Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Erstellt am: Montag, 12. Mai 2025 von Gregor
Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Datum: 12.05.2025

Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Rund 266.000 Menschen sind im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt geworden, zwei Drittel davon waren Frauen. Insgesamt ein deutlicher Anstieg, doch zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede.

Die Zahl der registrierten Opfer von häuslicher Gewalt hat 2024 offenbar deutlich zugenommen, um vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ wurden im vergangenen Jahr bundesweit 266.000 Opfer erfasst, zwei Drittel davon sind Frauen. Das geht aus Statistiken hervor, die die Innenministerien und Polizeibehörden der Länder gemeldet haben. Sie fließen in ein „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes ein, das das BKA mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) wohl im Sommer vorstellt. Die Zahlen umfassen Angriffe von Partnern, früheren Partnern und Familienangehörigen. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund: Viele Betroffene zeigen die Gewalt nicht an, etwa aus Angst vor dem Täter.

Stärkster Anstieg in Niedersachsen

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind teils enorm: So stieg die Zahl der registrierten Opfer in Niedersachen (plus 12,3 Prozent auf 30.209), Schleswig-Holstein (plus 8,8 Prozent auf 9342) und Baden-Württemberg (plus 8,7 Prozent auf 27.841) besonders stark, während sie in Mecklenburg-Vorpommern (minus 1,6 Prozent auf 5249), im Saarland (minus 2,7 Prozent auf 3890) und Bremen/Bremerhaven (minus 3,7 Prozent auf 3514) sank.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue, schwarz-rote Koalition verschiedene Maßnahmen angekündigt, um der Gewalt entgegenzuwirken. So will sie die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild einführen. Dafür plant die Regierung deutschlandweit einheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz.

Fußfessel als ein Gegenmittel

Der WEISSE RING hatte sich zuvor jahrelang für die Fußfessel engagiert, auch in Brandbriefen an die Politik und mit einer Online-Petition. Die Redaktion wies in einer umfangreichen Recherche unter anderem nach, wie erfolgreich das Modell in Spanien ist. Bei der modernen Variante der „Aufenthaltsüberwachung“ kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer trägt. Der Alarm ertönt, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern.

Union und SPD versprechen zudem, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder festschreibt – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ auszubauen. Auch sei eine intensivere Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit geplant. Wie dies konkret geschehen soll, schreibt das Bündnis nicht.

Den Stalking-Paragraphen möchte die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese benutzen Männer mitunter, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

 

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

„Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

„Die Betroffenen haben viele Ängste und Schamgefühle“

Erstellt am: Donnerstag, 3. April 2025 von Selina

„Die Betroffenen haben viele Ängste und Schamgefühle“

Die Empörung ist groß, nachdem vor zwei Wochen bekannt geworden ist, dass der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) auslaufen soll. Ein Papier aus den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD lässt jetzt auf eine Fortsetzung hoffen. Doch ob und in welcher Form der Fonds tatsächlich bleibt, ist ungewiss. Beratungsstellen und Betroffene mahnen, die niedrigschwelligen Hilfen in vollem Umfang zu erhalten.

Manche Opfer brechen Jahrzehnte nach dem Missbrauch zusammen. Mit Hilfe des Fonds kann ihr Leid gelindert werden. Foto: dpa

Manche Opfer brechen Jahrzehnte nach dem Missbrauch zusammen. Mit Hilfe des Fonds kann ihr Leid gelindert werden. Foto: dpa

Bernd Weiland (Name geändert) wurde jahrelang von seinem Vater missbraucht. Er verlor das Gleichgewicht und bekam als Erwachsener auch Geldsorgen, weil er beruflich nicht richtig Fuß fassen konnte. Um wenigstens etwas Abstand zu der Tat und zu dem Mann zu bekommen, der ihm so viel Leid zugefügt hatte, wollte er seinen Nachnamen ändern. Später hatte er noch einen kleinen Wunsch: sich einmal elegant einkleiden, von Kopf bis Fuß, um sich „nicht so ärmlich und erbärmlich“ zu fühlen, sagte er. Keine teure Designerkleidung, aber ordentliche Klamotten. Als der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) seinen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Namensänderung und die Kleidung bewilligte, war er sprachlos und brach in Tränen aus, vor Freude.

Die Kleidung habe für ihn eine tiefere Bedeutung gehabt, erklärt Ingeborg Altvater, die beim WEISSEN RING mehr als 100 Beratungen zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) gemacht hat, das hinter dem Fonds steht. „Die Garderobe stärkte sein Selbstbewusstsein. Das ist ganz wichtig, weil er wie andere Opfer mit dem Gefühl kämpfte, minderwertig und hilflos zu sein“, erinnert sich Altvater.

In der Regel ist eine Unterstützung bis 10.000 Euro möglich

Der Fonds kann Hilfen gewähren, die die Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht nicht abdecken. In der Regel ist eine Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro, für Betroffene mit Behinderung bis zu 15.000 Euro möglich. Kürzlich ist bekannt geworden, dass das Ergänzende Hilfesystem und der FSM Ende 2028 auslaufen sollen. Demnach können Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt noch bis Ende August 2025 eingereicht und Zusagen nur bis Jahresende erteilt werden.

Das noch amtierende Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) rechtfertigte diesen Schritt mit einer Prüfung des Bundesrechnungshofs, der im April 2024 bemängelt hatte, der Fonds verstoße gegen das Haushaltsrecht. Ein Ministeriumssprecher teilte mit, die Ampel-Koalition habe sich nicht darüber einigen können, wie sie das EHS neu aufstellen können. Das sei Aufgabe der neuen Bundesregierung. Der WEISSE RING und fünf Fachorganisationen, darunter die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF), kritisierten die Entscheidung und forderten in einer gemeinsamen Erklärung: „Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden.“

Derzeit verhandeln CDU und SPD über eine Koalition. Ein dort erarbeitetes Papier macht Hoffnung. Es heißt darin: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenbeirats fort.“ Doch ob der FSM als Teil des EHS tatsächlich bestehen bleibt und in welcher Form, ist noch unklar.

Leistungen können Folgen des Missbrauchs lindern

Beratende wie Ingeborg Altvater mahnen, den Fonds in vollem Umfang zu erhalten. Sie beschreibt das Hilfesystem als „sehr niedrigschwellige Möglichkeit zu helfen – und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen, um die Folgen des Missbrauchs zu lindern“.

Das System bietet aus Sicht der Opfer eine Reihe von Vorteilen: Die Verfahren sind nicht so lang und belastend wie beim Entschädigungsrecht, und die Anträge werden viel häufiger genehmigt. Betroffene müssen glaubwürdige Angaben machen, etwa zu ihrer Person und zu den Taten, letztere jedoch nicht detailliert in Worte gefasst schildern. Sie können auch durch Ankreuzen Informationen geben, beispielsweise dazu, ob sie angefasst worden sind. „Das entlastet Opfer. Sie schaffen es dadurch eher, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen“, weiß Altvater. Nach mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Beratung sagt Altvater: „Menschen, die in jungen Jahren von ihren Nächsten missbraucht wurden und dadurch einen großen Vertrauensbruch erlitten haben, sind eine besonders belastete Opfergruppe. Sie haben viele Ängste und Schamgefühle.“ Teilweise sind sie beruflich erfolgreich, haben aber privat Probleme. Mitunter verdrängen sie die Tat jahrzehntelang – und brechen dann zusammen.

Der FSM kümmert sich weitgehend um Fälle von sexualisierter Gewalt im familiären Bereich. Zudem übernimmt er Fälle in Institutionen, die sich an ihm beteiligen, etwa der Caritasverband und die Bundeswehr. Laut den jüngsten Zahlen ist der monatliche Schnitt an Erstanträgen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 21 Prozent gestiegen, auf 412. Das geht aus dem Jahresbericht des Fonds hervor. Der Großteil der Antragstellenden hat sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld angegeben (96,2 Prozent). In etwa 98 Prozent der Fälle wurden Mittel aus dem FSM bewilligt. Im Jahr 2023 flossen Hilfen in Höhe von 27,6 Millionen Euro (plus 17 Prozent), der Bund zahlte in dem Jahr 32 Millionen ein. Nach Angaben des zuständigen Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekamen seit 2013 rund 27.500 Menschen Hilfen durch den Fonds. Den größten Anteil im vorvergangenen Jahr hatten Leistungen, die der „individuellen Aufarbeitung“ dienen, etwa Hilfen zur sozialen Teilhabe oder Entspannungsverfahren (8 Millionen Euro), gefolgt von therapeutischen Hilfen (7,7 Millionen Euro).

Beratungsstellen warnen vor Aus

Auch in der Fachberatung aktive Einrichtungen kritisieren das drohende Aus bundesweit. Lilo Löffler, geschäftsführender Vorstand beim Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Mettmann, warnt zum Beispiel vor einem „fatalen Schritt“ der Politik. Die individuellen Hilfeleistungen seien eine wichtige Anerkennung für Betroffene und „tragen erheblich zur Linderung des erlebten Leids bei.“

Der Fonds Sexueller Missbrauch kann einspringen, wenn gesetzliche Leistungen nicht reichen, um das Leid der Betroffenen zu lindern. Oder wenn das Fortsetzen gesetzlicher Leistungen abgelehnt oder durch eigentlich vorrangige Leistungsträger erschwert wird. So kann der Fonds beispielsweise eine Behandlung in den sogenannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren über die Stundenobergrenze hinaus ermöglichen. Weitere Beispiele sind Physiotherapie, Ergotherapie, Zahnbehandlungen, Aus- und Fortbildung oder Umzüge, etwa wenn der Tatort auch der Wohnort ist.

Wenn Altvater Betroffene berät, erklärt sie ihnen zu Beginn den Aufbau des Antrags, klärt formale Dinge: „Das verringert die Anspannung.“ Es geht erst um Daten zur Person, später um Tatzeit und Tatort, die Tat, die nicht beschrieben werden muss, dann um seelische und körperliche Folgen sowie die konkreten Leistungen, die das Leid lindern und den Heilungsprozess fördern sollen. Die Sachbearbeiter müssen erkennen, weshalb etwas beantragt wird und inwiefern es helfen kann. „Wir überlegen, was den Opfern guttun, was ihnen eine neue Perspektive eröffnen würde.“ Ein wichtiges Ziel sei, die Selbstwirksamkeit zu erhöhen, da sie sich häufig machtlos fühlen. Auch deshalb habe der Fonds eine große Bedeutung: „Wenn Betroffene aktiv werden, aus der Opferrolle treten können und schließlich lesen, dass der Staat ihr Leid anerkennt und sie unterstützt, brechen sie manchmal in Tränen aus. Manchen hat ihr Umfeld viele Jahre lang nicht geglaubt.“

Unruhe und Sorgen bei Betroffenen

Ein Ende des Fonds wäre verheerend, sagt Altvater. Die Ankündigung, den Fonds Sexueller Missbrauch als Teil des EHS nicht weiterzuführen, hat bereits negative Folgen gehabt. Betroffene fühlen sich im Stich gelassen, nicht wahrgenommen. Aufgrund der aktuell geltenden Fristen müssen sie schnell handeln – was für schwer traumatisierte Menschen eine große Herausforderung ist. Ein weiteres Problem: Es gibt keine Vorauszahlungen mehr. Wenn also jemand zum Beispiel das Geld für ein Fahrrad nicht vorstrecken kann und der Händler nicht mit sich reden lässt, muss er aufgrund der aktuellen Antragsflut auf die bewilligte Leistung verzichten. „Das ist alles belastend, sorgt für Unruhe“, so Altvater.

Sie, ihre beratenden Kolleginnen und Kollegen sowie die Opfer hoffen, dass der Fonds bestehen bleibt, gestärkt wird, und dass bald Klarheit herrscht. Was das Ergänzende Hilfesystem leisten kann, zeigt ein weiterer Fall, der Altvater besonders gut im Gedächtnis geblieben ist: Annette Weber (Name geändert) hatte der Missbrauch so aus der Bahn geworfen, dass sie kaum in der Lage war, ihre Wohnung zu verlassen und unter Leute zu gehen. Die Rollläden in ihrer Zweizimmerwohnung ließ sie zumeist unten. In der EHS-Beratung nannte sie zwei Anliegen: ein Rudergerät, gegen ihre Rückenschmerzen und ein neues Schlafsofa für das Wohnzimmer, wo sie schlief statt im Schlafzimmer. Beim zweiten Wunsch war Altvater der Grund zunächst nicht klar, für den Antrag musste sie ihn aber kennen. Nachdem sie eine Weile nachgedacht hatte, fragte Altvater: „Hat der Missbrauch in einem Schlafzimmer stattgefunden?“

Weber nickte, erleichtert darüber, dass die Beraterin es ausgesprochen hatte. Altvater ergänzte den Antrag und er wurde bewilligt. Weber war „einfach nur glücklich“. Sowohl über den Ersatz für die alte, durchgelegene Couch als auch über das Rudergerät. Es half ihrem Rücken, und sie mochte die gleichmäßige, beruhigende Bewegung, die sich so anfühlte, als wäre sie auf dem Wasser.

Gisèle Pelicot bei Social Media

Erstellt am: Donnerstag, 27. März 2025 von Selina

Gisèle Pelicot bei Social Media

Der Vergewaltigungsprozess im französischen Avignon hat die Menschen sehr bewegt. Auch in den Social-Media-Kanälen des WEISSEN RINGS fanden sich zahlreiche berührende Kommentare dazu. Wir veröffentlichen hier eine Auswahl.

Eine Skizze von einem Handy mit zwei Armen und Händen. Der eine Daumen zeigt nach unten und der andere Daumen zeigt nach oben.

Illustration: Studio Pong

Ein Instagram-Post von dem Instagram-Kanal des WEISSEN RINGS. Zu sehen ist Gisèle Pelicot und auf dem Post steht "Die Scham muss die Seite wechseln".
„Ich schicke dieser mutigen, starken Frau, alle Liebe, Kraft, Dankbarkeit und Anerkennung. Vom ganzen Herzen.“
„So stark von ihr… Kein Opfer muss sich schämen. Die Scham gehört an die Täter. Ihr zerstört Leben, ihr zerstört Träume, ihr zerstört Kindheiten…“
„Ich habe die größte Achtung vor dieser Frau, dass sie ihre furchtbare Situation für etwas Gutes nutzt und so viel Stärke zeigt!“
„Es sollten mehr Frauen sich wagen, sich dem anzuschließen.“
„Unfassbar und so widerlich 🤨 Ich bin wirklich schockiert von diesen Taten 😮‍💨 Keine noch so hohe Strafe kann DAS wieder gut machen. Ich wünsche ihr von Herzen, dass sie es, soweit möglich, irgendwann verarbeiten kann. 🙏❤“
„Also mir fehlen die Worte. 😢“
„💜 Was für eine mutige Frau! Ich bin in Gedanken bei Ihnen und sende Liebe und Heilung. 💜“
„Es sind nicht alle Männer die Taten begehen, aber unfassbar viele die schweigen und demnach mitmachen. Als Frau Angst zu haben, ist sehr wohl berechtigt.“
„Unfassbar. 😢“
„Tapfere und mutige Frau! 💪“
„Ich wünsche ihr Gerechtigkeit und inneren Frieden. ✊“
„😢😢😢“
Ein Instagram-Post von dem Instagram-Kanal des WEISSEN RINGS. Zu sehen ist Gisèle Pelicot und auf dem Post steht "Die Scham muss die Seite wechseln".
„Hab erst vor kurzem über sie erfahren und puh 😥 Ich komme immer noch nicht klar, was sie durchgemacht hat! Das geht in meinen Kopf nicht rein, es ist so surreal! Ich hoffe, sie wird es halbwegs verarbeiten und ein normales Leben führen. Das wünsche ich ihr so sehr 😥❤“
„Für mich persönlich, ‚Person of the year‘. Und noch viel mehr. ❤“
„Sie ist ein Vorbild für uns alle. Und doch unfreiwillig dazu gemacht worden.“
„Sie bewegt so viel! Wie stark, aus diesem Schicksal, so etwas Wertvolles zu schaffen. Danke Gisèle! Und danke Euch, für Eure Arbeit!“
„Wahnsinn!!! Zum einen, was diese Frau überstanden hat und schafft, und zum anderen die Worte ‚Die Scham muss die Seite wechseln.‘ Sehr treffend 🙏🙏🙏 !!!“
„Das ist für diese abscheulichen Taten das Mindeste. Sie ist ein Vorbild für alle Frauen und sie hat mir den Mut gegeben, Dinge, die passiert sind, zu benennen.“

„Im Netzwerk der Vergewaltiger“

Erstellt am: Freitag, 14. März 2025 von Sabine
Das Logo des Journalisten-Teams Strg_F ist zu sehen, dazu der Titel der aktuellen Reportage "Im Vergewaltiger-Netzwerk". Dazu ist ein Screenshot eingeblendet von einem abfotografierten Zettel, auf dem ein Telegram-Konto aufgeschrieben ist für wahrscheinlich interessierte Vergewaltiger.

GUCKEN

„Im Netzwerk der Vergewaltiger“

STRG_F auf YouTube

Wer dachte, dass der Fall Gisèle Pelicot ein grausames Einzelschicksal ist, sollte sich die Reportage „Im Netzwerk der Vergewaltiger“ von STRG_F ansehen.

Beeindruckend zeigen die Reporterinnen Isabell Beer und Isabel Ströh, dass sich auf Telegram ein internationales Netzwerk findet, „in dem sich Nutzer über Vergewaltigungen an bewusstlosen Frauen austauschen, sie offenbar planen und Aufnahmen des Missbrauchs teilen“. Mit einem Einladungslink treten die Journalistinnen erst einer, dann mehreren Gruppen bei und finden ein Ausmaß an Grausamkeit und Auskunftsfreudigkeit, das selbst die erfahrenen Reporterinnen überrascht.

Der Film zeigt, mit welchen perfiden Mitteln Männer ihre Frauen betäuben, und betrachtet auch die juristische Seite dieses Phänomens. Zu guter Letzt geht er außerdem auf den prominentesten Fall dieser Art ein: den Fall Gisèle Pelicot.

Der Film bringt etwas Unglaubliches ans Tageslicht, das bisher in nicht gekanntem Ausmaß im Dunkel der vermeintlichen Anonymität existieren konnte.

„Avignon – Der Prozess Pelicot“

Erstellt am: Freitag, 14. März 2025 von Selina
Cover des Spiegel-Podcats "Acht Milliarden", mit der aktuellen Folge über den Prozess Pelicot in Avignon. Dazu sieht man das Opfer Gisèle Pelicot mit ihrer Sonnenbrille auf.

HÖREN

„Avignon – Der Prozess Pelicot“

Acht Milliarden/Der Spiegel

„Sie war immer noch ein Opfer, denn wie sie sagte, wusste sie von nichts. Also war sie immer noch ein Opfer. Aber sie war eine Frau mit einem Blick, mit einer Stimme. Zum ersten Mal erzählte sie ihre Version der Geschichte, und das war ehrlich gesagt ein unglaublicher Moment“, sagt Gerichtszeichnerin Marion Dubreuil über Gisèle Pelicot im „Spiegel“-Podcast von Britta Sandberg. In vier Folgen nimmt die Journalistin ihr Publikum mit in die „Innenansichten“ des Gerichtssaals.

Zu hören sind Auszüge aus Sandbergs Notizen, aus Wortprotokollen, Vernehmungen und der Anklageschrift. Zitiert werden Stellen aus dem Buch von Caroline Darian, der Tochter von Gisèle und Dominique Pelicot, das auch Briefe ihres Vaters enthält, die er aus dem Gefängnis an seine Familie geschrieben hat.

Neben der Heldin Gisèle Pelicot lernt der Hörer hier auch das Opfer Gisèle Pelicot kennen. Der Podcast zeigt hier außerdem, was so eine Tat für eine Familie bedeutet.

Es ist als Zuhörerin nicht immer leicht, all diese Details zu erfahren – ihnen zu folgen, ohne selbst betroffen zu werden. Aber wer sich für diese Geschichte interessiert, sollte diesen Podcast auf keinen Fall verpassen.

open.spotify.com

Die Mission von Gisèle Pelicot

Erstellt am: Donnerstag, 13. März 2025 von Selina

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ – dieser entschlossene Satz von Gisèle Pelicot hat sich zu einem Kampfruf entwickelt. Er prangt auf Schildern vor Gerichtssälen, mahnt auf Graffiti in den Straßen französischer Städte und geht als Hashtag in den sozialen Medien viral. Der Prozess gegen die Vergewaltiger Pelicots in Frankreich hat weltweit die Aufmerksamkeit auf die Situation der Betroffenen gelenkt. Beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS meldeten sich nach Beginn der Verhandlung in Avignon vermehrt Betroffene von Sexualstraftaten. Hat die Scham bereits die Seite gewechselt, kann sie es überhaupt? Das WEISSER RING Magazin hat sich auf die Suche nach Antworten begeben.

Gisèle Pelicot steht seitlich und hat den Kopf direkt zum Publikum gedreht. Das Bild ist rötlich gefärbt und eine ausgestreckte Hand ist leicht zu erkennen.

Nach der Urteilsverkündung wendet sich Gisèle Pelicot an andere Betroffene. „Ich möchte, dass Sie wissen, dass wir den gleichen Kampf führen“, sagt sie.

Der Kontrast zwischen dem Auftreten des Opfers und der Angeklagten könnte kaum größer sein. Gisèle Pelicot schreitet aufrecht und ruhig zum Gerichtsgebäude, flankiert von ihren Anwälten und ihrer Familie, begleitet von Kameras. Der Weg ist gesäumt von Frauen und Männern, die der 72-jährigen Französin applaudieren und ihr Dankesworte zurufen. Sie antwortet mit einem Lächeln und einem leisen „Merci“.

Die Angeklagten, die nicht in Untersuchungshaft sitzen, haben die Kapuzen ihrer Jacken und Pullover ins Gesicht gezogen. Alle tragen Schutzmasken, einige auch Handschuhe. So schnell wie möglich eilen sie an den Kameras und Zuschauern vorbei, betreten den Gerichtssaal und entfernen ihre Kapuzen und Masken erst, als die Richter den Saal betreten. Die Angeklagten in Untersuchungshaft werden an einem abgeschirmten Seiteneingang vorgefahren und huschen durch ein Spalier von Polizisten ins Gericht. Bloß nicht gesehen werden – Scham entsteht durch den direkten oder vorgestellten Blick anderer Menschen auf die eigene Person.

Gisèle Pelicot hat die Täter ins Licht gezogen und die Belastung eines Gerichtsprozesses auf sich genommen. Später, unmittelbar nach der Urteilsverkündung, wird sie sich an die Betroffenen wenden, die nicht den Weg in die Öffentlichkeit gehen, deren Geschichten im Dunkeln bleiben: „Ich möchte, dass Sie wissen, dass wir den gleichen Kampf führen.“

Der Fall Pelicot

Die heute 72-jährige Gisèle Pelicot wurde von ihrem damaligen Ehemann Dominique jahrelang regelmäßig mit
Schlafmitteln betäubt und von ihm sowie von Fremden vergewaltigt. Er filmte die Taten. Ende Dezember 2024 wurde Dominique Pelicot zu 20 Jahren Haft verurteilt. Neben ihm wurden 50 weitere Männer für schuldig befunden und zu Strafen zwischen drei und 15 Jahren Haft verurteilt. Die Verbrechen wurden aufgedeckt, nachdem Dominique Pelicot in einem Supermarkt dabei erwischt worden war, wie er mit seinem Handy unter die Röcke von Kundinnen filmte. Im Rahmen der Ermittlungen fand die Polizei Videos und Fotos von den Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot.

Kapitel I
Die Scham der Opfer

Anette Diehl ist Trauma-Fachberaterin des Frauennotrufs in Mainz, sie berät und begleitet Frauen und Mädchen schon seit fast 40 Jahren. „Man kann Gisèle Pelicot gar nicht genug dafür danken, was sie getan und gesagt hat. Sie hat erreicht, dass sowohl andere Betroffene als auch Politik und Gesellschaft sich dafür interessieren, wie die Situation für Opfer ist. Und dieser Satz, dass die Scham die Seite wechseln muss, hat sehr vielen Menschen geholfen“, sagt Diehl. Scham spiele eine große Rolle: „Neben den Mitschuldgefühlen, der Wut, dem Ekel, der Trauer, der Verzweiflung, ist Scham allen gemeinsam, die sich an uns wenden“, berichtet die Beraterin aus ihrer Arbeit. Scham habe etwas Sprachloses und Selbstzerstörerisches. Sie sei für viele Frauen und Mädchen eine hohe Hürde, die sie davon abhalte, über erlebte sexualisierte Gewalt zu sprechen oder diese anzuzeigen.

Im Jahr 2023 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik 12.186 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Deutschland, 10.106 davon wurden demnach aufgeklärt. Das bedeutet, dass mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde. In den vorangegangenen Jahren wurden 11.869 Fälle (2022) beziehungsweise 9.903 Fälle (2021) erfasst. Das bildet jedoch nur das Hellfeld ab. Laut einer Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2020 werden lediglich 9,5 Prozent der Vergewaltigungen überhaupt angezeigt.

Häufig melden sich Betroffene erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach der Tat, weil sie unter den Spätfolgen leiden, etwa einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

„Viele sagen uns dann, sie hätten sich so geschämt, dass sie all die Jahre nicht darüber sprechen konnten“, sagt Diehl. Sie weiß, wie wichtig es ist, wenn mutige Betroffene einen Stein ins Rollen bringen, wie bei „MeToo“. „Manchmal rollt der Stein eine ganze Weile, dann aber setzt leider oft wieder das Victim Blaming ein.“ Die Täter-Opfer-Umkehr, die den Opfern eine Mitschuld unterstellt.

Im Fall Pelicot – wo die Beweislast erdrückend war – brüllen Anwälte der Verteidigung das Opfer während seiner Aussage immer wieder an. Die Unterstellung, Gisèle Pelicot müsse irgendwie für die Vergewaltigungen mitverantwortlich sein, kommt von der Ehefrau eines Angeklagten: „Wenn mein Mann wirklich jemanden hätte vergewaltigen wollen, hätte er sich eine attraktivere Frau ausgesucht.“ Ein Angeklagter, von Beruf Krankenpfleger, sagt vor Gericht, man hätte den Bewusstseinszustand von Pelicot während der Vergewaltigungen medizinisch bewerten müssen, um zu beweisen, dass sie tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er selbst hätte nicht unterscheiden können, ob das Opfer geschlafen oder nur so getan habe.

„Betroffenen, die in der Öffentlichkeit selbstbewusst auftreten, wird vorgehalten, dass es dann ja nicht so schlimm gewesen sein kann. Die Gesellschaft schiebt die Scham häufig den Betroffenen zu – und nicht dem Täter .“

Prof. Friederike Funk

Die Viktimologin Anne-Kathrin Kreft vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sieht Scham als eine zentrale emotionale Reaktion auf Vergewaltigungen, die tiefgreifende psychologische und soziale Folgen haben könne. Sie plädiert für eine gesellschaftliche Veränderung, hin zu einer Haltung, die Opfer entlastet. Kreft hat sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten in Kolumbien erforscht und mit betroffenen Frauen und Helferinnen gesprochen. Was weit entfernt klingt, rückt ganz nah, wenn es um Scham geht: „Selbst in diesen Fällen politisch motivierter sexualisierter Gewalt wurden die Frauen nach der Tat teilweise noch gefragt, was sie getan hätten, um das zu provozieren“, erinnert sich Kreft. Wenn die Gesellschaft dem Opfer immer wieder zu verstehen gebe, in irgendeiner Form mitverantwortlich zu sein für die eigene Vergewaltigung, steigere das die Scham und sei für die Betroffenen gravierend.

Aus der Befragung von BKA und Polizei zu Sexualdelikten

71 %

der Opfer geben an, dass
es keine Beweise gab

38 %

hatten Angst vor dem Täter
oder der Täterin

32 %

hatten Angst vor
einem Gerichtsverfahren

Dass Opfer nicht als solche wahrgenommen werden, ist ein tief verankertes Muster. Oft taucht die Frage auf, ob es sich überhaupt um Gewalt handelte oder nicht um ein großes Missverständnis. Im Prozess von Avignon sagen die Männer, die inzwischen zu langen Haftstrafen verurteilt sind, ihnen sei nicht klar gewesen, dass Pelicot schlief. Außerdem habe ihr Mann doch zugestimmt. Auch Pelicot wird unterstellt, sie hätte die Taten provoziert: als die Verteidigung ihr 27 intime Fotos zum Vorwurf machen will, die auf Dominique Pelicots Laptop gespeichert waren. 27 von insgesamt 20.000 Dateien. Sie wurden wohl mit ihrem Einverständnis aufgenommen. Eine Verteidigerin fragt Gisèle Pelicot, ob sie exhibitionistische Tendenzen habe. In diesem Moment verliert die sonst so beherrschte Gisèle Pelicot die Geduld. Die 72-Jährige reagiert empört: „Ich verstehe nun, warum die Opfer von Vergewaltigungen so selten Anklage erheben – schämen Sie sich, mir solche Dinge zu unterstellen!“

Versuche, die Vergewaltigungen zu verharmlosen, schmerzten Pelicot besonders.

Es gibt die Vorstellung, wie ein Opfer zu sein habe: traurig, schwach, leise. „Betroffenen, die in der Öffentlichkeit selbstbewusst auftreten, wird vorgehalten, dass es dann ja nicht so schlimm gewesen sein kann“, erklärt Friederike Funk. Die Professorin für Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München hat viele Kommentare zum Fall Gisèle Pelicot gelesen. Sie forscht dazu, wie die Gesellschaft auf Täter und Opfer blickt. „Die Gesellschaft schiebt die Scham häufig den Betroffenen zu – und nicht dem Täter“, sagt Funk. Die Umkehr basiere unter anderem auf dem psychologischen Konzept des Gerechte-Welt-Glaubens, der Erwartung, dass es grundsätzlich gerecht zugehe und wir im Leben das bekommen, was uns zusteht. „Wenn objektive Fakten fehlen, verleitet dies leider häufig dazu, zu schauen, ob eine Person vielleicht selbst ein bisschen mit dazu beigetragen hat, was ihr passiert ist“, beschreibt Funk. Es ist eine Art Selbstschutz-Mechanismus: Weil wir uns ja nicht so verhalten würden, fühlen wir uns sicherer.

Die Versuche, die Vergewaltigungen zu verharmlosen, seien für sie besonders schmerzhaft gewesen, betont Gisèle Pelicot vor Gericht. Die Erklärungen einiger Täter, sie seien wie „fremdgesteuert“ gewesen, hätten sie zermürbt. Aber dann zeigt sich wieder die beeindruckende Stärke dieser Frau, als sie sagt: „Ich fühle mich für nichts von allem verantwortlich. Es war ein langer Weg für mich, das zu begreifen, aber in erster Linie bin ich ein Opfer.“ Allen Anschuldigungen zum Trotz.

Das Bild hat einen roten Hintergrund. Links sind große ausgestreckte Hände zu erkennen und auf der rechten Seite ist ein Man, ganz in schwarz dargestellt und hält sich die Hände vor sein Gesicht.

Mehr als 17.000 Frauen und Mädchen waren 2023 in Deutschland von digitaler Gewalt betroffen, etwa von Cyberstalking oder sexueller Belästigung. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Delikte um 25 Prozent zu.

Auch bei häuslicher Gewalt fragen manche absurderweise schnell: Warum ist sie nicht gegangen? Statt: Warum hat er sie geschlagen? Anette Diehl hat das schon so oft gehört, dass sie die Einstellung manchmal wütend macht. Aber sie ist nicht entmutigt, im Gegenteil: „Das gesellschaftliche Klima hat sich in den vergangenen fünf Jahren schon sehr zum Positiven verändert“, findet Diehl. „Es gab ‚MeToo‘, Fälle wie den von Gisèle Pelicot, die weltweit verfolgt werden, immer mehr Betroffene melden sich in den sozialen Medien und Podcasts zu Wort.“ Wichtig sei aber, anzuerkennen, dass andere, die dasselbe Schicksal erlitten haben, nicht den Weg von Pelicot wählen müssen. „Das darf nur jede Betroffene für sich selbst entscheiden.“ Ob sie aus der Opferrolle in die aktiv handelnde Rolle findet, hängt zu einem großen Teil davon ab, wie die Gesellschaft damit umgeht, vom sozialen Umfeld über die Polizei bis zum Gericht.

„Eigentlich sollten sich die Täter schämen und nicht die Betroffenen. Es ist aber fast immer umgekehrt.“

Prof. Ruth Linssen

Kapitel II
In den Mühlen der Strafverfolgung

Die erste Hürde ist die Anzeige bei der Polizei, damit setzt sich die Mühle der Strafverfolgung in Gang. Welche Erfahrungen Betroffene dabei machen, hat Ruth Linssen, Professorin für Soziologie und Strafrecht an der Fachhochschule Münster, im Rahmen einer Studie für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen untersucht. „Eigentlich sollten sich die Täter schämen und nicht die Betroffenen. Es ist aber fast immer umgekehrt“, sagt Linssen. Viele Opfer, die sie befragte, hätten Angst vor Ausgrenzung geäußert und schämten sich besonders, wenn nahe Angehörige bei der Vernehmung dabei waren. Der Umgang der Polizei mit Betroffenen hingegen habe sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich geändert – im positiven Sinne. Linssen führt das auch darauf zurück, dass dort mittlerweile mehr junge Frauen arbeiten, die ein anderes Problembewusstsein hätten.

Eine Frau gewann durch das Verfahren ihre Souveränität wieder.

Doch eine Aussage vor Gericht kann extrem belastend sein. Eine Befragte berichtete ihr, was für ein gutes Gefühl ihr ihre Aussage vor Gericht gab. Der Täter habe während des Prozesses auf den Boden geguckt und sich geschämt. „Die Frau hatte ihre Souveränität durch das Verfahren wiedergewonnen, als würde der Prozess die Verhältnisse wieder zurechtrücken. Das war aber lange nicht bei allen so“, so Linssen. „Ganz ehrlich, ich war mir nach der Studie noch viel weniger sicher als vorher, ob ich eine Vergewaltigung anzeigen würde. Ich wäre im Gericht im Boden versunken, wenn ich in diesen Details die Tat hätte schildern müssen, wie Frauen mir das berichtet haben.“

„Ich kann nichts riskieren“

Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Frau berichtet, weshalb sie viele Jahre nach dem Missbrauch durch ihren Stiefvater doch noch Anzeige erstattet hat und – anders als Gisèle Pelicot – anonym bleiben möchte.

„Als ich elf Jahre alt war, ging es mit den körperlichen Übergriffen los. Ab meinem 14. Lebensjahr begann mein Stiefvater, mich auch zu vergewaltigen, bis zu meinem 17. Lebensjahr. Ich habe niemandem davon erzählt. Meinen Freunden nicht, meinem Freund nicht und auch meiner Mutter nicht. Ich war einfach froh, als nach der Trennung Ruhe einkehrte.

Viele Jahre später bin ich ihm begegnet, nur einen Ort von meinem Wohnort entfernt. An der Hand hatte er einen kleinen Jungen. Da kam alles wieder hoch. Kurz darauf saß ich mit meiner Mutter und meinem Freund zusammen und wir kamen auf ihn zu sprechen. Und da erzählte ich es ihnen. Meiner Mutter liefen die Tränen, sie hatte nichts geahnt. Gemeinsam beschlossen wir, zur Polizei zu gehen.

Es dauerte vier Jahre, bis die Gerichtsverhandlung begann. Obwohl der Fall mir alt und klein erschien, war am ersten Prozesstag viel Presse da. Die Lokalzeitung berichtete am nächsten Tag. Bei meiner Aussage waren keine Medien erlaubt. Trotzdem kannten sie alle Details, auch über meine Entjungferung. Eine Journalistin hatte nie mit mir gesprochen, ihre Infos stammten von den Anwälten meines Stiefvaters.

Vor der Anzeige hatte ich ähnliche Fälle recherchiert und wusste, wie schwer es für Opfer ist – das jahrelange Verfahren und die Unterstellungen. Ein Täter darf schweigen, aber das Opfer muss alles erzählen, auch intime Details.

Das Schlimmste war, als die Videoaufzeichnung meiner Aussage im Gerichtssaal vor dem Täter abgespielt wurde. Ich dachte, ich wäre in einem geschützten Raum bei der Polizei. Und dann sieht und hört der Täter mich sagen: Ich habe Angst vor ihm, ich habe eine kleine Tochter, ich wohne nur einen Ort weiter, ich gehe in seinem Ort einkaufen.

Ich konnte also nicht in die Öffentlichkeit gehen. Ich wusste nicht, wie das Verfahren ausgehen wird. Es gab zu Beginn keine Beweise aus der Zeit. Während des Verfahrens tauchten Beweise auf, wie Fotos von meiner Schwester und mir.

Das, was Gisèle Pelicot gemacht hat, ist unfassbar mutig und stark. Aber nicht jedes Opfer kann das. Sie ist älter, hat kein kleines Kind zu Hause. Ihr Mann saß von Anfang an im Gefängnis. Es gab eine Vielzahl an Beweisen. Die Ausgangslage in solchen Fällen ist meistens viel schlechter für Opfer. Außerdem schützt Deutschland eher die Täter als die Opfer.
Trotzdem bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Letztes Jahr wurde er zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Noch hat er die Haftstrafe, die kurz ist, nicht angetreten. Als Mutter bleibe ich anonym, da ich nichts riskieren kann. Ich weiß nicht, was er macht, wenn er entlassen wird.“

Lena*

Gerichtsprozesse können für Betroffene extrem belastend sein. Forderungen nach verpflichtenden Weiterbildungen für einen sensibleren Umgang mit Opfern weisen Richterinnen und Richter mit Verweis auf ihre Unabhängigkeit zurück. „Das eine schließt das andere nicht aus“, findet hingegen Professor Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. „Man kann unabhängig und neutral sein und trotzdem zwischenmenschlich in angemessener Form sensibel mit diesen schwierigen Themen umgehen.“

Ein Versuch des Rechtssystems, mit dem vermeintlichen Interessenskonflikt umzugehen, ist die Psychosoziale Prozessbegleitung. Tina Neubauer ist Prozessbegleiterin in Stuttgart und arbeitet für die PräventSozial gGmbH. Sie unterstützt in Baden-Württemberg seit mehr als 20 Jahren Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer bei Gerichtsprozessen und kennt die Fälle von gut 1.000 Betroffenen. Sie bildet auch Begleiter aus, unter anderem an der Akademie des weissen rings. „Ich habe jetzt die ganzen Jahre nur wenige Frauen betreut, denen es nicht unangenehm war, über sexualisierte Übergriffe zu sprechen. Das Thema Scham ist bei den meisten vorhanden“, sagt Neubauer. Bislang beschließe lediglich ein kleiner Teil: „Ich zeige das bei der Polizei an. Ich mache meine Aussage vor Gericht.“

„Steigende Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nicht immer negativ zu bewerten, ganz im Gegenteil: Es ist gut, dass mehr aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld gelangt.“

Professor Martin Rettenberger

Viele Menschen belaste es, dass sie dort „erneut die Kontrolle abgeben, so wie bei der Tat“, schildert Neubauer. Ein Strafverfahren ist immer öffentlich, selbst wenn die Öffentlichkeit eingeschränkt werden kann. Betroffene sind Opferzeugen, die in der Regel aussagen müssen und zur Wahrheit verpflichtet sind. Die Begleiterin erklärt ihnen den Ablauf des Verfahrens, ihre Rechte als Zeugen und die Möglichkeiten der Nebenklage. Ziel ist es, den Opfern mithilfe von Informationen mehr Sicherheit zu geben. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kooperiert mit NERO, einem Netzwerk von Opferanwälten, das Betroffene schon vor der Anzeige juristisch unterstützt. „Ich finde, die Betroffenen müssen wissen, worauf sie sich einlassen“, sagt Neubauer.

Wenn sie Anzeige erstatten und sich dem Prozess aussetzen, ist noch lange nicht gesagt, dass der Täter verurteilt wird. Die Kriminologische Zentralstelle hat Verlaufsstudien ausgewertet und Verurteilungsquoten zwischen 16 und 30 Prozent zusammengetragen. Es gibt aber auch Auswertungen, die auf eine Quote unter 10 Prozent kommen.

Wenn Opfer Anzeige erstatten und sich dem Prozess aussetzen, ist noch lange nicht gesagt,dass der Täter verurteilt wird.

Der Kriminologe Martin Rettenberger verweist darauf, dass „wir auch in anderen Deliktsbereichen einen hohen Schwund zwischen angezeigten Fällen und Verurteilung haben“. Aufgrund eines größeren Bewusstseins für sexuelle Grenzüberschreitungen werde insgesamt mehr angezeigt. „Steigende Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik sind also nicht immer negativ zu bewerten, ganz im Gegenteil“, sagt Rettenberger. Es sei gut, dass mehr aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld gelangt. Relativ viele Anzeigen führten zu Ermittlungen, die dann aber nicht ganz eindeutig seien. Mögliche Gründe: Betroffene ziehen ihre Aussage zurück oder machen Angaben, die kaum verwertbar sind. Beteiligte können sich nicht mehr richtig erinnern. Oft steht Aussage gegen Aussage. „Wenn die Fälle unklar sind, dann werden sie im Rechtsstaat für die angeklagte Person ausgelegt. Die Schuld muss zweifelsfrei feststehen. Das ist ein hohes Gut, und das sollten wir nicht über Bord werfen“, sagt Rettenberger.

Das soll auch vor Falschbeschuldigungen schützen. Laut Forschung kommen diese Fälle vor, sind aber selten. „Diese Einzelfälle sind schrecklich, keine Frage, werden aber meist medial aufgebauscht“, sagt Claudia Igney vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). „Das steht in keinem Verhältnis zu der Vielzahl an Fällen, wo es andersrum ist: Die sexualisierte Gewalt hat stattgefunden, aber sie lässt sich nicht beweisen. Die Anforderungen des Strafrechts sind sehr hoch. Die Täter gehen straffrei aus. Aber das bedeutet eben nicht, dass die Tat nicht stattgefunden hat.“

Im Falle von Gisèle Pelicot war die Beweislage gegen die Angeklagten so eindeutig, weil die Taten gefilmt und akribisch archiviert worden waren. „Auch wenn es kein prototypischer Fall ist, war dieser Prozess wichtig, weil er dazu geführt hat, dass Menschen sich vorstellen können, was es alles gibt in unserer Gesellschaft und dass solche Taten nicht von Monstern begangen werden, sondern von Männern aus allen gesellschaftlichen Schichten und Berufen – ja sogar vom eigenen Ehemann“, sagt Igney.

„Ich habe Angst“

Was Gisèle Pelicot geleistet habe, sei beeindruckend, sagt eine Frau, die eine Attacke nur knapp überlebte. Mehr Betroffene müssten sich äußern, doch das ginge oft nicht.

„Nach meiner Scheidung hatte ich zwei Jahre eine On-off-Beziehung mit meinem Expartner. Irgendwann trennte ich mich endgültig von ihm. Danach suchte er weiter Kontakt und stand öfter vor meiner Tür. Heute würde ich von Stalking sprechen. Freunde warnten mich, aber ich habe das nicht ernst genommen. Er hatte mir nie etwas getan. Als er alkoholisiert vor meiner Tür stand, dachte ich zum ersten Mal daran, die Polizei zu rufen. Dann waren zwei Wochen Ruhe.

Plötzlich stand er wieder vor meiner Tür. Es war ein Freitag, meine beiden Jungs waren schon im Haus, meine Tochter und ich kamen gerade. Ich schickte sie ins Haus. Da holte er völlig unvermittelt ein Messer raus und stach auf mich ein. In Tötungsabsicht – gezielt in Richtung Herz, dann in den Oberkörper. Ich habe mich mit meinen Händen versucht zu schützen, schrie laut, ging zu Boden. Und dann sah ich eine dunkle Gestalt, sie zog ihn von mir, nahm ihn in den Schwitzkasten. Es war ein junger Mann.

Mein Expartner versuchte, sich selbst zu töten, indem er das Messer in seinen Bauch stach. Erst sechs Monate später ging das Gerichtsverfahren los, was mich nervös machte. Ich wusste, dass er nach sechs Monaten ohne Gerichtstermin wieder aus der Untersuchungshaft darf. Nach sechs Verhandlungstagen wurde er zu sieben Jahren Freiheitsstrafe sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Das ist kurz für versuchten Mord und schwere Körperverletzung. Das Gericht berücksichtigte, dass er Ersttäter ist, ein Alkoholproblem und eine psychische Erkrankung hat. Aus juristischer Sicht kann ich das Urteil nachvollziehen, aber aus Opfersicht ist es ein Schlag ins Gesicht.

Ich bin traumatisiert, arbeitsunfähig und schwerbehindert aufgrund meiner Verletzungsfolgen. Ich habe Angst um mich und meine Kinder: Vor knapp zwei Jahren wurde er in ein forensisches Krankenhaus gebracht. Ich weiß nicht, ob er wegen guter Führung vielleicht bald rauskommt.

Nach der Tat klingelten Journalisten an meiner Haustür und bedrängten Familienmitglieder. Meine Kinder wurden in der Schule von Mitschülern angesprochen, weil die Eltern neugierig waren. Es ist beeindruckend, was Gisèle Pelicot geleistet hat, aber ihr Täter bleibt im Gefängnis. Mehr Opfer müssten auf die Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen, aber das ist oft nicht möglich. Zu kurze Haftstrafen, Kinder, die man nicht in Gefahr bringen möchte, oder andere Gründe sorgen dafür, dass Menschen wie ich das nicht machen.

Am ersten Gerichtstag war Presse anwesend, auch ein Kamerateam. Meine Anwältin sagte zu mir, dass ich mir eine Akte vor das Gesicht halten könnte. Aber das tat ich nicht – ich muss mich nicht verstecken, der Täter muss es.“

Antonia*

Links steht ein Mann, mit den Händen im Gesicht und rechts hinter ihm ist ein sehr großer Damenfuß mit hohen Schuhen zu sehen. Es wirkt, als könnte die Frau auf den Mann treten, als wäre er ein Käfer.

Gisèle Pelicot hat vielen Frauen Mut gemacht. Sie hat einen Wandel in Gang gesetzt, doch der Weg ist noch weit. Expertinnen fordern ein gesellschaftliches Klima, in dem Betroffene nicht stigmatisiert werden.

Kapitel III
Die Scham der Täter

In der psychologischen Betreuung von Inhaftierten spielt Scham eine Rolle, weil sie eine Hürde bei der therapeutischen Arbeit sein kann. „Hartnäckiges Leugnen und auch das vollständige Schweigen sind ein Mechanismus, um mit dem eigenen Schamgefühl umzugehen“, sagt Martin Rettenberger. „Scham hat mit der Angst davor zu tun, soziales Ansehen zu verlieren. Das unangenehme Gefühl lenken einige Männer unmittelbar in Aggression um“, weiß Rettenberger aus seiner Tätigkeit als Gutachter.

René Cuadra ist Gefängnis-Psychologe in der Justizvollzugsanstalt Offenburg und blickt auf fast drei Jahrzehnte Erfahrung mit Sexualstraftätern zurück. „Ich verstehe Gisèle Pelicot so, dass natürlich die Täter sich schämen sollten und nicht die von ihnen vergewaltigten Frauen“, sagt Cuadra. Die Äußerung könne aber auch so verstanden werden, dass die Scham von der einen Person zur anderen übergehen, dass man die Scham übertragen könne. „Das, so denke ich, funktioniert nicht. Hat ein Opfer eine Scham nicht mehr, hat sie nicht automatisch der Täter. Wenn die Täter von Avignon Scham erleben können, ist es eine eigene.“ So wie es der Psychologe im Gefängnisalltag erlebt, ist kein Affekt bei Inhaftierten so wenig zugänglich wie die Scham. „Die Leute sprechen in der Justizvollzugsanstalt nicht darüber. Natürlich ist das sehr individuell, aber nach meiner Beobachtung haben viele gar keinen Begriff davon, was Scham bedeutet.“ Dabei spiele Scham in den Lebenswegen vieler inhaftierter Menschen eine große Rolle, sie hänge häufig eng mit Gewalt zusammen.

Im Pelicot-Prozess übernehmen die Männer kaum Verantwortung für ihre Taten. Die Psychologin Annabelle Montagne, die sechs der Täter begutachtet hat, sagt vor Gericht, dass keiner von ihnen sich der Vergewaltigung schuldig bekennen wolle. Haben diese Männer eine Trennung zwischen ihrem öffentlichen und sexuellen Leben gezogen? Haben sie eine Art Abwehrmechanismus entwickelt, damit sie normal weiterleben können? Die Psychologin bejaht dies.

Haben die Täter eine Art Abwehrmechanismus entwickelt, damit sie normal weiterleben können?

In der Kriminalpsychologie wird dieser Mechanismus mithilfe „kognitiver Verzerrungen“ erklärt. Das sind „Gedankenkonstrukte, mithilfe derer die Straftat relativiert und entschuldigt wird“, erklärt Psychologin Lydia Benecke, die mit verurteilen Sexualstraftätern arbeitet. „Auch Menschen, die schwere Straftaten begehen, neigen dazu, automatisch ein insgesamt positives Bild von sich selbst aufrechtzuerhalten und auch entsprechend von anderen wahrgenommen werden zu wollen.“

Einige Vergewaltiger Pelicots verzerren vor Gericht die Wirklichkeit, indem sie behaupten, davon ausgegangen zu sein, es handele sich um ein Spiel des Paares. 35 der 51 Angeklagten beharren bis zum Schluss darauf, Gisèle Pelicot nicht vergewaltigt zu haben, weil ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass das Opfer dem Sexualakt nicht zugestimmt hatte.

„Die Leute sprechen in der Justizvollzugsanstalt nicht darüber. Natürlich ist das sehr individuell, aber nach meiner Beobachtung haben viele keinen Begriff davon, was Scham bedeutet.“

René Cuadra

Als „Prozess der Feigheit“ bezeichnet Gisèle Pelicot die Erklärungsversuche der Angeklagten. Immer wieder verzieht sie spöttisch das Gesicht oder rollt mit den Augen. Die Männer sollen zugeben, was sie getan haben, fordert sie. Als ihr der Vorsitzende zum zweiten Mal das Wort erteilt, konfrontiert sie die Männer direkt: „Wann genau hat Madame Pelicot Ihnen eigentlich ihr Einverständnis gegeben?“ Die Antwort: Schweigen und gesenkte Blicke.

Benecke arbeitet mit ihren männlichen Klienten daran, solche kognitiven Verzerrungen abzubauen, damit sie Verantwortung übernehmen können. Wenn sie ihre Taten ungeschönt wahrnehmen, empfinden viele von ihnen Scham. Diese „ist eine unglaublich starke negative Emotion, die Menschen manchmal regelrecht überwältigt und im besten Fall dazu beitragen kann, dass sie bestimmte Dinge nicht oder nicht mehr tun“. Kann aus öffentlicher Beschämung Scham entstehen? „Möglich ist das schon“, sagt Benecke. „Scham kann soziales Verhalten fördern, aber auch kognitive Verzerrungen auslösen, um dadurch die Scham zu reduzieren oder sogar aggressive Empfindungen auslösen.“ Im Pelicot-Prozess gab es ihrer Meinung nach einen Moment, in dem beginnende Zweifel der Täter sichtbar geworden seien: Als die Videos der Taten gezeigt werden, schauen sie weg. Nicht ein Einziger möchte sich ansehen, was er getan hat.

Kapitel IV
Das letzte Wort

Zumindest während ihres Prozesses hat Gisèle Pelicot das Ziel ihrer Mission erreicht. Der Großteil der Gesellschaft blickt mit Bewunderung auf sie und mit Unverständnis auf die Täter. Verteidigerinnen wie Nadia El Bouroumi, die auf ihrem TikTok-Kanal Gisèle Pelicot verhöhnt, indem sie zu „Wake me up, before you go go“ tanzt, erntet einen Shitstorm. Gegen Verteidiger Christophe Bruschi, der nach der Urteilsverkündung die wütenden Zuschauerinnen als „hysterisch“ und „zickig“ bezeichnet, startet Change.org eine Petition mit dem Ziel, ihn von der Anwaltsliste zu streichen. Eine weitere Petition schlägt Gisèle Pelicot für den Friedensnobelpreis vor. Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 170.000 Menschen unterschrieben. In der Zeit von Gisèle Pelicot lassen viele Frauen und Männer Täter-Opfer-Umkehr und Macho-Gehabe nicht mehr durchgehen. Die Scham wechselt die Seiten.

9,5%

Anzeigequote bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung

2,2 %

Anzeigequote bei körperlicher
sexueller Belästigung

Was muss geschehen, damit das dauerhaft so bleibt? Für Pelicot ist die Sache klar. Als der Vorsitzende Richter ihr zum letzten Mal das Wort erteilt, fordert sie gewohnt ruhig und würdevoll: „Es ist an der Zeit, dass sich die machistische und patriarchalische Gesellschaft endlich ändert und aufhört, Vergewaltigung zu verharmlosen. Wir müssen dringend unsere Sichtweise auf Vergewaltigung ändern.“ Ihre Tochter Caroline Darian geht weiter. Sie nutzt das große Interesse, um sich mit ihrer neu gegründeten Stiftung M’endors pas (Betäub mich nicht) dafür einzusetzen, dass die sogenannte chemische Unterwerfung als Straftat verfolgt wird.

Und in Deutschland? „Ich würde mir wünschen, dass wir als Gesellschaft bewusst auf unseren Umgang mit Opfern achten“, sagt Sozialpsychologin Friederike Funk. „Vor allem in Zeiten von Social Media, in denen wir alles in Echtzeit kommentieren können, wäre es doch schön, einfach mal keine voreilige Meinung zu posten, wenn man die Fakten schlichtweg nicht kennt.“ Kriminologe Martin Rettenberger meint: „Damit die Scham die Seite wechseln kann, braucht es langfristige Veränderungen statt Schnellschüsse. Und das fängt schon bei einer frühen Sensibilisierung von Jungs für die Gleichberechtigung an.“

Eine Petition schlägt Gisèle Pelicot für den Friedensnobelpreis vor. Innerhalb weniger Wochen haben mehr als 170.000 Menschen unterschrieben.

Claudia Igney sagt: „Sexualisierte oder andere Formen von Gewalt erlebt zu haben, gehört zur Biografie vieler Frauen. Das macht sie aber nicht für immer zum Opfer. Da sind auch viel Stärke, Mut und Kraft und Wege der Bewältigung. Darüber sollte mehr berichtet werden. Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem Frauen offen über all das sprechen können, ohne Stigmatisierung befürchten zu müssen.“

Mit einem Lächeln im Gesicht und sichtlich erleichtert verlässt Gisèle Pelicot am 19. Dezember 2024 nach Prozessende den Gerichtssaal, in dem kurz zuvor die Urteile verkündet worden waren. Sie hat es gerade noch durch den Metalldetektor geschafft, mehr Platz am Ausgang war wegen des Presseandrangs nicht. Aufrecht, selbstbewusst und ruhig, im Kreise ihrer Familie, sagt sie: „Ich wollte, dass die Gesellschaft an den Debatten teilhat, die am 2. September stattfanden, als ich die Türen zu diesem Prozess öffnete. Diese Entscheidung habe ich nie bereut. Ich habe jetzt Vertrauen in unsere Fähigkeit, gemeinsam eine Zukunft zu gestalten, in der jede Frau und jeder Mann in Harmonie, Respekt und gegenseitigem Verständnis leben kann.“

*Namen geändert

Transparenzhinweis:
Zum Fall Pelicot hat sich auch der WEISSE RING öffentlich positioniert. Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer sagte zum Prozessende: „Gisèle Pelicot ist nicht nur eine bewundernswert tapfere Frau – ihr ist ohne jede Einschränkung zuzustimmen, wenn sie fordert: ,Die Scham muss die Seite wechseln.‘ Niemand muss sich schämen, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Für Taten sind Täter verantwortlich, niemals die Opfer. Ich wünsche mir sehr, dass diese Erkenntnis endlich auch in Deutschland die letzten Zweifler erreicht, die immer noch meinen, die Kleidung eines Vergewaltigungsopfers oder der Trennungswunsch eines Femizidopfers hätten etwas mit dem Verbrechen zu tun. Vielleicht tragen das Beispiel von Gisèle Pelicot und ihr furchtloses Auftreten in der Öffentlichkeit dazu bei. Unabhängig davon sollte man jedem Opfer eines Verbrechens, das seine Privatsphäre schützen möchte und auf Anonymität besteht, dies auch zugestehen.“

„Die grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde für uns Realität“

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Juliane

„Die grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde für uns Realität“

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Am 11. September 2023 wurde ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Die Polizei nahm später einen vor Kurzem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter fest. In Schul-WhatsApp-Gruppen war vor dem Mann gewarnt worden, der Rechtsstaat hatte sich zuvor hilflos gezeigt, unter anderem konnte der Mann das Tragen einer Fußfessel verweigern. Mit der Redaktion des WEISSEN RINGS sprach der Vater des entführten Kindes erstmals öffentlich über den Fall.

Eine Straße mit dem Ortsschild "Edenkoben". Dazu sieht man ein Feld. Hier wurde ein kleines Mädchen entführt.

„Wein – Wald – Kultur“, mit diesem Slogan wirbt Edenkoben im Internet um Touristen. Bundesweite Bekanntheit erlangte die kleine Stadt in der Südpfalz allerdings erst als Tatort eines Verbrechens. Fotos: Anna Ziegler

Ein Reihenhaus am Ende einer Sackgasse, dahinter Weinbau, so wie überall hier: kilometerweites Grün, bis irgendwann der noch grünere Wald beginnt. „Wein – Wald – Kultur“, mit diesem Slogan wirbt Edenkoben auch im Internet um Touristen.

Bundesweite Bekanntheit erlangte die 7.000-Einwohner-Stadt in der Südpfalz allerdings erst als Tatort eines Verbrechens. Im September 2023 entführte ein Mann ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg und missbrauchte es sexuell. Nach einer filmreifen Verfolgungsjagd befreite die Polizei das Kind aus dem Auto des Entführers und nahm den Fahrer fest, einen frisch aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter. Im ganzen Land berichteten Medien über den Fall, allen voran die „Bild“-Zeitung veröffentlichte Dutzende Texte über den „Kinderschänder von Edenkoben“ und warf Politik und Behörden „Totalversagen“ vor.

In dem Reihenhaus am Ende der Sackgasse sitzt Mathias am Esstisch, der Vater des Mädchens. Hinter Mathias hängen eingerahmt Porträtzeichnungen an der Wand, sie zeigen die Tochter und ihren älteren Bruder, auf Regalbrettern stapeln sich Spiele und Bücher. Vor einer anderen Wand steht ein altes Küchenbuffet, aus dem obersten Fach quellen Zeitungen, „das sind die gesammelten Artikel über den Fall“, sagt der Vater. Mathias, 44 Jahre alt, von Beruf Fachkrankenpfleger, spricht erstmals aus der Betroffenenperspektive über die Tat.

Mathias, im September 2023 wurde Ihre zehnjährige Tochter entführt, im April 2024 hat das Landgericht Landau einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Wie geht es Ihrer Tochter heute, wie geht es Ihrer Familie, wie geht es Ihnen?

Ich würde sagen, uns geht es den Umständen entsprechend gut. Wir haben die Gerichtsverhandlung hinter uns, und wenn man das so sagen darf: Das Ergebnis war ein voller Erfolg für uns.

Das Gericht hat den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Hat Sie das Urteil überrascht?

Ja. Zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung sind doch eher selten nach solchen Taten.

Sie hatten ein milderes Urteil für den Angeklagten erwartet?

Nach allem, was ich so mitbekomme vom deutschen Rechtssystem, hätte das Urteil auch anders ausfallen können. Von daher ist meine Erleichterung groß.

Der Fall Ihrer Tochter hat ein großes Medienecho ausgelöst, nach der Tat war immer wieder der Satz zu lesen und zu hören, dass Ihre Tochter und Ihre ganze Familie jetzt womöglich für den Rest ihres Lebens mit den Folgen der Tat zu kämpfen hätten. Versuchen Sie, sich gegen solche Langzeitfolgen zu wappnen?

Es gibt eine ganze Menge, was man machen kann und auch machen sollte. Ich absolviere im Moment noch eine Traumatherapie, das tut mir persönlich unheimlich gut. Meine Tochter ist ebenfalls weiterhin in Therapie, das entwickelt sich auch sehr gut. Es gibt aber auch Menschen, denen sexualisierte Gewalt widerfährt und die ohne Therapie gut klarkommen. Der Satz „Das Mädchen hat jetzt einen Schaden fürs Leben“, den wir gerade in den ersten Tagen nach der Entführung so oft gehört haben, der ist nicht zwangsläufig richtig.

Empfinden Sie den Satz als stigmatisierend?

Ja, das hat etwas von Stigmatisierung. Ich möchte nicht kleinreden, was passiert ist. So etwas kann heftigste Konsequenzen haben für die Seele, für die Psyche. Aber ein Mensch verfügt auch über viele Ressourcen, mittel- bis langfristig mit so einer Erfahrung umgehen zu können und einem Schaden vorzubeugen.

Hilft Ihnen Ihre Berufserfahrung als Intensivpfleger, nicht nur als Betroffener, sondern auch mit einer gewissen professionellen Distanz auf das Geschehene zu blicken?

Ja, vermutlich ist das so.

Mathias blickt nicht nur als Vater und Intensivpfleger auf das Geschehene, sondern auch mit der forschergleichen Neugierde eines Mannes, der unbedingt verstehen will, was passiert ist. Er hat sich akribisch vorbereitet auf das Gespräch; vor ihm liegt ein prall gefüllter Aktenordner, daneben ein Zettel mit handschriftlichen Notizen.

„Nach allem, was ich so mitbekomme vom deutschen Rechtssystem, hätte das Urteil auch anders ausfallen können. Von daher ist meine Erleichterung groß.“
Wie haben Sie den 11. September 2023 erlebt?

Die grausamste Horrorvorstellung aller Eltern wurde bei uns Realität. Diese Stunden waren extrem traumatisch und sind auch der Hauptgrund, warum ich heute noch in Therapie bin. Aber ich erzähle einfach mal von Anfang an. Meine Frau ist ja auch Krankenschwester und hatte Frühschicht, ich hatte Spätschicht. Folglich habe ich mich morgens um die Kinder gekümmert. Unsere Tochter ist sehr selbstständig und hat sich eigenständig fertig gemacht. Bemerkenswerterweise war sie recht früh an diesem Morgen. Sie war bereits um 7:25 Uhr fertig und hat gemeint, sie gehe jetzt in die Schule. Da habe ich gesagt: „Dann bist du ja etwas früher als sonst, du kannst dir ja Zeit lassen.“ Sie verlässt also das Haus, den Schulweg geht sie schon seit vier Jahren. Um halb neun ruft dann meine Frau von der Arbeit an und sagt: „Unsere Tochter ist nicht in der Schule angekommen.“

Der Täter griff das Mädchen morgens auf dem Schulweg auf. Nach einer filmreifen Verfolgungsjagd befreite die Polizei das Kind aus dem Auto des Entführers und nahm den Fahrer fest. Fotos: Anna Ziegler

Fast eine halbe Stunde lang schildert Mathias minutiös den Ablauf des 11. September. Seine Notizen braucht er dafür nicht einmal. Er erzählt, wie er ins Zimmer der Tochter ging, um zu schauen, ob sie vielleicht doch zurück ins Bett gegangen und wieder eingeschlafen ist. Wie er den Schulweg abfuhr, „ganz langsam und mit offenen Fenstern“. Wie er mit der Schulsekretärin die Klassenzimmer und die Sporthalle absuchte. Wie der Schulrektor und er ganz diskret die beste Freundin der Tochter befragten. Wie er sich selbst fragte, ob er gleich die Polizei verständigen soll oder ob er noch eine halbe Stunde warten soll. Wie er sich die Frage selbst beantwortete: Nein, du fährst sofort zur Polizei. Wie er vorher doch noch einmal nach Hause fuhr, um nachzuschauen, ob seine Tochter in der Zwischenzeit vielleicht zurückgekehrt ist.

Und dann bin ich zur Polizei: Guten Tag, meine zehnjährige Tochter ist vermisst. Da habe ich schon gemerkt, irgendwas passiert hier. Leute stehen auf, es entsteht eine merkwürdige Unruhe. Und ich denke noch so für mich: Toll, die nehmen das total ernst! Zu dem Zeitpunkt wusste ich ja noch nicht, dass es Parallelmeldungen gab, dass die Polizei den aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter bereits auf dem Schirm hatte und dass es sogar eine Anruferin gab, die die Entführung beobachtet hatte.

Hatten Sie keine Angst zu diesem Zeitpunkt?

Ich fuhr dann zurück nach Hause, und auf dem Weg dorthin rief mich die Polizei an und sagte, ich müsse wiederkommen, die Kollegen aus Neustadt seien jetzt da. Da dachte ich: Das ist die Kripo. Und als ich so durch Edenkoben fuhr, drängte sich mir der Gedanke auf: Meine Tochter könnte tot sein! Angst griff nach mir, Angst und Ohnmacht. Das war für mich der schlimmste Moment. Der hat dann sogenannte Intrusionen bei mir ausgelöst: flashbackartige Bilder mit dem gleichen Gefühl, das ich in der Angstsituation hatte. Das haben zum Beispiel Soldaten, die aus Kriegsgebieten kommen. Das konnte ich später in der Traumatherapie aufarbeiten. Heute habe ich die Intrusionen nicht mehr.

Hatten Sie in dieser Situation der Ungewissheit Unterstützung?

Wir haben maximale Hilfe und Empathie erfahren in diesen dunklen Stunden. Die Polizei war wirklich super. Da herrschte ein extremer Stresspegel auf den Polizeiwachen. Und trotzdem war man immer bemüht, mit uns bestmöglich umzugehen.

Mathias rekapituliert weiter das Geschehen des 11. September 2023. Bis zu dem Zeitpunkt, als seine Frau und er bei der Polizei in Landau endlich ihre Tochter wieder- sahen: eingehüllt in einen weißen Kunststoffanzug, wegen der Spurensicherung.

„Der Satz ‚Das Mädchen hat jetzt einen Schaden fürs Leben‘, den wir gerade in den ersten Tagen nach der Entführung so oft gehört haben, der ist nicht zwangsläufig richtig. “

Wer hat Ihnen mitgeteilt, was Ihrer Tochter angetan wurde?

Letztlich hat es uns unsere Tochter selbst gesagt. Ich habe sie gefragt: Mensch, was ist dir denn passiert? Und dann erzählte sie: Da war ein Mann, der habe sie gewaltsam gepackt und in sein Auto gestoßen. Sie habe versucht, sich zur Wehr zu setzen, sie habe geschrien, aber es habe sie keiner gehört. Sie sagte, sie habe Angst gehabt und ihrem Entführer Fragen gestellt, um ein Gefühl von Kontrolle zu haben. Der Entführer habe sie beruhigt. Der Mann sei mit ihr an einen unbekannten Ort gefahren und habe sie gezwungen, ein Handtuch über ihrem Gesicht zu tragen. Und dann hat sie das umschrieben mit „und dann passiert das, was bei so einer Entführung nun mal passiert“. Da war uns klar, sie umschreibt den sexuellen Missbrauch jetzt mit diesen Worten. Ich musste dann erst mal eine rauchen gehen. Als später die Zeugenvernehmung von unserer Tochter stattfinden sollte, haben wir ihr gesagt: Auch wenn es schwer ist, wäre es gut, wenn du das alles sehr konkret benennst. Sie hat dann laut Polizei eine super Zeugenaussage gemacht.

Waren Sie dabei?

Ja, am Anfang. Als es dann in Richtung Missbrauch ging, habe ich angeboten, dass wir als Eltern rausgehen. Dem hat sie direkt zugestimmt, damit sie freier reden kann. Sie hat dann auch wohl sehr detailliert geschildert, was passiert ist. Wobei das, was passiert ist, weniger das ist, was man sich jetzt vielleicht vorstellt.

An dieser Stelle stockt Mathias. Etwas umständlich versucht er zu erklären, dass Missbrauch nicht immer gleich Missbrauch ist. Er bemüht sich zu sagen, was geschehen ist, ohne aussprechen zu müssen, was geschehen ist. Was er eigentlich sagen möchte ist: was nicht geschehen ist.

„Wir haben maximale Hilfe und Empathie erfahren in diesen dunklen Stunden. Da herrschte ein extremer Stresspegel auf den Polizeiwachen. Und trotzdem war man immer bemüht, mit uns bestmöglich umzugehen.“

Nach Straftaten wird zum Schutz der Betroffenen häufig darauf verzichtet, das Geschehene konkret zu benennen. Ganz besonders, wenn die Betroffenen Kinder oder Jugendliche sind. In Ihrem Fall habe ich aber das Gefühl, dass Sie gern mehr sagen würden – auch zum Schutz der Betroffenen. Stimmt das?

Hier in Edenkoben weiß jeder, dass wir die betroffene Familie sind. Also alle in unserem sozialen Umfeld, jeder Lehrer, jeder Mitschüler. Viele gehen nach der Medienberichterstattung automatisch von den schlimmsten Horror-Szenarien aus. Ich habe das Gefühl, dass ich einer Stigmatisierung ein wenig entgegenwirken kann, wenn ich sage: Ich will nichts schönreden, das war ein sexueller Missbrauch, das ist eine schwere Straftat. Aber es war vielleicht auch nicht das, was ihr jetzt im Kopf habt.

Medien in ganz Deutschland berichteten über den Fall, allen voran die „Bild“-Zeitung veröffentlichte Dutzende Texte über den „Kinderschänder von Edenkoben“ und warf Politik und Behörden „Totalversagen“ vor. Fotos: Anna Ziegler

Behörden, Hilfsorganisationen, oft auch Medien unternehmen sehr viel dafür, Betroffene zu schützen, indem sie möglichst wenige Informationen preisgeben. Denken Sie, dass sie damit manchmal das Gegenteil erreichen von dem, was sie erreichen wollen?

Das ist eine gute Frage. Ich habe es als positiv empfunden, dass man vor allem vor Gericht so konsequent versucht hat, die Intimsphäre unserer Tochter zu schützen. Trotzdem spürte ich auch das Bedürfnis, zum Schutz meiner Tochter zumindest so viele Informationen transparent zu machen, dass das Kopfkino bei den Leuten nicht schlimmer ausfällt als die Wirklichkeit.

Die Medien warfen Politik und Behörden nach der Tat schweres Versagen vor. 2020 empfahl ein Gutachter im Prozess gegen den Mann eine anschließende Sicherungsverwahrung, aber das Landgericht ordnete sie nicht an. Nach seiner Entlassung 2023 sollte er dann per Fußfessel überwacht werden, der Mann weigerte sich einfach. Das hat für viel Empörung gesorgt. Sie als Betroffene haben sich mit Kritik auffällig zurückgehalten – warum?

Meine Frau und ich sind tatsächlich der Meinung, dass jede Institution in Deutschland ihre Arbeit gemacht hat. Es fällt uns schwer zu sagen: Die Polizei ist schuld, das Gericht ist schuld, die Führungsaufsichtsstelle ist schuld. Nehmen wir das Beispiel Führungsaufsicht: Da gab es ja extra Mitarbeiter, um auf den Mann aufzupassen. Aber die Führungsaufsicht war das völlig falsche Instrument, mit einem Straftäter dieses Kalibers umzugehen. Der hätte in Sicherheitsverwahrung gehört.

„Meine Frau und ich sind tatsächlich der Meinung, dass jede Institution in Deutschland ihre Arbeit gemacht hat. Es fällt uns schwer zu sagen: Die Polizei ist schuld, das Gericht ist schuld, die Führungsaufsicht ist schuld.“

Als der Mann 2020 wegen Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilt wurde, waren die Einzelstrafen angeblich zu gering ausgefallen, um eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen zu können.

Das ist komplizierter, ich habe mich damit intensiv beschäftigt. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Gericht in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die Führungsaufsicht Sicherungsverwahrung angeordnet hat. Erst in diesem Jahr, nach unserem Fall, hat ein deutsches Gericht erstmalig einen Sexualstraftäter wegen Verstößen gegen die Führungsaufsichtsauflagen mit Sicherungsverwahrung belegt. Es war sogar dasselbe Gericht. Aber es steht mir nicht zu, die Entscheidung des Gerichts damals zu kritisieren.

Wenn es jemandem zusteht, dann doch wohl Ihnen als Betroffener dieser Entscheidung?

Die Frage ist doch: Wird der Job gemacht? Tut jeder, was er tun sollte? Nehmen wir die Führungsaufsicht: Das Gericht hatte eine wöchentliche Kontaktaufnahme mit der Person vorgesehen. Die Führungsaufsicht hat das sogar täglich gemacht. Die haben viel mehr getan, als sie eigentlich hätten machen müssen, weil sie wussten, wie gefährlich der Mann ist. Die Führungsaufsicht ist einfach das völlig falsche Instrument gewesen. Ich bin Fachkrankenpfleger auf einer Intensivstation, für mich klingt das so, als würde man einen kritisch kranken Intensivpatienten nicht auf die Intensivstation legen, sondern auf Normalstation. Und wenn der Patient dann abends tot im Bett liegt, dann wundert man sich. Natürlich bin ich der Meinung, dass da grundsätzlich etwas schiefläuft. Wie oft kommen Sexualstraftäter aus dem Gefängnis wieder frei und werden rückfällig? Es muss sich grundsätzlich etwas ändern. Es muss vielleicht härtere Strafen geben. Es muss öfter die Sicherheitsverwahrung verhängt werden. Es muss eine mit Zwang durchsetzbare Fußfessel-Überwachung möglich sein. Vielleicht passiert das jetzt ja.

Vor Gericht trat der Vater des betroffenen Mädchens als Nebenkläger auf. Das gab ihm das Gefühl, wichtige Informationen zu erhalten und den Prozessverlauf im Sinne des Opfers beeinflussen zu können. Fotos: Anna Ziegler

Es wäre Ihr gutes Recht, wütend darüber zu sein, dass das alles damals nicht passiert ist, und die dafür verantwortlichen Stellen zu kritisieren. Sie haben sicherlich schon mal den Begriff „Victim Blaming“ gehört?

Sie meinen damit eine Täter-Opfer-Umkehr oder auch Schuldverlagerung? Also den Versuch, die Verantwortung für eine Straftat nicht dem Täter, sondern dem Opfer zuzuschreiben? Man denkt auf einmal, man findet die Schuldigen überall. Als Erstes ist es natürlich die Polizei. Dann ist es der böse Staat. Später war es die Schule, die hätte doch bessere Sicherheitskonzepte haben sollen. Und wir Eltern, ich hätte meine Tochter nicht allein zur Schule laufen lassen sollen! Das ist Victim Blaming, uns als Eltern wird die Schuld für das Verbrechen an unserer Tochter gegeben. Das kann einen ganz schön fertig machen.

Hat man Ihnen diesen Vorwurf gemacht?

Das hat mir niemand persönlich gesagt, aber das kann man zum Beispiel bei Facebook lesen. „Also ich bin ja Helikoptermutter und stehe dazu. Ich hätte meine Tochter niemals allein …“ Schon ist der Vorwurf da. Unsere Tochter hat sich auch selbst die Schuld gegeben: „Ich hätte den Weg nicht nehmen sollen.“ Das ist doch ein Klassiker in der Psychologie! Ich sage ganz klar: An so einer Tat ist zu 100 Prozent der Täter schuld. Sonst niemand. Das habe ich auch als Nebenkläger vor Gericht gesagt.

Die „Bild“-Zeitung zitierte ein Mitglied des Innenausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag mit dem Satz: „Der Rechtsstaat ist hier an Grenzen gestoßen.“ Stimmen Sie dieser Aussage zu?

Im Prozess habe ich mich an die Vorsitzende Richterin gewandt. Dabei habe ich diesen Satz zitiert und gesagt: „Bei vielen Menschen in der Bevölkerung entsteht tatsächlich der Eindruck, dass der Rechtsstaat mit Tätern dieses Kalibers an seine Grenzen kommt. Dies soll heute anders sein. Sehr geehrte Frau Vorsitzende, hohes Gericht, bitte beweisen Sie uns das Gegenteil. Beweisen Sie uns, dass der Rechtsstaat mit Tätern dieses Kalibers umzugehen weiß.“ Ich bat das Gericht, dafür zu sorgen, dass dieser Mann nie wieder die Möglichkeit bekommen wird, ein Kind zu entführen und zu missbrauchen.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, Betroffene besser zu schützen?

Ich habe das Gefühl, dass wir in Deutschland zu häufig nur die Scherben aufkehren, nachdem etwas zerbrochen ist. Es wird viel auf Prävention gesetzt; Kinder lernen, wie sie sich im Falle eines Falles zu verhalten haben. Es gibt Psychologen, die die Folgen eines Missbrauchs aufarbeiten und therapieren. Es gibt den WEISSEN RING und viele weitere Hilfsorganisationen. Doch im Endeffekt behandeln wir Symptome. Ich kann mir vorstellen, dass härtere Strafen ein Mittel gegen Sexualstraftäter sind. Häufiger verhängte Sicherungsverwahrung. Fußfesselzwang. Weniger Datenschutz. Aber das müssen Fachleute beantworten, ich bin kein Fachmann. Dieser Fall ist in jeder Hinsicht besonders: Vor dem Mann wurde ja gewarnt, sogar unsere Tochter hatte vorher ein Foto von ihm auf ihrem Smartphone, weil das nach seiner Haftentlassung über Schul-WhatsApp-Gruppen geteilt worden war. Meine Frau und ich kannten die Nachricht leider nicht. Besonders war an dem Fall auch das hohe mediale Interesse. Das hat den Nachteil einer möglichen Stigmatisierung, aber auf der anderen Seite kann es auch ein Vorteil sein.

„Sehr geehrte Frau Vorsitzende, hohes Gericht, bitte beweisen Sie uns das Gegenteil. Beweisen Sie uns, dass der Rechtsstaat mit Tätern dieses Kalibers umzugehen weiß.“

Das müssen Sie erklären.

Wir haben sehr viel Empathie erfahren, ganz viele Menschen haben extrem viel Rücksicht auf uns genommen. Der WEISSE RING war sofort da, noch am Entführungstag. Ein paar Tage später saß der Opferbeauftragte des Landes hier. Es sind Spendenaktionen gelaufen, was tatsächlich eine große Hilfe ist in dem Moment. Dann war da unser Arbeitgeber, der uns freigestellt und in jeder Hinsicht unterstützt hat. Freunde, Familie. Unser Anwalt, Matthias Bär aus Edenkoben, stand uns fachlich wie im menschlichen Sinne zur Seite. Das Gymnasium in Edenkoben hat uns sehr geholfen. Wir haben uns wöchentlich getroffen, um die Situation meiner Tochter zu besprechen. Die Traumaambulanz in Landau, die Therapeutin meiner Tochter, sie alle haben uns sehr geholfen. Ich glaube, dass all diese Unterstützung nicht die Regel ist bei Missbrauchsfällen.

Was, glauben Sie, ist denn die Regel?

Die Regel ist, dass man erst gar nicht weiß, dass was passiert ist. Dann kommt irgendwann ein dunkler Verdacht. Der Verdacht erhärtet sich. Man geht zur Polizei und stellt fest, dass es schwierig wird, den Missbrauch nachzuweisen. Es kommt zu einer Aussage-gegen-Aussage-Situation. In der Regel finden die meisten Missbrauchsfälle im sozialen Umfeld statt, da ist keine externe Person der Täter. Da gibt es nicht so viele Unterstützer. Das meine ich, wenn ich sage, dass wir ein Stück weit privilegiert waren wegen des hohen medialen und gesellschaftlichen Interesses an diesem Fall.

Mathias atmet durch. „Ich muss erst mal eine rauchen“, sagt er und geht in den Garten. Er beeilt sich, er hat noch viel zu sagen. „Sie merken ja, dass ich das Thema sehr konfrontativ angehe. Aber ich muss damit auch mal wieder aufhören. Die letzten Monate gab es für mich nur das Thema Entführung, ich habe alle Kraft auf dieses Thema aufgewendet. Meine Frau tickt da zum Beispiel ganz anders. Sie sorgte für Normalität bei uns in der Familie. Das passte super.“

„Ich hätte den Weg nicht nehmen sollen – das ist doch ein Klassiker in der Psychologie! Ich sage ganz klar: An so einer Tat ist zu 100 Prozent der Täter schuld. Sonst niemand.“

Sie sind als Nebenkläger vor Gericht aufgetreten. Wie haben Sie den Prozess vor dem Landgericht Landau erlebt?

Sicherlich ist „Vorfreude“ nicht das treffende Wort, aber für mich war der Prozessbeginn sehr positiv besetzt, weil ich erwartet habe, dass der Entführer meiner Tochter zur Rechenschaft gezogen wird. Es war eine Möglichkeit für mich, mich zur Wehr zu setzen. Das hat auch meine Traumatherapeutin zu 100 Prozent unterstützt. Ich hatte von Anfang an das Bestreben, den Prozessverlauf so gut wie es mir möglich ist zu beeinflussen – und zwar, indem ich unsere Perspektive aufzeige. Ich wollte objektiv und nachvollziehbar die Konsequenzen so einer Tat aufzeigen, vor allem für uns. Konkret habe ich zum Beispiel aufgezeigt, dass unsere Tochter zum Prozesszeitpunkt immer noch Schwierigkeiten mit dem Schulweg hatte und eine Traumatherapie machte.

Mit der Urteilsverkündung konnte die Familie „ein ganz großes Stück dieser Lebensphase abschließen“, sagt der Vater des Opfers. Er blickt optimistisch in die Zukunft: „Das Leben geht weiter.“ Fotos: Anna Ziegler

Hatten Sie das Gefühl, man hört Ihnen zu?

Ja, ich hatte das Gefühl, alles anbringen zu dürfen und Gehör zu bekommen. Ich habe auch vor Gericht Empathie von allen Seiten erfahren. Vom Gericht selbst, aber auch von der Verteidigerin des Angeklagten. Dafür habe ich mich am Ende auch bedankt. Mir war es aus mehreren Gründen wichtig, als Nebenkläger dabei zu sein. Erstens: Ich kann den Prozessverlauf beeinflussen. Zweitens: Ich bekomme wichtige Informationen. Es gab zum Beispiel Erkenntnisse aus dem Verfahren, die mir wiederum für die Therapie meiner Tochter hilfreich erschienen. Und dann gab es für mich auch noch die Möglichkeit, durch eine allumfassende Aussage von mir es meiner Frau zu ersparen, ebenfalls als Zeugin aussagen zu müssen.

Musste Ihre Tochter aussagen?

Nein, sie musste nicht aussagen, weil der Angeklagte geständig war.

Im Strafprozess stehen die mutmaßlichen Täter im Mittelpunkt. Hatten Sie das Gefühl, dieser Prozess war auch ein Prozess für das Opfer?

Es liegt natürlich in der Natur der Dinge, dass in einem Strafverfahren der Angeklagte im Mittelpunkt steht. Zeitweise hatte ich auch das starke Gefühl, dass wir als Geschädigte komplett aus dem Fokus geraten sind. Zum Beispiel haben wir einen ganzen Vormittag damit verbracht, darüber zu reden, ob der Angeklagte durch den Polizeieinsatz Verletzungen davongetragen habe. Polizisten wurden befragt, Untersuchungsbefunde besprochen, der Angeklagte angehört.

„Von den Folgen für Geschwister, für die Eltern, von den Therapien, von den unzähligen Tränen, all das muss das Gericht wissen. Es ist auch aus psychologischer Sicht wichtig, sich zur Wehr zu setzen.“

Was konnten Sie als Nebenkläger tun, um die betroffene Seite in den Vordergrund zu rücken?

Wir haben zum Beispiel über die Nebenklage den Rektor der Schule meiner Tochter als Zeugen geladen. Die Schule befand sich ja auch im absoluten Ausnahmemodus. Da wird auf dem Schulweg ein paar Meter vor dem Schulgelände ein Mädchen entführt. Da war ein Kriseninterventionsteam da. Da waren täglich sechs Psychologen da. Es gab Krisentreffen. Viele Lehrer hatten Tränen in den Augen. Der Rektor hat das einsortiert, er sagte: Für eine Schule gibt es nur zwei andere Szenarien, die eine ähnliche Dramatik zur Folge haben – ein Amoklauf oder der Tod eines Schülers. Wir wollten aufzeigen, dass so etwas kein isoliertes Verbrechen ist, sondern dass es Kreise zieht.

An wen denken Sie bei den Kreisen noch, abgesehen von der Schule?

Ich denke zum Beispiel an unseren Arbeitgeber. Meine Frau und ich sind beide seit über 20 Jahren in dem Krankenhaus tätig, wir sind dort natürlich gut vernetzt und bekannt. Wir wissen, dass in der ersten Woche die Betroffenheit so groß war, dass die Kollegen auf dem Boden gesessen und geweint haben. Das sind ja auch Eltern mit Kindern, das ist auch deren schlimmste Horrorvorstellung.

Zu Beginn unseres Gesprächs haben Sie das Urteil als „vollen Erfolg“ bezeichnet. Wie wichtig war Ihnen die Strafzumessung?

Es war uns natürlich wichtig, dass der Täter bei nachgewiesener Schuld angemessen bestraft wird. Und die Folgen einer Tat sind für die Strafzumessung nicht irrelevant. Ich wollte das Gericht dabei unterstützen, indem ich bestmöglich die Konsequenzen der Tat für alle Beteiligten aufzeige – mit dem Ziel, so auf die Strafzumessung einzuwirken. Ich habe, sachlich und objektiv, von den Folgen für meiner Tochter berichtet. Von den Folgen für Geschwister, für die Eltern, von den Therapien, von den unzähligen Tränen, von meiner beruflichen Reduzierung, all das muss das Gericht wissen. Auf diesem Weg konnte ich mich nach dem schrecklichen Angriff auf meine Familie zur Wehr setzen. Es ist auch aus psychologischer Sicht wichtig, sich zur Wehr zu setzen.

Wir sprachen über die öffentliche Aufmerksamkeit, die Ihr Fall und der Prozess erfahren haben, und die Empathie, die Sie erfahren haben. Wie haben Sie die Medien wahrgenommen?

Eigentlich auch sehr positiv. Es war ja sehr viel los in den Medien, vor allem in den ersten Tagen. Ich bin mehrfach gewarnt worden, dass Reporter bald vor unserer Haustür stehen würden. Uns hat aber nie jemand direkt angesprochen.

Fast vier Stunden sind mittlerweile vergangen, die Rebstöcke hinter der Sackgasse liegen längst im Dunkeln. Mathias sortiert seine Unterlagen und legt die Dokumente zurück in den Aktenordner. Ein letztes Mal liest er seinen Notizzettel, „habe ich etwas Wichtiges vergessen?“ Er schüttelt den Kopf.

Wenn alles vorbei ist, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist – was werden Sie dann tun?

Ich habe mich ja bewusst für diesen konfrontativen Weg der Auseinandersetzung mit dem Geschehen entschieden. Zwischendurch habe ich aber mal gedacht, dass es auch ein guter Weg gewesen wäre, das alles zu 100 Prozent den Juristen zu überlassen. Jeden Tag, wenn ein Gerichtstermin stattfindet, hätte ich dann etwas Cooles mit meinen Kindern machen können. Wir wären ins Schwimmbad gegangen, wir wären ins Kino gegangen, wir wären auf den Markt gegangen. Aber ich glaube, dass es auch gut war, wie es war, und dass ich vor Gericht einiges erreichen konnte. Mit der Urteilsverkündung konnten wir aus Perspektive meiner Familie bereits ein ganz großes Stück von dieser Lebensphase abschließen. Das Leben geht weiter, und ich blicke total optimistisch in die Zukunft.

Transparenzhinweis:
Die Familie von Mathias wurde von der Außenstelle Südpfalz des weissen rings unter Leitung von Heinz Pollini betreut. Unter anderem finanzierte der Verein eine einwöchige Erholungs‑ maßnahme für die Familie nach der Tat.

Der lange Kampf des Andreas S.

Erstellt am: Mittwoch, 12. März 2025 von Selina

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde Andreas S. in Holzminden mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht. Als Erwachsener kämpft er seit einem Vierteljahrhundert für Aufklärung. Jetzt steht er kurz vor seinem Ziel: Im Frühjahr 2025 beginnt ein unabhängiges Institut mit der Aufarbeitung des Leids, das ihm und vielen weiteren Kindern widerfahren ist.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Andreas S. spricht offen über seine Geschichte und lässt sich auch fotografieren. Er möchte aber nicht erkannt werden, um sich und seine Familie vor Anfeindungen zu schützen. Foto: Erik Hinz

Eine Stadt im Münsterland, im Januar 2025. Andreas S. sitzt an seinem Küchentisch und sagt, dass es ihm heute gut gehe und er offen über all das sprechen könne, was jetzt folgt, ohne dass ihm der Boden unter den Füßen wegbricht. „Ich schäme mich nicht mehr für das, was mir widerfahren ist“, sagt der 51-Jährige. „Man muss sich nicht für etwas schämen, was einem widerfährt. Man kann sich doch nur für etwas schämen, was man getan hat. Ich habe aber nichts getan.“

Jahrelang hat ein Kinder- und Jugendpsychiater Andreas S. in seiner Sprechstunde missbraucht. Viele Jahre konnte S. das Erlebte nicht einordnen. Erst als junger Erwachsener wehrte er sich, auch um andere zu schützen. Er spricht offen über seinen einsamen Kampf, möchte aber nicht, dass sein vollständiger Name in diesem Text genannt wird, um sich und seine Familie vor Anfeindungen zu schützen.

Als er davon zu Hause erzählte, entgegnete seine Mutter: „Hab dich nicht so.“

Sein Vater meinte später, er steigere sich da in etwas hinein. Wer soll einem glauben, wenn einem nicht einmal die eigenen Eltern glauben?

1984

Insgesamt 156-mal fuhr Andreas S. als Kind in die Klinik. „Geh mal nach hinten“, habe der Arzt nach dem Gesprächsteil stets gesagt – und meinte damit einen separaten Raum, in dem eine Liege mit einem Heizlüfter stand.

Andreas S. sagt, er habe immer darunter gelitten, dass seine Eltern wenig Zeit hatten. Durch die Arztbesuche habe er die Aufmerksamkeit seiner Mutter bekommen. Also fuhr er jahrelang weiter mit dem Fahrrad in die Klinik. Insgesamt 156-mal, immer mittwochs, jeweils für 50 Minuten. „Geh mal nach hinten“, habe der Arzt nach dem Gesprächsteil stets gesagt. „In einem separaten Raum stand eine Liege mit einem Heizlüfter, da haben dann die körperlichen Untersuchungen stattgefunden.“ Als Andreas S. im Jahr 2023 die Klinik in Holminden noch einmal mit zwei Journalisten des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ besuchte, die seine Geschichte recherchierten, traf ihn fast der Schlag. „Die alte Liege von damals stand immer noch in dem Behandlungsraum.“

Auf dem Foto ist Andreas S. von hinten fotografiert worden.

Empathische Geste: Der Gutachter Prof. Dr. Jörg Fegert hat einen Ring für Andreas S. anfertigen lassen – als Anerkennung für dessen intensiven Kampf um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Der Ring zeigt einen Menschen, der sich vor Schmerz krümmt, aber gleichzeitig stolz aufrichtet.

Mit 14 sei er wegen der voranschreitenden Pubertät uninteressant geworden für den Psychiater, der Missbrauch endete. Lange Zeit verdrängte Andreas S. die Gedanken an das Geschehen. Erst als er Mitte der 1990er-Jahre im Fernsehen einen Bericht über den belgischen Sexualmörder Marc Dutroux sah, da sei ihm schlagartig klar geworden: Das, was ihm als Kind im „Lustigen Bach“ widerfahren ist, das war Missbrauch.

Es ist nicht ungewöhnlich, so etwas spät zu erkennen. Die meisten Menschen wenden sich erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach einem Missbrauch an Beratungsstellen. „Es war schrecklich. Ich war über mehrere Tage in einer Art Trancezustand, habe fast nichts gegessen und sehr viel geweint.“ Er suchte Hilfe, fand sie zunächst bei einer Freundin und dann professionell. Dort riet man ihm von einer Strafanzeige ab, die Taten seien ohnehin verjährt. Er solle sich erst mal um sich selbst kümmern. Andreas S. sagt: „Als mir bewusst wurde, dass womöglich andere Kinder immer noch missbraucht werden, habe ich beschlossen, etwas zu unternehmen. Der Arzt praktizierte ja noch.“ Das habe ihm Antrieb gegeben, sich aus seiner Ohnmacht und Opferrolle zu befreien.

Man riet ihm von einer Strafanzeige ab, die Taten seien ohnehin verjährt. Er solle sich erst mal um sich selbst kümmern.

Andreas S. kontaktierte nun die Ärztekammer Niedersachsen, die Bezirksregierung Hannover und die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Unangemeldet besuchte eine Delegation der Bezirksregierung die Klinik und stellte fragwürdige Behandlungs- und Untersuchungsmethoden fest. Sie informierte das Familienwerk im Dezember 1996 darüber. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wussten die Verantwortlichen in Holzminden von den Vorwürfen. Im März 1997 untersagte das Familienwerk nach eigenen Angaben dem Arzt sämtliche körperlichen Untersuchungen, die nicht zum Standard bei psychiatrischen Behandlungen zählen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren aber wieder ein. Es sei nicht Aufgabe der Justiz, ärztliche Untersuchungsmethoden zu bewerten, hieß es. Im Oktober 1997 beauftragte die Bezirksregierung Hannover den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Professor Dr. Jörg Fegert, heute Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder-​ und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, die Untersuchungsmethoden des Arztes in Holzminden zu prüfen.

1999

Die Staatsanwaltschaft erhob im Juli 1999 Anklage gegen den Arzt. Eine juristische Aufarbeitung des Falls gab es trotzdem nie: Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater nahm sich zwei Tage vor Prozessbeginn im Dezember 1999 das Leben.

Parallel dazu wandte sich Andreas S. an das Magazin „Der Spiegel“, um die Geschichte publik zu machen. Als dann Fegerts Gutachten sowie Artikel in der „Neuen Westfälischen“ und im „Spiegel“ erschienen, ging alles ganz schnell: Die Bezirksregierung Hannover entzog dem Arzt die Approbation, weil das Gutachten zu dem Schluss gelangt war, dass der Psychiater in Holzminden seine Stellung als „Tarnung“ genutzt habe, sein Handeln klassische Muster pädophiler Handlungen aufweise und er den Kindern nachhaltig geschadet habe. Es meldeten sich weitere Jungen, die Staatsanwaltschaft ermittelte erneut: Bei einer Razzia entdeckten die Ermittler bei dem Psychiater Bilder, Videos und Tagebuchaufzeichnungen mit sexuellen Fantasien, die zu den Kindern passten.

„Damit war klar, dass es kein ärztliches Handeln war, sondern dass der Arzt seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt hat auf Kosten seiner Patienten“, sagt Andreas S. heute. Das sah damals auch die Staatsanwaltschaft so und erhob im Juli 1999 Anklage gegen den Arzt. Eine juristische Aufarbeitung des Falls gab es trotzdem nie: Der angeklagte Kinder- und Jugendpsychiater nahm sich zwei Tage vor Prozessbeginn im Dezember 1999 das Leben. Doch vorher schickte er Andreas S. noch eine Postkarte.

Auf der Karte, das wird Andreas S. niemals vergessen, stand unter einem Totenkopf in lateinischer Sprache: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ Es ist ein Vers aus dem Matthäus-Evangelium. „Ich habe die Postkarte verbrannt. Aber ich hatte tatsächlich viele Jahre wahnsinnige Schuldgefühle“, schildert der 51-Jährige. „Vermutlich würde der Mann noch leben, wenn ich das nicht ins Rollen gebracht hätte. Aber ich weiß nicht, wie viele Kinder er dann noch missbraucht hätte.“ In den 14 Jahren, die der Psychiater in Holzminden wirkte, waren rund 7.500 Kinder und Jugendliche bei ihm in Behandlung. Andreas S. ist sich sicher, dass der Missbrauch weitergelaufen wäre, denn schon damals hätten trotz vieler Hinweise alle weggesehen, weil der Arzt zu den Honoratioren der Stadt gehörte. Die Lokalzeitung „Täglicher Anzeiger Holzminden“ schrieb im Juni 1998: „Offensichtlich wussten viele Holzmindener von den Vorwürfen gegen den Mediziner, nur wenige sprachen darüber.“ Noch kurz bevor dem Arzt die Approbation entzogen wurde, war er feierlich aus der Klinik verabschiedet worden.

Manchmal klingelt während des knapp vierstündigen Gesprächs in der Küche von Andreas S. das Telefon. Er wechselt dann mühelos vom Deutschen ins Englische. Er spricht mehrere Sprachen verhandlungssicher und hat beruflich Karriere gemacht.

Der alleinerziehende Vater ist Führungskraft in einer gemeinnützigen Organisation. Der sexuelle Missbrauch durch den Psychiater in seiner Kindheit beherrschte nicht seinen Alltag, aber die Erlebnisse meldeten sich immer wieder, besonders in Krisensituationen. Andreas S. hatte Panikattacken und Flashbacks. Ein bestimmter Geruch, der ihn an den Arzt erinnerte, löste sofort Brechreiz bei ihm aus. Er machte Psychotherapien, doch keine führte zur Linderung. Bis zur Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und einer professionellen Behandlung vergingen noch viele Jahre.

Und immer wieder stellte sich Andreas S. diese bohrenden Fragen: Warum lässt das Albert-Schweitzer-Familienwerk dieses Unrecht nicht aufarbeiten? Wie vielen Kindern ist es noch so ergangen wie mir? Haben die Menschen Hilfe?

Im Jahr 2016 schrieb er dann einen Brief an das Familienwerk und bat um Aufarbeitung und die Übernahme institutioneller Verantwortung. Die Antwort kam zwei Jahre später. Darin hieß es, man könne „eine öffentliche Klarstellung von Recht und Unrecht“ nicht leisten. „Der Brief war schrecklich für mich“, sagt Andreas S., er bittet jetzt um eine kurze Gesprächspause. Er möchte jetzt erstmal eine dampfen. Er holt sich seine E-Zigarette und nimmt einen tiefen Zug. Und noch einen zweiten.

2025

Erst nach weiterem Druck und Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lenkt das Albert-Schweitzer- Familienwerk ein und beauftragt im Juni 2024 ein externes Institut, den sexuellen Missbrauch kleiner Patienten im Therapeutikum „Lustiger Bach“ aufzuklären. Das Institut soll im Mai 2025 einen Aufruf an Betroffene starten.

Andreas S. erzählt von einer weiteren Grenzerfahrung auf seinem langen Leidensweg: 2019 hatte er während einer Zugfahrt nach Berlin eine heftige Panikattacke und rief den Krisendienst in Berlin-Charlottenburg an. Heute sagt er: „Erst da ist mir klargeworden, dass ich dieses Trauma nicht loswerde, ohne es vernünftig aufzuarbeiten.“ Ein Freund empfahl ihm eine Tagesklinik für Traumatherapie. „Das hat mir sehr geholfen.“ In der Therapie rekonstruierte ein Parfümeur sogar den Geruch, der die Übelkeit bei ihm auslöste. Er roch so lange daran, bis er sich nicht mehr davor ekeln musste.

Am Ende erhielt er eine Entschädigung in Höhe von 4.398,53 Euro. Andreas S. rechnete es auf die 156 Sitzungen um: Macht 28,20 Euro für jeden Missbrauchsfall.

Seine persönliche Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in seiner Kindheit hat Andreas S. damit vorangebracht. Doch er wollte auch eine offizielle Anerkennung als Opfer. Er hörte vom Opferentschädigungsgesetz (OEG), mit dem sich der Staat verpflichtet, Opfern zu helfen, die er nicht vor Gewalt schützen konnte. „Ich wusste ja nicht, was mir blüht“, sagt Andreas S. heute über den langen Weg zur Entschädigung. Vor allem die Fragen, die er sich vom Sachbearbeiter des zuständigen Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gefallen lassen musste, nach sexuellen Vorlieben und was er dabei empfinde, seien eine absolute Zumutung gewesen. „Es war die Hölle.“ Am Ende erhielt er eine Entschädigung in Höhe von 4.398,53 Euro. Andreas S. rechnete es auf die 156 Sitzungen um: Macht 28,20 Euro für jeden Missbrauchsfall. „Mir geht es nicht ums Geld. Aber dieser Mann konnte über viele Jahre agieren und ist immer wieder geschützt worden. Die Staatsanwaltschaft war involviert. Die Anstalten körperlichen Rechts waren involviert. Das Gesamtsystem hat versagt.“ Und dafür sei das OEG eigentlich gemacht. „Ich würde den OEG-Antrag nicht noch einmal stellen“, sagt er rückblickend.

2023 wendet sich Andreas S. erneut an das Familienwerk, jetzt an das Kuratorium. Erst nach weiterem Druck und Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lenkt das Albert-Schweitzer-Familienwerk ein und beauftragt im Juni 2024 das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP), den sexuellen Missbrauch kleiner Patienten im Therapeutikum „Lustiger Bach“ aufzuklären. Damals sei deutlich geworden, „dass wir aus Sicht der Opferperspektive zu wenig getan haben und eine professionelle und unabhängige Aufarbeitung notwendig ist“, teilte das Familienwerk auf Anfrage des WEISSER RING Magazins mit. Bislang habe es Kontakt zu vier Personen gegeben, die konkretes Interesse an einer Aufarbeitung signalisiert hätten. Das IPP werde im Mai 2025 einen Aufruf starten, der sich sowohl an Betroffene richtet als auch an Menschen, die vom Missbrauch wussten. Die Ergebnisse des Instituts sollen im Jahr 2027 veröffentlicht werden.

Die Berichterstattung, sagt Andreas S., habe nicht nur den Druck auf das Familienwerk erhöht, sondern sei auch sehr heilsam für ihn gewesen. Deshalb spreche er über seine Geschichte. Seine Mitarbeitenden haben ihn auf den Fotos in den Artikeln erkannt, obwohl er sich, wie auch für diese Geschichte im WEISSER RING Magazin, nur so fotografieren lässt, dass er eigentlich nicht sofort erkannt werden kann. „Man empfindet Scham, natürlich. Die Arbeit ist doch der letzte Ort, an dem man so etwas teilen möchte. Aber: Es war richtig. Der positive Zuspruch hat gutgetan und die Scham ist weg.“ Andreas S. geht es um die Anerkennung von Unrecht, um Empathie und die Übernahme von Verantwortung. „Ich hätte vermutlich längst klein beigegeben, wenn das Familienwerk in irgendeiner Form uns Betroffene um Verzeihung gebeten hätte.“ Das sei aber bis heute nicht geschehen.

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Sabine

Der Bundestag beschloss, dass die Pille danach für Vergewaltigungsopfer kostenfrei wird. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 31.01.2025

Pille danach wird für Vergewaltigungsopfer kostenfrei

In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt, beschloss der Bundestag. Das ist vor allem einer Betroffenen zu verdanken.

Mainz – In Zukunft soll die Pille danach für alle Frauen kostenlos werden, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt. Das beschloss der Bundestag in der Nacht zu Freitag. Die bisherige Regelung sah eine regelhafte Kostenübernahme nur dann vor, wenn die Betroffene 22 Jahre oder jünger ist.

Der Beschluss ist nicht nur eine gute Nachricht für alle Opfer sexualisierter Gewalt, sondern auch ein Erfolg für Gudrun Stifter. Sie hatte die Debatte angestoßen, nachdem sie selbst vergewaltigt wurde. Stifter erhielt damals eine Rechnung von ihrer Krankenkasse über mehrere Hundert Euro: Sie müsse auch als Opfer die Laborkosten für alle Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten selbst tragen, wurde ihr damals mitgeteilt. Ebenso für die „Pille danach“, um eine durch die Tat möglicherweise verursachte Schwangerschaft zu verhindern. Das wollte sie nicht akzeptieren.

 

Gudrun Stifter (Foto: Christian J. Ahlers)

2021 hatte Stifter eine Petition vor den Bayerischen Landtag gebracht, in der sie die Übernahme der Kosten forderte. In einer Beschlussempfehlung hatte sich der Landtag dafür ausgesprochen, dass sich die bayerische Staatsregierung für eine Änderung auf Bundesebene einsetzen soll. Jetzt, fast vier Jahre später, wurde ihre Hartnäckigkeit und Engagement von Erfolg gekrönt.

Es war nicht die erste Petition von Gudrun Stifter: Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Münchenerin im Jahr 2023 begleitet, als sie in bundesweiten Petitionen Verbesserungen bei der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG, seit 2024: Sozialgesetzbuch XIV) forderte. Damals sagte sie: „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht.“

 „Ich ertrage einiges, aber Ungerechtigkeit nicht!“

In der Theorie ist das Entschädigungsrecht in Deutschland ein gutes Gesetz, in der Praxis leiden viele Antragsstellende jedoch unter den zermürbenden Verfahren. Gudrun Stifter will das ändern.