hunde‘, die zweifellos mit gehörigem Appetit hinter dem Busch liegen, nicht vorzeitig weckt.“

Offizielle Gründung

Zimmermann sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen ihr Vorhaben am 8. Juli 1976 in die Tat um. Laut Gründungsprotokoll heißt der Verein zunächst „WEISSES KREUZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ Offiziell ins Vereinsregister eingetragen wird er am 24. September 1976, gegründet von 15 Männern und zwei Frauen, Rosmarie Zimmermann, spätere Mitgründerin von Eduard Zimmermanns Produktionsfirma und dessen Ehefrau, sowie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Adelheid Werner. Wie jedoch im Januar 1977 bei der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands klar wird, existiert unter dem Namen „Weißes Kreuz“ bereits ein Verein. Dem Vorstand um Zimmermann wird mitgeteilt, dass der Verein von „führenden Persönlichkeiten der Kirche“ getragen würde, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich den Namen verteidigt hätten. Das Risiko geht der Verein nicht ein und ändert im März 1977 seinen Namen in WEISSER RING.

„Wir haben unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen.“

Gründungsmitglied Dr. Alfred Stümper

Als Zentrale dient zu Beginn eine Privatwohnung in Mainz-Finthen. Während der Auftakt-Pressekonferenz am 1. Juni 1977 stellt der Verein sich und sein Ziel vor: Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität zu sein. Er bietet persönliche Betreuung, Beistand und Anteilnahme durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Verein ausgebildet werden. Finanziell hilft der WEISSE RING Opfern etwa bei der Überbrückung tatbedingter Notlagen und bei Anwaltskosten.

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erstmals in Kraft. Es regelt zunächst finanzielle Leistungen für gesundheitliche Schäden von Gewaltopfern.

In der Zeit von Juni 1977 bis Oktober 1978 zahlt der WEISSE RING mehr als 410.000 Mark an 98 Kriminalitätsopfer und 62 Opfer von Terroranschlägen – oder an deren Angehörige und Hinterbliebene. Und er übt Kritik an den damals schon langen Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen. In der Praxis „vergehen meist viele Monate, ehe über einen OEG-Antrag entschieden wird“, heißt es in der ersten Bilanz. „Oft geraten die Opfer selbst oder deren Hinterbliebene dadurch in Not.“ In 55 solcher Fälle habe der WEISSE RING schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Der öffentliche Einsatz für die Opfer trägt im Januar 1979 in Bonn erstmals Früchte in Form von Verbesserungen im OEG: Leistungen werden von nun an rückwirkend ab dem Monat der Tat gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Ein Berufsschadensausgleich wird für alle rentenberechtigten Geschädigten möglich. Im Februar 1979 nimmt der Verein die Präventionsarbeit auf und richtet ein Referat mit dem Namen „Vorbeugung“ ein. Gleichzeitig eröffnet er im Dezember 1977 in Berlin die erste Außenstelle und wächst insgesamt auf 1.000 Mitglieder. Eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen mehr als 3.000 Mitglieder in den Büchern.

Zu den ersten hauptamtlichen Mitarbeitenden zählt Marion Kollmann, die 48 Jahre nach ihrem Start nach wie vor für den WEISSEN RING tätig ist. „Ich sah damals eine Stellenanzeige in der Allgemeinen Zeitung, bekam dann kurzfristig einen Termin – und blieb.“

„Ehrfurcht vor Ede“ und eine rote Schreibmaschine

Marion Kollmann gehört zum Inventar: Die Buchhalterin arbeitet seit 45 Jahren hauptamtlich beim WEISSEN RING. Ein Blick zurück auf „die gute alte Zeit“.

Schnelles Wachstum

Die Zeit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre ist geprägt von Attentaten und dem Terror der Rote Armee Fraktion. Beim WEISSEN RING „liefen damals die Telefone heiß. Es galt, die Opferhilfe zu organisieren, Kontakte zu knüpfen, Geld bereitzustellen.“ Kollmann erinnert sich an helle Räume, eine rote elektrische Schreibmaschine und viel Arbeit mit Dokumentenbergen: „Die ersten Jahre waren heftig, der Verein ist sehr schnell gewachsen.“ Das sei nur mit einer guten Teamarbeit zu bewältigen gewesen. Eine anstrengende, aber interessante Zeit: „Wir waren tatsächlich Mädchen für alles, haben unter anderem Opferarbeit, Pressearbeit, Telefondienst gemacht und Kaffee gekocht.“ Später spezialisiert sie sich auf Finanzbuchhaltung. Seit eineinhalb Jahren ist Kollmann eigentlich in Rente, arbeitet aber in Teilzeit weiter, weil ihre Erfahrung gebraucht wird, „es mir Spaß macht und ich weiterhin Opfern helfen kann“.

Kollmann trägt in den ersten Jahren dazu bei, das Wachstum zu managen. Im Januar 1980 gibt es bereits 100 Außenstellen in Deutschland, und der Verein hat mehr als eine Million Mark an Kriminalitätsopfer weitergeleitet. Im Dezember 1984 zählt er 20.000 Mitglieder und 200 Außenstellen.

Christian Jahn-Pabel aus Hameln wird 1980 Mitglied, übernimmt im Jahr darauf die Leitung der dortigen Außenstelle – und hat sie 42 Jahre lang inne. Jahn-Pabel, langjähriger Bediensteter in der Polizeiverwaltung, folgt beim WEISSEN RING auf einen Kollegen, Hauptkommissar Karl-Heinz Schulz, der ihn zuvor schon als Mitglied geworben hat. Das Tempo der ersten Jahre sei beachtlich gewesen: „Alles war spannend und neu; die Bereiche wurden nach und nach erweitert, egal ob Opferhilfe oder Öffentlichkeitsarbeit.“ Er habe sich engagiert, „weil ich die Arbeit für Opfer, für die es trotz ihrer misslichen Lage wenig Unterstützung gab, wichtig fand. Der Staat war stark täterorientiert.“

Heute kümmert sich Jahn-Pabel nicht mehr direkt um Opfer. Nach 3.400 Fällen will er sich anders einbringen, macht Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Besonders intensiv erinnert sich Jahn-Pabel an den Polizistenmord von Holzminden: Zwei Beamte wurden 1991 auf einem Waldparkplatz in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. „Sie hinterließen zwei junge Ehefrauen und vier kleine Kinder, denen plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Etwas Gutes für die Betroffenen bewirken zu können – das hat mich immer angetrieben.“

Kapitel II: „Steter Tropfen höhlt den Stein“: die Errungenschaften

Schon bei der offiziellen Vereinsgründung 1977 schlägt der Jurist Josef Augstein, Gründungsmitglied des WEISSEN RINGS und Bruder des „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein, vor, jedem bedürftigen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten einen Rechtsbeistand zu geben. Der Verein bringt Augsteins Forderung im Laufe der Jahre immer wieder vor, bis dann ab Juli 1987 der Beratungsscheck des Vereins Betroffenen die kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt ermöglicht. Im Dezember 1997 schließlich wird der vom Staat bezahlte Opferanwalt gesetzlich verankert.

Der WEISSE RING setzt sich außerdem für Verbrechensopfer ein, die keine deutschen Staatsangehörigen sind. 1978 fordert der Verein, die Opferentschädigung auszuweiten. Ausländer können zu dieser Zeit nur dann Hilfe durch das OEG erwarten, wenn Deutsche im Heimatland der Betroffenen nach einem Verbrechen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Der WEISSE RING plädiert für gleiches Recht für ausländische Mitbürger, „soweit sie in der Bundesrepublik seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz haben und von einem deutschen Straftäter geschädigt wurden“.

Appell an die Politik

Im Juni 1993 appelliert der Vereinsvorsitzende Eduard Zimmermann an die Politik: „Die Ausgrenzung von Menschen anderer Nationalität aus der staatlichen Opferentschädigung ist angesichts der derzeitigen Welle der Gewalt nicht länger hinzunehmen.“ Vorausgegangen ist eine Serie von rassistischen Angriffen auf Familien mit Migrationsgeschichte in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen. Bei einem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 werden fünf Menschen getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Im Juli 1993 bezieht der Gesetzgeber Ausländer aus Staaten außerhalb der EU erstmals in den Geltungsbereich des OEG ein – rückwirkend ab 1. Juli 1990.

Im März 1996 erkämpft der WEISSE RING eine Grundsatzent-scheidung vor dem Bundessozialgericht: Ausländische Mitbürger haben seitdem auch dann Anspruch auf die Leistungen nach dem OEG, wenn die Tat vor dem 1. Juli 1990 geschah. Vollständig gleichgestellt mit deutschen Opfern sind sie seit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits 1987 tritt das Opferschutzgesetz in Kraft, das Opferzeugen im Strafverfahren stärkte. Kurz darauf wird die vom WEISSEN RING geforderte Belehrungspflicht wirksam: Das Merkblatt über die Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren erscheint.

Der Verein versucht, gesetzliche Fortschritte bei Opferhilfe und Prävention zu erreichen, etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, durch Kontakt zur Politik und auf juristischem Wege. Und nicht zuletzt, indem er seine Stimme erhebt. Zum Beispiel, als der damalige Bundesvorsitzende Prof. Reinhard Böttcher, früherer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, 2005 fordert, das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Kriminalitätsopfer und ihrer Angehörigen noch mehr zu schärfen. Die Bundespolitik müsse Opferinteressen mehr beachten.

Solche Vorschläge müssen untermauert werden. Deshalb hat der Verein 1983 die Arbeitsgruppe „Gesetzgebung und Recht“ ins Leben gerufen. Heute gibt es fünf Fachbeiräte: für Strafrecht, Sozialrecht, Medizin/Psychologie, Kriminalprävention, Aus- und Weiterbildung. Stephanie Ihrler gehört dem Fachbeirat Sozialrecht an. Dessen Ziel sei es unter anderem, mit Hilfe der sozialrechtspolitischen Forderungen der Opferperspektive mehr Geltung zu verschaffen und diese bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Fachanwältin für Sozialrecht wünscht sich zudem, dass Versorgungsverwaltungen Betroffenen noch mehr auf Augenhöhe begegnen und ihren Ermessensspielraum häufiger zu deren Gunsten nutzen.

Fachbeiratsmitglied Reinhard Heckmann, früher lange in leitender Funktion in der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen tätig und dort in der Fachaufsicht für Fragen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht zuständig, beschreibt den Beirat als eine Art „Grundsatzabteilung“. Dieser habe die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu unterstützen. Dazu befasse er sich mit den Fragen „Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?“. Die Mitglieder analysieren die Rechtsprechung und die Gesetzesvorhaben, um dann „Entwicklungsbedarfe zu skizzieren und unsere Sicht einzubringen“, sagt der Rechtsanwalt.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Ein weiterer Baustein ist die Stiftung des WEISSEN RINGS. Sie unterstützt Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen, um Erkenntnisse etwa in der Kriminalprävention zu fördern und die Gesellschaft für Opferthemen zu sensibilisieren.

Auch eigene Statistiken spielen eine wichtige Rolle. Bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht der WEISSE RING jedes Jahr eine Bilanz zur Opferentschädigung, basierend auf einer Umfrage bei Versorgungsämtern. Das regelmäßige Ergebnis: viele Ablehnungen, relativ wenige positive Bescheide. Durch die Überführung des OEG ins neue Sozialgesetzbuch XIV am 1. Januar 2024 entstehen einige Verbesserungen für Opfer von Straftaten: So soll psychische Gewalt nun auch als schädigendes Ereignis anerkannt werden, zum Beispiel für Opfer von Stalking. Außerdem ist eine zeitnahe Behandlung in Traumaambulanzen möglich.

Im Jahr 2017 fordert der WEISSE RING erstmals den Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewaltschutzanordnungen besser überwachen zu können. Auf Brandbriefe an die Politik folgt im September 2024 eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“.

Darüber hinaus werden im Magazin – wie zuvor zu Missständen beim Opferentschädigungsgesetz – umfangreiche Recherchen zum Thema häusliche Gewalt und Fußfessel veröffentlicht, etwa zu Fällen, in denen sich Femizide hätten verhindern lassen. Auch die erfolgreiche Prävention mit der „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ in Spanien ist ein Thema.

Im Mai 2026 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung der elektronischen Fußfessel bundeseinheitlich zum Schutz vor häuslicher Gewalt, auch der Bundesrat stimmt zu.

Kapitel III: Aufbau im Osten

„Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands weitet der WEISSE RING sein Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus. Jetzt können auch die Bürger in Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die Opfer vorsätzlicher Straftaten geworden sind, mit schneller und unbürokratischer Unterstützung rechnen“, so berichtet das Magazin des WEISSEN RINGS im September 1990.

Eine der ersten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Osten ist Martina Eberhart aus Brandenburg. „Ich war zu DDR-Zeiten schon Staatsanwältin, und wir sind ja dann von heute auf morgen in das neue Rechtssystem gestürzt worden. Wir haben unsere Gesetzbücher weggelegt und mussten die neuen nehmen“, erinnert sich die heute 71-Jährige. „Ich hielt dann einen Vortrag in Cottbus, um Polizeibeamte zum Jugendstrafgesetzbuch zu schulen.“ Dort trifft sie Klaus Zacharias, ein Mitglied des WEISSEN RINGS aus dem Westen, der sie fragt, ob sie sich vorstellen könne, eine Außenstelle in Brandenburg aufzubauen. „Ich weiß noch ganz genau, meine erste Frage war dann: WEISSER RING – ist das eine Partei? Denn in eine Partei wollte ich nicht.“ Das Konzept überzeugt Eberhart, seit April 1991 ist sie dabei.

Schnell gewinnt Eberhart auch den Kriminalbeamten Hans-Joachim Zimmerling für das Projekt. Gemeinsam fahren sie nach Mainz zur Bundesgeschäftsstelle. „Dort hat man uns erklärt, dass wir ein Konto einrichten müssen, dass wir an die Presse gehen sollten, und dann hatten wir das ganze Auto voller Prospekte und Informationsmaterial“, erzählt Eberhart. Zurück in Brandenburg organisieren sie einen Raum bei der Polizei und starten einen Aufruf, um weitere Ehrenamtliche zu rekrutieren. „Schnell hatten wir dann auch zwei Frauen, die mitgeholfen haben, und auch Lothar Pohle kam früh dazu, er ist heute noch dabei.“ Auch die ersten Opfer finden schnell ihren Weg zur neuen Außenstelle. „Ich erinnere mich noch gut an unser erstes Opfer, das war eine ältere Dame. Sie wurde Opfer eines Raubüberfalls. Wir haben sie betreut und ihr die Brille ersetzt. Danach ist sie spontan Mitarbeiterin geworden“, sagt Eberhart. „So haben wir nach und nach Cottbus aufgebaut.“ Mittlerweile hat Brandenburg 18 Außenstellen mit fast 150 Mitarbeitenden.

Ebenfalls 1991 kommt Manfred Dachner dazu. Er baut den Verein, von dem er aus der Zeitung erfahren hat, in Mecklenburg-Vorpommern mit auf: „Ich habe diesen Artikel mindestens zwei Mal gelesen, um zu verinnerlichen, dass es einen Verein in Deutschland gibt, der sich ausschließlich mit Opfern beschäftigt und sie unterstützt“, sagt Dachner. Als Polizist ist er oft mit Betroffenen in Kontakt gekommen. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, zur Polizei kamen, haben wir die Anzeigen aufgenommen, mussten sie aber wieder nach Hause gehen lassen. Frauenhäuser gab es nicht. Also wenn sie keine Verwandten in der Nähe hatten, mussten sie wieder zu dem gewalttätigen Partner zurück“, so Dachner. Er nimmt Kontakt nach Mainz auf und sucht für Mecklenburg-Vorpommern ein prominentes Gesicht. Er schafft es, den ersten Landtagspräsidenten des neuen Bundeslandes, Rainer Prachtl, vom Verein zu überzeugen. „Wir haben dann in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Außenstelle aufgebaut“, berichtet Dachner, der jetzt stellvertretender Landesvorsitzender ist. Heute hat Mecklenburg-Vorpommern 14 Außenstellen und über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende.

„Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“

Adelheid Wilk

Adelheid Wilk ist in Thüringen am Aufbau des WEISSEN RINGS beteiligt, seit Ende 1993 ist sie Mitglied des Vereins. Sie arbeitete als Kindergärtnerin, später als Sozialpädagogin und ist damals auf der Suche nach einem Ehrenamt. Dann trifft sie den damaligen Leiter der Außenstelle Eisenach, den WEISSEN RING kennt sie bereits von Eduard Zimmermann. „Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“ Es habe ihr immer ein gutes Gefühl gegeben, Menschen, die in Not geraten waren, zu helfen. In Thüringen gibt es heute 22 Außenstellen mit rund 100 Mitarbeitenden.

Die schwierige Wendezeit

So erfolgreich der Start des WEISSEN RINGS in der ehemaligen DDR ist, schon früh gibt es Anzeichen, dass es auch negative Entwicklungen im Osten geben würde. „Die Jugendkriminalität zum Beispiel stieg an. Und Banküberfälle, Blitzeinbrüche, Rauschgiftkriminalität“, sagt Manfred Dachner. Prävention ist daher ein wichtigesThema, auch in Brandenburg: „Wir waren in Altenheimen, beim Jugendamt und in Schulen, um uns vorzustellen und aufzuklären“, blickt Eberhart zurück.

Es bewegt sich viel im Osten, aber auch im Westen gibt es in den 90er-Jahren einiges zu vermelden: Am 22. März 1991 ruft der Verein den „Tag der Kriminalitätsopfer“ ins Leben. Seitdem machen Ehrenamtliche jedes Jahr an dem Tag auf die Belange von Opfern aufmerksam. Außerdem geht der WEISSE RING Ende der 90er mit seiner Website online, die modernisiert bis heute besteht.

Kapitel IV: Krisen und Konsequenzen

Eine Krise in der Geschichte des WEISSEN RINGS betrifft ausgerechnet den Gründungsvorsitzenden Eduard Zimmermann. Er und Stümper erheben in einem im Jahr 2000 erschienenen Beitrag des Magazins „Focus“ im Zusammenhang mit Spenden Vorwürfe gegen den damaligen Bundesvorsitzenden Max Herberg, die dieser und der Verein zurückweisen. Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig eine Woche später scheitert Herbergs Wiederwahl. Gleichzeitig schließen die Delegierten Zimmermann und Stümper wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ aus dem Vorstand aus. Zimmermann verlässt daraufhin den Verein.

Einige Jahre später kommt es zur Versöhnung. Als der WEISSE RING 30-jähriges Bestehen feiert, verleiht der Bundesvorstand Zimmermann zusammen mit weiteren Gründungsmitgliedern – darunter Alfred Stümper – die Ehrenmitgliedschaft.

Nach Zimmermanns Tod 2009 würdigt der Verein ihn: „Eduard Zimmermann hat mit Gründung des WEISSEN RINGS einen Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte gesetzt. In einer Zeit, in der so gut wie kein öffentliches Bewusstsein für Opferbelange zu erkennen war, erinnerte er die Gesellschaft nachhaltig an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt“, erklärt der Bundesvorsitzende Professor Reinhard Böttcher.

Viel schwerwiegender als dieser Konflikt ist ein Fall, dessen juristische Aufarbeitung im April 2024 endet: Ein Ex-Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis wird wegen Vergewaltigung einer Hilfesuchenden zu Haft verurteilt, mittlerweile rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 entbindet der WEISSE RING den früheren Polizisten von seinen Aufgaben und erstattet Anzeige gegen ihn. Mit eigenen Recherchen arbeitet der Verein den Fall weiter auf und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Webseite. So untersucht beispielsweise eine Task-Force die von dem Mitarbeiter betreuten Opferfälle; es wird eine Hotline für betroffene Frauen und Hinweisgebende eingerichtet. Vor der Aufdeckung hat es einen Hinweis gegeben, doch der Ehrenamtliche darf seine Tätigkeit zunächst mit Einschränkungen fortsetzen. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kontaktaufnahme zur Hinweisgeberin schwierig gestaltet und keine Strafanzeige vorliegt. „Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war“, steht auf der Seite zum Fall.

Klaus Neidhardt, Sozialwissenschaftler und bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, hat 2022 beim WEISSEN RING den Landesvorsitz des Verbandes Nordrhein-Westfalen/Westfalen-Lippe übernommen und beteiligt sich an der Aufarbeitung. Neidhardt spricht vom schlimmsten Fall in der Geschichte des WEISSEN RINGS: „Es war richtig und wichtig, den Ehrenamtlichen sofort von seiner Funktion zu entbinden und ihn anzuzeigen, als sich die Vorwürfe erhärteten.“ Der Verein sei auf das Vertrauen der Menschen angewiesen, die sich an ihn wenden. Auch deshalb seien nach Bekanntwerden des Falles Konsequenzen und „größtmögliche Transparenz“ geboten gewesen. „Fehler einzugestehen ist kein Fehler, sondern kann helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.“

Bereits im Jahr 2018 sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Mitarbeiter in der Außenstelle Lübeck aufgekommen. In einem Fall kommt es zum Prozess. Der Verdächtige, der die Vorwürfe zurückweist, wird vor Gericht freigesprochen. Nichtsdestotrotz reagiert der Verein, aufgrund von massiven Verstößen gegen Standards: Der WEISSE RING führt nun das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installiert eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson und ergänzt die Aus- und Fortbildung.
Nach dem Fall im Hochsauerland wird das Sechs-Augen-Prinzip verschärft. So ist seitdem ein Nachweis notwendig, dass das Prinzip eingehalten wird. Jedes weibliche Opfer muss darüber informiert werden, dass es darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Das Beschwerdemanagement wird um eine weibliche Vertrauensperson ergänzt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden wollen. Zudem richtet der Verein Steuerungsgruppen für Verdachtsfälle ein.

Kapitel V: Der WEISSE RING und Europa

Opferschutz endet nicht an der Landesgrenze. In einem Europa, das zusammenwächst, ist es auch für den WEISSEN RING wichtig, mit anderen Ländern für die Rechte und die Unterstützung von Kriminalitätsbetroffenen zu kämpfen. Deshalb haben sich Opferschutzorganisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen, um Victim Support Europe (VSE) zu gründen. Im Jahr 1990 startet die Organisation zunächst als European Forum for Victim Services. „Das war die Vorgängerorganisation, die in der Schweiz angesiedelt war, weil das rechtlich das Einfachste war“, erklärt Dr. Helgard van Hüllen, ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, die über zehn Jahre ehrenamtlich im Vorstand von VSE tätig war. „Das war noch ein loser Zusammenschluss, der keinen richtigen Standort, kein eigenes Büro, hatte. Das war schwierig, wenn man sich durchsetzen wollte,  insbesondere bei der Europäischen Union. So kam es dann zur Gründung von Victim Support Europe.“

Vertreten sind momentan 80 Mitgliedsorganisationen aus 35 Ländern. Helgard van Hüllen war die Sonderbeauftragte für Internationales im Verein: „Ich bin Juristin und Rechtsvergleichung hat mich schon immer interessiert. Ich habe einige Zeit in Südafrika gelebt und am Institut für internationales Recht der ‚University of South Africa‘ gearbeitet.“

Wie wichtig Präsenz in Europa für den WEISSEN RING ist, zeigt sich Anfang der 2010er-Jahre, als die EU in einer Richtlinie festhalten will, dass Opferunterstützung nur durch professionelle Kräfte ausgeübt werden sollte. „Da haben wir gekämpft wie die Löwen“, erzählt van Hüllen. Die ehrenamtliche Arbeit wird dann in die Opferschutzrichtlinie aufgenommen. „Das war eine tolle Zeit. Wir wurden immer mehr zu den Fachleuten, die bei den Anhörungen gehört worden sind.“ Was van Hüllen an der Arbeit auf europäischer Ebene mag, ist der Austausch: „Man kriegt so viel mit bei diesen internationalen Konferenzen.“ Eine Begegnung in Schottland ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Da sagte man mir in Edinburgh: Du, Helgard, morgen leitest du doch die Konferenz. Princess Anne kommt irgendwann und du musst sie begrüßen: ‚Her Royal Highness, the Princess Royal‘, und danach kannst du sie Ma’am nennen. Da steht man da und staunt.“

Noch während van Hüllens aktiver Arbeit bei VSE baut sie ihre Nachfolgerin auf. „Ich saß abends beim Essen mit Helgard zusammen und da berichtete sie, dass sie international unterwegs ist“, sagt Petra Klein, heutige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Ich war in meiner dienstlichen Laufbahn auch international unterwegs. So kamen wir ins Gespräch, und Helgard hat mich zu den internationalen Tagungen mitgenommen. 2020 endete ihre Amtszeit, und sie sagte zu mir, es wäre doch schön, wenn du nachfolgen könntest.“

Heute ist Klein bereits in ihrer zweiten Amtszeit die Vizepräsidentin von VSE. Dabei schätzt sie besonders die Möglichkeit, über den nationalen Tellerrand zu schauen und erfolgreiche Konzepte anderer Länder für den WEISSEN RING mitzudenken. „Die Niederlande haben eine tolle Struktur. Sie haben zum Beispiel eine zentrale Telefonannahme oder Opferannahme, ähnlich wie bei unserer Digitalen Außenstelle“, erzählt Klein. Das System filtere zunächst heraus, wo Hilfe notwendig ist. Wenn es sich dabei um einen konkreten Fall handelt, werde dieser an das regionale Team in diesem Bereich übergeben. „Das wäre bei uns die Außenstelle vor Ort. Das passiert bei denen alles online, beim ‚Außenstellenleiter‘ ploppt dann der Fall auf und der sagt, da schicke ich jetzt einen Mitarbeiter hin.“ Auch der Einsatz von KI-Bots für die Opferhilfe in Finnland beeindruckt Klein.

Im Frühjahr 2027 endet Kleins Amtszeit im Vorstand von VSE. Für ihre Nachfolge hat sie einen Rat: „Netzwerken ist ganz wichtig. Augen und Ohren offenhalten. Neue Technologien nicht gleich ablehnen, sondern zulassen. Erst mal schauen, was können sie bringen, dass wir nichts verpassen und die Fahne für das Ehrenamt hochhalten.“

Der WEISSE RING ist nicht nur in Europa vernetzt, auch national gibt es Partner – mit Organisationen wie Klicksafe oder dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Zum einen sind diese Kooperationen wichtig für unsere Sichtbarkeit“, sagt Klein. Man könne sich austauschen und lerne Ansprechpartner kennen. „Und ich glaube, der kleine Dienstweg ist häufig viel wichtiger als der große. Wenn du anrufst und derjenige sagt, ich bin nicht zuständig, aber melde dich doch mal da, dann sind die Wege kurz. Deswegen brauchen wir im Großen wie im Kleinen Kooperationen.“

Kapitel VI: Neue Zeiten, neue Wege

116 006 – das ist die zentrale Rufnummer für Opfer von Straftaten in Europa. Im November 2009 beschließt die Europäische Kommission, diese Nummer europaweit einzurichten. Doch wer soll sie in Deutschland mit Leben füllen, wer soll ans Telefon gehen, wenn Menschen zum Teil unter extremen Umständen anrufen und Hilfe suchen? „Wir haben diskutiert: Stellen wir den Antrag, dass die Nummer an uns gegeben wird?“, erinnert sich Helgard van Hüllen. Die Voraussetzungen, diese Aufgabe meistern zu können, hat sie mitgeschaffen: Zusammen mit den Psychologen Karl-Günther Theobald und Lutz Lyding bringt sie wenige Monate zuvor das ehrenamtliche Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS an den Start – nur unter anderer Nummer. Der Antrag wird bewilligt, und seit September 2010 sind die deutschen Opferhelferinnen und -helfer unter der Rufnummer erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr: deutschlandweit, kostenlos und anonym.

Das Digitale Ehrenamt

Was das Opfer-Telefon auszeichnet, ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme. Betroffene können anrufen und erhalten ersten Beistand. „Ich lasse Ratsuchende grundsätzlich erst mal reden, ich höre zu und schaue dann, was man machen kann. Wenn es sich um einen Beratungsfall handelt, schaue ich, welche Möglichkeiten und Angebote es gibt“, erklärt Jakob Ehrenfried. Der 32-jährige Jurist aus Köln ist seit zwei Jahren dabei und entschied sich nicht zuletzt für das Ehrenamt, „weil es sich gut in den Alltag integrieren lässt“. Einmal die Woche drei Stunden dauert der Dienst am Opfer-Telefon. „Wir wollen Betroffenen zeigen: ‚Du bist nicht allein, musst dein Problem nicht alleine schultern‘“, sagt er. „Wenn ich merke, ich konnte weiterhelfen, ist das ein gutes Gefühl.“ Am Opfer-Telefon bleibt es bei einem einmaligen Kontakt. Das sei „manchmal gut, manchmal schlecht“, so Ehrenfried. Es gebe auch Fälle, „wo man mehr tun will“. Damit die Helferinnen und Helfer über solche belastenden Anrufe sprechen können, bietet der Verein regelmäßige Team-Treffen und Supervisionen an. Seit dem Start 2009 wurden mehr als 300.000 Telefonate geführt mit mehr als zwei Millionen Gesprächsminuten. Das ist so, als würde man fast viereinhalb Jahre ohne Pause telefonieren.

Seit August 2016 gibt es auch eine Onlineberatung beim WEISSEN RING. Damit will der Verein seine Hilfsmöglichkeiten erweitern, mit der Zeit gehen und vor allem auch einen vollkommen anonymen Weg der Kontaktaufnahme möglich machen.

Die Lotsin

Vanessa Hilário da Ponte engagiert sich seit vier Jahren ehrenamtlich als Beraterin beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Die Psychologiestudentin ist oft die erste Ansprechpartnerin für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Im Interview spricht die 28-Jährige über emotionale Gespräche, generationsübergreifende Teamarbeit und ihr schwindendes Interesse an True-Crime-Podcasts.

Von Anfang an dabei ist Gerda Lenz. „Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin und habe etwas gesucht, was ich in Rente tun könnte. Ich war erst zwei Jahre bei der Außenstelle in Bad Kreuznach und las eines Morgens in der Zeitung, dass eine Onlineberatung gegründet werden soll und dafür Mitarbeiter gesucht werden“, sagt Lenz, die dieses Jahr 78 Jahre alt wird. „Dann habe ich mich gemeldet, das mehrstufige Auswahlverfahren durchlaufen und wurde genommen. Nach der Ausbildung sind wir mit 15 Personen gestartet.“ Heute arbeiten in der Onlineberatung mehr als 40 Personen ehrenamtlich, circa 30.000 Ratsuchende haben sich an den Onlinedienst gewandt.

Digitale Gewalt nimmt zu

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Hilfe beim WEISSEN RING. In einigen Regionen hat der Verein allerdings Schwierigkeiten, Außenstellenleitungen zu besetzen. In diesen Fällen haben bisher die hauptamtlichen Landesbüro-Mitarbeitenden die Aufgabe übernommen. Als weitere Lösung wird im April 2025 die Digitale Außenstelle ins Leben gerufen: Betroffene nutzen weiterhin die Kontaktdaten der Außenstelle ihrer Region. Gibt es dort keine Leitung, landet die Nachricht im Pool der Digitalen Außenstelle. „Letztendlich nehmen wir als beratende Personen dann in der Form Kontakt auf, in der auch die oder der Ratsuchende Kontakt aufgenommen hat, also schriftlich oder telefonisch“, sagt die 36-jährige Kölnerin Marilena Junghans, die von Beginn an mitmacht und beruflich im Diskriminierungsschutz tätig ist. „Wir schauen fallspezifisch, wie wir unterstützen können.“ Wenn größere materielle Hilfen notwendig sind oder eine persönliche Unterstützung gewünscht ist, verknüpfen die Beratenden die Betroffenen mit Ehrenamtlichen der Außenstelle vor Ort.

Organisiert und betreut werden Opfer-Telefon, Onlineberatung und Digitale Außenstelle von einem Team aus hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die häufigsten Delikte, die beim Digitalen Ehrenamt vorkommen, sind häusliche Gewalt, Stalking, Sexualstraftaten und Körperverletzung. In den vergangenen Jahren hat auch digitale Gewalt zugenommen, wie beispielsweise Sextortion, Romance Scamming und andere Betrugsmaschen. Das belegen die Zahlen von Opfer-Telefon und Onlineberatung.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Auf diese neuen Formen der Gewalt müssen sich nicht nur die digitalen Beraterinnen und Berater einstellen. Auch die Ehrenamtlichen in den Außenstellen kommen vor Ort immer häufiger mit diesen Themen in Berührung. Der Präventionsbeauftragte des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Heinz Dieter Remmert, kümmert sich um die Aufklärungsarbeit in Sachen digitale Gewalt im Landesverband, sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch in der Bevölkerung. Er sagt: „Wir brauchen dringend eine größere interdisziplinäre Aufklärungskampagne, das kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter eigentlich gar nicht leisten. Ich sehe bei Vorträgen immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich erzähle, was eigentlich alles so passiert.“

Remmert wünscht sich vom WEISSEN RING, dass der Verein weiterhin klare Position bezieht zu Themen, die die digitale Gewalt betreffen: „Ähnlich wie wir das auch bei der Fußfessel gemacht haben.“ Der Schutz der Kinder liege ihm besonders am Herzen: „Heute bekommen Kinder schon mit acht oder neun Jahren ein Smartphone und werden mit schlimmen Dingen konfrontiert. Wir müssen hier Druck bei der Politik machen, damit sie die Plattformen viel mehr in die Verantwortung nimmt.“ Um Kinder richtig zu schützen, brauche es ein Zusammenspiel aus einer Medienkompetenzstrategie, digitaler Aufklärung, konsequentem Opferschutz und klaren gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müsse die Politik die Polizei fördern: „Viele Polizeidienststellen sind nicht gut ausgestattet. Es braucht mehr Leute, die sich auskennen und in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen.“ Remmert räumt ein, dass sich auch die Ehrenamtlichen noch mehr mit den Themen auseinandersetzen sollten. Digitale Kriminalität sieht er als eine der größten Herausforderungen für den WEISSEN RING, aber auch für die ganze Gesellschaft.

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation. / Fotos: Kays Al-Khanak

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Tagungs-Organisator Florian Wedell (l.) im Gespräch mit Reinhard Heckmann, der in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt hat.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Prof. Franziska Lechner-Meichsner spricht über Auswirkungen traumatischer Verluste und Behandlungsansätze für Hinterbliebene nach Gewalttaten.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

Rund 80 Fachleute aus ganz Deutschland informieren sich bei der Fachtagung über aktuelle Entwicklungen und spezifische Bedarfe bei Traumaambulanzen. / Fotos: Kays Al-Khanak

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Erstellt am: Dienstag, 18. November 2025 von Sabine
Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Foto: Dirk Beichert

Datum: 18.11.2025

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Es bleibt beim rückwirkenden Antragsstopp für den Fonds Sexueller Missbrauch. Viele Betroffene bleiben dadurch ohne niedrigschwellige Hilfe. Zahlreiche Organisationen, darunter der WEISSE RING, fordern eine schnelle Rettung des Fonds.

Die Entscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestags, keine weiteren Mittel für eine Übergangslösung für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) bereitzustellen, hat massive Kritik ausgelöst. Rund 30 Organisationen – darunter der WEISSE RING – haben zudem in einem Offenen Brief gefordert, den Fonds zu retten. „Der FSM stellt häufig die einzige Möglichkeit für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene dar, eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung zu erhalten“, heißt es in dem Schreiben, das an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Jens Spahn und Matthias Miersch, sowie an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gerichtet ist. Gefordert wird eine Lösung, „mit der die Aussagen des Koalitionsvertrages eingehalten und die Weiterführung des Fonds 2026 gewährleistet werden kann“.

Zu den weiteren Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt, der Kinderschutzbund, der Caritasverband, die Diakonie, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und die Deutsche Sportjugend.

 

„Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden.“

Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Offenbar fehle bislang der politische Wille, genug Geld für alle Betroffenen in die Hand zu nehmen, ihnen endlich Sicherheit zu geben und damit Verantwortung zu übernehmen. „Opfer von sexualisierter Gewalt sind besonders vulnerabel. Sie kämpfen oft ihr Leben lang mit den Folgen des Missbrauchs. Erschwerend kommt nun die massive Enttäuschung hinzu, wieder im Stich gelassen worden zu sein. Sie brauchen dringend niedrigschwellige Hilfen. Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden“, so Biwer. „Seit vielen Monaten ist die Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch ungewiss. Es wäre genug Zeit gewesen, zumindest eine gute Übergangslösung zu schaffen.“ Der Bundestag dürfe die Betroffenen jetzt nicht länger vertrösten, sondern müsse schnell für adäquaten Ersatz sorgen.

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), erklärte: „Dass es nicht gelungen ist, den Fonds für das Haushaltsjahr 2026 finanziell abzusichern, ist für Betroffene ein Desaster. Der Staat verweigert damit Hilfe und Unterstützung genau dort, wo er am meisten versagt hat: beim Schutz der Kinder und Jugendlichen.“

Der Fonds ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS), kann Folgen des Missbrauchs lindern und einspringen, wenn notwendige Leistungen nicht durch Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt werden – was oft der Fall ist. Bislang haben etwa 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro. Im Sommer war der Fonds rückwirkend zum 19. März eingestellt worden, weil die Mittel im Bundeshaushalt nicht reichten. Dass der FSM aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs neu aufgestellt werden müsse, ist schon länger klar. Den Fonds vorübergehend weiterzuführen, wäre aufgrund der seit 2025 geltenden „Billigkeitsrichtlinie“ aber offenbar möglich gewesen.

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs schloss sich der Kritik am Haushaltsausschuss an: „Den Abgeordneten des Bundestages ist es nicht gelungen, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Fonds Sexueller Missbrauch weiterzuführen, obwohl die Bundesregierung dies in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel genannt hatte.“ Viele Betroffene stünden nun ohne die Hilfe da, auf die sie gezählt hätten. Ähnlich äußerte sich der Betroffenenrat bei der UBSKM: „Tausende Betroffene werden mit fatalen Folgen im Stich gelassen, trotz anders lautender politischer Bekenntnisse auch in Gesprächen mit dem Betroffenenrat.“

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wies eine Sprecherin des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kritik zurück. Sie verwies auf den Ende Juni beschlossenen Regierungsentwurf für den Haushalt 2025. Darin seien 53,2 Millionen Euro für die Abwicklung des Ergänzenden Hilfesystems vorgesehen; für die Jahre 2026 bis 2028 stünden weitere 115,9 Millionen Euro bereit. Der Haushaltsausschuss habe das Ministerium aufgefordert, ein Konzept für die rechtssichere Fortsetzung des Hilfesystems vorzulegen. „Derzeit erarbeiten wir – auch auf der Grundlage des durch die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus in Auftrag gegebene Gutachten, das im Oktober veröffentlicht wurde – ein entsprechendes Konzept.“  Ziel sei ein „tragfähiges, haushaltsrechtskonformes und betroffenengerechtes Nachfolgemodell“.

Niedrigschwellige Hilfe ist notwendig

Am heutigen Dienstag bezog Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in der Bundespressekonferenz Stellung. Während eines gemeinsamen Termins mit Kerstin Claus anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sagte sie, die Suche nach einem rechtssicheren neuen Modell laufe. Es brauche eine gesetzliche Lösung, die sie im Januar vorlegen wolle. Gesetzgebungsverfahren dauern in der Regel lange. Wichtig werde sein, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und die Abgeordneten zu überzeugen. „Die Schlacht ist noch nicht geschlagen“, sagte Prien und deutete an, dass es Probleme geben dürfte. Es gebe Widerstände gegen ein Modell außerhalb der sonstigen sozialen Entschädigung, die im neuen SGB XIV verankert ist.

Kerstin Claus betonte: Ja, im Haushalt sei für den Fonds zwar Geld für dieses und die nächsten beiden Jahre eingeplant – allerdings nur für bereits gestellte und bewilligte Anträge. Am Antragsstopp habe sich nichts geändert. Dabei erlaube die Billigkeitsrichtlinie eine Übergangslösung und somit Neuanträge. Es wäre möglich gewesen, etwa 35 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und, so Claus, „ein klares Signal an Betroffene zu senden, dass sie auf die Zusage im Koalitionsvertrag vertrauen können“.

Die Missbrauchsbeauftragte mahnte, der niedrigschwellige Fonds sei notwendig, auch weil die Hürden beim SGB XIV nicht gesenkt worden seien. Sexualisierte Gewalt werde oft hinter verschlossenen Türen begangen, der Nachweis sei schwierig, und viele Betroffene könnten erst viele Jahre später darüber sprechen. Der Fonds habe ihnen „individuelle, maßgeschneiderte Hilfe“ und Selbstwirksamkeit ermöglicht, zum Beispiel Umzüge weg vom Tatort, Therapien oder Aus- und Fortbildungen, manchen sogar einen „kompletten Neuanfang“.

Claus forderte, dass sich neben dem Bund künftig nicht nur drei, sondern alle Bundesländer am Fonds beteiligen sollten, ebenso wie die Bereiche, in denen Missbrauch stattfinde: „Es braucht einen gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss.“

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Erstellt am: Dienstag, 30. September 2025 von Gregor
Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Datum: 30.09.2025

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, fordert in einem Gastkommentar im WEISSER RING Magazin die Politik auf, das endgültige Aus des Fonds Sexueller Missbrauch zu verhindern.

Nach dem Ende des Fonds Sexueller Missbrauch hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, den Bundestag in die Pflicht genommen, zeitnah für Ersatz zu sorgen. In einem Gastkommentar für das WEISSER RING Magazin schreibt Claus: „Selten gelingt es der Politik, so etwas wie nachholende Gerechtigkeit zu schaffen. Der Fonds Sexueller Missbrauch war eine solche Erfolgsgeschichte. Jetzt ist es an den Abgeordneten, das endgültige Aus dieses niedrigschwelligen Hilfesystems zu verhindern. Er hat Belastungen im Alltag verringert und Perspektiven möglich gemacht, wo vergangene Gewalt oft das Leben prägt.“

Rückwirkender Stopp

Darüber hinaus kritisiert Kerstin Claus, es sei ein „verheerendes Signal“ für Betroffene gewesen, als die Ampelregierung im vergangenen Jahr „stillschweigend“ das Aus des Fonds zum 31. August 2025 beschlossen und die aktuelle Bundesregierung später sogar einen rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19. März zugelassen habe. „Das ist ein Akt der Entsolidarisierung. Eine Regierung, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreibt, darf so nicht handeln“, so Claus. „All dies jetzt preiszugeben – nur weil eine Bundesregierung nach der anderen daran scheitert, dieses Hilfesystem verlässlich finanziell und strukturell abzusichern –, ist ein Armutszeugnis.“

Die Bemühungen der früheren Familienministerin Lisa Paus (Grüne), den Fonds über das neue „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ abzusichern, seien kraftlos gewesen. Das Veto der FDP habe Paus stillschweigend akzeptiert und öffentliche Debatten vermieden. Ihre Nachfolgerin Karin Prien (CDU) habe zwar eine gesetzliche Verankerung des Hilfesystems gefordert, jedoch keinen konkreten Vorschlag eingebracht.

Jetzt liege die Verantwortung beim Bundestag und damit bei den Abgeordneten. Claus fordert: „Ab 2026 müssen die nötigen Mittel dauerhaft gesichert und perspektivisch der Fonds endlich gesetzlich verankert werden. Denn: Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen mit lebenslangen Folgen. Wer das ignoriert, riskiert, dass Betroffene erneut verstummen.“

Ministerium prüft Ersatz

Ob und welchen Ersatz es für den Fonds gibt, ist weiter ungewiss. Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte das Bundesfamilienministerium mit, es setze sich dafür ein, dass Betroffene auch künftig wirksame Hilfen erhalten. Dies hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die „Möglichkeiten der Umsetzung“ würden weiterhin geprüft, sagte eine Sprecherin des Ministeriums von Karin Prien (CDU), die sich unter anderem mit dem Betroffenenrat austausche. Der Prozess werde noch „einige Zeit in Anspruch nehmen“, damit die Lösung den Vorgaben des Bundesrechnungshofs entspreche.

Der Fonds, der zum Ergänzenden Hilfesystem gehörte, war im Sommer – rückwirkend zum 19. März – eingestellt worden. Der WEISSE RING und weitere Fachorganisationen kritisierten das Ende des Fonds. Dieser konnte einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach jüngsten Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums wurden bislang etwa 165,2 Millionen Euro ausgezahlt.

 

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Erstellt am: Freitag, 11. Juli 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 11.07.2025

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Der rückwirkende Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch hat bei Opfern und Beratenden Empörung ausgelöst.

Sabrina Lange* wurde mehrfach missbraucht und ist dadurch schwer traumatisiert. So schwer, dass sie unter anderem an Krampfanfällen leidet. Um ihren Alltag zu erleichtern und ihrer Belastungsstörung besser entgegenwirken zu können, wollte sie ihren dafür gut geeigneten Hund zum Assistenzhund ausbilden lassen. Sie hoffte dabei auf eine Finanzierung durch den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Zusammen mit Ingeborg Altvater, die ehrenamtlich für den WEISSEN RING arbeitet, hatte sie in den vergangenen Wochen einen Antrag vorbereitet, gewissenhaft Informationen gesammelt und Formulare ausgefüllt.

Vor wenigen Tagen, kurz vor dem Fertigstellen des Antrags, rief Altvater Sabrina Lange an, um ihr eine schlechte Nachricht zu überbringen: Der Fonds wird zumindest vorerst kein Geld mehr auszahlen. Als Lange das hörte, schwieg sie. Nach einer langen Pause fragte sie: „Was mache ich jetzt?“ Altvater konnte ihr keine zufriedenstellende Antwort geben. Denn einen Assistenzhund etwa über das Soziale Entschädigungsrecht zu finanzieren, ist nur schwer möglich, und wenn, dann dauert es jahrelang.

Nach dem Stopp beim Fonds – rückwirkend zum 19. März – hat Altvater wiederholt Reaktionen wie die von Sabrina Lange erlebt, wie sie im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt. Sie berät zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), dessen Teil der Fonds ist, und begleitete Opfer hierbei in mehr als 100 Fällen. Altvater bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „Katastrophe“. Dass sie die Betroffenen nach und nach anrufen und informieren musste, habe ihr „in der Seele wehgetan“. Am anderen Ende der Leitung habe „Stille und Entsetzen“ geherrscht. Alleine in Hessen, wo die ehrenamtliche Mitarbeiterin im Einsatz ist, hätten in acht bis zehn Fällen Beratungstermine kurzfristig abgesagt werden müssen. Und dass, obwohl bei denen der Antrag fast fertig gewesen sei. Andere Verfahren – bei denen die Betroffenen teils weite Wege und die erneute Konfrontation mit dem Missbrauch auf sich genommen hätten – liefen schon und nach jetzigem Stand vergeblich.

Fonds ist wichtige niedrigschwellige Hilfe

Die Sprachlosigkeit sei für einen Teil der Missbrauchsopfer typisch, sie gehörten zu den Schwerstbetroffenen, fühlten sich wehrlos und könnten nur schwer ihre Stimme erheben, um sich für ihre Belange einzusetzen. Umso schlimmer sei der Umgang mit ihnen – zumal es nicht um Milliardensummen gehe, kritisiert Altvater.

Vor zwei Wochen hatte die Geschäftsstelle des FSM auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass sie Erstanträge, die ab dem 19. März dieses Jahres eingegangen sind, voraussichtlich nicht mehr annehmen könne. Die Mittel im Bundeshaushalt reichten nicht, hieß es.

Der Fonds ist für viele Betroffene eine niedrigschwellige Unterstützung, auf die sie nicht verzichten können. Er kann einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums haben bislang 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro.

Ministerin Prien kündigt an, sich für mehr Geld einzusetzen

Ministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, sie werde sich im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel für Opfer von Kindesmissbrauch engagieren und das System neu aufstellen. Doch ob und wann die Reform kommt, und wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ist ungewiss.

Bereits im Frühjahr war bekanntgeworden, dass der Fonds auslaufen soll. Das damals von Lisa Paus (Grüne) geführte Familienministerium führte haushaltsrechtliche Bedenken des Bundesrechnungshofes als Grund an und sah die künftige Regierung in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen. In seinem Koalitionsvertrag versicherten Union und SPD zwar: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“ Aber es kam anders.

Nach dem angekündigten Auslaufen des Fonds im März rief Ingeborg Altvater Betroffene, die bereits erste Kontakte wegen einer Antragstellung zu ihr aufgenommen hatten, an und klärte sie darüber auf. Daraufhin wurden einige von ihnen aktiv und stellten noch einen Antrag. Manche machten sich nun den Vorwurf, sie hätten zu lange gewartet. Zu Unrecht, sagt Altvater. Sie könnten nichts für den Stopp, der auch noch rückwirkend erfolgt sei. Manche Opfer kämpften jahrzehntelang mit den Folgen des Missbrauchs, sie bräuchten viel Kraft und Zeit, um sich zu einem Antrag auf Unterstützung durchzuringen.

Schlag ins Gesicht für traumatisierte Menschen

Susanne Seßler, die sich für den WEISSEN RING vor allem in Südbayern als EHS-Beraterin engagiert, macht derzeit ähnliche Erfahrungen wie Altvater und spricht von einem Schlag ins Gesicht. „Erschüttert“ seien die Betroffenen. Sie hätten sich überwunden und würden nun wieder „hinten herunterfallen“, was bei traumatisierten Menschen besonders schlimm sei. „Manche sagen bitter enttäuscht: ,Sehen Sie, ich wusste, dass ich nichts bekomme‘“, berichtet Seßler. In den vergangenen Monaten habe sie zusammen mit Betroffenen knapp 20 Anträge fertiggestellt, etwa fünf weitere seien geprüft und noch mehr vorbereitet worden.

Dass das Geld nicht reiche, kann Seßler nicht nachvollziehen: Zum einen hätten die Verantwortlichen nach ihrer Mitteilung im März damit rechnen müssen, dass aufgrund der Befristung mehr Anträge kommen. Zum anderen lägen diese geschätzt im vierstelligen Bereich, so dass sich die Ausgaben bei einer Unterstützung von in der Regel 10.000 Euro in Grenzen hielten.

Zwei Frauen, die Seßler beriet, wurde eine Reittherapie genehmigt, die allerdings von der Therapeutin verschoben werden musste. „Was jetzt? Wird das Geld noch ausgezahlt?“, fragen sich die Betroffenen.

Neuer Missbrauchsfonds gefordert

Seßler fordert, kurzfristig die entstandenen Lücken mit zusätzlichem Geld zu schließen und mittelfristig einen neuen Fonds aufzusetzen. Das neue Soziale Entschädigungsrecht, das seit 2024 gilt, sei nicht umfassend genug, um die „wichtigen Komplementärtherapien“ abzudecken.

Der WEISSE RING und vier weitere Fachorganisationen – die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen – haben den Stopp kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung scharf kritisiert. Sie forderten, die Hilfen zu erhalten und das dafür nötige Geld im Etat des Bundes bereitzustellen.

Auch Ingeborg Altvater hofft noch. Sie hat die Opfer gebeten, ihre Unterlagen aufzuheben.

*Name geändert

 

 

Gegen die Strömung

Erstellt am: Freitag, 13. Juni 2025 von Sabine

Gegen die Strömung

Seit fast 16 Jahren kämpft Christophe Didillon mit Anträgen, Widersprüchen und Klagen um Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Vor Gericht in Aurich, Ostfriesland, will er endlich einen Schlussstrich ziehen.

Opferentschädigung: Der unendliche Kampf des Herrn Didillon gegen den Staat. Gezeichnete Grafik

An dem Tag, an dem im Sozialgericht Aurich, Sitzungssaal I, alles enden soll für ihn, bleibt Christophe Didillon lieber zu Hause. Er hat sich mit einem Freund verabredet, sie wollen Kaffee trinken und vor allem: „Über was anderes reden“.

„Kläger/in Christophe Didillon, Beklagte/r Land Niedersachsen“, so steht es in Aurich draußen angeschlagen neben der Saaltür. Drinnen klebt auf Blech das Niedersachsenross an der Wand, hinten hat auf harten Stühlen die Öffentlichkeit Platz genommen: zwei Zuschauer, zwei Reporter. „Wir haben heute etwas Zuwachs“, stellt  der Vorsitzende Richter fest, er klingt ein bisschen beeindruckt. Sozialrecht ist kein Publikumsmagnet.

Der Richter spricht in eine drehbare Kamera, an den Wänden gibt es zudem zwei große Flachbildschirme. Das Gericht hat der Anwältin von Christophe Didillon die  Teilnahme per Video aus Hamburg erlaubt. Auch Didillon hätte sich von zu Hause aus dem 30 Kilometer entfernten Städtchen Norden zuschalten können. Er hat aus  gesundheitlichen Gründen abgelehnt, „mir würde das zu viel werden“.

Vor dem Richter liegen das rote Sozialgesetzbuch und ein 30 Zentimeter hoher Stapel mit Didillon-Akten, neben ihm sitzen zwei Schöffen. Die beiden ehrenamtlichen Richter hören heute zum ersten Mal von dem Fall, der Vorsitzende fasst den Sachverhalt für sie zusammen, „ich hoffe mal gerafft aufs Wesentliche“. Es ist eine  anspruchsvolle Aufgabe: Christophe Didillon gegen das Land Niedersachsen, das geht nun schon fast 16 Jahre. Es gab Hunderte Schreiben, Anträge auf Leistungen nach  dem Opferentschädigungsgesetz, Ablehnungen und Widersprüche, ärztliche Gutachten, Klagen und Gerichtsverfahren, erste Instanzen und zweite.

Didillon, 53 Jahre alt, hat angegeben, seit früher Kindheit physische und psychische Gewalt durch den Vater erlebt zu haben, sexualisierte Gewalt durch die Tante, weitere Gewalt durch Dritte: Mitschüler wie Fremde. Er machte Abitur, absolvierte eine Lehre (Industriekaufmann) und ein Studium (Sinologie), „mit Auszeichnung“, betont der  Richter. Didillon versuchte sich als Kunstmaler. Doch dann kam er beruflich nicht mehr voran. „Die Strömung wurde immer stärker“, so beschreibt er es selbst in einem  Lebenslauf, aus dem der Richter zitiert.

Wer infolge von Gewalt eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält Versorgung durch den Staat

Christophe Didillon lebt von Sozialhilfe und wohnt im Haus seiner alten Mutter. Das Haus nennt er „meinen Rückzugsort“, er kann von hier an die Nordsee laufen. Er hat  Angst, diesen Ort nach dem Tod der Mutter zu verlieren. Der Gerichtstag heute soll ihm Sicherheit geben, sagt er am Tag vorher im Telefonat mit dem WEISSER RING  Magazin: „Ich hoffe, dass endlich anerkannt wird, dass das, was mit mir damals passiert ist, nicht rechtmäßig war. Dass ich aus der Sozialhilfe rauskomme. Dass ich keine  Anträge mehr stellen muss. Dass ich endlich einen Schlussstrich unter all dem ziehen kann!“

Wer infolge von tätlicher Gewalt eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält Versorgung durch den Staat. Das verspricht seit 1976 das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das zum 1. Januar 2024 durch das Sozialgesetzbuch XIV abgelöst wurde. So weit jedenfalls die Theorie – in der Praxis kommt die staatliche Entschädigung eher  selten bei den Opfern an, wie Recherchen des WEISSEN RINGS belegen.

Gegen die Strömung – Christoph Didillon

Seit fast 16 Jahren kämpft Christophe Didillon um Entschädigung – nun hofft er auf ein Urteil vor dem Sozialgericht.

So einfach der Entschädigungsanspruch klingt, so kompliziert ist die rechtliche Praxis

Das liegt zum einen daran, dass nur wenige Gewaltopfer überhaupt einen Entschädigungsantrag stellen: Im Jahr 2023 gingen nur 15.125 Anträge bei den zuständigen Versorgungsämtern ein; das entspricht sieben Prozent der 214.099 Gewalttaten, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts verzeichnet sind. Zum  anderen wird von diesen wenigen Anträgen nur ein kleiner Teil als entschädigungsberechtigt anerkannt: 23 Prozent im Jahr 2023, also nicht einmal ein Viertel. 48  Prozent der Anträge lehnten die Ämter ab, 29 Prozent erhielten den Stempel „Erledigt aus sonstigen Gründen“. Sonstige Gründe, das können zum Beispiel Wegzug oder Tod sein, aber auch die Rücknahme des Antrags.

So einfach der Entschädigungsanspruch klingt, so kompliziert ist die rechtliche Praxis. Der Antragsteller muss erstens eine Gewalttat erlebt haben. Er muss zweitens eine gesundheitliche Schädigung aufweisen. Drittens muss diese Schädigung eine Folge der Gewalttat sein. Häufig ist bereits die Gewalttat schwer nachweisbar: zum Beispiel in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch oder von häuslicher Gewalt, nach denen es keine Strafanzeigen gab. Noch schwerer fällt oft der Nachweis des Zusammenhangs von Tat und Schädigung, zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Belegen müssen das dann medizinische Gutachten. Für die OEG-Recherchen sprach das WEISSER RING Magazin mit zahlreichen Betroffenen und Therapeuten. Einige nannten die Begutachtung „die Hölle“, „eine Katastrophe“, „Körperverletzung“.

Bei seinem ersten Gutachtertermin bekam Christophe Didillon eine so schwere Panikattacke, „dass der Notarzt mich aus der Praxis holen musste“, wie er berichtet. Eine  zweite Gutachterin schickte ihm vorab einen Fragebogen zu mit 283 Fragen. Darin ging es unter anderem um Sex mit Tieren, um Nekrophilie (sexuelle Erregung durch  Leichen), um Koprophilie (Lustgewinn durch menschlichen Kot). „Wie ein Täter habe ich mich gefühlt“, sagt Didillon. Er beantwortete die Fragen trotzdem.

2011 bewilligte das Land Niedersachsen eine Anerkennung nach dem OEG, „GdS 30“. GdS, das ist der Grad der Schädigungsfolgen; ab GdS 30 zahlt der Staat eine kleine  Rente, damals waren es 127 Euro monatlich. Didillon blieb von Sozialhilfe abhängig.

In Sitzungssaal I geht es heute um einen möglichen Berufsschadensausgleich. Dieser soll berufliche Nachteile ausgleichen, die durch die gesundheitliche Schädigung  entstanden sind, die wiederum durch eine Gewalttat entstanden ist. Didillon hat einen entsprechenden Antrag gestellt, das Land lehnte ab, Didillon klagte. Mit dem  Ausgleich wäre er nicht länger auf Sozialhilfe angewiesen, so Didillon, er könnte seinen Rückzugsort erhalten.

„Didillons berufliche Karriere hat ja gar nicht erst begonnen wegen der gesundheitlichen Belastung“

Der Richter will nun wissen, welchen beruflichen Nachteil der Kläger denn erlitten habe. „Es muss ein beruflicher Karriereknick feststellbar sein“, sagt er, „und der muss schädigungsbedingt sein.“ Er sehe „Schwierigkeiten in beiden Punkten“.

Er befragt die Anwältin von Didillon. An welcher Stelle mache sie den Berufsschaden fest? Ab wann habe Herr Didillon die berufliche Karriere nicht weiterverfolgt? Welchen Beruf habe er überhaupt angestrebt? Sinologe? Freischaffender Künstler? „Da auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ist ohnehin schwierig“, sagt der Richter. Die  Anwältin muss passen: „Ich kann nicht den genauen ökonomischen Ablauf wiedergeben.“ Didillons berufliche Karriere habe ja gar nicht erst begonnen wegen der  gesundheitlichen Belastung.

In Sitzungssaal I sitzen zwei Vertreter der Beklagten, des Landes Niedersachsen, genauer: zwei Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Einer der  beiden weist darauf hin, dass die nicht gestartete Karriere als Sinologe oder als Künstler ja auch von ganz anderen Faktoren als einer gesundheitlichen Schädigung  abhängig gewesen sein könne: „Vom Arbeitsmarkt zu der Zeit oder vom Geschmack der Bilderkäufer.“

Nach eineinhalb Stunden, um 10:30 Uhr, schließt der Vorsitzende Richter die Didillon-Akten. Er kündigt an, dass er die Entscheidung des Gerichts spätestens am  nächsten Tag mitteilen werde.

Opferentschädigung: Jeder zweite Antrag wird abgelehnt

Im Jahr 2023 haben die Versorgungsämter in Deutschland so viele OEG-Anträge abgelehnt wie noch nie. Das zeigt eine exklusive Auswertung des WEISSEN RINGS.

Am nächsten Morgen steht fest: Das Gericht hat die Klage von Didillon abgewiesen

Um 11:09 Uhr schickt Christophe Didillon die erste E-Mail an die Reporter. Er habe eben mit seiner Anwältin gesprochen, „es sieht nicht gut aus“. In den nächsten  Stunden und Tagen folgen viele weitere E-Mails. An seine Anwältin. An den WEISSEN RING. An das Landesamt. Einige der E-Mails sind sehr, sehr lang. Didillon ist  enttäuscht.

Am nächsten Morgen steht fest: Das Gericht hat seine Klage abgewiesen, Didillon erhält keinen Berufsschadensausgleich. Er ist wütend. Diese Gutachterin! Dieses  Gericht! Ja, kündigt er an, er werde Berufung einlegen! Das sei er sich schuldig, „sonst würde ich mir doch eingestehen müssen, von Anfang an falschgelegen zu haben“.  Er sagt: „Ich kämpfe weiter!“

Nichts endete an diesem Tag für Christophe Didillon.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING hat Christophe Didillon in den vergangenen Jahren wiederholt unterstützt, unter anderem mit der Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins sprach zudem seit 2021 mehrfach mit ihm im Zuge ihrer Recherchen für den 2022 veröffentlichten OEG-Report.

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Erstellt am: Montag, 2. Juni 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 02.06.2025

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Eine neue Studie hat die Häufigkeit, den Kontext und die Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend.

Etwa jeder Achte in Deutschland zwischen 18 und 59 Jahren ist als Kind oder Jugendlicher mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt geworden – hochgerechnet sind das 5,7 Millionen Menschen. Mit 20,6 Prozent ist bei Frauen ein deutlich höherer Anteil betroffen als bei Männern mit 4,8 Prozent. Die Täter sind überwiegend männlich und lediglich in 4,5 Prozent der Fälle weiblich.

Repräsentative Studie mit 3000 Teilnehmenden

Das geht aus einer repräsentativen, am Montag veröffentlichten Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI), der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm und des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg hervor. Die Forschenden haben in Kooperation mit dem Umfrageinstitut infratest dimap eine repräsentative Stichprobe von Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. Rund 3000 Personen nahmen teil. Die Institute untersuchten sowohl die Häufigkeit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als auch den Kontext und die Folgen der Taten. Es handelt sich um die erste bundesweite und repräsentative Studie zu diesem Thema.

„Die Ergebnisse weisen auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, das im Vergleich zu früheren Untersuchungen nicht abgenommen hat, obwohl das Bewusstsein um die Problematik gewachsen ist und Präventionsmaßnahmen in Deutschland ausgeweitet wurden“, erklärt Prof. Dr. Harald Dreßing, der die Studie koordiniert hat und die Forensischen Psychiatrie am ZI leitet. Dieses gehört zum Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG).

Tatorte Familie und digitale Kanäle

Bei jüngeren Frauen, den 18-29-Jährigen, war die Betroffenenrate am höchsten: 27,4 Prozent. Unter allen Befragten gaben die meisten an, in der Familie oder durch Verwandte sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Wobei Männer laut der Studie viel öfter in Sport- und Freizeiteinrichtungen, im kirchlichen Zusammenhängen und in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betroffen waren. Dies zeige, wie wichtig „differenzierte Schutzkonzepte“ für Kinder und Jugendliche seien, mahnen die Forschungsinstitute.

Gut 37 Prozent der Opfer hatten demnach bislang nicht mit anderen Menschen über die sexuellen Angriffe gesprochen, aus Scham und aus Angst, dass ihnen niemand glaube.

31,7 Prozent der Fälle betrafen digitale Kanäle. Dabei erhielten die Betroffenen beispielsweise ungewollt pornographisches Material, wurden zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder gezwungen, sexuelle Bilder zu teilen.

Betroffene haben psychische Schwierigkeiten

Ein weiterer wichtiger Befund: Den von sexualisierter Gewalt Betroffenen gehe es psychisch deutlich schlechter als Nichtbetroffenen. „Es ist wichtig, dass wir die Forschung zum Ausmaß und den Kontexten von sexualisierter Gewalt verstetigen und weiter voranbringen. Nur so können wir Präventionskonzepte und die gezielte medizinische Versorgung von Betroffenen wirklich verbessern“, fordert Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg. Er ist Direktor des ZI und Sprecher des DZPG-Standorts Mannheim-Heidelberg-Ulm.

Die Untersuchung wurde mit Eigenmitteln der Institute finanziert sowie mit Hilfe der WEISSER RING Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbundes.

„Die Betroffenen haben viele Ängste und Schamgefühle“

Erstellt am: Donnerstag, 3. April 2025 von Selina

„Die Betroffenen haben viele Ängste und Schamgefühle“

Die Empörung war groß, nachdem bekannt geworden war, dass der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) auslaufen soll. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD lässt auf eine Fortsetzung hoffen. Doch ob und in welcher Form der Fonds tatsächlich bleibt, ist ungewiss. Beratungsstellen und Betroffene mahnen, die niedrigschwelligen Hilfen in vollem Umfang zu erhalten.

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Bernd Weiland (Name geändert) wurde jahrelang von seinem Vater missbraucht. Er verlor das Gleichgewicht und bekam als Erwachsener auch Geldsorgen, weil er beruflich nicht richtig Fuß fassen konnte. Um wenigstens etwas Abstand zu der Tat und zu dem Mann zu bekommen, der ihm so viel Leid zugefügt hatte, wollte er seinen Nachnamen ändern. Später hatte er noch einen kleinen Wunsch: sich einmal elegant einkleiden, von Kopf bis Fuß, um sich „nicht so ärmlich und erbärmlich“ zu fühlen, sagte er. Keine teure Designerkleidung, aber ordentliche Klamotten. Als der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) seinen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Namensänderung und die Kleidung bewilligte, war er sprachlos und brach in Tränen aus, vor Freude.

Die Kleidung habe für ihn eine tiefere Bedeutung gehabt, erklärt Ingeborg Altvater, die beim WEISSEN RING mehr als 100 Beratungen zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) gemacht hat, das hinter dem Fonds steht. „Die Garderobe stärkte sein Selbstbewusstsein. Das ist ganz wichtig, weil er wie andere Opfer mit dem Gefühl kämpfte, minderwertig und hilflos zu sein“, erinnert sich Altvater.

In der Regel ist eine Unterstützung bis 10.000 Euro möglich

Der Fonds kann Hilfen gewähren, die die Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht nicht abdecken. In der Regel ist eine Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro, für Betroffene mit Behinderung bis zu 15.000 Euro möglich. Kürzlich ist bekannt geworden, dass das Ergänzende Hilfesystem und der FSM Ende 2028 auslaufen sollen. Demnach können Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt noch bis Ende August 2025 eingereicht und Zusagen nur bis Jahresende erteilt werden.

Das noch amtierende Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) rechtfertigte diesen Schritt mit einer Prüfung des Bundesrechnungshofs, der im April 2024 bemängelt hatte, der Fonds verstoße gegen das Haushaltsrecht. Ein Ministeriumssprecher teilte mit, die Ampel-Koalition habe sich nicht darüber einigen können, wie sie das EHS neu aufstellen können. Das sei Aufgabe der neuen Bundesregierung. Der WEISSE RING und fünf Fachorganisationen, darunter die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF), kritisierten die Entscheidung und forderten in einer gemeinsamen Erklärung: „Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden.“

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD lässt auf eine Fortsetzung hoffen. Darin heißt es: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenbeirats fort.“ Doch ob der FSM als Teil des EHS tatsächlich bestehen bleibt und in welcher Form, ist noch unklar. Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte eine Sprecherin des nun von Karin Prien (CDU) geführten Familienministeriums mit: Die Koalitionsfraktionen hätten in ihrem Vertrag die politische Grundlage für den Erhalt des EHS gelegt. Derzeit prüfe das Ministerium, auch vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden Haushaltsverhandlungen, die „Möglichkeiten der Umsetzung“.

Leistungen können Folgen des Missbrauchs lindern

Beratende wie Ingeborg Altvater mahnen, den Fonds in vollem Umfang zu erhalten. Sie beschreibt das Hilfesystem als „sehr niedrigschwellige Möglichkeit zu helfen – und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen, um die Folgen des Missbrauchs zu lindern“.

Das System bietet aus Sicht der Opfer eine Reihe von Vorteilen: Die Verfahren sind nicht so lang und belastend wie beim Entschädigungsrecht, und die Anträge werden viel häufiger genehmigt. Betroffene müssen glaubwürdige Angaben machen, etwa zu ihrer Person und zu den Taten, letztere jedoch nicht detailliert in Worte gefasst schildern. Sie können auch durch Ankreuzen Informationen geben, beispielsweise dazu, ob sie angefasst worden sind. „Das entlastet Opfer. Sie schaffen es dadurch eher, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen“, weiß Altvater. Nach mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Beratung sagt Altvater: „Menschen, die in jungen Jahren von ihren Nächsten missbraucht wurden und dadurch einen großen Vertrauensbruch erlitten haben, sind eine besonders belastete Opfergruppe. Sie haben viele Ängste und Schamgefühle.“ Teilweise sind sie beruflich erfolgreich, haben aber privat Probleme. Mitunter verdrängen sie die Tat jahrzehntelang – und brechen dann zusammen.

Der FSM kümmert sich weitgehend um Fälle von sexualisierter Gewalt im familiären Bereich. Zudem übernimmt er Fälle in Institutionen, die sich an ihm beteiligen, etwa der Caritasverband und die Bundeswehr. Laut den jüngsten Zahlen ist der monatliche Schnitt an Erstanträgen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 21 Prozent gestiegen, auf 412. Das geht aus dem Jahresbericht des Fonds hervor. Der Großteil der Antragstellenden hat sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld angegeben (96,2 Prozent). In etwa 98 Prozent der Fälle wurden Mittel aus dem FSM bewilligt. Im Jahr 2023 flossen Hilfen in Höhe von 27,6 Millionen Euro (plus 17 Prozent), der Bund zahlte in dem Jahr 32 Millionen ein. Nach Angaben des zuständigen Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekamen seit 2013 rund 27.500 Menschen Hilfen durch den Fonds. Den größten Anteil im vorvergangenen Jahr hatten Leistungen, die der „individuellen Aufarbeitung“ dienen, etwa Hilfen zur sozialen Teilhabe oder Entspannungsverfahren (8 Millionen Euro), gefolgt von therapeutischen Hilfen (7,7 Millionen Euro).

Beratungsstellen warnen vor Aus

Auch in der Fachberatung aktive Einrichtungen kritisieren das drohende Aus bundesweit. Lilo Löffler, geschäftsführender Vorstand beim Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Mettmann, warnt zum Beispiel vor einem „fatalen Schritt“ der Politik. Die individuellen Hilfeleistungen seien eine wichtige Anerkennung für Betroffene und „tragen erheblich zur Linderung des erlebten Leids bei.“

Der Fonds Sexueller Missbrauch kann einspringen, wenn gesetzliche Leistungen nicht reichen, um das Leid der Betroffenen zu lindern. Oder wenn das Fortsetzen gesetzlicher Leistungen abgelehnt oder durch eigentlich vorrangige Leistungsträger erschwert wird. So kann der Fonds beispielsweise eine Behandlung in den sogenannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren über die Stundenobergrenze hinaus ermöglichen. Weitere Beispiele sind Physiotherapie, Ergotherapie, Zahnbehandlungen, Aus- und Fortbildung oder Umzüge, etwa wenn der Tatort auch der Wohnort ist.

Wenn Altvater Betroffene berät, erklärt sie ihnen zu Beginn den Aufbau des Antrags, klärt formale Dinge: „Das verringert die Anspannung.“ Es geht erst um Daten zur Person, später um Tatzeit und Tatort, die Tat, die nicht beschrieben werden muss, dann um seelische und körperliche Folgen sowie die konkreten Leistungen, die das Leid lindern und den Heilungsprozess fördern sollen. Die Sachbearbeiter müssen erkennen, weshalb etwas beantragt wird und inwiefern es helfen kann. „Wir überlegen, was den Opfern guttun, was ihnen eine neue Perspektive eröffnen würde.“ Ein wichtiges Ziel sei, die Selbstwirksamkeit zu erhöhen, da sie sich häufig machtlos fühlen. Auch deshalb habe der Fonds eine große Bedeutung: „Wenn Betroffene aktiv werden, aus der Opferrolle treten können und schließlich lesen, dass der Staat ihr Leid anerkennt und sie unterstützt, brechen sie manchmal in Tränen aus. Manchen hat ihr Umfeld viele Jahre lang nicht geglaubt.“

Unruhe und Sorgen bei Betroffenen

Ein Ende des Fonds wäre verheerend, sagt Altvater. Die Ankündigung, den Fonds Sexueller Missbrauch als Teil des EHS nicht weiterzuführen, hat bereits negative Folgen gehabt. Betroffene fühlen sich im Stich gelassen, nicht wahrgenommen. Aufgrund der aktuell geltenden Fristen müssen sie schnell handeln – was für schwer traumatisierte Menschen eine große Herausforderung ist. Ein weiteres Problem: Es gibt keine Vorauszahlungen mehr. Wenn also jemand zum Beispiel das Geld für ein Fahrrad nicht vorstrecken kann und der Händler nicht mit sich reden lässt, muss er aufgrund der aktuellen Antragsflut auf die bewilligte Leistung verzichten. „Das ist alles belastend, sorgt für Unruhe“, so Altvater.

Sie, ihre beratenden Kolleginnen und Kollegen sowie die Opfer hoffen, dass der Fonds bestehen bleibt, gestärkt wird, und dass bald Klarheit herrscht. Was das Ergänzende Hilfesystem leisten kann, zeigt ein weiterer Fall, der Altvater besonders gut im Gedächtnis geblieben ist: Annette Weber (Name geändert) hatte der Missbrauch so aus der Bahn geworfen, dass sie kaum in der Lage war, ihre Wohnung zu verlassen und unter Leute zu gehen. Die Rollläden in ihrer Zweizimmerwohnung ließ sie zumeist unten. In der EHS-Beratung nannte sie zwei Anliegen: ein Rudergerät, gegen ihre Rückenschmerzen und ein neues Schlafsofa für das Wohnzimmer, wo sie schlief statt im Schlafzimmer. Beim zweiten Wunsch war Altvater der Grund zunächst nicht klar, für den Antrag musste sie ihn aber kennen. Nachdem sie eine Weile nachgedacht hatte, fragte Altvater: „Hat der Missbrauch in einem Schlafzimmer stattgefunden?“

Weber nickte, erleichtert darüber, dass die Beraterin es ausgesprochen hatte. Altvater ergänzte den Antrag und er wurde bewilligt. Weber war „einfach nur glücklich“. Sowohl über den Ersatz für die alte, durchgelegene Couch als auch über das Rudergerät. Es half ihrem Rücken, und sie mochte die gleichmäßige, beruhigende Bewegung, die sich so anfühlte, als wäre sie auf dem Wasser.

Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt!

Erstellt am: Freitag, 14. März 2025 von Sabine

Datum: 14.03.2025

Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt!

Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems.

Mainz – Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt. Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat.

Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V. info@bag-forsa.de
www.bag-forsa.de
Tel: 0711–85 70 68

Das kritisieren BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING: Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben.

Konkret fordern wir die Bundesregierung auf:

Bundeskoordinierung
Spezialisierter Fachberatung
gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de
Tel: 030-8891 6866
  • Die „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ muss sofort und grundsätzlich geändert werden.
  • Die Frist 31.08.2025 für die Antragsstellung (Erstantrag) muss umgehend aufgehoben werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass bei einem voraussichtlich hohen Aufkommen von Erstanträgen ausreichend finanzielle Mittel für die Bearbeitung und Bewilligung dieser vorhanden sind.
  • Solange es keine adäquaten Alternativen zur niedrigschwelligen Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend gibt, muss der Fonds unbedingt fortgeführt werden. Vor der Einstellung muss zunächst sichergestellt sein, dass ein alternatives System für den Fonds funktioniert.
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V.
info@bv-bff.de
www.frauen-gegen-gewalt.de
Tel: 030-32299500

Das niedrigschwellige EHS gewährleistet die tatsächliche Unterstützung von Betroffenen. Im Gegensatz zu dem im Jahr 2024 in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), das in der Praxis schwer zugänglich ist und mit bürokratischen Hürden eine unüberwindbare Belastung darstellen kann. Insbesondere für Menschen, die über das gesetzliche Leistungssystem bislang Ablehnungen erhalten haben, trägt diese bedeutende Form der Anerkennung entscheidend zur Linderung des Leids bei. Die Möglichkeit individueller, anhand tatsächlicher Bedürfnisse fortentwickelten Hilfeleistungen wird von Betroffenen häufig in Anspruch genommen. 2023 hat sich das Aufkommen von Erstanträgen erneut gesteigert (21 Prozent) und zeigt den ungebrochen hohen Bedarf. Daher ist es dringend erforderlich, das EHS als ergänzende niedrigschwellige Hilfe aufrechtzuerhalten. [Fonds Sexueller Missbrauch – Jahresbericht 2023]

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention
bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.
info@dgfpi.de
www.dgfpi.de
Tel:  0211 – 497 680-0 

Solange der Staat es nicht schafft, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, muss er zumindest eine wirksame und funktionierende Unterstützung aufrechterhalten. Wir rechnen zudem mit weiteren Problemen durch ein absehbar hohes Aufkommen von Anträgen. Für die Bewilligung von Anträgen muss Geld im Haushalt eingestellt sein. Wenn diese Gelder aufgebraucht sind, muss gewährleistet werden, dass dennoch weitere Anträge bewilligt werden können und entsprechende Mittel dafür eingestellt werden. Berechtigt besteht ein Grund zur Annahme, dass die Bewilligung von Anträgen bereits vor dem 31.08.2025 eingestellt wird und dadurch vielen Betroffenen zentrale Unterstützungsleistungen verwehrt werden.