Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erstellt am: Freitag, 21. November 2025 von Selina
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.11.2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erneut sind die Zahlen zu Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt gestiegen: Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben das neue Lagebild vorgestellt. Innenminister Alexander Dobrindt räumte ein, dass die Politik bisher nicht genug tue, um Frauen in Deutschland zu schützen.

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) auf einer Pressekonferenz zum neuen Bundeslagebild mitteilte. Bei den registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 waren es 256.276 Opfer. Dobrindt fand direkt zu Beginn der Konferenz klare Worte: Die Politik würde nicht genug machen, um Frauen vor Gewalttaten zu schützen. „Da muss deutlich mehr kommen“, sagte er. 70 Prozent der Betroffenen sind demnach weiblich. Von Mord, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bis zu Bedrohungen und Stalking seien alle Gewaltformen dabei. „Alles, was an Gewalttaten leider vorstellbar ist“, so Dobrindt.

K.-o.-Tropfen sieht Dobrindt gerade bei der jungen Bevölkerung als Bedrohung. Der Einsatz stehe oft in Verbindung mit Sexualstraftaten. „K.-o.-Tropfen werden zur Waffe und müssen als solche bei einer Strafverfolgung betrachtet werden“, sagte Dobrindt. Gegen die Täter wolle der Bund stärker vorgehen.

Jede vierte Frau von Gewalt betroffen

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), wies darauf hin, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen sei, sondern alle Menschen betreffe. „Beide Geschlechter, alle Altersklassen – aber vor allem Frauen und Mädchen erleben deutlich häufiger Gewalt“, sagt Prien. Rechne man die Fallzahlen hoch, würden pro Stunde 15 Frauen Partnerschaftsgewalt erleben, so Prien. 2024 haben in Deutschland 286 Menschen ihr Leben durch häusliche Gewalt verloren, darunter 191 Frauen und 95 Männer.

Ein weiteres großes Problem sei Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum. „18.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von digitaler Gewalt – das sind 50 betroffene Frauen pro Tag“, erklärte Prien.

Bei den Zahlen im Bundeslagebild handelt es sich ausschließlich um das Hellfeld, also polizeilich aufgenommene Fälle. „Wir müssen davon ausgehen, dass jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagte Prien mit Blick auf das Dunkelfeld. Im Januar soll eine Dunkelfeld-Studie zu Häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. Viele Betroffene würden schweigen, aus Angst oder Scham. „Wir als Gesellschaft müssen beschämt sein, dass wir solch eine Entwicklung zulassen“, betonte Prien.

Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Schutz von Frauen zu erhöhen. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der Familiengerichten bundesweit den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ermöglichen soll. Täter sollen eine Fußfessel erhalten und Betroffene einen Sender, um bei einer Näherung gewarnt zu werden. „Dieser Gesetzentwurf schafft neue Schutzräume. Opfer sollten sich da frei bewegen können, wo sie es wollen“, sagte Dobrindt.

Eine weitere Maßnahme ist die Fortsetzung der sogenannten „Tarn“-App. Diese ermöglicht es Betroffenen, Übergriffe und Gewalttaten gerichtsfest zu dokumentieren. Laut Dobrindt ist die App für den Täter auf dem Handy des Opfers nicht zu erkennen. Das Gewalthilfegesetz tritt 2027 in Kraft, und ab 2032 kommt der individuelle Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Beratung. Der Bund unterstützt diese Aufgaben der Länder mit 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben von Bundesministerin Karin Prien unterstützt der Bund den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren mit 150 Millionen Euro.

Prien sprach auch über die hohe Zahl von Männern, die Gewalt erleben. In 30 Prozent der Fälle sei das Opfer männlich. Man habe sich daher vorgenommen, sich stärker für den Schutz von Männern einzusetzen: „Gewalt gegen den Partner, Gewalt gegen eine Frau ist nie eine Option.“ Konkrete Maßnahmen wurden nicht genannt.

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Erstellt am: Donnerstag, 6. November 2025 von Selina

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: picture alliance/dpa

Datum: 06.11.2025

Voyeuristisches Filmen bald als Straftat?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“, sagte die Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Bisher sind nur heimlich gefilmte Aufnahmen strafbar, die nackte oder nur durch Unterwäsche bedeckte Körperteile zeigen.

Das Bundesjustizministerium prüft aktuell, wie mit digitalem Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Hubig möchte zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorlegen.

NRW unterstützt Hubig

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht“, sagte Limbach der Rheinischen Post.

Die Justizminister wollen im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte, wie der BR berichtet.

Das Thema schaffte es auf die Agenda durch den Fall um Yanni Gentsch. Sie machte das Problem öffentlich: Sie wurde beim Joggen von einem Mann gefilmt, der ihr auf dem Fahrrad gefolgt war. Er machte Aufnahmen von ihrem Gesäß. Sie konfrontierte den Mann, filmte dies und veröffentlichte den Vorfall. Als sie zur Polizei ging, konnte sie keine Anzeige erstatten – da die Tat nach heutigem Stand nicht strafbar war. „Der Fall legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen“, sagte Limbach im August.

Täterin aus Versehen

Erstellt am: Donnerstag, 18. September 2025 von Selina

Täterin aus Versehen

Eine Frau fällt auf Job-Scamming herein – und macht sich selbst strafbar. Ein vermeintlicher Nebenjob endete für die 50-Jährige mit Ermittlungen gegen sie.

Identitätsdiebstahl durch Job-Scamming. Frau sitzt vor einem Computerbildschirm und hält erschrocken ihre Hand vor den Bund.

Dutzende Menschen sind jährlich von Job-Scamming betroffen.

Manuela Ahler (Name geändert) wollte sich schon länger etwas Geld dazuverdienen. Die 50-Jährige aus dem oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder sind 15 und 19. Eigentlich ist sie gelernte Großund Außenhandelskauffrau, arbeitet aber als persönliche Assistentin für eine Frau mit Behinderung. Im Frühjahr 2024 habe sie online nach Aufstockungsmöglichkeiten gesucht und auf einer renommierten Job-Plattform die Annonce einer IT-Firma aus dem benachbarten Landkreis Miesbach entdeckt.

Das Unternehmen habe freiberufliche Mitarbeiter gesucht, die von zu Hause aus Webseiten und Apps testen. Die Firmenwebseite habe seriös gewirkt. „Für mich gab es keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit zu zweifeln“, sagt Ahler. An einem Montagnachmittag im Mai sitzt sie in einem Biergarten in der Nähe ihres Wohnorts und erzählt gefasst von der Betrugsmasche, auf die sie hereingefallen sei. Neben ihr hat Andrea Dechamps Platz genommen, ihre Betreuerin vom WEISSEN RING, die gemeinsam mit ihr das vergangene Jahr rekonstruiert.

Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt

Im Frühjahr 2024 erhielt Ahler demnach von ihrem neuen Auftraggeber einen Arbeitsvertrag per Mail. Ihre Aufgabe: Sie sollte bei verschiedenen Banken Konten eröffnen – „Testkonten“, versicherte man ihr – und den Service bewerten, zum Beispiel die Freundlichkeit und Schnelligkeit der Mitarbeitenden. Danach würde ihr Auftraggeber die Demo-Accounts löschen.

Um bei den Kontoeröffnungen ihre Identität zu bestätigen, musste Ahler ein Foto von sich mit ihrem Personalausweis hochladen. Das sogenannte Video-Ident-Verfahren ist bei Online-Vertragsabschlüssen üblich. Allerdings habe Ahler, das betont sie mehrmals im Gespräch, zu keiner Zeit eigenständig Zugriff auf die Konten gehabt. Im Auftrag der Firma habe sie Identcheck-Apps getestet, die man fürs Online-Banking braucht. Die gesamte Kommunikation sei über Chats gelaufen, sagt sie. Vier Monate lang sei das „gut gegangen“.

Etwa zehn vermeintliche Test-Konten hat Ahler nach eigenen Angaben innerhalb von vier Monaten eröffnet und dafür rund 100 Euro im Monat auf ihr privates Konto erhalten, bis irgendwann keine Aufträge mehr gekommen seien.

Am 28. August 2024, Ahler erinnert sich an das genaue Datum, fand sie einen Kontoauszug in der Post. Das dazugehörige Konto habe nicht ihr gehört. „Da waren Geldeingänge von einem Dutzend verschiedener Namen aufgelistet, die ich nicht kannte“, erzählt sie. Mal seien 30, mal 300 Euro eingegangen, insgesamt rund 20.000 Euro, die wiederum auf ein ihr unbekanntes Konto überwiesen worden seien. „Als ich den Kontoauszug sah, dachte ich zum ersten Mal, dass da etwas nicht stimmt.“

Ahler telefonierte alle Nummern durch, die sie von der Firma – ihrem angeblichen Arbeitgeber – im Internet fand. Als sie endlich jemanden erreichte, wusste man dort schon Bescheid: Die Webseite der Firma sei „geklont“ worden, sagte man ihr.

Eine virtuelle Kopie sei für eine Betrugsmasche benutzt worden. Über die falsche Webseite wurden Waren verkauft, die es nicht gibt. Das Geld, das die Kunden dafür überwiesen haben, ist verschwunden. Sie sei, sagte man ihr noch, nicht die Erste, die sich bei der Firma beschwere.

Dem WEISSER RING Magazin ist der Name des Unternehmens bekannt. Auf Anfrage berichtet der Gründer und Geschäftsführer, dass auch er Anzeige erstattet habe. In seinem Namen seien Verträge erstellt und Menschen hereingelegt worden. Er wisse von mindestens sieben Opfern, die sich bei ihm gemeldet hätten. Der Aufwand, mit Betroffenen zu kommunizieren und die Fake-Webseite und -Stellenanzeigen löschen zu lassen, sei immens gewesen. Er habe auch Mahnungen erhalten für Print-Stellenanzeigen, die in seinem Namen geschaltet worden seien. Damals hatte er das Unternehmen gerade neu gegründet. „Das schadet natürlich dem Ruf meiner Firma, die sich um IT-Sicherheit kümmert“, sagt er. Die Betrüger seien nicht gefasst, das Verfahren sei bereits eingestellt worden.

Was ihm und Ahler passiert ist, hat System.

24%

der Verbraucher in Deutschland sind schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden. Das Ergab eine SCHUFA-Umfrage zu Online-Betrug.

61%

haben dadurch einen finanziellen Schaden erlitten.

10%

der Verbraucher haben Angst, auf Online-Betrug hereinzufallen.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „YouGov“ gaben elf Prozent der mehr als 2.000 Befragten an, dass sie schon einmal Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet geworden sind. Beim sogenannten Job-Scamming nutzen Betrüger Marktforschungsaufträge und Jobanzeigen, um an persönliche Daten, zum Beispiel Ausweisdokumente, zu kommen, die man für Video-Ident-Verfahren braucht. Damit werden unter anderem Konten eröffnet und diese zur Geldwäsche benutzt. Oft sehen die Internetauftritte so professionell aus, dass man keinen Verdacht schöpft, oder es werden Namen und Webseiten von real existierenden Firmen kopiert.

Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zufolge nutzen Betrüger auch WhatsApp- und Telegram- Gruppen für Job-Scamming. Dort schwärmen angebliche Nutzerinnen und Nutzer von den Verdienstmöglichkeiten von mehreren Hundert Euro am Tag. Vielen Opfern entsteht dadurch auch ein finanzieller Schaden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät darum, auf keinen Fall Konten einzurichten, deren Zweck unklar ist, oder persönliche Daten preiszugeben. Bei Verdacht kontaktiert man am besten Polizei, Bank und Schufa.

„Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Manuela Ahler

Auch bei Manuela Ahler wurden die angeblichen Testkonten offenbar für kriminelle Geschäfte genutzt. Das erfuhr sie, als sie Anzeige bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen erstattete – und auch, dass sie ebenfalls belangt werden kann. „Ich bin erst einmal erschrocken, davor hatte ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun“, sagt Ahler. Nun eröffneten ihr die Beamten, dass sie auch gegen sie ermitteln werden, weil sie Beihilfe zu Betrug und Geldwäsche geleistet habe, unwissentlich zwar – „doch das schützt bekanntlich nicht vor Strafe“, sagt ihre Betreuerin Andrea Dechamps.

Dechamps arbeitet seit fünf Jahren als Ehrenamtliche für den WEISSEN RING. Online-Betrug begegnet den Betreuerinnen und Betreuern immer wieder. „Es kann wirklich jedem passieren“, sagt Dechamps. Eine Besonderheit für den WEISSEN RING ist, dass Ahler nicht nur Opfer ist, sondern selbst zur Täterin wurde. „Ich habe mich mit Frau Ahler getroffen und im Gespräch gemerkt, dass sie glaubwürdig und unverschuldet in diese Situation geraten ist.“

Die Beamten dagegen, so schildert es Ahler, hätten wenig Verständnis gezeigt: „Sie sagten, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Das stimmt ja auch. Ich war gutgläubig, aber ich fühle mich selbst missbraucht – und als Opfer.“

Telefon-Betrug

Mein Vater, die Trickanrufer und ich

Jedes Jahr erbeuten Kriminelle mit Fake-Anrufen Millionen. Oft schüttelt man den Kopf, bis es einem selbst passiert.

Am Anfang, erzählt Ahler, habe sie kaum schlafen können und Angst gehabt, weil die Betrüger immer noch ihre persönlichen Daten hätten. Nachts habe sie Panikattacken gehabt. Heute sei sie „überkritisch“ und gehe nicht ans Telefon, wenn sie die Nummer auf dem Display nicht kennt.

Die Sache könnte Manuela Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten

Nach der Anzeige wandte sie sich an den WEISSEN RING, der ihr daraufhin einen Gutschein für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ausstellte. Weitere Hilfen konnte der Verein nicht leisten. Inzwischen hat sie Post von drei Staatsanwaltschaften aus drei Bundesländern bekommen. „Die Käufer, die Waren bezahlt und nicht bekommen haben, kommen aus verschiedenen Regionen“, erklärt Dechamps. Die Staatsanwaltschaften informieren Ahler jeweils darüber, dass sie gegen sie ermitteln. Der letzte Brief kam vor ein paar Tagen aus Göttingen. „Pro Staatsanwaltschaft legt der Anwalt eine neue Akte an, das kostet jedes Mal 500 Euro“, sagt sie. Um Geld zu sparen, schreibt sie die Stellungnahmen inzwischen selbst. „Und ich weiß ja nicht, wie viel da noch auf mich zukommt, wie viele Betrugsopfer sich noch melden.“

Die Sache könnte Ahler noch viele Jahre, vielleicht ihr Leben lang begleiten. Denn da ist das Wissen: Für Beihilfe zur Geldwäsche reicht das Strafmaß von einer Geld- bis zu einer Haftstrafe. Was, wenn sie wirklich angeklagt wird? Ahler fühlt sich machtlos. „Für einen teuren Prozess fehlt mir das Geld“, sagt sie.

Bei einem Telefongespräch Ende Juli erzählt sie, dass die Staatsanwaltschaft Siegen das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt habe. „Eine kleine Erleichterung“, sagt sie. Doch die Angst bleibt: „Immer wenn der Postbote klingelt oder ich in den Briefkasten schaue, frage ich mich, ob ich gleich wieder schlechte Nachrichten bekomme.“

Viele Betroffene schweigen in so einer Situation, aus Scham. „Es ist mir peinlich, dass ich so fahrlässig war“, sagt Ahler. „Aber ich erzähle trotzdem allen davon, die ich kenne.“

Sie wolle ihre Geschichte teilen, um andere zu warnen. Einen Nebenjob hat sie inzwischen auch gefunden, ganz analog: Gemeinsam mit ihrem Sohn trägt sie Zeitungen aus.

Transparenzhinweis:
Laut Satzung darf der WEISSE RING ausschließlich Menschen helfen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Manuela Ahler (Name geändert) ist aber Täterin geworden, daher kann der Verein an dieser Stelle keine weitere Unterstützung anbieten. Dennoch erkennt der WEISSE RING die gesellschaftliche Relevanz des Falls an und hat sich deshalb bewusst entschieden, die Geschichte öffentlich zu machen.

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Erstellt am: Mittwoch, 17. September 2025 von Selina
Dunja Hayali: Macht Onlinepause nach Hassnachrichten

Fernsehmoderatorin Dunja Hayali beim Deutschen Fernsehpreis 2025. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Datum: 17.09.2025

Wegen Hassnachrichten: Dunja Hayali legt eine Onlinepause ein

Die ZDF-Journalistin Dunja Hayali erhielt nach einer Moderation über den getöteten Aktivisten Charlie Kirk massive Hassnachrichten und Morddrohungen. Nun zieht sie Konsequenzen und legt eine Pause ein, wie sie auf Instagram bekannt gegeben hat.

Ein weißer Zettel ist zu Beginn des Instagram-Videos vom 14. September zu sehen. Darauf steht in großen schwarzen Lettern: „Aus Gründen mal ein paar Tage Pause … Danke für die anständigen, kritischen Kommentare! Take Care, dh.“ Es ist ein Post der Journalistin und Moderatorin Dunja Hayali.

Danach blendet das Video zahlreiche Hasskommentare ein, die der Grund für ihre angekündigte Onlinepause sein dürften. „Wir werden dich noch hängen sehen“, „Diese Frau ist 1000-mal bösartiger und schlimmer als Joseph Goebbels“ und „Schauen Sie lieber ab jetzt öfter über Ihre Schulter“ – so und ähnlich schrieben vor allem Männer an Hayali.

Hintergrund der Hasswelle war eine Moderation im „heute journal“ des ZDF. Erst einen Tag zuvor, am 10. September, war der Donald-Trump-Anhänger und rechte Aktivist Charlie Kirk während einer Veranstaltung erschossen worden. Der Vorfall war Thema in der Sendung vom 11. September, mit fatalen Folgen für die Moderatorin.

Dunja Hayali beginnt ihren Beitrag mit der Frage: „Wo soll das alles hinführen?“ Und fährt fort: „Im Land der Meinungsfreiheit, den USA, scheint es immer weniger möglich zu sein, andere Meinungen auszuhalten – oder dagegenzuhalten, ohne dass es eskaliert. Opfer dieser zunehmenden Spannungen wurde gestern Charlie Kirk. Der 31-Jährige war ein extremer und extrem umstrittener Influencer, der seit Jahren massiv für Donald Trump die Werbetrommel gerührt hat.“

Hayali sagt: „Dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist mit nichts zu rechtfertigen. Auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen.“ Zudem beschrieb sie ihn als radikalreligiösen Verschwörungsanhänger. Rechte Accounts verbreiteten daraufhin in den sozialen Netzwerken aus dem Zusammenhang gerissene Ausschnitte ihrer Moderation.

 

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Jetzt reicht es uns!

Der Hass im Netz trifft immer öfter Prominente – und viele von ihnen wollen die digitale Gewalt nicht mehr hinnehmen.

Ihre Aussagen waren nicht falsch: Charlie Kirk war berüchtigt für seine kontroversen Äußerungen über Migration, trans Menschen und Abtreibung.  Als Beispiel nannte der Tagesspiegel unter anderem folgendes Zitat: „Schwarze Frauen haben nicht die Gehirnleistung, um ernst genommen zu werden.“ Oder „Ich glaube, es ist, leider, lohnenswert, eine gewisse Anzahl an Waffentoten hinzunehmen, um unser gottgegebenes Recht auf Waffenbesitz zu schützen.“

Der Fall Dunja Hayali zeigt erneut das Ausmaß an Hass im Netz. Eine EU-weite Umfrage von der Organisation „HateAid“ zeigt: Jeder zweite junge Erwachsene ist online von Hass betroffen. Besonders Frauen ziehen sich deshalb zunehmend aus sozialen Medien zurück.

30 Prozent der befragten Frauen haben Angst, dass geklaute oder gefälschte Nacktbilder im Internet veröffentlicht werden. 84 Prozent der Männer und 92 Prozent der Frauen wünschen sich Gesetze zur Kontrolle von Online-Plattformen.

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Erstellt am: Mittwoch, 25. Juni 2025 von Selina
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 25.06.2025

Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen des 12. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, bundesweite Durchsuchungen durchgeführt. Vor allem Hasspostings mit rechten Inhalten sind stark angestiegen.

Mit gut 180 Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren sind Polizei und Justiz am Mittwoch bundesweit gegen strafbare Hasspostings im Internet vorgegangen. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) mit, das den zwölften Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz koordinierte. In mehr als 65 Fällen kam es den Angaben zufolge zu Durchsuchungen, zahlreiche Beschuldigte wurden vernommen.

Die meisten Ermittlungen betreffen Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – insbesondere rechtsextreme Inhalte. Etwa zwei Drittel der Hasspostings sind dem Bereich „rechts“ zuzuordnen. Zusätzlich gab es Fälle aus dem Bereich „sonstige Zuordnung“ sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen „religiöse Ideologie“, „links“ und „ausländische Ideologie“.

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB).

Enormer Anstieg strafbarer Posts

Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen ist ein enormer Anstieg strafbarer Hasspostings. Laut BKA haben sich die registrierten Fälle zwischen 2021 (2.411 Fälle) und 2024 (10.732 Fälle) mehr als vervierfacht. Der Großteil stammte aus den Bereichen „rechts“ sowie „sonstige Zuordnung“. Neben einem realen Anstieg der Fälle spielt auch die bessere Aufdeckung durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eine Rolle.

Das BKA ruft Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen – durch das Anzeigen und Melden strafbarer Inhalte bei Polizei, sozialen Netzwerken oder spezialisierten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“.

Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Erstellt am: Montag, 2. Juni 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 02.06.2025

Repräsentative Studie: 12,7 Prozent der Befragten von sexualisierter Gewalt betroffen

Eine neue Studie hat die Häufigkeit, den Kontext und die Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend.

Etwa jeder Achte in Deutschland zwischen 18 und 59 Jahren ist als Kind oder Jugendlicher mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt geworden – hochgerechnet sind das 5,7 Millionen Menschen. Mit 20,6 Prozent ist bei Frauen ein deutlich höherer Anteil betroffen als bei Männern mit 4,8 Prozent. Die Täter sind überwiegend männlich und lediglich in 4,5 Prozent der Fälle weiblich.

Repräsentative Studie mit 3000 Teilnehmenden

Das geht aus einer repräsentativen, am Montag veröffentlichten Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI), der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm und des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg hervor. Die Forschenden haben in Kooperation mit dem Umfrageinstitut infratest dimap eine repräsentative Stichprobe von Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. Rund 3000 Personen nahmen teil. Die Institute untersuchten sowohl die Häufigkeit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als auch den Kontext und die Folgen der Taten. Es handelt sich um die erste bundesweite und repräsentative Studie zu diesem Thema.

„Die Ergebnisse weisen auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, das im Vergleich zu früheren Untersuchungen nicht abgenommen hat, obwohl das Bewusstsein um die Problematik gewachsen ist und Präventionsmaßnahmen in Deutschland ausgeweitet wurden“, erklärt Prof. Dr. Harald Dreßing, der die Studie koordiniert hat und die Forensischen Psychiatrie am ZI leitet. Dieses gehört zum Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG).

Tatorte Familie und digitale Kanäle

Bei jüngeren Frauen, den 18-29-Jährigen, war die Betroffenenrate am höchsten: 27,4 Prozent. Unter allen Befragten gaben die meisten an, in der Familie oder durch Verwandte sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Wobei Männer laut der Studie viel öfter in Sport- und Freizeiteinrichtungen, im kirchlichen Zusammenhängen und in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betroffen waren. Dies zeige, wie wichtig „differenzierte Schutzkonzepte“ für Kinder und Jugendliche seien, mahnen die Forschungsinstitute.

Gut 37 Prozent der Opfer hatten demnach bislang nicht mit anderen Menschen über die sexuellen Angriffe gesprochen, aus Scham und aus Angst, dass ihnen niemand glaube.

31,7 Prozent der Fälle betrafen digitale Kanäle. Dabei erhielten die Betroffenen beispielsweise ungewollt pornographisches Material, wurden zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder gezwungen, sexuelle Bilder zu teilen.

Betroffene haben psychische Schwierigkeiten

Ein weiterer wichtiger Befund: Den von sexualisierter Gewalt Betroffenen gehe es psychisch deutlich schlechter als Nichtbetroffenen. „Es ist wichtig, dass wir die Forschung zum Ausmaß und den Kontexten von sexualisierter Gewalt verstetigen und weiter voranbringen. Nur so können wir Präventionskonzepte und die gezielte medizinische Versorgung von Betroffenen wirklich verbessern“, fordert Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg. Er ist Direktor des ZI und Sprecher des DZPG-Standorts Mannheim-Heidelberg-Ulm.

Die Untersuchung wurde mit Eigenmitteln der Institute finanziert sowie mit Hilfe der WEISSER RING Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbundes.

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Erstellt am: Montag, 31. März 2025 von Gregor
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 31.03.2025

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Nachdem der Landtag eine Gesetzesreform beschlossen hat, kann die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon einen besseren Schutz. Die Zahl der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist auch im Norden gestiegen.

Kiel/Mainz. Im Kampf gegen häusliche Gewalt setzen die Bundesländer zunehmend auf die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Kürzlich hat der schleswig-holsteinische Landtag mit breiter Mehrheit – nur die FDP stimmte nicht zu – eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedet. Bislang konnte die sogenannte Aufenthaltsüberwachung in dem Bundesland nur bei terroristischen Gefährdern genutzt werden, künftig ist das auch bei Partnerschaftsgewalt und Stalking möglich. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel, die Fußfessel werde Lücken beim Schutz schließen und diesen verbessern.

Wie bundesweit ist in Schleswig-Holstein die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen gestiegen, im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent auf 9.360. Gut 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor.

Beim spanischen Modell kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch wird sowohl der Standort des Täters als auch der Betroffenen überwacht, und die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch. Der Alarm wird ausgelöst, falls sich der Überwachte und das Opfer einander nähern.

In Spanien wurde keine der geschützten Frauen getötet

Sachsen und Hessen setzen die neue Technik schon ein. Das Saarland hat ein Gesetz dafür verabschiedet, und in weiteren Bundesländern wird derzeit darüber diskutiert, etwa in Niedersachsen, wo ein Gesetzentwurf in Arbeit ist.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn ein neues Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht. Der alte Bundestag hat den Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen. Laut dem Papier könnten Familiengerichte in Risikofällen für drei Monate eine Fußfessel anordnen und die Maßnahme um drei Monate verlängern.

Der WEISSE RING hatte sich auf Bundes- und Länderebene intensiv für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt, unter anderem mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mit Hilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.

Besonders Frauen werden im Netz zu Opfern

Erstellt am: Freitag, 21. März 2025 von Sabine
Razzien wegen Hasspostings: Frau hält ein Handy in der Hand.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.03.2025

Besonders Frauen werden im Netz zu Opfern

Frauen, die heute Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, leiden oft doppelt: Zusätzlich zur physischen kommt in vielen Fällen auch noch die digitale Gewalt.

Mainz – Frauen, die heute Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, leiden oft doppelt: Zusätzlich zur physischen kommt in vielen Fällen auch noch die digitale Gewalt. Ex-Partner stalken sie online weiter, greifen persönliche Daten ab, stellen intime Fotos ins Netz oder missbrauchen die Identität der Frau in den sozialen Medien, um ihren Ruf zu schädigen. So etwas trifft nicht nur, aber vor allem Frauen. Daher möchte der WEISSE RING dieses Thema am 22. März 2025, dem „Tag der Kriminalitätsopfer“, besonders hervorheben – und informieren, wie jeder sich vor digitaler Gewalt schützen kann.

62 Prozent der Opfer sind weiblich

Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche, teilweise kriminelle Handlungen im Internet. Nach aktuellen Zahlen des BKA sind 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt weiblich. Eine Studie der gemeinnützigen Organisation HateAid und der TU München konnte zudem bestätigen, dass Frauen, die sich politisch engagieren, öfter von digitaler Gewalt betroffen sind (63 Prozent) als ihre männlichen Kollegen (53 Prozent). Fast ein Viertel der weiblichen Betroffenen hat schon einmal Androhungen physischer sexueller Gewalt erhalten, zum Beispiel Vergewaltigungsdrohungen (bei Männern sind es nur 3 Prozent). Das Ausmaß der digitalen Gewalt führt dazu, dass vor allem Frauen ans Aufhören denken.

Hintergrund-Info

Seit 1991 macht der WEISSE RING mit dem „Tag der Kriminalitätsopfer“ alljährlich am 22. März auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden. Er soll das Bewusstsein für Opferbelange in Deutschland stärken und Informationen zu Prävention, Schutz und praktischen Hilfen geben. Inzwischen ist der Aktionstag fester Bestandteil im Kalender von Institutionen aus den Bereichen Politik, Justiz und Verwaltung, aber auch Vereinen und Schulen geworden. Traditionell beteiligen sich in ganz Deutschland ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen des WEISSEN RING mit Aktionen und Info-Veranstaltungen am Tag der Kriminalitätsopfer.

Jetzt reicht es uns!

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Jetzt reicht es uns!

Beleidigungen und Drohungen sind im Netz für viele Menschen Alltag. Wenn sie Strafanzeige stellen, werden die Verfahren oft ohne Ergebnis eingestellt. Prominente setzen sich zunehmend zur Wehr, indem sie die digitale Gewalt öffentlich machen. Juristisch ist das Veröffentlichen privater Nachrichten jedoch heikel.

Die Moderatorin Lola Weippert steht vor einem roten Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Lola Weippert, Foto: Felix Rachor

„Ich stech‘ dich ab. Deine Art ist so zum Erbrechen.“

Moderatorin Lola Weippert, bekannt aus „Temptation Island“ und „Let‘s Dance“, erhält täglich Hassnachrichten und manchmal sogar Morddrohungen auf Instagram. „Es ist ein ständiges Hass-Rauschen“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion des WEISSEN RINGS. Sie sei den Tätern offenbar „zu laut, zu emotional, zu demokratisch, zu unabhängig“.

Lola Weippert, 1996 in Rottweil geboren, ist eine deutsche Moderatorin bei RTL, bekannt durch „Prince Charming“ und „Temptation Island“. Sie begann ihre Karriere bei bigFM und moderierte später für RTL+. Sie setzt sich gegen Bodyshaming und Hass im Netz ein und lebt in Berlin.

Weippert ist eine von vielen prominenten Betroffenen. „Du bist eine Person des öffentlichen Lebens, und wenn du das postest oder sagst, dann musst du damit leben, dass du solche Nachrichten erhältst“, hört sie als Argument immer wieder. Doch seit ein paar Jahren bildet sich eine Art Gegenbewegung. Betroffene schweigen nicht mehr. Sie posten: Auf Instagram veröffentlichen sie die Beleidigungen und Drohungen. Weippert teilt Videos, in denen sie die Nachrichten einblendet. Um zu zeigen, welchem „geistigen Durchfall“ sie täglich ausgesetzt ist, und um zum Nachdenken anzuregen.

„Ich hoffe, du wirst von einer Gruppe Syrer vergewaltigt.“

Josi klärt auf Instagram unter @josischreibt_ über politische und feministische Themen auf – und kassiert jede Menge Hass dafür. „Früher habe ich regelmäßig Morddrohungen per Privatnachricht bekommen“, berichtet die Influencerin. Um ihre Psyche zu schützen, hat Josi ihr Profil jetzt so eingestellt, dass nur noch Followerinnen und Follower ihr privat schreiben können. Gegen den Hass in den Kommentarspalten hilft das nicht: „Da bekomme ich immer noch sehr regelmäßig degradierende, beleidigende oder sexistische Kommentare“, sagt sie. Auch Josi geht mit den Hassnachrichten in die Öffentlichkeit, macht sie sichtbar. „Die Ausmaße kann sich eine Person, die nicht im gleichen Umfang wie ich online aktiv ist, gar nicht vorstellen – es sei denn, sie sieht diese.“ Dadurch hole sie die Macht über sich selbst zurück und darüber, was auf ihrem Profil geschieht.

Die Influencerin Josischreibt steht vor einem grünen Hintergrund. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Josi, Foto: Manuela Clemens

Josi, bekannt unter dem Instagram- Namen @josischreibt_, ist eine deutsche Influencerin mit etwa 200.000 Followern. Sie thematisiert auf ihrem Account insbesondere Feminismus und Agoraphobie. Ihre Inhalte umfassen persönliche Erfahrungen, Aufklärung und Diskussionen zu diesen Themen.

„Scheiß N****. Abgehobene Slut.“

Aktuell ist die Musikerin und Schauspielerin Nura Habib Omer, bekannt aus der Amazon-Serie „Die Discounter“, besonders betroffen. Auf einem eigens dafür erstellten Instagram-Account postet sie seit Januar die rassistische und sexualisierte verbale Gewalt, die sie erfährt. Zur Weihnachtszeit habe sich die Situation zugespitzt, „also habe ich beschlossen, die Nachrichten nicht nur für mich zu dokumentieren, sondern öffentlich zu machen“, sagt Omer. Viele Leute glaubten, Hass im Netz sei selten. Mit ihrem Account wolle sie zeigen, dass es ein strukturelles Problem ist, und gleichzeitig eine gewisse Kontrolle zurückgewinnen.

Nura Habib Omer ist eine deutsche Rapperin, bekannt als Teil des Duos SXTN. Nach der Auflösung von SXTN startete sie eine Solo-Karriere und thematisiert in ihrer Musik Rassismus, Feminismus und gesellschaftliche Themen. Sie ist zudem Schauspielerin, unter anderem in der Amazon-Serie „Die Discounter“.

Im Gegensatz zu anderen Betroffenen postet sie die Nachrichten nicht anonymisiert, sondern mit den Profilen der mutmaßlichen Täter. „Für mich ist es ein wichtiger Schritt, damit nicht ich allein als Opfer dastehe, sondern dass auch klar wird, wer den Hass schürt und diese menschenverachtenden Inhalte verbreitet“, sagt Omer. Die Menschen hinter den Angriffen müssten die Verantwortung für ihr Handeln spüren, denn die Privatnachrichten voller Rassismus und Sexismus sind in der Regel strafbar.

Das Veröffentlichen dieser privaten Kommunikation mit den Namen der Verfasser aber auch: „Die identifizierende Veröffentlichung einer privaten Nachricht stellt in der Regel eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, denn jeder Verfasser darf selbst entscheiden, ob und in welchem Personenkreis eine Nachricht veröffentlicht werden soll“, erklärt Christian Solmecke, Anwalt für Internet- und Medienrecht. Solmecke ist selbst auch als Influencer im Internet unterwegs. Betroffene könnten sich gegen die Versender wehren, indem sie Strafanzeige stellen und auch zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Solmecke rät davon ab, Nachrichten mit Verfassernamen zu veröffentlichen, um nicht selbst belangt zu werden.

Grundsätzlich schütze das Rechtssystem Betroffene ausreichend und biete auch hinreichend Möglichkeiten, sich zu wehren, erklärt der Anwalt. „Wie so oft scheitert es aber immer wieder an der Umsetzung in der Praxis.“ Die Regulierung der Plattformen führe oft nicht zum Ziel, da die Kommunikation, etwa mit Instagram, „mühselig“ sei. Auch der zivilrechtliche Weg könne schwierig werden, denn oft müsse der Versender erstmal identifiziert werden können.

Nura Habib Omer sieht darin ein Problem. „Wenn mich jemand im Internet massiv beleidigt und bedroht und ich diese Angriffe öffentlich dokumentiere, um auf das Problem aufmerksam zu machen, dann wird mir als der Betroffenen quasi der Spieß umgedreht“, sagt sie. Ausreichend geschützt durch das Rechtssystem fühlt sich Omer nicht. Eine Anzeige habe ins Nichts geführt. „Es fühlt sich oft so an, als würde das ganze Thema von den zuständigen Stellen nicht ausreichend ernst genommen.“

17.193

Frauen und Mädchen wurden laut Lagebild des Bundesinnenministeriums 2023 Opfer digitaler Gewalt, zum Beispiel von Cyberstalking oder anderen Delikten in den sozialen Medien.

13.479

weibliche Opfer waren es noch 2022. Mit 25 Prozent ist das demnach ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr.

„Ermüdend“ nennt Josi ihre Erfahrungen mit dem Justizsystem als Opfer von digitaler Gewalt. Sie habe bei der Polizei Hasskommentare angezeigt, doch laut ihrer Aussage stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein. Josi betont: Es lohne sich dennoch, Anzeige zu erstatten, allein damit die Fälle sichtbar werden und in den Statistiken auftauchen.

„Ich habe Dinge zur Anzeige gebracht. Ich muss allerdings sagen, dass es mich schockiert, dass es nie Konsequenzen gab“, sagt Lola Weippert. Die mutmaßlichen Täter hätten bei Vernehmungen angegeben, ihr Handy sei gestohlen oder ihr Account gehackt worden. „Damit war das dann leider schnell abgetan, was ich als erbärmlich empfinde“, sagt Weippert. Auf Anfrage bestätigt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft: Zwei Verfahren wurden eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht identifiziert werden konnte. Außerdem erklärt die Behörde, dass dies eher die Regel als eine Ausnahme sei. Die Staatsanwaltschaft habe die Aufgabe, die Aussagen des Beschuldigten mit den vorhandenen Beweismitteln zu widerlegen. Oft könnten die Restzweifel nicht beseitigt werden – im vorliegenden Fall also, ob die Behauptung zutrifft, das Handy sei gestohlen worden.

Die Schauspielerin und Musikerin Nura ist in der Hocke und streckt ihre Hände am Boden entlang nach vorne. Das Foto wurde sichtlich zerkratzt und soll so auf digitale Gewalt aufmerksam machen.

Foto: Tatsiana Tribunalova

Weippert und andere Betroffene haben das Gefühl, als Opfer digitaler Gewalt hilflos und allein zu sein. Der bundesweit aktive Verein HateAid möchte das ändern und bietet Betroffenen rechtliche Beratung, psychologische Hilfe und Unterstützung beim Melden von Hassinhalten. In Baden-Württemberg und Bayern gibt es die Meldestelle „Respect“. Eine weitere Meldestelle ist „HessenGegenHetze“. Gemeldete Fälle werden dort geprüft und bei Verdacht auf strafbare Inhalte an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) weitergeleitet. „Die Veröffentlichung der gegen sie gerichteten Hassbotschaften wirkt für die Betroffenen gegebenenfalls vorübergehend als ein entlastendes Ventil“, sagt auf Anfrage Adina Murrer, Pressesprecherin des Hessischen Innenministeriums. Murrer empfiehlt aber, Kontakt mit spezialisierten Beratungsstellen aufzunehmen.

2023 gab es einige Erfolge: In Hessen wurden 85 Verfahren mit Strafbefehl beantragt, davon 62 rechtskräftig abgeschlossen. 56-mal gab es Geldstrafen (15–180 Tagessätze) und einmal eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Von 37 weiteren Verfahren mit Anklage wurden zehn abgeschlossen, mit sechs Geldstrafen (60–135 Tagessätze) und einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung.

Nach Angaben von HateAid mussten Täter in der Vergangenheit Geldstrafen und -entschädigungen zwischen 600 und 2.500 Euro zahlen. Der Verein berichtet, dass etwa 93 Prozent seiner Gerichtsprozesse erfolgreich verlaufen seien.

Betroffene fordern stärkere Regularien. Lola Weippert wünscht sich von Plattformen eine Verifizierung per Personalausweis bei der Kontoerstellung. Hass im Netz sei gefährlich und könne im schlimmsten Fall zu Suizid führen, wie das Beispiel der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zeigt. Sie nahm sich nach massiven Hasswellen das Leben. Weippert selbst leidet an „schlechten“ Tagen unter Todesängsten und Panikattacken aufgrund solcher Nachrichten: „Hoffe, du kriegst Krebs und deine Eltern auch.“

Transparenzhinweis:
Die Moderatorin Lola Weippert ist Botschafterin des WEISSEN RINGs und unterstützte die Kampagne „Schweigen macht schutzlos“. Josi vom Instagram-Account @josischreibt_ hat bereits in der Vergangenheit bei dem Format „Nachgefragt“ des WEISSEN-RING- Instagram-Accounts mitgemacht. Auch die ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer des WEISSEN RINGs unterstützen als Lotsen durchs Hilfssystem Betroffene von digitaler Gewalt.