„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Unser Rechtsstaat muss für Opfer noch mehr tun“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht im Interview mit dem WEISSER RING Magazin über häusliche und digitale sexualisierte Gewalt, über Menschenhandel, Schutzmöglichkeiten wie die elektronische Fußfessel – und darüber, was sie während ihrer Zeit als Staatsanwältin und Richterin über Betroffene gelernt hat.

Dr. Stefanie Hubig (SPD) ist seit Mai Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Von 2016 bis 2025 war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Hubig arbeitete von 1996 bis 2000 als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Anschließend wechselte sie als Referentin ins Bundesministerium der Justiz. Foto: Felix Zahn/photothek.de

Frau Dr. Hubig, Fachorganisationen bewerten die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell überwiegend positiv, kritisieren aber beispielsweise, es fehle an einer Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt und an Mitteln, um Hochrisikofälle zu erkennen. Welche weiteren Schritte planen Sie konkret, und wann werden diese umgesetzt?

Die elektronische Fußfessel ist natürlich nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Zum Beispiel wollen wir auch die Unterstützung der Opfer vor Gericht verbessern: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im Strafprozess eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. Für viele Betroffene ist ein Strafprozess enorm belastend. Eine professionelle Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich schon im parlamentarischen Verfahren.

Was noch?

Weitere wichtige Vorhaben betreffen das Familienrecht. Künftig ist klar: Wenn es zwischen Eltern Gewalt gibt, dann kann das zur Folge haben, dass der Gewalttäter sein Sorge- und Umgangsrecht verliert. Kinder leiden nicht nur unter Gewalt, die sie selbst erleben. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern kann schwere Folgen haben. Im Scheidungsrecht soll künftig gelten: Wenn es zu häuslicher Gewalt kommt, dann muss das Trennungsjahr vor der Ehescheidung nicht eingehalten werden. Und wir wollen das familiengerichtliche Verfahren besser auf das Ziel des Gewaltschutzes ausrichten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Auch hier gibt es bereits fertige Gesetzentwürfe. Wir befinden uns gerade noch in der Länder- und Verbändeanhörung. Wir arbeiten außerdem an einem Gesetzentwurf, mit dem der Mordparagraph präziser gefasst werden soll: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sollen ganz klar als Mord zu bestrafen sein. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt planen wir außerdem im Mietrecht: Für die Betroffenen soll es leichter sein, aus einem Mietvertrag mit dem Täter entlassen zu werden. Auch hier bereiten wir gerade einen Vorschlag vor. Klar ist: Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem. Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Deshalb reicht eine einzelne Maßnahme nicht aus. Wir brauchen ein umfassendes Paket – von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis hin zu konsequenter Strafverfolgung. Gleichzeitig ist die gesamte Gesellschaft gefordert, hinzusehen und Gewalt nicht zu ignorieren. Mit einer Aufklärungskampagne wollen wir dafür sensibilisieren.

„Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann.“

Der WEISSE RING fordert die Möglichkeit, die Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen: Das familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren sei nur selten geeignet, die Voraussetzungen für die Fessel festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit der Option, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht, so der Fachbeirat des WEISSEN RINGS. Die Praxis zeige zudem, dass die Familiengerichte bei Verstößen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verankerung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert bietet. An den Familiengerichten sind exzellent ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig. Ich bin zuversichtlich, dass die Familiengerichte schnell ein Verständnis für das neue Instrument entwickeln werden. Wichtig ist außerdem: Schon nach geltendem Recht kann eine elektronische Fußfessel auch von anderen Stellen angeordnet werden. Viele Landespolizeigesetze sehen vor, dass die Polizei eine Fußfessel anordnen kann – auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Und auch im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht ist die Anordnung der elektronischen Fußfessel bereits möglich.

Anne und ihr kleiner Sohn Noah sind auf einem schwarz-weiß Foto. Der Ex-Mann tötete beide in ihrem Auto, mit einem Messer. In Deutschland kommt es alle drei Tage zu einem Femizid.

Chronik eines angekündigten Todes

Alle drei Tage tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Frau. Tut der Staat genug, um diese Frauen zu schützen?

Nachdem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, die von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen ist, an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird intensiv darüber diskutiert. Sie haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Herstellung ungewollter echter sowie gefälschter Sex-Videos unter Strafe stellt. Weshalb glauben Sie, dass das Gesetz ein wirksames Mittel ist? Kritiker sagen, der Entwurf sei zu kleinteilig. Stattdessen müsse grundsätzlich klargestellt werden, ab wann sexualisierte Darstellungen strafbar sind. Und Fernandes selbst hat kürzlich das ihrer Ansicht nach viel zu geringe Strafmaß kritisiert.

Digitale Gewalt hat erschreckende Ausmaße angenommen. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren und klare Grenzen setzen. Wer sexualisierte Inhalte ohne Zustimmung erstellt oder verbreitet – egal ob echte Aufnahmen oder Deepfakes – muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das vorgesehene Strafmaß ist aus meiner Sicht angemessen: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist sicherlich nicht zu milde, wenn man sich vergleichbare Straftatbestände ansieht. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Es geht dabei immer nur um die Strafe für eine einzelne Tat. Wenn jemand mehrere Taten begeht, kann die Strafe selbstverständlich höher sein.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz ,Nur Ja heißt Ja‘ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern.“

Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD unter anderem, Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten schnell abgerufen werden können. Wann schafft die Bundesregierung es endlich, die Anbieter spürbar in die Pflicht zu nehmen?

Wir haben hier schon einen riesigen Fortschritt erzielt. Die Strafverfolgungsbehörden können sich nun elektronische Beweismittel direkt bei ausländischen Plattformanbietern holen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die klaren Regeln für Plattformbetreiber zunehmend durchsetzt. Und auch mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wollen wir die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Viele Täter verstecken sich im Netz hinter Fantasienamen. Weshalb lehnen Sie die Klarnamenpflicht, wie sie etwa der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert, dennoch ab? Und was halten Sie von einer Pflicht für Plattformbetreiber, die wahre Identität der Nutzer zu prüfen, etwa per Ausweis?

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen im Netz nur anonym oder unter Pseudonym äußern wollen. Beispielsweise kann Anonymität im Netz für gewaltbetroffene Frauen wichtig sein. Gleichzeitig müssen Straftäter im Netz identifiziert werden können. Deshalb setzen wir auf wirksame Ermittlungsinstrumente durch die Speicherpflicht von IP-Adressen, statt auf eine allgemeine Klarnamenpflicht.

In vielen EU-Staaten ist Sex ohne ausdrückliche Zustimmung Vergewaltigung, gemäß dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Die Grünen fordern ein entsprechendes Gesetz auch für Deutschland. Ihr Koalitionspartner, die Union, war zuletzt dagegen, und Sie haben früher Bedenken geäußert. Weshalb?

Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ auch im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag haben wir das zwar nicht vereinbart. Aber das muss nicht das letzte Wort sein. Mit unserem Koalitionspartner sind wir uns bereits einig, dass wir den Vorstoß der EU unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen. Wie wir die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen, werden wir nach Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie entscheiden. Wenn wir in andere Länder schauen, die das Prinzip Nur-Ja-heißt-Ja bereits geregelt haben, sehen wir jedenfalls, dass es funktioniert.

Die Arbeit des WEISSEN RINGS trage dazu bei, dass die Betroffenenperspektive in der Rechtspolitik Gehör finde, sagt Hubig. Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Cyberkriminalität wird zu einem immer größeren Problem. In unserer Titelgeschichte des vergangenen WEISSER RING Magazins haben Fachleute kritisiert, dass Datendelikte wie Computersabotage oder Datenhehlerei großen Schaden anrichten könnten, aber als weniger schwer gelten. Bei vielen digitalen Delikten handele es sich nach wie vor um Vergehen, nicht um Verbrechen. Entsprechend eingeschränkt seien mögliche Maßnahmen. Ein erfahrener Ermittler sagte uns: „Zugespitzt formuliert: Um einen Kaugummidiebstahl aufzuklären, bekommt man auch nicht die Erlaubnis, Überwachungsmaßnahmen zu starten.“ Eine weitere Hürde im Kampf gegen Verbrechen sei die Tatsache, dass die Justiz bei der Digitalisierung hinterherhinke.

Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter. Deshalb brauchen Polizei und Justiz effektive Ermittlungsinstrumente auch im Netz. Gleichzeitig gilt: Auch im digitalen Raum müssen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt. Wir haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen gestellt, um die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufzustellen. IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig müssen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern. Darauf können Strafverfolgungs-behörden dann grundsätzlich bei allen internetbezogenen Straftaten zugreifen. Auch für den Einsatz von KI-Tools und den Online-Bildabgleich wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Und natürlich prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch und gerade bei der Strafverfolgung im digitalen Raum müssen wir aber stets auf die Wahrung der Freiheitsrechte achten.

„Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen.“

Die Digitalisierung spielt auch bei Menschenhandel eine wichtige Rolle, etwa bei der Anwerbung und Überwachung der Betroffenen. Eine Länderumfrage unseres Magazins hat ergeben, dass nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel verurteilt werden. Zu den Gründen zählen schwer nachweisbare Paragrafen und eine geringe Aussagebereitschaft der Betroffenen, auch weil das Non-Punishment-Prinzip kaum zur Anwendung kommt. Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Wir haben vor Kurzem im Kabinett eine Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist vielfach Tatort. Wir müssen im Kampf gegen diese menschenverachtende Form der Kriminalität noch besser werden. Ich bin zuversichtlich, dass das mit unserer Reform gelingen wird. Vor allem auch der Beweis des Menschenhandels wird mit den neuen Strafvorschriften einfacher werden. Auch das Non-Punishment-Prinzip nehmen wir sehr ernst. Opfer von Menschenhandel werden häufig förmlich dazu gezwungen, selber Straftaten zu begehen. Der Rechtsstaat darf für diese Zwänge nicht blind sein. Wir wollen in der Strafprozessordnung deshalb eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, das Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung einzustellen. Es geht hier vor allem darum, die Sichtbarkeit des Non-Punishment-Prinzips zu erhöhen. Anerkannt ist es in Deutschland bereits heute.

Menschenhandel in Deutschland: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Arbeitsausbeutung

Wie viel ist ein Mensch wert?

Menschenhandel geschieht mitten unter uns: Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Arbeitsausbeutung.

Immer wieder werden schwere Straftaten mit Alltagsgegenständen verübt, etwa mit Autos, wie zum Beispiel bei der jüngsten Amokfahrt in Leipzig. Haben Sie neben der Ende 2025 angekündigten Verschärfung des Strafrechts weitere Pläne in diesem Bereich? Wenn ja, welche?

Die Regelungen sind bereits im April in Kraft getreten. Wir haben ausdrücklich geregelt, dass auch die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern eine Straftat ist. Wir schauen uns genau an, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt. Natürlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Taten kommt, zum Beispiel durch entsprechende Sicherheitskonzepte.

Zuletzt waren eine Million Strafverfahren offen – ein Negativrekord. Der Deutsche Richterbund führt dies auf einen eklatanten Personalmangel zurück. Ihren Gesetzentwurf gegen digitale sexualisierte Gewalt begrüßte der DRB – betonte aber, die Umsetzung würde durch die Personalprobleme gefährdet. Was antworten Sie darauf, und wie wollen Sie Abhilfe schaffen?

In einem Rechtsstaat darf es Gerechtigkeit und Strafverfolgung nicht nach Kassenlage geben. Der Rechtsstaat muss für alle spürbar funktionieren – jeden Tag. Dazu braucht es effektive Strafvorschriften. Und es braucht natürlich auch eine gut ausgestattete Justiz – die effizient arbeiten kann. Wir wollen deshalb mit den Ländern einen neuen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Damit wollen wir die Personalausstattung der Justiz stärken – und gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und die gerichtlichen Verfahren effizienter machen. Als Bund wollen wir dafür in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro bereitstellen. Die Gespräche mit den Ländern verlaufen konstruktiv. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Sommer zu einer Einigung kommen. Der Bund kann die Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Aber gemeinsam mit den Ländern können wir viel bewegen. Uns alle eint das Ziel eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaats.

„Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“

Sehen Sie selbst noch weitere gesetzliche und andere Lücken beim Schutz und bei der Unterstützung von Opfern? Wenn ja, welche? Und wie sollten diese geschlossen werden?

Ein Beispiel: In familiengerichtlichen Verfahren kann es derzeit passieren, dass der gewalttätige Ex-Partner den neuen Aufenthaltsort seiner Ex-Partnerin erfährt – einfach deshalb, weil das Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden muss. Das will ich ändern. Betroffene von Gewalt sollen nicht befürchten müssen, dass ihr Wohnort im familiengerichtlichen Verfahren bekannt wird, wenn sie dies nicht müssen. Ein zweites Beispiel: Im Strafverfahren können Täter mitunter die Adressen von Betroffenen und Zeugen in Erfahrung bringen, wenn sie Akteneinsicht nehmen. Auch das birgt Gefahren – zum Beispiel für ungewollte, retraumatisierende Kontaktaufnahmen. Auch hier will ich bessere Vorkehrungen zum Schutz von Opferinteressen treffen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen, inwieweit bei bestimmten Delikten bei Akteneinsichtsgesuchen auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift verzichtet werden kann. Auch die audiovisuelle Vernehmung wollten Sie erleichtern. Wann gibt es hier spürbare Ergebnisse?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich gerade die Experten-kommission zur Reform des Strafprozessrechts. Konkrete Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden. Im Anschluss wollen wir dann entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen.

Sie haben in Ihrer knapp einjährigen Amtszeit schon mehrere Gesetzesinitiativen gegen Gewalt auf den Weg gebracht. Was treibt Sie persönlich dabei an?

Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Das hat mich geprägt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden. In den letzten Jahrzehnten ist schon vieles besser geworden bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Aber ich bin überzeugt: Unser Rechtsstaat muss auf diesem Feld noch mehr tun. Das treibt mich an. Ich habe viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch verhandelt. Ich habe erlebt, dass nicht nur die Tat selbst, sondern auch ein Gerichtsverfahren für Betroffene sehr belastend sein kann. Deshalb müssen wir Strafverfahren so gestalten, dass Betroffene bestmöglich unterstützt und geschützt werden – zum Beispiel durch eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung. Die kann einen entscheidenden Unterschied machen, weil sie Ängste reduziert und Betroffene während des gesamten Verfahrens stärkt.

„Als Richterin und Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden.“

Fachleute wie der Gewinner des Wissenschaftspreises Opferschutz, Dr. Marius Riebel, bemängeln, Verletztenrechte und Disziplinen wie Viktimologie spielten in der juristischen Ausbildung bisher kaum eine Rolle. Kommen die Betroffenen im Strafrecht zu kurz? Haben Sie vor, die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln? Wenn ja, inwiefern?

Die juristische Ausbildung entscheidet darüber, wie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwältinnen und -anwälte von morgen arbeiten. Deswegen ist es gut, sich immer wieder kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Das machen auch meine Kolleginnen und Kollegen der Länder. Opferschutz muss in der Justiz einen hohen Stellenwert haben – sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es gibt heute bereits gute Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter, die gut angenommen werden. Unser Ziel ist es, diese noch weiter auszubauen. Wir arbeiten außerdem daran, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt. Die nimmt den Opferschutz besonders in den Fokus.

Sind Sie schon mal selbst Opfer einer Straftat geworden? Wenn ja: Welche Erfahrungen haben Sie als Betroffene gemacht, auch mit der Justiz?

Ich habe die Strafjustiz bislang – zum Glück – vor allem als Richterin, Staatsanwältin, als Politikerin und Beamtin kennen gelernt und nicht aus der Opferperspektive. Gerade die Perspektive der Betroffenen ist aber natürlich extrem wichtig – um Strafjustiz zu verbessern und Defizite zu erkennen.

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Erstellt am: Dienstag, 10. Februar 2026 von Al-Khanak
Gewalt Häusliche Gewalt Partnerschaft Femizid Dunkelfeld

Holger Münch (BKA) sowie die Bundesminister Alexander Dobrindt und Karin Prien (v.l.) präsentieren die Dunkelfeld-Studie über Gewalterfahrungen. Foto: Christian Marquardt/NurPhoto

Datum: 10.02.2026

Studie zeigt großes Dunkelfeld bei Gewalt

Eine neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesregierung zeigt, dass viele Gewalttaten nicht angezeigt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen und queere Personen.

Gewalterfahrungen gehören für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, werden aber oftmals nicht angezeigt. Dies zeigt die erste Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Bundesregierung. Demnach werden Gewalttaten nur in weniger als zehn Prozent der Fälle der Polizei gemeldet; bei psychischer und körperlicher Gewalt in oder nach einer Beziehung sind es sogar unter fünf Prozent.

„Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die die Studienergebnisse gemeinsam mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte. Fast jede sechste Person erlebe körperliche Gewalt in der Partnerschaft; 19 von 20 Taten würden aber nicht angezeigt. „Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe“, sagte Prien.

Für die Studie wurden rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren zwischen Juli 2023 und Januar 2025 befragt. Im Fokus standen Erfahrungen insbesondere mit Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum. Zudem machten die Befragten Angaben zu Kontakten mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten.

Digitale Gewalt trifft vor allem junge Menschen

Die Ergebnisse zeigen, dass Gewalt in Deutschland weit verbreitet ist und viele Formen annimmt. Besonders häufig berichten Betroffene von psychischer Gewalt in (Ex-)Partnerschaften: Knapp die Hälfte der Frauen und 40 Prozent der Männer haben diese mindestens einmal im Leben erlebt. Körperliche Gewalt ist seltener, betraf aber innerhalb der vergangenen fünf Jahre Frauen wie Männer. Sexualisierte Gewalt bleibt ein zentrales Problem: Fast jede zweite Person hat im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung erfahren, Frauen deutlich häufiger als Männer. Auch Stalking ist demnach weit verbreitet und betrifft mehr als jede fünfte Person im Laufe des Lebens. Digitale Gewalt erleben vor allem junge Menschen: In den vergangenen fünf Jahren war jede fünfte Frau und jeder siebte Mann betroffen, bei 16- bis 17-Jährigen sogar die Mehrheit der jungen Frauen. Besonders stark mit Gewalt konfrontiert sind Personen mit Einwanderungsgeschichte – vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Opferschutz zu stärken. „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte er und verwies unter anderem auf die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell. Der WEISSE RING begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Opferhilfeorganisation setzt sich seit vielen Jahren für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein, um Betroffene besser vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Mit der LeSuBiA-Studie kommt Deutschland einer zentralen Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention nach, die auf die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen abzielt. Vorgesehen sind unter anderem umfassender Opferschutz, wirksame Prävention und konsequente Strafverfolgung.

Ein Anruf bei… Björn Süfke

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Ein Anruf bei… Björn Süfke

Der Psychologe Björn Süfke berät seit mehr als 25 Jahren Männer. Als er das erste Männerhilfetelefon aufbaute, um Gewaltbetroffene zu unterstützen, stieß er nicht nur auf Begeisterung, sondern auch auf Bedenken. Seit fünf Jahren ist das Angebot erreichbar. Ein Zwischenfazit.

Björn Süfke ist Jahrgang 1972 und Psychologe, Autor und Geschäftsführer der Bielefelder Männerberatungsstelle „man-o-mann“. Er gehört zu den Initiatoren des 2020 eingerichteten Männerhilfetelefons. Das anonyme, kostenfreie Angebot ist unter der Telefonnummer 0800/1239900, im Chat und per Mail erreichbar. Weitere Infos gibt es auf maennerhilfetelefon.de.

Herr Süfke, die meisten Opfer von häuslicher Gewalt – laut BKA 73 Prozent – waren im vergangenen Jahr wieder weiblich. Männer und Jungen sind seltener, aber ebenfalls betroffen. Viele von ihnen suchten keine Hilfe, sagen Experten. Wie viel haben Sie und Ihre Kollegen vom Männerhilfetelefon zu tun?

Als wir unser Angebot vor sechs, sieben Jahren konzipiert haben, habe ich der Politik, die es finanziert, gesagt, sie müsse Geduld mitbringen, bis sich das Hilfetelefon etabliert – da Männer aufgrund unserer gesellschaftlichen Stereotype tatsächlich große Schwierigkeiten haben, sich helfen zu lassen. Wenn sie Opfer geworden sind, besonders durch eine Frau, ist das Stigma noch größer. Mit meiner damaligen Einschätzung lag ich jedoch völlig daneben: Es haben vom ersten Tag an Leute angerufen, sofort. Weil der Bedarf groß ist. Expertinnen und Experten sagen ja seit Jahrzehnten, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht alle Fälle von Gewalt abbildet und das Dunkelfeld groß ist.

Von welchem Stigma sprechen Sie?

Wir leben in einer Gesellschaft, in der eine patriarchale Vorstellung von Männlichkeit – in letzter Zeit zunehmend – propagiert wird: Ein Mann ist stark, weiß immer weiter, zeigt keine Schwäche, hat keine Schwäche. Das haben die meisten Männer meiner Generation verinnerlicht, und viele Jugendliche kriegen das heute wieder eingeimpft, in erster Linie über Social Media. Zugespitzt formuliert: Männer gehen lieber in den Knast als zum Psychologen. Es kostet viel Überwindung, sich verletzlich, hilfsbedürftig zu zeigen. Deswegen ist ein niedrigschwelliges Angebot wie das Männerhilfetelefon so wichtig. Hinzu kommt, dass Männer sich aus Scham oft nicht eingestehen, Opfer geworden zu sein. Oder sie haben während ihres Aufwachsens Gewalt als normal kennengelernt. Wir wissen aus Studien: Wenn man Männer allgemein fragt, ob sie in einer heterosexuellen Partnerschaft Gewalt erfahren haben, sagen die meisten erst mal Nein. Erst wenn man konkret nachhakt, ob sie beispielsweise mal gestoßen worden sind, sagen sie Ja. Frauen sind deutlich stärker von körperlicher häuslicher Gewalt betroffen, aber es gibt auch viele männliche Opfer.

Wie hat sich die Nachfrage nach Ihrem Hilfsangebot entwickelt?

Die Zahlen sind in den ersten drei, vier Jahren massiv angestiegen, haben sich verdreifacht gegenüber dem ersten Jahr. Jetzt können sie nicht mehr weiter steigen, weil wir am Ende unserer Kapazitäten angelangt sind. Das Telefon ist in einer Stunde nur 60 Minuten besetzt. Parallele Leitungen haben wir nicht – weil die finanziellen Mittel begrenzt sind.

Welche Männer rufen aus welchen Gründen bei Ihnen an?

Es sind, ebenso wie bei anderen Beratungsstellen, vor allem mittelalte Männer. Die meisten, um die 60 bis 65 Prozent, erleben häusliche Gewalt in der Partnerschaft, etwa 15 Prozent durch Eltern, Geschwister oder Kinder. Knapp zehn Prozent sind Opfer sexualisierter Gewalt. Seltener geht es um Stalking, Mobbing oder Zwangsarbeit. Gewalt im öffentlichen Raum ist auch ein Thema, aber stark unterrepräsentiert im Vergleich dazu, wie oft sie ausgeübt wird. Weil uns die Kapazitäten fehlen, um mehr Kontakte in den Communitys zu knüpfen, erreichen wir auch kaum trans oder migrantische Männer, die häufig betroffen sind.

Im Rahmen einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu Partnerschaftsgewalt haben 40 Prozent der männlichen Opfer von psychischer Gewalt und 30 Prozent von erheblicher körperlicher Gewalt gesprochen. Wovon berichten Ihre Anrufer?

Psychische Gewalt ist der häufigste Beratungsgrund. Sie kann zum Beispiel mit einem Eifersuchtsproblem der Partnerin beginnen und sich hochschaukeln, über Vorwürfe, Gaslighting, Beleidigung, Erpressung bis hin zu physischer Gewalt. Es kommt dazu, dass ins Handy des Partners geschaut, er gestoßen oder ein Gegenstand nach ihm geworfen wird. In manchen Fällen geht es um extreme soziale Kontrolle. Einige Männer sagten, sie könnten kaum telefonieren oder Mails schreiben, weil ihre Partnerin sie überwache. Andere berichten, dass sie geschlagen wurden, Platzwunden davongetragen haben oder ihre Partnerin sie mit dem Messer bedroht hat – klassische Affekttaten. Danach heißt es manchmal: Wieso lassen Männer, die in der Regel körperlich überlegen sind, so etwas mit sich machen? Wer so etwas fragt, verkennt, dass eben nicht alle Männer gewalttätig sind und sich deshalb nicht wehren, zumal dies nicht zu einer Deeskalation führen würde.

Die Illustration zeigt sehr vereinfacht einen Mann mit einer Träne unter einem Auge.

Wenn Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden

Meistens trifft Partnerschaftsgewalt Frauen – aber auch Männer werden Opfer. Was wissen wir über dieses Thema, über das eher selten und nur ungern gesprochen wird? Ein Lagebild.

Gab es Anrufe, die Ihnen besonders in Erinnerung geblieben sind?

Dazu gehört ein Fall von sexualisierter Gewalt, die ein erwachsener Mann durch mehrere Männer erlitt. Im Detail kann und will ich das nicht erzählen. Außerdem hat mich ein Anruf, der gleich am ersten Tag einging, besonders berührt. Der ältere Herr war in den 1950er Jahren aufgewachsen. Er wurde in einem Kohlenkeller eingesperrt und in der Dunkelheit immer wieder geschlagen, von beiden Eltern. Er hatte nie davon erzählt, bis er vom Männerhilfetelefon las. Wir haben eine Stunde lang gesprochen und er sagte mir, dass er in seinem ganzen Leben keine Beziehung aufbauen konnte, keine Freundschaft, keine Partnerschaft, weil die Vertrauensbasis fehlte. Damals gab es keinerlei Hilfsangebote.

Wie versuchen Sie und Ihre Leute, die Menschen zu unterstützen?

Zunächst einmal damit, indem wir ihnen zuhören und glauben. Das ist für viele Männer psychologisch besonders wichtig. Sie haben sich teilweise schon jemandem anvertraut, einem Freund oder der Polizei, und wurden nicht ernst genommen oder sogar ausgelacht. Weil wir für sie zuständig sind, uns auskennen und Erfahrung im Umgang mit betroffenen Männern haben, fällt es uns nicht schwer, ihnen zu glauben. Und das strahlen wir auch aus. Darüber hinaus versuchen wir, den Mann in die richtigen Bahnen zu lenken, zu weitergehenden Hilfen, etwa zu einer Männerberatung – wo oft nur eine Person sitzt – oder einer Beratungsstelle mit dem Fokus sexualisierte Gewalt. Das ist eine schwierige Aufgabe, weil es bundesweit wenige spezialisierte Angebote für Männer gibt. Sie müssen in vielen Ländern weit fahren. In NRW, Bayern und Baden-Württemberg ist die Situation noch „am wenigsten schlecht“. Ein Beispiel sind Männerschutzeinrichtungen: Nordrhein-Westfalen hat innerhalb von vier Jahren fünf Einrichtungen gegründet und ist in der bundesweiten Rangliste damit von null auf eins gesprungen, weil es bundesweit nur 15 gibt. Häufig läuft es nur über persönliche Kontakte. Ich sage dann zu den Betroffenen: „Für Ihr Anliegen gibt es in Ihrer Nähe definitiv keine Anlaufstelle. Aber 50 Kilometer entfernt von Ihnen kenne ich jemanden, der sich damit auskennt.“ Deswegen ist Vernetzung ein wesentlicher Teil meiner Arbeit. Zum einen versuchen wir, unser Angebot bekannt zu machen, zum anderen müssen wir jede Institution, die auf irgendeine Art hilfreich für gewaltbetroffene Männer ist, kennen.

„Gerade bei Tabuthemen setzt den Opfern zusätzlich zu, dass sie denken: „Ich bin der Einzige mit diesem Problem. Ich bin schuld daran.“

Sie betonen, dass es wichtig ist, den Hilfesuchenden Vertrauen entgegenzubringen. Gibt es weitere Prinzipien, auf die Sie besonderen Wert legen?

Ich beschäftige mich intensiv mit der gesellschaftlichen Konstruktion von Männlichkeit und erlebe in Gesprächen, dass es für viele Männer hilfreich ist, wenn man ihre Probleme „entindividualisiert“. Gerade bei Tabuthemen setzt den Opfern zusätzlich zu, dass sie denken: „Ich bin der Einzige mit diesem Problem. Ich bin schuld daran.“ Ich versuche, Betroffenen im direkten Kontakt das Gegenteil zu vermitteln, aber auch indirekt, indem ich in Interviews deutlich mache: Schuld sind immer die Täterinnen und Täter. Das ist mir ganz wichtig, weil viele Opfer – weibliche wie männliche – denken, sie hätten die Gewalt provoziert. Und nicht die strukturellen Probleme sehen, etwa eine nicht funktionierende, patriarchale Gesellschaft mit „traditionellen“ Männlichkeitsvorstellungen.

Welche Folgen hat die Tatsache, dass viele gewaltbetroffene Männer sich keine Hilfe holen?

Eine Harvard-Langzeitstudie untersucht seit mehr als 80 Jahren, was ein glückliches, gesundes Leben ausmacht. Gute soziale und partnerschaftliche Beziehungen sind das A und O. Wenn Beziehungen, insbesondere enge, von Gewalt geprägt sind, kann das neben körperlichen massive psychische Konsequenzen haben, bis hin zu einer Zerstörung des Selbstwerts: Die Menschen sind der Überzeugung, falsch zu sein, es falsch zu machen. Sie denken etwa, sie hätten der Partnerin oder dem Partner einen Grund gegeben für Eifersucht, obwohl sie nur mit der Kollegin über die Arbeit gesprochen haben. Ebenso wie bei Frauen, die an langwieriger Gewalt leiden, kann dies bei Männern die Identität prägen und zu gravierenden psychischen Störungen führen: Depressionen, Ängsten, einem völligen sozialen Rückzug.

Das Gewalthilfegesetz wurde erneuert. Sind Sie im Hinblick auf betroffene Männer zufrieden?

Da der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Männer herausgenommen wurde, betrachte ich das Gesetz mit einem weinenden Auge. Aber niemand hätte etwas davon gehabt, wenn das Gesetz deswegen gescheitert wäre. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass wir und Fachkräfte, die im Gewaltschutz für Frauen arbeiten, uns gegeneinander ausspielen lassen. Ich bin froh, dass wir bei diesem Thema weitergekommen sind. Jedes Opfer ist eins zu viel. Darüber hinaus hoffe ich und gehe davon aus, dass in einigen Jahren auch gewaltbetroffene Männer eine Schutzgarantie bekommen und die Ausstattung besser wird. Der Bedarf ist groß. Wenn wir deutlich mehr Ressourcen hätten, könnten wir beispielsweise Angebote für die arabischsprachige Community schaffen – und wären vermutlich bald wieder am Anschlag. Gleichzeitig gilt, dass wir zu wenig Frauenhausplätze haben. Deshalb kommt es darauf an, die Prävention zu verbessern. Auch der volkswirtschaftliche Schaden, den Gewalt anrichtet, ist enorm.

Wie soll diese Prävention konkret aussehen?

Wir müssen möglichst früh für gute Bildung sorgen, idealerweise an Schulen. England geht mit gutem Beispiel voran. Dort gab es bereits ein Fach zu Beziehungen, Gesundheit und Sexualerziehung, mittlerweile geht es darin auch um toxische Männlichkeit und Frauenfeindlichkeit. Ich plädiere dafür, dass deutsche Schüler und Schülerinnen sich kritisch mit Geschlechter-Stereotypen auseinandersetzen. Auch mit gefährlichen Einflüssen von Andrew Tate und anderen Influencern der „Manosphere“, die in den vergangenen Jahren u reaktionären Tendenzen beigetragen haben. Wir dürfen vor allem die verunsicherten, unterprivilegierten männlichen Jugendlichen und jungen Männer nicht solchen Leuten überlassen, sondern müssen ihnen erklären, weshalb das Bild von einer aggressiven Männlichkeit falsch und alles andere als attraktiv ist. Dafür brauchen wir neben Bildungsangeboten Beratungsstellen für Jungen. Es ist wichtig, dass sie nicht alles in sich hineinfressen, wenn sie Gewalt erfahren, oder selbst gewalttätig werden.

Der Weg ist noch weit. Was gibt Ihnen Zuversicht?

Es gibt Fortschritte, zum Beispiel seit 15 Jahren einen Männergesundheitsbericht. Reichlich spät, wenn man bedenkt, dass die Suizidrate bei Männern dreimal so hoch ist wie bei Frauen. Es gibt das Männerhilfetelefon und 13 Schutzeinrichtungen, immerhin. Und im Gegensatz zu früher renne ich heute bei mehr Menschen offene Türen ein, wenn ich erkläre, wie wertvoll präventive Männer- und Jungendarbeit ist. Ich hoffe, dass spätestens in zwanzig bis dreißig Jahren viel mehr Männer und Frauen progressiv denken.

 

Das Unsichtbare sichtbar machen

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Das Unsichtbare sichtbar machen

Die Dauerausstellung „Wohnung Rosenstraße 76“ erzählt leise und eindrucksvoll von häuslicher Gewalt. Die Außenstelle Peine des WEISSEN RINGS hat sie besucht.

In der Ausstellung können die Besucherinnen und Besucher auch Tagebucheinträge von Gewaltbetroffenen lesen und deren Sorgen erfahren.

Das Ambiente ist freundlich: heller Flur, warme Farben. Zunächst deutet nichts darauf hin, dass dieser Ort die dunkelsten Seiten von Beziehungen spiegelt. Es ist keine echte Wohnung, und doch ist sie voller Geschichten. „Ohne mich schaffst du das sowieso nicht.“ Dieser Satz begegnet einem im Wohnzimmer mehrfach. Im Schlafzimmer hängen zwischen Kissen und gedämpftem Licht Sätze in der Luft, die viel zu oft unausgesprochen bleiben: „Ich weiß nie, in welcher Stimmung er heute ist.“ Die Manipulation und die Isolation, die die Frau – hier „Rebecca“ genannt – erfahren hat, werden spürbar. Auf einer Packung Kondome klebt ein Post-it mit der Aufschrift „Schon lange her!“. In einem Mutterpass stehen zwei ausgetragene Schwangerschaften, ein Abbruch und ein Verlust.

Wer die Ausstellung „Wohnung Rosenstraße 76“ in Braunschweig besucht, verlässt sie bewegt – auch die Außenstelle Peine des WEISSEN RINGS. „Hier wird das Unsichtbare sichtbar gemacht“, sagt Sabine Schymosch, stellvertretende Leiterin der Außenstelle. Die Ausstellung zeige, dass Gewalt viele Gesichter hat und das Schweigen darüber gebrochen werden kann und muss. „Psychische Gewalt ist schwer zu fassen. Doch sie beginnt oft lange, bevor die erste körperliche Verletzung sichtbar wird. Sie zersetzt, macht klein“, erklärt die Mitarbeiterin der „Rosenstraße 76“, die durch die Ausstellung führt.

„Psychische Gewalt beginnt oft lange, bevor die erste körperliche Verletzung sichtbar wird. Sie zersetzt, macht klein.“, sagt eine Mitarbeiterin der Dauerausstellung.

Das Konzept haben „Wort für Werk“, „Brot für die Welt“ und das Diakonische Werk entwickelt. Die Ausstellung war bereits an zahlreichen Orten zu sehen und läuft derzeit noch in Osnabrück. In Braunschweig wurde sie auf Initiative des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im April 2024 eröffnet und dient besonders als Präventionsangebot für Schulklassen ab Jahrgang neun sowie soziale Einrichtungen. Sie zeigt auch Auswege auf, nennt zum Beispiel Anlaufstellen wie Frauenhäuser.

In der Wohnung sind Beteuerungen des Mannes zu finden, etwa: „Es tut mir leid, das passiert nicht wieder.“ Sie deuten darauf hin, dass die Gewaltspirale längst nicht mehr am Anfang ist. Wer die Küche betritt, in der ein scharfes Messer mit einem Zettel und den Worten „Finale Lösung“ befestigt ist, weiß, was damit gemeint ist.

Worte, die treffen, weil sie aus dem echten Leben stammen. Sie erzählen von Kontrolle, Isolation, Angst. Besucherinnen und Besucher werden nicht mit Zahlen konfrontiert, sondern mit Atmosphären, mit stillen Räumen, die nachhallen und die Frage stellen: Wie erkenne ich, dass Grenzen überschritten werden? Die Ehrenamtlichen waren sich darin einig, dass viele Besucherinnen in den Exponaten eigene Erfahrungen wiedererkennen dürften. Das sei schmerzhaft – aber auch ein Moment, in dem Erkenntnis beginnt.

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Erstellt am: Freitag, 12. Dezember 2025 von Gregor
Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Mehr als 265.000 Opfer Häuslicher Gewalt hat die Polizei im Jahr 2024 registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Illustration: Emmanuel Polanco/Sepia

Datum: 12.12.2025

Bundesrat dringt auf härtere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzgesetz

Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesländer sehen Lücken im Entwurf und wollen diese schließen.

Um den Gewaltschutz zu verbessern, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ eingebracht. Dieser sieht unter anderem einen größeren Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. So sollen zum Beispiel Täter, die Waffen tragen, die betroffene Person stark gefährden oder deren Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Auch soll eine vorbeugende „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung ermöglicht werden.

Darüber hinaus streben die Länder nach eigenen Angaben einen besseren Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Polizei an. Letztere soll in Zukunft schon informiert werden, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen ist. Dadurch soll sie Gefährdungslagen frühzeitig beurteilen und Schritte zur Gefahrenabwehr vorbereiten können.

Polizei soll bei Antrag auf Gewaltschutz früher informiert werden

In seiner Begründung für den Entwurf schreibt der Bundesrat, dass es gerade in Hochrisikofällen „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten“ bedarf, „durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“. Hochrisikofälle können demnach eskalierenden Stalking-Fällen ähneln. Maßnahmen wie etwa Ordnungsgelder würden entweder zu lange dauern oder gar nicht greifen, so dass Täter, von denen weiterhin eine Gefahr ausgehe, sich nicht effektiv aufhalten lassen würden: „Zivilrechtlicher Gewaltschutz hat einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf und ist deshalb nicht immer das optimale Schutzinstrument. Die Familiengerichte verfügen auch nicht über dasselbe Ermittlungsinstrumentarium wie die Polizei, wenn der Sachverhalt streitig ist oder tatverdächtige Personen manipulativ vorgehen“, heißt es in dem Papier.

Die Bundesregierung teilte mit, sie stehe dem Vorschlag für einen schnelleren Informationsfluss grundsätzlich positiv gegenüber und prüfe die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig verweist sie auf ihren Gesetzentwurf, der schon „wesentliche Verbesserungen“ enthalte und den das Bundeskabinett im November bereits beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch darüber. Ihre eigenen Pläne für eine Ordnungshaft bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen betrachtet die Regierung im Vergleich zur Forderung der Länder als zielführender.

Fußfessel nach spanischem Modell geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will im Zuge ihrer Gesetzesänderung etwa eine bundesweit einheitliche Regelung dafür schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten. Der WEISSE RING setzt sich seit Jahren dafür ein. Außerdem haben Familiengerichte laut dem Entwurf beispielsweise die Möglichkeit, „soziale Trainingskurse“ anzuordnen und Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre erhöhen.

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Erstellt am: Donnerstag, 2. Oktober 2025 von Gregor
Zwei elektronische Fußfesseln liegen auf einem braunen Boden. Fußfessel nach spanischem Modell

Die elektronische Fußfessel soll künftig mehr zum Einsatz kommen. Foto: Christoph Klemp

Datum: 02.10.2025

Gewaltschutz durch Fußfessel: „Wir brauchen möglichst schnell eine wirksame Lösung“

Für das geplante neue Gewaltschutzgesetz gibt es inzwischen einen Referentenentwurf. Fachorganisationen, darunter der WEISSE RING, haben während einer Anhörung des Justizministeriums Lob und Kritik geäußert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gewaltschutzgesetz ändern und unter anderem bundesweit die Möglichkeit schaffen, Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln nach dem „spanischen Modell“ zu verpflichten.

Dafür setzt sich der WEISSE RING seit etwa zehn Jahren auf Bundes- und Landesebene ein, etwa mit Brandbriefen an die Bundesregierung und einer Petition. Die Redaktion des WEISSER RING Magazins hat in einer Langzeitrecherche untersucht, wie der Staat Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen könnte und wie erfolgreich die elektronische Fußfessel in Spanien ist.

Seit Sommer liegt ein Referentenentwurf aus Hubigs Ministerium vor, der in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung im „Zwei-Komponenten-Modell“ vorsieht: Dabei kann die Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Sie löst einen Alarm aus, falls sich der Überwachte und die Betroffene einander nähern. Die Sperrzonen sind nicht fest, sondern dynamisch.

Höhere Freiheitsstrafen

Darüber hinaus können Familiengerichte laut dem Gesetzentwurf „soziale Trainingskurse“ anordnen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht sich bei Freiheitsstrafen von zwei auf drei Jahre. Zudem dürfen die Gerichte in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.

Fachorganisationen – zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Frauenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt und der WEISSE RING – sind an dem Verfahren für das neue Gesetz beteiligt; sie konnten zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen und sich Anfang dieser Woche während einer Online-Anhörung noch einmal äußern. Viele Rednerinnen und Redner sahen Fortschritte in dem Entwurf und lobten den Ansatz, den Gewaltschutz auf Bundesebene auszuweiten, gaben aber auch kritische Hinweise.

Fallkonferenzen gefordert

Claudia Igney vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) forderte Fallkonferenzen, um Fälle mit hohem Risiko erkennen zu können. Die notwendige Täterarbeit sollte im Gesetz klarer formuliert sein, nicht nur als Option. Igney sprach sich zudem für eine statistische Erfassung und Qualitätskontrolle der Maßnahmen zum Gewaltschutz aus. Und nicht zuletzt, so Igney, müsse der Schutz aller Betroffenen sichergestellt werden, auch von Frauen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Carolin Weyand von UN Women Deutschland bewertete das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv, einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse aber ein von der Gefährdeten gestellter Antrag vorausgehen. Auch brauche es unbedingt eine „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ beim Gewaltschutz sowie flächendeckende Beratungs- und Schutzangebote, die mit dem Gesetz verknüpft werden müssten. Nur dann könne es richtig wirken.

Fußfessel als strafrechtliche Sanktion

Eike Eberle, Geschäftsleiter Öffentliches Eintreten und Justiziar des WEISSEN RINGS, sagte: „Eine bundesweite Regelung für eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt ist schon seit dem Jahr 2016 eine offizielle Forderung des WEISSEN RINGS, die seitdem ständig von uns verfolgt wird.“ Der WEISSE RING begrüße die aktuelle Gesetzesinitiative ausdrücklich. Eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesetzes seien sinnvoll. Wichtig sei aber, möglichst schnell zu einer wirksamen Lösung zu kommen. Eberle rief in Erinnerung, dass an fast jedem Tag ein (Ex-)Partner versucht, eine Frau zu töten, und dies an etwa jedem dritten Tag auch gelingt. „Jeder weitere Tag ohne eine Regelung ist nicht zu rechtfertigen.“ Es sei zu überlegen, ob die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen in einem zweiten „Paket“ nachgeschoben werden sollten, wenn sie das Verfahren stark verzögern. Die Verbesserungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erfolgen, das Thema dürfe keinesfalls als „einstweilen erledigt“ gelten und von der politischen Agenda verschwinden.

Eberle verwies auf die Stellungnahme des WEISSEN RINGS. Darin heißt es unter anderem, die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Modell im Gewaltschutzgesetz zu verankern, wäre ein Fortschritt. Für einen wirksamen Schutz von Betroffenen seien allerdings „weitere Maßnahmen, die wir fordern, unverzichtbar – vor allem die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel als strafrechtliche Sanktion anzuordnen“. Das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren sei nur in seltenen Fällen geeignet, die gravierenden Voraussetzungen der Aufenthaltsüberwachung festzustellen. Die Befristung auf sechs Monate mit einer Möglichkeit, um drei Monate zu verlängern, werde der Gefahrenkonstellation in vielen Fällen nicht gerecht. „Die Praxis zeigt auch, dass die Familiengerichte bei Zuwiderhandlungen zwar eine erneute Gewaltschutzanordnung erlassen, aber so gut wie nie eine Anzeige gemäß § 4 GewSchG bei der Staatsanwaltschaft erstatten“, ergänzte Eberle.

Gesetz könnte Ende 2026 in Kraft treten

Nach eigenen Angaben wertet das Bundesjustizministerium jetzt die Hinweise der Organisationen aus, zum Beispiel zur Risikoanalyse, und prüft, ob und inwieweit sie die Vorschläge in den Referentenentwurf aufnimmt. Der Entwurf der Regierung soll in diesem Herbst oder Winter im Kabinett beraten werden, das parlamentarische Verfahren im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres beendet sein und das neue Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten. So lautet jedenfalls der Plan.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits angekündigt: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“

Nach der Einführung der Fußfessel in Spanien wurde dort keine Frau, die damit geschützt wurde, getötet. Insgesamt sank die Zahl der getöteten Frauen um 25 Prozent.

Fallzahlen steigen

Häusliche Gewalt nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im vergangenen Jahr 61.406 Taten erfasst – ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut dem Lagebild der Polizei waren mehr als 66.000 Menschen Opfer von Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld. Bei gut 70 Prozent der Fälle waren die Opfer weiblich, bei 30 Prozent männlich. Den Angaben zufolge wurden 32 Menschen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet, 29 davon waren Frauen.

Einige Bundesländer setzen die neue Variante der Aufenthaltsüberwachung schon ein, darunter Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen, das die Fußfessel zuletzt in neun Fällen im Einsatz hatte. Versuchte Übergriffe auf Opfer seien bislang nicht bekannt.

Der Kommentar

Erstellt am: Mittwoch, 24. September 2025 von Selina

Der Kommentar

„Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen mit lebenslangen Folgen. Wer das ignoriert, riskiert, dass Betroffene erneut verstummen.“

Kerstin Claus

Kerstin Claus ist Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Journalistin und Systemische Organisationsberaterin engagiert sich seit vielen Jahren hauptund ehrenamtlich gegen sexualisierte Gewalt.

Selten gelingt es der Politik, so etwas wie nachholende Gerechtigkeit zu schaffen. Der Fonds Sexueller Missbrauch war eine solche Erfolgsgeschichte. Jetzt ist es an den Abgeordneten, das endgültige Aus dieses niedrigschwelligen Hilfesystems zu verhindern.

Seit 2013 ermöglicht der Fonds Betroffenen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, unkompliziert Sachleistungen. Er hat Belastungen im Alltag verringert und Perspektiven möglich gemacht, wo vergangene Gewalt oft das Leben prägt. Damit war er ein starkes Zeichen staatlicher Verantwortungsübernahme und letztlich auch Anerkennung, auch das elementar für Betroffene.

Deswegen war es ein verheerendes Signal für Betroffene, als die Ampelregierung letztes Jahr stillschweigend das Aus des Fonds Sexueller Missbrauch zum 31. August 2025 beschloss. Doch selbst dieses knappe Zeitfenster kippte die aktuelle Bundesregierung mit einem rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19. März. Selbst bereits eingereichte Anträge bleiben unbearbeitet. Das ist ein Akt der Entsolidarisierung. Eine Regierung, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreibt, darf so nicht handeln.

Sexualisierte Gewalt zerstört Biografien. Viele Betroffene ringen ein Leben lang mit den Folgen: Schulabbrüche, psychische Erkrankungen, zerbrechende Beziehungen. Der Fonds Sexueller Missbrauch war für viele die einzige Option auf niedrigschwellige Hilfe. Hilfe, wo das staatliche Entschädigungsrecht versagt. Denn trotz Reform 2019 bleiben die Hürden dort unerreichbar hoch: Weil Zeugen fehlen, Taten nicht belegt oder gesundheitliche Schäden nicht nachgewiesen werden können.

Der Fonds Sexueller Missbrauch war 2013 eine gute Antwort auf diese Leerstelle. Und er hat funktioniert für die Betroffenen. Hilfe und Unterstützung wurden möglich. All dies jetzt preiszugeben – nur weil eine Bundesregierung nach der anderen daran scheitert, dieses Hilfesystem verlässlich finanziell und strukturell abzusichern –, ist ein Armutszeugnis.

Hilfesystem muss gesetzlich verankert werden

Kraftlos waren die Bemühungen der früheren Familienministerin Lisa Paus (Grüne), den Fonds über das neue „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ abzusichern. Das Veto der FDP akzeptierte sie stillschweigend, vermied jede öffentliche Debatte. Ihre Nachfolgerin Karin Prien (CDU) forderte zwar unlängst eine gesetzliche Verankerung des Hilfesystems, ohne aber einen konkreten Vorschlag einzubringen. Und auch im Haushalt 2026 sind die nötigen Mittel bisher nicht hinterlegt.

Jetzt liegt die Verantwortung beim Bundestag und damit bei den Abgeordneten: Ab 2026 müssen die nötigen Mittel dauerhaft gesichert und perspektivisch der Fonds endlich gesetzlich verankert werden. Denn: Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen mit lebenslangen Folgen. Wer das ignoriert, riskiert, dass Betroffene erneut verstummen. Nachholende Gerechtigkeit bedeutet: zuhören, unterstützen, handeln. Nur so erfahren Betroffene nachträglich ein Stück Gerechtigkeit – spät, aber eben nicht zu spät.

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Erstellt am: Freitag, 11. Juli 2025 von Gregor
Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Viele Opfer haben sich vergeblich überwunden und einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Foto: dpa

Datum: 11.07.2025

Nach Aus für Missbrauchsfonds: „Stille und Entsetzen“ bei den Betroffenen

Der rückwirkende Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch hat bei Opfern und Beratenden Empörung ausgelöst.

Sabrina Lange* wurde mehrfach missbraucht und ist dadurch schwer traumatisiert. So schwer, dass sie unter anderem an Krampfanfällen leidet. Um ihren Alltag zu erleichtern und ihrer Belastungsstörung besser entgegenwirken zu können, wollte sie ihren dafür gut geeigneten Hund zum Assistenzhund ausbilden lassen. Sie hoffte dabei auf eine Finanzierung durch den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Zusammen mit Ingeborg Altvater, die ehrenamtlich für den WEISSEN RING arbeitet, hatte sie in den vergangenen Wochen einen Antrag vorbereitet, gewissenhaft Informationen gesammelt und Formulare ausgefüllt.

Vor wenigen Tagen, kurz vor dem Fertigstellen des Antrags, rief Altvater Sabrina Lange an, um ihr eine schlechte Nachricht zu überbringen: Der Fonds wird zumindest vorerst kein Geld mehr auszahlen. Als Lange das hörte, schwieg sie. Nach einer langen Pause fragte sie: „Was mache ich jetzt?“ Altvater konnte ihr keine zufriedenstellende Antwort geben. Denn einen Assistenzhund etwa über das Soziale Entschädigungsrecht zu finanzieren, ist nur schwer möglich, und wenn, dann dauert es jahrelang.

Nach dem Stopp beim Fonds – rückwirkend zum 19. März – hat Altvater wiederholt Reaktionen wie die von Sabrina Lange erlebt, wie sie im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin erzählt. Sie berät zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), dessen Teil der Fonds ist, und begleitete Opfer hierbei in mehr als 100 Fällen. Altvater bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „Katastrophe“. Dass sie die Betroffenen nach und nach anrufen und informieren musste, habe ihr „in der Seele wehgetan“. Am anderen Ende der Leitung habe „Stille und Entsetzen“ geherrscht. Alleine in Hessen, wo die ehrenamtliche Mitarbeiterin im Einsatz ist, hätten in acht bis zehn Fällen Beratungstermine kurzfristig abgesagt werden müssen. Und dass, obwohl bei denen der Antrag fast fertig gewesen sei. Andere Verfahren – bei denen die Betroffenen teils weite Wege und die erneute Konfrontation mit dem Missbrauch auf sich genommen hätten – liefen schon und nach jetzigem Stand vergeblich.

Fonds ist wichtige niedrigschwellige Hilfe

Die Sprachlosigkeit sei für einen Teil der Missbrauchsopfer typisch, sie gehörten zu den Schwerstbetroffenen, fühlten sich wehrlos und könnten nur schwer ihre Stimme erheben, um sich für ihre Belange einzusetzen. Umso schlimmer sei der Umgang mit ihnen – zumal es nicht um Milliardensummen gehe, kritisiert Altvater.

Vor zwei Wochen hatte die Geschäftsstelle des FSM auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass sie Erstanträge, die ab dem 19. März dieses Jahres eingegangen sind, voraussichtlich nicht mehr annehmen könne. Die Mittel im Bundeshaushalt reichten nicht, hieß es.

Der Fonds ist für viele Betroffene eine niedrigschwellige Unterstützung, auf die sie nicht verzichten können. Er kann einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums haben bislang 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro.

Ministerin Prien kündigt an, sich für mehr Geld einzusetzen

Ministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, sie werde sich im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel für Opfer von Kindesmissbrauch engagieren und das System neu aufstellen. Doch ob und wann die Reform kommt, und wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ist ungewiss.

Bereits im Frühjahr war bekanntgeworden, dass der Fonds auslaufen soll. Das damals von Lisa Paus (Grüne) geführte Familienministerium führte haushaltsrechtliche Bedenken des Bundesrechnungshofes als Grund an und sah die künftige Regierung in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen. In seinem Koalitionsvertrag versicherten Union und SPD zwar: „Den Fonds sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“ Aber es kam anders.

Nach dem angekündigten Auslaufen des Fonds im März rief Ingeborg Altvater Betroffene, die bereits erste Kontakte wegen einer Antragstellung zu ihr aufgenommen hatten, an und klärte sie darüber auf. Daraufhin wurden einige von ihnen aktiv und stellten noch einen Antrag. Manche machten sich nun den Vorwurf, sie hätten zu lange gewartet. Zu Unrecht, sagt Altvater. Sie könnten nichts für den Stopp, der auch noch rückwirkend erfolgt sei. Manche Opfer kämpften jahrzehntelang mit den Folgen des Missbrauchs, sie bräuchten viel Kraft und Zeit, um sich zu einem Antrag auf Unterstützung durchzuringen.

Schlag ins Gesicht für traumatisierte Menschen

Susanne Seßler, die sich für den WEISSEN RING vor allem in Südbayern als EHS-Beraterin engagiert, macht derzeit ähnliche Erfahrungen wie Altvater und spricht von einem Schlag ins Gesicht. „Erschüttert“ seien die Betroffenen. Sie hätten sich überwunden und würden nun wieder „hinten herunterfallen“, was bei traumatisierten Menschen besonders schlimm sei. „Manche sagen bitter enttäuscht: ,Sehen Sie, ich wusste, dass ich nichts bekomme‘“, berichtet Seßler. In den vergangenen Monaten habe sie zusammen mit Betroffenen knapp 20 Anträge fertiggestellt, etwa fünf weitere seien geprüft und noch mehr vorbereitet worden.

Dass das Geld nicht reiche, kann Seßler nicht nachvollziehen: Zum einen hätten die Verantwortlichen nach ihrer Mitteilung im März damit rechnen müssen, dass aufgrund der Befristung mehr Anträge kommen. Zum anderen lägen diese geschätzt im vierstelligen Bereich, so dass sich die Ausgaben bei einer Unterstützung von in der Regel 10.000 Euro in Grenzen hielten.

Zwei Frauen, die Seßler beriet, wurde eine Reittherapie genehmigt, die allerdings von der Therapeutin verschoben werden musste. „Was jetzt? Wird das Geld noch ausgezahlt?“, fragen sich die Betroffenen.

Neuer Missbrauchsfonds gefordert

Seßler fordert, kurzfristig die entstandenen Lücken mit zusätzlichem Geld zu schließen und mittelfristig einen neuen Fonds aufzusetzen. Das neue Soziale Entschädigungsrecht, das seit 2024 gilt, sei nicht umfassend genug, um die „wichtigen Komplementärtherapien“ abzudecken.

Der WEISSE RING und vier weitere Fachorganisationen – die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen – haben den Stopp kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung scharf kritisiert. Sie forderten, die Hilfen zu erhalten und das dafür nötige Geld im Etat des Bundes bereitzustellen.

Auch Ingeborg Altvater hofft noch. Sie hat die Opfer gebeten, ihre Unterlagen aufzuheben.

*Name geändert

 

 

Wenn Liebe blind macht

Erstellt am: Montag, 23. Juni 2025 von Sabine

Wenn Liebe blind macht

Ein Fan zu sein kann Trost spenden – aber auch dazu führen, dass man bei Gewalt und anderen Taten seines Idols wegsieht oder es sogar verteidigt, wie im Fall des mehrfach verurteilten Künstlers Chris Brown. Ein Blick auf ein opferschädigendes Phänomen.

Der Musiker Chris Brown wurde im Mai erneut verhaftet.

Der Musiker Chris Brown wurde im Mai erneut verhaftet. Fotos: chrisbrownofficial/Instagram, Collage: twotype design

Mitte Mai 2025: Der Musiker Chris Brown wird in Manchester von britischen Polizisten festgenommen. Er kommt wegen Verdachts auf schwere Körperverletzung in Untersuchungshaft. Brown soll 2023 in einem Londoner Club auf einen Musikproduzenten eingeprügelt haben. Viele Fans sind außer sich – aber nicht wegen der Vorwürfe gegen Brown, sondern weil sie Tickets für seine aktuelle Tournee gekauft haben. Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram sind voll von Videos, in denen Anhängerinnen und Anhänger bitten, Chris Brown freizulassen. Auch unter einem Instagram-Post der „Tagesschau“ über die Verhaftung finden sich viele Kommentare, die die Vorwürfe ausblenden, etwa: „Die Tour wird sicherlich verschoben, und dann gehe ich eben nächstes Jahr.“

Fans kommentieren auf Browns Profil: „UK macht einen großen Fehler.“ Kritische Stimmen? Vor allem außerhalb seiner Fangemeinde, und sie werden sofort von einer Hasswelle seiner Gefolgschaft überrollt. Nach Zahlung einer Millionen-Kaution kommt der Musiker Ende Mai schließlich wieder frei. Ende Juni sowie Mitte Juli plädierte er vor Gericht auf nicht schuldig. Die Hauptverhandlung soll am 26. Oktober beginnen.

Wenn Liebe blind macht

Die Loyalität von Fans kann gefährlich werden, wenn sie Gewalt ihres Idols verharmlosen oder online verteidigen. Ein Beispiel: Chris Brown

Gesteigerter Selbstwert durch Idol-Liebe

Chris Brown fällt seit Jahren immer wieder mit gewalttätigem Verhalten auf: 2009 verprügelte er seine Ex-Freundin Rihanna und bekannte sich vor Gericht schuldig, 2013 griff er einen Fan körperlich an und bekannte sich erneut für schuldig. 2017 bis 2022 durfte er sich laut Gerichtsurteil seiner Ex-Freundin Karrueche Tran nicht mehr nähern. Chris Brown sah sich in dem Fall als Opfer von Verleumdung. 2019 wurde er in Paris vorübergehend festgenommen, wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Bis heute gab es aber keine Anklage, und Brown dementierte die Vorwürfe und reichte eine Verleumdungsklage ein. Und 2022 kam es zu einer zivilrechtlichen Klage wegen sexueller Nötigung und Missbrauch, er soll eine Frau auf einer Yacht des Musikers Sean Combs (P. Diddy) vergewaltigt haben. Der Richter ließ die Anklage fallen, wegen fehlenden Beweisen.

Das waren nur einige von vielen Kontroversen. Seine Konzerte sind trotz allem weiterhin ausverkauft.

 

Chris Brown erfährt trotz den vielen Straftaten viel Unterstützung von seinen Fans. Auf dem Foto ist eine Menschenmenge auf einem Konzert, Konfetti fliegt durch die Luft.

Ausverkaufte Konzerte trotz Anzeige wegen Körperverletzung: Chris Brown war während seiner Tour auch in Deutschland. Foto: Pixabay, StockSnap

Die Gemeinschaft, die sich im Laufe von Browns Karriere um ihn entwickelt hat, ist groß. Im Internet schreiben viele, sie seien Teil von „Team Breezy“, benannt nach dem Spitznamen des Musikers. Sie nennen seine Musik „Therapie“ und zeigen auf Fotos stolz ihre Chris-Brown-Tattoos. An die Opfer wird dabei kaum gedacht. Manche kommentieren sinngemäß: „Er hat ja mich nicht geschlagen.“

Dieses Verhalten von Fans ist ein Phänomen, das immer wieder rund um Prominente auftaucht und sich „Promi-Anbetungssyndrom“ nennt. Florian Wedell ist Psychologe beim WEISSEN RING in Mainz und erklärt das teils extreme Verhalten von Fans so: „Es wird eine parasoziale Beziehung zu der prominenten Person aufgebaut, also eine Beziehung auf Distanz. Die Fans identifizieren sich durch einen Star oder eine Sportmannschaft und werten dadurch auch ihren Selbstwert auf.“

„Zum einen besteht ja eine emotionale Bindung zum Idol. Um diese zu schützen, wird die Verantwortung für die Tat dem Opfer zugeschrieben anstatt dem Täter.“

Psychologe Florian Wedell

Der Psychologe nennt drei mögliche Gründe für das fast schon kämpferische Verhalten von Fans auf Social Media: „Zum einen besteht ja eine emotionale Bindung zum Idol. Um diese zu schützen, wird die Verantwortung für die Tat dem Opfer zugeschrieben anstatt dem Täter.“ So bleibe der Star moralisch einwandfrei, und die emotionale Bindung könne erhalten bleiben.

Der zweite Aspekt sei, dass man sich durch die Identifikation und den gestiegenen Selbstwert bei einem Angriff auf sein Idol selbst angegriffen fühlt. „Und dann entsteht das Bedürfnis, sich selbst schützen zu müssen“, sagt Wedell.

Der dritte Aspekt sei die Attraktivität einer Person, das sogenannte „Pretty Privilege“. „Eine Person wie Chris Brown hat eine ansprechende Optik. Attraktiven Menschen werden weniger Straftaten oder moralisch verwerfliches Verhalten zugetraut. Und wenn die Person angegriffen wird, entsteht das Gefühl, dass die eigene Urteilsfähigkeit angezweifelt wird und etwas dagegen unternommen werden muss“, sagt Wedell.

Moralische Blindheit

Es entstehe eine moralische Blindheit. Das zeigen auch Untersuchungen. Eine Studie von 2020 („Consumer Response to Negative Celebrity Publicity“) untersucht im Zusammenhang mit Promi-Werbung, wie Konsumenten moralische Strategien anwenden, um mit negativem Verhalten von Idolen umzugehen. In der Online-Studie wurden 144 Teilnehmenden Vergehen von Prominenten mit hoher oder niedriger Schwere gezeigt und das von ihnen beworbene Produkt. Das Ergebnis: Je nach Identifizierung mit dem Star haben die Teilnehmenden das Verhalten gerechtfertigt oder die Leistung vom Verhalten getrennt, um ihren Konsum zu legitimieren.

Auch im Sport lassen sich diese Beobachtungen machen, wie eine US-Studie aus dem Jahr 2016 zum Umgang mit unmoralischem Verhalten von Sportstars („Coping With Athlete Endorsers’ Immoral Behavior“) zeigt. Die Studie untersucht, wie Fans mit dem Fehlverhalten von Spitzensportlern umgehen, zu denen sie eine starke emotionale Bindung aufgebaut haben. Die Forscher nutzten dafür einen damals aktuellen Skandal um den damaligen NFL-Spieler Ray Rice. Ein Überwachungsvideo zeigte, wie er seine Verlobte 2014 bewusstlos schlug. Rice wurde in der Folge von seiner Mannschaft entlassen und von der NFL zeitweise gesperrt. Die Studie ergab: Emotionale Bindung von Fans verändert ihre moralische Bewertung von Fehlverhalten.

Bekannte deutsche Fälle

Einer der bekanntesten Fälle aus dem deutschen Sport ist jener des früheren Nationalspielers Jérôme Boateng. 2018 zeigte seine Ex-Partnerin den Fußballer wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Der Fall erstreckte sich über Jahre und endete 2024 in München mit einem Urteil: Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 200.000 Euro gegen Boateng, die er allerdings nur zahlen muss, wenn er innerhalb eines Jahres erneut straffällig wird – er ist damit nicht vorbestraft. Der Sportler dementierte die Vorwürfe und gab an, seine ehemalige Partnerin nicht geschlagen zu haben.

2019 gab es ein weiteres Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt. 2025 wurde das Verfahren wegen des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ eingestellt. Boatengs Anwälte haben auf Spiegel-Anfrage gesagt, er habe sie „zu keinem Zeitpunkt körperlich angegriffen“. Lenhardt konnte vor Gericht nicht mehr aussagen, da sie sich 2021 das Leben genommen hat.

Jérôme Boateng war in dieser Zeit weiterhin als Fußballer aktiv, und auf Social Media wurde er von seinen Fans verteidigt. Er spielte zwar nicht mehr für den FC Bayern München, aber er bekam Verträge bei ausländischen Fußballvereinen.

Chris Brown oder Rammstein: Immer wieder wirft man Stars sexualisierte Gewalt vor.

Rammstein füllt viele Konzerthallen. Foto: Pixabay, Tashhhha

Boateng sieht sich offenbar selbst als Opfer, nämlich der Medien. Das lässt zumindest eine Aktion an Ostern vermuten: Auf einem Foto posiert er fröhlich neben Till Lindemann, dem Sänger der Band Rammstein. Auf dem Tisch vor ihnen liegt eine Zeitung mit der Überschrift: „Von Lindemann bis Boateng ‚Schuldig!‘“. Eine Anspielung auf die mediale Berichterstattung über Boateng, aber auch über Lindemann, dem mehrere Frauen vorgeworfen haben, sie zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Ermittlungen gegen den Sänger wurden 2023 wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Till Lindemann als auch andere Bandmitglieder weisen alle Vorwürfe zurück. Die Band erfuhr in der Zeit viel Unterstützung von ihren Fans. Diese attackierten mutmaßlich betroffene Frauen und schrieben auf Social Media Kommentare wie: „Was erwarten die Frauen auch, wenn sie auf eine Party von Rammstein gehen? Die wollten das doch.“

Die Konzerte von Rammstein sind bis heute gut besucht. Gegenwind erfuhr Lindemann hauptsächlich von außerhalb. Da das Oster-Foto als Story auf Instagram gepostet wurde, war es nur 24 Stunden öffentlich sichtbar – etwa genauso lange hielt auch die Empörung darüber an. Diese kam vor allem von Menschen außerhalb der jeweiligen Fan-Blase sowie von einigen Medienvertretern.

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ sagt Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot. Aber geht das überhaupt?

Ein schlimmes Signal an Opfer

Der Psychologe Florian Wedell weiß: für direkt Betroffene oder Menschen, die Ähnliches erlebt haben, könnten diese öffentlichen Reaktionen schwerwiegende Folgen haben. „Das Gefühl entsteht, dass ihr Erleben in der Gesellschaft nicht gewollt ist“, sagt Wedell. Ihr Leid werde bagatellisiert, und die häufige Täter-Opfer-Umkehr führe zu einem Strudel aus Scham und Selbstvorwürfen. „Dadurch wird die psychische Belastung verstärkt, und es kann zu einer Traumafolgestörung kommen“, sagt er.

Laut Wedell könnten öffentliche Debatten um Personen wie Chris Brown bei Menschen, die ebenfalls Opfer von Gewalt wurden, eine Retraumatisierung auslösen: „Solche Diskussionen könnten dazu führen, dass sich Betroffene gar nicht erst trauen, in die Öffentlichkeit zu gehen.“ Aber was kann man dagegen tun?

Digitale Zivilcourage

Opferschutz sei nur begrenzt möglich, sagt Florian Wedell. Es bestehe die Möglichkeit, sich für eine betroffene Person online einzusetzen. „Zivilcourage funktioniert auch im virtuellen Raum“, sagt der Psychologe. In den Kommentarspalten könnten Mitlesende beispielsweise Betroffene verteidigen und gegenhalten. Häufig komme Zivilcourage im digitalen Raum aber nicht vor: „Dort neigen die Menschen eher dazu, einfache Zuschauer zu sein.“ Zudem bestehe die Gefahr, durch die Gegenrede selbst Opfer von Hass und Hetze zu werden.

Im persönlichen Raum solle man Betroffenen Hilfe anbieten. „Es ist wichtig zu zeigen: Ich höre dich, ich glaube dir und ich kann dich unterstützen“, sagt Wedell. Wichtig seien konkrete Unterstützungsangebote, etwa bei der Suche nach einem Therapieplatz oder die Begleitung zur Polizei.

„In dem Moment, in dem ich Strukturen erhalte, bei denen eine Personengruppe Macht über eine andere hat, ist das fatal.“

Psychologe Florian Wedell

Das Verhalten von kämpferischen Fans bei problematischen Prominenten habe nicht nur direkte Auswirkungen auf Opfer, sondern beeinflusse die gesamte Gesellschaft, wie Wedell erklärt. Die Unterstützung von mutmaßlich gewalttätigen Stars führe zu einem Erhalt von problematischen Machtstrukturen: „In dem Moment, in dem ich Strukturen erhalte, bei denen eine Personengruppe Macht über eine andere hat, ist das fatal.“

Wedell ist der Ansicht, Menschen sollten ihren Selbstwert nicht abhängig von Idolen machen, und Stars sollten generell mehr hinterfragt werden, anstatt ihnen so viel Macht zu geben. Ein Beispiel, wie Prominente gefühlt über allem stehen, zeigen Argumente wie: „Die Musik ist halt gut. Wenn man auf Korrektheit achten müsste, würde man niemanden mehr konsumieren.“ Das schrieben Fans von Chris Brown in Kommentarspalten.

Für den Psychologen zeigen Fälle wie die um Jérôme Boateng und Chris Brown den Erhalt eines Rollenbildes: Die meisten Täter seien männlich und die Opfer oft weiblich. „Auch heute noch finden wir vielfach Strukturen, die einen Mann mehr begünstigen als eine Frau“, sagt Wedell. Und dieses Problem könne nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.

Transparenzhinweis:
Das WEISSE RING Magazin wurde durch ein Vereinsmitglied auf das Phänomen aufmerksam. In einer E-Mail berichtete das Mitglied über aktuelle problematische Social-Media-Beiträge über Chris Brown und schickte dazu eine Liste an Screenshots von Kommentaren und Beiträgen.

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Erstellt am: Freitag, 11. April 2025 von Gregor
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die Einführung der Fußfessel nach dem Vorbild Spaniens. Foto: dpa

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen setzt die Koalition unter anderem auf die „spanische Fußfessel“. Foto: dpa

Datum: 11.04.2025

Was die Koalition bei Opferhilfe und Prävention plant

Mit „Verantwortung für Deutschland“ haben Union und SPD ihren jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag überschrieben. Die Pläne in dem 144 Seiten umfassenden Papier stehen „unter Finanzierungsvorbehalt“. Doch der Vertrag gibt die Leitlinien für die voraussichtliche Regierung vor, auch bei Themen wie Gewaltschutz. Was kündigen die Parteien an – und wie steht der WEISSE RING zu den Plänen?

Gewalt gegen Frauen

Das Bündnis verspricht, das Gewalthilfegesetz – das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vorsieht – umzusetzen und die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem „Nationalen Aktionsplan“ zu erweitern. Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit solle verstärkt werden.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.“ Den Stalking-Paragraphen will die Koalition um das Verwenden von GPS-Trackern erweitern. Diese werden häufig missbraucht, um Frauen zu belästigen und zu kontrollieren.

Laut den jüngsten Zahlen für häusliche Gewalt waren im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der Betroffenen Frauen und Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wert um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076), teilte das Bundesfamilienministerium mit. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen getötet.

Um geflüchtete Frauen besser vor Gewalt zu bewahren, will die Regierung die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage lockern. Diese hindern Betroffene oft daran, vom Täter wegzuziehen.

Den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen möchte die Koalition erhöhen und prüfen, inwiefern sich „offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“ härter bestrafen lassen.

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem (EHS), die Betroffenen eine wichtige, niedrigschwellige Unterstützung bieten, „führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“, schreibt die Koalition. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch ungewiss.

Die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) will Schwarz-Rot gemeinsam mit den Ländern, Trägern und Einrichtungen unterstützen, vor allem im Hinblick auf die Pflicht der Institutionen, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten und Schutzkonzepte zu schaffen.

Die sogenannten Childhood-Häuser in den Ländern – regionale, interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben – möchte die Koalition mit Bundesmitteln fördern. Im Sorge- und Umgangsrecht soll häusliche Gewalt künftig stärker zu Lasten des Täters berücksichtigt werden; sie stelle eine Kindeswohlgefährdung dar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Ziel sei es, Eltern durch Wissensvermittlung zu stärken und Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Schwarz-Rot will sich für eine verpflichtende Altersnachweise und sichere Voreinstellungen bei digitalen Geräten und Angeboten einsetzen.

  • Der WEISSE RING begrüßt die Pläne grundsätzlich, betont aber, auch hier sei die konkrete Ausgestaltung entscheidend.

 

Schutz und Unterstützung für Opfer

Die schon bestehende Kommission zur Reform des Sozialstaates, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres ihre Ergebnisse präsentieren. Als Ziele geben Union und SPD etwa „Entbürokratisierung“, „massive Rechtsvereinfachung“ und „rascheren Vollzug“ aus. Sozialleistungen könnten zusammengelegt und pauschalisiert werden.

  • Der WEISSE RING gibt zu bedenken, dass dies auch zu Sparmaßnahmen und aufgrund der Pauschalisierung zu weniger „Einzelfallgerechtigkeit“ führen könnte.

Die Länge von Gerichtsverfahren soll möglichst verkürzt werden, „indem wir unter anderem den Zugang zu zweiten Tatsacheninstanzen begrenzen“, erklären Union und SPD. Bei Strafprozessen stellt die Koalition einen besseren Opferschutz in Aussicht; die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen soll erleichtert werden.

  • Nach Auffassung des WEISSEN RINGS kann es je nach Fall sicherlich sinnvoll sein, den Instanzenzug zu begrenzen, es bedeutet aber immer auch eine Beschneidung des rechtlichen Gehörs. Eine Verbesserung des Opferschutzes wäre sehr gut, die genauen Pläne sind aber noch unklar.

Psychotherapeutische Angebote, die auch für Opfer von Straftaten wichtig sind, möchte die kommende Regierung ausbauen, gerade im ländlichen Raum. Dazu plant sie zum Beispiel eine Notversorgung durch Psychotherapeuten, wohnortnahe psychosomatische Institutsambulanzen und mehr digitale Behandlungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Ziel sei, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

 

Innere Sicherheit

Die Koalition kündigt eine „Sicherheitsoffensive“ an, mithilfe von „zeitgemäßen digitalen Befugnissen“ und ausreichend Personal in den Behörden.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern, um Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl soll leichter, die Funkzellenabfrage umfassender möglich sein.

Ein weiteres Vorhaben hängt mit Anschlägen wie in Mannheim und Aschaffenburg in diesem Jahr zusammen: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.“

Um im Vorfeld Terrorangriffen, die mit „Alltagsgegenständen“ begangen werden, besser entgegenzuwirken, will Schwarz-Rot die Anwendung von Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – ausweiten: auf den Fall, dass der Täter keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder ein Auto benutzen will.

Mit „allen Betroffenen und Experten“ beabsichtigt die Koalition, das Waffenrecht zu evaluieren und gegebenenfalls zu ändern, um zu verhindern, dass Menschen illegal Waffen besitzen oder Extremisten und Menschen „mit ernsthaften psychischen Erkrankungen“ sich legal welche beschaffen können. Bei möglichen Gesetzesänderungen gilt: Das Recht soll „anwenderfreundlicher“ werden, zudem müsse bei den Vorgaben die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben.

  • Um Amokläufe mit Waffen zu unterbinden, werden die Maßnahmen wohl nicht reichen, befürchtet der WEISSE RING.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität strebt die Koalition eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen an, dessen Herkunft nicht geklärt ist.

Ausländische Personen, die schwere Straftaten begehen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sollen in der Regel ausgewiesen werden, etwa bei Delikten gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ist eine Studie, die auch mögliche Gesetzesänderungen untersucht, geplant.

 

Digitale Gewalt

Die Koalition verspricht ein „umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz“. Damit wolle sie die rechtliche Stellung von Betroffenen verbessern und Sperren für anonyme „Hass-Accounts“ ermöglichen. Sie will zudem prüfen, ob Opfer und Zeugen in Strafverfahren darauf verzichten können, ihre Anschrift anzugeben, wenn die Verteidigung Akteneinsicht beantragt.

Im Cyberstrafrecht gelte es, Lücken zu schließen, beispielsweise bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Das Gesetz soll auch Deepfake-Pornografie erfassen, bei der Bilder von Gesichtern prominenter und nicht-prominenter Menschen mit Hilfe von KI auf andere Körper montiert werden.

Online-Plattformen sollen „Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden“ zur Verfügung stellen, damit Daten, die für Ermittlungsverfahren relevant sind, „automatisiert und schnell“ abrufbar sind. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Plattformen, die strafbare Inhalte nicht entfernen, sollen verschärft werden.

 

Angriffe auf die Demokratie

Die Koalition kündigt an, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten, egal ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.

Hierzu planen die Parteien unter anderem, den Tatbestand der Volksverhetzung zu verschärfen. Wer zum Beispiel mehrfach deswegen verurteilt wird, könnte in Zukunft das passive Wahlrecht verlieren. Zudem will Schwarz-Rot eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten prüfen, die in geschlossenen Chatgruppen in dienstlichem Zusammenhang antisemitische und extremistische Hetze teilen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, die straffrei blieben: Gerichte vertraten die Auffassung, es handele sich um private Gruppen, wo es nicht strafbar sei, solche Inhalte zu verbreiten.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten deutlich zugenommen. Bei den politischen Amts- und Mandatsträgern stiegen die von der Polizei erfassten Attacken 2024 um 20 Prozent auf 4923. Deshalb wollen Union und SPD den „strafrechtlichen Schutz“ solcher Gruppen prüfen und eventuell erweitern. Darüber hinaus soll das Melderecht überarbeitet werden, um die Privatsphäre der Betroffenen besser zu schützen.

Zum zunehmenden Rechtsextremismus – allein bis zum 30. November 2024 wurden 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ und damit so viele wie noch nie registriert – schreibt die Koalition lediglich allgemein: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“ Abgesehen von einem NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg werden kaum konkrete Maßnahmen genannt.

Im Kampf gegen Islamismus ist ein „Bund-Länder-Aktionsplan“ vorgesehen, zudem soll die „Task Force Islamismusprävention“ ein festes Gremium im Bundesinnenministerium werden und helfen, den Aktionsplan umzusetzen.

Mit Vereinen und Verbänden, die direkt oder indirekt von ausländischen Regierungen gesteuert und vom Verfassungsschutz beobachtet würden, werde der Bund nicht zusammenarbeiten. Sie sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie sie sich finanzieren.

Als weiteres Ziel gibt die Koalition die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an, sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, etwa an Schulen und Hochschulen. Hierzu sollen unter anderem Lehrer darin geschult werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Projekte zur demokratischen Teilhabe sollen weiterhin vom Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ profitieren.

 

Diskriminierung

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle soll fortgeführt, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus so überarbeitet werden, dass dieser „in seinen verschiedenen Erscheinungsformen“ bekämpft werden könne. Einen besonderen Schutz verspricht die Koalition nationalen Minderheiten, etwa der dänischen Minderheit oder den deutschen Sinti und Roma. Außerdem sollen alle unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung „gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei“ leben können. Dazu, heißt es, „wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken“. Wie genau all dies geschehen soll, steht nicht im Vertrag.

Zwischen 2021 und 2023 waren mehr als 20.000 Fälle von Diskriminierung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte, Ferda Ataman, kritisierte, das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei unzureichend.

 

Menschenhandel

“Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden“, die Opfer seien fast ausschließlich Frauen, schreibt die Koalition am Anfang ihres Kapitels zum Prostituiertenschutzgesetz. Eine Evaluation über die Wirkung des Gesetzes soll bis Juli dieses Jahres vorgestellt werden. Bei Bedarf will das schwarz-rote Bündnis auf eine Experten-Kommission zurückgreifen, um gesetzlich nachzubessern.

  • Dass sich die Koalition dem Thema widmen will, ist nach Ansicht des WEISSEN RINGS positiv, aber auch hier ist die konkrete Umsetzung noch unklar.

Zu anderen Formen von Menschenhandel, etwa zur Ausbeutung der Arbeitskraft, sagt die Koalition nichts. Aus dem letzten Lagebild des Bundeskriminalamtes zu Menschenhandel und Ausbeutung geht hervor, dass 2023 319 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung, 37 wegen Arbeitsausbeutung und 204 wegen Ausbeutung Minderjähriger geführt wurden. Experten gehen in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Grund dafür ist, dass Betroffene unter anderem aus Angst vor ihren Ausbeutern nur selten Anzeige erstatten.