Kein Schutz. Nirgends

Erstellt am: Freitag, 26. September 2025 von Sabine

Kein Schutz. Nirgends

David S. ist psychisch krank, ein Gericht weist ihn zu seiner Sicherheit in eine Klinik ein. Aber die Klinik schützt ihn nicht, im Gegenteil: David stirbt auf Station 10, er wird erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich von der Krankenhausleitung und den Ermittlungsbehörden alleingelassen. Reporter des WEISSER RING Magazins haben den Fall rekonstruiert.

Mord in der Psychiatrie

Am Zaun der Klinik hat Davids Mutter eine kleine Gedenkstätte für ihn errichtet, auf dem Gelände wurde es untersagt.

An der Landstraße 3077, den Berg hoch Richtung Löhlbach, hängt in einer Rechtskurve das Foto eines jungen Mannes an einem Maschendrahtzaun: David S., verstorben am 9. März 2021 auf Station 10 der Vitos-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im nordhessischen Haina. Davids Mutter Galina hat sein Bild mit Kabelbindern am Draht befestigt, ebenso wie das schmale Holzkreuz daneben. Rundherum hat sie langstielige Blumen in die Maschen gesteckt.

Einen Fußweg gibt es nicht an dieser Stelle; wenn Galina S. die kleine Gedenkstätte besuchen will, muss sie auf der Straße gehen, dicht an die Leitplanke gedrängt. Die Autos nehmen die Kurve hier mit Tempo, die Straße steigt steil an.

Hinter dem Zaun liegt Station 10, Davids Sterbeort. Anfangs hatte Galina S. Fotos ihres Sohnes und frische Blumen mehrfach direkt auf das Klinikgelände getragen. Die Verwaltung ließ sie jedes Mal entfernen. Begründung: Ein solcher Ort „würde Patientinnen und Patienten zu sehr aufwühlen bzw. verstören“. David war 22 Jahre alt, als er in der Klinik erwürgt wurde.

Kein Schutz. Nirgends

Nach dem gewaltsamen Tod des 22-jährigen David S. in der Psychiatrie bleiben viele offene Fragen.

Kapitel I: Der Fall David S

Kliniken sind Schutzräume. Insbesondere psychiatrische Kliniken sollen Menschen schützen, die sich selbst oder andere gefährden könnten. Das gelingt nicht immer: Mindestens 21 Patienten sind nach Recherchen des WEISSER RING Magazins in den vergangenen fünf Jahren in psychiatrischen Krankenhäusern und im Maßregelvollzug von Mitpatienten getötet worden.

Wie sicher sind diese Kliniken für Patienten? Wie groß ist der Aufklärungswille nach Tötungsfällen? Wie gehen Behörden und Krankenhäuser mit Hinterbliebenen um? Es ist schwierig, an Informationen zu kommen, die Datenlage ist dünn. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat sich den Fall David S. genau angeschaut. Unsere Reporter konnten Akten einsehen, Angehörige treffen, Mitpatienten, Ermittler und Behörden sprechen.

Am 9. März 2021 meldet sich gegen 20.30 Uhr der Patient Abdullah B. im Übergaberaum von Station 10 und teilt den beiden diensthabenden Pflegekräften – einem Pfleger und einer Pflegerin – mit: „My friend lays in my restroom“, sein Freund liege in seinem Badezimmer. So gibt es später der Pfleger gegenüber der Polizei zu Protokoll.

2021

Lüneburg/ Niedersachsen. Ein 21-Jähriger tötete am 19. Februar 2021 im Psychiatrischen Klinikum Lüneburg zwei Mitpatienten und verletzte zwei Krankenpflegerinnen sowie einen Polizisten. Das Landgericht Lüneburg ordnete seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Der Mitarbeiter läuft los, in der Nasszelle von Zimmer 25 findet er den leblosen David S. Er löst Alarm aus. Das kurze Zeit später eintreffende Rettungsteam kann den Patienten nicht ins Leben zurückholen.

Station 10 ist die Akutstation der Klinik, sie nimmt Patienten auf, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als akut selbst- oder fremdgefährdend gelten. David ist hier seit etwa 50 Tagen untergebracht, Abdullah B. seit wenigen Stunden. David soll in zwei Tagen entlassen werden, den syrischen Geflüchteten B. hat die Polizei erst am Nachmittag in die Klinik gebracht, gefesselt mit Handschellen. B. wurde zwangseingewiesen, weil er zuvor in einer Asylbewerberunterkunft einen Dolmetscher unvermittelt angegriffen und verletzt hatte. Er bezieht das leerstehende Zimmer 25, eigentlich ein Doppelzimmer.

2022

München/Bayern. Ein 32-Jähriger tötete am 31. Mai 2022 die 40-jährige Künstlerin Kamilla Nagy in der Psychiatrie des Isar-Amper-Klinikums. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, da kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Klinikums vorgelegen habe.

David war tagsüber unterwegs, seine Mutter durfte ihn für einige Stunden mitnehmen. Er wollte einen neuen Haarschnitt für seine bevorstehende Entlassung, und er wollte seine Familie sehen: Großmutter Nelli, bei der er zuletzt lebte, und seinen krebskranken Bruder Daniel. Als Galina S. ihren Sohn gegen 18 Uhr zurückbringt, sieht sie den Polizeiwagen vor dem Stationsgebäude stehen. „Schau mal“, sagt sie zu David, „da ist bestimmt ein Neuer angekommen.“

Gegen 19 Uhr betritt David S. das Zimmer von B. In der Klinik ist David bekannt für solche „Besuche“, der Krankenpfleger beschreibt ihn bei seiner Vernehmung als distanzlos. Mit seinem Verhalten bringe er die anderen Patienten „zur Weißglut“. Als der Pfleger nun zufällig sieht, wie David über den Flur zu Zimmer 25 geht, eilt er ihm nach. Er findet ihn auf dem zweiten Bett sitzend und schickt ihn verärgert zurück in sein eigenes Zimmer.

2022

Neuss/Nordrhein-Westfalen. Ein 22-Jähriger tötete im Juni 2022 im Krankenhaus Alexius/Josef in Neuss mutmaßlich zwei Mitpatienten innerhalb von zwei Tagen, in einem Fall konnte ihm die Tat jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Landgericht Düsseldorf ordnete seine dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug an.

Etwa eineinhalb Stunden später liegt David tot in der Nasszelle von Zimmer 25, vor dem zweiten Bett stehen seine Schuhe. Um 20.48 Uhr informiert die Klinik die Polizei. Die Beamten finden auf Station 10 eine Situation vor, die an ein Kriminalstück erinnert: Es gibt einen Toten – und einen begrenzten Kreis von Personen, die als Täter infrage kommen. Die Akutstation ist eine geschlossene Station, niemand kann die Schleuse ungesehen passieren. Kaum mehr als ein Dutzend Patienten und Pflegekräfte befanden sich zu Davids Todeszeitpunkt auf der Station.

Der Verdacht der Ermittler richtet sich gegen Abdullah B.

Der Verdacht der Ermittler richtet sich gegen Abdullah B. Knapp drei Jahre später steht der Syrer wegen des Vorwurfs der Tötung von David S. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft ihm vor, David „getötet zu haben, ohne ein Mörder zu sein“: B. soll die Tat im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit begangen haben. Deshalb gibt es kein Strafverfahren gegen B., sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren; das Landgericht soll über die zwangsweise Unterbringung von B. in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Strafgesetzbuch-Paragrafen 63 entscheiden. Am 22. März urteilt die Strafkammer, dass die Beweise gegen Abdullah B. dafür nicht ausreichen.

Es gibt einen Toten, aber keinen Täter. Für die Ermittler, für die Justiz, für die Klinik endet der Fall damit. Für die Angehörigen von David tut er das nicht.

Mord in der Psychiatrie

Der Türbereich der Patientenzimmer sind für das Pflegepersonal nicht einsehbar, wie Pläne der Akutstation zeigen.

Kapitel II: Die Angehörigen, Teil 1

Galina S. wirft einen schnellen Blick über die Schulter, kommt auch kein Auto? Sie drückt sich an die Leitplanke und läuft die Landstraße 3077 hinauf. Es ist ein heißer Sommertag.

„Traurig und wütend“ fühle sie sich, sagt sie, so wie immer an diesem Ort. Sie zeigt durch den Zaun in Richtung des Klinikbaus und sagt: „Da, das dritte Fenster von rechts, das war Davids Fenster.“

Manchmal, wenn ihre Gefühle sie überwältigten und sie die Verantwortlichen „ärgern“ wollte, sei sie auf das Klinikgelände gegangen, habe geklingelt und gesagt: „Schöne Grüße von David!“

Schräg gegenüber dem Stationsgebäude befindet sich die frühgotische Klosterkirche. „David saß manchmal da drin, er durfte ja die Station verlassen“, erinnert sich Galina S. Nach seinem Tod habe die Klinikseelsorgerin dort ein Gedenken für die Familie organisiert, „weil sie den Eindruck hatte, wir brauchen das“.

„Schöne Grüße von David!“

Galina S. macht auch sich selbst Vorwürfe. Am 9. März 2021 habe David nach dem gemeinsamen Ausflug nicht zurückgewollt in die Klinik. Er habe sie regelrecht angefleht, bei der Familie bleiben zu dürfen. Sie brachte ihn zurück nach Haina. S. hatte gewichtige Gründe dafür: In der Hochzeit der Corona-Pandemie konnte sie nicht riskieren, dass David seinen todkranken Bruder womöglich ansteckt und schwächt. Und zwei Tage später sollte er doch schon aus der Psychiatrie entlassen werden. „Wir sind schuld!“, sagt die Mutter trotzdem, sie wiederholt es, stößt es heraus: „Wir sind schuld!“ Sie lässt sich nicht abbringen von ihrer Selbstanklage.

Kapitel III: Zwei Patienten

David, geboren 1998 im hessischen Bad Wildungen. Ein kleiner Mann, ein schmaler Mann. Zart, weich, vielleicht zu lieb für die Welt da draußen. So beschreibt ihn seine Mutter, sie nennt ihn einen „Opfertypen“. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb war er ihr Lieblingssohn, Galina S. gibt das offen zu. David sei klug, kreativ, gepflegt gewesen. Früh verlor er den Vater, später erkrankte sein Bruder an Krebs. Daniel stirbt im Dezember 2021, wenige Monate vor Beginn des Prozesses um Davids Tod. Er wollte als Nebenkläger teilnehmen.

In der Welt da draußen kommt David tatsächlich nicht klar, berichtet die Mutter. Er wird ausgenutzt und ausgelacht, gerät immer wieder in Schwierigkeiten, wird geschlagen. Er wird krank, hört Stimmen. Ärzte diagnostizieren eine paranoide Schizophrenie.

Im Januar 2021 beschließt das Amtsgericht Frankenberg (Eder), dass David zu seinem eigenen Schutz in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Es sei damit zu rechnen, dass David „außerhalb der Einrichtung akut selbst- und fremdgefährdendes Verhalten an den Tag legt, indem er sich in Konfrontationen begibt“, heißt es in dem Beschluss. David laufe außerhalb einer Klinik Gefahr, „in Konflikte“ zu geraten.

2023

Regensburg/Bayern. Ein 14-Jähriger erstach am 26. Oktober 2023 im Bezirkskrankenhaus Regensburg einen siebenjährigen Jungen und verletzte einen Lehrer sowie einen Pfleger. Das Landgericht Weiden verurteilte ihn zu acht Jahren und sechs Monaten Haft und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Abdullah B.*, geboren 1995 in Damaskus. Ein sportlicher Mann, gut in der Schule, beliebt, heißt es. Er beginnt ein Studium. Das Assad-Regime soll ihn verhaftet und für ein paar Monate ins Gefängnis gesteckt haben, vermutlich verriet ihn ein Freund. B. sagt später, er habe im Gefängnis Folter erlebt und Drohungen. Nach der Haft bekommt er psychische Probleme, sucht sich Hilfe. 2016 flüchtet er aus Syrien. Über den Sudan, Ägypten, Libyen, Italien und die Schweiz kommt er 2019 nach Deutschland.

Zuletzt ist er in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bad Arolsen untergebracht, im „Haus Dresden“ auf einem ehemaligen Kasernengelände: Holzbaracken hinter Gittertoren, Sicherheitsleute in gelben Westen und mit raschelnden Funkgeräten am Gürtel. Seinem psychiatrischen Gutachter sagt B., er habe dort einen „normalen Tagesablauf“ gehabt: Sport, Beten, Handy.

Ein migrantischer Junge schaut in ein zerbrochenes Glas.

Geflüchtet & traumatisiert

Nach der tödlichen Messerattacke eines Geflüchteten in Aschaffenburg flammt erneut die Debatte über Asylsuchende auf.

Mord in der Psychiatrie

Im Zimmer des Verdächtigen findet die Polizei Davids Schuhe und Becher. Andere Patienten werden nicht befragt.

Nicht normal ist B.s Akte. 19 Vorfälle sind ab 2020 aufgelistet, darunter sechs Gewaltangriffe gegen Personen, der Rest fällt unter Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung. Im polizeilichen Auskunftssystem findet sich zu B. der Personeneintrag „gewalttätig“. In einer Strafanzeige schreibt ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, es lägen mehrere Vorfälle vor, die „das Gewaltpotenzial des Herrn B. untermauern“.

Anfang März 2021 mehren sich die aggressiven Ausbrüche in kurzer Folge. Am 4. März greift er im „Haus Dresden“ einen Mitbewohner an, der Mann muss im Krankenhaus behandelt werden. Am 8. März verfolgt er zwei Frauen in der Innenstadt, beleidigt sie schwer. Am 9. März attackiert er im „Haus Dresden“ den Dolmetscher. Laute Schreie sind zu hören, vier Sicherheitsleute greifen ein. B. habe „Kampfhaltung“ eingenommen und sei bewaffnet gewesen, er werde mit einem Stuhl in Schach gehalten, so meldet es der Schichtleiter des Sicherheitsdienstes. Die Polizei notiert am selben Nachmittag: B. stehe in der Erstaufnahmestelle „wegen seines permanent sozialschädlichen Verhaltens unter  Einzelbewachung bzw. -schutz‘“. Und: „Offenbar sind alle Bewohner ihm gegenüber feindselig gestimmt, sodass er sich zum Schutz in seinem ,Einzelzimmer‘ verbarrikadieren muss.“

Auch B. ist offenbar krank, hört Stimmen, auch bei ihm diagnostizieren Ärzte eine paranoide Schizophrenie. Nach dem Angriff auf den Dolmetscher ordnet ein Gericht B.s Unterbringung in der Psychiatrie an, die Polizei bringt ihn nach Haina auf die Akutstation. In der Klinik kennt man den Patienten schon, B. war bereits zweimal dort.

Kapitel IV: Schutz und Sicherheit

An dieser Stelle möchten wir zunächst an die für B. geltende Unschuldsvermutung erinnern. Der Prozess gegen ihn endet mit der Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft, denn das Landgericht Marburg meldete „vernünftige und ernstliche Zweifel“ daran an, dass Abdullah B. die Tat begangen hat. Eine solche Entscheidung in einem Sicherungsverfahren ist mit einem Freispruch in einem Strafverfahren gleichzusetzen. Die Staatsanwaltschaft teilt auf Nachfrage des WEISSER RING Magazins mit: „An der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, ändert dies (…) nichts.“

David wurde von hinten erwürgt, das hat die Obduktion zweifelsfrei ergeben. Auch wenn für Abdullah B. weiter die Unschuldsvermutung gilt, steht dennoch die Frage im Raum: Hätte die Klinik David besser schützen können und müssen?

2024

Wiesloch/Baden-Württemberg. Ein 23-Jähriger tötete am 18. April 2024 in der Psychiatrie in Wiesloch seinen 65-jährigen Zimmergenossen mit massiver Gewalt. Das Heidelberger Landgericht ordnete seine langfristige Unterbringung in der Psychiatrie an.

Warum durfte sich ein Patient wie Abdullah B., der den Akteneintrag „gewalttätig“ hat und nach einem akuten Gewaltausbruch eingeliefert wurde, frei auf der Station bewegen? Auf einer Station, auf der es mit David S. mindestens einen Mitpatienten gab, der als „distanzlos“ galt und schnell „in Konflikte“ geriet?

Der diensthabende Assistenzarzt sagte bei der Polizei aus, dass B. beim Aufnahmegespräch „ruhig und besonnen“ gewesen sei. Der Patient habe sich kooperativ gezeigt und Aggressivität oder Suizidgedanken verneint. Die Verantwortlichen verzichteten deshalb auf die Unterbringung in einem Wachzimmer, wo Patienten unter permanenter Beobachtung bleiben können. B. bezog ein offenes Patientenzimmer: Zimmer 25. Das Aufnahmegespräch dauerte laut Arzt etwa 15 bis 20 Minuten.

2024

Bad Zwischenahn/Niedersachsen.  Ein 39-Jähriger tötete am 9. Mai 2024 in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn eine 88-jährige demente Mitpatientin. Das Landgericht Oldenburg ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Aber auch wenn sich B. ruhig zeigte – hätte die Klinik nicht spätestens nach Davids unerlaubtem Betreten des Zimmers von B. eine Trennung der beiden sicherstellen müssen?

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilt die Klinik dazu mit: „Weder dafür, dass einer der beiden Patienten eines besonderen Schutzes bedarf, noch dafür, dass andere Personen vor einem von beiden hätten geschützt werden müssen, gab es Anzeichen.“ Der Klinik sei nicht bekannt gewesen, dass einer der Patienten „sehr aggressiv“ gewesen sei. Ebenfalls unbekannt sei der Klinik die Polizeiakte von B. gewesen. Der Patient sei in vorherigen Aufenthalten nicht als aggressiv aufgefallen.

Kurz: „Mit Blick auf beide Patienten wären freiheitsentziehende Maßnahmen bzw. Zwangsmaßnahmen rechtlich nicht begründbar gewesen.“

„Fünf Jahre ist es her, aber es ist nicht besser geworden. Antidepressiva helfen mir nicht.“

Nelli S.

Gegen die Einschätzung der Klinikleitung sprechen Aussagen des Pflegepersonals gegenüber der Polizei. So sagte die Pflegerin, die am 9. März 2021 im Dienst war: „Aus einem vorausgegangenen Aufenthalt auf unserer Station wusste ich, dass Herr B. sehr aggressiv ist.“ Auch die Polizei spricht auf Nachfrage von „einer erheblichen Gefahr, akuter Eigen- und Fremdgefahr, und einer psychischen Erkrankung“ als Grund für B.s Einweisung in die Klinik. Es ist unwahrscheinlich, dass dem Klinikpersonal dies nicht bewusst war, als die Beamten B. die Handschellen abnahmen.

Eigene Fehler erkennt die Klinikleitung keine

Eigene Fehler erkennt die Klinikleitung keine. Die Station sei personell „regelhaft und adäquat“ besetzt gewesen, die Mitarbeitenden hätten „fachlich fundierte und bestmögliche Entscheidungen unter Berücksichtigung aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Fakten“ getroffen. Das Hessische Gesundheitsministerium bestätigt die Einschätzung auf Nachfrage: Der Fall sei „fachaufsichtlich“ aufgearbeitet worden, ein „Fehlverhalten“ der Klinik habe nicht festgestellt werden können.

Eine weitere Frage betrifft gebäudeseitige Sicherheitsschwächen. Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Zimmertüren auf der Station nicht einsehbar sind. Das diensthabende Personal konnte nicht sehen, ob jemand Zimmer 25 betritt oder verlässt. Hinzu kommt, dass die Zimmertüren nicht abschließbar sind. Letzteres wird immer wieder von Fachleuten als mögliche Maßnahme empfohlen, wenn es um die Verhinderung von Tötungsdelikten in psychiatrischen Kliniken geht.

2025 haben Prof. Dr. Anke Bramesfeld und Dr. Gesa Schirrmacher ihre Arbeit „Tötungsdelikte in Kliniken für Psychiatrie aus der Metaperspektive eines Bundeslandes“ veröffentlicht. Die beiden Forscherinnen haben Patiententötungen in niedersächsischen Kliniken für Psychiatrie in den Jahren 2016 bis 2024 untersucht und sich dafür acht vollendete und fünf versuchte Tötungen angeschaut. Bis auf einen Fall ereigneten sich alle Fälle auf Akutstationen. Bramesfeld und Schirrmacher mahnen deshalb einen besseren Opferschutz auf diesen Stationen an und schlagen folgende Maßnahmen zur Diskussion vor: Gefährdete Personen mit einem „Opferprofil“ sollten besondere Aufmerksamkeit erfahren und Patiententüren abschließbar sein, außerdem könnten Patienten mit Notfallsendern ausgestattet werden.

Mord in der Psychiatrie

Am Landgericht Marburg dauert der Indizienprozess lediglich sechs Tage.

Welche Konsequenzen hat die Klinik in Haina aus dem Tod von David S. gezogen? In einer Stellungnahme heißt es: Die „umfassende Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt war Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen – wie es bei Vitos im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung stets Standard ist“. Laut Informanten soll ein neues Schließsystem installiert und die Videoüberwachung außerhalb der Zimmer ausgebaut worden sein.

Nach einer erneuten Anfrage teilt das Krankenhaus mit, es nutze auf einigen Stationen ein „besonderes Schließsystem für die Patientenzimmer“, um „einen störungsfreien Rückzugsraum anzubieten“. Dieses sei zeitlich nach dem „traurigen Todesfall“ eingeführt worden. Mit einer Zutrittskarte könnten die Patientinnen und Patienten nun ihr Zimmer betreten, ebenso
Mitarbeitende der Klinik. Ein System zur Videoüberwachung hingegen setze sie nicht ein. Das wäre, so ein Sprecher, weder unter ethischen Gesichtspunkten zu verantworten noch therapeutisch hilfreich.

Kapitel IV: Die Angehörigen, Teil 2

Nelli S. bückt sich und zupft etwas Unkraut aus der Erde, dann gießt sie die Blumen auf den Gräbern von David und Daniel. Sie weint. Auf dem über Bad Wildungen gelegenen Friedhof sind ihre Enkel nebeneinander bestattet, links David, rechts Daniel. „Wir haben lange überlegt, welcher Platz der beste ist“, sagt die Großmutter, „hier hat es uns wegen der schönen Birke gefallen.“ Immer wieder kommt sie zum Trauern hierher und pflegt die mit weißen Engelsstatuen geschmückten Gräber.

Vor seinem Klinikaufenthalt hat David bei ihr gewohnt. In seiner Ecke im Wohnzimmer hat sie kaum etwas verändert. Die neuen Kopfhörer, der Computer, die Lautsprecher, sein Stuhl, alles liegt und steht noch so, wie er es verlassen hat. David wollte Youtuber werden und hatte sich entsprechend ausgestattet. Er schrieb auch Gedichte, die Großmutter hat sie aufgehoben. In einem steht: „Schreib meine Gefühle / Auf das Blatt / Es ist unglaublich / Was es mit einem Macht“.

Für Nelli S.s Schmerz gibt es keine Worte, immer wieder kommen ihr die Tränen. „Fünf Jahre ist es her, aber es ist nicht besser geworden. Antidepressiva helfen mir nicht“, sagt sie. „Ich liege nachts wach, denke über die Jungs nach. Manchmal ist es so, als würde David vor mir stehen. Er war so ein intelligenter, guter Junge, hat anderen ständig Geschenke gemacht, wurde aber gehänselt, auch geschlagen.“ Einmal habe er zu ihr gesagt: „Oma, warum habe ich so ein Leben? Warum?“

Nelli S. ist erkennbar traumatisiert, doch ihr Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde abgelehnt.

Psychisch kranke und Gewalt

Psyche & Gewalt

Sind psychisch kranke Menschen gefährlicher als andere? Das WEISSER RING Magazin hat nach Antworten gesucht.

Kapitel V: Die Ermittlungen

Den Ermittlern liegt schnell eine Liste mit den Namen der Patientinnen und Patienten vor, die sich zum Zeitpunkt von Davids Tod auf der geschlossenen Station 10 aufgehalten haben. Die Pflegedirektorin gibt gegenüber der Polizei zu Protokoll, es habe „ein absolutes Besuchsverbot aufgrund der Corona-Pandemie bestanden“ und „keine Möglichkeit, dass dort eine dritte Person befugt oder unbefugt) Zutritt hatte“. Die Klinikleitung erklärt zudem, dass es unmöglich sei zu sagen, wo sich die einzelnen Patienten zur Tatzeit aufgehalten hätten. Im Urteil des Landgerichts Marburg findet sich später dieser interessante Satz: „Mindestens mehrere Mitpatienten, möglicherweise auch Mitarbeiter der Station, hätten wegen des übergriffigen und nervigen Verhaltens des Geschädigten überdies selbst ein Motiv haben können.“

In einem Kriminalstück mit einem Toten, einer begrenzten Zahl möglicher Täter mit einem Motiv und einer spezifischen Tötungsart beginnt der Detektiv normalerweise, die Verdächtigen zu befragen. Nicht so im Fall David. Es wird nur ein Patient befragt: Abdullah B., der den Tatvorwurf entschieden zurückweist. Er habe geschlafen. Von den anderen Patienten fordern die Ermittler lediglich eine DNA-Probe an.

2024

Bremen. Eine 42-jährige Patientin erwürgte an Heiligabend 2024 ihre 62-jährige Zimmermitbewohnerin in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Bremen Ost. Das Landgericht Bremen ordnete ihre dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Möglicherweise hätten Davids Mitpatienten, je nach Gesundheitszustand, Auskunft darüber geben können, wo sie sich selbst zur Tatzeit und danach aufgehalten haben, wo sich andere Verdächtige befanden, ob sie Abdullah B. oder David S. gesehen haben, ob sie überhaupt etwas gesehen oder gehört haben.

Das WEISSER RING Magazin hat Kontakt zu einem von ihnen aufgebaut. Er war wegen einer Lebenskrise in der Klinik, dachte an Suizid. Heute geht es ihm deutlich besser. Der Mann empfindet es als „Unverschämtheit“, dass die Patienten damals ihre DNA abgeben sollten, sich aber niemand für ihre Zeugenaussage interessiert habe. Er hat seine Mitarbeit ausdrücklich angeboten und „relevante Informationen“ in Aussicht gestellt, aber die Staatsanwaltschaft nahm das Angebot nicht an. Dabei hätten Patienten-Beobachtungen zumindest einem Großteil von ihnen ein Alibi geben können, sagt er.

Im Tatzeitraum, so erinnert sich der Zeuge, hätten sich fast alle Patienten im Gemeinschaftsraum versammelt, ferngesehen oder sich mit Brettspielen die Zeit vertrieben und Pizza von einem Lieferdienst gegessen. Er selbst habe B. kurz auf dem Gang gesehen, der junge Mann sei zum Stationszimmer gegangen und habe dort offenbar vom auf dem Boden liegenden David berichtet. Dann sei der spätere Verdächtige zu den anderen Patienten gekommen, während es auf dem Gang unruhig geworden sei, Schritte und Stimmen zu hören gewesen seien. B. habe ganz ruhig, gefasst gewirkt.

Auskünfte, warum weder die Polizei am Tatort noch später die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Zeugen anhören wollten sind nicht zu bekommen. Die Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg verweist an die Staatsanwaltschaft Marburg, auch das Landgericht Marburg verweist an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat wegen des „Umfangs der gestellten Fragen“, „zahlreicher Termine“ und Urlaubsabwesenheiten keine Zeit, die Anfrage des WEISSER RING Magazins bis zum Redaktionsschluss zu beantworten, der zum Zeitpunkt der Anfrage knapp dreieinhalb Wochen in der Zukunft liegt.

Auskünfte, warum weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder das Gericht Mitpatienten anhören wollten, sind nicht zu bekommen

Immerhin teilt der Pressesprecher mit, dass sich an der Einschätzung der Behörde, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, nichts geändert habe. „Konkrete Anhaltspunkte – und nur auf solche kommt es an – dafür, dass ein anderer die Tat begangen haben könnte, liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor“, schreibt er.

Man darf den Satz so deuten: Befragungen weiterer Zeugen oder Verdächtiger seien nicht notwendig gewesen.

Wäre nicht dennoch eine Zeugenbefragung nach dem Ausschlussverfahren und zur Erlangung eventueller weiterer belastender Hinweise angezeigt gewesen? Die Staatsanwaltschaft verweist abermals auf die Zeitknappheit und die Abwesenheiten. „Eine Antwort ,ins Blaue‘ wäre unseriös.“

Alles hängt also an den DNA-Untersuchungen. Spuren von Abdullah B. finden sich keine an Davids Leichnam. Aber auch nicht von den Rettungssanitätern, die versucht haben, den Patienten zu reanimieren.

An Davids Hals sind Abdrücke, die darauf hindeuten, dass er mit dem Kragen seines Pullovers gewürgt wurde. Das kriminalwissenschaftliche Institut weist in seinen Analysen immer wieder darauf hin, dass weder der Nachweis von Spuren noch das Fehlen von Spuren ein sicherer Beleg für das Begehen oder Nichtbegehen einer Tat seien.

Mord in der Psychiatrie

Davids Mutter und seine Großmutter leiden unter dem unfassbaren Verlust und der mangelhaften Aufklärung.

Kapitel VI: Der Prozess

Das Landgericht hat nur sechs Sitzungstage terminiert. Der Fall scheint überschaubar: Der Tote fand sich im Zimmer des Beschuldigten, der Beschuldigte hat eine Vorgeschichte mit Gewalttaten, sogar ein Geständnis des Beschuldigten gibt es – Abdullah B. hatte die Tat später in einer anderen Klinik recht detailreich einem Mitpatienten und Landsmann geschildert. Das Gericht zweifelt an der Glaubhaftigkeit des Geständnisses und gibt dem fehlenden DNA-Beweis viel Raum. Auffällig ist die für ein Sicherungsverfahren sehr ausführliche Urteilsbegründung, erkennbar mit Blick auf eine mögliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof geschrieben. Nachdem die Nebenklage Revision beantragt, hält das Urteil der Überprüfung auch stand.

Alles rechtens, aber ist auch alles richtig? Für die Angehörigen bleiben quälende Fragen offen: Haben die Klinik, haben die Ermittlungsbehörden und die Justiz genug getan, um den Tod von David im Schutzraum Klinik aufzuklären? Wie wichtig ist es der Gesellschaft, den Tod eines kranken Menschen aufzuklären, getötet mutmaßlich von einem anderen kranken Menschen?

Während seines Klinikaufenthalts sagte David einmal zu seiner Mutter: „Mama, das sind doch alles kranke Menschen hier. Niemand braucht uns, niemand interessiert sich für uns.“ Nach Prozessende gibt es keinen Täter, es sucht auch niemand mehr nach einem. Über Bad Wildungen gibt es ein Grab mit Engelsstatuen.

Wenige Tage nach unserem Treffen an der Landstraße meldet sich Davids Mutter erneut in der Redaktion und sagt, sie schäme sich für den Zustand der Gedenkstätte während unseres Besuchs. Davids Foto sei wegen der vielen Sonnenstunden so ausgeblichen. Sie schickt ein Foto, auf dem neue Blumen und ein frisch gedrucktes Bild von David zu sehen sind. Geblieben ist die Aufschrift unter dem Bild: „David S. ist im Alter von 22 Jahren am 9.3.2021 verstorben.“ Eine schlichte Information, keine Anklage.

Aus der Verantwortung entlässt Galina S. die Klinik nicht. Sie fordert Aufklärung und Entschädigung. Der Medizinrechtler Dr. Hans-Berndt Ziegler vertritt die Mutter im Zivilrechtsstreit mit der Klinik und kritisiert diese. Nachdem David getötet worden war, habe der Vitos-Konzern unter anderem die Patientenzimmer mit einem neuen Schließsystem ausstatten lassen. Das passe nicht zu der Behauptung, das Krankenhaus habe sich nichts vorzuwerfen.

Die juristische Kälte in den Briefen der Klinik schmerzt die Mutter. An einer Stelle heißt es, David habe ja nur einen kurzen Todeskampf gehabt. Die Klinik argumentiert mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Bremen, man könne für ein „etwa 90-sekündiges Leiden“ keine 40.000 Euro Schmerzensgeld fordern.

Seit 2021: mindestens 21 Menschen von Mitpatienten getötet

In psychiatrischen Kliniken und im Maßregelvollzug sind in Deutschland seit 2021 mindestens 21 Patienten von Mitpatienten getötet worden. Das ergab eine Umfrage des WEISSER RING Magazins in allen Bundesländern sowie die Auswertung von Medienberichten, Gerichtsurteilen und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden. Allein in Niedersachsen gab es in den vergangenen fünf Jahren sechs Tötungsdelikte in der Allgemeinpsychiatrie. „Bis auf ein Delikt ereigneten sie sich alle in geschlossenen Akutstationen“, teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. In Nordrhein-Westfalen gab es mindestens vier Tötungsdelikte, in Hessen drei, in Bayern nach Angaben der Landesbehörde Zentrum Familie und Soziales zwei, in Baden-Württemberg ebenfalls zwei. In Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig wurde seit 2021 nach unseren Recherchen jeweils ein Mensch getötet. Nicht alle Bundesländer waren mit Verweis auf den Datenschutz bereit, Auskunft zu erteilen. Eine offizielle bundesweite Erhebung zu tödlicher Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen gibt es nicht, wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) bestätigt. „Die DGPPN würde eine solche einheitliche Erfassung und Veröffentlichung anonymisiert und auf Landes- und Bundesebene begrüßen“, sagte die Präsidentin der Fachgesellschaft, Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank dem WEISSER RING Magazin. „In einer psychiatrischen Klinik werden besonders vulnerable Patientinnen und Patienten behandelt. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass auch hier eine hundertprozentige Sicherheit leider nicht erreicht werden kann.“ Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland 688.891 Patientinnen und Patienten in der Allgemeinpsychiatrie stationär behandelt.

Helfer in extremen Lagen

Erstellt am: Freitag, 19. September 2025 von Sabine

Helfer in extremen Lagen

Die Messerattacke am Hauptbahnhof, die Schüsse bei den Zeugen Jehovas – der Hamburger Landesverband war zuletzt mehrfach besonders intensiv gefordert, aber mit Kristina Erichsen-Kruse, Werner Springer und ihrem Team gut vorbereitet.

HH Hauptbahnhof

Nach den Gewalttaten am Hauptbahnhof hat Hamburg die Videoüberwachung ausgebaut.

An Gleis 13 und 14 des Hamburger Hauptbahnhofs herrscht an einem späten Freitagabend im Sommer, an dem es immer noch schwülwarm ist, wie so oft Gedränge. Kurz bevor der Zug einfährt, wollen die Wartenden sich gute Plätze am Bahnsteig sichern. Im Bahnhof und um ihn herum erinnert fast nichts an die Attacke im Mai. Auffällig sind aber doch die neuen, KI-gestützten Überwachungskameras
und die Sicherheitskräfte, die präsenter sind als sonst und wieder einen Kontrollgang machen. Und dann ist da noch dieses mulmige Gefühl: „Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass
so etwas wieder passieren könnte“, sagt ein Reisender. Am 23. Mai dieses Jahres stach hier eine 39-Jährige, die kurz zuvor aus einer Psychiatrie entlassen worden war, auf 15 Menschen ein. Vier von ihnen
schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Es braucht mehr Psychologen mit Kassenzulassung

Kristina Erichsen-Kruse setzt sich seit Jahrzehnten für den WEISSEN RING ein, sie ist Vize-Landesvorsitzende, Koordinatorin für sogenannte Großereignisse und in Hamburg bestens vernetzt. An jenem Abend bekam sie früh die ersten Informationen. „Im ersten Moment dachte ich: Wieder eine Tat durch einen psychisch erkrankten Menschen, der offenbar in eine Klinik gehört hätte“, erinnert sie sich. Als frühere langjährige Leiterin des Maßregelvollzugs der Stadt weiß sie aber, wie komplex solche Fälle sind. Erichsen-Kruse konzentrierte sich darauf, die ersten helfenden Schritte einzuleiten: „Wir haben einen sehr guten Hamburger Leitfaden erarbeitet, der für die dann einzusetzenden Kolleginnen und Kollegen sehr hilfreich ist. Ich habe die wichtigsten Schritte verinnerlicht. Dann geht das sehr schnell.“ So benachrichtigte sie die Landesvorsitzende Monika Schorn, bereitete die Außenstellen auf Opferanfragen vor, blieb mit allen Beteiligten in ständigem Austausch, etwa mit dem Büro des Opferbeauftragten und der Polizei.

Kristina Erichsen-Kruse

Als einstige Leiterin des Hamburger Maßregelvollzugs musste Erichsen- Kruse oft in kurzer Zeit schwierige Entscheidungen treffen.

Erichsen-Kruse hat an einem Tisch im Landesbüro Platz genommen, bietet Kaffee und Kekse an. Hinter ihr hängt ein zweiteiliges Kunstwerk, gestaltet von einer Mutter, die ihre Tochter durch eine
Gewalttat verloren hat. Links steht: „O – Ohnmacht, P – Pein, F – Furcht, E – Einsamkeit, R – Ratlosigkeit“. Rechts: „O – Optimismus, P – Präsenz, F – Freunde, E – Engagement, R – Regeneration“.

Zu dieser Entwicklung möchten Erichsen-Kruse und die anderen Ehrenamtlichen beitragen – auch nach besonders schweren Verbrechen, von denen viele Menschen betroffen sind. Die Hamburgerin
mit dem scharfen Verstand scheint kaum etwas aus der Ruhe zu bringen. Das hängt auch mit ihrem Berufsleben zusammen, wo sie mit Menschen zu tun hatte, die schwerste Gewalttaten begangen
hatten, und sie innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen musste.

Nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat der WEISSE RING ein Konzept für sogenannte Großereignisse entwickelt. Darin wird beispielsweise festgelegt, wann es sich um ein solches Ereignis handelt und was zu tun ist. Ein Großereignis wird unter anderem als Situation definiert, „die durch eine große Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen einen Betreuungsbedarf verursacht, der die Kapazität der zugehörigen Außenstelle übersteigt“. Eine Konsequenz ist eine größere Unterstützung durch die Bundesgeschäftsstelle in Mainz. Das Opferreferat  kann dann zum Beispiel Unterlagen zentral bearbeiten, das Team Medien & Recherche die Öffentlichkeitsarbeit koordinieren. Außerdem wird öffentlich kommuniziert, dass der WEISSE RING für die Opfer da ist und wie man ihn erreichen kann.

"Wenn die Polizei um halb vier morgens bei mir anruft und fragt, ob ich wach sei, sage ich ,Jetzt ja‘, und dann geht es weiter.“

Kristina Erichsen-Kruse

Kristina Erichsen-Kruse legt großen Wert auf die persönliche Begegnung; die aufsuchende Arbeit sei die Seele des WEISSEN RINGS. Als Koordinatorin in Extremlagen ist jedoch in erster Linie Telefonieren angesagt, was sie auch gerne tut: „Die ständige Erreichbarkeit empfinde ich nicht als Problem. Wenn die Polizei um halb vier morgens bei mir anruft und fragt, ob ich wach sei, sage ich ,Jetzt ja‘, und dann geht es weiter.“

Nach der Messerattacke sorgte sie mit ihrem Team etwa dafür, dass Opfer eine Traumatherapie, Geld für Fahrten und nicht zuletzt im Gespräch das Gefühl bekamen, „dass sie nicht alleine sind, nichts alleine bewältigen müssen, sondern uns jederzeit anrufen und Rat bekommen können.“ Im direkten Kontakt sei ihr bewusst geworden, dass es Angehörigen emotional manchmal schlechter gehe als unmittelbar Betroffenen – so wie einer Frau, die mitansehen musste, wie ihre Mutter niedergestochen wurde.

Erichsen-Kruse hebt hervor, dass der WEISSE RING in Hamburg ein sehr gutes Team habe, natürlich auch für Großereignisse. Das sei in diesen Fällen entscheidend: „Wir haben hier einen Pool von kompetenten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die viel Erfahrung gesammelt haben.“ Sie fügt hinzu, dass man aus Großereignissen Erkenntnisse für die Opferhilfe ziehen könne. Lücken könnten dadurch sichtbar werden. Der Stadtstaat Hamburg sei insgesamt gut aufgestellt, es brauche aber mehr Psychologen mit Kassenzulassung, zumindest in den etwas abgelegenen Stadtteilen.

Werner Springer

Werner Springer schätzt die Möglichkeit der Supervision, um seine Einsätze als Opferbetreuer zu reflektieren.

Der Landesverband Hamburg war in den vergangenen Jahren mehrfach besonders stark gefordert. Am Abend des 9. März 2023 eröffnete ein 35-Jähriger im Königreichssaal der Zeugen Jehovas im Stadtteil Alsterdorf das Feuer. Bevor das frühere Mitglied der Gemeinde sich selbst erschoss, ermordete er sieben Menschen, darunter ein ungeborenes Kind. Am Tatort, einem schmucklosen Gebäude mit
Flachdach an einer viel befahrenen Straße, sieht heute alles so aus wie vor den tödlichen Schüssen. Keine Gedenkstätte, kein Schild, keine Bilder, keine Blumen. Die Zeugen Jehovas sind umgezogen.

Ein Jahr vor der Amoktat bei den Zeugen Jehovas hatte der Landesverband, als Ergänzung zum bundesweiten Konzept, einen Hamburger Leitfaden für Großereignisse formuliert. Auch hier sind Aufgaben geregelt und die zuständigen Leute beim WEISSEN RING sowie bei den Netzwerkpartnern mit Kontaktmöglichkeiten benannt. Wer zuerst von dem Ereignis erfährt, „informiert unverzüglich alle anderen Ansprechpartner/innen innerhalb des Landesverbandes“, steht darin. Oder: Die bestmögliche Versorgung der Betroffenen erfordere eine „einvernehmliche, ressourcenorientierte und
vernetzte Kooperation“ aller Beteiligten in der Opferhilfe. Zur Nachsorge heißt es, dazu zähle „die proaktive Frage nach Therapiebedarf sowie Unterstützung bei Vermittlung an eine/n Therapeut/in“.

„Auch aufgrund der besonderen Konstellation haben wir im Landesverband beschlossen, alle Opfer im Tandem zu betreuen.“

Werner Springer

Werner Springer, der seit 2010 für den WEISSEN RING aktiv ist, engagiert sich ebenfalls als Koordinator für Großereignisse und hat nach der Tat bei den Zeugen Jehovas auch Betroffene betreut. Wie Erichsen-Kruse hat er die Besonnenheit, die es dafür braucht. Von der Amoktat erfuhr er beim Fernsehen. „Da blieb einem natürlich erst mal das Herz stehen“, blickt er zurück und spricht dabei ruhig, mit Bedacht und leichtem Hamburger Einschlag. Springer war jahrzehntelang Polizist und unter anderem auf St. Pauli und als Jugendbeauftragter im Einsatz, was ihm in Krisensituationen hilft.

Springer war jahrzehntelang Polizist und auf St. Pauli sowie als Jugendbeauftragter im Einsatz, was ihm in Krisensituationen hilft

Kurz nach dem Tatabend saß er an einem Runden Tisch, mit Polizei, Versorgungsamt, Staatsanwaltschaft, Psychotherapeutenkammer, einem Pressesprecher der Zeugen Jehovas und anderen. „Die Kernfragen waren: Wie ist die Lage? Welche Opfer sind bekannt, was brauchen sie jetzt? Ich habe unsere Hilfsmöglichkeiten vorgestellt. Auch aufgrund der besonderen Konstellation haben wir im Landesverband beschlossen, alle Opfer im Tandem zu betreuen, hauptsächlich durch meine Kollegin Cornelia Haverkampf und mich“, sagt der Leiter zweier Außenstellen. Vor den Treffen erkundigten sie sich über die Anschauungen und Rituale der Zeugen Jehovas.

Alsterdorf Hamburg

Am Tatort in Alsterdorf erinnert heute nichts an das tödliche Attentat auf die Zeugen Jehovas.

Manches irritierte sie dennoch. Etwa, dass Vertreter der Glaubensgruppe ihre Beratungsgespräche genau protokollierten, oder dass die Betroffenen sehr sachlich über das Attentat sprachen. Doch Springer und Haverkampf hatten ein wichtiges Prinzip des WEISSEN RINGS im Blick: „Wir helfen allen Betroffenen, individuell, unabhängig von Herkunft, Religion und anderen Dingen, und akzeptieren ihre Bedürfnisse“, so Springer.

Eine Hilfe sei der Leitfaden für Großereignisse gewesen: „Man weiß vorher nicht, ob so etwas wirklich funktioniert. Aber das tat es. Die Hinweise und Informationen gaben uns Sicherheit.“

Die Ehrenamtlichen kümmerten sich bei den Zeugen Jehovas etwa darum, dass die Opfer finanzielle Unterstützung bekamen, erklärten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Weil in der Rechtsmedizin nicht genug Platz war, organisierten und finanzierten sie das Abschiednehmen im Großhamburger Bestattungsinstitut. Später finanzierte der WEISSE RING an Silvester einen Kurzurlaub in Dänemark, wo kein Knall zu hören ist. Solche Geräusche hätten die Betroffenen retraumatisiert. Insgesamt wurden 35 Menschen betreut.

Wichtig ist den Hamburger Ehrenamtlichen die Möglichkeit zur Supervision, die auch Werner Springer genutzt hat: „Das hat mir geholfen, alles besser zu verarbeiten, auch weil ich den Umgang der Zeugen Jehovas mit dem Tod besser verstand. Ihrer Ansicht nach wird Jehova irgendwann die Macht übernehmen und es kommt zur Auferstehung.“

Erichsen-Kruse und Springer werden Betroffenen weiter zur Seite stehen. Sie hoffen, dass die jüngsten „großen Ereignisse“ die letzten bleiben. Sollte es anders kommen, sind sie vorbereitet. Für den Fall appelliert Springer an Medien und Öffentlichkeit: „Nach solchen Taten geht es oft nur um den Täter. Schaut auf die Betroffenen. Schaut auf die Betroffenen!“

Ein fotografisches Denkmal für Opfer rechter Gewalt

Erstellt am: Freitag, 5. September 2025 von Selina

Ein fotografisches Denkmal für Opfer rechter Gewalt

Seit vier Jahren reist der Fotograf Julius Schien durch Deutschland, um Tatorte rechter Gewalt zu dokumentieren. Mit seinem Projekt „Rechtes Land“ möchte er den Opfern ein Denkmal setzen.

Fotostrecke "Rechtes Land" von Julius Schien.

8. Mai 1996, Ammelshain. Unter homophoben Parolen wird Bernd Grigol nachts in Leipzig-Wahren auf offener Straße von drei Neonazis attackiert und niedergestochen. Sie treten auf Bernd ein, werfen einen Ziegelstein auf seinen Kopf, stopfen ihm Sand in den Mund und stechen 36-mal mit einem Messer auf ihn ein. Den leblosen Körper werfen sie in einen gefluteten Steinbruch außerhalb von Leipzig. Bernd Grigol erleidet einen Genickbruch und stirbt.

Vier Jahre arbeitet der Fotograf Julius Schien schon an seinem Projekt „Rechtes Land“. Dafür fährt er durch ganz Deutschland mit dem Ziel, alle Tatorte zu fotografieren, an denen Menschen seit der Wiedervereinigung aufgrund rechter Gewalt getötet wurden. „Ein Denkmal“ möchte er allen Opfern setzen, sagt er, und an die Gefahr erinnern, die von rechts ausgehe. In den vier Jahren hat sich in Deutschland vieles politisch verändert, doch Aufhören kommt für ihn nicht infrage.

Wieso machen Sie Fotos von Tatorten rechter Gewalt?

Nach den rechten Attentaten auf Walter Lübcke, in Halle 2019 und in Hanau 2020 machte sich ein Störgefühl bei mir breit. In Politik und Medien war meist von „Einzeltätern“ die Rede, von rechtem Terror jedoch kaum. Gleichzeitig fiel mir auf, wie schnell bei Taten aus einem anderen politischen Spektrum von „linkem Terror“ gesprochen wird. Daraus entstand die Frage: Hat Deutschland wirklich ein größeres Problem mit linker als mit rechter Gewalt?

Meine Recherchen führten mich zur Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und der vom „Tagesspiegel“ und zu den offiziellen Zahlen der Bundesregierung. Das Ergebnis: Seit der Wiedervereinigung forderte rechte Gewalt deutlich mehr Todesopfer als linke.

Besonders betroffen machte mich, dass zwei dieser Tatorte Orte waren, die ich persönlich kannte – einer lag an meinem täglichen Schulweg in einer Provinz in Niederbayern, ein anderer befindet sich in meiner heutigen Heimat Hannover. Ohne es zu wissen, habe ich an dem Ort in Hannover Zeit verbracht und Bier mit Freunden getrunken, wo ein Mensch durch rechte Gewalt ermordet wurde. Das brachte mich zu dem Entschluss, alle Tatorte zu fotografieren – als Mahnmal für uns und Denkmal für die Betroffenen. Es gibt laut der Amadeu Antonio Stiftung 221 Todesopfer, dazu kommen 17 Verdachtsfälle.

Fotostrecke "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
Rechte Gewalt: "Rechtes Land" von Julius Schien.
18. Januar 1993, Arnstadt. Karl Sidon, Parkwächter im Schlosspark Arnstadt, wird am 18. Januar 1993 von fünf jungen Neonazis brutal verprügelt und getötet. Die Gruppe im Alter von 11 bis 16 Jahren beschädigte zuvor im Schlosspark ein Gebäude. Als Karl Sidon das bemerkt, geht er ihnen nach und ermahnt sie. Daraufhin gehen die Jugendlichen auf Sidon los und schlagen auf ihn ein, bis er bewusstlos am Boden liegen bleibt. Im Anschluss schleifen sie ihn auf eine angrenzende, viel befahrene Straße, wo er schließlich von mehreren Autos überfahren wird. Noch am selben Abend erliegt Karl Sidon seinen Verletzungen.
14. Oktober 1994, Paderborn. Alexandra Rousi wird von ihrem Nachbarn in Paderborn getötet. Sie stirbt bei einem Brand, der aus rassistischen Motiven gelegt wurde. Dem Brandanschlag gehen monatelange rassistische Drohungen und Beleidigungen voraus. Der Täter wohnt im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses und übergießt das gemeinsame Treppenhaus mit Benzin. Als Alexandra ihn aufzuhalten versucht, zündet er, während er weiterhin ausländerfeindliche Beleidigungen von sich gibt, ein Streichholz an. Sowohl Alexandra Rousi als auch der Täter gehen in Flammen auf – Rousi stirbt noch im Treppenhaus.
9. Juni 2005, Nürnberg. İsmail Yaşar betreibt einen beliebten Imbiss in der Südstadt Nürnbergs. Die Täter der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) fahren am Morgen des 9. Juni 2005 mit Fahrrädern in die Nähe des Imbisses, betreten diesen und ermorden İsmail Yaşar mit fünf Schüssen in den Kopf und Oberkörper. Er stirbt noch am Tatort. Während der Mordserie des NSU ermittelt die Polizei fast ausschließlich im Umfeld der Opfer, nicht aber in rechtsextremen Kreisen, bis sich der »NSU« 2011 schließlich selbst enttarnt.
31. Oktober 2012, Hannover. Die 44-jährige Sexworkerin Andrea B. begleitet den damals 25-jährigen Täter in seine Wohnung im Süden Hannovers. Dort angekommen, macht sie sich über Nazisymbole in der Wohnung und die rechtsextreme Gesinnung des 25-Jährigen lustig. Daraufhin tötet der Täter Andrea B. auf brutale Weise mit einer Machete. Die Leiche verpackt er in Plastiksäcke und wirft diese in den Maschsee. Die sterblichen Überreste werden am Morgen von Passant:innen entdeckt.
17. April 2018, Wiebelskirchen. Am 17. April 2018 wird das Treppenhaus eines Wohnhauses in Wiebelskirchen im Saarland aus rassistischen Motiven in Brand gesteckt. Das Gebäude, in dem mehrere syrische Geflüchtete mit ihren Kindern leben, steht schnell in Flammen. Die Feuerwehr rettet elf Menschen, einige mit schweren Rauchvergiftungen. Philipp W. wohnt im Dachgeschoss und verbrennt in seiner Wohnung. Die beiden Täter gestehen vor Gericht, die Tat aus Hass auf Ausländer begangen zu haben.

Teile der Bevölkerung sind der Meinung, dass rechte Gewalt nicht alleinig das Problem sei, sondern auch linke oder religiöse. Was denken Sie darüber?

Ich finde, wir müssen die Gesellschaft als Ganzes betrachten, und da darf politisch linksmotivierte Kriminalität oder religiös begründeter Extremismus nicht ausgeklammert werden. Wenn man aber die Zahlen und die vom Verfassungsschutz erhobenen Statistiken betrachtet, dann wird relativ schnell klar, wo das Hauptproblem liegt. Ich persönlich habe ein Problem damit, wie die Politik und Medien über Themen wie politisch linksmotivierte Kriminalität oder religiös begründeten Extremismus im Gegensatz zu politisch rechtsmotivierter Kriminalität berichten.

Schwarz-weiß Foto von dem Fotografen Julius Schien. Er thematisiert rechte Gewalt in seiner Arbeit.

Der Fotograf Julius Schien arbeitet an eigenen Projekten und als Fotojournalist für verschiedene Medien. Foto: Privat

Seit Sie angefangen haben, an Ihrem Projekt „Rechtes Land“ zu arbeiten, sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit ist viel passiert. Die AfD hat eine wachsende Wählerschaft, der Verfassungsschutz sieht die Partei als gesichert rechtsextrem an, und auch die politisch rechtsmotivierten Delikte sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie geht es Ihnen mit alldem?

Ich beobachte es mit Sorge. Ich finde es krass, wie sich der Diskurs verschoben hat. Die Grenze des Sagbaren hat sich verschoben. Es werden rechte Aussagen getätigt, die fast schon normal erscheinen. Das muss ernst genommen werden, aber wir dürfen uns dadurch nicht unterkriegen lassen. Ich würde mir mehr Haltung wünschen, dass rechte Aussagen nicht in den Medien reproduziert werden, dass nicht jede rechte Parole abgedruckt wird. Ich mache daher auch das Projekt weiter und hoffe, in zwei Jahren alle Tatorte einmal fotografiert zu haben.

Saeed Majed in Magdeburg: nach dem Anschlag in Magdeburg wurde er Opfer von rassistischer Gewalt.

Die vergessenen Opfer

Seit dem Anschlag in Magdeburg werden migrantische Menschen oft Opfer von Rassismus, aufgrund der Herkunft des Täters.

Welche Geschichte steht hinter Ihrem nächsten geplanten Tatort?

Ich bin gerade in Brandenburg und habe einen Ort in Neuruppin fotografiert. Am 1. Juli 1992 haben sich drei rechtsextreme Skinheads zum „Penner klatschen“ verabredet. Im Rosengarten trafen die Täter auf Emil Wendland, der dort auf einer Parkbank schlief. Wendland wurde von den Rechtsextremen getreten, geschlagen und letzten Endes erstochen. Und so stehe ich jetzt in Brandenburg und werde gleich auf meine Karte schauen, wo ich als Nächstes hinfahre.

Fall Emil Wendland

Emil Wendland wurde am 1. Juli 1992 in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum „Penner klatschen“ und stießen im Neuruppiner Rosengarten auf den 50-Jährigen, der dort alkoholisiert auf einer Parkbank schlief. Dort malträtieren sie ihr Opfer mit Schlägen und Tritten. Als sich die Täter von Wendland entfernen, kehrt einer von ihnen zu dem schwer verletzten Opfer zurück und sticht sieben Mal mit einem Messer in den Oberkörper des wehrlosen Mannes. Das Gericht stellt fest, der Haupttäter habe sein Opfer für „einen Menschen zweiter Klasse gehalten“. Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Auch hier wird der „sozialdarwinistische Hintergrund“ der Tat vom Gericht erwähnt: „…faßte man spätestens zu diesem Zeitpunkt den Entschluß, in der Nacht ‚Assis aufzuklatschen‘; gemeint war damit das Zusammenschlagen von Obdachlosen oder anderen Personen“, die man als missliebig oder verachtenswert betrachtet habe.

BR trennt sich von Alexander Stevens

Erstellt am: Freitag, 11. Juli 2025 von Selina
True Crime Kritik: Alexander Stevens

Foto: ARD Audiothek

Datum: 11.07.2025

BR trennt sich von Alexander Stevens

Nach Kritik an der Liveshow „Tödliche Liebe“ trennt sich der Bayerische Rundfunk vom Strafverteidiger Alexander Stevens. Der True-Crime-Podcast „Schuld und Unschuld“ soll ab Ende Juli inhaltlich und personell weiterentwickelt werden.

Nach mehrfacher Kritik: Der Bayerische Rundfunk (BR) trennt sich vom Strafverteidiger Alexander Stevens. Seit 2020 moderiert Stevens gemeinsam mit der Journalistin Jacqueline Belle den Podcast „Bayern3 True Crime – Schuld und Unschuld“. Nach Angaben der „Mittelbayerischer Zeitung“ kündigte eine BR-Sprecherin an, dass das Format ab Ende Juli „sowohl inhaltlich als auch personell weiterentwickelt wird“.

Zuletzt gab es heftige Kritik an der dazugehörigen Liveshow mit dem Titel „Tödliche Liebe“. Auch das WEISSE RING Magazin berichtete, nachdem sich eine Angehörige des in der Liveshow thematisierten Mordfalles an den WEISSEN RING gewandt hatte. Die Schwester des Opfers hatte schon Wochen vor dem Tourstart versucht, die Darstellung ihres Falls zu verhindern, doch ein Telefonat mit Jaqueline Belle blieb erfolglos. „Das letzte Gespräch mit ihr habe ich heulend beendet“, sagt die Angehörige gegenüber dem WEISSEN RING Magazin. Trotz Bitte der Schwester, den Fall nicht ins Programm aufzunehmen, wurde er Teil der Show. Der Fall wurde anonymisiert.

In ihrer Show bereiten Belle und Stevens den Fall unterhaltsam für ein Event-Publikum auf. Dabei werden laut WEISSER RING Magazin Elemente eingesetzt, die das rechtskräftige Urteil infrage stellen – etwa eine Abstimmung per Smartphone über die Schuld des Täters oder ein aufgezeichnetes Interview, in dem dieser seine eigene Version schildert. Solche Elemente schüren unnötig Zweifel am Rechtssystem und sind eine Zumutung für Angehörige. Ein weiterer Punkt: Alexander Stevens ist der Strafverteidiger des verurteilten Täters gewesen. Die Kritik rief auch die Politik auf den Plan – der Bayerische Landtag fordert einen „verbesserten Opferschutz“.

Die beiden Hosts Belle und Stevens reagierten nach der Kritik durch das WEISSE RING Magazin und dem Medienmagazin „Übermedien“: Künftig soll der Fall nicht mehr verwendet werden. Im April 2025 wurde diese Änderung allerdings noch nicht umgesetzt, wie „Übermedien“ berichtete. Auch der BR reagierte und versuchte der Live-Show die Lizenz für die Nutzung des Bayern3-Logos zu entziehen, bisher ohne Erfolg.

Der Strafverteidiger Alexander Stevens sieht darin eine „vertragliche Verletzung“ seitens BR und möchte nun eine Klage vorbereiten, wie die „Mittelbayerischer Zeitung“ berichtet.

„Ich glaube an das Gute im Menschen“

Erstellt am: Montag, 30. Juni 2025 von Gregor

„Ich glaube an das Gute im Menschen“

Ein Rassist mit einer paranoiden Schizophrenie ermordete Serpil Temiz Unvars Sohn Ferhat. Sie ist vom ebenfalls psychisch auffälligen Vater des Täters immer wieder gestalkt worden.

Serpil Unvar: Ihr Sohn wurde am 19. Februar von einem Rassisten in Hanau ermordet.

Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43-Jähriger in Hanau den Sohn von Serpil Unvar aus rassistischen Motiven.

Mehr als fünf Jahre sind vergangen, seit mein 22-jähriger Sohn von einem Rassisten erschossen wurde. Einen größeren Schmerz gibt es nicht, er wird nie weggehen. Aber ich fühle, dass Ferhat noch da ist. Es ist, als würde ich weiter mit ihm in unserem Haus im Hanauer Stadtteil Kesselstadt leben. Hier ist er aufgewachsen, hier hat er Spuren hinterlassen. Weil ich Ferhat sonst verlassen würde, werde ich auf keinen Fall wegziehen. Obwohl der Vater des Attentäters, der wie sein Sohn rassistisch und psychisch auffällig ist, in der Nähe wohnt. Lange hat er mir nachgestellt und Briefe geschickt, in denen er eine Täter-Opfer-Umkehr betrieb.

Er stand vor meinem Fenster, verstieß gegen ein Kontakt- und Näherungsverbot. Sein Psychoterror hat vielleicht auch damit zu tun, dass ich eine alleinerziehende, starke Frau bin, die in die Öffentlichkeit geht. In letzter Zeit ist es recht ruhig, doch ich gehe davon aus, dass er uns weiter Angst machen will.

In einem Sammelverfahren wurde er 2024 wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Beleidigung und anderen Delikten zu einer Geldstrafe von gut 20.000 Euro verurteilt. Mein Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht hart genug.

Der Anschlag

Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43-Jähriger in Hanau an zwei Tatorten neun Menschen aus rassistischen Motiven. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Laut dem forensischen Gutachten von Professor Henning Saß war der Attentäter paranoid-schizophren und rechtsextrem. Der Vater des Täters hat Anfragen bisher nicht beantwortet. In früheren Stellungnahmen wies er alle Vorwürfe zurück und stellte sich und seine Familie als unschuldige Opfer dar. Er tue niemandem etwas Böses. Und für die Morde – auch an seiner Frau und an seinem Sohn – sei eine weltweite Geheimorganisation verantwortlich.

Was muss noch alles passieren? Diese Frage stelle ich nicht nur für mich selbst. Vor allem Frauen werden oft massiv bedroht, etwa vom Ex-Partner, aber die notwendigen Konsequenzen bleiben aus. Trotz Warnsignalen. Diese gab es auch beim Attentäter von Hanau. Er schrieb zum Beispiel Briefe mit Verschwörungstheorien an Behörden, war mal in die Psychiatrie eingewiesen worden – und durfte legal Waffen besitzen. Wir müssen die Prävention verbessern, um solche Taten zu verhindern. Besonders wichtig ist das Waffenrecht. Waffen dürfen nicht in die Hände von Extremisten oder psychisch Kranken gelangen. Alle für Sicherheit zuständigen Stellen sollten Warnzeichen besser erkennen.

Wenige Monate nach dem Mord an meinem Sohn habe ich die nach ihm benannte Bildungsinitiative gegründet. Wir haben 45 Teamerinnen und Teamer ausgebildet, die an Schulen Workshops gegen Diskriminierung geben, deutschlandweit. Bald werden wir auch in Grundschulen unterwegs sein. Den Wunsch hatte mein jüngster Sohn, der auch Vorschläge für das Konzept macht.

„Sein Psychoterror gegen mich hat vielleicht auch damit zu tun, dass ich eine Frau bin.“

Serpil Temiz Unvar

Ende 2024 haben wir in Hanau eine internationale Konferenz mit dem Titel „Gegen das Vergessen – Für das Leben“ veranstaltet, inspiriert von Ferhats Worten: „Tot sind wir erst, wenn man uns vergisst.“ Wir haben mit Betroffenen über Hassverbrechen – antisemitische, islamistische, rechtsextremistische – und Strategien dagegen diskutiert. Alle haben die gleichen Schmerzen; im Endeffekt sind alle Opfer von Menschenfeindlichkeit. Wir müssen gemeinsam dagegen kämpfen. Überlebende und Hinterbliebene aus Utøya waren auch da. Sie haben bei der Prävention den Fokus früh auf Bildung gelegt und neben einem Museum durchgesetzt, dass der Anschlag in Norwegen Teil des Lehrplans ist.

Manchmal bin ich müde und traurig – auch wegen der aktuellen Krisen und rechten Tendenzen, die mir große Sorgen bereiten. Aber aufzuhören oder aufzugeben ist keine Option, wir müssen zusammen und dagegenhalten. Ich glaube an das Gute im Menschen und die Möglichkeit zur positiven Veränderung. Was mir – neben Ferhat – Mut macht und mich antreibt, sind die jungen Menschen, die sich bei uns engagieren.

Transparenzhinweis:
Serpil Unvar wurde zeitweise vom WEISSEN RING unterstützt, unter anderem mit einer finanziellen Soforthilfe.

Psyche & Gewalt

Erstellt am: Samstag, 21. Juni 2025 von Sabine

Psyche & Gewalt

Nach Messerattacken wie in Hamburg und Amokfahrten wie in Mannheim wird intensiv über Gewalt durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung diskutiert. Sind sie gefährlicher als andere? Falls ja: Wie lässt sich das Risiko senken? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben, bei Fachleuten aus der Wissenschaft, Betroffenen, Ministerien und in Statistiken.

Was sich nach Attentaten wie in Aschaffenburg, Mannheim und Hamburg ändern muss.

Kapitel 1: Aschaffenburg und Mannheim

Sie legen Kuscheltiere, Blumen und Kerzen nieder. Und Briefe, in denen sie Anteil nehmen. Viele der 3000 Menschen, die sich am Abend des 23.Januar in Aschaffenburg versammeln, sind schockiert, sprachlos und weinen. Ihre Kerzen tauchen den mitten in der Stadt gelegenen Park Schöntal an diesem Winterabend in ein warmes Licht. Manche der Trauernden appellieren auf Transparenten an den Zusammenhalt; es ist ein stilles Gedenken, das seinen Namen verdient. Während in der Bundesrepublik, kurz vor der Wahl, hitzig debattiert wird.

Am Tag zuvor, am Vormittag, hatte ein 28-Jähriger in dem Park ein Messer gezogen und eine Kindergartengruppe angegriffen. Er erstach ein Kleinkind und einen 41-Jährigen, der helfend einschritt. Drei weiteren Menschen, darunter einer Kindergärtnerin, die sich ihm entgegenstellte, fügte er schwere Verletzungen zu. Vorher war der ausreisepflichtige Asylbewerber aus Afghanistan mehrfach straffällig und psychisch auffällig geworden.

Psyche & Gewalt

Sind psychisch kranke Menschen gefährlicher als andere? Das WEISSER RING Magazin hat nach Antworten gesucht.

Die Ermittlungen dauerten bei Redaktionsschluss an, das forensisch-psychiatrische Gutachten war aber abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des WEISSER RING Magazins mitteilte, geht der Gutachter davon aus, dass dem Beschuldigten „infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“. Und dass die Erkrankung nicht vorübergehend sei. Falls sie nicht doch geheilt wird, sei „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen“. Daher deutete alles auf ein Sicherungsverfahren hin, mit dem Ziel, den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen.

Bereits vor der Attacke im Januar wurde gegen ihn ermittelt – wegen „tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung“. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, aber ausgesetzt. Der Grund: Der Geflüchtete gab an, freiwillig ausreisen zu wollen. Voraussetzungen für einen Haftbefehl hätten nicht vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft.

2018

Münster. Am 7. April 2018 lenkte ein 48-Jähriger in Münster einen Kleinbus in eine Menschenmenge am Kiepenkerl-Denkmal im Stadtzentrum. Vier Menschen starben, mehr als 20 erlitten teils schwere Verletzungen. Der deutsche Täter erschoss sich anschließend selbst. Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt kannte Jens Alexander R. bereits. Laut Informationen von SZ, WDR und NDR war der Mann bei Polizeieinsätzen als nervenkrank aufgefallen.

Der Angreifer war zu dem Zeitpunkt schon zweimal polizeilich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, am 12. Mai 2024 und im August desselben Jahres. In beiden Fällen wurde der 28-Jährige nach kurzer Zeit entlassen, im letztgenannten Fall soll er in einer Flüchtlingsunterkunft eine Bewohnerin mit einem Messer attackiert haben. Dieser Vorfall sei ihr erst nach dem Attentat vom 23. Januar dieses Jahres bekannt geworden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Hier ermittle sie jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wenige Wochen nach dem Messerangriff von Aschaffenburg, am Mittag des dritten März, fährt ein 40-Jähriger in Mannheim mit einem Kleinwagen in eine Menschenmenge. Der Deutsche tötet eine 83-Jährige und einen 54-Jährigen und verletzt elf weitere Menschen teils schwer. Ein Taxifahrer mit pakistanischen Wurzeln stellt sich ihm mit seinem Auto in den Weg. Der Angreifer schießt mit seiner Schreckschusspistole und flieht. Als die Polizei ihn festnimmt, schießt er sich in den Mund, überlebt aber.

2019

Frankfurt. Im Juli 2019 stieß der 40-jährige Habte A. eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug im Frankfurter Hauptbahnhof. Der Sohn starb, die Mutter überlebte. Habte A. litt an paranoider Schizophrenie. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete wegen der Schuldunfähigkeit des Eritreers die Unterbringung im Maßregelvollzug an.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erklärte auf Anfrage, die Ermittlungen, unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes, liefen. Deswegen könne sie weder zum Tatablauf noch zu Motiven nähere Angaben machen. Sie habe ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das noch nicht vorliege.

Kurz nach der Tat hatte die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund oder mögliche Mittäter gesehen. Wenige Tage später veröffentlichte das Recherchenetzwerk Exif Hinweise darauf, dass der Verdächtige früher der Neonaziszene und der „Reichsbürger“- Bewegung angehört und rechtsradikale Ansichten geteilt haben soll. Im Jahr 2018 war der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er bei Facebook unter ein Foto von Hitler in einem Kommentar „Sieg Heil from Germany“ schrieb.

Bald nach der Amokfahrt vermuteten die Ermittler, dass ein psychischer Ausnahmezustand eine Rolle spielte. Der Fahrer soll in psychiatrischer Behandlung gewesen sein, im Jahr vor der Tat auch stationär.

Die mutmaßlichen Täter haben sich laut den Staatsanwaltschaften nicht zu den Vorwürfen geäußert. Noch ist vieles unklar, doch eines haben die Attentate von Mannheim und Aschaffenburg gemeinsam: Die Beschuldigten hatten psychische Probleme, und es gab Warnsignale. Nach Fällen wie diesen werden immer wieder Fragen laut: Wie gefährlich sind psychisch kranke Menschen? Gibt es Schutzlücken? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben, mit dem Fokus auf eine bessere Prävention.

Kapitel 2: Wahn und Warnsignale

Henning Saß ist einer der erfahrensten forensischen Psychiater Deutschlands. Er hat in vielen aufsehenerregenden Fällen Gutachten erstellt, etwa beim rassistischen, psychisch kranken Attentäter von Hanau oder bei NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Das Haus des emeritierten Professors der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule liegt auf einem Hügel und bietet einen guten Blick über Aachen. Saß, ein sportlich wirkender Mann Anfang 80, hat einige wissenschaftliche Aufsätze bereitgelegt und bietet etwas zu trinken an. Mit seiner ruhigen Stimme schafft er auch bei dem komplexen wie brisanten Thema eine entspannte Atmosphäre.

2020

Hanau. Am 19. Februar tötete der 43-jährige Deutsche Tobias R. in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen mit ausländischen Wurzeln. Nach seinen Angriffen auf Bars und einen Kiosk tötete er seine 72-jährige Mutter und sich selbst. Gutachter Henning Saß sah beim Täter klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie.

Aufmerksam verfolgt der Psychiater, der schnell und präzise antwortet, die Diskussion nach Attentaten wie in Aschaffenburg und Mannheim. „Nach solchen Einzeltaten, die in die Schlagzeilen kommen, betrachte ich die Debatte mit großer Sorge, weil sie zu einer Diskriminierung der psychisch Kranken insgesamt führen kann“, sagt er. „Aussagen wie ,Menschen mit psychischen Erkrankungen sind gefährlicher‘ sind unsinnig.“ Man müsse differenzieren. Während die meisten Betroffenen nicht gewalttätig seien, bestehe bei bestimmten Krankheiten tatsächlich ein deutlich erhöhtes Risiko, „und zwar in doppelter Hinsicht: Gewalt auszuüben und Opfer davon zu werden“. Das treffe insbesondere auf die schizophrenen Psychosen zu, aber etwa auch auf die dissoziale Persönlichkeitsstörung und die Substanzkonsumstörungen.

Die Rechtslage

Wenn bei psychisch kranken Menschen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, kann eine „freiheitsentziehende Unterbringung“ in einer psychiatrischen Klinik angeordnet werden. Geregelt ist dies in den Psychisch-Kranken- beziehungsweise Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen der Bundesländer. Ziele seien Gefahrenabwehr und Hilfe für die Erkrankten. Eine Unterbringung – für die es eine ärztliche Einschätzung braucht – wird in der Regel vom Gesundheitsamt beantragt. Die Entscheidung fällt das Amtsgericht. Nur wenn es nicht schnell genug entscheiden kann, kommt eine „vorläufige Unterbringung wegen Gefahr im Verzug“ durch das Amt selbst infrage. Zudem kann eine Unterbringung nach einer Verurteilung oder einem Sicherungsverfahren beschlossen und im Maßregelvollzug vollstreckt werden. Gemäß § 63 Strafgesetzbuch ist dies bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen möglich, die zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig waren und bei denen weiter erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Die Dauer ist nicht befristet, sondern von der Risikoeinschätzung abhängig, die mindestens einmal pro Jahr erfolgt. Laut § 64 StGB können Menschen mit Suchterkrankungen, die unter Drogeneinfluss oder infolge ihrer Abhängigkeit straffällig geworden sind, in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Unterbringung ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Darüber hinaus können Polizeibehörden psychisch auffällige Personen bei Gefahr im Verzuge festhalten und einem Arzt oder Psychiater vorstellen.

Saß verweist unter anderem auf eine schwedische Studie zum Gewaltrisiko von Menschen, bei denen eine psychische Krankheit diagnostiziert wurde. Die Wissenschaftler betrachteten die Entwicklung von 250.000 Patientinnen und Patienten. Dafür werteten sie Register aus. Insgesamt hatten die Erkrankten demnach ein drei- bis viermal höheres Risiko, gewalttätig zu werden oder Gewalt zu erfahren. Bei einer akuten Schizophrenie kann der Faktor höher liegen. Eine andere Untersuchung fokussierte sich auf diese Krankheit und kam zu dem Ergebnis, dass zehn Prozent der männlichen Patienten eine Gewalttat begangen hatten.

Die psychische Erkrankung, betont der Professor, sei aber jeweils – neben Drogen, Alkohol, männlichem Geschlecht, Jugend und prekären sozialen Bedingungen – nur ein Risikofaktor. Und damit nur eine potenzielle Ursache für Gewalt.

Unsichere Lebensverhältnisse beträfen auch Geflüchtete: „Sie sind sozial und ökonomisch entwurzelt, haben oft keinen Kontakt zu ihrer Familie und wissen nicht, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Das kann sie psychisch labilisieren und anfällig für extremistische Gedanken machen.“

„Am Ende bleibt die Unsicherheit“

Ein Mann schlägt eine Frau brutal zusammen. Er gilt als schuldunfähig. Während die Betroffene um psychologische Hilfe kämpfen muss, bekommt der Täter sofort eine Behandlung.

Ich war auf dem Weg zu meinem Mieter. Als ich das Wohnhaus betrat, kam mir ein Mann entgegen. „Guten Tag“, mehr habe ich nicht zu ihm gesagt. Er fragte, ob ich hier wohne, und ich antwortete, dass ich hier eine Wohnung habe. Er schrie mir hinterher: „Wohnst du hier?“ Dann packte er mich an den Haaren, zog mich die Treppe hinunter und prügelte auf mich ein. Ich kannte den Mann nicht, war ihm nie zuvor begegnet.

Es stellte sich heraus, dass er paranoide Schizophrenie hat. Mir war es wichtig, dass er weggesperrt wird, weil ich am eigenen Leib erfahren habe, wie hochgradig gefährlich er ist. Das Gericht war der Meinung, er sei schuldunfähig, und steckte ihn in eine forensische Klinik. Es wertete die Tat als schwere Körperverletzung, aber für mich war es versuchter Mord. Er holte im Laufe der Tat extra einen Metallgegenstand aus seiner Wohnung, um damit weiter auf mich einzuschlagen. Wäre mein Mieter nicht gekommen, hätte er mich getötet.

Meine Anwältin sagte, dass es gut sei und er in der Klinik bleiben werde. Aber im Nachhinein ist da eine Unsicherheit. Was ist, wenn er einen Psychologen hat, der es gut mit ihm meint und ihn früh entlässt? Aus Gerichtsunterlagen kennt er meine Adresse. Was ist, wenn er Rache möchte? Ich werde über eine Entlassung nicht informiert. Dazu kommen die Kosten. Der Mann ist mittellos. Alles musste ich selbst bezahlen, die

Gerichtskosten, die 4000 Euro für die zehn ausgeschlagenen Zähne. Ich bin selbstständig und kann bis heute nur zwei Stunden am Tag arbeiten. Ich habe einen Grad der Behinderung von 40 attestiert bekommen. Meine Wortfindungsstörung ist besser geworden, aber mein Neurologe sagte mir, dass alles an Verbesserung nun ausgeschöpft sei. Nach drei Jahren habe ich eine kleine Rente bekommen. Meine Eigentumswohnung musste ich verkaufen.

Drei Monate habe ich nach einem Therapieplatz gesucht. Der Traumatherapeut war schon kurz vor dem Ruhestand, aber nachdem er vom Fall gehört hatte, nahm er mich auf. Alles musste von mir organisiert werden, mir hat niemand geholfen außer meiner Betreuerin vom WEISSEN RING. Der Täter kam in eine Klinik, bekam ein Therapieangebot, auch für seine Cannabis-Sucht. Um die Täter kümmern sie sich, um die Opfer nicht. Es sollte so etwas wie einen Code für Opfer von solchen Delikten geben. Diesen könnte das Gericht für eine schnelle psychologische Unterstützung an die Krankenkasse weiterleiten. Opfer sollten informiert werden, wenn der Täter wieder freikommt. Und Menschen mit einer solchen Gewaltbereitschaft sollten strenger beobachtet werden.

Petra

Treffen die Risikofaktoren Wahnerkrankung und Extremismus aufeinander, können sie sich vermischen und verstärken, so Saß. Wie im Fall des Hanauer Terroristen, wo bei der posthumen Begutachtung eine „Amalgamierung“ erkennbar war, also eine Verbindung von „Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken“.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) waren bei der Gewaltkriminalität allein im vergangenen Jahr 217.277 Fälle registriert, bei einem Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber 2023. Ob ein Verdächtiger psychisch krank war, wird in der Regel jedoch nicht in der PKS erfasst.

Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gleich „Gefährder“.

Erste Hinweise auf das Ausmaß des Gewaltproblems bei psychisch Kranken können Statistiken des Maßregelvollzugs geben. Tendenziell ist die Zahl der untergebrachten Straftäter gestiegen, wie aus einer Länderumfrage des WEISSER RING Magazins hervorgeht. In Hessen zum Beispiel nahm die durchschnittliche Belegung von 672,5 Patienten im Jahr 2015 auf 939,2 im Jahr 2024 zu, in Berlin von 801 auf 848, in Rheinland-Pfalz von 604 auf 715. Darunter sind allerdings nicht nur Gewalttäter, sondern auch Menschen, die gemäß Paragraph 64 des Strafgesetzbuches (StGB) aufgrund einer Suchterkrankung im Maßregelvollzug sind. Bei Personen, die nach § 63 untergebracht worden sind, zählen Körperverletzung, Tötungs- sowie Sexualdelikte zu den häufigsten Taten. Auch bei diesem Paragraphen sind die durchschnittlichen Belegungszahlen in einem Großteil der Bundesländer gestiegen, in Schleswig-Holstein zum Beispiel von 242 Patienten im Jahr 2015 auf 257 im vergangenen Jahr, in Baden-Württemberg von 535 auf 805 und im Saarland von 89 auf 129.

Die Hamburger Sozialbehörde teilt auf Anfrage mit: „Die Zahl der schwer psychisch erkrankten Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung Straftaten begangen haben, ist in Hamburg wie auch in anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren angestiegen.“ Zu den wenigen Bundesländern, die die vor einer Unterbringung begangenen Gewalttaten – etwa Mord, Totschlag, Körperverletzung und Sexualdelikte – detailliert aufschlüsseln können, zählt Baden-Württemberg: Die Zahl dieser Delikte ist von 523 im Jahr 2013 auf 789 zehn Jahre später gestiegen. Im Jahr 2023 saßen dort 3232 Menschen im Maßregelvollzug. Wie viele Geflüchtete unter den Patienten sind, ist in keiner Länderstatistik erfasst.

2020

Trier. Am 1. Dezember 2020 fuhr ein 51-jähriger Mann mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone von Trier und tötete sieben Menschen, darunter ein Baby. 22 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der deutsche Täter war betrunken und litt an einer paranoiden Schizophrenie. Schuldunfähig sei er zum Tatzeitpunkt jedoch nicht gewesen. Das Landgericht Trier verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Britta Bannenberg empfängt in ihrem auffallend aufgeräumten Büro, wo alles seine Ordnung zu haben scheint, auch dank der unzähligen Ordner. Die Kriminologin war früher Langstreckenläuferin. Bannenberg – offenes Lächeln, starker Händedruck – ist nach wie vor fit und ausdauernd, in mehrfacher Hinsicht: Die Professorin der Universität Gießen, an der sie unter anderem die kurzen Wege schätzt, forscht seit gut 20 Jahren zu Amok und Terror. „Es handelt sich um sehr seltene Taten, die in den vergangenen Jahren aber zugenommen haben“, sagt Bannenberg. Zudem hätten die Sicherheitsbehörden eine Reihe von Anschlägen verhindert. Zu den möglichen Gründen für den Anstieg zählten die vielfältigen Herausforderungen in jüngster Zeit, etwa die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg oder die stärkere Zuwanderung seit 2015. All dies könne dazu beitragen, dass manche Menschen in eine Krise geraten, andere dafür verantwortlich machen und einen enormen Hass entwickeln, zum Beispiel auf Zugewanderte.

Bannenberg beschäftigt sich intensiv mit den Attentätern, um Erkenntnisse für die Ursachen und die Prävention zu gewinnen. Sie beobachtet gewisse Nachahmungseffekte beim Zeitpunkt der Tat und bei den Methoden: Täter fühlten sich durch andere Täter und die Berichterstattung über sie angeregt, jetzt zu handeln, hätten oft aber schon vor Jahren über einen Anschlag nachgedacht. Zum Teil seien sie ideologisch, etwa islamistisch oder rassistisch, zum Teil persönlich motiviert.

2021

Witzenhausen. Ein 31-Jähriger fuhr am 29.Oktober 2021 mit einem Kleinwagen vor einem Kindergarten in eine Gruppe von drei Mädchen. Eine Achtjährige starb, eine Sieben und eine Achtjährige wurden schwer verletzt. Das Landgericht Kassel ordnete die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an. Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie galt der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig.

Die Rechtswissenschaftlerin hat weitere Merkmale gesammelt: Fast alle Täter sind demnach männlich und die meisten psychisch gestört, ein Drittel auch psychisch krank. Dennoch seien sie in der Lage, die Tat detailliert zu planen. Im Gegensatz zu den paranoid schizophrenen Tätern seien die persönlichkeitsgestörten in der Regel schuldfähig und wüssten genau, was sie täten und weshalb. Sie wollten möglichst viele Menschen töten, Aufmerksamkeit und eine Art Heldenstatus bekommen und sich an der Gesellschaft oder bestimmten Gruppen rächen. Es handele sich um Einzelgänger, die soziale Defizite aufweisen, keine Empathie hätten und sich einerseits überlegen, andererseits gedemütigt fühlten. „Die Kälte zeigt sich im Tötungsakt“, so Bannenberg.

Kapitel 3: Maßregelvollzug und Missstände

Die Sonne scheint auf die graugrüne Fassade, die im Licht beinahe freundlich wirkt. Auf den ersten Blick erinnert das Gebäude an eine moderne Schule – bis Kameras, Sicherheitsdienst und eine drei Meter hohe Hochsicherheitstür klarmachen: Dies ist kein Platz für Kinder. In der forensischen Psychiatrie am Europakanal im bayerischen Erlangen werden Straftäter mit schweren psychischen Erkrankungen behandelt. Sie sind nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilt worden und wurden als schuldunfähig eingestuft. Das Nachbargebäude entspricht eher dem Bild, das viele vom Maßregelvollzug haben: schmutzige Betonwände, ausgebleichtes Orange an den Fensterrahmen – ein Ort, der auf Abstand hält. Hier sind Menschen untergebracht, die nach Paragraf 64 StGB verurteilt wurden. Sie sind schwer suchtkrank und haben dadurch Straftaten begangen. „Das Gebäude wird noch saniert“, sagt Chefarzt David Janele.

2021

Würzburg. Am 25. Juni 2021 tötete ein 24-jähriger in der Würzburger Innenstadt drei Frauen und verletzte mehrere weitere Personen mit einem Messer. Der Mann war bereits zuvor wegen psychischer Probleme auffällig geworden. Das Würzburger Landgericht, das die Taten unter anderem als dreifachen Mord wertete, ordnete die dauerhafte Unterbringung des zum Tatzeitpunkt wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähigen Somaliers in die Psychiatrie an.

Die Führung beginnt in dem sanierten Gebäude, bei den psychisch erkrankten Straftätern. Pflegekräfte und Patienten sind auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden. „Alle tragen Alltagsklamotten“, erklärt Janele. Dies unterstütze die therapeutische Behandlung, da eine weniger „klinische“ Atmosphäre helfen könne, die Rehabilitation zu erleichtern. Locker geht es hier deshalb nicht zu. Es befinden sich Gitter an den Fenstern, die kleinen Zimmer sind nur mit dem Nötigsten ausgestattet: Bett, Tisch, Bad. Und niemand kommt einfach raus. „Paragraf 63 ist unbefristet – das schärfste Schwert der Justiz und der tiefste Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.“ Beengt wirkt die Station nicht, obwohl die Zahl der schuldunfähigen Täter gestiegen ist. In Bayern wurden 2015 2.561 Menschen behandelt, zehn Jahre später liegt die Zahl bei rund 3.000. Eine Zunahme um etwa 17 Prozent, die Chefarzt Janele auch in seinem Klinikum wahrnimmt. Aber: „Bei uns, wie auch in ganz Bayern, haben wir im Maßregelvollzug ausreichend Betten sowie Kapazitäten, um alle gut zu versorgen.“

Eine Aussage, die nicht alle Bundesländer treffen. Das WEISSER RING Magazin hat bundesweit Träger forensischer Kliniken angefragt. In Berlin gibt es 549 ordnungsbehördlich genehmigte Betten, im Oktober 2024 waren aber 622 belegt. Im Jahr 2024 kam es wiederkehrend dazu, dass Patienten aufgrund von Platzmangel nicht aufgenommen wurden. Im März 2024 waren nur 75,4 Prozent aller Personalstellen besetzt: „Aufgrund der massiven Überbelegung und des eklatanten Personalmangels kann nicht bei jedem Patienten die Häufigkeit der Therapiesitzungen angeboten werden, die sich aus der Risiko-Nutzen-Abwägung ergeben und notwendig wären“, sagt die Senatsverwaltung.

2022

Berlin. Am 8. Juni 2022 fuhr ein 29-Jähriger mit seinem Auto in eine Menschenmenge auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Eine Lehrerin starb, 32 Menschen wurden verletzt. Wegen einer gutachterlich bestätigten chronischen paranoiden Schizophrenie wurde der Deutsch-Armenier vom Landgericht Berlin dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Und das sind nicht die einzigen Probleme in Berlin. Die räumliche Enge in der Forensik hat in der Vergangenheit zu Konflikten sowie Gewalt beigetragen, was wiederum eine hohe Zahl von isolierten Patienten zur Folge hatte. Ein Umstand, mit dem der ehemalige ärztliche Leiter Sven Reiners aus Gewissensgründen nicht zurechtkam und deshalb kündigte.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger von sechs Kliniken in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ist das Patientenaufkommen in den vergangenen zehn Jahren von 1236 auf 1357 gestiegen. Auf Anfrage entgegnet ein LWL-Sprecher, die Häuser seien gut besetzt. Gleichwohl
räumt er ein: „Der Stellenmarkt der forensischen Kliniken unterliegt mehrfachen Herausforderungen.“ Gründe seien Fachkräftemangel, Stadt Land-Gefälle, Überalterung. Auf die Frage, ob sie in ihrer Einrichtung die Patienten gut versorgen können, antwortet das LWL knapp: „Die Versorgung ist per Gesetz geregelt.“

„Ich fühlte mich verarscht“

Eine Frau wurde vergewaltigt. Für die Betroffene unverständlich: Obwohl ein Gutachten den Täter als schuldfähig einstufte, möchte der Richter ihn in eine forensische Klinik schicken.

Er hätte mich getötet, wenn niemand gekommen wäre. Er sagte es mir auch immer wieder, während er mich vergewaltigte und würgte. Dabei wollte ich nur auf die Toilette gehen. Es war morgens, um neun Uhr, in einer Kneipe. Meine Freundin wartete draußen. Als ich nicht wiederkam, ging sie hinein, um nach mir zu sehen. Der Täter floh. Später werde ich erfahren, dass er an diesem Tag noch eine weitere Frau vergewaltigt hat.

Vor Gericht hörte ich das Gutachten eines Psychologen: Er erklärte, warum der Täter zu beiden Tatzeitpunkten schuldfähig war. Der Gutachter betonte, dass er die Taten nicht aufgrund eines Alkoholproblems begangen hat. Der Täter sei bei mir so brutal gewesen, das hätte er auch nüchtern gemacht, sagte der Gutachter. Laut ihm war er auch nicht betrunken, da er motorisch nicht eingeschränkt war. Ich roch auch keinen Alkohol während der Tat. Der Barkeeper sagte mir später, er gab dem Mann nur zwei Bier und einen Kurzen.

Acht Jahre Haft bekam der Täter. Nach zwei Jahren und neun Monaten soll er in eine Entzugsklinik, bis sein Alkoholproblem gelöst sei. Ein Alkoholproblem, das laut Gutachter gar nicht existiert. Ich fühlte mich verarscht. Während der acht Prozesstage schien es, als sei der Richter auf der Seite der beiden Opfer. Jetzt habe ich das Gefühl, dass er voreingenommen war. Es kommt mir so vor, dass er in der Akte „morgens in einer Kneipe“ las und dazu seine Vorstrafen: Einmal schlug er einen Mann mit einer Flasche. Das Opfer ist teilerblindet. Auch bei dieser Tat war wohl Alkohol im Spiel, daher sah der Richter trotz des Gutachtens ein Alkoholproblem.

Ich glaube, dass dem Gericht der Schutz von Frauen wichtig ist, aber meine Schädigungen hatten nicht genug Gewicht bei der Urteilsfindung. Der Richter sah die Bisswunden an meinem Körper, die gebrochenen Rippen, die Prellungen – aber nicht, was die Tat nachhaltig für mich bedeutet. Ich bin arbeitsunfähig mit 28 Jahren, habe Ängste und Probleme mit öffentlichen Verkehrsmitteln, habe eine posttraumatische Belastungsstörung, ich konnte lange nicht ohne Begleitung auf öffentliche Toiletten gehen.

Ich glaube daran, dass sich Menschen in Haft positiv entwickeln können – aber nicht bei ihm. Er wäre bereit gewesen zu töten. Ich akzeptiere das Urteil nicht. Am 11. Juni wird der Bundesgerichtshof über den Fall diskutieren. Eine erneute Verhandlung bedeutet auch, dass alles noch mal von vorne losgeht. Ich muss wieder jedes intime Detail der Vergewaltigung vor Gericht erzählen.

Nele

Der Maßregelvollzug versteht sich auch als Präventionsmaßnahme

Zurück in Erlangen. Das alte Gebäude mit den Verurteilten nach Paragraf 64 StGB sieht voll belegt aus. Auf den dunklen Gängen tummeln sich viele Männer, im Aufenthaltsraum schaut eine Gruppe fern. „Der Paragraf 64 war lange nicht trennscharf zwischen wirklich schwer Suchtkranken und Menschen, die nur mal Suchtmittel probiert haben. Seit der Reform des Paragrafen 2023 kommen wirklich nur Menschen zu uns, die schwer abhängig sind“, so Janele. Daher sinke die Zahl der Patienten langsam wieder. Der Maßregelvollzug versteht sich auch als Präventionsmaßnahme. Durch medikamentöse, psycho-, störungs- und deliktspezifische Therapien – teils einzeln, teils in Gruppen – sollen Rückfälle verhindert werden. Das Bundesjustizministerium hat 2020 eine bundesweite Untersuchung dazu veröffentlicht. Schuldunfähige Straftäter aus forensischen Kliniken werden demnach seltener rückfällig. Nach drei Jahren liegt die Rückfallquote bei Entlassenen aus Gefängnissen bei 45 Prozent, aus forensischen Kliniken zwischen zehn und 38 Prozent.

„Natürlich gibt es auch Rückfälle, etwa wenn Suchtpatienten wieder zu Alkohol oder Drogen greifen. Doch dies führt selten zu erneuter Kriminalität“, sagt Chefarzt Janele. Unter Suchterkrankten sei das Risiko eines Rückfalls höher als unter psychisch erkrankten Menschen.

Kapitel 4: Prävention und Politik

Nach den jüngsten Attentaten ist der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen, die ein erhöhtes Gewaltrisiko haben können, zum Politikum geworden. Auch Union und SPD gehen in ihrem Koalitionsvertrag darauf ein: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“, heißt es in dem Papier. Die Regierungsparteien planen „eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement“. Viel konkreter werden die Koalitionspartner nicht, ebenso wenig wie bei ihrem Ziel, zu verhindern, dass Waffen legal in die Hände psychisch Kranker gelangen.

Die Bundesländer beschäftigen sich ebenfalls mit dem Thema. Das saarländische Innenministerium beispielsweise teilt auf Anfrage mit, es betrachte „mit Sorge, dass psychisch kranke Gefährder beziehungsweise Gewalttäter wiederholt in Erscheinung getreten sind“. Rheinland-Pfalz stellt auch im Strafvollzug eine „starke Zunahme“ bei den psychisch auffälligen und erkrankten Gefangenen fest. Bremen gibt zu bedenken, dass die Zahl psychischer Erkrankungen in Deutschland insgesamt stetig steigt und damit auch der Anteil der von den Betroffenen begangenen Straftaten, ohne dass diese per se mit den Krankheiten zusammenhängen müssten.

2023

Berlin. Am 3. Mai 2023 verletzte ein Mann mehrere Kinder mit einem Messer auf dem Schulhof einer Berliner Grundschule. Der Täter wurde in einem Gutachten als psychisch krank und schuldunfähig eingestuft und auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Berlin in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Bei der Innenministerkonferenz stehen „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ auf der aktuellen Agenda weit oben. Die Konferenz sieht Lücken in dem Bereich und fordert in erster Linie, bundesweit Sicherheits- und Gesundheitsbehörden sowie Ausländer- und Waffenbehörden miteinander zu vernetzen und den Informationsaustausch zu erleichtern – wenn nötig mithilfe von Gesetzesänderungen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärt auf Anfrage, Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen seien nach Anschlägen und Anschlagsversuchen in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerückt. Das BKA beteiligt sich an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die Früherkennung schwerer Gewalttaten ist. Auch das Bundeskriminalamt betont, dass nur wenige Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko für Gewalt einhergehen. Und dass eine Erkrankung in der Regel höchstens in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren Gewalt auslösen könne.

Schon jetzt können Polizeibehörden Personengebundene Hinweise (PHW) sammeln, darunter Psychische und Verhaltensstörung (PSYV), wenn das für die Eigensicherung der Beamten und zum Schutz der Person nötig ist. Im bundesweiten Informationssystem der Polizei waren zuletzt etwa 16.000 Menschen mit einer psychischen Störung erfasst. Die Hinweise sind umstritten, auch aus Datenschutzgründen. In Hessen, teilt das Innenministerium mit, wurden im Jahr 2024 307 Tatverdächtige mit dem Hinweis „Psychische oder Verhaltensstörung“ registriert, darunter 21 Asylsuchende. Im Jahr 2019 waren es 255 Verdächtige mit PSYV, drei Jahre zuvor 154. Wie die Polizei diese Hinweise nutzt, werde wie in anderen Ländern nicht statistisch erfasst.

„Aufgrund der Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten“ hat das Bundesland beim Landeskriminalamt die Task Force Psychisch Auffällige/Vielschreiber/Gewalttäter (PAVG) eingerichtet. Sie sei Teil der polizeilichen Gefahrenabwehr und prüfe zunächst alle in den Informationssystemen erfassten Personen mit dem Hinweis „Psychische und Verhaltensstörung“. Dabei prüfe die Task Force „Risiko- und Schutzfaktoren“, beispielsweise die Wohnsituation und die familiäre Struktur, Alkohol- und Drogenkonsum, Suizidgefahr, Waffenaffinität und Gewaltneigung. Kritik an der Datenbank und der neuen Einheit weist das Ministerium zurück: Es würden lediglich auffällige, polizeibekannte Personen registriert, bei denen durch ein ärztliches Gutachten oder Attest eine psychische Erkrankung beziehungsweise Auffälligkeit festgestellt worden sei. Im Fokus stünden Menschen, die eine schwere Gewalttat begehen könnten. Dadurch sei der Personenkreis „stark begrenzt“, weshalb Erkrankte weder stigmatisiert noch unter Generalverdacht gestellt würden. Mittlerweile sei die Prüfung zu 80 Prozent abgeschlossen. Sie betrifft rund 1600 Menschen.

2024

München. Ein Mann hat am 23. Juli 2024 in einer Einkaufsstraße im Münchner Stadtteil Pasing einen 18- und einen 25-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt. Der Täter war nach Angaben der Justiz zum Zeitpunkt des Angriffs aufgrund einer paranoiden Schizophrenie von dem Gedanken beherrscht gewesen, Deutschland müsse von Muslimen befreit werden. In einem sogenannten Sicherungsverfahren ordnete das Landgericht München 1 die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an.

Die Task Force solle Behörden und andere Institutionen informieren, etwa Gesundheitsämter, Gerichte und Ausländerämter. Als Handlungsoptionen nennt das Ministerium Gefährderansprachen, Kontakt-, Annäherungsverbote, bei einer konkreten Gefahr auch Observationen und Gewahrsam oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nordrhein-Westfalen hat ein ähnliches Konzept: „PeRisikoP“ (Personen mit Risikopotenzial). Dabei arbeiten ebenfalls verschiedene Stellen, darunter Justizbehörden und Gesundheitsämter zusammen, um Straftaten psychisch auffälliger Personen zu verhindern. Das ist in einigen Fällen gelungen, in anderen nicht. So zündete in Krefeld Hasan N., den Mitarbeitende des Präventionsprojekt auf dem Schirm hatten, ein Kino an.

Mehrere Länder, darunter Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, erwägen oder planen, ihr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu ändern, um die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, zu erweitern. Im hohen Norden wird dabei zum Beispiel auch über die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug diskutiert, um chronischen Erkrankungen und einer möglichen „langanhaltenden Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ entgegenzuwirken.

Die Pläne und Maßnahmen haben Lob, aber auch Kritik hervorgerufen: Einige Rechtswissenschaftler sehen die Freiheitsrechte in Gefahr. Und der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen warnte bereits nach dem Attentat von Aschaffenburg vor „schnellen Lösungen wie Zwangsmaßnahmen“. Er forderte stattdessen: „Eine menschenwürdige psychiatrische Versorgung muss gestärkt werden, insbesondere durch den Ausbau von Krisendiensten und ambulanter Hilfe.“

„Die beste Prävention“, sagt der forensische Psychiater Henning Saß in seinem Haus in Aachen, „ist eine gute psychiatrische Versorgung und eine konsequente Behandlung, die sich nicht nur auf die Akutphase beschränkt, sondern so lange andauert, bis der Patient hinreichend stabilisiert ist.“ Er macht eine kurze Pause und wiederholt seine Aussage sinngemäß, mit Nachdruck, weil sie ihm so wichtig ist. Im Zweifelsfall, so Saß, könnten Patienten nach einer Unterbringung etwa unter der Auflage entlassen werden, regelmäßig in der Ambulanz oder beim sozialpsychiatrischen Dienst zu erscheinen. Grundsätzlich, betont der Psychiater, brauche es mehr als Neuroleptika und Antidepressiva, etwa Soziotherapie. „Man muss sich zum Beispiel auch um die sozialen Beziehungen der Menschen kümmern, um ihre Wohn- und Arbeitssituation, um sie zu reintegrieren.“

Beim Waffenrecht rät er, psychische Erkrankungen intensiv zu berücksichtigen. Dafür müssten Daten von Gesundheitsämtern ausreichend lange gespeichert und ein Austausch zwischen Behörden über Ländergrenzen hinweg ermöglicht werden. Der Hanau-Attentäter war 2002 in Bayern in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden. Als er gut 15 Jahre später im hessischen Main-Kinzig-Kreis eine Waffenerlaubnis beantragte, lag diese Information der zuständigen Behörde offenbar nicht vor.

Ansonsten ist Saß kritisch, was das Sammeln von Daten angeht. Ein in den vergangenen Monaten diskutiertes Zentralregister für psychisch kranke Menschen lehnt er ab, warnt davor: „Das würde zur Stigmatisierung beitragen und die Schwellenangst, sich bei psychischen Problemen behandeln zu lassen, erhöhen.“ Was wiederum die Prävention behindern würde.

2025

Aschaffenburg. Ein 28-Jähriger hat am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden, etwa entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Er wurde in der Psychiatrie untergebracht. Laut Gutachten war der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.

Auf dem Campus in Gießen will Kriminologin Britta Bannenberg dazu beizutragen, Amoktaten und Anschläge zu verhindern. Das treibt sie an. Sie hat regelmäßig Kontakt mit Opfern und weiß, was diese durchmachen. Bannenberg hat herausgefunden, dass vor solchen Verbrechen „klare Warnsignale“ zu erkennen sind. „Die Gedanken an die Tat sind jahrelang da, die Tatvorbereitungen geschehen vor allem in den letzten vier bis acht Wochen.“ Dann komme es im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz, bei Behörden oder im Netz vermehrt zu verdächtigen Aussagen. Die Täter bekunden beispielsweise ihre Sympathie für andere Attentäter oder werden konkreter. Gleichzeitig bereiten sie die Attentate intensiv vor, kundschaften mögliche Tatorte aus. Als Beispiel nennt Bannenberg die mehr als 100 Drohungen und anderen bedenklichen Äußerungen des Magdeburg-Attentäters, bei dem mehrere Gefährderansprachen stattfanden, allerdings ohne weitere Konsequenzen. „Manche werden als Querulanten eingestuft und früher oder später nicht mehr ernstgenommen. Das ist falsch. Gerade wenn explizite Aussagen fallen, müssen sie intensiv abgeklärt werden.“ Wichtig sei es herauszufinden, in welcher Verfassung sich ein Mensch befinde, ihn deutlich mit seinen problematischen Aussagen zu konfrontieren und ihn eventuell in der Psychiatrie vorzustellen. Eine Gefährderansprache reiche dazu oft nicht.

Die Polizei sei „ein wichtiges Einfallstor“, helfe in vielen Fällen, müsse aber noch stärker sensibilisiert werden, um gefährliche Personen zu erkennen, ebenso wie andere Behörden und die allgemeine Psychiatrie. „Im Gegensatz zur Forensik gehören dort etwa fremdgefährliche, persönlichkeitsgestörte Menschen nicht zum Alltag.“ Bei der Polizei komme es darauf an, dafür zu sorgen, dass wichtige Informationen in Verdachtsfällen auch in der „letzten Polizeistation“ ernstgenommen und die Gefährdung intern abgeklärt werde.

Um in konkreten Fällen zu helfen, hat Bannenberg das Beratungsnetzwerk Amokprävention entwickelt. Eine Art Hotline für Menschen, die befürchten, jemand aus ihrem Umfeld könnte ein Attentat begehen. Die Ratsuchenden erhalten dort eine erste Einschätzung zur Lage und Hinweise zum Umgang mit dem potenziell gefährlichen Menschen. „Gegebenenfalls schalten wir die Polizei ein“, sagt Bannenberg und fügt hinzu, dass die Sorge von etwa 80 Prozent der Anrufenden berechtigt sei.

2025

Mannheim. Am 3. März 2025, Rosenmontag, fuhr ein 40-jähriger Mann mit seinem Auto in eine Menschenmenge in der Mannheimer Innenstadt. Zwei Menschen wurden getötet, mehrere weitere verletzt. Es gibt laut Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Täters sowie einen psychischen Ausnahmezustand zur Tatzeit. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen dauerten bei Redaktionsschluss noch an.

Ein weiteres Präventionsangebot hat die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOSBW) geschaffen, eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige gemeinnützige Einrichtung. „Unser Ziel ist immer der Opferschutz, auch wenn wir Täter behandeln“, sagt Sylvia Kubath-Heimann, Fachpsychologin für Rechtspsychologie bei BIOS. „Im Rahmen der Führungsaufsicht bei therapeutischer Anbindung können eventuelle Krisen schneller erkannt und es kann eingegriffen werden. So lässt sich auch das Rückfallrisiko begrenzen.“

Darüber hinaus hat BIOS eine Anlaufstelle für Menschen, die Angst haben, ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen. BIOS-Sprecherin Sabrina Sengler erinnert an das Attentat in Mannheim: „Der Täter hatte Gewaltfantasien, und es ist bekannt, dass er nach Hilfe suchte“, sagt sie. Er hätte an BIOS vermittelt werden sollen. „Hilfe suchen und Hilfe bekommen ist ein großer Teil bei der Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten“, sagt Sengler. Wöchentlich melden sich circa fünf Personen aus Angst, zum Täter werden zu können. Doch aufgrund fehlender Fördermittel könne das Angebot nicht offensiver beworben werden, da es an Therapeuten mangele.

Kapitel 5: Versorgung und Mangel

Prävention bedeutet nicht nur, straffällig gewordene psychisch Kranke zu therapieren, sondern auch, Menschen frühzeitig zu behandeln, damit es nicht erst zu einer Tat kommt. Das WEISSER RING Magazin hat eine Länderumfrage zur Versorgung gemacht. Die Gesundheitsministerien sprechen in ihren Antworten meist von einer Überversorgung bei Psychotherapeutenplätzen. Und von einer Wartezeit auf einen Therapieplatz von vier Wochen.

„Die beste Prävention ist eine gute psychiatrische Versorgung, die so lange andauert, bis der Patient hinreichend stabilisiert ist“

Professor Henning Saß

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Rahmenrichtlinien für die Bedarfsplanung fest – auf dieser Grundlage entscheiden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) über die Zahl der Kassensitze in einer Region. Eine Überversorgung bedeutet, dass die Sitze belegt sind. Aber ob das den tatsächlichen Bedarf deckt, bezweifeln Experten. „Zum Beispiel können nicht alle Einwohner das gesamte Angebot nutzen, da es unter den Psychotherapeuten Spezialisierungen gibt“, sagt der Erlanger Chefarzt Janele. In Sachsen herrscht laut KV eine Überversorgung mit 1.103 Psychotherapeuten, die auf 4,05 Millionen Einwohner kämen. Das entspricht einem Therapeuten für fast 3.700 Einwohner. In anderen Ländern sieht es ähnlich aus.

Nordrhein-Westfalen findet klare Worte: „Die rechnerisch gute Versorgungslage steht im Widerspruch zu den Wartezeiten auf eine Richtlinientherapie.“ Bayern bestätigt, dass die Lage schon lange angespannt sei und die Vorgaben der Planung nicht den tatsächlichen Bedarf abbildeten.

Der G-BA erklärt auf Anfrage, nach den Hausärzten habe keine fachliche Berufsgruppe so viele Kassensitze wie Psychotherapeuten. Studien hätten ergeben, dass es nicht mehr Plätze brauche, sondern eine Umverteilung. Mehr Therapeuten müssten aus der Stadt aufs Land ziehen.

Die Diskussion um Kassensitze betrachtet Janele als nicht zielführend: „Am Ende ist es doch so: Die Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung wie paranoide Schizophrenie gehen damit nicht zu einem einfachen Psychotherapeuten. Der könnte sie nicht allein zielführend behandeln.“ Dazu brauche es eine Mitbehandlung durch einen niedergelassenen Psychiater und mehr ambulante psychiatrische Anlaufstellen für solche Fälle. Darüber hinaus fordert Janele einen Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für behandlungsunwillige Patienten mit einem hohen Gefährdungspotential.

2025

Hamburg. Eine 39-jährige Frau stach am 23. Mai im Hauptbahnhof an Gleis 13 und 14 auf Reisende ein. Insgesamt 18 Menschen wurden verletzt, vier davon lebensgefährlich. Mittlerweile sind sie in einem stabilen Zustand. Ein Haftrichter ordnete an, die Verdächtige in einer Psychiatrie unterzubringen. Sie war erst am Tag vor der Tat aus einer solchen Einrichtung entlassen worden. Die Frau soll bereits im Februar auf einem Spielplatz a Flughafen ein sechsjähriges Mädchen geschlagen haben.

BIOS-Psychologin Sylvia Kubath-Heimann mahnt, eines nicht zu vergessen: „Bei der psychischen Erkrankung Schizophrenie kriminalisieren sich nur drei bis zehn Prozent der Betroffenen überhaupt.“ In Deutschland ist laut Schätzungen etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung erkrankt.

 

Psychisch kranke Menschen: Ein illustrierter Mensch mit einem Riss im Kopf.

„Natürlich gibt es auch Rückfälle, etwa wenn Suchtpatienten wieder zu Alkohol oder Drogen greifen. Doch dies führt selten zu erneuter Kriminalität“, sagt Chefarzt David Janele.

Clara (Name geändert) hat eine psychische Erkrankung. „Es hat Jahre gedauert, bis ich meine Borderline-Diagnose annehmen konnte“, sagt sie. Ein Grund sei das gesellschaftliche Stigma gewesen. Selbst unter Fachleuten gälten Menschen mit der Krankheit oft als „unberechenbar“. Mit 17 Jahren war sie erstmals in der Psychiatrie, seitdem regelmäßig. Die Aufenthalte hälfen ihr, aber es gebe viel Verbesserungsbedarf: Eine psychotherapeutische Behandlung finde kaum statt, meist böten die Kliniken nur Gruppengespräche mit Sozialarbeitern oder Beschäftigungstherapie. Patientinnen und Patienten auf einer geschützten Station dürften teils nicht allein ins Bad, seien darauf angewiesen, dass das Personal „Zeit hat“ für alltägliche Bedürfnisse wie Zähneputzen. Das könne auch mal Stunden dauern. „Vermutlich wegen der Überforderung der Pflegekräfte aufgrund des Personalmangels“, sagt Clara.

Der Personalmangel wird auch in Zahlen deutlich

Laut dem zweiten Quartalsbericht 2024 des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erfüllten nur rund ein Drittel der Einrichtungen die Personalstandards: 34,7 Prozent der Erwachsenenpsychiatrien, 34,6 Prozent der Kinder- und Jugendpsychiatrien und 33 Prozent der psychosomatischen Kliniken. Die Daten basieren auf Auswertungen von 1.090 Standorten. Kurz gesagt: Es fehlen 500.000 Pflegepersonal-Arbeitsstunden.

Der Sprecher des LWL in Nordrhein- Westfalen sieht prekäre Situationen in den Allgemeinpsychiatrien: Es sei zu beobachten, dass immer häufiger Menschen aus den Kliniken im Maßregelvollzug landen, weil sie zuvor nicht intensiv genug behandelt worden seien. Der LWL-Maßregelvollzug fordert mit weiteren Trägern forensischer Kliniken eine Reform der Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen unter dem Titel „Weckruf“.

Als besonders belastend beschreibt Clara den Übergang von der Klinik in den Alltag – oft ohne Anschlussbehandlung: „Ich musste mich immer selbst um einen Therapieplatz kümmern, nach meinem aktuellen habe ich eineinhalb Jahre gesucht.“ Das Problem: Viele Psychotherapeuten behandeln so schwere psychische Erkrankungen wie Borderline nicht. Über die von den Gesundheitsministerien angegebene vierwöchige Wartezeit lacht sie nur müde.

Transparenzhinweis:
Der Artikel wurde am 26. Juni bearbeitet. In einer früheren Version war fälschlicherweise die Rede davon, dass sich zwei Tötungsdelikte im Maßregelvollzug der Karl-Jaspers-Klinik im Bad Zwischenahner Ortsteil Wehnen ereignet hätten. Tatsächlich geschahen die Vorfälle in der allgemeinen psychiatrischen Abteilung der Klinik. Den entsprechenden Absatz haben wir deshalb gelöscht.

“Und dann malt er ein Herz mit ihrem Blut ans Fenster“

Erstellt am: Mittwoch, 18. Juni 2025 von Sabine
zeit.de Tötungsdelikte an Frauen 2024

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“Und dann malt er ein Herz mit ihrem Blut ans Fenster“

zeit.de

„Sie wurden einen Abhang hinuntergeworfen. Unter der Terrasse vergraben. Erschossen. Im Stillarbeitsraum der Schule erstochen. Eine Finanzbeamtin. Eine Supermarktkassiererin. Eine Managerin. Eine Yogalehrerin.“ Schon der Einstieg in den Text macht deutlich: Was jetzt folgt, wird heftig.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland nach Recherchen von „ZEIT online“ 104 Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern getötet. Das Online-Portal hat jedes einzelne dieser Verbrechen dokumentiert und datenjournalistisch aufbereitet. Eine so breite und gleichzeitig tiefe Recherche zu Femiziden ist selten. Eine offizielle Datensammlung dieser Art fehlt in Deutschland noch immer.

Leserinnen und Leser erfahren hier, dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – dort wurden im Jahr 2024 insgesamt 126 getötete Frauen erfasst – dadurch unscharf wird, dass nicht der Tag des Delikts  entscheidend ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Ermittlungen abgeschlossen sind. Tat und Abschluss der Ermittlungen liegen aber nicht immer im selben Jahr.

Beeindruckend sind die akribischen und sachlichen Datenauswertungen sowie die grafische Aufbereitung des Themas. Die Autorinnen scheuen sich nicht, unbequeme Auswertungen nüchtern  aufzuschreiben. Zum Beispiel die, dass Frauen statistisch ein erhöhtes Risiko haben, getötet zu werden, wenn sie mit einem Nichtdeutschen zusammen sind. Und dass Nichtdeutsche vor Gericht mit  höheren Strafen rechnen müssen als Deutsche.

Vor allem aber gelingt den Journalistinnen in ihrer Dokumentation geballt, was nicht vielen gelingt: Sie tauchen tief in die Daten ein, analysieren diese und erklären Widersprüche – ohne sich in ihnen zu  verlieren. Und sie machen deutlich, dass sich hinter den anonymen Statistiken menschliche Schicksale verbergen, die sich in Deutschland abspielen.

zeit.de/gesellschaft/2025-04/toetungsdelikte-frauen-2024-partner-mord-femizide

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Erstellt am: Montag, 31. März 2025 von Gregor
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 31.03.2025

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Nachdem der Landtag eine Gesetzesreform beschlossen hat, kann die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon einen besseren Schutz. Die Zahl der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist auch im Norden gestiegen.

Kiel/Mainz. Im Kampf gegen häusliche Gewalt setzen die Bundesländer zunehmend auf die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Kürzlich hat der schleswig-holsteinische Landtag mit breiter Mehrheit – nur die FDP stimmte nicht zu – eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedet. Bislang konnte die sogenannte Aufenthaltsüberwachung in dem Bundesland nur bei terroristischen Gefährdern genutzt werden, künftig ist das auch bei Partnerschaftsgewalt und Stalking möglich. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel, die Fußfessel werde Lücken beim Schutz schließen und diesen verbessern.

Wie bundesweit ist in Schleswig-Holstein die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen gestiegen, im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent auf 9.360. Gut 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor.

Beim spanischen Modell kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch wird sowohl der Standort des Täters als auch der Betroffenen überwacht, und die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch. Der Alarm wird ausgelöst, falls sich der Überwachte und das Opfer einander nähern.

In Spanien wurde keine der geschützten Frauen getötet

Sachsen und Hessen setzen die neue Technik schon ein. Das Saarland hat ein Gesetz dafür verabschiedet, und in weiteren Bundesländern wird derzeit darüber diskutiert, etwa in Niedersachsen, wo ein Gesetzentwurf in Arbeit ist.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn ein neues Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht. Der alte Bundestag hat den Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen. Laut dem Papier könnten Familiengerichte in Risikofällen für drei Monate eine Fußfessel anordnen und die Maßnahme um drei Monate verlängern.

Der WEISSE RING hatte sich auf Bundes- und Länderebene intensiv für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt, unter anderem mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mit Hilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.

Ungefragt ausgenutzt

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Karsten

Ungefragt ausgenutzt

True Crime boomt. Journalisten erzählen „wahre Verbrechen“ nach, in Podcasts von Lokalzeitungen oder in großen Live-Shows. Fast immer geht es um Mord. Das Publikum ist begeistert, für die Hinterbliebenen aber ist es oft der blanke Horror, der sie buchstäblich zum zweiten Mal verletzt.

Eine Collage mit dem Anwalt Alexander Stevens und der Moderatorin Jacqueline Belle, die ein gemeinsamen True-Crime-Format haben. Zur Collage gehört noch ein Richterhammer, ein Mikrofon und große Menschenmengen in einem Stadion.

Die Show „Tödliche Liebe“ mit den Moderatoren Jacqueline Belle und Alexander Stevens verspricht dem Publikum „ein einzigartiges und fesselndes Erlebnis“ mit Tatortfotos und Akteneinsicht.

Die Angehörigen
(Ostfriesland)

Sie will am Samstag nur schnell zum Friseur, da sieht sie das Plakat im Schaufenster des örtlichen Zeitungshauses: Werbung für den True-Crime-Podcast „Aktenzeichen Ostfriesland“. Auf dem Plakat stehen ein QR-Code und drei kurze Sätze zum Mord an ihrer Schwester, „so eklig, dass ich sie nicht wiederholen will“, sagt Sophia* (27) später.

Im Internet findet sie einen Zeitungsartikel zum Podcast. Das Foto zum Artikel zeigt den Sarg ihrer Schwester. Sophia sieht ihn zum ersten Mal: 2008, als der Mord geschah, durfte sie nicht mit zur Beerdigung, sie war erst zehn Jahre alt. Sie bekommt eine Panikattacke, ihr Herz rast, sie schwitzt. Sie steigt ins Auto und fährt zur nächsten Polizeistation, „machen Sie doch etwas!“, schreit sie den Polizisten an, sie weint. Am Montag kann Sophia nicht zur Arbeit gehen, ihre Psychotherapeutin muss sie auffangen.

Sarah* (39), ihre Schwester, hat den Podcast bereits ein paar Tage vor Sophia entdeckt. Freunde haben ihr die Facebook-Werbung weitergeleitet, „mach das nicht an“, warnten sie. Natürlich macht sie es trotzdem an, es ist doch ihr Fall: der brutale Mord an ihrer Schwester, der Kummer der Familie, die Mutter, die an dem Tag ein Stück mitgestorben sei. Sie hört nur kurz zu, sofort sieht sie sich 16 Jahre zurückversetzt.

„Es fühlte sich an wie an dem Tag, als das alles passiert ist“, sagt sie später: die Angst, die Panik, der Schmerz. Und der Druck: Sie muss ihre Familie schützen. Die Schwester, die Mutter, der Vater – sie dürfen nicht von dem Podcast erfahren! Sarah erleidet einen Nervenzusammenbruch.

Leer ist eine kleine Stadt, Sarah kann ihre Familie nicht schützen. Sophia fährt zum Friseur, Nachbarn erzählen den Eltern von dem Podcast.

Die Angehörige
(Oberbayern)

Ein neuer Start an einer neuen Schule, eine neue Chance, niemand hier kennt ihre Geschichte. Barbara (38) hat ihren Mädchennamen abgelegt, sie hat eine Auskunftssperre für ihre Adresse beantragt. Auch sonst geht es ihr gut: Zum ersten Mal seit dem Mord an ihrer Zwillingsschwester hat sie der bevorstehende Jahrestag nicht aus der Bahn geworfen. Ausgerechnet jetzt erfährt Barbara von dieser True-Crime-Show: eine große Tournee, Zehntausende Zuschauer, im Mittelpunkt der Fall ihrer Schwester. Seit Tagen kann sie nachts nicht schlafen, jetzt sitzt sie mit Herzrasen und Flashbacks im Lehrerzimmer in der Konferenz.

In ihrer früheren Schule hatte die Polizei ihr die Todesnachricht überbracht. In der neuen Schule versucht sie, ihr Zittern zu verbergen. Nicht in Tränen auszubrechen. Nicht rauslaufen zu müssen. Es geht nicht. Barbara muss ihren neuen Kollegen erklären, wer sie ist und was damals geschah. „Ich hatte gedacht, ich könnte hier endlich neu anfangen“, sagt sie.

Am Nachmittag geht sie zur Gitarrenstunde, um sich abzulenken. Sie kann die Gitarre nicht festhalten, so sehr zittert sie.

Ungefragt ausgenutzt

True Crime boomt. Journalisten erzählen „wahre Verbrechen“ nach, in Podcasts von Lokalzeitungen oder in großen Live-Shows. Fast immer geht es um Mord. Das Publikum ist begeistert, für die Hinterbliebenen aber ist es oft der blanke Horror, der sie buchstäblich zum zweiten Mal verletzt.

Die Live-Show
(Hannover)

„Viel Spaß!“ wünscht der Mann an der Kartenkontrolle, „viel Spaß!“ wünscht die Frau am Getränketresen. Rund tausend Menschen drängen sich gut gelaunt ins „Theater am Aegi“ in Hannover, sie prosten sich zu mit Sekt und Bier.

„Tödliche Liebe“ heißt die Live-Show zum True-Crime-Podcast des Radiosenders Bayern 3, die Veranstalter versprechen ein „einzigartiges und fesselndes Erlebnis“, „mit Tatortfotos, Akteneinsicht und der Möglichkeit, live Fragen zu stellen“. Eintrittskarten kosten zwischen 39,90 und 49,90 Euro, VIP-Pakete gibt es ab 99,90 Euro. Gut 100 Termine sind geplant in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Kommentare im Internet sind positiv: „Super lustiger Abend für Fans und solche, die es noch werden wollen!“, lobt ein Fan aus Wien.

Auf der Bühne stehen zwei breite Sessel und ein Spaten, aus den Lautsprechern sickert dräuende Musik, und schon brandet Jubel auf: Jacqueline Belle (35) und Dr. Alexander Stevens (43) treten ins Scheinwerferlicht, Gastgeber des Bayern-3-Podcasts und Stars des Abends. Die nächsten eineinhalb Stunden wird es um einen Mord in Bayern gehen, um den Mord an Barbaras Zwillingsschwester. Belle und Stevens haben die Namen von Opfer und Täter geändert, „zum Schutz der Angehörigen“, sagt Belle, der Rest der Handlung folgt eng dem Original. True Crime bedeutet ja „wahre Verbrechen“.

KI-Bilder zeigen ein junges Paar, Laura und Stefan heißen die beiden hier, sie wollen bald heiraten. Dann verschwindet Laura spurlos. Der KI-Film stoppt, Cliffhanger.

„Habt ihr eine Idee, was mit Laura passiert ist?“, fragt Jacqueline Belle.

„Tot!“, ruft ein Witzbold in den Saal. Großes Gelächter.

Die wahre Laura verschwand 2012, 2013 wurde ihr Leichnam gefunden. Der wahre Stefan geriet in Verdacht, Ermittlungen wurden aufgenommen, eingestellt, wieder aufgenommen, wieder eingestellt. Die Familie der wahren Laura kämpfte dafür, dass der Fall weiterverfolgt wird. 2020 wurde dem wahren Stefan der Prozess gemacht. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

In der True-Crime-Show bleibt der Fall offen. Jacqueline Belle spielt die Rolle der Anklägerin, Alexander Stevens die des Strafverteidigers. Immer wieder bringt er Entlastendes für Stefan vor. Zum Beispiel zum Spaten, der am Fundort lag und für den sich ein Kaufbeleg bei Stefan fand: „Ich verrate dir einen uralten Strafverteidiger-Trick: nichts glauben, was dir die Polizei erzählt!“ Gelächter.

Das Show-Publikum darf mitraten und mit dem Smartphone Richter spielen.

„Hat Stefan mit dem Verschwinden von Laura zu tun?“„Ja“, sagen 58 Prozent, „Nein“ 42 Prozent.

Es wird Zeit für den Höhepunkt der Show. Belle und Stevens haben mit dem wahren Stefan im Gefängnis ein Interview geführt. Kein Laut ist zu hören im Saal, als der Mörder seine vom Gericht widerlegte Lüge wiederholt, es sei doch nur ein Unfall gewesen.

„Wie würdet ihr entscheiden, wenn ihr in diesem Gerichtssaal wäret?“

Knapp ein Viertel der Zuschauer hält Stefan, in Wahrheit ein rechtskräftig verurteilter Mörder, für unschuldig.

Auf einer roten Fläche ist mit weißen Kopfhörerkabeln ein Männchen gezeichnet. Es sieht aus wie ein Kreidemännchen das man von Tatorten kennt. Die Kopfhörer sollen auf True-Crime-Podcasts anspielen.

Die dunkle Seite des True-Crime-Booms

Wenn es immer mehr True-Crime-Formate gibt, die über wahre Verbrechen berichten, dann gibt es auch immer mehr Ver­brechensopfer, deren Geschichte öffentlich erzählt wird – und die dadurch vielleicht ein zweites Mal verletzt werden. Ein Lage­bericht zu True Crime in Deutschland.

Die Angehörige
(Oberbayern)

„Ins Loch gefallen“ sei sie, als sie vom Inhalt der Show erfahren habe, sagt Barbara, die Zwillingsschwester der wahren Laura. Das Video mit dem Mörder, die Verteidigerrolle von Stevens, die Abstimmung im Saal, „das stellt alles infrage, was meine Familie erreicht hat“.

Wenige Wochen vor dem Start der Show habe Jacqueline Belle mit ihr telefoniert und um eine Stellungnahme für die Show gebeten, sagt Barbara. Sie habe Belle gebeten, auf die Darstellung ihres Falls zu verzichten. „Das letzte Gespräch mit ihr habe ich heulend beendet.“ Sie besucht die Show nicht selbst, sie will sich schützen, aber sie lässt sich den Inhalt von Bekannten schildern. „Jetzt weiß ich, dass sie auf unseren Fall gar nicht verzichten konnten: Dann hätten sie ja keine Show mehr gehabt.“

Eine Collage mit dem Logo des Podcasts "Aktenzeichen Ostfriesland", ein Foto von einem Publikum und einer Justitia-Statue.

„True Crime funktioniert“, sagt der Chefredakteur: „Aktenzeichen Ostfriesland“ ist der erfolgreichste Podcast der Zeitungsgruppe Ostfriesland – „mit riesigem Abstand“. Mit True Crime erreicht der Verlag junge Leser und bindet sie an die Zeitung.

Barbara schaltet eine Anwältin ein, die ein langes Schreiben an den Bayerischen Rundfunk (BR) aufsetzt. Unter anderem fordert sie, dass keine Bilder aus der Originalakte in der Show gezeigt werden. Es geht unter anderem um ein Bild von der Unterwäsche ihrer Schwester.

Lang ist auch die Antwort aus der Rechtsabteilung des BR, eher knapp der Inhalt: Der BR könne als Lizenzgeber der Show nicht in das Bühnenprogramm eingreifen, sehe aber auch keinen Anlass dafür. Opferrechte würden nicht verletzt, das Leid der Angehörigen nicht relativiert.

Aber: Die Moderatoren der Show hätten zugesagt, künftig keine Originalbilder aus der Akte mehr zu verwenden.

Der Podcast
(Ostfriesland)

Stimme 1: „Hier passieren durchaus auch Morde, Totschläge, allerlei Gewaltdelikte … das sticht natürlich trotzdem komplett heraus.“

Stimme 2: „Ich war ehrlich gesagt ziemlich geflasht … dass ich gedacht habe: krass … das hier in Leer?!“

Stimme 1: „So viel können wir, glaube ich, schon mal sagen, es sind wirklich Abgründe, die sich da auftun, und auch verstörende Details.“

Stimme 2: „Bleibt dran, es bleibt spannend!“

Die beiden Lokaljournalisten der Zeitungsgruppe Ostfriesland sind fasziniert. Der 16 Jahre zurückliegende Mordfall, den sie im Zeitungsarchiv entdeckt haben, der Mord an Sophias und Sarahs Schwester, ist besonders: besonders verstörend, besonders grausam, besonders spektakulär. Fünf Folgen nehmen sie sich Zeit, die Geschehnisse im Podcast „Aktenzeichen Ostfriesland“ nachzuerzählen.

Im Lokaljournalismus funktionieren True-Crime-Podcasts zumeist so: Zwei Zeitungsjournalisten sprechen über das, was sie im Zeitungsarchiv recherchiert haben. So ist es auch hier, die Journalisten spekulieren über eine mögliche Beziehung von Opfer und Täter, über das mögliche Motiv des Täters, über seinen möglichen Suizid. Antworten können sie nicht geben, der Täter starb am Tag der Tat bei einem Autounfall, juristisch aufgearbeitet wurde der Mord deshalb nie.

„Bleibt dran, es bleibt spannend!“

Die Folgen heißen „Der Crash“ oder „Die Beerdigung“, jeder Folge steht eine Triggerwarnung voran: „Die Inhalte, die wir schildern, können belastend und retraumatisierend sein. Wenn du befürchtest, dass dir das nicht guttun könnte, hör bitte nicht weiter.“ Vor Facebook-Werbung, vor Schaufenster-Plakaten, vor gesprächigen Nachbarn wird nicht gewarnt.

In der letzten Folge sprechen die Journalisten über „Die Berichterstattung“.

Stimme 1: „Klar, natürlich konnte man nicht mehr mit (dem Mordopfer) in Rücksprache treten, das liegt in der Natur der Sache dieses schrecklichen Ereignisses. Aber es geht ja auch viel um die Angehörigen, die Hinterbliebenen und so.“

Stimme 2: „Die Angehörigen müssen beklagen, dass ihr Kind gestorben ist, und auch noch auf eine brutale Art und Weise getötet worden ist … und dann müssen sie diese Öffentlichkeit noch ertragen. Ich weiß von vielen dieser Familien, dass die das nicht geschafft haben. … Und da muss man auch wirklich jedes Mal abwägen: Was kann man noch machen und was auch nicht?“

Die Angehörigen
(Ostfriesland)

Für Sophia und Sarah steht fest: Was man nicht machen kann, das ist so ein Podcast.

Beide Schwestern haben eine diagnostizierte Posttraumatische Belastungsstörung, beide haben unabhängig voneinander die Zeitung kontaktiert. „Ich habe den Reporter nur angeschrieben“, sagt Sophia. Auch andere meldeten sich bei der Zeitung und berichteten von der Belastung der Angehörigen durch den Podcast: ein damaliger Ermittler, ein Mitarbeiter des WEISSEN RINGS in Ostfriesland.

Der Zeitungsverlag reagierte auf die Kritik: Er stoppte die Werbung für den Podcast, er nahm die Plakate ab, er beendete die Social-Media-Kampagne. Er nahm Abstand von der Idee, jede Folge einzeln zu bewerben und zu veröffentlichen.

Nur eines tat der Verlag nicht: Er nahm den Podcast nicht aus dem Netz.

Wie ein TV-Beitrag fast 20 Jahre nach dem Mord Angehörige retraumatisierte

Fast 20 Jahre nach dem Mord an einer Frau zeigt das ZDF einen True-Crime-Film über den Fall. Die überraschten Angehörigen sind empört und fragen: Darf der Sender das?

Die Öffentlichkeit
(Mainz und Berlin)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats heißt es: „Bei der Berichterstattung über Gewalttaten (…) wägt die Presse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam ab.“ Vor der Abwägung steht aber die Frage: Gibt es überhaupt ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einem 16 Jahre zurückliegenden Mord in Ostfriesland oder an einem zwölf Jahre zurückliegenden Mord in Bayern?

Der Mainzer Journalismus-Professor Dr. Tanjev Schultz fordert „strenge Kriterien“ für True-Crime-Beiträge. „Ein Fall muss für die Gegenwart noch etwas bedeuten. Es muss – wieder oder weiterhin – aktuelle Aspekte geben“, schreibt er in einem Gastkommentar für das WEISSER RING Magazin. „Ohne eine Wende in einem Kriminalfall, ohne drängende aktuelle Fragen sind True-Crime-Beiträge oft nur dies: eine Verkaufsmasche.“

„Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren.“

Wie Schultz sieht der Berliner Medienanwalt Professor Dr. Christian Schertz ein „überwiegendes Informationsinteresse“ nur bei Straftaten der Zeitgeschichte, „die zur DNA der Bundesrepublik gehören“: etwa die RAF-Verbrechen oder die NSU-Morde. Hinter der „großen Zahl der Morde und Tötungsdelikte, die wieder ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden, obwohl sie abgeurteilt und abgeschlossen sind“, erkennt er keine journalistischen Motive, sondern ökonomische: „Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren“, sagt er im Interview mit dem WEISSER RING Magazin.

Der Chefredakteur
(Ostfriesland)

Lars Reckermann, 54 Jahre alt, hat wenig Zeit. Gestern war er in Berlin, Chefredakteurstagung; heute trifft er sich mit alten Kollegen in Oldenburg; morgen ist große Mitarbeiterversammlung in Leer. Unser Gespräch quetscht er zwischen Berlin und Oldenburg.

Wie alle Tageszeitungschefredakteure treibt Reckermann der Medienwandel um; die Titel der Zeitungsgruppe Ostfriesland haben seit Ende der 90er-Jahre mehr als 40 Prozent ihrer Druckauflage verloren. Deshalb experimentiert er wie so viele andere Chefredakteure mit digitalen Formen. Eine davon heißt Podcast – und der erfolgreichste Podcast der Zeitungsgruppe heißt „Aktenzeichen Ostfriesland“, sagt er begeistert, „mit riesigem Abstand“. Der Verlag verdiene kein Geld damit, er bekomme aber anderes von Wert: junge Menschen unter 40! Eine hohe Durchhör-Quote! Fans, eine Community! „Hier erleben Leute, für die Zeitung nur noch totes Papier ist, dass es uns auf anderen Kanälen gibt. True Crime funktioniert.“

Es gibt also ein Verlagsinteresse an dem 16 Jahre alten Mordfall. Gedeckt wird das laut Reckermann aber von einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit: „Ein so außergewöhnlicher Fall gehört zum historischen Gedächtnis der Stadt Leer und zur DNA einer Lokalzeitung.“

Der Chefredakteur sagt aber auch: „Die Kritik der Angehörigen hat uns sensibilisiert, da bleibt etwas hängen. Ich glaube, es wird in Zukunft ein bisschen anders laufen bei uns.“ Wie anders, das weiß er noch nicht.

Der Bayerische Rundfunk (BR) distanziert sich von der Live-Show „Tödliche Liebe“.

Bayerischer Rundfunk zieht sich bei True-Crime-Show zurück

Für die Live-Show „Tödliche Liebe“ des Podcast-Duos Jacqueline Belle und Alexander Stevens gab es deutliche Kritik. Jetzt reagiert der Bayerische Rundfunk.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
(München)

Die Abstimmung mit dem Smartphone. Die Kritik am rechtskräftigen Urteil. Das Mörderinterview aus dem Gefängnis. Der missachtete Wunsch der Zwillingsschwester, den Mord bitte nicht zum Gegenstand der Show zu machen. Verstößt das nicht gegen den Pressekodex? Gegen ein sensibles und ethisches Vorgehen, für das Bayern 3 sich nach eigenen Angaben einsetzt? Schürt das nicht Zweifel am Rechtsstaat?

Wir schicken einen Fragenkatalog an den Bayerischen Rundfunk.

„Im Gegenteil“, antwortet Bayern 3 aus München: „Durch das Programm werden ja gerade Einblicke in unsere Gerichtsbarkeit gewährt, die üblicherweise in dieser Tiefe Nicht-Juristen nicht bekannt sind.“ Die Show zeige, wie das Rechtssystem funktioniere. Die Urteilskritik sei „durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ ebenfalls „Teil des Rechtsstaats“. So wie letztlich auch das Mörderinterview: Bei den dort wiederholten Aussagen handele es sich „um die Wiedergabe eines Teils des Prozesses“.

Die Show biete „juristische Einordnung und Erklärung“, mehr noch: „Durch die einerseits juristisch-journalistische, andererseits sehr empathische Aufbereitung erfährt das schwierige, aber wichtige Thema ,Femizid‘ anhand dieses exemplarischen Falles Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.“

Es sei „mit einem besonderen Maß an Sensibilität und Fingerspitzengefühl“ gearbeitet worden. Für die Show habe man die Namen von Täter und Opfer geändert, und man zeige inzwischen keine Originalfotos mehr, „um den Wünschen der Familie noch mehr zu entsprechen“. True Crime im Dienste der Allgemeinheit?

Die Angehörigen
(Oberbayern und Ostfriesland)

Es gehe wieder los, sagt Barbara. Seit die Show laufe, versuchten Journalisten, sie zu kontaktieren: über Kollegen, Bekannte, ihre Anwältin. Neue Berichte über den alten Fall erscheinen. „Und dann sitzt man da abends und bricht zusammen. Und der Partner muss einen auffangen.“

Was wünscht sie sich?

„Eine bessere Rechtsgrundlage“, sagt Barbara. „Wenn das Schlimmste passiert, wenn jemand stirbt, dann steht das Opfer nach zehn Jahren ohne Schutz da.“

„Ich wünsche mir, dass der Podcast gelöscht wird“, sagt Sophia.

„Vielleicht wäre schon etwas gewonnen, wenn man es anders machen würde“, überlegt Sarah, ihre Schwester. „Wenn man wenigstens versuchen würde, die Angehörigen zu kontaktieren, bevor man so eine Welle lostritt.“

Es sei doch so, sagt Barbara: „Die haben eine erfolgreiche Show, die schlafen gut. Ich liege nachts wach und muss es aushalten.“

*Namen geändert

Transparenzhinweis:
In der Show „Tödliche Liebe“ wurde bislang auf die Hilfsangebote des WEISSEN RINGS hingewiesen, die Veranstalter sammelten zudem Spenden für den Verein. Der WEISSE RING hatte auf Anfrage von Bayern 3 Informationsmaterial und eine Spendensammelbox zur Verfügung gestellt. Inhalt und Ablauf der Show waren dem Verein zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bekannt. Autor Karsten Krogmann und Lars Reckermann, Chefredakteur der Zeitungsgruppe Ostfriesland, haben zwischen 2016 und 2019 bei der „Nordwest-Zeitung“ zusammengearbeitet.