Social Media

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Social Media

Love Scamming, Sextortion oder auch der Einsatz von KI bei Trickanrufen: Cyberkriminalität ist ein Thema, das den WEISSEN RING immer häufiger beschäftigt. Hinter Angriffen im Netz stecken oft hochspezialisierte Kriminelle. Die Gefahren sind vielfältig, doch jeder kann sich schützen. Darüber haben wir im vergangenen Magazin berichtet und das Wichtigste auch auf Social Media geteilt.

„Wichtiger Beitrag 🙌 Deepfakes und Co. sind nicht zu unterschätzen.“
„Künstliche Intelligenz eröffnet viele Chancen – leider aber auch neue Möglichkeiten für Betrüger. Stimmen können täuschend echt nachgeahmt, Nachrichten perfekt formuliert und ganze Notlagen simuliert werden.“
„Es sollte Technik für Telefone erfunden werden, die diese Anrufe unterbricht und blockiert!“
„Starker und wichtiger Beitrag vom WEISSEN RING. Genau solche Fälle zeigen, wie schnell aus einem Moment ein lebensverändernder Albtraum werden kann.“
„Uff!! So wichtig, da nicht allein zu sein. Und gut, dass ihr zeigt, was möglich ist.“
„Dankeschön für den Post! Ein furchtbares Erlebnis! Wie kann man nur…“
„Täterinnen und Täter hatten es noch nie so leicht.“
„Ich habe absolut keine Worte dafür.“
„Also KI hat tatsächlich massig Nachteile, muss man schon sagen, erst recht, wenn es keine gesetzlichen Regularien dafür gibt.“
„Schafft mal besser KI ab, bevor KI uns abschafft…“
„Wichtig 👏👏👏“
„Ja das kommt ja leider immer wieder vor. Schlimm finde ich, dass z. B. angebliche Gewinnspielseiten/-profile, die eindeutig Betrug sind, dann trotz melden nicht gelöscht werden. Die kopieren andere Seiten, markieren dich da in den Kommentaren oder liken deinen Kommentar.“
„Sehr gut! 👍 Unglaublich was sich manche so erlauben. Da überlegt man schon, ob man die ganzen sozialen Medien einfach löscht, um Ruhe zu haben.“
„Da kann man, meiner Erfahrung nach, melden wie man will. Am Ende heißt es, ‚wir konnten nichts Verdächtiges an dem gemeldeten Profil feststellen‘. “
„Bei digitaler Gewalt denke ich immer, dass jemand mit 0 und 1 beworfen und dabei schwer am Kopf verletzt wurde.“

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht im Interview mit dem WEISSER RING Magazin über häusliche und digitale sexualisierte Gewalt, über Menschenhandel, Schutzmöglichkeiten wie die elektronische Fußfessel – und darüber, was sie während ihrer Zeit als Staatsanwältin und Richterin über Betroffene gelernt hat.

Dr. Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Von 2016 bis 2025 war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Hubig arbeitete von 1996 bis 2000 als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Anschließend wechselte sie als Referentin ins Bundesministerium der Justiz. Foto: Felix Zahn/photothek.de

Frau Dr. Hubig, Fachorganisationen bewerten die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell überwiegend positiv, kritisieren aber beispielsweise, es fehle an einer Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und an Mitteln, um Hochrisikofälle zu erkennen. Welche weiteren Schritte planen Sie konkret, und wann werden diese umgesetzt?

Die elektronische Fußfessel ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Zum Beispiel wollen wir auch die Unterstützung der Opfer vor Gericht verbessern: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im Strafprozess eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. Für viele Betroffene ist ein Strafprozess enorm belastend. Eine professionelle Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren.

Was noch?

Weitere wichtige Vorhaben betreffen das Familienrecht. Künftig ist klar: Wenn es zwischen Eltern Gewalt gibt, dann kann das zur Folge haben, dass der Gewalttäter sein Sorge- und Umgangsrecht verliert. Kinder leiden nicht nur unter Gewalt, die sie selbst erleben. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann schwere Folgen haben. Im Scheidungsrecht soll künftig gelten: Wenn es zu häuslicher Gewalt kommt, dann muss das Trennungsjahr vor der Ehescheidung nicht eingehalten werden. Und wir wollen das familiengerichtliche Verfahren besser auf das Ziel des Gewaltschutzes ausrichten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Auch hier gibt es bereits fertige Gesetzentwürfe. Wir befinden uns gerade noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Wir arbeiten außerdem an einem Gesetzentwurf, mit dem der Mordparagraph präziser gefasst werden soll: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen ganz klar als Mord zu bestrafen sein. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt planen wir außerdem im Mietrecht: Für die Betroffenen soll es leichter sein, aus einem Mietvertrag mit dem Täter entlassen zu werden. Auch hier bereiten wir gerade einen Vorschlag vor. Klar ist: Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem. Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Deshalb reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Paket – von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis hin zu konsequenter Strafverfolgung. Gleichzeitig ist die gesamte Gesellschaft gefordert, hinzusehen und Gewalt nicht zu ignorieren. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sensibilisieren.

„Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann.“

Der WEISSE RING fordert die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die Fessel festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert bietet. An den Familiengerichten sind exzellent ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig. Ich bin zuversichtlich, dass die Familiengerichte schnell ein Verständnis für das neue Instrument entwickeln werden. Wichtig ist außerdem: Schon nach geltendem Recht kann eine elektronische Fußfessel auch von anderen Stellen angeordnet werden. Viele Landespolizeigesetze sehen vor, dass die Polizei eine Fußfessel anordnen kann – auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Und auch im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht ist die Anordnung der elektronischen Fußfessel bereits möglich.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Nachdem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, die von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird intensiv darüber diskutiert. Sie haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Herstellung ungewollter echter sowie gefälschter Sex-Videos unter Strafe stellt. Weshalb glauben Sie, dass das Gesetz ein wirksames Mittel ist? Kritiker sagen, der Entwurf sei zu kleinteilig. Stattdessen müsse grundsätzlich klargestellt werden, ab wann sexualisierte Darstellungen strafbar sind. Und Fernandes selbst hat kürzlich das ihrer Ansicht nach viel zu geringe Strafmaß kritisiert.

Digitale Gewalt hat erschreckende Ausmaße angenommen. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren und klare Grenzen setzen. Wer sexualisierte Inhalte ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet – egal ob echte Aufnahmen oder Deepfakes – muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das vorgesehene Strafmaß ist aus meiner Sicht angemessen: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist sicherlich nicht zu milde, wenn man sich vergleichbare Straftatbestände ansieht. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Es geht dabei immer nur um die Strafe für eine einzelne Tat. Wenn jemand mehrere Taten begeht, kann die Strafe selbstverständlich höher sein.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz ,Nur Ja heißt Ja‘ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern.“

Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD unter anderem, Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten schnell abgerufen werden können. Wann schafft die Bundesregierung es endlich, die Anbieter spürbar in die Pflicht zu nehmen?

Wir haben hier schon einen riesigen Fortschritt erzielt. Die Strafverfolgungsbehörden können sich nun elektronische Beweismittel direkt bei ausländischen Plattformanbietern holen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die klaren Regeln für Plattformbetreiber zunehmend durchsetzt. Und auch mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wollen wir die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Viele Täter verstecken sich im Netz hinter Fantasienamen. Weshalb lehnen Sie die Klarnamenpflicht, wie sie etwa der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert, dennoch ab? Und was halten Sie von einer Pflicht für Plattformbetreiber, die wahre Identität der Nutzer zu prüfen, etwa per Ausweis?

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen im Netz nur anonym oder unter Pseudonym äußern wollen. Beispielsweise kann Anonymität im Netz für gewaltbetroffene Frauen wichtig sein. Gleichzeitig müssen Straftäter im Netz identifiziert werden können. Deshalb setzen wir auf wirksame Ermittlungsinstrumente durch die Speicherpflicht von IP-Adressen, statt auf eine allgemeine Klarnamenpflicht.

In vielen EU-Staaten ist Sex ohne ausdrückliche Zustimmung Vergewaltigung, gemäß dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Die Grünen fordern ein entsprechendes Gesetz auch für Deutschland. Ihr Koalitionspartner, die Union, war zuletzt dagegen, und Sie haben früher Bedenken geäußert. Weshalb?

Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag haben wir das zwar nicht vereinbart. Aber das muss nicht das letzte Wort sein. Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns bereits einig, dass wir den Vorstoß der EU unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen. Wie wir die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, werden wir nach Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie entscheiden. Wenn wir in andere Länder schauen, die das Prinzip Nur-Ja-heißt-Ja bereits geregelt haben, sehen wir jedenfalls, dass es funktioniert.

Die Arbeit des WEISSEN RINGS trage dazu bei, dass die Betroffenenperspektive in der Rechtspolitik Gehör finde, sagt Hubig. Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Cyberkriminalität wird zu einem immer größeren Problem. In unserer Titelgeschichte des vergangenen WEISSER RING Magazins haben Fachleute kritisiert, dass Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei großen Schaden anrichten könnten, aber als weniger schwer gelten. Bei vielen digitalen Delikten handele es sich nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt seien mögliche Maßnahmen. Ein erfahrener Ermittler sagte uns: „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten.“ Eine weitere Hürde im Kampf gegen Verbrechen sei die Tatsache, dass die Justiz bei der Digitalisierung hinterherhinke.

Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter. Deshalb brauchen Polizei und Justiz effektive Ermittlungsinstrumente auch im Netz. Gleichzeitig gilt: Auch im digitalen Raum müssen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt. Wir haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufzustellen. IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig müssen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern. Darauf können Strafverfolgungs-behörden dann grundsätzlich bei allen internetbezogenen Straftaten zugreifen. Auch für den Einsatz von KI-Tools und den Online-Bildabgleich wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Und natürlich prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch und gerade bei der Strafverfolgung im digitalen Raum müssen wir aber stets auf die Wahrung der Freiheitsrechte achten.

„Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen.“

Die Digitalisierung spielt auch bei Menschenhandel eine wichtige Rolle, etwa bei der Anwerbung und Überwachung der Betroffenen. Eine Länderumfrage unseres Magazins hat ergeben, dass nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel verurteilt werden. Zu den Gründen zählen schwer nachweisbare Paragrafen und eine geringe Aussagebereitschaft der Betroffenen, auch weil das Non-Punishment-Prinzip kaum zur Anwendung kommt. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Wir haben vor Kurzem im Kabinett eine Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist vielfach Tatort. Wir müssen im Kampf gegen diese menschenverachtende Form der Kriminalität noch besser werden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit unserer Reform gelingen wird. Vor allem auch der Beweis des Menschenhandels wird mit den neuen Strafvorschriften einfacher werden. Auch das Non-Punishment-Prinzip nehmen wir sehr ernst. Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen. Der Rechtsstaat darf für diese Zwänge nicht blind sein. Wir wollen in der Strafprozessordnung deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, das Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung einzustellen. Es geht hier vor allem darum, die Sichtbarkeit des Non-Punishment-Prinzips zu erhöhen. Anerkannt ist es in Deutschland bereits heute.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Immer wieder werden schwere Straftaten mit Alltagsgegenständen verübt, etwa mit Autos, wie zum Beispiel bei der jüngsten Amokfahrt in Leipzig. Haben Sie neben der Ende 2025 angekündigten Verschärfung des Strafrechts weitere Pläne in diesem Bereich? Wenn ja, welche?

Die Regelungen sind bereits im April in Kraft getreten. Wir haben ausdrücklich geregelt, dass auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern eine Straftat ist. Wir schauen uns genau an, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt. Natürlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Taten kommt, zum Beispiel durch entsprechende Sicherheitskonzepte.

Zuletzt waren eine Million Strafverfahren offen – ein Negativrekord. Der Deutsche Richterbund führt dies auf einen eklatanten Personalmangel zurück. Ihren Gesetzentwurf gegen digitale sexualisierte Gewalt begrüßte der DRB – betonte aber, die Umsetzung würde durch die Personalprobleme gefährdet. Was antworten Sie darauf, und wie wollen Sie Abhilfe schaffen?

In einem Rechtsstaat darf es Gerechtigkeit und Strafverfolgung nicht nach Kassenlage geben. Der Rechtsstaat muss für alle spürbar funktionieren – jeden Tag. Dazu braucht es effektive Strafvorschriften. Und es braucht natürlich auch eine gut ausgestattete Justiz – die effizient arbeiten kann. Wir wollen deshalb mit den Ländern einen neuen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Damit wollen wir die Personalausstattung der Justiz stärken – und gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und die gerichtlichen Verfahren effizienter machen. Als Bund wollen wir dafür in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro bereitstellen. Die Gespräche mit den Ländern verlaufen konstruktiv. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Sommer zu einer Einigung kommen. Der Bund kann die Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Aber gemeinsam mit den Ländern können wir viel bewegen. Uns alle eint das Ziel eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaats.

„Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“

Sehen Sie selbst noch weitere gesetzliche und andere Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern? Wenn ja, welche? Und wie sollten diese geschlossen werden?

Ein Beispiel: In familiengerichtlichen Verfahren kann es derzeit passieren, dass der gewalttätige Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort seiner Ex-Partnerin erfährt – einfach deshalb, weil das Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden muss. Das will ich ändern. Betroffene von Gewalt sollen nicht befürchten müssen, dass ihr Wohnort im familiengerichtlichen Verfahren bekannt wird, wenn sie dies nicht müssen. Ein zweites Beispiel: Im Strafverfahren können Täter mitunter die Adressen von Betroffenen und Zeugen in Erfahrung bringen, wenn sie Akteneinsicht nehmen. Auch das birgt Gefahren – zum Beispiel für ungewollte, retraumatisierende Kontaktaufnahmen. Auch hier will ich bessere Vorkehrungen zum Schutz von Opferinteressen treffen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen, inwieweit bei bestimmten Delikten bei Akteneinsichtsgesuchen auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift verzichtet werden kann. Auch die audiovisuelle Vernehmung wollten Sie erleichtern. Wann gibt es hier spürbare Ergebnisse?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich gerade die Experten-kommission zur Reform des Strafprozessrechts. Konkrete Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden. Im Anschluss wollen wir dann entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen.

Sie haben in Ihrer knapp einjährigen Amtszeit schon mehrere Gesetzesinitiativen gegen Gewalt auf den Weg gebracht. Was treibt Sie persönlich dabei an?

Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Das hat mich geprägt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden. In den letzten Jahrzehnten ist schon vieles besser geworden bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Aber ich bin überzeugt: Unser Rechtsstaat muss auf diesem Feld noch mehr tun. Das treibt mich an. Ich habe viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch verhandelt. Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann. Deshalb müssen wir Strafverfahren so gestalten, dass Betroffene bestmöglich unterstützt und geschützt werden – zum Beispiel durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung. Die kann einen entscheidenden Unterschied machen, weil sie Ängste reduziert und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärkt.

„Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden.“

Fachleute wie der Gewinner des Wissenschaftspreises Opferschutz, Dr. Marius Riebel, bemängeln, Verletztenrechte und Disziplinen wie Viktimologie spielten in der juristischen Ausbildung bisher kaum eine Rolle. Kommen die Betroffenen im Strafrecht zu kurz? Haben Sie vor, die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln? Wenn ja, inwiefern?

Die juristische Ausbildung entscheidet darüber, wie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen und -anwälte von morgen arbeiten. Deswegen ist es gut, sich immer wieder kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Das machen auch meine Kolleginnen und Kollegen der Länder. Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es gibt heute bereits gute Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter, die gut angenommen werden. Unser Ziel ist es, diese noch weiter auszubauen. Wir arbeiten außerdem daran, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Die nimmt den Opferschutz besonders in den Fokus.

Sind Sie schon mal selbst Opfer einer Straftat geworden? Wenn ja: Welche Erfahrungen haben Sie als Betroffene gemacht, auch mit der Justiz?

Ich habe die Strafjustiz bislang – zum Glück – vor allem als Richterin, Staatsanwältin, als Politikerin und Beamtin kennen gelernt und nicht aus der Opferperspektive. Gerade die Perspektive der Betroffenen ist aber natürlich extrem wichtig – um Strafjustiz zu verbessern und Defizite zu erkennen.

Ein Anruf bei … Jörg Ziercke

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Ein Anruf bei … Jörg Ziercke

Wie sicher ist Deutschland – und wie hat sich Kriminalität verändert? Jörg Ziercke, früherer Präsident des Bundeskriminalamtes, spricht über die Gefahr durch Cyberkriminalität, unterschätzte Delikte wie Gewalt gegen Frauen sowie Lücken beim Schutz und bei der Versorgung von Opfern.

Jörg Ziercke, Jahrgang 1947, war von 2004 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes und damit der oberste Polizist Deutschlands. Seit 2012 engagiert er sich im WEISSEN RING, unter anderem als dessen Bundesvorsitzender zwischen 2018 und 2022, und bis zuletzt als Ehrenvorsitzender.

Herr Ziercke, welche Formen von Kriminalität haben sich in den vergangenen Jahrzehnten besonders stark verändert?

Die größten Veränderungen gibt es bei der Cyberkriminalität. Dazu zählen Betrug, Androhung von Gewalt, Verbreitung von Kinderpornografie, Hass und Hetze in Sozialen Medien und Angriffe auf die digitale Infrastruktur von Unternehmen. Eine Zunahme gibt es auch bei der internationalen Organisierten Kriminalität, bei Geldwäsche, Gewalt gegenüber Frauen in Partnerschaften sowie bei den betrügerischen Versprechen gegenüber älteren Menschen am Telefon.

Warum ist Cyberkriminalität so schwer zu bekämpfen?

Die Cyberkriminellen agieren global. Digitale Kriminalität ist entgrenzte Massenkriminalität. Im Gegensatz dazu sind polizeiliche oder justizielle Rechtshilfeersuchen bei Ermittlungen gegen Verdächtige im Ausland ein bürokratisches und zeitintensives Vorhaben. Ohne eine mehrmonatige Speicherung der IP-Adressen bei den Providern sind Ermittlungen im In- und Ausland in der Regel erfolglos. Wegen der geringen Anzeigebereitschaft bei Cyberangriffen gibt es ein riesiges Dunkelfeld von rechtswidrigen Cyberattacken und seit einiger Zeit eine hybride Bedrohung im Cyberraum durch fremde Staaten. Die Nutzung der Künstlichen Intelligenz verschärft die Lage zusätzlich.

Sind deutsche Sicherheitsbehörden technisch und personell auf diese Entwicklung eingestellt?

Das BKA und alle Landeskriminalämter haben sich spezialisiert und arbeiten untereinander eng zusammen. Zusätzlich führt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die zentrale Zertifizierungs- und Informationsstelle von Bund und Ländern. Aktuelle Lagebilder über Cyberkriminalität und konkrete Warnmeldungen bei Cyberattacken richten sich an Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum von BKA, BSI und Bundesnachrichtendienst – auch in Verbindung mit vielen staatlichen Partnern im Ausland – soll Cyberangriffe frühzeitig erkennen und bekämpfen. ZIVIS, die Zentralstelle für IT im Sicherheitsbereich, unterstützt bei der Entschlüsselung und Entwicklung von Werkzeugen im Rahmen der digitalen Forensik.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Viele Menschen glauben, Deutschland sei unsicherer geworden. Woher kommt dieses Gefühl?

Man muss differenzieren: Das Sicherheitsgefühl oder Sicherheitsempfinden ist in Deutschland regional und sozial ungleich verteilt. Es beeinflusst individuelles Verhalten, Lebensqualität, Konsumverhalten und kann abhängig sein vom persönlichen Gesundheitszustand, von einem niedrigen Einkommen, von Arbeitslosigkeit oder individuellen Schicksalsschlägen. Natürlich steht es auch mit der realen Kriminalität im Zusammenhang – insbesondere, wenn an selbst Opfer geworden ist.

Welche Rolle spielen dabei Soziale Medien?

Soziale Medien können das allgemeine Sicherheitsgefühl positiv oder negativ beeinflussen, etwa durch frei Haus gelieferte Nachrichten über Kriminalitätsformen aus aller Welt. Konkrete Risiken entstehen durch Desinformation, Datenmissbrauch, Cybergrooming sowie Hass und Hetze. Dadurch eskalieren Angst und Verunsicherung bei den Menschen, die Soziale Medien konsumieren.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik hieß es zuletzt, Deutschland sei insgesamt sicherer geworden.

Die Kriminalstatistik weist nur die durch die Polizei registrierten Straftaten aus. Das sogenannte Dunkelfeld ist in der Regel ein Vielfaches der angezeigten Straftaten. Die Anzeigebereitschaft ist stark vom Vertrauen der Menschen in die Demokratie und die Polizei abhängig. Deutschland ist im Vergleich mit anderen Staaten immer noch ein sicheres Land. Medien und Politik sollten sachlich aufklären, damit die Wahrnehmung von Kriminalität und der tatsächlichen Lage nicht auseinanderdriften. Deutschland nimmt bei einem weltweiten Vergleich von 160 Staaten mit einer relativ niedrigen Kriminalitätsrate Platz 116 ein. Allerdings schneiden Staaten wie Japan, Norwegen oder Island viel besser ab.

„Die Cyberkriminellen agieren global. Digitale Kriminalität ist entgrenzte Massenkriminalität.“

Zu den größten Herausforderungen in Deutschland zählt die Organisierte Kriminalität. Wie können Ermittlungsbehörden dem besser entgegenwirken?

Entscheidend ist einerseits die internationale Zusammenarbeit über Europol und Interpol. Andererseits müssen die rechtlichen Instrumente wie Beweislastumkehr und Vermögenseinziehung in Deutschland geschärft werden.

Welche Kriminalitätsformen werden Ihrer Ansicht nach unterschätzt?

Das trifft auf Gewalt gegen Frauen in Partnerschaften, Femizide, sexuellen Missbrauch von Kindern, Menschenhandel und Ausbeutung von Frauen sowie Schleusungskriminalität zu. Das gilt aber auch für die Wirtschaftskriminalität mit enormen Schäden.

Warum erhalten diese Themen Ihrer Ansicht nach noch immer zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit?

Das große Dunkelfeld dieser Deliktsformen entsteht durch eine relativ geringe Anzeigebereitschaft. Nur circa fünf Prozent dieser Delikte, so wird geschätzt, werden angezeigt. Grund dafür ist die Tabuisierung der Gewalt und bei Sexualdelikten die Angst und Scham vor einer Stigmatisierung der Opfer und ihrer Familie. Sehr oft sind Familienmitglieder oder Partner die Täter. Diese starken Abhängigkeiten führen zu einer verzerrten Darstellung in der Statistik, insbesondere auch im Hinblick auf bestimmte gesellschaftliche Schichten oder die nationale Herkunft. Tatsächlich sind alle Schichten und Nationalitäten betroffen.

Wird das Auftreten von Frauen wie Gisèle Pelicot, die von sexueller Gewalt betroffen sind, daran etwas ändern?

Mutige Frauen haben ihre Scham überwunden und öffentlich mit großer Resonanz von der Scham gesprochen, die die Seite wechseln muss. Dieser Impuls muss zu einer besseren Finanzierung und Versorgung von Frauenhäusern führen. Der Flickenteppich in Deutschland zwischen Stadt und Land muss endlich beseitigt werden. Für den Schutz und die Beratung von Opfern besteht bereits ein gesetzlicher Anspruch.

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ sagt Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot. Aber geht das überhaupt?

Inwieweit können strengere strafrechtliche Regelungen, etwa bei digitaler Gewalt oder durch die Einstufung von Femiziden als Mord, tatsächlich zu mehr Schutz für Frauen beitragen?

Ob schärfere Gesetze die Lage in Deutschland tatsächlich ändern können, ist sehr umstritten. Höhere Strafen können aber eine abschreckende Wirkung haben. Voraussetzung ist eine Strafanzeige. „Hinsehen statt Wegsehen“ sollte die Devise für alle heißen. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau in einer Partnerbeziehung getötet. Der WEISSE RING hat sich schon seit Langem für eine elektronische Fußfessel für gewalttätige Männer nach dem erfolgreichen spanischen Modell ausgesprochen. Richterliche Näherungsverbote reichen nicht aus. Gleichzeitig muss der Ausbau der Schutzangebote wie Frauenhäuser erfolgen.

Wie steht es generell um die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft?

Sie nimmt zu, und das ist ein ernst zu nehmendes Problem. Obwohl Gewaltverbrechen nur einen Anteil von vier Prozent an der Gesamtkriminalität haben, erschüttern sie das Sicherheitsgefühl der Menschen weitaus stärker als Diebstahl und Betrug.

Welche gesellschaftlichen Entwicklungen tragen zu dieser Situation bei?

Bei einem Blick auf soziale und psychologische Faktoren fallen die emotionale Vernachlässigung, der Leistungs- und Konkurrenzdruck sowie die Identitätskrisen bei Jugendlichen auf. Im Bereich der politischen und ideologischen Polarisierung haben wir es mit einem Anstieg der Hassdelikte und einer wachsenden Politikverdrossenheit sowie extremistischen Einstellungen und Taten zu tun.

Welche präventiven Maßnahmen halten Sie für besonders wirksam?

Es ist ein vielschichtiger und langfristiger Präventionsansatz gegen Kriminalität zum Schutz von Opfern erforderlich. Stichworte dazu sind die Stärkung von Respekt und Zivilcourage, frühkindliche Förderung und der Ausbau der Sozial- und Integrationsarbeit. Schulische Gewaltprävention, auch mit Unterstützung der Polizei, gehört genauso dazu wie Medienkompetenz für Jugendliche. Aber auch Deeskalationstraining und bei Fehlverhalten konsequente Sanktionen.

„Gesellschaften ohne Gewalt gibt es […] nicht. Das heißt, dass Opferarbeit immer erforderlich sein wird.“

Sie kennen aus Ihrer Arbeit beim BKA und beim WEISSEN RING sowohl die Perspektive der Ermittler als auch die der Opfer. Wie hat das Ihre Sicht auf Kriminalität verändert?

Die polizeiliche Arbeit lässt dem Ermittler nur wenig Zeit, sich nach einer Straftat um die Sorgen und Nöte eines Opfers zu kümmern. Der WEISSE RING mit seinen vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern füllt eine Lücke aus, die der Staat nicht füllen kann. Die menschliche Zuwendung ist die größte Ressource des WEISSEN RINGS. Deshalb bin ich Mitglied geworden und habe mich in meiner Zeit als Bundesvorsitzender für die Opferarbeit auch
auf der politischen Ebene engagiert.

Was sind für Sie die größten Errungenschaften des WEISSEN RINGS in seiner 50-jährigen Geschichte?

Ohne Zweifel unser hervorragendes Image in der Bevölkerung und das flächendeckende Hilfesystem von fast 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in circa 400 Außenstellen in ganz Deutschland. Hinzu kommt unsere große finanzielle Unabhängigkeit. Wir erhalten keine staatlichen Zuschüsse, finanzieren uns durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften, Vermächtnisse und Zuweisungen von Geldbußen durch Gerichte. Ein dreistelliger Millionenbetrag ist so in den vergangenen 50 Jahren an die Opfer ausgeschüttet worden, darunter unbürokratische Soforthilfen. Neben der Opferhilfe widmet sich der WEISSE RING intensiv der Prävention von Kriminalität, betreibt Aufklärungsarbeit und unterstützt Forschungsprojekte.

Was wurde auf der politischen Ebene erreicht?

Zahlreiche Initiativen zu Gesetzesänderungen zum Wohle der Opfer in den vergangenen Jahrzehnten sind auf den WEISSEN RING zurückzuführen. Zu erwähnen sind auch der Einsatz bei der Reform der Opferentschädigung mit dem neuen SGB XIV oder die langjährige Forderung nach einer elektronischen Fußfessel für Täter Häuslicher Gewalt, was aktuell umgesetzt wird.

Der lange Weg aus dem Trauma

Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.

Wo sehen Sie aktuell die größten Lücken beim Schutz und bei der Versorgung von Kriminalitätsopfern?

In den Ländern mangelt es immer noch an einer guten, flächendeckenden Versorgung mit Traumaambulanzen. Auch sind staatliche Beratungsstellen in Stadt und Land unterschiedlich verteilt, in Frauenhäusern fehlen Plätze. Es gibt zu lange Wartezeiten bei der Psychotherapie. Auch bei männlichen Tätern fehlen Therapieplätze. Hinzu kommen bürokratische Hürden bei Entschädigungen nach dem SGB XIV. Genauso dringlich ist es, die enormen Belastungen durch die Beweislast bei den gesundheitlichen Folgen der kriminellen Tat, die heute noch bei den Opfern liegt, ausdrücklich in einen Vertrauensvorschuss des Staates gegenüber Opfern umzuwandeln.

Herr Ziercke, glauben Sie, dass es jemals eine Gesellschaft geben kann, in der Opferhilfe nicht mehr gebraucht wird?

Rein theoretisch könnte es so sein. Aber das ist sehr unrealistisch, weil in jeder Gesellschaft Menschen leben, die Grenzen bewusst überschreiten und andere zum eigenen Vorteil schädigen wollen. Gesellschaften ohne Gewalt gibt es daher nicht. Das heißt, dass Opferarbeit immer erforderlich sein wird. Die Arbeit des WEISSEN RINGS dient auch der Gerechtigkeit und dem sozialen Frieden. Unsere Rolle bei der persönlichen Prozessbegleitung im Strafverfahren, unsere finanziellen Hilfen für Opfer und unsere menschliche und professionelle Unterstützung und Zuneigung kann der Staat in dieser Form nicht leisten. Auch die Polizei nicht.

50 Jahre Hilfe

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Gregor

50 Jahre Hilfe

Im September 1976 gründen 17 Männer und Frauen den WEISSEN RING – und leisten in Deutschland Pionierarbeit bei der Opferhilfe. Ein halbes Jahrhundert später blickt das WEISSER RING Magazin zurück auf bewegte Jahrzehnte, auf die „wilden“ Gründungsjahre, die wichtigsten Erfolge und den Aufbau in den neuen Bundesländern, aber auch auf die großen Krisen des Vereins und die Herausforderungen der Zukunft.

Rückblick auf ein halbes Jahrhundert an der Seite der Opfer.

Der WEISSE RING hat sich von einem kleinen Verein zur größten Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in Deutschland entwickelt. Vor allem in den ersten Jahren wuchs er schnell, auch dank des prominenten Gründers, dessen Mitstreitern und vieler weiterer Ehrenamtlicher. Die Vereinsgeschichte zeugt von der Entwicklung der Kriminalität – und von Lücken bei der staatlichen Unterstützung für Betroffene.

Kapitel I: Die ersten Jahre

Wer etwas über die Anfangszeit des WEISSEN RINGS erfahren möchte, wird im Vereinsarchiv der Bundesgeschäftsstelle in Mainz fündig. Im Keller lagern hier in Rollregalen Aktenordner, alte Werbemittel, darunter sogar ein Gleitschirm mit dem Vereinslogo sowie Foto-, Video- und Audiomaterial aus fünf Jahrzehnten Vereinsgeschichte. Dieser Fundus zeugt davon, wie der Verein zur größten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer werden konnte. Besonders aufschlussreich sind frühe Schriftwechsel des Gründers Eduard Zimmermann, der damals als TV-Moderator der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ bekannt war. Die Sendung war in den 1970er-Jahren ein „Straßenfeger“ und lockt bis heute Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Beim Blättern durch die Akten erfährt man, dass Zimmermann schon drei Jahre vor der Gründung für eine Interessenvertretung und Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer geworben hat. So antwortete ihm Ministerialdirigent Dr. Alfred Stümper aus dem baden-württembergischen Innenministerium am 8. Januar 1974: „In der Vergangenheit waren fast alle Bemühungen um eine Modernisierung der Strafverfolgung mehr oder weniger einseitig auf eine Verbesserung der Position des Täters im Strafverfahren ausgerichtet. (…) um das Opfer kümmert sich hingegen – sofern es selbst oder etwaige Hinterbliebene sich nicht allein zu helfen wissen – niemand. Die geplante Organisation könnte hier eine echte, unverständlicherweise seit langem bestehende Lücke schließen.“ Stümper wurde später selbst Gründungsmitglied.

Mittlerweile ist er 100 Jahre alt. „Eduard Zimmermann und ich haben uns bei einer Tagung der Polizeigewerkschaft in Berlin getroffen und gleich gut verstanden“, erinnert er sich im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Sie hätten das Ziel geteilt, Kriminalitätsopfern „konkret und im Einzelfall zu helfen“. Auf diesen „Geist“ komme es an. Gerade zu Beginn „wuchs und wuchs der Verein“, auch weil Zimmermann, er und andere mithilfe ihrer Netzwerke Kontakte geknüpft hätten „und wir unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen haben“. Das Wertvollste des Vereins seien die Ehrenamtlichen, betont Stümper. Er wünsche dem WEISSEN RING alles Gute zum Geburtstag.

Wie überzeugt Zimmermann von seiner Idee war, die er zunächst auch als „Liga gegen das Verbrechen“ und „Verbrechenswacht“ und erst später als „Hilfsverein für Kriminalitätsopfer“ bezeichnete, zeigen weitere Schreiben an Behördenleiter in Polizei, Politik und Justiz. Darin bat er darum, „das Projekt so lange wie möglich im Bereich der Vertraulichkeit zu halten, damit man die ‚schlafenden Hunde‘, die zweifellos mit gehörigem Appetit hinter dem Busch liegen, nicht vorzeitig weckt.“

Offizielle Gründung

Zimmermann sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen ihr Vorhaben am 8. Juli 1976 in die Tat um. Laut Gründungsprotokoll heißt der Verein zunächst „WEISSES KREUZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ Offiziell ins Vereinsregister eingetragen wird er am 24. September 1976, gegründet von 15 Männern und zwei Frauen, Rosmarie Zimmermann, spätere Mitgründerin von Eduard Zimmermanns Produktionsfirma und dessen Ehefrau, sowie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Adelheid Werner. Wie jedoch im Januar 1977 bei der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands klar wird, existiert unter dem Namen „Weißes Kreuz“ bereits ein Verein. Dem Vorstand um Zimmermann wird mitgeteilt, dass der Verein von „führenden Persönlichkeiten der Kirche“ getragen würde, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich den Namen verteidigt hätten. Das Risiko geht der Verein nicht ein und ändert im März 1977 seinen Namen in WEISSER RING.

„Wir haben unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen.“

Gründungsmitglied Dr. Alfred Stümper

Als Zentrale dient zu Beginn eine Privatwohnung in Mainz-Finthen. Während der Auftakt-Pressekonferenz am 1. Juni 1977 stellt der Verein sich und sein Ziel vor: Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität zu sein. Er bietet persönliche Betreuung, Beistand und Anteilnahme durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Verein ausgebildet werden. Finanziell hilft der WEISSE RING Opfern etwa bei der Überbrückung tatbedingter Notlagen und bei Anwaltskosten.

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erstmals in Kraft. Es regelt zunächst finanzielle Leistungen für gesundheitliche Schäden von Gewaltopfern.

In der Zeit von Juni 1977 bis Oktober 1978 zahlt der WEISSE RING mehr als 410.000 Mark an 98 Kriminalitätsopfer und 62 Opfer von Terroranschlägen – oder an deren Angehörige und Hinterbliebene. Und er übt Kritik an den damals schon langen Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen. In der Praxis „vergehen meist viele Monate, ehe über einen OEG-Antrag entschieden wird“, heißt es in der ersten Bilanz. „Oft geraten die Opfer selbst oder deren Hinterbliebene dadurch in Not.“ In 55 solcher Fälle habe der WEISSE RING schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Der öffentliche Einsatz für die Opfer trägt im Januar 1979 in Bonn erstmals Früchte in Form von Verbesserungen im OEG: Leistungen werden von nun an rückwirkend ab dem Monat der Tat gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Ein Berufsschadensausgleich wird für alle rentenberechtigten Geschädigten möglich. Im Februar 1979 nimmt der Verein die Präventionsarbeit auf und richtet ein Referat mit dem Namen „Vorbeugung“ ein. Gleichzeitig eröffnet er im Dezember 1977 in Berlin die erste Außenstelle und wächst insgesamt auf 1.000 Mitglieder. Eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen mehr als 3.000 Mitglieder in den Büchern.

Zu den ersten hauptamtlichen Mitarbeitenden zählt Marion Kollmann, die 48 Jahre nach ihrem Start nach wie vor für den WEISSEN RING tätig ist. „Ich sah damals eine Stellenanzeige in der Allgemeinen Zeitung, bekam dann kurzfristig einen Termin – und blieb.“

„Ehrfurcht vor Ede“ und eine rote Schreibmaschine

Marion Kollmann gehört zum Inventar: Die Buchhalterin arbeitet seit 45 Jahren hauptamtlich beim WEISSEN RING. Ein Blick zurück auf „die gute alte Zeit“.

Schnelles Wachstum

Die Zeit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre ist geprägt von Attentaten und dem Terror der Rote Armee Fraktion. Beim WEISSEN RING „liefen damals die Telefone heiß. Es galt, die Opferhilfe zu organisieren, Kontakte zu knüpfen, Geld bereitzustellen.“ Kollmann erinnert sich an helle Räume, eine rote elektrische Schreibmaschine und viel Arbeit mit Dokumentenbergen: „Die ersten Jahre waren heftig, der Verein ist sehr schnell gewachsen.“ Das sei nur mit einer guten Teamarbeit zu bewältigen gewesen. Eine anstrengende, aber interessante Zeit: „Wir waren tatsächlich Mädchen für alles, haben unter anderem Opferarbeit, Pressearbeit, Telefondienst gemacht und Kaffee gekocht.“ Später spezialisiert sie sich auf Finanzbuchhaltung. Seit eineinhalb Jahren ist Kollmann eigentlich in Rente, arbeitet aber in Teilzeit weiter, weil ihre Erfahrung gebraucht wird, „es mir Spaß macht und ich weiterhin Opfern helfen kann“.

Kollmann trägt in den ersten Jahren dazu bei, das Wachstum zu managen. Im Januar 1980 gibt es bereits 100 Außenstellen in Deutschland, und der Verein hat mehr als eine Million Mark an Kriminalitätsopfer weitergeleitet. Im Dezember 1984 zählt er 20.000 Mitglieder und 200 Außenstellen.

Christian Jahn-Pabel aus Hameln wird 1980 Mitglied, übernimmt im Jahr darauf die Leitung der dortigen Außenstelle – und hat sie 42 Jahre lang inne. Jahn-Pabel, langjähriger Bediensteter in der Polizeiverwaltung, folgt beim WEISSEN RING auf einen Kollegen, Hauptkommissar Karl-Heinz Schulz, der ihn zuvor schon als Mitglied geworben hat. Das Tempo der ersten Jahre sei beachtlich gewesen: „Alles war spannend und neu; die Bereiche wurden nach und nach erweitert, egal ob Opferhilfe oder Öffentlichkeitsarbeit.“ Er habe sich engagiert, „weil ich die Arbeit für Opfer, für die es trotz ihrer misslichen Lage wenig Unterstützung gab, wichtig fand. Der Staat war stark täterorientiert.“

Heute kümmert sich Jahn-Pabel nicht mehr direkt um Opfer. Nach 3.400 Fällen will er sich anders einbringen, macht Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Besonders intensiv erinnert sich Jahn-Pabel an den Polizistenmord von Holzminden: Zwei Beamte wurden 1991 auf einem Waldparkplatz in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. „Sie hinterließen zwei junge Ehefrauen und vier kleine Kinder, denen plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Etwas Gutes für die Betroffenen bewirken zu können – das hat mich immer angetrieben.“

Kapitel II: „Steter Tropfen höhlt den Stein“: die Errungenschaften

Schon bei der offiziellen Vereinsgründung 1977 schlägt der Jurist Josef Augstein, Gründungsmitglied des WEISSEN RINGS und Bruder des „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein, vor, jedem bedürftigen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten einen Rechtsbeistand zu geben. Der Verein bringt Augsteins Forderung im Laufe der Jahre immer wieder vor, bis dann ab Juli 1987 der Beratungsscheck des Vereins Betroffenen die kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt ermöglicht. Im Dezember 1997 schließlich wird der vom Staat bezahlte Opferanwalt gesetzlich verankert.

Der WEISSE RING setzt sich außerdem für Verbrechensopfer ein, die keine deutschen Staatsangehörigen sind. 1978 fordert der Verein, die Opferentschädigung auszuweiten. Ausländer können zu dieser Zeit nur dann Hilfe durch das OEG erwarten, wenn Deutsche im Heimatland der Betroffenen nach einem Verbrechen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Der WEISSE RING plädiert für gleiches Recht für ausländische Mitbürger, „soweit sie in der Bundesrepublik seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz haben und von einem deutschen Straftäter geschädigt wurden“.

Appell an die Politik

Im Juni 1993 appelliert der Vereinsvorsitzende Eduard Zimmermann an die Politik: „Die Ausgrenzung von Menschen anderer Nationalität aus der staatlichen Opferentschädigung ist angesichts der derzeitigen Welle der Gewalt nicht länger hinzunehmen.“ Vorausgegangen ist eine Serie von rassistischen Angriffen auf Familien mit Migrationsgeschichte in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen. Bei einem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 werden fünf Menschen getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Im Juli 1993 bezieht der Gesetzgeber Ausländer aus Staaten außerhalb der EU erstmals in den Geltungsbereich des OEG ein – rückwirkend ab 1. Juli 1990.

Im März 1996 erkämpft der WEISSE RING eine Grundsatzent-scheidung vor dem Bundessozialgericht: Ausländische Mitbürger haben seitdem auch dann Anspruch auf die Leistungen nach dem OEG, wenn die Tat vor dem 1. Juli 1990 geschah. Vollständig gleichgestellt mit deutschen Opfern sind sie seit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits 1987 tritt das Opferschutzgesetz in Kraft, das Opferzeugen im Strafverfahren stärkte. Kurz darauf wird die vom WEISSEN RING geforderte Belehrungspflicht wirksam: Das Merkblatt über die Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren erscheint.

Der Verein versucht, gesetzliche Fortschritte bei Opferhilfe und Prävention zu erreichen, etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, durch Kontakt zur Politik und auf juristischem Wege. Und nicht zuletzt, indem er seine Stimme erhebt. Zum Beispiel, als der damalige Bundesvorsitzende Prof. Reinhard Böttcher, früherer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, 2005 fordert, das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Kriminalitätsopfer und ihrer Angehörigen noch mehr zu schärfen. Die Bundespolitik müsse Opferinteressen mehr beachten.

Solche Vorschläge müssen untermauert werden. Deshalb hat der Verein 1983 die Arbeitsgruppe „Gesetzgebung und Recht“ ins Leben gerufen. Heute gibt es fünf Fachbeiräte: für Strafrecht, Sozialrecht, Medizin/Psychologie, Kriminalprävention, Aus- und Weiterbildung. Stephanie Ihrler gehört dem Fachbeirat Sozialrecht an. Dessen Ziel sei es unter anderem, mit Hilfe der sozialrechtspolitischen Forderungen der Opferperspektive mehr Geltung zu verschaffen und diese bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Fachanwältin für Sozialrecht wünscht sich zudem, dass Versorgungsverwaltungen Betroffenen noch mehr auf Augenhöhe begegnen und ihren Ermessensspielraum häufiger zu deren Gunsten nutzen.

Fachbeiratsmitglied Reinhard Heckmann, früher lange in leitender Funktion in der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen tätig und dort in der Fachaufsicht für Fragen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht zuständig, beschreibt den Beirat als eine Art „Grundsatzabteilung“. Dieser habe die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu unterstützen. Dazu befasse er sich mit den Fragen „Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?“. Die Mitglieder analysieren die Rechtsprechung und die Gesetzesvorhaben, um dann „Entwicklungsbedarfe zu skizzieren und unsere Sicht einzubringen“, sagt der Rechtsanwalt.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Ein weiterer Baustein ist die Stiftung des WEISSEN RINGS. Sie unterstützt Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen, um Erkenntnisse etwa in der Kriminalprävention zu fördern und die Gesellschaft für Opferthemen zu sensibilisieren.

Auch eigene Statistiken spielen eine wichtige Rolle. Bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht der WEISSE RING jedes Jahr eine Bilanz zur Opferentschädigung, basierend auf einer Umfrage bei Versorgungsämtern. Das regelmäßige Ergebnis: viele Ablehnungen, relativ wenige positive Bescheide. Durch die Überführung des OEG ins neue Sozialgesetzbuch XIV am 1. Januar 2024 entstehen einige Verbesserungen für Opfer von Straftaten: So soll psychische Gewalt nun auch als schädigendes Ereignis anerkannt werden, zum Beispiel für Opfer von Stalking. Außerdem ist eine zeitnahe Behandlung in Traumaambulanzen möglich.

Im Jahr 2017 fordert der WEISSE RING erstmals den Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewaltschutzanordnungen besser überwachen zu können. Auf Brandbriefe an die Politik folgt im September 2024 eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“.

Darüber hinaus werden im Magazin – wie zuvor zu Missständen beim Opferentschädigungsgesetz – umfangreiche Recherchen zum Thema häusliche Gewalt und Fußfessel veröffentlicht, etwa zu Fällen, in denen sich Femizide hätten verhindern lassen. Auch die erfolgreiche Prävention mit der „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ in Spanien ist ein Thema.

Im Mai 2026 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung der elektronischen Fußfessel bundeseinheitlich zum Schutz vor häuslicher Gewalt, auch der Bundesrat stimmt zu.

Kapitel III: Aufbau im Osten

„Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands weitet der WEISSE RING sein Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus. Jetzt können auch die Bürger in Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die Opfer vorsätzlicher Straftaten geworden sind, mit schneller und unbürokratischer Unterstützung rechnen“, so berichtet das Magazin des WEISSEN RINGS im September 1990.

Eine der ersten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Osten ist Martina Eberhart aus Brandenburg. „Ich war zu DDR-Zeiten schon Staatsanwältin, und wir sind ja dann von heute auf morgen in das neue Rechtssystem gestürzt worden. Wir haben unsere Gesetzbücher weggelegt und mussten die neuen nehmen“, erinnert sich die heute 71-Jährige. „Ich hielt dann einen Vortrag in Cottbus, um Polizeibeamte zum Jugendstrafgesetzbuch zu schulen.“ Dort trifft sie Klaus Zacharias, ein Mitglied des WEISSEN RINGS aus dem Westen, der sie fragt, ob sie sich vorstellen könne, eine Außenstelle in Brandenburg aufzubauen. „Ich weiß noch ganz genau, meine erste Frage war dann: WEISSER RING – ist das eine Partei? Denn in eine Partei wollte ich nicht.“ Das Konzept überzeugt Eberhart, seit April 1991 ist sie dabei.

Schnell gewinnt Eberhart auch den Kriminalbeamten Hans-Joachim Zimmerling für das Projekt. Gemeinsam fahren sie nach Mainz zur Bundesgeschäftsstelle. „Dort hat man uns erklärt, dass wir ein Konto einrichten müssen, dass wir an die Presse gehen sollten, und dann hatten wir das ganze Auto voller Prospekte und Informationsmaterial“, erzählt Eberhart. Zurück in Brandenburg organisieren sie einen Raum bei der Polizei und starten einen Aufruf, um weitere Ehrenamtliche zu rekrutieren. „Schnell hatten wir dann auch zwei Frauen, die mitgeholfen haben, und auch Lothar Pohle kam früh dazu, er ist heute noch dabei.“ Auch die ersten Opfer finden schnell ihren Weg zur neuen Außenstelle. „Ich erinnere mich noch gut an unser erstes Opfer, das war eine ältere Dame. Sie wurde Opfer eines Raubüberfalls. Wir haben sie betreut und ihr die Brille ersetzt. Danach ist sie spontan Mitarbeiterin geworden“, sagt Eberhart. „So haben wir nach und nach Cottbus aufgebaut.“ Mittlerweile hat Brandenburg 18 Außenstellen mit fast 150 Mitarbeitenden.

Ebenfalls 1991 kommt Manfred Dachner dazu. Er baut den Verein, von dem er aus der Zeitung erfahren hat, in Mecklenburg-Vorpommern mit auf: „Ich habe diesen Artikel mindestens zwei Mal gelesen, um zu verinnerlichen, dass es einen Verein in Deutschland gibt, der sich ausschließlich mit Opfern beschäftigt und sie unterstützt“, sagt Dachner. Als Polizist ist er oft mit Betroffenen in Kontakt gekommen. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, zur Polizei kamen, haben wir die Anzeigen aufgenommen, mussten sie aber wieder nach Hause gehen lassen. Frauenhäuser gab es nicht. Also wenn sie keine Verwandten in der Nähe hatten, mussten sie wieder zu dem gewalttätigen Partner zurück“, so Dachner. Er nimmt Kontakt nach Mainz auf und sucht für Mecklenburg-Vorpommern ein prominentes Gesicht. Er schafft es, den ersten Landtagspräsidenten des neuen Bundeslandes, Rainer Prachtl, vom Verein zu überzeugen. „Wir haben dann in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Außenstelle aufgebaut“, berichtet Dachner, der jetzt stellvertretender Landesvorsitzender ist. Heute hat Mecklenburg-Vorpommern 14 Außenstellen und über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende.

„Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“

Adelheid Wilk

Adelheid Wilk ist in Thüringen am Aufbau des WEISSEN RINGS beteiligt, seit Ende 1993 ist sie Mitglied des Vereins. Sie arbeitete als Kindergärtnerin, später als Sozialpädagogin und ist damals auf der Suche nach einem Ehrenamt. Dann trifft sie den damaligen Leiter der Außenstelle Eisenach, den WEISSEN RING kennt sie bereits von Eduard Zimmermann. „Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“ Es habe ihr immer ein gutes Gefühl gegeben, Menschen, die in Not geraten waren, zu helfen. In Thüringen gibt es heute 22 Außenstellen mit rund 100 Mitarbeitenden.

Die schwierige Wendezeit

So erfolgreich der Start des WEISSEN RINGS in der ehemaligen DDR ist, schon früh gibt es Anzeichen, dass es auch negative Entwicklungen im Osten geben würde. „Die Jugendkriminalität zum Beispiel stieg an. Und Banküberfälle, Blitzeinbrüche, Rauschgiftkriminalität“, sagt Manfred Dachner. Prävention ist daher ein wichtigesThema, auch in Brandenburg: „Wir waren in Altenheimen, beim Jugendamt und in Schulen, um uns vorzustellen und aufzuklären“, blickt Eberhart zurück.

Es bewegt sich viel im Osten, aber auch im Westen gibt es in den 90er-Jahren einiges zu vermelden: Am 22. März 1991 ruft der Verein den „Tag der Kriminalitätsopfer“ ins Leben. Seitdem machen Ehrenamtliche jedes Jahr an dem Tag auf die Belange von Opfern aufmerksam. Außerdem geht der WEISSE RING Ende der 90er mit seiner Website online, die modernisiert bis heute besteht.

Kapitel IV: Krisen und Konsequenzen

Eine Krise in der Geschichte des WEISSEN RINGS betrifft ausgerechnet den Gründungsvorsitzenden Eduard Zimmermann. Er und Stümper erheben in einem im Jahr 2000 erschienenen Beitrag des Magazins „Focus“ im Zusammenhang mit Spenden Vorwürfe gegen den damaligen Bundesvorsitzenden Max Herberg, die dieser und der Verein zurückweisen. Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig eine Woche später scheitert Herbergs Wiederwahl. Gleichzeitig schließen die Delegierten Zimmermann und Stümper wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ aus dem Vorstand aus. Zimmermann verlässt daraufhin den Verein.

Einige Jahre später kommt es zur Versöhnung. Als der WEISSE RING 30-jähriges Bestehen feiert, verleiht der Bundesvorstand Zimmermann zusammen mit weiteren Gründungsmitgliedern – darunter Alfred Stümper – die Ehrenmitgliedschaft.

Nach Zimmermanns Tod 2009 würdigt der Verein ihn: „Eduard Zimmermann hat mit Gründung des WEISSEN RINGS einen Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte gesetzt. In einer Zeit, in der so gut wie kein öffentliches Bewusstsein für Opferbelange zu erkennen war, erinnerte er die Gesellschaft nachhaltig an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt“, erklärt der Bundesvorsitzende Professor Reinhard Böttcher.

Viel schwerwiegender als dieser Konflikt ist ein Fall, dessen juristische Aufarbeitung im April 2024 endet: Ein Ex-Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis wird wegen Vergewaltigung einer Hilfesuchenden zu Haft verurteilt, mittlerweile rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 entbindet der WEISSE RING den früheren Polizisten von seinen Aufgaben und erstattet Anzeige gegen ihn. Mit eigenen Recherchen arbeitet der Verein den Fall weiter auf und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Webseite. So untersucht beispielsweise eine Task-Force die von dem Mitarbeiter betreuten Opferfälle; es wird eine Hotline für betroffene Frauen und Hinweisgebende eingerichtet. Vor der Aufdeckung hat es einen Hinweis gegeben, doch der Ehrenamtliche darf seine Tätigkeit zunächst mit Einschränkungen fortsetzen. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kontaktaufnahme zur Hinweisgeberin schwierig gestaltet und keine Strafanzeige vorliegt. „Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war“, steht auf der Seite zum Fall.

Klaus Neidhardt, Sozialwissenschaftler und bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, hat 2022 beim WEISSEN RING den Landesvorsitz des Verbandes Nordrhein-Westfalen/Westfalen-Lippe übernommen und beteiligt sich an der Aufarbeitung. Neidhardt spricht vom schlimmsten Fall in der Geschichte des WEISSEN RINGS: „Es war richtig und wichtig, den Ehrenamtlichen sofort von seiner Funktion zu entbinden und ihn anzuzeigen, als sich die Vorwürfe erhärteten.“ Der Verein sei auf das Vertrauen der Menschen angewiesen, die sich an ihn wenden. Auch deshalb seien nach Bekanntwerden des Falles Konsequenzen und „größtmögliche Transparenz“ geboten gewesen. „Fehler einzugestehen ist kein Fehler, sondern kann helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.“

Bereits im Jahr 2018 sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Mitarbeiter in der Außenstelle Lübeck aufgekommen. In einem Fall kommt es zum Prozess. Der Verdächtige, der die Vorwürfe zurückweist, wird vor Gericht freigesprochen. Nichtsdestotrotz reagiert der Verein, aufgrund von massiven Verstößen gegen Standards: Der WEISSE RING führt nun das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installiert eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson und ergänzt die Aus- und Fortbildung.
Nach dem Fall im Hochsauerland wird das Sechs-Augen-Prinzip verschärft. So ist seitdem ein Nachweis notwendig, dass das Prinzip eingehalten wird. Jedes weibliche Opfer muss darüber informiert werden, dass es darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Das Beschwerdemanagement wird um eine weibliche Vertrauensperson ergänzt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden wollen. Zudem richtet der Verein Steuerungsgruppen für Verdachtsfälle ein.

Kapitel V: Der WEISSE RING und Europa

Opferschutz endet nicht an der Landesgrenze. In einem Europa, das zusammenwächst, ist es auch für den WEISSEN RING wichtig, mit anderen Ländern für die Rechte und die Unterstützung von Kriminalitätsbetroffenen zu kämpfen. Deshalb haben sich Opferschutzorganisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen, um Victim Support Europe (VSE) zu gründen. Im Jahr 1990 startet die Organisation zunächst als European Forum for Victim Services. „Das war die Vorgängerorganisation, die in der Schweiz angesiedelt war, weil das rechtlich das Einfachste war“, erklärt Dr. Helgard van Hüllen, ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, die über zehn Jahre ehrenamtlich im Vorstand von VSE tätig war. „Das war noch ein loser Zusammenschluss, der keinen richtigen Standort, kein eigenes Büro, hatte. Das war schwierig, wenn man sich durchsetzen wollte,  insbesondere bei der Europäischen Union. So kam es dann zur Gründung von Victim Support Europe.“

Vertreten sind momentan 80 Mitgliedsorganisationen aus 35 Ländern. Helgard van Hüllen war die Sonderbeauftragte für Internationales im Verein: „Ich bin Juristin und Rechtsvergleichung hat mich schon immer interessiert. Ich habe einige Zeit in Südafrika gelebt und am Institut für internationales Recht der ‚University of South Africa‘ gearbeitet.“

Wie wichtig Präsenz in Europa für den WEISSEN RING ist, zeigt sich Anfang der 2010er-Jahre, als die EU in einer Richtlinie festhalten will, dass Opferunterstützung nur durch professionelle Kräfte ausgeübt werden sollte. „Da haben wir gekämpft wie die Löwen“, erzählt van Hüllen. Die ehrenamtliche Arbeit wird dann in die Opferschutzrichtlinie aufgenommen. „Das war eine tolle Zeit. Wir wurden immer mehr zu den Fachleuten, die bei den Anhörungen gehört worden sind.“ Was van Hüllen an der Arbeit auf europäischer Ebene mag, ist der Austausch: „Man kriegt so viel mit bei diesen internationalen Konferenzen.“ Eine Begegnung in Schottland ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Da sagte man mir in Edinburgh: Du, Helgard, morgen leitest du doch die Konferenz. Princess Anne kommt irgendwann und du musst sie begrüßen: ‚Her Royal Highness, the Princess Royal‘, und danach kannst du sie Ma’am nennen. Da steht man da und staunt.“

Noch während van Hüllens aktiver Arbeit bei VSE baut sie ihre Nachfolgerin auf. „Ich saß abends beim Essen mit Helgard zusammen und da berichtete sie, dass sie international unterwegs ist“, sagt Petra Klein, heutige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Ich war in meiner dienstlichen Laufbahn auch international unterwegs. So kamen wir ins Gespräch, und Helgard hat mich zu den internationalen Tagungen mitgenommen. 2020 endete ihre Amtszeit, und sie sagte zu mir, es wäre doch schön, wenn du nachfolgen könntest.“

Heute ist Klein bereits in ihrer zweiten Amtszeit die Vizepräsidentin von VSE. Dabei schätzt sie besonders die Möglichkeit, über den nationalen Tellerrand zu schauen und erfolgreiche Konzepte anderer Länder für den WEISSEN RING mitzudenken. „Die Niederlande haben eine tolle Struktur. Sie haben zum Beispiel eine zentrale Telefonannahme oder Opferannahme, ähnlich wie bei unserer Digitalen Außenstelle“, erzählt Klein. Das System filtere zunächst heraus, wo Hilfe notwendig ist. Wenn es sich dabei um einen konkreten Fall handelt, werde dieser an das regionale Team in diesem Bereich übergeben. „Das wäre bei uns die Außenstelle vor Ort. Das passiert bei denen alles online, beim ‚Außenstellenleiter‘ ploppt dann der Fall auf und der sagt, da schicke ich jetzt einen Mitarbeiter hin.“ Auch der Einsatz von KI-Bots für die Opferhilfe in Finnland beeindruckt Klein.

Im Frühjahr 2027 endet Kleins Amtszeit im Vorstand von VSE. Für ihre Nachfolge hat sie einen Rat: „Netzwerken ist ganz wichtig. Augen und Ohren offenhalten. Neue Technologien nicht gleich ablehnen, sondern zulassen. Erst mal schauen, was können sie bringen, dass wir nichts verpassen und die Fahne für das Ehrenamt hochhalten.“

Der WEISSE RING ist nicht nur in Europa vernetzt, auch national gibt es Partner – mit Organisationen wie Klicksafe oder dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Zum einen sind diese Kooperationen wichtig für unsere Sichtbarkeit“, sagt Klein. Man könne sich austauschen und lerne Ansprechpartner kennen. „Und ich glaube, der kleine Dienstweg ist häufig viel wichtiger als der große. Wenn du anrufst und derjenige sagt, ich bin nicht zuständig, aber melde dich doch mal da, dann sind die Wege kurz. Deswegen brauchen wir im Großen wie im Kleinen Kooperationen.“

Kapitel VI: Neue Zeiten, neue Wege

116 006 – das ist die zentrale Rufnummer für Opfer von Straftaten in Europa. Im November 2009 beschließt die Europäische Kommission, diese Nummer europaweit einzurichten. Doch wer soll sie in Deutschland mit Leben füllen, wer soll ans Telefon gehen, wenn Menschen zum Teil unter extremen Umständen anrufen und Hilfe suchen? „Wir haben diskutiert: Stellen wir den Antrag, dass die Nummer an uns gegeben wird?“, erinnert sich Helgard van Hüllen. Die Voraussetzungen, diese Aufgabe meistern zu können, hat sie mitgeschaffen: Zusammen mit den Psychologen Karl-Günther Theobald und Lutz Lyding bringt sie wenige Monate zuvor das ehrenamtliche Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS an den Start – nur unter anderer Nummer. Der Antrag wird bewilligt, und seit September 2010 sind die deutschen Opferhelferinnen und -helfer unter der Rufnummer erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr: deutschlandweit, kostenlos und anonym.

Das Digitale Ehrenamt

Was das Opfer-Telefon auszeichnet, ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme. Betroffene können anrufen und erhalten ersten Beistand. „Ich lasse Ratsuchende grundsätzlich erst mal reden, ich höre zu und schaue dann, was man machen kann. Wenn es sich um einen Beratungsfall handelt, schaue ich, welche Möglichkeiten und Angebote es gibt“, erklärt Jakob Ehrenfried. Der 32-jährige Jurist aus Köln ist seit zwei Jahren dabei und entschied sich nicht zuletzt für das Ehrenamt, „weil es sich gut in den Alltag integrieren lässt“. Einmal die Woche drei Stunden dauert der Dienst am Opfer-Telefon. „Wir wollen Betroffenen zeigen: ‚Du bist nicht allein, musst dein Problem nicht alleine schultern‘“, sagt er. „Wenn ich merke, ich konnte weiterhelfen, ist das ein gutes Gefühl.“ Am Opfer-Telefon bleibt es bei einem einmaligen Kontakt. Das sei „manchmal gut, manchmal schlecht“, so Ehrenfried. Es gebe auch Fälle, „wo man mehr tun will“. Damit die Helferinnen und Helfer über solche belastenden Anrufe sprechen können, bietet der Verein regelmäßige Team-Treffen und Supervisionen an. Seit dem Start 2009 wurden mehr als 300.000 Telefonate geführt mit mehr als zwei Millionen Gesprächsminuten. Das ist so, als würde man fast viereinhalb Jahre ohne Pause telefonieren.

Seit August 2016 gibt es auch eine Onlineberatung beim WEISSEN RING. Damit will der Verein seine Hilfsmöglichkeiten erweitern, mit der Zeit gehen und vor allem auch einen vollkommen anonymen Weg der Kontaktaufnahme möglich machen.

Die Lotsin

Vanessa Hilário da Ponte engagiert sich seit vier Jahren ehrenamtlich als Beraterin beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Die Psychologiestudentin ist oft die erste Ansprechpartnerin für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Im Interview spricht die 28-Jährige über emotionale Gespräche, generationsübergreifende Teamarbeit und ihr schwindendes Interesse an True-Crime-Podcasts.

Von Anfang an dabei ist Gerda Lenz. „Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin und habe etwas gesucht, was ich in Rente tun könnte. Ich war erst zwei Jahre bei der Außenstelle in Bad Kreuznach und las eines Morgens in der Zeitung, dass eine Onlineberatung gegründet werden soll und dafür Mitarbeiter gesucht werden“, sagt Lenz, die dieses Jahr 78 Jahre alt wird. „Dann habe ich mich gemeldet, das mehrstufige Auswahlverfahren durchlaufen und wurde genommen. Nach der Ausbildung sind wir mit 15 Personen gestartet.“ Heute arbeiten in der Onlineberatung mehr als 40 Personen ehrenamtlich, circa 30.000 Ratsuchende haben sich an den Onlinedienst gewandt.

Digitale Gewalt nimmt zu

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Hilfe beim WEISSEN RING. In einigen Regionen hat der Verein allerdings Schwierigkeiten, Außenstellenleitungen zu besetzen. In diesen Fällen haben bisher die hauptamtlichen Landesbüro-Mitarbeitenden die Aufgabe übernommen. Als weitere Lösung wird im April 2025 die Digitale Außenstelle ins Leben gerufen: Betroffene nutzen weiterhin die Kontaktdaten der Außenstelle ihrer Region. Gibt es dort keine Leitung, landet die Nachricht im Pool der Digitalen Außenstelle. „Letztendlich nehmen wir als beratende Personen dann in der Form Kontakt auf, in der auch die oder der Ratsuchende Kontakt aufgenommen hat, also schriftlich oder telefonisch“, sagt die 36-jährige Kölnerin Marilena Junghans, die von Beginn an mitmacht und beruflich im Diskriminierungsschutz tätig ist. „Wir schauen fallspezifisch, wie wir unterstützen können.“ Wenn größere materielle Hilfen notwendig sind oder eine persönliche Unterstützung gewünscht ist, verknüpfen die Beratenden die Betroffenen mit Ehrenamtlichen der Außenstelle vor Ort.

Organisiert und betreut werden Opfer-Telefon, Onlineberatung und Digitale Außenstelle von einem Team aus hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die häufigsten Delikte, die beim Digitalen Ehrenamt vorkommen, sind häusliche Gewalt, Stalking, Sexualstraftaten und Körperverletzung. In den vergangenen Jahren hat auch digitale Gewalt zugenommen, wie beispielsweise Sextortion, Romance Scamming und andere Betrugsmaschen. Das belegen die Zahlen von Opfer-Telefon und Onlineberatung.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Auf diese neuen Formen der Gewalt müssen sich nicht nur die digitalen Beraterinnen und Berater einstellen. Auch die Ehrenamtlichen in den Außenstellen kommen vor Ort immer häufiger mit diesen Themen in Berührung. Der Präventionsbeauftragte des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Heinz Dieter Remmert, kümmert sich um die Aufklärungsarbeit in Sachen digitale Gewalt im Landesverband, sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch in der Bevölkerung. Er sagt: „Wir brauchen dringend eine größere interdisziplinäre Aufklärungskampagne, das kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter eigentlich gar nicht leisten. Ich sehe bei Vorträgen immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich erzähle, was eigentlich alles so passiert.“

Remmert wünscht sich vom WEISSEN RING, dass der Verein weiterhin klare Position bezieht zu Themen, die die digitale Gewalt betreffen: „Ähnlich wie wir das auch bei der Fußfessel gemacht haben.“ Der Schutz der Kinder liege ihm besonders am Herzen: „Heute bekommen Kinder schon mit acht oder neun Jahren ein Smartphone und werden mit schlimmen Dingen konfrontiert. Wir müssen hier Druck bei der Politik machen, damit sie die Plattformen viel mehr in die Verantwortung nimmt.“ Um Kinder richtig zu schützen, brauche es ein Zusammenspiel aus einer Medienkompetenzstrategie, digitaler Aufklärung, konsequentem Opferschutz und klaren gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müsse die Politik die Polizei fördern: „Viele Polizeidienststellen sind nicht gut ausgestattet. Es braucht mehr Leute, die sich auskennen und in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen.“ Remmert räumt ein, dass sich auch die Ehrenamtlichen noch mehr mit den Themen auseinandersetzen sollten. Digitale Kriminalität sieht er als eine der größten Herausforderungen für den WEISSEN RING, aber auch für die ganze Gesellschaft.

„F*ck Deepfakes!“

Erstellt am: Montag, 20. Juli 2026 von Sabine

Gucken

„F*ck Deepfakes!“

ARD Mediathek

Ende März machte der „Spiegel“ Vorwürfe der Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich: Er habe in sozialen Netzwerken Fakeprofile von ihr erstellt, Männer kontaktiert und sexualisierte Darstellungen verschickt, die den Eindruck erweckten, es handele sich um Fernandes. Vor allem Frauen sind von digitaler Gewalt betroffen. Fernandes ist zur Anführerin einer wichtigen Bewegung geworden: Sie tritt für einen besseren gesetzlichen Schutz ein, unter anderem für ein Verbot von gefälschten Bildern und Videos, die es massenweise im Netz gibt.

Die Dokumentation entstand vor dem „Spiegel“-Bericht. Schon damals war klar, dass Fernandes Opfer digitaler sexualisierter Gewalt ist. Aber nicht, dass Ulmen ein Täter sein könnte. Seine Anwälte teilten mit, er habe weder Deepfake-Videos hergestellt noch verbreitet. Ansonsten sprachen sie von „unwahren Tatsachen“, bestritten die oben genannten Vorwürfe aber nicht.

Die deutsche Journalistin Marie Bröckling und die bekannte Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes stehen nebeneinander. Gemeinsam sprechen sie über Deepfake-Pornos.

Wenn dein Gesicht in einem Porno zu sehen ist

Schauspielerin und Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes setzt sich gegen digitale Gewalt durch sogenannte Deepfakes zur Wehr.

Im gut 40 Minuten langen Film erklärt Fernandes mit Expertinnen und Experten, wie leicht man gefälschte Clips produzieren kann und wie Plattformen finanziell von diesen profitieren. Sie zeigt, was Aufklärung an Schulen bewirkt. Diskutiert, was eine Klarnamenpflicht im Internet und weitere Maßnahmen bringen könnten. In der emotionalsten Passage schildert Fernandes, wie schlecht es ihr ging angesichts gefälschter Pornos. Die Aufnahmen gäben vor, zu zeigen, „wie ich auf dem Boden liege und weine und immer wieder sage ‚Ich will das nicht!‘“. Fernandes hat die stärkste Geschichte zu erzählen. Doch als die Person, die durch den Film führt, kann sie das kaum. Dennoch ist der Film sehr sehenswert: Er beleuchtet das Phänomen Deepfakes aus vielen Perspektiven, blickt sachlich darauf – und stellt Möglichkeiten vor, sich zu schützen.

https://www.ardmediathek.de/film/collien-fernandes-f-ck-deepfakes

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation. / Fotos: Kays Al-Khanak

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Tagungs-Organisator Florian Wedell (l.) im Gespräch mit Reinhard Heckmann, der in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt hat.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Prof. Franziska Lechner-Meichsner spricht über Auswirkungen traumatischer Verluste und Behandlungsansätze für Hinterbliebene nach Gewalttaten.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

Rund 80 Fachleute aus ganz Deutschland informieren sich bei der Fachtagung über aktuelle Entwicklungen und spezifische Bedarfe bei Traumaambulanzen. / Fotos: Kays Al-Khanak

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

„Liebesbetrüger“ erbeuten mindestens 50 Millionen Euro

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Datum: 24.03.2026

„Liebesbetrüger“ erbeuten mindestens 50 Millionen Euro

Durch Love-Scam haben Betroffene in Deutschland im Jahr 2024 mindestens 50 Millionen Euro verloren. Das geht aus einer Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen 16 Landeskriminalämtern hervor.

Love-Scam ist der Heiratsschwindel des digitalen Zeitalters: Betrüger bauen auf Dating-Plattformen, in sozialen Netzwerken oder per E-Mail Vertrauen auf, sprechen von Gefühlen, spielen dann eine Notlage vor und drängen ihre Opfer zu Überweisungen. Der Länderumfrage zufolge betrug der Schaden durch Love-Scams im Jahr 2024 allein in Baden-Württemberg rund 18 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt meldete für das Jahr Verluste in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2020 waren es noch knapp 786.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern wuchs der registrierte Schaden von rund 330.000 Euro im Jahr 2022 auf mehr als 2,1 Millionen Euro in 2024. Online-Liebesbetrug war in dem Bundesland die ertragreichste Masche aller polizeilich registrierten Trickbetrügereien.

Fallzahlen und Schadenssummen steigen

Auch die Fallzahlen steigen: In Sachsen-Anhalt hat sich die Zahl der erfassten Love-Scams seit 2020 mehr als verdoppelt, von 71 auf 153. In Berlin gab es 2024 insgesamt 433 angezeigte Taten mit einem gemeldeten Schaden von rund 5,62 Millionen Euro, ein Jahr später waren es 560 Fälle mit einem Schaden von 5,68 Millionen Euro. In Hessen stieg die Zahl von 34 im Jahr 2019 auf 52 im Jahr 2024. Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass sich immer größere Teile des sozialen Lebens in den digitalen Raum verlagern, wo die Täter ihre Opfer suchen. Künstliche Intelligenz ermöglicht es ihnen, unzählige Konversationen gleichzeitig zu führen, die sprachlich glaubwürdiger wirken als früher. Das LKA Berlin schreibt zudem, dass verstärkte Prävention und Aufklärung über die Betrugsmasche die Anzeigenbereitschaft von Betroffenen gesteigert haben könnte.

Bis auf Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland haben alle Landeskriminalämter Daten bereitgestellt. Die Zahlen geben Hinweise auf die Dimension von Love-Scam. Allerdings sind sie nicht als abschließend zu werten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nimmt keine detaillierte Aufschlüsselung nach dem Modus Operandi vor. Manche Polizeibehörden markieren intern Fallmerkmale, andere nicht. Darüber hinaus ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Scham viele Opfer davon abhält, Anzeige zu erstatten.

Schwerpunkt zu Cyberkriminalität

Die Umfrage ist Teil der Titelgeschichte der neuen Ausgabe des WEISSER RING Magazins, die Ende März erscheint. Der Schwerpunkt befasst sich mit Cyberkriminalität. Christian Rossow, Professor für IT-Sicherheit und leitender Wissenschaftler am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, sagte dem Magazin: „Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Professionalisierung und Spezialisierung der Cyberkriminalität. Angriffe sind weniger zufällig, sondern zunehmend zielgerichtet, wirtschaftlich motiviert und arbeitsteilig organisiert.“ Wie das BKA auf Anfrage mitteilte, bleibt Ransomware „die prägende Bedrohung im Cyberraum und verursacht weiterhin erhebliche Schäden bei Unternehmen und Privatpersonen.“ Ransomware verschlüsselt Dateien oder sperrt den ganzen Rechner. Die Täter fordern anschließend Geld, damit Betroffene wieder an ihre Daten kommen. Jeden Tag werden in Deutschland zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe angezeigt. Sie können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen, die öffentliche Verwaltung lahmlegen oder die Patientenversorgung in Kliniken gefährden.

Auch digitaler Anlagebetrug nimmt zu

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt darüber hinaus eindringlich vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram: „Wir sehen vor allem im Onlinebetrug eine Zunahme über Messengerdienste“, sagte ein Sprecher der Behörde. Kriminelle locken mit Anzeigen auf Plattformen in WhatsApp- und Telegram-Gruppen – mit Versprechen von kostenlosen Aktienempfehlungen und Börsenwissen. Über Fake-Apps, auf denen Kurs-Charts blinken, gaukeln sie dann hohe Gewinne vor und animieren Opfer zu weiteren Investitionen.

Professionell wirkende Fake Shops locken derweil mit Sonderangeboten und drängen zur Vorkasse. „Geliefert wird dann entweder gar nicht oder nicht in der versprochenen Qualität“, sagte Dennis Romberg, der das Team Marktbeobachtung Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitet. Zwischen Januar und November 2025 wurden in den Verbraucherzentralen mehr als 20.000 Beschwerden zum Thema Betrug erfasst – ein Plus von 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Während die Bedrohungen im digitalen Raum rasant zunehmen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine „wachsende digitale Sorglosigkeit“ fest. Vielen Menschen fehle aufgrund einer Art Gewöhnung das Bewusstsein, dass sie attraktive Ziele für Cyberangriffe sind. „Damit werden sie für Angreifer zur leichten Beute“, warnt Nora Kluger vom BSI.

Künstliche Intelligenz verschärft Gefahr

Gleichzeitig nutzen Cyberkriminelle inzwischen ein mächtiges Werkzeug: Künstliche Intelligenz (KI). Mit generativer KI werden nach Angaben des BSI zum Beispiel Anleitungen erstellt, wie ein Ziel besonders gut angegriffen werden kann oder wie man Schadsoftware optimiert, damit sie von Virenscannern weniger leicht erkannt wird. Und seit der Einführung von ChatGPT und anderen generativen KI-Werkzeugen sind die Zeiten vorbei, in denen man Phishing-Mails an ihrer fehlerhaften Sprache erkennen konnte.

Jana Ringwald, Oberstaatsanwältin bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, sagte: „Attacken kosten Unternehmen unglaublich viel Geld. Am teuersten sind nicht mal die Erpressungssummen, sondern die Folgekosten: Der Betrieb steht länger still, eventuell muss eine neue Server-Struktur her, und wenn Kundendaten betroffen sind, drohen Schadenersatz und ein großer Vertrauensverlust.“ Im Gegensatz zu den finanziellen Folgen würden die psychologischen kaum diskutiert: „Geschäftsführer berichten nach einem Cyberangriff oft, es sei das Schlimmste, was sie je erlebt hätten, auch weil sie das Ereignis nicht ,greifen‘ können. Jemand hat einen Anhang angeklickt und jetzt steht alles still. Dazu die Ungewissheit bei allen: Wie schlimm ist es?“

Internationale Tätergruppen gehen anonym und arbeitsteilig vor

Oberstaatsanwältin Ringwald berichtete, dass sich die Täter „einander gar nicht genau kennen wollen und auch nicht müssen“. Sie nutzen mehrere verschlüsselte Kommunikationsformen. Es handelt sich um lose, internationale Verbünde: „Cyberkriminalität kennt keine Grenzen.“ Diese anonymen, professionellen und dezentralen Zusammenschlüsse auf Zeit stellen Ermittelnde vor große Herausforderungen: Es ist schwierig zu sagen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Tat begangen hat. Und: Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei können großen Schaden anrichten. Sie gelten aber als weniger schwer. Das bleibt nicht ohne Folgen: Denn ob man einen Server überwachen darf, hängt von der Schwere des Delikts ab. „Daher“, erklärte Ringwald, „können wir oft nur dann den gesamten ,Instrumentenkasten‘ der Strafprozessordnung nutzen, wenn der Fall Elemente des Betrugs oder der Erpressung aufweist oder eine kriminelle Vereinigung vorliegt.“

Trotz der Hürden schaffen es Ermittlungsbehörden, Cyberkriminellen empfindliche Schläge zu versetzen – wie im November 2025, als Deutschland und internationale Partner erfolgreich gegen zwei besonders gefährliche Schadsoftware-Varianten vorgegangen sind. Neben dem BKA war auch das ZIT beteiligt. „Auch wir warten auf den menschlichen Fehler“, erzählte Ringwald. Etwa, dass eine Verschlüsselung nicht funktioniert, ein Täter zu viele Informationen über sich preisgibt. „Wir versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wichtig ist auch, im Darknet ,Streife‘ zu fahren und sich anzuschauen, was für Täter gerade relevant ist, welche Dienstleistungen, Foren oder Tools es gibt.“ Ein bedeutender Ansatzpunkt sei, Zahlungsströme zu verfolgen. „Kryptowährungen bieten nur eine Pseudo-Anonymität. Wir können bei Providern Anfragen stellen.“ Teilweise profitieren deutsche Ermittler von Hinweisen aus dem Ausland. Informationsaustausch und zentrale Ermittlungen
seien entscheidend.

Expertin fordert „Denken in Daten“ bei Ermittlungsbehörden

Um Angriffe besser bekämpfen zu können, braucht es laut Ringwald ein Umdenken: „Unser Leben ist fast komplett digital. Deshalb müssen wir im Netz Sorgfalt an den Tag legen, sparsam mit unseren Daten umgehen und in Sicherheit investieren, zum Beispiel in Backup-Systeme, auf denen wir unsere Daten ein zweites Mal ablegen können, damit sie nicht verloren sind, wenn wir gehackt wurden.“ Firmen sollten vom Ernstfall ausgehen und sich dafür aufstellen. Ringwald fordert ein verstärktes „Denken in Daten“ in den Behörden: „Das bedeutet, dass die Ermittelnden, auch bei konventionellen Delikten, gleich klären lassen: Wie verlief die digitale Kommunikation? Gibt es Kryptowährungsspuren? Welche Provider sind beteiligt? Das muss schnell gehen.“

Forschung im Fadenkreuz

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Forschung im Fadenkreuz

Hassmails, Diffamierung, Morddrohungen: Angriffe auf Forschende sind kein neues Phänomen, bekommen aber durch soziale Medien und digitale Filterblasen eine neue Dynamik. Fachleute fordern deshalb verbindliche Schutzkonzepte, niedrigschwellige Beratung und klare Zuständigkeiten an Hochschulen.

Als die Attacken begannen, hatte Marion Näser-Lather Angst, dass ihre Karriere als Wissenschaftlerin enden könnte, bevor sie begonnen hatte. Vor rund zehn Jahren war sie noch keine Professorin, sondern Postdoktorandin. Als empirische Kulturwissenschaftlerin arbeitete sie an der Philipps-Universität Marburg in einem großen Forschungsprojekt mit, das der Frage nachging, ob Antifeminismus als Krisenphänomen das Potenzial hat, Gesellschaften zu spalten. Von Anfang an hätten vor allem Blogs aus dem rechten Spektrum versucht, das Projekt und die Beteiligten in Misskredit zu bringen, erinnert sich Näser-Lather. Für sie sei es eine schwere Zeit gewesen: „Ich habe mich alleingelassen gefühlt.“

Angriffe auf die Wissenschaft sind kein auf Deutschland begrenztes Phänomen, wie sich aktuell insbesondere in den USA zeigt. Und sie sind nicht neu: Der Astronom Giordano Bruno starb 1600 nach jahrelanger Kerkerhaft und einem kirchlichen Inquisitionsprozess auf dem Scheiterhaufen, weil seine Erkenntnisse der Obrigkeit widersprachen. Edward Jenner, dessen Schutzimpfung half, die Pocken einzudämmen, sah sich ab 1796 massiver Kritik von Impfgegnern, kirchlichen Kreisen und Kollegen ausgesetzt. Magnus Hirschfeld wurde wegen seines Eintretens für queere und trans Menschen Ziel völkischer und nationalsozialistischer Angriffe.

Neu sind vielmehr die Reichweite und Dynamik der Angriffe: Digitale Filterblasen und Plattformen haben ihnen zusätzliche Wucht verliehen. Wie verbreitet das Phänomen ist, zeigt die erste bundesweite repräsentative Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) aus dem Jahr 2024.

Neu sind die Reichweite und Dynamik der Angriffe

An der Onlinebefragung nahmen rund 2.600 Forschende aus allen Fachrichtungen und Karrierestufen teil. Sieben von zehn Befragten gaben an, Wissenschaftsfeindlichkeit habe in den vergangenen Jahren zugenommen. Besonders häufig geraten demnach Forschende aus den Geistes- und Naturwissenschaften unter Druck. In den Lebenswissenschaften – etwa Medizin oder Biologie – kommt es überdurchschnittlich oft zu schweren Angriffen wie Drohungen. Fast jede zweite befragte Person gab an, Ziel von Angriffen gewesen zu sein. Am häufigsten erleben Forschende, dass ihre Kompetenz infrage gestellt, ihre Arbeit abgewertet oder sie in öffentlichen Debatten – vor allem in sozialen Medien – gezielt angegriffen werden.

Dezember 2025

Marburg/Hessen: An der Philipps-Universität in Marburg werden auf zwei Herrentoiletten Morddrohungen gegen eine Wissenschaftlerin hinterlassen. Die Hochschulleitung reagiert schnell, beseitigt die Drohungen und schaltet die Ermittlungsbehörden ein.

Was diese Zahlen konkret bedeuten, zeigt der Fall von Näser-Lather, die mittlerweile als Professorin an der Universität Innsbruck tätig ist. Zwischen 2017 und 2020 arbeitete sie an der Universität Marburg im interdisziplinären Forschungsprojekt „Reverse“, das sich mit den Akteuren von Antifeminismus, ihrem Diskurs und den Adressaten ihrer Botschaften beschäftigte. Bereits als die Uni in einer Pressemitteilung bekanntgab, dass das Projekt rund eine Million Euro Fördermittel vom Bund erhalten sollte, hätten die Angriffe begonnen, berichtet Näser-Lather. Vor allem Blogbeiträge aus dem rechten und „alternativen“ Spektrum hätten die Fördersumme skandalisiert und dem Forschungsvorhaben von Beginn an unterstellt, unwissenschaftlich zu sein.

„Gewaltandrohungen gegen ein Hochschulmitglied sind verwerflich. Sie sind nicht nur ein Angriff auf einen Menschen, sondern auf unsere gesamte Universitätsgemeinschaft und auf die Freiheit der Wissenschaft.“

Thomas Nauss

Der Leiterin des Projekts, Annette Henninger, sei vorgeworfen worden, sie habe ihre Professur durch Korruption erlangt. Näser-Lather selbst sei als „Schachfigur der Amadeu Antonio Stiftung“ diffamiert worden. Zudem sei das Gerücht verbreitet worden, sie sei gezielt eingesetzt worden, um die Betreiberin eines der Blogs zu diskreditieren. Diese reichte – erfolglos – Klage ein, nachdem Näser-Lather das Portal als Teil rechtspopulistischer und rechter Netzwerke eingeordnet hatte.

Wie real diese Eskalationsstufe ist, zeigt ein aktueller Fall aus Marburg

Der Fall Näser-Lather bestätigt die Ergebnisse der DZHW-Studie: Häufig bleibt es nicht bei Spott oder Trolling. Forschende berichten von Hate Speech, Einschüchterungen und Drohungen. In einzelnen Fällen kommt es auch zu Gewaltandrohungen. Solche schweren Angriffe sind seltener als verbale Herabsetzungen, machen aber dennoch rund ein Sechstel aller gemeldeten Vorfälle aus.

Wie real diese Eskalationsstufe ist, zeigt ein aktueller Fall aus Marburg. In zwei Gebäuden der Philipps-Universität wurden Mitte Dezember 2025 auf Herrentoiletten Morddrohungen gegen eine Wissenschaftlerin hinterlassen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen unbekannt. In einer Stellungnahme teilte Uni-Präsident Thomas Nauss mit, es habe in den vergangenen Jahren wiederholt „wissenschaftsfeindliche und antifeministische Angriffe“ gegeben. Mit den „dehumanisierenden Morddrohungen gegen eine Wissenschaftlerin“ sei nun eine neue Eskalationsstufe erreicht. Solche Drohungen seien „nicht nur ein Angriff auf einen Menschen, sondern auf die gesamte Universitätsgemeinschaft und auf die Freiheit der Wissenschaft“.

Gegenüber dem WEISSER RING Magazin sagt eine Sprecherin der Universität, die Hochschulleitung habe schnell reagiert: Die Drohungen seien entfernt, Ermittlungsbehörden eingeschaltet worden. Zum genauen Inhalt der Drohungen, zur betroffenen Person und zu konkreten Sicherheitsmaßnahmen äußert sie sich nicht. Es habe jedoch interne und externe Unterstützungsangebote gegeben.

Grundsätzlich sieht die Universität Marburg digitale Gewalt und Hate Speech als wachsendes Problem. Sie positioniere sich öffentlich gegen Wissenschaftsfeindlichkeit, erfasse Vorfälle systematisch und biete anonyme Meldemöglichkeiten sowie Informationen zum Umgang mit Bedrohungen an, sagt die Sprecherin. Präventiv setze die Hochschule auf Schulungen, Antidiskriminierungsarbeit und Kooperationen mit externen Partnern wie Scicomm-Support, dem WEISSEN RING oder Beratungsstellen gegen Hass und Hetze.

Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung:

45 %

der Befragten geben an, mindestens eine Form von Wissenschaftsfeindlichkeit erlebt zu haben.

10 %

der Angriffe sind schwer. Darunter fallen zum Beispiel Vandalismus oder Todesdrohungen.

51 %

sind Geisteswissenschaften stärker von Anfeindungen betroffen als andere Fächer.

Digitale Gewalt und Hate Speech als wachsendes Problem

Auch Friedemann Weber hat Morddrohungen erhalten. Er ist Leiter des Instituts für Virologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen und forscht seit dem ersten SARS-Studie Ausbruch zu Coronaviren. Angriffe von Impfgegnern seien für ihn nichts Neues, sagt Weber. Doch zu Beginn der Corona-Pandemie hätten die Drohungen deutlich zugenommen. Eine Morddrohung per E-Mail meldete er der Universität und der Polizei, ohne dass der Urheber ermittelt werden konnte. In einem anderen Fall habe ein Anrufer nacheinander allen Mitarbeitenden des Instituts telefonisch mit einem Messerangriff gedroht, woraufhin die Telefonnummer abgeschaltet worden sei. Dass seine Mitarbeitenden mit solchen Drohungen konfrontiert waren, habe er als „schlimm“ empfunden. Ihn selbst hätten sie weder abgeschreckt noch nachhaltig beeindruckt. Unterstützung habe er unter anderem bei HateAid und einer befreundeten Anwältin erhalten. Gleichzeitig, betont Weber, seien die meisten Rückmeldungen ernsthafte Nachfragen und positive Reaktionen gewesen. Das bestärke ihn in der Ansicht, dass die Mehrheit der Menschen vernünftig sei.

Insgesamt sei er „glimpflich davongekommen“, sagt Weber – vor allem im Vergleich zu Christian Drosten. Der bundesweit bekannte Virologe wird bis heute massiv angegriffen. Vor allem die AfD versucht ihn politisch vorzuführen. Er hatte die Pandemie wie kaum ein anderer verständlich erklärt, insbesondere im NDR-Podcast „Coronavirus-Update“. Damals, sagt Weber, habe er den Eindruck gehabt, Drosten stehe weitgehend allein. Gerade aus den eigenen Reihen hätte es mehr Unterstützung geben müssen.

Juni 2022

Wesenberg/Mecklenburg-Vorpommern: Der Virologe Christian Drosten wird auf einem Campingplatz verbal angegriffen und als „Massenmörder“ und „Verbrecher“ beschimpft. Zwei Jahre später werden die Täter – ein Mann und seine Ehefrau – zu Geldstrafen verurteilt.

Näser-Lather berichtet, sie habe sich während der Angriffe von ihrem Team und den Fachgesellschaften unterstützt gefühlt. Vonseiten der Universität hätte sie sich jedoch mehr juristische und psychologische Hilfe gewünscht. Heute gebe es Anlaufstellen wie Scicomm, die Forschenden gezielt zur Seite stehen. „Wenn es Scicomm damals schon gegeben hätte, wäre ich wirklich froh gewesen“, sagt sie. Der Scicomm-Support ist die Anlaufstelle bei Angriffen auf Wissenschaft und Wissenschaftskommunikation. Sie entstand im Herbst 2021, nachdem Anfeindungen gegen Forschende und Hochschulen deutlich zugenommen hatten, ohne dass es dafür spezialisierte Hilfsangebote gab. Als Kontaktstelle für Deutschland, Österreich und die Schweiz berät Scicomm in ganz verschiedenen Fällen, von Hasskommentaren in sozialen Medien bis hin zu akuten Bedrohungslagen, und schult Forschende sowie Forschungseinrichtungen. Initiiert vom Bundesverband Hochschulkommunikation und mit „Wissenschaft im Dialog“ aufgebaut, nahm Scicomm 2023 seine Arbeit auf. Seit dem vergangenen Jahr ist die Organisation als gemeinnütziger Verein eigenständig und wird aus Fördermitteln von vier Stiftungen sowie aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für Betroffene ist das Angebot kostenfrei.

Viele Betroffene erleben Angst, Stress oder ziehen sich aus der Öffentlichkeit zurück

Nach Beobachtung von Scicomm haben Angriffe oft ihren Ausgangspunkt in öffentlichen Auftritten von Forschenden, insbesondere zu kontroversen Themen. Aussagen, erklärt ein Scicomm-Sprecher, würden aus dem Zusammenhang gerissen, verzerrt weiterverbreitet und von populistischen oder interessengeleiteten Akteuren instrumentalisiert. Die Anfeindungen reichten vom Infragestellen wissenschaftlicher Kompetenz bis hin zu Drohungen und Gewalt. Die Folgen für die Betroffenen seien gravierend: Viele erlebten Angst, Stress oder zögen sich aus der Öffentlichkeit zurück. Damit gerieten nicht nur einzelne Karrieren, sondern auch Wissenschaftsfreiheit und demokratische Meinungsbildung unter Druck. Scicomm fordert deshalb, Angriffe auf die Wissenschaft ernst zu nehmen, Schutzstrukturen auszubauen und für die Freiheit von Forschung und Lehre einzustehen.

„Vor allem aus dem rechten und rechtspopulistischen Spektrum sind es gezielte Strategien, um Diskurshegemonie zu erlangen und das Spektrum des Sagbaren ständig zu erweitern.“

Marion Näser-Lather

Die Folgen der Anfeindungen sind nach Angaben des Scicomm-Sprechers vielfältig, etwa orchestrierte Kampagnen oder individuelle Bedrohungssituationen bei öffentlichen Veranstaltungen. Aus der praktischen, aber nicht repräsentativen Erfahrung im Scicomm-Support ließen sich drei Schwerpunkte bei den Verursachern der Angriffe identifizieren: Einzelpersonen, die die Tragweite ihres Handels nicht einschätzen könnten. Menschen, die sich in der Regel untereinander nicht kennen, aber durch gemeinsame Überzeugungen wie das Leugnen des Klimawandels verbunden seien. Und Gruppen, die gezielt versuchten, wissenschaftliche Stimmen zum Schweigen zu bringen, um eigene Interessen durchzusetzen.

Als Beispiel nennt Scicomm Angriffe, die von „tendenziösen oder rechtspopulistischen Medien oder Blogs für die eigene Berichterstattung“ genutzt werden. Häufig würden dafür Aussagen verzerrt oder aus dem Zusammenhang gerissen, „um Stimmung zu machen und Reichweite zu generieren“.

Für Marion Näser-Lather sind die Angriffe, die sie erlebt hat, Ausdruck einer allgemeinen Zunahme von Wissenschaftsfeindlichkeit. Besonders betroffen seien Disziplinen, deren Forschung „geeignet ist, Menschen zu verunsichern oder ihre Art zu leben infrage zu stellen“. Hinzu kämen gesellschaftliche Polarisierung, Fake News und abgeschottete Öffentlichkeiten. Vor allem aus dem rechten und rechtspopulistischen Spektrum erkennt sie gezielte Strategien, „Diskurshegemonie zu erlangen“ und das „Spektrum des Sagbaren ständig zu erweitern“. Als Beispiel nennt die Forscherin „menschenfeindliche Positionen“, die sukzessive normalisiert werden sollen. Dies betreffe nicht nur die Wissenschaft, sondern zunehmend auch Medien und Kultur.

Forscherin empfiehlt, auf gezielte Provokationen nicht einzugehen

Jungen Forschenden empfiehlt Marion Näser-Lather, sich mit Blick auf die eigene Resilienz der Risiken bewusst zu sein, zugleich aber ihre öffentliche Stimme nicht zu verlieren. Sie sollten zudem auf öffentliche Reaktionen auf ihre Aussagen vorbereitet sein. Entscheidend seien frühzeitig entwickelte Schutzkonzepte, rechtliche und psychologische Unterstützung sowie kollegiale Solidarität für die Betroffenen. Besonders wichtig sei es, auf gezielte Provokationen nicht einzugehen: „Denen geht es nicht um Dialog“, sagt sie. Jede Reaktion werde erneut „dekontextualisiert und verzerrt“.

„Liebesbetrüger“ erbeuten mindestens 50 Millionen Euro

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

„Liebesbetrüger“ erbeuten mindestens 50 Millionen Euro

Durch Love-Scam („Liebesbetrug“) haben Betroffene in Deutschland im Jahr 2024 mindestens 50 Millionen Euro verloren. Das ergab eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen 16 Landeskriminalämtern.

Die Zahlen sind aus dem Jahr 2024. *Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland konnten keine Daten vorlegen. Quelle: Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen 16 Landeskriminalämtern.

Love-Scams sind der Heiratsschwindel des digitalen Zeitalters: Betrüger suchen ihre Opfer vor allem auf Dating-Plattformen, in sozialen Netzwerken oder per E-Mail. Über Nachrichten bauen sie wochen- oder monatelang Vertrauen auf, sprechen von Gefühlen, spielen dann eine Notlage vor und drängen auf Überweisungen oder Geschenkkarten.

Mit dieser Masche erbeuten sie viele Millionen Euro, wie die Länderumfrage zeigt. Demnach betrug der Schaden durch Love-Scams allein in Baden-Württemberg im Jahr 2024 rund 18 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt meldet für das Jahr Verluste in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro, im Jahr 2020 waren es noch knapp 786.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern wuchs der Schaden von rund 330.000 Euro im Jahr 2022 auf mehr als 2,1 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Online-Liebesbetrug war in dem Bundesland die ertragreichste Masche aller polizeilich registrierten Trickbetrügereien, die in der Summe einen Schaden von 6,5 Millionen Euro verursachten.

Info

Das Phänomen Love-Scam wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst, sondern findet sich in der Regel als Variante im Bereich der allgemeinen Betrugsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB) nach § 263.

Auch die Fallzahlen steigen: In Sachsen-Anhalt hat sich die Zahl der erfassten Love-Scams seit 2020 mehr als verdoppelt, von 71 auf 153. In Berlin gab es 2024 insgesamt 433 angezeigte Taten mit einem gemeldeten Schaden von Rund 5,62 Millionen Euro, ein Jahr später waren es 560 Fälle mit einem Schaden von 5,68 Millionen Euro. In Hessen stieg die Zahl von 34 im Jahr 2019 auf 52 im Jahr 2024. Mögliche Erklärungen: Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass sich immer größere Teile des sozialen Lebens in den digitalen Raum verlagern, wo die Täter ihre Opfer suchen. KI-Bots ermöglichen es den Tätern, unzählige Konversationen gleichzeitig zu führen, die sprachlich glaubwürdiger wirken als früher. Das LKA Berlin schreibt, dass verstärkte Prävention und Aufklärung über die Betrugsmasche die Anzeigenbereitschaft von Betroffenen gesteigert haben könnte.

Pro Fall entsteht Betroffenen in Nordrhein-Westfalen nach LKA-Angaben häufig ein finanzieller Schaden im vier- bis sechsstelligen Bereich. Das LKA Sachsen-Anhalt beobachtet, dass die Opfer vorrangig weiblichen Geschlechts und älter als 40 Jahre waren. Doch auch Männer sind vor der Betrugsmasche nicht gefeit: In Baden-Württemberg meldete die Kreispolizeibehörde in Aalen im Januar 2025, dass ein Mann einer angeblichen Notfallärztin eines Militärcamps im Jemen insgesamt rund 2,3 Millionen Euro überwiesen hat. Der Mann hatte die angebliche Geliebte auf einer Dating-Plattform kennengelernt.

Bis auf Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland haben alle Landeskriminalämter dem WEISSER RING Magazin Daten bereitgestellt. Die Zahlen stammen hauptsächlich aus der Eingangsstatistik der polizeilichen Auskunftssysteme. Sie geben Hinweise auf die Dimension von Love-Scam in Deutschland und die Entwicklung in den vergangenen Jahren. Allerdings sind sie nicht als abschließend zu werten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nimmt keine detaillierte Aufschlüsselung nach dem Modus Operandi vor: Love-Scams fallen in der Regel unter Betrugsstraftaten nach § 263 StGB. Manche Polizeibehörden markieren intern Fallmerkmale oder Betrugsmaschen, andere nicht. Darüber hinaus ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Scham oder Angst vor Blamage viele Opfer davon abhält, Anzeige zu erstatten. Das LKA Hamburg schreibt: „Nicht selten werden Taten erst durch die Initiative von Bekannten oder nahen Verwandten bekannt und angezeigt.

Der Traum vom großen Geld

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Der Traum vom großen Geld

Eine vermeintlich lukrative Investition stellt sich als perfide Betrugsmasche heraus. Auch der WEISSE RING hat immer öfter mit Opfern von Cyberbetrug zu tun.

Zu Beginn zahlen Kryptobetrüger schon mal kleine Gewinne aus, um sich Vertrauen zu erschleichen.

Der Finanzberater nennt sich „Oliver Gibson“. Sein Profilfoto auf WhatsApp zeigt einen jungen Mann in einem blauen Jackett, er blättert in einem Buch. Im Oktober 2024 macht er Tahir Aboumri (Name geändert) ein verlockendes Angebot: Wenn er 250 Euro in eine Kryptowährung investiere, werde sich das Geld innerhalb kürzester Zeit vervielfachen. Ein kleiner Betrag reiche; die Gewinnspanne sei unendlich.

Ein Arbeitskollege hatte dem 53-Jährigen von dem Angebot erzählt. Aboumri arbeitet in einer Asylbewerberunterkunft in Osnabrück im Sicherheitsdienst. Er ist im Irak aufgewachsen und lebt seit 2002 in Deutschland. Mit seiner Frau hat er einen siebenjährigen Sohn. „Das Geld hätte unsere Familie gut gebrauchen können“, sagt er. „Wahrscheinlich war ich deshalb so gutgläubig.“

An einem Montag im November will Aboumri dem WEISSER RING Magazin in einem Videotelefonat erzählen, was ihm widerfahren ist. Nervös schiebt er seine Brille auf dem Nasenrücken hoch. Er räuspert sich und blättert immer wieder in seinen Unterlagen, bevor er antwortet. Tahir Aboumri will, das sei ihm ein Anliegen, die Zusammenhänge und Zahlen korrekt wiedergeben.

Die Gewinne werden Aboumri in der fingierten Krypto-Börse angezeigt

Im Herbst 2024 eröffnen Aboumri und seine Frau unter der Anleitung des vermeintlichen Finanzberaters ein Wallet, ein Konto auf einer Börse, auf der man mit Kryptowährungen handeln kann. Diese digitalen Währungen funktionieren unabhängig von Banken und werden über spezielle Plattformen verwaltet. Aboumri und seine Frau legen insgesamt 250 Euro in Ethereum (ETH) an.

Am Anfang läuft scheinbar alles nach Plan. „Herr Gibson“ informiert Aboumri fleißig und sogar unaufgefordert per Mail über erste Gewinne, rund 300 Euro sind es im ersten Monat – der Einsatz hat sich mehr als verdoppelt. Seine Frau und er sind so begeistert, dass sie sofort mehr investieren wollen. Zunächst kratzen sie ihre Ersparnisse zusammen und überweisen 5.000 Euro. „In drei Tagen hat sich der Wert mehr als verdreifacht“, erinnert sich Aboumri. 17.000 Euro, so hat es Gibson geschrieben.

„Das Geld hätte unsere Familie gut gebrauchen können. Wahrscheinlich war ich deshalb so gutgläubig.“

Also macht Aboumri weiter, leiht sich später auch Geld von Verwandten. Wo kann man schließlich so schnell und so leicht etwas verdienen? Aboumri beteuert, er habe zu keinem Zeitpunkt an der Aufrichtigkeit von Gibson gezweifelt. Regelmäßig informiert ihn der angebliche Finanzberater über seine Gewinne, in Mails, die vorgeblich im Namen und mit dem Logo der bekannten, real existierenden Krypto-Börse verschickt worden sind. Nach ein paar Monaten informiert Gibson Aboumri, dass er rund 140.000 US-Dollar Gewinn gemacht habe, später folgt eine weitere Nachricht: Der Gewinn sei nun sogar auf 230.000 Dollar gestiegen. Monate später entpuppt sich die Investition als perfider Betrug.

Heute weiß Aboumri: Die Masche läuft immer ähnlich. Jemand, der sich als Finanzberater oder Broker ausgibt, kontaktiert potenzielle Opfer per E-Mail und in den sozialen Netzwerken, leitet sie danach telefonisch und per Messenger an. Gemeinsam richten sie mit den Opfern ein Wallet ein, das sie dann manipulieren. So auch bei Aboumri: Wenn er sich einloggte, wurden ihm Gewinne angezeigt, die nie existierten. Die Betrüger hatten außerdem Zugriff auf seine Bankdaten.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Die Einstiegsinvestition ist in der Regel niedrig, manchmal zahlen die Betrüger sogar einen ersten kleineren Gewinnbetrag an die Opfer aus. So bauen sie ein Vertrauensverhältnis auf und kommen dabei häufig an personenbezogene Daten wie Personalausweise oder Kontodaten. Sie kundschaften aus, wie viel Geld von möglichen Opfern zu holen ist, ob jemand ein Haus als Sicherheit besitzt oder wie kreditwürdig er ist. Mit fiktiven Kontoständen und angeblichen Kurssteigerungen bringen sie ihre Opfer dazu, immer mehr Geld zu investieren. Ihr Vorgehen ist professionell und geschickt, die Kommunikation erfolgt direkt, mit persönlichen „Betreuern“, über Messengerdienste und oft mit Telefonnummern aus Deutschland, was zusätzlich Sicherheit vorgaukeln soll. Oft schalten die Betrüger Werbeanzeigen mit Fotos von Prominenten, in Aboumris Fall mit einem Bild vom angeblichen Markenbotschafter Günther Jauch.

Bald sind alle Ersparnisse aufgebraucht

Als sich Aboumri zum ersten Mal seinen Gewinn auszahlen lassen will, halten ihn die Betrüger hin. Sie fordern ihn auf, zunächst noch mehr Geld zu überweisen: für Provisionen und diverse Gebühren. Knapp 5.000 Euro soll er zahlen, um ein Konto zu eröffnen, auf dem die Auszahlung ausschließlich möglich sein soll. 10.000 Euro würden als „Handelsabgabe an die Unabhängige Brokervereinigung“ benötigt. Die angeblichen Gewinne sind immer wieder an weitere Zahlungen geknüpft.

Cyberkriminalität hat viele Facetten. Illustration: Ari Liloan

Sobald Aboumri zögert, drohen die Betrüger ihm mit einem Geldwäscheverfahren und hohen Strafen, die sie allerdings abwenden könnten, wenn er weitere 26.000 Euro zahle – von seinem Gewinn, auf den er aber noch keinen Zugriff hat. Darum soll er auch diesen Betrag vorstrecken. Aboumri zahlt weiter, solange er kann, um an den ersehnten Gewinn zu kommen. Irgendwann hat er nicht nur seine Ersparnisse aufgebraucht, sondern zudem hohe Schulden. Er hat Kredite bei zwei Banken aufgenommen, dazu kommen private Darlehen von seiner Schwiegermutter, seinem Schwager und seinem Bruder. „Ich dachte, so komme ich endlich an mein Geld“, sagt er. Als er Anfang 2025 kein Geld mehr auftreiben kann, verschärfen die Betrüger ihren Ton, beginnen, ihm zu drohen. „Da habe ich zum ersten Mal Angst bekommen“, sagt Aboumri. Er blockiert die Anrufe und Nachrichten des angeblichen Finanzberaters und geht zur Polizei.

Der Betrug mit Kryptowährungen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Experten zufolge sollen allein 2024 weltweit Schäden in Höhe von mehr als acht Milliarden Euro entstanden sein. Oft sind es Menschen, die unter finanziellem Druck stehen, die sich schnell und unkompliziert etwas dazuverdienen wollen. Viele verlieren dabei ihr gesamtes Erspartes oder verschulden sich. Es kann jeden erwischen. Aboumri hatte in seiner Heimat sogar als Informatiker gearbeitet. „Bis zum Ende habe ich Herrn Gibson geglaubt“, sagt er. „Dabei war alles gelogen.“ Rückblickend bezeichnet er sein Verhalten als „naiv“ und „gierig“.

Mehr als 100.000 Euro hat Tahir Aboumri verloren. Kontoauszüge und E-Mails hat er akribisch gespeichert (sie liegen der Redaktion vor), doch als er im März 2025 Anzeige bei der Polizei Osnabrück erstattet, macht man ihm wenig Hoffnung. Die Aussichten, das Geld zurückzubekommen, seien gering, sagen ihm die Beamten direkt. „Für mich war das ein Schock“, sagt er.

Die Schulden wird Aboumri noch viele Jahre abzahlen müssen

Heute habe er seine Lage akzeptiert, sagt Aboumri. „Ich muss mit meinem Fehler leben, aber für mich und meine Familie ist das ein schwerer Schlag. Wir kämpfen seither mit großen finanziellen und psychischen Belastungen.“ Die erste Zeit habe er nicht schlafen können, sein Sohn habe stark abgenommen. Das Geld ist knapp, vor allem am Ende des Monats. Die Anwälte, die er anschrieb, gaben ihm wie die Polizei zu verstehen, dass er sein Geld nicht zurückbekommen werde. Wollte er es versuchen, kämen weitere Anwaltskosten auf ihn zu, die er nicht tragen könne.

Aboumri ist der Hauptverdiener in der Familie, er arbeitet zwölf Stunden am Tag für rund 2.700 Euro netto im Monat. Davon tilgt er monatlich knapp 500 Euro Kreditschulden bei den Banken, seinen Verwandten zahlt er alle zwei Monate niedrige vierstellige Beträge zurück. Er überlegt, Privatinsolvenz anzumelden.

Im Juni teilte ihm die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit, dass sie das Verfahren eingestellt habe. Es sei „nicht möglich“, heißt es in dem Schreiben, die Täter zu ermitteln, weil diese erfundene oder missbräuchlich verwendete Echtdaten benutzt hätten. „Damit muss ich jetzt leben“, sagt Aboumri. Viele Opfer von Kryptowährungsbetrug schweigen, aus Scham darüber, dass sie auf eine Betrugsmasche hereingefallen sind, dass sie unbedacht gehandelt haben, wie auch Abroumi einräumt.

Doch er möchte seine Geschichte öffentlich machen, „um andere Bürgerinnen und Bürger zu warnen und darauf hinzuweisen“, sagt er. „Und um die Behörden zu sensibilisieren, dass sie mehr für die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung von Tätern tun sollten.“

Die wichtigsten Tipps zur Prävention

Verwenden Sie starke, einzigartige Passwörter sowie einen Passwortmanager oder Passkeys; für besonders sensible Konten empfiehlt sich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Bewegen Sie sich nur auf sicheren Seiten, achten Sie auf das „s“ in https://. Teilen Sie keine sensiblen Inhalte und gehen Sie sparsam mit persönlichen Informationen um.

Seien Sie misstrauisch bei unbekannten Absendern und Kontaktanfragen.

Überprüfen Sie den Absender beim Öffnen von E-Mail-Anhängen und Links. Vermeiden Sie öffentliche WLAN-Netze.

Schließen Sie Sicherheitslücken durch regelmäßige Software-Updates und nutzen Sie eine Firewall.

Wenn schon etwas passiert ist: Ändern Sie alle Passwörter Ihrer Online-Konten, insbesondere des betroffenen Accounts.

Sperren Sie alle betroffenen Bankkonten und -karten. Versuchen Sie, getätigte Überweisungen zu stoppen.

Sichern Sie Beweise wie Chatverläufe, E-Mails und Transaktionsnachweise. Für möglichst rechtssichere Screenshots gibt es hilfreiche Tipps von unserem Netzwerkpartner HateAid: https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Nehmen Sie, wenn nötig, professionelle Hilfe in Anspruch wie z. B. IT-Sicherheitsexpertise, juristische oder psychologische Unterstützung.

Zusammengestellt von Anne Werner und Céline Sturm, Referentinnen der Kriminalprävention des WEISSEN RINGS