Eine Fessel, die Leben retten kann

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Eine Fessel, die Leben retten kann

Die Bundesregierung hat jetzt den Einsatz der spanischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Zwei aktuelle Tötungsdelikte aus Hessen und Sachsen-Anhalt zeigen, warum es wichtig ist, das Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen.

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Der Angriff endete tödlich: Anfang Juli verschaffte sich ein 36-Jähriger laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zugang zu einem Haus im Stadtteil Bonames. Als seine Ex-Partnerin die Wohnungstür öffnete, griff er sie demnach mit einem Messer an und verletzte die 31-Jährige. Es gelang ihr, zu einer Nachbarin zu flüchten, wo sie den Notruf wählte. Ihr neuer Partner hingegen, der gerade bei ihr war, wurde erstochen. Der 46-Jährige starb am Tatort.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel. Im Februar hatte die 31-Jährige gegen den Mann, von dem sie sich bereits getrennt hatte, Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung erstattet. Weil er gegen das Kontakt- und Annäherungsverbot verstieß, wurde beim Amtsgericht ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, das Gefährdungslagenmanagement der Polizei übernahm den Fall. Ende Februar kam der 36-Jährige für vier Tage in Gewahrsam. Danach musste er eine elektronische Aufenthaltsüberwachung tragen – bis zum 23. Juni. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war eine Verlängerung nicht möglich, auch weil der Gefährder sich in den vier Monaten ans Gesetz gehalten habe.

Innerfamiliäre Gewalt im Jahr 2024 gestiegen:

54 % der 94.873 Betroffenen waren weiblich. 46 % der Opfer waren demnach männlich. 130 Menschen wurden im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel

Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Verdächtige habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte dem WEISSER RING Magazin, der Fall zeige deutlich, „wie wichtig es ist, die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Somit hätten wir die Möglichkeit, Straftäter weitaus länger zum Tragen zu verpflichten.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett am 19. November verabschiedet. Ziel ist es, bundesweit die Möglichkeit zu schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Eine Anordnung soll für höchstens sechs Monate erfolgen, aber – auch wiederholt – um jeweils drei Monate verlängert werden können, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht. Familiengerichte sollen so Kontakt- und Näherungsverbote effektiver kontrollieren können. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei 2024 insgesamt 7.754 Verdächtige wegen Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Davon waren 91,1 Prozent Männer, eine Steigerung von 9,7 Prozent gegenüber 2023. Mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen waren bereits polizeilich bekannt.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen

„Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Das zeigen die Erfahrungen in Spanien“, sagte Hubig. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Familiengerichte können laut dem Entwurf Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Die Gerichte können in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt setzt sich der WEISSE RING seit rund zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat umfassend recherchiert, wie der Staat Menschen besser schützen könnte.

In Hochrisikofällen soll laut dem Gesetzentwurf die Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ eingeführt werden: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Das Familiengericht soll eine elektronische Fußfessel jedoch nicht gegen den erklärten Willen des Opfers anordnen dürfen

Fachorganisationen – darunter der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt. Sie äußerten Lob, gaben aber auch kritische Hinweise.

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe forderte bei einer Anhörung Fallkonferenzen, um Lagen mit hohem Risiko erkennen zu können. Auch sollte die Täterarbeit im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option, so Igney. Sie sprach sich für eine Qualitätskontrolle der Maßnahmen aus. Und nicht zuletzt müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: Der WEISSE RING begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Laut BKA wurden im Jahr 2024 in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Eberle.

„Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH

Die Bundesrechtsanwaltskammer betrachtet die Fußfessel als angemessene Antwort auf Vollzugsdefizite bei Kontakt- und Näherungsverboten und betrachtet sie als wichtiges Mittel, um Schutz durchzusetzen.

Einige Verbände kritisierten in ihren Stellungnahmen, dass den Gerichten in Deutschland für solche eilbedürftigen Entscheidungen keine bundesweit standardisierte Risikoanalyse zur Verfügung stehe – wie es sie etwa in Spanien gibt.

Lorea Arenas, Dozentin für Kriminologie an der Universität Extremadura in Spanien, sagte in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, es sei zentral, die Überwachung in ein umfassendes, opferzentriertes Schutzkonzept zu integrieren. Entscheidend sei „die Koordination zwischen Gerichten, Polizei und Opferschutzdiensten“. Mit Blick auf die geschützten Frauen sagte sie: „Eine wichtige Erkenntnis ist, dass dieses System eine Echtzeitüberwachung ermöglicht, wodurch direkter Kontakt verhindert und auf Verstöße schnell reagiert werden kann. Das Wissen, dass sofort Alarm ausgelöst wird, scheine verbotene Kontakte zu verhindern. Seit der Einführung in Spanien wurde kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die Maßnahme angeordnet war.

Positiv blickt man im Kanton Zürich auf das Modell, nach einem einjährigen Pilotprojekt. Wichtig seien die Kooperation von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen sowie die Zustimmung der Opfer. „Damit das Instrument nachhaltig wirkt, müssen Bund und Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, erklärte Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen? Der Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde, zeigt: Nein, tut er nicht.

In der Studie „Femizide in Deutschland“, die kürzlich vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde, heißt es, neben einer vorsichtigen Reform des Umgangsrechts könnte die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ zielführend sein, um Tötungsdelikte zu verhindern. Für die Studie analysierten die Forscher Strafverfahren zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in mehreren Bundesländern erfasst wurden. Eine Herausforderung sei jedoch die zuverlässige Gefährlichkeitsprognose in der Praxis. Studienleiter Prof. Dr. Jörg Kinzig schrieb dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik: „Zusammengefasst kann das spanische Modell Partnerinnentötungen verhindern, wenn die Maßnahme an den richtigen Mann gebracht wird.“

Die Technologie ist hierzulande in einigen Landespolizeigesetzen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt verankert. Hubigs Gesetzentwurf schafft eine ergänzende, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Zivilrecht.

In Hessen ist seit der Einführung im Januar 2025 laut Justizministerium kein tatsächlicher Übergriffsversuch während der Anordnung zum Tragen der Fußfessel bekannt geworden. In Sachsen ist die Überwachung erstmals im Januar 2025 zum Einsatz gekommen – zum Schutz einer Frau, deren Ex-Mann eine Haftstrafe verbüßt hat.

3,8 %

mehr Opfer von Häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Insgesamt waren es 265.942 registrierte Fälle.

70 %

der Betroffenen waren Frauen nach Angaben des Bundeslagebilds.

64 %

der Opfer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Als das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein geändert werden sollte, um den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen, wurden Fachleute dazu gehört. Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, betonte, dass bereits die Verhinderung weniger Delikte durch die spanische Fußfessel ein großer Erfolg wäre. Denn es geht bei diesen Hochrisikofällen um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen.

In Schleswig-Holstein wird die Fußfessel seit Sommer eingesetzt

Aus Sicht des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ein Fortschritt: „Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“, sagte LFSH-Geschäftsführerin Katharina Wulf dem WEISSER RING Magazin. „Der Schutz muss endlich de facto von der Polizei organisiert werden und nicht mehr von den Frauen selbst.“ Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun auch eine Option im Gewaltschutzgesetz ist, sei wichtig. „Die Meldung und der Beweis von Übertretungen von Schutzanordnungen liegen bei den Frauen. Das sie nun technisch generierte Beweise vorlegen können, wird sie und auch die Gerichte sehr entlasten.“

Das Bundesjustizministerium rechnet beim aktuellen Gesetzentwurf mit 160 Fußfessel-Fällen pro Jahr. In Spanien kam die Überwachung seit 2009 in 13.000 Hochrisikofällen zum Einsatz. Um auch in Deutschland mehr davon zu erfassen und eine größere Zahl an Gewaltbetroffenen zu schützen, macht sich der WEISSE RING dafür stark (siehe Transparenzhinweis), die Fußfessel auch als strafrechtliche Sanktion von Strafgerichten zu ermöglichen.

Im Sommer 2025 verurteilte das Landgericht Stendal einen 29-Jährigen wegen Totschlags und Körperverletzung zu 13 Jahren Haft. Das Opfer: seine 20-jährige Ex-Freundin Anna-Lena M. Der Mann hatte sie am 13. November 2024 mit einer Axt bedroht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Amtsgericht Burg untersagte ihm nach dem Gewaltschutzgesetz, sich ihr bis zum 3. Juni 2025 zu nähern.

Das Problem: Bei einem Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung muss das Opfer die Polizei informieren, um die Anordnung durchsetzen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Täter sich meist schon in der Nähe des Opfers aufhält. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern: „Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung
wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. Hier können dann frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Schutzanordnung durchzusetzen und das Opfer zu schützen.“

Für Anna-Lena M. kommt das Gesetz zu spät. Am 30. Januar 2025 verschaffte sich der Täter Zutritt zur Wohnung von Anna-Lena M. und tötete sie mit einem Küchenmesser.

Transparenzhinweis:
In der Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Gesetzentwurf heißt es, die Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, sei ein klarer Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Falls das Opfer eine solche Anzeige erstattet, wird das Verfahren in den allermeisten Fällen mangels hinreichender Faktenbasis von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Deshalb sei es geboten, die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Strafgerichte zu ermöglichen. Diese sind auch für die Ahndung von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zuständig und sollten die Fessel auch bei bereits begangenen Gewaltdelikten anordnen können.

Die unbekannten Mafia-Opfer

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Die unbekannten Mafia-Opfer

Ein Kommentar von Sandro Mattioli

Sandro Mattioli ist Jahrgang 1975, hat sich als Investigativjournalist auf die Mafia spezialisiert. Sein aktuelles Buch, „Germafia“, ist ein „Spiegel“- Bestseller. Seit 2012 ist der Deutsch-Italiener Vorsitzender des Vereins mafianeindanke in Berlin.

Viele im Saal weinten; manche hielten ein Bild ihres Kindes vor sich. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem Mann, dessen Vater, ein Landgerätehändler, ermordet worden war. Er hatte das vom Mafiaboss gewünschte Mineralöl nicht besorgen können. Es war Jahre her, der Sohn hatte keine Tränen mehr, aber eine Frage: Warum?

Seit mehr als fünfzehn Jahren beschäftige ich mich mit der italienischen Mafia. Solch ergreifende Szenen wie im sizilianischen Messina im Jahr 2016 sind mir in Deutschland nie begegnet. In Italien wird alljährlich der Menschen gedacht, die schuldlos Opfer der Clans geworden sind. Die verwechselt wurden, die ein Querschläger traf, die als Polizistin oder Staatsanwalt ermittelten, als Kronzeugen aussagten.

Auch von Deutschlands Nachbarländern kennt man schuldlose Mordopfer. Nur in der Bundesrepublik scheint es sie so gut wie gar nicht zu geben. Wie kann das sein? Seit rund 70 Jahren sind die Mafia-Organisationen hier vertreten.

Paragraf 129 StGB soll die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sanktionieren, wird aber quasi nie angewandt

Im Jahr 2019 hat die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic, vor ihrer Zeit im Bundestag Polizistin, die Bundesregierung gefragt, wie viele Tötungsdelikte der Mafia seit 1990 bekannt sind. Die Antwort: 23 Delikte mit 30 Toten. Eine offizielle Statistik dazu werde nicht geführt. Streng genommen gibt es – in offizieller Hinsicht – in Deutschland nicht mal die Mafia selbst. Denn es fehlt ein Paragraf, der Mafia-Organisationen zielgenau erfasst. Der dafür vorgesehene Paragraf 129 StGB soll die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sanktionieren, wird aber quasi nie angewandt. Er muss dringend verändert werden, um die Mafia sichtbar zu machen. Mafiatypische Merkmale müssen bei Ermittlungen erfasst, das Strafmaß muss höher und die Verfolgung damit „attraktiver“ werden. Erst dann können Statistiken die Realität erfassen. Wie soll man sonst schuldlos Opfer gewordene Menschen der Mafia finden? Hinweise gibt es heute schon häufiger, doch die Suche ist schwierig.

In Italien wird berichtet, dass Raffaele Cutolo, ein wichtiger Mann der Camorra, in jungen Jahren in Deutschland zwei Polizisten ermordet habe. In einem weiteren Fall hatte sich eine Saarländerin von ihrem Partner, einem Wirt aus Sizilien, getrennt. Er bat seine Expartnerin, zu ihm zu kommen; seine Mutter sei zu Besuch und wolle ihre Enkelin sehen. Die Frau fuhr hin, seitdem fehlt jede Spur von ihr. Der Mann, inzwischen gestorben, galt als ein Boss der Cosa Nostra. Und in Sachsen erschoss ein Mafioso seinen 19-jährigen Neffen. Polizeiberichten zufolge stritten sie um ein Erbe, manche sagen um Drogen. Der Täter kam kurz in Haft und kehrte dann nach Italien zurück. Sein Onkel war Boss eines ’Ndrangheta-Clans.

Solange Aktivitäten der Organisierten Kriminalität nicht differenzierter erfasst werden, bleibt Annalise Borth aus Hamburg das einzige sichere deutsche Mafia-Opfer. Sie schloss sich mit 17 einer Anarcho-Gruppe in Italien an und arbeitete an einem Dossier dazu, wie rechtsextreme Terroristen und die ’Ndrangheta kooperierten und was das mit einem Anschlag zu tun hatte, bei dem sechs Menschen starben. Borth und ihre Freunde fuhren mit dem Bericht nach Rom und kamen bei einem ominösen Verkehrsunfall zu Tode. Die belastenden Unterlagen verschwanden.

Der Schrei – der rätselhafte Fall Rafael Blumenstock

Erstellt am: Mittwoch, 12. November 2025 von Selina
Der Schrei SWR-Podcast

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Der Schrei – der rätselhafte Fall Rafael Blumenstock

ARD Audiothek

Rafael Blumenstock trug gerne Nagellack, Handtasche und Lippenstift. Er sei eine Art Till Eulenspiegel gewesen, der den Ulmern Streiche gespielt und Spießern den Spiegel vorgehalten habe. Habe mit Schokoküssen nach Passanten geworfen und Fahrgäste in einem Bus zum Singen gebracht. Ein kreativer Systemsprenger.

Am 4. November 1990 findet ein Mitarbeiter der Straßenreinigung Blumenstocks Leiche mitten in der Stadt am Münsterplatz, in der Nähe des Polizeipräsidiums. Jemand hat ihn erstochen und ihm die Nasenspitze abgetrennt. Seine Schreie müssen laut gewesen sein, doch niemand will etwas mitbekommen haben. Wurde Blumenstock getötet, weil er „anders“ war?

35 Jahre danach suchen Nele Grundt, Chiara Battaglia und ihr Team nach neuen Spuren. An einigen Stellen schildern die Macherinnen des SWR-Podcasts die grausame Tat zu detailliert, ansonsten gehen sie opfersensibel vor. Sie wollen unbedingt den oder die Täter finden, im Gegensatz zu vielen anderen True-Crime-Produktionen ist ihre aber nicht täterzentriert.

Zum einen nehmen Grundt und Battaglia die Angehörigen, die sich zum Teil erstmals öffentlich äußern, von Beginn an mit, geben Erinnerungen und Gefühlen Raum. Zum anderen zeichnet der spannend erzählte Podcast mit Hilfe der Hinterbliebenen kein wie so oft grobes, sondern ein facettenreiches Bild des Opfers, das weit über das öffentlich wahrgenommene „Anderssein“ hinausgeht. Die Zuhörenden erfahren beispielsweise, dass der Klavierspieler Rafael mit seinen Händen unterschiedliche Tonarten spielen und komponieren konnte. Dass er sich als Kind Dadon nannte und auch später in sein eigenes Land träumte, „Dadonlandia“, im Indischen Ozean, wo es nur Wochenenden, Feiertage und grenzenlose Freiheit gab. Dass er einen „Tick mit Nasen“ hatte. In der Realität provozierte er manchmal, besonders aggressive Manschen, die er habe „aufbrechen“ wollen, wie eine enge Freundin erzählt. Vor seinem Tod sei er aufgewühlt gewesen und habe gesagt, er brauche viel Geld, erinnert sich ein Bruder. Anders als sonst habe er sich an jenem Tag Zeit für den Abschied genommen.

Für die Persönlichkeit von Rafael, der in keine Schublade passte, nehmen sich Grund und Battaglia bewusst Zeit. Gleichzeitig recherchieren sie, um den Fall zu lösen und damit auch die vielen offenen Fragen der Hinterbliebenen zu beantworten. Sie sprechen mit Ermittlern, einem Rechtsmediziner, werten Akten aus, befragen alte und neue Zeugen.

Dem Motiv Queerfeindlichkeit gingen die damals Ermittelnden zunächst nicht nach, obwohl schwule Männer in Ulm schon angegriffen worden waren. Können US-Soldaten beteiligt gewesen sein? Laut einer Zeugenaussage zogen junger Männer in Militärkleidung durch die Stadt. Oder war es eine Beziehungstat? Am Tatort wurde eine DNA-Spur entdeckt. Won wem stammt sie?

Seit dem vergangenen Jahr steht in Ulm eine Gedenkstelle für ihn und auch der Podcast hält die Erinnerung an Rafael Blumenstock wach.

www.ardaudiothek.de/sendung/der-schrei-der-raetselhafte-fall-rafael-blumenstock

Die Ausweichschule

Erstellt am: Mittwoch, 12. November 2025 von Selina
Die Ausweichschule von Kaleb Erdmann

Lesen

Die Ausweichschule

park x ullstein Verlag, 304 Seiten, 22 Euro

Wie lässt sich über Gewalt schreiben? Was ist erlaubt, was angemessen, was schlicht nicht zu dulden? Der Schriftsteller Kaleb Erdmann befasst sich in seinem Buch „Die Ausweichschule“ inhaltlich mit dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im Jahr 2002. Und widmet sich dabei explizit auch den Fragen nach den Grenzen des künstlerischen Vorgehens. „Ein Text über eine kollektiv traumatisierte Schule, ein Text über das Gutenberg-Gymnasium in den Jahren nach dem Amoklauf, über Gewalt und Verarbeitung“, heißt es im ersten Kapitel.

Kaleb Erdmann selbst, 1991 geboren, war Schüler im Gutenberg-Gymnasium und befand sich mitten im Unterricht seiner fünften Klasse, als der Täter das Gebäude betrat und in der Folge das Leben von 16 Menschen und schließlich sein eigenes auslöschte. „Roman“ steht auf dem Titel des rund 300-seitigen Buchs, und doch ist so vieles überaus real, überprüfbar und der in diesem Fall unfassbar brutalen Wirklichkeit mit all den schrecklichen Folgen entnommen.

Der Autor wählt erzählerisch einen ungewöhnlichen Weg und schildert eher den Versuch, ein Buch zu schreiben. Der Protagonist trifft unter anderem  einen Theaterregisseur, der ein Stück über Amokläufe plant. Und er begegnet einem ehemaligen Mitschüler, der sich über die Vergangenheit verblüffend wenig Gedanken zu machen scheint.

Seine stärksten Momente hat das Buch, wenn es sich offensiv den möglichen Schwächen stellt. Wenn der Ich-Erzähler über seine Zweifel spricht, sich tastend vorwärtsbewegt und dabei immer wieder rätselt, welchen Fakten aus seiner Erinnerung er tatsächlich trauen kann und welche sich über die vielen Jahre in diese hineingeschlichen, nahezu hineingedrängt haben. Stets hat er die Opfer im Blick und bedauert gleichzeitig, dass sich der Täter immer wieder ins Bild drängt.

„Die Ausweichschule“ war 2025 für den Deutschen Buchpreis nominiert und landete nach der ersten Auswahlrunde auf der Shortlist. Den Platz unter den letzten sechs Titeln hat sich das Werk absolut verdient, und auch der Hauptpreis in diesem renommierten Wettbewerb, wäre verdienter Lohn für ein außergewöhnliches Buch gewesen. Denn neben dem feinfühligen inhaltlichen Vorgehen und den vielen klugen Überlegungen darüber, was Literatur bei einem solchen Thema überhaupt darf, überzeugt es auch mit einem hervorragenden Sprachgefühl.

ullstein.de/werke/die-ausweichschule

Von Torben Rosenbohm

Tödliche Übergriffe in Psychiatrien: Mindestens 21 Opfer seit 2021

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Sabine

Tödliche Übergriffe in Psychiatrien: Mindestens 21 Opfer seit 2021

Mindestens 21 Patientinnen und Patienten sind seit 2021 in deutschen psychiatrischen Kliniken oder im Maßregelvollzug von Mitpatienten getötet worden. Das ergab eine bundesweite Abfrage des WEISSER RING Magazins in allen 16 Ländern sowie die Auswertung von Medienberichten, Gerichtsurteilen und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden.

Mord in der Psychiatrie

Nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts wurden 2023 in der Allgemeinpsychiatrie rund 688.891 Menschen stationär behandelt. Tödliche Übergriffe sind also sehr selten, aber sie passieren – und zwar mit wiederkehrenden Mustern. In Niedersachsen etwa gab es in den vergangenen fünf Jahren sechs Tötungsdelikte in der Allgemeinpsychiatrie. „Bis auf ein Delikt ereigneten sie sich alle in geschlossenen Akutstationen“, teilte das dortige Gesundheitsministerium mit. Die Autorinnen Anke Bramesfeld und Gesa Schirrmacher schildern in einem Fachbeitrag zu Fällen in Niedersachsen typische Abläufe: „In der Mehrzahl drang die Täterin/der Täter in ein fremdes Patientenzimmer ein. Unter den Opfern waren mehrere mit erhöhtem Pflegebedarf aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen.“ Ihre Analyse liefert Ansatzpunkte für einen besseren Opferschutz.

Die Abfrage und weitere Recherchen des WEISSER RING Magazins ergaben: In Nordrhein-Westfalen gab es seit 2021 mindestens vier Tötungsdelikte, in Hessen drei. In Bayern meldete das für den Maßregelvollzug zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales zwei Fälle. In Baden-Württemberg sind zwei Todesopfer durch Medienberichte dokumentiert – in Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils ein Tötungsdelikt. Doch die Übersicht bleibt lückenhaft, denn nicht über alle Fälle wird öffentlich berichtet und nicht alle Ministerien beantworten Anfragen. So teilte das Sozialministerium Baden-Württemberg mit: Tötungsdelikte in der Forensischen Psychiatrie seien „so selten, dass durch entsprechende Angaben Rückschlüsse auf untergebrachte Personen möglich sind“, weshalb aus Datenschutzgründen keine Informationen herausgegeben würden. Ähnlich argumentierte die Hamburger Sozialbehörde: Angaben unterhalb von vier Fällen würden nicht gemacht, um Betroffene nicht identifizierbar zu machen. Auch Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter können nicht helfen: In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird die Tatörtlichkeit „Psychiatrie“ nicht gesondert erfasst.

„Das beste Mittel der Gewaltprävention ist die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen."

Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank

Eine bundesweite Erhebung tödlicher Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen gibt es nicht – das bestätigt auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Deren Präsidentin, Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, sagte dem WEISSER RING Magazin, man würde „eine einheitliche Erfassung und Veröffentlichung anonymisiert und auf Landes- und Bundesebene begrüßen“. In psychiatrischen Kliniken würden besonders vulnerable Menschen behandelt; eine hundertprozentige Sicherheit lasse sich gleichwohl nicht erreichen. Die überwiegende Mehrheit psychisch kranker Menschen ist nicht gewalttätig. Gleichzeitig verweist die Fachgesellschaft auf aktuelle Studien: Für Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen ist das Risiko für Gewalttaten statistisch erhöht – gesichert ist das bei Schizophrenien und anderen Psychosen, bei Substanzkonsumstörungen sowie bei schweren Persönlichkeitsstörungen. Daraus folge jedoch kein Automatismus. „Das beste Mittel der Gewaltprävention ist die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen“, so Gouzoulis-Mayfrank.

Auf psychiatrischen Akutstationen gehöre die Einschätzung des Aggressions- und Gewaltrisikos zum Alltag. Neben der klinischen Beurteilung kommen dort teils standardisierte Instrumente zum Einsatz, etwa die Brøset-Gewalt-Checkliste zur Einschätzung des aktuellen Aggressionspotenzials. Ergeben sich Hinweise auf erhöhtes Risiko, greifen abgestufte Maßnahmen wie deeskalierende Gespräche, medikamentöse Hilfen oder eine engmaschige Eins-zu-eins-Betreuung. „Reicht das nicht, kann eine vorübergehende Isolierung mit Überwachung nötig werden“, schildert Gouzoulis-Mayfrank, die seit 2008 als Ärztliche Direktorin die LVR-Klinik Köln leitet, eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Abwägung über Zwangsmaßnahmen müsse in jedem Einzelfall „sorgsam und verantwortungsvoll“ erfolgen. Auch für Zwangsmaßnahmen gibt es bislang keine bundesweit einheitliche Erfassung.

Mord in der Psychiatrie

Kein Schutz. Nirgends

David S. wird in einer Psychiatrie erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich alleingelassen. Was ist damals passiert?

Ein heikler Befund aus Niedersachsen: Tötungsdelikte auf Akutstationen werden „in der Regel nicht von Personen verübt, die als akut fremdgefährlich gelten“, schreiben Bramesfeld und Schirrmacher. Prävention müsse deshalb nicht nur potenzielle Täter im Blick behalten, sondern ebenso den Schutz potenzieller Opfer. Ziel ist nicht Stigmatisierung, sondern Schutz, zumal zahlreiche Studien belegen, dass psychisch kranke Menschen selbst ein erhöhtes Risiko haben, Opfer von Gewalt zu werden. Die Autorinnen nennen konkrete Stellschrauben für einen besseren Opferschutz in psychiatrischen Einrichtungen: von außen abschließbare Patientenzimmertüren, keine Unterbringung von Personen mit hohem Pflegebedarf auf geschlossenen Akutstationen, wo viele akut erkrankte und häufig wechselnde Patientinnen und Patienten zusammenkommen. Diskutiert werden sollten außerdem Einzelzimmer sowie Notfallsender für Patientinnen und Patienten, um schnell Hilfe zu rufen.

 

Nachtrag:

Während dieser Artikel geschrieben wurde, ist am 20. September 2025 im niedersächsischen Hildesheim ein 63-jähriger Patient auf einer geschlossenen Station getötet worden. Dringend tatverdächtig ist ein 32-jähriger Mitpatient.

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

Erstellt am: Mittwoch, 1. Oktober 2025 von Gregor
Das Cover der aktuellen Ausgabe.

Datum: 01.10.2025

Angriffe auf Minderheiten und den Staat

In der aktuellen Ausgabe setzt sich das WEISSER RING Magazin mit Rechtsextremismus, aber auch mit anderen Formen der Politisch motivierten Kriminalität auseinander. Die Entwicklung ist alarmierend.

Rechtsmotivierte Straftaten werden zunehmend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen, bundesweit. In Bayern zum Beispiel ist die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen von 291 im Jahr 2023 auf 517 im vergangenen Jahr gestiegen, in Brandenburg von 432 auf 737, in Niedersachsen von 308 auf 519. Hauptsächlich handelt es sich um Propagandadelikte, teilweise aber auch um Gewalttaten: In Nordrhein-Westfalen etwa wurden hierbei im vergangenen Jahr 30 Verdächtige zwischen 14 und 20 Jahren ermittelt, in Brandenburg 47, in Sachsen 63. Diese Zahlen gehen aus einer exklusiven Umfrage des WEISSER RING Magazins bei den Landeskriminalämtern und Innenministerien hervor.

Kritische Medienbildung gegen rechte Tendenzen bei jungen Leuten

Reiner Becker, der das Demokratiezentrum im Beratungsnetzwerk Hessen leitet, sagte dem Magazin: „Wir bekommen seit etwa einem Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen von Schulen.“ Es gehe „um Propagandadelikte, darum, dass sehr selbstbewusst rechtsextreme Positionen vertreten werden, um rassistische Beleidigung, Bedrohung, manchmal auch um körperliche Gewalt“. Zu den Ursachen erklärte der Politikwissenschaftler: „Wir haben eine Gewöhnung an rechtsextreme Positionen, zum Teil hohe Wahlergebnisse für die AfD. Warum sollten Kinder und Jugendliche davon frei sein?“ Gleichzeitig mangele es an sozialen Angeboten. Zudem spiele die niedrigschwellige, alltagsbezogene Ansprache rechter Akteure im Netz eine Rolle. Becker plädiert deshalb für eine frühe „kritische Medienbildung“ in der Schule sowie eine intensive Jugend- und Beziehungsarbeit.

Die Recherche ist Teil eines Schwerpunkts in der aktuellen Ausgabe des WEISSER RING Magazins zu Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Für die Titelgeschichte sprach der auf Rechtsextremismus spezialisierte Autor Michael Kraske mit Betroffenen, Experten sowie Sicherheitsbehörden. Politisch motivierte Kriminalität ist 2024 so stark gestiegen wie nie seit Einführung des neuen Meldesystems im Jahr 2001. Als Ursache verweist das Bundeskriminalamt (BKA) auf die „wachsende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft“. Mit 47,8 Prozent nahmen die rechtsmotivierten Straftaten am stärksten zu. Sie machen rund die Hälfte aller polizeilich registrierten politisch motivierten Taten aus. Darunter sind mehrheitlich Propagandadelikte, doch auch die rechtsmotivierten Gewaltstraftaten stiegen deutlich um 17,2 Prozent auf 1.488.

Ausweitung der Gefahrenzonen

Zu den Folgen rechtsextremer Gewalt sagte Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: „Die Ausweitung der Gefahrenzonen verändert langfristig den Alltag der betroffenen Menschen. Eine häufige Folge ist sozialer Rückzug.“ Das Gewaltpotenzial sei stark gestiegen, sowohl von organsierten Rechtsextremisten als auch von rassistischen Gelegenheits- und Überzeugungstätern. „Es gibt sehr wohl Bundesländer, die Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen und ihre Praxis verändert haben“, so Kleffner. Überall, wo es etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt, komme es zu effektiver Strafverfolgung. Kleffner nennt Bayern als positives Beispiel. Andererseits habe sich etwa in Sachsen kaum etwas zum Positiven verändert.

In anderen Bereichen der PMK, etwa der „ausländischen Ideologie“, ist die PMK ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so stark. Im Interview warnt Heike Pooth, Referatsleiterin im Polizeilichen Staatschutz des Bundeskriminalamtes: „Entspannung ist nicht in Sicht.“ Konflikte und Ereignisse im Ausland wirkten sich unmittelbar auf das Straftatenaufkommen in Deutschland aus, insbesondere in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die wesentlichen Gründe für die gestiegenen Fallzahlen in den vergangenen Jahren seien der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt.

Religiöse Repräsentanten am häufigsten von Attacken betroffen

In Zusammenhang mit Russland und der Ukraine waren die Delikte in jüngster Zeit eher rückläufig, im Kontext des Nahost-Konflikts hätten sie stark zugenommen. Das BKA ergreife deshalb verschiedene Maßnahmen, tausche beispielsweise intensiv Informationen mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus und bewerte permanent die Gefährdungslage, vor allem für die besonders bedrohten jüdischen und israelischen Einrichtungen.

Aus der Antwort des BKA auf eine Anfrage des WEISSER RING Magazins zu den häufigsten Angriffszielen der Politisch motivierten Kriminalität geht hervor, dass die Opfer 2024 in 7.504 Fällen religiöse Repräsentanten waren, in 4.332 Fällen Polizeiangehörige, in 4.027 Fällen Amtsträger, in 3.541 Fällen Mandatsträger (ein Delikt kann mehrere Ziele haben). Asylsuchende wurden ebenfalls besonders häufig attackiert, insgesamt 2.369-mal.

Sensationsgier statt Sensibilität

Erstellt am: Freitag, 26. September 2025 von Selina

Sensationsgier statt Sensibilität

Sandra Epps Eltern wurden ermordet. Doch anstatt in Ruhe zu trauern, stürzen sich die Medien auf den Fall, da der Täter der Nachbar des Ehepaars war. Monatelang muss die Familie private Fotos, despektierliche Überschriften und falsche Angaben in Zeitungen ertragen. Jetzt möchte sie ihre Wirklichkeit erzählen, um die Würde ihrer Eltern wiederherzustellen.

True Crime Kritik: Sandra Epp ist eine blonde Frau, mit einer sportlichen Figur. Ihre Eltern wurden vom Nachbarn ermordet.

Vor drei Jahren wurden Sandra Epps Mutter und Stiefvater vom Nachbarn erschossen.

Kilometerlange Alleen führen zum Haus von Sandra Epp, es ist eine ruhige Gegend. Ein Bus kommt nur selten vorbei. Jedes Haus hat seinen eigenen Charakter, keines gleicht dem anderen. Alle Zäune sind aber auf einer Höhe, die Gärten millimetergenau gemäht, jede Hecke ist perfekt gestutzt. Das Haus der 37-Jährigen fällt durch die rosa Fassade auf. Eine kleine Bank steht vor der Eingangstür.

Genau hier wartete vor drei Jahren ein Polizist darauf, dass Sandra Epp ihm die Tür öffnete, wie sie im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt. Sie wusste damals nicht, was los ist. Dann die Nachricht: Ihre Mutter (61) und ihr Stiefvater (62) wurden erschossen. Der Täter, ein Jäger, war der Nachbar des Ehepaares. Er hat sich nach der Tat das Leben genommen. Sie informierte ihre 21-jährige Schwester, die gerade Nachtdienst hatte.

Ein Gewaltdelikt, das unzählige Medien auf den Plan rief. „85-jähriger Jäger erschießt Nachbar-Ehepaar: ‚Es ärgerte ihn, dass das Paar nackt durch den Garten lief‘“ betitelt der „Merkur“ seinen Bericht. Andere Medien greifen das Narrativ des „nackten Ehepaares im Garten“ auf. Mehrere Anfragen an die „Merkur“-Redaktion, wieso diese Überschrift gewählt wurde, blieben ohne Antwort.

Wie haben Sie die mediale Berichterstattung wahrgenommen, Frau Epp?

Uns war es zu viel. So viele Bilder wurden veröffentlicht. Warum immer so viele Fotos? Das Haus, der Garten, der Wohnwagen, die Blutlache und auch ein Bild meiner Mutter wurden veröffentlicht. Reicht nicht ein Titelbild? Auch wurde der Name meiner Mutter falsch geschrieben oder das Alter, Tatsachen wurden verdreht. Beispielsweise durch das Zitieren von Nachbarn, die angaben, meine Eltern hätten den Täter provoziert.

Indem sie laut Musik gehört hätten und nackt im Garten herumgelaufen seien.

Ich kann mir bei den beiden nicht vorstellen, dass sie nackt im Garten gewesen wären. Und selbst wenn: Es ist ihr Garten, sie dürfen machen, was sie für richtig halten. Das ist kein Grund, jemanden zu ermorden. Die Polizei vor Ort konnte uns den Ablauf der Tat anfangs nicht sagen. Erst hieß es, ihnen wurde in den Bauch geschossen – aber es war der Brustkorb.

Sandra Epp macht eine kleine Pause. Sie ist eine sportliche Frau mit blondem Haar. Ihre hellbraunen Augen wirken kraftvoll. Und so erzählt sie auch weiter.

Das war für uns damals ganz schwierig, wir wussten nicht, was wir glauben sollten. Wir wurden gefragt, ob wir die Leichen sehen möchten und machten den Fehler, nein zu sagen. Der Schock saß noch zu tief. Jetzt fehlt uns das reale Bild, um die Tatsache besser begreifen zu können: Dass sie plötzlich einfach weg sind.

In den Artikeln wurde immer wieder von einem Nachbarschaftsstreit geschrieben, der aufgrund der Lautstärke ihrer Eltern entstanden sei und weil der Nachbar einen Baum auf seinem Grundstück fällen sollte. Frau Epp, Sie meldeten sich beim WEISSER RING Magazin, weil Sie erzählen wollten, wie es wirklich gewesen sei. Wie sieht die Wahrheit aus Ihrer Sicht aus?

Es gab immer wieder Schwierigkeiten. Vieles ärgerte den Mann. Die Polizei fand sogar einen Hefter, in dem er jedes seiner Meinung nach falsche Verhalten mit Datum und Uhrzeit notierte. Während eines Sturms stürzte ein Baum auf ein Häuschen im Garten meiner Eltern, das neben dem Haupthaus stand. Die Feuerwehr warnte sie vor einem Baum auf seinem Grundstück; beim nächsten starken Sturm könnte er ihr Haus treffen, hieß es. Der Täter weigerte sich aber, den Baum entfernen zu lassen, und so gingen sie vor ein Schiedsgericht.

True Crime Kritik

Der Wohnort von Sandra Epp ist ruhig, Felder schmücken die Gegend. In der Idylle lässt es sich leicht vergessen, was die junge Frau erlebte.

Die 37-Jährige steht auf und kommt mit einem großen weißen Ordner zurück. Sie lässt ihn auf ihr Sofa fallen. Zwischen Dutzenden Unterlagen kramt sie ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft hervor. Es beinhaltet eine achtseitige Zusammenfassung des Ermittlungsverfahrens und bestätigt ihre Aussagen.

Eine polizeiliche Erkenntnis waren Anrufe des Täters bei der Polizei. Von 2018 bis 2020 beschwerte er sich insgesamt dreimal wegen Ruhestörung. Immer, weil das Ehepaar laute Musik gehört habe. 2022, genau drei Monate vor der Tat, rief er die Polizei, weil er glaubte, sein Nachbar habe sein Brennholz manipuliert. Die Polizei stellte nichts fest. Die Schwester des Täters sagte gegenüber der Polizei, er sei über die Jahre depressiv geworden. Seine langjährige Partnerin verließ ihn 2021.

Im Jahr 2023 erschien ein Podcast der „BILD“-Zeitung über den Fall. In einem eher lockeren Ton besprechen die Moderatoren die Tat. Es werden Nachbarn zitiert, die Epps Eltern als provokant darstellen, und der Sprecher beschreibt den Tattag auf Grundlage von Vermutungen. „Lasst uns also Folgendes spekulieren: Sie setzen sich zu Mittag raus, vielleicht wird bei dem schönen Wetter der Grill angeschmissen. Dazu ein kühles Bierchen oder ein kleines Sektchen geöffnet. Die beiden unterhalten sich angeregt. Lachen laut. Ein Hohn in den Ohren des Täters“, erzählt er.

„Ich habe das Gefühl, etwas richtigstellen zu müssen, um die Würde unserer Eltern wiederherzustellen“

Sandra Epp

Besonders dieser Podcast macht Sie wütend. Wieso?

Sie haben in dem Podcast eine Geschichte erzählt, die nicht stimmen kann. Ich hatte an dem Tag mit meiner Mutter telefoniert. Um 11:40 Uhr habe ich sie angerufen und mit ihr über die geplante Geburtstagsfeier meines Sohnes gesprochen und wann sie dafür zu uns kommen wollen. Sie erzählte nichts von einem erneuten Streit mit dem Nachbarn. Sie sagte zu mir, dass sie bei dem schönen Wetter gleich die Bettwäsche zum Trocknen aufhängen wird – dann trocknet sie schneller.

Sandra Epp atmet kurz durch.

Wir wissen den genauen Hergang auch nicht, aber mein Stiefvater muss am Wohnwagen gebastelt haben; sicher, um ihn für die Fahrt zu uns vorzubereiten. Nachbarn sahen ihn kurz vorher noch im Garten. Gegen 12 Uhr haben wir das Telefonat beendet, und um 12:15 Uhr wurden sie erschossen. Als ich am Haus ankam, sah ich noch die Blutlache. Das sind Bilder, die wird man nie wieder los. Auf einem Stuhl lag ein Teil der Bettwäsche, ein anderer hing an der Leine.

Im Ermittlungsbericht, der dem WEISSER RING Magazin vorliegt, steht, dass die Leiche des Stiefvaters an der Vorderseite des Gebäudes gefunden wurde, in der Nähe des Carports. Ihre Mutter wurde im hinteren Bereich des Wohnhauses gefunden. Das Telefonat erwähnte Epp auch gegenüber der Polizei. Eine Nachbarin sagte aus, kurz vor der Tat mit dem Ehepaar gesprochen und eine angespannte Situation wahrgenommen zu haben. Bei dem Gespräch ging es laut Aussage auch um den Nachbarschaftsstreit. Vom Grillen oder Alkoholkonsum steht im Bericht nichts. Den genauen Tathergang kennt aber nur der Täter.

In dem „BILD“-Podcast fanden sich weitere für Sandra Epp unerträgliche Stellen. Die Moderatorin zieht Parallelen zu einem bekannten Nachbarschaftsstreit wegen eines Maschendrahtzauns. Der Moderator Stefan Raab produzierte damals dazu einen gleichnamigen Song, der im Podcast fröhlich gesungen wurde. Hinzu kamen Stellen, die für Epp eine Mitschuld der Opfer an der Tat suggerierten: „Ich denke, es ist auch ein Appell an uns alle, dass wir mehr aufeinander achtgeben müssen“, sagt der Sprecher.

Die WR-Redaktion hat den Verlag mit Epps Vorführen konfrontiert. „Der Persönlichkeitsschutz von Opfern hat bei unseren True-Crime-Produktionen höchste Priorität. Wir achten stets darauf, die dahingehenden Rechte aller beteiligten Personen zu wahren und die Fakten der Fälle wahrheitsgemäß wiederzugeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir redaktionelle Prozesse und Entscheidungen darüber hinaus nicht kommentieren“, antwortet eine „BILD“-Sprecherin.

Epp zweifelt an der Priorität. Es reiche nicht aus, einfach die Namen der Opfer zu ändern.

Warum haben Sie sich nicht schon damals gemeldet, um Ihre Sicht der Dinge darzustellen?

Damals war ich völlig überfordert durch die ganzen unterschiedlichen Medienberichte, die Fotos und den Polizeibericht. Es gab Presseanfragen, aber wir lehnten alle ab. Jetzt gehe ich schon lange in Therapie, bin gestärkt und habe den Mut gefasst. Ich habe das Gefühl, etwas richtigstellen zu müssen, um die Würde unserer Eltern wiederherzustellen. Ich bin eine Hinterbliebene, daher würde ich mir mehr Gerechtigkeit für Hinterbliebene wünschen. Wir sind auch Opfer, wir müssen lernen, damit zu leben, mit den ganzen Bildern und Reportagen. Es macht mich wütend, dass Gaffer teilweise 5.000 Euro Strafe zahlen müssen, aber am Ende wird alles im Internet freigegeben. Betroffene kennen die Gesetzeslage nicht, um sich richtig wehren zu können. Hätte ich vieles früher gewusst, hätte ich früher gehandelt.

Sandra Epp klappt den weißen Ordner zu. Dann steht sie auf und geht eine Zigarette rauchen.

Was Angehörige bei rechtswidriger Berichterstattung machen können

Wenn ein Bild einer verstorbenen Person innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Tod ohne die Zustimmung der Angehörigen veröffentlicht wurde, können diese rechtlich dagegen vorgehen. In solchen Fällen besteht ein Unterlassungsanspruch, der gerichtlich durchgesetzt werden kann. Angehörige können zudem verlangen, dass bereits veröffentlichte Bilder entfernt werden, etwa aus Artikeln, TV-Beiträgen oder Internetseiten. In besonders schweren Fällen – etwa bei entstellender oder menschenunwürdiger Darstellung – kann auch eine Geldentschädigung gefordert werden. Darüber hinaus ist es möglich, Beschwerden bei Landesmedienanstalten, dem Presserat oder Datenschutzbehörden einzureichen. Generell ist es schwer, gegen True-Crime-Formate vorzugehen, da mit dem Tod das allgemeine Persönlichkeitsrecht endet. Danach gilt nur noch ein postmortaler Achtungsanspruch. Dieser verbietet lediglich grobe Verzerrungen oder würde verletzende Darstellungen.

Eine Collage mit dem Anwalt Alexander Stevens und der Moderatorin Jacqueline Belle, die ein gemeinsamen True-Crime-Format haben. Zur Collage gehört noch ein Richterhammer, ein Mikrofon und große Menschenmengen in einem Stadion.

Ungefragt ausgenutzt

True Crime boomt – das Publikum ist fasziniert, doch für Hinterbliebene wird der Hype oft zum Albtraum.

Kein Schutz. Nirgends

Erstellt am: Freitag, 26. September 2025 von Sabine

Kein Schutz. Nirgends

David S. ist psychisch krank, ein Gericht weist ihn zu seiner Sicherheit in eine Klinik ein. Aber die Klinik schützt ihn nicht, im Gegenteil: David stirbt auf Station 10, er wird erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich von der Krankenhausleitung und den Ermittlungsbehörden alleingelassen. Reporter des WEISSER RING Magazins haben den Fall rekonstruiert.

Mord in der Psychiatrie

Am Zaun der Klinik hat Davids Mutter eine kleine Gedenkstätte für ihn errichtet, auf dem Gelände wurde es untersagt.

An der Landstraße 3077, den Berg hoch Richtung Löhlbach, hängt in einer Rechtskurve das Foto eines jungen Mannes an einem Maschendrahtzaun: David S., verstorben am 9. März 2021 auf Station 10 der Vitos-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im nordhessischen Haina. Davids Mutter Galina hat sein Bild mit Kabelbindern am Draht befestigt, ebenso wie das schmale Holzkreuz daneben. Rundherum hat sie langstielige Blumen in die Maschen gesteckt.

Einen Fußweg gibt es nicht an dieser Stelle; wenn Galina S. die kleine Gedenkstätte besuchen will, muss sie auf der Straße gehen, dicht an die Leitplanke gedrängt. Die Autos nehmen die Kurve hier mit Tempo, die Straße steigt steil an.

Hinter dem Zaun liegt Station 10, Davids Sterbeort. Anfangs hatte Galina S. Fotos ihres Sohnes und frische Blumen mehrfach direkt auf das Klinikgelände getragen. Die Verwaltung ließ sie jedes Mal entfernen. Begründung: Ein solcher Ort „würde Patientinnen und Patienten zu sehr aufwühlen bzw. verstören“. David war 22 Jahre alt, als er in der Klinik erwürgt wurde.

Kein Schutz. Nirgends

Nach dem gewaltsamen Tod des 22-jährigen David S. in der Psychiatrie bleiben viele offene Fragen.

Kapitel I: Der Fall David S

Kliniken sind Schutzräume. Insbesondere psychiatrische Kliniken sollen Menschen schützen, die sich selbst oder andere gefährden könnten. Das gelingt nicht immer: Mindestens 21 Patienten sind nach Recherchen des WEISSER RING Magazins in den vergangenen fünf Jahren in psychiatrischen Krankenhäusern und im Maßregelvollzug von Mitpatienten getötet worden.

Wie sicher sind diese Kliniken für Patienten? Wie groß ist der Aufklärungswille nach Tötungsfällen? Wie gehen Behörden und Krankenhäuser mit Hinterbliebenen um? Es ist schwierig, an Informationen zu kommen, die Datenlage ist dünn. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat sich den Fall David S. genau angeschaut. Unsere Reporter konnten Akten einsehen, Angehörige treffen, Mitpatienten, Ermittler und Behörden sprechen.

Am 9. März 2021 meldet sich gegen 20.30 Uhr der Patient Abdullah B. im Übergaberaum von Station 10 und teilt den beiden diensthabenden Pflegekräften – einem Pfleger und einer Pflegerin – mit: „My friend lays in my restroom“, sein Freund liege in seinem Badezimmer. So gibt es später der Pfleger gegenüber der Polizei zu Protokoll.

2021

Lüneburg/ Niedersachsen. Ein 21-Jähriger tötete am 19. Februar 2021 im Psychiatrischen Klinikum Lüneburg zwei Mitpatienten und verletzte zwei Krankenpflegerinnen sowie einen Polizisten. Das Landgericht Lüneburg ordnete seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Der Mitarbeiter läuft los, in der Nasszelle von Zimmer 25 findet er den leblosen David S. Er löst Alarm aus. Das kurze Zeit später eintreffende Rettungsteam kann den Patienten nicht ins Leben zurückholen.

Station 10 ist die Akutstation der Klinik, sie nimmt Patienten auf, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als akut selbst- oder fremdgefährdend gelten. David ist hier seit etwa 50 Tagen untergebracht, Abdullah B. seit wenigen Stunden. David soll in zwei Tagen entlassen werden, den syrischen Geflüchteten B. hat die Polizei erst am Nachmittag in die Klinik gebracht, gefesselt mit Handschellen. B. wurde zwangseingewiesen, weil er zuvor in einer Asylbewerberunterkunft einen Dolmetscher unvermittelt angegriffen und verletzt hatte. Er bezieht das leerstehende Zimmer 25, eigentlich ein Doppelzimmer.

2022

München/Bayern. Ein 32-Jähriger tötete am 31. Mai 2022 die 40-jährige Künstlerin Kamilla Nagy in der Psychiatrie des Isar-Amper-Klinikums. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, da kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Klinikums vorgelegen habe.

David war tagsüber unterwegs, seine Mutter durfte ihn für einige Stunden mitnehmen. Er wollte einen neuen Haarschnitt für seine bevorstehende Entlassung, und er wollte seine Familie sehen: Großmutter Nelli, bei der er zuletzt lebte, und seinen krebskranken Bruder Daniel. Als Galina S. ihren Sohn gegen 18 Uhr zurückbringt, sieht sie den Polizeiwagen vor dem Stationsgebäude stehen. „Schau mal“, sagt sie zu David, „da ist bestimmt ein Neuer angekommen.“

Gegen 19 Uhr betritt David S. das Zimmer von B. In der Klinik ist David bekannt für solche „Besuche“, der Krankenpfleger beschreibt ihn bei seiner Vernehmung als distanzlos. Mit seinem Verhalten bringe er die anderen Patienten „zur Weißglut“. Als der Pfleger nun zufällig sieht, wie David über den Flur zu Zimmer 25 geht, eilt er ihm nach. Er findet ihn auf dem zweiten Bett sitzend und schickt ihn verärgert zurück in sein eigenes Zimmer.

2022

Neuss/Nordrhein-Westfalen. Ein 22-Jähriger tötete im Juni 2022 im Krankenhaus Alexius/Josef in Neuss mutmaßlich zwei Mitpatienten innerhalb von zwei Tagen, in einem Fall konnte ihm die Tat jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Landgericht Düsseldorf ordnete seine dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug an.

Etwa eineinhalb Stunden später liegt David tot in der Nasszelle von Zimmer 25, vor dem zweiten Bett stehen seine Schuhe. Um 20.48 Uhr informiert die Klinik die Polizei. Die Beamten finden auf Station 10 eine Situation vor, die an ein Kriminalstück erinnert: Es gibt einen Toten – und einen begrenzten Kreis von Personen, die als Täter infrage kommen. Die Akutstation ist eine geschlossene Station, niemand kann die Schleuse ungesehen passieren. Kaum mehr als ein Dutzend Patienten und Pflegekräfte befanden sich zu Davids Todeszeitpunkt auf der Station.

Der Verdacht der Ermittler richtet sich gegen Abdullah B.

Der Verdacht der Ermittler richtet sich gegen Abdullah B. Knapp drei Jahre später steht der Syrer wegen des Vorwurfs der Tötung von David S. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft ihm vor, David „getötet zu haben, ohne ein Mörder zu sein“: B. soll die Tat im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit begangen haben. Deshalb gibt es kein Strafverfahren gegen B., sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren; das Landgericht soll über die zwangsweise Unterbringung von B. in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Strafgesetzbuch-Paragrafen 63 entscheiden. Am 22. März urteilt die Strafkammer, dass die Beweise gegen Abdullah B. dafür nicht ausreichen.

Es gibt einen Toten, aber keinen Täter. Für die Ermittler, für die Justiz, für die Klinik endet der Fall damit. Für die Angehörigen von David tut er das nicht.

Mord in der Psychiatrie

Der Türbereich der Patientenzimmer sind für das Pflegepersonal nicht einsehbar, wie Pläne der Akutstation zeigen.

Kapitel II: Die Angehörigen, Teil 1

Galina S. wirft einen schnellen Blick über die Schulter, kommt auch kein Auto? Sie drückt sich an die Leitplanke und läuft die Landstraße 3077 hinauf. Es ist ein heißer Sommertag.

„Traurig und wütend“ fühle sie sich, sagt sie, so wie immer an diesem Ort. Sie zeigt durch den Zaun in Richtung des Klinikbaus und sagt: „Da, das dritte Fenster von rechts, das war Davids Fenster.“

Manchmal, wenn ihre Gefühle sie überwältigten und sie die Verantwortlichen „ärgern“ wollte, sei sie auf das Klinikgelände gegangen, habe geklingelt und gesagt: „Schöne Grüße von David!“

Schräg gegenüber dem Stationsgebäude befindet sich die frühgotische Klosterkirche. „David saß manchmal da drin, er durfte ja die Station verlassen“, erinnert sich Galina S. Nach seinem Tod habe die Klinikseelsorgerin dort ein Gedenken für die Familie organisiert, „weil sie den Eindruck hatte, wir brauchen das“.

„Schöne Grüße von David!“

Galina S. macht auch sich selbst Vorwürfe. Am 9. März 2021 habe David nach dem gemeinsamen Ausflug nicht zurückgewollt in die Klinik. Er habe sie regelrecht angefleht, bei der Familie bleiben zu dürfen. Sie brachte ihn zurück nach Haina. S. hatte gewichtige Gründe dafür: In der Hochzeit der Corona-Pandemie konnte sie nicht riskieren, dass David seinen todkranken Bruder womöglich ansteckt und schwächt. Und zwei Tage später sollte er doch schon aus der Psychiatrie entlassen werden. „Wir sind schuld!“, sagt die Mutter trotzdem, sie wiederholt es, stößt es heraus: „Wir sind schuld!“ Sie lässt sich nicht abbringen von ihrer Selbstanklage.

Kapitel III: Zwei Patienten

David, geboren 1998 im hessischen Bad Wildungen. Ein kleiner Mann, ein schmaler Mann. Zart, weich, vielleicht zu lieb für die Welt da draußen. So beschreibt ihn seine Mutter, sie nennt ihn einen „Opfertypen“. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb war er ihr Lieblingssohn, Galina S. gibt das offen zu. David sei klug, kreativ, gepflegt gewesen. Früh verlor er den Vater, später erkrankte sein Bruder an Krebs. Daniel stirbt im Dezember 2021, wenige Monate vor Beginn des Prozesses um Davids Tod. Er wollte als Nebenkläger teilnehmen.

In der Welt da draußen kommt David tatsächlich nicht klar, berichtet die Mutter. Er wird ausgenutzt und ausgelacht, gerät immer wieder in Schwierigkeiten, wird geschlagen. Er wird krank, hört Stimmen. Ärzte diagnostizieren eine paranoide Schizophrenie.

Im Januar 2021 beschließt das Amtsgericht Frankenberg (Eder), dass David zu seinem eigenen Schutz in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Es sei damit zu rechnen, dass David „außerhalb der Einrichtung akut selbst- und fremdgefährdendes Verhalten an den Tag legt, indem er sich in Konfrontationen begibt“, heißt es in dem Beschluss. David laufe außerhalb einer Klinik Gefahr, „in Konflikte“ zu geraten.

2023

Regensburg/Bayern. Ein 14-Jähriger erstach am 26. Oktober 2023 im Bezirkskrankenhaus Regensburg einen siebenjährigen Jungen und verletzte einen Lehrer sowie einen Pfleger. Das Landgericht Weiden verurteilte ihn zu acht Jahren und sechs Monaten Haft und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Abdullah B.*, geboren 1995 in Damaskus. Ein sportlicher Mann, gut in der Schule, beliebt, heißt es. Er beginnt ein Studium. Das Assad-Regime soll ihn verhaftet und für ein paar Monate ins Gefängnis gesteckt haben, vermutlich verriet ihn ein Freund. B. sagt später, er habe im Gefängnis Folter erlebt und Drohungen. Nach der Haft bekommt er psychische Probleme, sucht sich Hilfe. 2016 flüchtet er aus Syrien. Über den Sudan, Ägypten, Libyen, Italien und die Schweiz kommt er 2019 nach Deutschland.

Zuletzt ist er in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bad Arolsen untergebracht, im „Haus Dresden“ auf einem ehemaligen Kasernengelände: Holzbaracken hinter Gittertoren, Sicherheitsleute in gelben Westen und mit raschelnden Funkgeräten am Gürtel. Seinem psychiatrischen Gutachter sagt B., er habe dort einen „normalen Tagesablauf“ gehabt: Sport, Beten, Handy.

Ein migrantischer Junge schaut in ein zerbrochenes Glas.

Geflüchtet & traumatisiert

Nach der tödlichen Messerattacke eines Geflüchteten in Aschaffenburg flammt erneut die Debatte über Asylsuchende auf.

Mord in der Psychiatrie

Im Zimmer des Verdächtigen findet die Polizei Davids Schuhe und Becher. Andere Patienten werden nicht befragt.

Nicht normal ist B.s Akte. 19 Vorfälle sind ab 2020 aufgelistet, darunter sechs Gewaltangriffe gegen Personen, der Rest fällt unter Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung. Im polizeilichen Auskunftssystem findet sich zu B. der Personeneintrag „gewalttätig“. In einer Strafanzeige schreibt ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, es lägen mehrere Vorfälle vor, die „das Gewaltpotenzial des Herrn B. untermauern“.

Anfang März 2021 mehren sich die aggressiven Ausbrüche in kurzer Folge. Am 4. März greift er im „Haus Dresden“ einen Mitbewohner an, der Mann muss im Krankenhaus behandelt werden. Am 8. März verfolgt er zwei Frauen in der Innenstadt, beleidigt sie schwer. Am 9. März attackiert er im „Haus Dresden“ den Dolmetscher. Laute Schreie sind zu hören, vier Sicherheitsleute greifen ein. B. habe „Kampfhaltung“ eingenommen und sei bewaffnet gewesen, er werde mit einem Stuhl in Schach gehalten, so meldet es der Schichtleiter des Sicherheitsdienstes. Die Polizei notiert am selben Nachmittag: B. stehe in der Erstaufnahmestelle „wegen seines permanent sozialschädlichen Verhaltens unter  Einzelbewachung bzw. -schutz‘“. Und: „Offenbar sind alle Bewohner ihm gegenüber feindselig gestimmt, sodass er sich zum Schutz in seinem ,Einzelzimmer‘ verbarrikadieren muss.“

Auch B. ist offenbar krank, hört Stimmen, auch bei ihm diagnostizieren Ärzte eine paranoide Schizophrenie. Nach dem Angriff auf den Dolmetscher ordnet ein Gericht B.s Unterbringung in der Psychiatrie an, die Polizei bringt ihn nach Haina auf die Akutstation. In der Klinik kennt man den Patienten schon, B. war bereits zweimal dort.

Kapitel IV: Schutz und Sicherheit

An dieser Stelle möchten wir zunächst an die für B. geltende Unschuldsvermutung erinnern. Der Prozess gegen ihn endet mit der Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft, denn das Landgericht Marburg meldete „vernünftige und ernstliche Zweifel“ daran an, dass Abdullah B. die Tat begangen hat. Eine solche Entscheidung in einem Sicherungsverfahren ist mit einem Freispruch in einem Strafverfahren gleichzusetzen. Die Staatsanwaltschaft teilt auf Nachfrage des WEISSER RING Magazins mit: „An der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, ändert dies (…) nichts.“

David wurde von hinten erwürgt, das hat die Obduktion zweifelsfrei ergeben. Auch wenn für Abdullah B. weiter die Unschuldsvermutung gilt, steht dennoch die Frage im Raum: Hätte die Klinik David besser schützen können und müssen?

2024

Wiesloch/Baden-Württemberg. Ein 23-Jähriger tötete am 18. April 2024 in der Psychiatrie in Wiesloch seinen 65-jährigen Zimmergenossen mit massiver Gewalt. Das Heidelberger Landgericht ordnete seine langfristige Unterbringung in der Psychiatrie an.

Warum durfte sich ein Patient wie Abdullah B., der den Akteneintrag „gewalttätig“ hat und nach einem akuten Gewaltausbruch eingeliefert wurde, frei auf der Station bewegen? Auf einer Station, auf der es mit David S. mindestens einen Mitpatienten gab, der als „distanzlos“ galt und schnell „in Konflikte“ geriet?

Der diensthabende Assistenzarzt sagte bei der Polizei aus, dass B. beim Aufnahmegespräch „ruhig und besonnen“ gewesen sei. Der Patient habe sich kooperativ gezeigt und Aggressivität oder Suizidgedanken verneint. Die Verantwortlichen verzichteten deshalb auf die Unterbringung in einem Wachzimmer, wo Patienten unter permanenter Beobachtung bleiben können. B. bezog ein offenes Patientenzimmer: Zimmer 25. Das Aufnahmegespräch dauerte laut Arzt etwa 15 bis 20 Minuten.

2024

Bad Zwischenahn/Niedersachsen.  Ein 39-Jähriger tötete am 9. Mai 2024 in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn eine 88-jährige demente Mitpatientin. Das Landgericht Oldenburg ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Aber auch wenn sich B. ruhig zeigte – hätte die Klinik nicht spätestens nach Davids unerlaubtem Betreten des Zimmers von B. eine Trennung der beiden sicherstellen müssen?

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilt die Klinik dazu mit: „Weder dafür, dass einer der beiden Patienten eines besonderen Schutzes bedarf, noch dafür, dass andere Personen vor einem von beiden hätten geschützt werden müssen, gab es Anzeichen.“ Der Klinik sei nicht bekannt gewesen, dass einer der Patienten „sehr aggressiv“ gewesen sei. Ebenfalls unbekannt sei der Klinik die Polizeiakte von B. gewesen. Der Patient sei in vorherigen Aufenthalten nicht als aggressiv aufgefallen.

Kurz: „Mit Blick auf beide Patienten wären freiheitsentziehende Maßnahmen bzw. Zwangsmaßnahmen rechtlich nicht begründbar gewesen.“

„Fünf Jahre ist es her, aber es ist nicht besser geworden. Antidepressiva helfen mir nicht.“

Nelli S.

Gegen die Einschätzung der Klinikleitung sprechen Aussagen des Pflegepersonals gegenüber der Polizei. So sagte die Pflegerin, die am 9. März 2021 im Dienst war: „Aus einem vorausgegangenen Aufenthalt auf unserer Station wusste ich, dass Herr B. sehr aggressiv ist.“ Auch die Polizei spricht auf Nachfrage von „einer erheblichen Gefahr, akuter Eigen- und Fremdgefahr, und einer psychischen Erkrankung“ als Grund für B.s Einweisung in die Klinik. Es ist unwahrscheinlich, dass dem Klinikpersonal dies nicht bewusst war, als die Beamten B. die Handschellen abnahmen.

Eigene Fehler erkennt die Klinikleitung keine

Eigene Fehler erkennt die Klinikleitung keine. Die Station sei personell „regelhaft und adäquat“ besetzt gewesen, die Mitarbeitenden hätten „fachlich fundierte und bestmögliche Entscheidungen unter Berücksichtigung aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Fakten“ getroffen. Das Hessische Gesundheitsministerium bestätigt die Einschätzung auf Nachfrage: Der Fall sei „fachaufsichtlich“ aufgearbeitet worden, ein „Fehlverhalten“ der Klinik habe nicht festgestellt werden können.

Eine weitere Frage betrifft gebäudeseitige Sicherheitsschwächen. Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Zimmertüren auf der Station nicht einsehbar sind. Das diensthabende Personal konnte nicht sehen, ob jemand Zimmer 25 betritt oder verlässt. Hinzu kommt, dass die Zimmertüren nicht abschließbar sind. Letzteres wird immer wieder von Fachleuten als mögliche Maßnahme empfohlen, wenn es um die Verhinderung von Tötungsdelikten in psychiatrischen Kliniken geht.

2025 haben Prof. Dr. Anke Bramesfeld und Dr. Gesa Schirrmacher ihre Arbeit „Tötungsdelikte in Kliniken für Psychiatrie aus der Metaperspektive eines Bundeslandes“ veröffentlicht. Die beiden Forscherinnen haben Patiententötungen in niedersächsischen Kliniken für Psychiatrie in den Jahren 2016 bis 2024 untersucht und sich dafür acht vollendete und fünf versuchte Tötungen angeschaut. Bis auf einen Fall ereigneten sich alle Fälle auf Akutstationen. Bramesfeld und Schirrmacher mahnen deshalb einen besseren Opferschutz auf diesen Stationen an und schlagen folgende Maßnahmen zur Diskussion vor: Gefährdete Personen mit einem „Opferprofil“ sollten besondere Aufmerksamkeit erfahren und Patiententüren abschließbar sein, außerdem könnten Patienten mit Notfallsendern ausgestattet werden.

Mord in der Psychiatrie

Am Landgericht Marburg dauert der Indizienprozess lediglich sechs Tage.

Welche Konsequenzen hat die Klinik in Haina aus dem Tod von David S. gezogen? In einer Stellungnahme heißt es: Die „umfassende Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt war Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen – wie es bei Vitos im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung stets Standard ist“. Laut Informanten soll ein neues Schließsystem installiert und die Videoüberwachung außerhalb der Zimmer ausgebaut worden sein.

Nach einer erneuten Anfrage teilt das Krankenhaus mit, es nutze auf einigen Stationen ein „besonderes Schließsystem für die Patientenzimmer“, um „einen störungsfreien Rückzugsraum anzubieten“. Dieses sei zeitlich nach dem „traurigen Todesfall“ eingeführt worden. Mit einer Zutrittskarte könnten die Patientinnen und Patienten nun ihr Zimmer betreten, ebenso
Mitarbeitende der Klinik. Ein System zur Videoüberwachung hingegen setze sie nicht ein. Das wäre, so ein Sprecher, weder unter ethischen Gesichtspunkten zu verantworten noch therapeutisch hilfreich.

Kapitel IV: Die Angehörigen, Teil 2

Nelli S. bückt sich und zupft etwas Unkraut aus der Erde, dann gießt sie die Blumen auf den Gräbern von David und Daniel. Sie weint. Auf dem über Bad Wildungen gelegenen Friedhof sind ihre Enkel nebeneinander bestattet, links David, rechts Daniel. „Wir haben lange überlegt, welcher Platz der beste ist“, sagt die Großmutter, „hier hat es uns wegen der schönen Birke gefallen.“ Immer wieder kommt sie zum Trauern hierher und pflegt die mit weißen Engelsstatuen geschmückten Gräber.

Vor seinem Klinikaufenthalt hat David bei ihr gewohnt. In seiner Ecke im Wohnzimmer hat sie kaum etwas verändert. Die neuen Kopfhörer, der Computer, die Lautsprecher, sein Stuhl, alles liegt und steht noch so, wie er es verlassen hat. David wollte Youtuber werden und hatte sich entsprechend ausgestattet. Er schrieb auch Gedichte, die Großmutter hat sie aufgehoben. In einem steht: „Schreib meine Gefühle / Auf das Blatt / Es ist unglaublich / Was es mit einem Macht“.

Für Nelli S.s Schmerz gibt es keine Worte, immer wieder kommen ihr die Tränen. „Fünf Jahre ist es her, aber es ist nicht besser geworden. Antidepressiva helfen mir nicht“, sagt sie. „Ich liege nachts wach, denke über die Jungs nach. Manchmal ist es so, als würde David vor mir stehen. Er war so ein intelligenter, guter Junge, hat anderen ständig Geschenke gemacht, wurde aber gehänselt, auch geschlagen.“ Einmal habe er zu ihr gesagt: „Oma, warum habe ich so ein Leben? Warum?“

Nelli S. ist erkennbar traumatisiert, doch ihr Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde abgelehnt.

Psychisch kranke und Gewalt

Psyche & Gewalt

Sind psychisch kranke Menschen gefährlicher als andere? Das WEISSER RING Magazin hat nach Antworten gesucht.

Kapitel V: Die Ermittlungen

Den Ermittlern liegt schnell eine Liste mit den Namen der Patientinnen und Patienten vor, die sich zum Zeitpunkt von Davids Tod auf der geschlossenen Station 10 aufgehalten haben. Die Pflegedirektorin gibt gegenüber der Polizei zu Protokoll, es habe „ein absolutes Besuchsverbot aufgrund der Corona-Pandemie bestanden“ und „keine Möglichkeit, dass dort eine dritte Person befugt oder unbefugt) Zutritt hatte“. Die Klinikleitung erklärt zudem, dass es unmöglich sei zu sagen, wo sich die einzelnen Patienten zur Tatzeit aufgehalten hätten. Im Urteil des Landgerichts Marburg findet sich später dieser interessante Satz: „Mindestens mehrere Mitpatienten, möglicherweise auch Mitarbeiter der Station, hätten wegen des übergriffigen und nervigen Verhaltens des Geschädigten überdies selbst ein Motiv haben können.“

In einem Kriminalstück mit einem Toten, einer begrenzten Zahl möglicher Täter mit einem Motiv und einer spezifischen Tötungsart beginnt der Detektiv normalerweise, die Verdächtigen zu befragen. Nicht so im Fall David. Es wird nur ein Patient befragt: Abdullah B., der den Tatvorwurf entschieden zurückweist. Er habe geschlafen. Von den anderen Patienten fordern die Ermittler lediglich eine DNA-Probe an.

2024

Bremen. Eine 42-jährige Patientin erwürgte an Heiligabend 2024 ihre 62-jährige Zimmermitbewohnerin in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Bremen Ost. Das Landgericht Bremen ordnete ihre dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Möglicherweise hätten Davids Mitpatienten, je nach Gesundheitszustand, Auskunft darüber geben können, wo sie sich selbst zur Tatzeit und danach aufgehalten haben, wo sich andere Verdächtige befanden, ob sie Abdullah B. oder David S. gesehen haben, ob sie überhaupt etwas gesehen oder gehört haben.

Das WEISSER RING Magazin hat Kontakt zu einem von ihnen aufgebaut. Er war wegen einer Lebenskrise in der Klinik, dachte an Suizid. Heute geht es ihm deutlich besser. Der Mann empfindet es als „Unverschämtheit“, dass die Patienten damals ihre DNA abgeben sollten, sich aber niemand für ihre Zeugenaussage interessiert habe. Er hat seine Mitarbeit ausdrücklich angeboten und „relevante Informationen“ in Aussicht gestellt, aber die Staatsanwaltschaft nahm das Angebot nicht an. Dabei hätten Patienten-Beobachtungen zumindest einem Großteil von ihnen ein Alibi geben können, sagt er.

Im Tatzeitraum, so erinnert sich der Zeuge, hätten sich fast alle Patienten im Gemeinschaftsraum versammelt, ferngesehen oder sich mit Brettspielen die Zeit vertrieben und Pizza von einem Lieferdienst gegessen. Er selbst habe B. kurz auf dem Gang gesehen, der junge Mann sei zum Stationszimmer gegangen und habe dort offenbar vom auf dem Boden liegenden David berichtet. Dann sei der spätere Verdächtige zu den anderen Patienten gekommen, während es auf dem Gang unruhig geworden sei, Schritte und Stimmen zu hören gewesen seien. B. habe ganz ruhig, gefasst gewirkt.

Auskünfte, warum weder die Polizei am Tatort noch später die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Zeugen anhören wollten sind nicht zu bekommen. Die Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg verweist an die Staatsanwaltschaft Marburg, auch das Landgericht Marburg verweist an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat wegen des „Umfangs der gestellten Fragen“, „zahlreicher Termine“ und Urlaubsabwesenheiten keine Zeit, die Anfrage des WEISSER RING Magazins bis zum Redaktionsschluss zu beantworten, der zum Zeitpunkt der Anfrage knapp dreieinhalb Wochen in der Zukunft liegt.

Auskünfte, warum weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder das Gericht Mitpatienten anhören wollten, sind nicht zu bekommen

Immerhin teilt der Pressesprecher mit, dass sich an der Einschätzung der Behörde, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, nichts geändert habe. „Konkrete Anhaltspunkte – und nur auf solche kommt es an – dafür, dass ein anderer die Tat begangen haben könnte, liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor“, schreibt er.

Man darf den Satz so deuten: Befragungen weiterer Zeugen oder Verdächtiger seien nicht notwendig gewesen.

Wäre nicht dennoch eine Zeugenbefragung nach dem Ausschlussverfahren und zur Erlangung eventueller weiterer belastender Hinweise angezeigt gewesen? Die Staatsanwaltschaft verweist abermals auf die Zeitknappheit und die Abwesenheiten. „Eine Antwort ,ins Blaue‘ wäre unseriös.“

Alles hängt also an den DNA-Untersuchungen. Spuren von Abdullah B. finden sich keine an Davids Leichnam. Aber auch nicht von den Rettungssanitätern, die versucht haben, den Patienten zu reanimieren.

An Davids Hals sind Abdrücke, die darauf hindeuten, dass er mit dem Kragen seines Pullovers gewürgt wurde. Das kriminalwissenschaftliche Institut weist in seinen Analysen immer wieder darauf hin, dass weder der Nachweis von Spuren noch das Fehlen von Spuren ein sicherer Beleg für das Begehen oder Nichtbegehen einer Tat seien.

Mord in der Psychiatrie

Davids Mutter und seine Großmutter leiden unter dem unfassbaren Verlust und der mangelhaften Aufklärung.

Kapitel VI: Der Prozess

Das Landgericht hat nur sechs Sitzungstage terminiert. Der Fall scheint überschaubar: Der Tote fand sich im Zimmer des Beschuldigten, der Beschuldigte hat eine Vorgeschichte mit Gewalttaten, sogar ein Geständnis des Beschuldigten gibt es – Abdullah B. hatte die Tat später in einer anderen Klinik recht detailreich einem Mitpatienten und Landsmann geschildert. Das Gericht zweifelt an der Glaubhaftigkeit des Geständnisses und gibt dem fehlenden DNA-Beweis viel Raum. Auffällig ist die für ein Sicherungsverfahren sehr ausführliche Urteilsbegründung, erkennbar mit Blick auf eine mögliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof geschrieben. Nachdem die Nebenklage Revision beantragt, hält das Urteil der Überprüfung auch stand.

Alles rechtens, aber ist auch alles richtig? Für die Angehörigen bleiben quälende Fragen offen: Haben die Klinik, haben die Ermittlungsbehörden und die Justiz genug getan, um den Tod von David im Schutzraum Klinik aufzuklären? Wie wichtig ist es der Gesellschaft, den Tod eines kranken Menschen aufzuklären, getötet mutmaßlich von einem anderen kranken Menschen?

Während seines Klinikaufenthalts sagte David einmal zu seiner Mutter: „Mama, das sind doch alles kranke Menschen hier. Niemand braucht uns, niemand interessiert sich für uns.“ Nach Prozessende gibt es keinen Täter, es sucht auch niemand mehr nach einem. Über Bad Wildungen gibt es ein Grab mit Engelsstatuen.

Wenige Tage nach unserem Treffen an der Landstraße meldet sich Davids Mutter erneut in der Redaktion und sagt, sie schäme sich für den Zustand der Gedenkstätte während unseres Besuchs. Davids Foto sei wegen der vielen Sonnenstunden so ausgeblichen. Sie schickt ein Foto, auf dem neue Blumen und ein frisch gedrucktes Bild von David zu sehen sind. Geblieben ist die Aufschrift unter dem Bild: „David S. ist im Alter von 22 Jahren am 9.3.2021 verstorben.“ Eine schlichte Information, keine Anklage.

Aus der Verantwortung entlässt Galina S. die Klinik nicht. Sie fordert Aufklärung und Entschädigung. Der Medizinrechtler Dr. Hans-Berndt Ziegler vertritt die Mutter im Zivilrechtsstreit mit der Klinik und kritisiert diese. Nachdem David getötet worden war, habe der Vitos-Konzern unter anderem die Patientenzimmer mit einem neuen Schließsystem ausstatten lassen. Das passe nicht zu der Behauptung, das Krankenhaus habe sich nichts vorzuwerfen.

Die juristische Kälte in den Briefen der Klinik schmerzt die Mutter. An einer Stelle heißt es, David habe ja nur einen kurzen Todeskampf gehabt. Die Klinik argumentiert mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Bremen, man könne für ein „etwa 90-sekündiges Leiden“ keine 40.000 Euro Schmerzensgeld fordern.

Seit 2021: mindestens 21 Menschen von Mitpatienten getötet

In psychiatrischen Kliniken und im Maßregelvollzug sind in Deutschland seit 2021 mindestens 21 Patienten von Mitpatienten getötet worden. Das ergab eine Umfrage des WEISSER RING Magazins in allen Bundesländern sowie die Auswertung von Medienberichten, Gerichtsurteilen und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden. Allein in Niedersachsen gab es in den vergangenen fünf Jahren sechs Tötungsdelikte in der Allgemeinpsychiatrie. „Bis auf ein Delikt ereigneten sie sich alle in geschlossenen Akutstationen“, teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. In Nordrhein-Westfalen gab es mindestens vier Tötungsdelikte, in Hessen drei, in Bayern nach Angaben der Landesbehörde Zentrum Familie und Soziales zwei, in Baden-Württemberg ebenfalls zwei. In Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig wurde seit 2021 nach unseren Recherchen jeweils ein Mensch getötet. Nicht alle Bundesländer waren mit Verweis auf den Datenschutz bereit, Auskunft zu erteilen. Eine offizielle bundesweite Erhebung zu tödlicher Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen gibt es nicht, wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) bestätigt. „Die DGPPN würde eine solche einheitliche Erfassung und Veröffentlichung anonymisiert und auf Landes- und Bundesebene begrüßen“, sagte die Präsidentin der Fachgesellschaft, Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank dem WEISSER RING Magazin. „In einer psychiatrischen Klinik werden besonders vulnerable Patientinnen und Patienten behandelt. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass auch hier eine hundertprozentige Sicherheit leider nicht erreicht werden kann.“ Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland 688.891 Patientinnen und Patienten in der Allgemeinpsychiatrie stationär behandelt.

Helfer in extremen Lagen

Erstellt am: Freitag, 19. September 2025 von Sabine

Helfer in extremen Lagen

Die Messerattacke am Hauptbahnhof, die Schüsse bei den Zeugen Jehovas – der Hamburger Landesverband war zuletzt mehrfach besonders intensiv gefordert, aber mit Kristina Erichsen-Kruse, Werner Springer und ihrem Team gut vorbereitet.

HH Hauptbahnhof

Nach den Gewalttaten am Hauptbahnhof hat Hamburg die Videoüberwachung ausgebaut.

An Gleis 13 und 14 des Hamburger Hauptbahnhofs herrscht an einem späten Freitagabend im Sommer, an dem es immer noch schwülwarm ist, wie so oft Gedränge. Kurz bevor der Zug einfährt, wollen die Wartenden sich gute Plätze am Bahnsteig sichern. Im Bahnhof und um ihn herum erinnert fast nichts an die Attacke im Mai. Auffällig sind aber doch die neuen, KI-gestützten Überwachungskameras
und die Sicherheitskräfte, die präsenter sind als sonst und wieder einen Kontrollgang machen. Und dann ist da noch dieses mulmige Gefühl: „Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass
so etwas wieder passieren könnte“, sagt ein Reisender. Am 23. Mai dieses Jahres stach hier eine 39-Jährige, die kurz zuvor aus einer Psychiatrie entlassen worden war, auf 15 Menschen ein. Vier von ihnen
schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Es braucht mehr Psychologen mit Kassenzulassung

Kristina Erichsen-Kruse setzt sich seit Jahrzehnten für den WEISSEN RING ein, sie ist Vize-Landesvorsitzende, Koordinatorin für sogenannte Großereignisse und in Hamburg bestens vernetzt. An jenem Abend bekam sie früh die ersten Informationen. „Im ersten Moment dachte ich: Wieder eine Tat durch einen psychisch erkrankten Menschen, der offenbar in eine Klinik gehört hätte“, erinnert sie sich. Als frühere langjährige Leiterin des Maßregelvollzugs der Stadt weiß sie aber, wie komplex solche Fälle sind. Erichsen-Kruse konzentrierte sich darauf, die ersten helfenden Schritte einzuleiten: „Wir haben einen sehr guten Hamburger Leitfaden erarbeitet, der für die dann einzusetzenden Kolleginnen und Kollegen sehr hilfreich ist. Ich habe die wichtigsten Schritte verinnerlicht. Dann geht das sehr schnell.“ So benachrichtigte sie die Landesvorsitzende Monika Schorn, bereitete die Außenstellen auf Opferanfragen vor, blieb mit allen Beteiligten in ständigem Austausch, etwa mit dem Büro des Opferbeauftragten und der Polizei.

Kristina Erichsen-Kruse

Als einstige Leiterin des Hamburger Maßregelvollzugs musste Erichsen- Kruse oft in kurzer Zeit schwierige Entscheidungen treffen.

Erichsen-Kruse hat an einem Tisch im Landesbüro Platz genommen, bietet Kaffee und Kekse an. Hinter ihr hängt ein zweiteiliges Kunstwerk, gestaltet von einer Mutter, die ihre Tochter durch eine
Gewalttat verloren hat. Links steht: „O – Ohnmacht, P – Pein, F – Furcht, E – Einsamkeit, R – Ratlosigkeit“. Rechts: „O – Optimismus, P – Präsenz, F – Freunde, E – Engagement, R – Regeneration“.

Zu dieser Entwicklung möchten Erichsen-Kruse und die anderen Ehrenamtlichen beitragen – auch nach besonders schweren Verbrechen, von denen viele Menschen betroffen sind. Die Hamburgerin
mit dem scharfen Verstand scheint kaum etwas aus der Ruhe zu bringen. Das hängt auch mit ihrem Berufsleben zusammen, wo sie mit Menschen zu tun hatte, die schwerste Gewalttaten begangen
hatten, und sie innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen musste.

Nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat der WEISSE RING ein Konzept für sogenannte Großereignisse entwickelt. Darin wird beispielsweise festgelegt, wann es sich um ein solches Ereignis handelt und was zu tun ist. Ein Großereignis wird unter anderem als Situation definiert, „die durch eine große Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen einen Betreuungsbedarf verursacht, der die Kapazität der zugehörigen Außenstelle übersteigt“. Eine Konsequenz ist eine größere Unterstützung durch die Bundesgeschäftsstelle in Mainz. Das Opferreferat  kann dann zum Beispiel Unterlagen zentral bearbeiten, das Team Medien & Recherche die Öffentlichkeitsarbeit koordinieren. Außerdem wird öffentlich kommuniziert, dass der WEISSE RING für die Opfer da ist und wie man ihn erreichen kann.

"Wenn die Polizei um halb vier morgens bei mir anruft und fragt, ob ich wach sei, sage ich ,Jetzt ja‘, und dann geht es weiter.“

Kristina Erichsen-Kruse

Kristina Erichsen-Kruse legt großen Wert auf die persönliche Begegnung; die aufsuchende Arbeit sei die Seele des WEISSEN RINGS. Als Koordinatorin in Extremlagen ist jedoch in erster Linie Telefonieren angesagt, was sie auch gerne tut: „Die ständige Erreichbarkeit empfinde ich nicht als Problem. Wenn die Polizei um halb vier morgens bei mir anruft und fragt, ob ich wach sei, sage ich ,Jetzt ja‘, und dann geht es weiter.“

Nach der Messerattacke sorgte sie mit ihrem Team etwa dafür, dass Opfer eine Traumatherapie, Geld für Fahrten und nicht zuletzt im Gespräch das Gefühl bekamen, „dass sie nicht alleine sind, nichts alleine bewältigen müssen, sondern uns jederzeit anrufen und Rat bekommen können.“ Im direkten Kontakt sei ihr bewusst geworden, dass es Angehörigen emotional manchmal schlechter gehe als unmittelbar Betroffenen – so wie einer Frau, die mitansehen musste, wie ihre Mutter niedergestochen wurde.

Erichsen-Kruse hebt hervor, dass der WEISSE RING in Hamburg ein sehr gutes Team habe, natürlich auch für Großereignisse. Das sei in diesen Fällen entscheidend: „Wir haben hier einen Pool von kompetenten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die viel Erfahrung gesammelt haben.“ Sie fügt hinzu, dass man aus Großereignissen Erkenntnisse für die Opferhilfe ziehen könne. Lücken könnten dadurch sichtbar werden. Der Stadtstaat Hamburg sei insgesamt gut aufgestellt, es brauche aber mehr Psychologen mit Kassenzulassung, zumindest in den etwas abgelegenen Stadtteilen.

Werner Springer

Werner Springer schätzt die Möglichkeit der Supervision, um seine Einsätze als Opferbetreuer zu reflektieren.

Der Landesverband Hamburg war in den vergangenen Jahren mehrfach besonders stark gefordert. Am Abend des 9. März 2023 eröffnete ein 35-Jähriger im Königreichssaal der Zeugen Jehovas im Stadtteil Alsterdorf das Feuer. Bevor das frühere Mitglied der Gemeinde sich selbst erschoss, ermordete er sieben Menschen, darunter ein ungeborenes Kind. Am Tatort, einem schmucklosen Gebäude mit
Flachdach an einer viel befahrenen Straße, sieht heute alles so aus wie vor den tödlichen Schüssen. Keine Gedenkstätte, kein Schild, keine Bilder, keine Blumen. Die Zeugen Jehovas sind umgezogen.

Ein Jahr vor der Amoktat bei den Zeugen Jehovas hatte der Landesverband, als Ergänzung zum bundesweiten Konzept, einen Hamburger Leitfaden für Großereignisse formuliert. Auch hier sind Aufgaben geregelt und die zuständigen Leute beim WEISSEN RING sowie bei den Netzwerkpartnern mit Kontaktmöglichkeiten benannt. Wer zuerst von dem Ereignis erfährt, „informiert unverzüglich alle anderen Ansprechpartner/innen innerhalb des Landesverbandes“, steht darin. Oder: Die bestmögliche Versorgung der Betroffenen erfordere eine „einvernehmliche, ressourcenorientierte und
vernetzte Kooperation“ aller Beteiligten in der Opferhilfe. Zur Nachsorge heißt es, dazu zähle „die proaktive Frage nach Therapiebedarf sowie Unterstützung bei Vermittlung an eine/n Therapeut/in“.

„Auch aufgrund der besonderen Konstellation haben wir im Landesverband beschlossen, alle Opfer im Tandem zu betreuen.“

Werner Springer

Werner Springer, der seit 2010 für den WEISSEN RING aktiv ist, engagiert sich ebenfalls als Koordinator für Großereignisse und hat nach der Tat bei den Zeugen Jehovas auch Betroffene betreut. Wie Erichsen-Kruse hat er die Besonnenheit, die es dafür braucht. Von der Amoktat erfuhr er beim Fernsehen. „Da blieb einem natürlich erst mal das Herz stehen“, blickt er zurück und spricht dabei ruhig, mit Bedacht und leichtem Hamburger Einschlag. Springer war jahrzehntelang Polizist und unter anderem auf St. Pauli und als Jugendbeauftragter im Einsatz, was ihm in Krisensituationen hilft.

Springer war jahrzehntelang Polizist und auf St. Pauli sowie als Jugendbeauftragter im Einsatz, was ihm in Krisensituationen hilft

Kurz nach dem Tatabend saß er an einem Runden Tisch, mit Polizei, Versorgungsamt, Staatsanwaltschaft, Psychotherapeutenkammer, einem Pressesprecher der Zeugen Jehovas und anderen. „Die Kernfragen waren: Wie ist die Lage? Welche Opfer sind bekannt, was brauchen sie jetzt? Ich habe unsere Hilfsmöglichkeiten vorgestellt. Auch aufgrund der besonderen Konstellation haben wir im Landesverband beschlossen, alle Opfer im Tandem zu betreuen, hauptsächlich durch meine Kollegin Cornelia Haverkampf und mich“, sagt der Leiter zweier Außenstellen. Vor den Treffen erkundigten sie sich über die Anschauungen und Rituale der Zeugen Jehovas.

Alsterdorf Hamburg

Am Tatort in Alsterdorf erinnert heute nichts an das tödliche Attentat auf die Zeugen Jehovas.

Manches irritierte sie dennoch. Etwa, dass Vertreter der Glaubensgruppe ihre Beratungsgespräche genau protokollierten, oder dass die Betroffenen sehr sachlich über das Attentat sprachen. Doch Springer und Haverkampf hatten ein wichtiges Prinzip des WEISSEN RINGS im Blick: „Wir helfen allen Betroffenen, individuell, unabhängig von Herkunft, Religion und anderen Dingen, und akzeptieren ihre Bedürfnisse“, so Springer.

Eine Hilfe sei der Leitfaden für Großereignisse gewesen: „Man weiß vorher nicht, ob so etwas wirklich funktioniert. Aber das tat es. Die Hinweise und Informationen gaben uns Sicherheit.“

Die Ehrenamtlichen kümmerten sich bei den Zeugen Jehovas etwa darum, dass die Opfer finanzielle Unterstützung bekamen, erklärten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Weil in der Rechtsmedizin nicht genug Platz war, organisierten und finanzierten sie das Abschiednehmen im Großhamburger Bestattungsinstitut. Später finanzierte der WEISSE RING an Silvester einen Kurzurlaub in Dänemark, wo kein Knall zu hören ist. Solche Geräusche hätten die Betroffenen retraumatisiert. Insgesamt wurden 35 Menschen betreut.

Wichtig ist den Hamburger Ehrenamtlichen die Möglichkeit zur Supervision, die auch Werner Springer genutzt hat: „Das hat mir geholfen, alles besser zu verarbeiten, auch weil ich den Umgang der Zeugen Jehovas mit dem Tod besser verstand. Ihrer Ansicht nach wird Jehova irgendwann die Macht übernehmen und es kommt zur Auferstehung.“

Erichsen-Kruse und Springer werden Betroffenen weiter zur Seite stehen. Sie hoffen, dass die jüngsten „großen Ereignisse“ die letzten bleiben. Sollte es anders kommen, sind sie vorbereitet. Für den Fall appelliert Springer an Medien und Öffentlichkeit: „Nach solchen Taten geht es oft nur um den Täter. Schaut auf die Betroffenen. Schaut auf die Betroffenen!“

Ein fotografisches Denkmal für Opfer rechter Gewalt

Erstellt am: Freitag, 5. September 2025 von Selina

Ein fotografisches Denkmal für Opfer rechter Gewalt

Seit vier Jahren reist der Fotograf Julius Schien durch Deutschland, um Tatorte rechter Gewalt zu dokumentieren. Mit seinem Projekt „Rechtes Land“ möchte er den Opfern ein Denkmal setzen.

Fotostrecke "Rechtes Land" von Julius Schien.

8. Mai 1996, Ammelshain. Unter homophoben Parolen wird Bernd Grigol nachts in Leipzig-Wahren auf offener Straße von drei Neonazis attackiert und niedergestochen. Sie treten auf Bernd ein, werfen einen Ziegelstein auf seinen Kopf, stopfen ihm Sand in den Mund und stechen 36-mal mit einem Messer auf ihn ein. Den leblosen Körper werfen sie in einen gefluteten Steinbruch außerhalb von Leipzig. Bernd Grigol erleidet einen Genickbruch und stirbt.

Vier Jahre arbeitet der Fotograf Julius Schien schon an seinem Projekt „Rechtes Land“. Dafür fährt er durch ganz Deutschland mit dem Ziel, alle Tatorte zu fotografieren, an denen Menschen seit der Wiedervereinigung aufgrund rechter Gewalt getötet wurden. „Ein Denkmal“ möchte er allen Opfern setzen, sagt er, und an die Gefahr erinnern, die von rechts ausgehe. In den vier Jahren hat sich in Deutschland vieles politisch verändert, doch Aufhören kommt für ihn nicht infrage.

Wieso machen Sie Fotos von Tatorten rechter Gewalt?

Nach den rechten Attentaten auf Walter Lübcke, in Halle 2019 und in Hanau 2020 machte sich ein Störgefühl bei mir breit. In Politik und Medien war meist von „Einzeltätern“ die Rede, von rechtem Terror jedoch kaum. Gleichzeitig fiel mir auf, wie schnell bei Taten aus einem anderen politischen Spektrum von „linkem Terror“ gesprochen wird. Daraus entstand die Frage: Hat Deutschland wirklich ein größeres Problem mit linker als mit rechter Gewalt?

Meine Recherchen führten mich zur Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und der vom „Tagesspiegel“ und zu den offiziellen Zahlen der Bundesregierung. Das Ergebnis: Seit der Wiedervereinigung forderte rechte Gewalt deutlich mehr Todesopfer als linke.

Besonders betroffen machte mich, dass zwei dieser Tatorte Orte waren, die ich persönlich kannte – einer lag an meinem täglichen Schulweg in einer Provinz in Niederbayern, ein anderer befindet sich in meiner heutigen Heimat Hannover. Ohne es zu wissen, habe ich an dem Ort in Hannover Zeit verbracht und Bier mit Freunden getrunken, wo ein Mensch durch rechte Gewalt ermordet wurde. Das brachte mich zu dem Entschluss, alle Tatorte zu fotografieren – als Mahnmal für uns und Denkmal für die Betroffenen. Es gibt laut der Amadeu Antonio Stiftung 221 Todesopfer, dazu kommen 17 Verdachtsfälle.

Fotostrecke "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
18. Januar 1993, Arnstadt. Karl Sidon, Parkwächter im Schlosspark Arnstadt, wird am 18. Januar 1993 von fünf jungen Neonazis brutal verprügelt und getötet. Die Gruppe im Alter von 11 bis 16 Jahren beschädigte zuvor im Schlosspark ein Gebäude. Als Karl Sidon das bemerkt, geht er ihnen nach und ermahnt sie. Daraufhin gehen die Jugendlichen auf Sidon los und schlagen auf ihn ein, bis er bewusstlos am Boden liegen bleibt. Im Anschluss schleifen sie ihn auf eine angrenzende, viel befahrene Straße, wo er schließlich von mehreren Autos überfahren wird. Noch am selben Abend erliegt Karl Sidon seinen Verletzungen.
14. Oktober 1994, Paderborn. Alexandra Rousi wird von ihrem Nachbarn in Paderborn getötet. Sie stirbt bei einem Brand, der aus rassistischen Motiven gelegt wurde. Dem Brandanschlag gehen monatelange rassistische Drohungen und Beleidigungen voraus. Der Täter wohnt im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses und übergießt das gemeinsame Treppenhaus mit Benzin. Als Alexandra ihn aufzuhalten versucht, zündet er, während er weiterhin ausländerfeindliche Beleidigungen von sich gibt, ein Streichholz an. Sowohl Alexandra Rousi als auch der Täter gehen in Flammen auf – Rousi stirbt noch im Treppenhaus.
9. Juni 2005, Nürnberg. İsmail Yaşar betreibt einen beliebten Imbiss in der Südstadt Nürnbergs. Die Täter der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) fahren am Morgen des 9. Juni 2005 mit Fahrrädern in die Nähe des Imbisses, betreten diesen und ermorden İsmail Yaşar mit fünf Schüssen in den Kopf und Oberkörper. Er stirbt noch am Tatort. Während der Mordserie des NSU ermittelt die Polizei fast ausschließlich im Umfeld der Opfer, nicht aber in rechtsextremen Kreisen, bis sich der »NSU« 2011 schließlich selbst enttarnt.
31. Oktober 2012, Hannover. Die 44-jährige Sexworkerin Andrea B. begleitet den damals 25-jährigen Täter in seine Wohnung im Süden Hannovers. Dort angekommen, macht sie sich über Nazisymbole in der Wohnung und die rechtsextreme Gesinnung des 25-Jährigen lustig. Daraufhin tötet der Täter Andrea B. auf brutale Weise mit einer Machete. Die Leiche verpackt er in Plastiksäcke und wirft diese in den Maschsee. Die sterblichen Überreste werden am Morgen von Passant:innen entdeckt.
17. April 2018, Wiebelskirchen. Am 17. April 2018 wird das Treppenhaus eines Wohnhauses in Wiebelskirchen im Saarland aus rassistischen Motiven in Brand gesteckt. Das Gebäude, in dem mehrere syrische Geflüchtete mit ihren Kindern leben, steht schnell in Flammen. Die Feuerwehr rettet elf Menschen, einige mit schweren Rauchvergiftungen. Philipp W. wohnt im Dachgeschoss und verbrennt in seiner Wohnung. Die beiden Täter gestehen vor Gericht, die Tat aus Hass auf Ausländer begangen zu haben.

Teile der Bevölkerung sind der Meinung, dass rechte Gewalt nicht alleinig das Problem sei, sondern auch linke oder religiöse. Was denken Sie darüber?

Ich finde, wir müssen die Gesellschaft als Ganzes betrachten, und da darf politisch linksmotivierte Kriminalität oder religiös begründeter Extremismus nicht ausgeklammert werden. Wenn man aber die Zahlen und die vom Verfassungsschutz erhobenen Statistiken betrachtet, dann wird relativ schnell klar, wo das Hauptproblem liegt. Ich persönlich habe ein Problem damit, wie die Politik und Medien über Themen wie politisch linksmotivierte Kriminalität oder religiös begründeten Extremismus im Gegensatz zu politisch rechtsmotivierter Kriminalität berichten.

Schwarz-weiß Foto von dem Fotografen Julius Schien. Er thematisiert rechte Gewalt in seiner Arbeit.

Der Fotograf Julius Schien arbeitet an eigenen Projekten und als Fotojournalist für verschiedene Medien. Foto: Privat

Seit Sie angefangen haben, an Ihrem Projekt „Rechtes Land“ zu arbeiten, sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit ist viel passiert. Die AfD hat eine wachsende Wählerschaft, der Verfassungsschutz sieht die Partei als gesichert rechtsextrem an, und auch die politisch rechtsmotivierten Delikte sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie geht es Ihnen mit alldem?

Ich beobachte es mit Sorge. Ich finde es krass, wie sich der Diskurs verschoben hat. Die Grenze des Sagbaren hat sich verschoben. Es werden rechte Aussagen getätigt, die fast schon normal erscheinen. Das muss ernst genommen werden, aber wir dürfen uns dadurch nicht unterkriegen lassen. Ich würde mir mehr Haltung wünschen, dass rechte Aussagen nicht in den Medien reproduziert werden, dass nicht jede rechte Parole abgedruckt wird. Ich mache daher auch das Projekt weiter und hoffe, in zwei Jahren alle Tatorte einmal fotografiert zu haben.

Saeed Majed in Magdeburg: nach dem Anschlag in Magdeburg wurde er Opfer von rassistischer Gewalt.

Die vergessenen Opfer

Seit dem Anschlag in Magdeburg werden migrantische Menschen oft Opfer von Rassismus, aufgrund der Herkunft des Täters.

Welche Geschichte steht hinter Ihrem nächsten geplanten Tatort?

Ich bin gerade in Brandenburg und habe einen Ort in Neuruppin fotografiert. Am 1. Juli 1992 haben sich drei rechtsextreme Skinheads zum „Penner klatschen“ verabredet. Im Rosengarten trafen die Täter auf Emil Wendland, der dort auf einer Parkbank schlief. Wendland wurde von den Rechtsextremen getreten, geschlagen und letzten Endes erstochen. Und so stehe ich jetzt in Brandenburg und werde gleich auf meine Karte schauen, wo ich als Nächstes hinfahre.

Fall Emil Wendland

Emil Wendland wurde am 1. Juli 1992 in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum „Penner klatschen“ und stießen im Neuruppiner Rosengarten auf den 50-Jährigen, der dort alkoholisiert auf einer Parkbank schlief. Dort malträtieren sie ihr Opfer mit Schlägen und Tritten. Als sich die Täter von Wendland entfernen, kehrt einer von ihnen zu dem schwer verletzten Opfer zurück und sticht sieben Mal mit einem Messer in den Oberkörper des wehrlosen Mannes. Das Gericht stellt fest, der Haupttäter habe sein Opfer für „einen Menschen zweiter Klasse gehalten“. Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Auch hier wird der „sozialdarwinistische Hintergrund“ der Tat vom Gericht erwähnt: „…faßte man spätestens zu diesem Zeitpunkt den Entschluß, in der Nacht ‚Assis aufzuklatschen‘; gemeint war damit das Zusammenschlagen von Obdachlosen oder anderen Personen“, die man als missliebig oder verachtenswert betrachtet habe.