Gesetzentwurf ruft elektronische Fußfessel auf den Plan

Erstellt am: Donnerstag, 28. August 2025 von Selina
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 28.08.2025

Gesetzentwurf ruft elektronische Fußfessel auf den Plan

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, um besser gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Geplant ist unter anderem, die elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild einzuführen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken. Kernstück ihres Gesetzentwurfes ist die bundesweite Möglichkeit für Familiengerichte, in „Hochrisikofällen“ den Einsatz einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Diese soll Täter überwachen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen und das Opfer erneut angreifen.

Das System basiert auf dem spanischen Modell: Täter und Opfer werden überwacht. Nähren sie sich einander, löst das System automatisch Alarm aus. Die Koordinierungsstelle im jeweiligen Bundesland wird sofort informiert und kann Polizei, Täter und Betroffene verständigen. Auf Wunsch erhält die betroffene Person zusätzlich eine Warnung über ein Empfangsgerät. So die Pläne des Justizministeriums.

Hessen zieht erste Bilanz

In Hessen ist die „spanische Fußfessel“ bereits seit Anfang des Jahres im Einsatz. Dort zieht die Landesregierung eine positive Bilanz: Es sei zu keinem Übergriff von Fußfessel-Trägern auf Betroffene gekommen. Bei Meldungen an die Überwachungsstelle sei eine schnelle Reaktion möglich gewesen. Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung wurde den Angaben zufolge bislang in neun Fällen eingesetzt.

Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) befürwortet den Gesetzentwurf: „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Gewaltschutzgesetz erarbeitet, der weitreichende Änderungen zugunsten des Schutzes von Frauen beinhalten soll.“

Die Bundesregierung berät derzeit über den Vorschlag, Länder und Verbände können bis zum 19. September Stellung nehmen.

Der WEISSE RING kämpft schon länger für den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer sagt: „Wir fordern die schnellstmögliche bundesweite Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter, die bereits gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes verstoßen haben. Wir unterstützen damit das Gesetzgebungsvorhaben der Justizministerin und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.“ Bislang, so Biwer, schränkten bedrohte Frauen ihren eigenen Bewegungsradius ein – aus Angst vor dem Täter. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung schränkt die Bewegungsfreiheit des Täters ein – aus Angst vor angemessener Strafverfolgung.“

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist 2024 bundesweit gestiegen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag registrierten die Behörden rund 266.000 Fälle, vier Prozent mehr als im Vorjahr. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.

Der Kommentar

Erstellt am: Montag, 30. Juni 2025 von Sabine

Der Kommentar

Frauen sind in Deutschland mittlerweile gleichberechtigt – so denken viele. Aber frauenfeindliche Strukturen spüren gewaltbetroffene Frauen ganz besonders.

Julia Cruschwitz über Häusliche Gewalt

Verurteilungen für Taten häuslicher Gewalt sind selten. Und wenn, dann nur milde. Der Großteil der Verfahren wird eingestellt, selbst bei schweren Verletzungen. Aus Mangel an Beweisen, weil Aussage gegen Aussage steht – in dubio pro reo. Verfahren dauern Jahre, der Ermittlungseifer hält sich in Grenzen. In keinem Fall, den ich betrachtet habe, gab es eine ordentliche Spurensicherung, weder bei der verletzten Frau noch beim mutmaßlichen Täter. Betroffene sagen: Hätte ein Unbekannter mich angegriffen, wäre der Fall ganz anders behandelt worden. Wenn ein Mann seine Partnerin krankenhausreif schlägt, ist das in Deutschland häufig Privatsache. Der Täter fühlt sich im Recht und macht weiter. Im schlimmsten Fall bis zum Femizid: 133 Frauen wurden 2024 von ihren (Ex-)Partnern getötet.

Für Frauen besteht in Deutschland das größte Armutsrisiko, wenn sie sich trennen. Frauen lösen sich nicht aus gewalttätigen Beziehungen, weil sie vom Mann ökonomisch abhängig sind. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für eine mittellose Frau mit Kindern meist unmöglich. In der Schweiz und in Spanien bekommen Betroffene, die ins Frauenhaus fliehen, Geld vom Staat, um sich ein neues Leben aufbauen zu können. In Deutschland müssen sie den Platz im Frauenhaus oft selbst bezahlen.

Und wenn die Frau es schafft, sich zu trennen, gibt es Familiengerichte, die urteilen: Der Mann darf regelmäßig Umgang mit seinen Kindern haben. Das sei sein Recht. Sie muss weiter mit dem Kindesvater Kontakt haben. Und ihre Bedenken, dass ein gewalttätiger Mann vielleicht auch kein guter Vater ist, werden häufig weggewischt oder ihr sogar negativ ausgelegt: Sie wolle ihren Ex-Partner nur schlechtmachen. Frauen bekommen vom Familiengericht zu hören: Er hat doch nur sie geschlagen, nicht die Kinder. Wo ist das Problem?

Auf den Schultern der gewaltbetroffenen Frau lastet viel: ins Frauenhaus flüchten, Gewaltschutzantrag stellen, Arbeit aufgeben oder anders organisieren, umziehen, hohe Anwaltskosten bezahlen, die Kinder und sich selbst stabilisieren. Der Mann spürt meist nur leichte Konsequenzen: ein Annäherungsverbot für sechs Monate, manchmal eine Geldstrafe. Auflagen zur Therapie, zur Täterarbeit sind selten. In Österreich ist es Pflicht für jeden Mann, der bei einem Polizeieinsatz häuslicher Gewalt auffällig wurde, zur Täter-Beratung zu gehen. In Deutschland wird der Täter oft nicht mal über Angebote informiert. Proaktive Kontaktaufnahme der Beratungsstellen wird häufig vom Datenschutz verhindert.

So ändert sich im Denken des Täters nichts: Die Frau ist schuld an der Gewalt. Sie hat mich provoziert, ausgenutzt. Diese Schuldumkehr ist typisch, Verantwortung für das eigene Handeln wird an das Gewaltopfer übertragen. Und das tun auch Gesellschaft und Behörden. Gewaltbetroffene hören oft: Warum hast du dich nicht getrennt? Du hast ihn dir doch ausgesucht! Warum warst du so renitent? So werden Taten relativiert, so wird die Schuld den Betroffenen zugewiesen.

Wir müssen gewaltausübenden Männern sehr deutlich machen: Dein Handeln ist falsch. Auf allen Ebenen: strafrechtlich, familienrechtlich und gesellschaftlich. Gewalt wird nicht toleriert. Punkt.

Transparenzhinweis:
Julia Cruschwitz ist preisgekrönte Investigativjournalistin und recherchiert vor allem für den Mitteldeutschen Rundfunk. Besonders intensiv beschäftigt sie sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen. Mit ihrer Kollegin Carolin Haentjes hat sie das Buch: „Femizide. Frauenmorde in Deutschland.“ veröffentlicht.

Wenn Liebe blind macht

Erstellt am: Montag, 23. Juni 2025 von Sabine

Wenn Liebe blind macht

Ein Fan zu sein kann Trost spenden – aber auch dazu führen, dass man bei Gewalt und anderen Taten seines Idols wegsieht oder es sogar verteidigt, wie im Fall des mehrfach verurteilten Künstlers Chris Brown. Ein Blick auf ein opferschädigendes Phänomen.

Der Musiker Chris Brown wurde im Mai erneut verhaftet.

Der Musiker Chris Brown wurde im Mai erneut verhaftet. Fotos: chrisbrownofficial/Instagram, Collage: twotype design

Mitte Mai 2025: Der Musiker Chris Brown wird in Manchester von britischen Polizisten festgenommen. Er kommt wegen Verdachts auf schwere Körperverletzung in Untersuchungshaft. Brown soll 2023 in einem Londoner Club auf einen Musikproduzenten eingeprügelt haben. Viele Fans sind außer sich – aber nicht wegen der Vorwürfe gegen Brown, sondern weil sie Tickets für seine aktuelle Tournee gekauft haben. Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram sind voll von Videos, in denen Anhängerinnen und Anhänger bitten, Chris Brown freizulassen. Auch unter einem Instagram-Post der „Tagesschau“ über die Verhaftung finden sich viele Kommentare, die die Vorwürfe ausblenden, etwa: „Die Tour wird sicherlich verschoben, und dann gehe ich eben nächstes Jahr.“

Fans kommentieren auf Browns Profil: „UK macht einen großen Fehler.“ Kritische Stimmen? Vor allem außerhalb seiner Fangemeinde, und sie werden sofort von einer Hasswelle seiner Gefolgschaft überrollt. Nach Zahlung einer Millionen-Kaution kommt der Musiker Ende Mai schließlich wieder frei. Ende Juni sowie Mitte Juli plädierte er vor Gericht auf nicht schuldig. Die Hauptverhandlung soll am 26. Oktober beginnen.

Wenn Liebe blind macht

Die Loyalität von Fans kann gefährlich werden, wenn sie Gewalt ihres Idols verharmlosen oder online verteidigen. Ein Beispiel: Chris Brown

Gesteigerter Selbstwert durch Idol-Liebe

Chris Brown fällt seit Jahren immer wieder mit gewalttätigem Verhalten auf: 2009 verprügelte er seine Ex-Freundin Rihanna und bekannte sich vor Gericht schuldig, 2013 griff er einen Fan körperlich an und bekannte sich erneut für schuldig. 2017 bis 2022 durfte er sich laut Gerichtsurteil seiner Ex-Freundin Karrueche Tran nicht mehr nähern. Chris Brown sah sich in dem Fall als Opfer von Verleumdung. 2019 wurde er in Paris vorübergehend festgenommen, wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Bis heute gab es aber keine Anklage, und Brown dementierte die Vorwürfe und reichte eine Verleumdungsklage ein. Und 2022 kam es zu einer zivilrechtlichen Klage wegen sexueller Nötigung und Missbrauch, er soll eine Frau auf einer Yacht des Musikers Sean Combs (P. Diddy) vergewaltigt haben. Der Richter ließ die Anklage fallen, wegen fehlenden Beweisen.

Das waren nur einige von vielen Kontroversen. Seine Konzerte sind trotz allem weiterhin ausverkauft.

 

Chris Brown erfährt trotz den vielen Straftaten viel Unterstützung von seinen Fans. Auf dem Foto ist eine Menschenmenge auf einem Konzert, Konfetti fliegt durch die Luft.

Ausverkaufte Konzerte trotz Anzeige wegen Körperverletzung: Chris Brown war während seiner Tour auch in Deutschland. Foto: Pixabay, StockSnap

Die Gemeinschaft, die sich im Laufe von Browns Karriere um ihn entwickelt hat, ist groß. Im Internet schreiben viele, sie seien Teil von „Team Breezy“, benannt nach dem Spitznamen des Musikers. Sie nennen seine Musik „Therapie“ und zeigen auf Fotos stolz ihre Chris-Brown-Tattoos. An die Opfer wird dabei kaum gedacht. Manche kommentieren sinngemäß: „Er hat ja mich nicht geschlagen.“

Dieses Verhalten von Fans ist ein Phänomen, das immer wieder rund um Prominente auftaucht und sich „Promi-Anbetungssyndrom“ nennt. Florian Wedell ist Psychologe beim WEISSEN RING in Mainz und erklärt das teils extreme Verhalten von Fans so: „Es wird eine parasoziale Beziehung zu der prominenten Person aufgebaut, also eine Beziehung auf Distanz. Die Fans identifizieren sich durch einen Star oder eine Sportmannschaft und werten dadurch auch ihren Selbstwert auf.“

„Zum einen besteht ja eine emotionale Bindung zum Idol. Um diese zu schützen, wird die Verantwortung für die Tat dem Opfer zugeschrieben anstatt dem Täter.“

Psychologe Florian Wedell

Der Psychologe nennt drei mögliche Gründe für das fast schon kämpferische Verhalten von Fans auf Social Media: „Zum einen besteht ja eine emotionale Bindung zum Idol. Um diese zu schützen, wird die Verantwortung für die Tat dem Opfer zugeschrieben anstatt dem Täter.“ So bleibe der Star moralisch einwandfrei, und die emotionale Bindung könne erhalten bleiben.

Der zweite Aspekt sei, dass man sich durch die Identifikation und den gestiegenen Selbstwert bei einem Angriff auf sein Idol selbst angegriffen fühlt. „Und dann entsteht das Bedürfnis, sich selbst schützen zu müssen“, sagt Wedell.

Der dritte Aspekt sei die Attraktivität einer Person, das sogenannte „Pretty Privilege“. „Eine Person wie Chris Brown hat eine ansprechende Optik. Attraktiven Menschen werden weniger Straftaten oder moralisch verwerfliches Verhalten zugetraut. Und wenn die Person angegriffen wird, entsteht das Gefühl, dass die eigene Urteilsfähigkeit angezweifelt wird und etwas dagegen unternommen werden muss“, sagt Wedell.

Moralische Blindheit

Es entstehe eine moralische Blindheit. Das zeigen auch Untersuchungen. Eine Studie von 2020 („Consumer Response to Negative Celebrity Publicity“) untersucht im Zusammenhang mit Promi-Werbung, wie Konsumenten moralische Strategien anwenden, um mit negativem Verhalten von Idolen umzugehen. In der Online-Studie wurden 144 Teilnehmenden Vergehen von Prominenten mit hoher oder niedriger Schwere gezeigt und das von ihnen beworbene Produkt. Das Ergebnis: Je nach Identifizierung mit dem Star haben die Teilnehmenden das Verhalten gerechtfertigt oder die Leistung vom Verhalten getrennt, um ihren Konsum zu legitimieren.

Auch im Sport lassen sich diese Beobachtungen machen, wie eine US-Studie aus dem Jahr 2016 zum Umgang mit unmoralischem Verhalten von Sportstars („Coping With Athlete Endorsers’ Immoral Behavior“) zeigt. Die Studie untersucht, wie Fans mit dem Fehlverhalten von Spitzensportlern umgehen, zu denen sie eine starke emotionale Bindung aufgebaut haben. Die Forscher nutzten dafür einen damals aktuellen Skandal um den damaligen NFL-Spieler Ray Rice. Ein Überwachungsvideo zeigte, wie er seine Verlobte 2014 bewusstlos schlug. Rice wurde in der Folge von seiner Mannschaft entlassen und von der NFL zeitweise gesperrt. Die Studie ergab: Emotionale Bindung von Fans verändert ihre moralische Bewertung von Fehlverhalten.

Bekannte deutsche Fälle

Einer der bekanntesten Fälle aus dem deutschen Sport ist jener des früheren Nationalspielers Jérôme Boateng. 2018 zeigte seine Ex-Partnerin den Fußballer wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Der Fall erstreckte sich über Jahre und endete 2024 in München mit einem Urteil: Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 200.000 Euro gegen Boateng, die er allerdings nur zahlen muss, wenn er innerhalb eines Jahres erneut straffällig wird – er ist damit nicht vorbestraft. Der Sportler dementierte die Vorwürfe und gab an, seine ehemalige Partnerin nicht geschlagen zu haben.

2019 gab es ein weiteres Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt. 2025 wurde das Verfahren wegen des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ eingestellt. Boatengs Anwälte haben auf Spiegel-Anfrage gesagt, er habe sie „zu keinem Zeitpunkt körperlich angegriffen“. Lenhardt konnte vor Gericht nicht mehr aussagen, da sie sich 2021 das Leben genommen hat.

Jérôme Boateng war in dieser Zeit weiterhin als Fußballer aktiv, und auf Social Media wurde er von seinen Fans verteidigt. Er spielte zwar nicht mehr für den FC Bayern München, aber er bekam Verträge bei ausländischen Fußballvereinen.

Chris Brown oder Rammstein: Immer wieder wirft man Stars sexualisierte Gewalt vor.

Rammstein füllt viele Konzerthallen. Foto: Pixabay, Tashhhha

Boateng sieht sich offenbar selbst als Opfer, nämlich der Medien. Das lässt zumindest eine Aktion an Ostern vermuten: Auf einem Foto posiert er fröhlich neben Till Lindemann, dem Sänger der Band Rammstein. Auf dem Tisch vor ihnen liegt eine Zeitung mit der Überschrift: „Von Lindemann bis Boateng ‚Schuldig!‘“. Eine Anspielung auf die mediale Berichterstattung über Boateng, aber auch über Lindemann, dem mehrere Frauen vorgeworfen haben, sie zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Ermittlungen gegen den Sänger wurden 2023 wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Till Lindemann als auch andere Bandmitglieder weisen alle Vorwürfe zurück. Die Band erfuhr in der Zeit viel Unterstützung von ihren Fans. Diese attackierten mutmaßlich betroffene Frauen und schrieben auf Social Media Kommentare wie: „Was erwarten die Frauen auch, wenn sie auf eine Party von Rammstein gehen? Die wollten das doch.“

Die Konzerte von Rammstein sind bis heute gut besucht. Gegenwind erfuhr Lindemann hauptsächlich von außerhalb. Da das Oster-Foto als Story auf Instagram gepostet wurde, war es nur 24 Stunden öffentlich sichtbar – etwa genauso lange hielt auch die Empörung darüber an. Diese kam vor allem von Menschen außerhalb der jeweiligen Fan-Blase sowie von einigen Medienvertretern.

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ sagt Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot. Aber geht das überhaupt?

Ein schlimmes Signal an Opfer

Der Psychologe Florian Wedell weiß: für direkt Betroffene oder Menschen, die Ähnliches erlebt haben, könnten diese öffentlichen Reaktionen schwerwiegende Folgen haben. „Das Gefühl entsteht, dass ihr Erleben in der Gesellschaft nicht gewollt ist“, sagt Wedell. Ihr Leid werde bagatellisiert, und die häufige Täter-Opfer-Umkehr führe zu einem Strudel aus Scham und Selbstvorwürfen. „Dadurch wird die psychische Belastung verstärkt, und es kann zu einer Traumafolgestörung kommen“, sagt er.

Laut Wedell könnten öffentliche Debatten um Personen wie Chris Brown bei Menschen, die ebenfalls Opfer von Gewalt wurden, eine Retraumatisierung auslösen: „Solche Diskussionen könnten dazu führen, dass sich Betroffene gar nicht erst trauen, in die Öffentlichkeit zu gehen.“ Aber was kann man dagegen tun?

Digitale Zivilcourage

Opferschutz sei nur begrenzt möglich, sagt Florian Wedell. Es bestehe die Möglichkeit, sich für eine betroffene Person online einzusetzen. „Zivilcourage funktioniert auch im virtuellen Raum“, sagt der Psychologe. In den Kommentarspalten könnten Mitlesende beispielsweise Betroffene verteidigen und gegenhalten. Häufig komme Zivilcourage im digitalen Raum aber nicht vor: „Dort neigen die Menschen eher dazu, einfache Zuschauer zu sein.“ Zudem bestehe die Gefahr, durch die Gegenrede selbst Opfer von Hass und Hetze zu werden.

Im persönlichen Raum solle man Betroffenen Hilfe anbieten. „Es ist wichtig zu zeigen: Ich höre dich, ich glaube dir und ich kann dich unterstützen“, sagt Wedell. Wichtig seien konkrete Unterstützungsangebote, etwa bei der Suche nach einem Therapieplatz oder die Begleitung zur Polizei.

„In dem Moment, in dem ich Strukturen erhalte, bei denen eine Personengruppe Macht über eine andere hat, ist das fatal.“

Psychologe Florian Wedell

Das Verhalten von kämpferischen Fans bei problematischen Prominenten habe nicht nur direkte Auswirkungen auf Opfer, sondern beeinflusse die gesamte Gesellschaft, wie Wedell erklärt. Die Unterstützung von mutmaßlich gewalttätigen Stars führe zu einem Erhalt von problematischen Machtstrukturen: „In dem Moment, in dem ich Strukturen erhalte, bei denen eine Personengruppe Macht über eine andere hat, ist das fatal.“

Wedell ist der Ansicht, Menschen sollten ihren Selbstwert nicht abhängig von Idolen machen, und Stars sollten generell mehr hinterfragt werden, anstatt ihnen so viel Macht zu geben. Ein Beispiel, wie Prominente gefühlt über allem stehen, zeigen Argumente wie: „Die Musik ist halt gut. Wenn man auf Korrektheit achten müsste, würde man niemanden mehr konsumieren.“ Das schrieben Fans von Chris Brown in Kommentarspalten.

Für den Psychologen zeigen Fälle wie die um Jérôme Boateng und Chris Brown den Erhalt eines Rollenbildes: Die meisten Täter seien männlich und die Opfer oft weiblich. „Auch heute noch finden wir vielfach Strukturen, die einen Mann mehr begünstigen als eine Frau“, sagt Wedell. Und dieses Problem könne nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.

Transparenzhinweis:
Das WEISSE RING Magazin wurde durch ein Vereinsmitglied auf das Phänomen aufmerksam. In einer E-Mail berichtete das Mitglied über aktuelle problematische Social-Media-Beiträge über Chris Brown und schickte dazu eine Liste an Screenshots von Kommentaren und Beiträgen.

“Und dann malt er ein Herz mit ihrem Blut ans Fenster“

Erstellt am: Mittwoch, 18. Juni 2025 von Sabine
zeit.de Tötungsdelikte an Frauen 2024

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“Und dann malt er ein Herz mit ihrem Blut ans Fenster“

zeit.de

„Sie wurden einen Abhang hinuntergeworfen. Unter der Terrasse vergraben. Erschossen. Im Stillarbeitsraum der Schule erstochen. Eine Finanzbeamtin. Eine Supermarktkassiererin. Eine Managerin. Eine Yogalehrerin.“ Schon der Einstieg in den Text macht deutlich: Was jetzt folgt, wird heftig.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland nach Recherchen von „ZEIT online“ 104 Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern getötet. Das Online-Portal hat jedes einzelne dieser Verbrechen dokumentiert und datenjournalistisch aufbereitet. Eine so breite und gleichzeitig tiefe Recherche zu Femiziden ist selten. Eine offizielle Datensammlung dieser Art fehlt in Deutschland noch immer.

Leserinnen und Leser erfahren hier, dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – dort wurden im Jahr 2024 insgesamt 126 getötete Frauen erfasst – dadurch unscharf wird, dass nicht der Tag des Delikts  entscheidend ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Ermittlungen abgeschlossen sind. Tat und Abschluss der Ermittlungen liegen aber nicht immer im selben Jahr.

Beeindruckend sind die akribischen und sachlichen Datenauswertungen sowie die grafische Aufbereitung des Themas. Die Autorinnen scheuen sich nicht, unbequeme Auswertungen nüchtern  aufzuschreiben. Zum Beispiel die, dass Frauen statistisch ein erhöhtes Risiko haben, getötet zu werden, wenn sie mit einem Nichtdeutschen zusammen sind. Und dass Nichtdeutsche vor Gericht mit  höheren Strafen rechnen müssen als Deutsche.

Vor allem aber gelingt den Journalistinnen in ihrer Dokumentation geballt, was nicht vielen gelingt: Sie tauchen tief in die Daten ein, analysieren diese und erklären Widersprüche – ohne sich in ihnen zu  verlieren. Und sie machen deutlich, dass sich hinter den anonymen Statistiken menschliche Schicksale verbergen, die sich in Deutschland abspielen.

zeit.de/gesellschaft/2025-04/toetungsdelikte-frauen-2024-partner-mord-femizide

Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Erstellt am: Montag, 12. Mai 2025 von Gregor
Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Datum: 12.05.2025

Vier Prozent mehr Opfer von häuslicher Gewalt

Rund 266.000 Menschen sind im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt geworden, zwei Drittel davon waren Frauen. Insgesamt ein deutlicher Anstieg, doch zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede.

Die Zahl der registrierten Opfer von häuslicher Gewalt hat 2024 offenbar deutlich zugenommen, um vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ wurden im vergangenen Jahr bundesweit 266.000 Opfer erfasst, zwei Drittel davon sind Frauen. Das geht aus Statistiken hervor, die die Innenministerien und Polizeibehörden der Länder gemeldet haben. Sie fließen in ein „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes ein, das das BKA mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) wohl im Sommer vorstellt. Die Zahlen umfassen Angriffe von Partnern, früheren Partnern und Familienangehörigen. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund: Viele Betroffene zeigen die Gewalt nicht an, etwa aus Angst vor dem Täter.

Stärkster Anstieg in Niedersachsen

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind teils enorm: So stieg die Zahl der registrierten Opfer in Niedersachen (plus 12,3 Prozent auf 30.209), Schleswig-Holstein (plus 8,8 Prozent auf 9342) und Baden-Württemberg (plus 8,7 Prozent auf 27.841) besonders stark, während sie in Mecklenburg-Vorpommern (minus 1,6 Prozent auf 5249), im Saarland (minus 2,7 Prozent auf 3890) und Bremen/Bremerhaven (minus 3,7 Prozent auf 3514) sank.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue, schwarz-rote Koalition verschiedene Maßnahmen angekündigt, um der Gewalt entgegenzuwirken. So will sie die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild einführen. Dafür plant die Regierung deutschlandweit einheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz.

Fußfessel als ein Gegenmittel

Der WEISSE RING hatte sich zuvor jahrelang für die Fußfessel engagiert, auch in Brandbriefen an die Politik und mit einer Online-Petition. Die Redaktion wies in einer umfangreichen Recherche unter anderem nach, wie erfolgreich das Modell in Spanien ist. Bei der modernen Variante der „Aufenthaltsüberwachung“ kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer trägt. Der Alarm ertönt, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern.

Union und SPD versprechen zudem, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder festschreibt – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ auszubauen. Auch sei eine intensivere Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit geplant. Wie dies konkret geschehen soll, schreibt das Bündnis nicht.

Den Stalking-Paragraphen möchte die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese benutzen Männer mitunter, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

 

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Erstellt am: Montag, 31. März 2025 von Gregor
Femizide verhindern durch die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell. Man trägt Fußfessel.

Union und SPD wollen die spanische Variante der Fußfessel im Bund einführen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Datum: 31.03.2025

Auch Schleswig-Holstein bekämpft häusliche Gewalt mit „spanischer Fußfessel“

Nachdem der Landtag eine Gesetzesreform beschlossen hat, kann die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Die Landesregierung verspricht sich davon einen besseren Schutz. Die Zahl der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist auch im Norden gestiegen.

Kiel/Mainz. Im Kampf gegen häusliche Gewalt setzen die Bundesländer zunehmend auf die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Kürzlich hat der schleswig-holsteinische Landtag mit breiter Mehrheit – nur die FDP stimmte nicht zu – eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedet. Bislang konnte die sogenannte Aufenthaltsüberwachung in dem Bundesland nur bei terroristischen Gefährdern genutzt werden, künftig ist das auch bei Partnerschaftsgewalt und Stalking möglich. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel, die Fußfessel werde Lücken beim Schutz schließen und diesen verbessern.

Wie bundesweit ist in Schleswig-Holstein die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen gestiegen, im vergangenen Jahr um 8,8 Prozent auf 9.360. Gut 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor.

Beim spanischen Modell kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Dadurch wird sowohl der Standort des Täters als auch der Betroffenen überwacht, und die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch. Der Alarm wird ausgelöst, falls sich der Überwachte und das Opfer einander nähern.

In Spanien wurde keine der geschützten Frauen getötet

Sachsen und Hessen setzen die neue Technik schon ein. Das Saarland hat ein Gesetz dafür verabschiedet, und in weiteren Bundesländern wird derzeit darüber diskutiert, etwa in Niedersachsen, wo ein Gesetzentwurf in Arbeit ist.

Die noch amtierende Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn ein neues Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht. Der alte Bundestag hat den Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen. Laut dem Papier könnten Familiengerichte in Risikofällen für drei Monate eine Fußfessel anordnen und die Maßnahme um drei Monate verlängern.

Der WEISSE RING hatte sich auf Bundes- und Länderebene intensiv für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt, unter anderem mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mit Hilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.

Warum Femizide in Italien ein eigener Straftatbestand werden

Erstellt am: Donnerstag, 13. März 2025 von Sabine

Rote Schuhe stehen als Protestaktion gegen Femizide auf einem Platz. Foto: Marius Burgelman/Belga/dpa

Datum: 13.03.2025

Warum Femizide in Italien ein eigener Straftatbestand werden

In Italien sollen Femizide zukünftig als eigener Straftatbestand im Gesetzbuch verankert werden. Zudem soll als Standardstrafmaß "lebenslänglich" gelten. Ein Vorbild für Deutschland?

Mailand/Mainz – Ein Vorbild für Deutschland? In Italien sollen Femizide – also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – zukünftig als eigener Straftatbestand im Gesetzbuch verankert werden. Zudem soll als Standardstrafmaß „lebenslänglich“ gelten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zum internationalen Weltfrauentag am 8. März vorgelegt.

Der Entwurf erkenne „die Asymmetrie der Macht zwischen Männern und Frauen“ an, sagte die italienische Familienministerin Eugenia Roccella nach einer Kabinettssitzung. Aktuell werden Femizide in Italien als eine Form von Mord geahndet. Erschwerende Umstände bei der Bemessung der Strafe werden bei einem Mord an einer Frau nur dann anerkannt, wenn der Mörder mit dem Opfer verheiratet oder verwandt war. Das italienische Innenministerium zählte 113 Femzide im Jahr 2024, 61 davon wurden durch aktuelle oder frühere Partner begangen.

Opferorganisationen fordern mehr Prävention

Die Verabschiedung im Parlament gilt als sicher, denn nicht nur die Regierungs-, sondern auch die Oppositionsparteien unterstützen das Vorhaben. In dem Entwurf heißt es weiter: „Wer den Tod einer Frau verursacht, wenn die Tat als Akt der Diskriminierung oder des Hasses gegen die geschädigte Person als Frau oder um ihr die Ausübung ihrer Rechte oder ihrer Freiheit zu verwehren, verübt wird, wird mit lebenslanger Haft bestraft.“

Opferorganisationen beklagen allerdings, dass die Rechtsaußen-Regierung von Meloni lediglich auf Abschreckung durch Strafe setze und keine präventiven Maßnahmen ergreife. Sie fordern zum Beispiel mehr Aufklärung in Schulen.

Neben der Strafverschärfung bei Femiziden sollen zukünftig auch Fälle von Misshandlung, Stalking, sexueller Gewalt und „Rachepornografie“ zukünftig härter bestraft werden. Als Racheporno bezeichnet man intime Videos oder Bilder einer anderen Person, die im Rahmen eines Racheaktes, beispielsweise nach einer Trennung, im Netz veröffentlicht werden.

Laute Proteste nach Femiziden

Im November 2023 erschütterte der Fall der Studentin Giulia Cecchettin (Bericht auf tagesschau.de) Italien. Die 22-Jährige wurde von ihrem Ex-Freund und Kommilitonen Filippo T. ermordet, weil sie ihn verlassen hatte. T. hatte das Delikt akribisch geplant – ganz so wie sechs Monate zuvor Alessandro I. Der 31-jährige Barkeeper tötete seine schwangere Freundin mit zahlreichen Messerstichen, nachdem er sich in den Monaten zuvor im Internet ausführlich über Giftmorde informiert hatte. Beide Täter erhielten auf Grundlage der schon geltenden Normen eine lebenslange Freiheitsstrafe.

In Deutschland sind Femizide bisher kein eigener Straftatbestand, sie werden als Mord oder Totschlag angeklagt. Im Jahr 2023 wurden hierzulande 155 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang – demgegenüber stehen 24 männliche Opfer.

Seit Jahren stagnieren die Zahlen auf hohem Niveau. Der WEISSE RING setzt sich deshalb für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Modell ein.

Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten, festen Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.

Das spanische Erfolgsmodell rettete Hunderte Leben

In Spanien ist die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent zurückgegangen, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr etwa 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden. Die Technologie ist auch in der Bundesrepublik vorhanden, ausgereift und einsatzbereit.

Zu Jahresbeginn stimmte der Bundesrat einer hessischen Initiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zu. Dazu soll unter anderem das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden. Einen Zeitrahmen gibt es dafür bisher jedoch nicht. Auf Länderebene setzen bereits Sachsen und Hessen das spanische Modell ein, Abgeordnete im Saarland haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

In einem exklusiven Interview mit der Redaktion des WEISSEN RINGS erklärte die Staatsanwältin Teresa Peramato den Erfolg des spanischen Modells für den Opferschutz, die abschreckende Wirkung und das Sicherheitsgefühl der teilnehmenden Frauen.

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Erstellt am: Freitag, 31. Januar 2025 von Juliane

Istanbul-Konvention: „Gravierende Lücken“

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch ein Bericht offenbart alarmierende Defizite.

Eine Frau demonstriert im Jahr 2021 in Hannover für Frauenhäuser. Foto: Moritz Frankenberg / dpa

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Doch der erste Monitoring-Bericht der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte offenbart alarmierende Defizite: Deutschland bleibt weit hinter den menschenrechtlichen Vorgaben zurück. Viele Frauen finden in akuter Not keinen Platz in Schutzeinrichtungen, und die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sind oft unzureichend.

Der Bericht zeigt, wie weit Deutschland von einer flächendeckenden Umsetzung entfernt ist. Trotz punktueller Fortschritte bestehen gravierende Defizite bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. „Seit 2018 ist Deutschland durch die Istanbul-Konvention zum Handeln verpflichtet“, sagt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle. „Doch auch sechs Jahre später fehlt immer noch eine nationale Gewaltschutzstrategie. Staatliches Handeln ist dringend geboten, denn von physischer oder sexualisierter Gewalt ist in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal im Leben betroffen.“

Täglich werden hierzulande 728 Frauen und Mädchen Opfer körperlicher Gewalt. Auch das Beratungsaufkommen ist hoch. „Hilfseinrichtungen, die sich auf Gewalt gegen Frauen und sexuellen Missbrauch spezialisiert haben, verzeichnen seit Jahren eine hohe und in der Tendenz zunehmende Frequentierung“, heißt es im Bericht. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ dokumentierte für 2020 bis 2023 jährlich zwischen 51.400 (2020) und 59.050 (2023) Beratungskontakte mit direktem Bezug zum Thema Gewalt gegen Frauen. Dennoch fehlt es vielerorts an ausreichendem Schutz und nationaler Koordination.

 

Die fünf größten Schutzlücken im Überblick:

I. Fehlende nationale Gewaltschutzstrategie

Deutschland hat keine umfassende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Stattdessen existiert ein Flickenteppich aus regional unterschiedlichen Regelungen. Eine nationale Koordinierungsstelle fehlt ebenso wie eine einheitliche Strategie, um das Zusammenspiel von Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Zivilgesellschaft und Kinderschutz- Behörden zu gewährleisten. Die Folgen sind gravierend: Informationslücken gefährden den Schutz der Betroffenen. Die Istanbul-Konvention fordert eine gesamtgesellschaftliche Lösung für geschlechtsspezifische Gewalt – ein Problem, das nicht an Landesgrenzen haltmacht. Schon 2022 kritisierte GREVIO, das internationale Kontrollgremium der Istanbul-Konvention, das Fehlen einer nationalen Strategie und Koordinierungsstelle in Deutschland.

II. Mangelnde Finanzierung von Opferschutz und Beratung

Viele Frauenhäuser und Beratungsstellen sind chronisch unterfinanziert und müssen sich oft mit kurzfristigen, projektgebundenen Mitteln behelfen. Das führt zu Unsicherheit und erschwert langfristige Planung. Im Jahr 2022 konnten 15.018 Frauen nicht in Schutzeinrichtungen aufgenommen werden – durchschnittlich 104 Frauen pro Einrichtung. Besonders in ländlichen Regionen gibt es nicht genügend Schutzeinrichtungen, die für viele Frauen die einzige Möglichkeit sein könnten, Gewalt zu entkommen. Auch das GREVIO-Komitee forderte eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzräumen, um Frauen in Not eine sichere Zuflucht zu bieten.

Die Istanbul-Konvention:
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen und Mädchen zu schützen. Das ergibt sich aus den 81 Artikeln des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Deutsche Institut für Menschenrechte damit betraut, die Umsetzung unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, die im November 2022 an den Start gegangen ist.

„Die großen Lücken bei der Unterstützung für Betroffene müssen dringend geschlossen werden“, fordert Tanrıverdi. „Betroffene brauchen ein Recht auf Zugang zu Schutz und Beratung. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen flächendeckend bereitzustellen und finanziell abzusichern. Deshalb braucht es jetzt ein gutes Gewalthilfegesetz.“

Die prekäre finanzielle Lage der Hilfseinrichtungen steht in starkem Kontrast zur gesellschaftlichen Bedeutung des Opferschutzes. Die fehlende langfristige Finanzierung zwinge die Dienstleistungsanbieter dazu, so bemängelte GREVIO bereits im Jahr 2022, einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit in die Beantragung und erneute Beantragung ihrer Finanzierung zu investieren, was ihnen wertvolle Zeit für ihre Kerntätigkeiten raubt.

III. Mangelnde Transparenz bei Schutzanordnungen

Eilschutzanordnungen sollen im Ernstfall eine sofortige räumliche Distanz zwischen Opfer und Täter schaffen. Dazu zählen Wohnungsverweisungen, Rückkehr- und Kontaktverbote. Diese Schutzmaßnahmen werden durch Polizeigesetze der Länder geregelt. Doch es mangelt oft an einer klaren Kommunikation zwischen Polizei und Gerichten, was Schutzlücken erzeugt. So ist zum Beispiel nicht immer eindeutig festgelegt, wann Wohnungsverweisungen verlängert werden müssen. „Ein effektiver Gewaltschutz ist somit nicht gewährleistet“, heißt es im Monitoring-Bericht.

Die Berichterstattungsstelle fordert daher eine verbesserte Datenerhebung und Auswertung der gerichtlich angeordneten Schutzmaßnahmen. Damit könnte nachvollzogen werden, ob die Anordnungen den Opferschutz tatsächlich gewährleisten und wie die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern verläuft.

IV. Fehlende Regelung zum Umgangs- und Sorgerecht

Ein großes Problem stellen Umgangsregelungen bei Trennungen dar, wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Der aktuelle rechtliche Rahmen ermöglicht zwar die Berücksichtigung von Gewalt bei Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht, doch dies geschieht in der Praxis oft nicht. In manchen Fällen kann es jedoch durch Umgangskontakte sogar zu schwerer Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten kommen.

Hier besteht laut Berichterstattungsstelle „dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, um gewaltbetroffene Elternteile besser zu schützen. Ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf schnelle, unbürokratische Hilfe, etwa durch verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter und eine Reform des Familienverfahrensrechts, wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Bundesministerium der Justiz hat im Januar 2024 zwar Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, die auch den Forderungen der Istanbul-Konvention gerecht werden sollten. Doch der Referentenentwurf des Gesetzes sorgte zuletzt für Zoff, nicht zuletzt wohl deshalb, weil der damalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) den Entwurf laut Medienberichten an die Länder weitergeleitet hatte, ohne sich regierungsintern mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne) abzustimmen. Ein eigener Gesetzentwurf der Bundesregierung schaffte es nach dem Aus der Ampelkoalition bis Redaktionsschluss nicht mehr ins parlamentarische Verfahren.

V. Defizitäre Datenbasis

Eine der größten Hürden für eine wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bleibt die unzureichende Datenbasis. Denn für eine wirksame Politik und gesetzliche Regelungen benötigt man verlässliche Daten. Viele Informationen zum tatsächlichen Ausmaß von Gewalt gegen Frauen fehlen jedoch nach Beobachtung der Berichterstattungsstelle, beispielsweise zur Anzahl der Verurteilungen oder zur Häufigkeit von Schutzanordnungen. Es existiert in Deutschland keine einheitliche Statistik, die den Verlauf von der polizeilichen Anzeige bis zur gerichtlichen Entscheidung erfasst.

Eine solche systematische Datenerhebung wäre jedoch unerlässlich, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention kontinuierlich zu überwachen und die Schutzmaßnahmen anzupassen. Besonders im Bereich der Justiz und Gesundheit besteht hier nach Ansicht der Berichterstattungsstelle Nachholbedarf, um präzise Einblicke in das Ausmaß und die Verbreitung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu gewinnen.

Fazit

Die Bilanz des „Monitors Gewalt gegen Frauen“ ist ernüchternd und alarmierend zugleich. Die Istanbul-Konvention soll Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt schützen – in Deutschland ist dieses Ziel noch lange nicht erreicht. Der Bericht zeigt, dass die bestehenden Defizite in vielen Bereichen das Leben der Betroffenen gefährden. „Bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht es um eine zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft: dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“, betont Müserref Tanrıverdi. Der Bericht zeigt: Eine umfassende und langfristig angelegte Strategie ist dringend erforderlich, um die Istanbul-Konvention endlich mit Leben zu füllen, damit Frauen und Mädchen den Schutz finden, der ihnen zusteht.

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Erstellt am: Mittwoch, 8. Januar 2025 von Sabine
Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Datum: 08.01.2025

Spanisches Fußfessel-Modell wird erstmals in Sachsen eingesetzt

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, machen sich Hessen und der WEISSE RING für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln stark. In Sachsen wird die Technik jetzt erstmalig eingesetzt.

Dresden/Wiesbaden – In Sachsen wird erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.

Hessen habe die Fußfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführt. In dem Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Deren Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger.

Im spanischen Modell werden nach Angaben der Ministerien keine festen Verbotszonen überwacht, sondern das Opfer befinde sich in Bewegung. Es trage eine GPS-Einheit mit sich, die mit der elektronischen Fußfessel des Täters kommuniziere. Das System überwache die Standorte. Begegnen sich Opfer und Täter, werde ein Alarm ausgelöst.

Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht schon jetzt anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. „So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt bei der strafrechtlichen Führungsaufsicht signifikant erhöhen. Damit solche Fälle von häuslicher Gewalt gar nicht erst entstehen können, brauchen wir eine Änderung im Gewaltschutzgesetz, um mögliche Opfer präventiv zu schützen. Der Bundesrat hat sich mit Hessens Initiative eindeutig hierzu positioniert, jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.

WEISSER RING fordert spanisches Modell

Auch der WEISSE RING hatte die Bundesregierung mehrfach in Brandbriefen aufgefordert, die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Deutschland einzuführen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. In dem iberischen Land hat sich die Zahl getöteter Frauen seit der Fußfessel-Einführung um 25 Prozent reduziert, statistisch könnten in Deutschland demnach jedes Jahr gut 40 Frauen durch die Fußfessel gerettet werden.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?