Der Kampf geht weiter

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Der Kampf geht weiter

Mit dem SGB XIV sollte die Soziale Entschädigung für Gewaltopfer moderner, schneller und gerechter werden. Es gibt einige gesetzliche Fortschritte, doch in der Praxis zeigen sich nach wie vor hohe Ablehnungsquoten, lange Verfahren und viele offene Fragen.

Der gewaltsame Tod ihres Enkels in einer psychiatrischen Klinik belastet Nelli S. schwer. Sie kämpft darum, dass die Behörden die psychischen Folgen der Tat anerkennen.

Sven W. notierte: „Ich erinnere mich daran, dass ich von unserem Vater regelmäßige Gewalt in Form von Schlägen auf den Hinterkopf, Schlägen ins Gesicht, Tritten, gewaltsamem Anfassen gewohnt war.“ Er zeichnete auf, wo er gestanden habe, als der von Frau und Kindern getrennte Vater vor der Schule aufgetaucht sei. Sven hatte nach eigenen Angaben Angst, dass sein Vater die Drohung wahr machen würde, die er oft ausgesprochen haben soll, „wenn wir jemandem von den Taten erzählten, dass er mich von der Schule zu sich holen und wieder auf den Dachboden sperren würde“.

Sven W. gehört zu den rund 19.650 Menschen, die 2024 in Deutschland Soziale Entschädigung beantragten. Sein Fall steht exemplarisch für Betroffene, die um ihr Recht auf Anerkennung kämpfen müssen. Die Gewalt erlebte Sven W. Anfang der 2000er-Jahre, unter den Folgen leidet er noch heute.

Der 27-Jährige spricht offenbar seit Jahren nicht mehr, sondern schreibt lediglich. Er lebt bei seiner Mutter Birgit und kommuniziert selbst mit ihr nur per WhatsApp. Die Wohnung verlässt er selten. Die Familie möchte sich nicht öffentlich äußern, hat aber zugestimmt, dass das WEISSER RING Magazin die Akten sichtet und anonymisiert berichtet.

Die Dokumente zeigen einen jungen Mann, der nach einer von psychischer und physischer Gewalt durch den Vater geprägten Kindheit immer wieder versucht hat, im Leben Fuß zu fassen. „Wir haben es mit einem stark gesundheitlich geschädigten jungen Mann zu tun. Er hat nicht auf der faulen Haut gelegen und auf öffentliche Leistungen gewartet“, sagt Reinhard Streibel, Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS in Unna, der die Familie unterstützt. Sven W. ist wegen seiner psychischen Probleme schwerbehindert und nicht arbeitsfähig, wie aus einem Gutachten hervorgeht. Wegen seiner Sozialphobie läuft jeglicher Kontakt über die Mutter.

1976 – Opferentschädigungsgesetz

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz in Kraft. Der deutsche Staat nimmt damit zum ersten Mal Opfer von Gewalttaten in den Blick.

Ein Wohlfahrtsverband riet ihr im Frühjahr 2024, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Das Gesetz war ihr zuvor nicht bekannt. Am 3. Juni 2024 reichte Sven W. den Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster ein. Birgit W. sammelte Belege von Gerichten, von Ärzten, Anwälten und einer Beratungsstelle. Sie telefonierte und suchte in Archiven nach Berichten. Manches sei verloren gewesen, weil die Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren.

Der LWL beauftragte eine externe Gutachterin, um die Tat, die Schädigung und deren Zusammenhang zu untersuchen. Im November 2025 schrieb die Sachverständige, dass bei Sven W. ein Schädigungsgrad von 70 gegeben sei. Er hätte demnach Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Geschichte könnte hier enden, es scheint ein klarer Fall zu sein. Doch der LWL ließ ein neues Gutachten erstellen. Das Ergebnis: Schädigungsgrad 0.

Kapitel I: Von Soldaten zu Opfern

Deutschland 1920. Die noch junge Demokratie der Weimarer Republik geht nach dem Ersten Weltkrieg durch eine von Krisen geprägte Zeit: gewaltsame politische Umsturzversuche, die Umsetzung des Versailler Vertrags, soziale Unruhen. In dieser Zeit, im Mai 1920, beschließt das Parlament das Reichsversorgungsgesetz. Es sei dazu gedacht gewesen, Kriegsbeschädigte zum Beispiel bei den Heilkosten oder der Rente zu unterstützen, um die Folgen des Ersten Weltkriegs sozialpolitisch zu bewältigen, sagt Horst Bruns. Bruns hat sich intensiv mit der Opferentschädigung befasst, zunächst in der Praxis als Abteilungsleiter in der Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalens und mittlerweile in der Theorie als Dozent für Sozialrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Im Reichsversorgungsgesetz stand laut Bruns „schon vieles drin, was später ins Bundesversorgungsgesetz aufgenommen wurde und auch heute noch im SGB XIV zu finden ist“. So sei zum Beispiel der Grundgedanke des Reichsversorgungsgesetzes erhalten geblieben: Jemand erleidet einen Schaden, und der Staat entschädigt, wenn gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen eingetreten sind.

 

Das SGB XIV

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Ansprüche von Menschen, die durch körperliche oder psychische Gewalttaten, vorsätzliche Vergiftungen, eine erhebliche Vernachlässigung von Kindern, Folgen der Weltkriege oder infolge von Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.

Das SGB XIV löste das seit 1976 geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab, das auf dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsgeschädigte basierte. Die meisten Paragrafen traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel war es, die Bedürfnisse von Gewalt- und Terroropfern besser zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen erhöhte monatliche Opferrenten, die Berücksichtigung psychischer Gewalt wie Stalking sowie die sogenannten Schnellen Hilfen für Betroffene: ein Fallmanagement in den zuständigen Versorgungsämtern sowie zeitnahe Termine in Traumaambulanzen.

Grundsätzlich können Opfer Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldzahlungen erhalten. Bei bleibenden Schäden können, je nach Schweregrad, aktuell monatlich bis zu 2.169 Euro gezahlt werden; bei Schwerstbeschädigten liegt der Betrag bei 2.603 Euro.

Mit dem 1950 verabschiedeten Bundesversorgungsgesetz (BVG) wird das Reichsversorgungsgesetz weiterentwickelt. Der Fokus liegt weiter auf Kriegsopfern sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen. Das BVG ist geprägt davon, dass viele Abgeordnete im Bundestag selbst vom Krieg betroffen waren, und ebenfalls auf abgeschlossene Schadensereignisse ausgerichtet: „Da ist etwas geschehen, ein Soldat hat zum Beispiel sein Bein verloren, und dann wird geschaut, wie es für den Betroffenen weitergeht“, erklärt Bruns.

Je älter die Bundesrepublik wird, desto mehr rücken die Folgen von bewaffneten staatlichen Konflikten in den Hintergrund. In dieser Zeit, Mitte der 1970er-Jahre, nimmt der Staat erstmals die Opfer von Gewalt in den Blick: mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Mord in der Psychiatrie

Kein Schutz. Nirgends

David S. wird in einer Psychiatrie erwürgt. Seine Angehörigen fühlen sich alleingelassen. Was ist damals passiert?

In der ersten Lesung für das OEG im Oktober 1974 sagt der damalige Justizminister Hans-Jochen Vogel (SPD), mit den neuen gesetzlichen Vorschriften betrete die sozialliberale Bundesregierung „gesetzgeberisches Neuland“. Kern des Problems sei die Erkenntnis, „dass alle Anstrengungen zur Verbrechensverhütung und zur Verbrechensbekämpfung die Begehung von Straftaten niemals gänzlich verhindern können“. Die Gesellschaft könne den Opfern von Straftaten gegenüber nicht gleichgültig bleiben. Die Folgen könnten „von dem Opfer oder seinen Hinterbliebenen auch nicht in allen Fällen aus eigener Kraft gemeistert werden“. Deshalb brauche es „soziale Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Humanität“.

1976 wird das OEG eingeführt. Erstmals werden damit Opfer von Gewalttaten systematisch entschädigt, indem die Strukturen des BVG auf zivile Gewaltopfer übertragen werden. Doch insbesondere Opfer psychischer Gewalt, von Stalking, Menschenhandel oder langjährigen Missbrauchserfahrungen können nur eingeschränkt Leistungen geltend machen. Opferverbände kritisieren, dass die Verwaltungsverfahren zu lange dauern und Anforderungen beim Nachweis von Tat und Schädigungsfolgen hoch sind. So fordert der WEISSE RING, psychische Gewalt stärker zu berücksichtigen, sowie schnellere Verfahren, die die Opfer im Blick haben.

„Manchmal fange ich ganz plötzlich an zu weinen“

In den ersten Tagen „habe ich nur geweint, konnte nicht schlafen“, sagt Nelli S. Fünf Jahre ist das her. „Es geht nicht vorbei. Ich glaube, es wird nie vorbeigehen. Vor allem in der Nacht kommen die Bilder hoch und Trauer, Wut, Schuldgefühle. Manchmal fange ich auch ganz plötzlich an zu weinen.“

Im Frühjahr 2021 wurde ihr 22-jähriger Enkel David S. erwürgt, in der psychiatrischen Klinik in Haina, in die er zu seinem Schutz eingewiesen worden war. Das WEISSER RING Magazin hat 2025 über mangelnde Vorsichtsmaßnahmen der Klinik, die Kritik zurückweist, und Versäumnisse bei der Aufklärung berichtet. Kurz nach der Tötung von David, der lange bei seiner Oma lebte, starb sein Bruder Daniel an Krebs. Nelli S. besucht die beiden fast täglich auf dem Friedhof und pflegt liebevoll die Gräber. Sie hatte ein enges Verhältnis zu ihren Enkeln, fuhr mit ihnen in den Urlaub.

Nelli S. ist schwer depressiv und in Behandlung, doch das Versorgungsamt hat ihren Antrag auf Opferentschädigung Ende 2024 abgelehnt. Ein Gutachten bestätigt die Depressionen. Allerdings, so das Amt, hätten diese bereits vor dem Tod ihres Enkels vorgelegen und sich in belastenden Situationen gezeigt. Der Verweis auf frühere gesundheitliche Probleme ist eine gängige Argumentation von Ämtern, der Nelli S. entschieden widerspricht. Die 70-Jährige hat Schicksalsschläge hinter sich: So verlor sie ihren Mann mit Anfang 30. Bevor David getötet wurde, sei es ihr aber nie so schlecht gegangen, auch wenn sie sich 2019 psychologische Hilfe geholt habe, aufgrund der Erkrankung ihres Enkels: „Ich war immer eine starke Frau, eine fröhliche Frau, wirkte jung und wurde im Urlaub für die Mutter von David und Daniel gehalten. Das ist vorbei. Letztens sagte eine Freundin zu mir, ich hätte schon seit Jahren nicht mehr richtig gelacht.“

Der Antrag ihrer Tochter Galina S., die in Niedersachsen lebt, wurde bewilligt. Was für Nelli S. den Umgang mit ihr noch unbegreiflicher macht: „Es ist offensichtlich, wie schlecht es mir geht. Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet. Aber die Unterstützung, die ich brauche, bekomme ich nicht.“ Teilweise sei sie sehr unsensibel behandelt worden: Eine Gutachterin habe zu ihr gesagt, sie sei noch jung, solle einen Mann finden und ihr Leben genießen. „Wie kann man so etwas zu einer Frau sagen, die ihren Enkel durch so ein Verbrechen verloren hat?“ Auch einige Fragen hätten ihr zugesetzt, etwa, ob sie nach der Todesnachricht in Ohnmacht gefallen sei. „Wäre das die ,richtige‘ Reaktion gewesen? Jeder reagiert anders.“

Der gewaltsame Tod ihres Enkels hat Nelli S. nicht nur psychisch, sondern auch finanziell zugesetzt, etwa durch Bestattungs- und Anwaltskosten. „Ich habe so gut wie keine Ersparnisse mehr, und alles ist teuer. Ich schäme mich, dass ich meinen Enkeln kaum noch etwas geben kann.“

Nelli S. hat beim Sozialgericht Marburg Klage eingereicht. Er rege an, diese zurückzunehmen, schreibt der Vorsitzende Richter in einem Brief, weil er „keine natürliche Einheit zwischen der Gewalttat und der psychischen Erkrankung“ sehe. Die Anwältin von Nelli S. wäre bereit, vor das Landessozialgericht zu ziehen. Sie sieht ihre Mandantin im Recht. S. zweifelt: „Ich habe Angst vor Schulden und vor der zusätzlichen Belastung. Jeder Brief in dem Zusammenhang lässt alles wieder hochkommen.“

Die Debatte über eine Reform des OEG beginnt nach der Jahrtausendwende. So appelliert der Bundesrat im Jahr 2007 an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern „ein Konzept für ein zukunftsfähiges und den Anforderungen an ein Gewaltopferrecht gerecht werdendes Entschädigungsrecht“ zu entwickeln. Die Debatte erhält nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 eine neue Dynamik. Die Erfahrungen von Betroffenen und Angehörigen machen deutlich, dass das bestehende System als zu komplex und schwerfällig wahrgenommen wird. Die damalige Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) greift diese Kritik auf und legt 2019 den Entwurf eines neuen Sozialen Entschädigungsrechts vor. Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagt in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober 2019, das damalige Entschädigungsrecht sei noch stark auf die Folgen der Weltkriege ausgerichtet. Es brauche aber ein der heutigen Lebenswirklichkeit angepasstes Hilfesystem für Opfer von Gewalt.

Mit dem Beschluss des SGB XIV im November 2019 und seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht neu geordnet. Das Gesetz bündelt die bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten wie Opfer bestimmter Formen psychischer Gewalt. Außerdem werden die Schnellen Hilfen eingeführt: Traumaambulanzen und ein Fallmanagement, das Betroffene dabei begleiten soll, ihre Ansprüche geltend zu machen.

2016 – Breitscheidplatz-Anschlag

Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erhält die Debatte um die Reform des Gewaltopferrechts eine neue Dynamik.

Kapitel II: Viele Anträge werden abgelehnt

Wie aber wirkt die Reform? Wie fällt die erste Bilanz aus, zweieinhalb Jahre nach Start des SGB XIV? Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 lehnten Behörden in Deutschland im Schnitt mehr als die Hälfte der Anträge auf Soziale Entschädigung ab und bewilligten weniger als ein Viertel. Der Blick in die Bundesländer offenbart große Unterschiede. Das hat eine Umfrage des WEISSER RING Magazins bei allen Sozialbehörden der Länder sowie bei der Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) ergeben. Die Zahlen beziehen sich auf alle Anträge, also neben Gewaltopfern auch Impfgeschädigte und andere Gruppen.

Nur Thüringen und Brandenburg nannten Zahlen zu Gewaltopfern: In Thüringen wiesen die Behörden 2024 insgesamt 52,2 Prozent der Anträge von Gewaltopfern ab und bewilligten 31,7 Prozent. 2025 sank die Ablehnungsquote auf 43,3 Prozent, während nur 22 Prozent der Anträge durchgingen. 34,8 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen, etwa wegen Umzug, Tod des Antragstellers oder fehlender Mitwirkung. Zum Vergleich: Vor der Reform im Jahr 2023 lag die Ablehnungsquote in Thüringen bei 42,6 Prozent, die Bewilligungsquote bei 31,6 Prozent, 25,8 Prozent fielen in die Kategorie „sonstige Gründe“. Laut BfSE stieg die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer in Thüringen von Dezember 2024 bis Dezember 2025 um 13,4 Prozent – von 477 auf 541. Die Antragszahlen in Thüringen erfassen auch die Personen, die nur Leistungen der Traumaambulanz nutzten.

Christina Feist hat vor fast sieben Jahren das rechtsterroristische Attentat auf die Synagoge in Halle (Saale) überlebt. Seitdem kämpfe sie um ihr Recht auf Heilung, sagt sie.

In Brandenburg hingegen zählen diese nicht dazu. Dort sank die Ablehnungsquote 2024 bei Gewaltbetroffenen auf 33,1 Prozent (2023: 53,6 Prozent), die Bewilligungsquote stieg auf 33,4 Prozent (2023: 31,7 Prozent). Auffälligster Befund für 2024 ist der deutliche Anstieg auf 33,4 Prozent bei den Rücknahmen und sonstigen Erledigungen (2023: 14,8 Prozent). 2025 wurden 40,8 Prozent der Anträge abgelehnt – deutlich mehr als im Vorjahr. Bewilligt wurden 31,4 Prozent. 27,7 Prozent der Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen oder von den Antragstellenden zurückgenommen. Die Zahl der leistungsberechtigten Gewaltopfer stieg zwischen Dezember 2024 un Dezember 2025 um 5,1 Prozent – von 626 auf 658.

Das WEISSER RING Magazin hat bei allen 16 Bundesländern und der Bundesstelle gezielt nach Daten zu Gewaltopfern gefragt. Die Antwort überraschte: Solche Daten würden nicht erhoben, hieß es. Obwohl das Gesetz die Sozialbehörden verpflichtet, detaillierte Daten zu sammeln, war das nötige IT-System zum Start 2024 nicht einsatzbereit. Der Gesetzgeber reduzierte kurz vor Inkrafttreten des SGB XIV die Anzahl der für die Statistik zu erhebenden Daten bis 2027.

Außer Thüringen und Brandenburg meldeten die Bundesländer nur Gesamtzahlen zu Anträgen aus allen Bereichen des Sozialen Entschädigungsrechts. 2025 bearbeiteten die Behörden bundesweit 11.286 Anträge, von denen sie 6.221 ablehnten und 2.779 bewilligten. 683 Anträge zogen Betroffene zurück, 1.603 Fälle wurden „aus sonstigen Gründen“ abgeschlossen. Die Ablehnungsquote lag 2025 bei 55,1 Prozent, die Bewilligungsquote bei 24,6 Prozent. Für 2024 lagen wegen der IT-Probleme nur Daten für das zweite Halbjahr vor. Von 4.605 bearbeiteten Anträgen wurden 2.458 abgelehnt (53,4 Prozent).

„Ich kämpfe nicht, weil ich will, sondern weil ich muss”

Christina Feist hat im Jahr 20219 das rechtsterroristische Attentat in Halle (Saale) überlebt. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Opferentschädigung.

Als Überlebende des Attentats von Halle kämpfe ich seit knapp sieben Jahren für mein Recht auf Heilung. Es ist ein Kampf gegen Behörden, allen voran das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), gegen einen gesellschaftspolitischen Diskurs, der von rechtem Terror Betroffene kleinhalten will und unser Trauma verharmlost, und gegen die gängige Praxis der Opferentschädigung in Deutschland, die die langfristigen Folgen eines solchen
Traumas für Betroffene verkennt. Seit Jahren stiehlt mir dieser Kampf Arbeitszeit, Wochenenden und Freizeit. Wie viele Betroffene rechter Gewalt in Deutschland kämpfe ich nicht, weil ich will, sondern weil ich muss. Weil es sonst niemand tut.

Nach dem Anschlag konnte ich eine pauschale Härteleistung beim Bundesamt für Justiz beantragen. Diese Einmalzahlung ist eine freiwillige Entschädigungsleistung des Staates. Bemessungsgrundlage: unklar. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro und wird nur bei einer nachgewiesenen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Wer in diese Kategorie fällt, wurde körperlich und psychisch so schwer geschädigt, dass auch 20.000 Euro nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Auch alle anderen werden mit Pauschalleistungen abgespeist, die in keinem Verhältnis zur Tat und deren langfristigen Konsequenzen stehen.

Die Folgen eines solchen Traumas, die dynamische Natur einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die Betroffene ein Leben lang begleitet, scheint weder dem Gesetzgeber noch dem LaGeSo oder seinem Ärztlichen Dienst bekannt zu sein. Auch die vom LaGeSo manchmal zugesprochene Rente wird nicht lebenslang vergeben, sondern nur für einen festgesetzten, meist viel zu kurzen Zeitraum. In meinem Fall waren es 17 Monate, und der
Betrag war so gering, dass die Zahlung mehr Hohn als echte Hilfe war.

Infolge des Attentats hat sich der Abschluss meiner Promotion um drei Jahre verzögert – wegen Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich habe ich seit dem 9. Oktober 2019, konservativ gerechnet, über 30.000 Euro in Gesprächstherapie investiert, damit ich nicht an meinem Trauma sterbe. Und damit ich weiter für mein Recht auf Heilung kämpfen kann. Das LaGeSo hat nur einen Bruchteil davon rückerstattet, und das mit gehöriger Verspätung. Eine zusätzliche EMDR-Therapie für meine Panikattacken hat der ärztliche Dienst des LaGeSo als „nicht sinnvoll“ eingestuft und die Rückerstattung abgelehnt – entgegen der Empfehlung meiner Therapeutin. Dabei ist erwiesen, dass EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) eine der effektivsten Therapien bei PTBS ist.

Als Überlebende muss ich mir von schlecht ausgebildeten Behördenmitarbeitern erklären lassen, welche Therapie ich brauche, wie viel ich davon machen darf, wann und wie lange. Ich stehe in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat und seinen Behörden, das von unklaren, unzureichenden Grundlagen und der Übermacht von Sachbearbeitenden beim LaGeSo, beim Justizministerium und anderen staatlichen Stellen geprägt ist. Dabei ist ein entscheidender Faktor in der Behandlung von PTBS das selbstbestimmte Handeln. Trotzdem spielt Betroffenenautonomie in der Opferentschädigung keine Rolle. Unsere Heilung ist aus finanziellen Gründen oft fremdbestimmt. Wir sind dem Staat ausgeliefert.

Die langen Wartezeiten und retraumatisierenden Abläufe am LaGeSo haben mich wiederholt ins Burn-out gejagt, in finanzielle Existenznot getrieben und meinen Heilungsweg erschwert. Ich wusste oft nicht, wovon ich meine Miete oder die nächste Mahlzeit bezahlen soll. Immer wieder bin ich weinend zusammengebrochen – einmal am Telefon mit dem damaligen Opferbeauftragten. Trotzdem bin ich immer wieder aufgestanden. Weil ich muss. Liegen bleiben kann ich mir finanziell nicht leisten. 2025 hatte ich nach Jahren der Anstrengung und Verzweiflung schließlich Suizidgedanken

Anstatt Verantwortung zu übernehmen und Betroffene wie mich unkompliziert und effizient zu unterstützen, hat der deutsche Staat mir mehr Hürden in den Weg gelegt, mich schikaniert, alleingelassen und meiner mentalen, körperlichen und finanziellen Gesundheit geschadet. Die finanziellen Konsequenzen dieses Staatsversagens zahle ich immer noch ab.

Was ich daraus gelernt habe? Deutschland interessiert sich nicht für seine Opfer. Auf diesen Staat ist kein Verlass.

Hessen verzeichnet die höchste Ablehnungsquote

Unklar bleibt, wer hinter den Anträgen steckt. Gewaltopfer bilden laut Behörden die größte Gruppe, doch auch die Corona-Pandemie wirkt nach. Rheinland-Pfalz (Ablehnungsquote 2024: 67,1 Prozent /2025: 66,3 Prozent) führt die vielen abgelehnten Anträge auch auf die Bearbeitung von Impfschäden zurück. Ohne diese blieb für 2024 eine Ablehnungsquote von 45,4 Prozent. 2025 lag diese bei 56,2 Prozent. Zu weiteren Gründen weist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung darauf hin, dass „Psychische Gewalt“ nicht als Tatbestand einer Gewalttat anerkannt werden könne, wenn der Antrag zwar nach 2024, dem Inkrafttreten des Gesetzes, gestellt wurde, die angeschuldigte Tat selbst aber ausschließlich vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hat.

19.654

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2024 bundesweit gestellt worden.

18.659

Anträge auf Soziale Entschädigung sind im Jahr 2025 bundesweit gestellt worden.

Auch Nordrhein-Westfalen wies die Anträge auf Impfschäden separat aus, lehnte ohne sie 2024 mehr als 47 Prozent und 2025 über 51 Prozent der Anträge ab. Das dortige Sozialministerium nennt als Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote die Schwierigkeit, den Zusammenhang zwischen Gewalttat, Gesundheitsstörung und Schädigungsfolgen nachzuweisen. Besonders problematisch seien Anträge zu Taten, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, da oft Beweise oder Zeugen fehlen.

Hessen verzeichnete 2024 mit 71 Prozent die höchste Ablehnungsquote. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen betont, dass jede Prüfung individuell erfolge. Auch Berlin (59,7 Prozent) und Bayern (57,1 Prozent) lagen über dem Durchschnitt. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilte mit, es würden auch Anträge gestellt, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen nach der Prüfung nicht erfüllt seien oder die gesetzlich erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden könnten.

Bei den Bewilligungen führten das Saarland (54,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (45,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (42,5 Prozent). In Sachsen-Anhalt gab es 2025 sehr viele Anträge aufgrund des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Sachsen fiel mit nur 3,3 Prozent im Jahr 2025 auf. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte, dass die Zahlen nur Anträge nach dem SGB XIV ab 2024 umfassen. In den meisten Bundesländern werden auch die erledigten Anträge gezählt, die vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden.

Adelheid Dinkels Partner wurde vor etwas mehr als zwei Jahren getötet. Wegen der Tat leidet sie laut Diagnose ihrer Psychotherapeutin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Bis heute gibt es von Amts wegen keine Entscheidung über ihre Entschädigung nach dem SGB XIV.

Gegen die Entscheidungen gingen 2024 bundesweit 3.215 Widersprüche ein. Die Verfahren gingen nur selten zugunsten der Betroffenen aus: Die Behörden arbeiteten 7.260 Widerspruchsverfahren ab, davon waren 5.026 erfolglos (69,2 Prozent). Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Widerspruchsstellen hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Die Zahl der Anträge stieg 2024 durch die Ausweitung der Leistungsberechtigten im SGB XIV um fast 30 Prozent, sank jedoch 2025 wieder um knapp 5 Prozent – von rund 19.650 auf 18.650. Damit erreichte sie ungefähr das Niveau der reinen Gewaltopfer-Anträge nach dem OEG im Jahr 2019 (18.451). André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) beobachtet nach Rückmeldungen seiner Kolleginnen und Kollegen, dass das Antragsniveau bei Gewaltopfern im Vergleich zum alten Recht nahezu gleichgeblieben ist. Er vermutet, dass viele Betroffene das Gesetz nicht kennen.

Viele Fragen, die das WEISSER RING Magazin den Behörden gestellt hat, bleiben offen: Wie viele Menschen nutzten nur die Traumaambulanz oder das Fallmanagement? Wie viele Anträge betrafen psychische Gewalt, wie viele davon wurden bewilligt oder abgelehnt? Diese Daten werden bislang nicht erfasst.

Der Traumaexperte Professor Jörg Fegert warnte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vor diesem statistischen Blindflug. Das SGB XIV sei mit dem Versprechen des Bundes an die Betroffenen verbunden gewesen, dass „alles besser wird“, sagt der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. „Wir Experten haben da unsere Zweifel angemeldet, und der Bund hat uns zugesichert: Wir begleiten das Gesetz, indem wir Zahlen und Daten erheben, um nachzujustieren, wenn es nötig ist.“ Das sei unterblieben. „Ich finde das skandalös“, kritisiert Fegert.

Transparenzhinweis:
Der WEISSE RING war ein wichtiger fachpolitischer Akteur und Verstärker der Opferperspektive während des Reformprozesses vom OEG zum SGB XIV. Den ersten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lehnte der WR 2018 ab, weil dieser aus seiner Sicht bewährte Grundsätze des Opferentschädigungsrechts und wichtige Leistungen aufgab. Seine Stellungnahme wurde im offiziellen Verbändeverfahren berücksichtigt und vom BMAS veröffentlicht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lud den WEISSEN RING zur öffentlichen Anhörung am 4. November 2019 ein. Der WR legte eine ausführliche Stellungnahme vor, begrüßte Teile der Reform und forderte Nachbesserungen, etwa bei Verfahren, Begutachtung, Auslandsfällen und vorläufigen Leistungen. Zugleich warb er bei Bundestag und Bundesrat öffentlich für den überarbeiteten Entwurf.

Das Bundessozialministerium räumt ein, dass für die Evaluation des Gesetzes weniger Daten vorliegen als geplant. Ob weitere Daten sinnvoll wären, könne man erst nach der ersten Evaluation entscheiden. Im Januar 2028 soll der Bundestag einen Bericht zur Wirksamkeit des SGB XIV erhalten – so sieht es das Gesetz vor. Nach Informationen des WEISSER RING Magazins tauschen sich Bund und Länder derzeit aus, inwieweit die Statistikpflichten zum 1. Januar 2027 angepasst werden sollen.

Ein Mann mit Glatze schaut gerade aus. Das Bild ist stark belichtet so dass der Mann nicht komplett zu erkennen ist. Auf dem Foto ist Andreas S.. ein Opfer von Missbrauch in der Kindheit.

Der lange Kampf des Andreas S.

Als Kind wurde er mehr als 150-mal von einem Kinderpsychiater missbraucht, als Erwachsener kämpft er für Aufklärung.

Ob die IT-Systeme bis dahin einsatzbereit sind, bleibt ungewiss. Die Länder zeigen sich auf Anfrage „bereit“, „bemüht“ oder geben „keine Prognose“ ab. Der IT-Dienstleister reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage.

Kapitel III: Akten und Entscheidungen

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) für die Umsetzung des SGB XIV zuständig: Im Besprechungszimmer 6.01 im sechsten Stock eines roten Backsteinbaus des LWL in Münster sitzen Amtsleiter Stephan Kiss sowie Dalene Waterkamp und Teamleiterin Alexandra Rümpel vom Fallmanagement. Sie geben Einblicke in die Arbeit der Behörde, versuchen aus ihrer Sicht zu erklären, warum Verfahren in NRW im Schnitt eineinhalb Jahre dauern und warum Ämter mehr als die Hälfte der Anträge ablehnen.

Stephan Kiss leitet das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht seit einem Jahr. Er wählt seine Worte mit Bedacht, wie ein Verwaltungsmann, der weiß, dass jedes zu groß oder zu klein klingen kann. „Die Betroffenen kommen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen zu uns. Manche suchen Ansprechpartner, manche wollen auch während des Verfahrens in Ruhe gelassen und nur über den Ausgang informiert werden“, sagt Kiss. „Ich möchte, dass wir als empathischer Unterstützer für Menschen in ganz schwierigen Situationen da sind. Und das möglichst unbürokratisch. Unser Fallmanagement bietet Betroffenen wichtige Unterstützung.“

Das Soziale Entschädigungsrecht spricht von Kausalität, Mitwirkung, Anspruchsvoraussetzung. Die Menschen, für die es gemacht ist, sagen: Ich schlafe nicht mehr. Ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe Angst und weiß nicht weiter. Das Fallmanagement übersetzt zwischen beiden Welten, soll zuhören, vermitteln und verhindern, dass Menschen nach einer Gewalttat auch noch am Staat scheitern. Damit es keine Überschneidungen mit der Sachbearbeitung gibt, ist das Fallmanagement beim LWL einem anderen Referat angegliedert und trifft keine Entscheidungen über Anträge.

§1, Abs. 1 SGB XIV

„Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.“

Fallmanagerin Dalene Waterkamp betreut Dortmund, Herne und den Kreis Unna. „Wir erleben häufig, dass Menschen uns erzählen, dass sie in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, ihnen jedoch das Soziale Entschädigungsrecht jetzt erst bekannt geworden ist“, sagt sie. „Die für die Fallermittlung erforderlichen Schilderungen sind oft sehr sensibel und schwierig für Betroffene.“ Dann koordiniert sie das Verfahren, ist Ansprechpartnerin und leitet Unterlagen an die Sachbearbeitenden weiter.

Die Fallmanager in Westfalen-Lippe treffen sich mit Betroffenen auf Wunsch auch in Beratungsstellen, öffnen mit ihnen die Behörden-Briefe und beantworten Fragen sofort. „Wir hatten auch Verfahren, die wegen fehlender Mitwirkung erledigt wurden, weil die Betroffenen Angst hatten, unsere Post zu öffnen“, erinnert sich Waterkamp. Das Fallmanagement könne helfen, das Verfahren zu strukturieren und zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung zu vermitteln. „Bei Verständnisfragen gehen wir die Schreiben mit den Antragstellenden am Telefon durch, übersetzen den Inhalt in eine verständlichere Sprache.“ Das multiprofessionelle Team aus Sozialarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern bildet sich regelmäßig fort, etwa zu traumasensibler Beratung und gewaltfreier Kommunikation. Es gibt bundesweite Treffen. „Wir sprechen dort über den Umgang mit Herausforderungen in der täglichen Arbeit“, sagt Alexandra Rümpel.

Das WEISSER RING Magazin hat deutschlandweit seine Landesbüros und Außenstellen sowie alle zuständigen Sozialbehörden zur Umsetzung des SGB XIV befragt. Das gesetzlich verankerte Fallmanagement gilt demnach als Verbesserung – für Betroffene und Behörden. Es habe sich „als sinnvolles Instrument bewährt“, schreibt auch die Sozialbehörde Hamburg. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von „positiven Erfahrungen“. Doch die Umfrage zeigt auch: Das Fallmanagement ist personell sehr unterschiedlich aufgestellt. In Baden-Württemberg arbeiten 26, in Bayern 4 Fallmanager. Das Landesbüro des WEISSEN RINGS in Bremen hebt die beiden Fallmanagerinnen in Bremen und Bremerhaven hervor, die „empathisch und engagiert“ seien und zu einer „direkteren, sensibleren Kommunikation des Versorgungsamtes“ beitrügen. In NRW arbeiten 21 Fallmanagerinnen und Fallmanager, acht davon beim LWL. Die Außenstelle Unna bewertet deren Arbeit als positiv.

Kritik an Bearbeitungszeiten

Während das Fallmanagement in der Umfrage gelobt wird, stoßen die Verfahrensdauern auf Kritik: Vom WEISSEN RING in Bremen heißt es, die Anträge würden nach wie vor lange bearbeitet. Die Außenstelle Unna berichtet auch von langwierigen Verfahren beim LWL. Stephan Kiss sagt dazu: „Das Soziale Entschädigungsrecht ist sehr komplex: Liegt eine Gesundheitsschädigung vor? Liegt diese kausal bei der Tat? Was war vorher schon da? Die Antworten auf diese Fragen, die oft medizinisches Spezialwissen erfordern, kosten Zeit.“ Wie viel Zeit die Verfahren durchschnittlich dauern, wollte das WEISSER RING Magazin ebenfalls wissen. Das Sozialministerium NRW beantwortete die Frage als einzige Behörde konkret: 18 Monate. Weiter schreibt es: „Mit den langen Bearbeitungszeiten sind weder das Land noch die Vollzugsbehörden zufrieden.“ Man arbeite daran, schneller zu werden. Dazu gehöre auch eine Werbekampagne für mehr Gutachterinnen und Gutachter. Denn an ihnen herrscht akuter Mangel, was die Verfahren in die Länge zieht.

Für Betroffene sind diese Wartezeiten sehr belastend. Das Fallmanagement versucht sie abzufedern. „Wir haben auch die Möglichkeit, Zwischenmitteilungen zum Stand des Antragsverfahrens zu geben“, erklärt Waterkamp. „Die Antragstellenden bekommen nicht mit, wenn wir auf Papierakten von der Staatsanwaltschaft oder Gutachten warten müssen.“

„Als Opfer bleibt man oft auf der Strecke“

„Am schlimmsten ist es, wenn mich die Einsamkeit überkommt, abends und nachts. Wenn ich nach dem Sport alleine bin und das Haus so leer ist“, erzählt Adelheid Dinkel. „Dann höre ich die mehr als zwanzig Schläge, mit denen Volker getötet wurde. Und frage nach dem Warum, auch wenn ich weiß, dass ich nie eine Antwort bekomme.“ Dinkel fand ihren 58-jährigen Partner in der Nähe ihres Hauses in Häfnerhaslach, am 24. Februar 2024. Den Anblick werde sie nie vergessen. Die Diagnose ihrer Psychotherapeutin fällt klar aus: Dinkel leide unter „einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung“ und einer „schweren depressiven Symptomatik“, die mit Schlafstörungen, hohen Stressreaktionen, Verlust an Freude und „extremen Angstzuständen“ einhergehe. „Wenn mir ein Mann entgegenkommt, der mich ein bisschen an den Täter erinnert, etwa, weil er einen langen Bart hat, muss ich die Straßenseite wechseln“, sagt Dinkel.

Mit dem SGB XIV sollten Opfer schneller und unbürokratischer entschädigt werden. Doch die 72-Jährige wartet weiter, obwohl sie ihren Antrag bereits im April 2024 stellte und Rückfragen zeitnah beantwortete. Ende Januar dieses Jahres erhielt sie vom Fachbereich Versorgungsangelegenheiten des Landkreises einen Bescheid darüber, dass ein Teil der Bestattungs- und Überführungskosten übernommen wird, insgesamt 8.300 Euro. Der Rest des Verfahrens läuft immer noch. Zuletzt kündigte das Amt an, dass sie demnächst psychiatrisch begutachtet werden soll, in Winnenden. Ein weiter Weg für die 72-Jährige.

Entfernung war schon vorher ein Thema. Nach der Tat gab es keine Traumaambulanz in ihrer Nähe. Deshalb suchte sie selbst eine Therapeutin, bei der sie glücklicherweise relativ früh einen Termin bekam. Tanja Leonhard,
Leiterin der Außenstelle Ludwigsburg des WEISSEN RINGS, die Adelheid Dinkel unterstützt, betont, dass die Mitarbeitenden in der Behörde nett und gesprächsbereit seien und Verständnis für Dinkels belastende Situation äußerten. Unter dem Strich bleibe aber die lange Bearbeitungszeit.

Vor dem tödlichen Angriff war der Täter, der nebenan in einer Unterkunft lebte, immer wieder auffällig geworden. Er hatte offenbar einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert, wiederholt Leute bedroht und viel Alkohol getrunken. Zudem war er an Schizophrenie erkrankt, wurde aber nicht richtig behandelt. Dinkel kritisiert: „Der Tod meines Mannes hätte verhindert werden können, wenn es vorher echte Konsequenzen gegeben hätte, der Täter zum Beispiel eingewiesen worden wäre.“

Adelheid Dinkel ist enttäuscht vom Staat: „Erst konnten sie uns nicht schützen, obwohl wir vor dem Mann gewarnt haben. Dann übernimmt niemand Verantwortung. Und jetzt warte ich schon so lange auf die Entschädigung, mehr als zwei Jahre. Der Täter bekommt sofort einen Pflichtverteidiger und eine Therapie, als Opfer bleibt man oft auf der Strecke.“

Halt geben ihr ihre Familie und viele Menschen im Ort: „Auch deshalb will ich hier nicht wegziehen.“ Außerdem habe sie in dem Haus mit ihrem Mann zusammengelebt. Es gibt dort viele Erinnerungsstücke, im Flur steht ein Foto von Volker. „Ich kann das nicht aufgeben. Ich spreche nach wie vor mit ihm.“

„Der Anspruch des SGB XIV ist grundsätzlich richtig. Die Beweiserleichterung bei der Kausalitätsprüfung soll dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen“, sagt Stephan Kiss. Die Frage, warum trotzdem so viele Anträge abgelehnt werden, bleibt an diesem Tag unbeantwortet. Dafür müsse man sich jeden Einzelfall ansehen. „Man kann die Fälle nur selten miteinander vergleichen“, sagt Waterkamp. Manchmal werde das Entschädigungsrecht auch missverstanden. „Es wird nicht die Tat an sich entschädigt, sondern die gesundheitliche Schädigung.“ Es gebe Fälle, in denen zwei Geschwister das Gleiche erleben, aber nur einer der beiden eine Entschädigung bekomme. „Das ist im ersten Moment unverständlich, aber es geht bei der Sozialen Entschädigung immer um die Gesundheit, deshalb werden Therapiekosten gezahlt und Traumaambulanzen, die eine Chronifizierung verhindern sollen.“

Kapitel IV: Mehr Mut und Rückendeckung

Said Etris Hashemi hat den rassistischen Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 knapp überlebt. Er hat eigene Erfahrungen mit dem Entschädigungsverfahren gemacht und tauscht sich in einem Solidaritätsnetzwerk mit anderen Betroffenen aus. Hashemi, dessen Antrag bewilligt wurde, setzt sich für mehr Opferrechte ein, auch bei der finanziellen Unterstützung, und steht hierzu in Kontakt mit der Politik. Er kritisiert, das Verfahren sei nach wie vor „belastend, bürokratisch“ und gehe über Jahre: „Die Ungewissheit ist quälend.“ Zudem sei die „hohe Beweislast“ aufseiten der Betroffenen problematisch: „Man rennt von Arzt zu Arzt, fühlt sich gezwungen, Termine wahrzunehmen, auch wenn man gerade keine Kraft hat, und muss damit rechnen, dass der Antrag – wie in vielen Fällen – abgelehnt wird oder nur ein niedriger Grad der Schädigungsfolgen gesehen wird“, so Hashemi. „Wenn die Öffentlichkeit hinschaut, wie im Fall von Hanau, ist die Chance auf Anerkennung größer, andere Opfer haben es oft noch schwerer.“

Späte Anerkennung des Leids

Viele würden das Gesetz nicht kennen, andere wegen der Belastung keinen Antrag stellen oder das Verfahren abbrechen: „Ich bin froh, dass ich eine gute Beratung hatte, ohne hätte ich es wohl nicht geschafft.“ Sehr viel hänge vom abschließenden psychologischen Gutachten ab: „Betroffene müssen sich vor einer Person, die sie noch nie gesehen haben, emotional ,entblößen‘. Manche können sich nicht richtig öffnen, andere schaffen es, werden dadurch aber
retraumatisiert.“ Der Bestsellerautor („Der Tag, an dem ich sterben sollte“) spricht sich dafür aus, den „bürokratischen Aufwand und die Beweislast zu reduzieren“ – und den Abstand zwischen den Wiederbegutachtungen zu vergrößern. „Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden.“ Bei einer Reihe von Hanauer Opfern stehen bald die Nachuntersuchungen an.

Bianca Biwer hat als damalige Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS die Reformdebatte über die Soziale Entschädigung viele Jahre begleitet. Der ursprüngliche Ansatz der Politik sei gewesen, das Regelwerk zu vereinfachen – zum Beispiel mit pauschalen Leistungen. „Der WEISSE RING plädierte dafür, nicht die Vielfalt an Regulierungsmöglichkeiten aus dem OEG zu streichen“, sagt Biwer. Der Verein habe auf „differenzierte Lösungen“ gesetzt: bewährte Regeln beibehalten, psychische Gewaltfolgen anerkennen, Lotsen für Betroffene etablieren. Dass viele dieser Forderungen später ins Gesetz aufgenommen wurden, wertet Biwer als außergewöhnlichen Erfolg. Das SGB XIV sei heute ein „sehr differenziertes Gesetz und beinahe einmalig in Europa“.

103 Fallmanager arbeiten bundesweit; regional allerdings ungleich verteilt: In Baden-Württemberg 26, in NRW 21, in Bayern nur 4.

Auch Horst Bruns sieht im SGB XIV einen Fortschritt. Positiv bewertet er, dass psychische Gewalt im neuen Gesetz anerkannt wird. Fälle von Stalking, selbst in extremem Ausmaß, hätten im OEG keine Chancen gehabt, anerkannt zu werden – außer die Betroffenen erlitten zusätzlich körperliche Gewalt. Wichtig sind für ihn die Schnellen Hilfen. Oft entscheide es sich in den ersten Wochen und Monaten nach einer Gewalttat, ob Menschen dauerhaft sozial, psychisch oder beruflich beeinträchtigt werden – oder ob es gelingt, sie schnell wieder ins „normale“ Leben zurückzubringen. Darin sieht Bruns „die große Chance des Gesetzes“: Traumaambulanzen, Fallmanagement und vorläufige Leistungen seien zentral, damit Hilfe nicht erst nach jahrelangen Verfahren greife.

Jan Hildebrandt arbeitet für den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Aus Sicht des Verbands sei das OEG als zu unübersichtlich bewertet worden. „Deswegen haben wir es befürwortet, dass diese ganzen Einzelgesetze zum SGB XIV zusammengefasst wurden.“ Auch die Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlungen im SGB XIV sei ein „wirklicher Mehrwert“ gegenüber dem OEG.

Dennoch gibt es auch Kritik an der Sozialen Entschädigung. So bilanziert Bianca Biwer: „Das Gesetz ist gut, die Umsetzung nicht.“ So gebe es Defizite bei Information, Verwaltung und Behördenpraxis. Viele Betroffene wüssten nichts von ihren Ansprüchen. „Die Beteiligten sind drin im Thema, die Betroffenen nicht.“

Doch auch den Behörden erschwere die Komplexität des Gesetzes die Bearbeitung, sagt André Reichenbächer von der Gewerkschaft der Versorgungsverwaltung. Eine weitere Beweiserleichterung könnte aus seiner Sicht helfen, die hohe Zahl der Ablehnungen zu senken und die Sozialverwaltungen zu entlasten. Das sei auch im Sinne der Betroffenen.

Für Bianca Biwer ist außerdem die uneinheitliche Umsetzung in den Ländern ein Problem. In manchen Bundesländern seien die zuständigen Behörden zugänglicher, in anderen entstehe der Eindruck, sie prüften auf Ablehnung. Die Verwaltungsverfahren seien für viele Betroffene eine enorme Belastung. Werde ein Antrag abgelehnt, scheuten sie häufig weitere juristische Schritte. Opfervertreter kritisieren zudem, dass die meisten Versorgungsämter dieselben Sachverständigen beauftragten. Daraus entstehe eine Abhängigkeit aufseiten der Gutachter, die sich zulasten der Opfer in den Ergebnissen niederschlagen könne. Deshalb hält es auch der Traumaexperte Professor Jörg Fegert vom Uniklinikum Ulm für geboten, die Gutachter in den Blick zu nehmen: „In welchen und wie vielen Fällen werden externe Gutachten eingeholt? Wie oft folgt die Behörde externen Gutachten oder entscheidet anders? Die unterschiedlichen Bewertungen sind sehr belastend für Betroffene.“

55 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 abgelehnt.

25 %

aller erledigten Anträge auf Soziale Entschädigung wurden 2025 bewilligt.

Biwer betont, das Gesetz eröffne den Sachbearbeitenden in den Versorgungsämtern Ermessensspielräume bei der Entscheidung, ob und welche Leistungen ein Antragsteller erhalten kann.

Umso wichtiger sei der politische Wille, „den Geist des Gesetzes“ tatsächlich umzusetzen. „Der Staat kann Bürgerinnen und Bürger nicht schützen, also entschädigt er sie“, sagt Biwer. Dieses Verständnis müsse geschult und bis auf die unterste Verwaltungsebene vermittelt werden. Sie betont: „Wir brauchen wieder eine Lobby für das Gesetz.“

Auch Horst Bruns wünscht sich im Umgang mit dem SGB XIV „mehr Mut“ aufseiten der Behörden. Das sei nur mit mehr Rückhalt durch die Landesministerien möglich, die die Fachaufsicht ausüben. Frühzeitige Unterstützung, insbesondere bei Rehabilitation, beruflicher und sozialer Teilhabe sowie Psychotherapie sei entscheidend, um Betroffenen zu helfen. Behörden müssten das Risiko in Kauf nehmen, vorzeitig Unterstützung zu leisten, selbst wenn Anträge später nicht immer zu einer Anerkennung führen, „weil die frühe, umfassende Rehabilitation erfolgreich war“.

„Man muss bedenken, dass jedes Mal Wunden, die zumindest zum Teil verheilt sind, wieder geöffnet werden“, sagt Said Etris Hashemi.

Eine „Ablehnungsmentalität“ in den Behörden sieht Bruns nicht. Die Mitarbeitenden agierten oft mit „großer persönlicher Überzeugung“ und seien durch die tägliche Auseinandersetzung mit belastenden Schicksalen stark gefordert. Unterschiede gebe es bei der Bewertung einzelner Sachverhalte. Bruns hebt hervor, wie wichtig positive Rückmeldungen und der Rückhalt durch Führungskräfte innerhalb der Verwaltung seien – auch angesichts möglicher Rechnungsprüfungen und der Sorge, öffentliche Mittel falsch eingesetzt zu haben. Wenn klar sei, dass frühe Hilfen politisch wirklich gewollt sind, gebe das den Mitarbeitenden mehr Sicherheit.

Beweise sind oft schwer zu erbringen

Ein weiteres Problem sieht Bruns in der Frage der Glaubhaftmachung. Gerade bei lang zurückliegenden Gewalttaten, sexualisierter Gewalt oder psychischen Traumafolgen seien Beweise oft schwer zu erbringen. Es belaste die Betroffenen, ihre Erfahrungen immer wieder schildern zu müssen. Schon vor dem SGB XIV gab es den Vorwurf, dass viele traumatisierte Menschen die langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kaum durchhalten könnten und auf einen Antrag verzichten. Hier sieht Bruns einen zentralen Widerspruch im SGB XIV: Einerseits sollen Gewaltopfer schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten, andererseits ist der Zugang vor allem zu Geldleistungen mit hohen Voraussetzungen verbunden.

Der lange Weg aus dem Trauma

Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.

Melanie Wurst ist ist Beraterin bei TASBAH (traumasensibles, aufsuchendes und sozialraumnahes Beratungsteam und -angebot für Attentatsbetroffene in Hanau). Sie sagt, die Reform habe für gesetzliche Fortschritte gesorgt und Hoffnungen geweckt. In der Praxis seien die Erfahrungen durchwachsen: „Für Menschen, die ,nur‘ eine Grundrente beziehen, ist das SGB XIV viel besser, weil die Sätze deutlich höher liegen.“ Wer finanziell anders entschädigt werde, habe durch die neue Regelung kaum Vorteile. Die Einführung eines Fallmanagements in den Versorgungsämtern sei in der Theorie sehr gut, in Hessen sei es jedoch nicht umfänglich und zeitnah „abrufbar“, was vermutlich auch mit begrenzten personellen Kapazitäten zusammenhänge. Im Rheinland, wo das Fallmanagement schon länger etabliert ist, funktioniere es besser.

Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Gottschling vertritt Betroffene in Entschädigungsverfahren. Auch er lobt die deutlich erhöhten Sätze bei der Grundrente. Gut sei auch die gesetzliche Möglichkeit, vorzeitige Leistungen zu beziehen, bevor der Anspruch festgestellt ist, etwa, wenn eine Bewilligung wahrscheinlich ist. In der Praxis muss dieses Recht jedoch teilweise gerichtlich durchgesetzt werden.

Zudem betont er, dass es für anerkannte Betroffene – die ein Wahlrecht zwischen dem OEG und dem SGB XIV haben – in bestimmten Konstellationen besser sei, Leistungen nach dem alten Recht zu erhalten. Etwa, wenn sie neben der Grundrente auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag und eine Ausgleichrente haben, die es mittlerweile nicht mehr gibt, dafür aber eine Erhöhung auf die alten Leistungen. Die Verfahren seien nach wie vor lang. Ein Grund dafür sei, dass die Ämter nur schwer Sachverständige fänden, auch weil die Vergütung nicht hoch genug sei.

Jan Hildebrandt vom VBRG glaubt ebenfalls, dass eine Ursache für die Probleme Defizite bei der Umsetzung seien. Die Verfahren dauerten zum Teil mehrere Jahre, sagt er. Für Betroffene seien vor allem die langen Wartezeiten bei finanziellen Leistungen belastend.

Kritisch bewertet Hildebrandt die Umsetzung des Fallmanagements. Während in Nordrhein-Westfalen ein funktionierendes System entstanden sei, höre er aus anderen Bundesländern zum Beispiel, dass Fallmanagerinnen und Fallmanager nicht ausreichend geschult seien. Gleichzeitig warnt der Berater davor, sie als unabhängig einzuschätzen: „Es ist keine neutrale Instanz, sondern auch eine Institution des Versorgungsamtes.“

Für Hildebrandt kann das SGB XIV „ein Gamechanger für Betroffene sein“. Dafür brauche es aber bessere Schulungen, mehr Personal, schneller arbeitende Versorgungsämter und besser ausgestattete Traumaambulanzen. Ziel müssten Verfahren unter sechs Monaten sein.

Gewaltopfer nach Säureangriff im Stich gelassen

Das Sozialgesetzbuch XIV verspricht Gewaltopfern schnelle Unterstützung. Doch eine schwerstverletzte, traumatisierte und mittellose Frau musste monatelang darauf warten. Das WEISSER RING Magazin hat ihren Fall anhand von Gerichtsdokumenten nachgezeichnet.

Die damals 28-Jährige lebte mit ihrem Ehemann (55) teils im Ausland, teils in Deutschland. Laut einem Urteil des Landgerichts Kiel misshandelte er sie wiederholt. Sie trennte sich, zog nach Kiel und arbeitete in einem Bordell. Am 19. Juni 2024 gegen 22.50 Uhr nahm die Gewalt dort ungeahnte Züge an. Der Ex-Partner überschüttete die Frau mit Schwefelsäure. Sie erlitt schwerste Verätzungen, beinahe wäre sie erblindet. Der Täter wurde am 3. Dezember 2024 zu acht Jahren Haft und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Für die Frau begann ein belastender Heilungsprozess. Wegen ihrer starken Schmerzen sei sie vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt und fünfmal operiert worden. Sie habe zudem unter Ängsten, Panikattacken und erheblichen Schlafstörungen gelitten und wegen ihres durch die massiven Verätzungen veränderten Aussehens die Öffentlichkeit gescheut.

Am 29. Juli 2024 beantragte sie in Schleswig-Holstein vorläufige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Hannover hervor, den der bundesweite Koordinierungskreis
gegen den Menschenhandel (KOK e.V.) in seiner Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht hat. Ein Bericht des Universitätsklinikums Kiel hielt fest, dass dauerhafte Schäden erst nach etwa sechs Monaten beurteilbar seien.

Nach einem Umzug im November 2024 übernahm das niedersächsische Landesamt. Es wollte vor einer Entscheidung einen Befund zu den psychischen Folgen einholen. Trotz der Schwere der Tat, möglicher Dauerschäden und belegter Mittellosigkeit zahlte auch diese Behörde nicht. Das Amt teilte ihr mit, bei den Leistungen nach Paragraf 93 SGB XIV handele es sich um eine „neue“ Leistung. Bislang habe man noch über keinen solchen Fall entschieden. Sie solle Grundsicherung oder Bürgergeld beantragen. Paragraf 93 gewährt Geschädigten Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie wegen der Folgen einer Gewalttat nicht ausreichend für sich sorgen können. Die Betroffene lebte von Spenden, ihr Mitbewohner zahlte die Miete, ihre Krankenkassenbeiträge konnte sie nicht begleichen.

Die mittellose Frau stellte am 25. Februar 2025 einen Eilantrag und reichte Klage wegen Untätigkeit ein. Erst danach kam Bewegung in den Fall: Die Behörde bewilligte im März eine Traumaambulanz und Krankenbehandlung, aber weiterhin keinen Lebensunterhalt. Am 31. März 2025, acht Monate und zwei Tage nach ihrem ersten Antrag, verpflichtete das Sozialgericht Hannover das Land zur vorläufigen Zahlung für zwölf Monate. Es stellte klar: Das Ermessen des Landesamts war auf null reduziert, da die Frau mittellos war und die Leistung Vorrang hatte. Weder die Neuheit der Regelung noch fehlende Verwaltungserfahrung rechtfertigten die Verzögerung. Auch offene Ermittlungen seien kein Grund, Hilfe aufzuschieben; dafür gebe es den Vorbehaltsbescheid. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Sven W. wurde von einer zweiten Gutachterin bei gleicher Aktenlage ein Schädigungsgrad von 0 statt 70 zuerkannt. Sie betonte in ihrer Stellungnahme, dass es sich nicht um „tägliche Schläge“ gehandelt habe. In den  Verfahrensakten finden sich neben medizinischen und anwaltlichen Dokumenten auch handschriftliche Protokoll-Einträge von Birgit W., die festhielt, wie ihr Ex-Mann Sven und seine Geschwister immer wieder verprügelt haben soll, wenn sie nicht schlafen konnten. Wie sich die Finger des Vaters nach den Schlägen auf der Haut der Jungen abgezeichnet hätten. Wie er sie angeschrien, beschimpft und erniedrigt habe. Wie er zu dem damals vierjährigen Sven gesagt habe: „Provoziere mich nicht länger, sonst verkloppe ich dich richtig.“ Und wie Sven nach der Trennung am Küchentisch gesagt habe: „Mama, ich bin froh, dass der Papa weg ist, nun kann er mir nicht mehr wehtun.“

Das Leiden der Anderen

Es gibt Verbrechen, die ein ganzes Land bewegen, wochenlang. Andere hingegen finden kaum Aufmerksamkeit.

Der Medizinische Dienst des LWL habe Sven W. und seiner Mutter geraten, sich das Gutachten nicht ohne fachlichen Beistand anzusehen. WR-Außenstellenleiter Reinhard Streibel beschwerte sich beim LWL. Im Mai 2026 gab es für Sven W. in seinem Kampf um Anerkennung eine überraschende Wende: Der LWL sei nun doch dem ersten Gutachten gefolgt und habe mit Bescheid vom 28. Mai den Schädigungsgrad von 70 anerkannt, berichtet Streibel.

Nach Angaben des LWL war aus Datenschutzgründen keine konkrete Stellungnahme zu dem Fall möglich. Allgemein erklärte die Behörde, dass Beurteilungen von „aus Kapazitätsgründen“ beauftragten externen Fachleuten „zu Qualitätssicherungszwecken anschließend einer internen Plausibilitätsprüfung“ unterliegen. Dabei könne es zu abweichenden Einschätzungen kommen. „Kommt es hierzu, obliegt die abschließende Entscheidung, welcher fachlichen Einschätzung aus welchen Gründen zu folgen ist, dann der Sachbearbeitung.“

Die monatliche Entschädigung von 1.302 Euro sei für Sven W. nicht die Hauptsache, sagt Streibel, sondern die Anerkennung seines nicht selbst verschuldeten Leids. Und dass er tatsächlich ein Opfer schwerer Straftaten im Sinne des Gesetzes sei.

Ein Anruf bei … Jörg Ziercke

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Ein Anruf bei … Jörg Ziercke

Wie sicher ist Deutschland – und wie hat sich Kriminalität verändert? Jörg Ziercke, früherer Präsident des Bundeskriminalamtes, spricht über die Gefahr durch Cyberkriminalität, unterschätzte Delikte wie Gewalt gegen Frauen sowie Lücken beim Schutz und bei der Versorgung von Opfern.

Jörg Ziercke, Jahrgang 1947, war von 2004 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2014 Präsident des Bundeskriminalamtes und damit der oberste Polizist Deutschlands. Seit 2012 engagiert er sich im WEISSEN RING, unter anderem als dessen Bundesvorsitzender zwischen 2018 und 2022, und bis zuletzt als Ehrenvorsitzender.

Herr Ziercke, welche Formen von Kriminalität haben sich in den vergangenen Jahrzehnten besonders stark verändert?

Die größten Veränderungen gibt es bei der Cyberkriminalität. Dazu zählen Betrug, Androhung von Gewalt, Verbreitung von Kinderpornografie, Hass und Hetze in Sozialen Medien und Angriffe auf die digitale Infrastruktur von Unternehmen. Eine Zunahme gibt es auch bei der internationalen Organisierten Kriminalität, bei Geldwäsche, Gewalt gegenüber Frauen in Partnerschaften sowie bei den betrügerischen Versprechen gegenüber älteren Menschen am Telefon.

Warum ist Cyberkriminalität so schwer zu bekämpfen?

Die Cyberkriminellen agieren global. Digitale Kriminalität ist entgrenzte Massenkriminalität. Im Gegensatz dazu sind polizeiliche oder justizielle Rechtshilfeersuchen bei Ermittlungen gegen Verdächtige im Ausland ein bürokratisches und zeitintensives Vorhaben. Ohne eine mehrmonatige Speicherung der IP-Adressen bei den Providern sind Ermittlungen im In- und Ausland in der Regel erfolglos. Wegen der geringen Anzeigebereitschaft bei Cyberangriffen gibt es ein riesiges Dunkelfeld von rechtswidrigen Cyberattacken und seit einiger Zeit eine hybride Bedrohung im Cyberraum durch fremde Staaten. Die Nutzung der Künstlichen Intelligenz verschärft die Lage zusätzlich.

Sind deutsche Sicherheitsbehörden technisch und personell auf diese Entwicklung eingestellt?

Das BKA und alle Landeskriminalämter haben sich spezialisiert und arbeiten untereinander eng zusammen. Zusätzlich führt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die zentrale Zertifizierungs- und Informationsstelle von Bund und Ländern. Aktuelle Lagebilder über Cyberkriminalität und konkrete Warnmeldungen bei Cyberattacken richten sich an Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum von BKA, BSI und Bundesnachrichtendienst – auch in Verbindung mit vielen staatlichen Partnern im Ausland – soll Cyberangriffe frühzeitig erkennen und bekämpfen. ZIVIS, die Zentralstelle für IT im Sicherheitsbereich, unterstützt bei der Entschlüsselung und Entwicklung von Werkzeugen im Rahmen der digitalen Forensik.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Viele Menschen glauben, Deutschland sei unsicherer geworden. Woher kommt dieses Gefühl?

Man muss differenzieren: Das Sicherheitsgefühl oder Sicherheitsempfinden ist in Deutschland regional und sozial ungleich verteilt. Es beeinflusst individuelles Verhalten, Lebensqualität, Konsumverhalten und kann abhängig sein vom persönlichen Gesundheitszustand, von einem niedrigen Einkommen, von Arbeitslosigkeit oder individuellen Schicksalsschlägen. Natürlich steht es auch mit der realen Kriminalität im Zusammenhang – insbesondere, wenn an selbst Opfer geworden ist.

Welche Rolle spielen dabei Soziale Medien?

Soziale Medien können das allgemeine Sicherheitsgefühl positiv oder negativ beeinflussen, etwa durch frei Haus gelieferte Nachrichten über Kriminalitätsformen aus aller Welt. Konkrete Risiken entstehen durch Desinformation, Datenmissbrauch, Cybergrooming sowie Hass und Hetze. Dadurch eskalieren Angst und Verunsicherung bei den Menschen, die Soziale Medien konsumieren.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik hieß es zuletzt, Deutschland sei insgesamt sicherer geworden.

Die Kriminalstatistik weist nur die durch die Polizei registrierten Straftaten aus. Das sogenannte Dunkelfeld ist in der Regel ein Vielfaches der angezeigten Straftaten. Die Anzeigebereitschaft ist stark vom Vertrauen der Menschen in die Demokratie und die Polizei abhängig. Deutschland ist im Vergleich mit anderen Staaten immer noch ein sicheres Land. Medien und Politik sollten sachlich aufklären, damit die Wahrnehmung von Kriminalität und der tatsächlichen Lage nicht auseinanderdriften. Deutschland nimmt bei einem weltweiten Vergleich von 160 Staaten mit einer relativ niedrigen Kriminalitätsrate Platz 116 ein. Allerdings schneiden Staaten wie Japan, Norwegen oder Island viel besser ab.

„Die Cyberkriminellen agieren global. Digitale Kriminalität ist entgrenzte Massenkriminalität.“

Zu den größten Herausforderungen in Deutschland zählt die Organisierte Kriminalität. Wie können Ermittlungsbehörden dem besser entgegenwirken?

Entscheidend ist einerseits die internationale Zusammenarbeit über Europol und Interpol. Andererseits müssen die rechtlichen Instrumente wie Beweislastumkehr und Vermögenseinziehung in Deutschland geschärft werden.

Welche Kriminalitätsformen werden Ihrer Ansicht nach unterschätzt?

Das trifft auf Gewalt gegen Frauen in Partnerschaften, Femizide, sexuellen Missbrauch von Kindern, Menschenhandel und Ausbeutung von Frauen sowie Schleusungskriminalität zu. Das gilt aber auch für die Wirtschaftskriminalität mit enormen Schäden.

Warum erhalten diese Themen Ihrer Ansicht nach noch immer zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit?

Das große Dunkelfeld dieser Deliktsformen entsteht durch eine relativ geringe Anzeigebereitschaft. Nur circa fünf Prozent dieser Delikte, so wird geschätzt, werden angezeigt. Grund dafür ist die Tabuisierung der Gewalt und bei Sexualdelikten die Angst und Scham vor einer Stigmatisierung der Opfer und ihrer Familie. Sehr oft sind Familienmitglieder oder Partner die Täter. Diese starken Abhängigkeiten führen zu einer verzerrten Darstellung in der Statistik, insbesondere auch im Hinblick auf bestimmte gesellschaftliche Schichten oder die nationale Herkunft. Tatsächlich sind alle Schichten und Nationalitäten betroffen.

Wird das Auftreten von Frauen wie Gisèle Pelicot, die von sexueller Gewalt betroffen sind, daran etwas ändern?

Mutige Frauen haben ihre Scham überwunden und öffentlich mit großer Resonanz von der Scham gesprochen, die die Seite wechseln muss. Dieser Impuls muss zu einer besseren Finanzierung und Versorgung von Frauenhäusern führen. Der Flickenteppich in Deutschland zwischen Stadt und Land muss endlich beseitigt werden. Für den Schutz und die Beratung von Opfern besteht bereits ein gesetzlicher Anspruch.

Die Mission von Gisèle Pelicot

„Die Scham muss die Seite wechseln“ sagt Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot. Aber geht das überhaupt?

Inwieweit können strengere strafrechtliche Regelungen, etwa bei digitaler Gewalt oder durch die Einstufung von Femiziden als Mord, tatsächlich zu mehr Schutz für Frauen beitragen?

Ob schärfere Gesetze die Lage in Deutschland tatsächlich ändern können, ist sehr umstritten. Höhere Strafen können aber eine abschreckende Wirkung haben. Voraussetzung ist eine Strafanzeige. „Hinsehen statt Wegsehen“ sollte die Devise für alle heißen. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau in einer Partnerbeziehung getötet. Der WEISSE RING hat sich schon seit Langem für eine elektronische Fußfessel für gewalttätige Männer nach dem erfolgreichen spanischen Modell ausgesprochen. Richterliche Näherungsverbote reichen nicht aus. Gleichzeitig muss der Ausbau der Schutzangebote wie Frauenhäuser erfolgen.

Wie steht es generell um die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft?

Sie nimmt zu, und das ist ein ernst zu nehmendes Problem. Obwohl Gewaltverbrechen nur einen Anteil von vier Prozent an der Gesamtkriminalität haben, erschüttern sie das Sicherheitsgefühl der Menschen weitaus stärker als Diebstahl und Betrug.

Welche gesellschaftlichen Entwicklungen tragen zu dieser Situation bei?

Bei einem Blick auf soziale und psychologische Faktoren fallen die emotionale Vernachlässigung, der Leistungs- und Konkurrenzdruck sowie die Identitätskrisen bei Jugendlichen auf. Im Bereich der politischen und ideologischen Polarisierung haben wir es mit einem Anstieg der Hassdelikte und einer wachsenden Politikverdrossenheit sowie extremistischen Einstellungen und Taten zu tun.

Welche präventiven Maßnahmen halten Sie für besonders wirksam?

Es ist ein vielschichtiger und langfristiger Präventionsansatz gegen Kriminalität zum Schutz von Opfern erforderlich. Stichworte dazu sind die Stärkung von Respekt und Zivilcourage, frühkindliche Förderung und der Ausbau der Sozial- und Integrationsarbeit. Schulische Gewaltprävention, auch mit Unterstützung der Polizei, gehört genauso dazu wie Medienkompetenz für Jugendliche. Aber auch Deeskalationstraining und bei Fehlverhalten konsequente Sanktionen.

„Gesellschaften ohne Gewalt gibt es […] nicht. Das heißt, dass Opferarbeit immer erforderlich sein wird.“

Sie kennen aus Ihrer Arbeit beim BKA und beim WEISSEN RING sowohl die Perspektive der Ermittler als auch die der Opfer. Wie hat das Ihre Sicht auf Kriminalität verändert?

Die polizeiliche Arbeit lässt dem Ermittler nur wenig Zeit, sich nach einer Straftat um die Sorgen und Nöte eines Opfers zu kümmern. Der WEISSE RING mit seinen vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern füllt eine Lücke aus, die der Staat nicht füllen kann. Die menschliche Zuwendung ist die größte Ressource des WEISSEN RINGS. Deshalb bin ich Mitglied geworden und habe mich in meiner Zeit als Bundesvorsitzender für die Opferarbeit auch
auf der politischen Ebene engagiert.

Was sind für Sie die größten Errungenschaften des WEISSEN RINGS in seiner 50-jährigen Geschichte?

Ohne Zweifel unser hervorragendes Image in der Bevölkerung und das flächendeckende Hilfesystem von fast 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in circa 400 Außenstellen in ganz Deutschland. Hinzu kommt unsere große finanzielle Unabhängigkeit. Wir erhalten keine staatlichen Zuschüsse, finanzieren uns durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften, Vermächtnisse und Zuweisungen von Geldbußen durch Gerichte. Ein dreistelliger Millionenbetrag ist so in den vergangenen 50 Jahren an die Opfer ausgeschüttet worden, darunter unbürokratische Soforthilfen. Neben der Opferhilfe widmet sich der WEISSE RING intensiv der Prävention von Kriminalität, betreibt Aufklärungsarbeit und unterstützt Forschungsprojekte.

Was wurde auf der politischen Ebene erreicht?

Zahlreiche Initiativen zu Gesetzesänderungen zum Wohle der Opfer in den vergangenen Jahrzehnten sind auf den WEISSEN RING zurückzuführen. Zu erwähnen sind auch der Einsatz bei der Reform der Opferentschädigung mit dem neuen SGB XIV oder die langjährige Forderung nach einer elektronischen Fußfessel für Täter Häuslicher Gewalt, was aktuell umgesetzt wird.

Der lange Weg aus dem Trauma

Traumaambulanzen in Not: Laut einer WEISSER RING Umfrage fehlen Personal, Geld und Plätze für Opfer von Gewalttaten.

Wo sehen Sie aktuell die größten Lücken beim Schutz und bei der Versorgung von Kriminalitätsopfern?

In den Ländern mangelt es immer noch an einer guten, flächendeckenden Versorgung mit Traumaambulanzen. Auch sind staatliche Beratungsstellen in Stadt und Land unterschiedlich verteilt, in Frauenhäusern fehlen Plätze. Es gibt zu lange Wartezeiten bei der Psychotherapie. Auch bei männlichen Tätern fehlen Therapieplätze. Hinzu kommen bürokratische Hürden bei Entschädigungen nach dem SGB XIV. Genauso dringlich ist es, die enormen Belastungen durch die Beweislast bei den gesundheitlichen Folgen der kriminellen Tat, die heute noch bei den Opfern liegt, ausdrücklich in einen Vertrauensvorschuss des Staates gegenüber Opfern umzuwandeln.

Herr Ziercke, glauben Sie, dass es jemals eine Gesellschaft geben kann, in der Opferhilfe nicht mehr gebraucht wird?

Rein theoretisch könnte es so sein. Aber das ist sehr unrealistisch, weil in jeder Gesellschaft Menschen leben, die Grenzen bewusst überschreiten und andere zum eigenen Vorteil schädigen wollen. Gesellschaften ohne Gewalt gibt es daher nicht. Das heißt, dass Opferarbeit immer erforderlich sein wird. Die Arbeit des WEISSEN RINGS dient auch der Gerechtigkeit und dem sozialen Frieden. Unsere Rolle bei der persönlichen Prozessbegleitung im Strafverfahren, unsere finanziellen Hilfen für Opfer und unsere menschliche und professionelle Unterstützung und Zuneigung kann der Staat in dieser Form nicht leisten. Auch die Polizei nicht.

„Wir sind die Stimme der Opfer“

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

„Wir sind die Stimme der Opfer“

Aktuell steht Barbara Richstein als Bundesvorsitzende an der Spitze des WEISSEN RINGS, vor ihr prägten Dr. Patrick Liesching, Jörg Ziercke und Roswitha Müller-Piepenkötter den Verein. Das WEISSER RING Magazin hat die vier erstmals an einen Tisch gebracht. Ein Gespräch über bleibende Erfahrungen, große Veränderungen, Erfolge, Krisen und den Weg in die Zukunft.

Erstmals gemeinsam im Interview: Vier (Ex-)Vorsitzende des WEISSEN RINGS sprechen über Erfahrungen, Wandel und den Weg in die Zukunft. (v.l.n.r.: Jörg Ziercke, Barbara Richstein, Roswitha Müller-Piepenkötter und Dr. Patrick Liesching)

Haben Sie schon mal zusammen an einem Tisch gesessen und sich ausgetauscht?

Richstein: Wir haben uns bei Bundesvorstandssitzungen getroffen. Aber da gibt es wie im Parlament eine festgelegte Sitzordnung, bei der wir nicht an einem Tisch saßen. Ich glaube, beim Abendessen war das ebenfalls nicht der Fall.

Ziercke: Als „Ältestenrat“ haben wir auch noch nie zusammengesessen. (alle lachen)

Dann ist das hier eine Premiere, schön. Wie sind Sie eigentlich zum WEISSEN RING gekommen?

Liesching: Erstmals bin ich 2005 mit dem Verein als Richter in Berührung gekommen. Bei zwei Prozessen, die mich auch persönlich angefasst haben, weil die Taten die Betroffenen völlig aus der Bahn geworfen hatten. In einem Fall ging es um sexuellen Missbrauch, im anderen um einen versuchten Femizid. Die Opfer berichteten, wie der WEISSE RING sie unterstützte, für die Tatortreinigung in der Wohnung sorgte, für den Umzug, die psychologische Betreuung der Kinder. Das fand ich gut, da wollte ich dabei sein. Angefangen habe ich als ehrenamtlicher Mitarbeiter, aber natürlich nur bei Opferfällen, mit denen ich als Richter nicht in Berührung hätte kommen können.

Ziercke: Auf den WEISSEN RING aufmerksam geworden bin ich Mitte der 90er-Jahre als Leiter der Polizeiabteilung im schleswig-holsteinischen Innenministerium, bei einem Antrittsbesuch des Landesvorsitzenden. Schon damals schätzte ich die Arbeit des Vereins. Ich habe die Polizeiführung gebeten, dass die Polizei Opfer auf den WEISSEN RING aktiv aufmerksam macht und Kontaktdaten weitergibt.

Richstein: Ich bin 2001 als rechtspolitische Sprecherin im brandenburgischen Landtag zum Opferforum nach Mainz gefahren und fand die Veranstaltung fachlich interessant. Spontan kam mir die Idee, in den Verein einzutreten, aber ich wollte mich versichern, ob das wirklich ein guter Verein ist und habe meine Schwester angerufen, die schon länger Mitglied war. Sie bestärkte mich.

Müller-Piepenkötter: Zu meinen Schwerpunkten als Justizministerin in Nordrhein-Westfalen gehörten Prävention und Opferschutz. Der WEISSE RING war erster Ansprechpartner und Mitglied der von mir ins Leben gerufenen Expertengruppe Opferschutz und des Landespräventionsrates. Später, kurz vor dem Ende meiner Amtszeit, habe ich nicht lange gezögert, als mich der damalige Landesvorsitzende für den Bundesvorsitz gewinnen wollte. Es passte einfach.

Dr. Patrick Liesching ist stellvertretender Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, von 2022 bis 2024 war er Bundesvorsitzender. Er ist Präsident des Landgerichts Fulda.

Hat Sie, Herr Liesching, die in der Opferhilfe notwendige Dokumentation nicht abgeschreckt?

Liesching: Nein, weil es lange nicht so schlimm war wie bei der Justiz (lacht). Ich habe die Außenstelle sehr gerne unterstützt. Und bin dann tiefer in den Verein gerutscht: In Hessen gab es damals ein wenig „Ramba Zamba“, mit einem streitbaren Landesvorsitzenden. Ich wurde sein Stellvertreter und habe versucht auszugleichen. Eines Tages rief Roswitha Müller-Piepenkötter an und fragte mich, ob ich mir vorstellen könne Landeschef zu werden. „Bin ich nicht meinem Vorsitzenden gegenüber zur Loyalität verpflichtet?“, meinte ich. Ihre Erwiderung überzeugte mich: „Ihre Loyalität hat dem Verein zu gelten.“

Welche ersten Eindrücke haben sich bei den anderen eingeprägt? Gab es etwas, das Sie überrascht hat?

Müller-Piepenkötter: Mich hat erstaunt, wie intensiv die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Sie sind keine Therapeuten, aber zum Beispiel in der Gesprächsführung mit Opfern sehr gut geschult.

Richstein: Überraschend fand ich, dass der WEISSE RING kein typisches Vereinsleben hat und seinen Blick stärker auf die aktiven Ehrenamtlichen richtet, nicht so sehr auf die „passiven“ Mitglieder. Es ist wichtig, sie einzubeziehen. Deshalb haben wir in Brandenburg beispielsweise alle Mitglieder zum Tag der Kriminalitätsopfer eingeladen.

Der Verein ist durch Krisen gegangen. Im Hochsauerlandkreis wurde ein Außenstellenleiter wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie haben Sie den Fall erlebt?

Ziercke: Nachdem wir im Hochsauerlandkreis die wichtigsten Informationen zusammengetragen hatten, wussten wir, wie schwerwiegend der Fall war, und dass es wohl auch strafrechtliche Folgen geben würde. Uns war klar, dass wir hart durchgreifen müssen.

Roswitha Müller-Piepenkötter war von 2010 bis 2018 Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. Zuvor war sie fünf Jahre lang nordrheinwestfälische Justizministerin.

Der WEISSE RING entband den Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis von seinen Aufgaben und erstattete Anzeige. Die Vorgänge sind vom Verein aufgearbeitet und auf der Homepage veröffentlicht worden.

Müller-Piepenkötter: Seit einem anderen Krisenfall in Lübeck werden weibliche Betroffene von Sexualdelikten im Erstgespräch von einer Opferhelferin betreut. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, greift ein Sechs-Augen-Prinzip, sodass mindestens zwei Opferhelfer beim Erstgespräch mit der Betroffenen anwesend sind. Manche betrachteten diesen Schritt zunächst als Misstrauensvotum gegen das Ehrenamt, heute sind die Prinzipien allgemein anerkannt. Sie sollen allen Beteiligten Sicherheit geben. Es ist perfide und unerträglich: Ein Missbrauchsopfer sucht Hilfe, wird manipuliert, fremdbestimmt und missbraucht. In einem anderen Fall „überbetreute“ ein Ehrenamtlicher eine Betroffene, baute eine Machtposition auf. Um so etwas zu verhindern, haben wir Frühwarnsysteme wie die Beschwerdestelle.

Richstein: Neben den bereits genannten haben wir weitere Maßnahmen ergriffen, beispielsweise unabhängige Vertrauenspersonen eingeführt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden möchten. Zudem sensibilisieren wir unsere Ehrenamtlichen während der Aus- und Fortbildung fortlaufend für das Einhalten von Grenzen.

Eine Herzensangelegenheit

Mehr als 25 Jahre saß Barbara Richstein als Abgeordnete im Brandenburger Landtag, fast genauso lange ist sie Mitglied im WEISSEN RING. Im September 2024 wählten die Delegierten des Vereins sie zur neuen Bundesvorsitzenden. Was möchte sie in den kommenden zwei Jahren als oberste Opferschützerin bewegen? Ein Treffen in Berlin.

Wie will der Verein die aktuellen finanziellen Herausforderungen bewältigen?

Richstein: Wir haben strukturelle Entscheidungen getroffen, um uns langfristig auf eine solide Basis zu stellen, etwa bei den Soforthilfen, aber auch im Hauptamt.

Liesching: Wie andere Organisationen, die sich selbst finanzieren, müssen auch wir Geld mit Bedacht ausgeben. Manche Einnahmen schwanken, etwa die Nachlässe. Wir haben zwar Rücklagen, aber die reichen auf längere Sicht Sicht, um die Defizite aufzufangen. Wir haben etwa 2,2 Millionen Euro für Rechtsberatungsschecks ausgegeben. Die Qualität der Beratung war aber nicht immer gut. Gerade auf dem Land gibt es nicht überall Anwälte, die sich gut mit Opferrechten auskennen. Deshalb testen wir jetzt in einem Pilotprojekt eine anwaltliche Erstberatung mit eigenen, spezialisierten Juristen. Das kostet deutlich weniger Geld und wir versprechen uns davon auch eine Qualitätssteigerung. In unserem hessischen Landesverband gibt es für dieses Projekt große Zustimmung. Außerdem gibt es durch das Sozialgesetzbuch XIV mittlerweile klare Rechtsansprüche, wie beispielsweise die Behandlung in einer Traumaambulanz. Deshalb finanzieren wir lediglich noch in Härtefällen psychotraumatologische Erstberatung – dort, wo keine Traumaambulanzen verfügbar sind. Die Maßnahmen wurden im Verein teils heiß diskutiert.

Richstein: Es ist immer schwierig, wenn man etwas kürzen muss. Die Diskussion ist aber durchaus hilfreich, weil man sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter seiner Hauptaufgabe bewusst wird, nämlich Lotse im Hilfesystem zu sein. Die Hilfen des WEISSEN RINGS sind vom Grundsatz schon immer subsidiär zu staatlichen Leistungen. Wir können nicht immer für den Staat einspringen, wenn er eigentlich in der Pflicht ist. Druck auf die Politik auszuüben, dass diese ihrer Pflicht nachkommt, ist unsere Aufgabe. Wir werden zunächst schauen, ob und wie die Maßnahmen funktionieren, und gegebenenfalls nachsteuern. Klar ist: Hilfe für Betroffene steht für den Verein an erster Stelle.

Jörg Ziercke ist Ehrenvorsitzender des WEISSEN RINGS. Er war von 2018 bis 2022 Bundesvorsitzender des Vereins. Von 2004 bis 2014 führte er das Bundeskriminalamt als Präsident.

Der WEISSE RING ist ein großer Verein, der nicht immer leicht zu händeln ist. Es gibt manchmal auch Konflikte. Haben Sie mal darüber nachgedacht, „hinzuschmeißen“?

(Alle schütteln den Kopf.)

Müller-Piepenkötter: Wenn es dem Verein schlecht geht, schmeißt man nicht hin. Wenn es ihm gut geht, hat man keinen Grund dafür (alle lachen). Und aus dem Amt gejagt wurde niemand von uns. Wer bei seinem Amtsantritt denkt, hier – bei knapp 400 Außenstellen – etwas kontrollieren zu können, hat schon einen Fehler gemacht und ist beim WEISSEN RING falsch. In meinem ersten Jahr habe ich viele Außenstellen besucht. Nach drei Monaten sagte mein Mann zu mir, ich wäre als Ministerin auch mal zu Hause gewesen (lacht). Der Kontakt ist ganz wichtig. Um Vertrauen zu gewinnen und Beschlüsse zu erklären. Manchmal, bei Kritik, muss man auch den Kopf hinhalten.

Weshalb sind Sie dem Verein treu geblieben?

Müller-Piepenkötter: Ich war schon immer ein Mensch, der sich eingemischt hat. Egal ob im Allgemeinen Studierendenausschuss oder später im Ministerium. Im Verein geblieben bin ich besonders wegen der interessanten Menschen, die mit Lebensfreude und Empathie diese schwierige Arbeit für Opfer machen.

Liesching: Ich kenne keinen tolleren Verein, außer den VfB Stuttgart vielleicht (lacht). Der allgemeine gesellschaftliche, rechtliche und politische Diskurs bildet sich auch beim WEISSEN RING ab – und man kann ihn mitgestalten, etwas bewegen. Das ist spannend und erfüllend.

Ziercke: Nachdem ich lange auf der Seite war, die den Täter finden musste, war es an der Zeit für mich, die Seite zu wechseln. Und auf der Opferseite zu arbeiten, ist genauso sinnstiftend und erfüllend.

Welche Erfolge haben Ihnen Auftrieb gegeben?

Liesching: Dazu zählt sicherlich die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, die Bundestag und Bundesrat kürzlich zum Schutz vor häuslicher und Partnerschaftsgewalt beschlossen haben. Wir haben diese Idee entwickelt und sie auf die politische Ebene gehoben.

Ziercke: Pro Jahr werden etwa 150 Frauen Opfer von „Partnerschaftsmorden“. Wir haben in unserem Magazin mehrere große Recherchen zum Thema veröffentlicht, darunter den Text „Chronik eines angekündigten Todes“. Es handelte sich um den Fall von Anne, die 2017 gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Noah getötet wurde. Er zeigte exemplarisch, dass der Staat nicht genug tut, um gefährdete Frauen und Kinder zu schützen. Wir haben diesen und weitere Texte vielen Politikerinnen und Politikern geschickt – und die Einführung der Fußfessel gefordert. Es gab politischen Widerstand. Die Entscheidung für die Fußfessel ist ein wichtiger Schritt nach vorne.

Ein Anruf bei … Jörg Ziercke

Wie sicher ist Deutschland? Ex-BKA-Chef Jörg Ziercke über Cybercrime, Gewalt gegen Frauen und Lücken beim Opferschutz.

Liesching: In Spanien ging die Zahl der Femizide nach Einführung der Fußfessel um etwa 25 Prozent zurück. Ein Grund dürfte dort deren häufige Anordnung gewesen sein, nämlich durchgängig bei etwa 4.000 Männern. Aktuell plant der Bund noch lediglich mit einer niedrigen dreistelligen Zahl. Meine Sorge ist, dass sich so die Femizid-Zahlen kaum senken lassen und die Kritiker behaupten werden: „Seht ihr, die Fessel ist keine wirksame Maßnahme.“ Deshalb müssen wir nicht nur Familiengerichten, sondern auch Strafgerichten ermöglichen, die Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Wir haben hierzu eine konkrete Gesetzesformulierung vorgeschlagen. Technisch wären in Deutschland jedenfalls schon jetzt bis zu 5.000 elektronische Fußfesseln möglich.

Zudem hat der Verein zur Reform der Opferentschädigung beigetragen.

Richstein: Und zu einigen Verbesserungen. So haben Betroffene zum Beispiel Anspruch auf einen Platz in einer Traumaambulanz, Entschädigungszahlungen wurden erhöht. Außerdem wird psychische Gewalt jetzt auch berücksichtigt. Aber da ist noch Luft nach oben. Ein Problem dürfte nach wie vor sein, dass viele Betroffene gar keinen Antrag stellen, auch weil sie das Gesetz nicht kennen.

Barbara Richstein ist seit 2024 Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. Von 1999 bis 2024 war sie in Brandenburg Landtagsabgeordnete, von 2002 bis 2004 Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten.

Die aktuelle Recherche unseres Magazins zeigt, dass es in der Praxis weiter Schwierigkeiten gibt. Beispielsweise dauern die Verfahren lange, viele Anträge werden abgelehnt.

Richstein: Erschwerend kommt die hohe Beweislast aufseiten der Opfer hinzu, die ihre Schädigung und Glaubwürdigkeit immer wieder belegen müssen.

Ziercke: Es ist gut, dass wir zu Fortschritten beigetragen haben. Wir finden Gehör bei der Politik, hatten zum SGB XIV auch einen Termin im Kanzleramt. Aber: Wir sind die Stimme der Opfer und bleiben dran. Das Geld in der Staatskasse wird knapper, und die Betroffenen dürfen nicht die Leidtragenden sein. Schon aus unserer OEG-Statistik ging hervor, dass insgesamt unfassbar viele Anträge abgelehnt wurden, wobei das Gefälle zwischen manchen Bundesländern groß war. Wir schauen genau hin, wie sich die Zahlen jetzt entwickeln.

Welche markanten Veränderungen sehen Sie, wenn Sie auf die vergangenen Jahrzehnte zurückblicken?

Richstein: Eine wichtige Rolle spielt die Digitalisierung, etwa beim Erfassen unserer Fälle und in der Kommunikation, aber auch bei den Kriminalitätsphänomenen.

Ziercke: Diese wandeln sich, es kommen neue Formen und Herausforderungen hinzu, etwa durch Künstliche Intelligenz. Als WEISSER RING begleiten wir diese Veränderungen, mit Prävention und Opferhilfe.

Richstein: Wir sind insgesamt etwas moderner, jünger und weiblicher geworden, nicht mehr so männlich dominiert. Dazu hat auch die Gruppe der Jungen Mitarbeitenden beigetragen.

Liesching: Wir haben Landesverbände, in denen ein Viertel der Mitglieder jünger als 35 ist. Und wir sind auch diverser geworden. In der Bundesgeschäftsstelle gab es einen Generationswechsel, und wir sind in der Medienarbeit professioneller geworden.

Ziercke: Die Opferhilfe haben wir konzeptionell immer wieder überarbeitet, nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz zum Beispiel einen Leitfaden für Großereignisse entwickelt.

Richstein: Eine weitere wichtige Entscheidung war die Unvereinbarkeitsklausel mit der entsprechenden Präambel in unserer Satzung, um uns vor „gesellschaftlichen Risiken“ zu schützen.

Geschäftsführender Bundesvorstand

Die oder der Bundesvorsitzende ist Teil des Geschäftsführenden Bundesvorstands (GBV), der aus fünf oder sechs Personen besteht. Der GBV gehört zum Bundesvorstand, der ebenfalls von der Bundesdelegiertenversammlung gewählt wird und die Richtlinien für die Arbeit des Vereins vorgibt. Mehr dazu: weisser-ring.de/weisserring/der-verein

Bei der Bundesdelegiertenversammlung 2024 in Frankfurt beschlossen gut 200 Vertreterinnen und Vertreter des Vereins mit einer Mehrheit von 99,5 Prozent der Stimmen eine Satzungsänderung. Es ist seitdem möglich, Mitglieder auszuschließen, wenn sie gegen das Leitbild in der Präambel verstoßen. Dort heißt es, mit der Vereinsarbeit und dem Bekenntnis zum Grundgesetz unvereinbar „sind Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Verein tritt radikalen oder extremistischen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt entgegen“.

Müller-Piepenkötter: Wir haben uns bereits vorher mit Extremismus auseinandergesetzt und uns distanziert. Der Bundesvorstand verurteilte damals, 2018, Rassismus, Antisemitis-mus und Fremdenfeindlichkeit und beschloss einstimmig, dass sich der Verein nicht von extremistischen Parteien instrumentalisieren lässt und keine Spenden von der AfD annimmt. Auslöser war die missbräuchliche Verwendung des Logos des WEISSEN RINGS bei einer Spendensammlung durch einen Ortsverband der Partei.

Ziercke: Das hat uns empört.

Richstein: Wir haben klargemacht, dass wir das Geld nicht annehmen werden.

Weshalb haben Sie sich für die Klausel und die Distanzierung entschieden?

Müller-Piepenkötter: Bei der AfD genügt ein Blick auf Zitate führender Politiker der Partei. Unabhängig von der AfD gilt: Wer sich menschenverachtend äußert oder verhält, passt nicht zu uns, hat bei uns nichts zu suchen.

Auch der WEISSE RING hat Mitglieder verloren. Was lässt sich dagegen tun?

Richstein: Die Landesverbände in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wachsen. Ansonsten gehen die Zahlen leider zurück, das ist richtig. Unser Bekanntheitsgrad ist nicht hoch genug. Wir müssen wieder bekannter werden.

Ziercke: Wir waren mal bei 65.000 Mitgliedern. Der Mitgliederschwund hat auch mit dem demografischen Wandel zu tun.

Richstein: Es kommt Nachwuchs nach, aber noch nicht genug.

Müller-Piepenkötter: Bei den jungen Leuten – Betroffenen wie potenziellen Ehrenamtlichen – sind Instagram und andere Plattformen entscheidend.

Richstein: Bei Instagram erreichen wir mittlerweile viele Menschen.

Ziercke: Es ist wichtig, dass wir gesellschaftlich noch präsenter werden, auch bei Veranstaltungen. Und dass wir immer wieder unsere Stimme erheben, auch in Berlin, zum Beispiel in der Bundespressekonferenz die Kriminalstatistik aus Opfersicht einordnen. Kooperationen mit Prominenten, die zu uns passen und sich für uns engagieren, sind eine weitere Möglichkeit. Es gibt eine ganze Reihe anderer, teils spezialisierter Organisationen und
Einrichtungen für Opfer.

Weshalb braucht es den WEISSEN RING noch?

Müller-Piepenkötter: Der Staat kann Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind und in dem Moment die Herrschaft über ihr Leben verloren haben, nicht in dieser Form und diesem Umfang unterstützen. Die Ehrenamtlichen tun dies auf Augenhöhe, aber mit besonderen Kenntnissen aus ihrer jahrelangen Arbeit und Fortbildung und unbürokratisch. Wir sind der qualifizierte Nachbar, der auch sonntagsmorgens helfen kann.

Ziercke: Hinzu kommt die Unabhängigkeit von staatlicher Förderung.

Liesching: Wir sind mit rund 400 Außenstellen auch in der Fläche präsent – wo es nicht so viele Beratungsstellen gibt wie in der Stadt. Dass wir politisch unabhängig sind, hat sich beispielsweise bei der elektronischen Fußfessel gezeigt. Als der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann blockierte, haben wir nicht den Konflikt gescheut, sondern Kritik geübt.

Richstein: Und nicht zuletzt sind wir breit aufgestellt und für alle Betroffenen da – egal ob sie Opfer von häuslicher Gewalt, Cyberkriminalität oder anderen Straftaten geworden sind.

Prägende Opferfälle

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Sabine

Prägende Opferfälle

Das Oktoberfestattentat in München, der Terror der RAF, der Missbrauchskomplex von Lügde, die Mordserie eines Krankenpflegers in Norddeutschland, der islamistische Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz oder die Amoktat von Winnenden – Verbrechen wie diese verändern das Leben der Betroffenen für immer und stellen den Opferschutz vor neue Herausforderungen. Ein Rückblick.

Der Mammutprozess

Morde im Krankenhaus

Es war einer der größten Prozesse der Nachkriegsgeschichte: In 24 Verhandlungstagen hörte das Landgericht Oldenburg von September 2018 bis Juni 2019 einhundert Schicksale. Hundert Menschen, die ein ehemaliger Krankenpfleger in den Jahren 2000 bis 2005 in Oldenburg und Delmenhorst ermordet haben soll. „Jeder einzelne Fall wurde vorgestellt. Du konntest genau sagen, welcher jetzt gerade angesprochen wurde, weil die Angehörigen an dieser Stelle in Tränen ausbrachen. Das ging unter die Haut“, erinnert sich Petra Klein, stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS und Leiterin der Außenstelle Oldenburg, die den Prozess mit ihrem Team begleitet hat. Verhandelt wurde in den Oldenburger Weser-Ems-Hallen, in denen sonst Konzerte oder Messen stattfinden. Ein regulärer Gerichtssaal der Region hätte für die Menge an Betroffenen, Medienschaffenden und Zuschauern nicht ausgereicht. „Wir sind in diesem Fall präventiv vom Gericht angesprochen worden. Der zuständige Richter hat gesagt, sollte es jemandem nicht gut gehen, dann wäre es schön, wenn wir vor Ort wären. Das war außergewöhnlich“, sagt Klein.

Zehn ehrenamtliche Mitarbeitende des WEISSEN RINGS waren an den Verhandlungstagen vor Ort. „Um schnell reagieren zu können, wenn es jemandem schlecht ging, saßen wir verteilt im Publikum. Und einer von uns stand immer draußen und war ansprechbar“, so Klein. Dieser Fall war auf vielen Ebenen einzigartig: Zum einen ist da diese immense Zahl an Todesopfern. Zum anderen sind die vielen Taten erst Jahre später aufgeklärt worden. „Die meisten Angehörigen sind von einem medizinischen Tod ausgegangen“, so Klein.

Acht Minuten, 85 Schicksale

Acht Minuten. Acht Minuten braucht Sebastian Bührmann, um die 85 Namen zu verlesen. Und zu jedem dieser Namen ein Todesdatum. Es sind unfassbar lange acht Minuten. Eine Todesliste, die kein Ende nehmen will.

Die Erkenntnis, dass dieser Pfleger für den Tod des Angehörigen verantwortlich sei, sei für jeden Einzelnen sehr wichtig gewesen. „Ich erinnere mich noch gut an einen jungen Mann. Er fing im Gerichtssaal an zu weinen. Wir sind zusammen rausgegangen und kamen ins Gespräch. Als seine Mutter starb, war er noch ein Kind. Nachdem sie umgekippt war, hatte er den Krankenwagen gerufen. Im Krankenhaus ist sie gestorben. Er hatte sich für den Tod der Mutter verantwortlich gefühlt. Jetzt gab es endlich eine Erklärung dafür, was passiert war.“ Der Tod der Mutter habe den Mann aus der Bahn geworfen. Der WEISSE RING hat die Fahrtkosten übernommen, damit er den Prozess verfolgen konnte. „Und wir haben die Verbindung zu seiner Außenstelle vor Ort geknüpft“, sagt Klein. „Er hat mir später nochmal geschrieben: Er hat jetzt eine Ausbildung gemacht, weil wir ihm auf den Weg geholfen haben. Das war schon sehr besonders.“

Das Landgericht Oldenburg hat den Täter in 85 Fällen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. In 15 Fällen hat es ihn freigesprochen, sozusagen im Zweifel für den Angeklagten. Seine Schuld sei „unfassbar“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch für Petra Klein war dieser Fall außergewöhnlich. „Es gab einfach viele Tränen. Ich habe bergeweise Taschentücher verteilt. Und Traubenzucker, damit die Betroffenen das durchhalten. Es gab viel Gesprächsbedarf. Manchmal hat es gereicht, still zuzuhören. Manchmal hat es geholfen, einfach nur die Hand zu halten. Manchmal haben uns Menschen in den Armen gelegen. Da ist die immaterielle Hilfe, der eigentliche Kern unserer Arbeit, so richtig zum Zuge gekommen.“

„Ich habe überlebt. Genieße jeden Tag.“

RAF-Terror im „Deutschen Herbst“

In Jutta Knauffs Wohnzimmer steht eine Cola-Flasche mit einem arabischen Schriftzug und einer besonderen Bedeutung: „Das war das Erste, was ich nach so langer Zeit zu trinken bekam“, sagt die 85-Jährige. „Den Geschmack und das Gefühl werde ich nie vergessen.“ Ebenso wie das, was passiert war: „Frauen mussten ihre Strumpfhosen ausziehen, wurden damit gefesselt, mit Spiritus übergossen. Ich habe fünf Tage um mein Leben gebangt.“ Es fiel ihr danach schwer, Worte zu finden. Ab dem 13. Oktober 1977 gehörte sie zu den Geiseln an Bord der Lufthansa-Maschine „Landshut“, die von Mallorca nach Frankfurt fliegen sollte, aber von palästinensischen Terroristen entführt wurde und nach mehreren Etappen und einer Notlandung in Mogadischu landete. Die Täter waren mit der Rote Armee Fraktion verbündet, wollten inhaftierte RAF-Anhänger freipressen. Die Spezialeinheit GSG 9 stürmte die Landshut; bis auf eine Flugbegleiterin blieben alle Geiseln unverletzt und kamen frei. Zuvor war ein Pilot ermordet worden.

Der Oktober 1977 ging als „Deutscher Herbst“ in die Geschichte ein. Die RAF ermordete, verletzte und traumatisierte viele Menschen. Der WEISSE RING unterstützte einen Teil der Opfer. Der Kontakt zu Knauff kam später über den Journalisten Martin Rupps zustande. Der VdK Siegen-Olpe-Wittgenstein und der WEISSE RING unterstützten Knauff beim OEG-Antrag, den sie vor 15 Jahren stellte. Entschädigt werde sie seit 2019. Bei einem ersten Versuch nach der Tat „ist es furchtbar gelaufen. Das zuständige Amt schickte mich hin und her. Ein Arzt musterte mich sexistisch und sagte: ‚So wie Sie aussehen, kann es Ihnen nicht schlecht gehen.‘“ Der Umgang mit Opfern „war mitunter entwürdigend“.

Als Knauff nach Hause kam, wollte sie „nur eine Dusche nehmen, meine Familie drücken und schlafen“. Doch vor ihrem Haus standen viele Menschen, darunter Journalisten, die teils falsch berichtet hätten. Ein Jahr später trennt sie sich von ihrem Mann und beginnt ein neues Leben, was damals besonders viel Mut erfordert.

Am Tag nach der Befreiung der Landshut wird Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer nach 44 Tagen Geiselhaft tot aufgefunden. Die Familie bittet um Spenden, die der WEISSE RING an Terroropfer verteilen soll. Der Verein stockt die Summe auf und unterstützt 62 Opfer mit 284.000 Mark.

„Die fünf Tage – die ich mehrfach durchlebt habe – werden immer zu mir gehören. Ich habe relativ spät gelernt, nicht dagegen anzukämpfen, dank einer Therapeutin“, sagt Jutta Knauff. Sie beklagt sich nicht, obwohl sie trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine kleine Rente bekommt. Knauff sagt: „Ich habe überlebt und mache das Beste daraus. Genieße jeden Tag.“ Mit einem Teil der Überlebenden trifft sie sich immer noch: „Es ist schön, wenn wir uns wiedersehen – und eine Art Selbsttherapie.“

Jahrzehntelanges Warten der Opfer

Oktoberfest-Attentat

Im Archiv des WEISSEN RINGS in Mainz steht der schwarze Leitz-Ordner neben vielen weiteren. Es riecht nach altem Papier. Wer den Ordner aufschlägt, stößt auf vergilbte Schreibmaschinenseiten. Dort finden sich auch Presseberichte über Schicksale von Familien, Paaren und Freundschaften – auseinandergerissen am 26. September 1980 beim rechtsterroristischen Attentat auf das Münchner Oktoberfest. Zwölf Menschen und der Attentäter starben, mindestens 221 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine von ihnen ist Sigita Fröschl, die heute in Oberbayern lebt. Sie war als 23-Jährige mit einer Gruppe auf dem Oktoberfest unterwegs, als die Bombe in ihrer unmittelbaren Nähe explodierte.

Es ist der bisher schwerste Terrorakt in der Geschichte der Bundesrepublik. Am Haupteingang des 146. Oktoberfests explodierte gegen 22.20 Uhr in einem Papierkorb eine selbst gebaute Bombe. Lange gingen die Ermittlungsbehörden von einem Einzeltäter mit persönlichen Motiven aus. Erst nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2014 wurde das Attentat 2020 als rechtsextrem motivierter Terrorakt eingestuft. Ob weitere Personen beteiligt waren, blieb ungeklärt.

Viele Anschlagsopfer fühlten sich von den Behörden alleingelassen – damals ebenso wie Jahrzehnte später. „Die Ersten und Einzigen, die von sich aus auf uns zugekommen sind, persönlich, und uns geholfen haben, das waren die Leute vom WEISSEN RING“, sagt Sigita Fröschl über 45 Jahre später im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. „Das war sehr einprägsam, und dafür bin ich noch immer dankbar.“

Ein Ehrenamtlicher habe sie nach dem Attentat während ihres mehrwöchigen Krankenhausaufenthalts besucht, Hilfe und Beistand angeboten. Sie habe zudem etwa 100 D-Mark Soforthilfe erhalten. Die Stadt München habe ihr nur einen mehrseitigen Erhebungsbogen „hingepfeffert“. Es habe keine Ansprechpartner oder Kriseninterventionsteams gegeben, sie habe keine psychologische Hilfe erhalten. „Ich muss heute damit leben.“

Der WEISSE RING unterstützte die Betroffenen finanziell und stellte mehr als eine Million D-Mark bereit. Eine interne Notiz vom 5. Oktober 1981 dokumentiert die Unterstützung von 180 Menschen in rund 120 Fällen. Dort heißt es, „dass eine weitere Anzahl von Personen durch Rat und Tat betreut wurden, ohne finanzielle Hilfe erhalten zu haben“. In dem Archivordner finden sich Berichte über Krankenhausbesuche, mit Blumenstrauß, Gesprächen und einem offenen Ohr.

Eine angemessene staatliche Entschädigung der Opfer ließ Jahrzehnte auf sich warten. Erst nach der Neubewertung des Attentats 2020 gab es einen Entschädigungsfonds in Höhe von 1,2 Millionen Euro; Sigita Fröschl erhielt daraus 5.000 Euro. „Uns ist sehr bewusst, dass diese Hilfe sehr, sehr spät kommt“, sagte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegenüber der Redaktion des WEISSEN RINGS 2024. „Umso wichtiger ist es, dass es sie jetzt geben wird.“

Der Anschlag und die Folgen

Terrortat auf Weihnachtsmarkt an Berliner Gedächtniskirche

Als Sabine Hartwig kurz nach dem Anschlag am Breitscheidplatz ins Landesbüro des WEISSEN RINGS kam, ahnte sie, „dass wir es mit einem Ereignis von einer außerordentlichen Größenordnung zu tun haben“, sagt die damalige Landesvorsitzende. Bald gingen permanent Anrufe ein, kamen Menschen vorbei. Sie suchten verzweifelt Angehörige, brauchten Rat und Hilfe. Ein Anhänger des „Islamischen Staates“ war am 19. Dezember 2016 mit einem Lkw in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast. Er ermordete 13 Menschen, verletzte viele weitere schwer.

Unter den Betroffenen waren ausländische Touristen und Bürger aus sechs Bundesländern. „Mir war klar: Es braucht Koordination“, erinnert sich Hartwig, die als leitende Kriminalbeamtin während ihres Berufslebens auch besondere Aufbauorganisationen einrichtete. Beim WEISSEN RING sorgt sie mit ihrem Team für eine geordnete Kommunikation, Koordination der Hilfen, Bündelung der Kräfte und exakte Dokumentation: „Bei so vielen Anrufen weiß man sonst nachmittags nicht mehr, wer morgens mit welchem Anliegen angerufen hat.“ Die Ehrenamtlichen bekommen Supervision, „weil Nachsorge in so belastenden Fällen sehr wichtig ist“. Die Opfer werden auf vielfältige Weise unterstützt, etwa mit finanziellen Soforthilfen und Gruppen für Hinterbliebene und Betroffene. Als ein Mann, der schließlich überlebt, länger im Koma liegt, sorgt der Verein dafür, dass die Kinder anreisen können. Auf Grundlage der Erfahrungen entsteht ein Leitfaden für Hilfe bei Großereignissen. „Das Wissen darüber, was wann und wie zu tun ist, muss abrufbar sein“, erklärt Hartwig. Ihre Leitlinien helfen etwa 2024 nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Der Anschlag, der alles veränderte

Am 19. Dezember 2016 steuerte ein islamistischer Terrorist einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz. 13 Menschen starben. Der Anschlag veränderte die Arbeit des WEISSEN RINGS.

Auch zehn Jahre nach der schrecklichen Tat in Berlin ist bei den Betroffenen nichts vergessen. Das Leben ist anders geworden. Astrid Passin verlor ihren Vater und erlebte, „dass der Staat unsere Familien nicht schützen konnte und seinen Pflichten zur Aufklärung sowie zur Unterstützung nur mangelhaft nachkam.“ Um den Bedürfnissen von Terroropfern mehr Gehör zu verschaffen, hat sie die Organisation Victims of Terrorism (VoT Germany e.V) gegründet. Diese setzt sich für Opferrechte ein und beschäftigt sich mit allen Formen des Terrorismus, um auch die Prävention zu verbessern: „Der Anschlag, mit dem ich nie abschließen werde, hätte verhindert werden können.“ Obwohl die Tat sie stark belaste, sei sie aus der Opferentschädigung gefallen. „Mein Engagement diente als Argument dafür, dass es mir gut gehe. Oft bleibt unsichtbar, welche Ängste auch ich durchlebe.“ Sie wird sich weiter einsetzen. Der Staat habe Lehren gezogen, etwa Opferbeauftragte installiert und einige Sicherheitsbehörden besser ausgestattet, allerdings sei noch viel zu tun. Passin kämpft für eine nationale Gedenkstelle, einen Opferbeauftragten für im Ausland geschädigte Deutsche, eine dauerhafte Opferrente und ein konsequenteres Vorgehen gegen Terroristen im Netz.

Die schutzlosen Kinder von Lügde

Tausendfacher Missbrauch auf Campingplatz

Seit 1981 hat Christian Jahn-Pabel 42 Jahre lang die Außenstelle Hameln-Pyrmont des WEISSEN RINGS betreut und sich um rund 3.400 Opferfälle gekümmert. Kaum einer habe ihn so erschüttert wie der Missbrauch von Lügde, der nicht in Worte zu fassen sei: „Es ist unbegreiflich, wie viele Erwachsene so lange nichts gemerkt und unternommen haben“, sagt Jahn-Pabel. Die betroffenen Kinder beschreibt er als verängstigt, traumatisiert und teils vernachlässigt. Eine Mutter habe die Verbrechen nicht wahrhaben wollen und einen abwesenden Eindruck gemacht: „Psychologische Hilfe und eine gute Begleitung vor Gericht waren in dem Fall besonders wichtig“, erinnert sich der Hamelner.

Auf einem Campingplatz im Ortsteil Elbrinxen wurden in der Zeit zwischen 2008 und 2018 mindestens 41 Kinder sexuell missbraucht, die Staatsanwaltschaft geht von etwa 1.000 Taten aus. Die beiden Haupttäter, die den Missbrauch zum Teil filmten, wurden zu 13 beziehungsweise zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, ein weiterer zu zwei Jahren auf Bewährung.

Die Aufklärung begann erst, nachdem sich 2018 ein neunjähriges Mädchen seiner Mutter anvertraute und sagte, dass sie in dem Jahr auf dem Campingplatz vergewaltigt worden war. Aus Angst vor dem Beschuldigten erstattete die Mutter nicht sofort Anzeige. Danach vergingen noch eineinhalb Monate, bis der Verdächtige festgenommen wurde. Nur eines von vielen Versäumnissen: Der Mann soll bereits 2008 ein achtjähriges Mädchen missbraucht haben. Als ein Vater im August 2016 Polizei, Jugendamt und Kinderschutzbund informierte, schaltete die Polizei zwar das Jugendamt ein, ermittelte jedoch nicht.

Nach der Aufdeckung richteten die damalige NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Polizei und der WEISSE RING eine offene Sprechstunde ein, um Betroffene zu finden und ihnen Hilfsangebote zu machen. Daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Christian Jahn-Pabel rechnet dennoch mit einer nach wie vor „hohen Dunkelziffer“.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen stellte unter anderem schwere Fehler des Jugendamtes fest, das dem Haupttäter die Verantwortung für ein Pflegekind gab. Dieser kam dadurch in Kontakt zu weiteren Kindern und soll in dieser Zeit die meisten Übergriffe begangen haben.

Die Außenstelle Hameln-Pyrmont betreute acht betroffene Kinder und deren Familien. Sie erhielten zum Beispiel anwaltliche und psychotraumatologische Unterstützung und Opferhilfen für einen Kurzurlaub, um sich zu erholen. Außerdem wurden sie dabei unterstützt, Anträge auf Opferentschädigung oder auf Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) zu stellen. Auch die Außenstellen Schaumburg und Höxter kümmerten sich um die Opfer.

Sie mussten, kritisiert Christian Jahn-Pabel, einen langen und teilweise vergeblichen Kampf um Entschädigung führen.

Erst ein Opfer, dann im Abseits

Die Amoktat von Winnenden

Am 11. März 2009 erschießt ein 17-Jähriger an der Albertville-Realschule in Winnenden neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen. Dann steigt er in das Auto von Philipp Z., der auf einem Parkplatz auf seine Frau wartete. Der Attentäter hält ihm eine Pistole an den Kopf und zwingt ihn loszufahren. Zwei Stunden lang ist er dem Täter ausgeliefert, durchlebt Todesängste, versucht aber, beruhigend auf ihn einzuwirken und von weiteren Taten abzubringen. An einer Autobahnauffahrt lenkt er den Wagen nahe einer Polizeikontrolle auf den Grünstreifen und lässt sich aus dem fahrenden Auto fallen. „Winnenden, Winnenden“, ruft er den Beamten zu. Der Täter flüchtet in ein Autohaus, tötet zwei weitere Menschen, verletzt mehrere Polizisten schwer und erschießt sich schließlich selbst.

„Damals hat niemand normal funktioniert“, erinnert sich Werner Stanislowski. Er war Kriminalhauptkommissar in Aalen und ist bis heute Leiter der Außenstelle des WEISSEN RINGS im Ostalbkreis. „Auch für die Polizei war das etwas nie Dagewesenes, ein Riesenschock.“ Am Tag nach der Tat wurde der WEISSE RING hinzugezogen. Vier Außenstellen betreuten 21 Opfer, Angehörige und Überlebende. Stanislowski kümmerte sich um zwei Betroffene: einen Polizeibeamten, der auf dem Weg zum Einsatz in Winnenden erfuhr, dass seine Frau, eine Lehrerin der Schule, unter den Toten war, und Philipp Z., die Geisel des Attentäters.

Die Solidarität nach der Tat sei groß gewesen – anders jedoch bei Philipp Z.: Obwohl sein Handeln im Auto vermutlich Schlimmeres verhindert habe, sei er selbst Gegenstand der Ermittlungen geworden. Doch auch nachdem die Behörden jede Beteiligung ausgeschlossen hatten, sei er, geschürt von Medienberichten, für viele der rätselhafte Fahrer des Attentäters geblieben. Wie andere Betroffene sei auch er über Wochen von Medienschaffenden belagert worden.

Philipp Z. habe nur schlecht Deutsch gesprochen und sei mit der Situation überfordert gewesen. „Er wollte nur in sein bisheriges Leben zurück.“ Mit der Zeit hätten sich viele Menschen aus Philipp Z.s Umfeld zurückgezogen. Dabei habe er „nichts falsch gemacht“, sagt Stanislowski. „Nicht einmal zur offiziellen Trauerfeier wurde er eingeladen.“ Das empört Stanislowski noch heute.

Philipp Z. verlor seinen Job als Gabelstaplerfahrer, war lange in psychotherapeutischer Behandlung, seine Familie zerbrach. Er zog wenige Jahre nach der Tat weg und brach den Kontakt nach Deutschland ab. Der WEISSE RING sei in dieser Zeit „sein einziger Anker“ gewesen, habe sich Philipp Z. später erinnert.

50 Jahre Hilfe

Erstellt am: Montag, 27. Juli 2026 von Gregor

50 Jahre Hilfe

Im September 1976 gründen 17 Männer und Frauen den WEISSEN RING – und leisten in Deutschland Pionierarbeit bei der Opferhilfe. Ein halbes Jahrhundert später blickt das WEISSER RING Magazin zurück auf bewegte Jahrzehnte, auf die „wilden“ Gründungsjahre, die wichtigsten Erfolge und den Aufbau in den neuen Bundesländern, aber auch auf die großen Krisen des Vereins und die Herausforderungen der Zukunft.

Rückblick auf ein halbes Jahrhundert an der Seite der Opfer.

Der WEISSE RING hat sich von einem kleinen Verein zur größten Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in Deutschland entwickelt. Vor allem in den ersten Jahren wuchs er schnell, auch dank des prominenten Gründers, dessen Mitstreitern und vieler weiterer Ehrenamtlicher. Die Vereinsgeschichte zeugt von der Entwicklung der Kriminalität – und von Lücken bei der staatlichen Unterstützung für Betroffene.

Kapitel I: Die ersten Jahre

Wer etwas über die Anfangszeit des WEISSEN RINGS erfahren möchte, wird im Vereinsarchiv der Bundesgeschäftsstelle in Mainz fündig. Im Keller lagern hier in Rollregalen Aktenordner, alte Werbemittel, darunter sogar ein Gleitschirm mit dem Vereinslogo sowie Foto-, Video- und Audiomaterial aus fünf Jahrzehnten Vereinsgeschichte. Dieser Fundus zeugt davon, wie der Verein zur größten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer werden konnte. Besonders aufschlussreich sind frühe Schriftwechsel des Gründers Eduard Zimmermann, der damals als TV-Moderator der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ bekannt war. Die Sendung war in den 1970er-Jahren ein „Straßenfeger“ und lockt bis heute Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Beim Blättern durch die Akten erfährt man, dass Zimmermann schon drei Jahre vor der Gründung für eine Interessenvertretung und Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer geworben hat. So antwortete ihm Ministerialdirigent Dr. Alfred Stümper aus dem baden-württembergischen Innenministerium am 8. Januar 1974: „In der Vergangenheit waren fast alle Bemühungen um eine Modernisierung der Strafverfolgung mehr oder weniger einseitig auf eine Verbesserung der Position des Täters im Strafverfahren ausgerichtet. (…) um das Opfer kümmert sich hingegen – sofern es selbst oder etwaige Hinterbliebene sich nicht allein zu helfen wissen – niemand. Die geplante Organisation könnte hier eine echte, unverständlicherweise seit langem bestehende Lücke schließen.“ Stümper wurde später selbst Gründungsmitglied.

Mittlerweile ist er 100 Jahre alt. „Eduard Zimmermann und ich haben uns bei einer Tagung der Polizeigewerkschaft in Berlin getroffen und gleich gut verstanden“, erinnert er sich im Gespräch mit dem WEISSER RING Magazin. Sie hätten das Ziel geteilt, Kriminalitätsopfern „konkret und im Einzelfall zu helfen“. Auf diesen „Geist“ komme es an. Gerade zu Beginn „wuchs und wuchs der Verein“, auch weil Zimmermann, er und andere mithilfe ihrer Netzwerke Kontakte geknüpft hätten „und wir unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen haben“. Das Wertvollste des Vereins seien die Ehrenamtlichen, betont Stümper. Er wünsche dem WEISSEN RING alles Gute zum Geburtstag.

Wie überzeugt Zimmermann von seiner Idee war, die er zunächst auch als „Liga gegen das Verbrechen“ und „Verbrechenswacht“ und erst später als „Hilfsverein für Kriminalitätsopfer“ bezeichnete, zeigen weitere Schreiben an Behördenleiter in Polizei, Politik und Justiz. Darin bat er darum, „das Projekt so lange wie möglich im Bereich der Vertraulichkeit zu halten, damit man die ‚schlafenden Hunde‘, die zweifellos mit gehörigem Appetit hinter dem Busch liegen, nicht vorzeitig weckt.“

Offizielle Gründung

Zimmermann sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen ihr Vorhaben am 8. Juli 1976 in die Tat um. Laut Gründungsprotokoll heißt der Verein zunächst „WEISSES KREUZ Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ Offiziell ins Vereinsregister eingetragen wird er am 24. September 1976, gegründet von 15 Männern und zwei Frauen, Rosmarie Zimmermann, spätere Mitgründerin von Eduard Zimmermanns Produktionsfirma und dessen Ehefrau, sowie die Frankfurter Oberstaatsanwältin Adelheid Werner. Wie jedoch im Januar 1977 bei der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands klar wird, existiert unter dem Namen „Weißes Kreuz“ bereits ein Verein. Dem Vorstand um Zimmermann wird mitgeteilt, dass der Verein von „führenden Persönlichkeiten der Kirche“ getragen würde, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich den Namen verteidigt hätten. Das Risiko geht der Verein nicht ein und ändert im März 1977 seinen Namen in WEISSER RING.

„Wir haben unsere Stimme erhoben und unsere Argumente klar vorgetragen.“

Gründungsmitglied Dr. Alfred Stümper

Als Zentrale dient zu Beginn eine Privatwohnung in Mainz-Finthen. Während der Auftakt-Pressekonferenz am 1. Juni 1977 stellt der Verein sich und sein Ziel vor: Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität zu sein. Er bietet persönliche Betreuung, Beistand und Anteilnahme durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Verein ausgebildet werden. Finanziell hilft der WEISSE RING Opfern etwa bei der Überbrückung tatbedingter Notlagen und bei Anwaltskosten.

Im Mai 1976 tritt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erstmals in Kraft. Es regelt zunächst finanzielle Leistungen für gesundheitliche Schäden von Gewaltopfern.

In der Zeit von Juni 1977 bis Oktober 1978 zahlt der WEISSE RING mehr als 410.000 Mark an 98 Kriminalitätsopfer und 62 Opfer von Terroranschlägen – oder an deren Angehörige und Hinterbliebene. Und er übt Kritik an den damals schon langen Bearbeitungszeiten von OEG-Anträgen. In der Praxis „vergehen meist viele Monate, ehe über einen OEG-Antrag entschieden wird“, heißt es in der ersten Bilanz. „Oft geraten die Opfer selbst oder deren Hinterbliebene dadurch in Not.“ In 55 solcher Fälle habe der WEISSE RING schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet.

Der öffentliche Einsatz für die Opfer trägt im Januar 1979 in Bonn erstmals Früchte in Form von Verbesserungen im OEG: Leistungen werden von nun an rückwirkend ab dem Monat der Tat gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird. Ein Berufsschadensausgleich wird für alle rentenberechtigten Geschädigten möglich. Im Februar 1979 nimmt der Verein die Präventionsarbeit auf und richtet ein Referat mit dem Namen „Vorbeugung“ ein. Gleichzeitig eröffnet er im Dezember 1977 in Berlin die erste Außenstelle und wächst insgesamt auf 1.000 Mitglieder. Eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen mehr als 3.000 Mitglieder in den Büchern.

Zu den ersten hauptamtlichen Mitarbeitenden zählt Marion Kollmann, die 48 Jahre nach ihrem Start nach wie vor für den WEISSEN RING tätig ist. „Ich sah damals eine Stellenanzeige in der Allgemeinen Zeitung, bekam dann kurzfristig einen Termin – und blieb.“

„Ehrfurcht vor Ede“ und eine rote Schreibmaschine

Marion Kollmann gehört zum Inventar: Die Buchhalterin arbeitet seit 45 Jahren hauptamtlich beim WEISSEN RING. Ein Blick zurück auf „die gute alte Zeit“.

Schnelles Wachstum

Die Zeit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre ist geprägt von Attentaten und dem Terror der Rote Armee Fraktion. Beim WEISSEN RING „liefen damals die Telefone heiß. Es galt, die Opferhilfe zu organisieren, Kontakte zu knüpfen, Geld bereitzustellen.“ Kollmann erinnert sich an helle Räume, eine rote elektrische Schreibmaschine und viel Arbeit mit Dokumentenbergen: „Die ersten Jahre waren heftig, der Verein ist sehr schnell gewachsen.“ Das sei nur mit einer guten Teamarbeit zu bewältigen gewesen. Eine anstrengende, aber interessante Zeit: „Wir waren tatsächlich Mädchen für alles, haben unter anderem Opferarbeit, Pressearbeit, Telefondienst gemacht und Kaffee gekocht.“ Später spezialisiert sie sich auf Finanzbuchhaltung. Seit eineinhalb Jahren ist Kollmann eigentlich in Rente, arbeitet aber in Teilzeit weiter, weil ihre Erfahrung gebraucht wird, „es mir Spaß macht und ich weiterhin Opfern helfen kann“.

Kollmann trägt in den ersten Jahren dazu bei, das Wachstum zu managen. Im Januar 1980 gibt es bereits 100 Außenstellen in Deutschland, und der Verein hat mehr als eine Million Mark an Kriminalitätsopfer weitergeleitet. Im Dezember 1984 zählt er 20.000 Mitglieder und 200 Außenstellen.

Christian Jahn-Pabel aus Hameln wird 1980 Mitglied, übernimmt im Jahr darauf die Leitung der dortigen Außenstelle – und hat sie 42 Jahre lang inne. Jahn-Pabel, langjähriger Bediensteter in der Polizeiverwaltung, folgt beim WEISSEN RING auf einen Kollegen, Hauptkommissar Karl-Heinz Schulz, der ihn zuvor schon als Mitglied geworben hat. Das Tempo der ersten Jahre sei beachtlich gewesen: „Alles war spannend und neu; die Bereiche wurden nach und nach erweitert, egal ob Opferhilfe oder Öffentlichkeitsarbeit.“ Er habe sich engagiert, „weil ich die Arbeit für Opfer, für die es trotz ihrer misslichen Lage wenig Unterstützung gab, wichtig fand. Der Staat war stark täterorientiert.“

Heute kümmert sich Jahn-Pabel nicht mehr direkt um Opfer. Nach 3.400 Fällen will er sich anders einbringen, macht Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Besonders intensiv erinnert sich Jahn-Pabel an den Polizistenmord von Holzminden: Zwei Beamte wurden 1991 auf einem Waldparkplatz in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. „Sie hinterließen zwei junge Ehefrauen und vier kleine Kinder, denen plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Etwas Gutes für die Betroffenen bewirken zu können – das hat mich immer angetrieben.“

Kapitel II: „Steter Tropfen höhlt den Stein“: die Errungenschaften

Schon bei der offiziellen Vereinsgründung 1977 schlägt der Jurist Josef Augstein, Gründungsmitglied des WEISSEN RINGS und Bruder des „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein, vor, jedem bedürftigen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten einen Rechtsbeistand zu geben. Der Verein bringt Augsteins Forderung im Laufe der Jahre immer wieder vor, bis dann ab Juli 1987 der Beratungsscheck des Vereins Betroffenen die kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt ermöglicht. Im Dezember 1997 schließlich wird der vom Staat bezahlte Opferanwalt gesetzlich verankert.

Der WEISSE RING setzt sich außerdem für Verbrechensopfer ein, die keine deutschen Staatsangehörigen sind. 1978 fordert der Verein, die Opferentschädigung auszuweiten. Ausländer können zu dieser Zeit nur dann Hilfe durch das OEG erwarten, wenn Deutsche im Heimatland der Betroffenen nach einem Verbrechen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Der WEISSE RING plädiert für gleiches Recht für ausländische Mitbürger, „soweit sie in der Bundesrepublik seit längerer Zeit einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz haben und von einem deutschen Straftäter geschädigt wurden“.

Appell an die Politik

Im Juni 1993 appelliert der Vereinsvorsitzende Eduard Zimmermann an die Politik: „Die Ausgrenzung von Menschen anderer Nationalität aus der staatlichen Opferentschädigung ist angesichts der derzeitigen Welle der Gewalt nicht länger hinzunehmen.“ Vorausgegangen ist eine Serie von rassistischen Angriffen auf Familien mit Migrationsgeschichte in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen. Bei einem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 werden fünf Menschen getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Im Juli 1993 bezieht der Gesetzgeber Ausländer aus Staaten außerhalb der EU erstmals in den Geltungsbereich des OEG ein – rückwirkend ab 1. Juli 1990.

Im März 1996 erkämpft der WEISSE RING eine Grundsatzent-scheidung vor dem Bundessozialgericht: Ausländische Mitbürger haben seitdem auch dann Anspruch auf die Leistungen nach dem OEG, wenn die Tat vor dem 1. Juli 1990 geschah. Vollständig gleichgestellt mit deutschen Opfern sind sie seit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

#OEGreport: Wie der Staat Gewaltopfer im Stich lässt

Fachleute loben das Opferentschädigungsgesetz als „hervorragend“. Dabei kommt die Hilfe bei vielen Betroffenen gar nicht an. Was läuft da falsch? Eine Recherche des WEISSER RING Magazins..

Bereits 1987 tritt das Opferschutzgesetz in Kraft, das Opferzeugen im Strafverfahren stärkte. Kurz darauf wird die vom WEISSEN RING geforderte Belehrungspflicht wirksam: Das Merkblatt über die Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren erscheint.

Der Verein versucht, gesetzliche Fortschritte bei Opferhilfe und Prävention zu erreichen, etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, durch Kontakt zur Politik und auf juristischem Wege. Und nicht zuletzt, indem er seine Stimme erhebt. Zum Beispiel, als der damalige Bundesvorsitzende Prof. Reinhard Böttcher, früherer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, 2005 fordert, das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Kriminalitätsopfer und ihrer Angehörigen noch mehr zu schärfen. Die Bundespolitik müsse Opferinteressen mehr beachten.

Solche Vorschläge müssen untermauert werden. Deshalb hat der Verein 1983 die Arbeitsgruppe „Gesetzgebung und Recht“ ins Leben gerufen. Heute gibt es fünf Fachbeiräte: für Strafrecht, Sozialrecht, Medizin/Psychologie, Kriminalprävention, Aus- und Weiterbildung. Stephanie Ihrler gehört dem Fachbeirat Sozialrecht an. Dessen Ziel sei es unter anderem, mit Hilfe der sozialrechtspolitischen Forderungen der Opferperspektive mehr Geltung zu verschaffen und diese bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Fachanwältin für Sozialrecht wünscht sich zudem, dass Versorgungsverwaltungen Betroffenen noch mehr auf Augenhöhe begegnen und ihren Ermessensspielraum häufiger zu deren Gunsten nutzen.

Fachbeiratsmitglied Reinhard Heckmann, früher lange in leitender Funktion in der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen tätig und dort in der Fachaufsicht für Fragen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht zuständig, beschreibt den Beirat als eine Art „Grundsatzabteilung“. Dieser habe die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu unterstützen. Dazu befasse er sich mit den Fragen „Wo stehen wir? Und wo wollen wir hin?“. Die Mitglieder analysieren die Rechtsprechung und die Gesetzesvorhaben, um dann „Entwicklungsbedarfe zu skizzieren und unsere Sicht einzubringen“, sagt der Rechtsanwalt.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Modell: Eine Grafik von zwei Beinen. Eine Frau steht gegenüber einem Mann, der eine Fußfessel trägt.

Lebensrettende Fußfessel

Spanien zeigt, wie Frauenschutz gelingt – in Deutschland schieben sich Bund und Länder die Verantwortung zu.

Ein weiterer Baustein ist die Stiftung des WEISSEN RINGS. Sie unterstützt Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen, um Erkenntnisse etwa in der Kriminalprävention zu fördern und die Gesellschaft für Opferthemen zu sensibilisieren.

Auch eigene Statistiken spielen eine wichtige Rolle. Bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht der WEISSE RING jedes Jahr eine Bilanz zur Opferentschädigung, basierend auf einer Umfrage bei Versorgungsämtern. Das regelmäßige Ergebnis: viele Ablehnungen, relativ wenige positive Bescheide. Durch die Überführung des OEG ins neue Sozialgesetzbuch XIV am 1. Januar 2024 entstehen einige Verbesserungen für Opfer von Straftaten: So soll psychische Gewalt nun auch als schädigendes Ereignis anerkannt werden, zum Beispiel für Opfer von Stalking. Außerdem ist eine zeitnahe Behandlung in Traumaambulanzen möglich.

Im Jahr 2017 fordert der WEISSE RING erstmals den Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewaltschutzanordnungen besser überwachen zu können. Auf Brandbriefe an die Politik folgt im September 2024 eine Online-Petition unter dem Titel „Herr Bundesminister Buschmann, handeln Sie jetzt! Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“.

Darüber hinaus werden im Magazin – wie zuvor zu Missständen beim Opferentschädigungsgesetz – umfangreiche Recherchen zum Thema häusliche Gewalt und Fußfessel veröffentlicht, etwa zu Fällen, in denen sich Femizide hätten verhindern lassen. Auch die erfolgreiche Prävention mit der „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ in Spanien ist ein Thema.

Im Mai 2026 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung der elektronischen Fußfessel bundeseinheitlich zum Schutz vor häuslicher Gewalt, auch der Bundesrat stimmt zu.

Kapitel III: Aufbau im Osten

„Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands weitet der WEISSE RING sein Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus. Jetzt können auch die Bürger in Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die Opfer vorsätzlicher Straftaten geworden sind, mit schneller und unbürokratischer Unterstützung rechnen“, so berichtet das Magazin des WEISSEN RINGS im September 1990.

Eine der ersten ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Osten ist Martina Eberhart aus Brandenburg. „Ich war zu DDR-Zeiten schon Staatsanwältin, und wir sind ja dann von heute auf morgen in das neue Rechtssystem gestürzt worden. Wir haben unsere Gesetzbücher weggelegt und mussten die neuen nehmen“, erinnert sich die heute 71-Jährige. „Ich hielt dann einen Vortrag in Cottbus, um Polizeibeamte zum Jugendstrafgesetzbuch zu schulen.“ Dort trifft sie Klaus Zacharias, ein Mitglied des WEISSEN RINGS aus dem Westen, der sie fragt, ob sie sich vorstellen könne, eine Außenstelle in Brandenburg aufzubauen. „Ich weiß noch ganz genau, meine erste Frage war dann: WEISSER RING – ist das eine Partei? Denn in eine Partei wollte ich nicht.“ Das Konzept überzeugt Eberhart, seit April 1991 ist sie dabei.

Schnell gewinnt Eberhart auch den Kriminalbeamten Hans-Joachim Zimmerling für das Projekt. Gemeinsam fahren sie nach Mainz zur Bundesgeschäftsstelle. „Dort hat man uns erklärt, dass wir ein Konto einrichten müssen, dass wir an die Presse gehen sollten, und dann hatten wir das ganze Auto voller Prospekte und Informationsmaterial“, erzählt Eberhart. Zurück in Brandenburg organisieren sie einen Raum bei der Polizei und starten einen Aufruf, um weitere Ehrenamtliche zu rekrutieren. „Schnell hatten wir dann auch zwei Frauen, die mitgeholfen haben, und auch Lothar Pohle kam früh dazu, er ist heute noch dabei.“ Auch die ersten Opfer finden schnell ihren Weg zur neuen Außenstelle. „Ich erinnere mich noch gut an unser erstes Opfer, das war eine ältere Dame. Sie wurde Opfer eines Raubüberfalls. Wir haben sie betreut und ihr die Brille ersetzt. Danach ist sie spontan Mitarbeiterin geworden“, sagt Eberhart. „So haben wir nach und nach Cottbus aufgebaut.“ Mittlerweile hat Brandenburg 18 Außenstellen mit fast 150 Mitarbeitenden.

Ebenfalls 1991 kommt Manfred Dachner dazu. Er baut den Verein, von dem er aus der Zeitung erfahren hat, in Mecklenburg-Vorpommern mit auf: „Ich habe diesen Artikel mindestens zwei Mal gelesen, um zu verinnerlichen, dass es einen Verein in Deutschland gibt, der sich ausschließlich mit Opfern beschäftigt und sie unterstützt“, sagt Dachner. Als Polizist ist er oft mit Betroffenen in Kontakt gekommen. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner geschlagen wurden, zur Polizei kamen, haben wir die Anzeigen aufgenommen, mussten sie aber wieder nach Hause gehen lassen. Frauenhäuser gab es nicht. Also wenn sie keine Verwandten in der Nähe hatten, mussten sie wieder zu dem gewalttätigen Partner zurück“, so Dachner. Er nimmt Kontakt nach Mainz auf und sucht für Mecklenburg-Vorpommern ein prominentes Gesicht. Er schafft es, den ersten Landtagspräsidenten des neuen Bundeslandes, Rainer Prachtl, vom Verein zu überzeugen. „Wir haben dann in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Außenstelle aufgebaut“, berichtet Dachner, der jetzt stellvertretender Landesvorsitzender ist. Heute hat Mecklenburg-Vorpommern 14 Außenstellen und über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende.

„Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“

Adelheid Wilk

Adelheid Wilk ist in Thüringen am Aufbau des WEISSEN RINGS beteiligt, seit Ende 1993 ist sie Mitglied des Vereins. Sie arbeitete als Kindergärtnerin, später als Sozialpädagogin und ist damals auf der Suche nach einem Ehrenamt. Dann trifft sie den damaligen Leiter der Außenstelle Eisenach, den WEISSEN RING kennt sie bereits von Eduard Zimmermann. „Da dachte ich, ich versuch’s mal. Jetzt bin ich schon 33 Jahre lang dabei. Nun ziehe ich mich langsam zurück, ich bin ja auch schon 80.“ Es habe ihr immer ein gutes Gefühl gegeben, Menschen, die in Not geraten waren, zu helfen. In Thüringen gibt es heute 22 Außenstellen mit rund 100 Mitarbeitenden.

Die schwierige Wendezeit

So erfolgreich der Start des WEISSEN RINGS in der ehemaligen DDR ist, schon früh gibt es Anzeichen, dass es auch negative Entwicklungen im Osten geben würde. „Die Jugendkriminalität zum Beispiel stieg an. Und Banküberfälle, Blitzeinbrüche, Rauschgiftkriminalität“, sagt Manfred Dachner. Prävention ist daher ein wichtigesThema, auch in Brandenburg: „Wir waren in Altenheimen, beim Jugendamt und in Schulen, um uns vorzustellen und aufzuklären“, blickt Eberhart zurück.

Es bewegt sich viel im Osten, aber auch im Westen gibt es in den 90er-Jahren einiges zu vermelden: Am 22. März 1991 ruft der Verein den „Tag der Kriminalitätsopfer“ ins Leben. Seitdem machen Ehrenamtliche jedes Jahr an dem Tag auf die Belange von Opfern aufmerksam. Außerdem geht der WEISSE RING Ende der 90er mit seiner Website online, die modernisiert bis heute besteht.

Kapitel IV: Krisen und Konsequenzen

Eine Krise in der Geschichte des WEISSEN RINGS betrifft ausgerechnet den Gründungsvorsitzenden Eduard Zimmermann. Er und Stümper erheben in einem im Jahr 2000 erschienenen Beitrag des Magazins „Focus“ im Zusammenhang mit Spenden Vorwürfe gegen den damaligen Bundesvorsitzenden Max Herberg, die dieser und der Verein zurückweisen. Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig eine Woche später scheitert Herbergs Wiederwahl. Gleichzeitig schließen die Delegierten Zimmermann und Stümper wegen „vereinsschädigendem Verhalten“ aus dem Vorstand aus. Zimmermann verlässt daraufhin den Verein.

Einige Jahre später kommt es zur Versöhnung. Als der WEISSE RING 30-jähriges Bestehen feiert, verleiht der Bundesvorstand Zimmermann zusammen mit weiteren Gründungsmitgliedern – darunter Alfred Stümper – die Ehrenmitgliedschaft.

Nach Zimmermanns Tod 2009 würdigt der Verein ihn: „Eduard Zimmermann hat mit Gründung des WEISSEN RINGS einen Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte gesetzt. In einer Zeit, in der so gut wie kein öffentliches Bewusstsein für Opferbelange zu erkennen war, erinnerte er die Gesellschaft nachhaltig an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt“, erklärt der Bundesvorsitzende Professor Reinhard Böttcher.

Viel schwerwiegender als dieser Konflikt ist ein Fall, dessen juristische Aufarbeitung im April 2024 endet: Ein Ex-Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis wird wegen Vergewaltigung einer Hilfesuchenden zu Haft verurteilt, mittlerweile rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 entbindet der WEISSE RING den früheren Polizisten von seinen Aufgaben und erstattet Anzeige gegen ihn. Mit eigenen Recherchen arbeitet der Verein den Fall weiter auf und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Webseite. So untersucht beispielsweise eine Task-Force die von dem Mitarbeiter betreuten Opferfälle; es wird eine Hotline für betroffene Frauen und Hinweisgebende eingerichtet. Vor der Aufdeckung hat es einen Hinweis gegeben, doch der Ehrenamtliche darf seine Tätigkeit zunächst mit Einschränkungen fortsetzen. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kontaktaufnahme zur Hinweisgeberin schwierig gestaltet und keine Strafanzeige vorliegt. „Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war“, steht auf der Seite zum Fall.

Klaus Neidhardt, Sozialwissenschaftler und bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, hat 2022 beim WEISSEN RING den Landesvorsitz des Verbandes Nordrhein-Westfalen/Westfalen-Lippe übernommen und beteiligt sich an der Aufarbeitung. Neidhardt spricht vom schlimmsten Fall in der Geschichte des WEISSEN RINGS: „Es war richtig und wichtig, den Ehrenamtlichen sofort von seiner Funktion zu entbinden und ihn anzuzeigen, als sich die Vorwürfe erhärteten.“ Der Verein sei auf das Vertrauen der Menschen angewiesen, die sich an ihn wenden. Auch deshalb seien nach Bekanntwerden des Falles Konsequenzen und „größtmögliche Transparenz“ geboten gewesen. „Fehler einzugestehen ist kein Fehler, sondern kann helfen, Vertrauen zurückzugewinnen.“

Bereits im Jahr 2018 sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Mitarbeiter in der Außenstelle Lübeck aufgekommen. In einem Fall kommt es zum Prozess. Der Verdächtige, der die Vorwürfe zurückweist, wird vor Gericht freigesprochen. Nichtsdestotrotz reagiert der Verein, aufgrund von massiven Verstößen gegen Standards: Der WEISSE RING führt nun das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installiert eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson und ergänzt die Aus- und Fortbildung.
Nach dem Fall im Hochsauerland wird das Sechs-Augen-Prinzip verschärft. So ist seitdem ein Nachweis notwendig, dass das Prinzip eingehalten wird. Jedes weibliche Opfer muss darüber informiert werden, dass es darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Das Beschwerdemanagement wird um eine weibliche Vertrauensperson ergänzt, für Menschen, die sich mit Beschwerden nicht direkt an die Institution WEISSER RING wenden wollen. Zudem richtet der Verein Steuerungsgruppen für Verdachtsfälle ein.

Kapitel V: Der WEISSE RING und Europa

Opferschutz endet nicht an der Landesgrenze. In einem Europa, das zusammenwächst, ist es auch für den WEISSEN RING wichtig, mit anderen Ländern für die Rechte und die Unterstützung von Kriminalitätsbetroffenen zu kämpfen. Deshalb haben sich Opferschutzorganisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen, um Victim Support Europe (VSE) zu gründen. Im Jahr 1990 startet die Organisation zunächst als European Forum for Victim Services. „Das war die Vorgängerorganisation, die in der Schweiz angesiedelt war, weil das rechtlich das Einfachste war“, erklärt Dr. Helgard van Hüllen, ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, die über zehn Jahre ehrenamtlich im Vorstand von VSE tätig war. „Das war noch ein loser Zusammenschluss, der keinen richtigen Standort, kein eigenes Büro, hatte. Das war schwierig, wenn man sich durchsetzen wollte,  insbesondere bei der Europäischen Union. So kam es dann zur Gründung von Victim Support Europe.“

Vertreten sind momentan 80 Mitgliedsorganisationen aus 35 Ländern. Helgard van Hüllen war die Sonderbeauftragte für Internationales im Verein: „Ich bin Juristin und Rechtsvergleichung hat mich schon immer interessiert. Ich habe einige Zeit in Südafrika gelebt und am Institut für internationales Recht der ‚University of South Africa‘ gearbeitet.“

Wie wichtig Präsenz in Europa für den WEISSEN RING ist, zeigt sich Anfang der 2010er-Jahre, als die EU in einer Richtlinie festhalten will, dass Opferunterstützung nur durch professionelle Kräfte ausgeübt werden sollte. „Da haben wir gekämpft wie die Löwen“, erzählt van Hüllen. Die ehrenamtliche Arbeit wird dann in die Opferschutzrichtlinie aufgenommen. „Das war eine tolle Zeit. Wir wurden immer mehr zu den Fachleuten, die bei den Anhörungen gehört worden sind.“ Was van Hüllen an der Arbeit auf europäischer Ebene mag, ist der Austausch: „Man kriegt so viel mit bei diesen internationalen Konferenzen.“ Eine Begegnung in Schottland ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Da sagte man mir in Edinburgh: Du, Helgard, morgen leitest du doch die Konferenz. Princess Anne kommt irgendwann und du musst sie begrüßen: ‚Her Royal Highness, the Princess Royal‘, und danach kannst du sie Ma’am nennen. Da steht man da und staunt.“

Noch während van Hüllens aktiver Arbeit bei VSE baut sie ihre Nachfolgerin auf. „Ich saß abends beim Essen mit Helgard zusammen und da berichtete sie, dass sie international unterwegs ist“, sagt Petra Klein, heutige stellvertretende Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Ich war in meiner dienstlichen Laufbahn auch international unterwegs. So kamen wir ins Gespräch, und Helgard hat mich zu den internationalen Tagungen mitgenommen. 2020 endete ihre Amtszeit, und sie sagte zu mir, es wäre doch schön, wenn du nachfolgen könntest.“

Heute ist Klein bereits in ihrer zweiten Amtszeit die Vizepräsidentin von VSE. Dabei schätzt sie besonders die Möglichkeit, über den nationalen Tellerrand zu schauen und erfolgreiche Konzepte anderer Länder für den WEISSEN RING mitzudenken. „Die Niederlande haben eine tolle Struktur. Sie haben zum Beispiel eine zentrale Telefonannahme oder Opferannahme, ähnlich wie bei unserer Digitalen Außenstelle“, erzählt Klein. Das System filtere zunächst heraus, wo Hilfe notwendig ist. Wenn es sich dabei um einen konkreten Fall handelt, werde dieser an das regionale Team in diesem Bereich übergeben. „Das wäre bei uns die Außenstelle vor Ort. Das passiert bei denen alles online, beim ‚Außenstellenleiter‘ ploppt dann der Fall auf und der sagt, da schicke ich jetzt einen Mitarbeiter hin.“ Auch der Einsatz von KI-Bots für die Opferhilfe in Finnland beeindruckt Klein.

Im Frühjahr 2027 endet Kleins Amtszeit im Vorstand von VSE. Für ihre Nachfolge hat sie einen Rat: „Netzwerken ist ganz wichtig. Augen und Ohren offenhalten. Neue Technologien nicht gleich ablehnen, sondern zulassen. Erst mal schauen, was können sie bringen, dass wir nichts verpassen und die Fahne für das Ehrenamt hochhalten.“

Der WEISSE RING ist nicht nur in Europa vernetzt, auch national gibt es Partner – mit Organisationen wie Klicksafe oder dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Zum einen sind diese Kooperationen wichtig für unsere Sichtbarkeit“, sagt Klein. Man könne sich austauschen und lerne Ansprechpartner kennen. „Und ich glaube, der kleine Dienstweg ist häufig viel wichtiger als der große. Wenn du anrufst und derjenige sagt, ich bin nicht zuständig, aber melde dich doch mal da, dann sind die Wege kurz. Deswegen brauchen wir im Großen wie im Kleinen Kooperationen.“

Kapitel VI: Neue Zeiten, neue Wege

116 006 – das ist die zentrale Rufnummer für Opfer von Straftaten in Europa. Im November 2009 beschließt die Europäische Kommission, diese Nummer europaweit einzurichten. Doch wer soll sie in Deutschland mit Leben füllen, wer soll ans Telefon gehen, wenn Menschen zum Teil unter extremen Umständen anrufen und Hilfe suchen? „Wir haben diskutiert: Stellen wir den Antrag, dass die Nummer an uns gegeben wird?“, erinnert sich Helgard van Hüllen. Die Voraussetzungen, diese Aufgabe meistern zu können, hat sie mitgeschaffen: Zusammen mit den Psychologen Karl-Günther Theobald und Lutz Lyding bringt sie wenige Monate zuvor das ehrenamtliche Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS an den Start – nur unter anderer Nummer. Der Antrag wird bewilligt, und seit September 2010 sind die deutschen Opferhelferinnen und -helfer unter der Rufnummer erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr: deutschlandweit, kostenlos und anonym.

Das Digitale Ehrenamt

Was das Opfer-Telefon auszeichnet, ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme. Betroffene können anrufen und erhalten ersten Beistand. „Ich lasse Ratsuchende grundsätzlich erst mal reden, ich höre zu und schaue dann, was man machen kann. Wenn es sich um einen Beratungsfall handelt, schaue ich, welche Möglichkeiten und Angebote es gibt“, erklärt Jakob Ehrenfried. Der 32-jährige Jurist aus Köln ist seit zwei Jahren dabei und entschied sich nicht zuletzt für das Ehrenamt, „weil es sich gut in den Alltag integrieren lässt“. Einmal die Woche drei Stunden dauert der Dienst am Opfer-Telefon. „Wir wollen Betroffenen zeigen: ‚Du bist nicht allein, musst dein Problem nicht alleine schultern‘“, sagt er. „Wenn ich merke, ich konnte weiterhelfen, ist das ein gutes Gefühl.“ Am Opfer-Telefon bleibt es bei einem einmaligen Kontakt. Das sei „manchmal gut, manchmal schlecht“, so Ehrenfried. Es gebe auch Fälle, „wo man mehr tun will“. Damit die Helferinnen und Helfer über solche belastenden Anrufe sprechen können, bietet der Verein regelmäßige Team-Treffen und Supervisionen an. Seit dem Start 2009 wurden mehr als 300.000 Telefonate geführt mit mehr als zwei Millionen Gesprächsminuten. Das ist so, als würde man fast viereinhalb Jahre ohne Pause telefonieren.

Seit August 2016 gibt es auch eine Onlineberatung beim WEISSEN RING. Damit will der Verein seine Hilfsmöglichkeiten erweitern, mit der Zeit gehen und vor allem auch einen vollkommen anonymen Weg der Kontaktaufnahme möglich machen.

Die Lotsin

Vanessa Hilário da Ponte engagiert sich seit vier Jahren ehrenamtlich als Beraterin beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS. Die Psychologiestudentin ist oft die erste Ansprechpartnerin für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Im Interview spricht die 28-Jährige über emotionale Gespräche, generationsübergreifende Teamarbeit und ihr schwindendes Interesse an True-Crime-Podcasts.

Von Anfang an dabei ist Gerda Lenz. „Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin und habe etwas gesucht, was ich in Rente tun könnte. Ich war erst zwei Jahre bei der Außenstelle in Bad Kreuznach und las eines Morgens in der Zeitung, dass eine Onlineberatung gegründet werden soll und dafür Mitarbeiter gesucht werden“, sagt Lenz, die dieses Jahr 78 Jahre alt wird. „Dann habe ich mich gemeldet, das mehrstufige Auswahlverfahren durchlaufen und wurde genommen. Nach der Ausbildung sind wir mit 15 Personen gestartet.“ Heute arbeiten in der Onlineberatung mehr als 40 Personen ehrenamtlich, circa 30.000 Ratsuchende haben sich an den Onlinedienst gewandt.

Digitale Gewalt nimmt zu

Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Hilfe beim WEISSEN RING. In einigen Regionen hat der Verein allerdings Schwierigkeiten, Außenstellenleitungen zu besetzen. In diesen Fällen haben bisher die hauptamtlichen Landesbüro-Mitarbeitenden die Aufgabe übernommen. Als weitere Lösung wird im April 2025 die Digitale Außenstelle ins Leben gerufen: Betroffene nutzen weiterhin die Kontaktdaten der Außenstelle ihrer Region. Gibt es dort keine Leitung, landet die Nachricht im Pool der Digitalen Außenstelle. „Letztendlich nehmen wir als beratende Personen dann in der Form Kontakt auf, in der auch die oder der Ratsuchende Kontakt aufgenommen hat, also schriftlich oder telefonisch“, sagt die 36-jährige Kölnerin Marilena Junghans, die von Beginn an mitmacht und beruflich im Diskriminierungsschutz tätig ist. „Wir schauen fallspezifisch, wie wir unterstützen können.“ Wenn größere materielle Hilfen notwendig sind oder eine persönliche Unterstützung gewünscht ist, verknüpfen die Beratenden die Betroffenen mit Ehrenamtlichen der Außenstelle vor Ort.

Organisiert und betreut werden Opfer-Telefon, Onlineberatung und Digitale Außenstelle von einem Team aus hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die häufigsten Delikte, die beim Digitalen Ehrenamt vorkommen, sind häusliche Gewalt, Stalking, Sexualstraftaten und Körperverletzung. In den vergangenen Jahren hat auch digitale Gewalt zugenommen, wie beispielsweise Sextortion, Romance Scamming und andere Betrugsmaschen. Das belegen die Zahlen von Opfer-Telefon und Onlineberatung.

Tatorte 2.0

KI treibt digitale Angriffe in die Höhe: Von modernem Heiratsschwindel bis raffiniertem Datendiebstahl.

Auf diese neuen Formen der Gewalt müssen sich nicht nur die digitalen Beraterinnen und Berater einstellen. Auch die Ehrenamtlichen in den Außenstellen kommen vor Ort immer häufiger mit diesen Themen in Berührung. Der Präventionsbeauftragte des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Heinz Dieter Remmert, kümmert sich um die Aufklärungsarbeit in Sachen digitale Gewalt im Landesverband, sowohl bei den eigenen Mitarbeitenden als auch in der Bevölkerung. Er sagt: „Wir brauchen dringend eine größere interdisziplinäre Aufklärungskampagne, das kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter eigentlich gar nicht leisten. Ich sehe bei Vorträgen immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich erzähle, was eigentlich alles so passiert.“

Remmert wünscht sich vom WEISSEN RING, dass der Verein weiterhin klare Position bezieht zu Themen, die die digitale Gewalt betreffen: „Ähnlich wie wir das auch bei der Fußfessel gemacht haben.“ Der Schutz der Kinder liege ihm besonders am Herzen: „Heute bekommen Kinder schon mit acht oder neun Jahren ein Smartphone und werden mit schlimmen Dingen konfrontiert. Wir müssen hier Druck bei der Politik machen, damit sie die Plattformen viel mehr in die Verantwortung nimmt.“ Um Kinder richtig zu schützen, brauche es ein Zusammenspiel aus einer Medienkompetenzstrategie, digitaler Aufklärung, konsequentem Opferschutz und klaren gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müsse die Politik die Polizei fördern: „Viele Polizeidienststellen sind nicht gut ausgestattet. Es braucht mehr Leute, die sich auskennen und in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen.“ Remmert räumt ein, dass sich auch die Ehrenamtlichen noch mehr mit den Themen auseinandersetzen sollten. Digitale Kriminalität sieht er als eine der größten Herausforderungen für den WEISSEN RING, aber auch für die ganze Gesellschaft.

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Erstellt am: Freitag, 27. März 2026 von Al-Khanak

Die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, begrüßt die Teilnehmenden der vierten Fachtagung Traumaambulanz der Opferhilfeorganisation. / Fotos: Kays Al-Khanak

Datum: 27.03.2026

Wie Traumaambulanzen besonderen Bedarfsgruppen helfen

Traumaambulanzen sollen Opfern von Straftaten schnell psychotherapeutische Hilfe bieten. Doch lange Verfahren, fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie mangelnde Vernetzung bremsen die Versorgung. Auf einer Fachtagung des WEISSEN RINGS in Mainz diskutierten Expertinnen und Experten über Herausforderungen, neue Ansätze und besondere Bedarfsgruppen.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht oft schnell psychotherapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Traumaambulanzen spielen dabei eine wichtige Rolle. Der WEISSE RING veranstaltet regelmäßig Tagungen für das Fachpersonal dieser Einrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Expertinnen und Experten weiter zu vernetzen, betont der Psychologe beim WEISSEN RING und Hauptorganisator der Tagung, Florian Wedell. An zwei Tagen fand nun die vierte Tagung für Traumaambulanzen in Mainz unter dem Motto „Besondere Bedarfsgruppen“ statt. Die Geschäftsführerin der Opferhilfeorganisation, Bianca Biwer, betonte, der Fokus liege auf den Personengruppen, die in der öffentlichen Debatte oft kaum beachtet werden: zum Beispiel Opfer von queerfeindlicher Gewalt oder Menschenhandel. Es sei wichtig, diese Entwicklungen aufzugreifen und öffentlich zu machen.

Traumaambulanzen sind Teil des 2024 in Kraft getretenen Sozialen Entschädigungsgesetzes (SGB XIV). Sie sollen Betroffenen von Kriminalität einen schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bieten. Ziel ist es, die Betroffenen zu stabilisieren, ihre Symptome einzuordnen und ihnen dabei zu helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Das Angebot soll lange Wartezeiten auf einen regulären Psychotherapieplatz überbrücken.

Traumaambulanzen als wichtiger Bestandteil der Versorgungsstrukturen

Moderator der Tagung mit rund 80 Teilnehmenden war Prof. Ingo Schäfer von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und aktiv beim WEISSEN RING. Er sagte, die Tagung sende das „wichtige Signal“ aus, „dass Traumaambulanzen ein wichtiger Teil der Versorgungsstrukturen geworden sind“. Der WEISSE RING habe die Entwicklung nicht nur jahrelang begleitet, sondern maßgeblich mit angestoßen. Dass die diesjährige Fachtagung besondere Betroffenengruppen in den Fokus nehme, trage dem Alltag in den Traumaambulanzen Rechnung: Die Folgen von traumatischen Erfahrungen seien oft unterschiedlich, deshalb müssten auch die Ambulanzen zielgruppenspezifisch arbeiten.

Detlef Placzek ist der Opferbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Er sagte, akut traumatisierte Menschen bräuchten einen frühzeitigen Zugang zur psychotherapeutischen Betreuung. Die Frühintervention in den Traumaambulanzen helfe, posttraumatische Folgen zu reduzieren. Problematisch sei jedoch, dass die Verfahrensdauer nach dem SGB XIV oft zu lang sei. „Antragsteller warten über ein Jahr auf Entschädigung“, sagte Placzek. Dabei könnten manche Verfahrensschritte „erheblich beschleunigt werden“. Ein weiteres Problem sieht er in dem Mangel an speziellen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Folge: Weite Wege schreckten die Familien ab und verhinderten eine nötige Traumatherapie.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Über die Entwicklung vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) hin zum SGB XIV und die Traumaambulanzen sprach der Rechtsanwalt Reinhard Heckmann, Fachbeiratsmitglied des WEISSEN RINGS. Er hatte in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt. Das Bundesland gilt als Vorreiter für diese Einrichtungen, seitdem hier bereits 1999 die Idee aufkam, mit den Einrichtungen eine direkt verfügbare Leistungsform zu schaffen.

Tagungs-Organisator Florian Wedell (l.) im Gespräch mit Reinhard Heckmann, der in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen der vertraglichen Traumaambulanzen für Gewaltopfer entwickelt hat.

Heckmann betonte: „Der WEISSE RING hatte erheblich Druck bei anderen Bundesländern gemacht, sich dem Weg von Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Ich wüsste nicht, ob es bundesweit Traumaambulanzen geben würde, wenn der WEISSE RING sich nicht dermaßen engagiert hätte.“ Er plädierte dazu, dass die zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidungen über die Anträge „mutig mit Augenmaß“ treffen sollten. Dass es Kritik am SGB XIV gibt, betonte die Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer, in der anschließenden Diskussionsrunde. „Die rechtliche Grundlage ist nicht das Problem, eher die Umsetzung. Wir wissen, dass manche Dinge nicht ausgeführt werden, wie es das Gesetz wollte und wie es Betroffenen helfen würde.“

Dr. Julia Schellong sagte in ihrem Vortrag, dass die 2024 in Kraft getretene Traumaambulanz-Verordnung neben qualitativen Standards auch eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen vorschreibt. Allerdings mangele es bislang an wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation dieser Strukturen. Dabei sei es wichtig zu wissen, mit welchen Partnern Traumaambulanzen kooperieren, wie die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Gesundheitswesen, Sozialsektor und Justiz gestaltet ist und welche Faktoren die Vernetzung fördern oder hemmen.

Dies sei ein entscheidender Punkt, betonte Schellong: „Traumaambulanzen können ohne Vernetzung nicht arbeiten.“ Deshalb spielt das Forschungsprojekt „CONNECTION“ eine wichtige Rolle. Hier wird untersucht, wie sich Traumaambulanzen in Deutschland strukturell und inhaltlich weiterentwickelt haben. Erforscht werden soll, welche Faktoren den Aufbau von Traumaambulanzen unterstützt haben, wie gut dort die Abläufe und Strukturen organisiert sind und wie die Versorgung von Menschen verbessert werden kann, die künftig Anspruch auf Leistungen haben und besondere Unterstützung benötigen – wie Betroffene von Menschenhandel oder schwerem Stalking.

Fokus auf queerfeindliche Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt für LSBTIQ*-Personen eine doppelte Belastung dar: Neben der konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit wirkt sie oft auch langfristig psychisch nach. Das Vertrauen in Institutionen, soziale Strukturen und das eigene Sicherheitsgefühl werde erschüttert, sagte Diana Gläßer von der Ansprechstelle LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Fallzahlen und Erscheinungsformen dieser Gewalt. Ergebnisse aus Umfragen verdeutlichten, wie Diskriminierung und Gewalterfahrungen spezifische Dynamiken von Traumatisierung auslösen können und wie anschlussfähig queerfeindliche Narrative in der Gesellschaft seien.

Gläßer appellierte, die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von LSBTIQ*-Personen besser zu verstehen und zeigte Handlungsmöglichkeiten für den professionellen Umgang auf. Beispielsweise brauche es Unterstützungsstrukturen und Kooperationswege, um Betroffene nachhaltig und empowernd beraten zu können. Zudem plädierte sie für eine queersensible Sprache, um Vertrauen aufzubauen. Zum Beispiel sollte man statt „Bevor sie zur Frau wurde“ lieber „Vor der Transition“ sagen. Dies gelte auch für Medien. Dort sei zum Beispiel immer wieder zu lesen, dass jemand angegriffen worden sei, weil er queer ist. Stattdessen sei das Opfer attackiert worden, weil der Täter queerfeindlich ist.

Wie der WEISSE RING bei Großeinsatzlagen agiert

Wie der WEISSE RING bei Amokläufen oder terroristischen Anschlägen agiert, schilderte Jana Friedrich in ihrem Vortrag. Sie ist bei der Opferhilfeorganisation Koordinatorin für Großschadensereignisse. Vor allem der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 sei ein Einschnitt für den Verein gewesen. Danach seien beim WEISSEN RING klare Strukturen wie Leitfäden, Zuständigkeiten oder Ausbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche geschaffen sowie Hilfsmöglichkeiten erweitert worden.

Was das konkret bedeutet, schilderte Friedrich am Beispiel der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024. Bis Ende vergangenen Jahres hatte der WEISSE RING 475 Opfer aus ganz Deutschland betreut; bis heute bestehe zu einigen Betroffenen noch immer Kontakt. Ausgezahlt werden konnten Hilfen in Höhe von mehr als 480.000 Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um Beratungsschecks, Soforthilfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Betroffenen.

Behandlung von anhaltender Trauerstörung im Fokus

Wie sich traumatische Verluste auf Menschen auswirken und welche Behandlungsansätze es für Hinterbliebene nach Gewalttaten gibt, erläuterte die Psychologin Prof. Franziska Lechner-Meichsner. Sie sagte, nach dem gewaltsamen Tod eines nahestehenden Menschen entwickelten viele Betroffene psychische Probleme. Häufig handele es sich um eine anhaltende Trauerstörung (ATS), oft auch zusammen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression.

Prof. Franziska Lechner-Meichsner spricht über Auswirkungen traumatischer Verluste und Behandlungsansätze für Hinterbliebene nach Gewalttaten.

Wichtig sei es, Betroffene früh zu erkennen und ihnen eine passende, trauerspezifische Behandlung anzubieten. So könne verhindert werden, dass sich die Beschwerden verfestigen. Besonders hilfreich seien verhaltenstherapeutische Behandlungen, zum Beispiel, indem sich Betroffene ihren Ängsten langsam stellen, negative Gedanken hinterfragen und wieder mehr aktiv am Leben teilnehmen. Diese Methoden zeigten gute Erfolge.

Kinder und Jugendliche als besondere Bedarfsgruppe

Zu den besonderen Bedarfsgruppen, mit denen sich die Tagung beschäftigte, gehören Kinder und Jugendliche. In einem Workshop klärte Hannah Reinicke, Therapeutin in der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Ulm, zunächst über emotionale Kindesmisshandlung und Vernachlässigung auf. Reinicke nannte eine Reihe von Risikofaktoren für Gewalt, auf Elternseite zum Beispiel eine geringe Impulskontrolle, Überforderung, Stress oder konflikthafte Trennungen. Die möglichen Folgen der Misshandlung könnten bis ins Erwachsenenalter andauern und seien ähnlich gravierend wie bei einem sexuellen Missbrauch, so Reinicke. Sie sprach zum Beispiel von Rückzug und Passivität, einem geringeren Selbstwertgefühl, schlechteren Schulleistungen sowie von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Depressionen, Angst- und Essstörungen und Suizidalität. Umso wichtiger seien zeitnahe, gezielte Hilfen.

Mit der Kindertraumaambulanz und dem Childhood-Haus stellte Andrea Dixius, Leitende Psychologin an den Saarbrücker SHG Kliniken, neue Wege vor, die sich in der Praxis als wirksam erwiesen haben. Die Ambulanz – eine von wenigen spezialisierten – biete eine „frühzeitige Akutbehandlung“. Und zwar durch ein Team mit Fachexpertise für Kinder und Jugendliche und auf diese zugeschnittene Methoden wie „START-Kids“ und KIDNET. Erstere fördert die Stressresilienz und die Regulation von Emotionen bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, bei letzterer handelt es sich um eine auf Kinder angepasste narrative Expositionstherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörung.

Einblick ins Childhood-Haus

Eine Besonderheit des Childhood-Hauses ist laut Dixius, dass dort unter einem Dach „alle Hilfen für betroffene Kinder“ zu finden sind. Das Haus ermögliche ein gemeinsames Arbeiten verschiedener Disziplinen, eine „Beziehungskontinuität in der Versorgung“. Durch die Kooperation mit Polizei und Justiz seien auch Vernehmungen in einer kindgerechten Umgebung möglich.

Rund 80 Fachleute aus ganz Deutschland informieren sich bei der Fachtagung über aktuelle Entwicklungen und spezifische Bedarfe bei Traumaambulanzen. / Fotos: Kays Al-Khanak

In der anschließenden Diskussion äußerten mehrere Teilnehmerinnen, dass die Art, wie Versorgungsämter mit psychischer Gewalt umgehen, teils problematisch sei, möglicherweise aus Unsicherheit. „Je mehr Fälle wir einreichen, desto strenger sind sie und lehnen ab.“ Oft finde man einen Weg, den Anspruch mit einem Widerspruch durchzusetzen, doch das koste Zeit und Kraft. Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), appellierte, Anträge zu stellen und notfalls zu klagen: „Wir brauchen hier eine gute Rechtsprechung.“

Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und notwendiger Therapie

Wie das Universitätsklinikum Würzburg mit dem „traumatherapeutischen Dilemma“ im Strafverfahren umgeht, erläuterte Dr. Marion Schowalter, Leiterin der dortigen Traumaambulanz. Schowalter beschrieb das nach einer Straftat bestehende Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und der notwendigen Therapie. Diese könne, so die Befürchtung, zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeuginnen und Zeugen führen – sei jedoch notwendig, um Symptome zu lindern und eine Chronifizierung zu verhindern.

Laut SGB XIV haben Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf Therapie, betonte Schowalter. Und es gebe keine Hinweise darauf, dass eine traumafokussierte Psychotherapie das Risiko für verfälschte Erinnerungen steigere. Studien deuteten darauf hin, dass Betroffene sich dann sogar an mehr korrekte Details erinnern können. Das Würzburger Modell setzt auf eine „frühe Vernetzung von Traumaambulanz, Polizei und Justiz“, mit klaren Abläufen, Absprachen und Transparenz beim Vorgehen, erklärte die Psychotherapeutin. Das Modell beinhaltet sowohl eine frühe intensive Vernehmung als auch eine frühe traumaspezifische Intervention, die nachweislich sehr wirksam sei. Wenn nötig, sagen Therapeutinnen und Therapeuten vor Gericht aus. Hierfür wird auch ein „Gerichtscoaching“ angeboten. „Eine Nicht-Behandlung von Traumaopfern ist nicht mehr zu rechtfertigen“; sagte Schowalter.

Während der Abschlussrunde lobte eine Teilnehmerin die Fachvorträge und den Austausch und bemängelte, dass es keinen Bundesverband für Traumaambulanzen gibt. Umso wichtiger sei die Tagung als Forum. „Das schreit nach einer Wiederholung“, sagte Moderator Prof. Dr. Ingo Schäfer.

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2026 von Sabine

Was bleibt, wenn der Täter stirbt?

Ein Assistenzarzt vom Klinikum Bethel in Bielefeld wird 2020 festgenommen. Er hat Patientinnen betäubt und vergewaltigt. Die Beweise sind eindeutig, die Polizei findet Videoaufnahmen der Taten und eine Opferliste von ihm. Er nimmt sich in der Untersuchungshaft das Leben. Zu einem Prozess gegen den Täter wird es nie kommen. Doch der Staatsanwalt hat Anklage gegen Klinikverantwortliche erhoben.

Die Betroffenen wussten zu Beginn der Berichterstattung nichts von den Taten, die an ihnen verübt worden waren. Viele erfuhren durch die Zeitung, dass sie möglicherweise ein Vergewaltigungsopfer sind.

Eigentlich wollte Bettina Jansen (Name geändert) damals wieder zu Hause sein, in ihrem Bett. Stattdessen lag sie in einem Krankenzimmer des Bielefelder Klinikums Bethel. Es war April 2020 und um 22 Uhr kam ein junger Arzt herein. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich um den Assistenzarzt Philipp G. „Er wollte eine Untersuchung machen“, sagt Jansen.

Die Uhrzeit kam ihr merkwürdig vor, erinnert sie sich, auch dass G. die  Untersuchung in ihrem Krankenzimmer machte. „Ich wollte so schnell wie möglich nach Hause, also nahm ich das Angebot an und unterzeichnete den Aufklärungsbogen.“ Der Arzt erklärte ihr demnach, sie vorher lokal betäuben zu wollen. „Dann schlief ich ein und wachte am nächsten Morgen wieder auf.“ An mehr kann sich Jansen nicht erinnern.

Jansen weiß noch genau, wie sie  die Berichterstattung über den Assistenzarzt kurz nach ihrem Klinikaufenthalt sah. „Ich habe erst keine Verbindung gezogen“, sagt sie. „Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“  Damals wusste sie es nicht.

Der Fall Philipp G.

Im September 2019 wurde der Assistenzarzt Philipp G. vom Evangelischen Klinikum Bethel von einer ehemaligen Patientin wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch unsachgemäße Medikamentengabe angezeigt, ein Sexualdelikt stand zunächst nicht im Raum. Offenbar erst im März 2020 überprüfte die Polizei seinen Namen. Da es bereits im Jahr 2016 eine Anzeige gegen G. unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung gab, hätte die Polizei ihn bereits 2019 im System finden können. Im April wurde das Klinikum informiert. Es stellte G. frei, dann kündigte er selbst. Im selben Monat kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Datensätze sichergestellt wurden. Nach deren Auswertung wurde G. im September 2020 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen. Während der Untersuchungshaft nahm er sich das Leben. Bei Philipp G. wurde eine Namensliste mit 80 Frauen gefunden, wobei auch einvernehmliche sexuelle Kontakte darunter waren; im Zusammenhang mit dem Klinikum Bethel galten zuletzt 34 Patientinnen als Opfer.

Brigitta Sewerin wurde vom Serienvergewaltiger Philipp G. im Klinikum Bethel betäubt. Beweise für eine anschließende Vergewaltigung in Form eines Videos fehlen, weshalb sie nicht die volle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für die Betroffenen erhält. Für sie sei das eine Zwei-Klassen- Teilung mit bitterem Beigeschmack.

Zwei Jahre später klingelte die Polizei an ihrer Haustür. Philipp G. hatte den sexuellen Missbrauch verschiedenster Art gefilmt und die Polizei vermutete, sie auf Aufnahmen erkannt zu haben. Auf dem Revier identifizierte sie sich anhand eines Kopfbildes, das aus den Aufnahmen extrahiert wurde. „Das Nachthemd aus der Nacht habe ich sofort weggeworfen“, sagt sie. Heute sei sie froh zu wissen, was G. ihr angetan hat.

Stehe ich auch auf der Liste?

Brigitta Sewerin war im Sommer 2019 im Klinikum Bethel stationär aufgenommen worden. Spät am Abend sei ein Arzt gekommen und habe ihr einen Zugang legen wollen. Sie habe kaum reagieren können, da sei die Kanüle schon gelegt gewesen und sie habe die Erinnerung verloren. Am nächsten Tag habe ihre Bettnachbarin vorwurfsvoll gesagt: „Sie hatten aber noch spät Besuch.“ Was sie damit meinte, verstand Sewerin nicht. Sie weiß noch, wie erschöpft sie sich an dem Tag fühlte.

Die Jahre danach sei es ihr nicht gut gegangen, auch wegen ständiger Blasenentzündungen. 15 Monate habe es gedauert, bis durch ein Breitspektrum-Antibiotikum Besserung eintrat. Bekannt ist: Philipp G. hatte mehrere übertragbare Geschlechtskrankheiten.

„Ich stellte mir die Frage, ob man überhaupt wissen möchte, dass man Opfer geworden ist.“

Bettina Jansen

Festivals, Supermärkte und Menschenansammlungen in Bahnen hätten sie plötzlich überfordert, blickt Sewerin zurück. Und wenn ihr Partner sie nachts umarmte, sei sie schweißgebadet aufgewacht. „Ich fühlte: Irgendetwas stimmt nicht mit mir.“

Am 6. Februar 2023 rief die Polizei an: Sewerin solle als Zeugin eine Aussage über Philipp G. machen. Aufnahmen von der Tat gebe es nicht, sie stehe aber auf einer Opferliste. Später habe die Polizei diese Information zurückgenommen. Bis heute habe sie für sich keine klare Antwort auf die Frage bekommen, ob sie vergewaltigt wurde.

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte die Bielefelder Polizei mit, keine Auskunft zu dem Fall geben zu können, und verwies an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese teilte mit, dass es zu keinem Zeitpunkt von der Polizei geheißen habe, dass Sewerin auf einer Liste stehe.

Die Staatsanwaltschaft schrieb aber im vergangenen Jahr an Sewerins Anwältin: „Ihre Mandantin ist als Geschädigte einer durch den verstorbenen Assistenzarzt Philipp G. begangenen, gefährlichen Körperverletzung ermittelt und durch die Polizei Bielefeld am 6. Februar 2023 telefonisch sowie am 23. Februar 2023 im Rahmen einer zeugenschaftlichen Vernehmung entsprechend informiert worden.“

Bei der „gefährlichen Körperverletzung“ geht es womöglich um das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten, eine Vergewaltigung wird dadurch nicht bestätigt.

Bin ich ein Opfer zweiter Klasse?

Jasmin Kwaßny hat eine chronische Erkrankung. Anfang April 2020 sei sie erstmals im Klinikum Bethel gewesen. Sie benötigt monatliche Infusionen und wollte zu einer Klinik wechseln, die näher an ihrem Heimatort liegt, wie sie dem WEISSER RING Magazin erzählt. Wie einen Abstellraum beschreibt sie den Ort, an dem sie in dem Krankenhaus die Infusion bekommen haben soll. Philipp G. sei hereingekommen und habe sich vor sie gesetzt, ganz nah. Dann soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Mehr möchte sie öffentlich nicht sagen.

Geschockt sei sie zurückgeblieben. „Er schaute mir die ganze Zeit intensiv in die Augen. Wir hatten uns nie gesehen und dann war er so distanzlos“, sagt Kwaßny. Sie habe den Vorfall in der Klinik angesprochen, allerdings nie eine Antwort bekommen. Das WEISSER RING Magazin hat das Klinikum Bethel nach dem Vorfall gefragt, aber bislang ebenfalls keine Antwort dazu erhalten.

Jasmin Kwaßny möchte dafür kämpfen, dass Missbrauch und Machtdemonstration durch Ärztinnen und Ärzte aufgearbeitet und bestraft werden. Betroffene sollen geschützt werden und Gerechtigkeit soll ermöglicht werden.

Das Amt für Soziales Entschädigungsrecht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat anerkannt, dass Kwaßny Opfer eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Sie sind am 01.04.2020 Opfer eines sexuellen Übergriffs im Bethel-Krankenhaus in Bielefeld geworden.“ Der LWL prüft laut Kwaßny gerade, ob ihr eine Opferentschädigung zusteht. Laut einer ärztlichen Bescheinigung wurden bei Kwaßny eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine agitierte Depression diagnostiziert.

Das Klinikum Bethel hat für alle Betroffenen einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Sewerin und auch Jansen erhalten daraus finanzielle Unterstützung – Kwaßny bisher nicht. In einem Schreiben von der Bethel-Ansprechperson  an sie heißt es: „Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet für die Frauen, die nachweislich durch den Assistenzarzt Philip G. betäubt und vergewaltigt wurden.“ Es gab aber das Angebot, ihr psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung zu vermitteln, wenn sie dies möchte. Kwaßny lehnte ab. Sie fühle sich dadurch wie ein Opfer zweiter Klasse: „Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan. Ich sehe noch heute seine Augen vor mir, wie er mich dabei ansah“, sagt sie.

Wird ein Abschließen mit der Tat möglich sein?

Der Fall Philipp G. sorgte nicht nur durch die perfiden Taten für Aufmerksamkeit, sondern auch durch den Umgang der Behörden damit. Bereits im September 2019 hatte eine frühere Patientin Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, aufgrund falscher Medikamentenvergabe. Die Polizei Bielefeld widmete sich der Anzeige jedoch offenbar erst im März 2020. Die Betroffene wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass sie Opfer einer Vergewaltigung geworden war. „Wir erfuhren erst im April 2020 von dieser Anzeige“, teilt das Klinikum Bethel mit. Daraufhin wurde Philipp G. von der Arbeit freigestellt. Im September 2020 verhaftete ihn die Polizei. Zuvor hatte sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung im April sichergestellte Daten entschlüsselt und die Vergewaltigungsvideos gefunden. Zum Prozess kam es nicht, da G. sich noch in der Untersuchungshaft das Leben nahm. Nach deutschem Gesetz werden Ermittlungen eingestellt, wenn der Täter tot ist. Für die dutzenden Betroffenen hatte dies zur Folge, dass sie niemand sofort über die Taten, die an ihnen verübt worden waren, informierte.

„Ich wurde nicht vergewaltigt, aber er hat mir sexualisierte Gewalt angetan.“

Jasmin Kwaßny

Die damals zuständigen Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm sowie die Polizei Bielefeld hatten das zunächst nicht getan, trotz der durch die Obduktion bei Philipp G. nachgewiesenen übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Bei der Frage, wie es dazu kam, bitten alle, sich an die Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden. Diese bekam den Fall 2022 durch das Justizministerium NRW zugewiesen. Duisburg identifizierte und informierte anschließend die Opfer. Die Duisburger Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass es nach Prüfung keine Anhaltspunkte gebe, dass die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Hamm vorsätzlich von Recht und Gesetz abweichende Entscheidungen getroffen hätten. Auch für ein Fehlverhalten bei der Polizei Bielefeld seien keine ausreichenden Anhaltspunkte festgestellt worden.

Körpergedächtnis

Viele Betroffene im Fall Philipp G. berichten, sie hätten trotz der Sedierung einen hohen Leidensdruck. In derartigen Fällen spricht man vom Körpergedächtnis. Doch was ist das Körpergedächtnis? Die Neurowissenschaftlerin Esther Kühn forscht seit Jahren zu dem Phänomen. „Das Körpergedächtnis definiert sich aus der Gesamtheit der körperlichen Erfahrungen, die wir in unserem Leben gemacht haben, die in unserem Gedächtnis gespeichert sind und die unser Verhalten beeinflussen“, sagt Kühn. Während der Mensch in der Lage sei, manche Inhalte des Körpergedächtnisses zu beschreiben und zuzuordnen, sei das bei anderen Inhalten nicht möglich: „Zum Beispiel kann es sein, dass ich plötzlich Angst verspüre, wenn ich einem See näherkomme. Ich spüre, dass mein Herzschlag schneller wird, und ich fange an zu schwitzen. Ich kann aber eine gefährliche Situation in der Kindheit gar nicht mehr aufrufen“, so Kühn. Während einer Narkose komme es auf verschiedene Faktoren an, ob und wie sehr sich der Körper erinnern kann. Auf das verabreichte Medikament etwa, oder darauf, ob Wunden am Körper entstanden sind.

Dass G. sich nicht vor Gericht verantworten wird, ist für seine Opfer schwer zu verkraften. „Ich kann mich nicht direkt an den Täter wenden, das hat er mir durch seinen Suizid genommen“, sagt Bettina Jansen. Sie könne mit der Tat nicht abschließen.

Auch Brigitta Sewerin fehlt der Abschluss: „Ich habe in meiner Kindheit Missbrauch erfahren und konnte diesen aufarbeiten, indem ich den Täter konfrontierte – das geht dieses Mal aber nicht“, sagt sie. Ihr falle es schwer, damit umzugehen, dass sie auf Fragen keine Antworten bekomme. „Ich bin daher dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären“, sagt sie.

Beide Frauen werden durch die Rechtsanwältin Stefanie Höke vertreten. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, zumindest in Fällen mit einem großen Ausmaß weiter zu ermitteln, um mehr Antworten zu erhalten. „Das kann den Betroffenen ganz ungemein helfen“, sagt Höke. So ließe sich auch klären, ob es eventuell noch mehr Opfer gibt als die durch den Täter dokumentierten.

Für die drei Frauen liegt der Fokus jetzt auf der Klinik: Was hat Bethel getan, um die Taten zu verhindern? Was wussten Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt? Fragen, mit denen sich auch die Staatsanwaltschaft Duisburg beschäftigte: Im September 2025 wurde gegen einen Chefarzt, einen Oberarzt und einen Pflegedienstleiter Anklage erhoben, wegen „fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen“, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung öffentlich machte. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten ab September und November 2019 deutliche Hinweise darauf gehabt, dass Philipp G. Patientinnen ohne medizinische Indikation Zugänge gelegt und sedierende Medikamente gegeben habe.

Wird es doch noch Gerechtigkeit geben?

Sie hätten diese Warnsignale nicht ausreichend geprüft, nicht weitergegeben und keine richtigen Konsequenzen gezogen. Chefarzt und Pflegedienstleiter sollen Vorfälle nicht oder unvollständig an die Geschäftsführung gemeldet haben, der Oberarzt habe relevante Informationen nicht an seine Vorgesetzten weitergeleitet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten anderenfalls neun weitere Taten möglicherweise verhindert werden können.

Das WEISSER RING Magazin hat alle Verdächtigen kontaktiert und um Stellung zu den Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss gab es zum Teil keine Antwort, zum Teil wurde auf das Klinikum verwiesen. Dieses weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück und teilt mit, im September 2019 habe ein Gespräch zwischen einem Oberarzt und einer Patientin stattgefunden, nachdem sie G. vorgeworfen habe, ihr unnötig ein Medikament verabreicht zu haben. Sie habe bei einem früheren Aufenthalt im Juli eine Flasche mit der Aufschrift Propofol in ihrem Bett gefunden. Der Chefarzt habe noch am selben Tag mit G. über die Vorwürfe gesprochen. „Es gab zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt“, betont das Klinikum. Es sei daraufhin wegen nicht sachgemäßer Medikamentengabe zu Untersuchungen gekommen, die aber keine Auffälligkeiten ergeben hätten. Bezüglich der Anklage heißt es: „Die Staatsanwaltschaft hat nach mehrjährigen Ermittlungen festgestellt, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Angeschuldigten Kenntnis über die Sexualstraftaten des verstorbenen Assistenzarztes hatten. Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.“ Dies schrieb auch die Staatsanwaltschaftin ihrer Pressemitteilung.

Ein Verfahren gegen den Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Bethel wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnten keine strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt werden. Das Klinikum teilte mit, neben dem Unterstützungsfonds den Betroffenen auf Wunsch mit therapeutischer und medizinischer Hilfe zur Seite zu stehen. Außerdem wurde ein Programm entwickelt, das alle Mitarbeitenden für sexualisierte Gewalt sensibilisieren soll.

„Ich bin dafür, dass auch nach dem Tod des Täters die Ermittlungen weitergehen, um offene Fragen von Betroffenen zu klären.“

Brigitta Sewerin

Rechtsanwältin Höke vertritt zwölf der 34 nachweislich Betroffenen und möchte, dass ihre Mandantinnen als Nebenklägerinnen zugelassen werden. Noch hat das Landgericht Bielefeld nicht entschieden, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommen wird. „Die Kammer prüft, ob und wenn ja in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet wird“, teilte das Landgericht auf Anfrage mit.

Dass das Gericht so lange benötige, um die Anklage zu prüfen, empfindet Höke als weiteren Skandal. Manche Betroffene hätten die Sorge, dass das Verfahren erneut eingestellt werde. „Ich kann mir das nicht vorstellen, verstehe aber den Gedankengang“, sagt Höke.

Wann wird das Landgericht Bielefeld eine Entscheidung treffen?

Das Landgericht erklärte gegenüber dem WEISSER RING Magazin, die Kammer sei bestrebt, bis spätestens zum Sommer die Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte dies im dritten Quartal des Jahres sein. Die Prüfungsdauer begründet das Landgericht unter anderem mit der umfangreichen Aktenlage, allein die Hauptakte umfasse 10.000 Blatt. Dazu kämen noch 14 weitere Verfahren, mit denen die zuständige Kammer beschäftigt sei.

Für Bettina Jansen und die anderen Betroffenen ist das Warten schwer auszuhalten. „Wieder ist es ein Gericht in Bielefeld, das sich nicht rührt“, sagt sie. „Ich finde, der Chefarzt ist moralisch schuldig, ob auch juristisch, muss sich nun zeigen.“ Sewerin würde sich wünschen, dass sich die Verantwortlichen erklären. Ihr fehle eine persönliche Entschuldigung, dass sie nicht genügend reagiert hätten.

Transparenzhinweis:
Kurz nach dem Suizid von Philipp G. wurde 2020 eine Todesanzeige veröffentlicht, in der fälschlicherweise stand, er sei ehrenamtlich beim WEISSEN RING tätig gewesen. Eine interne Prüfung hat ergeben: G. war für den Verein weder ehrenamtlich tätig noch Mitglied. Die Todesanzeige wurde von den Verfassern bereits entfernt. Der WEISSE RING war im Fall Philipp G. in beratender Funktion für das Klinikum tätig.

Fonds Sexueller Missbrauch und Social Media

Erstellt am: Dienstag, 23. Dezember 2025 von Sabine

Fonds Sexueller Missbrauch und Social Media

Über den rückwirkenden Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch berichtete die Redaktion auch auf Social Media. Der Fonds deckte Leistungen wie Physio- oder Ergotherapie ab, wenn Kassen oder das Soziale Entschädigungsrecht nicht greifen. Insgesamt wurden nach jüngsten Angaben rund 165,2 Millionen Euro ausgezahlt. Das waren einige Reaktionen der Community zum Aus:

Fonds Sexueller Missbrauch und Social Media

Eine Freundin von mir hat noch im Februar den Antrag gestellt bzw. ihre Betreuerin. Bisher haben wir nichts gehört. Aber unabhängig von ihr hoffe ich sehr, dass das wieder gefördert wird. Das ist so wichtig! Danke für eure Arbeit!

Danke für eure Aufklärung und euren Einsatz. Das macht einen großen und wichtigen Unterschied für viele Menschen 🔥🔥🔥

Ich bin froh, dass ich 2018 anerkannt wurde! Es ging gar nicht so sehr um das Geld an sich, sondern darum, dass mein Leid „anerkannt“ wurde/mir „geglaubt“ wurde!! 🙏 […] Durch die Taten wurde mein Leben zerstört, ich bin erwerbsunfähig geworden – aber kein einziger Täter musste sich je irgendwo erklären/rechtfertigen für das, was mir angetan wurde!! Gerade deshalb war der Fonds für mich so wichtig; eine Art „Schadensersatz“ für mein Leid. Ich konnte durch diese Hilfe sooo viel aufarbeiten & Linderung erfahren. 🙏🙏 Umso fassungsloser macht es mich, wie der Fonds nun endet & wie viele Opfer nun keine Hilfe erfahren. 😢

Fonds Sexueller Missbrauch und Social Media

Was ich parallel fast schon sadistisch finde, den Hinweis, dass es doch das SGB XIV, also Soziales Entschädigungsrecht, gibt und es soooo toll reformiert wäre. Wenn dies wenigstens der Tatsache entspräche. Niederschwellig ist der Punkt. Die Anträge dort sind katastrophal. Und das neue Gesetz hat nach meiner Erfahrung eigentlich keine Besserung in der wirklichen Praxis gegeben. […] Ich hatte für meine Tochter gehofft, nach der Gerichtsverhandlung, wenn sie etwas vielleicht wieder den Kopf offen hat, den Fonds zu beantragen. Tja, Verhandlung war März bis April. Arschkarte.

Ich hatte mich diesen Sommer endlich durchgerungen und nach dem Antrag gesucht – zu spät. Das ist echt schade. Ich mache mit einer studierten Psychologin KBT (Konzentrative Bewegungstherapie), was mir enorm hilft. KBT wird weder von gesetzlich noch von privat übernommen. Aber in psychiatrischen Kliniken häufig angeboten, ist seit Jahren etabliert 🙈

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Erstellt am: Dienstag, 18. November 2025 von Sabine
Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Foto: Dirk Beichert

Datum: 18.11.2025

Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung des Haushaltsausschusses „macht fassungslos“

Es bleibt beim rückwirkenden Antragsstopp für den Fonds Sexueller Missbrauch. Viele Betroffene bleiben dadurch ohne niedrigschwellige Hilfe. Zahlreiche Organisationen, darunter der WEISSE RING, fordern eine schnelle Rettung des Fonds.

Die Entscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestags, keine weiteren Mittel für eine Übergangslösung für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) bereitzustellen, hat massive Kritik ausgelöst. Rund 30 Organisationen – darunter der WEISSE RING – haben zudem in einem Offenen Brief gefordert, den Fonds zu retten. „Der FSM stellt häufig die einzige Möglichkeit für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene dar, eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung zu erhalten“, heißt es in dem Schreiben, das an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Jens Spahn und Matthias Miersch, sowie an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gerichtet ist. Gefordert wird eine Lösung, „mit der die Aussagen des Koalitionsvertrages eingehalten und die Weiterführung des Fonds 2026 gewährleistet werden kann“.

Zu den weiteren Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt, der Kinderschutzbund, der Caritasverband, die Diakonie, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und die Deutsche Sportjugend.

 

„Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden.“

Bianca Biwer

„Die Entscheidung aus dem Haushaltsausschuss macht mich fassungslos“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. Offenbar fehle bislang der politische Wille, genug Geld für alle Betroffenen in die Hand zu nehmen, ihnen endlich Sicherheit zu geben und damit Verantwortung zu übernehmen. „Opfer von sexualisierter Gewalt sind besonders vulnerabel. Sie kämpfen oft ihr Leben lang mit den Folgen des Missbrauchs. Erschwerend kommt nun die massive Enttäuschung hinzu, wieder im Stich gelassen worden zu sein. Sie brauchen dringend niedrigschwellige Hilfen. Jeder Tag ohne Unterstützung verschlimmert ihr Leiden“, so Biwer. „Seit vielen Monaten ist die Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch ungewiss. Es wäre genug Zeit gewesen, zumindest eine gute Übergangslösung zu schaffen.“ Der Bundestag dürfe die Betroffenen jetzt nicht länger vertrösten, sondern müsse schnell für adäquaten Ersatz sorgen.

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), erklärte: „Dass es nicht gelungen ist, den Fonds für das Haushaltsjahr 2026 finanziell abzusichern, ist für Betroffene ein Desaster. Der Staat verweigert damit Hilfe und Unterstützung genau dort, wo er am meisten versagt hat: beim Schutz der Kinder und Jugendlichen.“

Der Fonds ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS), kann Folgen des Missbrauchs lindern und einspringen, wenn notwendige Leistungen nicht durch Kranken- und Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt werden – was oft der Fall ist. Bislang haben etwa 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt, ausgezahlt wurden 165,2 Millionen Euro. Im Sommer war der Fonds rückwirkend zum 19. März eingestellt worden, weil die Mittel im Bundeshaushalt nicht reichten. Dass der FSM aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs neu aufgestellt werden müsse, ist schon länger klar. Den Fonds vorübergehend weiterzuführen, wäre aufgrund der seit 2025 geltenden „Billigkeitsrichtlinie“ aber offenbar möglich gewesen.

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs schloss sich der Kritik am Haushaltsausschuss an: „Den Abgeordneten des Bundestages ist es nicht gelungen, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Fonds Sexueller Missbrauch weiterzuführen, obwohl die Bundesregierung dies in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel genannt hatte.“ Viele Betroffene stünden nun ohne die Hilfe da, auf die sie gezählt hätten. Ähnlich äußerte sich der Betroffenenrat bei der UBSKM: „Tausende Betroffene werden mit fatalen Folgen im Stich gelassen, trotz anders lautender politischer Bekenntnisse auch in Gesprächen mit dem Betroffenenrat.“

Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins wies eine Sprecherin des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kritik zurück. Sie verwies auf den Ende Juni beschlossenen Regierungsentwurf für den Haushalt 2025. Darin seien 53,2 Millionen Euro für die Abwicklung des Ergänzenden Hilfesystems vorgesehen; für die Jahre 2026 bis 2028 stünden weitere 115,9 Millionen Euro bereit. Der Haushaltsausschuss habe das Ministerium aufgefordert, ein Konzept für die rechtssichere Fortsetzung des Hilfesystems vorzulegen. „Derzeit erarbeiten wir – auch auf der Grundlage des durch die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus in Auftrag gegebene Gutachten, das im Oktober veröffentlicht wurde – ein entsprechendes Konzept.“  Ziel sei ein „tragfähiges, haushaltsrechtskonformes und betroffenengerechtes Nachfolgemodell“.

Niedrigschwellige Hilfe ist notwendig

Am heutigen Dienstag bezog Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in der Bundespressekonferenz Stellung. Während eines gemeinsamen Termins mit Kerstin Claus anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sagte sie, die Suche nach einem rechtssicheren neuen Modell laufe. Es brauche eine gesetzliche Lösung, die sie im Januar vorlegen wolle. Gesetzgebungsverfahren dauern in der Regel lange. Wichtig werde sein, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und die Abgeordneten zu überzeugen. „Die Schlacht ist noch nicht geschlagen“, sagte Prien und deutete an, dass es Probleme geben dürfte. Es gebe Widerstände gegen ein Modell außerhalb der sonstigen sozialen Entschädigung, die im neuen SGB XIV verankert ist.

Kerstin Claus betonte: Ja, im Haushalt sei für den Fonds zwar Geld für dieses und die nächsten beiden Jahre eingeplant – allerdings nur für bereits gestellte und bewilligte Anträge. Am Antragsstopp habe sich nichts geändert. Dabei erlaube die Billigkeitsrichtlinie eine Übergangslösung und somit Neuanträge. Es wäre möglich gewesen, etwa 35 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und, so Claus, „ein klares Signal an Betroffene zu senden, dass sie auf die Zusage im Koalitionsvertrag vertrauen können“.

Die Missbrauchsbeauftragte mahnte, der niedrigschwellige Fonds sei notwendig, auch weil die Hürden beim SGB XIV nicht gesenkt worden seien. Sexualisierte Gewalt werde oft hinter verschlossenen Türen begangen, der Nachweis sei schwierig, und viele Betroffene könnten erst viele Jahre später darüber sprechen. Der Fonds habe ihnen „individuelle, maßgeschneiderte Hilfe“ und Selbstwirksamkeit ermöglicht, zum Beispiel Umzüge weg vom Tatort, Therapien oder Aus- und Fortbildungen, manchen sogar einen „kompletten Neuanfang“.

Claus forderte, dass sich neben dem Bund künftig nicht nur drei, sondern alle Bundesländer am Fonds beteiligen sollten, ebenso wie die Bereiche, in denen Missbrauch stattfinde: „Es braucht einen gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss.“

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Erstellt am: Dienstag, 30. September 2025 von Gregor
Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Kerstin Claus engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen, die von Missbrauch betroffen sind. Foto: Christoph Soeder

Datum: 30.09.2025

Hilfe für Missbrauchsopfer: „Der Fonds muss endlich gesetzlich verankert werden“

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, fordert in einem Gastkommentar im WEISSER RING Magazin die Politik auf, das endgültige Aus des Fonds Sexueller Missbrauch zu verhindern.

Nach dem Ende des Fonds Sexueller Missbrauch hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, den Bundestag in die Pflicht genommen, zeitnah für Ersatz zu sorgen. In einem Gastkommentar für das WEISSER RING Magazin schreibt Claus: „Selten gelingt es der Politik, so etwas wie nachholende Gerechtigkeit zu schaffen. Der Fonds Sexueller Missbrauch war eine solche Erfolgsgeschichte. Jetzt ist es an den Abgeordneten, das endgültige Aus dieses niedrigschwelligen Hilfesystems zu verhindern. Er hat Belastungen im Alltag verringert und Perspektiven möglich gemacht, wo vergangene Gewalt oft das Leben prägt.“

Rückwirkender Stopp

Darüber hinaus kritisiert Kerstin Claus, es sei ein „verheerendes Signal“ für Betroffene gewesen, als die Ampelregierung im vergangenen Jahr „stillschweigend“ das Aus des Fonds zum 31. August 2025 beschlossen und die aktuelle Bundesregierung später sogar einen rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19. März zugelassen habe. „Das ist ein Akt der Entsolidarisierung. Eine Regierung, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreibt, darf so nicht handeln“, so Claus. „All dies jetzt preiszugeben – nur weil eine Bundesregierung nach der anderen daran scheitert, dieses Hilfesystem verlässlich finanziell und strukturell abzusichern –, ist ein Armutszeugnis.“

Die Bemühungen der früheren Familienministerin Lisa Paus (Grüne), den Fonds über das neue „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ abzusichern, seien kraftlos gewesen. Das Veto der FDP habe Paus stillschweigend akzeptiert und öffentliche Debatten vermieden. Ihre Nachfolgerin Karin Prien (CDU) habe zwar eine gesetzliche Verankerung des Hilfesystems gefordert, jedoch keinen konkreten Vorschlag eingebracht.

Jetzt liege die Verantwortung beim Bundestag und damit bei den Abgeordneten. Claus fordert: „Ab 2026 müssen die nötigen Mittel dauerhaft gesichert und perspektivisch der Fonds endlich gesetzlich verankert werden. Denn: Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen mit lebenslangen Folgen. Wer das ignoriert, riskiert, dass Betroffene erneut verstummen.“

Ministerium prüft Ersatz

Ob und welchen Ersatz es für den Fonds gibt, ist weiter ungewiss. Auf Anfrage des WEISSER RING Magazins teilte das Bundesfamilienministerium mit, es setze sich dafür ein, dass Betroffene auch künftig wirksame Hilfen erhalten. Dies hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die „Möglichkeiten der Umsetzung“ würden weiterhin geprüft, sagte eine Sprecherin des Ministeriums von Karin Prien (CDU), die sich unter anderem mit dem Betroffenenrat austausche. Der Prozess werde noch „einige Zeit in Anspruch nehmen“, damit die Lösung den Vorgaben des Bundesrechnungshofs entspreche.

Der Fonds, der zum Ergänzenden Hilfesystem gehörte, war im Sommer – rückwirkend zum 19. März – eingestellt worden. Der WEISSE RING und weitere Fachorganisationen kritisierten das Ende des Fonds. Dieser konnte einspringen, wenn Behandlungen, etwa Physio- oder Ergotherapie, oder andere Leistungen nicht von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt werden. Nach jüngsten Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums wurden bislang etwa 165,2 Millionen Euro ausgezahlt.