„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht im Interview mit dem WEISSER RING Magazin über häusliche und digitale sexualisierte Gewalt, über Menschenhandel, Schutzmöglichkeiten wie die elektronische Fußfessel – und darüber, was sie während ihrer Zeit als Staatsanwältin und Richterin über Betroffene gelernt hat.

Dr. Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Von 2016 bis 2025 war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Hubig arbeitete von 1996 bis 2000 als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Anschließend wechselte sie als Referentin ins Bundesministerium der Justiz. Foto: Felix Zahn/photothek.de

Frau Dr. Hubig, Fachorganisationen bewerten die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell überwiegend positiv, kritisieren aber beispielsweise, es fehle an einer Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und an Mitteln, um Hochrisikofälle zu erkennen. Welche weiteren Schritte planen Sie konkret, und wann werden diese umgesetzt?

Die elektronische Fußfessel ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Zum Beispiel wollen wir auch die Unterstützung der Opfer vor Gericht verbessern: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im Strafprozess eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. Für viele Betroffene ist ein Strafprozess enorm belastend. Eine professionelle Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren.

Was noch?

Weitere wichtige Vorhaben betreffen das Familienrecht. Künftig ist klar: Wenn es zwischen Eltern Gewalt gibt, dann kann das zur Folge haben, dass der Gewalttäter sein Sorge- und Umgangsrecht verliert. Kinder leiden nicht nur unter Gewalt, die sie selbst erleben. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann schwere Folgen haben. Im Scheidungsrecht soll künftig gelten: Wenn es zu häuslicher Gewalt kommt, dann muss das Trennungsjahr vor der Ehescheidung nicht eingehalten werden. Und wir wollen das familiengerichtliche Verfahren besser auf das Ziel des Gewaltschutzes ausrichten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Auch hier gibt es bereits fertige Gesetzentwürfe. Wir befinden uns gerade noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Wir arbeiten außerdem an einem Gesetzentwurf, mit dem der Mordparagraph präziser gefasst werden soll: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen ganz klar als Mord zu bestrafen sein. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt planen wir außerdem im Mietrecht: Für die Betroffenen soll es leichter sein, aus einem Mietvertrag mit dem Täter entlassen zu werden. Auch hier bereiten wir gerade einen Vorschlag vor. Klar ist: Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem. Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Deshalb reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Paket – von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis hin zu konsequenter Strafverfolgung. Gleichzeitig ist die gesamte Gesellschaft gefordert, hinzusehen und Gewalt nicht zu ignorieren. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sensibilisieren.

„Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann.“

Der WEISSE RING fordert die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die Fessel festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert bietet. An den Familiengerichten sind exzellent ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig. Ich bin zuversichtlich, dass die Familiengerichte schnell ein Verständnis für das neue Instrument entwickeln werden. Wichtig ist außerdem: Schon nach geltendem Recht kann eine elektronische Fußfessel auch von anderen Stellen angeordnet werden. Viele Landespolizeigesetze sehen vor, dass die Polizei eine Fußfessel anordnen kann – auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Und auch im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht ist die Anordnung der elektronischen Fußfessel bereits möglich.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Nachdem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, die von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird intensiv darüber diskutiert. Sie haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Herstellung ungewollter echter sowie gefälschter Sex-Videos unter Strafe stellt. Weshalb glauben Sie, dass das Gesetz ein wirksames Mittel ist? Kritiker sagen, der Entwurf sei zu kleinteilig. Stattdessen müsse grundsätzlich klargestellt werden, ab wann sexualisierte Darstellungen strafbar sind. Und Fernandes selbst hat kürzlich das ihrer Ansicht nach viel zu geringe Strafmaß kritisiert.

Digitale Gewalt hat erschreckende Ausmaße angenommen. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren und klare Grenzen setzen. Wer sexualisierte Inhalte ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet – egal ob echte Aufnahmen oder Deepfakes – muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das vorgesehene Strafmaß ist aus meiner Sicht angemessen: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist sicherlich nicht zu milde, wenn man sich vergleichbare Straftatbestände ansieht. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Es geht dabei immer nur um die Strafe für eine einzelne Tat. Wenn jemand mehrere Taten begeht, kann die Strafe selbstverständlich höher sein.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz ,Nur Ja heißt Ja‘ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern.“

Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD unter anderem, Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten schnell abgerufen werden können. Wann schafft die Bundesregierung es endlich, die Anbieter spürbar in die Pflicht zu nehmen?

Wir haben hier schon einen riesigen Fortschritt erzielt. Die Strafverfolgungsbehörden können sich nun elektronische Beweismittel direkt bei ausländischen Plattformanbietern holen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die klaren Regeln für Plattformbetreiber zunehmend durchsetzt. Und auch mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wollen wir die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Viele Täter verstecken sich im Netz hinter Fantasienamen. Weshalb lehnen Sie die Klarnamenpflicht, wie sie etwa der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert, dennoch ab? Und was halten Sie von einer Pflicht für Plattformbetreiber, die wahre Identität der Nutzer zu prüfen, etwa per Ausweis?

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen im Netz nur anonym oder unter Pseudonym äußern wollen. Beispielsweise kann Anonymität im Netz für gewaltbetroffene Frauen wichtig sein. Gleichzeitig müssen Straftäter im Netz identifiziert werden können. Deshalb setzen wir auf wirksame Ermittlungsinstrumente durch die Speicherpflicht von IP-Adressen, statt auf eine allgemeine Klarnamenpflicht.

In vielen EU-Staaten ist Sex ohne ausdrückliche Zustimmung Vergewaltigung, gemäß dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Die Grünen fordern ein entsprechendes Gesetz auch für Deutschland. Ihr Koalitionspartner, die Union, war zuletzt dagegen, und Sie haben früher Bedenken geäußert. Weshalb?

Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag haben wir das zwar nicht vereinbart. Aber das muss nicht das letzte Wort sein. Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns bereits einig, dass wir den Vorstoß der EU unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen. Wie wir die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, werden wir nach Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie entscheiden. Wenn wir in andere Länder schauen, die das Prinzip Nur-Ja-heißt-Ja bereits geregelt haben, sehen wir jedenfalls, dass es funktioniert.

Die Arbeit des WEISSEN RINGS trage dazu bei, dass die Betroffenenperspektive in der Rechtspolitik Gehör finde, sagt Hubig. Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Cyberkriminalität wird zu einem immer größeren Problem. In unserer Titelgeschichte des vergangenen WEISSER RING Magazins haben Fachleute kritisiert, dass Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei großen Schaden anrichten könnten, aber als weniger schwer gelten. Bei vielen digitalen Delikten handele es sich nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt seien mögliche Maßnahmen. Ein erfahrener Ermittler sagte uns: „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten.“ Eine weitere Hürde im Kampf gegen Verbrechen sei die Tatsache, dass die Justiz bei der Digitalisierung hinterherhinke.

Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter. Deshalb brauchen Polizei und Justiz effektive Ermittlungsinstrumente auch im Netz. Gleichzeitig gilt: Auch im digitalen Raum müssen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt. Wir haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufzustellen. IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig müssen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern. Darauf können Strafverfolgungs-behörden dann grundsätzlich bei allen internetbezogenen Straftaten zugreifen. Auch für den Einsatz von KI-Tools und den Online-Bildabgleich wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Und natürlich prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch und gerade bei der Strafverfolgung im digitalen Raum müssen wir aber stets auf die Wahrung der Freiheitsrechte achten.

„Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen.“

Die Digitalisierung spielt auch bei Menschenhandel eine wichtige Rolle, etwa bei der Anwerbung und Überwachung der Betroffenen. Eine Länderumfrage unseres Magazins hat ergeben, dass nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel verurteilt werden. Zu den Gründen zählen schwer nachweisbare Paragrafen und eine geringe Aussagebereitschaft der Betroffenen, auch weil das Non-Punishment-Prinzip kaum zur Anwendung kommt. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Wir haben vor Kurzem im Kabinett eine Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist vielfach Tatort. Wir müssen im Kampf gegen diese menschenverachtende Form der Kriminalität noch besser werden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit unserer Reform gelingen wird. Vor allem auch der Beweis des Menschenhandels wird mit den neuen Strafvorschriften einfacher werden. Auch das Non-Punishment-Prinzip nehmen wir sehr ernst. Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen. Der Rechtsstaat darf für diese Zwänge nicht blind sein. Wir wollen in der Strafprozessordnung deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, das Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung einzustellen. Es geht hier vor allem darum, die Sichtbarkeit des Non-Punishment-Prinzips zu erhöhen. Anerkannt ist es in Deutschland bereits heute.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Immer wieder werden schwere Straftaten mit Alltagsgegenständen verübt, etwa mit Autos, wie zum Beispiel bei der jüngsten Amokfahrt in Leipzig. Haben Sie neben der Ende 2025 angekündigten Verschärfung des Strafrechts weitere Pläne in diesem Bereich? Wenn ja, welche?

Die Regelungen sind bereits im April in Kraft getreten. Wir haben ausdrücklich geregelt, dass auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern eine Straftat ist. Wir schauen uns genau an, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt. Natürlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Taten kommt, zum Beispiel durch entsprechende Sicherheitskonzepte.

Zuletzt waren eine Million Strafverfahren offen – ein Negativrekord. Der Deutsche Richterbund führt dies auf einen eklatanten Personalmangel zurück. Ihren Gesetzentwurf gegen digitale sexualisierte Gewalt begrüßte der DRB – betonte aber, die Umsetzung würde durch die Personalprobleme gefährdet. Was antworten Sie darauf, und wie wollen Sie Abhilfe schaffen?

In einem Rechtsstaat darf es Gerechtigkeit und Strafverfolgung nicht nach Kassenlage geben. Der Rechtsstaat muss für alle spürbar funktionieren – jeden Tag. Dazu braucht es effektive Strafvorschriften. Und es braucht natürlich auch eine gut ausgestattete Justiz – die effizient arbeiten kann. Wir wollen deshalb mit den Ländern einen neuen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Damit wollen wir die Personalausstattung der Justiz stärken – und gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und die gerichtlichen Verfahren effizienter machen. Als Bund wollen wir dafür in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro bereitstellen. Die Gespräche mit den Ländern verlaufen konstruktiv. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Sommer zu einer Einigung kommen. Der Bund kann die Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Aber gemeinsam mit den Ländern können wir viel bewegen. Uns alle eint das Ziel eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaats.

„Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“

Sehen Sie selbst noch weitere gesetzliche und andere Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern? Wenn ja, welche? Und wie sollten diese geschlossen werden?

Ein Beispiel: In familiengerichtlichen Verfahren kann es derzeit passieren, dass der gewalttätige Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort seiner Ex-Partnerin erfährt – einfach deshalb, weil das Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden muss. Das will ich ändern. Betroffene von Gewalt sollen nicht befürchten müssen, dass ihr Wohnort im familiengerichtlichen Verfahren bekannt wird, wenn sie dies nicht müssen. Ein zweites Beispiel: Im Strafverfahren können Täter mitunter die Adressen von Betroffenen und Zeugen in Erfahrung bringen, wenn sie Akteneinsicht nehmen. Auch das birgt Gefahren – zum Beispiel für ungewollte, retraumatisierende Kontaktaufnahmen. Auch hier will ich bessere Vorkehrungen zum Schutz von Opferinteressen treffen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen, inwieweit bei bestimmten Delikten bei Akteneinsichtsgesuchen auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift verzichtet werden kann. Auch die audiovisuelle Vernehmung wollten Sie erleichtern. Wann gibt es hier spürbare Ergebnisse?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich gerade die Experten-kommission zur Reform des Strafprozessrechts. Konkrete Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden. Im Anschluss wollen wir dann entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen.

Sie haben in Ihrer knapp einjährigen Amtszeit schon mehrere Gesetzesinitiativen gegen Gewalt auf den Weg gebracht. Was treibt Sie persönlich dabei an?

Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Das hat mich geprägt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden. In den letzten Jahrzehnten ist schon vieles besser geworden bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Aber ich bin überzeugt: Unser Rechtsstaat muss auf diesem Feld noch mehr tun. Das treibt mich an. Ich habe viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch verhandelt. Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann. Deshalb müssen wir Strafverfahren so gestalten, dass Betroffene bestmöglich unterstützt und geschützt werden – zum Beispiel durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung. Die kann einen entscheidenden Unterschied machen, weil sie Ängste reduziert und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärkt.

„Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden.“

Fachleute wie der Gewinner des Wissenschaftspreises Opferschutz, Dr. Marius Riebel, bemängeln, Verletztenrechte und Disziplinen wie Viktimologie spielten in der juristischen Ausbildung bisher kaum eine Rolle. Kommen die Betroffenen im Strafrecht zu kurz? Haben Sie vor, die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln? Wenn ja, inwiefern?

Die juristische Ausbildung entscheidet darüber, wie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen und -anwälte von morgen arbeiten. Deswegen ist es gut, sich immer wieder kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Das machen auch meine Kolleginnen und Kollegen der Länder. Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es gibt heute bereits gute Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter, die gut angenommen werden. Unser Ziel ist es, diese noch weiter auszubauen. Wir arbeiten außerdem daran, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Die nimmt den Opferschutz besonders in den Fokus.

Sind Sie schon mal selbst Opfer einer Straftat geworden? Wenn ja: Welche Erfahrungen haben Sie als Betroffene gemacht, auch mit der Justiz?

Ich habe die Strafjustiz bislang – zum Glück – vor allem als Richterin, Staatsanwältin, als Politikerin und Beamtin kennen gelernt und nicht aus der Opferperspektive. Gerade die Perspektive der Betroffenen ist aber natürlich extrem wichtig – um Strafjustiz zu verbessern und Defizite zu erkennen.

„Tatort Geschichte – True Crime meets History“

Erstellt am: Mittwoch, 15. Juli 2026 von Sabine

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„Tatort Geschichte – True Crime meets History“

Bayerischer Rundfunk 2

Keine zwei Jahre nach ihrer Hochzeit ordnet Ludwig II., Beiname „der Strenge“, an, seine Ehefrau Maria von Brabant in Donauwörth zu töten. Wegen eines angeblichen Ehebruchs. Eine Verwechslung soll ihr zum Verhängnis geworden sein: Als Ludwig in der Rheinpfalz Krieg führt, schickt seine Frau ihm einen Brief, um ihn zur Heimkehr zu bewegen. Einem befreundeten Ritter schreibt sie ebenfalls. Ein Bote verwechselt die Briefe, und aufgrund einer falsch gedeuteten Formulierung wittert Ludwig Untreue. Quellen deuten jedoch darauf hin, dass der Vorwurf nicht berechtigt war. Ein Prozess findet nicht statt.

Im Bayern-2-Podcast „Tatort Geschichte“ widmen sich Niklas Fischer und Hannes Liebrandt, Historiker an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, diesem Fall. „Der tödliche Verdacht: Maria von Brabant – Opfer eines Femizids?“ lautet der Titel.

Es ist bezeichnend, dass die um 1226 geborene Maria von Brabant erst durch ihren Tod in Quellen Erwähnung findet, obwohl sie als Tochter von Herzog Heinrich II. und Urenkelin von Kaiser Friedrich Barbarossa zu einer der bedeutendsten Dynastien gehört, den Staufern.

Bereits als Kind, 1236, wird sie laut Fischer und Liebrandt „Teil einer politischen Abmachung“ und mit Ludwig II., Herzog von Bayern, zwangsverheiratet. Ehen sollten damals dazu beitragen, Bündnisse zu schließen und Konflikte zu lösen. Möglicherweise hatte auch Maria von Brabandts Tod machtpolitische Gründe. Fischer und Liebrandt ordnen den Fall historisch wie gesellschaftlich ein, sichten Chroniken und Urkunden und interpretieren diese mit Gesprächspartnerinnen wie Prof. Julia Burkhardt, die an der LMU mit einem interdisziplinären Team Femizide im Mittelalter und der Frühen Neuzeit untersucht.

In der vorangegangenen Folge, „Godeleva: In die Nacht gelockt, im Dunkeln getötet“, ist der Tatort, Flandern, ein anderer. Doch auch in dieser von Hierarchien geprägten Gesellschaft ist die Ehe „politisch aufgeladen“, so der Podcast. Leidtragende sind meist Frauen wie Godeleva. Die 1052 geborene und 1070 getötete Tochter eines Ritters will wohl Nonne werden, aber die Grafen von Flandern und Boulogne arrangieren eine Ehe mit Bertolf von Ghistelles.

Eines Nachts lockt ihr Mann sie in eine Falle. Er erzählt, seine beiden Diener würden sie zu einer Frau bringen, die ihre Ehe retten könne. Doch die Männer erwürgen die junge Frau. Ihr Tod wird als Höhepunkt eines Martyriums beschrieben: Bald nach der Hochzeit hat Bertolf begonnen, sie zu hassen, vermutlich angestachelt von seiner Mutter. Ungefähr 14 Jahre später schreibt ein Mönch Godelevas „Heiligengeschichte“ auf. Dadurch wird sie sichtbar gemacht – aber auch von der Kirche, die sie heiligspricht, instrumentalisiert.

Der Podcast hält zum einen die Erinnerung an die vor langer Zeit getöteten Frauen wach. Zum anderen spannen Fischer und Liebrandt den Bogen in die Gegenwart und verdeutlichen auch mit Statistiken, wie viele Frauen Opfer werden. Vor allem aber machen sie auf die seit vielen Jahrhunderten bestehende „anthropologische Konstante“ der Gewalt gegen Frauen und die Folgen aufmerksam – sowie auf die Machtstrukturen und Rollenbilder dahinter.

Morde an Frauen waren schon früher bei Weitem keine Einzelfälle. Und vermeintliche Ehebrüche wurden häufig als Argument verwendet, um Femizide zu rechtfertigen. Diese „Erklärung“ schien plausibel: Frauen hatten Erwartungen zu erfüllen, ihrem Mann und Adelsinteressen zu dienen. Wer das nicht tat, wurde bestraft, wobei Gewalt als „interne Angelegenheit“ der Familie galt. Die Taten der Männer wurden derweil relativiert oder entschuldigt, Täter kamen glimpflich davon. Ludwig II. zum Beispiel gründete ein „Sühnekloster“.

https://www.ardsounds.de/sendung/tatort-geschichte-true-crime-meets-history

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Erstellt am: Freitag, 8. Mai 2026 von Sabine
Elektronische Fußfessel nach dem spanischem Modell.

Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 08.05.2026

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild beschlossen. Zudem können Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten.

Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Familiengerichten künftig, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Annäherungsverbote besser zu überwachen und Opfer schneller zu warnen. Das spanische Modell besteht aus zwei Komponenten: Der Täter trägt eine Fußfessel, die Frau ein entsprechendes Empfangsgerät. Damit wird das Opfer gewarnt, wenn der Täter zu nah kommt. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, mehr als 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

Fesseln für mehr Freiheit

Die Diskussion über die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland geht weiter. Das spanische Modell gilt Befürwortern als erfolgreiches Vorbild.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im Bundestag, die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild sei ein wichtiger erster Schritt, um Opfer besser vor Gewalttaten zu schützen. Der Bundestag stimmte in zweiter und dritter Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab, das mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde. Die Linke enthielt sich. „Dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen und die Opfer werden geschützt“, sagte Susanne Hierl (CDU/CSU). „Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt“, sagte Knuth Meyer-Soltau (AfD). „Jede Frau, die wir schützen können, ist diesen Einsatz wert“, sagte Josephine Ortleb von der SPD. Lena Gumnior von Bündnis 90/ Die Grünen sagte, die Fußfessel sei ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Sie müsse vielmehr in ein Gesamtsystem des Gewaltschutzes eingebettet werden.

Der Abgeordnete Aaron Valent von der Linken-Fraktion kritisierte, statt Frauen zu schützen, schreibe die Bundesregierung ein Gesetz, das Frauen bevormunde. Er kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das verstoße gegen die Istanbul-Konvention. Dem widersprachen die Regierungsfraktionen: „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird jederzeit geachtet“, sagte Carmen Wegge (SPD). Carsten Müller (CDU/CSU) ergänzte: „Die Frage, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht, liegt allein bei der Frau.“ Frauen könnten zudem selbst entscheiden, ob sie die zweite Komponente tragen wollen oder nicht.

Mit dem neuen Gesetz endet eine mehrjährige politische Debatte über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt. Die Fußfessel nach spanischem Modell fordert der WEISSE RING, der auch im Rahnen dieses Gesetzgebungsverfahrens angehört worden ist, bereits seit 2017. „Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz schützen niemanden, wenn sie nicht kontrolliert werden“, mahnte der damalige Bundesvorsitzende des Vereins, Prof. Jörg Ziercke, im Januar 2022 in einem Brandbrief an 70 hochrangige Politiker. Sein Nachfolger Dr. Patrick Liesching erneuerte die Forderung im Dezember 2023 in einem zweiten Brandbrief an den zu der Zeit amtierenden Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und schrieb mit Blick auf die hohe Zahl von Femiziden in Deutschland: „Was mich besonders erschüttert: Viele dieser Frauen hatten sich vor der Tat hilfesuchend an den Staat gewandt.“

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Im September 2024 startete der WEISSE RING eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“, verbunden mit einer Postkartenaktion. Antworten aus der Bundesregierung gab es weder auf die Brandbriefe noch auf die Petition und die Postkartenaktion.

Darüber hinaus hat der WEISSE RING in seinem Magazin seit 2021 mehrere aufwendige Recherchen veröffentlicht, die sich mit dem Problem der fehlenden Kontrolle von Gewaltschutzanordnungen und den Möglichkeiten einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung auseinandersetzen.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die positiven Erfahrungen Spaniens. So bestätigte Teresa Peramato, Staatsanwältin bei der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen in Madrid, der Redaktion des WEISSEN RINGS: „Seit der Einführung des telematischen Annäherungsdetektors hat sich in der Tat kein Frauenmord an Nutzerinnen dieses Geräts ereignet.“

Mit Blick auf Spanien sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Bundestag, dass zum Gewaltschutz auch ein Gesamtkonzept mit einer umfassenden Risikoanalyse und einem Risikomanagement gehöre, das Antworten darauf gibt, wie sich im Vorfeld beurteilen lässt, ob ein Täter gefährlich ist.  Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz erhalten Familiengerichte schon jetzt die Möglichkeit, sich Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen, um die Gefährdung besser analysieren zu können. Hubig kündigte weitere konkrete Schritte an, um Frauen besser zu schützen. Dazu zählten der Schutz vor digitaler Gewalt durch Deepfakes, die Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und die Berücksichtigung von Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht.

Ob das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, durch die nun beschlossenen Gewaltschutz-Maßnahmen auch in Deutschland erreicht wird, zeigt sich spätestens in drei Jahren. Dann soll das Gesetz evaluiert werden. „Vielleicht müssen wir dann noch mal nachbessern“, sagte der Abgeordnete Axel Müller von der Fraktion CDU/CSU.

Der WEISSE RING fordert zusätzlich die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung festzustellen, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation. / Fotos: Kays Al-Khanak

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Tagungs-Organisator Florian Wedell (l.) im Gespräch mit Reinhard Heckmann, der in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt hat.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Prof. Franziska Lechner-Meichsner spricht über Auswirkungen traumatischer Verluste und Behandlungsansätze für Hinterbliebene nach Gewalttaten.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

Rund 80 Fachleute aus ganz Deutschland informieren sich bei der Fachtagung über aktuelle Entwicklungen und spezifische Bedarfe bei Traumaambulanzen. / Fotos: Kays Al-Khanak

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

Fatales Verständnis

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Fatales Verständnis

Ein Kommentar von Franziska Pröll

Franziska Pröll ist Journalistin und beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit Gewalt an Frauen. Seit 2022 arbeitet sie für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Ihre Femizid-Recherchen wurden mehrfach ausgezeichnet.

Wenn ein Femizid vor Gericht verhandelt wird, kann eine Person sich nicht dazu äußern: die getötete Frau. Familie und Freunde, die stellvertretend am Prozess teilnehmen, haben oft das Gefühl, dass ihr Schmerz dort nicht gesehen wird. Eine Angehörige sagte mir: „Das Gericht tritt unsere Würde mit Füßen.“

Strafkammern ergründen die konkrete Motivation des Täters im Moment der Tat. Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Tötungsdelikt zu verurteilen. Ob sie auf Totschlag oder Mord entscheiden, hängt im Kern von zwei Fragen ab: War  das Motiv des Täters nachvollziehbar, also „menschlich verständlich“, wie es der Bundesgerichtshof formulierte? Dann handelt es sich um Totschlag. Oder war es besonders verwerflich, fehlt also ein nachvollziehbarer Grund?  Dann handelt es sich um Mord. Von neun Mordmerkmalen kommen bei Femiziden vor allem zwei infrage: Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe.

Ein schmaler Grat zwischen Mord und Totschlag

Auf Totschlag stehen fünf bis 15 Jahre, auf Mord folgt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Neben dem Strafmaß prägt die Entscheidung zwischen Mord und Totschlag auch das Empfinden vieler Angehöriger maßgeblich. Sie erschwert oder erleichtert es ihnen, ihre Trauer zu verarbeiten. Mit meiner Kollegin Julia Bellan habe ich alle Femizid-Urteile eines Jahres ausgewertet, um herauszufinden, wie deutsche Strafgerichte mit Tötungsdelikten an Frauen umgehen.

Von 105 Fällen konnten wir 90 als Femizide einstufen. In 62 Fällen mit einem schuldfähigen Täter erhielten wir ein vollständiges Urteil des Gerichts. 35 Entscheidungen in unserer Auswertung lauteten auf Mord, elf davon auf niedrige Beweggründe. Weniger als ein Drittel sah somit eine subjektive, täterbezogene Motivation für den Mord, etwa Kontroll- und Besitzdenken. 23 Urteile lauteten auf Totschlag. Ein Teil der Kammern fand es also „menschlich verständlich“, wenn ein Mann seine Frau tötet, weil sie ohne ihn weiterleben will.

So war es zum Beispiel im Fall eines 27 Jahre alten Mannes. Er erwürgte seine Frau, als sie ihm sagte, sie werde sich trennen. Laut Urteil tat er das, „damit auch niemand anders sie haben konnte“. Das Gericht beschrieb also das Besitzdenken des Mannes – und wertete es als Begründung eines Totschlag-Urteils. Andere Urteile, die auf Totschlag lauteten, beschrieben, der Täter habe sich in einer „schwierigen Situation“ oder „Sackgasse“ befunden. Und suggerierten damit, es sei nachvollziehbar, mit tödlicher Gewalt zu reagieren – wenn die Situation schlimm und die Verletzung tief genug ist.

Für Angehörige ist das ein Schlag ins Gesicht. Sie haben häufig jahrelang miterlebt, wie ihre Schwester oder ihre Freundin unter der Gewalt des (Ex-)Partners litt. Deshalb verlieren sie den Glauben daran, dass der Staat so etwas wie  Gerechtigkeit schaffen kann.

Klar ist: Ein Urteil zu fällen ist nicht leicht. Ebenso klar ist: Wo ein Mann versucht, einer Frau ihre eigenständige Entscheidung abzusprechen, handelt er aus Kontroll- und Besitzdenken. So wütend oder enttäuscht er auch ist, dieses Verhalten ist inakzeptabel. Das Gericht muss das auch so einstufen. Das ist auch deshalb besonders wichtig, weil jedes Urteil über sich selbst hinausweist. Andere Menschen lernen dadurch, wo die Grenzen in (Paar-)Beziehungen verlaufen – und wer die Verantwortung für Grenzüberschreitungen trägt. Für viele Angehörige von Femizid-Opfern ist das Urteil ein Meilenstein: Wenn sie spüren, dass ihr Schmerz gesehen und das Leiden ihrer geliebten Person anerkannt wird, können sie ihre Trauer leichter bewältigen.

 Im Namen der Opfer

Erstellt am: Montag, 12. Januar 2026 von Sabine
SWR im Namen der Opfer Doku

Gucken

 Im Namen der Opfer

ARD Mediathek

Das SWR-Format „Im Namen der Opfer“ gibt Überlebenden von Femizid-Versuchen und Angehörigen von Opfern Raum, ihre Geschichten selbst zu erzählen, und entfaltet dadurch eine besondere Wirkung. Ruhig und direkt schildert beispielsweise die Betroffene in der Folge „Zwei Femizid-Versuche überlebt: Wie sich Svenja befreite“ ihre Erlebnisse. Von Manipulation über psychische Gewalt bis hin zu schweren körperlichen Angriffen. Durch diese persönliche Perspektive werden typische Muster gewaltvoller Beziehungen sichtbar – in denen sich andere Betroffene wiedererkennen, daraufhin Mut fassen und möglicherweise frühzeitig Konsequenzen ziehen können.

Die Beiträge verzichten weitgehend auf Einordnungen von außen: Es sprechen ausschließlich die Betroffenen. Kurze eingeblendete Texte informieren über häusliche Gewalt, deren Dynamiken und aktuelle Zahlen. So entsteht ein sachlicher, unaufgeregter Rahmen, der den Fokus auf die Opfer legt. Einzelne Taten werden sehr detailliert beschrieben, auch Bilder von Verletzungen sind zu sehen, was manche Betroffene retraumatisieren kann. Ansonsten ist das Format opfersensibel und frei von Tätersicht.

„Im Namen der Opfer“ leistet wertvolle Aufklärungsarbeit, beleuchtet das Leben nach der Tat und stellt wichtige Fragen nach Hilfe und Gerechtigkeit.

www.ardmediathek.de/sendung/swr-aktuell-im-namen-der-opfer

Eine Fessel, die Leben retten kann

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Eine Fessel, die Leben retten kann

Die Bundesregierung hat jetzt den Einsatz der spanischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Zwei aktuelle Tötungsdelikte aus Hessen und Sachsen-Anhalt zeigen, warum es wichtig ist, das Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen.

Auf dem Foto präsentiert eine Person eine elektronische Fußfessel am Fußgelenk.

Die Fußfessel ist in Spanien längst gängige Praxis. Foto: Christian Ahlers

Der Angriff endete tödlich: Anfang Juli verschaffte sich ein 36-Jähriger laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zugang zu einem Haus im Stadtteil Bonames. Als seine Ex-Partnerin die Wohnungstür öffnete, griff er sie demnach mit einem Messer an und verletzte die 31-Jährige. Es gelang ihr, zu einer Nachbarin zu flüchten, wo sie den Notruf wählte. Ihr neuer Partner hingegen, der gerade bei ihr war, wurde erstochen. Der 46-Jährige starb am Tatort.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel. Im Februar hatte die 31-Jährige gegen den Mann, von dem sie sich bereits getrennt hatte, Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung erstattet. Weil er gegen das Kontakt- und Annäherungsverbot verstieß, wurde beim Amtsgericht ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, das Gefährdungslagenmanagement der Polizei übernahm den Fall. Ende Februar kam der 36-Jährige für vier Tage in Gewahrsam. Danach musste er eine elektronische Aufenthaltsüberwachung tragen – bis zum 23. Juni. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war eine Verlängerung nicht möglich, auch weil der Gefährder sich in den vier Monaten ans Gesetz gehalten habe.

Innerfamiliäre Gewalt im Jahr 2024 gestiegen:

54 % der 94.873 Betroffenen waren weiblich. 46 % der Opfer waren demnach männlich. 130 Menschen wurden im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet.

Der mutmaßliche Täter trug bis kurz vor der Attacke eine Fußfessel

Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Verdächtige habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte dem WEISSER RING Magazin, der Fall zeige deutlich, „wie wichtig es ist, die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. Somit hätten wir die Möglichkeit, Straftäter weitaus länger zum Tragen zu verpflichten.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundeskabinett am 19. November verabschiedet. Ziel ist es, bundesweit die Möglichkeit zu schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Eine Anordnung soll für höchstens sechs Monate erfolgen, aber – auch wiederholt – um jeweils drei Monate verlängert werden können, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht. Familiengerichte sollen so Kontakt- und Näherungsverbote effektiver kontrollieren können. Laut Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei 2024 insgesamt 7.754 Verdächtige wegen Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Davon waren 91,1 Prozent Männer, eine Steigerung von 9,7 Prozent gegenüber 2023. Mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen waren bereits polizeilich bekannt.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen

„Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Das zeigen die Erfahrungen in Spanien“, sagte Hubig. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Familiengerichte können laut dem Entwurf Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Die Gerichte können in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Für die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt setzt sich der WEISSE RING seit rund zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat umfassend recherchiert, wie der Staat Menschen besser schützen könnte.

In Hochrisikofällen soll laut dem Gesetzentwurf die Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ eingeführt werden: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, wenn sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Das Familiengericht soll eine elektronische Fußfessel jedoch nicht gegen den erklärten Willen des Opfers anordnen dürfen

Fachorganisationen – darunter der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt. Sie äußerten Lob, gaben aber auch kritische Hinweise.

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe forderte bei einer Anhörung Fallkonferenzen, um Lagen mit hohem Risiko erkennen zu können. Auch sollte die Täterarbeit im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option, so Igney. Sie sprach sich für eine Qualitätskontrolle der Maßnahmen aus. Und nicht zuletzt müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, zum Beispiel auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: Der WEISSE RING begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Laut BKA wurden im Jahr 2024 in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Eberle.

„Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH

Die Bundesrechtsanwaltskammer betrachtet die Fußfessel als angemessene Antwort auf Vollzugsdefizite bei Kontakt- und Näherungsverboten und betrachtet sie als wichtiges Mittel, um Schutz durchzusetzen.

Einige Verbände kritisierten in ihren Stellungnahmen, dass den Gerichten in Deutschland für solche eilbedürftigen Entscheidungen keine bundesweit standardisierte Risikoanalyse zur Verfügung stehe – wie es sie etwa in Spanien gibt.

Lorea Arenas, Dozentin für Kriminologie an der Universität Extremadura in Spanien, sagte in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, es sei zentral, die Überwachung in ein umfassendes, opferzentriertes Schutzkonzept zu integrieren. Entscheidend sei „die Koordination zwischen Gerichten, Polizei und Opferschutzdiensten“. Mit Blick auf die geschützten Frauen sagte sie: „Eine wichtige Erkenntnis ist, dass dieses System eine Echtzeitüberwachung ermöglicht, wodurch direkter Kontakt verhindert und auf Verstöße schnell reagiert werden kann. Das Wissen, dass sofort Alarm ausgelöst wird, scheine verbotene Kontakte zu verhindern. Seit der Einführung in Spanien wurde kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die Maßnahme angeordnet war.

Positiv blickt man im Kanton Zürich auf das Modell, nach einem einjährigen Pilotprojekt. Wichtig seien die Kooperation von Polizei, Justiz, Überwachungszentrale und Opferschutzorganisationen sowie die Zustimmung der Opfer. „Damit das Instrument nachhaltig wirkt, müssen Bund und Kantone zusammenarbeiten. Der Schutz von Gewaltbetroffenen duldet keinen Flickenteppich“, erklärte Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

In der Studie „Femizide in Deutschland“, die kürzlich vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde, heißt es, neben einer vorsichtigen Reform des Umgangsrechts könnte die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ zielführend sein, um Tötungsdelikte zu verhindern. Für die Studie analysierten die Forscher Strafverfahren zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in mehreren Bundesländern erfasst wurden. Eine Herausforderung sei jedoch die zuverlässige Gefährlichkeitsprognose in der Praxis. Studienleiter Prof. Dr. Jörg Kinzig schrieb dazu in der Zeitschrift für Rechtspolitik: „Zusammengefasst kann das spanische Modell Partnerinnentötungen verhindern, wenn die Maßnahme an den richtigen Mann gebracht wird.“

Die Technologie ist hierzulande in einigen Landespolizeigesetzen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt verankert. Hubigs Gesetzentwurf schafft eine ergänzende, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Zivilrecht.

In Hessen ist seit der Einführung im Januar 2025 laut Justizministerium kein tatsächlicher Übergriffsversuch während der Anordnung zum Tragen der Fußfessel bekannt geworden. In Sachsen ist die Überwachung erstmals im Januar 2025 zum Einsatz gekommen – zum Schutz einer Frau, deren Ex-Mann eine Haftstrafe verbüßt hat.

3,8 %

mehr Opfer von Häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Insgesamt waren es 265.942 registrierte Fälle.

70 %

der Betroffenen waren Frauen nach Angaben des Bundeslagebilds.

64 %

der Opfer waren von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Als das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein geändert werden sollte, um den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt zu ermöglichen, wurden Fachleute dazu gehört. Stefanie Grünewald, Professorin für Öffentliches Recht an der Akademie der Polizei Hamburg, betonte, dass bereits die Verhinderung weniger Delikte durch die spanische Fußfessel ein großer Erfolg wäre. Denn es geht bei diesen Hochrisikofällen um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen.

In Schleswig-Holstein wird die Fußfessel seit Sommer eingesetzt

Aus Sicht des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ein Fortschritt: „Eine Gewaltschutzanordnung auf dem Papier hat noch keinen Mörder gestoppt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber schon“, sagte LFSH-Geschäftsführerin Katharina Wulf dem WEISSER RING Magazin. „Der Schutz muss endlich de facto von der Polizei organisiert werden und nicht mehr von den Frauen selbst.“ Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun auch eine Option im Gewaltschutzgesetz ist, sei wichtig. „Die Meldung und der Beweis von Übertretungen von Schutzanordnungen liegen bei den Frauen. Das sie nun technisch generierte Beweise vorlegen können, wird sie und auch die Gerichte sehr entlasten.“

Das Bundesjustizministerium rechnet beim aktuellen Gesetzentwurf mit 160 Fußfessel-Fällen pro Jahr. In Spanien kam die Überwachung seit 2009 in 13.000 Hochrisikofällen zum Einsatz. Um auch in Deutschland mehr davon zu erfassen und eine größere Zahl an Gewaltbetroffenen zu schützen, macht sich der WEISSE RING dafür stark (siehe Transparenzhinweis), die Fußfessel auch als strafrechtliche Sanktion von Strafgerichten zu ermöglichen.

Im Sommer 2025 verurteilte das Landgericht Stendal einen 29-Jährigen wegen Totschlags und Körperverletzung zu 13 Jahren Haft. Das Opfer: seine 20-jährige Ex-Freundin Anna-Lena M. Der Mann hatte sie am 13. November 2024 mit einer Axt bedroht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Das Amtsgericht Burg untersagte ihm nach dem Gewaltschutzgesetz, sich ihr bis zum 3. Juni 2025 zu nähern.

Das Problem: Bei einem Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung muss das Opfer die Polizei informieren, um die Anordnung durchsetzen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Täter sich meist schon in der Nähe des Opfers aufhält. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern: „Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung
wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist. Hier können dann frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Schutzanordnung durchzusetzen und das Opfer zu schützen.“

Für Anna-Lena M. kommt das Gesetz zu spät. Am 30. Januar 2025 verschaffte sich der Täter Zutritt zur Wohnung von Anna-Lena M. und tötete sie mit einem Küchenmesser.

Transparenzhinweis:
In der Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Gesetzentwurf heißt es, die Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, sei ein klarer Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Falls das Opfer eine solche Anzeige erstattet, wird das Verfahren in den allermeisten Fällen mangels hinreichender Faktenbasis von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Deshalb sei es geboten, die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Strafgerichte zu ermöglichen. Diese sind auch für die Ahndung von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zuständig und sollten die Fessel auch bei bereits begangenen Gewaltdelikten anordnen können.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erstellt am: Freitag, 21. November 2025 von Selina
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Foto: Christian J. Ahlers

Datum: 21.11.2025

Neues Bundeslagebild zu Häuslicher Gewalt vorgestellt

Erneut sind die Zahlen zu Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt gestiegen: Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben das neue Lagebild vorgestellt. Innenminister Alexander Dobrindt räumte ein, dass die Politik bisher nicht genug tue, um Frauen in Deutschland zu schützen.

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) auf einer Pressekonferenz zum neuen Bundeslagebild mitteilte. Bei den registrierten Fällen handelte es sich überwiegend um Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 waren es 256.276 Opfer. Dobrindt fand direkt zu Beginn der Konferenz klare Worte: Die Politik würde nicht genug machen, um Frauen vor Gewalttaten zu schützen. „Da muss deutlich mehr kommen“, sagte er. 70 Prozent der Betroffenen sind demnach weiblich. Von Mord, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bis zu Bedrohungen und Stalking seien alle Gewaltformen dabei. „Alles, was an Gewalttaten leider vorstellbar ist“, so Dobrindt.

K.-o.-Tropfen sieht Dobrindt gerade bei der jungen Bevölkerung als Bedrohung. Der Einsatz stehe oft in Verbindung mit Sexualstraftaten. „K.-o.-Tropfen werden zur Waffe und müssen als solche bei einer Strafverfolgung betrachtet werden“, sagte Dobrindt. Gegen die Täter wolle der Bund stärker vorgehen.

Jede vierte Frau von Gewalt betroffen

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), wies darauf hin, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen sei, sondern alle Menschen betreffe. „Beide Geschlechter, alle Altersklassen – aber vor allem Frauen und Mädchen erleben deutlich häufiger Gewalt“, sagt Prien. Rechne man die Fallzahlen hoch, würden pro Stunde 15 Frauen Partnerschaftsgewalt erleben, so Prien. 2024 haben in Deutschland 286 Menschen ihr Leben durch häusliche Gewalt verloren, darunter 191 Frauen und 95 Männer.

Ein weiteres großes Problem sei Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum. „18.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von digitaler Gewalt – das sind 50 betroffene Frauen pro Tag“, erklärte Prien.

Bei den Zahlen im Bundeslagebild handelt es sich ausschließlich um das Hellfeld, also polizeilich aufgenommene Fälle. „Wir müssen davon ausgehen, dass jede vierte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagte Prien mit Blick auf das Dunkelfeld. Im Januar soll eine Dunkelfeld-Studie zu Häuslicher Gewalt veröffentlicht werden. Viele Betroffene würden schweigen, aus Angst oder Scham. „Wir als Gesellschaft müssen beschämt sein, dass wir solch eine Entwicklung zulassen“, betonte Prien.

Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um den Schutz von Frauen zu erhöhen. Erst kürzlich wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der Familiengerichten bundesweit den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell ermöglichen soll. Täter sollen eine Fußfessel erhalten und Betroffene einen Sender, um bei einer Näherung gewarnt zu werden. „Dieser Gesetzentwurf schafft neue Schutzräume. Opfer sollten sich da frei bewegen können, wo sie es wollen“, sagte Dobrindt.

Eine weitere Maßnahme ist die Fortsetzung der sogenannten „Tarn“-App. Diese ermöglicht es Betroffenen, Übergriffe und Gewalttaten gerichtsfest zu dokumentieren. Laut Dobrindt ist die App für den Täter auf dem Handy des Opfers nicht zu erkennen. Das Gewalthilfegesetz tritt 2027 in Kraft, und ab 2032 kommt der individuelle Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Beratung. Der Bund unterstützt diese Aufgaben der Länder mit 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben von Bundesministerin Karin Prien unterstützt der Bund den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren mit 150 Millionen Euro.

Prien sprach auch über die hohe Zahl von Männern, die Gewalt erleben. In 30 Prozent der Fälle sei das Opfer männlich. Man habe sich daher vorgenommen, sich stärker für den Schutz von Männern einzusetzen: „Gewalt gegen den Partner, Gewalt gegen eine Frau ist nie eine Option.“ Konkrete Maßnahmen wurden nicht genannt.

Bundesweite elektronische Fußfessel in Planung

Erstellt am: Donnerstag, 20. November 2025 von Selina
Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die die Betroffene bei sich trägt. Foto: Andreas Arnold/dpa

Datum: 20.11.2025

Bundesweite elektronische Fußfessel in Planung

Der Bund plant, den Opferschutz bei häuslicher Gewalt zu verbessern: Ein Gesetzesentwurf sieht die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell bundesweit vor. Diese soll Täter überwachen und Opfer bei Annäherung warnen.

Täglich kommt es in Deutschland zu Fällen von häuslicher Gewalt, betroffen sind meist Frauen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es 266.000 registrierte Fälle im Jahr 2024. Ein weiterer Anstieg, ein weiterer Höchststand. Der WEISSE RING kämpft daher seit fast zehn Jahren für die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, um Opfer zu schützen. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Einsatz der Fußfessel bundesweit einheitlich ermöglicht.

Hierzu soll das Gewaltschutzgesetz geändert werden. Zudem sollen Familiengerichte künftig neben der elektronischen Überwachung Anti-Gewalt-Training für Täter anordnen können.

Betroffenen soll mittels eines zweiten Geräts angezeigt werden, wenn sich ihnen der Täter nähert. Vorbild ist das spanische Modell, das im Falle einer Annäherung Alarm auslöst. Der Gesetzentwurf sieht die Anordnung bisher nur befristet vor, die jedoch verlängert werden kann, sofern die Gefahr weiter besteht. Geplant ist, dass uneinsichtige Täter gerichtlich zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet werden können.

Auch eine Strafverschärfung steht im Gesetzentwurf. Statt zwei Jahre Freiheitsstrafe werden bei Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung bis zu drei Jahre Haft verhängt. Auch sollen Familiengerichte Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Über den Entwurf muss noch der Bundestag entscheiden.

Spanisches Modell vereinzelt schon im Einsatz

In Nordrhein-Westfalen kommt die elektronische Fußfessel seit März zum Einsatz. Auch die Bundesländer Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung ein.

Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hatte in einer umfassenden Recherche aufgezeigt, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die Aufenthaltsüberwachung in Spanien eingesetzt wird: Dort wurde seitdem keine Frau, die mithilfe der Fußfessel geschützt wurde, getötet. Insgesamt ging die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent zurück.